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DE102004059522A1 - Klebendes Erzeugnis zur Abdichtung und/oder zum Anschluss von Materialien - Google Patents

Klebendes Erzeugnis zur Abdichtung und/oder zum Anschluss von Materialien Download PDF

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DE102004059522A1
DE102004059522A1 DE102004059522A DE102004059522A DE102004059522A1 DE 102004059522 A1 DE102004059522 A1 DE 102004059522A1 DE 102004059522 A DE102004059522 A DE 102004059522A DE 102004059522 A DE102004059522 A DE 102004059522A DE 102004059522 A1 DE102004059522 A1 DE 102004059522A1
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DE102004059522A
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Inventor
Wilhelm Kohlmeyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hanno Werk GmbH and Co KG
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Hanno Werk GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein klebendes Erzeugnis (10) zur Abdichtung und/oder zum Anschluss von Materialien (12), umfassend einen Träger (14), der wenigstens teilweise mit einer Klebemasse beschichtet ist. Erfindungsgemäß ist der Träger als Schlauch ausgebildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein klebendes Erzeugnis zur Abdichtung und/oder zum Anschluss von Materialien, umfassend einen Träger, der wenigstens teilweise mit einer Klebemasse beschichtet ist.
  • Die Begriffe "Klebemasse" oder "Klebstoff" sind im Sinne der vorliegenden Erfindung weit gefasst und umfassen auch alle "Dichtungsmassen" oder "Dichtstoffe", die klebende oder selbstklebende Eigenschaften aufweisen.
  • Materialien können diverse Stoffe oder Bauteile aus Beton, Keramik, Kunststoff, Metall, Holz etc. sein.
  • Unter Anschluss wird eine Verbindung zwischen den Materialien verstanden.
  • Klebende Erzeugnisse der eingangs genannten Art sind in diversen Ausführungen beispielsweise als Klebfolien mit Träger, einseitige und doppelseitige Klebebänder, selbstklebende Erzeugnisse, Dichtungsbänder oder Selbstklebefolien und für diverse Anwendungen bekannt.
  • Eine Klebfolie mit Träger ist beispielsweise ein Klebstoff, der in Bogen- oder Filmform mit einem eingearbeiteten Trägermaterial geliefert wird, das in der Klebung verbleibt, wenn der Klebstoff aufgetragen und verwendet wird. Das Trägermaterial kann ein gewebtes oder ungewebtes Material sein, das seinerseits aus organischen oder anorganischen Fasern besteht.
  • So genannte Klebebänder sind dagegen flexible Bänder oder flexible Träger, die mit einem haftklebenden, anfeuchtbarem oder wärmeaktivierbarem Klebstoff beschichtet sind. Doppelseitige Klebebänder sind Trägerbänder, die beidseitig mit Klebstoff beschichtet sind.
  • Im Hausbau werden Klebebänder verwendet, um beispielsweise Löcher und Fugen luftdicht abzukleben. Derartige Klebebänder, die auf einer Seite oder auf beiden Seiten mit einer Klebe masse versehen sind, werden üblicherweise entweder in Form von Rollen oder als zugeschnittene Stücke geliefert.
  • Selbstklebende Erzeugnisse werden meist als haftklebende Erzeugnisse bezeichnet und sind üblicherweise Bänder oder Folien aus Polyvinylchlorid (PVC), Polypropylen (PP), Celluloseacetat (CA), Polyester, Papier, Gewebe etc., die mit Selbstklebemassen bzw. Haftklebstoffen beschichtet sind.
  • Haftklebstoffe sind üblicherweise viskoelastische Klebstoffe, die in lösungsmittelfreier Form bei Raumtemperatur permanent klebrig und klebfähig bleiben und bei geringer Substratspezifität bei leichtem Anpressdruck sofort auf fast allen Substraten haften. Mit Haftklebstoffe hergestellte Klebverbunde können meistens ohne Zerstörung der verklebten Materialien gelöst werden. Es ist aber auch möglich den Haftklebstoffen eine derart große Haftkraft zu verleihen, dass eine Lösung der verklebten Materialien ohne Zerstörung nicht mehr möglich ist. Basis-Polymere der modernen Haftklebstoffe sind Natur- und Synthese-Kautschuke, Polyacrylate, Polyester, Polychloroprene, Polyisobutene, Polyvinylether und Polyurethane, die in Kombination mit Zusätzen wie Harzen, Weichmachern und/oder Antioxidantien eingesetzt werden. Haftklebstoffe werden in der Regel als Lösungen oder Dispersionen auf den Träger aufgebracht.
