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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Schaftkappe für einen
Schaft einer Schußwaffe,
insbesondere einer Sportwaffe, der zur auswechselbaren Befestigung
eines Schußabgabesystems
dient, wobei der Schaft ein lösbar
an der, insbesondere mehrteilig ausgebildeten, ein Mittelteil umfassenden Schaftkappe
befestigbares Schafthauptteil umfaßt und wobei an dem Mittelteil
ein Unterteil in Richtung einer Längsachse des Mittelteils verschiebbar
und schwenkbar geführt
ist.
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Des
Weiteren betrifft die Erfindung eine Baueinheit für einen
Schaft einer Schußwaffe,
der zur auswechselbaren Befestigung eines Schußabgabesystems insbesondere
einer Sportwaffe dient, mit einer mit einem Schafthauptteil lösbar verbindbaren Schaftkappe.
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Eine
bekannte derartige Schaftkappe und derartige Baueinheit sind in
der Gebrauchsmusterschnft
DE
200 05 673 U1 beschrieben. Das Schußabgabesystem, welches auswechselbar
auf dem Schaft befestigt werden kann, besteht dabei aus einem Waffenlauf
und einem Waffenschloß.
Bei dem beschriebenen Schaft ist am Schafthauptteil unterhalb einer
Waffenlaufaufnahme ein Ausgleichsgewicht in Form von zwei in einer
Ebene liegenden Schiebestangen vorgesehen, die in Längsrichtung des
Schafthauptteiles verschiebbar befestigt sind. Dadurch wird eine
Verbesserung der Handhabbarkeit der Waffe erzielt, insofern es möglich wird,
den Schwerpunkt der gesamten Waffe in und entgegen der Schußrichtung
zu verlagern. Das Schafthauptteil besteht dabei aus einem in Schußrichtung
vorderen Systemhalter, mit dem die Schiebestangen verbindbar sind,
und aus einem über
Schrauben lösbar
mit dem Systemhalter verbindbaren in Schußrichtung hinteren Träger, an
dem eine Wangen kappe einsteckbar befestigbar ist. An der Unterseite
des Schafthauptteils ist am Systemhalter ein Griffstück angeordnet.
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In
dem genannten Dokument wird das Problem angesprochen, daß die Handhabung
von Schußwaffenschäften relativ
aufwendig ist, wenn eine Anpassung an die Körpermaße des jeweiligen Schützen erfolgen
soll. Um eine optimale Anpassung der Schaft- bzw. Schulterkappe
an die Konstitution des jeweiligen Schützen vorzunehmen, insbesondere
auch in den unterschiedlichen Schußstellungen, z.B. beim Liegendschießen, beim
Knieendschießen oder
beim Schießen
in der aufrechten Stellung, ist daher vorgesehen, die Schulterkappe
aus einem Mittelteil zu bilden, an dem an einem Ende ein Schulterauflagestück und am
gegenüberliegenden
Ende ein Achselbügel
befestigt sind, wobei der Abstand zwischen den beiden Teilen durch
eine verschiebbare Befestigung des Schulterauflagestückes verstellbar ist.
Außerdem
ist auch vorgesehen, daß das
Mittelteil über
ein Adapterteil am Schafthauptteil befestigt werden kann, wobei
der Adapter über
Führungsmittel
mit dem Schafthauptteil steckbar verbunden ist. Diese Steckverbindung
zwischen der Schulterkappe und dem Schafthauptteil ermöglicht es,
die Schulterkappe vom Schafthauptteil abzuziehen, um notwendige Verstellungen
an der Schulterkappe vorzunehmen. Darüber hinaus können unterschiedlich
eingestellte Schulterkappen für
die jeweiligen Schießstellungen vorjustiert
vom Schützen
verwendet und jeweils gegeneinander ausgetauscht werden.
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Das
am Mittelteil befestigte Schulterauflagestück ist in Richtung einer Längsachse
des Mittelteils verschiebbar und schwenkbar geführt. Da nach einem möglichen
Drehen um 180° das
Adapterteil in zwei unterschiedlichen Lagen in das Schafthauptteil eingesteckt
werden kann, wodurch eine unterschiedliche Anordnung der Schaftkappe
in Bezug auf die Längsachse
des Schaftes erreicht wird, kann das Schulterauflagestück entweder
ein Oberteil oder ein Unterteil der Schaftkappe bilden, wodurch
im letzteren Fall eine Schaftkappe der eingangs genannten Art vorliegt.
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Eine
solche Schaftkappe hat sich in der Praxis bewährt, jedoch hat es sich gezeigt,
daß die
bekannte Schaftkappe hinsichtlich der Anpassung an die Körpermaße – und auch
der Schußgewohnheiten – des jeweiligen
Schützen
noch ein Optimierungspotential in sich trägt. Bei der Vornahme von technischen
Maßnahmen
an einer Waffe, die der Ausschöpfung
eines solchen Potentials dienen sollen, ist jedoch im Sportbe reich
zu beachten, daß Veränderungen
hinsichtlich ihrer Zulässigkeit
einer Reglementierung durch verschiedene Vorschriften unterliegen,
denen sie entsprechen müssen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Schaftkappe
und eine Baueinheit der eingangs genannten Art, insbesondere unter
Einhaltung der Waffenvorschriften für den Dreistellungskampf, bei
leichter Montagemöglichkeit
der Schaftkappe an einem Schafthauptteil dahingehend zu verbessern,
daß sie
eine einfachere und schnellere und umfassendere Anpassung an den
individuellen Körperbau
und die Schußgewohnheiten
eines Schützen ermöglichen.
