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Die
Erfindung betrifft ein Computerverbundsystem mit mindestens zwei
Computersystemen und ein Verfahren zum Überwachen des Betriebszustandes
von mindestens einer Computereinheit innerhalb eines Computerverbundsystems
durch einen Überwachungsmonitor.
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Als
Computerverbundsystem wird ein Verbund von zwei oder mehr vernetzten
Computersystemen bezeichnet, die gemeinsam bestimmte Leistungen
oder Dienste bereitstellen. Als Computersystem wird im Rahmen der
Anmeldung ein physikalisch zusammenhängendes System verstanden,
das seinerseits eine oder mehrere Computereinheiten umfassen kann.
Eine Computereinheit ist dabei jede Einheit, die in der Lage ist,
unabhängig
von anderen Computereinheiten Programme, Scripte oder weitere Applikationen
auszuführen
und die unabhängig
von anderen Computereinheiten innerhalb des Verbunds adressiert
werden kann, um eine Computerdienstleistung bereitzustellen. Typischerweise
weist eine Computereinheit ein Betriebssystem auf, das als Schnittstelle
zwischen den Applikationen einerseits und den Hardwareressourcen,
derer sich die Computereinheit bedient, andererseits wirkt.
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Viele
Anwendungen verlangen eine gesicherte Verfügbarkeit der bereitgestellten
Leistung und Dienste mit geringen Ausfallszeiten und ohne Datenverlust
(Hochverfügbarkeitsverbund).
Um dieses zu gewährleisten,
ist es unerlässlich,
dass der Aus fall eines Computersystems, oder einer Computereinheit
als Teil dieses Systems, schnell und eindeutig erkannt wird, um
zum Beispiel die ihm übertragenen
Aufgaben auf eine andere Computereinheit zu übertragen.
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Zu
diesem Zweck ist üblicherweise
mindestens eines der Computersysteme als ein Überwachungssystem eingerichtet,
das den Betriebszustand anderer Systeme, bzw. der von diesen Systemen
umfassten Computereinheiten, kontinuierlich überwacht. Das Überwachungssystem
kann so den Ausfall einer Computereinheit erkennen und gegebenenfalls
Maßnahmen
einleiten, um Aufgaben innerhalb des Computerverbundsystems umzuverteilen.
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Eine
aus dem Stand der Technik bekannte Methode zum Erkennen eines Ausfalls
beruht darauf, dass eine überwachte
Computereinheit über
eine Netzwerkverbindung in regelmäßigen Zeitabständen eine
Meldung über
ihren Betriebszustand an das Überwachungssystem
sendet. Bleibt diese Meldung länger
als eine vorgegebene Zeitspanne aus, wertet das Überwachungssystem dieses als
Zeichen für
einen nicht ordnungsgemäßen Betriebszustand
der überwachten
Computereinheit. Eine weitere Methode gemäß dem Stand der Technik ist,
dass die überwachte
Computereinheit Meldung über
ihren Betriebszustand nicht direkt an das Überwachungssystem sendet, sondern
auf einem gemeinsam genutzten Speichermedium hinterlegt, von dem
sie das Überwachungssystem
in regelmäßigen zeitlichen Abständen abfragen
kann.
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Problematisch
bei diesen Methoden ist, dass beim Ausbleiben von Meldungen nicht
feststellbar ist, ob die überwachte
Computereinheit ausgefallen ist oder ob der Übertragungsweg der Meldung
ausgefallen, beziehungsweise zeitweise blockiert ist.
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Das
zugrunde liegende Kriterium, ob Meldungen länger als eine vorgegebene Zeitspanne ausbleiben,
ist nicht eindeutig, sondern lediglich ein Plausibilitätskriterium
für den
Ausfall einer Computereinheit.
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Je
länger
die Wartezeit gewählt
wird, umso höher
ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein tatsächlicher Ausfall und nicht
eine kurzzeitige Übertragungsstörung vorliegt.
Mit der Länge
der Wartezeit steigt auch die Reaktionszeit, mit der bei einem tatsächlichen
Ausfall einer Computereinheit deren Aufgaben von einer funktionsfähigen Computereinheit übernommen
werden können.
Wird andererseits eine kürzere
Wartezeit gewählt,
sind zwar die Reaktionszeiten dementsprechend kürzer, dafür steigt die Wahrscheinlichkeit,
dass eine Computereinheit als ausgefallen deklariert wird, obwohl
sie voll funktionsfähig ist.
