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DE102004059545A1 - Energieaufnahmeeinrichtung - Google Patents

Energieaufnahmeeinrichtung Download PDF

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DE102004059545A1
DE102004059545A1 DE200410059545 DE102004059545A DE102004059545A1 DE 102004059545 A1 DE102004059545 A1 DE 102004059545A1 DE 200410059545 DE200410059545 DE 200410059545 DE 102004059545 A DE102004059545 A DE 102004059545A DE 102004059545 A1 DE102004059545 A1 DE 102004059545A1
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Germany
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transmission element
shock transmission
energy absorption
blocking body
energy
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200410059545
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English (en)
Inventor
Guido Steinbach
Thomas Hansen
Jörg Schmitz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ZF Friedrichshafen AG
Original Assignee
ZF Friedrichshafen AG
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Publication date
Application filed by ZF Friedrichshafen AG filed Critical ZF Friedrichshafen AG
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16FSPRINGS; SHOCK-ABSORBERS; MEANS FOR DAMPING VIBRATION
    • F16F7/00Vibration-dampers; Shock-absorbers
    • F16F7/12Vibration-dampers; Shock-absorbers using plastic deformation of members
    • F16F7/125Units with a telescopic-like action as one member moves into, or out of a second member
    • F16F7/126Units with a telescopic-like action as one member moves into, or out of a second member against the action of shear pins; one member having protuberances, e.g. dimples, ball bearings which cause the other member to deform
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R19/00Wheel guards; Radiator guards, e.g. grilles; Obstruction removers; Fittings damping bouncing force in collisions
    • B60R19/02Bumpers, i.e. impact receiving or absorbing members for protecting vehicles or fending off blows from other vehicles or objects
    • B60R19/24Arrangements for mounting bumpers on vehicles
    • B60R19/26Arrangements for mounting bumpers on vehicles comprising yieldable mounting means
    • B60R19/34Arrangements for mounting bumpers on vehicles comprising yieldable mounting means destroyed upon impact, e.g. one-shot type
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    • B60R19/24Arrangements for mounting bumpers on vehicles
    • B60R19/38Arrangements for mounting bumpers on vehicles adjustably or movably mounted, e.g. horizontally displaceable for securing a space between parked vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/34Protecting non-occupants of a vehicle, e.g. pedestrians

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Aufnahme von Energie insbesondere beim Zusammenprall eines Fahrzeugs mit einem Massekörper. Die Energieaufnahmeeinrichtung (1) umfasst ein bewegliches Stoßübertragungselement (4) und eine Sperreinrichtung (9) zur Beeinflussung der Bewegbarkeit des Stoßübertragungselements (4). Das Stoßübertragungselement (4) ist mittels der Sperreinrichtung (9) in einem ersten, minimalen Aufprallgeschwindigkeitsbereich starr verriegelbar, wohingegen das Stoßübertragungselement (4) in einem zweiten, hohen Aufprallgeschwindigkeitsbereich im Wesentlichen kräftefrei beweglich ist. DOLLAR A Die erfindungsgemäße Energieaufnahmeeinrichtung (1) zeichnet sich dadurch aus, dass die Sperreinrichtung (9) auch in einem dritten, mittleren Aufprallgeschwindigkeitsbereich die Relativbewegung des Stoßübertragungselements (4) innerhalb des gesamten Bewegungshubs erlaubt. Dabei umfasst die erfindungsgemäße Energieaufnahmeeinrichtung (1) eine crashabhängig durch die Sperreinrichtung (9) steuerbare Umformanordnung zur definierten plastischen Umformung von Material, wobei die Umformanordnung durch die Relativbewegung des Stoßübertragungselements (4) antreibbar ist. DOLLAR A Die Erfindung stellt im Sinne des Fußgängerschutzes für jede der drei grundlegenden Crasharten "Parkrempler", "Fußgängeraufprall" und "Fahrzeugcrash" selektiv unterschiedliche Nachgiebigkeiten bzw. Verformungswege und Energieaufnahmepotentiale im Bereich der Fahrzeugfront bereit. Die ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Aufnahme bzw. Ableitung von Energie insbesondere bei einem Fahrzeugcrash, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Gattungsgemäße Energieaufnahmeeinrichtungen kommen beispielsweise, jedoch keineswegs ausschließlich, im Bereich insbesondere der Fahrzeugfronten von Kraftfahrzeugen zum Einsatz. Derartige Energieaufnahmeeinrichtungen, die in unterschiedlichen Aufprallgeschwindigkeitsbereichen ein unterschiedliches Energieaufnahmeverhalten bzw, unterschiedliche Nachgiebigkeiten aufweisen, dienen insbesondere dem Zweck, das Verletzungsrisiko, dem Fußgänger beim Zusammenprall mit einem Fahrzeug ausgesetzt sind, zu verringern.
  • Die dem Fußgängeraufprall zugrundeliegende Problematik liegt darin, dass in Bezug auf die Crashsicherheit von Kraftfahrzeugen in unterschiedlichen Geschwindigkeitsbereichen und bei unterschiedlichen Crashtypen idealerweise crashabhängig jeweils spezifische Nachgiebigkeiten bzw. Steifigkeiten insbesondere im Bereich der Fahrzeugfront bzw. im Bereich des Stoßfängers vorhanden sein müssen.
  • So soll das Fahrzeug beispielsweise kleinere Parkrempler, die vorzugsweise bei Fahrgeschwindigkeiten nahe Null auftreten, praktisch vollständig unbeschadet überstehen. Da bei Parkremplern trotz der dabei äußerst geringen Geschwindigkeiten aufgrund der großen Fahrzeugmasse und der oft kleinen Kontaktflächen nicht unerhebliche Kräfte auftreten, dürfen die betroffenen Begrenzungsbauteile des Fahrzeugs nicht zu nachgiebig ausgeführt sein, um zu tiefes Eindringen des Crashgegners in das jeweilige Fahrzeugbauteil, mit entsprechend nachteiliger Beschädigungsfolge zu vermeiden.
  • Eine weitere Anforderung an die Crashstrukturen eines Fahrzeugs besteht darin, die schädlichen Folgen von Fahrzeugzusammenstößen bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten, beispielsweise im Bereich unterhalb von 20 Stundenkilometern zu minimieren. Eine der Hauptanforderungen besteht in diesem Fall darin, die auch bei niedrigen Geschwindigkeiten bereits ganz erhebliche Crashenergie aufzunehmen und vollständig im Bereich spezieller Crashstrukturen in Verformungsarbeit umzuwandeln, um auf diese Weise teure und oft irreparable Beschädigungen der Fahrzeugstruktur zu minimieren bzw. zu verhindern. Auch zu diesem Zweck sind verhältnismäßig große Steifigkeiten der Energieaufnahmestruktur im Bereich der Fahrzeugfront bzw. im Bereich des Stoßfängers erforderlich.
  • Wird jedoch zusätzlich der Fußgängeraufprall bei typischen innerörtlichen Geschwindigkeiten (beispielsweise zwischen 20 und 40 Stundenkilometern) in Betracht gezogen, so werden die Anforderungen an die konstruktive Gestaltung insbesondere der Fahrzeugfront weiter erhöht. Bei zusätzlicher Berücksichtigung des Fußgängeraufpralls sind von der Fahrzeugfront bzw. von den Energieaufnahmestrukturen im Bereich der Fahrzeugfront konstruktiv sogar widersprüchliche Anforderungen zu erfüllen.
  • Denn aufgrund der vergleichsweise geringen Masse eines menschlichen Körpers werden bei einem Fußgängeraufprall – durch eine zunächst an Parkrempler bzw. Fahrzeugcrashs angepasste, verhältnismäßig steife Crashstruktur bzw. Fahrzeugfront – sehr hohe Kräfte bzw. Beschleunigungen auf den menschlichen Körper ausgeübt. Dadurch entstehen jedoch erhebliche Verletzungsgefahren für den Fußgänger, weshalb sich mit klassisch konstruierten Fahrzeugfronten auch die steigenden gesetzlichen bzw. in Form von Selbstverpflichtung durch die Automobilindustrie auferlegten Anforderungen bezüglich Fußgängeraufprallschutz nicht mehr ohne weiteres erfüllen lassen.
  • Die konstruktive Berücksichtigung des Fußgängeraufpralls erfordert vielmehr eine bereits bei verhältnismäßig geringen Kräften besonders nachgiebige Fahrzeugaußenhaut insbesondere im Bereich des vorderen Stoßfängers, der den Körper des Fußgängers bei einem Fußgängeraufprall im Allgemeinen zuerst trifft. Um hierbei die physiologisch maximal zulässigen Beschleunigungswerte einhalten zu können, sind ferner im Bereich des Stoßfängers bzw. im Bereich der Fahrzeugfront nicht unerhebliche Verformungswege einzukalkulieren, um die auf den Körper einwirkenden Beschleunigungen und damit Kräfte möglichst gering zu halten.
  • Damit stehen die Anforderungen beispielsweise an den Fahrzeugstoßfänger, die aus der speziellen Charakteristik des Fußgängeraufpralls resultieren, nahezu in diametralem Gegensatz zu den Anforderungen der Schadensminimierung am Kraftfahrzeug im Fall von Parkremplern oder Fahrzeugcrashs bei niedriger Geschwindigkeit. Denn in den beiden letztgenannte Fällen sind im allgemeinen verhältnismäßig hohe Außenhaut-Steifigkeiten und damit die Entstehung bleibender Verformungen erst bei sehr hohen Kräften erwünscht, während die Berücksichtigung des Fußgängeraufpralls nachgiebige, geradezu weiche Fahrzeugfronten sowie große Verformungswege bereits bei den verhältnismäßig geringen Krafteinwirkungen des menschlichen Körpers auf das Kraftfahrzeug fordert.