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Erfindungsgemäß wird dies
dadurch erreicht, daß das
Unterteil einen Schwenkhebel umfaßt, der in einem Hebelhalteteil
schwenk- und verschiebbar geführt
ist, das seinerseits zusammen mit dem Schwenkhebel in dem Mittelteil
geführt
ist.
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Die
Schaftkappe erhält
durch diesen erfindungsgemäßen Aufbau
vorteilhafterweise den Charakter der Teleskopierbarkeit. Durch die
doppelte Lagerung des Schwenkhebels im Mittelteil sind vorteilhafterweise
am Unterteil gleichzeitig eine Vergrößerung des Schwenkwinkelbereichs,
eine flexiblere Anpassung an Körpenundungen
des Schützen
und eine Gesamtlängenänderung
des Unterteils möglich.
Das Unterteil kann dabei unabhängig
von einem optional vorhandenen Oberteil verstellt werden, wie auch
umgekehrt.
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Eine
Schaftkappe in beliebiger bekannter Ausbildung oder insbesondere
die erfindungsgemäße Schaftkappe
kann in einer erfindungsgemäßen Baueinheit
Verwendung finden, wobei mit Vorteil erfindungsgemäß vorgesehen
werden kann, daß zur Herstellung
der lösbaren
Verbindung zwischen dem Schafthauptteil und der Schaftkappe ein
mit der Schaftkappe verbindbares, insbesondere verschraubbares,
Adapterteil vorgesehen ist, das an seiner von dem Schaftkappe wegweisenden
Seite in Richtung einer Schaftlängsachse
von einem plattenartigen Grundkörper
abstehende Führungsstangen aufweist,
die übereinander
in derselben Ebene liegend beabstandet voneinander angeordnet, in
Paßlöcher des
Schafthauptteiles einsteckbar und in diesen bei Vorhandensein einer
Herausfallsicherung paßgenau
in Schaftlängsrichtung
frei verschieblich geführt
sind. Hierdurch wird bei genauer Einsteckbarkeit die Handhabung
beim Zusammenbau mit dem Schafthauptteil verbessert.
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In
bevorzugter Ausbildung kann dabei vorgesehen sein, daß in Parallellage
zwischen zwei Führungsstangen
ein Gewindebolzen von dem plattenartigen Grundkörper absteht, der in einem
Paßloch
des Schafthauptteiles einsteckbar und in diesen bei Vorhandensein
einer Tiefenanschlagsbegrenzung paßgenau in Schaftlängsrichtung
frei verschieblich geführt
ist. Die Tiefenanschlagsbegrenzung ermöglicht dabei in vorteilhafter
Weise eine leicht vorzunehmende, an die Individualität eines
Schützen
angepaßte Voreinstellung
der Baulänge
des Adapterteils in Längsrichtung
des Waffenschaftes.
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Dabei
ist es in äußerst zeitsparender
Weise bei der Vorbereitung zum Schießen, beispielsweise bei einem
Wettbewerb, möglich,
eine Baueinheit zu bilden, die einerseits die Schaftkappe umfaßt, welche insbesondere
im Hinblick auf einen Schützen,
voreingestellt und mit einem Träger
des Schafthauptteils verbunden ist, der seinerseits lösbar mit
einem Systemhalter des Schafthauptteils verbindbar ist.
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Dabei
ist besonders eine technische Ausgestaltung von Vorteil, wonach
ein am Träger
des Schafthauptteils montiertes Griffstück senkrecht zur Längsrichtung
des Schafthauptteils in vertikaler Richtung gegenüber dem
Schafthauptteil verschieblich und/oder um einen Punkt auf einer
senkrecht zur Längsrichtung
des Schafthauptteils in vertikaler Richtung verlaufende Achse in
verschiedene Richtungen dreh- und verschwenkbar und in frei wählbaren
Positionen feststellbar ist. Hierdurch kann vorteilhafterweise eine
Anpassung des Schaftes an die vom Schützen beim Schießen eingenommene
Haltung, insbesondere seiner am Griff befindlichen, den Abzug betätigenden
Hand, vorgenommen werden. Auch eine unverkrampfte Relativlage von
Kopf und Arm kann gewährleistet
werden, insbesondere wenn am Träger
eine Wangenkappe befestigt ist, die bevorzugt ihrerseits ebenfalls
voreinstellbar ist.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der
folgenden Beschreibung enthalten.
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Anhand
eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
soll im folgenden die Erfindung näher erläutert werden. Dabei zeigen:
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1 in
perspektivischer Darstellung, einen Schaft einer Schußwaffe,
insbesondere einer Sportwaffe, zur auswechselbaren Befestigung eines Schußabgabesystems,
mit einer erfindungsgemäßen Schaftkappe,
wobei die Hauptteile des Schaftes in Explosionsdarstellung gezeigt
sind,
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2 in
der Seitenansicht, den in 1 dargestellten
Schaft in zusammengebauten Zustand,
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3 in
perspektivischer Darstellung, eine erfindungsgemäße Baueinheit mit der erfindungsgemäßen Schaftkappe,
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4 in
vergrößerter Seitenansicht,
ein Griffstück
des in 1 und 2 dargestellten Schaftes,
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5a und 5b in
perspektivischer Darstellung und im Längsschnitt, eine Befestigungseinrichtung
zur Halterung des Griffstückes
an einem Schafthauptteil,
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6 in
gegenüber 3 vergrößerter perspektivischer
Darstellung, eine erfindungsgemäße Schaftkappenausführung,
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7 in
gegenüber 2 vergrößerter Seitenansicht,
eine aus einer erfindungsgemäßen Schaftkappe
und aus einem Träger
eines Schafthauptteils gebildete Baueinheit eines Waffenschaftes,
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8 in
Seitenansicht, verschiedene Einzelteile der erfindungsgemäßen Schaftkappe
in Explosionsdarstellung,
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9 eine
stark vergrößerte Darstellung
eines Details der erfindungsgemäß möglichen
Befestigung einer erfindungsgemäßen Schaftkappe
an einem Träger
in der in 7 dargestellten erfindungsgemäßen Baueinheit,
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10 eine
Darstellung der erfindungsgemäßen Schaftkappe, ähnlich wie
in 6, jedoch in einer perspektivischen Ansicht aus
einem anderen Blickwinkel,
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11a und 11b in
unterschiedlichen perspektivischen Darstellungen, Teile einer erfindungsgemäßen Schaftkappe.
