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DE10200408C1 - Drehbett mit verbesserter Standsicherheit - Google Patents

Drehbett mit verbesserter Standsicherheit

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DE10200408C1
DE10200408C1 DE10200408A DE10200408A DE10200408C1 DE 10200408 C1 DE10200408 C1 DE 10200408C1 DE 10200408 A DE10200408 A DE 10200408A DE 10200408 A DE10200408 A DE 10200408A DE 10200408 C1 DE10200408 C1 DE 10200408C1
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DE
Germany
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rotating bed
bed according
support foot
support
base
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DE10200408A
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Hans-Peter Barthelt
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Priority to AT02799030T priority patent/ATE415931T1/de
Priority to AU2002364270A priority patent/AU2002364270A1/en
Priority to CNB028269187A priority patent/CN100402012C/zh
Priority to EP02799030A priority patent/EP1463478B1/de
Priority to PCT/DE2002/004661 priority patent/WO2003057125A1/de
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Abstract

Ein Drehbett weist einen Sockel auf, auf dem ein gegliederter Liegerahmen um eine Vertikalachse drehbar ist. Der Liegerahmen kann in einer Drehstellung in eine stuhlähnliche Konfiguration gebracht werden. Um die Kippstabilität der Anordnung in der Stuhlstellung zu erhöhen, ist wenigstens ein Stützfuß vorgesehen, der in Stützposition entweder von Anfang an auf dem Boden aufsteht oder erst dann mit Boden in Berührung kommt, wenn die Stabilitätsgrenze ohne Stützfuß überschritten ist.

Description

Ein aus der DE 199 12 937 C2 bekanntes Drehbett weist einen in der Höhe verstellbaren Sockel auf. Der Sockel steht frei in einem üblichen Bettrahmen. Auf dem Sockel befindet sich ein Drehscharnier, über das der Sockel mit einem Liege- oder Matratzenrahmen verbunden ist. Der Liege- oder Matratzenrahmen gliedert sich in Längsrichtung des Bettes gesehen häufig in vier Abschnitte, nämlich einen Rückenteil oder Rückenabschnitt, einen Zentralteil, einen Oberschenkel- und einen Unterschenkelabschnitt.
Der Zentralteil ist unmittelbar über das Drehschar­ nier, dessen Achse vertikal steht, mit dem Sockel verbun­ den. Das Rückteil ist über eine Scharnieranordnung mit ho­ rizontaler Achse an dem Zentralteil angelenkt, ebenso wie das Oberschenkelteil, das jedoch an dem gegenüberliegenden Ende des Zentralteils vorgesehen ist. Das Unterschenkelteil schließlich ist über eine Scharnieranordnung mit horizonta­ ler Achse an dem freien Ende des Oberschenkelteils anschar­ niert.
Um eine möglichst große Standfestigkeit zu erreichen, hat der Sockel in Längsrichtung des Bettes gesehen, relativ große Abmessungen. In der Breite hingegen kann er über das Lichtraumprofil des Bettrahmens nicht überstehen.
In der normalen Bett- oder Liegestellung ist der Lie­ gerahmen im Wesentlichen gestreckt und verläuft mit seiner Längsachse parallel zu der Längsachse der Aufstandsfläche, die die Aufstandspunkte des Sockels auf dem Boden definie­ ren.
Um den im Bett liegenden Benutzer in eine Sitzstellung zu bringen, wird mit Hilfe eines Motors zunächst der Rüc­ kenteil etwa in eine 80°-Stellung angehoben. Ober- und Un­ terschenkelteil werden ebenfalls in eine geringfügig an­ gehobene Lage gebracht, um dem Benutzer ein sicheres Gefühl während des anschließenden Drehvorgangs zu vermitteln.
Nachdem der Liegerahmen in diese Stellung gebracht ist dreht er auf dem Sockel um etwa 90°, bis sich das Ober- und das Unterschenkelteil am Schluss der Drehbewegung quer über die Seite des Bettes erstrecken. Unter Seite des Bettes soll hier verstanden werden, was für gewöhnlich damit ge­ meint ist.
Sobald der Liegerahmen quer ausgerichtet ist, werden das Ober- und das Unterschenkelteil abgesenkt, und zwar wird das Unterschenkelteil soweit abgesenkt, bis es im We­ sentlichen senkrecht steht. Der Liegerahmen hat jetzt eine stuhlähnliche Konfiguration, wobei das Unterschenkelteil mit seinem freien Ende auf dem Boden praktisch aufstößt.
Aus technischen Gründen steht dabei die vordere Sitz­ kante deutlich über die Standfläche des Sockels über. Ab­ hängig vom Gewicht des Benutzer, wie weit er sich in der Stuhlstellung über die Sitzkante vorlehnt, wie schwer der Sockel ist, wie groß die Aufstandsfläche des Sockels ist und ob während des Drehvorgangs unzulässigerweise Handha­ bungen an dem Patienten vorgenommen werden, kann die An­ ordnung insbesondere bei angehobenen Liegerahmen in die Nähe der Stabilitätsgrenze gelangen. Ein Überschreiten wür­ de bedeuten, dass das Bett vollständig über die betreffende Seite umkippt und den Benutzer darunter einklemmt.
Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der Erfindung ein Drehbett zu schaffen, das sich durch eine verbesserte Standfestigkeit auszeichnet.
Das neue Drehbett steht mit seinem Sockel auf dem Bo­ den, wobei die Berührungspunkte des Sockels mit dem Boden eine Stellfläche definieren. Die Stellfläche ist üblicher­ weise rechteckig. Die größte Erstreckung des Rechtecks ver­ läuft parallel zu der Bettlängsrichtung. Mit Hilfe eines Drehscharniers ist auf dem Sockel die Liegerahmenanordnung befestigt, so dass der Liegerahmen gegenüber dem Sockel um wenigstens 90°, bezogen auf eine vertikale Drehachse, zu drehen ist. In der normalen Bett- oder Liegestellung ist die Längsachse des Liegerahmens parallel zur Längsachse der Stellfläche ausgerichtet, während in der Stuhlstellung die Achsen rechtwinklig zueinander verlaufen.
Um die Standfestigkeit zu erhöhen ist an dem Sockel wenigstens ein zusätzlicher Stützfuß vorgesehen, der aus der Stellfläche hinausragt, und zwar in eine Richtung, die im Wesentlichen rechtwinklig zu der Längserstreckung des Drehbetts in der normalen Bett- oder Liegestellung liegt.
