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Die
Erfindung richtet sich auf eine Bogenleiteinrichtung für eine bogenverarbeitende
Maschine, zur Zuleitung eines bogenförmigen Bedruckstoffes in einen
Bogenübergabebereich
der als solcher innerhalb der bogenverarbeitenden Maschine zwischen zwei
bogenführenden
und ein Greifersystem einschließenden
Zylindern definiert ist, mit einem konkav gewölbten Bogenleitabschnitt der
sich in Einbauposition formatbreit parallel zu den bogenführenden Zylindern
in Nachbarschaft zu jenem Übergabebereich
erstreckt und mehrere voneinander unter Belassung jeweils eines
Fingerzwischenraums beabstandete und in Bogenlaufrichtung weisende
Kammfinger aufweist, wobei die Kammfinger derart ausgebildet sind,
dass diese jeweils eine Kammfingerablaufkante und einen auf die
Kammfingerablaufkante hin zulaufenden Kammfingerrampenabschnitt
aufweisen, Eine Bogenleiteinrichtung der eingangs genannten Art
ist aus
EP 1 123 804
B1 bekannt. Derartige Bogenleiteinrichtungen sind bei einer
Druckmaschine beispielsweise in einem unterhalb eines Transferters
liegenden und einem Druckzylinder vorgelagerten Bogenaufgangsbereich
angeordnet. Zweck dieser Bogenleiteinrichtungen ist es, den jeweiligen
Bogen an dem entsprechenden Zylinder heranzuführen und zudem einen vorteilhaften
Einlauf des Bogens in einen, einem Greifersystem zugänglichen Übergabebereich
(z.B. einen Druckzylinderübergabebereich)
zu gewährleisten.
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Aus
EP 1 314 555 A1 ist
eine weitere Bogenleiteinrichtung bekannt, die in einem, einem Übergabebereich
benachbarten Endabschnitt auf Formatbreite mehrere zueinander beabstandete
Zinken aufweist. Die Zinken an sich, sowie ein bo genstromaufwärts dieser
Zinken liegender Bereich der Bogenleiteinrichtung ist mit Durchbrechungen
versehen. Über diese
Durchbrechungen wird eine Verbindung zwischen einem durch die Bogenleiteinrichtung
definierten Bogenführungsbereich
und einem Pneumatiksystem geschaffen.
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Insbesondere
bei der Verarbeitung von Bedruckstoffen von relativ geringer Steifigkeit,
z.B. dünnen
Papieren kann es mit zunehmender Druckgeschwindigkeit hinsichtlich
der Stabilität
des Einlaufs des Bogens in den Übergabebereich,
sowie hinsichtlich einer frühen
vollflächigen
Anlage des Bogens an dem Druckzylinder zu Beeinträchtigungen
kommen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Lösungen zu schaffen die in apparatetechnischer Hinsicht
vorteilhaft verwirklichbar sind und sich hinsichtlich der Führung und Übergabe
eines bogenförmigen
Bedruckstoffes gegenüber
den bekannten Ansätzen
ebenfalls als vorteilhaft erweisen.
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Diese
Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Bogenleiteinrichtung erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
die Kammfinger einen von der Kammfingerablaufkante zurücklaufenden
und hierbei zu dem Kammfingerrampenabschnitt unter einem Fingerbauchwinkel
angestellten Fingerbauchabschnitt umfassen, wobei weiterhin zwischen
einer unter dem Kammfingerrampenabschnitt liegenden Rampenunterseite
und einer dieser Rampenunterseite zugewandten Fingerbauchabschnittsinnenfläche ein
sich in Bogenlaufrichtung zur Kammfingerablaufkante hin keilförmig verjüngender
Fingerinnenraum definiert ist, welcher zu einem zwischen benachbarten
Kammfingern jeweils definierten Fingerzwischenraum seitlich freiliegt.
