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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schließvorrichtung mit einem Schließzylinder, einer inneren und einer äußeren Handhabe, die drehbar an gegenüberliegenden Enden des Schließzylinders angeordnet sind, einem verschwenkbar an einem Gehäuse des Zylinders gelagerten Schließbart und einer elektronischen Steuereinheit zur Prüfung der Zutrittsberechtigung und Steuerung einer Kupplung, durch welche eine Wirkverbindung zwischen einer der Handhaben und dem Schließbart herstellbar ist. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Betätigen einer derartigen Steuervorrichtung.
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Schließvorrichtungen der eingangs genannten Art dienen der schlüssellosen Zugangskontrolle und sind hinsichtlich ihrer Gestaltung im Wesentlichen in Einsteckschlösser für Türen nach DIN 18251 angepasst, speziell durch Ausbildung eines Schließzylinders nach DIN 18252. Solche Schließzylinder weisen ein Zylindergehäuse und einen darin verschwenkbar gelagerten Schließbart auf, der über die Längsseite des Zylindergehäuses verschwenkt werden kann, um das Schloss auf- und zuzusperren. Bei herkömmlichen Schließzylindern umfasst das Zylindergehäuse einen Zylinderkern, der mit einem passenden Schlüssel im Gehäuse gedreht werden kann und der auf den Schließbart einwirkt.
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Die bekannten mechanischen Schließzylinder lassen bezüglich Sicherheit, Schließplangestaltung und Flexibilität viele Wünsche offen. Herkömmliche Schlüssel können leicht kopiert werden. Bei einer Schließanlage müssen die Schlüssel eine hierarchische Struktur aufweisen und der Verlust des Zentralschlüssels erfordert in der Regel einen Austausch sämtlicher Schlösser der Schließanlage.
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Um dem Abhilfe zu schaffen, sind in der Vergangenheit bereits mehrfach so genannte schlüssellose Schließvorrichtungen vorgeschlagen worden, die eine elektronische Steuerungseinheit aufweisen, die mit einem elektronischen und von dem Benutzer mitgeführten Schlüssel, der auch als Identträger zur drahtlosen Kommunikation mit einer Zugriffskontrollelektronik der elektronischen Steuereinheit bezeichnet wird, zusammenwirkt. Hierbei handelt es sich regelmäßig um einen Transponder, dessen Identcode von der elektronischen Steuerungseinheit im Rahmen eines Abfrageprotokolls abgefragt wird. Bei passender Zutrittsberechtigung steuert die Steuerungseinheit eine Kupplung, durch welche eine Wirkverbindung zwischen einer der Handhaben und dem Schließbart herstellbar ist.
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Aus der
DE 198 51 308 A1 ist eine gattungsgemäße Schließvorrichtung bekannt, bei welcher eine der Handhaben durch einen türaußenseitigen Drehknopf gebildet ist, der in sich eine Batterie aufnimmt und verdrehfest an einem Drehschaft befestigt ist, der drehbar in dem Zylindergehäuse gelagert ist und in etwa bis zu dem Schließbart reicht. Dieser ist verdrehsicher auf einem Zylinderkern angeordnet, der drehbar auf der anderen Seite des Drehschaftes in dem Zylindergehäuse gelagert ist und verdrehfest mit der anderen Handhabe, die an der Türinnenseite in Form eines weiteren Drehknaufs vorgesehen ist, verbunden ist. Zwischen dem Drehschaft und dem Zylinderkern befindet sich eine über einen Magneten gesteuerte Kupplung. Durch Drehen an dem türinnenseitigen Drehknopf kann das Schloss jederzeit auf- und zugesperrt werden. Der türaußenseitige Knauf dreht üblicherweise frei. Lediglich nach erfolgreicher Abfrage der Zutrittsberechtigung steuert der Magnet die Kupplung und bewirkt eine Wirkverbindung zwischen dem Drehschaft und dem Zylinderkern, so dass durch eine Drehung der Handhabe an der Türaußenseite das Schloss ebenfalls auf- und zugesperrt werden kann.
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Diese vorbekannte Vorrichtung weist den Nachteil auf, dass die Kupplung über einen Magneten gesteuert wird und daher nicht auszuschließen ist, dass durch eine von außen aufgebrachte Magnetkraft die Zutrittsberechtigungsanfrage überbrückt und die Kupplung fremdgesteuert wird. Die vorbekannte Schließvorrichtung ist danach von außen manipulierbar. Darüber hinaus besteht das Problem, dass nicht sämtliche für die Zugriffsberechtigungsanfrage erforderlichen Module auf der Türinnenseite angeordnet sind. So umgibt beispielsweise bei dieser vorbekannten Schließvorrichtung der auf der Außenseite vorgesehene Knauf die Batterie, was zu dem weiteren Problem führt, dass die Stromquelle elektrisch über die Kupplung mit der Steuereinheit verbunden werden muss. Darüber hinaus muss bei dieser elektrischen Verbindung dem Umstand Rechnung getragen werden, dass zwischen der Batterie und der Steuereinheit eine Drehbewegung zugelassen werden muss. Weiterhin besteht der Nachteil, dass die zur Kommunikation mit dem Identträger an der Schließvorrichtung vorgesehene Antenne an der Türinnenseite vorgesehen ist, so dass die Steuerungseinheit mit der Zugriffselektronik zur Berechtigungsanfrage mit relativ hoher Funkleistung betrieben werden muss, damit eine Berechtigungsanfrage einer auf der Türaußenseite stehenden Person erfolgreich durchgeführt werden kann. Schließlich fehlen bei der vorbekannten Schließvorrichtung Mittel, die einen stromsparenden Betrieb derselben ermöglichen. So muss die vorbekannte Schließvorrichtung konstant Signale zur Berechtigungsabfrage aussenden, um die Anwesenheit einer mit Identträger ausgestatteten, einlassbegehrenden Person festzustellen.
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Dem letztgenannten Problem trägt bereits die auf den Erfinder der vorliegenden Anmeldung zurückgehende
DE 100 44 723 C1 Rechnung, die ein Schaltmittel aufweist, das durch Handbetätigung der Handhabe aktivierbar ist. Danach folgt eine Bestromung der die Zugriffsberechtigungsanfrage durchführenden Steuereinheit lediglich dann, wenn eine Person die Handhabe betätigt. In allen übrigen Fällen ist die Handhabe stromlos, so dass die bei dieser vorbekannten Vorrichtung vorgesehene Batterie eine hohe Lebensdauer hat.
