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DE102004053941B3 - Ausziehtisch - Google Patents

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DE102004053941B3
DE102004053941B3 DE200410053941 DE102004053941A DE102004053941B3 DE 102004053941 B3 DE102004053941 B3 DE 102004053941B3 DE 200410053941 DE200410053941 DE 200410053941 DE 102004053941 A DE102004053941 A DE 102004053941A DE 102004053941 B3 DE102004053941 B3 DE 102004053941B3
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DE200410053941
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Can Konsul
Helmut Zinn
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Inform Entwicklung und Ko GmbH
Inform Entwicklung und Konstruktion GmbH
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Inform Entwicklung und Ko GmbH
Inform Entwicklung und Konstruktion GmbH
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Abstract

Ein Ausziehtisch besitzt ein erstes Plattenelement (12) und wenigstens ein weiteres Plattenelement (14, 16). Durch eine kombinierte Verschiebe-/Hubbewegung läßt sich die Tischfläche vergrößern. Um diese Bewegung mit einem einfachen Antrieb ausführen zu können, ist vorgesehen, daß der Antrieb wenigstens ein Hebelelement (48, 56) mit Gelenkstellen (46, 54, 64, 68) aufweist, das gegen einen Anschlag (78, 80) fahrbar ist, der einen horizontalen Ausfahrweg des verstellbaren Plattenelements (14, 16) begrenzt. Das Hebelelement richtet sich nach Erreichen des Anschlages (78, 80) aus einer geneigten Stellung auf, wodurch die sich beim Verschwenken ergebende Veränderung des Vertikalabstandes zwischen den Gelenkstellen (46, 64, 54, 68) die Hubbewegung durchführt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit einem Ausziehtisch mit einem ersten Plattenelement und wenigstens einem weiteren Plattenelement, die mit Hilfe eines Antriebes zur Vergrößerung der Tischfläche in Horizontalrichtung zueinander verstellbar sind, wobei der Antrieb auch eine relative Hubbewegung zwischen den Plattenelementen durchführt, um die Plattenelemente in der Ausfahrstellung in ihrem Niveau anzugleichen.
  • Ein solcher Tisch ist beispielsweise aus der DE 44 02 561 C1 bekannt. Dieser Tisch besitzt eine geteilte Tischplatte, deren Auszüge gekoppelt sind, wobei eine mittlere Platte über eine Kulisse angehoben wird. Die Kulisse hat zur Folge, daß wenigstens in einem Teil des Verfahrbereiches eine kombinierte horizontale und vertikale Bewegung stattfindet. Dies bedingt zwangsläufig, daß zwischen den Plattenelementen genügend Spiel vorhanden sein muß, da in der ausgefahrenen Endstellung die Plattenelemente möglichst fugenfrei aneinanderliegen sollen. Mit einer Kulisse läßt sich dies nicht ohne weiteres erreichen, zumindest dann nicht, wenn die aneinanderstoßenden Flanken der Plattenelemente in ihrer Kontur nicht aufwendig an die Verfahrbewegung angepaßt werden.
  • Aus der DE 200 16 966 U1 ist ein variabler Tisch bekannt, bei welchem ein Plattenelement mit Hilfe eines Parallelogramms motorisch anhebbar ist. Eine Ausziehbewegung kann durch diesen Antrieb nicht realisiert werden.
  • Die DE 202 00 623 U1 zeigt einen Ausziehtisch, bei welchem ein mittleres Plattenelement nach einem Auseinanderziehen weiterer Plattenelemente motorisch angehoben werden kann. Die dort beschriebene Lösung ist äußerst aufwendig und sieht im Prinzip zwei getrennte Antriebe für die Ausziehbewegung und die Hubbewegung vor.
