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DE102004050600A1 - Beleuchtungseinrichtung für ein Fahrzeug - Google Patents

Beleuchtungseinrichtung für ein Fahrzeug Download PDF

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DE102004050600A1
DE102004050600A1 DE102004050600A DE102004050600A DE102004050600A1 DE 102004050600 A1 DE102004050600 A1 DE 102004050600A1 DE 102004050600 A DE102004050600 A DE 102004050600A DE 102004050600 A DE102004050600 A DE 102004050600A DE 102004050600 A1 DE102004050600 A1 DE 102004050600A1
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Germany
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lighting device
illumination field
vehicle
illumination
light source
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Inventor
Jörg Moisel
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
DaimlerChrysler AG
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Arrangements Of Lighting Devices For Vehicle Interiors, Mounting And Supporting Thereof, Circuits Therefore (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung für ein Fahrzeug, die eine punktförmige Lichtquelle zur Erzeugung eines Ausleuchtungsfeldes im Bereich einer Fahrzeugtür oder der Hecköffnung des Fahrzeuges aufweist. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Ausleuchtungsfeld durch eine Glühlampe und ein Projektionselement beispielsweise mit einer Freiformfläche erzeugt wird. DOLLAR A Das erfindungsgemäße erzeugte Ausleuchtungsfeld zeigt in seinem Inneren mehrere aneinander stoßende Beleuchtungsbereiche unterschiedlicher Helligkeit, welche sich im Bereich des Aneinanderstoßens in ihrer Helligkeit um mindestens 30% unterscheiden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung für ein Fahrzeug gemäß den gattungsbildenden Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Eine solche Beleuchtungseinrichtung ist beispielsweise aus der DE 36 35 471 A1 bekannt. Es wird eine Leuchte offenbart, die an einem Fahrzeugaußenspiegel angeordnet ist und die in einem Außenspiegelhalter an einer vorderen seitlichen Fahrzeugtür nach hinten unten unverrückbar befestigt ist. Die Leuchte kann in einem Abstand zum Fahrzeug von einem tragbaren Sender einer Infrarot-Fernbedienung eingeschaltet werden, die dann auf einer Fahrzeugseite den Einstiegsbereich ausleuchtet. Das von der Leuchte ausgehende Licht ist so nach unten gerichtet, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Außerdem ist die Lampe der Leuchte im Außenspiegelhalter für Fahrer von Fahrzeugen uneinsehbar angeordnet. Die Leuchte erzeugt dabei gewöhnlich ein elliptisches Ausleuchtungsfeld und einen unkontrollierten Helligkeitsabfall von der Mitte zum Rand hin.
  • In der DE 198 05 771 A1 ist eine Beleuchtungsvorrichtung für Kraftfahrzeuge offenbart, die zur Befestigung an einem Kraftfahrzeug mit einem Gehäuse, in dem ein elektrisches Leuchtmittel angeordnet ist, ausgestattet ist. Als Leuchtmittel werden eine oder mehrere Leuchtdioden eingesetzt, die im Wesentlichen weißes Licht abstrahlen. Die Beleuchtungseinrichtung kann wegen der geringen Abwärme der Leuchtdioden besonders einfach in vorhandene Bauteile des Kraftfahrzeuges, insbesondere in die Außenspiegel, Innenspiegel, Zierleisten und Türgriffe, integriert werden und zur Ausleuchtung des Bereichs um das Fahrzeug oder des Fahrzeuginnenraums dienen. Die Beleuchtungseinrichtung weist wenigstens eine Leuchtdiode auf, wobei im Strahlengang des von der Leuchtdiode angestrahlten Lichts ein Linsensystem, insbesondere zur Strahlaufweitung vorgesehen ist. Hierbei ist von Nachteil, dass das Ausleuchtungsfeld regelmäßig eine verschwommene vorgegebene Helligkeitsverteilung zeigt.
