DE102004057008B3 - Gurtbeutel für Maschinengewehr und damit ausgestattetes Maschinengewehr - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Gurtbeutel für ein Maschinengewehr (1), mit zwei Beutelteilen (23; 41; 43; 45), die in Gebrauchslage aneinander festrastbar sind und einen Beutel bilden, dagegen in der Nachladelage unter Freigabe eines Nachführbereiches auseinanderschwenkbar sind und dann nur noch längs einer Scharnierzone aneinanderhängen, wobei das eine Beutelteil (23) am Maschiengewehr (1) anbringbar und das anderen Beutelteil (41; 43; 45) gegenüber dem anbringbaren Beuteilteil (23) schwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das am Maschinengewehr (1) anbringbare Beutelteil (23) aus starrem Material besteht. DOLLAR A Die Erfindung betrifft in gleicher Weise ein Maschinengewehr (1) mit einem Gurtbeutel (21) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß am Maschinengewehr (1) unterhalb der Gurt-Zuführöffnung (65) eine Halterung (7, 13) für den Beutel (21) angebracht ist und daß der Beutelteil aus starrem Material an seiner Außenseite eine zur Halterung komplementäre Gegenhalterung (29) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Gurtbeutel für ein Maschinengewehr gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft auch ein Maschinengewehr, das mit einem solchen Gurtbeutel ausgestattet ist (Oberbegriff des Anspruchs 10).
- Ein derartiger Gurtbeutel ist aus der
US 6 790 500 B1 bekannt. - In diesen Unterlagen wird bei der Beschreibung des Maschinengewehrs und Beutels davon ausgegangen, daß sich das Maschinengewehr mit ordnungsgemäß angebrachtem Beutel in normaler Gebrauchslage mit horizontaler Seelenachse und ordnungsgemäß nach unten weisendem Griffstück befindet. Der Ausschuß erfolgt nach „vorne".
- Maschinengewehre mit Gurtnachführung haben den Nachteil, daß der Patronengurt außerhalb des Maschinengewehrs ungeschützt herunterhängt. So kann der Gurt verschmutzen, sich verhaken oder beschädigt werden. Wenn, wie z.B. beim Maschinengewehr eines gepanzerten Fahrzeugs, das Maschinengewehr verhältnis mäßig hoch über dem Fahrzeugboden angebracht ist, kein Ladeschütze vorhanden ist, der den Gurt mit den Händen hält und nachführt, der Gurt lang ist und dazu noch eine insgesamt leistungsschwache Munition verwendet wird, dann gelingt es dem Nachlademechanismus des Maschinengewehrs nicht, den schweren, weit herunterhängenden Gurt zuverlässig nachzuführen. Es ist in diesem Fall entweder angebracht, den Gurt zu kürzen, oder zusätzliche, mechanische Nachführeinrichtungen anzubringen, oder ein „Gurtdepot" zu schaffen, das sich nahe an der Waffe befindet und in dem der Gurt so verwahrt ist, daß er mühelos nachgeführt werden kann.
- Solche „Gurtdepots" werden im allgemeinen von der Munitionskiste gebildet, die die kleinste Nachschubeinheit für gegurtete Munition bildet. Der Vorteil solcher Gurtdepots ist es, daß die ordnungsgemäß verpackte Munition nicht vor dem Einführen des Gurts in das Maschinengewehr ausgepackt werden muß, wobei sie verschmutzen kann. Der Nachteil ist aber, daß bei der Konstruktion der Munitionskiste in allererster Linie die Belange des Nachschubs berücksichtigt sind, nicht des Maschinengewehrs. Die Gurte sind für optimale Packungsdichte eingelegt, d.h. auch wechselseitig. Beispiele solcher Munitionskisten, die als Vorratsbehälter für Maschinengewehr-Gurte an Maschienengewehren o. dgl. verwendet werden, sind in der
US 6 393 960 B1 , derUS 4 096 783 A und derUS 2 705 575 A zu finden und zeigen, daß in den 50 Jahren nach dem 2. Weltkrieg sich diese Munitionsbevorratung gegenüber etwa extrem großen Magazinen durchgesetzt hat. - Solche Munitionsdepots, die aus der Munitionskiste gebildet sind, haben aber noch andere Nachteile: so kann etwa Regenwasser, das von oben in die geöffnete Munitionskiste gelangt, nicht mehr aus dieser nach unten ausfließen, da im Boden der Kiste kein Loch vorgesehen sein darf, weil durch ein solches Loch sonst auf dem Versorungsweg Feuchtigkeit in die Kiste gelangen könnte.
