DE102004060927B3 - Behälter für mindestens einen länglichen Gegenstand - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Behälter für mindestens einen länglichen Gegenstand, insbesondere einen Stift, mit einem Köcher mit einer Öffnung zum Einführen und Herausnehmen des Gegenstands, und einer Verschlußeinrichtung, die verschwenkbar mit dem Köcher gekoppelt ist und die mindestens drei Verschwenkpositionen einnehmen kann, nämlich eine erste Verschwenkposition, in der sie die Öffnung zumindest teilweise verschließt, eine zweite Verschwenkposition, in der sie die Öffnung zum Einführen oder Herausnehmen des Gegenstands zumindest teilweise freigibt, und eine dritte Verschwenkposition, die zwischen der ersten und der zweiten Verschwenkposition liegt. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Verschlußeinrichtung in der dritten Verschwenkposition in Richtung auf die zweite Verschwenkposition vorgespannt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Behälter für mindestens einen länglichen Gegenstand, insbesondere einen Stift, mit
- einem Köcher mit einer Öffnung zum Einführen und Herausnehmen des Gegenstands, und
- einer Verschlußeinrichtung, die verschwenkbar mit dem Köcher gekoppelt ist und die mindestens drei Verschwenkpositionen einnehmen kann, nämlich
- – eine erste Verschwenkposition, in der sie die Öffnung zumindest teilweise verschließt,
- – eine zweite Verschwenkposition, in der sie die Öffnung zum Einführen oder Herausnehmen des Gegenstands zumindest teilweise freigibt, und
- – eine dritte Verschwenkposition, die zwischen der ersten und der zweiten Verschwenkposition liegt.
- Behälter der oben genannten Art sind bekannt, beispielsweise aus der
DE 199 34 428 C1 und der parallelenEP 1 072 211 A2 . Bei den bekannten Behältern dient die Verschlußeinrichtung in der zweiten Verschwenkposition als Aufstellhilfe. Der Behälter kann dadurch in einer Position aufgestellt werden, in der die Stifte bequem aus dem Behälter entnommen werden können oder in den Behälter eingesteckt werden können. - In der Aufstellposition liegt allerdings die Verschlußeinrichtung mit einer Kante an den Stiften an. Werden die Stifte entnommen oder zuvor entnommene Stifte wieder eingesteckt, so reiben sie an der Kante entlang, was zu Beschädigungen führen kann. Darüber hinaus kann die Verschlußeinrichtung dann nicht mehr als Aufstellhilfe dienen, wenn bei nur einem Stift dieser Stift entnommen ist oder bei mehreren Stiften alle Stifte entnommen sind. In einem solchen Fall klappt der Behälter zu, d.h. die Verschlußeinrichtung wird in die erste Verschwenkposition verschwenkt.
- Aus der US-A-1,939,824 ist ein Behälter bekannt, bei dem ebenfalls eine Verschlußeinrichtung als Aufstellhilfe dient. In der Aufstellposition stützt sich die Verschlußeinrichtung an einem eigens dafür vorgesehenen Abstützstreifen mit einer Anschlagkante
24 ab. Das Vorsehen eines solchen Abstützstreifens mit Anschlagkante macht den Gesamtaufbau des Behälters kompliziert. - Bei dem Behälter nach der
DE 39 21 781 A1 ist ein Führungszapfen4 in einer Führungsnut 3 zum Führen der Verschlußeinrichtung beim Verbringen von der ersten in die zweite Verschwenkposition vorgesehen. Eine solche Zapfen-Nut-Lösung ist kompliziert und störanfällig. - Das
DE 80 09 932 U1 zeigt ein Klappetui, dessen als Verschlußeinrichtung dienender Deckel in einer Schließstellung mittels eines Federfortsatzes in seine Öffnungsstellung vorgespannt ist. In der Schließstellung ist der Deckel mit einem Unterteil verrastet. - Die
DE 100 62 788 A1 zeigt einen Spender für Hygienepapiere oder dergleichen, bei dem ein elastischer Kunststoffstreifen dazu dient, einen Deckel, der mittels einer Rastverbindung in einer Schließstellung gehalten ist, in Öffnungsstellung vorzuspannen. Dadurch öffnet sich der Deckel selbsttätig, sobald die Rastverbindung gelöst wird. - Es ist Aufgabe der Erfindung, den Behälter der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß bei einfachem Aufbau die Verschlußeinrichtung als Aufstellhilfe dienen kann, ohne daß eine Beschädigung der Verschlußeinrichtung beim Entnehmen/Einstecken einschlägiger Gegenstände zu befürchten ist, wobei ein Aufstellen des Behälters auch in leerem Zustand möglich sein soll. Ferner soll der Behälter in jedem Betriebszustand ästhetisch ansprechend sein.
- Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe mit einem Behälter nach Anspruch 1 gelöst.
- Es wird also erfindungsgemäß eine Vorspannkraft genutzt, um die Verschlußeinrichtung in der zweiten Verschwenkposition zu halten. Dadurch ist es nicht erforderlich, die Verschlußeinrichtung an den Stiften abzustützen, wodurch die damit verbundenen und oben beschriebenen Nachteile (Gefahr der Beschädigung, mangelnde Abstützung bei leerem Behälter) eliminiert sind. Darüber hinaus ist der Aufbau des erfindungsgemäßen Behälters besonders einfach.
- Zum Verbringen des Behälters in die Aufstellposition muß die Verschlußeinrichtung nur bis in die dritte Verschwenkposition verschwenkt werden, woraufhin sie wegen der Vorspannkraft selbsttätig in die zweite Verschwenkposition verschwenkt, d.h. in die Öffnungsposition. In dieser Position kann dann die Verschlußeinrichtung als Aufstellhilfe dienen. Die Vorspannkraft verhindert in der zweiten Verschwenkposition, daß die Verschlußeinrichtung von selbst in die dritte oder gar in die erste Verschwenkposition zurückschwenkt, was einem Zusammenklappen gleichkäme.
- Darüber hinaus ist nach der Erfindung vorgesehen, daß die Verschlußeinrichtung nicht nur selbsttätig aus der dritten in die zweite Verschwenkposition verschwenkt, sondern in einem vorbestimmten Betriebszustand, nämlich in der vierten Verschwenkposition selbsttätig in die erste Verschwenkposition (Behälter verschlossen) verschwenkt. Dadurch ist gewährleistet, daß der Behälter grundsätzlich immer geöffnet oder immer geschlossen ist, wohingegen andere Betriebszustände (halb offen oder dergleichen) ausgeschlossen sind. Dadurch ist der Behälter in jedem Betriebszustand ästhetisch ansprechend.
- Erfindungsgemäß kann ein Verschwenkwinkel zwischen der ersten und der zweiten Verschwenkposition 45° bis 180° betragen, bevorzugt 80° bis 120°, weiter bevorzugt 90° bis 110°. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß bei den genannten Verschwenkwinkeln die Verschlußeinrichtung in besonders vorteilhafter Weise als Aufstellhilfe dienen kann.
- Erfindungsgemäß bevorzugt ist eine elastische Einrichtung zum Erzeugen von Vorspannung vorgesehen. Durch den Einsatz einer elastischen Einrichtung wird der Gesamtaufbau besonders einfach.
- Bei der elastischen Einrichtung handelt es sich erfindungsgemäß bevorzugt um eine Feder, weiter bevorzugt um eine Polymerfeder. Polymerfedern haben sich nämlich als besonders vorteilhaft für die erfindungsgemäßen Zwecke erwiesen.
- Erfindungsgemäß weiter bevorzugt ist vorgesehen, daß die elastische Einrichtung bei einem Verschwenken der Verschlußeinrichtung in Richtung von der zweiten Verschwenkposition auf die erste Verschwenkposition in einem von der zweiten Verschwenkposition am Anfang begrenzten vorderen Verschwenkabschnitt zunehmend gespannt wird.
- Auf diese Weise wird erreicht, daß die erfindungsgemäß vorgesehene Vorspannkraft die Verschlußeinrichtung stabil in der zweiten Verschwenkposition (Behälter offen, Verschlußeinrichtung dient als Aufstellhilfe) hält.
- Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die elastische Einrichtung bei einem Verschwenken der Verschlußeinrichtung in Richtung von der ersten Verschwenkposition auf die zweite Verschwenkposition in einem von der ersten Verschwenkposition am Anfang begrenzten Verschwenkabschnitt zunehmend gespannt wird.