Dieser Fall ist ebenfalls ungünstig,
da Ressourcen ungenutzt bleiben und da jede Übernahme von Anwendungen auf
eine andere Computereinheit mit der Gefahr des Datenverlustes behaftet
ist, und daher möglichst
nicht unnötigerweise
durchgeführt
werden sollte.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
zum Überwachen
des Betriebszustandes einer Computereinheit in einem Computerverbundsystem
zu schaffen, bei dem ein Ausfall der Computereinheit eindeutig und
schnell erkannt werden kann. Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ein Computerverbundsystem anzugeben, das zur Durchführung des
Verfahrens geeignet ist.
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Diese
Aufgabe wird, ein Computerverbundsystem betreffend, durch die Merkmale
des Patentanspruchs 1 und, das Verfahren betreffend, durch die Merkmale
des Patentanspruchs 19 gelöst.
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Die
Erfindung basiert auf der Grundidee, dass die überwachte Computereinheit als
virtuelle Computereinheit ausgeführt
wird. Eine virtuelle Computereinheit ist eine innerhalb eines Computersystems
realisierte Computereinheit, die von einer ebenfalls im Computersystem
vorgesehenen Steuereinheit kontrolliert wird. Ein Computersystem
kann gegebenenfalls mehrere virtuelle Computereinheiten aufweisen.
Die Steuereinheit hat dabei Kenntnis über den Betriebszustand einer
jeden von ihr kontrollierten virtuellen Computereinheit. Erfindungsgemäß ist diese
Steuereinheit dazu eingerichtet, Meldungen über den Betriebszustand der
von ihr kontrollierten virtuellen Computereinheit oder Computereinheiten
an den Überwachungsmonitor
zu senden, der eines der Computersysteme des Verbunds als Überwachungssystem
auszeichnet.
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Eine
Computereinheit, die uneingeschränkt und
als einzige Instanz auf die Hardwareressourcen eines Computersystems
zugreift, wird im Folgenden eine autonome Computereinheit genannt.
Im Gegensatz dazu greift eine virtuelle Computereinheit nicht direkt
und nicht alleinig auf Hardwareressourcen zu, sondern über eine
Steuereinrichtung.
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Diese
Steuereinrichtung ist als zwischengeschaltete Schnittstelle einerseits
in der Lage, die virtuelle Computereinheit und ihren Zugriff auf
Hardwareressourcen zu kontrollieren, und hat andererseits jederzeit
Kenntnis über
den Betriebszustand der virtuellen Computereinheit. Neben der Bezeichnung
virtuelle Computereinheit ist für
eine derartige Computereinheit auch die Bezeichnung logische Computereinheit üblich. Die
Steuereinheit kann beispielsweise ein Betriebssystem sein, auf dem
ein Emulator betrieben wird, der an einer oder mehreren logischen
Schnittstellen die Funktionalität
von Computerhardware emuliert. An eine solche logische Schnittstelle
ist dann ein weiteres Betriebssystem gekoppelt das die Basis einer
virtuellen Computereinheit darstellt. Dabei brauchen das Betriebssystem der
virtuellen Computereinheit und das der Steuereinrichtung zugrunde
liegende Betriebssystem nicht vom gleichen Typ sein. Eine solche
Steuereinheit ist auch als virtuelle Maschine oder virtuelle Plattform bekannt.
Eine bekannte Implementierung eines Computersystems mit einer oder
mehreren virtuellen Computereinheiten ist zum Beispiel das virtuelle
Maschinensystem VM2000 der Firma Fujitsu Siemens Computers.
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Erst
dadurch, dass die überwachte
Computereinheit als virtuelle Computereinheit ausgeführt wird,
wird ermöglicht,
dass Meldungen über
einen nicht ordnungsgemäßen Betriebszustand,
im Folgenden Negativmeldungen genannt, gesendet werden können. Ein
nicht ordnungsgemäßer Betriebszustand
bezeichnet dabei jeden Betriebszustand, in dem ein ordnungsgemäßes Funktionieren
der Computereinheit nicht gegeben ist oder nicht garantiert werden
kann. Beispiele sind ein Ausfall der Computereinheit, aber auch
ein starke Überlastung,
durch die die Computereinheit nicht mehr in der Lage ist, die ihr übertragenen
Aufgaben innerhalb einer angemessenen Zeit zu bearbeiten.