  • Aus der DE 195 11 164 A1 ist ein Fahrzeugscheinwerfer für das Fern- bzw. Abblendlicht bekannt, welcher unter Verwendung eines Freiformflächenreflektors realisiert ist. Dieser Fahrzeugscheinwerfer ist nicht geeignet, den Nahbereich insbesondere einen Einstiegsbereich eines Fahrzeuges zu beleuchten. Durch die Ausbildung dieses Fahrzeugscheinwerfers kann auf das Vorsehen einer Lichtverteileroptik beispielsweise in Form einer Streuscheibe für den Fahrzeugscheinwerfer verzichtet werden.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine Beleuchtungseinrichtung für ein Fahrzeug mit einem vorgegebenen Ausleuchtungsfeld im Tür- oder Heckbereich mit einer einfachen Leuchte zu schaffen, welche eine vorgegeben Lichtverteilung im Ausleuchtungsfeld ermöglicht.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Bei dieser erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung ist von Vorteil, dass ein vorgegebenes Ausleuchtungsfeld auf einfache Weise so beleuchtet wird, dass es nun ermöglicht ist, spezielle Informationen oder Hinweise, beispielsweise in Form von Logos, die sich durch spezifische Helligkeitsunterschiede im Ausleuchtungsfeld darstellen lassen, realisiert werden können. Hierbei wird entgegen den bekannten Beleuchtungseinrichtungen für den Einstiegsbereich gerade nicht eine gleichmäßige oder weitgehend gleichmäßige oder verschwommene Beleuchtung des Ausleuchtungsfeldes angestrebt, sondern zielgerichtet eine vorgegebene Helligkeitsverteilung in dem Ausleuchtungsfeld realisiert, die sich dadurch auszeichnet, dass im Inneren des Ausleuchtungsfeldes mehrere aneinander stoßende Beleuchtungsbereiche gegeben sind, die sich in ihrer Helligkeit gerade im Bereich des Aneinanderstoßens um mindestens 30% insbesondere um mindestens 50% unterscheiden. Durch diese spezielle Ausbildung der Beleuchtungseinrichtung zur Erzeugung des vorgegebenen Ausleuchtungsfeldes mit dem in der Helligkeit unterschiedlichen Beleuchtungsbereichen ist ein für den Benutzer sehr angenehmes Ausleuchtungsfeld geschaffen, welches durch die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung erzeugt wird.
  • Bei einer bevorzugten Beleuchtungseinrichtung wird das vorgegebene Ausleuchtungsfeld einfach und billig, insbesondere mittels einer punktförmigen Lichtquelle und einem diesem zugeordneten Projektionselement mit Freiformfläche erzeugt. Dabei wird das Licht der insbesondere punktförmigen Lichtquelle mittels der Freiformfläche in das vorgegebene Ausleuchtungsfeld gelenkt. Hierzu wurde die Freiformfläche nach der gewünschten, vorgegebenen Gestalt des Ausleuchtungsfeldes zuvor berechnet und gefertigt. Durch diese Ausbildung der Beleuchtungseinrichtung mit einem Projektionselement mit Freiformfläche gelingt es, auf aufwändige zusätzliche optische Elemente zur Strahlführung oder Lenkung zu verzichten und dadurch einen einfachen Aufbau für die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung zu ermöglichen.
  • Es hat sich besonders bewährt, das Projektionselement als reflektives insbesondere als metallisch bedampftes reflektives Projektionselement mit Freiformfläche zu realisieren, da diese einen sehr kompakten Aufbau der Beleuchtungseinrichtung ermöglichen, ohne dass auf die prinzipiellen Vorteile der Freiformfläche für eine derartige Beleuchtungseinrichtung verzichtet werden muß. Diese Beleuchtungseinrichtung nutzt den gefalteten Lichtweg in der Beleuchtungseinrichtung durch den reflektiven Charakter der Freiformfläche aus und ermöglicht somit einen grundsätzlich kleineren Aufbau der Beleuchtungseinrichtung und damit eine bessere Integration in verschiedene Fahrzeuganbauteile, wie beispielsweise Innenspiegel, Außenspiegel, Zierleiste und/oder Türgriff bzw, als Anbauteil im Bereich der Heckleuchte.