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Eine weitere gattungsgemäße Schließvorrichtung, die ähnlich zu der aus der
DE 198 51 308 A1 beschriebenen Vorrichtung ist, wurde mit der
DE 199 23 786 A1 offenbart. Bei dieser vorbekannten Vorrichtung wird der Schließzylinder von einer Antriebswelle durchsetzt, die eine mittlere Ausnehmung zur Aufnahme eines ebenfalls den Schließzylinder durchsetzenden Zentralelementes aufweist, welches den Schließzylinder zur Anpassung an unterschiedliche Schließzylinderlängen endseitig überragt. An der Türinnenseite trägt die Antriebswelle einen tellerförmigen Aggregatträger, welcher über das Zentralelement verdrehfest mit der Antriebswelle gehalten ist und der die Steuerungseinheit sowie eine Batterie zur Stromversorgung derselben trägt. Über in dem Zentralelement vorgesehene elektrische Leitungen ist eine in dem äußeren Knauf angeordnete Antenne unmittelbar mit der in dem inneren Knauf aufgenommenen Steuerungseinheit verbunden.
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Der innere Knauf ist über eine Lagerhülse an dem Zylindergehäuse verdrehbar gelagert, welche die Lagerhülse teilweise umgibt und welche endseitig mit dem Schließbart permanent verdrehfest verbunden ist.
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Zwischen der Lagerhülse und der durchgehenden Antriebswelle ist eine Spule für eine magnetische Kupplung vorgesehen, die einen zwischen der Drehwelle und der Lagerhülse angeordneten Magnetanker bei Aktivierung radial nach außen verschwenken. Hierdurch wird die Drehwelle mit der Lagerhülse gekuppelt, so dass eine Wirkverbindung zwischen der äußeren Handhabe und dem Schließbart erstellt wird. Bei dieser Kupplung kann also die Tür von außen auf- und zugesperrt werden.
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Die Aktivierung der Steuerungseinheit erfolgt über einen Magnetschalter, der zwischen dem Aggregatträger und einer schließzylinderseitigen Endkappe der inneren Handhabe ausgebildet ist. Bei einer Drehung an der äußeren Handhabe wird durch diesen Magnetschalter ein Impuls erzeugt, durch den die elektrische Steuereinheit geschaltet wird.
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Aufgrund des vorerwähnten Konstruktionsprinzips weist die aus der
DE 199 23 786 A1 bekannte Schließvorrichtung hinsichtlich der zu fordernden Manipulationssicherheit dieselben Nachteile auf, wie die aus der
DE 198 51 308 A1 bekannte Schließvorrichtung. Zwar werden bei der
DE 199 23 786 A1 die Magnetanker radial nach außen verschwenkt, was eine magnetische Manipulation von den Stirnseiten des Schließzylinders her erschwert. Diese kann indes nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Ferner ist das Zentralorgan als Flachstab zur verdrehsicheren Aufnahme in dem Aggregatträger einerseits und einem den äußeren Türknauf haltenden Knaufträger andererseits ausgebildet und soll sich zwischen dem inneren und äußeren Knauf erstreckende elektrische Leiter umfassen, wodurch die Ausbildung der Schließvorrichtung aufwendig wird.
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Die
DE 102 25 649 A1 offenbart einen Schließzylinder mit einem inneren Drehknopf und einem äußeren Drehknopf, wobei die Drehknöpfe jeweils drehbar an gegenüberliegenden Enden des Schließzylinders angeordnet sind. Der Schließzylinder mit dem äußeren Drehknopf weist eine erste Kupplung mit einem mechanischen Zylinderschloss und eine zweite Kupplung mit einer elektrischen Bestätigungseinrichtung auf. Dadurch wird es möglich, unabhängig von der Funktionsfähigkeit der elektrischen Betätigungseinrichtung, Zugang zu mit der Schließeinrichtung gesicherten Räumen zu erhalten. Die erste Kupplung befindet sich in der äußeren Hälfte des Schließzylinders, wohingegen die zweite Kupplung türinnenseitig vorgesehen ist. Die erste und zweite Kupplung können einen verschwenkbar zwischen den beiden Kupplungen gelagerten Schließbart mit dem äußeren Drehknopf alternativ oder gleichzeitig verdrehfest verbinden. Der innere Drehknopf kann entweder verdrehfest unabhängig vom Schaltzustand der Kupplungen unmittelbar mit dem Schließbart oder mittelbar über die Kupplungen mit dem Schließbart verbunden werden. In letzterem Fall besteht eine Verbindung zwischen dem Schließbart und dem inneren Drehknopf nur dann, wenn eine der Kupplungen bestätigt ist. Die Verbindung zwischen dem inneren Drehknopf und dem Schließbart erfolgt durch mehrere Querbohrungen, die in dem inneren Drehknopf vorgesehen sind.
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Die
DE 198 24 713 A1 offenbart einen Schließzylinder mit einem Gehäuse und darin drehbar gelagertem Schließglied und mit einer Antriebswelle zum Antrieb des Schließgliedes. Um bei dem Schließzylinder die Möglichkeit einer Weiterverbindung von außen auf das Schließglied zu realisieren, ist ein die Antriebswelle und das Schließglied durchdringendes Zentralelement in Form einer unabhängig von der Schließgliedbetätigung bestehenden Wirkverbindung von einer Zylinderseite auf die andere vorgesehen. Die Antriebswelle ist durch eine Kupplung mit dem Schließglied in eine Drehmitnahmestellung kuppelbar. Beeinflusst wird dabei die Kupplung über das zum Gehäuse drehfeste Zentralelement, wobei sich insbesondere elektromagnetische Kupplungen anbieten. Das Zentralelement sitzt drehfest im Innengehäuse der endseitig am als Doppelschließzylinder ausgebildeten Schließzylinder angeordneten Drehknäufe.
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Nach dem vorgenannten Schließzylinder ist die Kupplung nicht derart ausgebildet, dass der äußere und der innere Drehknauf mit dem Schließglied gekoppelt ist, wie dies im Folgenden durch die erfindungsgemäße zweite Betriebsart offenbart wird.
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Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Schließvorrichtung der gattungsgemäßen Art dahingehend weiter zu bilden, dass die Nutzbarkeit der Schließvorrichtung erhöht und das Risiko eines unberechtigten Zutrittes verringert wird. Die vorliegende Erfindung soll ferner ein zur Steuerung der Schließvorrichtung geeignetes Verfahren angeben.
