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DE102004053934B4 - Vorrichtung zum Durchführen wenigstens eines Kabels oder Rohres durch eine bodenseitige Betonplatte eines Gebäudes - Google Patents

Vorrichtung zum Durchführen wenigstens eines Kabels oder Rohres durch eine bodenseitige Betonplatte eines Gebäudes Download PDF

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DE102004053934B4
DE102004053934B4 DE200410053934 DE102004053934A DE102004053934B4 DE 102004053934 B4 DE102004053934 B4 DE 102004053934B4 DE 200410053934 DE200410053934 DE 200410053934 DE 102004053934 A DE102004053934 A DE 102004053934A DE 102004053934 B4 DE102004053934 B4 DE 102004053934B4
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protective tube
tube
cable
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sealing rings
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DE200410053934
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Hans Langmatz
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Langmatz GmbH
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Lic Langmatz GmbH
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Publication date
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L5/00Devices for use where pipes, cables or protective tubing pass through walls or partitions
    • F16L5/02Sealing
    • F16L5/10Sealing by using sealing rings or sleeves only
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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Abstract

Vorrichtung zum Durchführen wenigstens eines Kabels oder Rohres durch eine Bodenplatte eines bevorzugt kellerlosen Gebäudes, wobei durch die Bodenplatte ein Schutzrohr (1) verläuft, in das ein Innenrohr (2) mit einer inneren Dichtungseinrichtung für das hindurchgehende Kabel oder Rohr einschiebbar ist, und wobei das Innenrohr (2) in seinem Umfang wenigstens einen, bevorzugt wenigstens zwei axial voneinander beabstandete Dichtungsringe (3) aufweist, die im Abstand von dem oberen Ende des Schutzrohres (1) dicht an dem Schutzrohr (1) anliegen, wobei das Schutzrohr (1) an seinem oberen, mit der Bodenplatte oder einer darauf angeordneten Deckschicht bündig abschließenden Ende einen Innendurchmesser hat, der größer als der Außendurchmesser der Dichtungsringe (3) ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einführen wenigstens eines Kabels oder Rohres in ein bevorzugt kellerloses Gebäude, wobei durch eine bodenseitige Betonplatte des Gebäudes ein Schutzrohr verläuft, in das ein Innenrohr mit einer inneren Dichtungseinrichtung für das hindurchgehende Kabel oder Rohr einschiebbar ist und wobei das Innenrohr an seinem Außenumfang wenigstens einen Dichtring, bevorzugt zwei axial voneinander beabstandete Dichtringe aufweist, die im Abstand von dem in der Einbaulage oberen Ende des Schutzrohres dicht an dem Schutzrohr anliegen, so daß hier eine wasserdichte und weitestgehend gasdichte Abdichtung hervorgerufen wird.
  • Durch das Innenrohr kann beispielsweise ein Stromkabel, ein Wasserleitungsrohr, ein Gasrohr oder ein oder mehrere Telekommunikationskabel ins Innere des Gebäudes eingeführt werden, wobei die innere Dichtungseinrichtung des Innenrohres dafür sorgt, daß entlang des Kabels oder Rohres weder Wasser noch Gas ins Innere des Gebäudes eintreten kann. Die Einzelheiten einer solchen inneren Dichtungseinrichtung sind für die vorliegende Erfindung nicht von Interesse.
  • Bei einer Vorrichtung der betrachteten Art, bei der Kabel und Leitungsrohre von unten durch eine bodenseitige Betonplatte des Gebäudes hindurchgeführt werden, wird das Schutzrohr in die Bodenplatte einbetoniert, wobei das Schutzrohr zunächst über die Oberkante der Betonplatte hinaus vorsteht. Wenn die Betonplatte fertiggestellt und meist mit einer darauf liegenden Estrichschicht versehen worden ist, wird das Schutzrohr bündig mit der Oberkante des Bodens abgeschnitten, und es wird von der Oberseite aus das Innenrohr mit der inneren Dichtungseinrichtung in das Schutzrohr eingeschoben, wobei das Kabel oder Rohr bereits durch das Schutzrohr und das Innenrohr verläuft.
  • Wenn auf der Baustelle das Schutzrohr bündig mit der Oberkante des Bodens mit Hilfe eine Schneid- oder Sägewerkzeugs abgeschnitten wird, bildet sich ein nach innen vorstehender Grat an dem Schutzrohr, dessen lichter Innendurchmesser hierdurch so verringert wird, daß das Innenrohr mit seinen äußeren Dichtungsringen nicht in diesem Zustand in das Schutzrohr eingeschoben werden kann. Aus diesem Grund wird bisher mit einem Schneidwerkzeug am oberen Rand des Schutzrohres dieser Innengrat weggeschnitten, was mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der betrachteten Art so zu verbessern, daß das oben beschriebene Problem vermieden ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Die Erfindung sieht vor, daß das Schutzrohr nicht, wie dies aus dem Stand der Technik bekannt ist, einen über seine gesamte Länge gleichbleibenden Innendurchmesser hat, sondern daß das Schutzrohr so ausgebildet ist, daß es an dem in der Einbaulage oberen, mit der Betonplatte oder gegebenenfalls einer darauf angeordneten Deckschicht wie einer Estrichschicht bündig abschließenden Ende einen Innendurchmesser hat, der größer als der Außendurchmesser der Dichtungsringe ist. Da das Schutzrohr eine solche Erstreckung hat, daß es (vor dem bündigen Abschneiden) die Oberkante der Betonplatte und gegebenenfalls einer darauf angeordneten Deckschicht überragt, erstreckt sich der Abschnitt größeren Durchmessers des Schutzrohres über eine längere Strecke, wobei der Bereich, in dem der Innendurchmesser des Schutzrohres im wesentlichen mit dem Außendurchmesser des Innenrohres übereinstimmt, durch die Lage der Dichtungsringe des Innenrohres vorgegeben ist.
