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Die
Erfindung betrifft eine Unterlage für den menschlichen Körper gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren
zur Herstellung einer Unterlage für den menschlichen Körper gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 17.
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Unterlagen
der hier angesprochenen Art finden bei Betten, Sitz- und Liegemöbeln Verwendung. Die
Unterlagen sollen einen den Anforderungen gerecht werdenden Schlaf-,
Liege- und Sitzkomfort bieten.
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Eine
solche Unterlage besteht im einfachsten Falle aus einer Matratze,
die direkt auf einem Gestell, beispielsweise einem Bett, aufliegt.
Solche Unterlagen verfügen über einen
minimalen Schlaf-, Liege- und Sitzkomfort. Hochwertigere Unterlagen
weisen zusätzlich
zur Matratze eine Unterfederung auf, die eine federnd nachgiebige,
elastische Auflage für die
Matratze bietet. Bekannte Unterfederungen dieser Art erfordern einen
aufwendigen Aufbau, wodurch sich die Unterlagen verteuern.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache, preiswerte
Unterlage zu schaffen, die gleichwohl einen hohen Schlaf-, Liege-
und Sitzkomfort für
den menschlichen Körper
bietet. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur einfachen und
preisgünstigen
Herstellung einer Unterlage für den
menschlichen Körper.
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Eine
zur Lösung
dieser Aufgabe dienende Unterlagen weist die Merkmale des Anspruchs
1 auf. Demnach weist entweder die Matratze nachverfestigte Bereiche
ihres Schaumkunststoffs auf oder es sind der Matratze nachverfestigte
Bereiche einer separaten Kunststoffschicht zugeordnet. Diese nachverfestigten
Bereiche erhärten
bzw. stabilisieren das Material der Matratze an ausgewählten Stellen.
Dadurch lässt
sich die Unterfederung praktisch in die Matratze integrieren. Sind
die nachverfestigten Bereiche nicht in die Matratze integriert,
bilden diese eine separate Unterfederung, die einfach herstellbar
ist.
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Die
nachverfestigten, insbesondere nachvernetzten, Bereiche bilden selektiv
verhärtete
Teile der Matratze oder einer diesen tragenden Kunststoffschicht,
wodurch eine aufwendige Unterfederung entfällt. Die verhärteten Bereiche
lassen sich einfach durch Nachverfestigung aus dem Material der
Matratze oder einer zusätzlichen
Kunststoffschicht bilden. Dadurch wird auf preiswerte Weise eine
Unterlage geschaffen, die hinsichtlich des Schlaf-, Liege- und Sitzkomforts
Unterlagen mit einer auf einer aufwendigen Unterfederung liegenden
Matratze gleichkommt.
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Wenn
die durch Nachvernetzung selektiv verhärteten Bereiche aus einer separaten
Kunststoffschicht gebildet sind, kann es sich dabei um eine Schaumkunststofffolie
oder auch um eine Folie aus ungeschäumtem Kunststoff, insbesondere
eine Elastomerfolie, handeln. Hieraus lässt sich sehr einfach eine
Unterfederung für
die Matratze bilden durch einfaches Nachvernetzen des Kunststoffs,
wodurch die selektiv verhärteten
Bereiche zum Abstützen
der Matratze entstehen. Als Kunststoff auch für den Kunststoffschaum kommt
insbesondere ein aushärtbares Polymer
in Betracht.
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Bei
einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung weist die Unterlage Tragorgane
auf. Die Tragorgane sind der Matratze zugeordnet, und zwar so, dass
sie sich in der Matratze oder unter der Matratze befinden. Die Tragorgane
bilden eine zusätzliche
Abstützung
der Matratze.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Tragorgane den selektiv
verhärteten bzw.