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Zur Lösung des obigen Problems wird hinsichtlich der Vorrichtung eine Schließvorrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 1 angegeben. Diese unterscheidet sich von dem gattungsbildenden Stand der Technik dadurch, dass die Kupplung derart ausgebildet ist, dass in einer ersten Betriebsart die innere Handhabe mit dem Schließbart gekoppelt und die äußere Handhabe von dem Schließbart entkoppelt ist, dass in einer zweiten Betriebsart die äußere und die innere Handhabe mit dem Schließbart gekoppelt ist und in einer dritten Betriebsart die erste und die zweite Handhabe von dem Schließbart entkoppelt sind und dass die dritte Betriebsart neben der ersten und der zweiten Betriebsart durch Betätigen der Kupplung einstellbar ist.
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Die erfindungsgemäße Schließvorrichtung bietet die vollkommen neue Möglichkeit einer dritten Betriebsart, in welcher weder eine Drehung an der äußeren Handhabe, noch eine Drehung an der inneren Handhabe zu einer Verschwenkbewegung des Schließbartes führt. In dieser dritten Betriebsart kann keine erdenkliche manuelle Betätigung der Handhaben ein Aufsperren des Schlosses ermöglichen. So können beispielsweise Fluchttüren permanent gegen unberechtigtes Öffnen gesichert sein und lediglich dann auch von innen zu betätigen sein, wenn ein im Bereich der Fluchttür alarmgesichert aufgenommener Identträger in den Empfangsbereich der Schließvorrichtung gebracht und nach erfolgreichem Durchlauf des Autorisierungsprotokolls die dritte Betriebsart eingestellt wird. Als in gleicher Weise sinnvoll erweist sich die erfindungsgemäße Schließvorrichtung dort, wo eine Möglichkeit besteht, von außen nach innen durchzugreifen. Dieser Zugriff von außen kann beispielsweise dadurch ermöglicht werden, dass ein kleines Loch in eine Glasscheibe der Tür oder eine benachbart zu der Tür angeordnete Glasscheibe geschnitten wird. Im übrigen werden heutzutage bei Einbrüchen regelmäßig die Einbruchsgegenstände durch eine von Innen ohne weiteres zu öffnende Tür abtransportiert. Ein solcher Transport wird durch die erfindungsgemäße Schließvorrichtung unmöglich gemacht.
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Als Kupplung im Sinne der vorliegenden Erfindung kann jede Kupplung verstanden werden, die eine Wirkverbindung zwischen einer der Handhaben und dem Schließbart bewirkt. Eine mechanische Kupplung ist lediglich als bevorzugte Ausgestaltung anzusehen. Andere Kupplungen, wie beispielsweise magnetische oder elektromagnetische Kupplungen sind gleichfalls denkbar. Wesentlich für die Schließvorrichtung nach Anspruch 1 ist lediglich die Möglichkeit, neben der an sich bekannten ersten und zweiten Betriebsart die dritte Betriebsart einzustellen, in der der Schließbart vollkommen von der äußeren oder der inneren Handhabe entkoppelt ist.
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Bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung sind in den abhängigen Vorrichtungsansprüchen angegeben.
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Zur Lösung des verfahrensmäßigen Problems der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Betätigen einer Schließvorrichtung mit einem Schließzylinder, einer inneren und einer äußeren Handhabe, die drehbar an gegenüberliegenden Enden des Schließzylinders angeordnet sind, einen verschwenkbar in einem Gehäuse des Zylinders gelagerten Schließbart und einer elektronischen Steuereinheit zur Prüfung der Zutrittsberechtigung und Steuerung einer Kupplung, durch welche eine Wirkverbindung zwischen einer der Handhaben und dem Schließbart herstellbar ist, angegeben, bei welchem die Kupplung zwischen der ersten, der zweiten und der dritten vorgenannten Betriebsarten geschaltet wird.
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Vorzugsweise wird die Kupplung beim Schalten von der ersten in die zweite Betriebsart in der gleichen Richtung gestellt, wie beim Schalten von der zweiten in die dritte Betriebsart, was den Vorteil mit sich bringt, dass in etwa gleiche Kupplungswege erforderlich sind, um die Tür von außen aufschließen zu können, was sich günstig für die Auslegung eines die Kupplung bewegenden Antriebes auswirkt. Die Steuerung zu dem Antrieb wird dadurch weiter vereinfacht, dass ein Kupplungsglied der Kupplung bei einer Bewegung von der ersten Betriebsstellung in die zweite Betriebsstellung in etwa um den gleichen Betrag gestellt wird, wie bei einer Stellung von der dritten Betriebsart in die zweite.
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Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In dieser zeigen:
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1 eine Längsschnittansicht eines Ausführungsbeispiels der wesentlichen Teile eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung;
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2 das verdrehfest mit der äußeren Handhabe verbundene Teil des Ausführungsbeispiels nach 1 in einer Explosionsdarstellung;
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3 die Schließbarthohlwelle des in 1 gezeigten Ausführungsbeispiels;
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4 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels eines Stellgliedes zur Entkopplung der durch einen Motor aufgezwungenen Bewegung und der Bewegung eines Kupplungselementes nach 1;
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5 das verdrehfest mit der inneren Handhabe verbundene Teil des in 1 gezeigten Ausführungsbeispiels;
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6 ein Ausführungsbeispiel eines das Kupplungsglied bewegenden Antriebs;
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7 eine Seitenansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels eines Stellgliedes zur Entkopplung der durch den Motor aufgezwungenen Bewegung und der Bewegung des Kupplungsgliedes;
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8 die Mitnehmerscheibe des in 7 gezeigten Ausführungsbeispiels;
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9 das Abtriebsrad des in 7 gezeigten Ausführungsbeispiels; und
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10 das Antriebsrad des in 7 gezeigten Ausführungsbeispiels.
