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Die
Erfindung betrifft Beleuchtungen für Flugzeuge. Insbesondere betrifft
die Erfindung eine Beleuchtungseinheit für ein Flugzeug sowie ein Flugzeug,
umfassend eine entsprechende Beleuchtungseinheit.
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In
heutigen Passagierflugzeugen werden als Allgemeinbeleuchtung zum
großen
Teil Leuchtstofflampen in Röhren
verwendet. Weiterhin werden zur Darstellung einer bestimmten Information
in heutigen Passagierflugzeugen sog. „Signs” verwendet, welche die Information
als Schrift oder Piktogramm wiedergeben. Hierbei handelt es sich
beispielsweise um Schilder oder Leuchttafeln für die Wiedergabe von Befehlen
oder Warnhinweisen, wie beispielsweise „No smoking” oder „Fasten
seat belt”.
Alle diese Beleuchtungseinrichtungen weisen den Nachteil auf, dass
sie eine relativ große
Einbautiefe benötigen. Der
Einbau ist somit nicht an jeder beliebigen Fläche möglich, da oft der Platz dahinter
nicht für
eine entsprechende Installation ausreicht. Wegen des zumeist verdeckten
Einbaus ist weiterhin oft nur ein Bruchteil der bereitgestellten
Lichtenergie, welche zum großen
Teil ungenutzt nach hinten oder seitwärts abgestrahlt wird, nutzbar.
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DE 198 59 195 A1 beschreibt
ein Sichtbauteil aus Verbundwerkstoff mit einer integrierten Beleuchtung,
beispielsweise in Form einer Elektrolumineszenzfolie.
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DE 91 17 049 U1 beschreibt
eine flache Anzeigeeinrichtung mit einer transluzenten Lichtscheibe und
einer Lichtquelle in Form einer kleinen Glühbirne.
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Auch
sind quecksilberfreie Entladungslampen bekannt, wie sie beispielsweise
unter der Bezeichnung OSRAM PLANON vertrieben werden.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Beleuchtungseinheit für Flugzeuge
bereitzustellen die eine Einsparung von Platz und Material bei der
Ausstattung des Flugzeugs ermöglicht.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung, wird die obige Aufgabe mittels einer Beleuchtungseinheit
für Flugzeuge
gelöst, welche
die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung der
Beleuchtungseinheit können
nun auch Flächen für deren
Einbau genutzt werden, welche in der Tiefe so stark begrenzt sind,
dass andere (konventionelle) Leuchtstofflampen keinen Platz finden.
Vorteilhafterweise ermöglicht
die Blende, welche die Lichtquelle teilweise abschirmen kann, die
Darstellung von Informationen, welche von den Flugpassagieren aufgenommen
werden können.
Durch die flächige
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinheit
ist es möglich,
große
Beleuchtungs- oder Informationsflächen zu erzeugen, welche beispielsweise in
einer Seitenwand der Flugzeugkabine integriert sind.
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Die
zumindest teilweise lichtdurchlässige Blende
ist als Inneneinrichtungselement einer Flugzeugkabine ausgeführt, wobei
das Inneneinrichtungselement ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend
Wandverkleidung, Fenster-Paneele, Seiten-Paneele, Deckenverkleidung
und Gepäckfach.
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Somit
wird eine Beleuchtungseinheit bereitgestellt, welche als Blende
ein Inneneinrichtungselement der Flugzeugkabine aufweist, so dass
bei Installation des Inneneinrichtungselements in die Flugzeugkabine
bereits ein Einbau der Beleuchtungseinheit in das Flugzeug ausgeführt wird.
Dies minimiert den zusätzlichen
Installationsaufwand und spart somit Kosten. Weiterhin ist keine
zusätzliche
Blende vorgesehen, wodurch Platz- und Materialaufwand eingespart
werden können.
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Die
Lichtquelle ist als quecksilberfreie Entladungslampe ausgeführt.