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Dadurch
wird es auf überraschend
wirkungsvolle Weise möglich,
den Bedruckstoff bis zu dessen Ablauf von den Spitzen der Kammfinger
wirkungsvoll zu führen
und noch im Bereich der Kammfingerspitzen eine effektive Luftabsaugung
zu erreichen, so dass der Bedruckstoff ohne Luftpolsterbildung auf den
entsprechenden Zylinder, insbesondere Gegendruckzylinder auflaufen
kann.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der die Kammfinger umfassende Bogenleitabschnitt
derart gestaltet, dass die durch die Kammfinger definierten Fingerinnenräume mit
einem Querkanal kommunizieren, der sich in Nachbarschaft zu einem
Fingerwurzelbereich der Kammfinger erstreckt. Über diesen Querkanal kann über die
gesamte Formatbreite eine gleichmäßige Luftabsaugung und damit
gleichmäßige Unterdruckverteilung
im Bereich der Kammfinger erreicht werden.
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Es
ist in vorteilhafter Weise möglich,
die Kammfingerrampenabschnitte so auszubilden, dass diese vorzugsweise
stufenfrei über
jenen Fingerwurzelbereich in eine Bogenführungsfläche übergehen. Die Bogenführungsfläche kann
aus einem Blechmaterial als Zylindermantelflächenabschnitt ausgebildet sein.
Der vorangehend genannte Querkanal kann ggf. teilweise im Zusammenspiel
mit einem vorderen Bereich des Zylindermantelabschnitts gebildet
sein.
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Vorzugsweise
ist der Querkanal durch eine Holmstruktur gebildet, durch welche
als solche die Kammfinger abgestützt
sind.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind die Kammfinger so gestaltet, dass der jeweilige
Fingerinnenraum jeweils mit mindestens einer Durchgangsöffnung kommuniziert
die an einer Position angeordnet ist, die von einem Bogen vor Auflauf
auf den Kammfingerrampenabschnitt überlaufen wird.
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Vorzugsweise
sind auch im Bereich der über den
jeweiligen Fingerzwischenraum führenden
Bogenlaufspuren Durchgangsöffnung
vorgesehen, die an einer Position angeordnet sind, die von einem
Bogen vor Auflauf auf den zwischen den Kammfingerrampenabschnitten
verbleibenden Fingerzwischenraum überlaufen wird. Es ist möglich, die
dem jeweiligen Kammfinger und dem jeweiligen Fingerzwischenraum
zugeordneten Durchgangsöffnungen
so anzuordnen, dass sich diese innerhalb eines quer zur Bogenlaufrichtung
erstreckenden schmalen Streifens, insbesondere auf einer Linie befinden.
Die Durchgangsöffnungen
können
einen im wesentlichen kreisrunden Querschnitt, oder auch einen polygonalen,
ins besondere im wesentlichen dreieckförmigen Querschnitt aufweisen.
Bei einem dreieckförmigen Querschnitt
der Durchgangsöffnungen
sind diese vorzugsweise so ausgebildet, dass eine Spitze dieser
Durchbrechung in Bogenlaufrichtung weist. Die Durchgangsöffnungen
sind vorzugsweise weiterhin so angeordnet, dass diese unmittelbar
mit dem Querkanal kommunizieren.
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Die
Kammfinger an sich sind gemäß einer besonders
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung so gestaltet, dass die in Bogenlaufrichtung gemessene
Tiefe eines zwischen benachbarten Kammfingerrampenabschnitten definierten
Kammfingerrampenspaltes kleiner ist, als eine ebenfalls in Bogenlaufrichtung
gemessene Tiefe eines zwischen benachbarten Fingerbauchabschnitten
definierten Fingerbauchspaltes. Hierdurch wird es möglich, für den Abzug
der Luft unterhalb der Kammfinger einen relativ großen Durchtrittsquerschnitt
bereitzustellen. Die genannten Tiefen können bei der Gestaltung der
Bogenleiteinrichtung so abgestimmt werden, dass gerade ein für den Durch
lauf von Bogengreifern hinreichender Raum bereitgestellt ist. Dieser
für den
Greiferdurchlauf erforderliche Bereich ist bei der erfindungsgemäßen Kammfingergestaltung
auch der Luftabsaugung dienlich.