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Nach
dem Stand der Technik werden nur Meldungen, die einen ordnungsgemäßen Betriebszustand
einer überwachten
Computereinheit betreffen, im Folgenden Positivmeldungen genannt,
gesendet. Das Eintreffen einer Negativmeldung ist aber im Gegensatz
zum Nichteintreffen einer Positivmeldung ein eindeu tiges Zeichen
für den
Ausfall einer Computereinheit, auf das entsprechend schnell reagiert
werden kann.
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Bevorzugt
ist die Steuereinheit so eingerichtet, dass nur Negativmeldungen über den
Betriebszustand der überwachten
virtuellen Computereinheit an den Überwachungsmonitor gesendet
werden.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind
in den Unteransprüchen
angegeben.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von zwei Ausführungsbeispielen
mithilfe von zwei Figuren näher
erläutert.
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Es
zeigt
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1 eine
schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Computerverbundsystems,
und
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2 eine
schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Computerverbundsystems.
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In 1 ist
auf der linken Seite der Abbildung ein Computersystem 1 dargestellt,
das als Überwachungssystem
eingerichtet ist und einen Überwachungsmonitor 2 sowie
eine Überwachungseinrichtung 6 aufweist.
Auf der rechten Seite der Figur ist ein anderes Computersystem 11 abgebildet, das
eine virtuelle überwachte
Computereinheit 12 sowie eine weitere virtuelle Computereinheit 13 aufweist,
die beide durch eine Steuereinheit 14 kontrolliert werden.
Die weitere virtuelle Computereinheit 13 verfügt über eine
Ausgabeeinheit 15 mit einem Filter 16. Die Ausgabeeinheit 15 ist über ein
Netzwerk 3 mit dem Überwachungsmonitor 2 verbunden.
Ein weiteres Netzwerk 4 verbindet die virtuelle überwachte Computereinheit 12 mit
dem Computersystem 1. Darüber hinaus ist ein gemeinsam
genutztes Peripheriegerät 5 vorgesehen,
das sowohl mit der virtuellen überwachten
Computereinheit 12 als auch mit dem Computersystem 1 verbunden
ist.
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In
dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel wird das Computerverbundsystem
aus den beiden Computersystemen 1 und 11 gebildet.
Das Computersystem 1 fungiert dabei als Überwachungssystem
und ist durch den Überwachungsmonitor 2 ausgezeichnet. Überwacht
wird von dem Überwachungsmonitor 2 die
virtuelle Computereinheit 12, die ein Teil des Computersystems 11 ist.
Selbstverständlich
sind die Erfindung und die in diesem Ausführungsbeispiel gezeigten erfindungswesentlichen Ideen
auf größere Computerverbundsysteme,
in denen mehr als die gezeigten zwei Computersysteme 1 und 11 miteinander
verbunden sind, übertragbar.
Dabei kann, beispielsweise zum Erzielen einer höheren Betriebssicherheit, mehr
als ein System als Überwachungssystem
eingerichtet und mit dem Überwachungsmonitor 2 ausgestattet
sein. Die Anzahl überwachter
Computereinheiten ist prinzipiell beliebig.
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Im
gezeigten Ausführungsbeispiel
weist die Steuereinrichtung 14 des Computersystems 11 zwei logische
Schnittstellen auf, mit denen sie mit den beiden virtuellen Computereinheiten 12 und 13 verbunden
ist. Die virtuelle Computereinheit 12 ist dabei eine Computereinheit,
die dazu eingerichtet ist Applikationen und Dienstleitung bereitzustellen.
Um die Verfügbarkeit
dieser Funktion zu gewährleisten
wird der Betriebszustand dieser virtuellen Computereinheit 12 überwacht.
Die weitere virtuelle Computereinheit 13 ist dagegen nicht
zum Erbringen von Dienstleistungen eingerichtet, sondern dient der
Administration der Steuereinrichtung 14. Zu diesem Zweck weist
die weitere virtuelle Computereinheit 13 unter anderem
die Ausgabeeinheit 15 auf, die von der Steuereinrichtung 14 Meldungen über den
Betriebszustand der virtuellen Computereinheit 12 erhält. Ebenso
ist ein Fall denkbar, bei dem die weitere virtuelle Computereinheit 13 neben
ihrer Funktion der Administration der Steuereinrichtung 14 ebenfalls dazu
eingerichtet ist, Dienstleistungen im Computerverbundsystem anzubieten.
Auch ist die Anzahl der von der Steuereinrichtung 14 bereitgestellten
virtuellen Computereinheiten nicht auf zwei wie in diesem Beispiel
beschränkt.