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Die 1 zeigt eine Längsschnittansicht der wesentlichen Teile einer Schließvorrichtung umfassend einen Schließzylinder 2 mit einem Gehäuse 3, welches in Übereinstimmung mit DIN 18252 ausgebildet ist und der eine zentrale Bohrung 4 aufweist. In dieser Bohrung 4 ist an einem Ende des Schließzylinders 2 ein Lagerzapfen 6 verdrehbar gelagert, der über einen nicht dargestellten Sprengring in axialer Richtung gegenüber dem Schließzylinder 2 fixiert ist. Das den Schließzylinder 2 endseitig überragende Ende des Lagerzapfens 6 weist in an seiner äußeren Umfangsfläche Aufnahmebohrungen 8 auf, die in Bezug auf die axiale Erstreckung des Lagerzapfens 6 an unterschiedlichen Positionen vorgesehen sind und welche zumindest eine an einem die äußere Handhabe bildenden und vorliegend nicht dargestellten Knauf vorgesehene Madenschraube aufnimmt. Aufgrund der unterschiedlichen Lage der Aufnahmebohrungen 8 in axialer Erstreckung kann die Position des äußeren Knaufs abhängig von einer auf der Außenseite des Schließzylinders angeordneten Verkleidung angepasst werden. Solche Verkleidungen werden beispielsweise als Ausziehsicherung gegen zerstörerisches Herausziehen der in der Bohrung 4 des Schließzylinders 2 aufgenommenen Betätigungselemente mitunter verwendet.
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Der Lagerzapfen 6 trägt eine in einer Wellenaufnahme 10 verdrehfest aufgenommene Hohlwelle 12, die den gesamten Schließzylinder 2 durchsetzt und das dem Lagerzapfen 6 gegenüberliegende Ende des Schließzylindergehäuses 3 überragt. Die Hohlwelle 12 trägt ein einen Mitnehmer bildendes Kupplungszahnrad 14, welches an einer auf die Hohlwelle 12 aufgepressten Zahnradhülse 16 angeordnet ist, deren lagerzapfenseitiges Ende zur Ausbildung einer Hohlwellenlagerfläche 18 für eine Schließbarthohlwelle 20 in radialer Richtung vergrößert ist.
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Die Schließbarthohlwelle 20 umfasst lagerzapfenseits einen Zylinderabschnitt 22, der zur Ausbildung einer einen Schließbart 24 aufnehmenden Nut 26 in Längsrichtung geschlitzt ist. Der Schließbart 24 ist über eine im Bereich der Nut 26 ausgebildete Gewindebohrung 28 an der Schließbarthohlwelle 20 gehalten. Die Schließbarthohlwelle 20 hat eine zylindrische Bohrung mit kreisförmigen Querschnitt, deren Innenumfangsfläche jedenfalls teilweise auf der Hohlwellenlagerfläche 18 der Zahnradhülse 16 aufliegt und deren Durchmesser derart gewählt ist, dass die Zahnradhülse 16 durch die Schließbarthohlwelle 20 hindurchgeführt werden kann. An ihrer dem Lagerzapfen 6 abgewandten Stirnseite weist die Schließbarthohlwelle 20 mehrere, vorliegend vier sich in axialer Richtung erstreckende Gegenklauen 30 einer der Schließbarthohlwelle 20 auf der dem Lagerzapfen 6 gegenüberliegenden Seite vorgelagerten Kupplung 32 auf. Diese Gegenklauen 30 erstrecken sich in axialer Richtung in etwa bis zur Hälfte der axialen Erstreckung der Vorsprünge (Zähne) des Kupplungszahnrades 14. Die korrespondierende Ausgestaltung von Kupplungszahnrad 14 und Gegenklauen 30 ist derart, dass sich gegenüberliegende und sich in axialer Richtung erstreckende Längsseitenflächen 34 der Kupplungsklauen 30 zusammen mit den korrespondierenden Flächen des Kupplungszahnrades 14 eine sich vorzugsweise in radialer Richtung bezogen auf die Hohlwelle 12 erstreckende ebene Anlagefläche für ein Kupplungsglied 36 der Kupplung 32 ausbilden.
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Dieses Kupplungsglied 36 umfasst eine Kupplungshülse 38, die sich in Richtung auf die Schließbarthohlwelle 20 verlängernde Kupplungsklauen 40 trägt. Es sind vorliegend zwei Kupplungsklauen vorgesehen, die in Form von sich in axialer Richtung erstreckenden Stegen ausgeformt sind. Die Kupplungsklauen 40 weisen an ihrem vorderen freien Ende jeweils einen Mitnehmervorsprung 42 auf, der im wesentlichen bis auf eine zylindrische Basis 44 der Zahnradhülse 16 reichen, die in Bezug auf das Kupplungszahnrad 14 und die Hohllagerfläche 18 zwischen beiden Bereichen der Zahnradhülse mit geringerem Radius an der Zahnradhülse 16 ausgeformt ist.
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Die Kupplungsklauen 40 überragen in radialer Richtung die Kupplungshülse 38 und sind dort permanent im Eingriff in länglichen Führungsschlitzen 46, die an einer Lagerhülse 48 ausgespart sind. Die Lagerhülse 48 ist verdrehbar in der Bohrung 4 gehalten und trägt das Zylindergehäuse 3 überragenden Ende einen Flansch 50. Der Innenumfang der Lagerhülse 48 ist so gewählt, dass zwei in axialem Abstand voneinander an der Kupplungshülse 38 ausgebildete Ringvorsprünge 52 mit ihren stirnseitigen Flächen in der Lagerhülse 48 geführt sind. Die Lagerhülse 48 trägt eine hier nicht dargestellte innere Handhabe, d. h. befindet sich üblicherweise auf der Innenseite einer zu verschließenden Tür. Diese innenseitige Handhabe umgibt regelmäßig eine Steuerungseinheit zur Prüfung der Zugriffsberechtigung und umgibt ferner eine Batterie zur elektrischen Versorgung der Steuerungseinheit sowie eines nachfolgend näher erläuterten Motors 54, der ebenfalls in der inneren Handhabe aufgenommen ist. Der Lagerzapfen 6, die Schießbarthohlwelle 20 sowie die Lagerhülse 48 weisen an ihrer äußeren Umfangsfläche umlaufende Nuten zum Eingriff von hier nicht dargestellten Sprengringen auf, die sich an den Rändern von Schlitzen 56 bzw. Ausnehmungen 58 des Zylindergehäuses 3 abstützen.
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Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Kupplungsglied 36 in axialer Richtung der Bohrung 4 beweglich gelagert, wobei diese Lagerung vorliegend nicht unmittelbar auf der Hohlwelle 12 erfolgt, was ohne weiteres möglich wäre. Die Lagerung erfolgt vielmehr über einen Führungszylinder 60, welcher das zentrale Element einer vormontierten Einheit 62 bildet, die in 4 dargestellt ist und die der Entkopplung einer Stellbewegung des Motors 54 von der Bewegung des Kupplungsgliedes 36 dient und die für sich erfindungswesentlich sein kann.