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Somit
wird eine Beleuchtungseinheit bereitgestellt, welche sich durch
hohe Leuchtdichte, hohe Leuchtdichtehomogenität, hohe Farbqualität, hohe Lebensdauer
und Umweltverträglichkeit
auszeichnet.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung weist die Lichtquelle einen Befestigungsbereich mit einer
Aussparung zur Befestigung der Lichtquelle an der zumindest teilweise
lichtdurchlässigen
Blende mittels dem Befestigungsmittel auf, wobei das Befestigungsmittel
als Schraube, Niete, selbstverriegelnder Steckbolzen oder Clip ausgeführt ist.
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Dies
ermöglicht
eine einfache Montage der Lichtquelle an der Blende.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung weist die zumindest teilweise lichtdurchlässige Blende
eine Ausnehmung auf, wobei die Ausnehmung zumindest teilweise mit
einem transparenten, mechanisch widerstandsfähigen Material gefüllt ist.
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Vorteilhafterweise
wird somit eine Beleuchtungseinheit bereitgestellt, deren Lichtquelle
durch die Blende vor mechanischer Beschädigung oder Verunreinigung
geschützt
ist, wobei das transparente Material zur Abdeckung der Lichtquelle
eine derarte Form aufweisen kann, dass hierdurch Informationen darstellbar
sind.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist das transparente Material ausgewählt aus der Gruppe umfassend
Kunststoff, Plexiglas und Glas. Hier handelt es sich um robuste,
leicht zu verarbeitende Materialien, welche ein hohes Maß an Funktionalität aufweisen.
Durch die Kombination von durchsichtigen und undurchsichtigen Materialien lassen
sich innovative Designelemente und Informationselemente in der Kabine
erzeugen.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung umfasst die Blende ein Schutzgitter oder eine Schutzabdeckung
zum Schutz der zweidimensionalen Lichtquelle vor mechanischer Beschädigung.
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Vorteilhafterweise
wird somit durch das Schutzgitter oder die Schutzabdeckung ein zusätzlicher
Schutz der Lichtquelle erreicht, welcher insbesondere beim Einbau
der Beleuchtungseinheit in den Frachtraum des Flugzeugs von Vorteil
ist.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist die Ausnehmung der Blende zur Aufnahme eines Diffusors,
eines Strahlungsfilters oder einer Projektionsoptik ausgeführt, wobei
die Projektionsoptik zumindest eine Linse aufweist.
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Hierdurch
wird es ermöglicht,
diffuses oder gefiltertes Licht zur Beleuchtung der Kabine bereitzustellen
oder aber auch die Lichtstrahlen gezielt auf eine entsprechende
Projektionsfläche
zu projizieren. Hierdurch kann beispielsweise ein indirektes Informationsanzeigesystem
in Form der Beleuchtungseinheit bereitgestellt werden, durch welches
Informationen auf eine Projektionsfläche projizierbar sind.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist die Ausnehmung der Blende zur Aufnahme eines Flüssigkristall-Displays
ausgeführt.
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Hierdurch
ist es beispielweise möglich,
dynamische Informationen durch die Beleuchtungseinheit darzustellen.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung weist die Beleuchtungseinheit einen Datenport auf, über welchen
das Flüssigkristall-Display
extern ansteuerbar ist, wobei der Beleuchtungseinheit über den
Datenport Displaydaten übermittelbar
sind und wobei über
die übermittelten
Displaydaten das Flüssigkristall-Display
steuerbar ist.
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Somit
kann das Flüssigkristall-Display
beispielsweise von einem externen Steuerpult aus bedient werden.
