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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Packung bzw. ein Gehäuse für Halbleiter,
insbesondere eine chipgroße
Packung bzw. ein chipgroßes
Gehäuse.
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Halbleitertechnologien
entwickeln sich sehr schnell, und insbesondere Halbleiterchips tendieren zur
Miniaturisierung. Die Anforderungen an die Funktionen der Halbleiterchips
tendieren jedoch entgegengesetzt zur Vielseitigkeit. So müssen die
Halbleiterchips mehr E/A-Kontaktstellen
bzw. -flächen
auf einer kleineren Fläche
aufweisen, so daß die
Dichte der Anschlüsse
schnell zunimmt. Dieses führt
dazu, daß das
Packen bzw. Anordnen der Halbleiterchips schwieriger wird und die
Ausbeute abnimmt.
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Der
Hauptzweck der Packungs- bzw. Gehäusestruktur besteht darin,
die Chips vor äußerer Beschädigung zu
schützen.
Des weiteren muß von
den Chips erzeugte Wärme
effizient durch die Packungs- bzw. Gehäusestruktur verteilt werden,
um den Betrieb der Chips sicherzustellen.
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Die
frühere
Leadframe-Packungstechnologie ist schon für moderne Halbleiterchips nicht
geeignet, weil die Dichte der Anschlüsse zu hoch ist. Es wurde deshalb
eine neue Packungstechnologie der BGA („Ball Grid Array"- Kugelgitteranordnung)
entwickelt, um die Packungserfordernisse für moderne Halbleiterchips zu
erfüllen.
Die BGA-Packung hat den Vorteil, daß kugelförmige Anschlüsse einen
kürzeren
Rasterabstand als die Leadframe-Packung aufweisen und daß es unwahrscheinlich
ist, daß die kugelförmigen Anschlüsse beschädigt und
verformt werden. Darüber
hinaus hat der kürzere
Signalübertragungsabstand
den Vorteil, daß sich
die Betriebsfrequenz erhöht,
um die Anforderung einer schnelleren Arbeitsleistung zu erfüllen. Beispielsweise
offenbart das US-Patent 5,629,835 eine BGA-Packung bzw. ein BGA-Gehäuse nach
Mahulikar et al. Das US-Patent 5,239,198 beschreibt eine andere
Packung, bei der die FR4-Substrate mit einem Muster von Leitungszügen hierauf
auf einem PCB montiert sind. Das taiwanesische Patent 177,766 offenbart eine
WLP vom Fan-out-Typ vom Erfinder der vorliegenden Erfindung.
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Die
meisten Packungstechnologien unterteilen die Chips auf einem Wafer
in jeweilige Chips und packen und testen dann jeden Chip einzeln.
Eine andere Packungstechnologie, die als Wafer Niveau-Packung („Wafer
Level Package",
WLP) bezeichnet wird, kann die Chips auf einem Wafer vor dem Unterteilen
der Chips in jeweilige Chips anordnen. Die WLP-Technologie hat einige Vorteile, beispielsweise eine
kürzere
Produktionszykluszeit, geringere Kosten und die fehlende Notwendigkeit
des Unterfüllens oder
Formgießens.
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Wie
bereits erwähnt,
ist die Größe des Chips sehr
klein, und die E/A-Kontaktflächen
werden auf einer Oberfläche
eines Chips in herkömmlicher
Art und Weise gebildet. Deshalb ist die Anzahl von Kontaktflächen begrenzt,
und ein zu kurzer Rasterabstand zwischen den Kontaktflächen führt zu dem
Problem einer Signalkopplung oder Signalschnittstelle. Infolge des
zu kurzen Rasterabstands zwischen den Kontaktflächen führt das Löten auch leicht zur Bildung
einer Lötbrücke. Darüber hinaus
wird die Größe des Chips
allmählich
kleiner, und der gepackte IC des Chips weist bei einigen Packungstechnologien
(beispielsweise der chipgroßen
Packung) keine Standardgröße auf.
Testausrüstung,
Packungsausrüstung
usw. für
Chips oder Packungen bestimmter Größen können nicht weiter genutzt werden.