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Der Führungszylinder 60 weist einen zylindergehäusefernen Anschlag 64 auf, der durch einen einstückig an dem Führungszylinder 60 angeformten Ring gebildet ist, sowie einen zylindergehäuseseitigen Anschlag 66 auf, der durch einen in einer an dem Führungszylinder 60 ausgesparten Nut gehaltenen Sprengring 68 gebildet ist. Der gehäuseseitige Anschlag 66 wirkt mit dem Kupplungsglied 36 zusammen und bildet eine Anschlagfläche für die Stirnseite der Kupplungshülse 38 aus. Der Führungszylinder 60 trägt ferner ein Stellglied 70, welches in Form einer Stellhülse 72 ausgebildet ist, die an ihren jeweiligen Enden wenigstens einen umlaufenden Ring 74 trägt, der einstückig an der Stellhülse 72 ausgebildet ist. Vorliegend weist das zylindergehäuseferne Ende der Stellhülse 72 mehrere in axialer Richtung hintereinander angeordnete Ringe 74 auf. Diese Mehrzahl von Ringen 74 bildet an der äußeren Umfangsfläche der Stellhülse 72 eine Verzahnung 76 aus.
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Zwischen dem Stellglied 70 und dem Kupplungsglied 36 befindet sich ein Speicherelement speziell in Form eines mechanischen Speicherelementes, das vorliegend durch eine Feder 78 gebildet ist. Diese Feder 78 ist zwischen der Stirnseite der Kupplungshülse 38 und der Stirnseite des Stellgliedes 70 unter Vorspannung gehalten. Auf der anderen Seite des Stellgliedes 70 befindet sich ein weiteres Speicherelement in Form einer weiteren Feder 80, die unter Vorspannung zwischen dem Anschlag 64 und der anderen Stirnseite der Stellhülse 72, anliegt. In der in 4 gezeigten Ruhestellung befinden sich die Federkräfte der Feder 78 und der Feder 80 im Gleichgewicht.
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Zur möglichst energiesparenden Bewegung der vormontierten Einheit 62 sind der Führungszylinder 60 und das Stellglied 70 aus Kunststoff. Es bietet sich an, diese Teile mittels Kunststoff-Spritzgießen herzustellen.
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In 6 ist die auf das Stellglied 70 wirkende Antriebseinheit 82 der vorliegend vorstellten Ausführungsform gezeigt. Diese Antriebseinheit 82 umfasst ein Motorgehäuse 84 zur Aufnahme eines im Detail nicht gezeigten elektrischen Motors, der von der vorerwähnten Batterie gespeist wird und dessen Motorwelle eine Antriebsschnecke 86 trägt, die das Motorgehäuse 84 überragt. Die Antriebsschnecke 86 wirkt mit einem Schneckenrad 88 zusammen, welches auf einer Welle 90 verdrehfest gehalten ist, die zwischen zwei sich parallel erstreckenden Armen 92, die an dem Motorgehäuse 84 befestigt sind, gehalten sind. Die Welle 90 trägt ferner ein Abtriebsrad 94, welches als Zahnrad ausgebildet ist. Die Zähne des Abtriebsrades 94 greifen in die Verzahnung 76 des Stellgliedes 70 ein.
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Zur Montage des vorstehend diskutierten Ausführungsbeispiels wird zunächst die in 2 gezeigte Baueinheit bei auf die Hohlwelle 12 aufgeschobener Schließbarthohlwelle 20 von der Außenseite in die Bohrung 4 eingeschoben, bis ein an der äußeren Umfangsfläche des Lagerzapfens 6 ausgebildeter Flansch gegen die vordere Stirnseite des Zylindergehäuses 3 stößt. Danach wird von der gegenüberliegenden Seite die vormontierte Einheit 62 auf die Hohlwelle 12 aufgeschoben. Schließlich wird in gleicher Richtung die Lagerhülse 48 in die Bohrung 4 eingeschoben, wobei darauf geachtet wird, dass die Kupplungsklauen 40 in gegenüberliegende Führungsschlitze 46 eingeführt werden. Danach ist die in 1 dargestellte Baueinheit erstellt. Diese wird durch Einbringen der Sprengringe in die Ausnehmung 58 bzw. die Schlitze 56 gefügt. Nunmehr sind Lagerzapfen 6, Schließbarthohlwelle 20 und Lagerhülse 48 in axialer Richtung an dem Zylindergehäuse 3 gesichert. Sämtliche Kupplungsteile befinden sich auf der dem Lagerzapfen 6 abgewandten Seite der Schließbarthohlwelle 20 und sind dementsprechend bestmöglich vor mechanischer Manipulation von der zukünftigen Außenseite des Schließzylinders 2 geschützt. Das in axialer Richtung in dem Zylindergehäuse 3 verschieblich gelagerte Kupplungsglied 36 wird durch die endseitigen Enden der nach vorne offenen Führungsschlitze 46 begrenzt, gegen welche die stirnseitigen Enden der Kupplungsklauen 40 stoßen können. In entgegengesetzter Bewegungsrichtung wird die Beweglichkeit des Kupplungsgliedes 36 durch das axiale Ende der zwischen den Gegenklauen 30 gebildeten Aussparungen begrenzt. Hier bildet die Schließbarthohlwelle 20 ebene stirnseitige Ringflächensegmente aus.
