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Die
vorliegende Erfindung befaßt
sich mit einem Ausziehtisch mit einem ersten Plattenelement und
wenigstens einem weiteren Plattenelement, die mit Hilfe eines Antriebes
zur Vergrößerung der
Tischfläche
in Horizontalrichtung zueinander verstellbar sind, wobei der Antrieb
auch eine relative Hubbewegung zwischen den Plattenelementen durchführt, um die
Plattenelemente in der Ausfahrstellung in ihrem Niveau anzugleichen.
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Ein
solcher Tisch ist beispielsweise aus der
DE 44 02 561 C1 bekannt.
Dieser Tisch besitzt eine geteilte Tischplatte, deren Auszüge gekoppelt
sind, wobei eine mittlere Platte über eine Kulisse angehoben
wird. Die Kulisse hat zur Folge, daß wenigstens in einem Teil
des Verfahrbereiches eine kombinierte horizontale und vertikale
Bewegung stattfindet. Dies bedingt zwangsläufig, daß zwischen den Plattenelementen
genügend
Spiel vorhanden sein muß,
da in der ausgefahrenen Endstellung die Plattenelemente möglichst
fugenfrei aneinanderliegen sollen. Mit einer Kulisse läßt sich
dies nicht ohne weiteres erreichen, zumindest dann nicht, wenn die
aneinanderstoßenden
Flanken der Plattenelemente in ihrer Kontur nicht aufwendig an die
Verfahrbewegung angepaßt
werden.
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Aus
der
DE 200 16 966
U1 ist ein variabler Tisch bekannt, bei welchem ein Plattenelement
mit Hilfe eines Parallelogramms motorisch anhebbar ist. Eine Ausziehbewegung
kann durch diesen Antrieb nicht realisiert werden.
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Die
DE 202 00 623 U1 zeigt
einen Ausziehtisch, bei welchem ein mittleres Plattenelement nach einem
Auseinanderziehen weiterer Plattenelemente motorisch angehoben werden
kann. Die dort beschriebene Lösung
ist äußerst aufwendig
und sieht im Prinzip zwei getrennte Antriebe für die Ausziehbewegung und die
Hubbewegung vor.
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Aus
der
DE 84 24 622 U1 ist
schließlich
ein Ausziehtisch bekannt, der manuell zu betätigen ist. Beim Auseinanderziehen
der verfahrbaren Plattenelemente wird über einen Hebelmechanismus
das mittlere Plattenelement angehoben, wobei abschließend die
ausgefahrenen Plattenelemente wieder an das mittlere Plattenelement
geschoben werden müssen,
da bei der kombinierten horizontalen und vertikalen Bewegung zwischen
den Plattenelementen zunächst
ein Spiel für
den reibungslosen Ablauf vorgesehen sein muß.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Ausziehtisch
zu schaffen, bei welchem ein einfacher Antrieb die horizontale Ausziehbewegung
und die Hubbewegung zur Niveauangleichung durchführt.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch einen Ausziehtisch der eingangs beschriebenen Art gelöst, bei
welchem der Antrieb wenigstens ein Hebelelement mit einer ersten
Gelenkstelle, die an einem durch den Antrieb horizontal verstellbaren
Antriebselement angelenkt ist, und mit einer zweiten Gelenkstelle,
die an einem mit einem verstellbaren Plattenelement gekoppelten
Abtriebselement angelenkt ist, sowie wenigstens einen Anschlag aufweist, der
den horizontalen Ausfahrweg des verstellbaren Plattenelements begrenzt,
wobei eine gedachte Verbindungslinie zwischen den Gelenkstellen
des wenigstens einen Hebelelements in der eingefahrenen Stellung
und während
der horizontalen Ausfahrbewegung eine geneigte Stellung einnimmt
und nach Erreichen des Anschlages bei einer Weiterbewegung des Antriebselements
das Hebelelement um seine zweite Gelenkstelle schwenkt und eine
Neigungsänderung
erfährt,
wobei die sich beim Verschwenken ergebende Veränderung des Vertikalabstandes
zwischen den Gelenkstellen die Hubbewegung durchführt.