Neben der schlechten Leistung der Zwischenverbindung und einem höheren Kontaktwiderstand
des Chips führt schlechte
thermische Leitung der Basis zur Verminderung oder zum Ausfall von
Funktionen des Chips.
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Die Erfindung
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Ausgehend
von den obigen Problemen des Standes der Technik ist es Aufgabe
der Erfindung, eine chipgroße
Packungsstruktur und ein Verfahren zu deren Herstellung anzugeben.
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Weiterhin
ist es Aufgabe der Erfindung, eine chipgroße Packungsstruktur zu schaffen,
um eine gute thermische Leitung zu erreichen wegen einer Siliziumrückseite
mit Metall.
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Des
weiteren soll der Kontaktwiderstand der chipgroßen Packungsstruktur vermindert
werden.
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Darüber hinaus
sollen die Kosten der Packungsstruktur vermindert werden.
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Auch
die Ausbeute und die Zuverlässigkeit der
Packungsstruktur sollen erhöht
werden.
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Des
weiteren soll mit der Erfindung eine Packungsstruktur mit einer
superdünnen
Packungsdicke (weniger als 400μm)
geschaffen werden.
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Die
Erfindung liefert einen Prozeß für eine chipgroße Packung.
Zuerst wird eine erste Leitungsschicht auf einem verarbeiteten Siliziumwafer
mit mehreren Chips mit Kontaktflächen
gebildet. Eine erste Fotolackschicht wird auf der ersten Kontaktleitungsschicht
gebildet. Dann wird die erste Fotolackschicht auf der ersten Kontaktleitungsschicht
gemustert. Zum Bilden erster leitender Leitungen wird die erste
Kontaktleitungsschicht geätzt,
um die Kontaktflächen
zu bedecken. Die verbleibende erste Fotolackschicht wird entfernt.
Danach wird auf den ersten leitenden Leitungen und dem verarbeiteten
Siliziumwafer eine erste dielektrische Schicht gebildet. Die erste
dielektrische Schicht wird mittels Licht / Ätzen gemustert, um erste Öffnungen
auf den ersten leitenden Leitungen zu bilden. Danach wird der verarbeitete
Siliziumwafer in Chips geteilt, um die mehreren Chips zu trennen.
Die guten Chips werden aus den mehreren Chips herausgenommen und
an einer Basis haftend angebracht. Die guten Chips und die Basis
werden gehärtet.
Dann wird eine erste Materialschicht auf der Basis gebildet, um
einen Raum zwischen den mehreren Chips auf der Basis zu füllen. Die
erste Materialschicht wird gehärtet.
Eine zweite dielektrische Schicht wird auf der ersten Materialschicht
gebildet, um die ersten Öffnungen
in den ersten leitenden Leitungen zu füllen. Ein Teilbereich der zweiten
dielektrischen Schicht wird entfernt, um zweite Öffnungen auf den ersten leitenden
Leitungen zu bilden, wobei die zweiten Öffnungen im wesentlichen gleich
zu den ersten Öffnungen
sind. Eine zweite Kontaktleitungsschicht wird auf der zweiten dielektrischen
Schicht gebildet, um die zweiten Öffnungen auf den ersten leitenden
Leitungen zu füllen.
Eine zweite Fotolackschicht wird gebildet, um zweite leitende Leitungen
zu bilden, die mit den ersten leitenden Leitungen verbunden sind.
Eine zweite Materialschicht wird auf den zweiten leitenden Leitungen
und der zweiten dielektrischen Schicht gebildet. Eine zweite Fotolackschicht
wird entfernt, um zweite leitende Leitungen zu bilden. Dann wird
die zweite Materialschicht mittels Licht / Ätzen gemustert, um dritte Öffnungen
auf den zweiten leitenden Leitungen zu bilden. Danach werden Lötkugeln
auf die dritten Öffnungen
gelötet.
Schließlich
wird die Basis geschnitten, um einzelne chipgroße Packungen bzw. Gehäuse zu bilden.
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Die
Erfindung liefert auch eine chipgroße Packungs- bzw. Gehäusestruktur.
