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DE102005004142A1 - System bzw. Verfahren zur Untersuchung eines Patienten mittels eines bildgebenden medizinischen Diagnosegeräts - Google Patents

System bzw. Verfahren zur Untersuchung eines Patienten mittels eines bildgebenden medizinischen Diagnosegeräts Download PDF

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DE102005004142A1
DE102005004142A1 DE102005004142A DE102005004142A DE102005004142A1 DE 102005004142 A1 DE102005004142 A1 DE 102005004142A1 DE 102005004142 A DE102005004142 A DE 102005004142A DE 102005004142 A DE102005004142 A DE 102005004142A DE 102005004142 A1 DE102005004142 A1 DE 102005004142A1
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Germany
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patient
diagnostic device
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occupancy
patient data
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Withdrawn
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DE102005004142A
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English (en)
Inventor
Jan Dr. Boese
Martin Dr. Kleen
Norbert Rahn
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Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
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Priority to US11/340,209 priority patent/US7505803B2/en
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Abstract

Um auf einfache Weise eine sichere Berücksichtigung von Patientendaten bei einer Untersuchung eines auf einer Liegefläche einer Patientenliege (2) positionierbaren Patienten (5) mittels eines bildgebenden medizinischen Diagnosegeräts (19) zu ermöglichen, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, eine von dem Patienten (5) auf die Liegefläche ausgeübte Belegungsverteilung zu ermitteln, dieser Belegungsverteilung entsprechende Patientendaten, insbesondere hinsichtlich Körpermaße und/oder Körperlage, zu bestimmen, und das Diagnosegerät (19) entsprechend den Patientendaten einzustellen; zur Ermittlung der Belegungsverteilung ist vorteilhaft eine Verteilung von Drucksensoren (4) vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein System bzw. ein Verfahren zur Untersuchung eines auf einer Liegefläche einer Patientenliege positionierbaren Patienten mittels eines bildgebenden medizinischen Diagnosegeräts.
  • Bei einer Untersuchung eines auf einer Liegefläche einer Patientenliege positionierbaren Patienten mittels eines bildgebenden medizinischen Diagnosegeräts sind Patientendaten, insbesondere dessen Körperlage auf der Liegefläche und/oder dessen Körpermaße, sowohl zur Durchführung als auch zur anschließenden Auswertung relevant. Für diese Relevanz der Patientendaten werden im Folgenden einige Beispiele angeführt.
  • Der Patient kann auf der Liegefläche in verschiedenen Körperlagen, z.B. auf seinem Bauch bzw. Rücken oder auf seiner linken bzw. rechten Körperseite liegend, untersucht werden, wobei einerseits das Diagnosegerät entsprechend der jeweiligen Körperlage eingestellt und andererseits diese Körperlage bei der anschließenden Auswertung berücksichtigt werden muss. Eine unzureichende Berücksichtigung der Körperlage kann zu einer ungenauen Positionierung eines jeweiligen Untersuchungsbereichs führen, so dass ein bei der jeweiligen Untersuchung erzeugtes Bild nicht zu einer Diagnose verwendbar ist. Darüber hinaus kann eine mangelnde Beachtung der Körperlage bei der Diagnose des Bilds zu einer falschen, z.B. zu einer auf ein falsches Körperteil bezogenen, Diagnose führen.
  • Weiterhin sind auch die jeweiligen Körpermaße des Patienten, wie z.B. seine Gewichtsverteilung oder seine Körperform, bei der Untersuchung relevant, da z.B. bei einer Röntgenuntersuchung die Dicke und Beschaffenheit eines jeweils mit Röntgenstrahlung zu durchdringen Körperteils bei einer Einstellung der Strahlungsparameter zu beachten ist. Eine unzureichende Berücksichtigung der Körpermaße kann zu einem kontrastarmen und ggf. für eine Diagnose unbrauchbaren Bild führen und im Fall eine Röntgenuntersuchung zu einer erhöhten Strahlungsbelastung des Patienten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Untersuchung eines auf einer Liegefläche einer Patientenliege positionierbaren Patienten mittels eines bildgebenden medizinischen Diagnosegeräts auf einfache Weise eine sichere Berücksichtigung von Patientendaten zu ermöglichen.