- Außerdem sind solche Kisten recht schwer und sie belasten, wenn sie seitlich angebracht sind, erheblich die Waffenbedienung, da der nach der Seite verlagerte Schwerpunkt von Waffe und Munition beim Schießen die Waffe seitlich auswandern läßt. Diese Fehlfunktion kann auch nicht durch eine Lafette korrigiert werden, so lange man ein müheloses seitliches Richten auch beim Schießen ermöglichen will. Daher wurde kürzlich ein Klappbeutel für ein Maschinengewehr vorgeschlagen (
US 6 675 693 B1 in dem grundsätzlich ein anderer Weg begangen ist: das „Gurtdepot" ist von einem relativ kleinen Tuchbeutel aus Nylongewebe gebildet, der seitlich an das Maschinengewehr unter dem Patroneneintritt angebracht wird und in aufgeklapptem Zustand freien Zugang zur Nachladeeinrichtung des Maschinengewehres bildet. Der Gurt wird dann nach dem Einlegen ins Maschinengewehr zusammengefaltet, wird in den Beutel gelegt und der Beutel wird geschlossen. Nun befindet sich der Gurt nahe dem Maschinengewehr und in keiner tieferen Lage als die Bodenauflage des Maschinengewehrs, wenn vom Zweibein geschossen wird. Der Nylonbeutel mit allen Beschlägen ist viel leichter als eine Munitionskiste, und der Schwerpunkt liegt allenfalls eine Handbreit neben dem Maschinengewehr und ist mit der Seitenlage des Schwerpunkts bei herunterhängendem Patronengurt durchaus vergleichbar. - Dieser Beutel ist auch bei einem Universal-Maschinengewehr einsetzbar, wenn etwa beim Vormarsch der Ladeschütze nicht ständig zur Verfügung steht und der Patronengurt deshalb herunterhängt und sich im Gelände o. dgl. verfangen kann.
- Der Gurtbeutel hat aber ebenfalls Nachteile: wenn er prall gefüllt ist, darf er dennoch nicht oder allenfalls nur leicht am Maschinengewehr anliegen, da sonst der Gurt durch den Beutel hindurch festgeklemmt werden könnte. Deshalb ist ein spezieller, etwa vertikaler Übergang zwischen Patroneneintritt des Maschinengewehrs und dem Beutel notwendig, damit der nach beiden Seiten ausgebauchte Gurt nicht am Maschinengewehr anliegt. Dieser Übergang muß daher umso länger sein, je größer der Gurt ist. Da sich der Gurt im Übergang im wesentlichen vertikal nach oben bewegt, ist auch noch seitlich Raum zum Umlenken des Gurtes notwendig. Dadurch wird der Schwerpunkt des gefüllten Gurtbeutels in unerwünschter Weise wieder von der Waffe nach der Seite wegbewegt.
- Ein anderer, wesentlicher Nachteil ist der Umstand, daß die Öffnung, zu der der Gurt aus dem Beutel austritt, ungeschützt ist und nach oben weist. So kann Schmutz in den Beutel gelangen und den Gurt verschmutzen. Der Beutel weist zwar an der Unterseite eine kleine Öffnung zur Drainage auf, aber diese Öffnung wird durch groben Schmutz eher zugesetzt, als daß sie zu dessen Entfernung beitragen könnte. So wird die Verschmutzungsgefahr, die ohnehin bei der Zuführung Maschinengewehrgurts recht hoch ist, noch drastisch erhöht.
- Aufgabe der Erfindung ist es nun, von den beschriebenen Nachteilen des bekannten Tuchbeutels und Maschinengewehrs mit Tuchbeutel mindestens einen auszuräumen.
- Diese Aufgabe wird durch einen Gurtbeutel des Anspruchs 1 gelöst, bei dem das am Maschinengewehr anbringbare Beutelteil aus nicht nur starrem Material besteht (Anspruch 1). Der erfindungsgemäße Beutel bildet also eher einen mindestens halbstarren „Koffer", dessen eine, dem Maschinengewehr zugewandte Seite sich daher nicht an die Ausbildung des zusammengefalteten Gurts im Inneren des Beutels anpassen kann. Es wird hier aber trotzdem der Begriff „Beutel" weiterverwendet, da die Ausbildung des Patronenbehälters einem Beutel am ehesten ähnelt.