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Die
Luftabsaugung erfolgt vorzugsweise durch den Innenraum des die Bogenleiteinrichtung definierenden
Kastens und nicht nur über
den Innenraum der Kammfingeranordnung. Der Innenraum des Kastens
kann ggf. im Hinblick auf vorteilhafte Luftführungseigenschaften partitioniert
ausgebildet sein.
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Es
ist möglich,
in unmittelbarer Nähe
der Kammfinger, z.B. im Innenraum des die Bogenleiteinrichtung definierenden
Kastens bereits eine Absaugeinrichtung vorzusehen. es ist möglich, im
Bereich des Querkanals eine Absaugeinrichtung anzuordnen, zum Absaugen
von Luft aus den jeweiligen Fingerinnenräumen und den dazwischen liegenden
Fingerzwischenräumen.
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Die
Kammfinger können
auf ihre dem Bedruckstoff zugewandten Rampenseite mit einer besonderen
Oberflächengeometrie,
z.B. geschuppt ausgebildet sein. Auch ist es möglich, im Bereich der Bedruckstoffkontaktzonen
Beschichtungen, z.B. Teflonbeschichtungen vorzusehen, zur Unterstützung der
Laufeigenschaften des Bedruckstoffes auf den Kammfingern. Es ist
auch möglich
im Bereich der Rampenseite der Kammfinger kleine Kanalstrukturen auszubilden,
die insbesondere in die Durchgangsöffnungen münden, zur Beeinflussung eines
sich ggf. auf diesen Rampenabschnitten jeweils aufbauenden Luftpolsters.
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Die
Kammfinger sind vorzugsweise derart dimensioniert, dass sich der
quer zur Bogenlaufrichtung gemessene Breite im Bereich von 8 bis
40 mm bewegt. Die in Bogenlaufrichtung gemessene Tiefe der Rampenabschnitte
liegt vorzugsweise im Bereich von 12 bis 70 mm. Die Durchmesser
der Durchgangsöffnungen
liegen vorzugsweise im bereich von 30 bis 80% der Breite der Rampenabschnitte.
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Weitere
Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung. Es zeigt:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Bogenleiteinrichtung mit
voneinander beabstandeten, aus einem Blechmaterial gefertigten Kammfingern,
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2a eine
Schemadarstellung zur Erläuterung
einer beispielhaften Einbausituation der erfindungsgemäßen Bogenleiteinrichtung,
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2b eine
Detailskizze zur Erläuterung weiterer
geometrischer Einzelheiten der erfindungsgemäßen Bogenleiteinrichtung,
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3 eine
perspektivische Ansicht der Bogenleiteinrichtung nach 1 mit
Blick auf die Bestandteil dieser Bogenleiteinrichtung bildende Bogenführungsfläche.
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Die
in 1 dargestellte Bogenleiteinrichtung dient der
Zuleitung eines bogenförmigen
Bedruckstoffes zu einem Übergabebereich,
der als solcher innerhalb einer bogenverarbeitenden Maschine zwischen
zwei bogenführenden
und ein Greifersystem einschließenden
Zylindern definiert ist.
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Die
hier gezeigte Bogenleiteinrichtung umfasst einen Bogenleitabschnitt
B, der sich in Einbauposition der Bogenleiteinrichtung im wesentlichen formatbreit
parallel zu den entsprechenden bogenführenden Zylindern und hierbei
in Nachbarschaft zu einem Übergabebereich
erstreckt. Der Bogenleitabschnitt B umfasst mehrere, voneinander
unter Belassung eines Fingerzwischenraums FZ voneinander beabstandete
und in Bogenlaufrichtung BLR gerichtete Kammfinger K.
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Die
Kammfinger K sind derart ausgebildet, dass diese jeweils einen auf
die Kammfingerablaufkante 1 hin zulaufenden Kammfingerrampenabschnitt 2 sowie
einen unter einem Fingerbauchwinkel α (siehe 2b) angestellten
Fingerbauchabschnitt 3 definieren. Die Kammfinger K sind
ferner derart ausgebildet, dass zwischen einer, unter dem Kammflngerrampenabschnitt 2 liegenden
Rampenunterseite 2a und einer dieser Rampenunterseite 2a zugewandten
Bauchabschnittsinnenfläche 3a (siehe 2b)
ein Fingerinnenraum I definiert ist, welcher zu den zwischenbenachbarten
Kammfingern K definierten Fingerzwischenraum FZ jeweils seitlich
frei liegt.
