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DE102004056756B4 - Vorrichtung zur Intraokulardruckmessung - Google Patents

Vorrichtung zur Intraokulardruckmessung Download PDF

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DE102004056756B4 DE102004056756.5A DE102004056756A DE102004056756B4 DE 102004056756 B4 DE102004056756 B4 DE 102004056756B4 DE 102004056756 A DE102004056756 A DE 102004056756A DE 102004056756 B4 DE102004056756 B4 DE 102004056756B4
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Abstract

Vorrichtung zur Intraokulardruckmessung mit einer implantierbaren Messeinrichtung (1), die wenigstens einen Drucksensor (2) und eine Telemetrieeinrichtung (3) mit angeschlossener induktiver Spule (4) in einer Druck übertragenden und biokompatiblen Umhüllung (5) aufweist, und einer extrakorporalen telemetrischen Abfrageeinrichtung (8), dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung (5) flach ausgestaltet ist, wobei die in der Umhüllung (5) angeordnete Messeinrichtung (1) in einem flachen und an der Außenfläche der Augensklera befestigbaren Drainagereservoir (12), welches über eine Drainagekanüle (13) mit einem Augenkammerwasser enthaltenden Raum im Auge verbindbar ist, angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Intraokulardruckmessung mit einer implantierbaren Messeinrichtung, die wenigstens einen Drucksensor und eine Telemetrieeinrichtung mit angeschlossener induktiver Spule in einer Druck übertragenden und biokompatiblen Umhüllung aufweist und mit einer extrakorporalen telemetrischen Abfrageeinrichtung.
  • Eine derartige Vorrichtung ist aus DE 199 45 879 A1 bekannt. Bei der bekannten Vorrichtung können die Messwerte telemetrisch an eine außerhalb des Auges angeordnete Empfangseinrichtung weitergegeben werden.
  • Aus DE 101 06 881 A1 ist eine Vorrichtung zur telemetrischen Intraokulardruckmessung bekannt, bei welcher der Drucksensor an der Innenfläche der Augensklera im Bereich der Pars plana angeordnet wird.
  • Ferner ist aus Flick, B. B.; Orgelmeister, R.;;A portable microsystembases telemetric pressure and temperature measurement unit, IN: IEEE Transaction an Biomedical Engineering, Vol. 47/1, Jan. 2000, Seiten 12 bis 16 ein intrakorporaler Drucksensor bekannt, welcher bei der Hirndruckmessung Verwendung findet.
  • Die US 6 579 235 B1 macht ein Verfahren zum Überwachen des Augeninnendrucks unter Verwendung eines passiven Augeninnendrucksensors und eines vom Patienten getragenen Überwachungsaufzeichners bekannt.
  • Die DE 102 00 617 A1 betrifft ein Implantat zur Bestimmung des Augeninnendrucks.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Intraokulardruckmessung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher die Messeinrichtung in einem Bestandteil des Auges implantierbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Die Unteransprüche beinhalten vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
  • Bei der Erfindung wird die intrakorporale Messeinrichtung in einer flachen Umhüllung angeordnet. Die Umhüllung mit der darin angeordneten Messeinrichtung ist in einem Drainagereservoir angeordnet, welches über eine Drainagekanüle mit einem Augenkammerwasser enthaltenden Raum im Auge, insbesondere der Vorderkammer, bei der Implantation verbunden wird. Ein derartiges Drainagereservoir, welches zwischen der Außenfläche der Augensklera und der Tenonkapsel bei der Implantation angeordnet werden kann, ist aus US 5,178,604 bekannt. Über die Kanüle wird aus dem Augeninnern, insbesondere der Vorderkammer überschüssiges Kammerwasser dem Reservoir zugeleitet.