- Durch die starre Ausbildung des Beutelteils ergeben sich unerwartete Vorteile: zunächst kann die Halterung an beliebiger Stelle angeordnet sein, ohne daß der Beutel deshalb eine an dere Lage einnimmt, so daß kein starres Aufhängungsteil erforderlich ist, wie es der bekannte Beutel (US-6 675 693 B1) aufweist. Es entfällt daher der Raumbedarf des Aufhängungsteils, und der Beutel kann daher unmittelbar mit seiner Ausgabeöffnung an der Gurt-Zuführöffnung des Maschinengewehrs angesetzt werden. Des weiteren aber kann der Beutel mit dem starren Beutelteil unmittelbar am Maschinengewehr anliegen, ohne dadurch den Gurt im Inneren des Beutels festzuklemmen. Schließlich ergibt der starre Beutelteil auch einen Beutel, der breiter sein kann, als ein insgesamt flexibler Beutel, und dennoch nicht zu weit herunterhängt.
- Das Gewicht eines starren Beutelteils unterscheidet sich allenfalls unwesentlich vom Gewicht eines entsprechenden Teils eines Tuchbeutels, zumal für das starre Beutelteil in der Regel kein einfassender Rahmen erforderlich ist, der für das Teil eines Tuchbeutels unbedingt erforderlich ist.
- Es ergibt sich somit ein Beutel, der höher und näher am Maschinengewehr angebracht werden kann, verglichen mit einem entsprechenden Tuchbeutel, wobei die Betriebssicherheit erhöht ist und das Gewicht im wesentlichen gleichbleibt.
- Zum Erreichen eines geringen Gewichtes bei hoher Festigkeit und zur schnellen, einfachen Herstellung auch komplizierter Formen ist es bevorzugt, das Beutelteil aus starrem Material aus Kunststoff herzustellen, der spritzgegossen werden kann. Es ist aber auch möglich, das Beutelteil aus starrem Material z. B. aus Blech herzustellen, was das Gewicht letztlich nur wenig erhöht.
- Der Gurtbeutel hat bei möglichst großem Aufnahmevermögen für Munition und einfachem Nachladen einen Schwerpunkt, der seitlich sehr nahe am Maschinengewehr liegt, und der den Zweibeinbetrieb ermöglicht, indem er allenfalls den Boden erreicht. Das Gewicht des Beutels ist dabei äußerst gering. Die Gefahr der Verschmutzung wird zudem drastisch verringert.
- Der bekannte Tuchbeutel hat eine Scharnierzone, die einem Filmscharnier entspricht und in der eine Öffnung angebracht ist, um Wasser auszulassen, das in die Oberseite des Beutels durch Regen u. dgl. eintreten kann. Es wäre nun möglich, beide Beutelteile aus Kunststoff herzustellen und in entsprechender Weise durch ein Filmscharnier zu verbinden. Erfindungsgemäß ist es aber bevorzugt, daß die beiden Beutelteile mit zwei Drehlagern in der Scharnierzone schwenkbar aneinander befestigt sind (Anspruch 2). Die Drehlager können auf jede nur erdenkliche Weise ausgebildet sein, werden aber der Einfachheit halber von Zapfen gebildet, die zueinander koaxial sind, auf beiden Seiten des Beutelteils aus starrem Material angeformt sind und sich auf einander zu (nach innen), von einem vorspringenden Rand ausgehend, erstrecken. Dieser vorspringende Rand verleiht außerdem dem anderen Beutelteil, das in den Rand eingreift, ausreichende Festigkeit, so daß dieses andere Beutelteil nur eine Festigkeit zu haben braucht, die gerade noch ausreicht, um den Patronengurt zu umhüllen.
- Dieses andere Beutelteil läßt sich dann wie ein Deckel um die Achse der beiden Zapfen schwenken, wenn es geöffnet wird.
- Diese Lagerung ist nicht nur dauerhafter als ein Filmscharnier, sondern durch Auseinanderdrücken der Zapfen und/oder Eindrücken der entsprechenden Öffnungen im anderen Beutelteil kann dieses mühelos ausgewechselt oder durch ein anderes ersetzt werden.