  • Mit dem Hintergrund dieser Problematik sind bereits selektiv reagierende Energieaufnahmeeinrichtungen vorgeschlagen worden, die je nach Art des Aufpralls bzw. in Abhängigkeit der Aufprallgeschwindigkeit mit unterschiedlicher Steifigkeit bzw. Nachgiebigkeit reagieren. So ist beispielsweise aus der EP 1 386 795 A2 eine Energieaufnahmeeinrichtung bekannt, mit der sich der Stoßfänger bei geringen Aufprallgeschwindigkeiten praktisch starr mit der Fahrzeugstruktur verriegeln lässt, während diese Verriegelung bei den höheren Aufprallgeschwindigkeiten des typischen Fußgängerunfalls außer Kraft gesetzt wird. Auf diese Weise lassen sich für den Fußgängeraufprall erheblich größere Verformungswege bzw. Nachgiebigkeiten an der Fahrzeugfront bereitstellen, der kinematische Ablauf des Fußgängeraufpralls wird verbessert und die dabei auf den menschlichen Körper einwirkenden Kräfte und Momente lassen sich verringern.
  • Die aus der genannten Druckschrift bekannte Energieaufnahmeeinrichtung ist jedoch zum einen kompliziert sowie verhältnismäßig groß, und damit sowohl teuer in der Herstellung als auch aufwändig bei der Montage, sowie potenziell fehleranfällig. Andererseits weist diese bekannte Energieaufnahmeeinrichtung insbesondere den Nachteil auf, dass die Energieaufnahmeeinrichtung keinen Beitrag in Bezug auf die Schadensbegrenzung am Kraftfahrzeug im Fall typischer Fahrzeugcrashs bei niedrigen Fahrgeschwindigkeiten liefern kann. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass es die aus dem Stand der Technik bekannte Lehre erfordert, zusätzliche Crashelemente vorzusehen, die zur Aufnahme der bei Fahrzeugcrashs mit geringen Geschwindigkeiten auftretenden Energie zuständig sind. Hierzu ist jedoch einerseits zusätzlich entsprechender Bauraum am Kraftfahrzeug erforderlich, und es fallen hierfür, zusätzlich zu dem bereits erheblichen mit der Energieaufnahmeeinrichtung verbundenen Aufwand, weitere Kosten an.
  • Es ist mit diesem Hintergrund Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Energieaufnahmeeinrichtung vor allem für Kraftfahrzeuge zu schaffen, mit der sich die genannten Nachteile des Standes der Technik überwinden lassen. Insbesondere soll die Energieaufnahmeeinrichtung nicht nur bei unterschiedlichen Aufprallgeschwindigkeiten bzw. Crashsituationen, namentlich auch beim Fußgängeraufprall, selektiv unterschiedliche Nachgiebigkeiten im Bereich der Fahrzeugfront bereitstellen, sondern darüber hinaus auch einen kontrollierten Energieabbau im Fall von Fahrzeugcrashs bei verhältnismäßig geringen Fahrgeschwindigkeiten ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Energieaufnahmeeinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Energieaufnahmeeinrichtung umfasst in an sich zunächst bekannter Weise zumindest ein Stoßübertragungselement, das relativ zum Fahrzeug im Wesentlichen entlang der Fahrtrichtung um einen bestimmten Bewegungshub verschiebbar ist. Ferner weist die Energieaufnahmeeinrichtung in an sich ebenfalls bekannter Weise eine Sperreinrichtung auf, die zumindest einen im Wesentlichen quer zum Bewegungshub des Stoßübertragungselements beweglichen Sperrkörper umfasst. Durch den zumindest einen Sperrkörper, der zwischen einer Ruheposition und einer Arbeitsstellung bewegbar ist, lässt sich das Stoßübertragungselement in einem ersten, minimalen Aufprallgeschwindigkeitsbereich im Wesentlichen unbeweglich starr in Bezug auf die Fahrzeugstruktur verriegeln, während die Sperreinrichtung bzw. der Sperrkörper in einem zweiten, hohen Aufprallgeschwindigkeitsbereich nicht in Aktion tritt, und somit die im Wesentlichen kräftefreie Relativbewegung des Stoßübertragungselements relativ zur Fahrzeugstruktur erlaubt.
  • Auf diese Weise lassen sich bereits die unterschiedlichen Anforderungen bezüglich Parkremplern bei Fahrgeschwindigkeiten nahe Null (hohe Steifigkeit, geringe Nachgiebigkeit, geringe Verformungswege) sowie im Fall des Fußgängeraufpralls bei Innerortsgeschwindigkeiten (niedrige Steifigkeit, hohe Nachgiebigkeit, große Verformungswege), jeweils in Abhängigkeit von der Aufprallgeschwindigkeit, erfüllen.
  • Erfindungsgemäß zeichnet sich die die Energieaufnahmeeinrichtung jedoch dadurch aus, dass die Relativbewegung des Stoßübertragungselements innerhalb seines vorgesehenen Bewegungshubs auch in einem dritten, mittleren Aufprallgeschwindigkeitsbereich ermöglicht wird. Dabei umfasst die Energieaufnahmeeinrichtung zusätzlich eine crashabhängig durch die Sperreinrichtung steuerbare Umformanordnung mit zumindest einem Umformmittel. Die Umformanordnung mit dem zumindest einen Umformmittel dient zur definierten plastischen Materialumformung, und ist mittels der Relativbewegung des Stoßübertragungselements antreibbar.
  • Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die Nachgiebigkeit der erfindungsgemäßen Energieaufnahmeeinrichtung nicht nur für den Fall des Fußgängeraufpralls bei verhältnismäßig hoher Geschwindigkeit, sprich bei typischer Innerortsgeschwindigkeit, gegeben ist. Vielmehr lässt sich der Bewegungshub des Stoßübertragungselements der Energieaufnahmeeinrichtung dank der Erfindung nun auch für den Fall des Fahrzeugcrashs ohne Fußgängerbeteiligung bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten ausnutzen.
  • Dabei wird jedoch der Bewegungshub des Stoßübertragungselements der Energieaufnahmeeinrichtung - im Unterschied zum Stand der Technik, sowie im Unterschied zum Fall des Fußgängeraufpralls - zur Umwandlung der Bewegungsenergie des Kraftfahrzeugs bzw. der Crashpartner in Verformungsarbeit genutzt, indem mittels der Relativbewegung des Stoßübertragungselements die Umformanordnung der erfindungsgemäßen Energieaufnahmeeinrichtung angetrieben wird. Auf diese Weise setzt die erfindungsgemäße Energieaufnahmeeinrichtung der Einwärtsbewegung des Stoßübertragungselements eine im Vergleich zum Fußgängeraufprall um Größenordnungen höhere Gegenkraft entgegen, bei deren Überwindung durch die Umformanordnung ein entsprechendes Materialvolumen dergestalt umgeformt wird, dass große Teile der Crashenergie bereits durch die Energieaufnahmeeinrichtung abgebaut werden können.
  • Dies ist äußerst vorteilhaft insofern, als nunmehr große Teile des gesamten Crashmanagements allein durch die erfindungsgemäße Energieaufnahmeeinrichtung übernommen werden können. Denn die Energieaufnahmeeinrichtung sorgt dank der Erfindung sowohl bei Parkremplern für die gewünschte hohe Außenhautsteifigkeit bzw. geringe Fremdkörper-Eindringtiefe, baut ferner die bei Fahrzeugcrashs mit geringen Relativgeschwindigkeiten auftretenden Crashenergien ab und setzt diese zum Schutz der Fahrzeugstruktur kontrolliert in Verformungsarbeit um, und stellt schließlich auch noch die im Fall des Fußgängeraufpralls bei typischen Innerortsgeschwindigkeiten erforderlichen großen Nachgiebigkeiten und Verformungswege im Bereich der Fahrzeugfront zur Verfügung.
  • Da alle diese Funktionen dank der Erfindung in ein und derselben Energieaufnahmeeinrichtung verwirklicht sind, lässt sich die Fahrzeugfront kompakter sowie mit größerer konstruktiver und designerischer Freiheit gestalten, es lassen sich im Vergleich zu den Lösungen aus dem Stand der Technik Kosten in erheblichem Umfang einsparen, und die Zuverlässigkeit und Ausfallsicherheit des Fahrzeug-Crashsystems wird verbessert.
  • Es ist dabei zur Verwirklichung der Erfindung zunächst einmal unerheblich, wie die Umformanordnung ausgeführt bzw. welches Materialvolumen im entsprechenden Crashfall durch die Umformanordnung umgeformt wird, solange dabei eine kontrollierte Materialumformung erfolgt und solange die charakteristischerweise beim Fahrzeugcrash anfallenden Energiemengen abgebaut werden können. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass das Material des Stoßübertragungselements selbst zur Umformung durch die Umformanordnung herangezogen wird.
  • Dies ist vorteilhaft in mehrfacher Hinsicht. Zunächst erfüllt das Stoßübertragungselement auf diese Weise mehrere Funktionen, wodurch andernfalls erforderliche zusätzliche Bauteile und damit erforderlicher Aufwand und zusätzliches Gewicht entfallen. Ferner lässt sich auf diese Weise auch der bei einem typischen Fahrzeugcrash mit geringen Geschwindigkeiten auftretende Schaden am Fahrzeug minimieren, da sich die Energieaufnahmeeinrichtung im Wesentlichen bereits durch Austausch des verformten Stoßübertragungselements wieder in den Betriebszustand versetzen lässt.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist dabei das Stoßübertragungselement im Wesentlichen rohrförmig ausgeführt. Dabei ist die Umformanordnung gleichzeitig so eingerichtet, dass der Querschnitt des Stoßübertragungselements bei der Umformung im Crashfall definiert komprimiert und dabei entsprechend umgeprägt wird.