nachverfestigten Bereichen der Matratze bzw. ihrer integrierten
Unterfederung oder einer separaten Unterfederung zugeordnet. Dabei
dienen die selektiv verhärteten,
insbesondere nachverhärteten
oder nachvernetzten Bereiche als Tragstellen oder Lastverteiler,
indem sie die Last der auf der Matratze ruhenden Person über den
Schaumkunststoff der Matratze in die nachverfestigten Bereiche und
von dort in die Tragorgane einleiten. Es bilden so die nachverhärteten Bereiche
zusammen mit den Tragorganen eine Unterfederung.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die durch die nachverhärteten oder nachverfestigten
Bereiche und die Tragorgane, gegebenenfalls aber auch nur die durch
die nachverfestigten Bereiche gebildete Unterfederung integraler Bestandteil
der Matratze. Die erfindungsgemäße Unterlage
besteht vor allem dann, wenn keine Tragorgane vorgesehen sind, im
Wesentlichen nur aus der Matratze mit ihren nachverfestigten Bereichen.
Es ist auch denkbar, die Unterfederung separat auszubilden. Dann
bildet die elastische Unterfederung zusammen mit der Matratze die
Unterlage, wobei die Unterfederung die Matratze trägt.
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Die
selektiv verhärteten
Bereiche der Matratze oder der Unterfederung sind gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung mit den Tragorganen verbunden.
Diese Verbindung erfolgt vorzugsweise formschlüssig, kann aber auch zusätzlich oder alternativ
durch Kleben, Schweißen
oder dergleichen erzeugt werden. Die Verbindung der Tragorgane mit den
nachverfestigten bzw. nachvernetzten Bereichen führt dazu, dass die Tragorgane
und die nachträglich verfestigten
bzw. versteiften Bereiche eine funktionelle Einheit bilden, die
insgesamt als eine Unterfederung wirksam ist, und zwar unabhängig davon,
ob diese Unterfederung separat unter der Matratze angeordnet oder
integraler Bestandteil derselben ist.
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Die
selektiv verhärteten,
insbesondere nachverfestigten, Bereiche sind als punktuelle und/oder längliche
bzw. streifenartige dreidimensionale Strukturen ausgebildet. Die
punktuellen Strukturen können als
pilz- oder kuppelartige Strukturen gebildet sein, während die
länglichen
Strukturen strangartig ausgebildet sind. Die strangartigen Strukturen
erstrecken sich vorzugsweise durchgehend über die gesamte Länge oder
Breite der Unterlage, insbesondere der Matratze. Die strangartigen
Strukturen bilden dann eine durchgehende Versteifung der Matratze
oder der darunter angeordneten Unterfederung. Aufgrund der strangartigen
Strukturen kann gegebenenfalls auf zusätzliche Tragorgane verzichtet
werden. Im letztgenannten Falle besteht die Unterlage in ihrer einfachsten
Form lediglich aus der Matratze, indem die selektiv nachverhärteten Bereiche,
insbesondere die strangförmigen
Strukturen, integraler Bestandteil derselben sind. Eine solche Unterlage
ist besonders einfach und preiswert herstellbar.
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Die
Tragorgane sind vorzugsweise als über die gesamte Breite oder
auch Länge
der Matratze durchgehende Leisten, insbesondere Federleisten, ausgebildet.
Dadurch wird eine gute Stabilisierung der Matratze herbeigeführt. Wenn
alle oder einige Tragorgane als Federleisten ausgebildet sind, bilden diese
einen Teil einer federnden Tragstruktur, ins besondere eine Unterfederung,
der Matratze, und zwar auch dann, wenn die Unterfederung mit den
Leisten und/oder Federleisten sowie den nachverfestigten Bereichen
in die Matratze integriert ist.
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Wenn
die Unterfederung als integraler Bestandteil der Matratze ausgebildet
ist, sind die nachverhärteten
Bereiche und/oder die Tragorgane, und zwar Leisten oder Federleisten,
im Bereich der Unterseite der Matratze angeordnet. Dadurch wird
die Matratze auf ähnliche
Weise abgestützt
wie durch eine separate Unterfederung. Dabei gehen die nachverhärteten Bereiche
zweckmäßigerweise
von der Unterseite der Matratze aus. Auch sind die Tragorgane, das
heißt
die Leisten und/oder Federleisten, von unten in entsprechende Ausnehmungen
der Unterseite der Matratze, die sich durch die nachverhärteten punktuellen
oder länglichen
Strukturen erstrecken, eingesetzt oder von der Seite her eingeschoben.