  • Die Lösung dieser Aufgabe gelingt durch ein System gemäß Patentanspruch 1 bzw. durch ein Verfahren gemäß Patentanspruch 20; vorteilhafte Ausgestaltungen sind jeweils Gegenstand der zugehörigen Unteransprüche. Eine zu der erfindungsgemäßen Ermittlung der Belegungsverteilung vorteilhafte Patientenliege bzw. Matte ist Gegenstand des Patentanspruchs 39 bzw. des Patentanspruchs 40.
  • Aufgrund der selbsttätig ermittelbaren, von dem Patienten auf die Liegefläche ausgeübten Belegungsverteilung sind die zumindest lagespezifischen Patientendaten aufwandsarm mit hoher Genauigkeit bestimmbar und können aufgrund der auf diesen Patientendaten basierenden Einstellbarkeit des Diagnosegeräts bei der Untersuchung auf einfache Weise berücksichtigt werden. Fehleinstellungen durch eine Benutzermitwirkung sind vermeidbar und ein jeweils bei der Untersuchung erzeugtes Bild in seiner Qualität und diagnostischen Verwertbarkeit verbesserbar.
  • In einfache und sichere Weise ist die Belegungsverteilung durch eine erste Systemkomponente mit über die Liegefläche, insbesondere in Form einer zweidimensionalen Sensormatrix, verteilten, binäre Belegungswerte erfassenden Sensoren ermittelbar. Dabei ist es vorgesehen, dass jeder einzelne Sensor an seiner jeweiligen Stelle auf der Liegefläche das Vorhan densein einer lokalen Belegung durch den Patienten als Belegungswert erfasst. Die Gesamtheit aller dieser lokalen, binären Belegungswerte bildet die örtlich aufgelöste Belegungsverteilung, auf deren Grundlage die Patientendaten in Bezug auf eine Körperform und eine Körperlage durch die zweite Systemkomponente bestimmbar ist.
  • Nach einer aufwandsarmen Ausgestaltung der Erfindung sind die binäre Belegungswerte erfassenden Sensoren in Form von optischen Sensoren vorgesehen. Durch eine zweckmäßige Sichtfeldaussichtung dieser optischen Sensoren senkrecht zur Liegefläche wird ermöglicht, aus der mit ihnen ermittelten Belegungsverteilung die äußere Kontur des Patienten und dessen jeweilige Körperlage auf dem Patiententisch zu bestimmen. Es ist ebenfalls möglich, die Belegungsverteilung mittels binäre Belegungswerte erfassenden, induktiven Sensoren zu ermitteln.
  • Zur besonders einfachen und sicheren Ermittlung einer im Informationsgehalt über die lediglich auf jeweils binären Belegungswerten basierende Belegungsverteilung hinausgehende Belegungsverteilung ist nach einer Ausgestaltung der Erfindung durch eine Ausbildung der ersten Systemkomponente mit über die Liegefläche, insbesondere in Form einer zweidimensionalen Sensormatrix, verteilten, stetige Belegungswerte erfassenden Drucksensoren möglich. Aus der auf diese Weise bestimmten Belegungsverteilung ist neben der Körperform und der Körperlage unter anderem auch eine Gewichtsverteilung bzw. Volumenverteilung des Patienten bestimmbar.
  • Die Verteilung und die Anzahl der Drucksensoren, z.B. nach Ausgestaltungen der Erfindung auch in Form von Piezokristallen oder mit Flüssigkeit bzw. mit Gas gefüllten Druckkammern, ist flexibel an eine jeweils gewünschte Auflösungsgenauigkeit der zu ermittelnden Belegungsverteilung anpassbar. Technisch besonders aufwandsarm sind die Drucksensoren von einer auf die Patientenliege auflegbaren gesonderten Matte aufgenommen; durch solch eine Matte kann z.B. auch eine bereits vorhandene Patientenliege kostengünstig nachgerüstet werden.
  • Als Teil der zweiten Systemkomponente ist in besonders einfache Weise ein Computer vorgesehen, durch den insbesondere eine datentechnische Repräsentation der Belegungsverteilung generiert wird, aus der dann datenbankgestützt die Patientendaten bestimmt werden.
