DE102004052087A1 - Verfahren und Anordnung zur personen- und standortbezogenen Informationsverarbeitung - Google Patents
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Abstract
Der Erfindung, die eine Anordnung zur personen- und standortbezogenen Informationsverarbeitung, die eine zentrale Kontrolleinheit, Mittel zur Feststellung der Position einer Person und einen von der Person zu tragenden Datensender enthält, und ein Verfahren zur personen- und standortbezogenen Informationsverarbeitung betrifft, bei dem die Position der Person ermittelt und als Positionsinformation einer zentralen Kontrolleinheit übermittelt wird, die Positionsinformation in der Kontrolleinheit mit einem vorgegebenen Koordinatenraum verglichen wird, liegt die Aufgabe zugrunde, die Sicherheit von Personen in Fertigungsstätten mit automatisierten Fertigungsmitteln zu erhöhen und den Aufwand für Sicherheitseinrichtungen zu senken. Dies wird dadurch gelöst, dass die Position der Person innerhalb eines lokalen Bereiches mittels einer drahtlosen Verbindung zwischen einem ersten Positionsbestimmungsmittel, dessen Koordinaten bekannt sind, und einem zweiten beweglichen Positionsbestimmungsmittel an der Person ermittelt wird und entweder bei Übereinstimmung der Positionsinformation mit dem Koordinatenraum oder bei Nicht-Übereinstimmung Daten an eine in dem lokalen Bereich wirksame Funktionseinheit übermittelt werden.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur personen- und standortbezogenen Informationsverarbeitung. Diese Anordnung weist eine zentralen Kontrolleinheit, Mittel zur Feststellung der Position einer Person, die ein erstes Positionsbestimmungsmittel mit bekannten Koordinaten und zweites bewegliches Positionsbestimmungsmittel enthalten, das von der Person zu tragen ist und mit dem ersten Positionsbestimmungsmittel in drahtloser Verbindung steht, und einen von der Person zu tragenden Datensender mit einer ersten Datenübertragungsverbindung zu der zentralen Kontrolleinheit und mit einem Speicher zur Speicherung personenspezifischer Daten auf.
- Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur personen- und standortbezogenen Informationsverarbeitung bei dem eine Person identifizierende Identifikationsinformationen gespeichert werden, die Position der Person ermittelt und als Positionsinformation einer zentralen Kontrolleinheit übermittelt wird, die Positionsinformation in der Kontrolleinheit mit einem vorgegebenen Koordinatenraum verglichen wird.
- In immer größerem Umfang setzen sich hochautomatisierte Fertigungsstätten durch. In diesen Fertigungsstätten werden selbststeuernde oder über eine zentrale Kontrolleinheit ferngesteuerte Transport- oder Fertigungseinheiten eingesetzt.
- Zur Vermeidung von Unfällen oder zur Vermeidung eines unzulässigen Prozesseingriffes werden diese Fertigungseinheiten, beispielsweise vollautomatisch arbeitende Transporteinrich tungen oder Einheiten mit Lasernutzung, mit Schutzmechanismen versehen.
- Da derartige Schutzmechanismen an jeder derartigen Fertigungseinrichtung vorzusehen und diese wegen der hohen Sicherheitsanforderungen von sich aus bereits recht aufwändig gestaltet sind, erhöht sich der gerätetechnische Aufwand in derartigen Fertigungsstätten erheblich.
- In der
EP 1363243 A1 ist ein Verfahren zur Feststellung der geografischen Daten von Personen, die Straftäter sind, beschrieben. Dabei handelt es sich um eine „elektronische Fessel", bei der der Träger eines so genannten Tag mit einer zentralen Datenbank erfasst wird. Hierzu enthält der Tag neben Speichereinheiten auch einen GPS-Receiver (GPS = Global Positioning System). Mit diesem GPS-Receiver werden die Daten eines Trägers erfasst. In den Speichereinheiten ist der zulässige Bewegungsbereich des Trägers, d.h. der Koordinatenbereich, innerhalb dessen sich der Träger bewegen darf, sowie dessen personenspezifische Daten gespeichert. Mittels des Prozessors werden dann aus den GPS-Daten die Koordinaten des Trägers ermittelt und mit dem Zulässigkeitsbereich aus dem Speicher verglichen. Ist hierbei eine fehlende Übereinstimmung festzustellen, werden an einen Zentralrechner mittels eines Modems Daten übermittelt, wodurch sofort zentral signalisiert werden kann, dass der Träger einen unzulässigen Bereich betritt oder den zulässigen Bereich verlässt. - In der US 2004/04573 ist eine Identifikation von sendenden Personen oder Personen, dien einen Sender bei sich tragen, wie beispielsweise ein Handy, beschrieben. Über verschiedene Personen, die eine Weste tragen, welche als Empfangsmodul ausgebildet sind, werden verschiedene Richtungsinformationen empfangen, die über ein Triangulationsverfahren ausgewertet werden und dann zur Lokalisation der sendenden Personen genutzt werden. Um die Auswertung zu ermöglichen, werden die Position der Westenträger mittels eines GPS ermittelt und die Positionen der Westenträger mittels eines GPS ermittelt und diese Positionen zusammen mit der Richtungsinformation des Senders an eine Zentralrechner gegeben, der dann mit einem entsprechenden Rechenprogramm die Stelle an der sich der Senderträger befindet, dienen können.
- In der
EP 1229343 ist ein Verfahren zur Lokalisation eines Senderträgers aus mobilen Empfangsstationen, die sich beispielsweise in Fahrzeugen befinden können, beschrieben. Diese Lokalisation wird ermittelt, indem die Positionen der mobilen Empfangsstationen über GPS oder über Radioempfangsstationen festgestellt werden und daraus dann die Positionen der Senderträger, die in diesem Falle Fahrzeuge sind, ermittelt werden. - Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, die Sicherheit von Personen in Fertigungsstätten mit automatisierten Fertigungsmitteln zu erhöhen und den Aufwand für Sicherheitseinrichtungen zu senken.