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In
den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets
mit den gleichen Bezugszeichen versehen und werden daher im Folgenden
in der Regel jeweils nur einmal beschrieben.
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Wie
zunächst
aus 1 und 2 zu entnehmen ist, besteht
ein Schaft 1 einer Schußwaffe aus einem Schafthauptteil 2,
an dem ein aus einem Waffenlauf und einem Waffenschloß bestehendes, nicht
dargestelltes Schußabgabesystem
befestigbar ist.
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Das
Schafthauptteil 2 besteht aus einem Systemhalter 2a,
der zur Aufnahme des Schußabgabesystems
dient, und aus einem Träger 2b.
Systemhalter 2a und Träger 2b sind
lösbar
miteinander verbindbar.
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An
dem Schafthauptteil 2 ist einendig eine erfindungsgemäße Schaftkappe 3 befestigt.
Die Schaftkappe 3 ist als eine in Längsrichtung X-X des Schafthauptteils 2 auf
einer dem Schützen
zugewandten Seite einsteckbare, insbesondere mehrteilige, Schulterkappe
ausgebildet.
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Des
Weiteren weist das Schafthauptteil 2 unterseitig ein Griffstück 4 auf,
das ergonomisch ausgeformt ist. Das Griffstück 4 ist lösbar mit
dem Träger 2b des
Schafthauptteils 2, nicht mit dessen Systemhalter 2a,
verbindbar bzw. – wie 1 bis 3 zeigen – verbunden.
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Innerhalb
des Schafthauptteiles 2, insbesondere seines Systemhalters 2a,
sind in seiner Längsrichtung
X-X in an sich bekannter Weise zwei parallel verlaufende Schiebestangen 5 unterhalb
einer Waffenlaufaufnahme 6, verschiebbar angeordnet.
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Die
Schiebestangen 5 bilden ein Ausgleichsgewicht zur Schwerpunktverlagerung
der Waffe und können
insbesondere aus Stahl bestehen, wohingegen das Schafthauptteil 2 zweckmäßigerweise
insbesondere aus Aluminium gefertigt sein kann.
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Durch
die Befestigung des Griffstücks 4 am Träger 2b besteht
die vorteilhafte Möglichkeit,
daß einerseits
die Schaftkappe 3, insbesondere im Hinblick auf die individuellen
Besonderheiten eines Schützen, voreingestellt
werden kann, wobei sie mit dem Träger 2b des Schafthauptteils 2 zu
einer erfindungsgemäßen Baueinheit
E verbunden werden kann, wie dies 1 und 3 zeigen.
Ebenso kann andererseits auch das Griffstück 4 in dieser Baueinheit
E im Hinblick auf den Schützen
voreingestellt sein.
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Dadurch,
daß der
Träger 2b lösbar, insbesondere über einfach
mit einem Inbuswerkzeug anzuziehende und an leicht zugänglicher
Stelle positionierte Befestigungsschrauben 7, mit dem Systemhalter 2a des
Schafthauptteils 2 an der Waffenlaufaufnahme 6 verbindbar
ist, kann – beispielsweise
vor einem sportlichen Wettkampf – die voreingestellte austauschbare
Baueinheit E in zeitsparender Weise mit dem Systemhalter 2a und
dem Schußabgabesystem zusammengefügt werden.
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Am
Träger 2b kann
dabei in an sich bekannter Weise eine Wangenkappe 8 – insbesondere
steckend – befestigbar
sein. Dadurch ist vorteilhafterweise auch – bereits vor der Befestigung
der erfindungsgemäßen Baueinheit
E am Systemträger 2a zum
Schießen – eine Vorjustierung
im Hinblick auf eine optimale Relativlage von Kopf bzw. Auge und Arm
bzw. Hand möglich.
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In
der dargestellten Ausführung
ist die Wangenkappe 8 über
eine Trägerplatte 8a auf
das Schafthauptteil 2, insbesondere auf den Träger 2b aufsteckbar.
Hierzu weist die Trägerplatte 8a an
der von der Wangenkappe 8 wegweisenden Seite zwei Führungsstangen 8b auf,
die in entsprechenden, nicht näher
bezeichneten Führungslöchern im
Schafthauptteil 2 geführt
sind. Die Führungslöcher verlaufen
senkrecht zur Längsachse
X-X des Schaftes 1. Zwischen den Führungsstangen 8b ist
ein nicht näher
bezeichneter Schraubbolzen an der Trägerplatte 8a befestigt,
auf den eine Anschlagmutter 8c aufgeschraubt ist. Der Schraubbolzen
ist ebenfalls in einem Führungsloch
geführt.