Durch den zusätzlichen Stützfuß wird die Stellfläche in jene Richtung vergrößert, in die der Liegerahmen in der Stuhlkonfiguration auskragt, und zwar bezogen auf jene Stellfläche die ohne den Stützfuß definiert ist.
Die Aufstellfläche des Sockels kann je nach Ausfüh­ rungsform von Schienen oder Leisten, von starren Sockelfü­ ßen oder von drehbar gelagerten Rädern gebildet sein.
Die Verwendung von wenigstens einem zusätzlichen Stützfuß ist insbesondere in Verbindung mit lenkbaren Rä­ dern von Vorteil. Entsprechend dem Nachlauf der lenkbaren Räder kann sich die Breite der Stellfläche je nach Lenk­ stellung der Räder um bis zu 10 cm verändern, was bezogen auf eine normale Aufstellbreite von ca. 75 cm ein sehr we­ sentlicher Wert ist, der erheblich die Standsicherheit be­ einflussen kann.
Die Verwendung von Rädern oder Sockelfüßen gestattet es, die Unterkante des Sockels gegenüber dem Boden anzuhe­ ben, damit Pflegepersonal, das den im Bett befindlichen Benutzer behandelt, mit den Fußspitzen unter den Sockel kommen kann, um möglichst dicht beim Bett stehen zu können.
Damit bei der Verwendung von Rädern das Bett in der Stuhlstellung nicht wegrollen kann, sind zweckmäßigerweise zwei Räder mit Bremsen versehen. Es sollten sich hierbei um jene Räder handeln, die von dem Fußteil in der Stuhlstel­ lung abliegend angeordnet sind.
Der wenigstens eine Stützfuß kann je nach Ausführung des Bettes starr oder beweglich sein. Starre Stützfüße kom­ men insbesondere bei Betten in Frage, die im Wesentlichen ortsunveränderlich aufgestellt werden. Hingegen sind be­ wegliche Stützfüße vorzuziehen, wenn es sich um ortsver­ änderliche Betten handelt, wie sie in Pflegeheimen und der­ gleichen eingesetzt werden und die mit den oben erwähnten Rädern versehen sind.
Durch die Verwendung eines beweglichen Stützfußes, wird eine Stolperfalle vermieden, die entstehen könnte, wenn der Stützfuß sich nennenswert über den Boden erhebt und über das Lichtraumprofil des Bettes in der Liegestel­ lung seitlich auskragt.
Insbesondere bei starren Stützfüßen ist es von Vor­ teil, wenn das freie Ende des Stützfußes in einer dünnen Stützplatte endet. Die Stützplatte erhebt sich nur wenig über den Boden und stellt auch dann keine Stolperfalle dar, wenn sie ständig über das Lichtraumprofil des Bettes seit­ lich übersteht.
Der bewegliche Stützfuß wird aus einer Stellung, in der er über das Lichtraumprofil übersteht, und zwar zweck­ mäßigerweise auch über das Lichtraumprofil, das durch den Liegerahmen in der Stuhlstellung definiert wird, in eine Stellung zurückzubewegen ist, in der der Stützfuß über das Lichtraumprofil nicht mehr oder nur kaum noch übersteht.
Diese Bewegung kann zweckmäßigerweise noch mit einer Vertikalbewegung kombiniert werden, womit die volle Boden­ freiheit unterhalb des Sockels über die gesamte Stellfläche beibehalten wird. Dies ist wichtig, wenn Lifter untergefah­ ren werden sollen.
Im Falle der Verwendung eines beweglichen Stützfußes ist es von Vorteil, wenn das freie Ende des Stützfußes mit einer Rolle verbunden ist, die es dem Stützfuß ermöglicht frei auf dem Boden zu rollen, wenn er zwischen den beiden Endstellungen hin und her bewegt wird.
Für den beweglichen Stützfuß ist zweckmäßigerweise eine Gelenkeinrichtung vorgesehen, die sich an einer von dem auskragenden Ende entfernten Stellung befindet. Sie befindet sich zweckmäßigerweise an dem betreffenden Ende des Stützfußes, nämlich jenem Ende das sich ständig unmit­ telbar beim Sockel befindet.
Je nachdem wie der Stützfuß ausgeführt ist, bzw. wie dessen Bewegungsbahn aussieht, kann die Gelenkeinrichtung eine oder zwei Achsen aufweisen. Im Falle einer Gelenkein­ richtung mit zwei Achsen handelt es sich bei der einen Ach­ se um eine translatorische Achse, während die andere Achse eine rotatorische Achse ist.
Mit Hilfe der Gelenkanordnung wird der Stützfuß bei seiner Bewegung längs einer Bahn bewegt, die zumindest eine Komponente aufweist, die quer zu der Bettlängsrichtung be­ zogen auf die Liegestellung ausgerichtet ist.
Eine solche Bewegungsbahn kommt auch zustande, wenn der Stützfuß um eine zumindest angenäherte vertikale Achse zu drehen ist, um ihn von der Ruhe- oder Parkstellung in die Stützstellung zu bringen.
Die Gelenkanordnung mit zwei Achsen kann beispiels­ weise zwei parallel mit Abstand zueinander verlaufende Zahnstangen aufweist, die an dem Sockel befestigt sind. Auf den Zahnstangen rollen zugehörige Zahnräder ab, die über eine Welle starr miteinander verbunden sind, auf der der Stützfuß schwenkbar gelagert ist.
Die zurückgezogene Stellung des Stützfußes wird vor­ zugsweise durch einen Anschlag definiert, der außerhalb einer Ebene wirksam ist, an der eine Antriebseinrichtung zum Bewegen des Stützfußes angreift, derart, dass der Stützfuß beim Anstoßen an die Anlageeinrichtung selbstätig nach oben geschwenkt wird.
Eine besonders standfeste Anordnung wird erreicht, wenn zwei Stützfüße vorgesehen sind, die miteinander gekup­ pelt sind. Für beide Stützfüße kann eine gemeinsame Gelenk­ einrichtung vorgesehen sein.
Pflegepersonal kann besonders dicht an das Bett heran­ treten, wenn der Sockel zumindest in einem mittleren Be­ reich bezogen auf die Längserstreckung des Drehbetts in der normalen Bett- oder Liegestellung wenigstens eine Längs­ kante aufweist, die vom Boden beabstandet ist.