  • Aus der DE 84 24 622 U1 ist schließlich ein Ausziehtisch bekannt, der manuell zu betätigen ist. Beim Auseinanderziehen der verfahrbaren Plattenelemente wird über einen Hebelmechanismus das mittlere Plattenelement angehoben, wobei abschließend die ausgefahrenen Plattenelemente wieder an das mittlere Plattenelement geschoben werden müssen, da bei der kombinierten horizontalen und vertikalen Bewegung zwischen den Plattenelementen zunächst ein Spiel für den reibungslosen Ablauf vorgesehen sein muß.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Ausziehtisch zu schaffen, bei welchem ein einfacher Antrieb die horizontale Ausziehbewegung und die Hubbewegung zur Niveauangleichung durchführt.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch einen Ausziehtisch der eingangs beschriebenen Art gelöst, bei welchem der Antrieb wenigstens ein Hebelelement mit einer ersten Gelenkstelle, die an einem durch den Antrieb horizontal verstellbaren Antriebselement angelenkt ist, und mit einer zweiten Gelenkstelle, die an einem mit einem verstellbaren Plattenelement gekoppelten Abtriebselement angelenkt ist, sowie wenigstens einen Anschlag aufweist, der den horizontalen Ausfahrweg des verstellbaren Plattenelements begrenzt, wobei eine gedachte Verbindungslinie zwischen den Gelenkstellen des wenigstens einen Hebelelements in der eingefahrenen Stellung und während der horizontalen Ausfahrbewegung eine geneigte Stellung einnimmt und nach Erreichen des Anschlages bei einer Weiterbewegung des Antriebselements das Hebelelement um seine zweite Gelenkstelle schwenkt und eine Neigungsänderung erfährt, wobei die sich beim Verschwenken ergebende Veränderung des Vertikalabstandes zwischen den Gelenkstellen die Hubbewegung durchführt.
  • Der erfindungsgemäße Ausziehtisch bietet den Vorteil, daß mit einer kontinuierlichen Antriebsbewegung des Antriebselements eine kombinierte Vertikalbewegung und nachfolgende Horizontalbewegung durchführbar ist, wobei die beiden Bewegungsabläufe ohne Übergang unmittelbar nacheinander ablaufen, da bis zum Erreichen des Anschlages eine rein horizontale Ausfahrbewegung des verfahrbaren Plattenelements und anschließend eine reine relative Hubbewegung durch das Verschwenken des in Horizontalrichtung blockierten Hebelelements stattfindet. Dieser neue Bewegungsablauf wird mit einem mechanisch sehr einfachen Aufbau erreicht, der weder komplizierte mechanische Führungsteile noch eine aufwendige elektronische Steuerung eines vorzugsweise vorgesehenen elektrischen Antriebsmotors erfordert.
  • Die geneigte Lage des wenigstens einen Hebelelements im Hinblick auf die Lage der Gelenkstellen kann sich dadurch einstellen, daß die Abtriebselemente beispielsweise auf einer Führung in definierter Vertikalposition gleiten. Bei hinreichend stabiler Ausbildung des Hebelelements könnte aber auch ein Winkelanschlag zwischen dem Hebelelement und dem Abtriebselement und/oder dem Antriebselement vorgesehen sein. In einem solchen Fall würde sich das verfahrbare Plattenele ment mit seinem Gewicht unmittelbar auf dem Anschlag des Hebelelements abstützen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das wenigstens eine Hebelelement in der Form eines länglichen Balkens ausgebildet, dessen Enden auf Laufflächen geführt sind. Die längliche Ausbildung des Balkens ermöglicht eine gleichmäßig gute Abstützung der Abtriebselemente und damit des verfahrbaren Plattenelements, wobei die beidseitige Führung einen guten Lauf des Hebelelements während der Verstellbewegung sicherstellt.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß als Abtriebselemente für ein Hebelelement zwei parallele Abtriebsprofile vorgesehen sind, die an jeweils einem Ende des Hebelelements unter Bildung der zweiten Gelenkstelle angebracht und mit einem verfahrbaren Plattenelement verbunden sind. Die Abtriebselemente verbinden das in der Regel unter einem feststehenden Plattenelement angeordnete Hebelelement mit dem auskragenden, verfahrbaren Plattenelement.
  • Um einen verbesserten Lauf während der horizontalen Ausfahrbewegung zu erreichen kann es hierbei von Vorteil sein, wenn die Abtriebsprofile an jeweils einem Führungsprofil geführt sind.