Vorteilhaft können
somit extern entsprechende Steuerbefehle an das Flüssigkristall-Display
und somit an die gesamte Beleuchtungseinheit abgegeben werden, welche
in der Folge dann zu einer entsprechenden Informationsanzeige führen. Dies
führt zu
einer Flexibilität
hinsichtlich der dargestellten Informationen oder auch Beleuchtungsfarben,
mit welchen die individuellen Fluggäste bedient werden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung sind über
das Flüssigkristall-Display Informationen
visualisierbar ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus statischer Information, dynamischer
Information, Sitzreiheninformation, Sitzplatzinformation, Warninformation,
Verbotinformation, Fluginformation, Fluchtweginformation und Unterhaltungsinformation.
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Beispielsweise
kann somit ein Sonnenaufgang, ein Sternenhimmel, ein Airline-Logo
oder aber auch Werbung dargestellt werden. Vorteilhaft kann damit
beispielsweise eine Beleuchtungseinheit angegeben werden, welche
zu einem gegebenen Zeitpunkt dem Fluggast Informationen bezüglich einer entsprechenden
Sitzreihe, vor der er sich gerade befindet, oder aber auch Informationen
bezüglich
eines bestimmten Sitzplatzes, welchen er gerade sucht, bereitstellt.
Weiterhin kann die Beleuchtungseinheit zu einem gegebenen Zeitpunkt
Warninformation, beispielsweise in Form eines Anschnallsignals,
bereitstellen oder aber im Fall einer Notsituation den Weg zum nächsten Notausgang
weisen. Weiterhin ist es auch möglich,
dass die Beleuchtungseinheit visuelle Informationen zur Unterhaltung
der Fluggäste
darstellt, wie beispielsweise Filme oder aber auch einfach nur entspannende
Muster, Formen, Figuren in verschiedenen Farben und Bewegungsabläufen.
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Vorteilhafterweise
ist somit ein äußerst flexibles,
individuell programmierbares, ansteuerbares und bedienbares Beleuchtungssystem
angegeben, welches auf entsprechende Anforderungen und Situationen
individuell reagieren kann.
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Im
Folgenden werden mit Verweis auf die Figuren bevorzugte Ausführungsbeispiele
der beschrieben.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer Beleuchtungseinheit gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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2 zeigt
eine schematische Darstellung einer Beleuchtungseinheit gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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3 zeigt
eine schematische Darstellung einer Beleuchtungseinheit mit einem
Flüssigkristall-Display
und einem Datenport gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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4 zeigt
eine schematische Darstellung einer Beleuchtungseinheit mit Projektionslinsen
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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5 zeigt
eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Beleuchtungseinheit
mit einer verspiegelten Blende gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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6 zeigt
eine schematische Darstellung einer Beleuchtungseinheit gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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7 zeigt
eine schematische Querschnittsdarstellung eines ersten Abschnitts
einer Beleuchtungseinheit mit Schutzgitter gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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8 zeigt
eine schematische Querschnittsdarstellung eines zweiten Bereichs
der Beleuchtungseinheit von 7.
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In
der folgenden Figurenbeschreibung werden für die gleichen oder ähnlichen
Elemente die gleichen Bezugsziffern verwendet.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer Beleuchtungseinheit gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Wie in 1 zu erkennen, weist die Beleuchtungseinheit
eine zweidimensionale Lichtquelle 1, eine zumindest teilweise
lichtdurchlässige
Blende 2 und ein Befestigungsmittel 3 auf. Die
zweidimensionale Lichtquelle 1 ist über das Befestigungsmittel 3 mit
der Blende 2 fest verbunden. Hierfür ist ein Befestigungsbereich 4 vorgesehen, welcher
eine Aussparung 5 aufweist. Der Befestigungsbereich 4 ist,
wie in 1 zu erkennen, in Form einer winkelförmigen Anordnung
ausgeführt,
welche mit der zweidimensionalen Lichtquelle 1 fest verbunden
ist. Das Befestigungsmittel 3 ist beispielsweise als Schraube,
Niete oder als selbstverriegelnder Steckbolzen ausgeführt. Auch
ist es möglich,
dass die Lichtquelle 1 mittels eines Clips an die Blende 2 angeclipt
wird.