Sehr stabile Verhältnisse für den Stützfuß werden er­ reicht, wenn der Stützfuß in dem Spalt zwischen der Kante und dem Boden hin und her beweglich ist, wobei der Sockel ein Widerlager für den in der Stützstellung befindlichen Stützfuß bildet.
Im übrigen sind Weiterbildungen der Erfindung Gegen­ stand von Unteransprüchen. Dabei sollen auch solche Merk­ malskombinationen als beansprucht angesehen werden, auf die kein ausdrückliches Ausführungsbeispiel gerichtet ist.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegen­ standes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 ein Drehbett in Gestalt eines Pflegebettes, in einer perspektivischen Darstellung in der Lie­ gestellung,
Fig. 2 das Drehbett nach Fig. 1 in der Stuhlstellung, ebenfalls perspektivisch veranschaulicht,
Fig. 3 die Gelenkanordnung zur Führung der beiden zu­ sätzlichen Stützfüße, in einer perspektivischen Darstellung,
Fig. 4 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Drehbetts mit einem einzigen schwenkbaren Stütz­ fuß in einer vereinfachten perspektivischen Dar­ stellung,
Fig. 5 die Anlenkung des Stützfußes in einer vergrößer­ ten perspektivischen Darstellung mit verkürzt gezeigtem Stützfuß, in einer perspektivischen Darstellung,
Fig. 6 den Ausschnitt gemäß Fig. 5 mit dem Stützfuß in einer Seitenansicht und
Fig. 7 ein Heimpflegebett ebenfalls in Gestalt eines Drehbetts mit einem unbeweglichen Stützfuß, in einer vereinfachten perspektivischen Darstellung.
Die Fig. 1 und 2 zeigen in einer vereinfachten per­ spektivischen Darstellung ein Drehbett 1, das zum Einsatz in Pflegeheimen oder Kliniken vorgesehen ist. Zu dem Dreh­ bett gehören als wesentliche Bestandteile ein auf dem Boden stehender Sockel 2, der in der Höhe verstellbar ist und auf seinem Kopf eine in Fig. 2 andeutungsweise erkennbare Dre­ heinrichtung trägt. Die Dreheinrichtung weist eine Bewe­ gungsachse in Gestalt einer vertikalen Rotationsachse auf. Über die Dreheinrichtung 3 ist ein insgesamt mit 4 bezeich­ neter Liegerahmen mit dem Sockel 2 verbunden. Der Liegerah­ men 4, von dem jeweils in den Figuren nur die Längsholme zu erkennen sind, gliedert sich in wenigstens drei Abschnitte. Dabei sollen die sichtbaren Längsholmabschnitte stellver­ tretend für die Liegerahmenabschnitte mit den Bezugszeichen versehen sein.
Ein Mittel- oder Zentralteil 5 ist über die Drehein­ richtung 3 unmittelbar mit dem Kopf des Sockels 2 verbun­ den. An dem kopfseitigen Ende des Zentralteils 5 ist ein Rückenteil mit Hilfe von zwei miteinander fluchtenden Scharnieren 7 anscharniert, die die Holme der betreffenden Abschnitte miteinander verbinden. Mit Hilfe der beiden Scharniere 7 ist der Rückenteil 6 gegenüber dem Zentralteil um eine horizontale Achse schwenkbar.
Zum Fußende schließt sich an den Zentralteil 5 ein Unterschenkelteil 8 an, der über Scharniere 9 mit dem Zen­ tralteil 5 verbunden ist. Mit Hilfe der Scharniere 9 ist der Unterschenkelteil 8 gegenüber dem Zentralteil 5 um eine horizontale Achse schwenkbar.
Um den Liegekomfort zu steigern ist es noch möglich, den Zentralteil 5 aufzuteilen in einen unbeweglichen Ab­ schnitt und einen Oberschenkelabschnitt. Diese Variante ist in den Figuren nicht dargestellt, da sie für das Verständ­ nis der Erfindung nicht von Bedeutung ist.
Auf dem insoweit beschriebenen Liegerahmen 4 liegt eine Matratze 11. Ihre Länge ist an eine in Fig. 2 gezeig­ te Stuhlstellung angepasst und für ein normales Bett zu kurz. In Verlängerung der Matratze 11 befindet sich deswe­ gen ein weiterer Matratzenfußabschnitt 12, der im Wesentli­ chen unbeweglich ist.
Der höhenverstellbare Sockel 2 weist zwei Längsholme 13a und 13b auf, die parallel zueinander und parallel zu der Längsachse des Drehbettes 1 in der in Fig. 1 gezeigten Liegestellung ausgerichtet sind. An den Enden der beiden Längsholme 13a und 13b sind lenkbare Räder 14 angebracht, die über lenkbare in dem Längsholm 13a bzw. 13b gelagerte Gabeln 15 bezüglich einer vertikalen Achse schwenkbar sind.
Die Stellen, an denen die Räder 14 auf dem Boden auf­ liegen, bilden die Auflagepunkte auf dem Boden und definie­ ren eine Stellfläche, die angenähert rechtwinklig ist. Die Abweichung von der Rechteckgestalt ist eine Folge der Lenk­ barkeit der Räder 14. Je nach dem wie groß der Nachlauf ist und wie die Lenkstellung der Räder aussieht, entsteht eine mehr oder weniger große Abweichung von der Rechteckform.
Die beiden Längsholme 13a und 13b sind starr über zwei Querholme 16a und 16b miteinander verbunden.
Den Sockelkopf bildet einen Rechteckrahmen 17, der sich aus zwei parallel zueinander erstreckenden Längsholmen 18a und 18b sowie zwei Querholmen 19 zusammensetzt, von denen aus Darstellungsgründen lediglich einer zu erkennen ist.
An den unteren beiden Längsholmen 13a und 13b sind insgesamt 4 Kniehebel 19a und 19b anscharniert, von denen in Fig. 1 lediglich die dem Betrachter zugekehrten Kniehe­ bel zu erkennen sind. Deckungsgleich mit diesen sichtbaren Kniehebeln befinden sich auf der anderen Seite weitere zwei Kniehebel die paarweise achsparallel sind.
