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Die
Erfindung betrifft ein Abdeckteil, insbesondere ein Instrumententafelverkleidungsteil,
zur Abdeckung einer Airbageinrichtung mit einem sich zum Beispiel
im Falle eines Unfalls aufblähenden
Airbag, insbesondere einer Kniebageinrichtung mit einem Kniebag,
wobei das Abdeckteil mindestens vier Eckbereiche, einen Randbereich
und eine zwei Enden aufweisende Hauptschwächungslinie umfasst, die ausgehend
von einem mittleren Bereich zu den Enden hin aufreißt, wenn
sich der Airbag aufbläht,
wobei von mindestens einem Ende, insbesondere von beiden Enden,
der Hauptschwächungslinie
zwei weitere Schwächungslinien
ausgehen, die sich zu den Eckbereichen und/oder zu dem Randbereich
hin erstrecken.
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Aus
der europäischen
Patentschrift
EP 0
428 935 B1 ist ein Verschluss zum Abdecken einer Airbageinrichtung
bekannt, die in der Innenverkleidung eines Kraftfahrzeugs ausgebildet
ist. Der bekannte Verschluss umfasst ein Substratelement, das in
eine Mehrzahl von Türplattenabschnitten
unterteilt ist, deren aneinander angrenzende Seiten durch einen Spalt
voneinander getrennt sind, wobei ein bruchfähiger, sich über den
Spalt erstreckender Brückenabschnitt
die Türplattenabschnitte
miteinander verbindet, und eine das Substratelement überdeckende Haut,
die sich über
die Türplattenabschnitte
und den Spalt dazwischen erstreckt. Der bekannte Verschluss ist
dadurch ge kennzeichnet, dass die Haut teilweise von innen her entlang
dem Spalt eingeschnitten ist, wodurch der Brückenabschnitt und die teilweise
eingeschnittene Haut einen bruchfähigen Saum zwischen den Türplattenabschnitten
bilden. Bei dem bekannten Verschluss können aus sich kreuzenden Schwächungslinien
gegenläufig
gekrümmte
V-Muster gebildet werden, die entweder an einer Stelle zusammenstoßen oder
durch eine horizontale Linie unterschiedlicher Länge verbunden sind. Aus der
deutschen Offenlegungsschrift
DE 30 43 077 A1 ist eine Vorrichtung in Kraftfahrzeugen
für die
Halterung von dem Aufprallschutz der Fahrzeuginsassen dienenden
Luftsäcken
bekannt, die luftleer zusammengelegt an Innenwandungen des Kraftfahrzeugs
befestigt sind und bei einem Unfall mit Gas gefüllt und aufgeblasen werden.
Die bekannte Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der zusammengefaltete Luftsack
durch ein kastenförmiges
Gehäuse
umschlossen ist, das aus einer eine Gasfülleinrichtung tragenden Grundplatte
und aus einer Deckelschale besteht, die an wenigstens einer, die
Deckelschale überziehenden
Sollbruchstelle bei Druckanstieg innerhalb des Luftsacks in wenigstens
zwei an der Grundplatte angelenkte Deckelschalenteile auftrennbar
ist. Die bekannte Deckelschale kann vier Deckelschalenteile umfassen,
die voneinander durch Sollbruchlinien, und zwar durch eine Kantenparallele, eine
mittige Sollbruchlinie, sowie durch vier zu den Ecken abfallende
Sollbruchlinien getrennt sind. Aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 31 16 538 A1 ist
ein Gehäuse
für Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtungen
von Kraftfahrzeugen mit einem als Verstärkungseinlage dienenden Formkörper bekannt,
der Sollbruchlinien aufweist, die durch Materialschwächungslinien
oder linienförmige
Materialunterbrechungen entlang den gewünschten Aufreißlinien
gebildet sind. Die Deckenflächenfelder
der Verstärkungseinlage
besitzen in Richtung auf die Kappenmitte beziehungsweise in Richtung
auf die Sollreißlinien
eine sich verringernde Wandstärke.
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Ein
Abdeckteil mit mindestens vier Eckbereichen, einem Randbereich und
einer zwei Enden aufweisenden Hauptschwächungslinie ist aus der gattungsgemäßen
US 6 065 771 A bekannt
geworden. Von der Hauptschwächungslinie
gehen zwei weitere Schwächungslinien
aus, die sich zu den Eckbereichen hin erstrecken und kurz vor diesen
enden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Abdeckteil, insbesondere ein Instrumententafelverkleidungsteil, zur
Abdeckung einer Airbageinrichtung mit einem sich zum Beispiel im
Falle eines Anfalls aufblähenden
Airbag, insbesondere einer Kniebageinrichtung mit einem Kniebag
zu schaffen, das entlang der Schwächungslinien definiert aufreißt, wenn
sich der Airbag aufbläht.