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Der
erfindungsgemäße Ausziehtisch
bietet den Vorteil, daß mit
einer kontinuierlichen Antriebsbewegung des Antriebselements eine
kombinierte Vertikalbewegung und nachfolgende Horizontalbewegung
durchführbar
ist, wobei die beiden Bewegungsabläufe ohne Übergang unmittelbar nacheinander
ablaufen, da bis zum Erreichen des Anschlages eine rein horizontale
Ausfahrbewegung des verfahrbaren Plattenelements und anschließend eine reine
relative Hubbewegung durch das Verschwenken des in Horizontalrichtung
blockierten Hebelelements stattfindet. Dieser neue Bewegungsablauf wird
mit einem mechanisch sehr einfachen Aufbau erreicht, der weder komplizierte
mechanische Führungsteile
noch eine aufwendige elektronische Steuerung eines vorzugsweise
vorgesehenen elektrischen Antriebsmotors erfordert.
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Die
geneigte Lage des wenigstens einen Hebelelements im Hinblick auf
die Lage der Gelenkstellen kann sich dadurch einstellen, daß die Abtriebselemente
beispielsweise auf einer Führung
in definierter Vertikalposition gleiten. Bei hinreichend stabiler Ausbildung
des Hebelelements könnte
aber auch ein Winkelanschlag zwischen dem Hebelelement und dem Abtriebselement
und/oder dem Antriebselement vorgesehen sein. In einem solchen Fall
würde sich das
verfahrbare Plattenele ment mit seinem Gewicht unmittelbar auf dem
Anschlag des Hebelelements abstützen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist das wenigstens eine Hebelelement in der Form eines
länglichen
Balkens ausgebildet, dessen Enden auf Laufflächen geführt sind. Die längliche Ausbildung
des Balkens ermöglicht
eine gleichmäßig gute
Abstützung
der Abtriebselemente und damit des verfahrbaren Plattenelements,
wobei die beidseitige Führung
einen guten Lauf des Hebelelements während der Verstellbewegung
sicherstellt.
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Eine
bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß als Abtriebselemente
für ein
Hebelelement zwei parallele Abtriebsprofile vorgesehen sind, die
an jeweils einem Ende des Hebelelements unter Bildung der zweiten
Gelenkstelle angebracht und mit einem verfahrbaren Plattenelement
verbunden sind. Die Abtriebselemente verbinden das in der Regel
unter einem feststehenden Plattenelement angeordnete Hebelelement
mit dem auskragenden, verfahrbaren Plattenelement.
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Um
einen verbesserten Lauf während
der horizontalen Ausfahrbewegung zu erreichen kann es hierbei von
Vorteil sein, wenn die Abtriebsprofile an jeweils einem Führungsprofil
geführt
sind.
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Um
eine Stabilisierung der Abtriebselemente um die zweite Gelenkstelle
zu erreichen, ist es besonders bevorzugt, wenigstens zwei Hebelelemente vorzusehen,
die vorzugsweise auf einer gemeinsamen Laufbahn geführt sind.
Bei einem einzelnen verfahrbaren Plattenelement können dann
beispielsweise für
dieses zwei parallel zueinander liegende Hebelelemente vorge sehen
sein, so daß sich
die Abtriebselemente um die beiden vorhandenen zweiten Gelenkstellen
nicht verdrehen können,
beim Erreichen des Anschlages jedoch ein paralleles Aufrichten beider
Hebelelemente mit der damit einhergehenden Hubbewegung möglich ist.
Bei zwei unabhängig
verfahrbaren Plattenelementen wären
dann entsprechend vier Hebelelemente vorzusehen.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, daß zwei
gegenläufig
verfahrbare Plattenelemente vorgesehen sind, denen jeweils ein Hebelelement
zugeordnet ist, wobei die Hebelelemente jeweils mit separaten Anschlägen zusammenwirken.
Bei einer solchen Ausführungsform liegen
die Hebelelemente in der Regel nicht parallel zueinander sondern
symmetrisch um eine Mittelebene in entgegengesetzter Richtung geneigt.