  • Die dritte Systemkomponente ist insbesondere zum Anzeigen der Patientendaten, zum Übermitteln der Patientendaten an das Diagnosegerät und/oder zum selbsttätigen Einstellen des Diagnosegeräts anhand der Patientendaten vorgesehen.
  • Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gemäß Merkmalen der Unteransprüche werden im Folgenden anhand von schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen in der Zeichnung näher erläutert, ohne dass dadurch eine Beschränkung der Erfindung auf diese Ausführungsbeispiele erfolgt; es zeigen:
  • 1 in Draufsicht eine Patientenliege mit einem unter Zwischenlage einer ersten Systemkomponente in Form einer Matte mit Drucksensoren positionierten Patienten;
  • 2 eine Ausschnittvergrößerung einer stirnseitigen Seitenansicht der Patientenliege gemäß 1 mit Drucksensoren in Form von Piezokristallen;
  • 3 eine Ausschnittvergrößerung gemäß 2 mit Drucksensoren in Form von flüssigkeitsgefüllten Druckkammern;
  • 4 die erste, zweite und dritte Systemkomponente sowie das Diagnosegerät in ihrem jeweiligen gegenseitigen Wirkzusammenhang;
  • 5 eine einem C-Bogen-Röntgensystem zugeordnete Patientenliege gemäß 1.
  • 1 zeigt in Draufsicht eine Patientenliege 2 mit einer auf deren Liegefläche angeordneten ersten Systemkomponente I in Form einer Matte 1 mit Drucksensoren 4 und mit einem auf dieser Matte 1 positionierten Patienten 5. Die miteinander durch elektrische Leitungen 3 verbundenen Drucksensoren 4 bilden eine Sensormatrix mit vierzehn Reihen zu jeweils neun Drucksensoren 4. Der Patient 5 übt aufgrund seiner Gewichtsverteilung eine durch diese Drucksensoren 4 ermittelte Belegungsverteilung – im Folgenden anhand einer Druckverteilung erläutert – auf die Liegefläche aus.
  • Für eine besonders einfache Weiterverarbeitung der Druckverteilung werden die von den Drucksensoren 4 gemessenen Drücke – wie nachfolgend anhand von 2 und 3 näher erläutert – in elektrische Ausgangsgrößen umgesetzt. Diese Ausgangsgrößen werden in aufwandsarmer Weise mit einer elektrischen Übermittlungsverbindung 6 – wie nachfolgend anhand von 4 näher erläutert – von der ersten Systemkomponente I zu der zweiten Systemkomponente II übermittelt.
  • Anstelle der in 1 dargestellten Verteilung der Drucksensoren 4 in einer gesondert auf der Patientenliege 2 aufliegenden Matte 1 ist es nach einer Ausgestaltung vorgesehen, zur besonders exakten, sicheren Fixierung die Drucksensoren 4 in der Patientenliege 2 selbst anzuordnen.
  • 2 zeigt eine Ausschnittvergrößerung einer stirnseitigen Seitenansicht der Patientenliege gemäß 1, wobei die Drucksensoren 4 nach einer Ausgestaltung der Erfindung in Form von Piezokristallen 7 vorgesehen sind, die den jeweils auf ihnen ausgeübten Druck vorteilhaft direkt in eine zur einfachen Übermittlung und Weiterverarbeitung günstigen, druckabhängigen Spannung umwandeln. Die Piezokristalle 7 sind jeweils über eine elektrische Anbindung 8 an die elektrische Leitung 3 angeschlossen.
  • 3 zeigt eine Ausschnittvergrößerung gemäß 2, wobei die Drucksensoren 4 nach einer Ausgestaltung der Erfindung in Form von flüssigkeitsgefüllten Druckkammern 9 vorgesehen sind, die vorteilhaft in aufwandsarme und kostengünstige Weise in ihrer Form und Größe flexibel an die gewünschte Struktur der Sensormatrix angepasst werden können. Der jeweilige Innendruck dieser Druckkammern 9 hängt von dem jeweils auf sie ausgeübten äußeren Druck ab. Jede Druckkammer 9 leitet ihren jeweiligen Innendruck über eine Druckleitung 10 an einen Wandler 11 weiter, der den Innendruck in eine elektrische Spannung umwandelt und an die elektrische Leitung 3 weitergibt. Diese Wandler 11 müssen nicht, wie dargestellt, in unmittelbarer Nähe zu den Druckkammern angeordnet sein, sondern können auch entfernt von diesen, z.B. randseitig an der Matte 1, angebracht sein.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist alternativ vorgesehen, die jeweiligen Drücke besonders einfach mit Drucksensoren in Form von elektrischen Leitern, deren Widerstand jeweils mit dem auf ihnen ausgeübten Druck veränderlich ist, zu ermitteln. Für eine besonders kompakte Bauweise sind nach einer weiteren Ausgestaltung Drucksensoren in Form von Lichtwellenleitern, deren Brechungsindex jeweils mit dem auf ihnen ausgeübten Druck veränderlich ist, vorgesehen.