  • Um eine Stabilisierung der Abtriebselemente um die zweite Gelenkstelle zu erreichen, ist es besonders bevorzugt, wenigstens zwei Hebelelemente vorzusehen, die vorzugsweise auf einer gemeinsamen Laufbahn geführt sind. Bei einem einzelnen verfahrbaren Plattenelement können dann beispielsweise für dieses zwei parallel zueinander liegende Hebelelemente vorge sehen sein, so daß sich die Abtriebselemente um die beiden vorhandenen zweiten Gelenkstellen nicht verdrehen können, beim Erreichen des Anschlages jedoch ein paralleles Aufrichten beider Hebelelemente mit der damit einhergehenden Hubbewegung möglich ist. Bei zwei unabhängig verfahrbaren Plattenelementen wären dann entsprechend vier Hebelelemente vorzusehen.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß zwei gegenläufig verfahrbare Plattenelemente vorgesehen sind, denen jeweils ein Hebelelement zugeordnet ist, wobei die Hebelelemente jeweils mit separaten Anschlägen zusammenwirken. Bei einer solchen Ausführungsform liegen die Hebelelemente in der Regel nicht parallel zueinander sondern symmetrisch um eine Mittelebene in entgegengesetzter Richtung geneigt. Die Stabilisierung beider Plattenelemente um die zweiten Gelenkstellen kann dann in besonders zweckmäßiger Weiterbildung dadurch erreicht werden, daß die an den Hebelelementen angelenkten Abtriebsprofile in jeweils einer gemeinsamen Führungsschiene geführt sind, bei zwei parallelen Abtriebsprofilen pro Hebelelement entsprechend zwei parallelen Führungsschienen, die vertikal beweglich sind. Die Führungsschiene, die selbst nicht an einem Rahmenteil festgelegt sein muß, stützt den Freiheitsgrad der Abriebselemente um die zweiten Gelenkstellen ab.
  • In einer noch weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Laufflächen, Abtriebselemente und/oder Führungsschienen als ineinander verschachtelt angeordnete Schienenprofile ausgebildet sind. Eine solche Anordnung vermeidet eine raumgreifende Mechanik unterhalb der Tischplatten und erlaubt den Aufbau eines Tischgestells, das sich auch für aus Glas bestehende Tischplatten eignet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß als Antriebselement wenigstens ein Zahnriemen vorgesehen ist, der durch einen Elektromotor oder eine Handkurbel angetrieben ist. Ein Zahnriemen ermöglicht bei platzsparender Bauweise die Übertragung von Antriebskräften in die horizontale Verfahrrichtung, wobei der Elektromotor oder auch die Handkurbel an einer geeigneten Stellung des Tischgestells angeordnet werden können. Vorzugsweise ist dabei an jedem Hebelelement ein Mitnehmerelement an der ersten Gelenkstelle angelenkt, an welchem der Zahnriemen formschlüssig angreift.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung mit einem Zahnriemen als Antriebselement sieht vor, daß dieser umlaufend ausgebildet ist und mit einem Trum ein einem ersten verfahrbaren Plattenelement zugeordnetes Hebelelement und mit seinem gegenüberliegenden Trum ein einem zweiten verfahrbaren Plattenelement zugeordnetes Hebelelement antreibt. Auf diese Weise kann mit einem einfachen umlaufenden Zahnriemen die Verstellung zweier gegenläufig verfahrbarer Plattenelemente erreicht werden, wobei neben der zuvor beschriebenen Variante mit einem Hebelelement pro verfahrbaren Plattenelement durch den Zahnriemen auch mehrere Hebelemente über entsprechende Mitnehmerelemente mitgenommen werden können.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich, für jedes verfahrbare Plattenelement einen separaten Antrieb mit eigenem Zahnriemen vorzusehen, so daß die Plattenelemente unabhängig voneinander verstellt werden können, wobei der Zahnriemen dann jeweils zwei einem Plattenelement zugeordnete Hebelelemente antreibt.
  • Grundsätzlich kann ein erfindungsgemäßer Ausziehtisch jegliche Art von Anordnung beweglicher und starrer Plattenelemente zueinander aufweisen. Denkbar sind beispielsweise Varianten mit nur zwei gegeneinander verfahrbaren Plattenelementen sowie Varianten mit einem ersten Plattenelement, das fest an einem Rahmen angeordnet ist. Bei einer solchen Ausführungsform wird dann ein verfahrbares Plattenelement – und ggf. ein weiteres verfahrbares Plattenelement – das in der Regel unter dem feststehenden Plattenelement liegt, seitlich herausgefahren und nach Erreichen des Anschlages angehoben. Dies wird dadurch realisiert, daß die Laufflächen der Hebelelemente fest an dem Rahmen angeordnet sind, d. h. wenn das Hebelelement gegen den Anschlag läuft, wird es im Bereich seiner ersten Gelenkstelle weiter horizontal verfahren, so daß sich sein Bereich der zweiten Gelenkstelle vertikal verschiebt. Es sind aber auch Varianten denkbar, bei welchen die horizontal verfahrbaren Plattenelemente in vertikaler Richtung an einem Rahmen festgelegt sind, d. h. nur horizontal bezüglich des Rahmens verfahrbar sind, und das erste Plattenelement in der Höhe entsprechend einer Verlagerung der ersten Gelenkstellen der Hebelelemente verlagerbar ist. Je nachdem, ob man die ersten oder zweiten Gelenkstellen als vertikal festgelegte Bezugsstelle vorsieht, kann eine Hubbewegung horizontal verfahrbarer oder horizontal nicht verfahrbarer Plattenelemente erreicht werden.