  • Natürlich kann sich der Innendurchmesser des Schutzrohres in Einschubrichtung des Innenrohres bereits vor der Endlage der Dichtungsringe verringern. Es muß lediglich sichergestellt sein, daß an der Stelle, an der das Schutzrohr bündig mit der Oberkante der Bodenplatte abgeschnitten wird, der Innendurchmesser des Schutzrohres so groß ist, daß auch bei Ausbildung eines Innengrats der lichte Durchmesser groß genug bleibt, so daß das Innenrohr glatt einschiebbar ist. Hierzu sollte der Innendurchmesser des Schutzrohres an der Trennstelle etwa 3 bis 4mm größer sein als an dem Bereich, an dem die Dichtungsringe nach dem Einschub des Innenrohres fest anliegen.
  • Mit großem Vorteil ist vorgesehen, daß der Übergang von dem Bereich größeren Durchmessers zu dem Bereich kleineren Durchmessers im wesentlichen konisch verläuft, und zwar in einer flachen Schrägen, die mindestens 20-30 mm lang sein sollte. Dies erleichtert den Einschub des Innenrohres beträchtlich, insbesondere wenn die Dichtungsringe erfindungsgemäß aus Silikon bestehen und rillenförmige umlaufende Rippen haben, die in der Endlage seitlich ausgelenkt werden.
  • In näherer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Schutzrohr einstückig mit einem sich über die Länge ändernden Innendurchmesser hergestellt ist und daß sich bei konstantem Außendurchmesser die Wandstärke in axialer Richtung des Schutzrohres ändert. Dies wird erfindungsgemäß dadurch hervorgerufen, daß der Extruder nach einem vorgegebenen Programm eine oder mehrere innere Abschrägungen der Innenwand des herzustellenden Schutzrohres ausbildet. Grundsätzlich kann die Ausbildung beispielsweise in der Weise erfolgen, daß der in der Einbaulage obere Abschnitt des Schutzrohres eine geringere Wandstärke hat als der Abschnitt, der unterhalb der Trennstelle liegt, wobei ein etwa konischer Übergang den Einschub des Innenrohres in den Dichtungsbereich erleichtert.
  • Um zu verhindern, daß auf der Baustelle das Schutzrohr in falscher Lage in die Betonplatte eingesetzt wird, kann sich der Dichtungsbereich mit dem kleineren Durchmesser in einem mittleren Bereich des Schutzrohres befinden, wobei sich beidseitig nach einem beispielsweise konischen Übergang Bereiche mit dem größeren Durchmesser anschließen.
  • Weiter Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 eine in Reihe angeordnete Mehrspartenhauseinführung in ein kellerloses Haus in einer schematischen Darstellung;
  • 2 einen Längsschnitt und eine Stirnansicht eines Innenrohres mit einer Innendichtung und drei äußeren Dichtungsringen;
  • 3 einen Längsschnitt durch ein herkömmliches Schutzrohr mit darin eingesetztem Innenrohr,
  • 4 einen Längsschnitt durch ein Schutzrohr gemäß der Erfindung,
  • 5A und 5B Querschnitte durch einen Dichtungsring.
  • 1 zeigt rein schematisch eine aus Beton bestehende Bodenplatte eines kellerlosen Gebäudes, durch die nebeneinander vier Schutzrohre 1 hindurch führen, an die an ihrem unteren Ende vier Wellrohre angeschlossen sind, durch die Kabel oder Leitungen in ein kellerloses Haus eingeführt werden. 1 zeigt außerdem vier Innenrohre 2, die jeweils mit zwei äußeren Dichtungsringen 3 versehen sind und nach dem Ablängen der Schutzrohre 1, d.h. dem bündigen Abschneiden mit der Oberkante der Betonplatte oder einer darauf angeordneten Estrichschicht, in die Schutzrohre 1 eingeschoben werden. Die Innenrohre 2 sind jeweils mit einem oberen Flansch 4 versehen, mit dem sie an einer gemeinsamen oberen Flanschplatte 5 befestigt werden.
  • Die 2A und 2B zeigen einen Längsschnitt durch ein Innenrohr 2 mit einer inneren Dichtungseinrichtung für ein hindurchzuführendes Kabel oder dergleichen, wobei diese innere Dichtungseinrichtung hier nicht von Interesse ist. Das Innenrohr 2 hat in äußeren Ringnuten drei axial voneinander beabstandete Ringdichtungen 6, die in der Einbaulage des Innenrohres 2 an der Innenwand des Schutzrohres 1 so fest anliegen, daß hier eine flüssigkeits- und gasdichte Abdichtung erfolgt, wie aus 3 ersichtlich ist.
  • Während das in 3 dargestellte Schutzrohr herkömmlicher Art ist und einen gleichbleibenden Innendurchmesser aufweist, zeigt 4 eine erfindungsgemäße Ausbildung des Schutzrohres 1, das in seinem (der Darstellung der 1 entsprechenden Lage) oberen Bereich einen größeren Durchmesser hat als in dem unteren Bereich, in dem die Abdichtung gegenüber dem Innenrohr 2 erfolgt. In dem dargestellten Beispiel beträgt der Innendurchmesser des oberen Bereichs 67 mm, während der untere Bereich einen Durchmesser von 63 mm hat. Der dazwischenliegende, über eine Länge von 30 mm schräg bzw. konisch verlaufende Übergangsbereich 7 ermöglicht ein glattes Einschieben des Innenrohres 2 mit seinen Dichtungsringen in den unteren Bereich, nachdem der obere Bereich an einer bündig mit der Oberkante der Bodenplatte verlaufenden Stelle auf der Baustelle abgetrennt worden ist.
  • Die 5A und 5B zeigen einen aus Silikon bestehenden Dichtungsring 3, der fünf voneinander beabstandete umlaufende Rippen 8 aufweist, von denen die mittlere Rippe die längste und die beiden äußeren Rippen die kürzeste Erstreckung haben. Die Rippen werden im abdichtenden Zustand seitlich ausgebogen und sorgen für eine hochgradig wirksame Abdichtung.