  • 4 erläutert den jeweiligen gegenseitigen Wirkzusammenhang der ersten Systemkomponente I, der zweiten Systemkomponente II, der dritten Systemkomponente III sowie einem Diagnosegerät 19.
  • In der ersten Systemkomponente I wird mittels der in einer Matte 1 verteilten Drucksensoren 4 die von dem Patienten 5 auf die Liegefläche der Patientenliege 2 ausgeübte Druckverteilung ermittelt.
  • Diese Druckverteilung wird über die Übermittlungsverbindung 6 an die zweite Systemkomponente II weitergegeben, die daraus die der Druckverteilung entsprechenden Patientendaten, insbesondere hinsichtlich Körpermaße und/oder Körperlage, bestimmt. Dazu ist nach einer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, aus der Druckverteilung zunächst, z.B. mit einer Datenerfassungseinheit 12 als Teil der zweiten Systemkomponente II, eine datentechnische Repräsentation zu generieren, aus denen die Patientendaten besonders einfach durch einen Computer 13 als Teil der zweiten Systemkomponente II bestimmt werden.
  • Aus der datentechnischen Repräsentation der Druckverteilung werden nach einer vorteilhaften Ausgestaltung die Körpermaße hinsichtlich einer Körpergewichtsverteilung und/oder einer Körperform bestimmt. Weiterhin ist es vorteilhaft vorgesehen, die Körperlage hinsichtlich einer Körperausrichtung auf der Liegefläche und/oder einer Lage von Körperteilen zu bestimmen. So lassen sich z.B. die Körperlänge aus dem größten Abstand zweier Drucksensoren 4, auf die ein Druck ausgeübt wird, und das Körpergesamtgewicht aus der Summe der Einzeldrücke ableiten; die jeweilige Körperausrichtung kann aus einer charakteristischen Kontur der Druckverteilung gewonnen werden.
  • Zur besonders zuverlässigen Bestimmung der Patientendaten ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung die Zuhilfenahme einer Datenbank 14 vorgesehen, die einen Zusammenhang zwischen der Druckverteilung einerseits und den möglichen Körpermaßen bzw. Körperlagen andererseits vermittelt. Diese Datenbank 14 enthält hinsichtlich Körpermaße und Körperlage verschiedene Datensätze als Vergleichmuster zu den Patientendaten, wobei vier dieser Datensätze exemplarisch in 4 dargestellt sind. Wie in diesem Ausführungsbeispiel kann die jeweilige datentechnische Repräsentation der Druckverteilung durch den Computer 13 mit den Datensätzen zur Bestimmung der Patientendaten verglichen werden. Die Datenbank 14 kann auch einen internen Anatomieatlas beinhalten, der die Bestimmung der Patientendaten hinsichtlich der Lage von inneren Organen des Patienten 5 ermöglicht.