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Ein
Verfahren zur Lösung
der eingangs genannten Aufgabe weist die Maßnahmen des Anspruchs 17 auf.
Demnach wird die in die Matratze integrierte oder separate Unterfederung
aus einer Kunststoff- oder Schaumkunststoffschicht gebildet, wobei
Bereiche der mindestens einen Kunststoff- oder Schaumkunststoffschicht
durch nachträgliches Vernetzen
nachverfestigt werden. Dadurch lässt
sich auf einfachste Weise die Unterfederung lediglich durch die
Nachvernetzung und die damit verbundene Aushärtung von ausgewählten Bereichen
der Kunststoff- oder Schaumkunststoffschicht bilden. Strukturelle
Veränderungen
oder zusätzliche
Teile sind infolge der Erfindung zur Bildung der Unterfederung nicht erforderlich.
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Eine
besonders einfache Unterlage ergibt sich, wenn die Unterfederung
aus einem Teil, insbesondere einem unteren Teil, des Schaumstoffs
der Matratze gebildet wird. Dann ist für die Unterfederung noch nicht
einmal ein zusätzliches
Kunststoffmaterial erforderlich, weil der ohnehin zur Bildung der
Matratze erforderliche Schaumkunststoff zur Bildung der nachverfestigten
Bereiche verwendet wird.
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Das
nachträgliche
Vernetzen des Schaumkunststoffs der Matratze oder einer zusätzlichen Kunststoffschicht
zur Bildung einer separaten Unterfederung erfolgt thermisch. Dazu
können
Elektronenstrahlen, Infrarotstrahlen oder ultraviolettes Licht eingesetzt
werden. Diese lassen eine gezielte bereichsweise Einwirkung auf
den Kunststoff, insbesondere Schaumkunststoff, zu, so dass selektiv
an den vorgesehenen Stellen punktuelle oder strangartige nachverfestigte
Strukturen entstehen, aber nicht die ganze Matratze oder die gesamte
zusätzliche
Kunststoffschicht nachverfestigt ist, wodurch die nachverfestigten Bereiche
die Elastizität
der Matratze oder der zusätzlichen
Kunststoffschicht nicht nennenswert beeinflussen, insbesondere nicht
wesentlich reduzieren. Diese Strukturen reichen entweder allein
zur Bildung der Unterfederung aus oder sie stützten sich auf zusätzliche
Tragorgane wie längliche
Leisten, insbesondere Federleisten, ab, wobei die nachverfestigten
Bereiche oder Strukturen zur großflächigen Einleitung der von der
auf der Matratze liegenden Person auf diese ausgeübten Kraft
in die Tragorgane bewirken.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäßen Unterfederung
und Verfahren zur Herstellung derselben werden nachfolgend anhand der
Zeichnung näher
erläutert.
In dieser zeigen:
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1 einen
teilweisen Längsschnitt
durch eine Unterlage nach einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
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2 einen
teilweisen Längsschnitt
durch eine Unterlage nach einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
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3 eine
perspektivische Teilansicht der Unterlage der 2,
und
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4 eine
perspektivische Teilansicht analog zur 3 einer
Unterlage nach einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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Die
Figuren zeigen Teile von verschiedenen Unterlagen für Schlaf-,
Liege- oder Sitzmöbel.
Die jeweilige Unterlage wird von einem Rahmen des Möbels, beispielsweise
einem Bettrahmen, getragen. Die Unterlage nimmt eine Person, die
hierauf im Falle eines Betts oder eines Liegemöbels liegt oder beim Stuhl
oder Sessel sitzt, auf. Die Unterlage ist zur Erhöhung des
Schlaf-, Liege- oder Sitzkomforts in sich elastisch und/oder elastisch
verformbar, indem sie sich mindestens partiell durchbiegt.
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Die 1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel
einer Unterlage 10, die aus einer vorzugsweise rechteckigen
Matratze 11 und einer separaten, elastisch nachgiebigen
Unterfederung 12 gebildet ist. Die Matratze 11 ruht
mit ihrer Unterseite 13 auf der Unterfederung 12.
