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DE102004053133A1 - Überzug zur Verkleidung von Kraftfahrzeug-Innenräumen und Formteil mit einem solchen Überzug - Google Patents

Überzug zur Verkleidung von Kraftfahrzeug-Innenräumen und Formteil mit einem solchen Überzug Download PDF

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DE102004053133A1
DE102004053133A1 DE200410053133 DE102004053133A DE102004053133A1 DE 102004053133 A1 DE102004053133 A1 DE 102004053133A1 DE 200410053133 DE200410053133 DE 200410053133 DE 102004053133 A DE102004053133 A DE 102004053133A DE 102004053133 A1 DE102004053133 A1 DE 102004053133A1
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Faurecia Innenraum Systeme GmbH
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Abstract

Es wird ein Überzug zur Verkleidung von Kraftfahrzeug-Innenräumen mit einem flächigen, eine Sichtseite aufweisenden Verkleidungsteil, insbesondere aus Leder, das mindestens eine Naht aufweist, vorgeschlagen. Auf der zu der Sichtseite entgegengesetzten Seite des Verkleidungsteils ist im Bereich der Naht mindestens ein mit dem Verkleidungsteil verbundenes Positionierelement zum definierten Halten des Verkleidungsteils bei seiner Kaschierung und/oder Hinterschäumung vorgesehen. Weiterhin wird ein Formteil zur Verwendung in Kraftfahrzeugen mit einem Träger und dem Überzug vorgeschlagen, wobei das Positionierelement gegebenenfalls mit einem Abstand zum Überzug für eine Hinterschäumung mit dem Träger verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Überzug zur Verkleidung von Kraftfahrzeug-Innenräumen nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs sowie ein Formteil mit einem solchen Überzug.
  • Entsprechend dem Stand der Technik besteht, insbesondere bei höherwertigen Kraftfahrzeugen, zur Verkleidung des Innenraums ein Bedarf, Oberflächenbezüge aus hochwertigen Materialien, wie etwa Ledern zur Verfügung zu stellen. Diese Materialien sind jedoch nicht in beliebigen Größen verfügbar, so dass eine Stückelung von Lederteilen nötig ist, um einen Oberflächenbezug beliebiger Flächen herstellen zu können. Auch ist die Dehnrate der Materialien begrenzt und die meisten Flächen sind nicht abwickelbar, so dass ein Zuschnitt aus mehreren Teilen notwendig ist.
  • Die Lederteile werden meist durch Vernähen zusammengefügt. Entsprechende Nähte haben hier also primär die Funktion, die einzelnen Lederteile zusammenzuhalten. Darüber hinaus wird oft auch aus Designgründen gewünscht, im Fahrzeuginnenraum sichtbare Ziernähte anzubringen.
  • Aus der WO 03/08 0312 ist beispielsweise ein Formteil mit einem Oberflächenbezug offenbart, der mindestens zwei Flächenabschnitt aus Ledern aufweist, wobei die Lederteile mit einer Steppnaht verbunden sind. Damit beim Hinterschäumen des Oberflächenbezugs kein anfangs dünnflüssiges Schaummaterial durch die Nähte an den Schnittstellen der Lederteile hindurchdringt, ist unterhalb der Naht ein Kunststoffteil angeordnet, das mit den darüber liegenden Oberflächenteilen vernäht ist und somit eine Dichtung darstellt. Bei einer solchen Anordnung ist es schwierig, die Naht des Oberflächenbezuges positionsrichtig in Bezug auf die Hinterschäumung bzw. in Bezug auf einen möglicherweise verwendeten Träger anzuordnen.
  • Aus der JP 05-4236 A ist ein Verfahren zum Hinterschäumen von mit einer Naht versehenen Oberflächenteilen, bei dem ein Abdichtungsteil zwischen die jeweiligen Enden von zwei Oberflächenteilen eingefügt und mit diesen vernäht ist. Das Dichtungsteil ist mit einem Vorsprung versehen, der in eine Vertiefung einer Form eingreift, wenn der Oberflächenbezug in diese Form für seine Hinterschäumung eingelegt wird. Nach der Hinterschäumung wird das Dichtungsteil, das mit seinem Vorsprung von der Sichtseite zu sehen ist, teilweise herausgebrochen, wobei die Naht die Sollbruchstelle des Dichtungselements vorgibt.