Die Kniehebel 19 dienen dazu, die unteren Längsholme 13a und 13b mit dem oberen Rahmen 17 zu verbinden. Im Be­ reich ihres Kniegelenkes 20a, 20b sind die Kniehebel 19 auf einer Seite des Bettes 1 jeweils noch durch eine Kuppel­ stange 21 verbunden. Die beiden Kuppelstangen 21 sind mit­ einander über eine Verbindungsstrebe 22 verbunden, wobei an der Verbindungsstrebe 22 ein nicht gezeigter Hebemotor an­ greift. Eine weitere schräg verlaufende Stange ist in den Figuren aus Gründen der Übersichtlichkeit weggelassen. Der vollständige Aufbau des Sockels ist beispielsweise der DE 196 04 074 zu entnehmen, auf die hier Bezug genommen ist.
Von dem kopfseitigen Ende des oberen Rahmens 17 gehen zwei Streben 23a und 23b aus, die dazu dienen, ein Kopf­ brett 24 fest mit dem Sockel 2 zu verbinden.
Zwei weitere Streben 25a und 25b kragen vom fußseiti­ gen Ende des Rahmens 17 aus und tragen ein Fußbrett 26 das parallel zu dem Kopfbrett 24 ausgerichtet ist. Außerdem liegt auf den beiden Streben 25a und 25b der untere Matrat­ zenabschnitt 12, gegebenenfalls unter Zwischenlager einer Federeinrichtung.
Die Benutzung des beschriebenen Drehbetts 1 sieht wie folgt aus:
In der normalen Liegestellung, die in Fig. 1 gezeigt ist, erstreckt sich die Matratze 11 in Längsrichtung zwi­ schen dem Kopf- und dem Fußbrett 24, 26, wobei sie an dem Kopfbrett 24 anstößt. Die fußseitige Lücke wird durch die Matratze 12 ausgefüllt. In der Liegestellung kann der auf der Matratze 11, 12 liegende Patient durch Höhenverstellung des Sockels 2 beliebig auf und ab gefahren werden, um ihn beispielsweise in eine Höhe zu bringen, in der für das pflegende Personal eine angenehme Arbeitshöhe erreicht wird. Diese Höhe wird von dem Patienten als unangenehm emp­ funden, wenn keine Pflegemaßnahmen vorgenommen werden. Das Bett kann deswegen auch auf eine normale Betthöhe abgesenkt werden.
Außerdem kann in der Liegestellung das Rückenteil 6 und/oder das Fußteil 8 mit Hilfe von Elektromotoren belie­ big nach oben geschwenkt werden.
Wenn der Patient im Bett mobilisiert werden soll oder das Bett trotz körperlicher Einschränkungen verlassen möch­ te, wird es durch Elektromotoren unter Verwendung einer entsprechenden Steuerung aus der Position nach Fig. 1 in die Position nach Fig. 2 gebracht. Hierzu wird zunächst, ausgehend von der Liegestellung nach Fig. 1, das Rücken­ teil 6 angehoben bis der Patient im Rücken angenehm aufge­ richtet ist.
Außerdem wird das Unterschenkelteil 8 angehoben, wo­ durch 2 Dinge erreicht werden. Der Patient empfindet einen gewissen Halt in der wannenartigen Konfiguration des Liege­ rahmens 4 und außerdem kommt die Unterkante des Unterschen­ kelteils 8 in eine Höhe oberhalb der Oberkante des Matrat­ zenabschnittes 12. Wenn diese Stellung erreicht ist, kann der Liegerahmen 4 ebenfalls mit Hilfe eines nicht gezeigten Elektromotors und einer Steuerung um die Vertikalachse ge­ dreht werden. Im vorliegenden Fall in der Draufsicht im Gegenuhrzeigersinne bis das Fußteil 8 über die linke Seite des Bettes überkragt. In dieser Stellung sind die Schar­ nierachsen der Scharniere 7 und 9 parallel zur Längsrich­ tung des Drehbettes 1 ausgerichtet. Das Fußteil 8 kann elektromotorisch in die Stellung nach Fig. 2 nach unten geschwenkt werden. Das Rückenteil 6, das Zentralteil 5 und das Fußteil 8 ergeben die aus Fig. 2 ersichtliche stuhl­ ähnliche Konfiguration.
Ersichtlicherweise wird der Patient aus der Liegestel­ lung mit Hilfe der Fremdantriebe und ohne Eingriff durch Pflegepersonal in die Sitzstellung gebracht, bei der seine Beine über die Seite des Bettes nach unten hängen und am Boden aufstehen können. Die Länge des Unterschenkelteils 8 ist entsprechend bemessen.
In der Stuhlstellung 2 liegt konstruktionsbedingt und aufgrund der Anatomie des Menschen die Achse der Scharniere 9, die sich unter den Oberschenkeln befindet und gegenüber den Kniekehlen in Richtung den Rücken versetzt ist, außer­ halb der Stellfläche, die durch die Räder 14 definiert ist. Dabei ist insbesondere jene Kante der Stellfläche von Be­ deutung, die durch die Räder an dem Längsholm 13b definiert ist, denn dies ist die Kante, über die das Drehbett 1 bei Überlastung kippen würde. Projiziert man die Scharnierachse 9 auf den Boden und misst dort den Abstand von der vorer­ wähnten Linie, so ist festzustellen, dass der Abstand von der Lenkstellung der Räder 14 abhängig ist. Zeigen sie in Richtung auf den Betrachter von Fig. 2, ist der Abstand am kleinsten und die Kippsicherheit am größten, während sie kleiner ist, wenn die Lenkräder von dem Betrachter weg aus­ gerichtet sind. Die Kippstabilität der Anordnung hängt folglich von der zufälligen Lenkstellung der Räder 14 ab, so dass bei schweren Patienten die ungünstig in der Stuhl­ stellung auf dem Liegerahmen sitzen, möglicherweise die Grenze der Kippstabilität erreicht werden kann.
Um ein Kippen über den Längsholm 13b mit Sicherheit auszuschließen, sind zwei wahlweise ausfahrbare Stützfüße 30a und 30b vorgesehen. Die beiden Stützfüße 30a und 30b sind Fig. 2 in der ausgefahrenen Stellung veranschaulicht und kragen, wie zu erkennen ist, seitlich aus der Stellflä­ che aus, die durch die 4 Räder 14 definiert ist. Sie um­ greifen seitlich den auf den Boden zeigenden Fußteil 8 und sorgen dafür, dass nunmehr die Kippkante über die das Bett kippen könnte, nicht mehr von den Rädern 14 an dem Längs­ holm 13b sondern von den freien Enden der Füße 30a und 30b gebildet ist. Wenn diese Aufstellpunkte jenseits der Pro­ jektionslinie der Scharnierachse der Scharniere 9 liegen, ist unabhängig von der Belastung an dieser Stelle ein Kip­ pen unmöglich. Selbst wenn sich das Pflegepersonal während des Drehens auf das Bett stützt, kann die Stabilitätsgrenze niemals überschritten werden.
