DE102004051449A1 - Leuchte und Verfahren zum Wechsel eines Leuchtmittels - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Leuchte, umfassend mindestens ein Gehäuse (25), sowie eine Leuchtmittelaufnahme (5) zur Anbringung eines Leuchtmittels (6) in dem Gehäuse (25) vorgeschlagen, bei der die Leuchtmittelaufnahme (5) über ein Lagermittel (4) mit dem Gehäuse (25) verbunden ist, welches dazu geeignet ist, die Position der Leuchtmittelaufnahme (5) gegenüber dem Gehäuse (25) zu verändern, so dass das Leuchtmittel auf komfortable Art und Weise gewechselt werden kann. Auch wird ein vorteilhaftes Verfahren zum Wechsel eines Leuchtmittels vorgeschlagen.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie ein Verfahren zum Wechseln eines Leuchtmittels gemäß Anspruch 14.
- Leuchten sind hinreichend bekannt. Im Wesentlichen umfassen derartige Leuchten ein Gehäuse, sowie eine innerhalb des Gehäuses angeordnete Leuchtmittelaufnahme. Die Leuchtmittelaufnahme ist vornehmlich dazu vorgesehen eine mechanische Verbindung zwischen dem Leuchtmittel und dem Gehäuse herzustellen.
- Insbesondere bei Leuchten, die zum Einbau in flächige Paneele, beispielsweise einer Zimmerdecke vorgesehen sind, wird die Leuchte in eine geeignete Bohrung der Decke eingebracht. Dementsprechend ist ein großer Teil der Leuchte in einem nicht weiter zugänglichen Bereich jenseits der Bohrung untergebracht, wohingegen lediglich der für den Lichtaustritt relevante Teil der Leuchte aus der Decke hervorsteht. Hierdurch ergibt sich eine ästhetisch anspruchsvolle Einheit aus Leuchte und Zimmerdecke.
- Aus der kompakten Bauweise, insbesondere durch die Aufnahme des Leuchtmittels innerhalb des Gehäuses, ergibt sich der Nachteil, dass weder das Leuchtmittel noch die Leuchtmittelaufnahme zu Wartungszwecken zugänglich sind und das Leuchtmittel nur mit erheblichem Aufwand, beispielsweise durch Ausbau und Zerlegung des Gehäuses, gewechselt werden kann. Das Problem tritt jedoch nicht nur bei den oben angesprochenen Deckeneinbauleuchten auf, sondern bei allen Leuchten, deren Gehäuse das Leuchtmittel derart umschließt, das ein Wechsel des Leuchtmittels unmöglich ist, ohne das umgebende Gehäuse zu demontieren.
- Hier setzt die vorliegende Erfindung an und macht es sich zur Aufgabe, eine Leuchte bereitzustellen, bei der das Leuchtmittel auf einfache Art und Weise gewechselt werden kann.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Leuchte mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch, dass die Leuchtmittelaufnahme über ein Lagermittel mit dem Gehäuse verbunden ist, welches es ermöglicht, die Position der Leuchtmittelaufnahme gegenüber dem Gehäuse zu verändern, eröffnen sich Möglichkeiten, die Leuchtmittelaufnahme bzw. das aufgenommene Leuchtmittel mindestens aus einer Betriebsposition innerhalb des Gehäuses, in eine Wartungsposition außerhalb oder zumindest abschnittsweise außerhalb des Gehäuses zu überführen. In der Wartungsposition kann das Leuchtmittel nunmehr ergriffen und entsprechend gewechselt werden. Anschließend kann die Leuchtmittelaufnahme mit dem ausgewechselten Leuchtmittel in die Betriebsposition zurück überführt werden.
- Es kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass das Gehäuse eine Öffnung aufweist, wobei ein von der Leuchtmittelaufname aufgenommenes Leuchtmittel in einer Betriebsposition in etwa bündig mit der Öffnung abschließt, wobei ein von der Leuchtmittelaufnahme aufgenommenes Leuchtmittel in einer Wartungsposition zumindest abschnittsweise aus der Öffnung hervorsteht. Durch die hier vorgeschlagene Ausgestaltung können ästhetisch anspruchsvolle Leuchten bereitgestellt werden, da das Leuchtmittel bündig mit dem Gehäuse abschließen kann. Andererseits kann ein Wechsel des Leuchtmittels leicht durchgeführt werden, indem das Leuchtmittel aus der Öffnung herausgefahren wird.