  • Die Materialumformung erfolgt gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform durch zumindest eine Kugel, beispielsweise durch eine gehärtete Stahlkugel, wobei vorzugsweise mehrere Kugeln als Umformmittel vorhanden sind, die ebenfalls vorzugsweise gleichmäßig verteilt entlang eines Umfangs des Stoßübertragungselements angeordnet sind.
  • Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die definierte Umformung des in diesem Fall rohrförmigen Stoßübertragungselements durch einen ganzen Kranz von Kugeln gleichzeitig erfolgt, die gleichmäßig verteilt am Umfang des Stoßübertragungselements angeordnet sind.
  • Diese am gesamten Umfang komprimierende Umformung des rohrförmigen Materialvolumens ist besonders vorteilhaft insofern, als sich die Umformkräfte dadurch gegenseitig aufheben, wodurch die gesamte Energieaufnahmeeinrichtung bezüglich der bei der Umformung auftretenden Reaktionskräfte einen konstruktiv vorteilhaften geschlossenen und kompakten Kraftfluss aufweist. Ferner wird das zur Umformung zur Verfügung stehende Materialvolumen auf diese Weise im denkbar höchsten Grad ausgenutzt, wodurch eine besonders effiziente Umwandlung der Crashenergie in einer verhältnismäßig leichten und kompakten Energieaufnahmeeinrichtung erfolgen kann.
  • Es ist zur Verwirklichung der Erfindung zunächst unerheblich, wie die Sperreinrichtung mit dem zumindest einen Sperrkörper konstruktiv ausgeführt und im Bereich der Energieaufnahmeeinrichtung angeordnet ist. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bildet jedoch das Umformmittel der Energieaufnahmeeinrichtung gleichzeitig den Sperrkörper. Bevorzugt ist dabei das Umformmittel durch den in seiner Arbeitsstellung befindlichen Sperrkörper gebildet. Dies ist vorteilhaft insofern, als auch dadurch wieder mehrere Funktionen in ein und demselben Bauteil verwirklicht werden, was der wünschenswerten einfachen, robusten und kostensparenden Bauweise der Energieaufnahmeeinrichtung mit besonders wenigen beweglichen Teilen entgegenkommt.
  • Die konstruktive Umsetzung der geschwindigkeitsabhängigen Interaktion zwischen Sperrkörper bzw. Umformmittel und Stoßübertragungselement ist erfindungsgemäß zunächst beliebig, solange sich die drei Haupt-Crashsituationen "Parkrempler", "Fahrzeugcrash" und "Fußgängeraufprall" damit zuverlässig unterscheiden lassen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist jedoch das Stoßübertragungselement ein über seine Länge veränderliches Breitenmaß auf. Dabei soll unter "Breitenmaß" diejenige Ausdehnung des Stoßübertragungselements verstanden werden, an deren Begrenzungsfläche die Interaktion des Sperrkörpers mit der Oberfläche des Stoßübertragungselements, und damit die Beeinflussung der Beweglichkeit des Stoßübertragungselements durch den Sperrkörper erfolgt. Bei einem beispielsweise im Wesentlichen rohrförmigen Stoßübertragungselement entspricht das Breitenmaß somit dem jeweiligen Durchmesser des Stoßübertragungselements.
  • Dabei ist der Sperrkörper vorzugsweise mittels einer Federeinrichtung in Richtung auf die Oberfläche des Stoßübertragungselements federbelastet, so dass der Sperrkörper bei Lageänderungen des Stoßübertragungselements seine eigene Position jeweils dergestalt anpasst, dass er permanent an der Oberfläche des Stoßübertragungselements anliegt, womit die Oberfläche des Stoßübertragungselements eine Steuerfläche zur Steuerung der Position des Sperrkörpers bildet.
  • Dies führt in vorteilhafter Weise dazu, dass eine unmittelbare und damit zuverlässige Interaktion zwischen Stoßübertragungselement und Sperrkörper erfolgt, womit sich auch die Steuerung der geschwindigkeitsabhängigen Sperrung des Stoßübertragungselements konstruktiv besonders einfach und zuverlässig ausführen lässt.
  • Gemäß einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Stoßübertragungselement zur Interaktion mit dem Sperrkörper bzw. zur Steuerung der Sperrkörperposition in einem ersten Längenbereich ein erstes, maximales Breitenmaß auf, in einem zweiten Längenbereich ein zweites, minimales Breitenmaß, sowie in einem dritten Längenbereich ein drittes, mittleres Breitenmaß auf. Dabei ist der zweite, das minimale Breitenmaß aufweisende Längenbereich räumlich zwischen dem ersten und dem dritten Längenbereich angeordnet.
  • Der Sperrkörper ist dabei gemäß einer in diesem Zusammenhang ebenfalls bevorzugten Ausführungsform aus einer Ruheposition über eine Zwischenstellung in eine Arbeitsstellung verbringbar. Dabei ist das Stoßübertragungselement im Wesentlichen kräftefrei relativbeweglich, sofern sich der Sperrkörper in der Ruheposition befindet. Befindet sich der Sperrkörper in der Zwischenstellung, so ist das Stoßübertragungselement ebenfalls im Wesentlichen kräftefrei relativbeweglich. Sofern sich der Sperrkörper jedoch in seiner Arbeitsstellung befindet, ist das Stoßübertragungselement nahe seiner Anfangsstellung durch den Sperrkörper im Wesentlichen unbeweglich starr verriegelt.
  • Vorzugsweise kommt der Sperrkörper dabei in seiner Ruheposition an der ersten, maximalen Querschnittsausdehnung des Stoßübertragungselements zur Anlage, in seiner Zwischenstellung an der dritten, mittleren Querschnittsausdehnung des Stoßübertragungselements und ist in seiner Arbeitsstellung im Bereich der zweiten, minimalen Querschnittsausdehnung des Stoßübertragungselements zur Anlage bringbar. Auf diese Weise wird die Position des Sperrkörpers bei Ein- oder Auswärtsbewegungen des Stoßübertragungselements entsprechend dem Querschnittsverlauf des Stoßübertragungselements verändert bzw. gesteuert.
  • In diesem Zusammenhang sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung vor, dass der zweite Längenbereich des Stoßübertragungselements sowie ein Übergang vom zweiten zum dritten Längenbereich des Stoßübertragungselements eine Einbuchtung bzw.
  • Sperrkörperbettung bilden, wobei der infolge Einwärtsbewegung des Stoßübertragungselements in seiner Arbeitsstellung befindliche Sperrkörper selbsthemmend in der Bettung fixiert ist bzw. in die Bettung einrastet.
  • Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die Formgebung des Stoßübertragungselements bezüglich seines über die Länge veränderlichen Breitenmaßes, bzw. bezüglich seines über die Länge veränderlichen Durchmessers, bei entsprechender Einwärts- oder Auswärtsbewegung des Stoßübertragungselements nicht nur die zwischen Ruheposition, Zwischenstellung und Arbeitsposition veränderliche Stellung des Sperrkörpers steuert. Darüberhinaus bildet der Formgebungsverlauf über die Länge des Stoßübertragungselements ferner gleichzeitig auch die Bettung für den Sperrkörper, in die der Sperrkörper selbsthemmend bzw. einrastend zur Anlage kommen kann, wodurch der Sperrkörper das Stoßübertragungselement in der Nähe seiner Anfangsstellung im Wesentlichen starr verriegelt. Diese starre Verriegelung erfolgt dabei genau dann, wenn das Stoßübertragungselement, beispielsweise bei einem Parkrempler, mit sehr geringer Geschwindigkeit und mit begrenzter Kraft einwärts bewegt wird.
  • Besonders bevorzugt wirkt dabei der in seiner Arbeitsstellung im Bereich der Sperrkörperbettung des Stoßübertragungselements befindliche Sperrkörper in dieser Position gleichzeitig auch als Umformmittel zur Materialumformung des dritten Längenbereichs des Stoßübertragungselements, falls eine dementsprechende Crashsituation vorliegt. Die Materialumformung im Bereich des dritten Längenbereichs des Stoßübertragungselements tritt dabei jeweils dann auf, wenn bei in Arbeitsstellung befindlichem Sperrkörper bzw. bei in der Sperrkörperbettung des Stoßübertragungselements befindlichem Sperrkörper eine weitere Einwärtsbewegung des Stoßübertragungselements erzwungen wird. Dies erfolgt beispielsweise infolge der bei einem Fahrzeugcrash mit niedrigen Geschwindigkeiten auftretenden erheblichen Verzögerungskräfte, die durch die Abbremsung der großen Fahrzeugmasse entstehen.
  • Diese Ausführungsform führt zu einer einfachen und zuverlässigen Bauweise der Energieaufnahmeeinrichtung, da auf diese Weise ein und dieselbe Sperrkörperposition in der Bettung des Stoßübertragungselements sowohl für die Verriegelung des Stoßübertragungselements im ersten Crashfall "Parkrempler", als auch für die Materialumformung im zweiten Crashfall "Fahrzeugcrash bei geringer Geschwindigkeit" herangezogen werden kann.
  • Es ist gemäß einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass das Stoßübertragungselement, zum Zweck der sicheren und zuverlässigen Führung des Sperrkörpers zwischen dessen Ruheposition und dessen Arbeitsstellung, einen gleichmäßigen Querschnittsübergang zwischen der ersten, maximalen Querschnittsausdehnung des Stoßübertragungselements und der zweiten, minimalen Querschnittsausdehnung des Stoßübertragungselements im Bereich der Sperrkörperbettung aufweist. Auf diese Weise lässt sich gewährleisten, insbesondere in Verbindung mit der Federeinrichtung der Sperreinrichtung, dass der Sperrkörper bei Einwärts- bzw. Auswärtsbewegungen des Stoßübertragungselements an der Steueroberfläche des Stoßübertragungselements anliegt und somit die Steuerbewegungen des Sperrkörpers zuverlässig ausgeführt werden.