- Anordnungsseitig wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die ersten und zweiten Positionsbestimmungsmittel innerhalb eines lokalen Bereiches angeordnet sind und eine zweite Datenübertragungsverbindung von der Kontrolleinheit zu einer innerhalb des lokalen Bereiches wirkenden Funktionseinheit besteht. Unter lokalem Bereich soll ein begrenzter Bereich, wie er auch bei LAN (Local Area Network – lokales Netzwerk) verstanden wird, wie innerhalb eines Grundstückes, eines Gebäudes, einer Produktionshalle oder eines Raumes, zu sehen sein. Damit wird eine lokale Positionsbestimmung der Person vorgenommen. Fallen die Koordinaten dieser Position innerhalb eines vorgegebenen Koordinatenbereiches, so wir an der Funktionseinheit eine Funktion ausgelöst. Die Art der Funktion kann verschieden sein, und beispielsweise in einer warnenden Information bestehen, oder eine Sicherheitsfunktion der Funktionseinheit auslösen. Somit wird es möglich, eine Person, die sich in dem lokalen Bereich befindet vor schäd lichen Einflüssen zu schützen. Möglich wird dies dadurch, dass die Funktionseinheit über die zentrale Kontrolleinheit gesteuert wird. Damit kann die zentrale Kontrolleinheit die Funktionen bestimmen und auslösen, die in Folge der Annäherung der Person an eine Funktionseinheit ausgelöst werden sollen.
- Zur Identifikation der Person können in dem Speicher identifizierende Daten gespeichert werden, die dann der zentralen Kontrolleinheit übermittelt werden können. Somit kann beispielsweise auch eine Zugangskontrolle realisiert werden, indem in der zentralen Kontrolleinheit personenspezifisch zulässige Koordinatenbereiche hinterlegt werden. Bei einer Zugangskontrolle ist es dann möglich, dass die Funktionseinheit als Schranke, Türschloss oder dergleichen Personensperre ausgebildet ist.
- Die zentrale Kontrolleinheit muss nicht notwendiger Weise in dem lokalen Bereich angeordnet sein. Wichtig ist nur, dass die Mittel zur Positionsbestimmung innerhalb des lokalen Bereiches angeordnet sind.
- Die drahtlose Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Positionsbestimmungsmittel kann vielfältig gestaltet werden. So ist es möglich, dass diese drahtlose Verbindung als Funkverbindung, optische Verbindung oder akustische Verbindung, insbesondere Ultraschallverbindung, ausgebildet ist. Wenn für die Positionsbestimmung der Person ein Verfahren eingesetzt wird, wie es aus dem GPS bekannt ist, wie es nachfolgend beschrieben wird, ist der Einsatz einer akustischen Verbindung sehr zweckmäßig, da die Schalllaufzeiten im Vergleich zu einer Funkverbindung länger sind und sich somit Zeitdifferenzen, zwischen gesendetem Bezugssignal und empfangenen Bezugssignal, wie sie für die Koordinatenermittlung Verwendung finden, deutlicher darstellen und sich damit die Genauigkeit erhöht und der Hardwareaufwand um Vergleich zu Funkverbindungen sinkt.
- Reflexionen, die bei diesen drahtlosen Verbindungen innerhalb eines lokalen Bereiches, insbesondere innerhalb eines Raumes zwangsläufig auftreten, lassen sich im übrigen dadurch bei der Berechnung eliminieren, dass reflektierte Bezugssignale stets eine längere Laufzeit aufweisen, als direkt gesendete Signale. Wenn also das gleiche Bezugssignal von einem Empfänger mehrfach empfangen wird, dann wird dasjenige berücksichtig, bei dem die geringste Laufzeit aufgetreten ist. Damit kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass beispielsweise bei einem GPS Reflexionen aufgrund der geringen Laufzeitdifferenzen untereinander einerseits und der zumeist verwendeten Vielzahl von Satelliten praktisch eine untergeordnete Rolle spielen, beim Aufbau lokaler Positionsbestimmungssysteme, wie im vorliegenden Falle, jedoch eine unvergleichlich größere Bedeutung haben.
- Der Einsatz eines GPS für die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabenstellung ist im übrigen grundsätzlich denkbar, wird jedoch in der Praxis scheitern, da das GPS eine quasioptische Verbindung zu den beteiligten Satelliten erfordert und damit innerhalb von Gebäuden gar nicht oder nicht zuverlässig funktioniert.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Funktionseinheit aus einer Transport- oder Fertigungseinheit besteht. Damit wird es möglich, derartige Funktionseinheiten, die Gefährdungen für Personen hervorrufen können, von der zentralen Kontrolleinheit so zu steuern, dass eine Gefährdung bei der Annäherung von Personen vermieden werden kann.
- So ist es beispielsweise aus der Automobilindustrie bekannt, Flurfördersysteme einzusetzen, bei denen automatische Vehikel Montageteile an Montagestationen transportieren. Diese Vehikel werden von einer zentralen Kontrolleinheit gesteuert. Nach dem Stand der Technik entsteht ein nicht unerheblicher Aufwand dadurch, dass diese Vehikel mit einer siche ren Sensorik ausgestattet werden, so dass diese stoppen können, sobald sich eine Person im Fahrweg befindet. Ein ähnliches Einsatzgebiet ist in der Halbleiterfertigung zu sehen, wo innerhalb der Produktionsbereiche (Fabs) zum Transport von Halbleiterscheiben so genannte FOUPs (FOUP = Front Opening Unified Pod) eingesetzt werden, die ebenfalls über Transportstrecken, zumeist an der Decke, zumindest aber über Kopf, transportiert und an Verarbeitungsstationen abgesenkt werden. Hierbei ist zu vermeiden, dass diese FOUPs abgesenkt werden, wenn sich Personen darunter befinden. Auch in diesem Falle dient die Erfindung der Sicherheit von Personen, da der Antrieb der FOUPs unterbrochen werden kann, sobald sich Personen in dem Aktionsraum befinden.
- Die Zahl der Anwendungsfälle ließe sich beliebig erweitern, wie z.B. auf die Anwendung auf Baustellen, denen Kräne eingesetzt werden oder dergleichen.
- Eine andere Möglichkeit, die Sicherheit von Personen zu erhöhen besteht darin, dass die Funktionseinheit aus einer Informationsausgabeeinheit besteht. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, dass Personen, innerhalb des lokalen Bereiches genau die Information erhalten, die für sie persönlich und an der entsprechenden Position von Interesse ist.