- Als vorteilhafte Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung, kann vorgesehen sein, dass das Gehäuse einen zylinderförmigen Einbaurahmen und einen U-förmigen Bügel umfasst, wobei sich die Öffnung axial entlang des Einbaurahmens erstreckt, wobei der Bügel die Öffnung überragt und die Leuchtmittelaufnahme zumindest abschnittsweise zwischen dem U-förmigen Bügel angeordnet ist. Eine derartige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Leuchte ist überaus materialsparend aufgebaut und eignet sich in vorteilhafter Weise zum Einbau in ein flächiges Paneel, vorzugsweise in eine Zimmerdecke. Auch bieten sich die Schenkel des U-förmigen Bügels in vorteilhafter Weise zur verschiebbaren Aufnahme der Leuchtmittelaufnahme an.
- Es kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass das Lagermittel als Linearlager ausgestaltet ist, welches auf dem Bügel verschoben werden kann. Ein Linearlager eignet sich besonders vorteilhaft um die geforderte Positionsänderung der Leuchtmittelaufnahme bzw. des aufgenommenen Leuchtmittels auch bei einem kleinen Bauraum, wie er beispielsweise bei Deckenleuchten vorkommen kann, zu gewährleisten. Denkbar sind selbstverständlich auch weitere Lagerarten, beispielsweise auch Drehlager, durch welche die erfindungsgemäß vorgeschlagene Positionsänderung der Leuchtmittelaufnahme bzw. des aufgenommenen Leuchtmittels realisiert werden kann.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Leuchtmittelaufnahme einen Träger umfasst, der den Bereich zwischen den Schenkeln des U-förmigen Bügels zumindest abschnittsweise überspannt. Dementsprechend kann die Leuchtmittelaufnahme an geeigneter Stelle des Gehäuses positioniert werden.
- Auch kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass die Leuchtmittelaufnahme mit einem Sockel zur Aufnahme des Leuchtmittels ausgestattet ist. Ein entsprechender Sockel kann an das jeweils zu verwendende Leuchtmittel angepasst und auf einfache Art und Weise ausgetauscht werden.
- Auch kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass der Sockel dazu geeignet ist, das Leuchtmittel durch Drehung, Halbdrehung oder per Stecken aufzunehmen. Dementsprechend ist eine schnelle und komfortable Verbindung des Leuchtmittels mit der Leichtmittelaufnahme möglich.
- Auch kann vorzugsweise vorgesehen sein, dass es sich bei dem Leuchtmittel um eine Glühlampe mit der Sockelspezifikation GU10, GZ10, MR11, MR16, oder um eine Leuchtdiode mit der Sockelspezifikation GU10 oder G5.3 oder um eine Leuchtstofflampe mit der Sockelspezifikation GU10, E14 oder E27 oder um eine PAR-Lampe (Parabolic Aluminized Reflector, Lampe deren Reflektor fest verbunden ist und gerichtetes Licht abstrahlt) mit der Sockelspezifikation R50, R63 oder R 80 handelt, wobei jeweils ein entsprechend korrespondierender Sockel vorgesehen ist.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Leuchtmittelaufnahme mit einer Rastvorrichtung ausgestattet ist, die dazu geeignet ist, die Leuchtmittelaufnahme bzw. das Leuchtmittels wahlweise in einer Betriebsposition und einer Wartungsposition zu arretieren. Dementsprechend kann eine komfortable Handhabung der Leuchte beim Wechsel des Leuchtmittels gewährleistet werden, da die entsprechenden Positionen diskret angefahren werden und solange beibehalten werden, wie es beispielsweise für das Wechseln des Leuchtmittels erforderlich ist.
