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DE102004057871B4 - Abdeckteil, insbesondere Instrumententafelverkleidungsteil - Google Patents

Abdeckteil, insbesondere Instrumententafelverkleidungsteil Download PDF

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Faurecia Innenraum Systeme GmbH
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Abstract

Abdeckteil zur Abdeckung einer Airbageinrichtung (8) mit einem sich zum Beispiel im Falle eines Unfalls aufblähenden Airbag (10), wobei das Abdeckteil (15) mindestens vier Eckbereiche, einen Randbereich und eine zwei Enden (41, 42) aufweisende Hauptschwächungslinie (40) umfasst, die ausgehend von einem mittleren Bereich (44) zu den Enden (41, 42) hin aufreißt, wenn sich der Airbag (10) aufbläht, wobei von mindestens einem Ende (41, 42), insbesondere von beiden Enden, der Hauptschwächungslinie (40) zwei weitere Schwächungslinien (55–58; 65–68; 75–78) ausgehen, die sich zu den Eckbereichen und/oder zu dem Randbereich hin erstrecken, wobei die weiteren Schwächungslinien (55–58; 65–68; 75–78) vor den Eckbereichen und/oder dem Randbereich enden, dadurch gekennzeichnet, dass in dem mittleren Bereich (44) von der Hauptschwächungslinie (40) mindestens eine weitere Schwächungslinie (51, 52) ausgeht, die vor dem Randbereich endet und quer zu der Hauptschwächungslinie verläuft.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Abdeckteil, insbesondere ein Instrumententafelverkleidungsteil, zur Abdeckung einer Airbageinrichtung mit einem sich zum Beispiel im Falle eines Unfalls aufblähenden Airbag, insbesondere einer Kniebageinrichtung mit einem Kniebag, wobei das Abdeckteil mindestens vier Eckbereiche, einen Randbereich und eine zwei Enden aufweisende Hauptschwächungslinie umfasst, die ausgehend von einem mittleren Bereich zu den Enden hin aufreißt, wenn sich der Airbag aufbläht, wobei von mindestens einem Ende, insbesondere von beiden Enden, der Hauptschwächungslinie zwei weitere Schwächungslinien ausgehen, die sich zu den Eckbereichen und/oder zu dem Randbereich hin erstrecken.
  • Aus der europäischen Patentschrift EP 0 428 935 B1 ist ein Verschluss zum Abdecken einer Airbageinrichtung bekannt, die in der Innenverkleidung eines Kraftfahrzeugs ausgebildet ist. Der bekannte Verschluss umfasst ein Substratelement, das in eine Mehrzahl von Türplattenabschnitten unterteilt ist, deren aneinander angrenzende Seiten durch einen Spalt voneinander getrennt sind, wobei ein bruchfähiger, sich über den Spalt erstreckender Brückenabschnitt die Türplattenabschnitte miteinander verbindet, und eine das Substratelement überdeckende Haut, die sich über die Türplattenabschnitte und den Spalt dazwischen erstreckt. Der bekannte Verschluss ist dadurch ge kennzeichnet, dass die Haut teilweise von innen her entlang dem Spalt eingeschnitten ist, wodurch der Brückenabschnitt und die teilweise eingeschnittene Haut einen bruchfähigen Saum zwischen den Türplattenabschnitten bilden. Bei dem bekannten Verschluss können aus sich kreuzenden Schwächungslinien gegenläufig gekrümmte V-Muster gebildet werden, die entweder an einer Stelle zusammenstoßen oder durch eine horizontale Linie unterschiedlicher Länge verbunden sind. Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 30 43 077 A1 ist eine Vorrichtung in Kraftfahrzeugen für die Halterung von dem Aufprallschutz der Fahrzeuginsassen dienenden Luftsäcken bekannt, die luftleer zusammengelegt an Innenwandungen des Kraftfahrzeugs befestigt sind und bei einem Unfall mit Gas gefüllt und aufgeblasen werden. Die bekannte Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der zusammengefaltete Luftsack durch ein kastenförmiges Gehäuse umschlossen ist, das aus einer eine Gasfülleinrichtung tragenden Grundplatte und aus einer Deckelschale besteht, die an wenigstens einer, die Deckelschale überziehenden Sollbruchstelle bei Druckanstieg innerhalb des Luftsacks in wenigstens zwei an der Grundplatte angelenkte Deckelschalenteile auftrennbar ist. Die bekannte Deckelschale kann vier Deckelschalenteile umfassen, die voneinander durch Sollbruchlinien, und zwar durch eine Kantenparallele, eine mittige Sollbruchlinie, sowie durch vier zu den Ecken abfallende Sollbruchlinien getrennt sind. Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 31 16 538 A1 ist ein Gehäuse für Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtungen von Kraftfahrzeugen mit einem als Verstärkungseinlage dienenden Formkörper bekannt, der Sollbruchlinien aufweist, die durch Materialschwächungslinien oder linienförmige Materialunterbrechungen entlang den gewünschten Aufreißlinien gebildet sind. Die Deckenflächenfelder der Verstärkungseinlage besitzen in Richtung auf die Kappenmitte beziehungsweise in Richtung auf die Sollreißlinien eine sich verringernde Wandstärke.