- In einer besonderen Ausgestaltung ist hierzu vorgesehen, dass die Informationseinheit als Datenbrille ausgebildet ist, die von der Person zu tragen ist. Mittels dieser Datenbrille erhält die Person die Informationen die zumindest zu ihrer Sicherheit erforderlich sind. So kann beispielsweise die Information „Achtung FOUP von hinten" oder „Achtung Bauteil steht unter Spannung" ausgeben werden.
- Es ist auch möglich, dass die Transport- oder Fertigungseinheit mit der Informationsausgabeeinheit verbunden ist. Damit wird es möglich, die Information direkt in Verbindung mit der Funktionseinheit der Person zu übermitteln. Mit einer Mitteilung „Funktionseinheit hält an, da Sie sich im Fahrweg befinden" kann beispielsweise erreicht werden, dass ein Sperrung schneller aufgehoben werden kann, da die Person darüber informiert wird, dass sie die Sperrung verursacht hat.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das erste Positionsbestimmungsmittel mindestens drei Bezugssender beinhaltet, die in dem lokalen Gebiet räumlich verteilt angeordnet sind. Das zweite Positionsbestimmungsmittel beinhaltet einen mit den Bezugssendern in drahtloser Verbindung stehenden Positionsempfänger beinhaltet. Ein derartiger Aufbau ähnelt einem „lokalen GPS", wobei die Bezugssender, deren Koordinaten bekannt sind und die folglich einen Bezug herstellen können, zwischen der zunächst unbekannten Position der Person und den bekannten Koordinaten, den Satelliten in dem GPS und der Positionsempfänger einem GPS-Empfänger.
- Zweckmäßiger Weise wird ein Sicherheitseinrichtung dadurch gebildet, dass der Positionsempfänger mit dem Datensender in einem Gehäuse angeordnet sind. Somit ist es lediglich erforderlich, dass die Person eine solche Sicherheitseinrichtung bei sich trägt, die vielfältig ausgestaltet werden kann, beispielsweise aus Anhänger.
- In einer alternativen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das erste Positionsbestimmungsmittel mindestens drei Bezugsempfänger beinhaltet, die in dem lokalen Bereich räumlich verteilt angeordnet sind, und dass das zweite Positionsbestimmungsmittel einen mit den Bezugsempfängern in drahtloser Verbindung stehenden Positionssender beinhaltet. Hierbei handelt es sich sozusagen um ein inverses „lokales GPS", bei dem die „Satelliten" als Empfänger ausgebildet sind. Da eine zentrale Kontrolleinheit Einsatz findet, ist es möglich, die von den drei Bezugsempfängern empfangenen Bezugssignale der zentralen Kontrolleinheit zu übermitteln, was drahtlos, aber auch mit einer drahtgebundenen Verbindung geschehen kann. In der zentralen Kontrolleinheit kann dann die Auswertung der drei Bezugssignale erfolgen.
- Auch bei dieser Ausführung ist es wieder möglich, eine Sicherheitseinrichtung dadurch zu bilden, dass der Positionssender mit dem Datensender in einem Gehäuse angeordnet ist.
- Eine weitere alternative Ausführungsform, die der Positionsbestimmung dient, sieht vor, dass das erste Positionsbestimmungsmittel mindestens einen Bezugssender beinhaltet, die mit der Funktionseinheit verbunden ist, und dass das zweite Positionsbestimmungsmittel einen mit dem Bezugssender in drahtloser Verbindung stehenden Positionsempfänger beinhaltet. Hierbei wird die Tatsache genutzt, dass die Koordinaten der Funktionseinheit in der zentralen Kontrolleinheit bekannt sind. Mit einer Relativverbindung zwischen der Person und der Funktionseinheit kann dann auf die Koordinaten der Person geschlossen werden.
- Auch hierbei ist es zweckmäßig, vorzusehen, dass der Positionsempfänger mit dem Datensender in einem Gehäuse angeordnet sind.
- Ein Relativbezug zwischen der Person und der Funktionseinheit zur Ermittlung der Koordinaten der Position der Person unter Nutzung der bekannten Koordinaten der Funktionseinheit kann alternativ dadurch erzeugt werden, dass das erste Positionsbestimmungsmittel mindestens einen Bezugsempfänger beinhaltet, die mit der Funktionseinheit verbunden ist, und dass das zweite Positionsbestimmungsmittel einen mit dem Bezugsempfänger in drahtloser Verbindung stehenden Positionssender beinhaltet.
- Auch hierbei kann eine Sicherheitseinrichtung dadurch realisiert werden, dass der Positionssender mit dem Datensender in einem Gehäuse angeordnet sind.
- Verfahrensseitig wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Position der Person innerhalb eines lokalen Bereiches mittels einer drahtlosen Verbindung zwischen einem ersten Positionsbestimmungsmittel, dessen Koordinaten bekannt sind und einem zweiten beweglichen Positionsbestimmungsmittel an der Person ermittelt wird und entweder bei Übereinstimmung der Positionsinformation mit dem Koordinatenraum oder bei Nicht-Übereinstimmung Daten an eine in dem lokalen Bereich wirksame Funktionseinheit übermittelt werden.
- Die Positionsermittlung erfolgt bei diesem Verfahren lokal. Zum einen ist damit das Verfahren unabhängig von globalen Verfahren oder Positionsbestimmungsmittel. Im Vergleich zum GPS bietet sich damit die Möglichkeit, eine Positionsbestimmung innerhalb eines Gebäudes vorzunehmen, in dem sonst, normaler Weise das GPS versagen würde.
- Zum anderen ist damit die Positionsbestimmung mit einfachen Mittel mit hoher Präzision möglich. Dies ist kann dadurch realisiert werden, dass innerhalb des lokalen Bereiches direkte Verbindungen von der zentralen Kontrolleinheit zu den Positionsbestimmungsmitteln möglich sind, anders als beispielsweise bei globalen Positionierverfahren.
- In einer Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass die drahtlose Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Positionsbestimmungsmittel mittels einer Funkverbindung, einer optischen Verbindung oder einer akustischen Verbindung, insbesondere Ultraschallverbindung, erfolgt.
- Die drahtlose Verbindung hat die Aufgabe, aus der Beeinflussung, die ein Signal auf dieser Verbindung erfährt, Rückschlüsse auf die Position der Person zu ziehen. Je nach Einsatzfall können die verschiedenen Formen der drahtlosen Verbindung zweckmäßig sein.