- Es kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass die Rastvorrichtung derart ausgestaltet ist, dass sowohl die Kraft zur Überführung der Leuchtmittelaufnahme von der Betriebsposition in die Wartungsposition, als auch die Kraft zur Überführung der Leuchtmittelaufnahme von der Wartungsposition in die Betriebsposition gleich ausgerichtet sind. Eine derartig ausgestaltete Rastvorrichtung gleicht in ihrer Bedienung einem Druckkugelschreiber, dessen Miene durch Drücken des Betätigungsmittels eingefahren bzw. ausgefahren werden kann. Dementsprechend kann durch Drücken auf das Leuchtmittel in der Betriebsposition die Arretierung des Rastmittels aufgelöst und die Leuchtmittelaufnahme bzw. das Leuchtmittel in eine Wartungsposition verfahren werden, wobei durch weiteres Drücken auf das Leuchtmittel in einer Wartungsposition, die Leuchtmittelaufnahme bzw. das Leuchtmittel in die Betriebsposition zurück überführt werden kann. Dementsprechend kann eine komfortable Bedienung der erfindungsgemäßen Leuchte sichergestellt werden und es müssen beispielsweise keine weiteren Bedienelemente vorgesehen sein, da die erfindungsgemäße Leuchtmittelaufnahme ausschließlich über das Leuchtmittel selbst bedient werden kann.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Rastvorrichtung eine Kulisse in der Leuchtmittelaufnahme umfasst, in der eine Kulissennocke geführt wird, wobei die Kulissennocke endseitig eines mit dem Gehäuse verbundenen Federelements vorgesehen ist. Eine derartige Ausgestaltung der Rastvorrichtung eignet sich in vorteilhafter Weise um die Anforderungen an die Rastvorrichtung zu erfüllen. Auch kann eine derart ausgestaltete Rastvorrichtung eine Federvorspannung bereitstellen, welche das Verschieben zwischen der Betriebsposition und der Wartungsposition unterstützt bzw. ausführt.
- Für den Fall, dass es sich bei der Sockel-Leuchtmittelkombination um eine Steckverbindung handelt, kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass eine Arretiervorrichtung zwischen der Leuchtmittelaufnahme und dem Gehäuse vorgesehen ist, die dazu geeignet ist, die Leuchtmittelaufnahme bzw. das Leuchtmittel in der Wartungsposition zu arretieren. Dementsprechend kann der Wechsel eines steckbaren Leuchtmittels durchgeführt werden, ohne dass das Leuchtmittel unbeabsichtigterweise in die Betriebsposition zurückverschoben wird.
- Es kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass die Arretiervorrichtung als Federstab mit einem Vorsprung ausgestaltet ist, wobei der Vorsprung in einer Wartungsposition in eine gehäuseseitige Raste eingreifen kann, wobei die Verbindung zwischen Vorsprung und Raste durch ein endseitig des Federstabes vorgesehenes Betätigungselement gelöst werden kann. Eine derartige Ausgestaltung ist einfach und vor allen Dingen kostengünstig realisierbar.
- Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, ein vorteilhaftes Verfahren zum Wechsel eines Leuchtmittels in einer erfindungsgemäßen Leuchte gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13 vorzuschlagen.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch das in Anspruch 14 vorgeschlagene Verfahren gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens werden in Anspruch 15 und 16 vorgeschlagen. Selbstverständlich kann das vorgeschlagene Verfahren ebenfalls für eine Erstinstallation eines Leuchtmittels in einer erfindungsgemäßen Leuchte adaptiert werden.
- Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
-
1 eine Querschnittsdarstellung einer erfindungsgemäßen Leuchte in einer Betriebsposition; -
2 eine Querschnittsdarstellung einer erfindungsgemäßen Leuchte in einer Wartungsposition; -
3 eine Querschnittsdarstellung einer weitergebildeten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leuchte in einer Betriebsposition; -
4 eine Querschnittsdarstellung einer weitergebildeten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leuchte in einer Wartungsposition; -
5 –8 weitere perspektivische Darstellungen einer erfindungsgemäßen Leuchte. - Zunächst wird auf
1 Bezug genommen. - Eine erfindungsgemäße Leuchte für ein Leuchtmittel
6 , umfasst im Wesentlichen ein Gehäuse25 aus einem zylinderförmigen, leicht kugelabschnittsförmigen Einbaurahmen1 , mit einer mittig vorgesehenen Öffnung7 , wobei sich die Öffnung7 axial entlang des Gehäuses25 erstreckt. Des Weiteren umfasst das Gehäuse25 einen U-förmigen Bügel2 , der ausladend über der Öffnung7 aufgespannt ist. Auch umfasst die erfindungsgemäße Leuchte eine Leuchtmittelaufnahme5 , die an dem Bügel2 angebracht und zur Aufnahme und Positionierung des Leuchtmittel6 in der Öffnung7 geeignet ist. Dementsprechend kann eine Lichtaustrittsfläche19 des Leuchtmittels6 in etwa bündig mit der Öffnung7 abschließen. - Zum Einbau der Leuchte in ein flächiges Paneel (nicht dargestellt), beispielsweise einer Zimmerdecke, ist der Einbaurahmen
1 mit einer Einbauschürze8 ausgestattet, die in einem eingebauten Zustand an dem Paneel anliegt. Zur Fixierung der Leuchte in dem flächigen Paneel ist ein Federmechanismus9 vorgesehen, der mit einem Ausleger10 ausgestattet ist. Zur Montage wird die Leuchte zumindest abschnittsweise in eine vorbereitete Bohrung eingeschoben, wobei der Federmechanismus9 nach dem Einschieben in die Bohrung aktiviert wird und der Ausleger10 auf der Deckeninnenseite aufliegt. Dementsprechend wird der Ausleger10 gegen die Einbauschürze8 verspannt und die Leuchte fixiert. - Die Leuchtmittelaufnahme
5 ist zumindest abschnittsweise als Träger12 ausgestaltet, der den Bereich zwischen den Schenkeln des U-förmigen Bügels2 zumindest teilweise überbrückt. Des Weiteren weist die Leuchtmittelaufnahme5 einen Sockel3 auf, der über ein Adapterelement13 an dem Träger12 angebracht ist. Als Sockel3 kommen grundsätzlich alle verfügbaren Leuchtmittelsockel in Frage, die zum Anschluss eines Leuchtmittels geeignet sind. Denkbar sind beispielsweise Kombinationen aus Sockel und Leuchtmittel der Baureihen GU10, GZ10, MR11, MR16, auch kann das Leuchtmittel als Leuchtdiode mit der Paarung GU10, G5.3 ausgestaltet sein. Denkbar sind ebenfalls Leuchtstofflampen mit GU10, E14 oder E27 Anschluss. Auch können PAR-Lampen des Typs R50, R63 oder R 80 verwendet werden. Im Wesentlichen ist der Sockel3 dazu geeignet, sowohl eine lösbare, elektrische, als auch mechanische Verbindung mit dem Leuchtmittel6 einzugehen. Selbstverständlich ist die Leuchtmittelaufnahme5 an alle weiteren Sockel- Leuchtmittelkombinationen anpassbar. Auch ist der Träger12 mit Bohrungen14 zur Durchführung von elektrischen Leitungen ausgestattet. Auch ist ein Anschlussterminal11 zur Zuführung der elektrischen Anschlüsse vorgesehen. - Weitere Details der vorliegenden erfindungsgemäßen Leuchte ergeben sich vorteilhafterweise aus einer Beschreibung der zugrundeliegenden Funktionsweise.