  • Ein Abdeckteil mit mindestens vier Eckbereichen, einem Randbereich und einer zwei Enden aufweisenden Hauptschwächungslinie ist aus der gattungsgemäßen US 6 065 771 A bekannt geworden. Von der Hauptschwächungslinie gehen zwei weitere Schwächungslinien aus, die sich zu den Eckbereichen hin erstrecken und kurz vor diesen enden.
  • Außerdem gehen aus den US 5 383 681 A , US 5 730 460 A , US 6 106 003 A , US 2004/0021303 A1 , US 2004/0070181 A1 , WO 03/035435 A1 , EP 1 074 434 A2 und der DE 101 30 715 A1 verschiedenste Formen für Sollbruchlinien an Airbagabdeckungen hervor.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Abdeckteil, insbesondere ein Instrumententafelverkleidungsteil, zur Abdeckung einer Airbageinrichtung mit einem sich zum Beispiel im Falle eines Anfalls aufblähenden Airbag, insbesondere einer Kniebageinrichtung mit einem Kniebag zu schaffen, das entlang der Schwächungslinien definiert aufreißt, wenn sich der Airbag aufbläht. Das Abdeckteil umfasst mindestens vier Eckbereiche, einen Randbereich und eine zwei Enden aufweisende Hauptschwächungslinie, die ausgehend von einem mittleren Bereich zu den Enden hin aufreißt, wenn sich der Airbag aufbläht, wobei von mindestens einem Ende, insbesondere von beiden Enden, der Hauptschwächungslinie zwei weitere Schwächungslinien ausgehen, die sich zu den Eckbereichen und/oder zu dem Randbereich hin erstrecken.
  • Die Aufrisslinienführung in die Eckbereiche dient zum einen als Energiebremse, die ein willkürliches horizontales Weiterreißen zum Randbereich der Abdeckung verhindert, wenn sich der Airbag aufbläht, und zum anderen dazu, dass ein maximales Luftsackvolumen durch die Eckbereiche der Abdeckung austreten kann. Dadurch kann willkürliches Abreißen von Abdeckungspartikel vermieden werden.
  • Die Aufgabe ist bei einem Abdeckteil, insbesondere einem Instrumententafelverkleidungsteil, zur Abdeckung einer Airbageinrichtung mit einem sich zum Beispiel im Falle eines Unfalls aufblähenden Airbag, insbesondere einer Kniebageinrichtung mit einem Kniebag, wobei das Abdeckteil mindestens vier Eckbereiche, einen Randbereich und eine zwei Enden aufweisende Hauptschwächungslinie umfasst, die ausgehend von einem mittleren Bereich zu den Enden hin aufreißt, wenn sich der Airbag aufbläht, wobei von mindestens einem Ende, insbesondere von beiden Enden, der Hauptschwächungslinie zwei weitere Schwächungslinien ausgehen, die sich zu den Eckbereichen und/oder zu dem Randbereich hin erstrecken, dadurch gelöst, dass die weiteren Schwächungslinien vor den Eckbereichen und/oder dem Randbereich enden. Das Abdeckteil ist vorzugsweise viereckig, im Wesentlichen rechteckförmig, ausgebildet. Bei den Schwächungslinien handelt es sich um Sollbruchlinien, die auch als Sollreißlinien bezeichnet werden können und die auf der dem Fahrgastraum zugewandten Seite nach außen hin vorzugsweise nicht sichtbar sind. Durch die erfindungsgemäße Gestaltung der weiteren Schwächungslinien wird sichergestellt, dass in den Eckbereichen und im Randbereich des Abdeckteils Material stehen bleibt. Dadurch wird eine Art Rahmen geschaffen, der nicht durch Schwächungslinien geschwächt ist. Dieser Rahmen gewährleistet, dass das Abdeckteil in den Eckbereichen und/oder in dem Randbereich nicht auf- und nachfolgend abreist, wenn sich der Airbag aufbläht. Dadurch können Beschädigungen von Abdeckteil und deren angrenzenden Teilen und/oder Befestigungspunkten verhindert werden.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Schwächungslinien in einem Abstand von mindestens 15 Millimetern vor dem Rand des Abdeckteils enden. Vorzugsweise enden die weiteren Schwächungslinien in einem Gebiet, das 15 bis 25 Millimeter von dem Rand des Abdeckteils beabstandet ist.