- Bei dieser Ausgestaltung ist sichergestellt, daß die Verschlußeinrichtung stabil in der ersten Verschwenkposition (Behälter verschlossen) gehalten wird.
- Erfindungsgemäß bevorzugt ist vorgesehen, daß die elastische Einrichtung ein mit dem Köcher gekoppeltes erstes Ende und ein mit der Verschlußeinrichtung gekoppeltes. zweites Ende aufweist und das zweite Ende von dem ersten Ende in der dritten Verschwenkposition weiter entfernt ist als in der zweiten Verschwenkposition.
- Bei dieser Ausgestaltung wird die elastische Einrichtung in der dritten Verschwenkposition auf Zug beansprucht.
- Ferner kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß das zweite Ende von dem ersten Ende in der vierten Verschwenkposition weiter entfernt ist als in der ersten Verschwenkposition.
- Mit anderen Worten wird bei dieser Ausgestaltung die elastische Einrichtung in der vierten Verschwenkposition auf Zug beansprucht.
- Es kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß die elastische Einrichtung ein mit dem Köcher gekoppeltes erstes Ende und ein mit der Verschlußeinrichtung gekoppeltes zweites Ende aufweist und das zweite Ende sowohl in der ersten Verschwenkposition als auch in der zweiten Verschwenkposition auf einem gedachten Kreisbogen um das erste Ende liegt, in der dritten Verschwenkposition und/oder in der vierten Verschwenkposition jedoch außerhalb des gedachten Kreisbogens um das erste Ende.
- Diese Ausgestaltung ist insofern „symmetrisch", als der Spannungszustand der elastischen Einrichtung in der ersten und in der zweiten Verschwenkposition gleich ist.
- Bevorzugt ist eine Einrichtung zum lösbaren Fixieren der elastischen Einrichtung in derjenigen Stellung vorgesehen, welche sie einnimmt, wenn die Verschlußeinrichtung in der zweiten Verschwenkposition ist. Diese Ausgestaltung erhöht die Sicherheit gegen ein unbeabsichtigtes Verschwenken der Verschlußeinrichtung aus der zweiten Verschwenkposition.
- Ferner ist erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen, daß die Fixiereinrichtung eine Hinterschneidung aufweist. Mit einer solchen Hinterschneidung kann ein Einrasten bewerkstelligt werden, wodurch insbesondere sichergestellt ist, daß die Fixiereinrichtung die elastische Einrichtung zwar verläßlich, aber dennoch lösbar hält.
- Schließlich handelt es sich bei der Verschlußeinrichtung erfindungsgemäß bevorzugt um einen Deckel.
- Im folgenden ist die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung mit weiteren Einzelheiten näher erläutert.
- Dabei zeigen
-
1 eine schematische Längsschnittansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung, -
2 eine schematische Querschnittansicht von rechts entlang der Linie A-A in1 und -
3 schematisch eine Fixiereinrichtung. - Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich um ein Etui für zwei Stifte. Das Etui weist einen Köcher
10 sowie einen als Verschlußeinrichtung dienenden Deckel12 auf. Der Deckel12 ist über ein Filmscharnier14 mit dem Köcher10 verbunden. Das Filmscharnier14 stellt eine Schwenkachse dar, um die der Deckel12 bezüglich des Köchers10 verschwenkt werden kann.1 zeigt den Deckel12 in zwei unterschiedlichen Verschwenkpositionen. Dabei ist der Deckel mit der Bezugszahl12a in einer ersten Verschwenkposition und mit der Bezugszahl12b in einer zweiten Verschwenkposition gezeigt. In der ersten Verschwenkposition verschließt der Deckel den Köcher. In der zweiten Verschwenkposition gibt der Deckel12b eine Öffnung16 des Köchers10 frei. Über die Öffnung16 können Stifte in den Köcher10 eingesteckt werden bzw. aus dem Köcher10 herausgenommen werden.2 zeigt schematisch zwei solche Stifte18 ,20 . Die Abmessungen des Köchers10 einerseits und der Stifte18 ,20 andererseits sind derart, daß die Stifte in eingestecktem Zustand über die Öffnung16 hinausragen, so daß sie dann, wenn der Deckel12b in der zweiten Verschwenkposition ist, bequem aus dem Köcher10 herausgenommen werden können. - Der Köcher