Die Packungsstruktur umfaßt
eine Basis, einen Chip, erste leitende Leitungen, eine erste dielektrische
Schicht, eine erste Materialschicht, eine zweite dielektrische Schicht,
zweite leitende Leitun gen, eine zweite Materialschicht und Lötkugeln.
Der Chip mit Kontaktflächen
haftet an der Basis. Die ersten leitenden Leitungen sind auf dem
Chip gebildet, um die Kontaktflächen
zu bedecken. Eine erste dielektrische Schicht ist auf dem Chip und
den ersten leitenden Leitungen gebildet, und die erste dielektrische
Schicht weist erste Öffnungen
auf den ersten leitenden Leitungen auf. Eine erste Materialschicht
ist auf der Basis gebildet und in einen Raum gefüllt, mit Ausnahme der Basis.
Eine zweite dielektrische Schicht ist auf der ersten dielektrischen
Schicht und der ersten Materialschicht gebildet, und die zweite
dielektrische Schicht weist zweite Öffnungen auf den ersten leitenden
Leitungen auf, wobei die zweiten Öffnungen im wesentlichen gleich zu
den ersten Öffnungen
sind. Die zweiten leitenden Leitungen sind auf den ersten Öffnungen
gebildet, und die zweiten Öffnungen
sind elektrisch mit den ersten leitenden Leitungen jeweils verbunden.
Eine zweite Materialschicht ist auf den zweiten leitenden Leitungen
und der zweiten dielektrischen Schicht gebildet, und die zweite
Materialschicht weist dritte Öffnungen
auf den zweiten leitenden Leitungen auf. Die Lötkugeln sind auf die dritten Öffnungen
gelötet
und jeweils an die zweiten leitenden Leitungen elektrisch gekoppelt.
Die erste dielektrische Schicht und die erste Materialschicht sind
im wesentlichen auf dem selben Niveau.
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Zeichnung
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf Figuren der Zeichnung näher
erläutert.
Hierbei zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung der Nutzung von Aufnehmen und Ablegen zum
Ersetzen bzw. Umsetzen von Standardchips auf einer neuen Basis gemäß der Erfindung;
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2 eine
schematische Seitenansicht des Aufnehmens und des Anhaftens der
guten Chips aus den mehreren Chips an der Basis gemäß der Erfindung;
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3 eine
schematische Seitenansicht des erfindungsgemäßen Bildens einer ersten Materialschicht
auf der Basis zum Füllen
eines Raumes zwischen mehreren Chips auf der Basis;
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4 eine
schematische Seitenansicht des erfindungsgemäßen Entfernens eines Teilbereiches der
zweiten dielektrischen Schicht zum Bilden zweiter Öffnungen
auf den ersten leitenden Leitungen;
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5 eine
schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Bildens zweiter leitender Leitungen,
die mit den ersten leitenden Leitungen jeweils verbunden sind;
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6 eine
schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Bildens einer zweiten Materialschicht
mit dritten Öffnungen
auf den zweiten leitenden Leitungen; und
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7 eine
schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Bildens von Lötkugeln
auf den dritten Öffnungen.
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Beschreibung von Ausführunsgbeispielen
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Im
folgenden werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung im Detail beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, daß die Erfindung
neben den explizit beschriebenen Ausführungsformen in einem großen Bereich
praktiziert werden kann und daß der
Bereich der Erfindung ausdrücklich
nur durch die Ansprüche definiert
wird.
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Die
Komponenten der unterschiedlichen Elemente sind nicht maßstabsgerecht
dargestellt. Einige Abmessungen der in Beziehung stehenden Komponenten
sind vergrößert und
bedeutunglose Abschnitte sind nicht dargestellt, um eine klarere
Beschreibung und ein Verständnis
der Erfindung zu liefern.
