DE102004051512B4 - Partikelfilter für eine Abgasanlage - Google Patents
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Abstract
– mit einem metallischen Gehäuse (2), in dem wenigstens ein metallischer Filterkörper (5) angeordnet ist,
– wobei der Filterkörper (5) mittels genau einer axialen Festlageranordnung (6) im oder am Gehäuse (2) axial fixiert ist,
– wobei der Filterkörper (5) axial außerhalb der Festlageranordnung (6) relativ zum Gehäuse (2) axial verstellbar im Gehäuse (2) gelagert ist,
– wobei die Festlageranordnung (6) mehrere umfangsmäßig verteilt und zueinander beabstandet angeordnete Fixierstellen (21) aufweist, in denen das Gehäuse (2) axial fest mit dem Filterkörper (5) verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
– dass der Filterkörper (5) außerhalb der Festlageranordnung (6) vom Gehäuse (2) radial beabstandet positioniert ist,
– dass in Umfangsrichtung zwischen benachbarten Fixierstellen (21) Lagermattenabschnitte (23) zwischen dem Gehäuse (2) und dem Filterkörper (5) und/oder dem Hüllrohr (8) angeordnet sind,
– dass wenigstens eine Lagermatte (9) vorgesehen...
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Partikelfilter für eine Abgasanlage einer Brennkraftmaschine, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
- Ein derartiges Partikelfilter dient zum Abreinigen von Partikeln, die im Abgas der Brennkraftmaschine mitgeführt werden. Da es sich, insbesondere bei einem Dieselmotor, hierbei im allgemeinen um Rußpartikel handelt, kann das Partikelfilter auch als Rußfilter bezeichnet werden.
- Üblicherweise besitzt ein derartiges Partikelfilter ein Gehäuse aus Metall, in dem zumindest ein monolithischer Filterkörper angeordnet ist. Des weiteren besitzt ein derartiges Gehäuse einen einlaufseitigen Außentrichter und/oder einen auslaufseitigen Außentrichter, mit denen das Gehäuse an einen Abgasstrang der Abgasanlage angeschlossen werden kann. Aufgrund des Durchströmungswiderstands des Filterkörpers, der im Verlaufe seiner Beladung mit Partikeln außerdem zunimmt, ist es erforderlich, den Filterkörper im Gehäuse axial zu fixieren.
- Bei einem herkömmlichen Partikelfilter besteht der Filterkörper aus einem Keramikmaterial wie z.B. Cordierit. Ein derartiger keramischer Filterkörper ist vergleichsweise spröde und kann bei Scherbeanspruchung und Biegung leicht beschädigt werden. Des weiteren müssen im Betrieb der Brennkraftmaschine bzw. des Fahrzeugs im Abgasstrang auftretende Erschütterungen aufwendig gedämpft werden, um eine Beschädigung des insoweit empfindlichen keramischen Filterkörpers hierdurch zu vermeiden.
- Grundsätzlich ist es ebenso möglich, einen metallischen Filterkörper zu verwenden. Die mechanischen Eigenschaften des metallischen Filterkörpers können durch eine geeignete Auswahl der verwendeten Metalle gezielt moduliert werden. Insbesondere ist es dadurch möglich, dem Filterkörper eine hinreichende Elastizität zu geben, so dass die im üblichen Betrieb der Abgasanlage auftretenden mechanischen Belastungen, wie z.B. Schwingungen und Erschütterungen, vom metallischen Filterkörper ohne weiteres aufgenommen werden können. Die Robustheit des damit ausgestatteten Partikelfilters ist somit entsprechend erhöht. Der metallische Filterkörper kann grundsätzlich einen beliebigen Aufbau besitzen. Beispielsweise kann er aus Metallfasermatten aufgebaut sein. Ebenso kann er aus gesintertem Metall hergestellt sein. Allerdings besitzt ein metallischer Filterkörper einen anderen thermischen Ausdehnungskoeffizienten als ein keramischer Filterkörper. Demnach kommt es bei der Erwärmung des metallischen Filterkörpers insbesondere zu einer vergleichsweise großen radialen Ausdehnung des Filterkörpers, was eine elastische Lagerung im Gehäuse erfordert, die mit bekannten herkömmlichen Lagermatten, die zur Lagerung keramischer Filterkörper üblich sind, nicht realisierbar ist. Desweiteren führt eine unmittelbare Abstützung des metallischen Filterkörpers am Gehäuse zu einer direkten Wärmeübertragung vom Filterkörper in das Gehäuse, was zu einer starken Erwärmung des Gehäuses und somit zu einer unerwünschten starken Wärmeabstrahlung vom Gehäuse in die Umgebung des Partikelfilters führen kann.