- Grundsätzlich ist es möglich, daß die Drehachse an der Oberseite des Gehäuses angebracht ist, da das Beutelteil aus starrem Material ja auch nach oben ragen kann. So ist es etwa möglich, ein Maschinengewehr unmittelbar über einem Mannloch oder einer Fahrzeugabdeckung frei schwenkbar anzubringen, denn der Gurtbeutel kann ja oberhalb der Gurtzuführöffnung angebracht sein. Bevorzugt ist allerdings, daß die Drehlager an der Unterseite des Beutelteils aus starrem Material angebracht sind (Anspruch 3). Die Gesamthöhe des Maschinengewehrs wird somit nicht durch den Gurtbeutel erhöht, und der Gurtbeutel beeinträchtigt somit nicht die Silhouette des Maschinengewehrs und nicht den ungehinderten Blick über das Maschinengewehr.
- Demnach ist die Verrastung der beiden Beutelteile auch an deren Oberseite angeordnet, wenngleich sie bei „überkopf" angebrachtem Beutel auch an dessen Unterseite angebracht sein könnte. So ist es bevorzugt, daß an der Oberseite des Beutelteils aus starrem Material beiderseits ein Rast-Druckknopf angeordnet ist, mittels deren die Verrastung der beiden Beutelteile aufhebbar ist (Anspruch 4). Da sich die Drehachse der Scharnierverbindung zwischen beiden Beutelteilen unterhalb des Maschinengewehrs und diesbezüglich nahezu in der Mitte befindet, wie später noch erörtert wird, und da die Oberseite des Beutels seitlich neben der Gurtzuführöffnung des Maschinengewehrs sitzt, ist es zum Öffnen des Beutels lediglich erforderlich, dessen Oberseite zu umgreifen und die Druckknöpfe mit einer Hand gleichzeitig einzudrücken. Der äußere Beutelteil klappt daraufhin nach unten, wird aber von der ihn umgreifenden Hand zwangsläufig gehalten. So ist es in jedem Falle möglich, den Beutel leise zu öffnen, um etwa den Gurt zu verlängern oder den Ladezustand zu überprüfen. Dabei kann die Bedienung in gleicher Weise von hinten (Einsatz im Feld) oder von unten her (Einsatz in einem Fahrzeug) erfolgen.
- Da ein starres Beutelteil aus formbarem Kunststoff nahezu ebenso leicht ist wie ein flexibles Beutelteil aus Tuch oder Folie, das ja noch einen Rahmen benötigt, ist es bevorzugt, daß das abschwenkbare Beutelteil ebenfalls aus starrem Mate rial gebildet ist (Anspruch 5). Der erfindungsgemäße Gurtbeutel bildet dann ein festes Gurtgehäuse, das aber wie ein Beutel geformt ist, der einen Gurt enthält, und daher hier auch weiterhin „Gurtbeutel" genannt wird.
- Alternativ wird aber ebenfalls bevorzugt, daß das abschwenkbare Beutelteil aus nachgiebigem Material gebildet ist (Anspruch 6) und der Gurtbeutel wirklich eine Tasche bildet, die nicht oder nicht unbedingt formbeständig ist. Der Vorteil dieser Ausbildung liegt darin, daß der Gurtbeutel in leerem Zustand zusammengelegt werden kann und dann weniger Stauraum einnimmt, als der völlig starre Gurtbeutel.
- Um im Einsatz das Klappern des Gurtes zu vermeiden, ist es bevorzugt, daß das Beutelteil aus starrem Material innen mit einem geräuschdämpfenden Material ausgelegt ist (Anspruch 7). Dabei kann jede Innenoberfläche eines starren Teils, die mit dem Gurt in Berührung gelangt, beflockt oder mit Tuch o. dgl. beschichtet sein. So wird verhindert, daß die starren Teile wie eine Glocke erdröhnen, wenn der Gurt dagegenschlägt. Gleichzeitig kann dieses Tuch oder diese Beflockung reibungsmindernd beschichtet oder ausgerüstet sein, um dafür zu sorgen, daß der Gurt im Beutel leicht und ohne Behinderung gleitet. Dabei wird die Beschichtung von dem Gurt elastisch leicht zusammengedrückt und drückt ihrerseits den Gurt leicht zusammen, so daß Abschnitte des Gurtes nicht lose sind und daher auch nicht gegeneinanderschlagen können. Diese Wirkung tritt allerdings nur bei voll gefülltem Gurtbeutel auf.
- Eine weitere, bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß das abklappbare Beutelteil gegen ein anderes Beutelteil mit anderen Abmessungen auswechselbar ist (Anspruch 8). So ist es nicht nur möglich, Beutelteile aus starrem Material auszutauschen, die an das jeweilige Maschinengewehr angepaßt sind, sondern auch, die außenliegenden Beutelteile entsprechend dem vorgesehenen Einsatz auszuwechseln, etwa große Beutelteile zur Aufnahme langer Gurte für eingebaute Maschinengewehre, deren Nachführung im Einsatz unzugänglich ist, und Normal-Beutelteile für leichte Infanterie-Maschinengewehre, die in erster Linie leicht tragbar sein sollen.