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Die
Erfindung umfaßt
einen Schritt zum Aufnehmen und zum Ablegen von Standardchips auf
einer zusätzlichen
Basis zum Erhalten eines geeigneten und weiteren Abstands zwischen
den Chips im Vergleich zu dem ursprünglichen Abstand zwischen den
Chips auf einem Wafer. Deshalb weist die Packungsstruktur eine größere Größe einer
Kugelanordnung als die Größe des Chips
auf, um das Problem des kurzen Rasterabstands zwischen Kugeln zu
vermeiden. Das Verfahren umfaßt
einen Schritt zum Aufnehmen und zum Ablegen von guten Standardchips
auf einer Basis, um einen geeigneten und größeren Abstand zwischen den
Chips als der ursprüngliche
Abstand zwischen den Chips auf einem Wafer zu erhalten. Das Verfahren
für die
chipgroße Packung
umfaßt
die Schritte des Trennens von Chips auf einem Wafer, des Aufnehmens
und des Ablegens der Chips auf einer Basis und des Füllens einer
ersten Materialschicht auf die Basis in einen Raum zwischen den
Chips auf der Basis. Eine dielektrische Schicht mit ersten Öffnungen
wird gemustert, um einen Abschnitt einer leitenden Leitung des Chips
freizulegen. Ein leitendes Material wird in die ersten Öffnungen
und auf die dielektrische Schicht gefüllt. Danach wird eine zweite
Materialschicht gebildet, so daß zweite Öffnungen
entstehen, die das leitende Material freilegen, und dann werden
Lötkugeln
auf die zweiten Öffnungen
gelötet.
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Das
detaillierte erfindungsgemäße Verfahren wird
unten beschrieben.
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Ein
verarbeiteter Siliziumwafer mit Chips wird auf eine Basis gelegt,
und dann wird die Dicke des verarbeiteten Siliziumwafers mittels
rückseitigem Läppen vermindert,
um einen Dickebereich von 50-300μm
auszubilden. Der verarbeitete Siliziumwafer mit der vorgenannten
Dicke kann leicht gesägt werden,
um die Chips auf dem Wafer in jeweilige Chips zu teilen. Der Schritt
des rückseitigen
Läppens kann
weggelassen werden, wenn der verarbeitete Siliziumwafer nicht hart
ist, um ihn ohne rückseitiges Läppen zu
sägen.
Eine dielektrische Schicht (Schutzschicht) wird optional auf dem
verarbeiteten Siliziumwafer vor dem Sägen gebildet, um die Chips
vor Beschädigungen
zu schützen.
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Jeder
einzelne und geteilte Chip 110a auf einem Wafer wird getestet,
und anschließend
bilden die guten Standardchips mittels Auswählen die getesteten Chips auf
dem Wafer. Die guten Standardchips 110a werden aufgenommen,
auf eine zusätzliche
Basis 100 mit einem größeren Abstand
zwischen benachbarten Chips verlagert und haften an der Basis 100 mittels
eines UV-härtbaren
und / oder eines wärmehärtbaren
Haftmittels mit guter thermischer Leitfähigkeit (nicht dargestellt),
wie dies 1 zeigt. Das Haftmittel beschichtet
die Basis 100. Wenn die Chips 110a auf dem Haftmittel
angeordnet werden, wird das Haftmittel mittels UV-Licht oder thermisch ausgehärtet. Der
Abstand zwischen benachbarten Chips auf der Basis 100 wird
größer ausgebildet,
um genügend
Raum für
eine Fan-out-Kugelanordnung in späteren Schrit ten zu schaffen.
Folglich kann mittels der Erfindung ein idealer oder optimierter
Kugelrasterabstand aufrechterhalten werden, um Probleme der Signalkopplung
und der Signalinterferenz zu vermeiden, und die Anzahl der E/A-Anschlüsse (Kugeln) kann
erhöht
werden, auch wenn die Größe der Chips kleiner
wird. Das Material für
die Basis 100 kann Glas, Silizium, Keramik, Kristallmaterialien,
Metall oder dergleichen sein, und sogar eine runde oder rechteckige
Form kann vorgesehen sein. Bei der Erfindung ist die Anzahl von
Chips nicht begrenzt. Mehr als drei Chips können bei der Erfindung in die
selbe Packungs- bzw. Gehäusestruktur
gepackt sein. Das Haftmaterial ist bei der Erfindung vorzugsweise
ein thermisch gut leitendes Material, so daß die Probleme (beispielsweise
Spannung) vermieden sind, die sich aufgrund der Temperaturdifferenz
zwischen den Chips 110a und der Basis 100 ergeben.