  • Bei dem Reservoir kann es sich um eine dünne, fibröse Kapsel handeln, die sich um einen Träger, an welchem die intrakorporale Messeinrichtung befestigt ist, nach der Implantation zwischen der Tenonkapsel und der Außenfläche der Sklera in Form eines Drainagebläschens (drainage bleb) im Tenonraum bildet ( US 5,178,604 ). Das Reservoir kann jedoch auch als künstliches Reservoir in Form eines flachen, an den Tenonraum angepassten Hohlkörpers mit dünner Hülle ausgebildet sein. Gegebenenfalls kann das künstliche Reservoir ein Ventil aufweisen, über welches Kammerwasser austreten kann. Im Innern des Reservoirs ist die Messeinrichtung vorzugsweise an einem Träger, an welchem auch die beispielsweise aus einem Silikonschlauch bestehende Drainagekanüle fixiert ist, befestigt.
  • Die intrakorporale Messeinrichtung beinhaltet wenigstens einen Drucksensor und die elektronische Telemetrieeinrichtung, welche in einem Chip integriert sein können. Vorzugsweise sind die elektronischen Bestandteile der Telemetrieeinrichtung mit der induktiven Spule durch Bonden direkt elektrisch kontaktiert. Der wenigstens eine Drucksensor befindet sich dabei an einer Seite und die induktive Spule an der anderen Seite des flachen Chipkörpers. Es können jedoch der Drucksensor und die induktive Spule auch an der gleichen Oberflächenseite des Chipkörpers vorgesehen sein. Beim Implantieren in der Sklera liegt der wenigstens eine Drucksensor bevorzugt auf der zum Augeninnern hin gerichteten Seite des Chipkörpers und die Spule an der nach außen gerichteten Seite des Chipkörpers.
  • Der Augeninnendruck, welcher als Druckdifferenz zwischen dem absoluten Druck im Augeninnern und dem das Auge umgebenden Luftdruck definiert ist, und insbesondere ein erhöhter Augeninnendruck führt zu einer Druckänderung auch im Reservoir, die vom Drucksensor erfasst werden kann. In vorteilhafter Weise wird dieser Druck über ein relativ großvolumiges und Druck übertragendes Medium, welches eine Flüssigkeit, ein Gel oder Öl sein kann, auf den wenigstens einen Drucksensor übertragen. Das Druck übertragende Medium kann hierzu in einer z. B. durch Verkleben, Vulkanisieren oder Verschweißen geschlossenen und verformbaren Folie, welche zusammen mit dem Druck übertragenden Medium die Umhüllung bildet, angeordnet sein. Die Umhüllung kann auch ein Hüllkörper aus biokompatiblen Material, z. B. Silikon sein.
  • Der Chip zeichnet sich durch ein geringes Volumen aus und kann in der Höhe insbesondere kleiner als 0,5 mm bemessen sein. Die Chipfläche kann wenige mm2 betragen. Die Spule kann ebenfalls mit geringer Höhe, z. B. ca. 20 μm als Planarspule oder mit ebenfalls geringer Höhenabmessung als vorzugsweise verformbare gewickelte Spule ausgebildet werden. Die Spule kann mit mikrosystemtechnischen Verfahren, z. B. mikrogalvanisch, insbesondere photolithographisch hergestellt werden. Die Gesamthöhe der Messeinheit, einschließlich der Umhüllung kann 0,7 mm oder kleiner bemessen werden und mit einer entsprechenden Inzision in der Sklera, z. B. Skleratasche angeordnet werden.
  • Mit einem Implantat, welches den Chip und die daran angeordnete induktive Spule aufweist, kann die Messwerterfassung, die Energieübertragung und die telemetrische Datenübertragung, insbesondere in digitaler Form durchgeführt werden. Im Chip sind vorzugsweise der Druckaufnehmer, gegebenenfalls eine Temperaturmesseinrichtung, der Analog/Digital-Wandler und die Telemetrie-/Transponderelektronik untergebracht. Die Druckmessung wird vorzugsweise kapazitiv durchgeführt. Hierzu kann die druckempfindliche Oberfläche von einer oder mehreren Membranen gebildet werden, welche jeweils eine Kondensatorbelegung bei der kapazitiven Druckmessung bildet. Es können auch mehrere druckempfindliche Oberflächen, insbesondere Membranen vorgesehen sein. Man erreicht mit einer derartigen Messeinrichtung eine hohe Transponderreichweite von mehreren cm. Bei einer Transponderfrequenz zwischen 10 und 15 MHz, beispielsweise 13,56 MHz wird eine Reichweite von etwa 5 cm erreicht.