- Aus der
DE 87 16 385 U1 ist ein Partikelfilter der eingangs genannten Art bekannt. Dieses umfasst ein metallisches Gehäuse, in dem wenigstens ein metallischer Filterkörper angeordnet ist. Der Filterkörper ist mittels genau einer axialen Festlageranordnung im oder am Gehäuse axial fixiert. Außerdem ist der Filterkörper axial außerhalb der Festlageranordnung relativ zum Gehäuse axial verstellbar im Gehäuse gelagert. Die Festlageranordnung weist mehrere umfangsmäßig verteilt und zueinander beabstandet angeordnete Fixierstellen auf, in denen das Gehäuse axial fest mit dem Filterkörper verbunden ist. Beim bekannten Partikelfilter ist der Filterkörper in einem Axialabschnitt unmittelbar am Gehäuse abgestützt und in einem davon axial beabstandeten Axialabschnitt mit Hilfe von Formhaltemitteln am Gehäuse abgestützt. - Aus der
EP 0 505 720 A1 ist es bekannt, einen Trägerkörper zur Abgasreinigung, der als Träger für eine katalytisch aktive Beschichtung dient, mit Hilfe eines Gestrickrings an einem Gehäuse abzustützen. - Aus der
DE 86 05 528 U1 ist es bekannt, bei einem Katalysator den jeweiligen Monolithen in Umfangsrichtung vollständig mit einer Blähtonmatte oder mit einem Stahlgestrick zu umhüllen. Um den Monolithen mit dieser Hülle in einem Gehäuse axial zu fixieren, sind in das Gehäuse Sicken eingeprägt, z.B. in Form kleiner Rechteckflächen, die eine Gehäuseinnenwand unter Kompression der jeweiligen Hülle mit dem Monolithen verpressen. - Aus der
EP 0 177 479 A1 ist es bekannt, eine Trägermatrix eines Katalysators in einem Hüllrohr anzuordnen und dieses Hüllrohr mit einer isolierenden Umhüllung, z.B. einer Isoliermatte aus Keramikfaservlies, radial an einem Gehäuse abzustützen. Dabei erstreckt sich die Umhüllung in axialer Richtung über die gesamte axiale Länge der Metallträgermatrix. Ein axialer Überstand des Hüllrohrs steht an beiden axialen Stirnseiten über die Metallträgermatrix und über die Umhüllung vor. Das Gehäuse enthält nach außen ausgeprägte Rippen, in welche die Umhüllung radial eingepresst ist. - Die WO 03/036057 A1 zeigt einen Katalysator bzw. ein Partikelfilter, bei dem ein Substratkörper mit Hilfe einer hitzebeständigen Polsterschicht in einem Innengehäuse gelagert ist, das seinerseits in einem Außengehäuse angeordnet und durch Reibschluss fixiert ist. Desweiteren ist der Substratkörper an seinen axialen Enden radial außen über in Umfangsrichtung umlaufende Dichtungen am Innengehäuse abgestützt. Die Dichtungen sind beispielsweise geflochtene Glasfaserschnürre.
- Aus der
EP 0 724 070 A1 ist es bekannt, bei einem Wabenkatalysator den Katalysatorkörper mit einer Keramikfasermatte zu umhüllen und mit dieser in einem Gehäuse zu verpressen. Dar über hinaus sind an den axialen Enden des Katalysatorkörpers in Umfangsrichtung umlaufenden Dichtungen vorgesehen, die den Katalysatorkörper am Gehäuse radial abstützen und die die Keramikfasermatte vor Heißgasen schützen. - Die
DE 103 00 780 A1 zeigt einen Substratkörper, der mit einer Lagermatte in Umfangsrichtung umhüllt ist und über die Lagermatte radial an einem Gehäuse abgestützt ist. Desweiteren ist der Substratkörper in axialer Richtung über einen Lagerring am Gehäuse abgestützt, wobei der Lagerring als Gestrick, Drahtgestrick, Gestrickkissen oder Drahtgestrickkissen ausgestaltet sein kann. - Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für ein Partikelfilter der eingangs genannten Art eine verbesserte oder zumindest eine andere Ausführungsform anzugeben, die sich insbesondere zum einen durch eine relativ hohe Robustheit bzw. durch eine reduzierte Empfindlichkeit gegenüber mechanischen Belastungen und zum andern durch eine vergleichsweise gute thermische Isolation zwischen Filterkörper und Gehäuse auszeichnet.
- Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, den metallischen Filterkörper mittels genau einer axialen Festlageranordnung im Gehäuse axial zu fixieren. Die Verwendung einer einzigen axialen Festlageranordnung führt zu einer reduzierten Wärmeübertragung zwischen Filterkörper und Gehäuse. Gleichzeitig können dadurch axiale Verspannungen zwischen Gehäuse und Filterkörper aufgrund thermischer Ausdehnung reduziert werden.
- Beim erfindungsgemäßen Partikelfilter wird der Filterkörper mittels einer axialen Festlageranordnung am Gehäuse axial fixiert und außerhalb der Festlageranordnung relativ zum Gehäuse axial verstellbar im Gehäuse gelagert. Mit anderen Worten, außerhalb der Festlageranordnung ist der Filterkörper über eine Loslageranordnung am bzw. im Gehäuse gelagert. Auf diese Weise können sich Filterkörper und Gehäuse relativ zueinander bewegen, beispielsweise aufgrund thermischer Ausdehnungseffekte. Obwohl der metallische Filterkörper und das metallische Gehäuse grundsätzlich ähnliche Temperaturausdehnungskoeffizienten aufweisen können, ist die relative Beweglichkeit zwischen Gehäuse und Filterkörper, die durch die gewählte Festlager-Loslager-Anordnung realisiert ist, erforderlich, da im Betrieb der Abgasanlage extreme Temperaturunterschiede zwischen Filterkörper und Gehäuse auftreten können. Denn beispielsweise soll eine intensive Wärmeabstrahlung des Gehäuses nach außen in die Umgebung des Abgasstrangs vermieden werden. Hierzu ist beim erfindungsgemäßen Partikelfilter der Filterkörper zumindest außerhalb der Festlageranordnung vom Gehäuse radial beabstandet positioniert. Eine derartige Beabstandung reduziert die direkte Wärmeübertragung zwischen Filterkörper und Gehäuse. Des wei teren ist es grundsätzlich möglich, in diesem Abstand geeignete thermisch isolierende Materialien einzubringen.