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Die
Erläuterung
und die entsprechende Figur unten beziehen sich auf einen einzelnen
Chip, um zu vereinfachen und eine klarere kompakte Beschreibung
der Erfindung zu liefern.
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Vor
dem Erreichen des Ergebnisses nach 2 kann ein
Plasmaätzen
(RIE) optional genutzt werden, um die Oberfläche des verarbeiteten Wafers zu
reinigen, um sicher zu gehen, daß keine Restmaterialien auf
dem Wafer sind. Danach wird auf dem Wafer eine erste Kontaktleitungsschicht 103 gebildet, wobei
hierin Kontaktflächen 102 gebildet
werden. Auf der ersten Kontaktleitungsschicht 103 wird
eine erste Fotolackschicht gebildet. Die erste Kontaktleitungsschicht
kann mittels eines physikalischen Verfahrens, eines chemischen Verfahrens
oder einer Kombination hiervon gebildet werden, beispielsweise:
CVD, PVD, Sputtern oder Galvanisieren. Die erste Kontaktleitungsschicht 103 umfaßt Al oder
Ti, Cu oder die Kombination hiervon. Die Dicke der ersten Kontaktleitungsschicht 103 beträgt vorzugsweise
1-2μm. Dann
wird die erste Fotolackschicht (nicht dargestellt) auf der ersten
Kontaktleitungsschicht 103 gemustert. Die erste Kontaktleitungsschicht 103 wird geätzt, um
erste leitende Leitungen zum Bedecken der Kontaktflächen 102 zu
bilden. Die verbleibende erste Fotolackschicht wird entfernt. Dann
wird auf den ersten leitenden Leitungen 103 und dem Chip 101 eine
erste dielektrische Schicht 104 gebildet. Die erste dielektrische
Schicht 104 umfaßt
BCB, SINR und die Kombination hiervon. Die Dicke der ersten dielektrischen
Schicht 104 beträgt
vorzugsweise etwa 2μm
bis etwa 5μm.
Die erste dielektrische Schicht 104 wird belichtet / geätzt, μm erste Öffnungen
auf den ersten leitenden Leitungen zu bilden. Nach dem Bilden der
ersten leitenden Leitungen und der ersten dielektrischen Schicht
werden die guten Chips und der Wafer gehärtet. Das rückseitige Läppen des Wafers kann optional
genutzt werden, um vor dem Schritt zum Trennen der Chips eine vorbestimmte
Dicke von etwa 50-300μm
zu erreichen. Gemäß 1 wird
der gute Chip aufgenommen und in 1 auf der
Basis 100 angeordnet. Nachdem die vorgenannten Schritte
ausgeführt
wurden, ergibt sich das Ergebnis nach 2.
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2 ist
eine schematische Seitenansicht des erfindungsgemäßen Aufnehmens
und Anklebens / Anhaftens der guten Chips 101 aus den mehreren
Chips auf / an einer Basis 100. Wie bereits erwähnt, werden
die ersten leitenden Leitungen 103 auf dem Chip 101 gebildet,
um die Kontaktflächen 102 zu
bedecken. Auf dem Chip 101 und den ersten leitenden Leitungen 103 wird
eine erste dielektrische Schicht 104 gebildet, und die
erste dielektrische Schicht 104 umfaßt erste Öffnungen 105 auf den
ersten leitenden Leitungen 103. Der Chip 101 mit
den Kontaktflächen 102 wird
auf die Basis 100 mittels eines UV-härtbaren und /oder eines wärmehärtbaren Haftmittels 101a mit
guter thermischer Leitfähigkeit geklebt.