  • Weiterhin sind Selbstklebefolien bekannt, die eine auf beiden Oberflächen einer Trägerschicht aufgebrachte Haftkleberbeschichtung aufweisen. Solche Selbstklebefolien werden beispielsweise zum Verkleben eines Fußbodenbelags auf einem Fußboden eingesetzt.
  • Fugen werden üblicherweise mit so genannten Dichtungsbändern luftdicht und optimal abgedichtet. Hier und im Folgenden wird unter einer Fuge ein Zwischenraum zwischen zwei Materialien verstanden, um beispielsweise unterschiedliche Bewegungen der Materialien zu ermöglichen.
  • Die mit einem Dichtungsband abdichtbaren Fugen können im Baubereich sowohl zwischen Wandöffnungen und Fenstern oder Türen, wie auch zwischen Wandelementen und Betonböden oder zwischen Innenwandelementen liegen. Die genannten Dichtungsbänder sind bevorzugt als selbstklebende Bänder ausgebildet, wobei Dichtungsbänder form- und kraftschlüssig den Fugenrändern der Bauteile anhaften und elastisches oder plastisches Verhalten zeigen müssen, da die Fugen bei Temperaturwechsel, Er schütterungen des Bauwerks, Setzungen des Bauuntergrundes, Winddruck oder ähnlichen Veränderungen sich verbreitern oder verengen. Diese Veränderung der Fugenbreite kann wiederholt oder auch nur einmalig erfolgen. Wichtig ist jedoch, dass die Dichtungsbänder in der Lage sind, aufgrund ihrer Elastizität oder plastischen Verformbarkeit die Fugenverengung oder Fugenverbreiterung aufzufangen.
  • Häufig werden jedoch die Grenzen der Beanspruchbarkeit solcher Dichtungsbänder überschritten, wodurch es zum Reißen der Dichtungsbänder und/oder teilweise zu ihrer Ablösung von der Dichtfläche der angeschlossen und/oder abgedichteten Materialien kommt.
  • Bei den bekannten klebenden Erzeugnissen zur Abdichtung und/oder zum Anschluss von Materialien ergibt sich somit häufig das Problem, dass bei unerwartet großen Bewegungen zwischen den abgedichteten und/oder angeschlossenen Materialien das klebende Erzeugnis derart auf Zug beansprucht wird, dass es überdehnt wird, reißt oder die Klebeverbindung zerstört wird.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein klebendes Erzeugnis zur Abdichtung und/oder zum Anschluss von Materialien bereitzustellen, welches auch bei größeren Bewegungen zwischen den abgedichteten und/oder angeschlossenen Materialien zuverlässig dichtet und dabei weder ganz noch teilweise von den Materialien abgelöst wird. Außerdem soll das klebende Erzeugnis vielseitig einsetzbar sein, leicht und weiterverarbeitungsfreundlich verklebt werden können und dennoch kostengünstig herstellbar sein.
  • Diese Aufgabe wird bei einem klebenden Erzeugnis zur Abdichtung und/oder zum Anschluss von Materialien, welches einen Träger umfasst, der wenigstens teilweise mit einer Klebemasse beschichtet ist, auf überraschend einfache Weise dadurch gelöst, dass der Träger als Schlauch ausgebildet ist.
  • Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den jeweiligen Unteransprüchen.
  • Dadurch, dass der Träger des klebenden Erzeugnisses als Schlauch ausgebildet ist, wird erreicht, dass auch bei unerwartet großer Bewegung zwischen den abgedichteten und/oder angeschlossenen Materialien das klebende Erzeugnis weder überdehnt wird noch reißt. Auch eine Zerstörung der Klebeverbindung zwischen den Materialien und dem klebenden Erzeugnis wird sicher verhindert.