- Erfindungsgemäß ist nun die axiale Fixierung des Filterkörpers am Gehäuse mit Hilfe der Festlageranordnung dadurch realisiert, dass die Festlageranordnung mehrere umfangsmäßig verteilt und zueinander beabstandet angeordnete Fixierstellen aufweist, in denen das Gehäuse axial fest mit dem Filterkörper verbunden ist. Durch diese direkte Anbindung des Filterkörpers an das Gehäuse kann eine intensive axiale Abstützung gegenüber vergleichsweise großen Kräften erzielt werden. Gleichzeitig gewährleistet die Anordnung voneinander beabstandeter diskreter Fixierstellen eine Ausdehnung des Filterkörpers relativ zum Gehäuse, ohne dass es dabei zu übermäßigen Spannung oder gar zu einer Beschädigung einer der Fixierstellen und/oder des Filterkörpers bzw. des Gehäuses kommt. Gleichzeitig ist die Möglichkeit zur Wärmeübertragung zwischen Filterkörper und Gehäuse durch die vergleichsweise kleinen diskreten Fixierstellen reduziert.
- Von besonderem Vorteil ist eine Ausführungsform, bei welcher der Filterkörper in einem metallischen Hüllrohr angeordnet und daran axial fixiert ist, wobei dann die Festlageranordnung das Hüllrohr und/oder den Filterkörper am Gehäuse axial fixiert. Die Verwendung eines derartigen Hüllrohrs vereinfacht die Handhabung des Filterkörpers. Insbesondere wird es dadurch ermöglicht, das Gehäuse mit dem Hüllrohr zu verschweißen um die gewünschte axiale Fixierung zu erreichen. Eine derartige Verschweißung ist grundsätzlich auch mit dem Filterkörper metallisch möglich, lässt sich jedoch erheblich einfacher mit dem Hüllrohr realisieren.
- Eine erste Variante der vorliegenden Erfindung charakterisiert sich gemäß Anspruch 1 dadurch, dass der Filterkörper außerhalb der Festlageranordnung vom Gehäuse radial beabstandet positioniert ist, dass in Umfangsrichtung zwischen benachbarten Fixierstellen Lagermattenabschnitte zwischen dem Gehäuse und dem Filterkörper und/oder dem Hüllrohr angeordnet sind und dass wenigstens eine Lagermatte vorgesehen ist, die den Filterkörper oder das Hüllrohr zumindest axial außerhalb der Festlageranordnung umfangsmäßig umschließt und am Gehäuse radial abstützt.
- Eine zweite Variante der Erfindung charakterisiert sich gemäß Anspruch 3 dadurch, dass der Filterkörper außerhalb der Festlageranordnung vom Gehäuse radial beabstandet positioniert ist, dass mehrere Stützkissen vorgesehen sind, die den Filterkörper oder das Hüllrohr axial außerhalb der Festlageranordnung in einem Umfangsabschnitt radial am Gehäuse abstützen, und dass die Stützkissen in wenigstens einem von der Festlageranordnung entfernten Längsabschnitt des Gehäuses umfangsmäßig verteilt und voneinander beabstandet angeordnet sind.
- Die Abstützung des Filterkörpers bzw. des Hüllrohrs am Gehäuse über die Lagermatte bzw. über die Stützkissen unterdrückt Relativbewegungen zwischen dem Gehäuse und dem Filterkörper bzw. dem Hüllrohr. Hierdurch kann die Entwicklung von Geräuschen vermieden und die Gefahr von Beschädigungen des Filterkörpers reduziert werden. Gleichzeitig wird ein preiswerter Aufbau für das Partikelfilter realisiert.
- Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
- Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
- Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder funktional gleiche oder ähnliche Bauteile beziehen.
- Es zeigen, jeweils schematisch,
-
1 einen Längsschnitt durch ein erfindungsgemäßes Partikelfilter bei einer ersten Ausführungsform, -
2 einen Querschnitt entsprechend der Schnittlinie C-C in1 , -
3 einen Längsschnitt wie in1 , jedoch bei einer zweiten Ausführungsform, -
4 einen Teilquerschnitt entsprechend der Schnittlinie C-C in3 , -
5 einen Teilquerschnitt entsprechend der Schnittlinie D-D in3 , -
6 einen Längsschnitt wie in1 , jedoch bei einer dritten Ausführungsform, -
7 einen Querschnitt entsprechend der Schnittlinie C-C in6 . - Entsprechend den
1 bis7 weist ein erfindungsgemäßes Partikelfilter1 , das zur Verwendung in einer Abgasanlage einer Brennkraftmaschine, vorzugsweise in einem Kraftfahrzeug, geeignet ist, ein Gehäuse2 aus Metall auf. Das Gehäuse2 ist mit einem einlaufseitigen Außentrichter3 und mit einem auslaufseitigen Außentrichter4 ausgestattet. Die Durchströmungsrichtung des Partikelfilters1 , die sich bei einer Verwendung in der Abgasanlage einstellt, ist in den1 ,3 und6 durch Strömungspfeile angedeutet. Mit Hilfe dieser Außentrichter3 ,4 ist das Gehäuse2 und somit das Partikelfilter1 an einen hier nicht gezeigten Abgasstrang der Abgasanlage anschließbar, der in der Regel durch Rohrabschnitte gebildet ist, deren Innenquerschnitt kleiner ist als der Innenquerschnitt des Gehäuses2 . Im Gehäuse2 ist zumindest ein metallischer Filterkörper5 angeordnet, der z.B. aus einem Sintermetall bestehen kann. Die exakte Struktur des Filterkörpers5 , insbesondere die dadurch definierten Strömungspfade, sind in den Fig. nicht dargestellt und grundsätzlich beliebig. Beispielsweise ist der Filterkörper5 so strukturiert, dass das Abgas bei der Durchströmung des Filterkörpers5 eine poröse Sintermetall-Struktur oder eine Metallfaser-Struktur durchdringt, in der sich die mitgeführten Partikel, insbesondere Rußpartikel, ablagern können. - Der Filterkörper