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Die
durch die Kammerfinger K definierten Fingerinnenräume I kommunizieren
bei diesem Ausführungsbeispiel
mit einem Querkanal Q, der sich in Nachbarschaft zu einem Fingerwurzelbereich 4 der Kammfinger
K erstreckt.
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Die
Kammfingerrampenabschnitte 2 sind so ausgebildet, dass
diese im wesentlichen stufenlos über
jenen Fingerwurzelbereich 4 in eine Bogenführungsfläche BF übergehen.
Die Bogenführungsfläche BF ist
bei diesem Ausführungsbeispiel
als Zylindermantelflächenabschnitt
ausgebildet. Der Krümmungsradius
des Zylindermantelflächenabschnitts entspricht
im wesentlichen dem Außenradius
einer idealen Bogenlaufbahn. Der vorgehend genannte Querkanal Q
ist bei diesem Ausführungsbeispiel
abschnittsweise durch den, die Bogenführungsfläche definierenden Zylindermantelflächenabschnitt
begrenzt. Der Querkanal Q ist weiterhin abschnittsweise durch Wandungen
eines Lüfterkastens 5 begrenzt,
der sich unterhalb des die Bogenführungsfläche BF definierenden Zylindermantelflächenabschnitts
befindet. Durch den Querkanal sowie teilweise auch durch den Lüfter kasten 5 an
sich, wird eine hinreichend tragfähige Holmstruktur gebildet,
durch welche die Kammfinger K abgestützt und positioniert sind.
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Die
Kammfinger K sind derart ausgebildet, dass der durch diese definierte
Kammfingerinnenraum mit Durchgangsöffnungen 7 kommuniziert,
die relativ zu dem ihnen jeweils zugeordneten Kammfingerrampenabschnitt 2 derart
angeordnet sind, dass diese von einem zuführenden Bogen vor Auflauf desselben
auf jenen Kammfingerrampenabschnitt 2 überlaufen werden. Auch vor
den, zwischen den Kammfingern K definierten Kammfingerzwischenräumen FZ
befinden sich Durchgangsöffnungen 8,
die so angeordnet sind, dass diese von einem Bogen vor Auflauf auf
den zwischen den Kammfingerrampenabschnitten 2 verbleibenden
Fingerzwischenraum FZ überlaufen
werden. Die genannten Durchgangsöffnungen 7, 8 sind
derart angeordnet, dass diese mit dem Querkanal kommunizieren.
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Die
Kammfinger K sind derart ausgebildet, dass die der Bogenlaufbahn
unmittelbar benachbarten Kammfingerrampenabschnitte 2,
jeweils Kammfingerrampenspalte definieren, deren in Bogenlaufrichtung
gemessene Tiefe T1 kleiner ist als eine ebenfalls in Bogenlaufrichtung
BLR gemessene Tiefe T2 eines zwischenbenachbarten Fingerbauchabschnitten 3 definierten
Fingerbauchspaltes.
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Die
Absaugung der in den Querkanal Q über die Fingerzwischenräume FZ und
die Durchgangsöffnungen 7, 8 zutretenden
Luft kann durch eine Gebläseeinrichtung
erfolgen, die unmittelbar in den Lüfterkasten 5 oder
auch in den Querkanal Q eingesetzt ist. Ansonsten ist es auch möglich, die
Absaugung der Luft in an sich bekannter Weise über ein Pneumatiksystem, insbesondere
unter Zwischenschaltung von Rohrleitungen vorzunehmen.
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Bei
der in 1 gezeigten Ausführungsform der Bogenleiteinrichtung
sind die Kammfinger K aus einem Blechmaterial gefertigt und bilden
als solche integralen Bestandteil des die Bogenführungsfläche BF definierenden Zylindermantelabschnitts.