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Erfindungsgemäß überwacht
der Überwachungsmonitor 2 des
Computersystems 1 die virtuelle Computereinheit 12,
in dem die Steuereinheit 14 Informationen über den
Betriebszustand der virtuellen Computereinheit 12 an den Überwachungsmonitor 2 schickt.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel
ist die Steuereinheit 14 nicht direkt mit dem Überwachungsmonitor 2 verbunden,
sondern indirekt über die
Ausgabeeinheit 15. Zum Weiterleiten der Informationen der
Steuereinheit 14 ist die Ausgabeeinheit 15 der
weiteren virtuellen Computereinheit 13 über das Netzwerk 3 mit
dem Überwachungsmonitor 2 und
somit dem Computersystem 1 verbunden. Diese Konstellation
bietet sich an, da die Ausgabeeinheit 15 als Teil des administrativen
Systems zur Steuereinheit 14 bereits zum Empfang von Statusmeldungen der
Steuereinheit 14 über
alle von ihr kontrollierten virtuellen Computereinheiten, also auch
der virtuellen Computereinheit 12, eingerichtet ist.
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Insbesondere
sind solche Meldungen von Bedeutung, die ein nicht ordnungsgemäßes Funktionieren
der virtuellen Computereinheit 12 betreffen. Um den Verkehr
auf dem Netzwerk 3 möglichst
gering zu halten, ist es günstig,
auf die Übertragung
irrelevanter Informationen für
die Überwachungsfunktion
zu verzichten. Zu diesem Zweck ist der Filter 16 vorgesehen,
der aus allen Informationen, die die Steuereinheit 14 an
die Ausgabeeinheit 15 sendet, nur solche Informationen,
die die virtuelle Computereinheit 12 betreffen, weiterleitet.
Als weitere Optimierung ist denkbar, dass der Filter 16 nur
solche Informationen weiterleitet, die ein nicht ordnungsgemäßes Funktionieren
der virtuellen Computereinheit 12, beziehungsweise eventuell
weiterer, von der Steuereinheit 14 kontrollierter virtueller
Computereinheiten, die überwacht
werden, betreffen.
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Im
gezeigten Ausführungsbeispiel
ist der Überwachungsmonitor 2 in
Form eines Hintergrundprozesses oder so genannten Dämons dazu
eingerichtet, ständig
das Netzwerk 3 zu überwachen
und den Eingang einer Meldung, die ein nicht ordnungsgemäßes Funktionieren
der virtuellen Computereinheit 12 betrifft, zu detektieren.
Für den
Fall, dass die Ausgabeeinheit 15 keinen Filter 16 aufweist,
kann eine analoge Funktion in dem Überwachungsmonitor 2 implementiert
sein. Wenn der Überwachungsmonitor 2 feststellt,
dass die virtuelle Computereinheit 12 nicht ordnungsgemäß funktioniert,
also zum Beispiel überlastet
ist oder in Endlosschleifen gefangen ist, leitet sie diese Information
an die Überwachungseinrichtung 6 weiter.
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Die Überwachungseinrichtung 6 ist
dazu ausgelegt, auf den Ausfall beziehungsweise das nicht ordnungsgemäße Funktionieren
der virtuellen Computereinheit 12 zu reagieren. Eine sol che
Reaktion kann beispielsweise darin bestehen, die der virtuellen
Computereinheit 12 zugeteilten Aufgaben auf andere am Computerverbundsystem
beteiligte Systeme zu übertragen.
Weiterhin ist die Überwachungseinrichtung 6 dazu
eingerichtet, zusätzlich
aus dem Stand der Technik bekannte Überwachungsmethoden zur Überwachung
der virtuellen Computereinheit 12 auszuführen. Zu
diesem Zweck sendet die virtuelle Computereinheit 12 in
regelmäßigen Zeitabständen über das
weitere Netzwerk 4 Meldungen über seinen eigenen Betriebszustand
an die Überwachungseinrichtung 6.
Bleiben solche Meldungen länger
als eine vorgegebene Zeitspanne aus, kann auch dieses als Indiz
dafür gewertet
werden, dass das virtuelle Computersystem 12 nicht mehr
ordnungsgemäß funktionsfähig ist.
Ein weiterer, aus dem Stand der Technik bekannter Überwachungsweg
ist, dass die virtuelle Computereinheit 12 in regelmäßigen Zeitabständen Meldungen über seinen
Betriebszustand auf dem gemeinsam genutzten Peripheriegerät 5,
das in diesem Fall eine Massenspeichereinrichtung ist, zu hinterlegen.