Die beiden Stützfüße 30a und 30b werden nur dann vor­ geschoben, wenn sie benötigt werden, das heißt nur in der Stuhlstellung nach Fig. 2. Sie wären andernfalls böse Stolperfallen, weshalb sie in der Liegestellung nach Fig. 1 zwischen die beiden Holme 13a und 13b zurückgezogen sind, und auch vom Boden angehoben. In Fig. 1 ist aus Übersicht­ lichkeitsgründen lediglich ein Teil des Stützfußes 30b zu erkennen. Der Stützfuß 30a wurde nicht dargestellt, weil sonst die Figur mit Strichen überladen würde und das We­ sentliche nicht mehr erkennbar wäre.
Um die Stützfüße 30a und 30b mit dem Sockel 2 zu ver­ binden ist eine Lageranordnung 31 vorhanden, wie sie in Fig. 3 gezeigt ist.
Zu der Lageranordnung 31 gehören zwei Quertraversen 32 und 33, die endseitig mit den beiden Längsholmen 13a und 13b verbunden sind. Sie erstrecken sich rechtwinklig zu den Längsholmen 13a und 13b. Beide Quertraversen 32 haben ein C-förmiges Profil und öffnen sich in Richtung aufeinander zu. Auf ihrem unteren Schenkel 34 ist jeweils eine in Längsrichtung der Quertraverse 32, 33 liegende Zahnstange 35 befestigt. Aufgrund der perspektivischen Darstellung ist von der Quertraverse 33 lediglich deren geschlossener Rü­ cken zu erkennen. Von der gegenüberliegenden Seite her wür­ de sich die selbe Ansicht einstellen, wie für die gezeigte Quertraverse 32.
Auf der Zahnstange 35 läuft ein Ritzel 36. Ein ent­ sprechendes Ritzel läuft auf der Zahnstange, die sich in der Quertraverse 33 befindet. Die beiden Ritzel 36 sind über eine Welle 37 drehfest miteinander verbunden, die sich parallel zu den Längsholmen 13a und 13b erstreckt.
Die Welle 37 führt durch eine rohrförmige Verbindungs­ strebe 38, die die innenliegenden Enden der beiden parallel zueinander ausgerichteten Stützfüße 30a und 30b starr mit­ einander verbindet, die im übrigen als gerade Vierkantrohre ausgebildet sind.
Etwa in der Mitte der Verbindungsstrebe 38 ragt ein Fortsatz 39 auf, an dem eine Betätigungsstange 41 eines Antriebsmotors 42 angelenkt ist. Das andere Ende des Motors 42 ist an einer Lasche 43 verankert, die an dem Längsholm 13a befestigt ist.
Schließlich steht von der Innenseite des Längsholms 13a ein Anschlag 44 in Richtung auf den gegenüberliegenden Längsholm 13b vor. Die Wirkungsweise der Lageranordnung 31 in Verbindung mit dem Antriebsmotor 42 sieht wie folgt aus:
Fig. 3 zeigt die Stützfüße 30a und 30b in einer Zwi­ schenstellung zwischen der vollständig vorgeschobenen Posi­ tion, in der Stützfüße 30a und 30b sich in der Stützstel­ lung befinden, und der Parkstellung, in der sie zwischen die beiden Längsholme 13a und 13b zurückgezogen und angeho­ ben sind.
Wenn die Stützfüße 30a und 30b ausgehend von der Stel­ lung nach Fig. 3 in die Parkstellung überführt werden sol­ len, zieht der Antriebsmotor 42 die Betätigungsstange 41 zunehmend in Richtung auf den Längsholm 13a zurück. Ihr hinteres Ende, mit dem sie auf der Welle 37 gelagert sind, bewegt sich dabei in Richtung auf den Längsholm 13a, wobei die Zahnräder 36 als Räder wirken. Da sie jedoch mit den Zahnstangen 35 in Eingriff stehen, kommt eine zwangsläufige Synchronisation zustande, die eine Verkantung zwischen den Quertraversen 32 und 33 verhindert.
Sobald die freien Enden der Stützfüße 30a und 30b hin­ ter das Lichtraumprofil des Längsholm 13b zurückgezogen sind, stößt die Verbindungsstrebe 38 an dem Anschlag 44 an. Da diese Anstoßstelle tiefer liegt als jene Stelle, an der die Betätigungsstange 41 an der Lasche 39 angreift, ent­ steht im weiteren Verlauf ein Drehmoment um die Welle 37, so dass die Stützfüße 30a und 30b angehoben werden.
Der Antriebsmotor 32 wird stillgesetzt, sobald die beiden Stützfüße 30a und 30b soweit angehoben sind, bis ihre freien Enden nicht mehr nach unten über eine Ebene überstehen, die durch die Unterseite der beiden Längsholme 13a und 13b festgelegt ist. Diese Stellung ist die Park­ stellung. In dieser Stellung können Bodenlifter ohne weite­ res unter die beiden Längsholme 13a und 13b geschoben wer­ den. Auch besteht nicht die Gefahr, dass das Personal bei der Pflege des Patienten an irgendwelchen Teile anstößt, die unterhalb der Längsholme 13a und 13b vorstehen.
Zum Ausfahren der beiden Stützfüße 30a und 30b wird der Antriebsmotor 32 in der entgegengesetzten Richtung in Gang gesetzt. Aufgrund des Eigengewichtes werden die Stütz­ füße 30a und 30b zunächst einmal nach unten schwenken, bis ihre freien Enden auf dem Boden aufliegen. Damit bei der weiteren Bewegung der Stützfüße 30a und 30b keine Beschädi­ gung des Bodens auftritt, sind an ihren freien Enden zwei zugehörige drehbare Rollen 45a und 45b vorgesehen, die um zum Boden horizontaler Achsen drehbar sind. Die Achsen lie­ gen rechtwinklig zu Bewegungsrichtung der Stützfüße 30a und 30b beim Ausfahren.