- Die Funkverbindung bietet sich beispielsweise an, wenn die Entfernungen innerhalb des lokalen Bereiches so groß sind, dass beispielsweise eine akustische Verbindung nicht mehr möglich ist.
- Die optische Verbindung, beispielsweise eine Laserverbindung, kann dort eingesetzt werden, wenn gewährleistet ist, dass zwischen Sender und Empfänge keine Hindernisse auftreten. Trotz dieser starken Einschränkung ist ein optisches Entfernungsmessverfahren wegen der Möglichkeit einer Interferenzmessung zwischen gesendetem und reflektiertem Signal sehr genau.
- Schließlich kann die akustische Verbindung vorteilhafter Weise eingesetzt werden, wenn der lokale Bereich eng begrenzt ist, es sich beispielsweise um eine Werkhalle oder ähnliches handelt. In diesem Falle kann eine Ultraschallbestimmung der Position wegen der im Vergleich zur elektromagnetischen Ausbreitung größeren Signallaufzeiten bei den kurzen Abständen von Sender und Empfänger zu sehr signifikanten Werten führen, was zur Realisierung einer hohen Genauigkeit führt.
- Eine zweckmäßige Realisierung des Verfahrens sieht vor, dass die an die Funktionseinheit übermittelten Daten eine oder mehrere Sicherheitsfunktionen der Funktionseinheit auslösen. Unter Sicherheitsfunktion wird dabei eine Funktion derart verstanden, dass eine Gefährdung einer Person im Wirkungskreis der Funktionseinheit vermieden wird.
- In einer Ausgestaltung ist die Sicherheitsfunktion derart realisiert, dass mittels der Daten, die an die Funktionseinheit gesendet werden, ein Warnsignal ausgelöst wird.
- In einer anderen Verfahrensvariante ist hierzu vorgesehen, dass mittels der Daten, die an die Funktionseinheit gesendet werden, eine Funktionssperre an der Funktionseinheit ausgelöst wird.
- Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass mittels der Da ten, die an die Funktionseinheit gesendet werden, die Funktionseinheit einer Bewegung angehalten wird.
- In den Fällen, in denen beispielsweise von einer Annäherung einer Person an ein Funktionseinheit angenommen werden muss, dass es sich um eine Fehlfunktion der Funktionseinheit handelt oder die Person in einen nicht erlaubten Bereich eingetreten ist, wird eine höchste Sicherheit dadurch erreicht, dass mittels der Daten, die an die Funktionseinheit gesendet werden, die Funktionseinheit in eine Sicherheitsposition gefahren wird.
- Selbstverständlich ist es möglich, dass mehrere Sicherheitsfunktionen parallel ausgelöst werden, etwa ein Warnsignal erscheint und eine Funktionssperre ausgelöst wird.
- In einer weiteren Gestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass die an die Funktionseinheit übermittelten Daten als Informationen an der Funktionseinheit angezeigt werden. Diese Informationen können reine Warninformationen darstellen, die die Person aufmerksam machen, dass eine Situation, etwa eine gefahrbringende Situationen, eintritt und die Person dann von selbst die Gefahr abwendet. Die Informationen können aber auch technische Informationen darstellen, die die Person auf einen bestimmten Zustand innerhalb eines lokalen Bereiches aufmerksam machen, z.B. „Reglersystem im Bereich XYZ ausgefallen".
- In lokalen Bereichen, in denen mehrere Informationsterminals lokal verteilt sind, wie beispielsweise in Halbleiter-Fabs, auf Flughäfen in Großraumbüros oder dergleichen ist es möglich, diese Terminals für eine Informationsausgabe dadurch zu nutzen, dass die Information an einer Funktionseinheit ausgegeben wird, deren Koordinaten am nähesten zu den Koordinaten der Person sind.
- Nähert sich nur die Person einem solchen Terminal erscheint darauf eine Warninformation oder eine technische Information, die für die Person bestimmt ist.
- Soll die Information ständig und ohne eine Zeitverzögerung die Person erreichen können, ist es zweckmäßig, dass die Information an einer Datenbrille ausgegeben wird, die von der Person getragen wird. Die Datenbrille ermöglicht es, wären der normalen Arbeit Informaitonen in den Sichtbereich einzublenden. Beispielsweise im lokalen Bereich eines Flughafens kann so einem Kraftfahrer eine Information gegeben werden, einen Fahrweg nicht zu befahren, weil dort ein Flugzeug kreuzt.
- In einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass eine Bestimmung der Position der Person dadurch erfolgt, dass von mindestens drei Bezugssendern als erstes Postionsbestimmungsmittel je ein Bezugssignal, das eine von jedem Bezugssender generierte, auf eine Normalzeit bezogene Zeitinformation enthält, an einen von der Person getragenen Positionsempfänger als zweites Positionsbestimmungsmittel sendet. In dem Positionsempfänger selbst oder nach einer Datenübermittlung in der zentralen Kontrolleinheit werden dann aus den Zeitdifferenzen zwischen den Zeitinformationen in den Bezugssignalen und der Normalzeit in der Art eines GPS-Verfahrens (GPS (Global Positioning System) = Globales Positioniersystem) die Koordinaten der Position der Person errechnet.
- Beim GPS ist normalerweise noch ein vierter Sender erforderlich, der eine Zeitinformaiton bereit stellt. Dieser vierte Sender kann bei diesem lokal verteilten Verfahren entfallen, da die Bezugszeiten den einzelnen Postionsbestimmungsmittel von der zentralen Kontrolleinheit bereit gestellt werden können.
- Von den Bezugssendern werden die Signale gesendet, die je nach Abstand des Postionssenders von den Bezugsempfänger mit unterschiedlichen Laufzeiten von dem Positionsempfänger empfangen werden. Die Laufzeiten sind aus der gesendeten Zeitinformation und dem Zeitpunkt des Eintreffens bei dem Positionsempfänger zu ermitteln. Dazu wird in allen Positionsbestimmungsmitteln eine Normalzeit bereit gestellt. Die kann dadurch geschehen, dass die Positionsbestimmungsmittel eine eigene Zeitbasis aufweisen, die in Zeitabständen von der zentralen Kontrolleinheit synchronisiert werden. Es ist aber für die Bezugssender auch möglich, dass die Information über die Normalzeit ständig von der zentralen Kontrolleneinheit an die Bezugssender gegeben wird. Die dabei eintretenden Zeitverzögerung bei Senden der Zeitinformation an die Bezugssender, die durchaus von Bezugssender zu Bezugssender unterschiedlich sein kann, ist in Folge des stets gleichen Verbindugsabstandes von zentraler Kontrolleinheit zu dem jeweiligen Bezugssender bekannt und damit konstant. Sie kann dann als Konstante bei der Abstandsberechnung eliminiert werden.