5 ist im Gehäuse2 mit Hilfe genau einer axialen Festlageranordnung6 axial fixiert. Diese axiale Fixierung kann dabei direkt am Filterkörper5 oder indirekt am Filterkörper5 angreifen. Axial außerhalb der Festlageranordnung6 ist der Filterkörper5 im Gehäuse2 relativ zum Gehäuse2 axial verstellbar gelagert. Durch die Festlageranordnung6 und die axiale Verstellbarkeit des Filterkörpers5 im übrigen können sich Filterkörper5 und Gehäuse2 relativ zueinander bewegen, wodurch insbesondere thermische Dehnungseffekte kompensiert werden können. - Außerdem ist der Filterkörper
5 zumindest axial außerhalb der Festlageranordnung6 im Gehäuse2 so angeordnet, dass er vom Gehäuse2 radial beabstandet ist. Die radiale Beabstandung führt zu einer thermischen Isolierung des Gehäuses2 gegenüber dem Filterkörper5 , der im Betrieb der Abgasanlage den heißen Abgasen ausgesetzt ist und dementsprechend heiß werden kann. Des weiteren muss ein derartiger Filterkörper5 in zeitlichen Abständen regeneriert werden, beispielsweise indem die darin eingelagerten Partikel abgebrannt werden. Bei einer derartigen Regeneration wird zusätzlich Wärme frei, die zu einer starken Erhitzung des Filterkörpers5 führt. Insbesondere vor diesen hohen Temperaturen muss das Gehäuse2 bzw. die Umgebung der Abgasanlage im Bereich des Partikelfilters1 geschützt werden. - Die Festlageranordnung
6 ist zweckmäßig in einem in den Figuren durch eine geschweifte Klammer gekennzeichneten Längsabschnitt7 des Gehäuses2 ausgebildet, dessen axiale Länge deutlich kleiner ist als eine zwischen den Außentrichtern3 ,4 gemessene axiale Gesamtlänge des Gehäuses2 . Vorzugsweise beträgt die Länge des Längsabschnitts7 weniger als 10% der Gesamtlänge des Gehäuses2 . Ebenso kann die Länge des Längsabschnitts7 auch kleiner als 5% der gesamten Länge des Gehäuses2 betragen. Auf diese Weise können thermische Verspannungen innerhalb der Festlageranordnung6 vermieden werden. - Bei den hier gezeigten, bevorzugten Ausführungsformen ist der Filterkörper
5 in einem Hüllrohr8 aus Metall angeordnet. Der Filterkörper5 ist an diesem metallischen Hüllrohr8 axial fixiert. Beispielsweise ist der Filterkörper5 in das Hüllrohr8 eingepresst. Ebenso ist es möglich, Hüllrohr8 und Filterkörper5 miteinander zu verlöten oder zu verschweißen. Das Hüllrohr8 bildet dadurch einen Bestandteil des Filterkörpers5 . - Auch mit dem Hüllrohr
8 ist es grundsätzlich möglich, den Filterkörper5 über die Festlageranordnung6 direkt am Gehäuse2 abzustützen. Bevorzugt wird jedoch eine Ausführungsform, bei welcher die Festlageranordnung6 das Hüllrohr8 am Gehäuse2 direkt abstützt und dadurch den im Hüllrohr8 fi xierten eigentlichen Filterkörper5 nur noch mittelbar, also indirekt am Gehäuse2 abstützt. Hierdurch steht insbesondere der gesamte Querschnitt des Filterkörpers5 zur Abgasdurchströmung zur Verfügung, was den Durchströmungswiderstand des Filterkörpers5 reduziert. Grundsätzlich können auch Mischformen der axialen Abstützung realisiert werden, bei welchen die Festlageranordnung6 sowohl den Filterkörper5 als auch das Hüllrohr8 am Gehäuse2 abstützt. - Um den Filterkörper
5 im Gehäuse2 gegenüber dem Gehäuse2 radial distanziert und axial außerhalb der Festlageranordnung6 relativ zum Gehäuse2 axial verstellbar zu lagern, kann gemäß den1 und2 zumindest eine Lagermatte9 vorgesehen sein. Die Lagermatte9 umschließt den Filterkörper5 oder – wie hier – das Hüllrohr8 umfangsmäßig und bildet dadurch eine radiale Abstützung für den Filterkörper5 bzw. das Hüllrohr8 am Gehäuse2 . Bei den hier gezeigten Ausführungsformen ist jeweils nur eine einzige Lagermatte9 vorgesehen, die sich abgesehen von der Festlageanordnung6 im wesentlichen über die gesamte axiale Länge des Filterkörper5 bzw. des Hüllrohrs8 erstrecken kann. Es ist klar, dass bei einer anderen Ausführungsform die Lagermatte9 in axialer Richtung deutlich kleiner dimensioniert sein kann und insbesondere bandförmig den Filterkörper5 bzw. das Hüllrohr8 umschließt. Des weiteren können mehrere derartige Lagermatten9 vorgesehen sein. Zweckmäßig ist die Lagermatte9 so gestaltet, dass sie einen Ringraum zwischen Hüllrohr8 und Gehäuse2 , der einen den Filterkörper5 umgehenden Bypass ausbilden könnte, dicht verschließt. Die Lagermatte9 be steht zum Beispiel aus einem für die Lagerung keramischer Filterkörper5 üblichen hitzebeständigen Material. - Anstelle einer oder mehrerer Lagermatten