  • Die in der zweiten Systemeinheit II erstellten Patientendaten werden über eine Datenverbindung 15 an die dritte Systemkomponente III weitergeleitet, die insbesondere zur Einstellung eines Diagnosegeräts 19 vorgesehen ist. Eingabefehlern bei einem benutzerseitigen Einstellen des Diagnosegeräts 19 können vermieden werden, indem die Patientendaten, z.B. mittels einer Datenübertragungsvorrichtung 17, selbsttätig dorthin übermittelt werden. Besonders vorteilhaft für eine spätere Diagnose anhand des von dem Diagnosegerät 19 erzeugten Bilds ist es vorgesehen, die Patientendaten mit diesem Bild, z.B. in dessen DICOM-Header, zu speichern. Für eine besonders gut an den Patienten 5 angepasste Untersuchung ist vorgesehen, das Diagnosegerät 19 hinsichtlich zumindest eines Bildaufnahmeparameters, insbesondere in Bezug auf einen jeweiligen Untersuchungsbereich des Patienten 5, selbsttätig einzustellen. Dieses Einstellen erfolgt in diesem Ausführungsbeispiel mittels einer Einstellvorrichtung 18. Zur mittelbaren Einstellung des Diagnosegeräts 19 durch den Benutzer bzw. zur Information des Benutzers werden die Patientendaten, insbesondere mittels einer dafür vorgesehenen Anzeigevorrichtung 16, angezeigt. Aufgrund des Körpergewichts des Patienten 5 kann der Benutzer z.B. eine erforderliche Dosis eines gegebenenfalls zur Untersuchung dem Patienten 5 verabreichten Kontrastmittels oder Medikaments bestimmen bzw. diese Dosis kann von dem System selbsttätig bestimmt werden.
  • 5 zeigt als ein Anwendungsbeispiel des erfindungsgemäßen Systems eine Patientenliege 2 gemäß 1, die einem C-Bogen-Röntgengerät 20 zugeordnet ist. Zur vorteilhaften Reduktion einer Strahlungsbelastung des Patienten 5 durch eine zur Untersuchung verwendete Röntgenstrahlung 21 wird basierend auf den zuvor bestimmten Patientendaten das C-Bogen- Röntgengerät 20 hinsichtlich der Bildaufnahmeparameter in Bezug auf einen jeweiligen Einblendungsbereich der Röntgenstrahlung 21 und/oder auf jeweilige entsprechend der Strahlungsparameter eingestellt.
  • Zu einer vorteilhaften Kontrolle der aus der vorgesehenen Untersuchung resultierenden Strahlungsbelastung wird dies aus den Patientendaten abgeleitet, so dass ein jeweiliges Röntgendiagnosegerät, in diesem Ausführungsbeispiel das C-Bogen-Röntgengerät 20, entsprechend in seiner Einstellung an eine gewünschte maximale Strahlungsbelastung angepasst werden kann. Unter Rückgriff auf die Lage der inneren Organe kann auch die Strahlungsbelastung der jeweiligen der Strahlung ausgesetzten Organe abgeleitet werden.
  • Bei einer Rotationsangiographie ist es nach einer Ausgestaltung vorgesehen, das C-Bogen-Röntgengerät 20 unter Berücksichtigung der aus der Druckverteilung bestimmten Patientendaten derart einzustellen, dass das Iso-Zentrum des C-Bogen-Röntgengeräts 20 auf den jeweiligen Untersuchungsbereich des Patienten 5 ausgerichtet ist. Dadurch kann besonders gezielt der Untersuchungsbereich mit Röntgenstrahlung 21 untersucht werden, so dass eine unnötige Strahlungsbelastung des umliegenden Körpergewebes vermeidbar ist.
  • Bei Diagnosegeräten mit zumindest einem zur Untersuchung bewegten Geräteteil, ist es zur vorteilhaften Vermeidung einer Kollision mit dem Patienten 5 vorgesehen, das Diagnosegerät hinsichtlich der Bildaufnahmeparameter in Bezug auf einen jeweiligen Bewegungsablauf des zumindest einen Geräteteils unter Berücksichtigung der aus der Druckverteilung bestimmten Körperlage des Patienten 5 einzustellen. Dadurch ist es z.B. bei einer Rotationsangiographie mit dem C-Bogen-Röntgensystem 20 möglich, eine Kollision eines Strahlungsemitters 22 und des Strahlungsdetektors 23, die bei der Untersuchung in Richtung 24 bzw. 25 rotiert werden, mit dem Patienten 5 auf besonders sichere Weise zu verhindern.