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In 1 ist das vorstehend erläuterte Ausführungsbeispiel in einer ersten Betriebsart, in der die innere Handhabe mit dem Schließbart 24 gekoppelt ist. Diese Kopplung wird vorliegend durch eine direkte mechanische Kopplung bewirkt und zwar dadurch, dass das Kupplungsglied 36 einerseits verdrehfest zwischen den Führungsschlitzen 46 in Bezug auf die Lagerhülse 48 gehalten ist und mit den Kupplungsklauen 40 zwischen den Gegenklauen 30 der Schließbarthohlwelle 20 eingreift. Eine über die innere Handhabe auf den Flansch 50 und von dort auf die Lagerhülse 48 übertragene Drehbewegung führt dementsprechend zu einer Drehung des Schließbartes 24. Ausgehend von dieser ersten Betriebsart kann das Kupplungsglied 36 axial nach außen in eine zweite Betriebsart verschoben werden, in der die äußere und die innere Handhabe mit dem Schließbart 24 gekoppelt ist. In dieser zweiten Betriebsart befindet sich das Kupplungsglied 36 in einer in Bezug auf die Darstellung nach 1 nach rechts verlagerten Position, in welcher die Mitnehmervorsprünge 42 der Kupplungsklauen 40 auf Höhe des Kupplungszahnrades 14 liegen und zwischen benachbarte Vorsprünge dieses Kupplungszahnrades 14 eingreifen. Eine Drehbewegung an der inneren Handhabe, die über die Lagerhülse 48 übertragen wird, führt folglich zu einer Drehbewegung des Kupplungsgliedes 36, welches sowohl die Schließbolzenhohlwelle 20 als auch die Hohlwelle 12 mitnimmt. Eine entsprechende Wirkung zeigt sich bei einer Drehung an der äußeren Handhabe, die zu einer Drehung des Aufnahmebolzens 8 zusammen mit der Hohlwelle 12 führt, die wiederum das Drehmoment über das Kupplungszahnrad 14 unter Zwischenschaltung des Kupplungsliedes 36 auf die Schließbarthohlwelle und die Lagerhülse 48 überträgt.
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Ausgehend von dieser zweiten Betriebsart kann das Kupplungsglied 36 in eine dritte Betriebsart axial verschoben werden, in der weder die äußere, noch die innere Handhabe mit dem Schließbart 24 gekoppelt sind. Die Kupplung 32 ist vorliegend so ausgebildet, dass gleiche Bewegungsbeträge von dem Kupplungsglied 36 abgefahren werden müssen, um von der ersten Betriebsart in die zweite Betriebsart zu gelangen bzw. von der zweiten Betriebsart in die dritte Betriebsart. In dieser dritten Betriebsart sind die Mitnehmervorsprünge 42 der Kupplungsklaue 40 den Gegenklauen 32 wie auch dem Kupplungszahnrad 14 axial vorgelagert. Eine Drehung an der inneren Handhabe führt zwar zu einer Mitnahme des Kupplungsgliedes 36. Dieses dreht jedoch frei um die Hohlwelle 12. Eine Drehung an der äußeren Handhabe führt zu einer freien Drehung der Hohlwelle 12, da das Kupplungszahnrad 14 außer Eingriff ist. Es ist aber möglich, die Kupplung so auszugestalten, dass beide Handhaben miteinander verdrehfest sind.
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Im Hinblick auf einzuhaltende Fertigungstoleranzen erstrecken sich die Gegenklauen 32 in nicht bis zu dem lagerhülsenseitigen Ende des Kupplungszahnrades 14, sondern enden vorliegend in etwa der Mitte des Kupplungszahnrades 14. An diesem liegt stirnseitig der Führungszylinder 60 an, so dass eine eindeutige axiale Zuordnung zwischen der vormontierten Einheit 62 und den axial festgelegten Teilen der Kupplung 32 gewährleistet ist.
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Bei der vorstehend diskutierten Ausführungsform erfolgt der Antrieb des Kupplungsgliedes 36 durch einen Elektromotor, so dass die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile von magnetischen Antrieben vermieden werden. Bei zwischen dem Kupplungsglied 36 und der Schließbarthohlwelle 20 bzw. der Hohlwelle 12 übertragenem Drehmoment kann indes üblicherweise keine axiale Verschiebung des Kupplungsgliedes 36 erfolgen, jedenfalls nicht bei den vorliegend zur Anwendung kommenden Motoren und deren Leistung. Diese muss im Hinblick auf einen möglichst energieschonenden Betrieb der Schließvorrichtung möglichst gering ausgelegt sein. Folglich ist die Bewegung des Kupplungsgliedes 36 von der Zustellbewegung des Motors 54 entkoppelt, wie dies nachfolgend näher erläutert wird.
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Bei der in 1 gezeigten ersten Betriebsstellung befindet sich das Abtriebsrad 94 auf der dem Schließzylinder 2 abgewandten Seite der Verzahnung 76, wie dies in 1 dargestellt ist.
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Aufgrund des zwischen dem Motor 54 und dem Abtriebsrad 94 zwischengeschalteten Schneckengetriebes wird eine Selbsthaltung bewirkt, d. h. das Stellglied kann ohne gesteuerten Antrieb des Motors 54 nicht über das Abtriebsrad 94 „wandern”. Soll das Kupplungsglied 36 von der in 1 gezeigten ersten Betriebsart in eine zweite Betriebsart gestellt werden, so erfolgt abhängig von einer erfolgreich durchlaufenen Zutrittsberechtigungsanfrage über die Steuereinheit eine Betätigung des Motors 54. Da die Feder 78 in der ersten Betriebsstellung das Stellglied 70 gegen das Abtriebsrad 94 drückt, wird die Verzahnung 76 des Stellgliedes 70 in die Verzahnung des Abtriebsrades 94 gedrängt. Das Stellglied bewegt sich somit in axialer Richtung entlang der Hohlwelle 12, und zwar geführt auf der Oberfläche des Führungszylinders 60. Nach dem der zur Einstellung der zweiten Betriebsstellung erforderliche Verschiebeweg abgefahren worden ist, hält die Steuereinheit den Motor 54 an. Das Rad 94 befindet sich jetzt in etwa auf der Mitte der Verzahnung 76. Der hierbei zurückgelegte Weg wird über das Speicherelement, d. h. die Feder 78 auf das Kupplungsglied 36 übertragen. Bleibt dieses innerhalb der Kupplung festgelegt, beispielsweise weil die Mitnehmervorsprünge 42 der Kupplungsklauen 40 nicht mit Freiräumen fluchten, die zwischen den Vorsprüngen des Kupplungszahnrades 14 ausgebildet sind, folgt lediglich eine Bewegung des Stellgliedes 70 relativ zu dem Führungszylinder 60. Dieser bleibt ortsfest auf der Hohlwelle 12. Die Bewegungsanteile werden elastisch durch Kompression der Feder 80 gespeichert. Werden nun durch Drehung an einer der Handhaben die zwischen den Gegenklauen 30 ausgebildeten Freiräume mit den zwischen den Vorsprüngen des Kupplungszahnrades 14 ausgebildeten Freiräumen zur Überdeckung gebracht und das Kupplungsglied 36 von einer direkten Anlage an einer der Längsseitenflächen 34 gelöst, nimmt der in der Feder 80 gespeicherte elastische Anteil das Kupplungsglied 36 mit, bis sich das Stellglied 70 wieder im Gleichgewicht zwischen den beiden Federn 78 und 80 befindet. In dieser Position liegen die Mitnehmervorsprünge 42 auf Höhe des Kupplungszahnrades 14.