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Schwächungslinien quer zu der Hauptschwächungslinie verlaufen. Die weiteren Schwächungslinien erstrecken sich zu den Eckbereichen des Abdeckteils beziehungsweise zum Randbereich des Abdeckteils hin. Vorzugsweise sind die weiteren Schwächungslinien in einem rechten Winkel zu der Hauptschwächungslinie angeordnet.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Schwächungslinien jeweils in Form zweier Schenkel eines gleichschenkligen Dreiecks angeordnet sind, die von der Hauptschwächungslinie ausgehen. Der zwischen den Schenkeln eingeschlossene Winkel beträgt vorzugsweise 50 bis 80 Grad.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Schwächungslinien jeweils in Form einer Parabel angeordnet sind, deren Scheitelpunkt am Ende der Hauptschwächungslinie angeordnet ist. Die weiteren Schwächungslinien erstrecken sich vorzugsweise zu den Eckbereichen des Abdeckteils hin.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass in dem mittleren Bereich von der Hauptschwächungslinie mindestens eine weitere Schwächungslinie ausgeht, die vor dem Randbereich endet. Diese weitere Schwächungslinie verläuft vorzugsweise quer zu der Hauptschwächungslinie und stellt sicher, dass der Aufreißvorgang in dem mittleren Bereich des Abdeckteils startet.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass in dem mittleren Bereich des Abdeckteils von der Hauptschwächungslinie zwei weitere Schwächungslinien ausgehen, die vor dem Randbereich enden. Vorzugsweise verlaufen die weiteren Schwächungslinien in dem mittleren Bereich des Abdeckteils quer zu der Hauptschwächungslinie.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil im Wesentlichen die Gestalt eines Vierecks mit zwei kurzen Seiten und zwei langen Seiten aufweist, wobei die Hauptschwächungslinie parallel zu den langen Seiten des Vierecks verläuft. Das Abdeckteil hat vorzugsweise im Wesentlichen die Gestalt eines Rechtecks.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Abdeckteils ist dadurch gekennzeichnet, dass die langen Seiten im eingebauten Zustand des Abdeckteils horizontal angeordnet sind. Das Abdeckteil ist im eingebauten Zustand so in einem Kraftfahrzeug angeordnet, dass die langen Seiten des Vierecks parallel zum Boden und vorzugsweise quer zur Längsachse des Kraftfahrzeugs verlaufen.
  • Bei einer Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs mit einer Airbageinrichtung, insbesondere einer Kniebageinrichtung, die hinter der Instrumententafel angeordnet ist, ist die oben angegebene Aufgabe dadurch gelöst, dass die Airbageinrichtung durch ein vorab beschriebenes Abdeckteil abgedeckt ist, das in die Instrumententafel integriert ist. Das Abdeckteil ist vorzugsweise lösbar an einer Tragstruktur des Kraftfahrzeugs befestigt, an der auch die übrigen Teile der Instrumententafel befestigt sein können.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung verschiedene Ausführungsbeispiele im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
  • Dabei zeigen:
  • 1 die Ansicht eines Querschnitts durch eine Instrumententafel mit einem erfindungsgemäßen Abdeckteil;
  • 2 das Abdeckteil aus 1 in der Draufsicht gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
  • 3 das Abdeckteil aus 1 in der Draufsicht gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel und
  • 4 das Abdeckteil aus 1 in der Draufsicht gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel.
  • In 1 ist eine Instrumententafel 1 eines Kraftfahrzeugs im Querschnitt dargestellt. Der Schnitt erstreckt sich durch ein Handschuhfach 4, das durch eine Klappe 5 verschlossen ist. Unterhalb des Handschuhfachs 4 und in Fahrzeuglängsrichtung versetzt dazu ist eine Airbageinrichtung 8 angeordnet. Die Airbageinrichtung 8 umfasst einen Gasgenerator 9, der dazu dient, einen Kniebag 10 mit Gas zu befüllen und dadurch aufzublähen. Der Gasgenerator 9 und der Kniebag 10 sind in einem Gehäuse 11 untergebracht, das an einer Tragstruktur 12, 13 eines Kraftfahrzeugs befestigt ist.