Die erste dielektrische Schicht 104 mit den ersten Öffnungen 105 wird
auf den ersten leitenden Leitungen 103 und dem verarbeiteten
Siliziumwafer mittels eines photolithographischen Bearbeiten der ersten
dielektrischen Schicht gebildet. Der gute Chip 101 wird
mittels Sägen
des verarbeiteten Siliziumwafers gebildet. Die guten Chips 101 werden
auf die Basis 100 geklebt. Die guten Chips 101 und
die Basis 100 werden dann gehärtet. Die Basis 100 weist
Metall oder Glas auf, wobei das Metall Fe, Co, Ni und eine Kombination
hiervon umfaßt,
beispielsweise den kommerziellen Namen Legierung 42, und
wobei die Dicke der Legierung vorzugsweise etwa 200-300μm beträgt. Wenn
Glas genutzt wird, beträgt die
Dicke des Glases vorzugsweise etwa 200-400μm.
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3 ist
eine schematische Seitenansicht des erfindungsgemäßen Bildens
einer ersten Materialschicht auf der Basis 100 zum Füllen eines
Raumes zwischen den mehreren Chips 101 auf der Basis 100. Die
erste Materialschicht 106 wird auf der Basis 100 gebildet,
um einen Raum (Schnittlinie) zwischen den mehreren Chips 101 zu
füllen,
und die Oberfläche
der ersten Materialschicht 106 und die Oberfläche der ersten
dielektrischen Schicht 104 sind im wesentli chen auf gleicher
Höhe. Das
Material der ersten Materialschicht 106 kann ein UV-härtbares
oder thermisch härtbares
Material sein. Danach wird die erste Materialschicht 106 mittels
UV oder thermisch gehärtet.
Die erste Materialschicht 106 kann mittels eines Schablonen-Vakuumdruckverfahrens
oder eines photolithographischen Verfahrens hergestellt werden.
Die erste Materialschicht 106 dient als eine Pufferschicht
zum Vermindern einer Spannung infolge der Temperatur oder dergleichen.
Die erste Materialschicht 106 kann ein UV-härtbares
und / oder wärmehärtbares
Material sein, beispielsweise Siliziumgummi, Epoxy, Harz, SINR,
PI oder BCB gebildet mittels eines Vakuumdruckverfahrens und / oder
eines photolithographischen Verfahrens, usw. Die Dicke der ersten
Materialschicht ist die gleiche wie die Dicke der Chips.
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Gemäß 4 wird
eine zweite dielektrische Schicht 107 auf der ersten Materialschicht 106 gebildet,
um die ersten Öffnungen 105 auf
den ersten leitenden Leitungen 103 zu füllen. Danach wird ein Teilbereich
der zweiten dielektrischen Schicht 107 entfernt, um hierin
zweite Öffnungen 108 auf
den ersten leitenden Leitungen 103 zu bilden, wobei die
zweiten Öffnungen 108 im
wesentlichen gleich zu den ersten Öffnungen 105 sind.
Die zweite dielektrische Schicht ist vorzugsweise aus SINR, BCB,
Siliziumgummi gebildet mittels eines Druck- oder eines Beschichtungsverfahrens,
und die Dicke der zweiten dielektrischen Schicht beträgt vorzugsweise
etwa 2μm
bis etwa 8μm.
Der Schritt zum Entfernen eines Teilbereichs der zweiten dielektrischen
Schicht wird mittels eines Laserschneidverfahrens oder eines photolithographischen
Verfahrens ausgeführt.
Dann kann Plasmaätzen
(RIE) optional genutzt werden, um die Oberfläche der ersten leitenden Leitungen 103 nach
dem Schritt des Entfernens eines Teilbereichs der zweiten Isolationsschicht 107 durch
die Öffnungen 108 zu
reinigen, um sicherzustellen, daß auf den ersten leitenden
Leitungen 103 keine Restmaterialien verbleiben. Nachfolgend
kann ein chemisches Cu-Galvanisieren oder Ti/Cu-Sputtern optional
genutzt werden, um eine dünne
Metallschicht (nicht dargestellt) auf der Oberfläche der ersten leitenden Leitungen 103 zu
bilden.