Diese Meldungen werden in regelmäßigen Abständen von
der Überwachungseinrichtung 6 abgefragt,
wobei auch hier ein Ausbleiben dieser Meldung ein Indiz für ein nicht
ordnungsgemäßes Funktionieren
der virtuellen Computereinheit 12 ist. Zur Minimierung
der Wahrscheinlichkeit, dass eine Einheit fehlerhaft als nicht ordnungsgemäß funktionierend
deklariert wird, ist auch möglich,
beide aus dem Stand der Technik bekanntne Wege zu kombinieren. Die
virtuellen Computereinheit 12 wird in dem Fall erst dann
als nicht mehr nicht ordnungsgemäß funktionierend
angesehen, wenn für
eine vorgegebene Zeitspanne Positivmeldungen über das weitere Netzwerk 4 ausbleiben
und keine Positivmeldungen auf dem gemeinsam genutzten Peripheriegerät 5 eingehen.
Dieses Kriterium kann noch verschärft werden, indem nur bei gleichzeitigm
Ausbleiben der beiden Meldungsarten (über das weitere Netzwerk 4 bzw. über das
Peripheriegerät 5 übertragen)
die Einheit als nicht mehr nicht ordnungsgemäß funktionierend angesehen
wird, wobei der Begriff „gleichzeitig" in diesem Zusammenhang
das Auftreten des Ausbleibens beider Meldungsarten innerhalb eines
vorbestimmten Zeitraums umfasst.
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Da
das virtuelle Computersystem 12 nur bei ordnungsgemäßem Funktionieren
selber Meldung über
seinen Betriebszustand über
das Netzwerk 4 oder auf das Peripheriegerät 5 senden
kann, kann nach dem Stand der Technik die Überwachungseinrichtung 6 nur
indirekt auf ein nicht ordnungsgemäßes Funktionieren der virtuellen
Computereinheit 12 schließen. Das erfindungsgemäße Übertragen
einer Negativmeldung durch die Steuereinheit 14 erlaubt dagegen,
dass der Überwachungsmonitor 2 direkt und
unzweifelhaft Kenntnis über
einen Ausfall der virtuellen Computereinheit 12 erhält. Die Überwachungsmethoden
nach dem Stand der Technik und die erfindungsgemäße Überwachungsmethode sind als
komplementäre
Methoden anzusehen und bevorzugt zu kombinieren. Auch der Einfluss
einer eventuellen Funktionsstörung
des Übertragungswegs,
also des Netzwerks 3 oder des weiteren Netzwerks 4,
ist bei beiden Methoden komplementär. Nach dem Stand der Technik
führt ein
Ausfall des weiteren Netzwerks 4 beziehungsweise des gemeinsam
genutzten Peripheriegerätes 5 dazu,
dass eine Fehlfunktion der überwachten
virtuellen Computereinheit 12 fälschlicherweise diagnostiziert
wird, wohingegen bei der erfindungsgemäßen Methode eine Fehlfunktion
des Netzwerks 3 dazu führt,
dass eine tatsächliche
Funktionsstörung
der virtuellen Computereinheit 12 vom Überwachungsmonitor 2 nicht
diagnostiziert wird. Auch aus diesem Aspekt heraus ist der parallele
Einsatz beider Methoden bevorzugt.
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Das
Netzwerk 3 und das weitere Netzwerk 4 können zur
Erhöhung
der Betriebssicherheit als physikalisch unterschiedliche Netzwerke
ausgeführt sein.
Ebenfalls ist es aber möglich,
eine gemeinsame Netzwerkstruktur, also beispielsweise ein LAN (Lokal Area
Network) oder WAN (Wide Area Network) gleichzeitig sowohl als Netzwerk 3 als
auch als weiteres Netzwerk 4 zu benutzen.
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2 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Computerverbundsystems.
Analog zu dem in 1 gezeighten Ausführungsbeispiel
sind zwei Computersysteme 1 und 11 miteinander
verbunden, wobei das Computersystem 1 als überwachendes
System ausgezeichnet ist und zu diesem Zweck den Überwachungsmonitor 2 aufweist.
Das Computersystem 11 weist wiederum eine virtuelle Computereinheit 12 auf,
die von einer Steuereinrichtung 14 kontrolliert wird. Zur
Realisierung des erfindungsgemäßen Überwachungsverfahrens ist
die Steuereinrichtung 14 mit dem Überwachungsmonitor 2 über ein
Netzwerk 3 verbunden. Darüber hinaus verbindet ein weiteres
Netzwerk 4 die virtuelle Computereinheit 12 mit
dem Computersystem 1. Ebenso ist ein gemeinsam genutztes
Peripheriegerät vorgesehen,
das sowohl mit der virtuellen Computereinheit 12 als auch
mit dem Computersystem 1 verbunden ist.