  • Zum Fahrgastraum hin ist das Gehäuse 11 durch ein Abdeckteil 15 verschlossen, das die Airbageinrichtung 8 abdeckt. Der Kniebag 10 ist zwischen dem Gasgenerator 9 und dem Abdeckteil 15 angeordnet. Das Abdeckteil 15 weist zum Fahrgastraum hin eine Kunststoffformhaut 16 auf. Auf der dem Kniebag 10 zugewandten Seite weist das Abdeckteil 15 eine Weichkunststoffschicht 17 auf. Der Zwischenraum zwischen der Kunststoffformhaut 16 und der Weichkunststoffschicht 17 ist mit einem Kunststoffschaum ausgeschäumt.
  • An seinem dem Handschuhfach 4 zugewandten oberen Ende ist das Abdeckteil 15 mit Hilfe einer Schraube 18 an der Tragstruktur 12 befestigt. Statt der Schraube 18 kann auch ein anderes Befestigungselement verwendet werden. An seinem unteren Ende ist das Abdeckteil 15 mit Hilfe eines Befestigungselements 19 an der Tragstruktur befestigt. Am unteren Ende ist ein Ver stärkungsteil aus Metall in das Abdeckteil 15 eingelegt. Auf der dem Handschuhfach 4 abgewandten Seite des Abdeckteils 15 erstreckt sich ein Fußraumverkleidungsteil 21 nach unten. Das Fußraumverkleidungsteil 21 wird von einer Zunge 22 hintergriffen, die an dem Abdeckteil 15 ausgebildet ist.
  • In 2 ist das Abdeckteil 15 in der Draufsicht dargestellt. In der Draufsicht sieht man die aus dem Fahrgastraum sichtbare Seite des Abdeckteils 15. In der Draufsicht sieht man auch, dass am unteren Ende des Abdeckteils 15 nicht nur eine Zunge 22, sondern vier Zungen 22 bis 25 ausgebildet sind.
  • Das Abdeckteil 15 hat die Gestalt eines Vierecks 28 mit einem umlaufenden Rand 29. Bei dem Viereck 28 handelt es sich im Wesentlichen um ein Rechteck mit zwei langen Seiten 31, 32 und zwei kurzen Seiten 34, 35. Die beiden langen Seiten 31, 32 sind vorzugsweise parallel zueinander angeordnet. Die beiden kurzen Seiten 34, 35 können parallel zueinander oder leicht schräg zueinander angeordnet sein.
  • Parallel zu den langen Seiten 31, 32 erstreckt sich eine Hauptschwächungslinie 40. Die Hauptschwächungslinie 40 weist zwei Enden 41, 42 auf, die von dem umlaufenden Rand 29 des Abdeckteils 15 beabstandet sind. Außerdem weist die Hauptschwächungslinie 40 einen mittleren Bereich 44 auf, in dem zwei zusätzliche Schwächungslinien 51, 52 von der Hauptschwächungslinie 40 ausgehen. Die zusätzlichen Schwächungslinien 51, 52 sind jeweils in einem rechten Winkel zu der Hauptschwächungslinie 40 angeordnet. Die zusätzlichen Schwächungslinien 51, 52 sind deutlich kürzer als die Hauptschwächungslinie 40. Die nach außen gerichteten Enden der zusätzlichen Schwächungslinie 51, 52 sind relativ weit von dem umlaufenden Rand 29 des Abdeckteils 15 beabstandet.
  • An den Enden 41, 42 gehen von der Hauptschwächungslinie 40 jeweils zwei weitere zusätzliche Schwächungslinien 55, 56 und 57, 58 aus. Die zusätzlichen Schwächungslinien 55 bis 58 sind jeweils im rechten Winkel zu der Hauptschwächungslinie 40 angeordnet. Die zusätzlichen Schwächungslinien 55 bis 58 enden näher an dem Rand 29 als die zusätzlichen Schwächungslinien 51, 52. Die zusätzlichen Schwächungslinien 55, 58 enden aber jeweils in einem Abstand zu dem umlaufenden Rand 29, so dass zwischen den Enden der zusätzlichen Schwächungslinien 55 bis 58 und dem umlaufenden Rand 29 ein Materialstreifen von mindestens 15 Millimetern stehen bleibt, der keine Schwächungslinien aufweist.
