DE102004061154B4 - Vorrichtung zum Aufsprühen einer Flüssigkeit - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung (1) zum Aufsprühen einer Flüssigkeit, die ein rohrförmiges Gehäuse (2) mit einem direkt oder indirekt mit diesem verbundenen Einblasstück (3) mit einer Einblasöffnung (4) sowie eine düsenförmige Austrittsöffnung (5) aufweist, in dem ein Flüssigkeitsträger (6) so einsetzbar ist, dass ein Spalt (7) zwischen einem Teil (8) des Flüssigkeitsträgers (6) und dem Gehäuse (2) im Bereich der Austrittsöffnung (5) vorliegt, dadurch gekennzeichnet, dass das Einblasstück (3) mit seiner Einblasöffnung (4) so ausgebildet ist, dass es zum Ansetzen an ein Nasenloch des Benutzers geeignet ist, wobei das Einblasstück (3) zumindest abschnittsweise eine halbkugelförmige oder halb-ellipsoide Außenkontur aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufsprühen einer Flüssigkeit, die ein rohrförmiges Gehäuse mit einem direkt oder indirekt mit diesem verbundenen Einblasstück mit einer Einblasöffnung sowie eine düsenförmige Austrittsöffnung aufweist, in dem ein Flüssigkeitsträger so einsetzbar ist, dass ein Spalt, insbesondere ein Ringspalt, zwischen einem Teil des Flüssigkeitsträgers und dem Gehäuse im Bereich der Austrittsöffnung vorliegt.
- Insbesondere Kinder leiden mitunter an einer schlechten Durchlüftung des Mittelohrs. Als Folge davon sind Paukenergüsse zu beobachten, die oft operativ durch Legen von Paukendrainagen beseitigt werden müssen.
- Zur insbesondere vorbeugenden Behandlung sind sogenannte Nasenluftballons bekannt. Es handelt sich dabei um Luftballons, die auf ein Adapterstück aufgezogen werden. Das Adapterstück ist mit einer Einblasöffnung versehen. Der Patient muss dann das Adapterstück an die Nase so ansetzen, dass das Nasenloch mit der Einblasöffnung fluchtet. Dann muss er durch Luftausblasen durch die Nase versuchen, den Luftballon aufzublasen. Hierdurch kommt es zu einem Entlüftungseffekt im Mittelohr, der gesundheitsverbessernde Wirkung hat.
- Es ist bekannt, dass das Aufblasen der Nasenluftballons nicht unproblematisch ist. Der zum Aufblasen des Ballons nötige Druck ist oft so hoch, dass es insbesondere Kinder nicht möglich ist, den Ballon aufzublasen.
- Dadurch verlieren sie die Lust an der Benutzung des Nasenluftballons, und deren Benutzung wird verweigert.
- In der
DE 29814 024 U1 ist eine Lösung beschrieben, bei der in das Adapterstück ein Ventil integriert ist, das das Rückströmen von Luft aus dem Ballon in die Nase verhindert. Damit kann zwar eine gewisse Verbesserung des genannten Problems erzielt werden. Dennoch bleibt der benötigte Aufblasdruck des Ballons unverändert, so dass die Akzeptanz des Nasenluftballons insbesondere bei Kindern beschränkt ist. - In der
DE 43 07 290 A1 ist ein Gerät zur Erleichterung des Druckausgleichs zum Mittelohr beschrieben. In einem an die Nase ansetzbaren Kunststoffadapter ist ein federvorgespanntes Überdruckventil angeordnet, so dass ein Ausblasen von Luft über die Nase gegen den Widerstand des Ventils erfolgen kann. Nachteilig ist, dass hierfür ein relativ hoher Druck in der Nase aufgebaut werden muss, was insbesondere Kinder überfordert. - Im Stand der Technik sind Vorrichtungen der eingangs genannten Art bekannt, die mitunter als Pustestifte bezeichnet werden. In der
und in derGB 22 57 058 A und in derWO 99/59727 A1 ist eine Sprühvorrichtung für Farbe beschrieben, die ein im wesentlichen rohrförmig ausgebildetes Trägerelement aufweist, in das ein Filzstift eingesetzt werden kann. Der Filzstift ragt im Bereich seiner Spitze in einen nach Art einer Venturi-Düse ausgebildeten Ringspalt. Wird an dem dem Spalt entgegengesetzten Ende Druckluft eingegeben, beispielsweise über einen Kompressor, wird die Luft im Bereich des Ringspalts so stark beschleunigt, dass Farbpartikel aus der Filzspitze mitgerissen werden. Möglich ist es dabei auch, mit dem Mund in den Pustestift einzublasen, um Farbe auszubringen. Dadurch kann ein Sprühbild im Airbrush-Verfahren angefertigt werden. Eine ähnliche Vorrichtung ist aus derWO 94/26421 A1 US 5,156,684 A bekannt. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass sie dafür geeignet ist, als medizinisches Hilfsmittel zur Verbesserung der Durchlüftung des Mittelohrs eingesetzt zu werden. Dabei sollen insbesondere die Nachteile überwunden werden, die die bislang hierfür eingesetzten Nasenluftballons aufweisen.