9 kann auch wenigstens ein Stützkissen10 vorgesehen sein, was beispielhaft in den3 bis5 erkennbar ist. Ein derartiges Stützkissen10 stützt den Filterkörper5 bzw. das Hüllrohr8 radial am Gehäuse2 ab, und zwar in einem begrenzten Umfangsabschnitt, der sich axial außerhalb der Festlageranordnung6 befindet. Vorzugsweise können mehrere derartige Stützkissen10 vorgesehen sein, die dann umfangsmäßig verteilt und voneinander beabstandet in einem in3 durch eine geschweifte Klammer gekennzeichneten Längsabschnitt11 des Gehäuses2 angeordnet sind. Beim hier gezeigten Ausführungsbeispiel sind drei derartige Stützkissen10 vorgesehen, vergleiche die4 und5 . Grundsätzlich kann ein weiterer Längsabschnitt11 mit mehreren Stützkissen10 vorgesehen sein. - Sofern wie bei der Ausführungsform gemäß
3 die Festlageranordnung6 im wesentlichen axial mittig des Gehäuses2 ausgebildet ist, empfiehlt es sich, den mit dem Stützkissen10 ausgestatteten Längsabschnitt11 zumindest an einem axialen Endbereich, vorzugsweise an beiden axialen Endbereichen des Gehäuses2 anzuordnen. Sofern wie bei der Variante gemäß1 die Festlageranordnung6 an einem axialen Endbereich des Gehäuses2 angeordnet ist, empfiehlt es sich, den mit den Stützkissen10 ausgestatteten Längsabschnitt11 am jeweils anderen axialen Endbereich des Gehäuses2 anzuordnen. - Die Stützkissen
10 können beispielsweise aus einem hinreichend hitzebeständigen Drahtgestrickkissen bestehen. Derartige Drahtgestrickkissen zeichnen sich durch eine hinreichende Festigkeit, Federelastizität und thermische Isolierwirkung aus. Die Drahtgestrickkissen können z.B. durch Schweißpunkte am Gehäuse2 und/oder am Hüllrohr8 bzw. am Filterkörper5 fixiert sein, insbesondere um auch hier Leckagen zu vermeiden. - Um das Gehäuse
2 thermisch gegenüber der heißen Abgasströmung zu isolieren, kann in wenigstens einem der Außentrichter3 ,4 ein Innentrichter12 bis15 angeordnet sein. Bei der Ausführungsform gemäß6 und7 ist nur ein auslaufseitiger Innentrichter12 vorgesehen. Ebenso weist die Ausführungsform gemäß den1 und2 nur einen auslaufseitigen Innentrichter13 auf. Im Unterschied dazu zeigt die in den3 bis5 wiedergegebene Ausführungsform sowohl einen einlaufseitigen Innentrichter14 als auch einen auslaufseitigen Innentrichter15 . - Die Innentrichter
12 bis15 sind im jeweiligen Außentrichter3 bzw.4 jeweils so angeordnet, dass radial zwischen Außentrichter3 bzw.4 und zugehörigem Innentrichter12 bis15 ein Ringspalt16 ausgebildet ist. Dieser Ringspalt16 führt zu einer thermischen Isolation, sogenannte Luftspaltisolation, zwischen Innentrichter12 bis15 und zugehörigem Außentrichter3 bzw.4 . Die unmittelbare thermische Belastung des jeweiligen Außentrichters3 ,4 wird dadurch erheblich redu ziert. Dementsprechend reduziert sich auch die Wärmeabstrahlung des jeweiligen Außentrichters3 ,4 in die Umgebung. - Im Ringspalt
16 kann zur Verbesserung der Isolationswirkung eine dauerelastische Isoliermatte angeordnet sein (hier nicht gezeigt), die z.B. als vernadelte Aluminiumoxid-Fasermatte ausgestaltet sein kann. - Zweckmäßig ist der Filterkörper
5 bzw. dessen Hüllrohr8 entlang der gesamten axialen Länge von einer Lagermatte9 umhüllt und damit am Gehäuse2 abgestützt. Für diese Bauweise wird eine Lagermatte9 benötigt, die hohen Temperaturen standhält und die vergleichsweise große Wärmedehnungen des Filterkörpers5 bzw. des Hüllrohrs8 elastisch aufnehmen kann. - Bei den Ausführungsformen der
1 bis5 weist die Festlageranordnung6 mehrere Fixierstellen21 auf, die umfangsmäßig verteilt und zueinander beabstandet angeordnet sind. - Hierdurch können sich Gehäuse
2 und Hüllrohr8 bzw. Filterkörper5 auch in Umfangsrichtung zwischen den Fixierstellen21 zueinander ausdehnen und zum Beispiel reversibel beulen. In diesen Fixierstellen21 ist das Gehäuse2 fest mit dem Filterkörper5 und/oder fest mit dem Hüllrohr8 verbunden. Exemplarisch sind hier bei jeder Festlageranordnung6 drei solche Fixierstellen21 vorgesehen. Die Fixierung zwischen Gehäuse2 und Filterkörper5 bzw. Hüllrohr8 an den Fixierstellen21 erfolgt zweckmäßig mittels Schweißverbindungen oder Lötverbindungen. Beispielsweise wird an jeder Fixier stelle21 ein Schweißpunkt gesetzt, der das Gehäuse2 mit dem Hüllrohr8 verbindet. - Alternativ kann die Fixierung in den Fixierstellen