Die hier gezeigte Matratze 11 ist einstückig aus Schaumkunststoff gebildet.
Die Matratze 11 kann sich aber auch aus mehreren Teilen
zusammensetzen, und zwar sowohl aus in Längsrichtung hintereinanderliegenden
Matratzenteilen und/oder aus mehreren übereinanderliegenden Schichten oder
Teilmatratzen gebildet sein. Ist die Matratze 11 aus mehreren übereinanderliegenden
Schichten gebildet, können
diese miteinander durch Formschluss und/oder Kleben verbunden sein
oder in einer gemeinsamen, nicht gezeigten Umhüllung angeordnet sein. Die
Matratze 11 des gezeigten Ausführungsbeispiels kann somit
in beliebiger, üblicher
Weise konventionell ausgebildet sein.
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In
erfindungsgemäß besonderer
Weise ist beim gezeigten Ausführungsbeispiel
die separate Unterfederung 12 der Unterlage 10 ausgebildet.
Die Unterfederung 12 verfügt über mehrere Tragorgane, die
hier als Leisten, und zwar insbesondere als Federleisten 14,
ausgebildet sind. Mehrere gleiche Federleisten 14 sind
mit Abstand parallel. verlaufend zueinander angeordnet. Die Federleisten 14 erstrecken
sich durchgehend quergerichtet unter der Matratze 11 entlang.
Des Weiteren verfügt
die Unterfederung 12 über
eine Kunststoffschicht, die vorzugsweise als Kunststofffolie 15 ausgebildet
ist. Die Kunststofffolie 15 kann aus Schaumkunststoff oder auch
aus kompaktem Kunststoff, insbesondere einem Elastomer, gebildet
sein. Die Kunststofffolie 15 weist im hier gezeigten Ausführungsbeispiel
einen in Längsrichtung
der Unterlage 10 gewellten Verlauf auf, wodurch aufeinanderfolgende
Wölbungen 16 und 17 entstehen,
die längs
der Federleisten 14 durchgehend profiliert sind, so dass
sie entlang der Federleisten 14 etwa den gleichen Querschnitt
aufweisen. Die Kunststofffolie kann aber auch in Querrichtung der
Matratze 11 gewölbt
sein. Eine Art der Wölbungen 16 erstreckt
sich über
jede Federleiste 14, während
die andere Art der Wölbung 17 sich
zwischen zwei benachbarten Federleisten 14 befindet. Die
oberen Scheitel 18 der Wölbungen 16 und 17 liegen
unter der Unterseite 13 der Matratze 11 an. Zwischen
aufeinanderfolgenden Wölbungen 16 und 17 weist
die Kunststofffolie 15 doppellagige, etwa U-artige Verbindungsbereiche 19 auf,
die an gegenüberliegenden
Seiten der Federleisten 14 anliegen.
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Erfindungsgemäß ist die
Kunststofffolie 15 teilweise nachvernetzt und damit ausgehärtet. Dadurch
verfügt
die Kunststofffolie 15 über
nachverfestigte Bereiche 20. Diese sind in der 1 durch
eine Kreuzschraffur verdeutlicht. Daraus wird ersichtlich, dass
die nachverfestigten Bereiche 20 sich im Wesentlichen über die
den Federleisten 14 zugeordneten Wölbungen 16 und die
beidseitig hieran angrenzenden Verbindungsbereiche 19 erstrecken.
Die nachverfestigten Bereiche 20 sind gezielt nur den Federleisten
zugeordnet. Es ist auch denkbar, den mittleren Teil der Wölbungen 16,
der auf den Federleisten 14 aufliegt, nicht als nachverfestigten
Bereich 20 auszubilden. In den nachverfestigten Bereichen 20 weist
die Kunststofffolie 15 eine größere Festigkeit und auch Steifigkeit
auf. Dadurch kommt es zu einer formschlüssigen festen Verbindung der
Kunststofffolie 15 in den Bereichen der Wölbung 16 mit
den Federleisten 14. Die nachverfestigten Bereiche 20 tragen
auch zur Stabilisierung der nicht nachverfestigten Wölbungen 17 der
Kunststofffolie 15 zwischen den Federleisten 14 bei.