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Im
Unterschied zu dem im Zusammenhang mit 1 beschriebenen
Ausführungsbeispiel
weist in diesem Fall das Computersystem 11 nur eine virtuelle
Computereinheit 12 auf. Diese wird wiederum von der Steuereinrichtung 14 kontrolliert.
Die Ausgabeeinheit 15 und der Filter 16 sind in
diesem Fall innerhalb der Steuereinrichtung 14 implementiert.
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Die
Steuereinrichtung 14, mit der dieses Ausführungsbeispiel
realisierbar ist, kann beispielsweise ein Solaris Betriebssystem
sein, auf dem ein X2000 Emulator ausgeführt wird. Der X2000 Emulator
ermöglicht,
ein Betriebssystem des Typs BS2000 als Grundlage für die virtuelle
Computereinheit 15 zu betreiben. Der X2000 Emulator sieht
als Ausgabeeinheit 15 eine Protokolldatei vor in die sämtliche
Statusmeldungen des virtuellen Computersystems 12 geschrieben
werden.
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Die
Steuereinrichtung 14 ist so ausgelegt, dass sie die Meldungen
des Betriebszustandes der virtuellen Computereinheit 12,
die an der Ausgabeeinheit 15, also beispielsweise der genannten
Protokolldatei anliegen, zum Überwachungsmonitor 2 des Computersystems 1 weiterleitet.
Zu diesem Zweck ist das Netzwerk 3 vorgesehen, das wie
im zuvor beschriebenen Fall entweder ein physikalisch separates
Netzwerk ist, oder zusammen mit dem weiteren Netzwerk 4 auf
einer gemeinsamen Netzwerkstruktur aufbaut. In der Steuereinrichtung 14 ist
wiederum der Filter 16 vorgesehen, der nur solche Meldungen,
die eine nicht ordnungsgemäß funktionierende
virtuelle Computereinheit 12 betreffen, zur Weiterleitung
auswählt.
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Im
Unterschied zum zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel dient hier der Überwachungsmonitor 2 nicht
nur der Detektion einer Fehlfunktion der virtuellen Computereinheit 12 nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren,
sondern übernimmt gleichzeitig
die Überwachung
nach dem Stand der Technik über
das weitere Netzwerk 4 beziehungsweise das gemeinsam genutzte
Peripheriegerät 5.
Auch die Funktion des Reagierens auf einen eventuellen Ausfall der
virtuellen Computereinheit 12, die im ersten Ausführungsbeispiel
von der Überwachungseinrichtung 6 bereit gestellt
wird, ist in diesem Ausführungsbeispiel
in den Überwachungsmonitor 2 integriert.
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In
beiden gezeigten Ausführungsbeispielen wurde
jeweils nur eine virtuelle Computereinheit 12 vom Überwachungsmonitor 2 überwacht.
Die Erfindung ist selbstverständlich
nicht auf einen solchen Fall beschränkt. Die Zahl überwachter
Computereinheiten ist prinzipiell beliebig und nicht auf Systeme,
in denen nur virtuelle Computereinheiten überwacht werden beschränkt. Der
Einsatz der Erfindung ist auch gemischten Computerverbundsystemen
denkbar, in denen sowohl virtuelle Computereinheiten als auch autonome
Computereinheiten vorgesehen sind. In diesem Fall ist eine mögliche Auslegung,
dass alle Computereinheiten mittels Überwachungsmethoden nach dem
Stand der Technik, also beispielsweise über das weitere Netzwerk 4 oder
gemeinsam genutzte Peripheriegeräte 5 überwacht
werden, und alle im Computerverbundsystem betriebenen virtuellen
Computereinheiten zusätzlich
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren überwacht
werden.
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- 1
- Computersystem
- 2
- Überwachungsmonitor
- 3
- Netzwerk
- 4
- weiteres
Netzwerk
- 5
- gemeinsam
genutztes Peripheriegerät
- 6
- Überwachungseinrichtung
- 11
- anderes
Computersystem
- 12
- überwachte
virtuelle Computereinheit
- 13
- weitere
Computereinheit
- 14
- Steuereinrichtung
- 15
- Ausgabeeinheit
- 16
- Filter