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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein elektrische Zündanlagen
und darin verwendete Komponenten, die zum periodischen Hervorrufen
einer Glimmentladung und/oder Bogenentladung in einem Verbrennungsraum
eingesetzt werden, wie dies beispielsweise in mit Zündkerzen
betriebenen Verbrennungsmaschinen der Fall ist. Insbesondere betrifft die
vorliegende Erfindung Komponenten, die zur Unterdrückung der
beim Zündvorgang
entstehenden Störwellen
verwendet werden.
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Bei
vielen konventionellen Zündanlagen,
die zur periodischen Erzeugung einer Glimmentladung und/oder Bogenentladung
dienen, wird die für
die Entladung erforderliche Hochspannung, die unter Umständen 15
kV oder mehr betragen kann, in einer entsprechenden Anordnung, beispielsweise
einer Zündspule
erzeugt und wird dann über
geeignete Zündkabel
zu der Funkenstrecke, beispielsweise eine Zündkerze im Verbrennungszylinder
eines Verbrennungsmotors, geführt.
Hierbei werden typischerweise in jedem Zündkabel in zeitlich korrelierter
Weise im Wesentlichen periodisch Hochspannungspulse übertragen,
die dann beim Einsetzen der Ionisierung und Plasmabildung in der
Funkenstrecke zu einem entsprechenden Stromfluss in dem Zündkabel über die
Funkenstrecke führen.
Beim Einsetzen der Glimmentladung und/oder der Bogenentladung verringert
sich der Gesamtwiderstand in sehr rascher Weise, so dass ein entsprechender
steilflankiger Stromimpuls auftritt, der somit auch die Quelle einer äußerst breitbandigen
Störwellenerzeugung
ist. Diese breitbandigen Strom- und
Spannungsimpulse können über entsprechende
Signal- und/oder Versorgungsleitungen anderer, sich in der Nähe befindlicher elektronischer
Komponenten ausbreiten und somit zu einer Störung des Betriebs dieser Komponenten führen. Als
Beispiel seien hier nur die zahlreichen elektronischen Komponenten
wie Steuereinheiten, Sensorelemente und dergleichen genannt, die
in einem modernen Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Verbrennungsmotors angeordnet
sind. Da insbesondere immer mehr sicherheitsrelevante Komponenten eines
Fahrzeuges elektronisch gesteuert und überwacht werden, kann ein hoher
und breitbandiger Störwellenanteil
zu gravierenden Sicherheitsmängeln
führen,
insbesondere wenn sich die Störwellenerzeugung
im Laufe der Zeit durch Verschleiß oder andere Umwelteinflüsse verändert, so
dass ggf. in den elektronischen Komponenten eingesetzte Störwellenschutzvorrichtungen
weniger wirksam sind. Insbesondere können die durch den raschen
Aufbau der Glimmentladung und/oder der Bogenentladung entstehenden
breitbandigen Störwellen über die Hochspannungszuleitungen
der Zündanlage
sehr effizient als Störstrahlung
ausgesendet werden, so dass auch galvanisch getrennte elektronische
Komponenten und insbesondere Kommunikationseinrichtungen unter Umständen empfindlich
gestört
werden können.
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Um
die Ausbreitung der Störwellen über die Zündkabel
zu reduzieren, werden häufig
Widerstände
in den Zündkerzen
eingebaut und/oder es werden Widerstandskabel für die Verteilung der Hochspannung
verwendet. Des weiteren werden bei bestimmten Lösungen abgeschirmte Zündkerzenstecker und/oder
abgeschirmte Hochspannungskabel verwendet, um damit die Abstrahlung
der breitbandigen Störwellen
zu verringern. Derartig abgeschirmte Zuleitungen sind jedoch in
der Herstellung äußerst aufwendig
und sind auch im praktischen Einsatz, beispielsweise in Fahrzeugen
aufgrund beispielsweise mechanischer Einwirkungen, relativ störanfällig. Ferner
besteht weiterhin eine gewisse Tendenz, die Störwellen über kapazitive Ankopplung und/oder über Masseleitungen
in andere Komponenten einzukoppeln. Bei der Verwendung von Widerständen in
der Zündleitung
können
vorhandene Streukapazitäten ausgenutzt
werden, um einen Tiefpass zu bilden und damit auf diese Weise die
Störwellen
entsprechend zu dämpfen.
Um jedoch bei einem vorgegebenen Kapazitätswert der Streukapazität, die beispielsweise
in der Größenordnung
von einigen 10 pF liegen kann, eine effiziente Dämpfung insbesondere hochfrequenter
Komponenten zu erreichen, muss der Widerstandswert jedoch relativ
groß gewählt werden
und führt
damit nicht nur zu einer Bedämpfung
der hochfrequenten Anteile, sondern erzeugt auch einen Spannungsabfall
auf Grund des bei der Ausbildung der Glimmentladung und/oder der
Bogenentladung hervorgerufenen Stromflusses. Dieser an dem Widerstand
hervorgerufene Spannungsabfall mit der einhergehenden Verlustleistung
muss beim Betreiben der Zündanlage
berücksichtigt
werden, so dass in der Regel, obwohl eine gewisse Strombegrenzung des
Funkenstromes erwünscht
sein kann, der Widerstand nicht beliebig groß gemacht werden kann, so dass
damit auch die Bedämpfung
der hochfrequenten Komponenten nur zu einem geringen Maße erreicht
werden kann. Ferner wird bei der Verwendung von Widerstandszündkabeln
zwar einerseits der auftretende Spannungsabfall über die gesamte Kabellänge verteilt,
jedoch ergibt sich daraus auch eine nicht sehr effiziente „lokalisierte" Bedämpfung der Störwellen
an der Quelle ihrer Entstehung, d. h. der Zündkerze, so dass sich auch
bei einem relativ hohen Widerstand in Verbindung mit den über die
Kabellänge
verteilten parasitären
Kapazitäten
eine gewisse Einkopplung in das Zündkabel und damit eine Ausstrahlung
von Störwellen
ergibt.
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Angesichts
dieser Sachlage ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
Maßnahmen
bereitzustellen, die ein effizientes Bedämpfen von Störwellen
in Zündanlagen
ermöglichen,
wobei einige oder mehrere der zuvor genannten Nachteile behoben
oder zumindest verringert werden können.
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Diese
Aufgabe wird gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung gelöst durch ein Bauelement zur
Störstrahlungsreduzierung
in Hochspannungszündanlagen,
wobei das Bauelement eine auf einen starren, weichmagnetischen Kern
aufgebrachte Wicklung zur Bedämpfung
hochfrequenter Störwellenkomponenten
aufweist.
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Auf
Grund der Wicklung auf dem weichmagnetischen Kern weist das Bauelement
eine wesentliche größere induktive
Komponente, im Vergleich zu etwaigen parasitären Induktivitäten eines
ohmschen Widerstandes oder eines Widerstandsdrahtes, auf, so dass
sich ein frequenzabhängiges
Verhalten des Dämpfungswiderstands
ergibt, der insbesondere bei höheren
Frequenzen zu einer deutlich höheren Dämpfung beitragen
kann, wobei die niederfrequenten Komponenten, die für das Aufrechterhalten
des Zündstromes
erwünscht
sind, nur wenig gedämpft werden.
Ferner ermöglicht
die Verwendung eines starren weichmagnetischen Kernes eine robuste
und formstabile Bauweise, so dass die elektrischen und magnetischen
Eigenschaften des Bauelements im Wesentlichen während des Betriebs stabil bleiben, wobei
insbesondere somit eine relativ kompakte Bauweise des gesamten Bauelements
möglich
ist. Auf Grund dieser kompakten Bauweise lässt sich das Bauelement in
unmittelbarer Nähe
der Störquelle, beispielsweise
in unmittelbarer Nähe
der Elektroden der Zündkerze,
anordnen, so dass eine Einkopplung der Störwellen in möglicherweise
verwendete Zündkabel
und damit deren Antennenwirkung deutlich verringert wird. Des weiteren
kann durch die Verwendung eines weichmagnetischen Kerns und dessen Bewicklung
auf bewährte
Fertigungstechniken zurückgegriffen
werden, so dass eine kostengünstige Massenproduktion
von induktiven Entstörbauelementen
mit einer relativ hohen Induktivität bei hoher Spannungsfestigkeit
möglich
ist. Druckschrifttlich bekannt ist eine solche Drossel etwa aus
DE-H 14540 VIII a/27a
4 – 24.5.1956.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Bauelement
ferner einen ohmschen Widerstand auf, um niederfrequente und hochfrequente
Störwellenkomponenten
und einen Gleichspannungsanteil der Hochspannung in gewünschter Weise
zu dämpfen.