Die Stabilisierung beider Plattenelemente um die zweiten Gelenkstellen
kann dann in besonders zweckmäßiger Weiterbildung
dadurch erreicht werden, daß die
an den Hebelelementen angelenkten Abtriebsprofile in jeweils einer
gemeinsamen Führungsschiene
geführt sind,
bei zwei parallelen Abtriebsprofilen pro Hebelelement entsprechend
zwei parallelen Führungsschienen,
die vertikal beweglich sind. Die Führungsschiene, die selbst nicht
an einem Rahmenteil festgelegt sein muß, stützt den Freiheitsgrad der Abriebselemente
um die zweiten Gelenkstellen ab.
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In
einer noch weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Laufflächen, Abtriebselemente
und/oder Führungsschienen
als ineinander verschachtelt angeordnete Schienenprofile ausgebildet
sind. Eine solche Anordnung vermeidet eine raumgreifende Mechanik
unterhalb der Tischplatten und erlaubt den Aufbau eines Tischgestells,
das sich auch für
aus Glas bestehende Tischplatten eignet.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß als Antriebselement wenigstens
ein Zahnriemen vorgesehen ist, der durch einen Elektromotor oder
eine Handkurbel angetrieben ist. Ein Zahnriemen ermöglicht bei
platzsparender Bauweise die Übertragung
von Antriebskräften
in die horizontale Verfahrrichtung, wobei der Elektromotor oder
auch die Handkurbel an einer geeigneten Stellung des Tischgestells
angeordnet werden können.
Vorzugsweise ist dabei an jedem Hebelelement ein Mitnehmerelement
an der ersten Gelenkstelle angelenkt, an welchem der Zahnriemen formschlüssig angreift.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung mit einem Zahnriemen als Antriebselement sieht vor,
daß dieser
umlaufend ausgebildet ist und mit einem Trum ein einem ersten verfahrbaren
Plattenelement zugeordnetes Hebelelement und mit seinem gegenüberliegenden
Trum ein einem zweiten verfahrbaren Plattenelement zugeordnetes
Hebelelement antreibt. Auf diese Weise kann mit einem einfachen
umlaufenden Zahnriemen die Verstellung zweier gegenläufig verfahrbarer
Plattenelemente erreicht werden, wobei neben der zuvor beschriebenen
Variante mit einem Hebelelement pro verfahrbaren Plattenelement
durch den Zahnriemen auch mehrere Hebelemente über entsprechende Mitnehmerelemente
mitgenommen werden können.
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Selbstverständlich ist
es auch möglich,
für jedes
verfahrbare Plattenelement einen separaten Antrieb mit eigenem Zahnriemen
vorzusehen, so daß die
Plattenelemente unabhängig
voneinander verstellt werden können,
wobei der Zahnriemen dann jeweils zwei einem Plattenelement zugeordnete
Hebelelemente antreibt.
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Grundsätzlich kann
ein erfindungsgemäßer Ausziehtisch
jegliche Art von Anordnung beweglicher und starrer Plattenelemente
zueinander aufweisen. Denkbar sind beispielsweise Varianten mit
nur zwei gegeneinander verfahrbaren Plattenelementen sowie Varianten
mit einem ersten Plattenelement, das fest an einem Rahmen angeordnet
ist. Bei einer solchen Ausführungsform
wird dann ein verfahrbares Plattenelement – und ggf. ein weiteres verfahrbares Plattenelement – das in
der Regel unter dem feststehenden Plattenelement liegt, seitlich
herausgefahren und nach Erreichen des Anschlages angehoben. Dies
wird dadurch realisiert, daß die
Laufflächen
der Hebelelemente fest an dem Rahmen angeordnet sind, d. h. wenn
das Hebelelement gegen den Anschlag läuft, wird es im Bereich seiner
ersten Gelenkstelle weiter horizontal verfahren, so daß sich sein Bereich
der zweiten Gelenkstelle vertikal verschiebt. Es sind aber auch
Varianten denkbar, bei welchen die horizontal verfahrbaren Plattenelemente
in vertikaler Richtung an einem Rahmen festgelegt sind, d. h. nur horizontal
bezüglich
des Rahmens verfahrbar sind, und das erste Plattenelement in der
Höhe entsprechend
einer Verlagerung der ersten Gelenkstellen der Hebelelemente verlagerbar
ist. Je nachdem, ob man die ersten oder zweiten Gelenkstellen als
vertikal festgelegte Bezugsstelle vorsieht, kann eine Hubbewegung
horizontal verfahrbarer oder horizontal nicht verfahrbarer Plattenelemente
erreicht werden.