  • Mit der biokompatiblen Umhüllung wird eine flexible Anpassung der Messeinrichtung an die Außenfläche der Sklera, insbesondere an den Tenonraum am Implantationsort erreicht. Die Spule kann Außenabmessungen zwischen etwa 5,0 mm und 8,0 mm erreichen. Die Spule kann kreisringförmig, quadratisch, rechteckig oder elliptisch ausgebildet sein. Die Spule ist zusammen mit dem Chip in dem Druck übertragenden Medium der Umhüllung eingebettet. Bei der Erfindung wird eine implantierbare Messeinrichtung geschaffen, welche in der Geometrie den anatomischen Gegebenheiten am Implantationsort angepasst ist. Bei der implantierbaren Messeinrichtung kann ein einzelner Chip mit geringen Abmessungen und somit kleiner Druckaufnahmefläche verwendet werden. Aufgrund des Druck übertragenden Mediums, in welches der Chip eingebettet ist, wird am Messort bzw. Implantationsort eine vergrößerte Druckaufnahmefläche der Messeinrichtung erreicht. Vorzugsweise sind am Chip für die Druckmessung mehrere beispielsweise vier Druckaufnahmeflächen, insbesondere Membranen, für die kapazitive Druckmessung vorgesehen.
  • Am Chip können ferner insbesondere passivierte Druckmessstellen vorgesehen sein, welche mit einem fest vorgegebenen (standardisierten) Druck beaufschlagt sind. Für die Erfassung des Augeninnendruckes wird die Differenz zwischen dem vom Druck übertragenden Medium vermittelten Druck und dem standardisierten Druck verwendet. Hierdurch erreicht man eine Kompensation von Driften und anderer Einflüsse auf die Druckaufnehmer. Da keine elektrischen Verbindungsleitungen zwischen der Spule und dem Chip vorgesehen sind, sondern der Chip direkt beispielsweise durch Flip-Chip-Bonden mit der Spule verbunden ist, können geringe, an den Mess- bzw. Implantationsort angepasste Außenabmessungen der implantierbaren Messeinrichtung erreicht werden. Aufgrund der Ein-Chip-Lösung ist die Störanfälligkeit der Messeinrichtung im Vergleich zu Systemen mit mehreren Modulen gering.
  • Die Messeinrichtung kann nach ihrer Umhüllung mit dem Druck übertragenden Medium vorkalibriert werden. Die endgültige Kalibrierung erfolgt beispielsweise mit Hilfe eines herkömmlichen Tonometers nach der Implantation. Durch Änderung des Augeninnendruckes werden die mechanischen Spannungszustände innerhalb der Sklera geändert. Hierdurch ändert sich auch der auf die Drucksensoren, insbesondere deren Messmembranen ausgeübter Druck. Die Bestimmung der Übertragungsfunktion vom Augeninnendruck zum Druck auf die Membran kann patientenspezifisch durch Sensormessung von mindestens zwei unterschiedlichen Augeninnendruckwerten mittels herkömmlicher Tonometer auf klassische Weise bestimmt werden. Aus der Kalibrierfunktion der noch nicht implantierten Messeinrichtung (Vorkalibrierung) und den mindestens zwei tonometrisch am Patienten ermittelten Messwerten wird die patientenspezifische Kennlinie bestimmt. Die dabei ermittelte Kennlinie kann in der im Chip integrierten Telemetrieelektronik oder in der extrakorporalen Abfrage- und Auswerteeinrichtung gespeichert werden.