  • Daneben hat es sich besonders bewährt, das Projektionselement als transmissives Projektionselement mit Freiformflächen zu realisieren, da diese kostengünstiger und einfacher herstellbar sind. Dabei hat sich insbesondere eine Herstellung der transmissiven Projektionselemente aus transparentem Kunststoff insbesondere aus PMMA oder PC oder COC bewährt. Vorzugsweise werden diese transmissiven Projektionselemente aus Kunststoff durch Spritzgießverfahren hergestellt und anschließend ggf. noch einem einfachen Polierprozess unterzo gen. Auf diese Weise kann ein sehr kostengünstiges Projektionselement mit Freiformfläche geschaffen werden und somit eine einfach aufgebaute und robuste Beleuchtungseinrichtung, welche zudem besonders kostengünstig realisiert werden kann, geschaffen. Dabei sind in den Freiformflächen, sei es in der Form einer transmissiven Freiformfläche oder in Form einer reflektiven Freiformfläche, alle Informationen zur Gestalt und Helligkeitsverteilung bzw. Kontrastverteilung des Ausleuchtfeldes enthalten, indem die optischen Eigenschaften bzw. die Form des Projektionselementes gewählt ist. In Kenntnis der vorgesehenen Ausgestaltung des Ausleuchtfeldes wird die Freiformfläche zielgerichtet berechnet und geschaffen.
  • Darüber hinaus hat es sich besonders bewährt, die Beleuchtungseinrichtung so auszubilden, dass das Ausleuchtfeld durch eine lichtstarke Lichtquelle und ein Projektionselement erzeugt wird, wobei das Projektionselement aus einer Beleuchtungsoptik, einem Abbildungsobjekt und einer Abbildungsobjektoptik in der Art eines Projektors realisiert ist. Die Beleuchtungsoptik wirkt mit der vorzugsweise punktförmigen Lichtquelle dahingehend zusammen, dass das von der Lichtquelle abgegebene Licht möglichst umfassend und gleichmäßig auf das Abbildungsobjekt gelenkt wird. Das Abbildungsobjekt repräsentiert die gewünschte Lichtverteilung in dem Ausleuchtungsfeld. Vorzugsweise ist das Abbildungsobjekt in der Art eines Durchleuchtbildes beispielsweise als Diapositiv oder beispielsweise als Folie mit Ausnehmungen insbesondere aus Metall realisiert. Gerade die metallische Ausbildung des Abbildungsobjektes erweist sich als besonders robust und dauerhaft funktionsfähig. Darüber hinaus zeigt das Projektionselement eine Abbildungsoptik, die insbesondere Einfluss auf die Abbildungsgröße bzw. Abbildungsschärfe nimmt. Dabei ist das Projektionselement bzw. die Lichtquelle so gewählt, dass eine scharfe, kontrastreiche und lichtstarke Abbildung des Abbil dungsobjektes in dem Ausleuchtfeld erreicht wird. Durch diese Ausbildung der Beleuchtungseinrichtung wird es in besonderem Maße möglich, sehr kontrastreiche Strukturen in dem Ausleuchtfeld zu schaffen, die sich durch deutliche Helligkeitsunterschiede in sich gegenseitig angrenzenden Bereichen auszeichnet. Hierdurch wird es möglich, beispielsweise eine sehr angenehme Beleuchtungseinrichtung für ein Einstiegslicht im Bereich der Türen zu schaffen, die beispielsweise mit einem farblich und/oder helligkeitsmäßig hervorgehobenem bzw. abgesetzten identifizierenden Kennzeichnung beispielsweise in Form eines Logos ermöglicht. Dies führt zu einem sehr angenehmen Erscheinungsbild des Fahrzeuges. Dies in besonderen Maße bei dieser beispielhaften Ausbildung der Beleuchtungseinrichtung, die ein sehr verlässliches und scharfes Abbild des Abbildungsobjektes in dem Ausleuchtungsfeld ermöglicht.
  • Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, die Lichtquelle als eine lichtstarke Lichtquelle in Form einer Glühlampe oder einer Halogenglühlampe zu realisieren. Durch die Verwendung einer Glühlampe als Lichtquelle ist einerseits eine sehr lichtstarke Lichtquelle gegeben und andererseits eine kostengünstige Lichtquelle, die sich im Wesentlichen entsprechend einer punktförmigen Lichtquelle verhält. Hierdurch lassen sich die Projektionselemente insbesondere mit Freiformflächen optimal und einfach gestalten und anordnen.
  • Weiterhin hat es sich besonders bewährt, die Lichtquelle mittels einer oder mehreren Leuchtdioden auszubilden, da diese kompakt ausgebildet sind und sich durch einen geringen Wärmeverlust auszeichnen. Hierdurch lassen sich sehr kompakte Beleuchtungseinrichtungen realisieren, die insbesondere in kompakten Fahrzeuganbauteilen integriert werden können.
  • Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, einen Träger vorzusehen, auf dem die Lichtquelle und das Projektionselement gemeinsam befestigt sind. Dadurch ist eine besondere mechanische Stabilität der Komponenten gegeben, die dauerhaft die besonderen optischen Eigenschaften der Beleuchtungseinrichtung gewährleisten. Insbesondere ist ein dauerhaft beständiges Realisieren der vorgegebenen Helligkeitsverteilung im Ausleuchtfeld erreicht. Zusätzlich hat es sich besonders bewährt, diese Anordnung mit gemeinsamen Träger in einem gemeinsamen Modul zusammenzufassen, das über ein gemeinsames Gehäuse verfügt und das als Einheit in bzw. an dem Fahrzeug befestigt bzw. angebracht wird. Durch dieses Modul ist eine besonders einfache Handhabung ermöglicht.
  • Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, die Beleuchtungseinrichtung so auszubilden, dass sie im oder am Fahrzeug im oberen Randbereich einer Fahrzeugöffnung d. h. insbesondere oberhalb der Fahrzeugtür entweder am oberen Rand der Tür oder am oberen Rand des Rahmens der Fahrzeugtür angeordnet werden kann. Durch diese Anordnung gelingt es, die Projektionselemente relativ einfach auszubilden, da der Abstand zwischen der Beleuchtungseinrichtung und der Fläche für das Ausleuchtungsfeld relativ groß gewählt ist. Weiterhin hat es sich bewährt, die Beleuchtungseinrichtung so auszubilden, dass sie in dem Bereich des Randes einer Fahrzeugöffnung angeordnet ist, welcher von dem Fahrzeugschließelement (z.B. von der Fahrertür) beim Öffnen als erstes freigegeben wird. Beispielsweise hat sich besonders bei der Fahrertür, welche im Bereich der A-Säule schwenkbar gelagert ist, eine Anordnung der Beleuchtungseinrichtung im Bereich der B-Säule vorzugsweise im Bereich des oberen Randes der Fahrzeugöffnung besonders bewährt. Durch diese Ausbildung gelingt es, gerade bei einem Aussteigen des Fahrers schon bei gering geöffneter Fahrertür den relevanten Bereich im Außenbereich vor der Fah rertür und vorzugsweise den angrenzenden Bereich im Fahrzeuginnenraum zu beleuchten. Das Ausleuchtfeld erstreckt sich dabei teilweise im Fahrzeuginnenraum und teilweise in dem angrenzenden Außenbereich von der Fahrzeugöffnung. Durch diese Anordnung ist ein sehr angenehmes Ein- und Aussteigen für den Fahrzeugführer gewährleistet.
  • Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, das Ausleuchtfeld gleichmäßig auszuleuchten und zusätzlich mit einer dunkel oder heller hervorgehobenen individualisierenden Kennzeichnung z. B. dem Namen des Fahrzeugführers oder einem anderen Logo zu versehen. Dieses individualisierende Kennzeichen, das durch die erfindungsgemäß vorgesehenen Helligkeitsunterschiede besonders einfach und verlässlich erkennbar ist, bewirkt ein sehr angenehmes Erscheinungsbild des Fahrzeuges. Insbesondere ermöglicht es ein sehr angenehmes und emotional ansprechenden Einsteigen oder Aussteigen in oder aus dem Fahrzeug.