Die Kammerfingerrampenabschnitte 2 ragen hierbei über eine,
in Bogenlaufrichtung BLR gesehen, vordere Endkante der Bogenführungsfläche BF hinaus
und sind an ihrer vorderen Kammfingerablaufkante 1 unter
einem relativ engen Biegeradius abgekröpft. Der nach dieser Kammfingerablaufkante 1 sich
fortsetzende Materialabschnitt bildet die bereits genannten Fingerbauchabschnitte 3.
Die Fingerbauchabschnitte 3 sind bei diesem Ausführungsbeispiel über einen
integralen Querstegabschnitt 9 zusammengefasst. Der Querstegabschnitt 9 wiederum
ist an einer, den Querkanal Q definierenden Wandung 10 befestigt.
In dieser Wandung 10 ist eine sich parallel zum Übergabebereich
erstreckende Queröffnung
ausgebildet, über welche
der Innenbereich des Querkanals Q zu den Fingerzwischenräumen FZ
sowie zu den Fingerinnenräumen
I frei liegt. Es ist möglich,
im Bereich dieser Queröffnung
Sieb- oder Gitterstrukturen vorzusehen, durch welche die Luftabsaugcharakteristik
in diesem Bereich weiter beeinflusst werden kann.
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In 2a ist
beispielhaft dargestellt, in welcher Weise die erfindungsgemäße Bogenleiteinrichtung
in einer bogenverarbeitenden Maschine angeordnet werden kann. Bei
diesem Ausführungsbeispiel
befindet sich die Bogenleiteinrichtung B im Bereich des Bogenaufgangs
unter einer Transfertertrommel TT und ist hierbei extrem nahe an
einen Druckzylinder DZ herangeführt,
wodurch ein besonders vorteilhafter Einlauf eines Druckbogens DB
in eine Druckzone PZ gewährleistet
wird. Durch die erfindungsgemäße Bogenleiteinrichtung
wird in besonders vorteilhafter Weise die Luft unter dem Papierbogen
DB im Bereich der Kammfinger K abgesaugt. Die Absaugung erfolgt über mehrere
Luftteilströme,
insbesondere über
die in Verbindung mit 1 bereits genannten Durchgangsöffnungen 7, 8 sowie
die Kammfingerinnenräume
I und die Kammfingerzwischenräume
FZ. Die Bogenleiteinrichtung B ist derart angeordnet, dass sich
diese über
die gesamte Formatbreite erstreckt. Auch die durch den Querkanal
Q (siehe 1) sowie die Kammfingerinnenräume I und
Kammfingerzwischenräume
FZ bereitgestellten Luftpfade sind über die gesamte Formatbreite
aktiv.
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Auf
Grund der Tatsache, dass die durch die erfindungsgemäßen Kammfinger
K definierten Kammfingerinnenräume
seitlich vollflächig
offen sind, wird es in besonders vorteilhafter Weise möglich, die
Luft auch unter den Kammspitzen der Kammfinger K, d.h. im Bereich
der Kammfingerablaufkante 1 (siehe 1) abzusaugen.
Die Absaugung kann in vorteilhafter Weise über den Querkanal und hierbei
auch durch den Lüfterkasten
hindurch erfolgen. Auf Grund der durch die erfindungsgemäße Kammfingergestaltung
vorhandenen, hinsichtlich ihres Strömungsquerschnitts relativ großen Strömungswege
können über die
gesamte Formatbreite hinweg weitgehend gleiche, strömungsmechanische Verhältnisse
gewährleistet
werden.
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In 2b ist
in Form einer Vergrößerung nochmals
der bereits in 2a gezeigte Kammfingerbereich
der erfindungsgemäßen Bogenleiteinrichtung
B dargestellt. Wie aus dieser Ansicht erkennbar, sind die Kammfinger
K derart ausgebildet, dass sich diese um das Maß T1 über einen vorderen Endabschnitt
der Bogenführungsfläche BF erheben, das
kleiner ist als das Maß T2,
um welches die Fingerbauchabschnitte 3 von der, die jeweilige
Kammfingerspitze definierenden Kammfingerablaufkante, zu einer unteren
Anbindungsstelle 11 zurücklaufen.