  • Jeder Chip kann eine spezifische Kennung, die bei jeder telemetrischen Messung abgefragt und von der die Messdaten verarbeitenden Auswerteeinrichtung zugeordnet wird, erhalten. Auf diese Weise können mehrere implantierbare Messeinrichtungen beispielsweise bis zu mehrere Hundert Messeinrichtungen mit einer Auswerteeinrichtung bearbeitet werden. Die Abfragung wird mit einer telemetrischen Abfrageeinrichtung durchgeführt. Bei der Kalibrierung der Messeinrichtung wird eine bestimmte Kennlinie ermittelt. Diese Kennlinie wird vorzugsweise in der Abfrage- oder Auswerteeinrichtung zugeordnet zu der spezifischen Kennung des Chips gespeichert. Hierdurch erkennt die Abfrage- oder Auswerteeinrichtung bei der telemetrischen Messung die jeweilige Messeinrichtung und berücksichtigt bei der Auswertung die hierzu gehörige Kennlinie. Die Abfrage- und die Auswerteeinrichtung und ein damit verbundenes Aufzeichnungsgerät können in einer Baueinheit, welches vorzugsweise als Handgerät ausgebildet ist, untergebracht sein. Die Abfrageeinrichtung enthält auch die extrakorporale Induktionsspule, welche an die extrakorporale Telemetrieeinrichtung angeschlossen ist. Die Abfrageeinrichtung kann über ein Kabel mit der Auswerteeinrichtung verbunden sein. Es ist jedoch auch möglich, durch Funkübertragung die Messdaten von der Abfrageeinrichtung auf die Auswerteeinrichtung zu übertragen. Es ist auch möglich, die Abfrageeinrichtung oder zumindest die dazugehörige extrakorporale Spule in Augen- oder Schläfennähe mit Hilfe einer Fixiereinrichtung, beispielsweise an einem Brillengestell oder mit Hilfe eines Pflasters an der Kopfhaut des Patienten zu fixieren. Die extrakorporale Spule kann über ein Kabel oder eine andere geeignete elektrische Verbindung mit der Abfrage- und Auswerteeinrichtung verbunden sein.
  • Bei der Erfindung ist eine ständige Messung des Augeninnendrucks möglich. Dabei können insbesondere bei Glaukom-Patienten alle Druckschwankungen, die sich über den Tag hinweg ergeben können, erfasst werden. Man erreicht hierdurch eine genauere Erfassung des Krankheitsverlaufes.
  • Anhand der Figuren wird an einem Ausführungsbeispiel die Erfindung noch näher erläutert.
  • Es zeigt
  • 1 einen Augenausschnitt mit einer im Tenonraum des Auges implantierten Messeinrichtung und extrakorporaler Abfrageeinrichtung in schematischer Darstellung;
  • 2 eine perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungsform der intrakorporalen Messeinrichtung;
  • 3 eine schematische Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform der intrakorporalen Messeinrichtung; und
  • 4 eine schematische Seitenansicht einer dritten Ausführungsform der intrakorporalen Messeinrichtung.
  • Die in den 2 bis 4 dargestellten implantierbaren Messeinrichtungen 1 beinhalten einen einzigen hybrid aufgebauten Chip 7 und eine induktive Spule 4, die an der Außenseite des Chips 7 angeordnet ist. Sofern die Übertragungseigenschaften ausreichen, kann die Spule auch im Chipkörper integriert sein. Der Chip 7 beinhaltet einen Drucksensor 2 mit einer oder mehreren Druck aufnehmenden Flächen, welche als Membranen ausgebildet sein können. Die Membranen sind Bestandteil, insbesondere Kondensatorbelegungen eines kapazitiv messenden Drucksensors. Die Druck aufnehmenden Flächen messen den Druck, der sich aus dem jeweiligen Spannungszustand der Sklera ergibt und vom absoluten Druck im Augeninnern abhängt. Hieraus kann der Augeninnendruck, welcher die Druckdifferenz zwischen dem absoluten Druck im Auge und dem das Auge umgebenden Luftdruck ist, z. B. mittels der vorher erfassten Kennlinie (Kalibrierkurve) bestimmt werden. Ferner sind im Chip 7 ein Analog-/Digitalwandler sowie eine Telemetrieeinrichtung mit einer Telemetrie-/Transponderelektronik vorgesehen. Die Elektronik ist über eine elektrische Kontaktierung 3, z. B. Flip-Chip-Bonden direkt mit der induktiven Spule 4 kontaktiert.