  • Es ist zur Verwirklichung der Erfindung zunächst einmal nicht von wesentlicher Bedeutung, auf welche Weise die konstruktive Umsetzung der Erkennung bzw. Unterscheidung der unterschiedlichen Grasharten bzw. Aufprallgeschwindigkeitsbereiche durch die Energieaufnahmeeinrichtung erfolgt, solange der Sperrkörper dabei zuverlässig in Abhängigkeit der jeweils erkannten Aufprallgeschwindigkeit bzw. Grashart gesteuert wird.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt jedoch die Unterscheidung der unterschiedlichen Grasharten bzw. Aufprallgeschwindigkeiten nach dem Trägheitsprinzip. Hierzu wird die Masse des Sperrkörpers bzw. werden die bewegten Massen der Federeinrichtung und die Masse des Sperrkörpers sowie die Federkonstante der Federeinrichtung so gewählt, dass bei einem Aufprall im zweiten, hohen Aufprallgeschwindigkeitsbereich der zweite Längenbereich des Stoßübertragungselements bzw. die Sperrkörperbettung des Stoßübertragungselements den Sperrkörper bereits passiert hat, wenn der Sperrkörper seine Zwischenstellung erreicht; bzw. bevor der Sperrkörper in seine Arbeitsstellung oder in die Sperrkörperbettung eintreten kann, in der der Sperrkörper das Stoßübertragungselement starr verriegeln bzw. als Umformmittel wirken würde.
  • Dies bedeutet mit anderen Worten, dass gemäß dieser Ausführungsform die geometrischen Verhältnisse an der mit dem Sperrkörper in Kontakt stehenden Steueroberfläche des Stoßübertragungselements sowie die Größe der relativbeweglichen Massen im Bereich der Sperreinrichtung – insbesondere die Masse des Sperrkörpers sowie der Federeinrichtung – und schließlich die Federkonstante der Federeinrichtung dergestalt aufeinander abgestimmt sind, dass der Sperrkörper bei einem Aufprall im hohen Aufprallgeschwindigkeitsbereich aufgrund seiner Massenträgheit zunächst einmal von der Steueroberfläche des Stoßübertragungselements abhebt, und erst dann wieder auf die Oberfläche des Stoßübertragungselements auftrifft, wenn der zweite Längenbereich des Stoßübertragungselements mit der dort befindlichen Sperrkörperbettung die Position des Sperrkörpers bereits passiert hat.
  • Da die so ausgeführte mechanische Erkennung und Unterscheidung der jeweiligen Grashart bzw. Aufprallgeschwindigkeit auf der unmittelbaren Verknüpfung insbesondere der physikalischer Grundgrößen Masse, Kraft und Beschleunigung basiert, sowie zudem vollkommen eigenständig komplett innerhalb der Energieaufnahmeeinrichtung selbst abläuft, lässt sich auf diese Weise ein äußerst zuverlässiger Betrieb der Energieaufnahmeeinrichtung gewährleisten.
  • Nach einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind Sperrkörper und Federeinrichtung in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet. Vorzugsweise ist dabei die Federeinrichtung axial im Gehäuse angeordnet. Diese Ausführungsform hat den großen Vorteil, dass sie äußerst platzsparend, kompakt und damit in robuster, kostengünstiger und konstruktionsfreundlicher Modulform realisiert werden kann.
  • Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Energieaufnahmeeinrichtung eine Mehrzahl von Sperrkörpern und jeweils zugeordnete Federeinrichtungen umfasst, und wenn zudem ein rohrförmiges Stoßübertragungselement zum Einsatz kommt. Denn in diesem Fall können Sperrkörper und Federeinrichtungen in nahezu idealer Weise in einem das Stoßübertragungselement kreisringförmig umgebenden Raumbereich, beispielsweise innerhalb eines im Wesentlichen zylindrischen Gehäuses, besonders effektiv und platzsparend angeordnet werden.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Gehäuse eine sich im Bereich des Sperrkörpers beispielsweise kegelförmig verjüngende Innenkontur auf. Vorzugsweise umfasst dabei die Federeinrichtung ein Druckstück, das den Sperrkörper sowohl axial gegen die sich verjüngende Innenkontur des Gehäuses sowie gleichzeitig radial in Richtung auf das Stoßübertragungselement presst. Dies ist vorteilhaft, da sich der Sperrkörper auf diese Weise effizient und sicher zwischen dem Druckstück, der Gehäuseinnenkontur und der Steueroberfläche des Stoßübertragungselements führen lässt.
  • Gemäß einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Gehäuse der Energieaufnahmeeinrichtung eine Ausnehmung oder Bettung zur Aufnahme des Sperrkörpers in seiner Arbeitsposition auf. Dabei ist ein in dieser Gehäusebettung befindlicher Sperrkörper bei weiterer Einwärtsbewegung des Stoßübertragungselements selbsthemmend in der Bettung fixiert. Die Gehäusebettung trägt somit aufgrund ihrer selbsthemmend ausgelegten Geometrie wesentlich dazu bei, dass der Sperrkörper seine einmal eingenommene Position in der Gehäusebettung, bzw. in der Sperrkörperbettung des Stoßübertragungselements, bei weiterer Einwärtsbewegung des Stoßübertragungselements nicht mehr verlassen kann, weshalb das Stoßübertragungselement den Sperrkörper nur unter der vorgesehenen Materialumformung des Stoßübertragungselements durch den Sperrkörper passieren kann.
  • Eine Festlegung der genauen Höhe derjenigen Geschwindigkeitsbereiche, in denen jeweils das vorgesehene spezifische Nachgiebigkeitsverhalten der Energieaufnahmeeinrichtung eintritt, ist zur Verwirklichung der Erfindung zunächst nicht wesentlich.
  • In Anbetracht entsprechender Ergebnisse aus Unfallstatistiken, aus Crashversuchen sowie angesichts entsprechender gesetzgeberischer Vorschriften ist es gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung jedoch vorgesehen, dass der erste, niedrige Aufprallgeschwindigkeitsbereich den Geschwindigkeitsbereich von null bis Schrittgeschwindigkeit, bevorzugt bis 2 m/s, und besonders bevorzugt bis 1 m/s umfasst.
  • Der zweite, hohe Aufprallgeschwindigkeitsbereich umfasst gemäß einer aus denselben Gründen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung den Geschwindigkeitsbereich ab Innerortsgeschwindigkeit, bevorzugt oberhalb von 10 m/s und besonders bevorzugt oberhalb von 5 m/s. Nach einer weiteren, ebenfalls bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt der dritte, mittlere Aufprallgeschwindigkeitsbereich zwischen Schrittgeschwindigkeit und Innerortsgeschwindigkeit, bevorzugt zwischen 2 m/s bis 10 m/s und besonders bevorzugt zwischen 1 m/s und 5 m/s.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand lediglich Ausführungsbeispiele darstellender Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt:
  • 1 in schematischer isometrischer Darstellung eine Ausführungsform einer Energieaufnahmeeinrichtung für ein Kraftfahrzeug in teilweise geschnittener Ansicht;
  • 2 in schematischer Schnittdarstellung die Energieaufnahmeeinrichtung gemäß 1 im Längsschnitt durch Gehäuse und Stoßübertragungselement;
  • 3 in einer 1 entsprechenden Darstellung und Ansicht die Energieaufnahmeeinrichtung gemäß 1 und 2 in einer ersten Betriebsstellung;
  • 4 in einer 2 entsprechenden Darstellung und Ansicht die Energieaufnahmeeinrichtung gemäß 1 bis 3 in der ersten Betriebsstellung gemäß 3.
  • 5 in einer 1 und 3 entsprechenden Darstellung und Ansicht die Energieaufnahmeeinrichtung gemäß 1 bis 4 in einer zweiten Betriebsstellung;
  • 6 in einer 2 und 4 entsprechenden Darstellung und Ansicht die Energieaufnahmeeinrichtung gemäß 1 bis 5 in der zweiten Betriebsstellung gemäß 5.
  • 7 in einer 1, 3 und 5 entsprechenden Darstellung und Ansicht die Energieaufnahmeeinrichtung gemäß 1 bis 6 in einer dritten Betriebsstellung;
  • 8 in einer 2, 4 und 6 entsprechenden Darstellung und Ansicht die Energieaufnahmeeinrichtung gemäß 1 bis 7 in der dritten Betriebsstellung gemäß 7; und
  • 9 in isometrischer Explosionsdarstellung die Energieaufnahmeeinrichtung gemäß 1 bis 8.
  • 1 zeigt in schematischer isometrischer, teilweise geschnittener Darstellung eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Energieaufnahmeeinrichtung 1. Bei dieser Ausführungsform handelt es sich um eine Energieaufnahmeeinrichtung 1 zum Einbau im Frontbereich eines Kraftfahrzeugs, wobei sich die Energieaufnahmeeinrichtung 1 gemäß 1 in der kräftefreien Ruhestellung befindet.
  • Man erkennt in der Darstellung von 1 zunächst einmal einen nur teilweise dargestellten, mit der Fahrzeugstruktur verbundenen Längsträger 2 aus dem Chassisbereich des Kraftfahrzeugs, sowie einen ebenfalls nur teilweise dargestellten Stoßfänger 3 bzw. Stoßfängerträger 3. Längsträger 2 und Stoßfänger 3 sind entlang der durch strichlierten Pfeil angedeuteten Richtung, mittels der Energieaufnahmeeinrichtung 1, bzw. mittels des 4 der Energieaufnahmeeinrichtung, beweglich miteinander verbunden.