Diese Stabilisierung führt
zu einer Vergleichmäßigung der
Einleitung der auf die Matratze 11 von der darauf liegenden
oder sitzenden Person ausgeübten
Kraft in die Unterfederung 12. Außerhalb der nachverfestigten
Bereiche 20 weist die Kunststofffolie 15 ihre
ursprüngliche,
unverminderte Festigkeit und Elastizität auf. Diese Eigenschaften
sind in den nachverfestigten Bereichen 20 durch die Nachvernetzung
verändert.
Vor allem weist die Kunststofffolie 15 oder auch Kunststoffschicht
in den nachverfestigten Bereichen eine größere Festigkeit und Steifigkeit
auf.
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Bei
der Herstellung der Unterfederung 12 wird wie folgt vorgegangen:
Die geschäumte
oder ungeschäumte
Kunststofffolie 15 aus vorzugsweise einem aushärtbaren
Polymer wird zunächst
wellenartig über
die Federleisten 14 gelegt und anschließend bereichsweise, also gezielt,
thermisch verfestigt, indem die nachverfestigten Bereiche 20 gezielt
mit Energiestrahlen beaufschlagt werden. Dabei kommt es zu einer
teilweisen, nämlich örtlichen,
Nachvernetzung des Kunststoffs, wodurch dieser in den bestrahlten, nachverfestigten
Bereichen 20 aushärtet.
Die selektive thermische Behandlung der Kunststofffolie 15 kann
durch Elektronenstrahlen, Infrarotstrahlen oder auch ultraviolettes
Licht erfolgen. Das Licht bzw. die Strahlen werden dazu selektiv
nur auf die nachzuverfestigenden bzw. nachzuvernetzenden Bereiche 20 gelenkt.
Die Federleisten 14 sind vorzugsweise aus einem Kunststoff
gebildet, der unter dem Einfluss der thermischen Behandlung der
Kunststofffolie 15 nicht aushärtet oder nachvernetzt, so
dass dieser von der thermischen Behandlung oder Nachvernetzung der Bereiche 20 ausgenommen
bleibt. Diejenigen Bereiche der Kunststofffolie 15, die
nicht nachverfestigt werden sollen, werden nicht thermisch nachbehandelt.
Hierbei handelt es sich insbesondere um die Wölbungen 17, in deren
Bereich die Kunststofffolie 15 ihre ursprüngliche
Festigkeit und Elastizität
im Wesentlichen beibehält.
Diese Festigkeit ist geringer als in den nachverfestigten Bereichen 20.
Auch ist die Elastizität
der Kunststofffolie 15 außerhalb der nachverfestigten
Bereiche 20 größer als
in den nachverfestigten Bereichen 20. Die Nachverfestigung
durch Nachvernetzung kann so weit betrieben werden, dass in den
nachverfestigten Bereichen 20 die Kunststofffolie 15 nur
noch eine sehr geringe Restelastizität oder im Wesentlichen überhaupt
keine Elastizität mehr
aufweist.
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Alternativ
ist es denkbar, die Kunststofffolie 15 vor dem Auflegen
auf die Federleiste 14 thermisch nachzuvernetzen und auszuhärten, und
zwar nur in solche Bereichen der Kunststofffolie 15, die
den quer zur Längsrichtung
der Unterlage 10 verlaufenden nachverfestigten Bereichen 20 oberhalb
der Federleisten 14 entsprechen.
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Die 2 zeigt
eine Unterlage 21 nach einem zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Diese Unterlage 21 besteht im Wesentlichen
nur noch aus der Matratze 11. Eine separate Unterfederung 12 wie
beim Ausführungsbeispiel
der 1 ist bei der Unterlage 21 nicht vorhanden.
Vielmehr ist diese Unterfederung in die Matratze 22 integriert,
und zwar in einen unterseitigen Bereich derselben.