Die Wangenkappe 8 ist dabei an der Trägerplatte 8a schwenkbar
befestigt. Durch diese Ausbildung ist die Wangenkappe 8 einerseits
in ihrem Abstand zum Schafthauptteil 2 variabel einsteckbar
und kann andererseits auch noch durch Schwenken um die parallel
zur Schaftlängsachse
X-X verlaufende Schwenkachse justiert werden.
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Es
kann auch – wie
dargestellt – mit
Vorteil vorgesehen sein, daß das
am Schafthauptteil 2 montierte Griffstück 4 senkrecht zur
Längsrichtung
X-X des Schafthauptteils 2 in vertikaler Richtung Z-Z gegenüber dem
Schafthauptteil 2 verschieblich und in frei wählbaren
Positionen feststellbar ist. Ebenso kann mit Vorteil vorgesehen
sein, daß das
am Schafthauptteil 2 montierte Griffstück 4 um einen Punkt
auf einer senkrecht zur Längsrichtung
X-X des Schafthauptteils 2 in vertikaler Richtung verlaufenden
Achse Z-Z in verschiedene
Richtungen dreh- und verschwenkbar und in frei wählbaren Positionen feststellbar
ist. Beide Merkmale sind in den beispielhaften Darstellungen der 4 sowie 5a und 5b verwirklicht.
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Wie 4 zeigt,
weist das Griffstück 4 eine Durchgangsbohrung 9 zur
Aufnahme eines Befestigungselementes oder einer Befestigungseinrichtung 10 zur
Halterung am Schafthauptteil 2 auf. Die Durchgangsbohrung 9 verläuft bei
dem am Schafthauptteil 2, insbesondere an dessen Träger 2b,
montierten Griffstück
4 im Wesentlichen senkrecht Z-Z zur Längsrchtung X-X des Schafthauptteils 2.
In 4 ist das Befestigungselement oder die Befestigungseinrichtung 10 nur
angedeutet, während 5a und 5b eine
solche, besonders bevorzugt zur Anwendung kommende Befestigungsanordnung 10 perspektivisch
und im Schnitt zeigen.
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4 veranschaulicht
darüber
hinaus, daß das
Griffstück 4 mit
Vorteil eine weitere Durchgangsbohrung 11 zur Aufnahme
eines nicht dargestellten zusätzlichen
Arretierungselementes für
das Befestigungselement bzw. die Befestigungseinrichtung 10 aufweist,
wobei diese Durchgangsbohrung 11 bei dem am Schafthauptteil 2 montierten
Griffstück 4 im Wesentlichen
parallel (Achse X1-X1) zur Längsrichtung
X-X des Schafthauptteils 2 verläuft und in der Durchgangsbohrung 9 zur
Aufnahme des Befestigungselementes oder der Befestigungseinrichtung 10 endet.
Das Arretierungselement für
das Befestigungselement oder die Befestigungseinrichtung 10 kann
dabei insbesondere als eine in die parallel zur Längsrichtung
X-X des Schafthauptteils 2 verlaufende Durchgangsbohrung 11 eindrehbare
Madenschraube ausgebildet sein.
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Wie 5a zeigt,
ist es dabei von Vorteil, wenn das Befestigungselement oder die
Befestigungseinrichtung 10 zur Halterung des Griffstücks 4 eine
in seiner Längsrichtung
Z-Z verlaufende Nut 12 zum Eingriff des Arretierungselementes
aufweist. Durch ein geringfügiges
Lösen des
in die als Gewindebohrung ausgeführte
Durchgangsbohrung 11 eingeschraubten Arretierungselementes
ist es möglich, das
Griffstück 4 mit
dem darin befestigten Befestigungselement oder der Befestigungseinrichtung 10 in
vertikaler Richtung Z-Z zu verschieben und dann durch ein Anziehen
des Arretierungselementes in einer gewünschten Höhenposition wieder festzulegen.
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Wie 5a und 5b zeigen,
kann die Befestigungseinrichtung 10 zur Halterung am Schafthauptteil 2 in
montagetechnisch günstiger
Weise insbesondere als mehrteiliger, bolzenartiger Einsatz für die bei
am Schafthauptteil 2 montierten Griffstück 4 im wesentlichen
senkrecht Z-Z zur Längsrichtung X-X
des Schafthauptteils 2 verlaufende Durchgangsbohrung 9,
ausgebildet sein. Der Einsatz kann dabei mit Vorteil, um die erwähnte, in
verschiedene Richtungen mögliche
Dreh- und Verschwenkbarkeit zu erreichen, ein Kugelgelenk K aufweisen.
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Wie
die 5a und 5b im
Detail zeigen, umfaßt
die Befestigungseinrichtung 10 in der dargestellten Ausführung ein
Hülsenteil 13,
in dem sich die Nut 12 befindet und an dem mittels einer
einendig eingreifenden Schraube 14 anderendig ein Kugelkopf 15 befestigbar
ist.
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Weitere
Bestandteile sind ein Aufnahmestück 16 für den Kugelkopf 15,
das zusammen mit dem Kugelkopf 15 das Kugelgelenk K bildet,
und eine in das Aufnahmestück 16 eindrehbare
Feststellschraube 17 für
den Kugelkopf 15, die in entgegengesetzter Richtung zu
der Schraube 14 eindrehbar ist, welche der Befestigung
des Kugelkopfes 15 an dem Hülsenteil 13 dient.