- Wie schon oben erwähnt, kann es zweckmäßig sein, das Beutelteil aus starrem Material aus Blech zu stanzen und zu biegen. Bevorzugt ist allerdings, daß das Beutelteil aus starrem Material aus geformtem Kunststoff besteht (Anspruch 9). So wird das geringe Gewicht mit der Korrosionsbeständigkeit und der einfachen, leichten Bearbeitung vereint, so daß ein billiges, allen Ansprüchen genügendes, aber leichtes und noch dazu dauerhaftes Beutelteil entsteht. Somit sind nicht für Friedens- und Kriegseinsatz unterschiedliche Beutelteile erforderlich, da schon die „Friedensausführung" nach Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit optimiert ist.
- Die Erfindung betrifft, wie schon eingangs bemerkt, auch ein Maschinengewehr mit einem Gurtbeutel, wie er voranstehend beschrieben ist. Dieses Maschinengewehr ist dem Grundaufbau nach ausgebildet wie jedes normale Maschinengewehr, das mit einer Einrichtung zur Munitionszuführung mittels eines Gurtes versehen ist. Nur als Beispiel sei das deutsche Maschinengewehr 42 genannt, das bei der Bundeswehr bis vor nicht allzu langer Zeit einziges Universal-Maschinengewehr war. Insbesondere ist die Erfindung geeignet für moderne Maschinengewehre kleineren Kalibers, die z.B. für die Patrone .223 Remington eingerichtet sind.
- Bei diesem Maschinengewehr ist es von besonderem Vorteil, daß am Maschinengewehr etwa unterhalb der Gurt-Zuführöffnung eine Halterung für den Beutel angebracht ist, und daß der Beutelteil aus starrem Material an seiner Außenseite eine zur Halterung komplementäre Gegenhalterung aufweist (Anspruch 10), die dort bevorzugt angeformt ist. Eine Halterung zur Aufnahme eines Patronenbeutels an einem Maschinengewehr ist grundsätz lich bekannt, etwa in der US-6 675 693. Neu ist aber die Anbringung einer Gegenhalterung unmittelbar an einem Beutelteil der oben beschriebenen Art, und insbesondere die Anordnung einer Gegenhalterung fest an der Außenseite des Beutelteils aus starrem Material. Hierdurch ist nämlich der Beutel unmittelbar am Maschinengewehr befestigt, während der bekannte Beutel frei von einer Befestigung am Maschinengewehr herunterhängt. Bei der Erfindung ist die störungsfreie Anbringung des Beutels am Maschinengewehr auch nur deshalb möglich, weil das dort befestigte Beutelteil starr ist und deshalb durch die Anlage am Maschinengewehr nicht verformt werden kann, wie es beim bekannten Beutel unvermeidlich vorkommen würde.
- Da der Oberteil des Beutels mit der Gurtzuführöffnung des Maschinengewehrs unmittelbar in Anlage gelangen kann, weil das starre Beutelteil seinerseits am Maschinengewehr gehaltert ist und daher ein Gurteinlauf, wie beim bekannten Beutel, unnötig ist, ist es bevorzugt, daß das Beutelteil aus starrem Material an seiner Oberseite eine Dichtlippe aus flexiblem Material aufweist, die gegen die Unterseite der Gurt-Zuführöffnung dichtend anliegt, wenn die Gegenhalterung in die Halterung eingesetzt ist (Anspruch 11).
- Ebenso ist bevorzugt, daß das schwenkbare Beutelteil an seiner Oberseite eine Dichtlippe aus flexiblem Material aufweist, die gegen die Oberseite der Gurt-Zuführöffnung dichtend anliegt, wenn die Gegenhalterung in die Halterung eingesetzt ist und die beiden Beutelteile verrastet sind (Anspruch 12).
- Die Dichtlippen sind bevorzugt aus einem Elastomer gebildet, etwa aus Gummi oder hitzebeständigem Silikon.
- Schließlich ist es auch bevorzugt, daß das schwenkbare Beutelteil beiderseits vorspringende Wangen aufweist, die die Gurt-Zuführöffnung beiderseits übergreifen (Anspruch 13) und abschirmen.