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Die
Blende 2 ist als Inneneinrichtungselement einer Flugzeugkabine
ausgeführt,
bei welchem es sich beispielsweise um eine Wandverkleidung, ein Deckenelement
oder ein Gepäckfach
handelt.
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Die
zweidimensionale Lichtquelle 1 kann beispielsweise in Form
einer quecksilberfreien Entladungslampe ausgeführt sein, welche sich durch
hohe Leuchtdichte, hohe Leuchtdichtehomogenität, hohe Farbqualität und hohe
Lebensdauer auszeichnet. Die Farbtöne, welche von der Lichtquelle 1 ausgestrahlt werden,
entsprechen beispielsweise denen der Allgemeinbeleuchtung. Die gesamte
Lichtquelle 1 ist hierbei als Einheit austauschbar, weist
eine Lambert'sche
Strahlercharakteristik auf und ist quecksilberfrei. Somit ist eine überdurchschnittliche
Umweltverträglichkeit
gewährleistet.
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Weiterhin
weist die zumindest teilweise lichtdurchlässige Blende 2 eine
Ausnehmung 7 auf, welche vom Licht der Lichtquelle 1 durchleuchtbar
ist. Durch eine entsprechende Formgebung der Ausnehmung 7 ist
es somit möglich,
Formen, Muster, Zeichen oder Schrift leuchtend darzustellen.
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2 zeigt
eine schematische Darstellung einer Beleuchtungseinheit gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Hierbei sind die Ausnehmungen 7 in Form
von sternförmigen
Ausschnitten ausgeführt,
so dass die Kombination aus Lichtquelle 1 und Blende 2 den
Eindruck eines Sternenhimmels vermittelt, welcher bei entsprechender Beleuchtungsstärke und
Beleuchtungsfarbe eine angenehme, beruhigende Wirkung auf die Fluggäste erzielen
kann.
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3 zeigt
eine schematische Darstellung einer Beleuchtungseinheit gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Hier ist ein Flüssigkristall-Display 16 in
die Ausnehmung 7 der Blende 2 integriert, welches
von der Lichtquelle 1 durchleuchtet wird. Über den
Datenport 6 ist das Flüssigkristall-Display
extern ansteuerbar. Somit sind über den
Datenport 6 Displaydaten an die Beleuchtungseinheit übermittelbar,
so dass eine Anzeige des Flüssigkristall-Displays 16 extern
steuerbar ist.
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Auf
diese Art und Weise können über das Flüssigkristall-Display 16 Informationen
visualisiert werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um Informationen
bezüglich
der entsprechenden Sitzreihe, in deren Nähe die Beleuchtungseinheit
angebracht ist, handeln. Weiterhin kann es sich um Informationen
bezüglich
entsprechender Gefahrensituationen handeln, welche während des
Fluges auftreten können.
Es kann sich aber auch um ganz normale Fluginformationen, wie beispielsweise
die aktuelle Geschwindigkeit des Flugzeugs oder die Reiseflughöhe handeln,
um Verbotinformationen, wie beispielsweise ein Rauchverbot, um Fluchtweginformationen
oder Informationen zur Unterhaltung der Fluggäste. Durch die erfindungsgemäße Beleuchtungseinheit
lassen sich, falls beispielsweise ein Flüssigkristall-Display 16 vorgesehen
ist, nicht nur einfache Informationen, welche lediglich ein Bild,
Dia, Piktogramm oder einen Schriftzug enthalten, darstellen, sondern
auch dynamische Informationen, wie beispielsweise veränderliche
Schriftzüge
oder Filme. Somit ist es möglich,
eine Beleuchtung bereitzustellen, welche neben ihrer Funktion als
Helligkeitsspender auch die Möglichkeit bietet,
temporäre
Anzeigen bereitzustellen, welche beispielsweise Informationen bezüglich einer
bestimmten Sitzreihe wiedergeben. Hierbei ist es denkbar, dass die
Nummer einer bestimmten Sitzreihe durch die Beleuchtungseinheit
(beispielsweise unter Verwendung des Flüssigkristall-Displays 16)
wiedergegeben wird und somit das Auffinden des Sitzplatzes beim
Einsteigen deutlich erleichtert wird, da die Nummer entsprechend
groß und
vom Gang aus leicht erkennbar darstellbar ist.