10 sowie der Deckel12 sind jeweils mit einem Steg22 bzw.24 versehen. Der Steg des Deckels12 ist wiederum in der ersten Verschwenkposition mit der Bezugszahl24a und in der zweiten Verschwenkposition mit der Bezugszahl24b bezeichnet. - Die Stege
22 und24 dienen zum einen der Ausrichtung der Stifte18 ,20 in dem Köcher10 , vgl.2 . Darüber hinaus dienen sie aber auch zum Halten einer Polymerfeder26 . Die Polymerfeder ist in der ersten Verschwenkposition mit der Bezugszahl26a und in der zweiten Verschwenkposition mit der Bezugszahl26b bezeichnet. Sie dient der Vorspannung des Deckels12 sowohl in der ersten Verschwenkposition als auch in der zweiten Verschwenkposition. - In
1 bezeichnet die Bezugszahl34 einen gedachten Kreisbogen um das an dem Steg22 befestigte Ende30 der Polymerfeder26 . Das an dem Steg24 befestigte Ende der Polymerfeder26 ist mit der Bezugszahl32a in der ersten Verschwenkposition und32b in der zweiten Verschwenkposition bezeichnet. - Die kreisförmige Bahn des Endes
32 beim Verschwenken um die von dem Filmscharnier14 gebildete Schwenkachse ist mit der Bezugszahl36 bezeichnet. - Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist die Polymerfeder
26 in der ersten Verschwenkposition, d.h. dann, wenn der Deckel12 den Köcher10 verschließt, entspannt. Das gleiche gilt für die zweite Verschwenkposition, d.h. für diejenige Verschwenkposition, in der der Deckel12 die Öffnung16 freigibt. In dieser Verschwenkposition bildet der Deckel12b mit dem Köcher10 einen Winkel α von ca. 95°. - Da die Bahn
36 des Endes32 außerhalb des gedachten Kreisbogens34 liegt, wird die Polymerfeder26 beim Verschwenken des Deckels12 von der ersten Verschwenkpositi on in die zweite Verschwenkposition zunächst zunehmend gespannt und im weiteren Verlauf wieder allmählich entspannt. So ist der Deckel12 beispielsweise in einer dritten Verschwenkposition, in der der Winkel α 60° beträgt, in Richtung auf die zweite Verschwenkposition (Öffnungsposition) zu vorgespannt. Hingegen ist er in einer vierten Verschwenkposition, in der der Winkel α 15° beträgt, in Richtung auf die erste Verschwenkposition (Schließposition) zu vorgespannt. - Der Deckel
12 kann nicht über die zweite Verschwenkposition (α = 95°) hinaus verschwenkt werden, weil in dieser Verschwenkposition die Polymerfeder26b im Bereich des Filmscharniers14 an den Köcher10 und den Deckel12b anschlägt. - In der zweiten Verschwenkposition (α = 95°) stellt der Deckel
12b eine Aufstellhilfe für den Köcher10 dar, in der die Stifte18 ,20 bequem in den Köcher10 eingesteckt bzw. aus diesem entnommen werden können. -
3 zeigt schematisch eine Fixiereinrichtung, die zwei an dem Köcher10 befestigte Arme34 und36 aufweist. Der Arm36 ist auch in1 dargestellt. Dabei zeigt3 eine schematische Schnittansicht senkrecht zu der Ebene A-A, etwa in Höhe der Öffnung16 . - Wenn der Deckel
12 in der zweiten Verschwenkposition (12b ) ist, wird die Polymerfeder26b wegen der Hinterschneidungen38 und40 von den Armen34 ,36 fixiert, wodurch eine zusätzliche Sicherheit gegen ein unbeabsichtigtes Verschwenken des Deckels12 aus der zweiten Verschwenkposition erreicht ist. - Damit die Polymerfeder
26 in die Hinterschneidungen38 ,40 einrasten kann, können zwei Maßnahmen alternativ oder kumulativ vorgesehen sein. Zum einen kann die Polymerfeder26 in Radialrichtung elastisch nachgiebig ausgebildet sein. Zum anderen kann einer der beiden Arme34 ,36 oder beide Arme34 ,36 gegen eine elastische Rückstellkraft verschwenkbar sein, so daß sie vorübergehend auseinandergedrückt werden können, um die Polymerfeder26 in die Hinterschneidungen38 ,40 hinein oder daraus heraus zu bewegen. - Die in der obigen Beschreibung, den Ansprüchen sowie der Zeichnung offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Claims (12)