  • Zur Vermeidung von Bildfehlern, wie z.B. Bewegungsunschärfen und Bewegungsartefakten, bei einem Röntgenbild bzw. einer Röntgenbildserie oder bei einem mittels Rotationsangiographie, Computertomographie, Magnetresonanz, SPECT bzw. PET erzeugten 3D-Bild, ist nach einer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, einen aus einer zeitlichen Veränderung der Körperlage bestimmten Bewegungsverhalten des Patienten 5 zu berücksichtigen. Durch eine Anzeige dieses Bewegungsverhalten kann der Benutzer vor und während der Untersuchung überprüfen, ob die Körperlage des Patienten (5) ausreichend ruhig ist. Auch für einen Eingriff mit einem therapeutischen Gerät – z.B. bei einer Strahlentherapie oder bei einer Stoßwellentherapie – ist die Ermittlung der zeitlichen Veränderung der Körperlage vor und während des Eingriffs zur Vermeidung von aufgrund einer Körperbewegung des Patienten auftretenden Behandlungsfehlern vorteilhaft.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung für ein Magnetresonanzdiagnosegerät wird dieses hinsichtlich der Bildaufnahmeparameter in Bezug auf eine jeweilige Abstimmung von Sendespulen und/oder von Empfangsspulen anhand der Patientendaten eingestellt, wodurch eine verbesserte Bildqualität erreichbar ist.
  • Die Einstellung des Einblendungsbereichs und/oder der Strahlungsparameter bzw. die Ausrichtung auf den Patienten 5 kann entsprechend auf ein Computertomographiegerät, insbesondere hinsichtlich des jeweiligen „Field of View", übertragen werden.
  • Die Erfindung lässt sich grundsätzlich wie folgt zusammenfassen: Um auf einfache Weise eine sichere Berücksichtigung von Patientendaten bei einer Untersuchung eines auf einer Liegefläche einer Patientenliege positionierbaren Patienten mittels eines bildgebenden medizinischen Diagnosegeräts zu ermöglichen, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, eine von dem Patienten auf die Liegefläche ausgeübte Belegungsverteilung zu ermitteln; zur Ermittlung der Belegungsverteilung sind Sensoren, insbesondere in Form von Drucksensoren, direkt in die Patientenliege integriert oder Teile einer auf die Patientenliege aufgelegte Matte. Der Belegungsverteilung entsprechende Patientendaten, insbesondere hinsichtlich Körpermaße und/oder Körperlage des Patienten, werden bestimmt und das Diagnosegerät entsprechend diesen Patientendaten eingestellt.

Claims (40)

  1. System zur Untersuchung eines auf einer Liegefläche einer Patientenliege (2) positionierbaren Patienten (5) mittels eines bildgebenden medizinischen Diagnosegeräts (19) – mit einer ersten Systemkomponente (I) zur Ermittlung einer von dem Patienten (5) auf die Liegefläche ausgeübten Belegungsverteilung; – mit einer zweiten Systemkomponente (II) zur Bestimmung von der Belegungsverteilung entsprechenden Patientendaten, insbesondere hinsichtlich Körpermaße und/oder Körperlage; – mit einer dritten Systemkomponente (III) zur den Patientendaten entsprechenden, mittelbaren oder unmittelbaren, Einstellung des Diagnosegeräts (19).
  2. System nach Anspruch 1 mit einer Ausbildung der ersten Systemkomponente (I) mit über die Liegefläche, insbesondere in Form einer zweidimensionalen Sensormatrix, verteilten, binäre Belegungswerte erfassenden Sensoren.
  3. System nach Anspruch 2 mit einer Ausbildung der Sensoren in Form von optischen Sensoren.
  4. System nach Anspruch 1 mit einer Ausbildung der ersten Systemkomponente (I) mit über die Liegefläche, insbesondere in Form einer zweidimensionalen Sensormatrix, verteilten, stetige Belegungswerte erfassenden Drucksensoren (4).
  5. System nach Anspruch 4 mit einer Verteilung der Drucksensoren (4) in einer auf der Liegefläche angeordneten Matte (1).
  6. System nach Anspruch 4 mit einer Verteilung der Drucksensoren (4) als in die Patientenliege (2) integrierte Bestandteile.
  7. System nach zumindest einem der Ansprüche 4–6 mit einer Ausbildung der Drucksensoren (4) in Form von Piezokristallen (7) mit jeweils druckabhängig veränderlicher, elektrischer Ausgangsspannung.
  8. System nach zumindest einem der Ansprüche 4–6 mit einer Ausbildung der Drucksensoren (4) in Form von mit Flüssigkeit bzw. mit Gas gefüllten Druckkammern (9) mit jeweils druckabhängig veränderlichem Innendruck.