  • Ein elektrischer Antrieb kann vorzugsweise im Bereich wenigstens eines Anschlages vorgesehen sein. Zweckmäßigerweise liegt dieser Bereich an einer Stelle, wo auch die Tischbeine am Rahmen des Ausziehtisches festgelegt sind, d. h. an dieser Stelle ist ohnehin eine Querverstrebung zweckmäßig, um die Stabilität des Ausziehtisches zu verbessern. Um den Tisch unabhängig von einem Netzstromanschluß betreiben zu können, was insbesondere bei der tischüblichen Aufstellung in Raummitte erschwert sein könnte, ist der elektrische Antrieb vorzugsweise durch einen Akkumulator gespeist, der über Solarzellen aufladbar ist. Da das Ausziehen des Tisches nur gelegentlich vorgenommen wird, reicht eine vergleichsweise schwache Lichteinwirkung, um den Ladezustand des Akkumulators sicherzustellen.
  • Nachfolgend wird anhand der beigefügten Zeichnungen näher auf Ausführungsbeispiele der Erfindung eingegangen. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Schrägansicht eines Ausziehtisches mit angedeuteten Plattenelementen im eingefahrenen Zustand;
  • 2 eine Schrägansicht des Ausziehtisches nach 1 in einem Zwischenzustand während der Ausfahrbewegung;
  • 3 eine Schrägansicht des Ausziehtisches nach 1 in der ausgefahrenen Endstellung;
  • 4 eine vergrößerte Schnittdarstellung des Hebelmechanismus in der Zwischenstellung gemäß 2;
  • 5 eine Schnittdarstellung ähnlich 4 in der Endstellung;
  • 6 eine schematische Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines Ausziehtisches in eingefahrener Endstellung;
  • 7 eine schematische Seitenansicht des Ausziehtisches nach 6 in einer Zwischenstellung;
  • 8 eine schematische Seitenansicht des Ausziehtisches nach 6 in der ausgefahrenen Endstellung;
  • 9 eine schematische Draufsicht des Ausziehtisches nach 6.
  • In 1 ist ein Ausziehtisch 10 in Schrägansicht dargestellt, wobei die eine geteilte Tischplatte bildenden Plattenelemente 12, 14, 16 nur gestrichelt transparent gezeigt sind. Der Ausziehtisch 10 besitzt ein Tischgestell 18 mit schematisch gezeigten Tischbeinen 20 und einem Kastenrahmen 22, der aus zwei Längsprofilen 24 und zwei Querprofilen 26 aufgebaut ist. Der Kastenrahmen 22 liegt im Bereich seiner Querprofile 26 auf Querstreben 28 zwischen den Tischbeinen 20 auf, es ist aber auch denkbar, die Tischbeine 20 unmittelbar am Kastenrahmen 22 festzulegen. Die Längsprofile 24 sind an ihrer Oberseite mit Lagerstellen 30 versehen, auf denen das mittlere Plattenelement 12 starr aufgelagert ist. Im Bereich der Querprofile 26 ist jeweils ein Gehäuse 32, 34 vorgesehen, wobei ein erstes Gehäuse 32, das in 1 offen dargestellt ist, einen elektrischen Antrieb 36 aufnimmt. In dem Gehäuse 32 kann ebenso wie in dem Gehäuse 34 ein nicht gezeigter Akkumulator angeordnet sein, der den elektrischen Antrieb 36 mit Strom versorgt. Solarelemente 38 an den Oberseiten des Gehäuses sorgen in Verbindung mit einer Ladeelektronik für die Beibehaltung eines ausreichenden Ladezustands der Akkumulatoren.