21 auch durch Lochschweißen hergestellt werden. Hierzu erhält das Gehäuse2 bzw. dessen Mantel22 an jeder Fixierstelle21 zumindest ein Loch, z.B. mit einem Durchmesser von 8 bis 10 mm. Entlang des Lochrands wird dann eine Kehlnaht erzeugt, um dadurch das Gehäuse2 mit dem Hüllrohr8 bzw. mit dem Filterkörper5 zu verschweißen. - Bei den Ausführungsformen der
1 bis5 sind die Fixierstellen21 jeweils an einer am Gehäuse2 ausgeformten Einbuchtung ausgebildet, die jeweils so dimensioniert sind, dass sie sich bis zum Filterkörper5 bzw. bis zum Hüllrohr8 erstrecken und daran anliegen. Alternativ ist es ebenso möglich, zumindest eine dieser Fixierstellen21 an einer Ausbuchtung zu realisieren, die am Filterkörper5 bzw. am Hüllrohr8 ausgeformt ist und sich dann in entsprechender Weise bis zum Gehäuse2 erstreckt. Ebenso ist es möglich, zumindest eine dieser Fixierstellen21 mit Hilfe eines separaten Distanzelements zu realisieren, das sich im montierten Zustand vom Gehäuse2 bis zum Filterkörper5 bzw. bis zum Hüllrohr8 erstreckt. Zur Vormontage kann dieses Distanzelement am Gehäuse2 oder am Filterkörper5 bzw. am Hüllrohr8 befestigt sein. Die Anbindung des Filterkörpers5 bzw. des Hüllrohrs8 an das Gehäuse2 erfolgt dann über bzw. durch das jeweilige Distanzelement hindurch. - Bei der in den
1 und2 gezeigten Ausführungsform ist die Festlageranordnung6 in einem einlaufseitigen Endbereich des Gehäuses2 angeordnet. Die Relativbewegungen zwischen Gehäuse2 und Filterkörper5 bzw. Hüllrohr8 erfolgen somit im wesentlichen stromab der Festlageranordnung6 . Die Außentrichter3 und4 können bei dieser Ausführung z.B. separat von einem Mantel22 des Gehäuses2 hergestellt sein und auf entsprechende Weise fest mit dem Mantel22 verbunden sein, beispielsweise verlötet oder verschweißt. - Von besonderem Interesse ist bei dieser Ausführungsform, dass in Umfangsrichtung gesehen zwischen benachbarten Fixierstellen
21 jeweils ein Lagermattenabschnitt23 angeordnet ist, und zwar radial zwischen dem Gehäuse2 und dem Filterkörper5 bzw. dem Hüllrohr8 . Dies ist möglich, da das Gehäuse2 auch in Umfangsrichtung zwischen den Fixierstellen21 vom Filterkörper5 bzw. von dessen Hüllrohr8 beabstandet ist. Wie bereits oben erläutert, führt die Distanzierung zwischen Gehäuse2 und Filterkörper5 bzw. Hüllrohr8 zu einer thermischen Isolierung. Gleichzeitig wird dadurch jedoch ein anströmseitiger Einlass in den Ringraum zwischen Gehäuse2 und Filterkörper5 bzw. Hüllrohr8 für anströmendes heißes Abgas geschaffen. Um eine Umströmung des Partikelfilters5 durch den so geschaffenen Bypass zu vermeiden, sind die Lagermattenabschnitte23 vorgesehen. Diese sind hierzu gezielt so ausgestaltet, dass sie die genannten Hohlräume, die sich in Umfangsrichtung zwischen den Fixierstellen21 ausbilden, im wesentlichen Gasdicht verschließen. - Dabei ist es grundsätzlich möglich, die Lagermattenabschnitt
23 als separate Elemente zwischen Gehäuse2 und Hüllrohr8 bzw. Filterkörper5 einzusetzen. Bevorzugt wird jedoch eine Ausführungsform, bei der die Lagermatte9 bereits diese Lagermattenabschnitte23 aufweist. Erreicht wird dies beispielsweise dadurch, dass die Lagermatte9 im Bereich der Fixierstellen21 mit entsprechenden Aussparungen24 versehen wird, die es ermöglichen, die Lagermatte9 axial bis in die Festlageranordnung6 einzusetzen. - Bei der Ausführungsform gemäß den
3 bis5 ist die Festlageranordnung6 etwa mittig am Gehäuse2 angeordnet. Der Filterkörper5 bzw. das Hüllrohr8 kann sich somit stromauf und stromab relativ zum Gehäuse2 ausdehnen. Bei der hier gezeigten Ausführungsform ist der einlaufseitige Innentrichter15 einstückig mit dem Hüllrohr8 hergestellt, was es ermöglicht, den Ringspalt16 bis zum einlaufseitigen Ende des zugehörigen Außentrichters3 zu verlängern. Die thermische Isolierung des Gehäuses2 im Bereich des einlaufseitigen Außentrichters3 ist dadurch verbessert. Zusätzlich oder alternativ kann auch der auslaufseitige Innentrichter14 einstückig mit dem Hüllrohr8 hergestellt sein. Bei der hier gezeigten Ausführungsform ist eine weitere Variante realisiert, bei welcher der auslaufseitige Innentrichter14 nicht am auslaufseitigen Außentrichter4 , sondern am Filterkörper5 bzw. am Hüllrohr8 befestigt ist, beispielsweise mittels einer Lötverbindung oder Schweißverbindung. Auf diese Weise ist es trotz separater Herstellung des auslaufseitigen Innentrichters14 möglich, den Ringspalt16 bis in das aus laufseitige Ende des zugehörigen Außentrichters4 zu verlängern. Dementsprechend wird auch hier die Isolationswirkung gegenüber dem Gehäuse2 im Bereich des auslaufseitigen Außentrichters4 verbessert. - Bei der in den