Claims (5)

  1. Vorrichtung zum Durchführen wenigstens eines Kabels oder Rohres durch eine Bodenplatte eines bevorzugt kellerlosen Gebäudes, wobei durch die Bodenplatte ein Schutzrohr (1) verläuft, in das ein Innenrohr (2) mit einer inneren Dichtungseinrichtung für das hindurchgehende Kabel oder Rohr einschiebbar ist, und wobei das Innenrohr (2) in seinem Umfang wenigstens einen, bevorzugt wenigstens zwei axial voneinander beabstandete Dichtungsringe (3) aufweist, die im Abstand von dem oberen Ende des Schutzrohres (1) dicht an dem Schutzrohr (1) anliegen, wobei das Schutzrohr (1) an seinem oberen, mit der Bodenplatte oder einer darauf angeordneten Deckschicht bündig abschließenden Ende einen Innendurchmesser hat, der größer als der Außendurchmesser der Dichtungsringe (3) ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzrohr (1) einstückig mit einem sich über die Länge ändernden Innendurchmesser hergestellt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Wandstärke des Schutzrohres (1) in axialer Richtung des Schutzrohres ändert.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser des Schutzrohres (1) an dem oberen Endbereich etwa 3 bis 4 mm größer ist als an dem Bereich, an dem die Dichtungsringe (3) fest anliegen.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergangsbereich zwischen dem Abschnitt größeren Durchmessers und dem Abschnitt kleineren Durchmessers im wesentlichen konisch verläuft und eine Länge von mindestens etwa 20 mm hat.
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