Die beiden Stützfüße 30a und 30b werden nun zunächst mit ihrem Eigengewicht auf dem Boden aufliegen und zur Sei­ te des Bettes unter dem Holm 13b vorgeschoben. Da die Auf­ lagekraft auf dem Boden nur durch das Eigengewicht der Stützfüße 30a und 30b definiert ist besteht keine Quetsch- oder sonstige Verletzungsgefahr für jemanden, dessen sich Füße im Bewegungsweg der Stützfüße 30a und 30b befinden. Die Vorschubbewegung kommt erst zum Stillstand, wenn die beiden Stützfüße 30a und 30b mit ihrer dem Betrachter zu­ gekehrten Oberseite von unten her gegen den Längsholm 13b anstoßen. Verkantungen bei der Bewegung werden wiederum über die Zahnräder 36, die drehfest miteinander gekoppelt sind, in Verbindung mit den ortsfesten Zahnstangen 35 ver­ hindert.
Sobald die soeben beschriebene Einstellung erreicht ist, das heißt die Stützstellung, wird der Motor 42 still­ gesetzt. Jeder der beiden Stützfüße 30a, 30b ist nunmehr unter dem Holm 13b verklemmt, womit sich für jeden Holm eine Dreipunktauflage ergibt. Jeder Holm, der mit seiner Rolle 45 auf dem Boden aufliegt, stößt im Abstand von der Rolle 45 an der benachbarten unteren Kante des Längsholms 13b an und wird im Abstand von dieser Berührungsstelle an seinem in dem Sockel 4 befindlichen Ende über die Welle 37 und das Zahnrad 36 auf der Quertraverse 32 bzw. 33 abge­ stützt.
In der beschriebenen Stützstellung kragen die beiden Stützfüße 30a und 30b über die Stellfläche des Drehbettes 1 aus, und zwar in jeder beliebigen Schwenk- oder Längsstel­ lung der Räder 14.
Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform des Drehbettes 1 mit der Verwendung lediglich eines einzigen Stützfußes 30.
Abgesehen von der Art der Anlenkung und der Ausführung des Stützfußes 30 ist das Bett 1 in der gleichen Weise ge­ staltet, wie dies im Zusammenhang mit den Fig. 1 und 2 bereits ausführlich erläutert ist. Die weitere Beschreibung kann sich somit auf die Ausbildung des Stützfußes 30 und seine Anlenkung beschränken.
Der Stützfuß 30 ist, wie Fig. 4 erkennen lässt, an der Außenseite des Längsholms 13b anscharniert. Die An­ scharnierungsstelle befindet sich fußseitig, so dass bei ausgeschwenktem Stützfuß 30 ein Patient, der auf dem Bett in der Stuhlstellung gemäß Fig. 2 sitzt, den Stützfuß 30 rechts von sich neben dem Unterschenkelabschnitt 8 sehen würde. In der Parkstellung ist der Stützfuß 30 um 90° ge­ schwenkt und liegt parallel zu dem Holm 13b, wobei sein freies Ende gleichzeitig vom Boden abgehoben ist. Um den Stützfuß 30 zu verschwenken ist der Antriebsmotor 32 vor­ gesehen, der über eine Betätigungsstange 43 mit einer vom dem Stützfuß 30 auskragenden Lasche 44 verbunden ist.
In der Stützstellung führt der Stützfuß 30 von seiner Anlenkungsstelle 47 schräg nach unten, während er in der Parkstellung zu dem Längsholm 13b parallel liegt. Um diese Bewegung zu erreichen, ist die Anlenkungsstelle 47 in einer Art und Weise ausgeführt, wie sie in den Fig. 5 und 6 im Einzelnen vergrößert gezeigt ist.
An der Außenseite des Längsholms 13b sind zwei nach außen auskragende Laschen 48 und 49 angeschweißt, an deren freien Ende eine Lagerbüchse 51 befestigt ist. Die Lager­ büchse 51 enthält eine in den Figuren nicht erkennbare zy­ lindrische Lagerbohrung, deren Achse in einer vertikalen Ebene liegt, die rechtwinklig zu der Längsachse des Dreh­ bettes 1, das heißt rechtwinklig zu der Längsachse des Längsholms 13b ausgerichtet ist. In dieser gedanklichen Ebene liegt die Achse der Bohrung geschwenkt und zwar so, dass sie oben vom Bett weg und unten in Richtung auf das Bett zeigt. Der Winkel, um den die Achse der Bohrung der Lagerbüchse 51 gegenüber der Vertikalen geschwenkt ist, beträgt bei einer praktischen Ausführung ca. 22°. Der Win­ kel hängt davon ab, wie hoch der Längsholm 13b gegenüber dem Boden verläuft und wie weit der Stützfuß 30 auskragen muss.
Der Stützfuß 30 läuft an seinem bettseitigen Ende in zwei zueinander parallelen Flanschen 52 und 53 aus, die, wie Fig. 6 erkennen lässt, die Lagerbüchse 51 endseitig übergreifen, das heißt die Lagerbüchse 51 erstreckt sich mit geringem Axialspiel zwischen den beiden Flanschen 52 und 53. Durch miteinander fluchtende Bohrungen führt ein Scharnierbolzen 54 in Gestalt einer Kopfschraube hindurch, auf deren nach unten überstehendes Gewinde, eine Mutter 55 aufgeschraubt ist.
Das auskragende Ende des Stützfußes 30 ist mit einer Stützplatte 56 versehen. Die Betätigungslasche 44 geht bei dem Ausführungsbeispiel in Fig. 5 und 6 von dem oberen Lagerflansch 53 aus. Sie ragt über den Längsholm 13b in das Innere des Sockels 2. An einer Befestigungsbohrung 56 greift eine Betätigungsstange an, die als gestrichelte Li­ nie 57 symbolisiert ist. Sie liegt im Wesentlichen parallel zu dem Längsholm 13b und verbindet die Betätigungslasche 44 mit einem nicht weitergezeigten Motor.
In der in den Fig. 5 und 6 gezeigten Stützstellung kragt der Stützfuß 30 von oben gesehen rechtwinklig zu dem Längsholm 13b aus. Seine Stützplatte 56 kann mit der Unter­ seite auf dem Boden aufliegen oder aber, was bevorzugt ist, sich in einem geringfügigen Abstand von etwas 5 mm oberhalb des Bodens befinden. Zum Einfahren wird der Stützfuß 30 beispielsweise bezogen auf Fig. 5 im Gegenuhrzeigersinn um den Scharnierbolzen 54 gedreht. Dabei bewegt sich die Stützplatte 56 längs einer geneigten Kreisbahn vom Boden weg, in Richtung auf den Holm 13b. Bei dieser Schwenkbewe­ gung entfernt sich gleichzeitig die Stützplatte 56 vom Bo­ den bis oberhalb der Unterseite des Längsholms 13b. Auf diese Weise wird auch wiederum erreicht, dass keine Teile des Sockels 2 nach unten über die Unterkante der Längsholme 13 überstehen, damit die Fußfreiheit über die gesamte Flä­ che erhalten bleibt.