Durch die Verwendung eines ohmschen Widerstandes, der vorzugsweise
in Reihe zur Induktivität
der Wicklung liegt, kann beispielsweise der Funkenstrom in gewünschter
Weise begrenzt werden, so dass sich ein gewünschtes Verhalten der Entladung
an den Elektroden ergibt, ohne dass damit die Dämpfung hochfrequenter Komponenten
beeinträchtigt
wird.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der weichmagnetische
Kern aus einem Material mit einem spezifischen elektrischen Widerstand von
104 Ohm × Meter oder größer aufgebaut.
Das Verwenden eines äußerst hochohmigen
weichmagnetischen Materials, beispielsweise eines Ferritmaterials,
ermöglicht
es, relativ kompakte Abmessungen für den weichmagnetischen Kern
zu erreichen, wobei ein möglicher
Stromfluss während
des Spannungsabfalls über
der Wicklung auf Grund des hohen spezifischen Widerstands äußerst gering
ist. Insbesondere kann auf Grund des hohen spezifischen Widerstandes
auf aufwendige Isoliermaßnahmen
für die Wicklung
und das Kernmaterial verzichtet werden, wodurch sich die Herstellung
deutlich vereinfacht und sich die damit verbundenen Kosten reduzieren
lassen. Des weiteren lassen sich mit dem hochohmigen Material moderat
große
magnetisch wirksame Querschnittsflächen verwirklichen, so dass
in Verbindung mit einer geeigneten effektiven Länge eine hohe Induktivität und damit
eine gewünschte
Bedämpfung hoher
Frequenzkomponenten ermöglicht
wird.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist zumindest ein Teil
der Wicklung als Widerstandsdraht zur Einstellung der Größe des ohmschen
Widerstands des Bauelements ausgeführt. Durch die Verwendung eines
Widerstandsdrahtes kann somit unabhängig von dem Induktivitätswert der
gewünschte
ohmsche Anteil des Bauteilelements eingestellt werden, indem eben
für eine
vorgegebene Wicklungszahl und bei vorgegebenen geometrischen Abmessungen
des weichmagnetischen Kerns ein entsprechendes Widerstandsmaterial
ausgewählt wird.
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Vorzugsweise
ist die Wicklung über
die gesamte Länge
des Kerns hinweg ausgedehnt, was insbesondere bei der Verwendung
eines Widerstandsdrahtes für
die gesamte Wicklung von Vorteil ist, da somit der Spannungsabfall
durch den Widerstand über
die gesamte Länge
des weichmagnetischen Kernes verteilt wird. Insbesondere im Zusammenwirken
mit dem hohen spezifischen Widerstand des weichmagnetischen Kernes
kann damit eine hohe Durchschlagssicherheit bei dennoch kompakter
Bauweise gewährleistet
werden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die effektive
Länge des
Kerns so bemessen, dass dieser in einer Hochspannungszuleitung benachbart
zu der Funkenstrecke anbringbar ist, um damit eine Einspeisung von
hochfrequenten Störwellen
in die Hochspannungsleitung zu reduzieren. Wie zuvor bereits erwähnt ist,
ist es vorteilhaft, die Störwellen
möglichst
nahe am Entstehungsort zu dämpfen,
so dass eine möglichst
geringe Einkopplung an die Zuleitungen, die ansonsten als Antennen
wirken können,
erfolgt. Hierbei ist die Bemessung des weichmagnetischen Kernes
so zu verstehen, dass eine maximale Abmessung davon, beispielsweise bei
einer linearen Anordnung dessen Länge, kleiner als ungefähr 10 cm
ist, so dass das Bauelement an der gewünschten Stelle in die Hochspannungszuleitung
eingefügt
werden kann. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, dass der weichmagnetische
Kern als eine starre Komponente ausgeführt ist, so dass eine insgesamt
sehr kompakte Bauweise erreichbar ist, da hierbei das induktive
Verhalten, möglicherweise
in Verbindung mit dem ohmschen Verhalten, unabhängig von der Verformung und
der Lage der zumeist flexiblen Zuleitungen im Wesentlichen stabil
bleibt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Bauelement
ein Anschlussteil zur Kontaktierung einer Hochspannungszuleitung
auf. Mittels des Anschlussteiles lässt sich somit eine zuverlässige und
rasche Verbindung zu einer Hochspannungszuleitung und/oder zu einer
anderen Komponente, beispielsweise der Zündkerze, der Zündanlage
realisieren. Dadurch wird ein hohes Maß an Flexibilität bei der
Verwendung des Bauelements erreicht, da dieses sowohl in Verbindung
mit konventionellen Zuleitungen und auch in bereits bestehenden Anlagen
verwendet werden kann und auch bei werksseitiger Montage in neu
hergestellten Komponenten effizient einsetzbar ist. Insbesondere
ermöglicht
es das Anschlussteil, das Bauelement bei Bedarf rasch von den anderen
Komponenten der Zündanlage
abzunehmen, wenn dies bei Wartung, Reparatur und dergleichen erforderlich
ist.
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Vorteilhafterweise
ist das Anschlussteil im Wesentlichen ohne scharfkantige Bereiche
ausgebildet, um somit eine Feldstärkenerhöhung gering zu halten. D. h.,
vor und während
der Glimmentladung und/oder Bogenentladung liegt in der Regel eine hohe
Spannung an dem Bauelement an, so dass sich entsprechend hohe elektrische
Felder ausbilden. Durch das Vermeiden scharfkantiger Bereiche wird die
Erzeugung von Feldstärkespitzen
zuverlässig verhindert
oder deutlich reduziert, so dass keine Gefahr einer Koronaentladung
besteht. Eine entsprechende Gestaltung lässt sich durch das Vermeiden von
Kanten in der Geometrie des Anschlussteiles erreichen, wobei bei
unvermeidlichen Übergängen diese
mit einem ausreichenden Krümmungsradius abgerundet
werden und die Oberfläche
entsprechend behandelt werden können,
so dass keine hohen Feldstärken
auftreten können.
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Vorteilhafterweise
ist der weichmagnetische Kern im Wesentlichen ohne abrupte Bereiche
ausgebildet, um eine Feldstärkeüberhöhung an
den Windungen gering zu halten. Insbesondere im Zusammenwirken mit
dem speziell geformten Anschlussteil ergibt sich eine besonders
hohe Zuverlässigkeit
des Bauteils, selbst wenn durch ungünstige äußere Bedingungen, wie sie beispielsweise
in einem Motorraum auf Grund von Temperatur, Feuchtigkeit, Kontamination
und dergleichen vorherrschen können,
nur ein geringes Maß für die Wahrscheinlichkeit
von Koronaentladungen ergibt. D.h. durch eine entsprechende, abgerundete
Formgebung des Anschlussteiles und/oder des weichmagnetischen Kernes
wird eine entsprechende Feldverteilung erreicht, so dass aufgrund
der geringen Neigung für
Koronaentladungen ein höheres
Maß an
Sicherheit erzielt wird, auch wenn beispielsweise ungewünschte und
ungewollte Lufteinschlüsse
in einem das Bauelement umgebenden Isoliermaterial vorhanden sind.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Anschlussteil
ohne Überlappung
eines elektrisch leitenden Bereichs davon mit dem weichmagnetischen
Kern verbunden. Auf Grund dieser Anordnung bleibt der Einfluss des
Anschlussteiles auf die magnetischen Eigenschaften des Kerns relativ gering,
da beispielsweise eine mögliche
Wirkung des Anschlussteils als Kurzschlusswindung des Kernes und
damit dessen magnetische Beeinträchtigung vermieden
werden kann.