- In der
1 ist eine Betriebsposition des Leuchtmittels6 in Bezug auf das Gehäuse25 erkennbar. Die Lichtaustrittsfläche19 des Leuchtmittels6 schließt in dieser Betriebsposition in etwa bündig mit der Öffnung7 ab und füllt die Öffnung7 im Wesentlichen aus. Es ist nachvollziehbar, dass eine Handhabung des Leuchtmittels6 , insbesondere ein Wechsel des Leuchtmittels6 nicht möglich ist, da das Leuchtmittel6 an keiner Stelle ergriffen werden kann. - Erfindungsgemäß ist nunmehr vorgesehen, dass die Leuchtmittelaufnahme
5 weiterhin ein Lagermittel4 aufweist, welches dazu geeignet ist, das Leuchtmittel6 wahlweise zwischen einer Betriebsposition und einer Wartungsposition bzw. zwischen einer Wartungsposition in eine Betriebsposition zu überführen. - Die Wartungsposition ist in
2 dargestellt. In dieser Wartungsposition befindet sich das Leuchtmittel6 in einer Wartungsposition, d.h. das Leuchtmittel6 steht zumindest abschnittsweise aus der Öffnung7 hervor, zumindest aber so weit, dass es von einem Benutzer ergriffen werden kann. Hierdurch kann ein einfacher Austausch des Leuchtmittels6 gewährleistet werden, da das Leuchtmittel6 nunmehr unproblematisch ergriffen und je nach Auswahl des montierten Sockels gedreht oder gesteckt werden kann. - Das Lagermittel
4 ist im Wesentlichen als Linearlager ausgestaltet, welches ein Verschieben der Leuchtmittelaufnahme5 entlang eines Schenkels des U-förmigen Bügels2 erlaubt. Denkbar sind selbstverständlich auch weitere Lagerformen, die grundsätzlich eine Positionsänderung der Leuchtmittelaufnahme in der geforderten Weise ermöglichen können. Durch die Ausgestaltung des Lagermittels4 als Linearlager wird es vorteilhaft ermöglicht, das Leuchtmittel6 in entsprechend geeigneter Weise innerhalb bzw. außerhalb der Öffnung7 zu verfahren, mindestens jedoch zwischen der oben beschriebenen Betriebs- und Wartungsposition. - Des Weiteren ist vorgesehen, dass das Lagermittel
4 mit einer Rastvorrichtung15 ausgestattet ist. Die Rastvorrichtung15 ist dazu geeignet, die Leuchtmittelaufnahme5 bzw. das Leuchtmittel6 wahlweise in der Betriebsposition bzw. in der Wartungsposition zu fixieren. Hierzu umfasst die Rastvorrichtung15 eine Kulisse16 , in welche eine Kulissennocke17 eingreifen kann. Die Kulissennocke17 ist wiederum endseitig eines Federelements18 angebracht, welches auf dem Bügel2 befestigt ist. Die Funktionsweise bzw. Bedienung der Rastvorrichtung15 ähnelt der Betätigung eines Druckkugelschreibers. Ausgehend von der Betriebsposition in1 , kann das Leuchtmittel6 durch leichtes Drücken auf die Lichtaustrittsfläche19 bzw. das Leuchtmittel6 geringförmig in die Öffnung7 eingedrückt werden. Hierdurch wird die Rastvorrichtung15 zunächst entriegelt und das Leuchtmittel6 bewegt sich nach dem Wegfall des Druckes aus der Öffnung7 hinaus. Hierbei gleitet das Lagermittel4 den Schenkel des Bügels2 entlang, wodurch selbstverständlich ebenfalls der Träger12 , der Sockel3 und damit das Leuchtmittel6 in Richtung der Öffnung7 bewegt werden, bis eine Wartungsposition erreicht ist. Auch für diese Wartungsposition existiert eine korrespondierende Stellung der Kulissennocke17 und der Kulisse16 , so dass die Rastvorrichtung15 in der vorbestimmbaren Wartungsposition verharrt. Entsprechend dem zuvor beschriebenen Procedere zur Überführung des Leuchtmittels6 aus der Betriebsposition in die Wartungsposition, kann das Leuchtmittel6 auf die gleiche Art und Weise zurück in eine Betriebsposition überführt werden, indem wiederum eine Kraft auf die Lichtaustrittsfläche19 bzw. das Leuchtmittel6 ausgeübt wird und das Leuchtmittel6 in Richtung der Betriebsposition gedrückt wird. Wird die Betriebsposition erreicht, rastet die Rastvorrichtung15 erneut ein. Vorteilhafterweise steht die Rastvorrichtung15 unter einer Federvorspannung, die das Verfahren von der Betriebsposition in die Wartungsposition unterstützt. Dementsprechend liefert die Federvorspannung eine geringe Gegenkraft, wenn die Leuchtmittelaufnahme5 aus der Wartungsposition zurück in die Betriebsposition verschoben wird. - Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist in den