Während bei der Erläuterung des Ausführungsbeispiels nach den Fig. 1-3 davon ausgegangen wurde, dass die Stützfüße 30a und 30b mit einer gewissen Vorspannung auf dem Boden aufliegen, befindet sich der Stützfuß 30 nach dem Ausführungsbeispiel entsprechend den Fig. 4-6 in einem geringen Abstand. Somit ist zunächst die Kipplinie längs derer ein Kippen auftreten kann, die unmittelbar hinter dem Fußteil 8 verlaufende Verbindungsgerade zwischen den be­ nachbarten zugehörigen Rädern 14. Wenn die Kippstabilitäts­ grenze durch ungünstige Belastung überschritten wird, tritt eine geringe Verkippung um diese Linie auf, so lange bis der Stützfuß 30 am Boden aufliegt. Nunmehr ist die Gerade um die Kippen auftreten kann, die Verbindungsgerade zwi­ schen der Auflagestelle des Stützfußes 30 und dem dem Kopf­ ende nächst benachbarten Rad 14. Diese Gerade liegt sehr viel dichter, an der Achse der Scharniere 9, so dass nach dem Wirksamwerden des Stützfußes 30 eine vergrößerte Kipp­ stabilität erreicht wird. Da die Kippstabilität normaler­ weise ausreicht und bestenfalls in Sonderfällen auftritt, ist es von Vorteil, wenn der Stützfuß 30 zunächst auch in der Stützstellung geringfügig über den Boden schwebt. Das Hin- und Herschwenken des Stützfußes 30 zwischen der Park- und der Stützstellung erzeugt keine Spuren auf dem Boden, was insbesondere bei weichen Böden von Vorteil ist. Darüber hinaus kann bei der Ausführungsform mit schwebendem Stütz­ fuß der Stützfuß schwächer ausgelegt werden. Der Stützfuß 30 braucht nämlich nur die zusätzliche Kippkraft aufzuneh­ men, wobei der Sockel und der Rest des Bettes als Gegenge­ wicht wirken und den Stützfuß 30 entlasten. Bei der Aus­ führungsform nach Fig. 3, bei der die Stützfüße 30a und 30b von Anfang an mit Vorspannung auf dem Boden aufliegen, sind deutlich höhere Kräfte auch im Normalfall abzutragen. Die Gebrauchsspuren am Boden sind entsprechend größer.
In Fig. 7 ist schließlich eine Ausführungsform des Drehbettes 1 gezeigt, die sich für den Heimgebrauch eignet. Der wesentliche Unterschied besteht in der Verwendung eines äußeren Bettrahmens oder Bettgestells, wobei das Kopf und das Fußbrett 24, 25 unmittelbar auf dem Boden aufgestellt und durch Seitenwangen oder Seitenbretter 61, 62 mitein­ ander verbunden sind. In dem so begrenzten rechteckigen Raum steht der Sockel 4 ortsfest auf Stellfüßen 63, wobei die Längsholme 13 auf die Länge der Längsholme des oberen Rahmens 17 reduziert sind. Der Matratzenteil 12 ist inner­ halb des Bettrahmens unabhängig von dem Sockel 4 befestigt. Damit der Sockel 4 eine möglichst hohe Standfestigkeit be­ kommt, ist ein zusätzlicher starrer Stützfuß 30 vorgesehen, der unmittelbar an dem Längsholm 13a befestigt ist. Er ragt soweit wie möglich über die Stellfläche, die durch die Stellfüße 63 definiert ist, zur Seite hinaus, wobei er mit der Fußplatte 56 gegebenenfalls unter der Seitenwange 61 nach außen vorragt.
Ein Drehbett weist einen Sockel auf, auf dem ein ge­ gliederter Liegerahmen um eine Vertikalachse drehbar ist. Der Liegerahmen kann in einer Drehstellung in eine stuhl­ ähnliche Konfiguration gebracht werden. Um die Kippstabili­ tät der Anordnung in der Stuhlstellung zu erhöhen ist we­ nigstens ein Stützfuß vorgesehen, der in der Stützposition entweder von Anfang an auf dem Boden aufsteht oder erst dann mit Boden in Berührung kommt, wenn die Stabilitäts­ grenze ohne Stützfuß überschritten ist.

Claims (31)

1. Drehbett (1), das aus einer normalen Bett- oder Liegestellung in eine Stuhlstellung zu bringen ist,
mit einem auf einem Boden aufstellbaren Sockel (2), der in seiner vertikalen Erstreckung wahlweise motorisch ver­ stellbar ist und der im aufgestellten Zustand auf dem Boden eine Stellfläche definiert,
mit einem auf dem Sockel (2) angeordneten Drehscharnier (3), das eine vertikale Drehachse aufweist,
mit einer Liegerahmenanordnung (4), die wenigsten drei Lie­ gerahmenabschnitte (5, 6, 8) aufweist, von denen der zentrale Liegerahmenabschnitt (5) über das Drehschar­ nier (3) mit dem Sockel (2) verbunden ist,
wobei an den zentralen Liegerahmenabschnitt (5) die anderen beiden Liegerahmenabschnitte (6, 8) anscharniert sind, derart, dass sie bezüglich des zentralen Liegerahmen­ abschnitts (5) um horizontale Achsen schwenkbar sind, um die Stuhlstellung zu erreichen, und
mit wenigstens einem zusätzlichen Stützfuß (30), der aus der Stellfläche hinausragt, und zwar in eine Richtung, die im wesentlichen rechtwinkelig zu der Längserstrec­ kung des Drehbetts (1) in der normalen Bett- oder Liegstellung liegt.
2. Drehbett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel (2) im Gebrauch mit vier Aufstellpunkten auf dem Boden steht, die Eckpunkte der Stellfläche festle­ gen, die zumindest angenähert rechteckig ist.
3. Drehbett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel (2) vier unbeweglichen Füße (63) aufweist, die die Aufstellpunkte bilden.