  • Dies ist darauf zurückzuführen, dass das klebende Erzeugnis bei Bewegung zwischen den Materialien auf besonders einfache Weise seine Form ändert. Sofern die Materialien derart mit dem klebenden Erzeugnis verklebt sind, dass das klebende Erzeugnis quasi im Ruhezustand einen im Wesentlichen kreisrunden Querschnitt hat, so geht dieser Querschnitt bei Bewegung zwischen den Materialien sehr leicht in die ovale Form über. Sofern die Materialien derart mit dem klebenden Erzeugnis verklebt sind, dass das klebende Erzeugnis quasi im Ruhezustand einen ovalen bis fast rechteckigen Querschnitt hat, weil das schlauchartige klebende Erzeugnis zur Abdichtung und/oder zum Anschluss der Materialien beispielsweise zuvor zusammengedrückt worden ist, so geht dieser Querschnitt bei Bewegung zwischen den Materialien sehr leicht entweder in eine kreisrunde oder in einer noch stärkere ovale Form über.
  • Durch die überraschend einfache erfindungsgemäße Trägerform des klebenden Erzeugnisses wird also erreicht, dass dieses auch bei größeren Bewegungen zwischen den abgedichteten und/oder angeschlossenen Materialien zuverlässig dichtet und dabei weder ganz noch teilweise von den Materialien abgelöst wird.
  • Das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis ist vielseitig überall dort einsetzbar, wo mit Bewegungen zwischen den verklebten und/oder abgedichteten Materialien zu rechnen ist. Insbesondere ist das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis aufgrund seiner Schlauchform in der Handhabung stabiler als die bekannten klebenden Erzeugnisse in Band- oder Folienform, so dass das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis verarbeitungsfreundlich verklebt werden kann.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Schlauch flexibel ist. Hierdurch wird die Abdichtung und/oder der Anschluss der Materialien insbesondere in Eck- und Kantenbereichen wesentlich erleichtert.
  • Weiterhin ist vorgesehen, dass der Schlauch elastisch und komprimierbar ist. Dadurch wird einerseits erreicht, dass das klebende Erzeugnis auch in schwer zugänglichen Bereichen, in denen ein Andrücken der Materialien an das klebende Erzeugnis nur schwer möglich ist, sicher mit den Materialien verklebt werden kann. Hierzu wird das klebende Erzeugnis im komprimierten Zustand mit den abzudichtenden und/oder anzuschließenden Materialien in Kontakt gebracht. Erst durch die elastischen Rückstellkräfte drückt sich das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis an die Materialien, so dass eine sichere Abdichtung und/oder ein sicherer Anschluss der Materialien erreicht wird. Anderseits wird durch das elastische Material als solches und durch die Komprimierbarkeit des klebenden Erzeugnisses ein verbessertes Auffangen der Materialbewegungen ermöglicht.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Schlauch einseitig verschließbar und auf der anderen Seite derart ausgebildet, dass Gas, insbesondere Luft, insbesondere Druckluft, in den Schlauch einleitbar ist. Dadurch wird erreicht, dass sich der Schlauch quasi von innen gegen die abzudichtenden und/oder anzuschließenden Materialien drückt und sich mit diesen in gewünschter Weise verbindet. Dies ist insbesondere in schwer zugänglichen Bereichen erforderlich, in denen ein Andrücken der Materialien an das klebende Erzeugnis nur schwer möglich ist.
  • Vorzugsweise ist der Schlauch aus wenigstens einem Material gebildet, das aus der Gruppe ausgewählt wird, die Fluor-Kautschuk (FPM), Silikon-Kautschuk (SI), Polyvinylchlorid (PVC), Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM), Polyurethan (PUR), Isobutylen-Isoprene-Kautschuk (IIR), Naturkautschuk (NR), Butadien-Acrylnitrit-Kautschuk (NBR), Cloropren-Kautschuk (CR), Chlorsulfonyl-Polyethylen-Kautschuk (CSM), Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR), Celluloseacetat (CA), thermoplastische Elastomere (TPE), Polyester, Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE) umfasst, und/oder aus wenigstens einem textilen Flächengebilde gebildet ist, das aus der Gruppe ausgewählt wird, die ein Gewebe, ein Geflecht, einen Maschenstoff oder einen Textilverbundstoff, insbesondere einen Vliesstoff, umfasst. Im einfachsten Fall kann der Schlauch aus Papier gebildet sein.