- Behälter für mindestens einen länglichen Gegenstand (
18 ,20 ), insbesondere einen Stift, mit einem Köcher (10 ) mit einer Öffnung (16 ) zum Einführen und Herausnehmen des Gegenstands (18 ,20 ), und einer Verschlußeinrichtung (12 ), die verschwenkbar mit dem Köcher (10 ) gekoppelt ist und die mindestens drei Verschwenkpositionen einnehmen kann, nämlich – eine erste Verschwenkposition, in der sie die Öffnung (16 ) zumindest teilweise verschließt, – eine zweite Verschwenkposition, in der sie die Öffnung zum Einführen oder Herausnehmen des Gegenstands (18 ,20 ) zumindest teilweise freigibt, und – eine dritte Verschwenkposition, die zwischen der ersten und der zweiten Verschwenkposition liegt, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußeinrichtung (12 ) in der dritten Verschwenkposition in Richtung auf die zweite Verschwenkposition vorgespannt ist und die Verschlußeinrichtung (12 ) eine zwischen der ersten und der dritten Verschwenkposition liegende vierte Verschwenkposition einnehmen kann, in der sie in Richtung auf die erste Verschwenkposition vorgespannt ist. - Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verschwenkwinkel (α) zwischen der ersten und der zweiten Verschwenkposition 45° bis 180° beträgt, bevorzugt 80° bis 120°, weiter bevorzugt 90° bis 110°.
- Behälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine elastische Einrichtung (
26 ) zum Erzeugen von Vorspannung. - Behälter nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine Feder (
26 ), bevorzugt eine Polymerfeder. - Behälter nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Einrichtung (
26 ) bei einem Verschwenken der Verschlußeinrichtung (12 ) in Richtung von der zweiten Verschwenkposition auf die erste Verschwenkposition in einem von der zweiten Verschwenkposition am Anfang begrenzten vorderen Verschwenkabschnitt zunehmend gespannt wird. - Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Einrichtung (
26 ) bei einem Verschwenken der Verschlußeinrichtung (12 ) in Richtung von der ersten Verschwenkposition auf die zweite Verschwenkposition in einem von der ersten Verschwenkposition am Anfang begrenzten Verschwenkabschnitt zunehmend gespannt wird. - Behälter nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Einrichtung (
26 ) ein mit dem Köcher (10 ) gekoppeltes erstes Ende (30 ) und ein mit der Verschlußeinrichtung (12 ) gekoppeltes zweites Ende (32 ) aufweist und das zweite Ende (32 ) von dem ersten Ende (30 ) in der dritten Verschwenkposition weiter entfernt ist als in der zweiten Verschwenkposition. - Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Ende (
32 ) von dem ersten Ende (30 ) in der vierten Verschwenkposition weiter entfernt ist als in der ersten Verschwenkposition. - Behälter nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Einrichtung (
26 ) ein mit dem Köcher (10 ) gekoppeltes erstes Ende (30 ) und ein mit der Verschlußeinrichtung (12 ) gekoppeltes zweites Ende (32 ) aufweist und das zweite Ende (32 ) sowohl in der ersten Verschwenkposition als auch in der zweiten Verschwenkposition auf einem gedachten Kreisbogen (34 ) um das erste Ende (30 ) liegt, in der dritten Ver schwenkposition und/oder in der vierten Verschwenkposition jedoch außerhalb des gedachten Kreisbogens (34 ) um das erste Ende (30 ). - Behälter nach einem der Ansprüche 3 bis 9, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (
34 ,36 ) zum lösbaren Fixieren der elastischen Einrichtung (26 ) in derjenigen Stellung, welche sie einnimmt, wenn die Verschlußeinrichtung (12 ) in der zweiten Verschwenkposition ist. - Behälter nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch eine Hinterschneidung (
38 ,40 ) an der Fixiereinrichtung (34 ,36 ). - Behälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußeinrichtung (
12 ) ein Deckel ist.
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