3 und4 dargestellt. - Es sind grundsätzlich drei verschiedene Sockel-Leuchtmittelsysteme bekannt, die sich durch die Art der Betätigung – Halbdrehung, Drehung und Stecken – unterscheiden. Während die oben beschriebene bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Leuchte vorzugsweise für Sockel-Leuchtmittelsysteme geeignet ist, die durch Drehung bzw. Halbdrehung arretiert bzw. gelöst werden können, ergibt sich für Sockel-Leuchtmittelsysteme, die durch Stecken verbunden werden das Problem, dass das Einstecken eines Leuchtmittels
6 in der Wartungsposition gleichermaßen zu einer Bewegung der Leuchtmittelaufnahme5 bzw. des Leuchtmittels6 in Richtung der Betriebsposition führen kann. - Um dieser in diesem Fall unerwünschten Bewegung zu begegnen, ist eine Arretiervorrichtung
20 vorgesehen. Die Arretiervorrichtung20 ist grundsätzlich dazu geeignet, die Leuchtmittelaufnahme5 in der Wartungsposition zu fixieren. In der hier dargestellten Ausführungsform umfasst die Arretiervorrichtung20 im Wesentlichen einen Federstab21 mit einem Vorsprung22 und einem Betätigungselement24 . Der Federstab21 ist an der Leuchtmittelaufnahme5 befestigt und erstreckt sich in Richtung des Leuchtmittels6 und der Öffnung7 . Der Vorsprung22 ist auf einem geeigneten Abschnitt des Federstabes21 angebracht, so dass eine Raste23 im Bereich des Gehäuses25 in einer Wartungsposition hintergriffen werden kann. Dementsprechend kann die Leuchtmittelaufnahme5 in der Wartungsposition arretiert und das Leuchtmittel6 gewechselt werden. Zur Lösung der Arretiervorrichtung20 wird das gut erreichbare Betätigungselement24 betätigt, wodurch der Federstab21 gebogen und die Verbindung zwischen Raste23 und Vorsprung22 aufgelöst wird. Dementsprechend kann das Leuchtmittel6 bzw. die Leuchtmittelaufnahme5 , wie bereits oben beschrieben, in die Betriebsposition überführt werden.
Claims (16)
- Leuchte, umfassend mindestens – ein Gehäuse (
25 ), sowie – eine Leuchtmittelaufnahme (5 ) zur Anbringung eines Leuchtmittels (6 ) in dem Gehäuse (25 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittelaufnahme (5 ) über ein Lagermittel (4 ) mit dem Gehäuse (25 ) verbunden ist, welches es ermöglicht, die Position der Leuchtmittelaufnahme (5 ) gegenüber dem Gehäuse (25 ) zu verändern. - Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
25 ) eine Öffnung (7 ) aufweist, wobei ein von der Leuchtmittelaufname (5 ) aufgenommenes Leuchtmittel (6 ) in einer Betriebsposition in etwa bündig mit der Öffnung (7 ) abschließt, wobei ein von der Leuchtmittelaufnahme (5 ) aufgenommenes Leuchtmittel (6 ) in einer Wartungsposition zumindest abschnittsweise aus der Öffnung hervorragt. - Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
25 ) einen zylinderförmigen Einbaurahmen (1 ) und einen U-förmigen Bügel umfasst, wobei sich die Öffnung (7 ) axial entlang des Einbaurahmens (1 ) erstreckt, wobei der Bügel (2 ) die Öffnung (7 ) überragt und die Leuchtmittelaufnahme (5 ) zumindest abschnittsweise zwischen dem U-förmigen Bügel (2 ) angeordnet ist. - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagermittel (
4 ) als Linearlager ausgestaltet ist, welches auf dem Bügel (2 ) verschoben werden kann. - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittelaufnahme (
5 ) einen Träger (12 ) umfasst, der den Bereich zwischen den Schenkeln des U-förmigen Bügels (2 ) zumindest abschnittsweise überspannt - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittelaufnahme (
5 ) mit einem Sockel (3 ) zur Aufnahme des Leuchtmittels (6 ) ausgestattet ist. - Leuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel (
3 ) dazu geeignet ist, das Leuchtmittel (6 ) durch Drehung, Halbdrehung oder per Stecken aufzunehmen. - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Leuchtmittel um eine Glühlampe mit der Sockelspezifikation GU10, GZ10, MR11, MR16, oder um eine Leuchtdiode mit der Sockelspezifikation GU10 oder G5.3 oder um eine Leuchtstofflampe mit der Sockelspezifikation GU10, E14 oder E27 oder um eine PAR-Lampe mit der Sockelspezifikation R50, R63 oder R 80 handelt, wobei jeweils ein entsprechend korrespondierender Sockel (
3 ) vorgesehen ist. - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittelaufnahme (
5 ) mit einer Rastvorrichtung (15 ) ausgestattet ist, die durch Einwirkung einer Kraft auf das Leuchtmittel (6 ) betätigt werden kann und mindestens dazu geeignet ist, die Leuchtmittelaufnahme (5 ) bzw. das Leuchtmittels (6 ) wahlweise in einer Betriebsposition und einer Wartungsposition zu arretieren. - Leuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastvorrichtung (
15 ) derart ausgestaltet ist, dass sowohl die Kraft zur Überführung der Leuchtmittelaufnahme (5 ) von der Betriebsposition in die Wartungsposition, als auch die Kraft zur Überführung der Leuchtmittelaufnahme (5 ) von der Wartungsposition in die Betriebsposition gleich ausgerichtet sind. - Leuchte nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastvorrichtung (
15 ) eine Kulisse (16 ) in der Leuchtmittelaufnahme (5 ) umfasst, in der eine Kulissennocke (17 ) geführt wird, wobei die Kulissennocke (17 ) endseitig eines mit dem Gehäuse (25 ) verbundenen Federelements (18 ) vorgesehen ist. - Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Arretiervorrichtung (
20 ) zwischen der Leuchtmittelaufnahme (5 ) und dem Gehäuse (25 ) vorgesehen ist, die dazu geeignet ist, die Leuchtmittelaufnahme (5 ) bzw. das Leuchtmittel (6 ) in der Wartungsposition zu arretieren. - Leuchte nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiervorrichtung (
20 ) als Federstab (21 ) mit einem Vorsprung (22 ) ausgestaltet ist, wobei der Vorsprung (22 ) in einer Wartungsposition in eine gehäuseseitige Raste (23 ) eingreifen kann, wobei die Verbindung zwischen Vorsprung (22 ) und Raste (23 ) durch ein endseitig des Federstabes (21 ) vorgesehenes Betätigungselement (24 ) gelöst werden kann. - Verfahren zum Wechsel eines Leuchtmittels (
6 ) in einer Leuchte gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet durch nachfolgende Schritte: – das Leuchtmittel (6 ) und die Leuchtmittelaufnahme (5 ) befindet sich in einer Betriebsposition; – das Leuchtmittel (6 ) und die Leuchtmittelaufnahme (5 ) werden aus der Betriebsposition in eine Wartungsposition verschoben, in der das Leuchtmittel (6 ) durch einen Benutzer erreicht werden kann; – das Leuchtmittel (6 ) kann in der Wartungsposition gewechselt werden; – das Leuchtmittel (6 ) und die Leuchtmittelaufnahme (5 ) werden aus der Wartungsposition in die Betriebsposition verschoben. - Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (
6 ) und die Leuchtmittelaufnahme (5 ) durch einmaliges Drücken auf das Leuchtmittel (6 ) aus der Betriebsposition in die Wartungsposition, als auch durch einmaliges Drücken aus der Wartungsposition in die Betriebsposition überführt werden kann. - Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das einmalige Drücken auf die Lichtaustrittsfläche (
19 ) des Leuchtmittels (6 ) ausgeübt wird.
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