  • In 2. ist die Energieaufnahmeeinrichtung 1 gemäß 1 nochmals im Längsschnitt durch das Stoßübertragungselement 4 dargestellt. Auch hier befindet sich die Energieaufnahmeeinrichtung 1 in der kräftefreien Ruhestellung. Man erkennt zunächst wieder den Längsträger 2 und den Stoßfänger 3 bzw. Stoßfängerträger 3 des Kraftfahrzeugs. Ferner geht aus 2 der Aufbau der Energieaufnahmeeinrichtung 1 und die Gestalt des Stoßübertragungselements 4 hervor.
  • Aus 1 und 2 ist ersichtlich, dass die Energieaufnahmeeinrichtung 1 ein Gehäuse 5 umfasst, das vom Stoßübertragungselement 4 durchdrungen wird, wobei das Gehäuse 5 ansonsten sämtliche Bauteile der Energieaufnahmeeinrichtung 1 enthält. Das rohrförmige Stoßübertragungselement 4 wird im Gehäuse 5 der Energieaufnahmeeinrichtung 1 zunächst einmal in den beiden Durchdringungsbereichen dergestalt gehalten bzw. geführt, dass Stoßübertragungselement 4 und Stoßfänger 3 lediglich die mittels des strichlierten Pfeils angedeutete, lineare Einwärtsbewegung zeichnungsbezogen nach rechts ausführen können.
  • Eine Bewegung von Stoßübertragungselement 4 und Stoßfänger 3 zeichnungsbezogen nach links wird durch den Anschlag des sich kegelstumpfförmig erweiternden Bereichs 6 des Stoßübertragungselements an dem bei 7 formkorrespondierend kegelstumpfförmig ausgebildeten Trägerkörper 8 unterbunden. Auf diese Weise wird ein Herausziehen des Stoßübertragungselements 4 aus dem Gehäuse 5 der Energieaufnahmeeinrichtung 1 sicher verhindert.
  • Ferner lassen sich in 2 die Bestandteile der Sperreinrichtung 9 des Stoßübertragungselements 1 gut erkennen. Die Sperreinrichtung 9 des Stoßübertragungselements 1 umfasst zunächst einmal eine Anzahl von als Stahlkugeln ausgebildeten Sperrkörpern bzw. Sperrkugeln 10, die beweglich im Gehäuse 5 der Energieaufnahmeeinrichtung 1 angeordnet sind. Jeder der Sperrkugeln 10 ist eine Schraubendruckfeder 11 und ein Druckstück 13 zugeordnet. Dabei versucht die Schraubendruckfeder 11 das jeweilige Druckstück 13 zeichnungsbezogen nach rechts zu bewegen, wodurch die Sperrkugel 10 zwischen der Spitze des Druckstücks 13, der Oberfläche des Stoßübertragungselements 4 und der hier kegelförmig verjüngend ausgebildeten Innenkontur des Gehäuses 5 der Energieaufnahmeeinrichtung 1 eingeklemmt und festgehalten wird.
  • Ein Ausweichen der Sperrkugel 10 entlang der Umfangsrichtung des Stoßübertragungselements 4 wird durch außerhalb der Schnittebene liegende Anschlagsflächen verhindert, die durch entsprechende Ausnehmungen 26 des Trägerkörpers 8 gebildet sind (siehe hierzu auch 7 und 9).
  • Die beiden Hauptbestandteile des Gehäuses 5 der Energieaufnahmeeinrichtung 1, Gehäusekörper 14 und Gehäusedeckel 15, werden durch einen Sprengring 16 zusammengehalten. Im Gehäusedeckel 15 ist eine Gleitringdichtung 17 angebracht, die das Eindringen von Feuchtigkeit bzw. von Verschmutzungen in das Gehäuseinnere der Energieaufnahmeeinrichtung 1 verhindert.
  • Schließlich geht aus 2 wie auch aus 1 die als elastische Gummikappe 18 ausgebildete zeichnungsbezogen rechte Begrenzung der Energieaufnahmeeinrichtung 1 hervor. Die Gummikappe 18 dient dabei einerseits als hermetische Abdichtung des Gehäuses 5 der Energieaufnahmeeinrichtung 1 sowie des Inneren des rohrförmigen Stoßübertragungselements 4. Andererseits lässt sich die Gummikappe 18 gleichzeitig als Rückstell-Federelement für den Fall heranziehen, in welchem Stoßfänger 3 und Stoßübertragungselement 4, beispielsweise bei einem Parkrempler, geringfügig zeichnungsbezogen nach rechts ausgelenkt wurden.
  • Die 3 und 4 zeigen ebenfalls die Energieaufnahmeeinrichtung 1 gemäß 1 und 2. Im Unterschied zu der Darstellung gemäß 1 und 2 befindet sich die Energieaufnahmeeinrichtung 1 gemäß 3 und 4 nicht mehr in der Ruhestellung, sondern vielmehr in einer ersten Betriebsstellung. Diese erste Betriebsstellung entspricht insbesondere derjenigen Stellung, die Stoßfänger 3 und Stoßübertragungselement 4 im Moment eines Parkremplers bei Fahrgeschwindigkeiten nahe null einnehmen.
  • Die exakten Positionen sämtlicher beteiligter Bauelemente gehen besonders deutlich aus 4 hervor. Man erkennt zunächst, dass Stoßfänger 3 sowie Stoßübertragungselement 4 gegenüber der Ruhestellung gemäß 1 und 2 um eine Strecke s zeichnungsbezogen nach rechts bewegt sind, was insbesondere anhand eines Vergleichs mit dem nochmals die Ruhestellung zeigenden Ausschnitt X aus 2 hervorgeht.
  • Infolge der Bewegung des Stoßübertragungselements 4 um die Strecke s nach rechts wird aufgrund des damit in den Bereich der Sperrkugel 10 gewanderten kegelstumpfförmig eingezogenen Bereichs 6 des Stoßübertragungselements 4 Bauraum im Inneren des Gehäuses 5 der Energieaufnahmeeinrichtung 1 freigelegt. In diesen freigelegten Raum hinein bewegt sich die Sperrkugel 10 infolge der von der Schraubendruckfeder 11 über das Druckstück 13 auf die Sperrkugel 10 ausgeübten Druckkraft.
  • Dies bedeutet mit anderen Worten, dass sich die Sperrkugeln 10 im Verlauf der Bewegung des Stoßübertragungselements 4 aus dessen Ruhestellung gemäß 1 und 2 in seine erste Betriebsstellung gemäß 3 und 4 – sowohl an der im Bereich der Sperrkugeln 10 kegelstumpfförmigen Innenkontur des Gehäusekörpers 14 als auch an der ebenfalls kegelstumpfförmigen Außenkontur 6 des Stoßübertragungselements 4 gleitend bzw. rollend – aus ihrer Ruheposition gemäß 1 und 2 in ihre Arbeitsstellung gemäß 3 und 4 bewegen. Diese Bewegung der Sperrkugeln 10 wird unterstützt durch die Schraubendruckfedern 11, die die Druckstücke 13 zeichnungsbezogen nach rechts bewegen, bis die Druckstücke 13 an der kegelstumpfförmigen Innenkontur des Gehäusekörpers 14 zur Anlage kommen.
  • Befinden sich Stoßübertragungselement 4 und Sperrkugeln 10 in der in 4 dargestellten Relativposition, so ist zunächst keine weitere Einwärtsbewegung von Stoßfänger 3 und Stoßübertragungselement 4 zeichnungsbezogen nach rechts mehr möglich. Dies liegt darin begründet, dass sich die Sperrkugeln 10 nunmehr in der ringförmig umlaufenden Einbuchtung bzw. der Sperrkugelbettung 19 des Stoßübertragungselements 4 im Bereich dessen kleinsten Durchmessers 19 befinden, und die Sperrkugeln 10 dort aufgrund von Selbsthemmung zwischen Stoßübertragungselement 4, Sperrkugel 10 und Gehäuseinnenkontur unverrückbar festgehalten werden. Die Fixierung der Sperrkugeln 10 in der Bettung 19 des Stoßübertragungselements 4 wird dabei insbesondere durch eine ebenfalls ringförmig umlaufende Ausnehmung bzw. Bettung 20 im Bereich der Innenkontur des Gehäuses 5 der Energieaufnahmeeinrichtung 1 unterstützt.
  • Die Relativpositionen der beteiligten Bauteile bzw. Baugruppen gemäß der Darstellung der 3 bzw. 4 tritt beispielsweise im Moment eines Parkremplers auf. Wird das Fahrzeug aus dieser Position wieder zurückgesetzt, so wird der Stoßfänger 3 freigegeben und die Energieaufnahmeeinrichtung 1 sowie der Stoßfänger 3 nehmen wieder die kräftefreie Ruhestellung gemäß 1 bzw. 2 an. Dabei wird die Rückstellung der Bauteile durch die in 3 und 4 gespannte Gummikappe 18 unterstützt, die nicht nur Abdichtungsfunktionen übernimmt, sondern zur Rückstellung des Stoßübertragungselements 4 zurück in die Ruhestellung gemäß 1 und 2 beiträgt.
  • Wird jedoch in der Situation gemäß 3 und 4 die den Stoßfänger 3 in Richtung auf das Fahrzeug drückende Kraft weiter erhöht, was beispielsweise bei einem Fahrzeugcrash insbesondere mit geringen Fahrgeschwindigkeiten der Fall sein kann, so ergibt sich die Situation gemäß 5 und 6.