- Die Lösung dieser Aufgabe durch die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Einblasstück der Vorrichtung mit seiner Einblasöffnung so ausgebildet ist, dass es zum Ansetzen an ein Nasenloch des Benutzers geeignet ist, wobei das Einblasstück zumindest abschnittsweise eine halbkugelförmige oder halb-ellipsoide Außenkontur aufweist.
- Dies ist für ein ergonomisch günstiges Ansetzen an ein Nasenloch vorteilhaft. Die halbkugelförmige oder halb-ellipsoide Außenkontur des Einblasstücks hat dabei bevorzugt einen Radius bzw. einen mittleren Radius, der zwischen 4 mm und 12 mm, vorzugsweise zwischen 6 mm und 10 mm, liegt. Die Einblasöffnung ist bevorzugt als Bohrung ausgebildet, die die Wand des Einblasstücks durchsetzt. Für den Durchmesser der Einblasöffnung hat sich ein Wert zwischen 1 mm und 8 mm, vorzugsweise zwischen 2 mm und 6 mm, bewährt.
- Die düsenförmige Austrittsöffnung ist mit Vorteil im Zusammenwirken mit dem in das Gehäuse eingesetzten Flüssigkeitsträger nach Art einer Venturi-Düse ausgebildet. Der Flüssigkeitsträger ist bevorzugt ein mit einem Farbreservoir versehener Stift. Dabei kommt insbesondere ein Filzstift zum Einsatz, wobei das im Bereich des Spalts anordenbare Teil des Filzstifts die Filzspitze des Filzstifts ist.
- Der Flüssigkeitsträger kann auswechselbar in dem Gehäuse anordenbar sein.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Einblasstück am der Austrittsöffnung entgegengesetzten Ende des rohrförmigen Gehäuses und mit diesem fest verbunden angeordnet.
- Eine Alternative hierzu sieht vor, dass das Einblasstück als separates Teil ausgebildet ist, das mit einem Schlauch mit dem Gehäuse verbunden ist. Dabei kann der Schlauch am der Austrittsöffnung entgegengesetzten Ende des Gehäuses mit diesem verbunden sein.
- Mit dem erfindungsgemäßen Vorschlag wird erreicht, dass das Ausblasen von Luft durch die Nase mit geringerem Druck erfolgen kann, als dies bei den bekannten Nasenluftballons der Fall ist, wobei der Druck durch die Größe des Düsenspalts einstellbar ist. Damit wird es insbesondere Kindern in einfacher Weise möglich, den Druckausgleich im Mittelohr durchzuführen, ohne dass sie den Spaß an der Benutzung der Vorrichtung verlieren.
- Im Gegenteil wird es durch die Ausbildung der Vorrichtung möglich, die Kinder dazu zu motivieren, die Vorrichtung zu benutzen, da mit ihr für Kinder interessante Airbrush-Bilder angefertigt werden können.
- Die Positionierung des Filzstifts im Inneren des Gehäuses kann gemäß den Bedürfnissen so erfolgen, dass der Düsenspalt so variiert wird, dass sich der für den Anwendungsfall optimale Druck aufbaut. Wird der Spalt eng gewählt, muss ein erhöhter Druck aufgebaut werden, um hinreichend Farbe aus der Vorrichtung auszutragen. Bei größerem Düsenspalt fällt der benötigte Druck entsprechend ab. Andererseits ist die Luftgeschwindigkeit im Spalt umso größer, je enger er ist; bei höherer Luftgeschwindigkeit im Spalt ist auch der Airbrush-Effekt besser. Daher werden die Kinder bestrebt sein, genügend kleine Spalte zu wählen, um den gewünschten Effekt zu erzielen. Dies geht jedoch in vorteilhafter Weise damit einher, dass die Vorrichtung mit höherem Ausblasdruck benutzt wird.
- Von Vorteil ist es weiter, dass es nicht schwer ist, das Kind zu einer regelmäßigen Benutzung der Vorrichtung zu veranlassen. Gerade damit wird jedoch der beste Anwendungserfolg erzielt.