- Alternativ dazu ist es möglich dass eine Bestimmung der Position der Person dadurch erfolgt, dass an einen von der Person getragenen Positionssender als zweites Positionsbestimmungsmittel ein Bezugssignal an mindestens drei Bezugsempfänger als erstes Postionsbestimmungsmittel gesendet und von diesen empfangen wird. Dieses Bezugssignal enthält eine von dem Positionssender generierte, auf eine Normalzeit bezogene Zeitinformation. Nach einer Datenübermittlung werden in der zentralen Kontrolleinheit aus den Zeitdifferenzen zwischen den Zeitinformationen in den empfangenen Bezugssignalen und der Normalzeit in der Art eines GPS-Verfahrens (GPS (Global Positioning System) = Globales Positioniersystem) die Koordinaten der Position der Person errechnet.
- Von den Positionssender werden die Signale gesendet, die je nach Abstand des Positionssenders von den Bezugsempfängern mit unterschiedlichen Laufzeiten von den Bezugsempfängern empfangen werden. Die Laufzeiten sind aus der gesendeten Zeitinformation und dem Zeitpunkt des Eintreffens bei dem Bezugsempfänger zu ermitteln. Dazu wird von dem Positionssender eine Zeitinformation gegeben, die für alle emfangengen Signale gleich sind, da sie einer Quelle, dem Positionssender, entspringen. Aus der Zeitdifferenz zwischen der Zeit zum Zeitpunkt des Sendens und des Empfangens wird dann der jeweilige Abstand des Positionssenders von dem jeweiligen Bezugsempfänger ermittelt. Aus den bekannten Koordinaten der Bezugsemfänger kann dann die zentrale Kontrolleinheit, in der alle Informationen aus allen drei Bezugssendern zusammen laufen, die Koordinaten des Postionssenders und damit der Person errechnen.
- Zur Laufzeitbestimmung wird in allen Positionsbestimmungsmitteln eine Normalzeit bereit gestellt. Die kann, wie bei der hierzu alternativen Verfahrensgestaltung oben beschrieben, dadurch geschehen, dass die Positionsbestimmungsmittel eine eigene Zeitbasis aufweisen, die in Zeitabständen von der zentralen Kontrolleinheit synchronisiert werden. Es ist aber für die Bezugsempfänger auch möglich, dass die Information über die Normalzeit ständig von der zentralen Kontrolleneinheit an die Positionsbestimmungsmittel gegeben wird.
- In den Bezugsempfängern wird dann dem Signal der Zeitstempel des Empfanges des Signales aufgeprägt und das so präparierte Signal dann der zentralen Kontrolleinheit zugeführt. Die dabei eintretenden Zeitverzögerung bei Senden der Zeitinformation an die Bezugssender, die durchaus von Bezugssender zu Bezugssender unterschiedlich sein kann, ist in Folge des stets gleichen Verbindugsabstandes von zentraler Kontrolleinheit zu dem jeweiligen Bezugssender bekannt und damit konstant. Sie kann dann als Konstante bei der Abstandsberechnung eliminiert werden.
- Es kann das empfangene Signal aber auch ohne Zeitstempel direkt an die zentrale Kontrolleinheit weiter geleitet werden und in dieser dann die Empfangszeit bestimmt werden.
- Auch dabei kann dabei eintretende Zeitverzögerung von dem jeweiligen Bezugsempfänger zu der zentralen Kontrolleinheit, die durchaus von Bezugsempfänger zu Bezugsempfänger unterschiedlich sein kann, als Konstante bei der Abstandsberechnung eliminiert werden, da sie in Folge des stets gleichen Verbindugsabstandes von zentraler Kontrolleinheit zu dem jeweiligen Bezugsempfänger bekannt und damit konstant ist.
- Dieses Verfahren bietet sich zum Beispiel auch im Grubeneinsatz an, da der mit der Person verbundene Postionssender ständig sendet und somit die Postion der Person beispielsweise bei einem Grubenunglück festgestellt werden kann, um dann entsprechende Rettungsmaßnahmen einzuleiten.
- In einer weiteren Ausgestaltung des Verfahren ist eine Vereinfachung der Bestimmung der Position der Person dadurch vorgesehen, dass von einem Bezugssender an der Funktionseinheit ein Bezugssignal an einen von der Person getragenen Positionsempfänger gesendet und von diesem empfangen wird, dass aus dem empfangenen Bezugssignal eine Koordinatendifferenz zwischen den bekannten Koordinaten der Funktionseinheit und der Postion ermittelt und daraus zumindest der Koordinatenbereich der Position der Person errechnet wird.
- Der Abstand zwischen Bezugssender und Postionsempfänger gibt an, welcher Radius ein Koordinatenbereich aufweist, innerhalb dem sich die Person aufhält. Überdeckt sich nun dieser radiale Koordinatenbereich mit einem voreingestellten Koordinatenbereich, der in der zentralen Kontrolleinheit gespeichert ist, so wird ein entsprechendes Signal an die Funktionseinheit gegeben.
- Alternativ dazu wird eine gleiche Funktion dadurch reali siert, dass die Bestimmung der Position der Person dadurch erfolgt, dass von einem von der Person getragenen Bezugssender an einen Positionsempfänger an der Funktionseinheit ein Bezugssignal gesendet und von diesem empfangen wird, dass aus dem empfangenen Bezugssignal eine Koordinatendifferenz zwischen den bekannten Koordinaten der Funktionseinheit und der Postion ermittelt und daraus zumindest der Koordinatenbereich der Position der Person errechnet wird.