  • Vorzugsweise ist das Projektionselement mit wenigstens einem zusätzlichen optischen Element zur Farbauswahl und/oder wenigstens einer Blende zur Strahlbegrenzung versehen. Durch dieses optische Element zur Farbauswahl, welches typisch in Form eines farbigen Glasfilters realisiert ist und durch die Wahl der Farbe das Ausleuchtfeld in entsprechender Farbe beleuchtet, lässt sich das Ausleuchtfeld der Beleuchtungseinrichtung farblich so steuern, dass beispielsweise der Fahrer sehr sicher und verlässlich den Einstiegsbereich zu der Fahrertür erfasst und durch die erfindungsgemäßen Beleuchtungsbereich unterschiedlicher Helligkeit beispielsweise individuell willkommen geheißen wird. Auch hat es sich bewährt, mittels wenigstens einer zusätzlichen Blende die äußere Gestalt des Ausleuchtfeldes festzulegen und dadurch auf einfache und verlässliche Weise eine wirkungsvolle Beleuchtungseinrichtung zu schaffen. Dabei ist diese Blende vorzugsweise aus Metall geschaffen, weshalb sich diese Blende und damit die Beleuchtungseinrichtung als sehr wärmerobust erweist. Es hat sich besonders bewährt, die zusätzlichen optischen Elemente bzw. die Blenden zwischen der Lichtquelle und dem Projektionselement vorzusehen, da hierdurch eine besonders kompakte Ausbildung der Beleuchtungseinrichtung ermöglicht ist und das Projektionselement beispielsweise in Kenntnis der Farbwahl farboptimiert geschaffen und ausgebildet werden kann.
  • Die Erfindung wird anhand zweier Ausführungsbeispiele näher erläutert. Die Erfindung ist nicht beschränkt auf die beispielhaft dargestellten Ausführungsbeispiele.
  • Dabei zeigen:
  • 1 ein Fahrzeug mit einer Beleuchtungseinrichtung mit schematisch dargestelltem Ausleuchtungsfeld,
  • 2 eine schematische Darstellung einer Beleuchtungseinrichtung,
  • 3 eine schematische Darstellung einer weiteren Beleuchtungseinrichtung,
  • 4 eine schematische Darstellung eines möglichen Beleuchtungsfeldes.
  • 1 zeigt ein Fahrzeug 1 mit einer Beleuchtungseinrichtung 4 mit schematisch dargestelltem Ausleuchtungsfeld 2. Das Fahrzeug hat an seinem Außenspiegel 3 eine Beleuchtungseinrichtung angeordnet, die als Einstiegsleuchte dient.
  • Hierzu hat das Fahrzeug an seinem Außenspiegel 3 eine Projektionseinheit 6 angeordnet, so dass bei Aktivieren der Beleuchtungseinrichtung 4 neben der Seitentüre in einem weiten Bereich ein Ausleuchtungsfeld 2 entsteht. Je nach Projektionseinheit 6 ist das Ausleuchtungsfeld 2 beispielsweise ein gleichmäßig ausgeleuchtetes rechteckiges Ausleuchtungsfeld 2. Zusätzlich kann zu dem gleichmäßig ausgeleuchteten Ausleuchtungsfeld 2, ein hell hervorgehobenes Logo oder ein dunkel zurückgesetztes Logo gehören. Das Ausleuchtungsfeld 2 kann aber jede beliebige geometrische Form aufweisen, wie kreisförmig, oval, rechteckig, quadratisch und weitere.
  • Die vollständige Information für das Ausleuchtungsfeld 2 steckt in der Freiformfläche, die in der Projektionseinheit 6 enthalten ist. Diese Freiformfläche wurde zuvor mit den gewünschten Vorgaben berechnet. Die Beleuchtungseinrichtung 4 kann sowohl im Außenspiegel 3, Innenspiegel, Zierleisten, Türgriffe, Scheinwerfer oder Heckleuchten integriert sein und zur Ausleuchtung des Bereichs um das Fahrzeug oder des Fahrzeuginnenraums dienen.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung einer Beleuchtungseinrichtung 4, wie es als Einstiegsleuchte im Außenspiegel 3 eines Fahrzeuges 1 angeordnet ist. Die Beleuchtungseinrichtung 4 weist ein Projektionselement 6 und eine Halogenglühbirne 5 auf, deren Licht durch das Projektionselement 6 mit einer transmissiven Freiformfläche zur Ausleuchtung des Ausleuchtungsfeldes 2 aufgeweitet wird. Diese Freiformfläche 6 enthält über seine optischen Eigenschaften die Information über die Form und das Logo des Ausleuchtungsfeldes 2 in 4. Die Abbildungslinse mit der transmissiven Freiformfläche 6 besteht aus COC mit einem Außendurchmesser von 40mm. Im Brennpunkt der Abbildungslinse ist eine Halogenglühbirne 5 angeordnet, deren abgegebenes Licht durch die Abbildungslinse 6 so abgebildet wird, dass ein Ausleuchtungsfeld 2 mit einem hell ausgeleuchteten Ausleuchtungsfeld 2 und einem hell hervorgehobenen Logo 7 wie in 4 dargestellt entsteht.