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Wird von dieser zweiten Betriebsart die dritte Betriebsart angesteuert, so wiederholt sich gegebenenfalls der vorerwähnte Vorgang, wenn das Kupplungsglied 36 durch Übertragung eines Drehmomentes in der Kupplung 32 gehalten wird. Auch dann erfolgt zunächst eine von der Bewegung des Kupplungsgliedes 36 entkoppelte Bewegung des Stellgliedes 70, welche durch die Feder 80 nachgeführt wird, sobald das Kupplungsglied 36 durch Drehung an einer der Handhaben freigegeben wird.
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Zur Einstellung der dritten Betriebsart wird das Abtriebsrad 94 erneut in Drehung gesetzt, und zwar so weit, bis die Verzahnung 76 vollständig aus der Verzahnung des Abtriebsrades 94 herausgelaufen ist. Das Abtriebsrad 94 befindet sich nunmehr zwischen der Verzahnung 96 und dem schließzylinderseitigen Ring 74. Aufgrund dieser Ausgestaltung kann auf ein exaktes Ansteuern des Motors zur Einstellung der ersten und dritten Betriebsstellung verzichtet werden. Lediglich zur Einstellung der zweiten Betriebsart muss der Motor 54 um einen vorgegebenen Betrag rotieren, der für die Stellung von der dritten in die zweite und von der Stellung der ersten in die zweite Position jeweils gleich ist. Durch diese Maßnahme wird die Steuerung des Motors 54 deutlich vereinfacht. Dieser ist dementsprechend vorzugsweise so gesteuert, dass von der ersten in die dritte bzw. von der dritten in die erste Betriebsart jeweils immer zunächst die zweite Betriebsart eingestellt wird.
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Soll beispielsweise ausgehend von der zweiten Betriebsart die erste Betriebsart eingestellt werden, so wird das Stellglied 70 durch Aktivierung des Motors 54 in die in 1 gezeigte Stellung gestellt. Bleibt das Kupplungsglied 36 ortsfest, so erfolgt eine Kompression der Feder 78, die elastische Anteile speichert, welche bei Freigabe des Kupplungsgliedes 36 dieses in die Position der ersten Betriebsart drängt.
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Aufgrund des zwischen Motor 54 und Stellglied 70 zwischengeschalteten Schneckengetriebes erfüllen sämtliche Stellungen des Stellgliedes 70 das Erfordernis der Selbsthaltung.
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Bei einem relativ einfach ausgestalteten Identträger hat dieser einen aktiven oder passiven Transponder, der in der Nähe der Schließvorrichtung erkannt wird, nachdem ein Benutzer durch Drehung an einer der Handhaben die Steuereinheit aktiviert hat, wie dies in der auf den vorliegenden Erfinder zurückgehenden
DE 100 44 723 beschrieben ist. Ein einfach ausgebildeter Identträger hat vorzugsweise einen Magneten, der mit einem von der inneren Handhabe umgebenen Magnetschalter der Steuerungseinheit zusammenwirkt, wenn der Identträger in die Nähe dieser inneren Handhabe gebracht wird. Die Aktivierung des Magnetschalters bewirkt, dass die dritte Betriebsart eingestellt wird. Der Magnetschalter ist vorzugsweise so ausgebildet, dass eine magnetische Aktivierung auch von der Außenseite der Tür her erfolgen kann, d. h. wenn der Identträger unmittelbar an die äußere Handhabe gehalten wird. Durch den Magnetschalter kann danach die dritte Betriebsart eingestellt werden, die auch als „Urlaubsposition” bezeichnet werden kann und bei der durch Drehung an einer beliebigen Handhabe keinerlei Betätigung des Schließbartes
24 erfolgt.
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Das vorstehend diskutierte Ausführungsbeispiel vermeidet einen magnetische Antrieb zur Stellung der Kupplung und ist daher weitgehend vor Manipulationen geschützt. Darüber hinaus kann die Ausführungsform energiesparend betrieben werden, da die Teile relativ leicht sind und ein Motor mit geringer Leistung installiert werden kann. Schließlich kann durch die Hohlwelle 12 die Leitung einer Antenne hindurchgeführt werden, die von der äußeren Handhabe, d. h. innerhalb eines äußeren Knaufs vorgesehen ist, wodurch die erforderliche Funkleistung gering gehalten werden kann, die zur Kommunikation mit dem Identträger bei der Zutrittsabfrage erforderlich ist. Die Hohlwelle 12 eignet sich ferner zur Durchführung von Kabeln für akustische und/oder optische Signale, die an der Außenseite der Tür gegebenenfalls erforderlich sind, um auf den Schließzustand der Tür hinzuweisen, so beispielsweise zur Überwachung von Schließanlagen durch Personal einer Wach- und Schließgesellschaft.
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Ein alternatives Ausführungsbeispiel der in 4 gezeigten vormontierten Einheit 62 zur Entkopplung der durch den Motor aufgezwungenen Bewegung und der Bewegung des Kupplungsgliedes ist in den 7 bis 10 gezeigt.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel erfolgt die Entkopplung der Bewegung eines Stellgliedes, welches in Form einer Mitnehmerscheibe 96 ausgebildet ist, und einem unmittelbar auf ein Kupplungsglied wirkendes Abtriebsrad 98 über Federn, die das Speicherelement bilden. Hierzu sind eine Torsionsfeder 100 zwischen der Mitnehmerscheibe 96 und dem Abtriebsrad 98 und eine weitere Torsionsfeder 102 zwischen der Mitnehmerscheibe 96 und einem Antriebsrad 104 vorgesehen. Die Mitnehmerscheibe 96 weist mehrere auf dem Umfang verteilt angeordnete Bohrungen 105 auf, die sich in axialer Richtung in Bezug auf die Mitnehmerscheibe 36 erstrecken (8). Eine dieser Bohrungen trägt einen Mitnehmerstab 106. Die weiteren auf der Umfangsfläche ausgebildeten Löcher dienen der Aufnahme der mitnehmerscheibenseitigen Enden der Torsionsfedern 100 und 102. Zur Einstellung der Vorspannung der Federn 100, 102 sind mehr Ausnehmungen als notwenig in Umfangsrichtung verteilt ausgespart.