  • Der elektrische Antrieb 36 wirkt über ein Untersetzungsgetriebe auf eine in 1 verdeckte Riemenscheibe, die einen Zahnriemen 40 antreibt, der über eine Umlenkrolle (ebenfalls verdeckt) in dem zweiten Gehäuse 34 am entgegengesetzten Ende des Kastenrahmens 22 umgelenkt ist. Die Drehachsen der Riemenscheiben liegen bei der gezeigten Ausführungsform horizontal, können aber auch, wie in 7 gezeigt, vertikal ausgerichtet sein.
  • An einem oberen Trum 42 des Zahnriemens 40 ist ein erstes Mitnehmerelement 44 formschlüssig festgelegt, das über eine erste Gelenkstelle 46 an einem ersten Hebelelement 48 angelenkt ist. Am unteren Trum 50 des Zahnriemens 40 ist ein zweites Mitnehmerelement 52 formschlüssig festgelegt, das über eine erste Gelenkstelle 54 an einem zweiten Hebelelement 56 angelenkt ist. Bei einer Betätigung des elektrischen Antriebs 36 verfahren somit die beiden Mitnehmerelemente 44, 54 gegenläufig zueinander.
  • Die Hebelelemente 56 besitzen eine längliche Erstreckung in Balkenform und laufen über Führungsrollen 58, 60 auf Laufbahnen 62, die bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel unmittelbar an den Längsprofilen 24 ausgebildet sind. Die Drehachsen der Laufrollen 58, 60 fluchten mit den Gelenkstellen 46, 54 des jeweiligen Hebelelements 48, 56.
  • Das erste Hebelelement 48 verfügt über eine zweite Gelenkstelle 64, an welcher ein Abtriebselement angelenkt ist, wobei bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel an zwei in Flucht liegenden Gelenkstellen 64 jeweils ein Abtriebsprofil 66 an den Enden des ersten Hebelelements 48 angelenkt ist. Entsprechend verfügt auch das zweite Hebelelement 56 über fluchtende zweite Gelenkstellen 68 an seinen Enden, an denen jeweils ein Abtriebsprofil 70 angelenkt ist. Die Verbindungslinien zwischen den beiden Gelenkstellen der Hebelelemente 48, 56 sind jeweils geneigt ausgeführt, wobei die beiden Hebelelemente entgegengesetzt geneigt spiegelsymmetrisch um eine Mittelebene angeordnet sind.
  • Die Abtriebsprofile 66, 70 sind mit Lagerstellen 71 versehen, wobei auf den dem zweiten Hebelelement 56 zugeordneten Abtriebsprofilen 70 das erste bewegliche Plattenelement 14 und auf dem dem ersten Hebelelement zugeordneten Abtriebsprofilen 66 das zweite verfahrbare Plattenelement 16 aufgelagert ist. Die Abtriebsprofile 66 des ersten Hebelelements 48 fluchten mit jeweils einem Abtriebsprofil 70 des zweiten Hebelelementes 56, wobei die fluchtenden Abtriebsprofile 66, 70 jeweils in einer gemeinsamen Führungsschiene 72, 74 geführt sind. Die Führungsschienen 72, 74 sind als C-Profile ausgebildet, in denen an den Abtriebsprofilen 66, 70 drehbar gelagerte Führungsrollen 76 laufen. Die Führungsschienen 72, 74 sind nicht an dem Kastenrahmen 22 festgelegt, d. h. sie sind in vertikaler Richtung beweglich, worauf später noch näher hingewiesen wird. Die Längsprofile 24 des Kastenrahmens 22, die Abtriebsprofile 66, 70 und die Führungsschienen 72, 74 sind ineinan der verschachtelt angeordnet, d. h. sie erwecken optisch den Eindruck eines durchgängigen Längsträgers, wobei die Längsprofile 24 die anderen Elemente wenigstens auf zwei Seiten überdecken.
  • Die Querprofile 26 des Kastenrahmens 22 sind mit Durchbrüchen 77 versehen, durch welche die Abtriebsprofile 66, 70 bewegt werden können.
  • In der in 1 gezeigten eingefahrenen Stellung des Ausziehtisches 10 liegen die beiden verfahrbaren Plattenelemente 14, 16 unterhalb des auf den Auflagerstellen 30 auf dem Kastenrahmen 22 aufliegenden mittleren Plattenelement 12. Die beiden Hebelelemente 48, 56 befinden sich in einer maximal angenäherten Stellung.