- Alle drei letztgenannten Ausbildungen wirken, einander verstärkend, zusammen, um eine Abdichtung zwischen der Gurt-Auslaßöffnung des Beutels und der Gurt-Einlaßöffnung des Maschinengewehrs herzustellen. Diese Abdichtung behindert das Eindringen von Schmutz und Staub, aber auch das Eindringen von Spritzwasser, so daß der Gurt weitgehend vor äußeren Einflüssen geschützt ist. Hierbei ist die Abdichtung des Maschinengewehres so gut wie die Abdichtung einer Waffe mit Magazin. Fremdkörper, die bisher bei der Gurtzuführung nahezu unvermeidlich in die Waffe gelangten, sind nun ausgesperrt, was die Zuverlässigkeit der Waffe erhöht, besonders, wenn sie im Wachdiest ständig geladen ist, aber kaum benutzt wird.
- Schon oben wurde angesprochen, daß sich der erfindungsgemäße Gurtbeutel nicht nur nach unten erstreckt, sondern auch nach der Seite unter das Maschinengewehr. Das Beutelteil aus starrem Material kann nämlich durchaus am Maschinengewehr anliegen, ohne daß deshalb der Gurt im Beutel Gefahr läuft, festgeklemmt zu werden. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es daher bevorzugt, daß das Beutelteil aus starrem Material sich unter dem Maschinengewehr bis über dessen Mitte seitlich hinauserstreckt (Anspruch 14). So wird der Schwerpunkt des gefüllten Beutels bis an das Maschinengewehr herangeführt und liegt im Extremfall unter dem Maschinengewehr, so daß die fortlaufende Änderung der seitlichenm Belastung infolge des Gurtgewichts beim Verschießen der Gurtes minimiert ist. Es gelingt somit dem erfindungsgemäßen Gurtbeutel infolge der Anpassung an ein Maschinengewehr, auf die Nachführung des Gurtes durch einen Ladeschützen weitgehend zu verzichten, weil die Änderung des Schwerpunktes aufgrund des Verbrauchs des Patronengurtes minimiert ist. Man kann daher in vielen Situationen auf einen Ladeschützen gänzlich verzichten.
- Wenn vorausgehend immer von einem „Maschinengewehr" die Rede ist, so ist grundsätzlich eine mit Patronengurt betriebene Waffe gemeint, die ganz allgemein noch als Handfeuerwaffe verstanden werden kann, auch wenn sie auf einer Lafette fest montiert ist. Die Erfindung umfaßt daher auch gurtgespeiste Maschinenpistolen, schwere Maschinengewehre, leichte Maschinenkanonen, Selbstlade-Granatwerfer o. dgl..
- In der beigefügten Zeichnung ist in der einzigen Figur ein stark schematischer Querschnitt durch ein Universal-Maschinengewehr von hinten gezeigt, an dem ein erfindungsgemäßer Gurtbeutel angebracht ist. Die in der Figur gezeigte Anordnung stellt nur ein Ausführungsbeispiel dar und soll die Erfindung noch weiter erläutern, aber nicht beschränken.
- In der Figur ist ein Universal-Maschinengewehr
1 gezeigt, das quergeschnitten ist. Innere Teile, wie der Lauf, sind hier unwesentlich und der Einfachheit halber nicht gezeigt. Lediglich der auf der rechten Seite befindliche Ladehebel9 ist dargestellt, um den Eindruck des Maschinengewehrs zu vervollkommnen. - An der Oberseite weist das Maschinengewehr
1 einen Zubringerdeckel3 auf, der in seiner Gebrauchslage im wesentlichen horizontal verläuft und zum Laden nach vorne oben aufgeklappt werden kann. - Links unterhalb des Zubringerdeckels
3 befindet sich ein horizontaler Gurtzuführschacht5 , der nach links offen ist und nach rechts zu den Zubringerklauen (nicht dargestellt) führt. Nach unten ist der Zubringerschacht5 durch einen Zuführtisch11 begrenzt, der nach außen abgerundet ist, um den auflaufenden Patronengurt (nicht gezeigt) zu führen. - Beim Laden wird der Ladehebel nach hinten und wieder nach vorne bewegt, der Zubringerdeckel
3 wird dabei aufgeklappt, der Patronengurt wird auf dem Zuführtisch11 nach rechts bis an einen Anschlag geschoben und der Zubringerdeckel3 wird wieder geschlossen. Das Maschinengewehr1 ist nun schußbereit. - An der linken Seite des Maschinengewehrs