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Der
Fingerbauchabschnitt 3 ist bei diesem Ausführungsbeispiel
schwach zum Druckzylinder DZ konvex ausbauchend ausgebildet. Der
Kammfinger K ist in dem hier gezeigten, auf einen Druckbogenübergabebereich
zufließenden
Zylinderspaltbereich derart abgestimmt, dass die Kammfingerablaufkante 1 extrem
tief in diesen Spalt eindringt. Hierdurch wird es in besonders vorteilhafter
Weise möglich, über den
Kammfingerzwischenraum FZ sowie den unmittelbar in Nachbarschaft
zu der Kammfingerablaufkante liegenden Kammfingerinnenbereich I
eine wirkungsvolle Luftabsaugung aus dem zwischen dem Druckzylinder
DZ und dem auf diesen auflaufenden Druckbogen DB definierten Keilraum
zu gewährleisten.
Zwischen dem Kammfingerrampenabschnitt 2 und dem Fingerbauchabschnitt 3 wird
bei diesem Ausführungsbeispiel
ein Fingerbauchwinkel Alpha definiert, der vorzugsweise Werte im
Bereich von 15 bis 40 Grad aufweist.
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In
den, in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Kammfingerbereich verlaufenden,
und mit dem Kammfingerinnenbereich kommunizierenden Querkanal Q
kann eine motorisch angetriebene Absaugeinrichtung, insbesondere
ein Lüfterrad
LR eingesetzt sein.
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Alternativ
zu der hier dargestellten Gestaltung des Kammbereiches als aus einem
Blechmaterial gefertigtes Bauteil ist es auch möglich, diesen Kammfingerbereich
aus einem Strangpressprofilmaterial, insbesondere einem Aluminiumstrangpressprofilmaterial
zu fertigen und die zur Freilegung der einzelnen Kammfinger erforderlichen
Aussparungen durch spanabhebende Bearbeitung des Profilmaterials
herzustellen.
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Weiterhin
ist es möglich,
im Bereich der unteren Anbindungsstelle 11 der Kammfinger
eine Schottblechanordnung vorzusehen, durch welche im Zusammenspiel
mit dem angrenzenden Druckzylinder DZ eine weitere Abschottung des
Kammfingerbereiches gegenüber
einem, diesem Kammfingerbereich vorgelagerten Umgebungsbereiches
ermöglicht wird.
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In 3 ist
in Form einer perspektivischen Ansicht nochmals die vorangehend
bereits in Verbindung mit 1 beschriebene
erfindungsgemäße Bogenleiteinrichtung
dargestellt. Wie aus dieser Ansicht ersichtlich, befinden sich die
mit dem hier nicht näher dargestellten
Querkanal Q kommunizierenden Durchgangsöffnungen 7, 8 auf
einer Linie und sind hierbei derart angeordnet, dass diese von einem
zu führenden
Druckbogen erreicht werden, bevor dessen vordere Kante auf die Kammfingerrampenabschnitte 2 der
Kammfinger aufläuft.
Die Kammfingerrampenabschnitte 2 sind durch einen Stanz-
bzw. Biegeumformvorgang integral mit einem, eine Bogenführungsfläche BF definierenden
Mantelabschnitt ausgebildet.
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- 1
- Kammfingerablaufkante
- 2
- Kammfingerrampenabschnitt
- 2a
- Rampenunterseite
- 3
- Fingerbauchabschnitt
- 3a
- Bauchabschnittsinnenfläche
- 4
- Fingerwurzelbereich
- 5
- Lüfterkasten
- 6
- (nicht
vergeben)
- 7
- Durchgangsöffnungen
- 8
- Durchgangsöffnungen
- 9
- Querstegabschnitt
- 10
- Wandung
- α
- Fingerbauchwinkel
(Innenwinkel)
- B
- Bogenleitabschnitt
- BLR
- Bogenlaufrichtung
- DZ
- Druckzylinder
- FZ
- Fingerzwischenraum
- I
- Fingerinnenraum
- K
- Kammfinger
- PZ
- Druckzone
- Q
- Querkanal
- T1
- Tiefenmaß
- T2
- Tiefenmaß
- TT
- Transfertertrommel