  • Die Auswahl des oder der Materialien ist abhängig vom Einsatzort des klebenden Erzeugnisses und den damit einhergehenden Umweltbedingungen, insbesondere den Witterungsbedingungen.
  • Bei Verwendung von Gewebe, Geflecht, Maschenstoff oder einen Textilverbundstoff als Schlauchmaterial wird die Dichtheit des klebenden Erzeugnisses durch die vollflächige Beschichtung des Trägers mit Klebemasse erreicht.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Schlauch mehrschichtig ausgebildet, wobei wenigstens zwei der Schichten aus unterschiedlichen Materialien gebildet sind.
  • Dadurch wird erreicht, dass das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis für unterschiedliche Einsatzzwecke ausgebildet werden kann, wobei für die Auswahl des Materials einzelner Schichten beispielsweise die zu erwartenden Bewegungen zwischen den abgedichteten und/oder angeschlossenen Materialien und/oder die Art der Medien, welche die Abdichtung passieren dürfen oder nicht passieren dürfen, ein Rolle spielen. Weiterhin spielt auch die Oberflächenbeschaffenheit der abzudichtenden und/oder anzuschließenden Materialien eine Rolle.
  • Es hat sich als besonders zweckmäßig herausgestellt, wenn eine erste innen liegende Schicht des Schlauches ein gutes Rückstellvermögen hat und eine zweite außen liegende Schicht sich besonders gut mit der Klebemasse verbindet.
  • Es hat sich außerdem als besonders zweckmäßig herausgestellt, wenn eine erste innen liegende Schicht des Schlauches aus einem Gewebe, Geflecht, Maschenstoff oder einen Textilverbundstoff besteht und eine zweite außen liegende Schicht aus einem luftdichten Material besteht. Hierbei sorgt die innen liegende Schicht für eine besonders gute Reißfestigkeit des klebenden Erzeugnisses. Dies ist beispielsweise von besonderen Interessen, wenn der Schlauch einseitig verschlossen und von der anderen Seite mit Druckluft beaufschlagt wird. Die Druckluft führt dazu, dass sich der Schlauch aufbläht und sich mit seiner Außenfläche gegen die anzuschließenden und/oder abzudichtenden Materialien drückt. Die innen liegende Schicht verhindert hierbei, dass der Schlauch reißt.
  • Zur leichteren Verarbeitbarkeit des erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisses und zur Anpassung des entsprechenden klebenden Erzeugnisses an unterschiedlichste Anwendungen kann der Durchmesser eines erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisses variieren.
  • Die Außenfläche des Schlauches ist vorzugsweise vollflächig mit der Klebemasse beschichtet. Alternativ hierzu kann die Außenfläche des Schlauches auch mit wenigstens zwei durchge hend in Längsrichtung verlaufenden und voneinander beabstandeten Streifen aus Klebemasse beschichtet sein.
  • Selbstverständlich kann jeder Streifen aus Klebemasse eine unterschiedliche oder die gleiche Klebekraft aufweisen. Dies hängt in erster Linie von den abzudichtenden und/oder anzuschließenden Materialien ab.
  • Weiterhin ist vorgesehen, dass die auf der Außenfläche des Schlauches angeordnete Klebemasse mit einem Trennpapier versehen ist, das zum Schutz der Klebemasse dient und vor der Anwendung des klebenden Erzeugnisses von der Klebemasse leicht entfernbar ist.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Klebemasse eine Selbstklebemasse ist.
  • Als Selbstklebemasse bzw. Haftkleber hat sich eine Acrylat-Dispersion, angereichert mit Harzen und mit darin enthaltenen UV- und Alterungsschutz bewährt, wobei jedoch auch jeder andere geeignete Haftkleber verwendbar ist. Geeigneterweise wählt man Haftkleber aus, welche gegenüber den Materialien eine konstante Klebkraft über einen gewissen Zeitraum aufwei sen. Acrylatkleber weisen sehr gute Hafteigenschaften auf, sind in der Herstellung des klebenden Erzeugnisses kostengünstig als Klebeschicht aufbringbar und können in einem großen Temperaturbereich eingesetzt werden. Acrylate bieten außerdem den Vorteil, dass sie sehr alterungsbeständig sind.