  • Bei Überschreitung einer maximalen Haltekraft, deren Höhe insbesondere von der Anzahl der Sperrkugeln 10 sowie von Material und Geometrie des Stoßübertragungselements 4 abhängt, beginnen die Sperrkugeln 10 sich mittels plastischer Materialumformung in die Oberfläche des Stoßübertragungselements 4 zu graben, bzw. die Oberfläche des Stoßübertragungselements 4 umzuprägen, wie dies anhand der durch die Sperrkugeln 10 in die Oberfläche des Stoßübertragungselements 4 eingeprägten Furchen 21 deutlich aus den Darstellungen der 5 und 6 hervorgeht.
  • Es ist ohne weiteres ersichtlich, dass bei dieser Umprägung eines großen Teils der Oberfläche des Stoßübertragungselements 4 Verformungsarbeit in ganz erheblichem Umfang geleistet werden muss. Diese Verformungsarbeit führt schlussendlich zur Erwärmung des Stoßübertragungselements 4 und damit zur Vernichtung der zur Bewegung des Stoßübertragungselements 4 aufgebrachten mechanischen Energie.
  • Auf diese Weise wird die beim Fahrzeugcrash schlagartig freiwerdende Bewegungsenergie im äußerst kompakten Raumbereich der Energieaufnahmeeinrichtung 1 hocheffektiv abgebaut. Hierdurch lassen sich bei typischen Fahrzeugcrashs Beschädigungen der eigentlichen Fahrzeugstruktur minimieren bzw. ganz vermeiden. Auf diese Weise werden auch die nach einem derartigen Fahrzeugcrash anfallenden Reparaturkosten am Fahrzeug reduziert, wobei sich der Reparaturaufwand ggf. lediglich auf den Austausch von Stoßfänger 3 und Stoßübertragungselement 4 beschränken kann.
  • Aus 5 und 6 geht ferner auch hervor, dass die Gummikappe 18 zu Beginn des Verformungshubs des Stoßübertragungselements 4, aufgrund des Austritts des zeichnungsbezogen rechten zylindrischen Bereichs 22 des Stoßübertragungselements 4 aus der korrespondierenden Öffnung des Gehäusekörpers 14, komplett freigesetzt wird, wobei die Gummikappe 18 durch das zeichnungsbezogen rechte Ende des Stoßübertragungselements 4 mitsamt ihrem Befestigungswulst 24 aus dem Gehäusekörper 14 herausgeschoben wird. Die Gummikappe 18 wird dabei nicht beschädigt, und kann somit bei der späteren Fahrzeugreparatur bzw. beim Einbau eines neuen Stoßübertragungselements 4 ggf. sogar wiederverwendet werden.
  • In den 7 und 8 ist erneut die Energieaufnahmeeinrichtung 1 gemäß 1 bis 6 dargestellt. In der Darstellung gemäß 7 und 8 befindet sich die Energieaufnahmeeinrichtung 1 jedoch in einer dritten Betriebsstellung. Die Betriebsstellung der Energieaufnahmeeinrichtung 1 gemäß 7 und 8 entspricht dabei insbesondere einem gedachten Fußgängeraufprall im typischen innerörtlichen Geschwindigkeitsbereich oberhalb von beispielsweise zwanzig Stundenkilometern.
  • Wie bereits eingangs dargestellt, liegen die Anforderungen bei einem Fußgängeraufprall insbesondere in einer möglichst nachgiebigen Fahrzeugfront, die bereits bei verhältnismäßig geringen Verformungskräften möglichst große Verformungswege bereitstellen soll, um so die Übertragung unzulässig hoher Kräfte bzw. Beschleunigungen auf den menschlichen Körper zu verhindern.
  • Prallt im angenommenen Fall das mit der erfindungsgemäßen Energieaufnahmeeinrichtung 1 ausgestattete Fahrzeug bei typischer Innerortsgeschwindigkeit, die oberhalb der Geschwindigkeit der vorstehend behandelten Crashsituationen liegt, mit einem Fußgänger zusammen, so wird das verhältnismäßig massearme Stoßübertragungselement 4, bzw. die Einheit aus Stoßfänger 3 und Stoßübertragungselement 4 entsprechend der vergleichsweise hohen Aufprallgeschwindigkeit verhältnismäßig stark in Richtung auf das Fahrzeug beschleunigt. Bezogen auf die Darstellung der 7 und 8 bedeutet dies eine vergleichsweise starke Beschleunigung des dort teilweise dargestellten Stoßfängers 3 sowie des mit dem Stoßfänger 3 verbundenen Stoßübertragungselements 4 zeichnungsbezogen nach rechts.
  • Wird jedoch das Stoßübertragungselement 4 rasch genug zeichnungsbezogen nach rechts beschleunigt, so kann dies unter bestimmten Rahmenbedingungen dazu führen, dass die Sperrkugeln 10 durch die Federeinrichtungen 11 nicht rasch genug nach radial innen beschleunigt werden können, um so rechtzeitig die Einbuchtung bzw. Sperrkugelbettung 19 des Stoßübertragungselements 4 zu erreichen.
  • Zu den Randbedingungen, aufgrund derer die sich die maximale Beschleunigung des Stoßübertragungselements 4 ergibt, bei der die Sperrkugeln 10 ihre Bettung 19 an der Oberfläche des Stoßübertragungselements 4 gerade noch erreichen, gehören insbesondere die Masse einer Sperrkugel 10, die Masse des Druckstücks 13, Federkonstante und Vorspannung der zugehörigen Schraubenfeder 11, der Kegelwinkel des kegelstumpfförmig zulaufenden Bereichs des Gehäusekörpers 14 der Energieaufnahmeeinrichtung 1, der Kegelwinkel und die Länge des kegelstumpfförmig eingezogenen Bereichs 6 des Stoßübertragungselements 4 sowie die Durchmesserverhältnisse der zylindrischen Bereiche (22, 23) des Stoßübertragungselements 4.
  • Mittels geeigneter Wahl und Abstimmung dieser Randbedingungen lässt sich diejenige Grenz-Aufprallgeschwindigkeit bzw. Grenzbeschleunigung des Stoßübertragungselements 4, oberhalb der die Sperrkugeln 10 Ihre Bettung 19 im Stoßübertragungselement 4 nicht mehr erreichen und daher auch keine Materialumformung mehr durch die Sperrkugeln 10 erfolgt, innerhalb weiter Grenzen verhältnismäßig exakt konstruktiv einstellen und festlegen.
  • Wird mit anderen Worten das Stoßübertragungselement 4 gemäß 7 und 8 mit einer Beschleunigung zeichnungsbezogen nach rechts bewegt, die größer ist als die konstruktiv eingestellte Grenzbeschleunigung, so heben die ansonsten von der Oberfläche des Stoßübertragungselements 4 geführten Sperrkugeln 10 im Bereich des kegelstumpfförmigen Einzugs 6 des Stoßübertragungselements 4 zunächst von der Oberfläche des Stoßübertragungselements 4 ab. Nach dem Durchlaufen einer im Wesentlichen ballistischen Flugbahn, auf der die Sperrkugeln 10 sowohl den kegelstumpfförmigen Einzug 6 als auch die Sperrkugelbettung 19 des Stoßübertragungselements 4 überspringen, landen die Sperrkugeln 10 schließlich erst wieder im zylindrischen Verformungsbereich 22 des Stoßübertragungselements 4 auf dem Stoßübertragungselement 4.
  • Da die Sperrkugeln 10 in diesem Fall jedoch an der Oberfläche des zylindrischen Verformungsbereichs 22 des Stoßübertragungselements 4 rollend bzw. gleitend auf einem konstanten Abstand von der Längsachse des Stoßübertragungselements 4 geführt werden, können die Sperrkugeln 10 auch nicht mehr in ihre Bettung 20 im Gehäusekörper 14 der Energieaufnahmeeinrichtung 1 eintreten. Somit findet in diesem Fall schlussendlich auch keinerlei Verformung der Oberfläche des Stoßübertragungselements 4 während der weiteren Einwärtsbewegung des Stoßübertragungselements 4 statt. Aus diesem Grund setzt das Stoßübertragungselement 4 im vorliegend betrachteten Fall des Fußgängeraufpralls der Einwärtsbewegung auch keine nennenswerten Kräfte entgegen.
  • Dies bedeutet mit anderen Worten, dass der Stoßfänger 3 beim Fußgängeraufprall bereits infolge der verhältnismäßig geringen, durch den Aufprall des menschlichen Körpers erzeugten Kräfte um den gesamten von der Energieaufnahmeeinrichtung 1 bereitgestellten Weg zurückweichen kann. Auf diese Weise wird dazu beigetragen, dass im Bereich der Fahrzeugfront die für den Fußgängeraufprall erforderlichen großen Verformungswege bei verhältnismäßig geringen Verformungskräften bereitgestellt werden können.
  • Die Tatsache, dass der Freihub des Stoßübertragungselements 4 ohne Materialverformung auch bei solchen Fahrzeugcrashs ausgelöst wird, die ohne Fußgängerbeteiligung bei höheren Fahrzeuggeschwindigkeiten stattfinden, bringt praktisch keine Nachteile mit sich. Denn bei Fahrzeugcrashs ist bereits bei Innerortsgeschwindigkeit oberhalb von ca. zwanzig Stundenkilometern ohnehin mit erheblichen bis irreparablen Beschädigungen der Fahrzeugstruktur zu rechnen. Somit würde der verhältnismäßig geringe Energieabbau – im Vergleich zu den bei solchen Fahrzeugcrashs anfallenden, bereits hohen Crashenergien – den die Energieaufnahmeeinrichtung 1 bereitstellen könnte, ohnehin nicht mehr ausreichen, die zu erwartenden schweren Beschädigungen der Fahrzeugstruktur zu verringern oder gar zu vermeiden.