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Ein
elektrischer Antrieb kann vorzugsweise im Bereich wenigstens eines
Anschlages vorgesehen sein. Zweckmäßigerweise liegt dieser Bereich
an einer Stelle, wo auch die Tischbeine am Rahmen des Ausziehtisches
festgelegt sind, d. h. an dieser Stelle ist ohnehin eine Querverstrebung
zweckmäßig, um die
Stabilität
des Ausziehtisches zu verbessern. Um den Tisch unabhängig von
einem Netzstromanschluß betreiben
zu können,
was insbesondere bei der tischüblichen
Aufstellung in Raummitte erschwert sein könnte, ist der elektrische Antrieb
vorzugsweise durch einen Akkumulator gespeist, der über Solarzellen
aufladbar ist. Da das Ausziehen des Tisches nur gelegentlich vorgenommen
wird, reicht eine vergleichsweise schwache Lichteinwirkung, um den
Ladezustand des Akkumulators sicherzustellen.
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Nachfolgend
wird anhand der beigefügten Zeichnungen
näher auf
Ausführungsbeispiele
der Erfindung eingegangen. Es zeigen:
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1 eine
schematische Schrägansicht
eines Ausziehtisches mit angedeuteten Plattenelementen im eingefahrenen
Zustand;
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2 eine
Schrägansicht
des Ausziehtisches nach 1 in einem Zwischenzustand während der
Ausfahrbewegung;
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3 eine
Schrägansicht
des Ausziehtisches nach 1 in der ausgefahrenen Endstellung;
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4 eine
vergrößerte Schnittdarstellung des
Hebelmechanismus in der Zwischenstellung gemäß 2;
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5 eine
Schnittdarstellung ähnlich 4 in
der Endstellung;
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6 eine
schematische Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines Ausziehtisches in
eingefahrener Endstellung;
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7 eine
schematische Seitenansicht des Ausziehtisches nach 6 in
einer Zwischenstellung;
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8 eine
schematische Seitenansicht des Ausziehtisches nach 6 in
der ausgefahrenen Endstellung;
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9 eine
schematische Draufsicht des Ausziehtisches nach 6.
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In 1 ist
ein Ausziehtisch 10 in Schrägansicht dargestellt, wobei
die eine geteilte Tischplatte bildenden Plattenelemente 12, 14, 16 nur
gestrichelt transparent gezeigt sind. Der Ausziehtisch 10 besitzt ein
Tischgestell 18 mit schematisch gezeigten Tischbeinen 20 und
einem Kastenrahmen 22, der aus zwei Längsprofilen 24 und
zwei Querprofilen 26 aufgebaut ist. Der Kastenrahmen 22 liegt
im Bereich seiner Querprofile 26 auf Querstreben 28 zwischen
den Tischbeinen 20 auf, es ist aber auch denkbar, die Tischbeine 20 unmittelbar
am Kastenrahmen 22 festzulegen. Die Längsprofile 24 sind
an ihrer Oberseite mit Lagerstellen 30 versehen, auf denen
das mittlere Plattenelement 12 starr aufgelagert ist. Im
Bereich der Querprofile 26 ist jeweils ein Gehäuse 32, 34 vorgesehen,
wobei ein erstes Gehäuse 32,
das in 1 offen dargestellt ist, einen elektrischen Antrieb 36 aufnimmt.
In dem Gehäuse 32 kann
ebenso wie in dem Gehäuse 34 ein
nicht gezeigter Akkumulator angeordnet sein, der den elektrischen
Antrieb 36 mit Strom versorgt. Solarelemente 38 an
den Oberseiten des Gehäuses
sorgen in Verbindung mit einer Ladeelektronik für die Beibehaltung eines ausreichenden Ladezustands
der Akkumulatoren.
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Der
elektrische Antrieb 36 wirkt über ein Untersetzungsgetriebe
auf eine in 1 verdeckte Riemenscheibe, die
einen Zahnriemen 40 antreibt, der über eine Umlenkrolle (ebenfalls
verdeckt) in dem zweiten Gehäuse 34 am
entgegengesetzten Ende des Kastenrahmens 22 umgelenkt ist.