Zwischen Kugelkopf 15 und Feststellschraube 17 kann
dabei – wie
dargestellt – eine
Scheibe 18 vorgesehen sein, die in eine der Aufnahme der
Feststellschraube 17 dienende Bohrung 16a des
Aufnahmestücks 16 einlegbar
ist und im montierten Zustand auf dem Kugelkopf 15 aufliegt. Mittels
dieser Feststellschraube 17 ist es möglich, das am Schafthauptteil 2 montierte
Griffstück 4, nachdem
es in Anpassung an einen Schützen
um den Mittelpunkt des Kugelkopfes 15 in eine gewünschte Richtungen
gedreht und/oder verschwenkt wurde, in der gewünschten Position festzulegen.
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Um
besonders hohen Genauigkeitsforderungen bei der Voreinstellung des
Griffstückes 4 Rechnung
zu tragen, kann des Weiteren vorgesehen sein, daß die in das Aufnahmestück 16 eindrehbare
Feststellschraube 17 für
den Kugelkopf 15 eine axiale Gewindebohrung 17a zur
Aufnahme einer Justierschraube 19 aufweist. Nach einer
Voreinstellung der Position des Griffstücks 4 mit Vorfixierung
mit Hilfe der Feststellschraube 17 ist so noch eine nachfolgende
Feineinstellung mit abschließender
Fixierung durch die Justierschraube 19 möglich.
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Die
Schaftkappe 3 einer erfindungsgemäßen Baueinheit E kann in unterschiedlicher,
z.B. an sich bekannter Weise, ausgebildet sein. So ist es bei mehreren
bekannten Ausführungen – wie auch
bei der dargestellten erfindungsgemäßen Ausführung – vorgesehen, daß die Schaftkappe 3 ein
Führungsteil 20,
ein längs
des Führungsteils 20 verschiebliches Mittelteil 21 sowie
jeweils ein als Flügel
oder Haken ausgebildetes Oberteil 22 und/oder Unterteil 23 umfaßt, wie
dies 1 bis 3 zu entnehmen ist.
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In
noch deutlicherer und detaillierterer Weise ist der erfindungsgemäße, bevorzugte
Aufbau der Schaftkappe 3 den vergrößerten Darstellungen in 6, 7 und 10 sowie
der Einzelteildarstellung in 8 zu entnehmen.
Am Mittelteil 21 der Schaftkappe 3 – als Schulterkappe – kann sich
beispielsweise als Oberteil 22 an einem Ende ein Schulterauflagestück und am
gegenüberliegende
Ende als Unterteil 23 ein Anlagestück befinden, an dem zusätzlich ein
Achselbügel 23a befestigt
ist.
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Das
Führungsteil 20 kann
sich dabei – wie dargestellt – an einem
Adapterteil 24 befinden, durch das die Verbindung mit dem
Schafthauptteil 2, insbesondere mit dessen Träger 2b,
hergestellt wird.
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Das
Mittelteil 21 ist insbesondere derart ausgerichtet, daß seine
Längsachse
Z1-Z1 senkrecht zur Längsachse
X-X des Schußwaftenschaftes 1 verläuft. Das
Mittelteil 21 ist stegförmig
ausgebildet und an seiner Außenseite
abgerundet. Das Mittelteil 21 kann über das Führungsteil 20 und
das Adapterteil 24 am Schafthauptteil 2 derart
befestigt sein, daß das Mittelteil 21 in
Richtung seiner Längsachse
Z1-Z1 verschiebbar ist.
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Das
Oberteil 22 ist in einer am besten aus 8 ersichtlichen
Längsausnehmung 25 des
Mittelteils 21 in Richtung der Längsachse Z1-Z1 des Mittelteils 21 verschiebbar
und schwenkbar geführt. Hierzu
ist das Oberteil 22 an seinem Befestigungsende gabelförmig ausgebildet
und weist zwei Gabelschenkel 26 auf, die das Mittelteil 21 umfassen.
Die beiden Gabelschenkel 26 sind mittels einer Achse 27 miteinander
verbunden. Die verbindende Achse 27 ist innerhalb der Längsausnehmung 25 geführt. Die Achse 27 ist
gleichzeitig als Klemm-Schraubverbindung ausgebildet, so daß durch
Anziehen der Klemm-Schraubverbindung das Oberteil 22 in
der jeweiligen Verschiebestellung innerhalb der Längsausnehmung 25 fixiert
werden kann. Von der Achse 27 in Richtung auf das freie
Ende des Oberteiles 22 versetzt befindet sich eine Anschlagachse 28,
die parallel zu der als Klemm-Schraubverbindung ausgebildeten Achse 27 ebenfalls
durch das Oberteil 22 verläuft. Die Anschlagachse 28 dient
zur Begrenzung des Schwenkweges des als Schulterauflagestück ausgebildeten
Oberteiles 22 und verläuft
in einem – wiederum
aus 8 ersichtlichen – oberen Abschnitt 25a der
Längsausnehmung 25,
der eine größere Breite aufweist
als ein dem Unterteil 23 zugekehrter unterer Abschnitt 25b der
Längsausnehmung 25.
Das Oberteil 22 hat eine leicht konkav gekrümmte Auflagefläche 29,
die beispielsweise zusätzlich
profiliert oder auch mit Noppen versehen sein kann.