  • Die in den 1 bis 8 dargestellte Ausführungsform der Energieaufnahmeeinrichtung 1, bei der das Stoßübertragungselement 4 mit dem Stoßfänger 3 bzw. mit dem Stoßfängerträger 3 verbunden ist und sich dabei fahrzeugbezogen hinter dem Stoßfänger 3 bzw. Stoßfängerträger 3 befindet, stellt dabei lediglich eine von mehreren möglichen Einbauvarianten für die erfindungsgemäße Energieaufnahmeeinrichtung 1 dar.
  • Die in den 1 bis 8 dargestellte Ausführungsform kann dabei insbesondere bei tendenziell klassischen Bauweisen von Fahrzeugfronten zum Einsatz kommen, bei denen der Stoßfänger 3 bzw. der Stoßfängerträger 3 verhältnismäßig nahe an der vorderen Begrenzung des Fahrzeugs angeordnet ist bzw. selbst die vordere Begrenzung des Fahrzeugs bildet, und bei denen vor dem vorderen Stoßfänger 3 bzw. Stoßfängerträger 3 nur noch geringe Verformungswege in Form von Schutzleisten oder dünnen Kunststoffschaumschichten zur Verfügung stehen. Bei einer dergestalt aufgebauten Fahrzeugfront dient die erfindungsgemäße Energieaufnahmeeinrichtung 1 dann insbesondere dazu, den steifen und unnachgiebigen, möglicherweise zunächst aus der Fahrzeugfront herausragenden Stoßfänger 3 bzw. Stoßfängerträger 3 bei einem Fußgängeraufprall aus dem unmittelbaren Aufprallbereich zu entfernen bzw. zurückzuverlagern. Hierdurch wird sodann ermöglicht, den Körper des Fußgängers mit einem größeren, ggf. gleichmäßig abgerundeten und verformbar ausgeführten Flächenbereich der Fahrzeugfront zu erfassen, wodurch schwere Verletzungen, insbesondere im Beinbereich, reduziert oder vermieden werden können.
  • Bei normalen Parkremplern oder bei Fahrzeugcrashs mit verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten steht bei einer solchen Ausführungsform jedoch der die Fahrzeugbegrenzung bildende Stoßfänger 3 dank der erfindungsgemäßen Energieaufnahmeeinrichtung 1 mit seiner vollen Steifigkeit und Widerstandsfähigkeit zur Verfügung. Auf diese Weise lässt sich insbesondere bei Parkremplern das zu tiefe Eindringen von Fremdkörpern wie beispielsweise Mauern oder Laternenpfählen in die Fahrzeugfront, und eine damit oft verbundene, erhebliche Beschädigung der Fahrzeugfront vermeiden. Ebenso lassen sich auf diese Weise die bei einem Fahrzeugcrash mit geringen Geschwindigkeiten anfallenden erheblichen Crashenergien abbauen, ohne dass es zu teuren oder irreparablen Beschädigungen der Fahrzeugstruktur bzw. des Fahrzeugchassis kommt.
  • Die erfindungsgemäße Energieaufnahmeeinrichtung 1 kann jedoch auch fahrzeugbezogen vor dem Stoßfänger bzw. vor einem Stoßfängerträger oder vorderen Querträger eines Kraftfahrzeugs angeordnet werden. Eine solche Bauweise bzw. Anordnung kommt insbesondere bei modernen Fahrzeugen in Betracht, die zum Zweck des Fußgängerschutzes eine sogenannte 'Soft Nose' aufweisen. Bei derartig gestalteten Fahrzeugen liegt die Fahrzeugfront oftmals in Form eines großflächigen, vergleichsweise nachgiebig gestalteten Kunststoffbauteils vor, das die im Sinne des Fußgängerschutzes erforderlichen großen Verformungswege bereits bei geringen Verformungskräften mittels einer vergleichsweise dicken Kunststoffschaumschicht bereitstellen kann. Hierzu ist die Kunststoffschaumschicht bzw. die Außenoberfläche der 'Soft Nose'-Fahrzeugfront fahrzeugbezogen vor dem Stoßfänger bzw. Stoßfängerträger oder vorderen Querträger des Kraftfahrzeugs angeordnet.
  • Um eine dergestalt konstruktiv fußgängerfreundlich ausgeführte Fahrzeugfront auch für die vorbeschriebenen Situationen "Parkrempler" bzw. "Fahrzeugcrash bei geringen Geschwindigkeiten" tauglich zu machen, ist es jedoch wiederum notwendig, auf geeignete Weise die für diese Crashsituationen erforderliche hohe Steifigkeit bzw. Energieaufnahmefähigkeit im Bereich der Fahrzeugfront bereitzustellen, ohne das fußgängerfreundliche Crashverhalten zu beeinträchtigen.
  • Zu diesem Zweck kann die erfindungsgemäße Energieaufnahmeeinrichtung 1, beispielsweise bei einem Fahrzeug mit 'Soft Nose'-Fahrzeugfront, auch vor dem Stoßfänger bzw. Stoßfängerträger oder dem vorderen Querträger eingebaut werden. Bei einer solchen Anordnung der erfindungsgemäßen Energieaufnahmeeinrichtung 1 durchgreift mit anderen Worten das Stoßübertragungselement 4 den weichen und nachgiebigen Kunststoffschaum der 'Soft Nose'-Fahrzeugfront, und stellt an der äußersten vorderen Begrenzung der Fahrzeugfront spezielle Crashflächen bereit, die das Fahrzeug vor Beschädigungen bei Parkremplern schützen und die die notwendige Energieaufnahmefähigkeit bei Fahrzeugcrashs mit geringen Fahrgeschwindigkeiten bereitstellen.
  • Diese Crashflächen können dabei beispielsweise entweder nur lokal begrenzt, insbesondere im Bereich der Fahrzeugecken angeordnet sein, es kann sich bei derartigen Crashflächen aber auch um einen der weichen Fahrzeugfront vorgelagerten, über die gesamte Fahrzeugbreite durchgehenden Querträger handeln.
  • Im ersteren Fall ist jede der vorzugsweise zwei im Bereich der Fahrzeugfront angeordneten Energieaufnahmeeinrichtungen 1 jeweils mit einer eigenen lokal begrenzten Crashfläche im Bereich einer Fahrzeugecke versehen, während der durchgehende Querträger im letzteren Fall mit beiden Energieaufnahmeeinrichtungen 1 bzw. Stoßübertragungselementen 4 des Kraftfahrzeugs verbunden ist.
  • 9 schließlich zeigt nochmals die erfindungsgemäße Energieaufnahmeeinrichtung 1 gemäß 1 bis 8, wobei die Darstellung der 9 zur besseren Erkennbarkeit des Aufbaus der Energieaufnahmeeinrichtung 1 in Form einer Explosionsdarstellung gehalten ist. In 9 erkennt man zunächst einmal eine mit dem Gehäusekörper 14 der Energieaufnahmeeinrichtung 1 verbundene Befestigungsplatte 25, die der Verbindung der Energieaufnahmeeinrichtung 1 beispielsweise mit einem vorderen Längs- oder Querträger des Kraftfahrzeugs dient. Über die Befestigungsplatte 25 werden auch die vom Stoßübertragungselement 4 bei einem Fahrzeugcrash aufgenommenen Kräfte in die Fahrzeugstruktur eingeleitet.
  • Ferner erkennt man in 9 das Stoßübertragungselement 4 sowie den vom Gehäuse 5 abgenommen dargestellten Gehäusedeckel 15 mit Gleitringdichtung 17 und Sprengring 16. Im Bereich des mit der Befestigungsplatte 25 verbundenen Gehäusekörpers 14 wird der Trägerkörper 8 ersichtlich (s. auch 7), in dessen schlitzförmigen Ausnehmungen 26 die jeweils aus Druckstück 13 und Schraubendruckfeder 11 bestehenden Federeinrichtungen 11 angeordnet sind. Außerdem enthalten die schlitzförmigen Ausnehmungen 26 des Trägerkörpers 8 auch die Sperrkugeln 10. Die Sperrkugeln 10 sind im Unterschied zur Darstellung der Sperrkugeln 10 in 9, die lediglich zum Zweck der besseren Erkennbarkeit der Sperrkugeln 10 gewählt wurde, an den Federeinrichtungen 11 nicht federseitig, sondern entsprechend den Darstellungen der 1 bis 8 druckstückseitig an den Federeinrichtungen 11 angeordnet, und befinden sich somit im Zusammenbau der Energieaufnahmeeinrichtung 1 ebenfalls in den schlitzförmigen Ausnehmungen 26 des Trägerkörpers 8. Letzteres geht besonders deutlich auch aus 7 hervor.
  • Im Ergebnis wird somit deutlich, dass dank der Erfindung eine Energieaufnahmeeinrichtung geschaffen wird, die für jede der drei grundlegenden Grasharten "Parkrempler", "Fußgängeraufprall" und "Fahrzeugcrash" mit den dabei auftretenden unterschiedlichen Aufprallgeschwindigkeiten bzw. zu absorbierenden kinetischen Energien, selektiv unterschiedliche Nachgiebigkeiten bzw. Verformungswege und Energieaufnahmepotentiale im Bereich der Fahrzeugfront bereitstellt.
  • Die erfindungsgemäße Energieaufnahmeeinrichtung ist dabei zugleich äußerst robust und zuverlässig im mechanischen Aufbau, und liegt zudem in Form einer kompakten, vollständig in sich geschlossenen, und damit konstruktiv einfach und kostengünstig in die Fahrzeugfront integrierbaren Einheit vor.
  • Die Erfindung leistet damit einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung insbesondere des Fußgängerschutzes am Kraftfahrzeug, und stellt einen wesentlichen Baustein auf dem Weg zum fußgängerfreundlichen Kraftfahrzeug und zur Einhaltung der diesbezüglichen gesetzgeberischen Vorschriften bzw. Selbstverpflichtungen in der Automobilindustrie zur Verfügung.