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In
einer weiteren Ausführungsform
weist der weichmagnetische Kern zwei Stirnflächen auf und das Anschlussteil
besitzt eine den Kernstirnflächen angepasste
Anschlussstirnfläche
und ist mit dieser mit dem weichmagnetischen Kern verbunden. Auf diese
Weise ergibt sich eine Verbindung des Anschlussteils und des Kernes,
die keine großen
Unstetigkeiten im Anschlussbereich und damit im Feldverlauf hervorruft,
wobei der Einfluss auf das magnetische Verhalten des Kernes gering
ist. Beispielsweise kann das Anschlussteil mit dem Kern verklebt
werden, so dass sich durch die angepassten Stirnflächen eine
zuverlässige
Verbindungsfläche
erreichen lässt.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist der Kern geradlinig ausgebildet. Mit dieser Konfiguration lässt sich
eine kompakte Bauform verwirklichen, wobei insbesondere die Hochspannungsfestigkeit
des gesamten Bauelements relativ hoch ist, da insbesondere der Aufbau
der Wicklung mit eventuellen Anschlussteilen so sein kann, dass
die gesamte magnetische effektive Länge auch gleich dem geometrischen
Abstand der Anschlussteile entspricht und damit der Spannungsabfall über die
gesamte Länge
erfolgt.
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In
einer weiteren Ausführungsform
weist der Kern in Bezug auf die effektive Länge mindestens einen gekrümmten Bereich
auf, dessen Krümmungsradius
ausreichend bemessen ist, so dass eine Feldstärkenüberhöhung im Bereich der Krümmung für die in
der Zündanlage
auftretenden Spannungen keine Koronaentladung hervorruft.
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Durch
diese geometrische Gestaltung des magnetischen Kernes kann somit
eine unter Umständen
kompaktere Bauweise erreicht werden, indem beispielsweise bei einer
gegebenen effektiven magnetischen Länge die Längsabmessung des Bauelements
merklich verringert werden kann. Somit ergibt sich ein höheres Maß an Gestaltungsfreiheit
zur Anpassung des Bauelements für
die Verwendung in diversen Zündanlagen.
Beispielsweise kann es für
eine Elektroden-nahe Montage des Bauelements von Vorteil sein, eine
von der Stabform abweichende Gestaltung des weichmagnetischen Kernes
vorzusehen, um damit ein höheres
Maß an
mechanischer Gesamtstabilität
zu erzielen. Des weiteren kann es vorteilhaft sein, von der Stabform
abzuweichen, um das erfindungsgemäße Bauelement besser an bestehende
Komponenten, beispielsweise an eine Zündkerze, anzupassen. Insbesondere
kann eine von der Stabform abweichende Gestaltung in eine Zündkerze
effizienter integriert werden, ohne deren prinzipiellen Aufbau eingehender
modifizieren zu müssen
oder um deren Handhabbarkeit deutlicher zu beeinträchtigen.
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In
einer Ausführungsform
ist der Kern als ein Ringkern vorgesehen. Die Verwendung eines Ringkernes
ermöglicht
einen streuarmen, magnetisch effizienten und kompakten Aufbau, der
somit zu einem kompakteren Gesamtaufbau beitragen kann. Hierbei kann
insbesondere der als Ringkern vorgesehene magnetische Kern in unmittelbarer
Nähe der
Zündkerze
bei hoher mechanischer Stabilität
vorgesehen werden. Ferner kann durch die gerundete Gestaltungsform
des Kernes dieser auch in die Zündkerze integriert
oder unmittelbar an einem Montagebereich der Zündkerze angebracht werden.
Der Ringkern muss hierbei nicht notwendigerweise geschlossen sein,
wobei jedoch entsprechende Abschlussbereiche des Ringkernes entsprechend
geformt sind, so dass auftretende Feldverläufe zu keinem Überschlag führen.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind für den Ringkern
an den Feldverlauf beim Anlegen der Hochspannung angepasste leitende Kernanschlussteile
an im Wesentlichen diametral gegenüberliegenden Positionen des
Ringkerns angeordnet. Dieser hochspannungsfeste Aufbau trägt dazu
bei, dass die beim Durchbruch der Funkenstrecke auftretende hohe
Spannung trotz der Krümmung des
Ringkernes ausreichend beabstandet ist, um damit einen Durchschlag
innerhalb des Bauelements zuverlässig
zu vermeiden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist ein minimaler
Abstand jeweils zweier benachbarter Windungen der Wicklung im Wesentlichen
konstant. Durch die Vorgabe eines minimalen Abstandes, der eine
ausreichende Isolationsstrecke zwischen zwei benachbarten Windungen
bei der vorgegebenen auftretenden Hochspannung gewährleistet
ist zum einen ein zuverlässiger
Betrieb sichergestellt, während
ein im Wesentlichen konstantes Beibehalten dieses minimalen Abstandes
eine effiziente Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Wicklerraumes
und eine Vereinfachung beim Aufbringen der Wicklung ermöglicht.
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In
einer anderen vorteilhaften Weiterbildung weisen die Leiter der
Wicklung individuell eine Lackisolationsschicht auf. Durch die Verwendung
eines bereits vorisolierten Leiter ergibt sich ein insgesamt höheres Maß an Zuverlässigkeit
für die
Hochspannungswicklung.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Bauelement
eine kapazitive Komponente auf, die elektrisch mit der Wicklung
verbunden ist und mit einer Anschlusseinrichtung versehen ist, die
eine Kontaktierung mit einem definierten Potential ermöglicht.
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Durch
das Vorsehen einer kapazitiven Komponente, d. h. einer Kapazität zusätzlich zu
möglichen
parasitären
Kapazitäten,
die sich durch den Aufbau der Wicklung und dessen weichmagnetischen
Kernes ergeben, kann ein verbessertes Zündverhalten in Verbindung mit
einer effizienten Unterdrückung
von Störwellen
erreicht werden. Der Vorgang des Zündens lässt sich in der Regel in drei
Abschnitte aufteilen, wobei in einem ersten Abschnitt beim Erreichen
der Durchbruchspannung zwischen den Elektroden der Zündkerze
ein äußerst hoher Strom
von bis zu 100 Ampere innerhalb weniger Nanosekunden fließt, der
sich im Wesentlichen aus der Kapazität der Zündkerze speist. Hierbei verringert sich
die Spannung von etwa 10 000 Volt auf einige wenige 100 Volt und
fällt dann
in einer weiteren Phase, die man als Bogenentladung bezeichnen kann, auf
einen Wert von ungefähr
100 Volt ab, worauf ein Spannungsanstieg auf einige 100 Volt während einer sogenannten
Glimmentladung folgt, während
der Strom im Wesentlichen bei wenigen 10 Milliampere liegt. Während der
Bogenentladung, die bis zu einige 100 Nanosekunden dauern kann und
während
der Anfangsphase der sich anschließenden Glimmentladung wird
die erforderliche elektrische Leistung im Wesentlichen aus der Induktivität der Zündanlage
geliefert. Der Wirkungsgrad einer Zündanlage kann verbessert werden,
wenn der wesentliche Energieeintrag in den Verbrennungsraum hauptsächlich während der
sehr kurzen Durchbruchsphase geschieht, wobei jedoch in einigen
Systemen die Kapazität
der Zündkerze
als zu gering und die Induktivität,
die für eine
Bedämpfung
hochfrequenter Störungen
erwünscht
ist, als zu groß erachtet
werden kann, um die benötigte
Energie innerhalb weniger Nanosekunden bereitzustellen. Die kapazitive
Komponente des erfindungsgemäßen Bauteiles,
die vorzugsweise elektrisch zwischen der induktiven Komponente,
die durch die Wicklung und den weichmagnetischen Kern im Wesentlichen
bestimmt ist, und der Zündkerze
angeordnet ist, kann vor dem Erreichen der Durchbruchspannung Energie
speichern. Auf diese Weise lässt
sich während
der kurzen Durchbruchsphase die dafür benötigte Energie wirkungsvoll
aus der kapazitiven Komponente in den Verbrennungsraum einspeisen,
wobei hierbei auch, auf Grund der Nähe der kapazitiven Komponente
zu der Zündkerze,
ein relativ induktionsarmer Aufbau erreicht werden kann, da durch
die vorher beschriebene Formgebung des weichmagnetischen Kernes
und der Wicklung ein sehr kompakter Aufbau in der Nähe der Zündkerze
erreichbar ist. Somit kann beim Erzeugen eines Hochspannungszündimpulses
das erfindungsgemäße Bauelement
große
Einschaltspitzen während