  • Das Projektionselement 6 zeigt eine Freiformfläche. Die Geometrie der Oberfläche der Freiformfläche 6 ist durch entsprechende Berechnungen so angepasst, dass die Freiformfläche 6 im Ausleuchtungsfeld 2 ein hervorgehobenes oder abgeschattetes Logo 7 abbildet. Anstatt eines Logos 7 sind auch andere Kennzeichen oder geometische Formen möglich, die im sonst nicht notwendigerweise gleichmäßigen Ausleuchtungsfeld 2 heller hervorgehoben oder dunkeler zurückgesetzt sind. Dabei sind die Helligkeitsunterschiede des Kennzeichens zu dem Hintergrund im Bereich von 50% gewählt.
  • In 3 ist ein schematischer Aufbau einer erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung mit punktförmige Lichtquelle 5 und Projektionselement 6 bestehend aus Beleuchtungsoptik 6a, Abbildungsobjekt 6b und Abbildungsoptik 6c dargestellt. Die Lichtquelle 5 ist als im Wesentlichen punktförmige Lichtquelle in Form einer Glühlampe ausgebildet. Sie strahlt Licht in Richtung des Projektionselementes 6. Mittels der Beleuchtungsoptik 6a, welche eine große Apertur aufweist, wird ein großer Teil des Lichtes der Lichtquelle 5 erfasst und in die Eintrittspupille der Abbildungsoptik 6c abgebildet. Zwischen der Beleuchtungsoptik 6a und der Abbildungsoptik 6c ist das Abbildungsobjekt 6b angeordnet.
  • Das Abbildungsobjekt 6b ist als gestanztes Blechteil ausgebildet und zeigt Ausnehmungen, durch die das durch die Beleuchtungsoptik 6a hindurch tretende Licht wiederum hindurch tritt und durch die Abbildungsoptik 6c abgebildet wird. Trifft das Licht auf die verbleibenden metallischen Teile des Abbildungsobjektes 6b wird der Lichtweg unterbrochen, so dass diese dieses Licht nicht die Abbildungsoptik 6c erreichen kann. Das Abbildungsobjekt 6b wird mit seiner Struktur mit Hilfe der Abbildungsoptik 6c auf den Bereich beispielsweise den Boden vor der Fahrzeugtür so abgebildet, dass das Aus leuchtfeld 2 entsteht. Dabei entsprechen die Beleuchtungsbereiche unterschiedlicher Helligkeit des Ausleuchtungsfeldes 2 der Struktur des Abbildungsobjektes 6b. Durch die Wahl des Abbildungsobjektes 6b als gestanztes Metallblech ist einerseits eine dauerhafte Beständigkeit insbesondere gegen Hitze gewährleistet und andererseits sehr ausgeprägte Helligkeitsunterschiede in einer Größenordnung von deutlich über 50% erreicht. Diese Helligkeitsunterschiede ermöglichen ein sehr deutliches Abbild des Abbildungsobjektes 6b in dem Ausleuchtfeld 2.
  • Durch die Verwendung des gestanzten Metallbleches als Abbildungsobjekt lässt sich auch auf die Verwendung von zusätzlichen Blenden zur Strahlbegrenzung verzichten, was den Aufbau der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung zusätzlich vereinfacht. Die optischen Elemente 6a, 6b, 6c des Projektionselementes und die Lichtquelle 5 werden dabei so gewählt und angeordnet, dass ein scharfes Abbild des Abbildungsobjektes 6b in der zu erwartenden Entfernung für das Ausleuchtfeld 2 zu erwarten ist. Durch die Verwendung eines gestanzten Abbildungsobjektes 6b kann zudem auf die Verwendung von Wärmeschutzfiltern zum Schutz der optischen Elemente in dem Projektionselement 6 verzichtet werden.