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Um
die erwähnte
Verschieblichkeit des Mittelteils 21 parallel zu seiner
Längsachse
Z1-Z1 zu gewährleisten,
weist es eine konkave Längsführungsnut 21a auf,
die an das Führungsteil 20,
insbesondere an einem konvex gewölbten
Führungsabschnitt 20a geführt ist,
wobei diese Art der Führung
in besonders anschaulicher Weise 8 und 10 zu
entnehmen ist. Durch diese komplementäre konkav-konvexe Ausbildung
der Längsführungsnut 21a des
Mittelteils 21 und des Führungsabschnitts 20a des
Führungsteils 20 ist
auch gleichzeitig eine Verschwenkung des Mittelteiles 21 gegenüber dem
Führungsteil 20 um
eine durch den Führungsabschnitt 20a gehende
Längsachse
Z2-Z2 möglich.
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Mit
Hilfe einer zentralen Verstellschraube 30, die in Längsrichtung
des Schafthauptteiles 2 durch das Mittelteil 21 und
eine Längsnut 20b im
Führungsabschnitt 20a des
Führungsteils 20 hindurch
geschraubt wird, werden das Mittelteil 21 und das Führungsteil 20 miteinander
in der jeweilig gewünschten Verschiebe-
und Schwenkstellung fixiert.
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Dabei
wird die zentrale Verstellschraube 30 in ein Gleitstück 31 eingeschraubt.
Das Gleitstück 31 besitzt
einen kreisförmigen
Querschnitt und ist in einer Ausnehmung 20c des Führungsteils 20 geführt, die
eine der Form des Gleitstückes 31 angepaßte Kontur
aufweist.
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Das
Führungsteil 20 kann
mittels zweier Befestigungsschrauben 32 mit dem Adapterteil 24 verbunden
werden, wobei – wie 10 zeigt – dadurch noch
eine weitere Verstellmöglichkeit
erreicht werden kann. Diese Verstellmöglichkeit ergibt sich daraus, daß in dem
Adapterteil 24 bogenförmige
Langlöcher 33 vorgesehen
sind, in denen die Befestigungsschrauben 32 führbar sind.
Die Verstellmöglichkeit besteht
darin, daß eine
Längsachse
Z3-Z3 des Adapterteils 24 in eine Winkelstellung zu der
in einer Parallelebene liegenden, durch den Führungsabschnitt 20a gehenden
Längsachse
Z2-Z2 der Führungsteils 20 gebracht
werden kann. Das heißt,
das Führungsteil 20 kann
durch ein Verschwenken gegenüber
dem Adapterteil 24 auch in eine von der Vertikalen Z-Z
abweichende Schrägstellung
gebracht werden, wenn die Längsachse
Z3-Z3 des Adapterteils 24 vertikal ausgerichtet ist.
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Das
Adapterteil 24 weist an seiner von dem Führungsteil 20 wegweisenden
Seite zwei in Richtung der Schaftlängsachse X-X von seinem plattenartigen
Grundkörper 24a abstehende,
gelenkig (Gelenke G1) befestigte Führungsstangen 34 auf.
Diese Führungsstangen 34 sind übereinander
in derselben Ebene liegend beabstandet voneinander angeordnet. Die
Führungsstangen 34 sind
in Paßöcher 35 des
Schafthauptteiles 2, von denen eines in 7 eingezeichnet
ist, einsteckbar und in diesen paßgenau geführt.
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Zwischen
den beiden Führungsstangen 34 steht
in Parallellage ein Gewindebolzen 36 von dem plattenartigen
Grundkörper 24a ab,
der ebenfalls über
ein Gelenk G2 verbunden ist. Das Gelenk G2 des Gewindebolzens 36 ist über an beiden
Außenseiten
angeordnete Verbindungsstege 37 mit den Gelenken G1 der
Führungsstangen 34 verbunden. Durch
die auf diese Weise gegebene, insbesondere gemeinsame Verschwenkbarkeit
von Führungsstangen 34 und
Gewindebolzen 36 wird bei genauer Einsteckbarkeit die Handhabung
beim Zusammenbau mit dem Schafthauptteil 2 verbessert.
Der Gewindebolzen 36 ist ebenfalls innerhalb eines Führungsloches,
das mit dem Bezugszeichen 38 bezeichnet und in 7 dargestellt
ist, im Schafthauptteil 2 paßgenau geführt.
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Auf
dem Gewindebolzen 36 sind zwei Muttern 39a, 39b aufgeschraubt,
die aus Übersichtsgründen nur
in den vergrößerten Darstellungen
von 6, 7 und 10 bezeichnet
sind. Eine der beiden Muttern 39a dient dabei als Tiefenbegrenzungsanschlag
am Schafthauptteil 2, während
die andere Mutter 39b als Kontermutter zur Festlegung der
Position der ersten Mutter 39b auf dem Gewindebolzen 36 dient.
Hierdurch ist es möglich,
die Einstecktiefe des Gewindebolzens 36 in seinem Paßloch 38 und
damit die maximale Einstecktiefe der Führungsstangen 34 in
ihren Paßlöchern 35 zu
bestimmen.
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Die
Führungsstangen 34 sind
zu einer in 8 eingezeichneten Mittenlinie
XZ-XZ durch die Längserstreckung
des Adapterteiles 24 nach einer Seite hin versetzt angeordnet.
Hierdurch ist es möglich,
daß durch
Drehen um 180° das
Adapterteil 24 zwei unterschiedliche Einstellungen in der
jeweils eingesteckten Lage besitzt, wodurch eine unterschiedliche
Anordnung der Schaftkappe 3 in Bezug auf die Längsachse
X-X des Schaftes 1 erreicht wird.
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Im
Hinblick auf die Führung
der Führungsstangen 34 in
ihren Paßlöchern 35 ist
hervorzuheben, daß die
Führungsstangen 34 in
den Paßlöchern 35 frei
in Schaftlängsrichtung
X-X verschieblich sind, wobei jedoch eine Herausfallsicherung vorgesehen ist,
die durch 9 veranschaulicht wird.