einer Anfangsphase des Impulses auf Grund der induktiven Komponente
vermeiden, so dass die kapazitive Komponente zwar rasch aber ohne
größere Erzeugung
von Störwellen
aufgeladen wird. Beim Erreichen der Durchbruchspannung wird dann
ein wesentlicher Anteil der erforderlichen elektrischen Energie
von der kapazitiven Komponente induktionsarm an die Glühkerze geliefert,
so dass sich ein hoher Wirkungsgrad zum Einspeisen elektrischer
Energie in den Gasraum ergibt. Bei den auftretenden hohen Spannungs-
und Stromimpulsen innerhalb weniger Nanosekunden werden die auftretenden
hochfrequenten Störwellen
wirkungsvoll durch die durch die Wicklung und den weichmagnetischen
Kern gebildete induktive Komponente gedämpft, so dass eine Einkopplung
in die Zündkabel
gering bleibt. Ferner kann durch die im Vergleich zu konventionellen
Zündkabeln
größere induktive
Komponente eine weitere Speisung während des Glimmentladungsbereiches über die
induktive Komponente erfolgen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
weist die kapazitive Komponente einen Kapazitätswert im Bereich von ca. 10
bis 100 pF auf. Mit diesem Kapazitätswert lässt sich eine effiziente Speisung
der für den
Durchbruch erforderlichen elektrischen Energie erreichen, während dennoch
ein kompakter und elektrisch zuverlässiger Aufbau für die in
einer Zündanlage
auftretenden hohen Spannungen möglich
ist. Beispielsweise kann die kapazitive Komponente als ein koaxialer
Kondensator vorgesehen werden, dessen innere Elektrode mit ausreichendem
Abstand an dem weichmagnetischen Kern angebracht ist, sofern die innere
Elektrode geeignet gestaltet ist, um nicht als Kurzschlusswindung
zu fungieren, oder die innere Elektrode kann an einer dielektrischen
Verlängerung des
Kerns angebracht werden, so dass sich eine mechanisch äußerst stabile
und dennoch kompakte und elektrisch zuverlässige Anordnung ergibt.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur
Herstellung eines Bauelements zur Störwellenunterdrückung in einer
Zündanlage
bereitgestellt. Das Verfahren umfasst die Schritte: Ermitteln eines
gewünschten
Widerstandswertes bei einer festgelegten Störwellenfrequenz, Ermitteln
der Windungszahl und der Werte magnetischer Parameter eines starren
weichmagnetischen Kernes für
eine induktive Komponente auf der Grundlage des gewünschten
Widerstandswertes und eines vorgegebenen minimalen Abstands zweier benachbarter
Windungen der Wicklung. Ferner umfasst das Verfahren das Bewickeln
des weichmagnetischen Kerns mit den ermittelten magnetischen Parameterwerten
entsprechend der ermittelten Windungszahl, wobei ein Abstand zwischen
jeweils zwei benachbarten Windungen größer oder gleich als der vorgegebene
minimale Abstand ist.
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Gemäß diesem
Herstellungsverfahren kann somit durch Variieren der magnetischen
Eigenschaften des weichmagnetischen Kernes und der Windungszahl
die Induktivität
des erfindungsgemäßen Bauelementes
auf der Grundlage eines vorgegebenen frequenzabhängigen Widerstandes in gewünschter
Weise eingestellt werden, wobei ferner ein minimaler Abstand zwischen
benachbarten Wicklungswindungen eingehalten wird, so dass die Hochspannungsfestigkeit
des Bauelements gewährleistet bleibt.
Durch die Vorgabe eines gewünschten
Widerstandswertes bei einer speziellen Frequenz lässt sich somit
das Dämpfungsverhalten
des erfindungsgemäßen Bauelements
für spezielle
Anwendungen hin optimieren. Beispielsweise kann durch die Auswahl
des Kernmaterials in Kombination mit der Auswahl der Geometrie des
weichmagnetischen Kernes die Windungszahl so ermitteln, dass ein
gewünschtes
frequenzselektives Dämpfungsverhalten
erreicht wird.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform beinhaltet das Verfahren
das Bestimmen parasitärer
und/oder anderer Kapazitäten
der Zündanlage zumindest
für einen
repräsentativen
Betriebszustand und das Ermitteln der Windungszahl und der magnetischen
Parameter auf der Grundlage der bestimmten (parasitären) Kapazitäten. Durch
diese Maßnahme gelingt
es noch effizienter, eine erhöhte
Störwellenunterdrückung zu
erreichen, da insbesondere die induktive Komponente und gewünschtenfalls
auch die ohmsche Komponente des erfindungsgemäßen Bauelements gezielt unter
Berücksichtigung
der in der Zündanlage
auftretenden Kapazitäten
eingestellt werden kann. Auf diese Weise kann eine äußerst effiziente
Unterdrückung
einer oder mehrerer Frequenzbereiche erreicht werden.
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In
weiteren vorteilhaften Ausführungsformen wird
auf der Grundlage der vorher beschriebenen Verfahren der Wert einer
zusätzlichen
kapazitiven Komponente des Bauelements ermittelt. Dadurch ist es
möglich,
die verteilten Streukapazitäten
der Zündanlage
wirkungsvoller von dem Ort der Entstehung der Störwellen zu entkoppeln, da höhere Induktivitätswerte
für das
erfindungsgemäße Bauelement möglich sind,
ohne dadurch das Zündverhalten
zu beeinträchtigen,
da ausreichend elektrische Energie während des kurzen Durchbruchs
von der zusätzlichen
kapazitiven Komponente geliefert wird. Insbesondere kann die kapazitive
Komponente so bemessen werden, dass sich eine höhere Einspeisung an elektrischer
Energie und damit ein höherer
Wirkungsgrad der Zündanlage
ergibt.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
sind in den angefügten
Patentansprüchen
definiert und sind auch in der weiteren detaillierten Beschreibung dargelegt,
in der Bezug genommen wird auf die folgenden Zeichnungen. In diesen
Zeichnungen zeigen:
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1 schematisch
eine Zündanlage
mit einem erfindungsgemäßen Bauelement,
das in unmittelbarer Nachbarschaft einer Zündkerze angeordnet ist;
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2a eine
perspektivische Ansicht eines geradlinigen Bauelements mit induktiver
Komponente gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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2b bis 2c Bereiche
des Bauelements aus 2a, wobei unterschiedliche Ausführungsformen
für ein
Anschlussteil dargestellt sind;
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2d eine
weitere erläuternde
Ausführungsform
für ein
Anschlussteil zum besseren Verständnis
der vorliegenden Erfindung;
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3 schematisch
eine Ausführungsform mit
gekrümmtem
weichmagnetischen Kern;
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4a schematisch
eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Bauelements, wobei
eine zusätzliche
kapazitive Komponente in einer im Wesentlichen linearen Anordnung
vorgesehen ist;
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4b eine
Ausführungsform,
in der die induktive Komponente in einer ringförmigen Anordnung um die kapazitive
Komponente herum angeordnet ist; und
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5 schematisch
eine Ausführungsform,
in der das erfindungsgemäße Bauelement
unmittelbar an der Zündkerze
angebracht ist.
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Mit
Bezug zu den Figuren werden nunmehr weitere anschauliche Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung beschrieben.
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1 zeigt
schematisch eine Zündanlage 150,
wie sie typischerweise für
Wärmekraftanlagen mit
Zündkerzen,
beispielsweise Ottomotoren, und dergleichen verwendet wird. Die
Zündanlage 150 umfasst
eine Vorrichtung 151 zum Erzeugen eines Hochspannungszündimpulses,
wobei die Vorrichtung 151 diverse Komponenten, wie Spulen,
Kondensatoren, Transformatoren, mechanische und elektronische Schaltkomponenten
aufweisen kann, die der Einfachheit halber nicht dargestellt sind.
Ferner umfasst die Zündanlage 150 eine
oder mehrere Verbindungsleitungen 152, die im Aufbau so
ausgebildet ist, um das Zuführen
von Hochspannungen beispielsweise im Bereich von 10000 bis 50000
Volt zu einer Zündkerze 154 zu
ermöglichen.