1 befindet sich unter dem Zuführtisch11 eine schräg von oben nach unten verlaufende Schwalbenschwanzanordnung7 , die mit dem Maschinengewehr1 durch eine feste Halterung13 verbunden ist. Die Schwalbenschwanzanordnung7 und die Halterung13 sind am Gehäuse des Maschinengewehrs1 befestigt, insbesondere angeschweißt. - Der Gurtbeutel
21 weist ein starres Beutelteil23 und ein flexibles Beutelteil41 ,43 oder45 auf. Das starre Beutelteil23 weist eine Wand33 auf, von der sich beiderseits ein vertikaler Rand35 erstreckt. An der Wand33 ist eine Schwalbenschwanz-Gegenanordnung29 angeformt, über der am oberen Ende der Wand33 eine horizontale Dichtlippe31 angeordnet ist. Die vertikalen Ränder35 weisen oben und unten je eine Öffnung25 ,27 auf. Die Öffnungen27 ,25 sind oben und unten jeweils koaxial zueinander angeordnet. Insgesamt ist das starre Beutelteil23 derart ausgebildet, daß sich die Wand33 mit gekrümmter Kontur vom Zuführtisch11 bis unter das MG1 über dessen Mitte hinaus erstreckt, wenn die Schwalbenschwanz-Gegenanordnung29 in die Schwalbenschwanzanordnung7 eingeschoben ist. Die Schwalbenschwanz-Gegenanordnung29 bildet hierbei das massive oder hohle Innenteil, während die Schwalbenschwanzanordnung7 das Außenteil aus Blech bildet. - Das flexible Beutelteil
41 ;43 oder45 weist einen Gewebesack47 auf, der etwa aus Nylongewebe gebildet ist und am Rand an einem Rahmen49 etwa mittels Nieten51 befestigt ist. Es sind in der Zeichnung unterschiedliche Beutelteile41 ,43 ,45 gezeigt, die unterschiedlichen Gurtlängen entsprechen. Je nach Verwendung des Maschinengewehrs1 können etwa Gurtlängen von 50, 100, 150 oder 200 Schuß vorgesehen sein. Es gibt auch Ausführungen, bei denen die Beutelteile41 ;43 oder45 nicht mit einem Gewebesack47 versehen sind, sondern mit starren oder halbstarren Schalenelementen. Alle munitionsberührenden Teile können zur minderung der Transportgeräusche mit schalldämmendem Material ausgekleidet bzw. beschichtet sein. - Der Rahmen
49 ist aus Kunststoff geformt und weist beiderseits an seiner Unterseite Zapfen auf, die in den Öffnungen25 sitzen, und an seiner Oberseite Bolzen, die Drücker53 bilden. Über den Drückern53 erstreckt sich der Rahmen49 bis dicht an den Zubringerdeckel3 . Dort ist auch eine Dichtlippe55 befestigt, die gegenüber dem Zubringerdeckel3 so abdichtet, daß der Zubringerdeckel3 (unter Aufgabe der Dichtung) geöffnet werden kann. Die Drücker53 greifen koaxial in die Drückeröffnungen27 des starren Beutelteils23 ein. - Zum Schießen wird der Beutel
21 mit der Schwalbenschwanz-Gegenanordnung29 von oben her in die Schwalbenschwanzanordnung7 eingeschoben, dann werden die beiden Drücker53 eingedrückt und das Beutelteil41 ;43 oder45 wird mit dem Rahmen49 und den Zapfen in den Öffnungen25 geschwenkt, bis die Oberkante des flexiblen Beutelteils41 ;43 oder45 mit der Dichtlippe55 nach unten hängt. Nun wird der Zubringerdeckel3 aufgeklappt, der Gurt eingelegt, der Zubringerdeckel3 wieder zugeklappt, der Gurt in Schlaufen in das Beutelteil41 ;43 oder45 gelegt und dieses schließlich zugeklappt. Nun kann mit dem Schießen begonnen werden. - Zum Nachladen wird der Beutel
21 lediglich aufgeklappt und es wird ein weiterer Gurtabschnitt eingelegt oder an den vorhandenen Rest angehängt. Sollte keine Zeit zum Schließen des Beutels verbleiben, kann dennoch geschossen werden, denn die Nachführung des Gurtes wird in keiner Weise durch den Beutel behindert. Auch das Aufklappen des Zubringerdeckelseckels3 kann ungehindert erfolgen, unabhängig davon ob der Beutel nun geschlossen ist oder nicht. - Sind der Beutel
21 und der Zubringerdeckel3 jedoch geschlossen, so dichten die beiden Dichtlippen55 und31 oben und unten sowie seitliche Wangen50 der Rahmen49 von der Seite her die Öffnung des Gurtzuführungsschachtes5 völlig ab, so daß der Gurt fern von verschmutzenden Umwelteinflüssen verwahrt ist, während gleichzeitig das Maschinengewehr schußbereit bleibt oder feuert.