Das Abdeckteil umfasst mindestens vier Eckbereiche, einen Randbereich
und eine zwei Enden aufweisende Hauptschwächungslinie, die ausgehend
von einem mittleren Bereich zu den Enden hin aufreißt, wenn
sich der Airbag aufbläht,
wobei von mindestens einem Ende, insbesondere von beiden Enden,
der Hauptschwächungslinie
zwei weitere Schwächungslinien
ausgehen, die sich zu den Eckbereichen und/oder zu dem Randbereich
hin erstrecken.
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Die
Aufrisslinienführung
in die Eckbereiche dient zum einen als Energiebremse, die ein willkürliches
horizontales Weiterreißen
zum Randbereich der Abdeckung verhindert, wenn sich der Airbag aufbläht, und
zum anderen dazu, dass ein maximales Luftsackvolumen durch die Eckbereiche
der Abdeckung austreten kann. Dadurch kann willkürliches Abreißen von
Abdeckungspartikel vermieden werden.
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Die
Aufgabe ist bei einem Abdeckteil, insbesondere einem Instrumententafelverkleidungsteil,
zur Abdeckung einer Airbageinrichtung mit einem sich zum Beispiel
im Falle eines Unfalls aufblähenden
Airbag, insbesondere einer Kniebageinrichtung mit einem Kniebag,
wobei das Abdeckteil mindestens vier Eckbereiche, einen Randbereich
und eine zwei Enden aufweisende Hauptschwächungslinie umfasst, die ausgehend
von einem mittleren Bereich zu den Enden hin aufreißt, wenn
sich der Airbag aufbläht, wobei
von mindestens einem Ende, insbesondere von beiden Enden, der Hauptschwächungslinie
zwei weitere Schwächungslinien
ausgehen, die sich zu den Eckbereichen und/oder zu dem Randbereich
hin erstrecken, dadurch gelöst,
dass die weiteren Schwächungslinien
vor den Eckbereichen und/oder dem Randbereich enden. Das Abdeckteil
ist vorzugsweise viereckig, im Wesentlichen rechteckförmig, ausgebildet.
Bei den Schwächungslinien
handelt es sich um Sollbruchlinien, die auch als Sollreißlinien bezeichnet
werden können
und die auf der dem Fahrgastraum zugewandten Seite nach außen hin
vorzugsweise nicht sichtbar sind. Durch die erfindungsgemäße Gestaltung
der weiteren Schwächungslinien wird
sichergestellt, dass in den Eckbereichen und im Randbereich des
Abdeckteils Material stehen bleibt. Dadurch wird eine Art Rahmen
geschaffen, der nicht durch Schwächungslinien
geschwächt
ist. Dieser Rahmen gewährleistet,
dass das Abdeckteil in den Eckbereichen und/oder in dem Randbereich
nicht auf- und nachfolgend abreist, wenn sich der Airbag aufbläht. Dadurch
können
Beschädigungen
von Abdeckteil und deren angrenzenden Teilen und/oder Befestigungspunkten
verhindert werden.
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Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Schwächungslinien
in einem Abstand von mindestens 15 Millimetern vor dem Rand des
Abdeckteils enden. Vorzugsweise enden die weiteren Schwächungslinien
in einem Gebiet, das 15 bis 25 Millimeter von dem Rand des Abdeckteils
beabstandet ist.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Schwächungslinien
quer zu der Hauptschwächungslinie
verlaufen. Die weiteren Schwächungslinien
erstrecken sich zu den Eckbereichen des Abdeckteils beziehungsweise
zum Randbereich des Abdeckteils hin. Vorzugsweise sind die weiteren
Schwächungslinien
in einem rechten Winkel zu der Hauptschwächungslinie angeordnet.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Schwächungslinien
jeweils in Form zweier Schenkel eines gleichschenkligen Dreiecks angeordnet
sind, die von der Hauptschwächungslinie ausgehen.