  • 1
    Energieaufnahmeeinrichtung
    2
    Längsträger
    3
    Stoßfänger, Stoßfängerträger
    4
    Stoßübertragungselement
    5
    Gehäuse
    6
    kegelstumpfförmiger Bereich (Stoßübertragungselement)
    7
    kegelstumpfförmiger Bereich (Trägerkörper)
    8
    Trägerkörper
    9
    Sperreinrichtung
    10
    Sperrkörper, Sperrkugel
    11
    Federeinrichtung
    12
    Schraubendruckfeder
    13
    Druckstück
    14
    Gehäusekörper
    15
    Gehäusedeckel
    16
    Sprengring
    17
    Gleitringdichtung
    18
    Gummikappe
    19
    Sperrkugelbettung (Stoßübertragungselement)
    20
    Sperrkugelbettung (Gehäuse)
    21
    geprägte Furchen
    22
    Zylindrischer Bereich
    23
    Zylindrischer Bereich, Verformungsbereich
    24
    Befestigungswulst
    25
    Befestigungsplatte
    26
    Ausnehmungen (Trägerkörper)

Claims (26)

  1. Einrichtung zur Aufnahme von Energie, insbesondere während eines Zusammenpralls eines Fahrzeugs mit einem Massekörper, die Energieaufnahmeeinrichtung (1) umfassend zumindest ein relativ zum Fahrzeug im wesentlichen entlang der Fahrtrichtung um einen bestimmten Bewegungshub bewegliches Stoßübertragungselement (4), sowie zur Beeinflussung der Bewegbarkeit des Stoßübertragungselements (4) eine Sperreinrichtung (9) mit zumindest einem im Wesentlichen quer zum Bewegungshub des Stoßübertragungselements (4) zwischen einer Ruheposition und einer Arbeitsstellung beweglichen Sperrkörper (10), wobei das Stoßübertragungselement (4) in einem ersten, minimalen Aufprallgeschwindigkeitsbereich mittels der Sperreinrichtung (9) im Wesentlichen unbeweglich starr verriegelbar ist, während die Sperreinrichtung (9) in einem zweiten, hohen Aufprallgeschwindigkeitsbereich die im Wesentlichen kräftefreie Relativbewegung des Stoßübertragungselements (4) innerhalb des gesamten Bewegungshubs erlaubt, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperreinrichtung (9) auch in einem dritten, mittleren Aufprallgeschwindigkeitsbereich die Relativbewegung des Stoßübertragungselements (4) innerhalb des gesamten Bewegungshubs erlaubt, wobei die Energieaufnahmeeinrichtung (1) eine crashabhängig durch die Sperreinrichtung (9) steuerbare Umformanordnung mit zumindest einem Umformmittel (10) zur definierten plastischen Umformung von Material umfasst, und wobei die Umformanordnung durch die Relativbewegung des Stoßübertragungselements (4) antreibbar ist.
  2. Energieaufnahmeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Umformanordnung so eingerichtet ist, dass Material des Stoßübertragungselements (4) umgeformt wird.
  3. Energieaufnahmeeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßübertragungselement (4) im Wesentlichen rohrförmig ist, wobei die Umformanordnung so eingerichtet ist, dass der Querschnitt des Stoßübertragungselements (4) bei der Umformung definiert komprimierend umgeprägt wird.
  4. Energieaufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest ein Umformmittel (10) eine Kugel ist.
  5. Energieaufnahmeeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Umformanordnung mehrere Kugeln (10) als Umformmittel umfasst.
  6. Energieaufnahmeeinrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kugeln (10) gleichmäßig verteilt kranzartig im Bereich eines Umfangs des Stoßübertragungselements (4) angeordnet sind.
  7. Energieaufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Umformmittel durch den zumindest einen Sperrkörper (10) gebildet ist.
  8. Energieaufnahmeeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Umformmittel durch den in seiner Arbeitsstellung befindlichen Sperrkörper (10) gebildet ist.
  9. Energieaufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßübertragungselement (4) ein über seine Länge veränderliches Breitenmaß aufweist, wobei der Sperrkörper (10) an der Oberfläche des Stoßübertragungselements (4) zur Anlage bringbar ist.
  10. Energieaufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der der Sperrkörper (10) mittels einer Federeinrichtung (11) in Richtung auf die Oberfläche des Stoßübertragungselements (4) federbelastet ist.
  11. Energieaufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßübertragungselement (4) zur Steuerung der Position des Sperrkörpers (10) in einem ersten Längenbereich (22) ein erstes, maximales Breitenmaß, in einem zweiten Längenbereich (19) ein zweites, minimales Breitenmaß sowie in einem dritten Längenbereich (23) ein drittes, mittleres Breitenmaß aufweist, wobei der zweite Längenbereich (19) zwischen dem ersten (22) und dem dritten Längenbereich (23) angeordnet ist.
  12. Energieaufnahmeeinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Sperrkörper (10) bei Anlage an der Oberfläche des ersten Längenbereichs (22) des Stoßübertragungselements (4) in der Ruheposition befindet und bei Anlage an der Oberfläche des zweiten Längenbereichs (19) in der Arbeitsstellung befindet.
  13. Energieaufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Sperrkörper (10) aus einer Sperrkörper-Ruheposition, in der das Stoßübertragungselement (4) im Wesentlichen kräftefrei relativbeweglich ist, über eine Sperrkörper-Zwischenstellung, in der das Stoßübertragungselement (4) ebenfalls im Wesentlichen kräftefrei relativbeweglich ist, in eine Sperrkörper-Arbeitsstellung verbringbar ist, in der das Stoßübertragungselement (4) in unmittelbarer Nähe seiner Anfangsstellung durch den Sperrkörper (10) im Wesentlichen unbeweglich starr verriegelt ist.
  14. Energieaufnahmeeinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Sperrkörper (10) in seiner Ruheposition an der ersten, maximalen Querschnittsausdehnung (22) des Stoßübertragungselements (4), in seiner Zwischenstellung an der dritten, mittleren Querschnittsausdehnung (23) des Stoßübertragungselements (4) und in seiner Arbeitsstellung im Bereich der zweiten, minimalen Querschnittsausdehnung (19) des Stoßübertragungselements (4) zur Anlage bringbar ist.
  15. Energieaufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Längenbereich (19) des Stoßübertragungselements (4) sowie ein Übergang vom zweiten (19) zum dritten Längenbereich (23) des Stoßübertragungselements (4) eine Einbuchtung bzw. Bettung (19) zur Aufnahme des Sperrkörpers (10) in seiner Arbeitsposition bilden, wobei der Sperrkörper (10) selbsthemmend in der Bettung (19) fixierbar ist.
  16. Energieaufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der in seiner Arbeitsstellung befindliche Sperrkörper (10) bei Einwärtsbewegung des Stoßübertragungselements (4) als Umformmittel wirkt.
  17. Energieaufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßübertragungselement (4) zur Führung des Sperrkörpers (10) einen gleichmäßigen Querschnittsübergang (6) zwischen seiner ersten, maximalen Querschnittsausdehnung (22) und seiner zweiten, minimalen Querschnittsausdehnung (19) aufweist.
  18. Energieaufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Federkonstante der Federeinrichtung (11) der Sperreinrichtung (9) so gewählt ist, dass bei einem Aufprall im zweiten, hohen Aufprallgeschwindigkeitsbereich der zweite Längenbereich (19) des Stoßübertragungselements (4) mit der zweiten, minimalen Querschnittsausdehnung (19) den Bereich des Sperrkörpers (10) bereits passiert hat, wenn der Sperrkörper (10) seine Zwischenstellung erreicht.
  19. Energieaufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass Sperrkörper (10) und Federeinrichtung (11) in einem gemeinsamen Gehäuse (5) angeordnet sind.
  20. Energieaufnahmeeinrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung (11) im Gehäuse (5) axial angeordnet ist.
  21. Energieaufnahmeeinrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5) im Bereich des Sperrkörpers (10) eine sich im Wesentlichen kegelförmig verjüngende Innenkontur aufweist
  22. Energieaufnahmeeinrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung (11) ein Druckstück (13) umfasst, mit dem der Sperrkörper (10) axial gegen die sich verjüngende Innenkontur des Gehäuses (5) sowie gleichzeitig radial in Richtung auf das Stoßübertragungselement (4) pressbar ist.
  23. Energieaufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5) der Energieaufnahmeeinrichtung (1) eine Ausnehmung bzw. Bettung (20) zur Aufnahme des Sperrkörpers (10) in seiner Arbeitsposition aufweist, wobei der Sperrkörper (10) in seiner Arbeitsposition selbsthemmend in der Bettung (20) fixierbar ist
  24. Energieaufnahmeeinrichtung nach Anspruch 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der erste, niedrige Aufprallgeschwindigkeitsbereich den Geschwindigkeitsbereich von null bis Schrittgeschwindigkeit, bevorzugt bis 2 m/s, besonders bevorzugt bis 1 m/s umfasst.
  25. Energieaufnahmeeinrichtung nach Anspruch 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite, hohe Aufprallgeschwindigkeitsbereich den Geschwindigkeitsbereich ab einer Innerortsgeschwindigkeit, bevorzugt oberhalb von 10 m/s, besonders bevorzugt oberhalb von 6 m/s umfasst.
  26. Energieaufnahmeeinrichtung nach Anspruch 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte, mittlere Aufprallgeschwindigkeitsbereich den Geschwindigkeitsbereich von Schrittgeschwindigkeit bis Innerortsgeschwindigkeit, bevorzugt zwischen 2 m/s bis 10 m/s, besonders bevorzugt zwischen 1 m/s bis 5 m/s umfasst.
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