  • Wird nun zur Erweiterung der Tischfläche der elektrische Antrieb eingeschaltet, bewegen sich die Mitnehmerelemente 44, 52 und mit ihnen die Hebelelemente 48, 56 voneinander weg. Die Hebelelemente 48, 56 nehmen dabei über die zweiten Gelenkstellen 64, 68 die in den Führungsschienen 72, 74 geführten Abtriebsprofile 66, 70 unter reiner Horizontalbewegung mit. Dadurch werden die verfahrbaren Plattenelemente 14, 16 seitlich unter dem feststehenden Plattenelement 12 herausgefahren. Diese Ausfahrbewegung wird fortgesetzt, bis der in 2 und 4 gezeigte Zustand erreicht ist, bei welchem sich das erste Hebelelement 46 an einem am ersten Gehäuse 32 vorgesehenen ersten Anschlag 78 und das zweite Hebelelement 56 an einem am zweiten Gehäuse 34 vorgesehenen zweiten Anschlag 80 anlegt. In dieser Stellung sind die verfahrbaren Plattenelemente 14, 16 bereits maximal weit ausgefahren, liegen jedoch in ihrem Niveau unterhalb des mittleren Platten elements 12. Durch die Anschläge 78, 80 wird die Horizontalbewegung trotz fortlaufendem Antrieb 36 gestoppt, d. h. die zweiten Gelenkstellen 64, 68 und damit auch die Abtriebsprofile 66, 70 und die Plattenelemente 14, 16 können nicht weiter verlagert werden. Da der Antrieb 36 dennoch die Mitnehmerelemente 44, 52 weiter bewegt und entsprechend die ersten Gelenkstellen 46, 54 weiter horizontal nach außen verlagert werden, wandern die zweiten Gelenkstellen 64, 68 an den Anschlägen 78, 80 entlang nach oben, wodurch auch die Abtriebsprofile, die Führungsschienen und die beweglichen Plattenelemente angehoben werden. Der Ausfahrvorgang ist dann abgeschlossen, wenn die beweglichen Plattenelemente 14, 16 das Niveau des mittleren Plattenelements 12 erreicht haben, wie dies in 3 und 5 gezeigt ist. In dieser Stellung haben die Hebelelemente 48, 56 eine im wesentlichen vertikale Ausrichtung angenommen und die Endabschaltung des elektrischen Antriebes 36 kann z. B. durch einen Mikroschalter oder durch eine Laststromerfassung vorgenommen werden, wenn sich die Hebelelemente 48, 56 auch im Bereich ihrer ersten Gelenkstellen an die Anschläge angelegt haben. Der gezeigte Mechanismus bewirkt bei kontinuierlich arbeitendem elektrischen Antrieb 36 somit zwischen der in 1 und 2 gezeigten Stellung eine rein horizontale Verfahrbewegung, während zwischen den Stellungen gemäß 2 und 3 eine rein vertikale Hubbewegung ausgeübt wird. Damit können die Plattenelemente mit sehr geringem Spiel zum einen in der Einfahrstellung gemäß 1 übereinander aufbewahrt werden und zum anderen können die Plattenelemente 14, 16 ohne Nachjustierungen oder komplizierte Bewegungsabläufe in der ausgefahrenen Endstellung nahezu spielfrei an das mittlere Plattenelement 12 anstoßen.