Der zwischen den Schenkeln eingeschlossene Winkel beträgt vorzugsweise
50 bis 80 Grad.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Schwächungslinien
jeweils in Form einer Parabel angeordnet sind, deren Scheitelpunkt am
Ende der Hauptschwächungslinie
angeordnet ist. Die weiteren Schwächungslinien erstrecken sich
vorzugsweise zu den Eckbereichen des Abdeckteils hin.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass in dem mittleren
Bereich von der Hauptschwächungslinie
mindestens eine weitere Schwächungslinie
ausgeht, die vor dem Randbereich endet. Diese weitere Schwächungslinie
verläuft
vorzugsweise quer zu der Hauptschwächungslinie und stellt sicher, dass
der Aufreißvorgang
in dem mittleren Bereich des Abdeckteils startet.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass in dem mittleren
Bereich des Abdeckteils von der Hauptschwächungslinie zwei weitere Schwächungslinien
ausgehen, die vor dem Randbereich enden. Vorzugsweise verlaufen
die weiteren Schwächungslinien
in dem mittleren Bereich des Abdeckteils quer zu der Hauptschwächungslinie.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil
im Wesentlichen die Gestalt eines Vierecks mit zwei kurzen Seiten
und zwei langen Seiten aufweist, wobei die Hauptschwächungslinie parallel
zu den langen Seiten des Vierecks verläuft. Das Abdeckteil hat vorzugsweise
im Wesentlichen die Gestalt eines Rechtecks.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass die langen Seiten
im eingebauten Zustand des Abdeckteils horizontal angeordnet sind.
Das Abdeckteil ist im eingebauten Zustand so in einem Kraftfahrzeug
angeordnet, dass die langen Seiten des Vierecks parallel zum Boden
und vorzugsweise quer zur Längsachse
des Kraftfahrzeugs verlaufen.
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Bei
einer Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs mit einer Airbageinrichtung,
insbesondere einer Kniebageinrichtung, die hinter der Instrumententafel
angeordnet ist, ist die oben angegebene Aufgabe dadurch gelöst, dass
die Airbageinrichtung durch ein vorab beschriebenes Abdeckteil abgedeckt ist,
das in die Instrumententafel integriert ist. Das Abdeckteil ist
vorzugsweise lösbar
an einer Tragstruktur des Kraftfahrzeugs befestigt, an der auch
die übrigen Teile
der Instrumententafel befestigt sein können.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung
verschiedene Ausführungsbeispiele
im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und
in der Beschreibung erwähnten Merkmale
jeweils einzeln für
sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
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Dabei
zeigen:
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1 die
Ansicht eines Querschnitts durch eine Instrumententafel mit einem
erfindungsgemäßen Abdeckteil;
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2 das
Abdeckteil aus 1 in der Draufsicht gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel;
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3 das
Abdeckteil aus 1 in der Draufsicht gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
und
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4 das
Abdeckteil aus 1 in der Draufsicht gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel.
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In 1 ist
eine Instrumententafel 1 eines Kraftfahrzeugs im Querschnitt
dargestellt. Der Schnitt erstreckt sich durch ein Handschuhfach 4, das
durch eine Klappe 5 verschlossen ist. Unterhalb des Handschuhfachs 4 und
in Fahrzeuglängsrichtung
versetzt dazu ist eine Airbageinrichtung 8 angeordnet.
Die Airbageinrichtung 8 umfasst einen Gasgenerator 9,
der dazu dient, einen Kniebag 10 mit Gas zu befüllen und
dadurch aufzublähen.
Der Gasgenerator 9 und der Kniebag 10 sind in
einem Gehäuse 11 untergebracht,
das an einer Tragstruktur 12, 13 eines Kraftfahrzeugs
befestigt ist.
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Zum
Fahrgastraum hin ist das Gehäuse 11 durch
ein Abdeckteil 15 verschlossen, das die Airbageinrichtung 8 abdeckt.
Der Kniebag 10 ist zwischen dem Gasgenerator 9 und
dem Abdeckteil 15 angeordnet. Das Abdeckteil 15 weist
zum Fahrgastraum hin eine Kunststoffformhaut 16 auf. Auf
der dem Kniebag 10 zugewandten Seite weist das Abdeckteil 15 eine
Weichkunststoffschicht 17 auf. Der Zwischenraum zwischen
der Kunststoffformhaut 16 und der Weichkunststoffschicht 17 ist
mit einem Kunststoffschaum ausgeschäumt.
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An
seinem dem Handschuhfach 4 zugewandten oberen Ende ist
das Abdeckteil 15 mit Hilfe einer Schraube 18 an
der Tragstruktur 12 befestigt. Statt der Schraube 18 kann
auch ein anderes Befestigungselement verwendet werden. An seinem
unteren Ende ist das Abdeckteil 15 mit Hilfe eines Befestigungselements 19 an
der Tragstruktur befestigt. Am unteren Ende ist ein Ver stärkungsteil
aus Metall in das Abdeckteil 15 eingelegt. Auf der dem
Handschuhfach 4 abgewandten Seite des Abdeckteils 15 erstreckt
sich ein Fußraumverkleidungsteil 21 nach unten.
Das Fußraumverkleidungsteil 21 wird
von einer Zunge 22 hintergriffen, die an dem Abdeckteil 15 ausgebildet
ist.