Die Verbindungsleitung 152 besitzt in der Regel einen gewissen
ohmschen Widerstand und weist eine gewisse geringe Streuinduktivität sowie
entsprechende Streukapazitäten 153,
die über
die Leitung verteilt sind, auf. Wie eingangs bereits erwähnt ist,
kann der ohmsche Widerstand der Leitung 152 so eingestellt
sein, um eine gewisse Bedämpfung
hochfrequenter Komponenten zu erreichen, ohne jedoch den Strom während der Glimmentladungsphase
zu stark zu reduzieren. Ferner ist in der Zündanlage 150 ein Zuleitung 152 große induktive
Komponente aufweist, in der Nachbarschaft der Zündkerze 154 vorgesehen.
Hierbei erlaubt der mechanisch starre Aufbau des Bauelements 100 eine
Montage des Bauelements 100 in unmittelbarer Nähe der Zündkerze 154,
wobei die elektrischen Eigenschaften des Bauelements 100 im
Wesentlichen beibehalten werden, unabhängig von der Art und Weise,
wie die Verbindungsleitung 152 in der Zündanlage 150 verlegt
ist. Insbesondere kann sich auf Grund äußerer Bedingungen sowie einer
Positionsänderung
der Leitung 152 auch deren Hochfrequenzverhalten als Folge
einer Änderung
der Streukapazitäten 153 verändern, während die
elektrischen und magnetischen Eigenschaften des Bauelements 100 im
Wesentlichen beibehalten werden, insbesondere wenn dieses an oder
in der Nähe
der Zündkerze 154 fixiert
ist.
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Beim
Betrieb der Zündanlage 150 werden periodisch
Hochspannungsimpulse über
die Zuleitung 152 an die Zündkerze 154 geliefert,
wobei insbesondere die parasitären
Kapazitäten 153,
die auch an der Zündkerze 154 vorhanden
sind, zunächst
auf die Durchbruchspannung aufgeladen werden, die dann zu einem
Durchbruch an Elektroden der Zündkerze
mit einer entsprechenden Plasmabildung führt. Während dieses Durchbruches fließen relativ
hohe Ströme,
bis zu 100 Ampere, wobei sich insbesondere die Kapazität an der
Zündkerze 154 entlädt und damit ihre
elektrische Energie über
die Zündkerzenelektroden
und das Plasma in den Gasraum abgibt. Beim Durchbruch tritt auch
ein großer
Spannungssprung von etwa 10 000 Volt bis 100 Volt auf, der in Verbindung
mit den hohen Strömen
während
der kurzen Phase des Durchbruchs, die einige Nanosekunden andauert,
einen hohen Anteil an hochfrequenten Störwellen erzeugt. Auf Grund
des relativ hohen Widerstandes bei hohen Frequenzen auf Grund der
großen
induktiven Komponente, die das Bauelement 100 auf Grund
der auf dem weichmagnetischen Kern 101 aufgebrachten Wicklung 102 besitzt,
wird die Einkopplung dieser Störwellen
in die Verbindungsleitung 152 effizient gedämpft, da
sich in Verbindung mit den parasitären Kapazitäten 153 eine Tiefpassfilterfunktion
ergibt, die auf Grund der größeren induktiven Komponente
des Bauelements 100 deutlich intensiver ist als in konventionellen
Zündkabeln.
Nach erfolgter Entladung der Kapazität der Zündkerze 154 kann die
in der Induktivität
des erfindungsgemäßen Bauelements 100 gespeicherte
Energie weiterhin effizient an die Zündkerze 154 übertragen
werden und damit die Phase der Bogenentladung und der sich anschließenden Glimmentladung
speisen. Hierbei kann das Bauelement 100 einen gewünschten
ohmschen Widerstandsbereich aufweisen, der in einer Ausführungsform
durch den spezifischen Widerstand der leitenden Komponente gegeben
ist, die die Wicklung 102 bildet. Auf diese Weise kann
eine für
die Zündanlage 150 gewünschte ohmsche
Komponente in dem Bauelement 100 verwirklicht werden, so
dass beispielsweise die Verbindungsleitung 152 als eine gut
leitende Kupferleitung aufgebaut sein kann, um damit unter Umständen besser
die elektrischen und mechanischen Eigenschaften der Leitung 152 einstellen
zu können.
Beispielsweise können
auf Grund eines dünneren
Kernmaterials, da dieses beispielsweise leitfähiger ausgebildet sein kann,
eine Reduzierung der Streukapazitäten 153 erreicht werden, die
dann auch bei sich ändernden
Umgebungsbedingungen, wie Feuchtigkeit, Lage im Motorraum, und dergleichen
eine geringere Neigung zum Ändern
des Kapazitätswerts
aufweisen können.
Da somit das elektrische Verhalten der Zündanlage 154 deutlicher von
dem erfindungsgemäßen Bauelement 100 auf Grund
seiner ohmschen und induktiven Komponenten bestimmt ist, lässt sich
auch eine deutlich effizientere Anpassung der elektrischen Werte
der Zündanlage 150 zur
Verbesserung der Störwellenunterdrückung erreichen,
als dies ohne das Bauelement der Fall ist.
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2a zeigt
perspektivisch ein erfindungsgemäßes Bauelement 200,
wie es beispielsweise in der Zündanlage 150 für das Bauelement 100 in 1 verwendbar
ist. Das Bauelement 200 besitzt eine im Wesentlichen lineare
Konfiguration mit einem weichmagnetischen Kern 201, auf
den eine Wicklung 202 aufgebracht ist, die sich über eine
Länge 203 erstreckt.
In dem gezeigten Beispiel erstreckt sich die Wicklung 202 im
Wesentlichen über
die vollständige Länge des
Kerns 201, so dass die Länge 203 der Wicklung
der effektiven Länge
des Kerns 201 entspricht. Der weichmagnetische Kern 201 ist
aus einem festen Material hergestellt, so dass dieser formstabil
ist und besitzt eine Permeabilität,
die größer als eins
ist. Insbesondere kann das Material des Kerns 201 ein Ferritmaterial
sein, das in Verbindung mit einer moderat hohen Permeabilität auch einen äußerst hohen
spezifischen Widerstand aufweist, so dass bei einem Spannungsabfall über die
Länge 203 hinweg bei
vorgegebener Querschnittsfläche
lediglich ein vernachlässigbarer
Stromfluss auftritt. In besonderen Ausführungsformen weist das weichmagnetische Kernmaterial
einen spezifischen Widerstand von größer als 104 Ohm × Meter
und in einer speziellen Ausführungsform
von 10 Ohm × Meter
oder größer auf. Mit
einem entsprechenden Kernmaterial lässt sich beispielsweise mit
einem Wert von 5 bis 10 cm für
die Länge 203 bei
einer Querschnittsfläche
von ungefähr 0,3
cm2 zuverlässig ein Durchschlag bei den
in Zündanlagen üblicherweise
auftretenden Spannungen vermeiden. Der weichmagnetische Kern 201 kann eine
Isolierung in Form eines Isolationslackes aufweisen, wobei jedoch
auf Grund des hohen spezifischen Widerstandes die Wicklung 202 auch
ohne eine entsprechende Lackisolierung des Kerns 201 auf
diesem aufgebracht sein kann. Die Wicklung 202 kann aus
einem beliebigen geeigneten leitenden Material in Form eines Drahtes,
einer Litze oder eines Bandes aufgebaut sein, etwa aus Kupfer, Edelstahl, Widerstandsmaterial,
Kohlefaserkomponenten, und dergleichen. In einer besonderen Ausführungsform ist
die Wicklung 202 aus einem Widerstandsdrahtmaterial aufgebaut,
um der Wicklung 202 eine gewünschte ohmsche Widerstandskomponente
zu verleihen. Das leitende Material der Wicklung 202 kann eine
individuelle Isolation für
die einzelnen Windungen aufweisen, um damit eine gewisse Grundisolierung
gegenüber
dem Kern 201 zu erreichen und um die Oberfläche der
Wicklung, d. h. der einzelnen Windungen, möglichst glatt zu gestalten,
um beispielsweise Vorteile beim Vergießen des Bauelements 200 durch
eine effizientere Verteilung des Vergussmaterials zu erreichen.
Beispielsweise kann eine Lackisolierung für die Wicklung 202 vorgesehen
sein. In einigen Ausführungsformen
kann die Wicklung 202 auch in dem Kernmaterial des Kerns 202 eingebettet
sein, indem beispielsweise der Kern 201 entsprechend ausgebildete
Rillen oder Vertiefungen aufweist. Damit ergibt sich eine störunanfällige Konfiguration während des
Herstellungsprozesses, da bei der Fertigung des Bauelements 200 die
Wicklung 202 durch das Kernmaterial 201 gut geschützt ist.