  • Eine weitere Ausführungsform eines Ausziehtisches 110 ist schematisch in den Abbildungen 6 bis 9 gezeigt. Zur Vereinfachung sind lediglich die für den Bewegungsablauf wesentlichsten Funktionselemente gezeigt. In der in 4 gezeigten Funktionsstellung befinden sich ausfahrbare Plattenelemente 114, 116 wiederum unter einem feststehenden mittleren Plattenelement 112, das mit dem Tischgestell verbunden ist. Ähnlich der zuvor beschriebenen Ausführungsform sind Laufbahnen 162 für Laufrollen von Hebelelementen vorgesehen. Im Unterschied zu der zuvor beschriebenen Ausführungsform sind jedem Plattenelement jedoch zwei Hebelelemente zugeordnet, d. h. dem ersten verfahrbaren Plattenelement 114 sind zwei erste Hebelelemente 148 und dem zweiten Plattenelement 116 ebenfalls zwei zweite Hebelelemente 156 zugeordnet. Wie aus 7 zu ersehen ist, ist wiederum ein Zahnriemen 140 vorgesehen, der über ein an einem ersten Trum 142 angeordnetes erstes Mitnehmerelement 144 erste Gelenkstellen 146 der ersten Hebelelemente 148 mitnimmt, während ein Mitnehmerelement 152 am zweiten Trum 150 des Zahnriemens erste Gelenkstellen 154 der zweiten Hebelelemente 156 mitnimmt. Zweite Gelenkstellen 164 der ersten Hebelelemente 148 sind an ersten Abtriebsprofilen 166 angelenkt, während zweite Gelenkstellen 168 der zweiten Hebelelemente 156 an zweiten Abtriebsprofilen 170 angelenkt sind. Da durch die paarweise Ausbildung der Hebelelemente kein Bewegungsfreiheitsgrad der Abtriebsprofile 166, 170 um Gelenkstellen besteht, kann bei der in 6 bis 9 gezeigten Ausführungsform auf zusätzliche Führungsschienen verzichtet werden. Die Abtriebsprofile 166, 170 können beispielsweise auf Gleitflächen an den Laufbahnen 162 oder sonstigen Längsprofilen aufliegen, so daß sich die Winkellage der Hebelelemente 156, 164 einstellt. Wird nun ausgehend von der eingefahrenen Endstellung gemäß 6 der Antrieb betä tigt, werden die verstellbaren Plattenelemente 114, 116 zunächst in einer rein horizontalen Ausfahrbewegung unter dem Plattenelement 112 hervorgeschoben, bis die in 7 gezeigte Zwischenstellung erreicht ist. Dort gelangen wenigstens ein erstes und ein zweites Hebelelement an einen nicht gezeigten Anschlag, so daß wiederum die Horizontalbewegung der zweiten Gelenkstellen 168, 164 unterbunden wird. Die nachfolgende weitere Horizontalverlagerung der ersten Gelenkstellen 146, 154 bewirkt wiederum ein Anheben der Abtriebsprofile 166, 170 und damit der aufgelagerten Plattenelemente 114, 116, bis die in 8 gezeigte Endstellung erreicht ist.
  • Aufgrund der stabilisierenden Wirkung der paarweisen Anordnung von Hebelelementen für jedes Plattenelement ist es bei der in 6 bis 8 gezeigten Ausführungsform eines Ausziehtisches 110 auch möglich, unabhängig voneinander arbeitende Antriebe für jeweils ein Plattenelement vorzusehen. Entsprechend würde man zwei Zahnriemen vorsehen, die beispielsweise auch fluchtend hintereinander vorgesehen sein können, wobei auf jeder Seite in einem Gehäuse ähnlich der in 1 bis 3 gezeigten Ausführungsform ein separater Antrieb vorgesehen sein kann. Auch Ausführungsformen mit lediglich einem verfahrbaren Plattenelement oder zwei Plattenelementen, die beide aus einer sich überdeckenden Mittellage zunächst auseinandergefahren und dann relativ zueinander in Vertikalrichtung angeglichen werden ist denkbar.
  • Möglich sind auch Ausführungsformen, bei denen die Abtriebsprofile und ggf. die sie führenden Führungsschienen vertikal feststehend am Tischgestell 18 angeordnet sind, während die Laufflächen der mit den ersten Gelenkstellen fluchtenden Laufrollen bei der Anlage am Anschlag bewegt werden können.
  • Damit ist es möglich, trotz wiederum kontinuierlich arbeitendem Antrieb zunächst eine reine Horizontalverstellung ausfahrbarer Plattenelemente zu erreichen und anschließend durch die sich vertikal verlagernden Laufbahnen das mittlere Plattenelement in die Endstellung abzusenken, so daß wiederum eine niveaugleiche Oberfläche erreicht wird.