  9. System nach zumindest einem der Ansprüche 4–6 mit einer Ausbildung der Drucksensoren (4) in Form von elektrischen Leitern mit jeweils druckabhängig veränderlichem, elektrischem Widerstand.
  10. System nach zumindest einem der Ansprüche 4–6 mit einer Ausbildung der Drucksensoren (4) in Form von Lichtwellenleitern mit jeweils druckabhängig veränderlichem Brechungsindex.
  11. System nach zumindest einem der Ansprüche 4–10 mit einer elektrischen Übermittlungsverbindung (6) von der ersten Systemkomponente (I) zu der zweiten Systemkomponente (II) mittels einer jeweils druckabhängigen, elektrischen Ausgangsgröße.
  12. System nach zumindest einem der Ansprüche 1–11 einem Computer (13) als Teil der zweiten Systemkomponente (II).
  13. System nach zumindest einem der Ansprüche 1–12 mit einer Ausbildung der zweiten Systemkomponente (II) zur Generierung einer datentechnischen Repräsentation der Belegungsverteilung.
  14. System nach Anspruch 13 mit einer zugeordneten, einen Zusammenhang zwischen der Belegungsverteilung einerseits und den möglichen Körpermaßen bzw. Körperlagen andererseits vermittelnden Datenbank (14).
  15. System nach zumindest einem der Ansprüche 1–14 mit einer Ausbildung der dritten Systemkomponente (III) in Form einer Anzeigevorrichtung (16) für die Patientendaten.
  16. System nach zumindest einem der Ansprüche 1–15 mit einer Ausbildung der dritten Systemkomponente (III) zur Übermittlung der Patientendaten an das Diagnosegerät (19).
  17. System nach Anspruch 16 mit einer Ausbildung der dritten Systemkomponente (III) zur Einstellung des Diagnosegeräts (19), derart dass die Patientendaten zumindest teilweise mit einem jeweils durch das Diagnosegerät (19) erzeugten Bild speicherbar sind.
  18. System nach zumindest einem der Ansprüche 1–17 mit einer Ausbildung der dritten Systemkomponente (III) zur selbsttätigen Einstellung des Diagnosegeräts (19) hinsichtlich Bildaufnahmeparameter, insbesondere in Bezug auf einen jeweiligen Untersuchungsbereich des Patienten (5).
  19. System nach Anspruch 18 für ein Röntgendiagnosegerät mit einer Ausbildung der dritten Systemkomponente (III) zur selbsttätigen Einstellung hinsichtlich der Bildaufnahmeparameter in Bezug auf einen jeweiligen Einblendungsbereichs und/oder auf jeweilige Strahlungsparameter des Röntgendiagnosegeräts.
  20. Verfahren zur Untersuchung eines auf einer Liegefläche einer Patientenliege (2) positionierbaren Patienten (5) mittels eines bildgebenden medizinischen Diagnosegeräts (19) umfassend folgende Verfahrensschritte: – selbsttätiges Ermitteln einer von dem Patienten (5) auf die Liegefläche ausgeübten Belegungsverteilung; – selbsttätiges Bestimmen von der Belegungsverteilung entsprechenden Patientendaten, insbesondere hinsichtlich Körpermaße und/oder Körperlage; – den Patientendaten entsprechendes, mittelbares oder unmittelbares, Einstellen des Diagnosegeräts (19).
  21. Verfahren nach Anspruch 20, wobei die Belegungsverteilung durch über die Liegefläche, insbesondere in Form einer zweidimensionalen Sensormatrix, verteilte, binäre Belegungswerte erfassende Sensoren (4) ermittelt wird.
  22. Verfahren nach Anspruch 20, wobei die Belegungsverteilung durch über die Liegefläche, insbesondere in Form einer zweidimensionalen Sensormatrix, verteilte, stetige Belegungswert erfassende Drucksensoren (4) ermittelt wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, wobei die jeweils von den Drucksensoren (4) ermittelten Drücke als elektrische Ausgangsgrößen ermittelt und für eine darauf folgende Bestimmung der Patientendaten übermittelt werden.