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Somit
lassen sich durch die Beleuchtungseinheit gut sichtbare Informationen
erzeugen, welche auf Wunsch veränderbar
sind. Nach dem Ausschalten sind diese Anzeigen unsichtbar.
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4 zeigt
eine schematische Darstellung einer Beleuchtungseinheit gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Wie in 4 zu erkennen, sind in der Blende 2 drei
Ausnehmungen 7, 71, 72 vorgesehen. Die
Ausnehmungen 7 und 71 sind hierbei zur Aufnahme
von Projektionsoptiken ausgeführt
(nicht dargestellt in 4), welche beispielsweise Linsen
oder Linsensysteme umfassen. Somit ist es möglich, einen fokussierten Lichtstrahl
zu erzeugen, welcher beispielsweise das Lesen in einem Buch erleichtert.
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Bei
der Ausnehmung 72 handelt es sich beispielsweise um eine
Ausnehmung, welche einen Diffusor aufnimmt. Somit ist es möglich, diffuses
Licht zu erzeugen.
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5 zeigt
eine schematische. Darstellung einer Beleuchtungseinheit gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Hierbei ist die Ausnehmung 7 der Blende 2 mit
einem transparenten Material 9 versehen, bei dem es sich
beispielsweise um Kunststoff, Plexiglas oder Glas handelt. Das transparente
Material 9 ist hierbei widerstandsfähig und bietet der dahinter
liegenden Lichtquelle 1 hinreichenden Schutz vor mechanischer
Beschädigung oder
Verunreinigung.
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Des
weiteren ist die Blende 2 in Teilbereichen mit einem spiegelartigen
Material 17 versehen. Somit kann die Beleuchtungseinheit
beispielsweise als Leuchte in einer Toilettenkabine, wo der Einbauraum
durch die Größe der Kabine
limitiert ist, verwendet werden. Es handelt sich also um einen halbdurchlässigen beleuchteten
Spiegel, welcher beispielsweise in die Seitenverkleidung eines Waschraums
oder eines Bordtoilettenraums integriert ist.
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6 zeigt
eine schematische Darstellung einer Beleuchtungseinheit gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Die Aussparung 7 weist hierbei mehrere,
verschiedenfarbige transparente Materialien 9, 91, 92, 93 auf,
welche insgesamt eine Art „Pseudo-Fenster” ausbilden.
Die transparenten Materialien 9, 91, 92, 93 stellen
hierbei Sonne, Wolken und Himmel dar. Auf diese Art können Kabinenfenster
dort simuliert werden, wo wegen Einbauten (z. B. Steigeleitungen
der Klimaanlage) kein echtes Kabinenfenster anbringbar ist.
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7 zeigt
eine schematische Querschnittsdarstellung eines ersten Bereichs
einer Beleuchtungseinheit gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Die in 7 dargestellte Beleuchtungseinheit
weist eine zweidimensionale Lichtquelle 1 und eine Blende 2 auf.
Die Blende 2 umfasst ein Schutzgitter 8, welches
die dahinter liegende Lichtquelle 1 besonders wirksam vor
mechanischer Beschädigung
schützt.
Die Lichtquelle 1 ist in der Blende 2, welche
in Form eines Gehäuses 13 ausgeführt ist,
integriert. Auf der Rückseite
des Gehäuses 13 befindet
sich eine Metallplatte zur Kühlung
der Lichtquelle 1, welche über das Distanzstück 11 auf Distanz
zur Deckenverkleidung gehalten wird, an welche die Beleuchtungseinheit
der 7 angebracht wird.