Die Drehachsen der Riemenscheiben liegen bei der gezeigten Ausführungsform
horizontal, können
aber auch, wie in 7 gezeigt, vertikal ausgerichtet
sein.
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An
einem oberen Trum 42 des Zahnriemens 40 ist ein
erstes Mitnehmerelement 44 formschlüssig festgelegt, das über eine
erste Gelenkstelle 46 an einem ersten Hebelelement 48 angelenkt
ist. Am unteren Trum 50 des Zahnriemens 40 ist
ein zweites Mitnehmerelement 52 formschlüssig festgelegt,
das über
eine erste Gelenkstelle 54 an einem zweiten Hebelelement 56 angelenkt
ist. Bei einer Betätigung
des elektrischen Antriebs 36 verfahren somit die beiden Mitnehmerelemente 44, 54 gegenläufig zueinander.
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Die
Hebelelemente 56 besitzen eine längliche Erstreckung in Balkenform
und laufen über
Führungsrollen 58, 60 auf
Laufbahnen 62, die bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
unmittelbar an den Längsprofilen 24 ausgebildet
sind. Die Drehachsen der Laufrollen 58, 60 fluchten
mit den Gelenkstellen 46, 54 des jeweiligen Hebelelements 48, 56.
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Das
erste Hebelelement 48 verfügt über eine zweite Gelenkstelle 64,
an welcher ein Abtriebselement angelenkt ist, wobei bei dem gezeigten
Ausführungsbeispiel
an zwei in Flucht liegenden Gelenkstellen 64 jeweils ein
Abtriebsprofil 66 an den Enden des ersten Hebelelements 48 angelenkt
ist. Entsprechend verfügt
auch das zweite Hebelelement 56 über fluchtende zweite Gelenkstellen 68 an
seinen Enden, an denen jeweils ein Abtriebsprofil 70 angelenkt
ist. Die Verbindungslinien zwischen den beiden Gelenkstellen der
Hebelelemente 48, 56 sind jeweils geneigt ausgeführt, wobei
die beiden Hebelelemente entgegengesetzt geneigt spiegelsymmetrisch
um eine Mittelebene angeordnet sind.
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Die
Abtriebsprofile 66, 70 sind mit Lagerstellen 71 versehen,
wobei auf den dem zweiten Hebelelement 56 zugeordneten
Abtriebsprofilen 70 das erste bewegliche Plattenelement 14 und
auf dem dem ersten Hebelelement zugeordneten Abtriebsprofilen 66 das
zweite verfahrbare Plattenelement 16 aufgelagert ist. Die
Abtriebsprofile 66 des ersten Hebelelements 48 fluchten
mit jeweils einem Abtriebsprofil 70 des zweiten Hebelelementes 56,
wobei die fluchtenden Abtriebsprofile 66, 70 jeweils
in einer gemeinsamen Führungsschiene 72, 74 geführt sind. Die
Führungsschienen 72, 74 sind
als C-Profile ausgebildet, in denen an den Abtriebsprofilen 66, 70 drehbar
gelagerte Führungsrollen 76 laufen.
Die Führungsschienen 72, 74 sind
nicht an dem Kastenrahmen 22 festgelegt, d. h. sie sind
in vertikaler Richtung beweglich, worauf später noch näher hingewiesen wird. Die Längsprofile 24 des
Kastenrahmens 22, die Abtriebsprofile 66, 70 und
die Führungsschienen 72, 74 sind
ineinan der verschachtelt angeordnet, d. h. sie erwecken optisch
den Eindruck eines durchgängigen Längsträgers, wobei
die Längsprofile 24 die
anderen Elemente wenigstens auf zwei Seiten überdecken.
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Die
Querprofile 26 des Kastenrahmens 22 sind mit Durchbrüchen 77 versehen,
durch welche die Abtriebsprofile 66, 70 bewegt
werden können.
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In
der in 1 gezeigten eingefahrenen Stellung des Ausziehtisches 10 liegen
die beiden verfahrbaren Plattenelemente 14, 16 unterhalb
des auf den Auflagerstellen 30 auf dem Kastenrahmen 22 aufliegenden
mittleren Plattenelement 12. Die beiden Hebelelemente 48, 56 befinden
sich in einer maximal angenäherten
Stellung.