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Die
Formgebung des Kernmaterials 201 ist ferner so gestaltet,
dass nur geringe Feldstärkeüberhöhungen über die
gesamte Länge 203 hinweg
auftreten. In der gezeigten Ausführungsform
weist hierzu der Kern 201 einen im Wesentlichen runden
Querschnitt auf, der über
die effektive Länge 203 hinweg im
Wesentlichen konstant bleibt. In anderen Ausführungsformen können jedoch
andere Querschnittsformen verwendet werden, beispielsweise oval,
elliptisch, im Wesentlichen rechteckig oder quadratisch, wobei hierbei
keine scharfkantigen Übergänge gebildet
werden, so dass auch bei „rechteckigen", „quadratischen" oder ähnlichen
Querschnittskonfigurationen nur gerundete Kanten und Übergänge auftreten. Das
Bauelement 200 weist ferner ein Anschlussteil 204 auf,
das zumindest teilweise aus einem leitfähigen Material hergestellt
ist. In der gezeigten Ausführungsform
ist das Bauelement 200 mit zwei Anschlussteilen 204 dargestellt,
so dass beispielsweise der Anschluss an eine Zündkerze sowie an eine Verbindungsleitung
möglich
ist. In anderen Ausführungsformen
kann das Bauelement 200 jedoch bereits in einer der zuvor
genannten Komponente integriert sein, so dass lediglich ein Anschlussteil 204 oder
gar kein Anschlussteil erforderlich ist. In der gezeigten Ausführungsform
weist das Anschlussteil 204 einen leicht konischen Verlauf
auf, wobei ein Übergang 204a zu
dem weichmagnetischen Kern 201 so ausgebildet ist, dass
das Anschlussteil 204 mit einer entsprechend angepassten
Stirnfläche
mit einer gezeigten Ausführungsform
weist das Anschlussteil 204 einen leicht konischen Verlauf
auf, wobei ein Übergang 204a zu
dem weichmagnetischen Kern 201 so ausgebildet ist, dass
das Anschlussteil 204 mit einer entsprechend angepassten
Stirnfläche
mit einer entsprechenden Stirnfläche
des Kerns 201 verbunden ist. In diesem Falle der einander
angepassten Konturen kann das Anschlussteil 204 vollständig aus
einem leitenden Material hergestellt sein, ohne dass eine negative
Auswirkung auf das magnetische Verhalten des Kerns 201 zu
erwarten ist. In anderen Ausführungsformen
weist das Anschlussteil 204 einen dielektrischen Bereich
auf, der dann mit dem Kern 201 überlappen kann, um eine einfache
und zuverlässige mechanische
Verbindung zu dem Kern 201 herzustellen, ohne dass der
mit dem Kern überlappende Bereich 201 des
Anschlussteiles 204 eine Kurzschlusswindung bildet. Die
Fixierung des Anschlussteiles 204 an dem weichmagnetischen
Kern 201 kann beispielsweise mittels eines Klebers erfolgen,
wobei die Klebung vorteilhafterweise so ausgebildet ist, dass keine
Spitzen an dem Anschlussbereich 204a auftreten. Der Anfang
oder das Ende der Wicklung 202, das in der Figur als 202a bezeichnet
ist, kann mit dem Anschlussteil 204 durch eine beliebige
geeignete Befestigungsart, beispielsweise durch Verschweißung, verbunden
sein. Hierbei kann auch eine Bearbeitung des Endes 202a so
erfolgen, dass eine Quetschung mit anschließender Verschweißung oder Verlötung durchgeführt wird,
um damit mögliche
Erhebungen an der Oberfläche
des Endbereichs 202a zu vermeiden. Auch kann in dem Anschlussteil 204 eine
entsprechende Einkerbung vorgesehen werden, in die der Endbereich 202 eingeführt ist,
so dass der Endbereich 202a dann verlötet, verschweißt oder verklebt
werden kann.
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2b bis 2c zeigen
schematische einige Ausführungsformen
für die
Anpassung des Anschlussteils 204 an den weichmagnetischen
Kern 201.
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2b zeigt
einen Teil des Bauelements 200, wobei das Anschlussteil 204 einen
ersten Bereich 204c mit verrundeter Eintrittskante und
einen zweiten Bereich 204b aufweist, der an dem Anschlussbereich 204a mit
der entsprechenden Stirnfläche
an die entsprechende Stirnfläche
des Kerns 201 angebracht ist. Hierbei verjüngt sich
der Bereich 204b von dem Anschlussbereich 204a in
Richtung auf den ersten Bereich 204c, so dass der kleinere Durchmesser
des Bereichs 204c, der beispielsweise an die Gegebenheiten
eines anzuschließenden Hochspannungskabels
oder einer Zündkerze
angepasst ist, auf den für
das magnetische Verhalten des Kerns 201 erforderlichen
Größendurchmesser
hin angepasst wird, ohne dass störende
Feldstärkenspitzen
an den entsprechenden Übergängen auftreten können. Ferner
sollte beachtet werden, dass in der in 2b dargestellten
Bauweise die Bereiche 204c und 204b vollständig aus
leitendem Material hergestellt sein können. In anderen Ausführungsformen kann
beispielsweise ein nicht leitender Bereich, der in 2b als 204d dargestellt
ist, so vorgesehen sein, um einen Teil des Kerns 201 für eine verbesserte
mechanische Festigkeit zu umschließen, ohne dass der mit dem
Kern 201 überlappende
Bereich des dielektrischen Materials 204d eine Kurzschlusswicklung
bildet.
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In 2b ist
ferner die Wicklung 202 so dargestellt, dass diese einen
minimalen Abstand 203a jeweils zweier benachbarter Wicklungen
aufweist, wobei dieser minimale Abstand, der einer gewünschten
Isolationsstrecke entspricht, über
die gesamte Länge 203 (siehe 2a)
hinweg im Wesentlichen konstant ist. Auf diese Weise wird die zur
Verfügung stehende
Länge des
Kerns 201 im Hinblick auf die Anzahl der möglichen
Windungen sowie deren Zuverlässigkeit
im Hinblick auf Hochspannungsüberschläge optimal
ausgenutzt.
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2c zeigt
den Anschlussbereich 204 in einer variierten Weise, wobei
sich die Verjüngung
des Bereichs 204b nicht auf die gesamte Länge des
Bereichs 204b verteilt. Ferner ist in dem Bereich 204b eine
Vertiefung 205 eingearbeitet, in der der Endbereich 202a der
Wicklung 202 eingeführt
ist. In einer speziellen Ausführungsform
ist dabei die Vertiefung 205 so gestaltet, dass der Endbereich 202a im
Wesentlichen vollständig
in den Bereich 204b eingebettet ist, so dass sich mittels
eines Lotes oder eines Klebers eine nahezu planare Oberfläche des
Bereichs 204b oder zumindest eine Oberfläche ohne hervortretende
scharfkantige Bereiche ergibt, so dass sich auch im Bereich des
Endes 202a eine Oberflächengestalt
ergibt, die ein Auftreten von Feldstärkeüberhöhungen reduziert.
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Fig.
zeigt schematisch ein weiteres erläuterndes Ausführungsbeispiel
des Bauelements 200 zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung,
wobei das Anschlussteil 204 so ausgeführt ist, dass auch der Bereich 204b eine
im Wesentlichen gleichbleibende Querschnittsfläche entlang der Längsrichtung
aufweist, die der Kontur des Kernes 201 so angepasst ist,
dass keine scharfkantigen Feldstärkespitzen
erzeugende Übergänge im Bereich 204a entstehen.