3 bis5 gezeigten Ausführungsform wird durch die Anbringung der Innentrichter14 ,15 am Hüllrohr8 quasi ein vollständiges Innengehäuse für den Filterkörper5 geschaffen, das – abgesehen von der Festlageranordnung6 – gegenüber dem (Außen-)Gehäuse2 entlang seiner gesamten Länge radial beabstandet ist. Auf diese Weise kann eine besonders effektive thermische Isolierung zwischen (Außen-)Gehäuse2 und Innengehäuse realisiert werden. - Wie in
3 gezeigt ist es grundsätzlich möglich, zumindest einen der Außentrichter3 ,4 , hier beide, einstückig mit dem Gehäuse2 bzw. mit dessen Mantel22 herzustellen. - Bei der in den
6 und7 gezeigten Ausführungsform ist die Festlageranordnung6 so ausgestaltet, dass sie den Filterkörper5 und/oder das Hüllrohr8 axial am Gehäuse2 abstützt, und zwar an einer auslaufseitigen axialen Stirnseite17 des Filterkörpers5 bzw. des Hüllrohrs8 . Im Unterschied zu der hier gezeigten Darstellung kann es zweckmäßig sein, Filterkörper5 und Hüllrohr8 an der auslaufseitigen Stirnseite17 axial bündig zueinander zu positionieren, um auf diese Weise eine gleichmäßige axiale Abstützung am Filterkörper5 und am Hüllrohr8 zu erzielen. Des weiteren kann es von besonderem Vorteil sein, wenn der Filterkörper5 in ei nem durch eine geschweifte Klammer angedeuteten auslaufseitigen Endbereich18 am Hüllrohr8 axial fixiert ist, derart, dass auf diese Weise im auslaufseitigen Endbereich18 eine axiale Festlagerung ausgebildet wird. Axial außerhalb dieser Festlagerung, also stromauf des auslaufseitigen Endbereichs18 , kann dann der Filterkörper5 im Hüllrohr8 axial verschieblich gelagert sein, um auf diese Weise eine Loslagerung zu realisieren. Durch die gewählte Positionierung der axialen Fixierung zwischen Filterkörper5 und Hüllrohr8 im auslaufseitigen Endbereich18 kann gewährleistet werden, dass sich thermische Ausdehnungseffekte nicht oder nur geringfügig auf die ebenfalls auslaufseitig angeordnete Festlageranordnung6 auswirken. - Die in
6 gezeigte Festlageranordnung6 weist ein umfangsmäßig geschlossen umlaufendes Stützkissen19 auf, das in einer gehäusefesten Halterung20 gehaltert ist. Das Stützkissen19 kann ebenfalls aus Drahtgestrick hergestellt sein. Die Halterung20 besitzt hier exemplarisch ein U-Profil und ist am auslaufseitigen Außentrichter4 befestigt. Grundsätzlich kann die Halterung20 auch direkt am Gehäuse2 befestigt sein. Die Halterung20 bildet hier gleichzeitig einen anströmseitigen Verschluss für den zwischen auslaufseitigem Außentrichter4 und auslaufseitigem Innentrichter12 ausgebildeten Ringspalt16 , so dass der Eintritt von heißen Abgasen in den Ringspalt16 stark behindert ist. - Alternativ zu einem umfangsmäßig geschlossen umlaufenden Stützkissen
19 können auch mehrere umfangsmäßig verteilt angeordnete separate Stützkissen vorgesehen sein. - Das Gehäuse
2 kann in Hohlzylinder-Bauweise hergestellt sein, so dass in den fertiggestellten Mantel22 , an dem bereits ein Außentrichter3 oder4 ausgeformt sein kann, der Filterkörper5 gegebenenfalls zusammen mit dem Hüllrohr8 sowie der mit der Lagermatte9 , gegebenenfalls den Lagermattenabschnitten23 und/oder den Stützkissen10 axial in den Mantel eingeführt werden. Ebenso kann das Gehäuse2 in Halbschalen-Bauweise hergestellt sein. Dabei werden in die eine Halbschale die innenliegenden Komponenten, wie Filterkörper5 mit oder ohne Hüllrohr8 , Lagermatte9 , Stützkissen10 und gegebenenfalls Innentrichter12 bis15 eingesetzt. Anschließend wird die andere Halbschale aufgesetzt, um das Gehäuse2 zu verschließen. - Bei der Halbschalen-Bauweise können z.B. vier Fixierstellen
21 vorgesehen sein, von denen je zwei pro Halbschale so angeordnet sind, dass sie voneinander um 90° und vom jeweiligen Schalenrand 45° entfernt sind. Die Lagermatte9 ist dann so zugeschnitten oder ausgestanzt oder ausgelocht, dass beim Einlegen des mit der Lagermatte9 umwickelten Filterkörpers5 an den Fixierstellen21 ein metallischer Kontakt zwischen Gehäuse2 und Hüllrohr8 bzw. Filterkörper5 entsteht. - Die Lagermattenabschnitte
23 bestehen zweckmäßig aus einem für die erzielte Dichtwirkung geeigneten Material und können beispielsweise als Drahtgestrickkissen ausgestaltet sein.