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Wird
nun zur Erweiterung der Tischfläche
der elektrische Antrieb eingeschaltet, bewegen sich die Mitnehmerelemente 44, 52 und
mit ihnen die Hebelelemente 48, 56 voneinander
weg. Die Hebelelemente 48, 56 nehmen dabei über die
zweiten Gelenkstellen 64, 68 die in den Führungsschienen 72, 74 geführten Abtriebsprofile 66, 70 unter
reiner Horizontalbewegung mit. Dadurch werden die verfahrbaren Plattenelemente 14, 16 seitlich
unter dem feststehenden Plattenelement 12 herausgefahren.
Diese Ausfahrbewegung wird fortgesetzt, bis der in 2 und 4 gezeigte
Zustand erreicht ist, bei welchem sich das erste Hebelelement 46 an
einem am ersten Gehäuse 32 vorgesehenen
ersten Anschlag 78 und das zweite Hebelelement 56 an
einem am zweiten Gehäuse 34 vorgesehenen
zweiten Anschlag 80 anlegt. In dieser Stellung sind die
verfahrbaren Plattenelemente 14, 16 bereits maximal
weit ausgefahren, liegen jedoch in ihrem Niveau unterhalb des mittleren Platten elements 12.
Durch die Anschläge 78, 80 wird die
Horizontalbewegung trotz fortlaufendem Antrieb 36 gestoppt,
d. h. die zweiten Gelenkstellen 64, 68 und damit
auch die Abtriebsprofile 66, 70 und die Plattenelemente 14, 16 können nicht
weiter verlagert werden. Da der Antrieb 36 dennoch die
Mitnehmerelemente 44, 52 weiter bewegt und entsprechend
die ersten Gelenkstellen 46, 54 weiter horizontal
nach außen
verlagert werden, wandern die zweiten Gelenkstellen 64, 68 an
den Anschlägen 78, 80 entlang nach
oben, wodurch auch die Abtriebsprofile, die Führungsschienen und die beweglichen
Plattenelemente angehoben werden. Der Ausfahrvorgang ist dann abgeschlossen,
wenn die beweglichen Plattenelemente 14, 16 das
Niveau des mittleren Plattenelements 12 erreicht haben,
wie dies in 3 und 5 gezeigt
ist. In dieser Stellung haben die Hebelelemente 48, 56 eine
im wesentlichen vertikale Ausrichtung angenommen und die Endabschaltung
des elektrischen Antriebes 36 kann z. B. durch einen Mikroschalter
oder durch eine Laststromerfassung vorgenommen werden, wenn sich
die Hebelelemente 48, 56 auch im Bereich ihrer
ersten Gelenkstellen an die Anschläge angelegt haben. Der gezeigte
Mechanismus bewirkt bei kontinuierlich arbeitendem elektrischen
Antrieb 36 somit zwischen der in 1 und 2 gezeigten
Stellung eine rein horizontale Verfahrbewegung, während zwischen
den Stellungen gemäß 2 und 3 eine
rein vertikale Hubbewegung ausgeübt
wird. Damit können
die Plattenelemente mit sehr geringem Spiel zum einen in der Einfahrstellung
gemäß 1 übereinander
aufbewahrt werden und zum anderen können die Plattenelemente 14, 16 ohne
Nachjustierungen oder komplizierte Bewegungsabläufe in der ausgefahrenen Endstellung
nahezu spielfrei an das mittlere Plattenelement 12 anstoßen.
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Eine
weitere Ausführungsform
eines Ausziehtisches 110 ist schematisch in den Abbildungen 6 bis 9 gezeigt.