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In 2 ist
das Abdeckteil 15 in der Draufsicht dargestellt. In der
Draufsicht sieht man die aus dem Fahrgastraum sichtbare Seite des
Abdeckteils 15. In der Draufsicht sieht man auch, dass
am unteren Ende des Abdeckteils 15 nicht nur eine Zunge 22, sondern
vier Zungen 22 bis 25 ausgebildet sind.
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Das
Abdeckteil 15 hat die Gestalt eines Vierecks 28 mit
einem umlaufenden Rand 29. Bei dem Viereck 28 handelt
es sich im Wesentlichen um ein Rechteck mit zwei langen Seiten 31, 32 und
zwei kurzen Seiten 34, 35. Die beiden langen Seiten 31, 32 sind
vorzugsweise parallel zueinander angeordnet. Die beiden kurzen Seiten 34, 35 können parallel
zueinander oder leicht schräg
zueinander angeordnet sein.
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Parallel
zu den langen Seiten 31, 32 erstreckt sich eine
Hauptschwächungslinie 40.
Die Hauptschwächungslinie 40 weist
zwei Enden 41, 42 auf, die von dem umlaufenden
Rand 29 des Abdeckteils 15 beabstandet sind. Außerdem weist
die Hauptschwächungslinie 40 einen
mittleren Bereich 44 auf, in dem zwei zusätzliche
Schwächungslinien 51, 52 von
der Hauptschwächungslinie 40 ausgehen.
Die zusätzlichen
Schwächungslinien 51, 52 sind
jeweils in einem rechten Winkel zu der Hauptschwächungslinie 40 angeordnet.
Die zusätzlichen
Schwächungslinien 51, 52 sind
deutlich kürzer
als die Hauptschwächungslinie 40.
Die nach außen
gerichteten Enden der zusätzlichen
Schwächungslinie 51, 52 sind
relativ weit von dem umlaufenden Rand 29 des Abdeckteils 15 beabstandet.
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An
den Enden 41, 42 gehen von der Hauptschwächungslinie 40 jeweils
zwei weitere zusätzliche Schwächungslinien 55, 56 und 57, 58 aus.
Die zusätzlichen
Schwächungslinien 55 bis 58 sind
jeweils im rechten Winkel zu der Hauptschwächungslinie 40 angeordnet.
Die zusätzlichen
Schwächungslinien 55 bis 58 enden
näher an
dem Rand 29 als die zusätzlichen
Schwächungslinien 51, 52.
Die zusätzlichen Schwächungslinien 55, 58 enden
aber jeweils in einem Abstand zu dem umlaufenden Rand 29,
so dass zwischen den Enden der zusätzlichen Schwächungslinien 55 bis 58 und
dem umlaufenden Rand 29 ein Materialstreifen von mindestens
15 Millimetern stehen bleibt, der keine Schwächungslinien aufweist.
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In
den 3 und 4 sind ähnliche Ausführungsbeispiele
wie in 2 dargestellt. Zur Bezeichnung gleicher Teile
werden die gleichen Bezugszeichen versehen. Um Wiederholungen zu
vermeiden, wird auf die vorangegangene Beschreibung der 2 verwiesen.
Im Folgenden wird nur auf die Unterschiede zwischen den einzelnen
Ausführungsbeispielen
eingegangen. Die Schwächungslinien sind
bei den in den 2 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispielen
so in der Innenseite des Abdeckteils angebracht, dass sie auf der
dem Fahrgastraum zugewandten Außenseite
des Abdeckteils nicht sichtbar sind.
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Bei
dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel erstrecken sich
von den Enden 41, 42 der Hauptschwächungslinie 40 jeweils
zwei zusätzliche Schwächungslinien 65, 66 und 67, 68 in
die Eckbereiche des Abdeckteils 15. Die zusätzlichen
Schwächungslinien 65, 66 und 67, 68 sind
jeweils in Form eines gleichschenkligen Dreiecks angeordnet, dessen
Basis der kurzen Seite 34, 35 des Abdeckteils 15 zugewandt
ist. Die zusätzlichen
Schwächungslinien 65 bis 68 enden
in einem Abstand zu dem umlaufenden Rand 29 des Abdeckteils 15.
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Bei
dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel gehen von den
Enden 41, 42 der Hauptschwächungslinie 40 jeweils
zwei zusätzliche Schwächungslinien 75, 76 und 77, 78 aus,
die jeweils eine Hälfte
eines Abschnitts einer Parabel darstellen. Die zusätzlichen
Schwächungslinien 75 bis 78 verlaufen
zu den Eckbereichen des Abdeckteils 15 hin. Die zusätzlichen
Schwächungslinien 75 bis 78 enden in
einem Abstand zu dem umlaufenden Rand 29 des Abdeckteils 15.