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Dann
wird auf der zweiten dielektrischen Schicht 107 und den
ersten leitenden Leitungen 103 eine zweite Fotolackschicht
(nicht dargestellt) gebildet. Die zweite Fotolackschicht wird auf der
dünnen Metallschicht
(nicht dargestellt) gemustert. Auf der zweiten dielektrischen Schicht 107 wird
eine zweite Kontaktleitungsschicht gebildet, um die zweiten Öffnungen 108 auf
den ersten leitenden Leitungen 103 zu füllen. Die zweite Kontaktleitungsschicht 109 kann mittels
Galvanisieren gebildet werden. Die zweite Kontaktleitungsschicht 109 umfaßt Ni, Cu,
Au und / oder die Kombination hiervon. Die Dicke der zweiten Kontaktleitungsschicht 109 beträgt vorzugsweise etwa
12μm bis
etwa 18μm.
Danach wird die zweite Fotolackschicht entfernt, um zweite leitende
Leitungen 109 zu bilden, die mit den ersten leitenden Leitungen 103 verbunden
sind, wie dies 5 zeigt.
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Gemäß 6 wird
auf den zweiten leitenden Leitungen 109 und der zweiten
dielektrischen Schicht 107 eine zweite Materialschicht
gebildet. Die zweite Materialschicht 110 wird mittels eines
Druck- oder eines Beschichtungsverfahrens gebildet. Die zweite Materialschicht 110 umfaßt ein Material
mit dem Handelsnamen Solder Mask (Epoxy), SINR, BCB mit einer Dicke
von etwa 20-25μm
und eine Kombination hiervon. Nachfolgend wird die zweite Materialschicht 110 belichtet
/ geätzt,
um dritte Öffnungen 111 in
der zweiten Materialschicht 110 zu bilden, wodurch die zweiten
leitenden Leitungen 109 freigelegt werden. Dann kann das
Plasmaätzen
(RIE) genutzt werden, um optional die Oberfläche der zweiten leitenden Leitungen 109 zu
reinigen.
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Gemäß 7 werden
Lötkugeln 112 auf
den Lötöffnungen 111 mit
Hilfe eines Schablonendruckverfahrens angeordnet. Danach werden
die Lötkugeln 112 mit
den Oberflächen
der zweiten leitenden Leitungen 109 mittels eines IR-Rückfluß-Verfahrens verbunden.
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Dann
kann die bearbeitete Basis 100 in mehrere chipgroße Chipstücke für FT („Final
Testing" – Abschlußtest) und
BI („Burn
In" – Einbrennen)
nach dem Schritt des Lötens
der Lötkugeln 112 auf
die dritten Öffnungen 111 geschnitten
werden. Dann kann nach dem Schritt des FT („Final Testing" – Abschlußtest) ein Schritt zum Lasermarkieren
ausgeführt
werden.
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Schließlich wird
die gepackte Basis 100 mit der vorgenannten Struktur entlang
der Sägelinie (nicht
dargestellt) gesägt,
um einzelne chipgroße
Packungen bzw. Gehäuse
zu bilden.
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Des
weiteren kann nach dem Schritt zum Schneiden der gepackten Basis 100 ein
Schritt zum Aufnehmen und zum Ablegen der chipgroßen Packung
auf einer Ablage für
einen SMT-Prozeß („Surface
Mounting Technique" – Oberflächenmontagetechnik)
ausgeführt
werden, um einzelne chipgroße Packungen
bzw. Gehäuse
zu bilden.
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Erfindungsgemäß kann die
vorgenannte Packungsstruktur eine chipgroße Packungsstruktur mit einer
sehr dünnen
Packungsdicke (weniger als 400μm)
liefern, um aufgrund der Siliziumrückseite mit Metall einen guten
Wärmeleiter
zu erreichen. Deshalb erhöht
die Erfindung die Ausbeute, die Zuverlässigkeit und vermindert den
Kontaktwiderstand der Packungsstruktur. Des weiteren kann die erfindungsgemäße chipgroße Packungsstruktur
die Kosten der Packungsstruktur vermindern.
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Obwohl
spezifische Ausführungsformen
erläutert
und beschrieben wurden, ergibt sich für den Fachmann, daß verschiedene
Modifikationen gemacht werden können,
ohne den mittels der Ansprüche
begrenzten Bereich der Erfindung zu verlassen.