  • Eine solche Verfahrensweise ist recht aufwendig, da nach der fertigen Hinterschäumung das Dichtungsteil mit dem Vorsprung teilweise entfernt werden muss. Darüber hinaus wird durch den Vorsprung lediglich die Positionierung des Oberflächenbezugs in Bezug auf die für die Hinterschäumung verwendete Form vorgegeben, wobei kein Träger vorhanden ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Überzug mit mindestens einer Naht für die Verkleidung von Kraftfahrzeug-Innenräumen zu schaffen, mit dem es möglich ist, die Naht in Bezug auf ein Trägermaterial bei der Kaschierung und/oder Hinterschäumung in einfacher Weise zu realisieren, wobei gleichzeitig eine Abdichtung gegeben sein soll.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Dadurch, dass auf der zur Sichtseite des Verkleigungsteils des Überzugs entgegengesetzten Seite im Bereich der Naht mindestens ein mit dem Verkleidungsteil verbundenes Positionierelement vorgesehen ist, wird eine Möglichkeit gegeben, das Verkleidungsteil bei seiner Kaschierung und/oder Hinterschäumung in Bezug auf einen Träger definiert zu halten.
  • Durch die in den Unteransprüchen angegebenen Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen möglich.
  • In vorteilhafter Weise kann das mindestens eine Positionierelement ein Kopfteil z.B. einen Steg zum Untergreifen der Naht und mindestens ein an das Kopfteil angesetztes Fußteil aufweisen. Aufgrund der Verbindung des unter der Naht liegenden Kopfteils, z.B. des Stegs mit dem Verkleidungsteil, vorzugsweise durch eine oder mehrere weitere Steppnähte, ist eine gute Abdichtung gegeben.
  • Vorteilhaft kann das Kopfteil mit einer z.B. trichterförmigen Vertiefung zur Aufnahme der Ränder der Teilabschnitte versehen sein, wobei die Teilabschnitte mit dem Kopfteil unter Bildung der Naht vernäht sein können.
  • Weiterhin ist vorteilhaft, dass das mindestens eine Positionierelement als bandförmiges Profil ausgebildet ist, da es über die gesamte Länge der Naht angeordnet werden kann.
  • Weiterhin ist vorteilhaft, dass das mindestens eine Fußteil des Positionierelements mit Formschlusselementen, z.B. einem Zapfenprofil oder einem Bund und einem Rastelement versehen ist, da diese eine gute Positionierung in Bezug auf den Träger gewährleisten.
  • Gemäß der Erfindung wird gleichfalls ein Formteil zur Verwendung in Kraftfahrzeugen zur Verfügung gestellt, der einen Träger und den erfindungsgemäßen Überzug aufweist, wobei der Träger Vertiefungen oder Löcher für eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung mit dem mindestens einen Positionierelement aufweist, wodurch eine saubere und genaue Positionierung des Überzuges in Bezug auf den Träger gewährleistet wird und ein ansprechendes Aussehen des Formteils gegeben ist.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematisch Ansicht eines Ausführungs beispiels des erfindungsgemäßen Überzugs und Trägers im Schnitt,
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines Positionierelementes,
  • 3 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Positionierelementes,
  • 4 eine Ansicht entsprechend 1, bei der der Überzug mit einer Hinterschäumung versehen ist,
  • 5 eine Ansicht entsprechend 4 in einer weiteren Ausführungsform des Positionierelements,
  • 6 eine Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels entsprechend 4, und
  • 7 eine Ansicht entsprechend 4 mit einem Positionierelement und trichterförmigem Kopfteil.
  • In 1 ist eine Teilansicht eines Formteils im Schnitt gezeigt, das zur Verkleidung im Innenraum eines Kraftfahrzeuges z.B. zur Verkleidung einer Tür oder dergleichen dient. Das Formteil weist einen Träger 1, der beispielsweise aus einer Fasermatte hergestellt ist, und einen Überzug 2 auf, der mit dem Träger 1, beispielsweise durch Kaschierung verbunden ist. Der Überzug 2 weist ein Verkleidungsteil auf, das im dargestellten Fall aus zwei Teilabschnitten 3, 4 besteht, wobei die Teilabschnitte üblicherweise aus Leder bestehen, es kann jedoch auch ein Stoff- oder Kunststoffverkleidungsteil vorgesehen sein. Die Teilabschnitte 3, 4 werden an ihren Enden umgebogen und an der Biegung mit einer Steppnaht 5 entsprechend 1 vernäht. Weiterhin ist ein Positionierelement 6 unterhalb der Naht 5, d.h., an der der Sichtseite abgewandten Seite der Teilabschnitte 3, 4 angeordnet, das in einem Ausführungsbeispiel entsprechend 2 als bandförmiges Profil ausgebildet sein kann.