Claims (15)
- Partikelfilter für eine Abgasanlage einer Brennkraftmaschine, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, – mit einem metallischen Gehäuse (
2 ), in dem wenigstens ein metallischer Filterkörper (5 ) angeordnet ist, – wobei der Filterkörper (5 ) mittels genau einer axialen Festlageranordnung (6 ) im oder am Gehäuse (2 ) axial fixiert ist, – wobei der Filterkörper (5 ) axial außerhalb der Festlageranordnung (6 ) relativ zum Gehäuse (2 ) axial verstellbar im Gehäuse (2 ) gelagert ist, – wobei die Festlageranordnung (6 ) mehrere umfangsmäßig verteilt und zueinander beabstandet angeordnete Fixierstellen (21 ) aufweist, in denen das Gehäuse (2 ) axial fest mit dem Filterkörper (5 ) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, – dass der Filterkörper (5 ) außerhalb der Festlageranordnung (6 ) vom Gehäuse (2 ) radial beabstandet positioniert ist, – dass in Umfangsrichtung zwischen benachbarten Fixierstellen (21 ) Lagermattenabschnitte (23 ) zwischen dem Gehäuse (2 ) und dem Filterkörper (5 ) und/oder dem Hüllrohr (8 ) angeordnet sind, – dass wenigstens eine Lagermatte (9 ) vorgesehen ist, die den Filterkörper (5 ) oder das Hüllrohr (8 ) zumindest axial außerhalb der Festlageranordnung (6 ) umfangsmäßig umschließt und am Gehäuse (2 ) radial abstützt. - Partikelfilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass die Lagermattenabschnitte (
23 ) jeweils einen Hohlraum, der in Umfangsrichtung zwischen benachbarten Fixierstellen (21 ) zwischen dem Gehäuse (2 ) und dem Filterkörper (5 ) und/oder dem Hüllrohr (8 ) ausgebildet ist, im wesentlichen gasdicht verschließen, und/der – dass die Lagermatte (9 ) einen Ringraum, der axial außerhalb der Festlageranordnung (6 ) zwischen dem Gehäuse (2 ) und dem Filterkörper (5 ) und/oder dem Hüllrohr (8 ) ausgebildet ist, im wesentlichen gasdicht verschließt. - Partikelfilter nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, – dass der Filterkörper (
5 ) außerhalb der Festlageranordnung (6 ) vom Gehäuse (2 ) radial beabstandet positioniert ist, – dass mehrere Stützkissen (10 ) vorgesehen sind, die den Filterkörper (5 ) oder das Hüllrohr (8 ) axial außerhalb der Festlageranordnung (6 ) in einem Umfangsabschnitt radial am Gehäuse (2 ) abstützen, – dass die Stützkissen (10 ) in wenigstens einem von der Festlageranordnung (6 ) entfernten Längsabschnitt (11 ) des Gehäuses (2 ) umfangsmäßig verteilt und voneinander beabstandet angeordnet sind. - Partikelfilter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in Umfangsrichtung zwischen benachbarten Fixierstellen (
21 ) Lagermattenabschnitte (23 ) zwischen dem Gehäuse (2 ) und dem Filterkörper (5 ) und/oder dem Hüllrohr (8 ) angeordnet sind. - Partikelfilter nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, – dass die Festlageranordnung (
6 ) axial mittig und die Stützkissen (10 ) wenigstens an einem axialen Endbereich des Gehäuses (2 ) angeordnet sind, oder – dass die Festlageranordnung (6 ) an dem einen axialen Endbereich des Gehäuses (2 ) und die Stützkissen (10 ) am anderen axialen Endbereich des Gehäuses (2 ) angeordnet sind. - Partikelfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Festlageranordnung (
6 ) in einem Längsabschnitt (7 ) des Gehäuses (2 ) ausgebildet ist, dessen axiale Länge kleiner ist als 10% einer zwischen den Außentrichtern (3 ,4 ) gemessenen axialen Gesamtlänge des Gehäuses (2 ). - Partikelfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, – dass der Filterkörper (
5 ) ein metallisches Hüllrohr (8 ) aufweist, das den Filterkörper (5 ) umhüllt und an diesem axial fixiert ist, – dass die Fixierstellen (21 ) das Hüllrohr (8 ) und/oder den Filterkörper (5 ) am Gehäuse (2 ) axial fixieren. - Partikelfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
2 ) außerhalb der Fixierstellen (21 ) vom Filterkörper (5 ) und/oder vom Hüllrohr (8 ) beabstandet ist. - Partikelfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
2 ) an den Fixierstellen (21 ) mit dem Filterkörper (5 ) oder mit dem Hüllrohr (8 ) verlötet oder verschweißt ist, insbesondere durch Lochschweißen. - Partikelfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, – dass wenigstens eine dieser Fixierstellen (
12 ) an einer am Gehäuse (2 ) ausgeformten Einbuchtung ausgebildet ist, die sich bis zum Filterkörper (5 ) oder bis zum Hüllrohr (8 ) erstreckt, und/oder – dass wenigstens eine dieser Fixierstellen (21 ) an einer am Filterkörper (5 ) oder am Hüllrohr (8 ) ausgeformten Ausbuchtung ausgebildet ist, die sich bis zum Gehäuse (2 ) erstreckt, und/oder – dass wenigstens eine dieser Fixierstellen (21 ) ein separates Distanzelement aufweist, das entweder am Gehäuse (2 ) und am Filterkörper (5 ) oder am Gehäuse (2 ) und am Hüllrohr (8 ) befestigt ist. - Partikelfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Stützkissen (
10 ;19 ) und/oder die Lagermattenabschnitte (23 ) als Drahtgestrickkissen ausgestaltet ist oder sind. - Partikelfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
2 ) zum Anschließen des Gehäuses (2 ) an einen Abgasstrang einer Abgasanlage einen einlaufseitigen Außentrichter (3 ) und/oder einen auslaufseitigen Außentrichter (4 ) aufweist. - Partikelfilter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass in wenigstens einem der Außentrichter (
3 ,4 ) ein Innentrichter (12 ,13 ,14 ,15 ) so angeordnet ist, dass radial zwischen Außentrichter (3 ,4 ) und Innentrichter (12 ,13 ,14 ,15 ) ein Ringspalt (16 ) ausgebildet ist. - Partikelfilter nach den Ansprüchen 13 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein solcher Innentrichter (
15 ) einstückig mit dem Hüllrohr (8 ) hergestellt ist. - Partikelfilter nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Außentrichter (
3 ,4 ) einstückig mit dem Gehäuse (2 ) hergestellt ist.
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