- In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
-
1 eine Vorrichtung zum Aufspühen einer Flüssigkeit in an die Nase des Patienten angesetzter Position, -
2 den Schnitt durch die Vorrichtung gemäß dem Schnitt A-B nach1 , -
3 das obere Ende der Vorrichtung mit dem Einblasstück in an die Nase des Patienten angesetzter Position in teilweise geschnittener Darstellung, -
4 eine zu3 alternative Ausgestaltung und -
5 eine alternative Ausgestaltung der Vorrichtung, bei der das Einblasstück und das Gehäuse der Vorrichtung über einen Schlauch miteinander verbunden sind. - In
1 ist eine Vorrichtung1 zum Aufsprühen einer Flüssigkeit skizziert. Es handelt sich um einen Nasenpustestift, mit dem flüssige Farbe12 auf ein Blatt13 ausgebracht werden kann, um ein Bild nach Art des Airbrush-Verfahrens anzufertigen. - Die Vorrichtung
1 besteht aus einem rohrförmig ausgebildeten Gehäuse2 , das am einen Ende (in1 oben) ein Einblasstück3 und am anderen Ende (in1 unten) eine Austrittsöffnung5 aufweist. - Zur Anfertigung eines Airbrush-Bildes wird die Vorrichtung
1 an die Nase10 eines Patienten angesetzt, und zwar so, dass das Nasenloch11 über einer Ausblasöffnung4 des Einblasstücks3 zu liegen kommt. Durch Andrücken der Nase10 an die Vorrichtung1 schließt die Nase bzw. das Nasenloch gasdicht mit der Einblasöffnung3 ab, so dass durch Ausblasen mit der Nase (das andere Nasenloch wird zugehalten) ein Luftstrom durch das Gehäuse2 geleitet wird. Dieser Luftstrom ist durch Pfeile in den1 und2 angedeutet. - Wie aus der Schnittdarstellung gemäß
2 hervorgeht, ist im Inneren des Gehäuses2 ein Flüssigkeitsträger6 in Form eines Filzstifts angeordnet. Hierzu weist das Gehäuse2 in seinem Inneren beispielsweise vier flügelartig ausgebildete und über den Umfang äquidistant verteilte Stege14 auf, von denen zwei in2 zu sehen sind. Mit den Stegen14 wird eine konzentrische Positionierung des eingesetzten Filzstifts6 im Gehäuse2 erreicht. Ferner haben die Stege14 an ihrem einen axialen Ende einen Vorsprung15 , der einen axialen Anschlag für den Filzstift6 darstellen. - Vorgesehen kann auch werden, dass die Vorsprünge
15 – beispielsweise durch eine konische Ausbildung – insofern eine gewisse Flexibilität ermöglichen, als dass es durch stärkeres Eindrücken des Filzstifts6 in das Gehäuse2 möglich ist, ihn noch etwas in die Vorsprünge15 einzudrücken, um den Ringspalt7 geringfügig zu verengen. Damit kann der zum Ausblasen der Farbe benötigte Druck erhöht werden, was im Rahmen der Behandlung angezeigt sein kann. - Eine andere Einstellmöglichkeit des für das Airbrush-Verfahren benötigten Drucks kann dadurch erreicht werden, dass Filzstifte unterschiedlichen Gebrauchszustands eingesetzt werden. Soll das Ausblasen mit geringerem Druck und geringerer Anstrengung möglich sein, kann ein neuer Filzstift
6 in das Gehäuse2 eingesetzt werden. Soll indes zum Arbeiten ein größerer Druck aufgebaut werden, kann ein bereits längere Zeit gebrauchter Filzstift6 verwendet werden. - Wird der Filzstift
6 bei zweiteilig ausgebildetem Gehäuse2 (s. Trennebene16 ) in dessen geöffnetem Zustand eingesetzt, wird er also über die Stege14 zentriert und mittels der Vorsprünge15 axial festgelegt, so dass sich ein Ringspalt7 definierter Größe zwischen der Gehäusewand im Bereich der Austrittsöffnung5 und der Filzspitze8 bildet. Beim Einblasen von Luft durch das Nasenloch11 wird diese daher im Ringspalt7 so stark beschleunigt, dass Farbpartikel aus der Filzspitze mitgerissen werden, wodurch das Anfertigen eines Airbrush-Bildes möglich wird. - In den
3 und4 sind zwei bevorzugte Ausgestaltungen des Einblasstücks3 der Vorrichtung1 skizziert (3 : Ellipsoid;4 : Kugel). Vorzugsweise hat das Einblasstück3 an seinem der Nase10 zugewandten Ende eine halbkugelförmige oder halb-ellispoidförmige Gestalt („Olivenform”), um sich ergonomisch der Nase gut anpassen zu können. - Der Radius R der Ausrundung des Einblasstücks