  • Das Positionierelement 6 entsprechend 2 weist ein als Steg 7 ausgebildetes Kopfteil und einen an den Steg 7 angeformten Schenkel 8 bzw. ein Fußteil auf. Der Schenkel 8 ist mit Löchern 9 versehen, die für den Durchgang eines oder mehrerer Fäden zum Setzen von weiteren Steppnähten 10 am Rand des jeweiligen Teilabschnittes 3, 4 dienen, wobei die Naht 10 durch den bogenförmigen Umschlag des jeweiligen Teilabschnitts 3, 4 hindurchgeht. Diese Nähte 10 realisieren eine Abdichtung zwischen den Enden der Teilabschnitte 3, 4 und dem Steg 7 des Positionierelements 6.
  • Der Schenkel 8 des Positionierelements 6 ist mit einem Zapfenprofil 11 versehen und greift in eine Vertiefung 12 des Trägers 1 ein, wodurch der Überzug 2 in Bezug auf den Träger 1 so positioniert wird, dass die lang gestreckte Naht zwischen den Enden der Teilabschnitte 3, 4 über der nutartigen Vertiefung 12 des Trägers 1 liegt. Dabei bildet das Zapfenprofil 11 zusammen mit der Nut 12 bzw. deren Begrenzungswände eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung.
  • In 1 und 2 wird als Positionierelement das bandförmige lang gestreckte Profil mit durchgehendem Steg 7 und durchgehendem Schenkel 8 verwendet.
  • Selbstverständlich können auch mehrere einzelne Positionierelemente oder ein Positionierelement entsprechend 3 verwendet werden, das einen durchgehenden Steg 7 entsprechend 2 aber mehrere einzelne angeformte Füße 13 aufweist. Auch diese Füße 13 sind mit Formschluss- oder Klemmelementen 14 versehen, wobei die Füße 13 in entsprechende Löcher in dem Träger 1 eingreifen und die Elemente 14 den entsprechenden Form- und/oder Kraftschluss sicherstellen. Selbstverständlich sind auch andere Formen des Positionierelements denkbar, allerdings muss eine Abdichtung zwischen Positionierelement und den umgeschlagenen Enden der Teilabschnitte 3, 4 sowie eine Verbindung zwischen Positionierelement und Träger sichergestellt werden.
  • In 4 ist ein Überzug 2 mit Hinterschäumung 15 dargestellt, wobei die Verbindung zwischen den Teilabschnitten 3, 4 untereinander über die Naht 5 und dem Positionierelement 6 über die Nähte 10 derjenigen nach 1 entspricht. Das Positionierelement 6 weist zusätzlich einen Bund 16 auf, der auf dem Träger 1 aufliegt und einen definierten Abstand zwischen Verkleidungsteil 3, 4 und Träger 1 vorgibt. Daher kann der Bund 16 auch als Abstandselement bezeichnet werden. Der Raum zwischen den Teilabschnitten 3, 4 und dem Träger 1 wird dann mit einer Hinterschäumung versehen, wobei ein dünnflüssiges Schaummaterial eingespritzt wird, das beispielsweise eine Polyurethan-Weichschaum 15 bildet.
  • Eine andere Form der Abstandshaltung ist in 5 dargestellt, bei der der Träger 1 seitlich von der Nut 12 Erhöhungen 17 aufweist, die etwa bis zur Unterseite des Steges 7 des Positionierelements 6 reichen. Auch hier wird das Schaummaterial zur Bildung einer Hinterschäumung 15 in den Zwischenraum eingespritzt.
  • 6 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Naht 10 aufgeteilt ist in eine Ziernaht 18, die an der Sichtseite der Teilabschnitte 3, 4 angebracht ist, und eine Funktionsnaht 19, die die Umschläge 20 der Teilabschnitte mit dem Steg 7 des Positionierelementes 6 verbindet. Das Ende des jeweiligen Umschlags 20 ist mit der Unterseite des jeweiligen Teilabschnitts 3, 4 z.B. durch Klebung verbunden. Auch die Funktionsnaht 19 kann durch eine Klebung ersetzt werden.