4. Drehbett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel (2) vier bezüglich einer horizontalen Achse drehbar gelagerte Räder (14) aufweist, die die Aufstell­ punkte bilden.
5. Drehbett nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Räder (14) zusätzlich bezüglich einer vertikalen Achse gegenüber dem Sockel (2) schwenkbar sind.
6. Drehbett nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Räder (14) mittels einer Gabel (15) bezüglich ei­ ner horizontalen Achse drehbar gelagert sind und dass die Gabel (15) bezüglich einer vertikalen Achse drehbar mit dem Sockel (2) verbunden ist.
7. Drehbett nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einem der Räder (14) eine Bremseinrichtung zugeordnet ist, die wahlweise in eine gelüftete oder eine Bremsstellung zu bringen ist.
8. Drehbett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Liegerahmenanordnung (4) Motoren zugeordnet sind, mittels derer die anderen beiden Liegerahmenabschnitte (6, 8) gegenüber dem zentralen Liegerahmenabschnitt (5) ver­ stellbar sind.
9. Drehbett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützfuß (30) an seinem auskragenden Ende mit ei­ ner Platte (56) versehen ist, die in der Stützstellung des Stützfußes (30) parallel zu dem Boden ausgerichtet ist.
10. Drehbett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützfuß (30) an seinem auskragenden Ende mit ei­ ner Rolle (45) versehen ist, die um eine zu dem Boden par­ allele Achse drehbar gelagert ist.
11. Drehbett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zusätzliche Stützfuß (30) starr an dem Sockel (2) angebracht ist.
12. Drehbett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zusätzliche Stützfuß (30) beweglich mit dem Sockel (2) verbunden ist, derart, dass der Stützfuß (30) aus einer Stützstellung, in der er über die Ränder der Aufstellfläche übersteht, in eine Parkstellung bewegbar ist, in der er aus dem Lichtraumprofil des in der Liegestellung befindlichen Liegerahmens (4) im wesentlichen zurückgezogen ist.
13. Drehbett nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, dass der Stützfuß (30) aus einer abgesenkten Stellung, in der er dem Boden zumindest unmittelbar angenähert ist, in eine angehobene Stellung überführbar ist, in der er ei­ nen größeren Abstand von dem Boden hat.
14. Drehbett nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, dass dem Stützfuß (30) eine Gelenkeinrichtung (31, 47) zugeordnet ist, die sich an einer von dem auskragenden Ende entfernten Stelle des Stützfußes (30) befindet.
15. Drehbett nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, dass, das die Gelenkeinrichtung (31) derart gestaltet ist, dass der Stützfuß (30) bei seiner Bewegung sich längs einer Bahn bewegt, die zumindest eine Komponente aufweist, die zumindest ein Stück weit quer zu der Bettlängsrichtung bezogen auf die Liegestellung ausgerichtet ist.
16. Drehbett nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, dass die Gelenkeinrichtung (31, 47) an einem Ende des Stützfußes (30) vorgesehen ist.
17. Drehbett nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, dass die Gelenkeinrichtung (31, 47) wenigstens eine Achse aufweist.
18. Drehbett nach Anspruch 17, dadurch gekennzeich­ net, dass die wenigstens eine Achse eine translatorische Achse oder eine rotatorische Achse ist.
19. Drehbett nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, dass die Gelenkeinrichtung (31) derart gestaltet ist, dass der Stützfuß (30) bezüglich einer Achse schwenkbar ist, die horizontal ausgerichtet ist.
20. Drehbett nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, dass die Gelenkeinrichtung (31) zwei parallel mit Ab­ stand zueinander verlaufende Zahnstangen (35), die an dem Sockel (2) befestigt sind, sowie zwei auf den Zahnstangen (35) abrollende Zahnräder (36) aufweist, die über eine Wel­ le (37) starr miteinander verbunden sind und auf der der Stützfuß (30) schwenkbar gelagert ist.
21. Drehbett nach Anspruch 20, dadurch gekennzeich­ net, dass die zurückgezogene Stellung des Stützfußes (30) durch einen Anschlag (44) definiert ist, der außerhalb ei­ ner Ebene wirksam ist, an der eine Antriebseinrichtung (42) zum Bewegen des Stützfußes (30) angreift, derart, dass der Stützfuß (30) beim Anstoßen an die Anlageeinrichtung (44) selbsttätig nach oben geschwenkt wird.
22. Drehbett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Stützfüße vorgesehen sind, die miteinander gekup­ pelt sind.
23. Drehbett nach den Ansprüchen 1 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass für beide Stützfüße (30) eine gemein­ same Gelenkeinrichtung (31) vorgesehen ist.
24. Drehbett nach den Ansprüchen 21 und 23, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stützfüße (30) zwischen den beiden Zahnstangen (35) angeordnet sind und auf der gemein­ samen Welle (37) gelagert sind, die die beiden Zahnräder (36) verbindet, die auf den Zahnstangen (35) abrollen.
25. Drehbett nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, dass die Gelenkeinrichtung (47) lediglich eine Schwenkachse aufweist, die in einer vertikalen Ebene liegt.
26. Drehbett nach Anspruch 25, dadurch gekennzeich­ net, dass die Schwenkachse in der vertikalen Ebene geneigt ist, derart, dass sie oberhalb des Drehbetts (1) nach außen bezogen auf das Drehbett (1) geneigt ist.
27. Drehbett nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, dass der Stützfuß (30) in seiner Parkstellung parallel zu der Längsachse des Drehbetts (1) ausgerichtet ist.
28. Drehbett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel (1) zumindest in einem mittleren Bereich, bezogen auf Längserstreckung des Drehbetts (1) in der nor­ malen Bett- oder Liegestellung wenigstens eine Längskante (13) aufweist, die von dem Boden beabstandet ist.
29. Drehbett nach Anspruch 28, dadurch gekennzeich­ net, dass der Stützfuß (30) in dem Spalt zwischen der Kante (13) und dem Boden hin und her beweglich ist.
30. Drehbett nach Anspruch 29, dadurch gekennzeich­ net, dass die von dem Boden beanbstandete Längskante (13) ein Widerlager für den in der Stützstellung befindlichen Stützfuß (30) bildet.
31. Drehbett nach Anspruch 29, dadurch gekennzeich­ net, dass an der Längskante (13) des Sockels (2) für den Stützfuß (30) eine Rolle drehbar gelagert ist, die auf den Stützfuß (30) ausgerichtet ist, wenn sich dieser in seiner Stützstellung befindet.
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