- Die Erfindung soll nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigt
-
1 eine erfindungsgemäße Anordnung mit drei Bezugssendern (erstes Ausführungsbeispiel), -
2 eine Sicherheitseinrichtung, -
3 eine erfindungsgemäße Anordnung mit drei Bezugsempfängern (zweites Ausführungsbeispiel), -
4 eine erfindungsgemäße Anordnung mit einem Bezugssender an der Funktionseinheit (drittes Ausführungsbeispiel) und -
5 eine erfindungsgemäße Anordnung mit einem Bezugsempfänger an der Funktionseinheit (viertes Ausführungsbeispiel). - Wie in
1 als erstes Ausführungsbeispiel dargestellt, sind innerhalb eines lokalen Bereiches1 , der eine Produktionshalle darstellt, drei Bezugssender2 so verteilt räumlich angeordnet, dass sie sich an drei Seiten des räumlichen Bereiches1 und dort jeweils im oberen Teil befinden. Eine Person3 ist mit einer Sicherheitseinrichtung4 versehen. Wie in2 dargestellt, besteht diese Sicherheitseinrichtung4 aus einem Gehäuse5 , in dem ein Positionsempfänger6 und ein Datensender7 angeordnet sind. - Zusätzlich ist die Sicherheitseinrichtung
4 mit einem Anzeigedisplay8 versehen, welches der Ausgabe von Zusatzinformationen dienen kann, die beispielsweise über die Bezugssender2 übermittelt werden können. Auf diesem Anzeigedisplay8 kann auch angezeigt werden, ob und wie viele Bezugssender2 bei der Positionsermittlung mit einbezogen werden, insbesondere dann wenn zusätzlich weitere Bezugssender2 eingesetzt werden, die die Genauigkeit der Anordnung erhöhen. - Weiterhin ist eine Eingabetastatur
9 vorgesehen, die beispielsweise der Eingabe personenidentifizierender Daten dienen kann, die dann in einem Speicher, der in dem Datensender7 angeordnet ist, abgelegt werden. Die Eingabedaten können während der Eingabe ebenfalls zu Kontrolle auf dem Anzeigedisplay8 angezeigt werden. - Mit dieser Ausstattung ist es auch möglich, diese Sicherheitseinrichtung
4 als Funktelefon oder Handy auszuführen oder ein Handy so zu konfigurieren, dass es diese Eigenschaften aufweist. - Zum Tragen ist die Sicherheitseinrichtung
4 mit einem Trageclip10 versehen, damit kann sie sicher an der Person3 getragen werden und es wird erleichtert, dass sie nicht losgelöst von der Person3 abgelegt wird. - Wie in
1 dargestellt, werden die von den Bezugssendern2 ausgesandten Signale, die mit einem Zeitstempel eines jeden Bezugssenders2 versehen sind, von dem Positionsempfänger6 in der Sicherheitseinrichtung4 empfangen. Durch diesen Zeitstempel kann der Abstand der Sicherheitseinrichtung4 und damit der Person3 von jedem Bezugssender2 errechnet werden. Dies geschieht in der zentralen Kontrolleinheit11 , die nicht notwendiger Weise in dem lokalen Bereich1 angeordnet sein muss. - Innerhalb der Sicherheitseinrichtung
4 werden dann die von den Bezugssendern2 empfangenen Signale mit einem weiteren Zeitstempel, nämlich dem der Zeit des Empfangs in dem Positionsempfänger6 , und mit personenidentifizierenden Daten versehen und über eine erste Datenübertragungsverbindung12 an die zentrale Kontrolleinheit gesandt. Dort werden dann aus der Laufzeit des der jeweiligen Signale und den bekannten Koordinaten der Bezugssender2 die Koordinaten der Person3 errechnet. - In dem lokalen Bereich befindet sich auch eine Funktionseinheit
13 , beispielsweise eine automatisch arbeitende Flurfördereinrichtung. Diese Funktionseinheit13 wird von der von der zentralen Kontrolleinheit11 gesteuert. Dies kann über eine nicht näher dargestellte Verbindung geschehen oder auch über eine zweite Datenübertragungsverbindung14 , die ebenfalls der erfindungsgemäßen Übertragung von Daten aus der zentralen Kontrolleinheit11 an die Funktionseinheit13 dient. - Befindet sich die Person
3 in einem Koordinatenbereich, der die Koordinaten der Funktionseinheit13 einschließt und der als Sicherheitsbereich in der zentralen Kontrolleinheit11 vorgegeben vorliegt, dann wird von der zentralen Kontrolleinheit11 an die Funktionseinheit13 über die zweite Datenübertragungsverbindung14 ein Stoppsignal übermittelt und die Funktionseinheit13 hält an. Somit kann vermieden werden, dass es zu einem Zusammenstoß zwischen der Person3 und der Funktionseinheit13 kommt. Unfälle und Verletzungen werden somit vermieden. -
3 stellt ein zweites Ausführungsbeispiel dar, in dem die in2 dargestellte Sicherheitseinrichtung anstelle des Positionsempfängers, wie er im ersten Ausführungsbeispiel vorgesehen war, mit einem Positionssender15 versehen ist. Dieser Positionssender15 in der Sicherheitseinrichtung4 sendet nun ein Signal in den lokalen Bereich1 , das einen Zeitstempel des Absendens und personenidentifizierende Daten enthält. Dieses Signal wird von Bezugsempfängern16 empfangen. Die drei Bezugsempfänger16 sind so verteilt räumlich angeordnet, dass sie sich an drei Seiten des räumlichen Bereiches1 und dort jeweils im oberen Teil befinden. - Die drei Bezugsempfänger sind über Datenleitungen