  • 4 zeigt eine schematische Darstellung eines möglichen Ausleuchtungsfeldes 2. Dient die Beleuchtungseinrichtung als Einstiegsleuchte, ist das Ausleuchtungsfeld 2 dabei zweidimensional in x- und y-Richtung entsprechend der Fahrbahnfläche neben der Fahrertüre dargestellt. Das gesamte rechteckige Ausleuchtungsfeld 2 befindet sich auf einem schwarzen Hintergrund. Dieser Hintergrund symbolisiert die Fahrbahnfläche neben der Fahrertüre. Auf das gleichmäßig beleuchtete Ausleuchtungsfeld 2 ist ein heller hervorgehobenes Logo 7 abgebildet.
  • Die Helligkeitsunterschiede sind dabei im Bereich von über 80% gewählt. Die Information für dieses gesamte Ausleuchtungsfeld 2 mit dem heller hervorgehobenen Logo 7 steckt vollständig in der Ausgestaltung der Freiformfläche des Projektionselementes 6, wie sie in 2 dargestellt ist. Die Freiformfläche ist im Strahlengang der Glühbirne 5 angeordnet und weitet den Lichtstrahl so auf, dass das Ausleuchtungsfeld 2 entsteht.

Claims (16)

  1. Beleuchtungseinrichtung (4) zur Beleuchtung eines Öffnungsbereiches eines Fahrzeuges, die eine Lichtquelle (5) zur Erzeugung eines Ausleuchtungsfeldes (2) im Bereich einer Fahrzeugtür oder der Hecköffnung des Fahrzeuges aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausleuchtungsfeld (2) in seinem Inneren mehrere aneinander stoßende Beleuchtungsbereiche unterschiedlicher Helligkeit aufweisen, welche sich im Bereich des Aneinanderstoßens in ihrer Helligkeit um mindestens 30% unterscheiden.
  2. Beleuchtungseinrichtung (4) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausleuchtungsfeld (2) durch eine insbesondere punktförmige Lichtquelle (5) und ein Projektionselement (6) mit einer Freiformfläche erzeugt wird.
  3. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Projektionselement (6) ein reflektives insbesondere metallisch bedampftes Projektionselement (6) mit Freiformfläche darstellt.
  4. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Projektionselement (6) ein transmissives Projektionselement mit Freiformfläche darstellt.
  5. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Information für dieses gesamte Ausleuchtungsfeld (2) in der Ausgestaltung des Projektionselementes (6) mit Freiformfläche enthalten ist.
  6. Beleuchtungseinrichtung (4) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausleuchtungsfeld (2) durch eine insbesondere punktförmige Lichtquelle (5) und ein Projektionselement (6) aus Beleuchtungsoptik (6a), Abbildungsobjekt (6b) und Abbildungsoptik (6c) erzeugt wird.
  7. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (5) eine Glühlampe insbesondere eine Halogenglühlampe aufweist.
  8. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (5) eine Leuchtdiode aufweist.
  9. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein zusätzliches optisches Element zur Farbwahl und/oder wenigstens eine Blende zur Strahlbegrenzung insbesondere zwischen der Lichtquelle (5) und dem Projektionselement (6) vorgesehen ist.
  10. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (5) und das Projektionselement (6) auf gemeinsamen Träger angeordnet und insbesondere zu einem Modul zusammengefasst sind.
  11. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (4) im oberen Randbereich einer Fahrzeugöffnung oder in einem Randbereich einer Fahrzeugöffnung, welcher von einem Fahrzeugschließelement beim Öffnen als erstes freigegeben wird, angeordnet ist und zur Ausleuchtung des Ausleuchtungsfeldes (2) dient.
  12. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (4) in einem Außenspiegel (3), in einem Innenspiegel, in einer Zierleiste, in einem Türgriff, und/oder in einer Heckleuchte integriert ist und zur Ausleuchtung des Ausleuchtungsfeldes (2) dient.
  13. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausleuchtungsfeld (2) teilweise den Fahrzeuginnenraum im Bereich der Fahrzeugöffnung und teilweise den angrenzenden Außenbereich umfasst.
  14. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausleuchtungsfeld (2) ein gleichmäßig ausgeleuchtetes Ausleuchtungsfeld (2) und ein hell hervorgehobenes Logo (7) aufweist.
  15. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausleuchtungsfeld (2) ein gleichmäßig ausgeleuchtetes Ausleuchtungsfeld (2) und ein dunkel zurückgesetztes Logo (7) aufweist.
  16. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsbereiche sich in ihrer Helligkeit um mindestens 50% unterscheiden.
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