  24. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 20–23, wobei aus der Belegungsverteilung eine datentechnische Repräsentation generiert wird.
  25. Verfahren Anspruch 24, wobei die Patientendaten aus der Repräsentation unter Zuhilfenahme einer einen Zusammenhang zwischen der Belegungsverteilung einerseits und den möglichen Körpermaßen bzw. Körperlagen andererseits vermittelnden Datenbank (14) bestimmt werden.
  26. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 20–25, wobei die Körpermaße hinsichtlich einer Körpergewichtsverteilung und/oder einer Körperform bestimmt werden.
  27. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 20–26, wobei die Körperlage hinsichtlich einer Körperausrichtung auf der Liegefläche und/oder einer Lage von Körperteilen bestimmt werden.
  28. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 20–27, wobei die Patientendaten angezeigt werden.
  29. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 20–28, wobei die Patientendaten an das Diagnosegerät (19) übermittelt werden.
  30. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 29, wobei die dem Diagnosegerät (19) übermittelten Patientendaten zumindest teilweise mit einem jeweils durch das Diagnosegerät (19) erzeugten Bild gespeichert werden.
  31. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 20–30, wobei das Diagnosegerät (19) hinsichtlich zumindest eines Bildaufnahmeparameters, insbesondere in Bezug auf einen jeweiligen Untersuchungsbereich, selbsttätig eingestellt wird.
  32. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 20–31 für ein Röntgendiagnosegerät, wobei dieses hinsichtlich der Bildaufnahmeparameter in Bezug auf einen jeweiligen Einblendungsbereichs und/oder auf jeweilige Strahlungsparameter eingestellt wird.
  33. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 20–32 für ein Röntgendiagnosegerät, wobei aus den Patientendaten selbsttätig eine aus der vorgesehenen Untersuchung resultierende jeweilige Strahlungsbelastung bestimmt wird.
  34. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 20–33 für eine mittels eines C-Bogen-Röntgendiagnosegeräts (20) durchzuführende 3D-Rotationsangiographie, wobei das Iso-Zentrum des C-Bogen-Röntgendiagnosegeräts (20) unter Berücksichtigung der Patientendaten auf den jeweiligen Untersuchungsbereich des Patienten (5) ausgerichtet wird.
  35. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 20–34 für ein Magnetresonanzdiagnosegerät, wobei dieses hinsichtlich der Bildaufnahmeparameter in Bezug auf eine jeweilige Abstimmung von Sendespulen und/oder von Empfangsspulen eingestellt wird.
  36. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 20–35 für ein Diagnosegerät mit zumindest einem zur Untersuchung bewegten Geräteteil, wobei das Diagnosegerät (19) hinsichtlich der Bildaufnahmeparameter in Bezug auf einen jeweiligen Bewegungsablauf des zumindest einen Geräteteils eingestellt wird.
  37. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 20–36, wobei bei dem Einstellen des Diagnosegeräts (19) der jeweilige aus einer zeitlichen Veränderung der Körperlage bestimmte Bewegungszustand des Patienten (5) berücksichtigt wird.
  38. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 20–37 in Anwendung auf ein System (I–III) nach zumindest einem der Ansprüche 1–17.
  39. Patientenliege (2) für einen auf dessen Liegefläche zur Untersuchung mittels eines bildgebenden medizinischen Diagnosegeräts (19) positionierbaren Patienten (5) mit in die Patientenliege (2) integrierten Sensoren, insbesondere in Form von Drucksensoren (4), zur Ermittlung einer durch den Patienten (5) auf die Liegefläche ausgeübten Belegungsverteilung.
  40. Matte (1), zur Anordnung auf einer Liegefläche einer Patientenliege (2) für einen auf die Liegefläche zur Untersuchung mittels eines bildgebenden medizinischen Diagnosegeräts (19) positionierbaren Patienten (5), mit einer Verteilung von Sensoren, insbesondere in Form von Drucksensoren (4), zur Ermittlung einer durch den Patienten (5) auf die Liegefläche ausgeübten Belegungsverteilung.
DE102005004142A 2005-01-28 2005-01-28 System bzw. Verfahren zur Untersuchung eines Patienten mittels eines bildgebenden medizinischen Diagnosegeräts Withdrawn DE102005004142A1 (de)

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