Zur Vereinfachung sind lediglich die für den Bewegungsablauf wesentlichsten Funktionselemente
gezeigt. In der in 4 gezeigten Funktionsstellung
befinden sich ausfahrbare Plattenelemente 114, 116 wiederum
unter einem feststehenden mittleren Plattenelement 112,
das mit dem Tischgestell verbunden ist. Ähnlich der zuvor beschriebenen
Ausführungsform
sind Laufbahnen 162 für
Laufrollen von Hebelelementen vorgesehen. Im Unterschied zu der
zuvor beschriebenen Ausführungsform sind
jedem Plattenelement jedoch zwei Hebelelemente zugeordnet, d. h.
dem ersten verfahrbaren Plattenelement 114 sind zwei erste
Hebelelemente 148 und dem zweiten Plattenelement 116 ebenfalls zwei
zweite Hebelelemente 156 zugeordnet. Wie aus 7 zu
ersehen ist, ist wiederum ein Zahnriemen 140 vorgesehen,
der über
ein an einem ersten Trum 142 angeordnetes erstes Mitnehmerelement 144 erste
Gelenkstellen 146 der ersten Hebelelemente 148 mitnimmt,
während
ein Mitnehmerelement 152 am zweiten Trum 150 des
Zahnriemens erste Gelenkstellen 154 der zweiten Hebelelemente 156 mitnimmt.
Zweite Gelenkstellen 164 der ersten Hebelelemente 148 sind
an ersten Abtriebsprofilen 166 angelenkt, während zweite
Gelenkstellen 168 der zweiten Hebelelemente 156 an
zweiten Abtriebsprofilen 170 angelenkt sind. Da durch die
paarweise Ausbildung der Hebelelemente kein Bewegungsfreiheitsgrad
der Abtriebsprofile 166, 170 um Gelenkstellen besteht,
kann bei der in 6 bis 9 gezeigten Ausführungsform
auf zusätzliche
Führungsschienen verzichtet
werden. Die Abtriebsprofile 166, 170 können beispielsweise
auf Gleitflächen
an den Laufbahnen 162 oder sonstigen Längsprofilen aufliegen, so daß sich die
Winkellage der Hebelelemente 156, 164 einstellt.
Wird nun ausgehend von der eingefahrenen Endstellung gemäß 6 der
Antrieb betä tigt,
werden die verstellbaren Plattenelemente 114, 116 zunächst in
einer rein horizontalen Ausfahrbewegung unter dem Plattenelement 112 hervorgeschoben,
bis die in 7 gezeigte Zwischenstellung
erreicht ist. Dort gelangen wenigstens ein erstes und ein zweites Hebelelement
an einen nicht gezeigten Anschlag, so daß wiederum die Horizontalbewegung
der zweiten Gelenkstellen 168, 164 unterbunden
wird. Die nachfolgende weitere Horizontalverlagerung der ersten Gelenkstellen 146, 154 bewirkt
wiederum ein Anheben der Abtriebsprofile 166, 170 und
damit der aufgelagerten Plattenelemente 114, 116,
bis die in 8 gezeigte Endstellung erreicht
ist.
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Aufgrund
der stabilisierenden Wirkung der paarweisen Anordnung von Hebelelementen
für jedes
Plattenelement ist es bei der in 6 bis 8 gezeigten
Ausführungsform
eines Ausziehtisches 110 auch möglich, unabhängig voneinander
arbeitende Antriebe für
jeweils ein Plattenelement vorzusehen. Entsprechend würde man
zwei Zahnriemen vorsehen, die beispielsweise auch fluchtend hintereinander
vorgesehen sein können,
wobei auf jeder Seite in einem Gehäuse ähnlich der in 1 bis 3 gezeigten
Ausführungsform
ein separater Antrieb vorgesehen sein kann. Auch Ausführungsformen
mit lediglich einem verfahrbaren Plattenelement oder zwei Plattenelementen,
die beide aus einer sich überdeckenden
Mittellage zunächst
auseinandergefahren und dann relativ zueinander in Vertikalrichtung
angeglichen werden ist denkbar.
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Möglich sind
auch Ausführungsformen,
bei denen die Abtriebsprofile und ggf. die sie führenden Führungsschienen vertikal feststehend
am Tischgestell 18 angeordnet sind, während die Laufflächen der
mit den ersten Gelenkstellen fluchtenden Laufrollen bei der Anlage
am Anschlag bewegt werden können.
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Damit
ist es möglich,
trotz wiederum kontinuierlich arbeitendem Antrieb zunächst eine
reine Horizontalverstellung ausfahrbarer Plattenelemente zu erreichen
und anschließend
durch die sich vertikal verlagernden Laufbahnen das mittlere Plattenelement
in die Endstellung abzusenken, so daß wiederum eine niveaugleiche
Oberfläche
erreicht wird.