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Wie 9 zeigt,
ist jeweils im Bereich der freien Enden 34a in den Führungsstangen 34 eine Ringnut 34b vorgesehen.
In diese Ringnut 34b wird, wenn die Führungsstange 34 eine
bestimmte Endposition erreicht hat, in der die Herausfallsicherung wirksam
werden soll, eine Klemmkugel 40 gedrückt und hält die Führungsstange 34 formschlüssig fest. Die
gesamte Arretierung besteht dabei aus einer Klemmschraube 41,
die in einer Gewindebohrung 42 einschraubbar ist und an
der sich eine in die Gewindebohrung 42 eingebrachte Feder 43 abstützt, durch die
die Klemmkugel 40 druckbeaufschlagt ist. Die Gewindebohrung 42 ist
dabei an einer Längsseite des
Schafthauptteiles 2, insbesondere dessen Trägers 2b,
senkrecht zur Längsachse
X-X des Schafthauptteiles 2 bis in ein Paßloch 35 eingebohrt,
wie dies 7 zeigt.
-
Der
detaillierte Aufbau des Unterteils 23 wird im Folgenden
unter Bezugnahme auf 6, 7 und 10 sowie 11a und 11b erläutert. Wie
das Oberteil 22 ist auch das Unterteil 23 am Mittelteil 21 in
Richtung der Längsachse
Z1-Z1 des Mittelteils 21 verschiebbar und schwenkbar geführt.
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Hierzu
ist jedoch in inverser Ausführung
zum am Oberteil 22 befindlichen Ende das Mittelteil 21 im Bereich
des Unterteils 23 gabelförmig ausgebildet und bildet
zwei, jeweils eine Längsausnehmung 44 aufweisende
Gabelschenkel 45, die das Unterteil 23 umfassen.
Die beiden Gabelschenkel 45 sind mittels einer Achse 46 miteinander
verbunden. Die verbindende Achse 46 ist innerhalb der Längsausnehmungen 44 geführt. Zusätzlich erfolgt
eine Führung über jeweils
am Achsende befindliche Führungssteine 47, die
jeweils in einer Längsrinne 48 des
Mittelteils 21 gleiten.
-
Die
Achse 46 ist – ähnlich wie
die Achse 27 des Oberteils 22 – gleichzeitig als Klemm-Schraubverbindung
ausgebildet, so daß durch
Anziehen einer die Achse bildenden Klemmschrauben 49, die
in 11b dargestellt ist, das Unterteil 23 in
der jeweiligen Verschiebestellung innerhalb der Längsausnehmung 44 fixiert
werden kann.
-
Zur
Verbesserung des Schwenkvermögens und
der Anpaßbarkeit
an die Konstitution eines Schützen,
mit dessen Körper
es als Anlagestück
in Berührung
kommt, besitzt das Unterteil 23 einen Aufbau aus zwei Teilen 23b, 23c die
in 11a und 11b separat
von der Schaftkappe 3, jedoch in ihrem Zusammenbau dargestellt
sind.
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Bei
dem ersten Teil 23b handelt es sich um einen hakenähnlichen
Schwenkhebel 23b. Dieser Schwenkhebel 23b ist
einerseits über
die Achse 46 im Mittelteil 21 schwenk- und verschiebbar
geführt, andererseits
ist aber eine zweite schwenk- und verschiebbare Führung in
dem zweiten Teil 23c, das darum als Hebelhalteteil 23c bezeichnet
werden kann, vorgesehen.
-
Ähnlich wie
das Mittelteil 21 im Bereich des Unterteils 23 ist
auch das Hebelhalteteil 23c gabelförmig ausgebildet und bildet
für den
Durchgriff der Achse 46 zwei Gabelschenkel 51,
die jeweils eine insbesondere bogenförmige Längsausnehmung 50 aufweisen.
Die Gabelschenkel 51 umfassen den Schwenkhebel 23b und
werden ihrerseits im Montagezustand von den Gabelschenkeln 45 des
Mittelteils 21 umfaßt.
-
Der
Schwenkhebel 23b wird in einer Halteöffnung 52, die 11a zeigt, von der Achse 46 durchgriffen.
Im Gegensatz zum Mittelteil 21 sind die Gabelschenkel 51 des
Hebelhalteteils im Sinne einer reduzierten Zusammendrückbarkeit
zwischen den Gabelschenkeln 45 des Mittelteiles 21 beidendig
miteinander verbunden.
-
Durch
die doppelte Lagerung des Schwenkhebels 23b sind vorteilhafterweise
am Unterteil 23 gleichzeitig eine Vergrößerung des Schwenkwinkelbereichs,
eine flexiblere Anpassung an Rundungen und eine Gesamtlängenänderung
möglich.
Das Unterteil 23 kann dabei unabhängig vom Oberteil 22 verstellt
werden, wie auch umgekehrt.
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Wie
bereits erwähnt
und in der Zeichnung dargestellt, kann an dem Unterteil 23 zusätzlich ein Achselbügel 23a befestigt
sein. Dieser weist in der dargestellten Ausführung eine schellenartige Klemmbefestigung 53 auf,
die ein am Hebelhalteteil 23c befindliches Bolzenendstück 54 umfaßt.
-
Der
Achselbügel 23a kann – wie dargestellt aus
zwei – oder
aus mehr stabähnlichen
Segmenten 55a, 55b bestehen, die gegeneinander
und gegenüber
der Klemmbefestigung 53 verschwenkbar und/oder verdrehbar
sind.