17 mit der zentralen Kontrolleinheit11 verbunden. Über diese Datenleitungen17 werden die empfangenen Signale, die in den Bezugsempfängern16 mit einem Zeitstempel des Empfanges an die zentrale Kontrolleinheit11 gesandt. Über die Laufdauer der Signale und die bekannten Koordinaten der Bezugsempfänger16 werden dann in der zentralen Kontrolleinheit11 die Koordinaten der Position der Person3 errechnet. - In dem zweiten Ausführungsbeispiel gemäß
3 befindet sich ebenfalls in dem lokalen Bereich1 eine Funktionseinheit13 . Diese Funktionseinheit13 wird von der von der zentralen Kontrolleinheit11 gesteuert, so dass dort deren Koordinaten bekannt sind. - Befindet sich die Person
3 in einem Koordinatenbereich, der die Koordinaten der Funktionseinheit13 einschließt und der als Sicherheitsbereich in der zentralen Kontrolleinheit11 vorgegeben vorliegt, dann wird wiederum von der zentralen Kontrolleinheit11 an die Funktionseinheit13 über die zweite Datenübertragungsverbindung14 ein Stoppsignal übermittelt und die Funktionseinheit13 hält an. - In einem dritten Ausführungsbeispiel gemäß
4 ist die Funktionseinheit13 mit einem Bezugssender2 versehen. Weiterhin ist die Funktionseinheit13 als Informationsausgabeeinheit ausgebildet, und weist zu diesem Zwecke ein Terminal18 auf. - Der Bezugssender
2 sendet nunmehr ein Bezugssignal aus. Dieses Bezugssignal wird wiederum mit einer Zeitverzögerung von einem Positionsempfänger6 in einer Sicherheitseinrichtung4 empfangen. Aus der Laufzeit des Signals kann der Positions empfänger6 feststellen, wenn er sich in einem Annäherungsbereich19 , der in4 mit einer strichpunktierten Linie dargestellt ist, befindet. Er gibt dann mittels seines Datensenders7 über die ersten Datenübertragungsverbindung12 ein Signal an die zentrale Kontrolleinheit11 . Aus einer Kennung, die mit dem Bezugssignal von der Funktionseinheit13 übersandt wird, ist bekannt, in welchem Annäherungsbereich19 sich die Person3 befindet. Somit können gezielt personenbezogene Informationen über die zweite Datenübertragungsverbindung14 an dem Terminal18 zur Anzeige gebracht werden. - In einem vierten Ausführungsbeispiel gemäß
5 ist die Funktionseinheit13 mit einem Bezugsempfänger16 versehen. - Ein Positionssender
15 in einer Sicherheitseinrichtung4 an der Person3 sendet nunmehr ein Bezugssignal aus. Dieses Bezugssignal wird wiederum mit einer Zeitverzögerung von einem Bezugsempfänger16 empfangen. Aus der Laufzeit des Signals kann der Bezugsempfänger16 feststellen, wenn sich die Person3 in einem Annäherungsbereich19 , befindet. Er sendet dann über sein Bezugssignal an den Positionsempfänger6 ein Annäherungssignal. Dieses Annäherungssignal veranlasst den Datensender7 nach einer Übermittlung von dem Positionsempfänger6 über die erste Datenübertragungsverbindung12 der zentralen Kontrolleinheit11 ein Signal zu geben, dass sich die Person3 in dem Annäherungsbereich19 befindet. Über die zweite Datenübertragungsverbindung14 erhält sodann die Funktionseinheit13 ein Stoppsignal und hält an, wodurch eine Kollision mit der Person3 verhindert wird. -
- 1
- lokaler Bereich
- 2
- Bezugssender
- 3
- Person
- 4
- Sicherheitseinrichtung
- 5
- Gehäuse
- 6
- Positionsempfänger
- 7
- Datensender
- 8
- Anzeigedisplay
- 9
- Eingabetastatur
- 10
- Trageclip
- 11
- zentrale Kontrolleinheit
- 12
- erste Datenübertragungsverbindung
- 13
- Funktionseinheit
- 14
- zweite Datenübertragungsverbindung
- 15
- Positionssender
- 16
- Bezugsempfänger
- 17
- Datenleitung
- 18
- Terminal
- 19
- Annäherungsbereich
Claims (28)
- Anordnung zur personen- und standortbezogenen Informationsverarbeitung mit einer zentralen Kontrolleinheit, Mitteln zur Feststellung der Position einer Person, die ein erstes Positionsbestimmungsmittel mit bekannten Koordinaten und zweites bewegliches Positionsbestimmungsmittel enthalten, das von der Person zu tragen ist und mit dem ersten Positionsbestimmungsmittel in drahtloser Verbindung steht, und mit einem von der Person zu tragenden Datensender mit einer ersten Datenübertragungsverbindung zu der zentralen Kontrolleinheit und mit einem Speicher zur Speicherung personenspezifischer Daten, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Positionsbestimmungsmittel innerhalb eines lokalen Bereiches (
1 ) angeordnet sind und eine zweite Datenübertragungsverbindung (14 ) von der Kontrolleinheit (11 ) zu einer innerhalb des lokalen Bereiches (1 ) wirkenden Funktionseinheit (13 ) besteht. - Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die drahtlose Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Positionsbestimmungsmittel als Funkverbindung, optische Verbindung oder akustische Verbindung, insbesondere Ultraschallverbindung, ausgebildet ist.
- Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionseinheit (
13 ) aus einer Transport- oder Fertigungseinheit besteht. - Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn zeichnet, dass die Funktionseinheit (
13 ) aus einer Informationsausgabeeinheit besteht. - Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationseinheit als Datenbrille ausgebildet ist, die von der Person zu tragen ist.
- Anordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Transport- oder Fertigungseinheit mit der Informationsausgabeeinheit verbunden ist.
- Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Positionsbestimmungsmittel mindestens drei Bezugssender (
2 ) beinhaltet, die in dem lokalen Bereich (1 ) räumlich verteilt angeordnet sind, und dass das zweite Positionsbestimmungsmittel einen mit den Bezugssendern (2 ) in drahtloser Verbindung stehenden Positionsempfänger (6 ) beinhaltet. - Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Positionsempfänger (
6 ) mit dem Datensender (7 ) in einem Gehäuse (5 ) angeordnet sind. - Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Positionsbestimmungsmittel mindestens drei Bezugsempfänger (
16 ) beinhaltet, die in dem lokalen Bereich (1 ) räumlich verteilt angeordnet sind, und dass das zweite Positionsbestimmungsmittel einen mit den Bezugsempfängern (17 ) in drahtloser Verbindung stehenden Positionssender (15 ) beinhaltet. - Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Positionssender (
15 ) mit dem Datensender (7 ) in einem Gehäuse (5 ) angeordnet sind. - Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Positionsbestimmungsmittel mindestens einen Bezugssender (
2 ) beinhaltet, die mit der Funktionseinheit (13 ) verbunden ist, und dass das zweite Positionsbestimmungsmittel einen mit dem Bezugssender (2 ) in drahtloser Verbindung stehenden Positionsempfänger (6 ) beinhaltet. - Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Positionsempfänger (
6 ) mit dem Datensender (7 ) in einem Gehäuse (5 ) angeordnet sind. - Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Positionsbestimmungsmittel mindestens einen Bezugsempfänger (
16 ) beinhaltet, die mit der Funktionseinheit (13 ) verbunden ist, und dass das zweite Positionsbestimmungsmittel einen mit dem Bezugsempfänger (16 ) in drahtloser Verbindung stehenden Positionssender (15 ) beinhaltet. - Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet dass der Positionssender (
15 ) mit dem Datensender (7 ) in einem Gehäuse (5 ) angeordnet sind. - Verfahren zur personen- und standortbezogenen Informationsverarbeitung bei dem eine Person identifizierende Identifikationsinformationen gespeichert werden, die Position der Person ermittelt und als Positionsinformation einer zentralen Kontrolleinheit übermittelt wird, die Positionsinformation in der Kontrolleinheit mit einem vorgegebenen Koordinatenraum verglichen wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Position der Person (
3 ) innerhalb eines lokalen Bereiches (1 ) mittels einer drahtlosen Verbindung zwischen einem ersten Positionsbestimmungsmittel, dessen Koordinaten bekannt sind und einem zweiten beweglichen Positionsbestimmungsmittel an der Person (3 ) ermittelt wird und entweder bei Übereinstimmung der Positionsinformation mit dem Koordinatenraum oder bei Nicht-Übereinstimmung Daten an eine in dem lokalen Bereich (1 ) wirksame Funktionseinheit (13 ) übermittelt werden. - Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die drahtlose Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Positionsbestimmungsmittel mittels einer Funkverbindung, einer optischen Verbindung oder einer akustischen Verbindung, insbesondere Ultraschallverbindung, erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die an die Funktionseinheit (
13 ) übermittelten Daten eine oder mehrere Sicherheitsfunktionen der Funktionseinheit (13 ) auslösen. - Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Daten, die an die Funktionseinheit (
13 ) gesendet werden, ein Warnsignal ausgelöst wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Daten, die an die Funktionseinheit (
13 ) gesendet werden, eine Funktionssperre an der Funktionseinheit (13 ) ausgelöst wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Daten, die an die Funktionseinheit (
13 ) gesendet werden, die Funktionseinheit (13 ) einer Bewegung angehalten wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Daten, die an die Funktionseinheit (
13 ) gesendet werden, die Funktionseinheit (13 ) in eine Sicherheitsposition gefahren wird. - Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die an die Funktionseinheit (
13 ) übermittelten Daten als Informationen an der Funktionseinheit (13 ) angezeigt werden. - Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Information an einer Funktionseinheit (
13 ) ausgegeben wird, deren Koordinaten am nähesten zu den Koordinaten der Person (3 ) sind. - Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Information an einer Datenbrille ausgegeben wird, die von der Person (
3 ) getragen wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bestimmung der Position der Person (
3 ) dadurch erfolgt, dass von mindestens drei Bezugssendern (2 ) als erstes Postionsbestimmungsmittel je ein Bezugssignal, das eine von jedem Bezugssender (2 ) generierte, auf eine Normalzeit bezogene Zeitinformation enthält, an einen von der Person (3 ) getragenen Positionsempfänger (6 ) als zweites Positionsbestimmungsmittel sendet, dass in dem Positionsempfänger (6 ) selbst oder nach einer Datenübermittlung in der zentralen Kontrolleinheit (11 ) aus den Zeitdifferenzen zwischen den Zeitinformationen in den Bezugssignalen und der Normalzeit in der Art eines GPS-Verfahrens (GPS (Global Positioning System) = Globales Positioniersystem) die Koordinaten der Position der Person (3 ) errechnet werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bestimmung der Position der Person (
3 ) dadurch erfolgt, dass an einen von der Person (3 ) getragenen Positionssender (6 ) als zweites Positionsbestimmungsmittel ein Bezugssignal an mindestens drei Bezugsempfängern (16 ) als erstes Postionsbestimmungsmittel gesendet und von diesen empfangen wird, das eine von dem Positionssender (15 ) generierte, auf eine Normalzeit bezogene Zeitinformation enthält, dass nach einer Datenübermittlung in der zentralen Kontrolleinheit (11 ) aus den Zeitdifferenzen zwischen den Zeitinformationen in den empfangenen Bezugssignalen und der Normalzeit in der Art eines GPS-Verfahrens (GPS (Global Positioning System) = Globales Positioniersystem) die Koordinaten der Position der Person errechnet werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bestimmung der Position der Person (
3 ) dadurch erfolgt, dass von einem Bezugssender (2 ) an der Funktionseinheit (13 ) ein Bezugssignal an einen von der Person (3 ) getragenen Positionsempfänger (6 ) gesendet und von diesem empfangen wird, dass aus dem empfangenen Bezugssignal eine Koordinatendifferenz zwischen den bekannten Koordinaten der Funktionseinheit (13 ) und der Postion der Person (3 ) ermittelt und daraus zumindest der Koordinatenbereich der Position der Person (3 ) errechnet wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bestimmung der Position der Person (
3 ) dadurch erfolgt, dass von einem von der Person (3 ) getragenen Bezugssender (2 ) an einen Positionsempfänger (6 ) an der Funktionseinheit (13 ) ein Bezugssignal gesendet und von diesem empfangen wird, dass aus dem empfangenen Bezugssignal eine Koordinatendifferenz zwischen den bekannten Koordinaten der Funktionseinheit (13 ) und der Postion ermittelt und daraus zumindest der Koordinatenbereich der Position der Person (3 ) errechnet wird.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE200410052087 DE102004052087A1 (de) | 2004-10-26 | 2004-10-26 | Verfahren und Anordnung zur personen- und standortbezogenen Informationsverarbeitung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE200410052087 DE102004052087A1 (de) | 2004-10-26 | 2004-10-26 | Verfahren und Anordnung zur personen- und standortbezogenen Informationsverarbeitung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE102004052087A1 true DE102004052087A1 (de) | 2006-05-18 |
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ID=36273703
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE200410052087 Ceased DE102004052087A1 (de) | 2004-10-26 | 2004-10-26 | Verfahren und Anordnung zur personen- und standortbezogenen Informationsverarbeitung |
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| Country | Link |
|---|---|
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE102014101296A1 (de) * | 2014-02-03 | 2015-08-06 | Contnet AG | Positionsbestimmung eines Nutzer-Endgeräts mittels Schallwellen |
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- 2004-10-26 DE DE200410052087 patent/DE102004052087A1/de not_active Ceased
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