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In
der 2 ist die Matratze 22 einstückig bzw.
einlagig ausgebildet. Sie kann aber auch mehrstückig oder mehrlagig ausgebildet
sein, so wie es im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel der 1 weiter
oben beschrieben worden ist.
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Die
Unterlage 21 weist zusätzlich
zur Matratze 22 Tragorgane auf. Die Tragorgane sind aus
Leisten gebildet, wobei es sich im gezeigten Ausführungsbeispiel
um Federleisten 23 handelt. Die Federleisten 23 sind
mit Abstand parallel verlaufend der Unterseite 24 der Matratze 22 zugeordnet.
Im vorliegenden Falle liegen die Federleisten 23 in der
Matratze 22, und zwar so, dass sie abgesehen von einem Teilbereich
ihrer Unterseite von der Matratze 22 umgeben sind. Die
Federleisten 23 können
aber auch vollständig
in der Matratze 22 eingebettet sein, so dass sie ganz vom
Schaumkunststoff der Matratze 22 umgeben sind. Auf diese
Weise sind die quer zur Längsrichtung
der Matratze 22 über
die gesamte Breite derselben durchgehenden Federleisten 23 größtenteils
in der Matratze 22 eingebettet, und zwar so, dass sie innerhalb
der Umrisslinien der Matratze 22 liegen. Es ist aber auch
denkbar, dass die Federleisten 23 nur teilweise innerhalb
der Matratze 22 liegen oder sich vollständig unter der Unterseite 24 der Matratze 22 befinden.
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Die
Matratze 22 ist vollständig
aus Schaumkunststoff gebildet. Teilbereiche des Schaumkunststoffs
sind durch thermisches Nachvernetzen härter ausgebildet als der ursprüngliche
verbleibende Teil des Schaumkunststoffs der Matratze 22.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel
sind die durch thermische Nachverfestigung entstandenen nachverfestigten Bereiche 25 den
Federleisten 23 zugeordnet. Dazu erstrecken sich die nachverfestigten
Bereiche 25 über
solche Teile der Matratze 22, die die jeweilige Federleiste 23 im
Querschnitt umgeben (2). Die Größe des jeweils nachverfestigten
Bereichs 25 entspricht den Anforderungen. Sie ist je nach
Bedarf variierbar. Durch die jeder Federleiste 23 zugeordneten nachverfestigten
Bereiche 25 wird der Schaumkunststoff der Matratze 22 bereichsweise,
also nur zum Teil, erhärtet,
wodurch ein zuverlässiger,
gegebenenfalls formschlüssiger
Halt der Federleisten 23 in der Matratze 22 gewährleistet
ist. Außerdem
führen
die nachverfestigten Bereiche 25 zu einer großflächigen Einleitung
der auf die Matratze 22 ausgeübten Kraft in die Federleisten 23,
wodurch eine stabile Abstützung
der Matratze 22 auf den Federleisten 23 auch ohne
eine separate Unter federung 12 zustande kommt. Diese Unterfederung
ist bei der Unterlage 21 quasi in die Matratze 22 integriert
und somit Bestandteil derselben.
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Die
nachverfestigten Bereiche 25 sind dreidimensional ausgebildet.
Die in der 3 gezeigten nachverfestigten
Bereiche 25 sind punktuell ausgebildet, und zwar als pilz-
oder kuppelartige Strukturen. Mehrere dieser punktuell nachverfestigten
Bereiche 25 folgen entlang der Federleiste 23 entweder unmittelbar
aneinanderliegend oder voneinander beabstandet, wobei die Abstände der
punktuellen Strukturen zur Bildung der nachverfestigten Bereiche 25 den
Anforderungen entsprechend variierbar sind.
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Die 4 zeigt
nachverfestigte Bereiche 26 gemäß einem alternativen Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Hier ist jeder Federleiste 23 ein durchgehender,
länglicher
nachverfestigter Bereich 26 zugeordnet. Ein solcher nachverfestigter
Bereich 26 bildet eine strangartige Struktur, die sich über die
gesamte Breite der Matratze 22 bzw. Länge der Federleiste 23 erstreckt,
und zwar ununterbrochen. Die nachverfestigten Bereiche 26 bilden
so eine teilweise Röhre,
die den Querschnitt der jeweiligen Federleiste 23, soweit diese
von der Matratze 22 umschlossen ist, umgibt.