  • Zweckmäßigerweise ist das selbstklebende Erzeugnis zu einer Rolle gewickelt. Auf diese Weise lässt sich das selbstklebende Erzeugnis besonders leicht verpacken und transportieren.
  • Die Erfindung betrifft außerdem die Verwendung des klebenden Erzeugnisses nach einem der Ansprüche 1 bis 11 zum dauerhaften oder wiederlösbaren Anschluss und/oder zur dauerhaften oder wiederlösbaren Abdichtung von Materialien, welche sich relativ zueinander bewegen sollen.
  • Der Anschluss und/oder die Abdichtung von Materialien, die sich relativ zueinander bewegen sollen, mittels des erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisses ist in diversen Bereichen der Fertigungstechnik, insbesondere im Geräte- und Anlagenbau, oder im Fahrzeugbau möglich. Darüber hinaus eignen sich die erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisse besonders gut zum Anschluss und/oder zur Abdichtung von Materialien im Bauwe sen, beispielsweise im Innenausbau, im Fassadenbau oder am Dach.
  • Im Baubereich wird vorzugsweise wenigstens eine Luftdichtheitsschicht mit einer weiteren Luftdichtheitsschicht, mit einer Wand, insbesondere aus Dämmung, aus Mauerwerk, aus verputztem Mauerwerk, aus Gips bzw. Gipsplatten, aus Beton oder aus Holz bzw. Holzwerkstoffplatten, mit einer Pfette oder mit einer Durchdringung durch das klebende Erzeugnis verbunden.
  • Unter einer Luftdichtheitsschicht wird eine Schicht verstanden, die die Luftströmung durch Bauteile hindurch verhindert.
  • Außerdem betrifft die Erfindung die Verwendung des klebenden Erzeugnisses nach einem der Ansprüche 1 bis 11 zur dauerhaften oder wiederlösbaren Abdichtung einer Fuge.
  • Unter einer Fuge wird ein Zwischenraum zwischen zwei Bauwerksteilen oder Bauteilen verstanden, um beispielsweise unterschiedliche Bewegungen zu ermöglichen.
  • Das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis ist mithin multifunktional einsetzbar.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispiele erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. In dieser zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung von zwei mittels des erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisses verbundenen und abgedichteten Materialien,
  • 2 eine schematische Darstellung von zwei mittels des erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisses verbundenen und abgedichteten Luftdichtheitsschichten,
  • 3 eine schematische Darstellung eines Anschlusses einer Luftdichtheitsschicht an Mauerwerk mittels des erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisses und
  • 4 eine schematische Darstellung eines Anschlusses einer Luftdichtheitsschicht an Holz mittels des erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisses.
  • In allen 1 bis 4 bezeichnet das Bezugszeichen 10 das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis, Bezugszeichen 12 bezeichnet die anzuschließenden und/oder abzudichtenden Materialien, Bezugszeichen 14 bezeichnet den Träger des erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisses und Bezugszeichen 16 eine Luftdichtheitsschicht in Form einer Bahn, welche beispielsweise aus Kunststoff, Elastomeren, Bitumen oder Papierwerkstoffen bestehen kann.
  • Auf die Darstellung der Beschichtung der Außenfläche des Trägers 14 mit Klebemasse wurde in allen Figuren der Übersicht halber verzichtet.
  • Alle Größenverhältnisse in den Figuren geben zwar die generellen Relationen der einzelnen Gestaltungsmerkmale zueinander wieder, sie sind zur Verdeutlichung jedoch nicht genau maßstabsgerecht dargestellt. Die Figuren stellen insofern im Wesentlichen schematische Veranschaulichungen der bevorzugten Ausführungsformen dar.
  • In 1 sind zwei mittels des erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisses 10 verbundene und abgedichtete Materialien 12 schematisch dargestellt. Zwischen den Materialien 12 ist eine Fuge 18 ausgebildet, also ein Zwischenraum, der unterschiedliche Bewegungen zwischen den Materialien 12 ermöglicht.