  • Der Träger 1 weist ein oder mehrere Durchbrüche 21 auf, durch die das oder die Fußteile 22 des Positionierelements 6 hindurchgesteckt sind. Das Fußteil 22 weist entsprechend 4 einen Bund oder Anschlag 16 und ein Rastelement 23 auf, wobei letzteres elastisch ist. Das Fußteil wird durch den Durchbruch 21 geschoben, wobei der Bund 16 an der der Hinterschäumung 15 zugewandten Seite des Trägers 1 anstößt und das Rastelement 23 die abgewandte Seite des Trägers 1 verriegelnd hintergreift. Auf diese Weise wird das gesamte Positionierelement festgelegt.
  • Wie schon oben ausgeführt wurde, realisieren die Nähte 10 entsprechend den 1, 4, 5 und die Nähte 19 in 6 eine Abdichtung bei der Hinterschäumung, d.h. eine Abdichtung der Stoßstelle des Verkleidungsteils mit Naht 5 gegen das anfangs flüssige Schäummedium. diese Abdichtung kann durch Dichtborde am Positionierelement 6 bzw. dessen Steg 7, beispielsweise mittig auf den Steg unterhalb der Naht 5 oder durch andere am Positionierelement 6 vorgesehenen Dichtelemente ersetzt oder unterstützt werden.
  • In 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Positionierelements 6 dargestellt, wobei der Steg 7 durch ein trichterförmiges Kopfteil 24 ersetzt ist. Dabei weist das trichterförmige Kopfteil 29 nach außen gebogene Ränder auf. Die Enden der Teilabschnitte 3 des Verkleidungsteils werden in die trichterförmige Öffnung eingeführt und zusammen mit den Randschenkeln des trichterförmigen Kopfteils 24 mittels einer Quernaht 25 vernäht. Auch hier können an den Rändern des Kopfteils 24 zusätzliche Maßnahmen zur Abdichtung vorgesehen sein. Weiterhin kann auch die Vertiefung im Kopfteil 24 anders als trichterförmig ausgebildet sein.

Claims (14)

  1. Überzug zur Verkleidung von Kraftfahrzeug-Innenräumen mit einem flächigen, eine Sichtseite aufweisenden Verkleidungsteil, insbesondere aus Leder, und mindestens einer Naht, dadurch gekennzeichnet, dass auf der zu der Sichtseite entgegengesetzten Seite des Verkleidungsteils (3, 4) im Bereich der Naht (5) mindestens ein mit dem Verkleidungsteil (3, 4) verbundenes Positionierelement (6) zum definierten Halten des Verkleidungsteils (3, 4) bei seiner Kaschierung und/oder Hinterschäumung vorgesehen ist.
  2. Überzug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verkleidungsteil aus mindestens zwei Teilabschnitten (3, 4) besteht, die durch die Naht (5) verbunden sind.
  3. Überzug nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierelement (6) als bandförmiges Profil ausgebildet ist.
  4. Überzug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Positionierelemente im Bereich der Naht mit dem Verkleidungsteil verbunden sind.
  5. Überzug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierelement (6) einen Kopfteil (7, 24) zum Festlegen der der Teilabschnitte (3, 4) und mindestens ein mit dem Kopfteil (7, 24) verbundenes Fußteil (8, 13, 22) zur Festlegung an einen Träger aufweist.
  6. Überzug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfteil als Steg (7) zum Hintergreifen der Naht (5) ausgebildet ist.
  7. Überzug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfteil (24) eine Vertiefung zur Aufnahme von Rändern der Teilabschnitte aufweist
  8. Überzug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierelement im Querschnitt T-förmig ausgebildet ist.
  9. Überzug nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Fußteil mit Formschluss- oder Klemmelementen (11, 14, 16, 23) versehen ist.
  10. Überzug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußteil (8) ein Zapfenprofil (11) aufweist.
  11. Überzug nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußteil (8, 13, 22) mit einem Bund (16) zur Vorgabe eines definierten Abstandes versehen ist.
  12. Überzug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfteil (7, 24) des Positionierelements (6) mit dem Verkleidungsteil (3, 4) vernäht ist.
  13. Formteil zur Verwendung in Kraftfahrzeugen mit einem Träger (1) und einem Überzug (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei der Träger (1) Vertiefungen (12) oder Löcher (21) für eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung mit dem mindestens einen Positionierelement (6) aufweist.
  14. Formteil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Verkleidungsteil (3, 4) des Überzugs (2) und dem Träger (1) eine Hinterschäumung (15) vorgesehen ist.
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