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Das Antriebs- und das Abtriebsrad 94, 98 sind zusammen mit der Mitnehmerscheibe auf einem in der schematischen Darstellung nicht gezeigten Führungszylinder gehalten, der eine Drehachse für diese Bauteile bildet. Sämtliche Bauteile sind auf diesem Führungszylinder frei drehbar, jedoch vorzugsweise in axialer Richtung festgelegt.
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Wie 9 verdeutlicht, ist das Abtriebsrad 98 durch ein Zahnrad gebildet, dessen Zähne auf einem freigeschnittenen Umfangssegment 108 fehlen. Die dieses Umfangssegment 108 begrenzenden Zähne 110, 112 des Zahnrades bilden mit ihren einander zugerichteten Flankenflächen Anschläge 114 aus. Zwischen diesen Anschlägen 114 ist das eine Ende des Mitnehmerstabes 106 aufgenommen. Die Torsionsfeder 100 befindet sich mit ihrem abtriebsseitigen Ende, das sich parallel zu dem Mitnehmerstab 106 erstreckt, zwischen zwei benachbarten Zähnen der regulären Verzahnung.
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Das Antriebsrad 104 hat eine ballige Umfangsfläche und weist ebenfalls ein freigeschnittenes Umfangssegment 116 auf, welches durch Anschlagflächen 118 begrenzt ist und welches das andere Ende des Mitnehmerstabes 106 aufnimmt. Ferner weist das Antriebsrad 104 wenigstens eine Bohrung zur Aufnahme des anderen Endes der Torsionsfeder 102 auf.
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Das in den 7 bis 10 gezeigte Ausführungsbeispiel kann unmittelbar auf ein verschiebliches oder rotatorisches Stellglied einer Kupplung wirken. Das Abtriebsrad 98 kann beispielsweise unmittelbar mit einem verschieblich gelagerten Kupplungsglied zusammenwirken. Auf der balligen Außenumfangsfläche des Antriebsrades 104 kann beispielsweise ein oszillierend hin- und hergetriebenes Antriebselement eines nicht dargestellten Piezomotors unter Vorspannung abgestützt sein, durch dessen oszillierende Bewegung eine Rotation des Antriebsrades 104 in einer Richtung erfolgt, wohingegen in der anderen Bewegungsrichtung das Antriebsrad 104 gesperrt bleibt. Dementsprechend führen aufeinanderfolgende oszillatorische Bewegungen zu einer Rotation des Antriebsrades 104 in einer Richtung
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Die Drehung des Antriebsrades 104 führt zunächst zu einer Mitnahme des Mitnehmerstabes 106, der aufgrund der Vorspannung der Torsionsfedern 102 an dem Anschlag 118 anliegt. Die Mitnehmerscheibe 94 dreht sich dementsprechend mit dem Antriebsrad 104 mit. Bleibt das Abtriebsrad ortsfest, da aufgrund der Halterung des Kupplungsgliedes in der Kupplung eine Relativbewegung desselben nicht möglich ist, so verschwenkt der Mitnehmerstab 106 in dem Umfangssegment 108 und zieht dabei die Torsionsfeder 100 auf. Die rotatorische Bewegung der Mitnehmerscheibe 96 wird dadurch beendet, dass der Mitnehmerstab 106 gegen den Anschlag 114 des Abtriebsrades 98 anschlägt. Die weitere Betätigung des Piezomotors führt lediglich dazu, dass das Antriebselement des Motors auf der Umfangsfläche des Antriebsrades 104 abrutscht, ohne eine Rotation des Antriebsrades zu verursachen. Wird das Kupplungsglied nun freigegeben, holt das Abtriebsrad 98 die Drehbewegung aufgrund der eingelagerten elastischen Momente der Torsionsfeder 100 nach, bis das Abtriebsrad 98 mit seinem anderen Anschlag 114 gegen den Mitnehmerstab 106 stößt. Umgekehrte Bewegungsabläufe und eine elastische Vorspannung der Torsionsfeder 102 ergeben sich bei einer Rückstellung des Antriebsrades 104 durch reversiblen Antrieb über den Piezo elektrischen Motor.
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Bezugszeichenliste
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- 2
- Schießzylinder
- 3
- Zylindergehäuse
- 4
- Bohrung
- 6
- Lagerzapfen
- 8
- Aufnahmebohrung
- 10
- Wellenaufnahme
- 12
- Hohlwelle
- 14
- Kupplungszahnrad
- 16
- Zahnradhülse
- 18
- Hohlwellenlagerfläche
- 20
- Schließbarthohlwelle
- 22
- Zylinderabschnitt
- 24
- Schließbart
- 26
- Nut
- 28
- Gewindebohrung
- 30
- Gegenklauen
- 32
- Kupplung
- 34
- Längsseitenfläche
- 36
- Kupplungsglied
- 38
- Kupplungshülse
- 40
- Kupplungsklaue
- 42
- Mitnehmervorsprung
- 44
- Zahnradhülsenbasis
- 46
- Führungsschlitz
- 48
- Lagerhülse
- 50
- Flansch
- 52
- Ringvorsprung
- 54
- Motor
- 56
- Schlitz
- 58
- Ausnehmung
- 60
- Führungszylinder
- 62
- vormontierte Einheit
- 64
- Anschlag
- 66
- Anschlag
- 68
- Sprengring
- 70
- Stellglied
- 72
- Stellhülse
- 74
- Ring
- 76
- Verzahnung
- 78
- Feder
- 80
- Feder
- 82
- Antriebseinheit
- 84
- Motorgehäuse
- 86
- Antriebsschnecke
- 88
- Schneckenrad
- 90
- Welle
- 92
- Arme
- 94
- Abtriebsrad
- 96
- Mitnehmerscheibe
- 98
- Abtriebsrad
- 100
- Torsionsfeder
- 102
- weitere Torsionsfeder
- 104
- Antriebsrad
- 105
- Bohrungen
- 106
- Mitnehmerstab
- 108
- Umfangssegment
- 110
- Zahn
- 112
- Zahn
- 114
- Anschlag, Abtriebsrad
- 116
- Umfangssegment
- 118
- Anschlag, Antriebsrad