  • Durch die Teilabbildungen a) und b) in 1 soll diese Bewegungsmöglichkeit verdeutlicht werden. a) zeigt hierbei eine Fugenverbreiterung und b) eine Fugenverengung.
  • Es ist deutlich zu erkennen, dass das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis 10 in der Lage ist, aufgrund der Schlauchform des Trägers 14 die Fugenverengung oder Fugenverbreiterung aufzufangen, ohne dass der abgedichtete Anschluss der Materialien 12 zerstört wird.
  • 2 bis 4 zeigen Beispiele in Anlehnung an die DIN 4108-7 (August 2001) über den Wärmeschutz und die Energie-Einsparung in Gebäuden, speziell über die Luftdichtheit von Gebäuden.
  • 2 zeigt zwei mittels des erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisses 10 verbundene und abgedichtete Luftdichtheitsschichten 16.
  • Bei den Luftdichtheitsschichten 16 handelt es sich um Bahnen, beispielsweise aus Kunststoff, die sich überlappen und im Be reich der Überlappung mittels des erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisses 10 abgedichtet verbunden sind. Die Luftdichtheitsschichten 16 befinden sich hierbei zwischen einer Dämmung 20 und einer Schicht aus Holzwerkstoffplatten 22.
  • Dabei ermöglicht das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis 10, dass sich die Luftdichtheitsschichten 16 relativ zueinander bewegen können, ohne dass eine Undichtigkeit durch Überdehnung, Reißen oder Ablösen des klebenden Erzeugnisses 10 von den Luftdichtheitsschichten 16 zu befürchten ist.
  • Die Luftdichtheit der Überlappungen erfolgt also durch das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis 10. Ein zusätzliche mechanische Sicherung zur Erhöhung der Sicherheit der Konstruktion im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit, beispielsweise mittels einer Anpresslatte, ist nicht erforderlich, da das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis 10 aufgrund seiner Schlauchform Bewegungen zwischen den Bahnen zulässt, ohne dass eine Beschädigung des klebenden Erzeugnisses 10 bzw. ein Ablösen des klebenden Erzeugnisses 10 von den Bahnen zu befürchten ist.
  • 3 zeigt schematisch einen Anschluss einer Luftdichtheitsschicht 16 an Mauerwerk 24, das mit Putz 26 versehen ist, mittels des erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisses 10.
  • Ferner ist noch eine Dämmung 20, eine Holzlattung 28 und ein Dachbalken 30 dargestellt.
  • Auch hier wird die Luftdichtheit durch das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis 10 sichergestellt. Ein zusätzliche mechanische Sicherung zur Erhöhung der Sicherheit der Konstruktion im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit, beispielsweise mittels einer Anpresslatte, ist auch hier nicht erforderlich, da das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis 10 aufgrund seiner Schlauchform Bewegungen zwischen der Bahn und dem verputzen Mauerwerk 24 zulässt, ohne dass eine Beschädigung des klebenden Erzeugnisses 10 bzw. ein Ablösen des klebenden Erzeugnisses 10 von der Bahn bzw. dem verputzten Mauerwerk 24 zu befürchten ist.
  • In 4 ist ein Anschluss einer Luftdichtheitsschicht 16 an Holz, nämlich an einen Dachbalken 30 mittels des erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisses 10 schematisch dargestellt. Ferner ist noch eine Holzlattung 28 dargestellt.
  • Auch hier wird die Luftdichtheit durch das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis 10 sichergestellt. Ein zusätzliche mechanische Sicherung zur Erhöhung der Sicherheit der Konstruktion im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit, beispielsweise mittels einer Anpresslatte, ist auch hier nicht erforderlich, da das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis 10 aufgrund seiner Schlauchform Bewegungen zwischen der Bahn und dem Dachbalken 30 zulässt, ohne dass eine Beschädigung des klebenden Erzeugnisses 10 bzw. ein Ablösen des klebenden Erzeugnisses 10 von der Bahn bzw. dem Dachbalken 30 zu befürchten ist.
  • Das erfindungsgemäße klebende Erzeugnis 10 gewährleistet die Einhaltung von Anforderungen an die Luftdichtheit von beheizten und klimatisierten Gebäuden und Gebäudeteilen besonders gut.