  • In den 3 und 4 sind ähnliche Ausführungsbeispiele wie in 2 dargestellt. Zur Bezeichnung gleicher Teile werden die gleichen Bezugszeichen versehen. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die vorangegangene Beschreibung der 2 verwiesen. Im Folgenden wird nur auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Ausführungsbeispielen eingegangen. Die Schwächungslinien sind bei den in den 2 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispielen so in der Innenseite des Abdeckteils angebracht, dass sie auf der dem Fahrgastraum zugewandten Außenseite des Abdeckteils nicht sichtbar sind.
  • Bei dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel erstrecken sich von den Enden 41, 42 der Hauptschwächungslinie 40 jeweils zwei zusätzliche Schwächungslinien 65, 66 und 67, 68 in die Eckbereiche des Abdeckteils 15. Die zusätzlichen Schwächungslinien 65, 66 und 67, 68 sind jeweils in Form eines gleichschenkligen Dreiecks angeordnet, dessen Basis der kurzen Seite 34, 35 des Abdeckteils 15 zugewandt ist. Die zusätzlichen Schwächungslinien 65 bis 68 enden in einem Abstand zu dem umlaufenden Rand 29 des Abdeckteils 15.
  • Bei dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel gehen von den Enden 41, 42 der Hauptschwächungslinie 40 jeweils zwei zusätzliche Schwächungslinien 75, 76 und 77, 78 aus, die jeweils eine Hälfte eines Abschnitts einer Parabel darstellen. Die zusätzlichen Schwächungslinien 75 bis 78 verlaufen zu den Eckbereichen des Abdeckteils 15 hin. Die zusätzlichen Schwächungslinien 75 bis 78 enden in einem Abstand zu dem umlaufenden Rand 29 des Abdeckteils 15.

Claims (9)

  1. Abdeckteil zur Abdeckung einer Airbageinrichtung (8) mit einem sich zum Beispiel im Falle eines Unfalls aufblähenden Airbag (10), wobei das Abdeckteil (15) mindestens vier Eckbereiche, einen Randbereich und eine zwei Enden (41, 42) aufweisende Hauptschwächungslinie (40) umfasst, die ausgehend von einem mittleren Bereich (44) zu den Enden (41, 42) hin aufreißt, wenn sich der Airbag (10) aufbläht, wobei von mindestens einem Ende (41, 42), insbesondere von beiden Enden, der Hauptschwächungslinie (40) zwei weitere Schwächungslinien (5558; 6568; 7578) ausgehen, die sich zu den Eckbereichen und/oder zu dem Randbereich hin erstrecken, wobei die weiteren Schwächungslinien (5558; 6568; 7578) vor den Eckbereichen und/oder dem Randbereich enden, dadurch gekennzeichnet, dass in dem mittleren Bereich (44) von der Hauptschwächungslinie (40) mindestens eine weitere Schwächungslinie (51, 52) ausgeht, die vor dem Randbereich endet und quer zu der Hauptschwächungslinie verläuft.
  2. Abdeckteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Schwächungslinien (5558; 6568; 7578) in einem Abstand von mindestens 15 Millimetern vor dem Rand (29) des Abdeckteils (15) enden.
  3. Abdeckteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Schwächungslinien (5558) quer zu der Hauptschwächungslinie (40) verlaufen.
  4. Abdeckteil nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Schwächungslinien (6568) jeweils in Form zweier Schenkel eines gleichschenkligen Dreiecks angeordnet sind, die von der Hauptschwächungslinie (40) ausgehen.
  5. Abdeckteil nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Schwächungslinien (7578) jeweils in Form einer Parabel angeordnet sind, deren Scheitelpunkt am Ende der Hauptschwächungslinie (40) angeordnet ist.
  6. Abdeckteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in dem mittleren Bereich (44) von der Hauptschwächungslinie (40) zwei weitere Schwächungslinien (51, 52) ausgehen, die vor dem Randbereich enden.
  7. Abdeckteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil (15) im Wesentlichen die Gestalt eines Vierecks (28) mit zwei kurzen Seiten (34, 35) und zwei langen Seiten (31, 32) aufweist, wobei die Hauptschwächungslinie (40) parallel zu den langen Seiten (31, 32) des Vierecks verläuft.
  8. Abdeckteil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die langen Seiten (31, 32) im eingebauten Zustand des Abdeckteils (15) horizontal angeordnet sind.
  9. Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs mit einer Airbageinrichtung (8), die hinter der Instrumententafel (1) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Airbageinrichtung (8) durch ein Abdeckteil (15) nach einem der vorhergehenden Ansprüche abgedeckt ist, das in die Instrumententafel (1) integriert ist.
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