Ferner ist in diesem erläuternden
Ausführungsbeispiel
ebenso wie in dem Beispiel aus 2b der
minimale Abstand 203a, der bei den auftretenden Spannungsabfällen einen Überschlag zwischen
benachbarten Windungen der Wicklung 202 verhindert, konstant über die
gesamte Länge 203 angeordnet,
wobei in Es sollte beachtet werden, dass die mit Bezug zu den 2a bis 2d vorgestellten Ausführungsbeispiele
in beliebiger Weise miteinander kombinierbar sind, so dass je nach
Bauteilerfordernissen, Anwendungszwecken, Herstellungsverfahren
und dergleichen eine geeignete Konfiguration ausgewählt werden
kann. Beispielsweise kann die Vertiefung 205 (2c)
in allen bisher beschriebenen Ausführungsformen an einem oder
beiden Anschlussteilen 204 vorgesehen werden, um damit
eine zuverlässigere
und hochspannungsstabilere Verbindung von dem Anschlussteil 204 zu
der Wicklung 202 herzustellen. Des weiteren können Kanten 204d an der
Eintrittskante des Bereichs 204c und entsprechende Kanten
am Innendurchmesser der Öffnungen 204e (siehe 2a)
abgerundet sein, um damit das Auftreten eventueller Feldstärkeüberhöhungen in
diesen Bereichen zu reduzieren oder zu vermeiden.
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Bei
der Herstellung des Bauelements 200 kann zunächst eine
Frequenz oder ein Frequenzbereich festgelegt werden, für den eine
möglichst
hohe Bedämpfung
gewünscht
wird, ohne dadurch niederfrequente Komponenten des Zündstroms
nachteilig zu beeinflussen. Wie eingangs bereits erwähnt wurde,
ist eine wesentliche Quelle von Störwellen der Stromimpuls und
der dabei auftretende Spannungsabfall während der Durchbruchsphase,
in der sich ein leitendes Plasma zwischen den Elektroden der Zündkerze
ausbildet. Die dabei auftretenden Störwellen können in den Frequenzbereich
bis einige 100 MHz reichen, so dass zunächst ein entsprechend hoher Dämpfungswiderstand
bei einer gewünschten
Frequenz festgelegt werden kann. Ferner kann auch von vornherein
ein gewünschter
Gleichspannungswiderstand ermittelt werden, der zur Begrenzung des
Funkenstromes dienen kann. Aus diesen Werten lässt sich somit dann die erforderliche
Induktivität
des Bauelements 200 festlegen. Anhang dieser ermittelten Induktivität und der
zu erwartenden Strombelastung des Bauelements 200 lassen
sich sodann magnetische Parameter des Kerns 201 ermitteln,
wobei sich dann mit einer entsprechenden Windungszahl die für die zu
erwartende Strombelastung geeignete Induktivität ergibt. Beispielsweise lässt sich
aus einem gewünschten
minimalen Abstand zweier benachbarter Windungen der aufzubringenden
Wicklung 202 eine minimale Gesamtlänge 203 der Wicklung 202 bestimmen,
wobei bei einer linearen Konfiguration des Bauelements 200 diese
sich ergebende Länge 203 auch
die effektive magnetische Länge
repräsentieren kann,
um damit die Gesamtabmessung des Bauelements klein zu halten. Auf
der Grundlage der Länge 203 lässt sich
somit dann ein geeignetes weichmagnetisches Material auswählen, das
einerseits bei dem erforderlichen Querschnitt in Verbindung mit
der festgelegten Windungszahl die erforderliche Induktivität erzeugt
und andererseits für
den erforderlichen effektiven Querschnitt einen ausreichend hohen
Widerstand über
die Länge 203 ergibt,
so dass kein Kurzschluss der Hochspannung über das Kernmaterial erfolgen
kann. Da sich die einzelnen Größen, etwa
Windungszahl, Abmessungen des Kerns 201, relative Permeabilität des Kernmaterials
und dessen spezifischer Widerstand gegenseitig beeinflussen, kann
es gegebenenfalls erforderlich sein, mehrere Berechnungsdurchläufe auszuführen, um
für die
vorgegebenen Größen, wie
Induktivität
und minimaler Abstand zwischen benachbarten Windungen die weiteren
Größen zu bestimmen.
Beispielsweise lässt sich
mit einem Kernmaterial mit der Bezeichnung FI242 von der Fa. Vogt
bei einer effektiven Länge 203 von
etwa 5 cm und einem Kernquerschnitt von 0,5 cm2 mit
einer Windungszahl von 100 eine Induktivität von ca. einigen 100 μH erreichen.
Hierbei besitzt der Kern 201 einen Widerstand von mehr
als 10 Megaohm, so dass sich bei einem Spannungsabfall von 10 000
Volt ein Strom von weniger als 1 Milliampere ergäbe. Zu anderen geeigneten Kernmaterialien
gehört das
Material FI292 der Fa. Vogt.
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Nach
erfolgter Festlegung der magnetischen Parameter und damit der geometrischen
Abmessungen des Kerns 201 kann die erforderliche Leiterlänge der
Wicklung 202 bestimmt werden, woraufhin ein Leiter, beispielsweise
ein Draht, ein Band, oder ein anderes geeignetes Material mit einem
passenden spezifischen Widerstand ausgewählt werden kann, um den gewünschten
ohmschen Widerstand des Bauelements 200 einzustellen. Daraufhin
kann der Kern 201 durch Verpressen und Sintern des geeigneten
Kernmaterials hergestellt und bewickelt werden und anschließend werden
die Anschlussteile 204 mit einer geeigneten Form hergestellt
und an dem Kern 201 so befestigt, dass entsprechend scharfkantige, feldstärkespitzenerzeugende Übergänge vermieden werden.
Das Befestigen der Anschlussteile 204 kann beispielsweise
durch Verkleben erfolgen, wobei zuvor, während oder nach der Befestigung
des Anschlussteils 204 die Endbereiche 202a der
Wicklung 202 befestigt werden, beispielsweise durch Verschweißen, Verlöten oder
Verkleben. Abschließend kann
eine geeignete Ummantelung gebildet werden, beispielsweise durch
Vergießen
des Bauelements 200 mit einem entsprechenden isolierenden
Material, wobei vorzugsweise Verfahren eingesetzt werden, die die
Anzahl von Lufteinschlüssen
in dem Isolationsmaterial gering halten, um damit keine Koronaentladung
entstehen zu lassen.
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Vorzugsweise
werden bei der Bestimmung der elektrischen Eigenschaften, d.h. der
Induktivität möglicherweise
in Kombination mit dem ohmschen Widerstand, des Bauelements 200 auch
die Eigenschaften anderer Komponenten, etwa der Zündkabel und/oder
der Zündkerze,
in Form der entsprechenden Kapazitäten berücksichtigt. Auf diese Weise lässt sich
das Filterverhalten, das durch die induktive Komponente des erfindungsgemäßen Bauelements ein
stark frequenzabhängiges
Verhalten aufweist, auf gewisse Frequenzen und Frequenzbereiche
ohne Änderung
der restlichen Komponenten einstellen.
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3 zeigt
schematisch eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Bauelements 300,
wobei ein Kern 301, auf dem eine Wicklung 302 aufgebracht
ist, einen gekrümmten
Bereich besitzt, der in dem gezeigten Ausführungsbeispiel in Form eines
Ringkerns vorgesehen ist. Das Bauelement 300 weist ferner
an dem Ringkern 301 angebrachte Anschlussteile 304 auf,
deren Formgebung wiederum so gestaltet ist, dass scharfkantige Übergänge im Wesentlichen
vermieden werden, um damit Bereiche mit erhöhter Feldstärke im Wesentlichen zu vermeiden.