  • Selbstverständlich ist die Verwendung des erfindungsgemäßen klebenden Erzeugnisses 10 nicht auf die zuvor genannten Ausführungsbeispiele beschränkt und auch in anderen Bereichen als den Baubereich möglich, in denen Materialien 12 relativ zueinander beweglich sein und dichtend oder nicht dichtend miteinander verbunden werden müssen.
  • (ist Bestandteil der Beschreibung)
    10
    klebendes Erzeugnis
    12
    Materialien
    14
    Träger
    16
    Luftdichtheitsschicht
    18
    Fuge
    20
    Dämmung
    22
    Holzwerkstoffplatten
    24
    Mauerwerk
    26
    Putz
    28
    Holzlattung
    30
    Dachbalken

Claims (14)

  1. Klebendes Erzeugnis (10) zur Abdichtung und/oder zum Anschluss von Materialien (12), umfassend einen Träger (14), der wenigstens teilweise mit einer Klebemasse beschichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (14) als Schlauch ausgebildet ist.
  2. Klebendes Erzeugnis (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch flexibel ist.
  3. Klebendes Erzeugnis (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch komprimierbar und elastisch ist.
  4. Klebendes Erzeugnis (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch einseitig verschließbar und auf der anderen Seite derart ausgebildet ist, dass Gas, insbesondere Luft, insbesondere Druckluft, in den Schlauch leitbar ist.
  5. Klebendes Erzeugnis (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch aus wenigstens einem Material gebildet ist, das aus der Gruppe ausgewählt wird, die FPM, SI, PVC, EPDM/PP, EPDM, PUR, IIR, NR, NBR, CR, CSM, SBR, TPE, PP oder PE umfasst, und/oder aus wenigstens einem textilen Flächengebilde gebildet ist, das aus der Gruppe ausgewählt wird, die ein Gewebe, ein Geflecht, einen Maschenstoff, einen Textilverbundstoff, insbesondere einen Vliesstoff, oder Papier umfasst.
  6. Klebendes Erzeugnis (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch mehrschichtig ausgebildet ist, wobei wenigstens zwei der Schichten aus unterschiedlichen Materialien gebildet sind.
  7. Klebendes Erzeugnis (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenfläche des Schlauches vollflächig mit der Klebemasse beschichtet ist.
  8. Klebendes Erzeugnis (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenfläche des Schlauches mit wenigstens zwei durchgehend in Längsrichtung verlau fenden und voneinander beabstandeten Streifen aus Klebemasse beschichtet ist.
  9. Klebendes Erzeugnis (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der Außenfläche des Schlauches angeordnete Klebemasse mit einem Trennpapier versehen ist, das zum Schutz der Klebemasse dient und vor der Anwendung des klebenden Erzeugnisses (10) von der Klebemasse leicht entfernbar ist.
  10. Klebendes Erzeugnis (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebemasse eine Selbstklebemasse ist.
  11. Klebendes Erzeugnis (10) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das klebende Erzeugnis (10) zu einer Rolle gewickelt ist.
  12. Verwendung des klebenden Erzeugnisses (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 zum dauerhaften oder wiederlösbaren Anschluss und/oder zur dauerhaften oder wiederlösbaren Abdichtung von Materialien (12), welche sich relativ zueinander bewegen können.
  13. Verwendung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Luftdichtheitsschicht mit einer weiteren Luftdichtheitsschicht, mit einer Wand, insbesondere aus Dämmung, aus Mauerwerk, aus verputztem Mauerwerk, aus Gips bzw. Gipsplatten, aus Beton oder aus Holz bzw. Holzwerkstoffplatten, mit einer Pfette oder mit einer Durchdringung durch das klebende Erzeugnis (10) verbunden wird.
  14. Verwendung des klebenden Erzeugnisses (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 zur dauerhaften oder wiederlösbaren Abdichtung einer Fuge.
DE102004059522A 2004-12-09 2004-12-09 Klebendes Erzeugnis zur Abdichtung und/oder zum Anschluss von Materialien Withdrawn DE102004059522A1 (de)

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
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