3 liegt dabei bevorzugt zwischen 4 mm und 12 mm, vorzugsweise zwischen 6 mm und 10 nun. Als Radius kommt im Falle eines Ellipsoids der Radius der entsprechenden Ellipsen-Achse zur Anwendung. - Die Einblasöffnung
4 wird durch eine Bohrung durch die Wand des Einblasstücks3 gebildet, wobei der Bohrungsdurchmesser d zumeist zwischen 1 mm und 8 mm, vorzugsweise zwischen 2 mm und 6 mm, liegt. - Eine alternative Ausgestaltung der Vorrichtung
1 ist in5 zu sehen. Hier ist – im Unterschied zu den vorher beschriebenen Lösungen – das Einblasstück3 einerseits und das Gehäuse2 andererseits zweiteilig ausgeführt. Die Verbindung zwischen beiden Teilen wird über einen Schlauch9 hergestellt. Das Einblasstück3 wird wie beschrieben an ein Nasenloch11 angesetzt. Aufgrund der Flexibilität des Schlauchs9 kann das Gehäuse2 leichter über das Blatt13 geführt werden. Dennoch wird der gewünschte Effekt der Entlüftung des Mittelohrs erreicht. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Vorrichtung zum Aufsprühen einer Flüssigkeit (Nasenpustestift)
- 2
- rohrförmiges Gehäuse
- 3
- Einblasstück
- 4
- Einblasöffnung
- 5
- Austrittsöffnung
- 6
- Flüssigkeitsträger (Filzstift)
- 7
- Spalt (Ringspalt)
- 8
- Teil des Flüssigkeitsträgers (Filzspitze)
- 9
- Schlauch
- 10
- Nase
- 11
- Nasenloch
- 12
- Farbe
- 13
- Blatt
- 14
- Steg
- 15
- Vorsprung
- 16
- Trennebene
- R
- Radius
- d
- Durchmesser
Claims (11)
- Vorrichtung (
1 ) zum Aufsprühen einer Flüssigkeit, die ein rohrförmiges Gehäuse (2 ) mit einem direkt oder indirekt mit diesem verbundenen Einblasstück (3 ) mit einer Einblasöffnung (4 ) sowie eine düsenförmige Austrittsöffnung (5 ) aufweist, in dem ein Flüssigkeitsträger (6 ) so einsetzbar ist, dass ein Spalt (7 ) zwischen einem Teil (8 ) des Flüssigkeitsträgers (6 ) und dem Gehäuse (2 ) im Bereich der Austrittsöffnung (5 ) vorliegt, dadurch gekennzeichnet, dass das Einblasstück (3 ) mit seiner Einblasöffnung (4 ) so ausgebildet ist, dass es zum Ansetzen an ein Nasenloch des Benutzers geeignet ist, wobei das Einblasstück (3 ) zumindest abschnittsweise eine halbkugelförmige oder halb-ellipsoide Außenkontur aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die halbkugelförmige oder halb-ellipsoide Außenkontur des Einblasstücks (
3 ) einen Radius oder mittleren Radius (R) zwischen 4 mm und 12 mm aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einblasöffnung (
4 ) als Bohrung ausgebildet ist, die die Wand des Einblasstücks (3 ) durchsetzt. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einblasöffnung (
4 ) einen Durchmesser (d) zwischen 1 mm und 8 mm aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die düsenförmige Austrittsöffnung (
5 ) im Zusammenwirken mit dem in das Gehäuse (2 ) eingesetzten Flüssigkeitsträger (6 ) nach Art einer Venturi-Düse ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssigkeitsträger (
6 ) ein mit einem Farbreservoir versehener Stift ist. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssigkeitsträger (
6 ) ein Filzstift ist und das im Bereich des Spalts (7 ) anordenbare Teil (8 ) des Filzstifts (6 ) die Filzspitze des Filzstifts (6 ) ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssigkeitsträger (
6 ) auswechselbar in dem Gehäuse (2 ) anordenbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Einblasstück (
3 ) am der Austrittsöffnung (5 ) entgegengesetzten Ende des rohrförmigen Gehäuses (2 ) und mit diesem fest verbunden angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Einblasstück (
3 ) als separates Teil ausgebildet ist, das mit einem Schlauch (9 ) mit dem Gehäuse (2 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch (
9 ) am der Austrittsöffnung (5 ) entgegengesetzten Ende des Gehäuses (2 ) mit diesem verbunden ist.
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