Claims (14)
- Gurtbeutel für Maschinengewehr (
1 ), mit zwei über ein Scharnier aneinander angelenkten Beutelteilen (23 ;41 ;43 ;45 ), die in Gebrauchslage aneinander festrastbar sind und den Gurtbeutel (21 ) bilden, dagegen in der Nachladelage zur Freigabe eines Nachführbereiches auseinanderschwenkbar sind, wobei das eine Beutelteil (23 ) am Maschinengewehr anbringbar und aus starrem Material gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der am Maschinengewehr (1 ) angebrachte Gurtbeutel (21 ) in Gebrauchslage mit der Ausgabeöffnung unmittelbar an die Gurtzuführöffnung (5 ) des Maschinengewehrs (1 ) angrenzt. - Gurtbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Beutelteile (
23 ;41 ;43 ;45 ) mit zwei Drehlagern (25 ) in der Scharnierzone schwenkbar aneinander befestigt sind. - Gurtbeutel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehlager (
25 ) an der Unterseite des Beutelteils (23 ) aus starrem Material angebracht sind. - Gurtbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der Oberseite des Beutelteils (
23 ) aus starrem Material beiderseits ein Rast-Druckknopf (53 ) angeordnet ist, mittels deren die beiden Beutelteile (23 ;41 ;43 ;45 ) entrastbar sind. - Gurtbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das abschwenkbare Beutelteil (
41 ;43 ;45 ) ebenfalls aus starrem Material gebildet ist. - Gurtbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das abschwenkbare Beuteleteil (
41 ;43 ;45 ) aus nachgiebigem Material gebildet ist. - Gurtbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Beutelteil (
23 ) aus starrem Material mit einem geräuschdämpfenden Material ausgelegt ist. - Gurtbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das abklappbare Beutelteil (
41 ;43 ;45 ) gegen ein anderes Beutelteil (45 ;41 ;43 ) mit anderen Abmessungen auswechselbar ist. - Gurtbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Beutelteil (
23 ) aus starrem Material aus geformtem Kunststoff besteht. - Maschinengewehr (
1 ) mit einem Gurtbeutel (21 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß am Maschinengewehr (1 ) unterhalb der Gurt-Zuführöffnung (5 ) eine Halterung (7 ,13 ) für den Beutel (21 ) angebracht ist, und daß der Beutelteil (23 ) aus starrem Material an seiner Außenseite eine zur Halterung komplementäre Gegenhalterung (29 ) aufweist. - Maschinengewehr (
1 ) mit einem Gurtbeutel (21 ) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Beutelteil (23 ) aus starrem Material an seiner Oberseite eine Dichtlippe (31 ) aus flexiblem Material aufweist, die gegen die Unterseite der Gurt-Zuführöffnung (5 ) dichtend anliegt, wenn die Gegenhalterung (29 ) in die Halterung (7 ,13 ) eingesetzt ist. - Maschinengewehr (
1 ) mit einem Gurtbeutel (21 ) nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das schwenkbare Beutelteil (41 ;43 ;45 ) an seiner Oberseite eine Dichtlippe (55 ) aus flexiblem Material aufweist, die gegen die Oberseite der Gurt-Zuführöffnung (5 ) bzw. an einem Zubringerdeckel (3 ) dichtend anliegt, wenn die Gegenhalterung (29 ) in die Halterung (7 ,13 ) eingesetzt ist und die beiden Beutelteile (23 ;41 ;43 ;45 ) verrastet sind. - Maschinengewehr (
1 ) mit einem Gurtbeutel (21 ) nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das schwenkbare Beutelteil (41 ;43 ;45 ) beiderseits vorspringende Wangen (50 ) aufweist, die beiderseits die Gurt-Zuführöffnung (5 ) verschließen. - Maschinengewehr (
1 ) mit einem Gurtbeutel (21 ) nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Beutelteil (23 ) unter dem Maschinengewehr (1 ) hindurch seitlich bis über dessen Mitte hinaus erstreckt.
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