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Die
Herstellung der Unterlage gemäß den 2 bis 4 erfolgt
derart, dass aus einem Schaumkunststoffblock eine der Gestalt der
Matratze 22 entsprechende Matte ausgeschnitten wird. In
die Unterseite 24 der Schaumkunststoffmatte zur Bildung
der Matratze 22 werden dann an den Stellen, wo später die
Federleisten 23 untergebracht werden sollen, quergerichtete,
durchgehende Nuten eingeschnitten, die so groß sind, dass sie die Federleisten 23 soweit
wie vorgesehen aufnehmen. In diese Nuten werden dann die Federleisten 23 eingelegt
und anschließend
dort, wo die nachverfestigten Bereiche 25 und 26 vorgesehen
sind, selektiv eine Nachverfestigung des ursprünglich relativ weichen Schaumkunststoffs
zur Bildung der Matratze 22 vorgenommen. Dazu wird der
Schaumkunststoff der Matratze 22 partiell und selektiv
ausgehärtet,
indem er thermisch nachvernetzt wird, und zwar so wie das im Zusammenhang
mit dem Ausführungsbeispiel
der 1 detailliert beschrieben worden ist, nämlich durch
Elektronenstrahlen, Infrarotstrahlen und/oder UV-Licht. Die Federleisten 23 können aber
auch in die Unterseite 24 der Matratze 22, nämlich der
zur Bildung derselben dienenden Schaumkunststoffmatte eingedrückt werden,
wodurch sich das Einschneiden von Nuten erübrigt.
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Alternativ
ist es denkbar, das Nachvernetzen des Kunststoffschaums der Matratze 22 vor
dem Einlegen der Federleisten 23 in die in die Unterseite 24 der
Matratze 22 einge schnittenen Nuten vorzunehmen und dadurch
die punktuellen nachverfestigten Bereiche 25 bzw. die streifenförmigen nachverfestigten
Bereiche 26 zu bilden. Anschließend werden in die auch nach
dem Nachverfestigen in den Bereichen 25 und 26 verbleibenden
unten offenen Nuten die Federleisten 23 eingeschoben oder
eingedrückt
bzw. eingeklemmt. Zusätzlich
kann eine Verklebung und/oder Verschweißung der Federleisten 23 mit
der Matratze 22, insbesondere den nachverfestigten Bereichen 25 und 26,
erfolgen.
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Die
Erfindung eignet sich auch für
nicht gezeigte Unterlagen, die keine Tragorgane aufweisen, so dass
die in den 1 bis 4 gezeigten
Federleisten 14 bzw. 23 ganz oder auch nur teilweise
fehlen. Die separate oder in die Matratze integrierte Unterfederung
wird dann allein gebildet aus den nachverfestigten Bereichen 25 bzw. 26 oder
die Kunststofffolie 15 mit nachverfestigten Bereichen 20.
Dabei brauchen die nachverfestigten Bereiche 20 der Kunststofffolie 15 zur
Bildung der Unterfederung nicht strangartig durchgehend zu verlaufen;
sie können
auch (wie beim Ausführungsbeispiel
der 3) punktuell vorhanden sein, so dass die nachverfestigten
Bereiche 20 durch pilz- oder kuppelartige örtliche Strukturen
gebildet sind. Die Strukturen können
abweichend von den gezeigten Ausführungsbeispielen jede beliebige
andere Gestalt aufweisen.
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- 10
- Unterlage
- 11
- Matratze
- 12
- Unterfederung
- 13
- Unterseite
- 14
- Federleiste
- 15
- Kunststofffolie
- 16
- Wölbung
- 17
- Wölbung
- 18
- Scheitel
- 19
- Verbindungsbereich
- 20
- nachverfestigter
Bereich
- 21
- Unterlage
- 22
- Matratze
- 23
- Federleiste
- 24
- Unterseite
- 25
- nachverfestigter
Bereich
- 26
- nachverfestigter
Bereich