Claims (17)

  1. Ausziehtisch mit einem ersten Plattenelement (12) und wenigstens einem weiteren Plattenelement (14, 16), die mit Hilfe eines Antriebes (36) zur Vergrößerung der Tischfläche in Horizontalrichtung zueinander verstellbar sind, wobei der Antrieb (36) auch eine relative Hubbewegung zwischen den Plattenelementen (12, 14, 16) durchführt, um die Plattenelemente (12, 14, 16) in der Ausfahrstellung in ihrem Niveau anzugleichen, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (36) wenigstens ein Hebelelement (48, 56) mit einer ersten Gelenkstelle (46, 54), die an einem durch den Antrieb (36), horizontal verstellbaren Antriebselement (40, 44, 52) ausgebildet ist, und mit einer zweiten Gelenkstelle (64, 68) die an einem mit einem verstellbaren Plattenelement (14, 16) gekoppelten Abtriebselement (66, 70) angelenkt ist, sowie wenigstens einen Anschlag (78, 80) aufweist, der den horizontalen Ausfahrweg des wenigstens einen verstellbaren Plattenelements (14, 16) begrenzt, wobei eine gedachte Verbindungslinie zwischen den Gelenkstellen des wenigstens einen Hebelements (48, 56) in der Einstellung und während der horizontalen Ausfahrbewegung eine geneigte Stellung einnimmt und nach Erreichen des Anschlages (78, 80) bei einer Weiterbewegung des Antriebes (36) das Hebelelement (48, 56) um seine zweite Gelenkstelle (64, 68) schwenkt und eine Neigungsänderung erfährt, wodurch die sich beim Verschwenken ergebende Veränderung des Vertikalabstandes zwischen den Gelenkstellen (46, 64; 54, 68) die Hubbewegung durchführt.
  2. Ausziehtisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Hebelelement (48, 56) die Form eines länglichen Balkens besitzt, dessen Enden auf Laufflächen (62) geführt sind.
  3. Ausziehtisch nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Abtriebselemente (66, 70) für ein Hebelelement (48, 56) jeweils zwei parallele Abtriebsprofile (66, 70) vorgesehen sind, die an jeweils einem Ende des Hebelements (48, 56) unter Bildung der zweiten Gelenkstellen (64, 68) angelenkt sind und mit einem verfahrbaren Plattenelement (14, 16) verbunden sind.
  4. Ausziehtisch nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtriebsprofile (66, 70) jeweils in Führungsprofilen (72, 74) geführt sind.
  5. Ausziehtisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Hebelelemente (48, 56) vorgesehen sind.
  6. Ausziehtisch nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß pro verfahrbarem Plattenelement (114, 116) zwei parallel zueinander liegende Hebelelemente (148, 156) vorgesehen sind.
  7. Ausziehtisch nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwei gegenläufig verfahrbare Plattenelemente (14, 16) vorgesehen sind, denen jeweils ein Hebelelement (48, 56) zugeordnet ist, die mit separaten Anschlägen (78, 80) zusammenwirken.
  8. Ausziehtisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die an den Hebelelementen (48, 56) angelenkten Abtriebsprofile (66, 70) in jeweils einem gemeinsamen Führungsprofil (72, 74) geführt sind, die vertikal beweglich sind.
  9. Ausziehtisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Antriebselement (40) wenigstens ein Zahnriemen vorgesehen ist, der durch einen Elektromotor oder einen manuellen Antrieb angetrieben ist.
  10. Ausziehtisch nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Hebelelement (48, 56) ein Mitnehmerelement (44, 52) an der ersten Gelenkstelle (46, 54) angelenkt ist, an welchem der Zahnriemen formschlüssig angreift.
  11. Ausziehtisch nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahnriemen (40) umlaufend ausgebildet ist, und mit einem ersten Trum (42) ein einem ersten verfahrbaren Plattenelement (16) zugeordnetes Hebelelement (48) und mit seinem gegenläufigen Trum (50) ein einem zweiten verfahrbaren Plattenelement (14) zugeordnetes Hebelelement (56) antreibt.
  12. Ausziehtisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Plattenelement (12) fest an einem Rahmen (18, 22) angeordnet ist.
  13. Ausziehtisch nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Lauffläche (62) des wenigstens einen Hebelelements (48, 56) fest an dem Rahmen (22, 24) angeordnet ist und das wenigstens eine verfahrbare Plattenelement (14, 16) auf das Niveau des ersten Plattenelements (12) anhebbar ist.
  14. Ausziehtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein horizontal verfahrbares Plattenelement in vertikaler Richtung bezüglich eines Rahmens festgelegt ist und wenigstens ein weiteres Plattenelement in der Höhe entsprechend der Verlagerung der ersten Gelenkstellen der Hebelelemente verlagerbar ist.
  15. Ausziehtisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich wenigstens eines Anschlages (78) ein elektrischer Antrieb (36) vorgesehen ist.
  16. Ausziehtisch nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Antrieb durch einen Akkumulator gespeist ist, der über Solarelemente (38) aufladbar ist.
  17. Ausziehtisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufflächen, Abtriebselemente (66, 70), Rahmenlängsprofile (24) und/oder Führungsschienen (72, 74) als ineinander verschachtelt angeordnete Schienenprofile ausgebildet sind.
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