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Weiterhin
ist ein Diffusor 10 vorgesehen, zur Erzeugung diffusen
Lichtes.
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8 zeigt
eine schematische Querschnittsdarstellung eines zweiten Bereichs
der Beleuchtungseinrichtung aus 7. Die Lichtquelle 1 weist eine
Gummidichtung 14 auf, durch welche ein fester und elastisch
gelagerter Sitz der Lichtquelle 1 in dem Gehäuse 13 gewährleistet
ist. Weiterhin weist das Gehäuse 13 eine
Elektronik 15 auf, über
welche die Lichtquelle 1 und ggf. das Flüssigkristall-Display 16 (nicht
gezeigt in 8) angesteuert werden kann.
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Somit
wird eine Beleuchtungseinheit bereitgestellt, welche im Frachtraum
eines Luftfahrzeugs verwendet werden kann, welcher, bedingt durch
die Flugzeugstruktur und die Brandschutzforderungen, möglichst
glattflächig
gestaltet werden muss.
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Weiterhin
sind auf diese Art und Weise Leuchten in Kücheneinbauten, speziell als
Downlight zur gleichmäßigen Beleuchtung
der Arbeitsplatte bereitgestellt. Weiterhin kann die vorliegende
Erfindung auch als Leuchte in anderen Arbeitsbereichen, wo es auf
möglichst
geringe Einbautiefe ankommt, verwendet werden. Es sind aber auch
Anwendungen als dekorative Leuchte im Kabinenbereich für direkte
Beleuchtung oder als dekorative Leuchte im Kabinenbereich für indirekte
Beleuchtung, z. B. über
flachen, abgehängten
Decken, möglich.
Weiterhin ist der Einsatz als Allgemeinbeleuchtung in Compartments
mit begrenztem Einbauraum, z. B. in Schlafkojen, in Deckenpaneels
als Downlight oder als Downlight im Versorgungskanal, vorgesehen.
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Die
Beleuchtungseinheit kann Farbfilter zur Erzeugung von Effekten in
Form von farbigen Filterscheiben vor der Lichtquelle 1 aufweisen.
Der Wirkungsgrad hängt
hierbei von der gewählten
Wellenlänge
ab, ist aber mit dem einer Leuchtstofflampe vergleichbar.
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Es
können
Schutzabdeckungen aus lichtdurchlässigem, bruchsicherem Material
vorgesehen sein, wie beispielsweise bruchsicherer, lichtdurchlässiger Kunststoff.
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Wegen
der geringen Einbautiefe lässt
sich die vorgeschlagene Beleuchtungseinheit in Gehäuse einbauen,
die sowohl für
einen Einbau in als auch für eine
Montage auf einer Fläche
geeignet sind.
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Als
Schutz vor Glasbruch kann eine geeignete Umschrumpfungsfolie vorgesehen
sein, so dass die Beleuchtungseinheit oder Teile der Beleuchtungseinheit
von einem lichtdurchlässigen
Kunststoff schützend
ummantelt werden.
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Die
Erfindung beschränkt
sich in ihrer Ausführung
nicht auf die in den Figuren dargestellten bevorzugten Ausführungsformen.
Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten denkbar, welche von der
dargestellten Lösung
und dem erfindungsgemäßen Prinzip auch
bei grundsätzlich
anders gearteten Ausführungsformen
Gebrauch macht.
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Ergänzend sei
darauf hinzuweisen, dass „umfassend” keine
anderen Elemente oder Schritte ausschließt und „eine” oder „ein” keine Vielzahl ausschließt. Ferner
sei darauf hingewiesen, dass Merkmale oder Schritte, die mit Verweis
auf eines der obigen Ausführungsbeispiele
beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen
oder Schritten anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden
können.
Bezugszeichen in den Ansprüchen
sind nicht als Einschränkungen anzusehen.