-
Die
Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern
umfaßt auch
alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. So kann die Schaftkappe 3 – beispielsweise
das Mittelteil 21, und insbesondere das Oberteil 22 und/oder
das Unterteil 23 sowie auch das Adapterteil 24 und
gegebenenfalls der Achselbügel in
den unterschiedlichsten Formen ausgeführt werden oder – was das
Oberteil 22 und/oder Unterteil betrifft – auch fehlen,
ohne daß der
Rahmen der Erfindung verlassen wird.
-
Das
Unterteil 23 nimmt nach Drehung des Adapterteiles 24 um
180° in
einer gegenüber
der in den Figuren gezeigten Darstellung gedrehten Lage eine obere
und das Oberteil 22 eine untere Position ein. Insofern
besitzen die gewählten
Bezeichnungen nur eine relative Bedeutung.
-
Ein
Kombination der erfindungsgemäßen Baueinheit
E ist auch mit anderen als dem dargestellten Systemträger 2a möglich, sofern
daran eine geeignete Befestigungsmöglichkeit besteht bzw. nachträglich vorgesehen
wird.
-
Eine
erfindungsgmäße Schaftkappe 3 könnte – ohne die
zusätzliche
Abstützung
mit dem Achsbügel 23a – ohne Regelverletzung
bei einem Luftgewehr als Hakenkappe eingesetzt werden.
-
Ferner
ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die in den Anspruch
1 und 16 definierten Merkmalskombinationen beschränkt, sondern
kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten
Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert
sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch
jedes Einzelmerkmal der unabhängigen
Ansprüche
weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung
offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern sind die
unabhängigen
Ansprüche
lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.
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- 1
- Schaft
- 2
- Schafthauptteil
- 2a
- Systemhalter
von 2
- 2a
- Träger von 2
- 3
- Schaftkappe
- 4
- Griffstück
- 5
- Schiebestange
- 6
- Waffenlaufaufnahme
von 2a
- 7
-
- 8
- Wangenkappe
- 8a
- Trägerplatte
von 8
- 8b
- Führungsstange
von 8
- 8c
- Anschlagmutter
von 8
- 9
- Durchgangsbohrung
in 4
- 10
- Befestigungseinrichtung
für 4 an 2b
- 11
- Durchgangsbohrung
für Arretierungselement
für 10
- 12
- Nut
in 10
- 13
- Hülsenteil
von 10
- 14
- Schraube
von 10
- 15
- Kugelkopf
von K
- 16
- Aufnahmestück von K
- 16a
- Bohrung
in 16
- 17
- Feststellschraube
von 10
- 17a
- Gewindebohrung
in 17
- 18
- Scheibe
von 10
- 19
- Justierschraube
von 10
- 20
- Führungsteil
von 3
- 20a
- konvexer
Führungsabschnitt
von 20
- 20b
- Längsnut in 20
- 20c
- Ausnehmung
in 20 für 31
- 21
- Mittelteil
von 3
- 21a
- Längsführungsnut
von 21
- 22
- Oberteil
von 3
- 23
- Unterteil
von 3
- 23a
- Achselbügel von 3
- 23b
- Schwenkhebel
von 23
- 23c
- Hebelhalteteil
von 23 für 23b
- 24
- Adapterteil
von 3
- 24a
- Grundkörper von 24
- 25
- Längsausnehmung
in 21
- 25a
- oberer
Abschnitt von 25
- 25b
- unterer
Abschnitt von 25
- 26
- Gabelschenkel
von 22
- 27
- Achse
durch 26 in 22
- 28
- Anschlagachse
in 22
- 29
- Anlagefläche von 22
- 30
- Verstellschraube
- 31
- Gleitstück
- 32
- Befestigungsschraube
für 20/24
- 33
- Langloch
in 24
- 34
- Führungsstange
von 24
- 34a
- Ende
von 34
- 34b
- Ringnut
von 34 im Bereich von 34a
- 35
- Paßloch in 2 für 34
- 36
- Gewindebolzen
von 24
- 37
- Verbindungssteg
G1/G2
- 38
- Führungsloch
für 36
- 39a,
39b
- Muttern
auf 36
- 40
- Klemmkugel
in 42
- 41
- Klemmschraube
in 42
- 42
- Gewindebohrung
in 2
- 43
- Feder
in 42
- 44
- Längsausnehmung
in 45
- 45
- Gabelschenkel
von 21 für 23 (23c)
- 46
- Verbindungsachse
für 45
- 47
- Führungsstein
an 46 in 48
- 48
- Längsrinne
in 21 für 47
- 49
- Klemmschraube
für 21, 23
- 50
- Längsausnehmung
in 23c
- 51
- Gabelschenkel
von 23c
- 52
- Halteöffnung von 23b
- 53
- Klemmbefestigung
von 23a
- 54
- Bolzenendstück an 23c für 23a
- 55a,
55b
- Segmente
von 23b
- E
- Baueinheit
aus 2b und 3
- G1
- Gelenk
von 34
- G2
- Gelenk
von 36
- K
- Kugelgelenk
von 10
- X-X
- Längsrichtung
von 1
- X1-X1
- Achse
von 11
- XZ-XZ
- Mittenlinie
durch 24
- Z-Z
- vertikale
Richtung, Längsachse
von 10
- Z1-Z1
- Längsachse
von 21
- Z2-Z2
- Längsachse
von 20
- Z3-Z3
- Längsachse
von 24