Insbesondere sind in einem Kontaktbereich 304a das Anschlussteil 304 und
der Ringkern 301 in ihrer Kontur einander so angepasst,
dass keine feldstärkeüberhöhenden Bereiche
auftreten. Die Wicklung 302 kann mit den Anschlussteilen 304 so verbunden
sein, wie dies auch mit Bezug zu den Ausführungsformen in den 2a bis 2c beschrieben
ist. Die Wicklung 302 ist so auf den Kern 301 aufgebracht,
dass sich an dessen inneren Radius ein minimaler Abstand 302a ergibt,
der den Erfordernissen der Spannungsfestigkeit genügt. Vorzugsweise
ist dabei der minimale Abstand 302a zwischen zwei benachbarten
Windungen im Wesentlichen konstant. Ferner ist in der dargestellten
Ausführungsform
die Wicklung 302 lediglich über eine Hälfte des Ringkerns 301 ausgeführt, so
dass sich ein maximaler Abstand zwischen den beiden diametral gegenüberliegenden
Anschlussteilen 304 ergibt, der ausreichend ist, um Spannungsdurchschläge zwischen
den beiden Anschlussteilen 304 zu vermeiden. Da sich bei der
Ringkernanordnung im Vergleich zur Stabanordnung der 2a bis 2c bei
gleicher effektiver magnetischer Länge des Ringkerns 301 im
Vergleich zum Kern 201 eine kompaktere Abmessung in Richtung
der Anschlussteile ergibt, kann die Ausführung aus 3 bei
gewissen Anwendungszwecken vorteilhafter sein, wenn eine hohe mechanische
Stabilität
und geringer Abstand zur Zündkerze
erforderlich ist. Da unter Umständen
die magnetischen Parameter des Ringkerns 301 eine höhere Induktivität bei gleicher
oder geringerer Windungszahl im Vergleich zur linearen Anordnung
ermöglichen
können,
kann auf Grund der geringeren Anzahl an Windungen eine bessere Isolierung
des Wicklungsleiter erfolgen, so dass ggf. die Anforderungen an
den spezifischen Widerstand des Kernmaterials des Ringkerns 301 nicht wesentlich
höher sein
müssen
als in der linearen Konfiguration. Hinsichtlich der weiteren Eigenschaften,
beispielsweise hinsichtlich des ohmschen Widerstandes des Bauelements 300,
dessen Bauweise und der Auswahl der Parameter zur Herstellung des Bauelements 300 gelten
die gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit Bezug für das Bauelement 300 dargelegt
sind.
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Wie
zuvor bereits erwähnt
ist, kann es vorteilhaft sein, im Hinblick auf eine Verbesserung
des Zündverhaltens
und/oder eine Verbesserung der Störwellenunterdrückung, eine
zusätzliche
kapazitive Komponente in Verbindung mit einer Induktivität vorzusehen.
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4a zeigt
eine Ausführungsform,
in der ein erfindungsgemäßes Bauelement 400 einen weichmagnetischen
starren Kern 401 aufweist, auf welchem eine Wicklung 402 aufgebracht
ist, um dem Bauelement 400 eine induktive Komponente zu
verleihen, wie dies bereits auch in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen
beschrieben ist. Des weiteren umfasst das Bauelement 400 eine
kapazitive Komponente 410, die in der dargestellten Ausführungsform als
ein koaxialer Kondensator ausgeführt
ist. Die kapazitive Komponente 410 weist eine erste, innere Elektrode 411,
die aus einem geeigneten leitenden Material, beispielsweise Metall,
aufgebaut ist. Die innere Elektrode 411 ist von einem Dielektrikum 413 umgeben,
das mit einer geeigneten relativen Permittivität und einer Dicke vorgesehen
ist, um ein Durchschlagen bei den auftretenden Hochspannungen zu vermeiden.
Geeignete Materialien sind hierfür
aus dem Bereich der Hochspannungskondensatoren bekannt. Um das Dielektrikum 413 herum
ist eine äußere Elektrode 412 ausgebildet,
die zumindest teilweise einen Anschlussbereich 412a aufweist,
um damit die Elektrode 412 auf ein Bezugspotential zu legen.
Ferner ist eine Isolierung 414 vorgesehen, die das Bauelement 400 im
Wesentlichen umhüllen
kann, wobei jedoch zumindest der Bereich 412a zugänglich bleibt.
Ferner sind Anschlussteile 404 an beiden Enden des Bauelements 400 vorgesehen,
so dass dieses mit entsprechenden Zuleitungen und/oder Zündkerzen
und dergleichen verbindbar sind. Hinsichtlich der Formgebung der
Anschlussteile 404 gelten die gleichen Kriterien, wie sie
zuvor mit den entsprechenden Teilen 304, 204 dargelegt
sind.
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Bei
der Gestaltung des Bauelements 400 wird vorteilhafterweise
der kapazitive Wert der Komponente 410, der beispielsweise
im Bereich von 10 pF bis etwa 100 pF liegen kann, berücksichtigt,
um das gewünschte
störwellenunterdrückende Verhalten und/oder
Zündverhalten
zu erreichen. Obwohl das Bauelement 400 in 4a zunächst in
seinem Anschlussverhalten symmetrisch erscheint, ist es dennoch
vorteilhaft, das Bauelement 400 mit der kapazitiven Komponente 410 zu
der Zündkerze
hin anzuordnen, so dass beim Betrieb einer Zündanlage, die in der kapazitiven
Komponente 410 gespeicherte Energie induktionsarm an die
Zündkerze übertragen werden
kann. Des weiteren bildet die kapazitive Komponente 410 im
Zusammenwirken mit der Induktivität, die durch den Kern 401 und
die Wicklung 402 bestimmt ist, einen effizienten Tiefpass,
so dass bereits ein hohes Maß an
Störwellenunterdrückung vor der
Einkopplung in angeschlossene Zündkabel
stattfindet, so dass in diesem Falle die Effizienz der Störwellenunterdrückung weniger
von den parasitären Kapazitäten der
Zuleitung abhängt
und damit ein definierteres und genauer vorherbestimmbares Verhalten
des Bauelements 400 erreichbar ist. Ferner kann auf Grund
der relativ hohen Induktivität
des Bauelements 400 die darin gespeicherte Energie während der
Bogenentladungs- und Glimmentladungsphase abgegeben werden, wobei
dennoch trotz der nun höheren
Induktivität
der Zuleitung eine größere Energie während der
kurzen Durchbruchsphase auf Grund der kapazitiven Komponente 410 für den Zündvorgang
bereitsteht.
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4b zeigt
eine weitere Ausführungsform des
Bauelements 400, wobei die kapazitive Komponente 410 wiederum
als ein koaxialer Kondensator vorgesehen ist, während die induktive Komponente mittels
eines Ringkerns und einer entsprechenden Wicklung, wie dies beispielsweise
in 3 gezeigt ist, erreicht wird. Auf Grund dieses
Aufbaus ergibt sich eine äußerst kompakte
Anordnung, die somit in unmittelbarer Nähe der Zündkerze anbringbar ist.
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5 zeigt
ein Ausführungsbeispiel,
in der ein erfindungsgemäßes Bauelement
mit induktiver Komponente 500 unmittelbar an einer Zündkerze 550 angeordnet
ist. Hierbei ist ein im Wesentlichen ringförmiger Kern 501 vorgesehen,
der in einem geeigneten Isolationsmaterial 553 eingebettet
ist, das den Körper 551 der
Zündkerze 550 zumindest
teilweise umschließt.
Eine Mittelelektrode 552 ist hierbei elektrisch mit der
Wicklung des Bauelements 500 verbunden, während das
andere Ende der Wicklung mittels eines Anschlussteiles 504 für die Verbindung mit
einer entsprechenden Zuleitung ausgebildet ist. Hinsichtlich der
Einzelheiten des Aufbaus des Bauelements 500 gelten die
gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit den vorhergehenden Ausführungsbeispielen dargelegt
sind. Insbesondere ist die Konfiguration des Bauelements 500 nicht
auf eine gekrümmte
Bauweise festgelegt, sondern es können auch geradlinige Konfigurationen
durch eine entsprechende Verlängerung
der Zündkerze 550 verwirklicht
werden. Des weiteren kann das Bauelement 500 und/oder die Zündkerze 550 eine
geeignet bemessene kapazitive Komponente aufweisen, um damit das
Zündverhalten
und/oder das Störwellenunterdrückungsverhalten zu
verbessern, wie dies zuvor beschrieben ist. Auf Grund der Integration
dese Bauelements 500 in die Zündkerze lässt sich eine äußerst kompakte,
störunanfällige Bauweise
erreichen, wobei auf Grund der räumlichen
Nähe des
störwellenunterdrückenden Bauelements
zur eigentlichen Störquelle
eine sehr effiziente Störwellenunterdrückung erreicht
wird und wobei die elektrischen Parameter der Verbindungsleitung
nunmehr einen geringen Fluss ausüben.
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Es
gilt also: Die vorliegende Erfindung stellt ein Bauelement mit induktiver
Komponente zur Störwellenunterdrückung in
Zündanlagen
und ein Verfahren zur Herstellung des Bauelements bereit, wobei durch
Verwendung eines starren weichmagnetischen Kernes ein sehr kompakter
und damit in unmittelbarer Nähe
der Störquelle
anbringbarer Aufbau verwirklicht wird.