  • Die induktive Spule 4 ist auf einer der beiden Oberflächen des Chips 7 angeordnet. Beim Ausführungsbeispiel der 2 befindet sich die induktive Spule auf der gleichen Oberflächenseite des Chips 7, wie der Drucksensor 2. Beim Ausführungsbeispiel der 3 befindet sich der Drucksensor 2 an der einen Oberflächenseite (Unterseite) des Chips 7 und die induktive Spule 4 befindet sich an der anderen Oberflächenseite (Oberseite) des Chips 7. Bei den Ausführungsbeispielen der 2 und 3 ist die induktive Spule 7 als Planarspule ausgebildet. Beim Ausführungsbeispiel der 4 ist die induktive Spule 4 am Umfang des Chips 7 angeordnet. Hierzu kann die Spule als dünne Drahtspule ausgebildet sein. Es ist jedoch auch möglich beim Ausführungsbeispiel der 4 eine Planarspule, beispielsweise eine mehrlagige Planarspule zu verwenden. Auch bei den Ausführungsbeispielen der 2 und 3 können mehrlagige Planarspulen oder dünne Drahtspulen verwendet werden.
  • Im implantierten Zustand ist vorzugsweise die Oberfläche mit dem Drucksensor 2 in das Augeninnere und die Oberfläche mit der induktiven Spule 4 nach außen gerichtet. Dies lässt sich mit der in 3 gezeigten Ausführungsform verwirklichen. Wie aus den 2 bis 4 zu ersehen ist, sind der Chip 7 und die Spule 4 von einer Umhüllung 5, welche eine flexible geschlossene Hülle 6 aufweisen kann, umgeben. Innerhalb der Hülle 6 befindet sich ein Druck übertragendes Medium 11, insbesondere ein Gel oder eine biokompatible Flüssigkeit, beispielsweise Öl auf Silikonbasis. Der Chip 2 und der benachbarte Spulenbereich werden druckdicht durch das Druck übertragende Medium 11 umhüllt bzw. sind im Druck übertragenden Medium 11 eingebettet. Die Hülle 6, welche als Folie ausgebildet sein kann, kann durch Verschweißen, Verkleben oder Vulkanisieren geschlossen werden. Die Umhüllung 5 kann auch aus einem biokompatiblen Hüllkörper, z. B. aus Silikon, der auch das druckübertragende Medium 11 bildet, bestehen. Für die Hülle 6 eignet sich beispielsweise eine Polyurethanfolie oder Silikonfolie.
  • Die Hülle 6 umgibt das Druck übertragende Medium 11 vorzugsweise spannungsfrei, so dass eine ungestörte Übertragung des zu messenden Augeninnendrucks auf die druckempfindliche Sensorflächen des im Chip 7 integrierten Drucksensors 2 erreicht wird. Die Vorkalibrierung der Messeinrichtung 1 erfolgt nachdem die Umhüllung 5 geschlossen ist, d. h. nach Fertigstellung der implantierbaren Messeinrichtung 1. Die endgültige Kalibrierung erfolgt, wie schon erläutert, nach dem Implantieren.
  • Die Windungen der Spule 4 sind vorzugsweise mit mikrosystemtechnischen, insbesondere photolithographischen Methoden hergestellt. Die Spulenwindungen können als planare Spulenwindungen nebeneinander und/oder übereinander liegend am Chipkörper vorgesehen sein. Die Spule kann beispielsweise eine Höhe von 20 um aufweisen. Auf diese Weise lässt sich eine Messeinrichtung 1 mit einer Gesamthöhe bzw. Gesamtdicke, einschließlich der Umhüllung, von 0,7 mm herstellen. Die Länge kann von 5,0 mm und 8,0 mm betragen. Die Breite kann von 1,0 mm bis 2,0 mm betragen.
  • Die Messeinrichtung 1, welche an einem an die Außenfläche der Augensklera 10 angepassten Träger befestigt ist, wird zwischen der Tenonkapsel 15 und der Außenfläche der Augensklera 10 implantiert. Am Träger ist eine Drainagekanüle 13, beispielsweise in Form eines Silikonschlauches, befestigt. Die Kanüle wird zwischen Hornhaut und Iris des Auges in die Vorderkammer 14 gelegt. Das Reservoir 12 bildet sich, wie aus US 5,178,604 bekannt ist, als geschlossene fibröse Kapsel um den Träger und die Messeinrichtung 1 aus. Über die Drainagekanüle 13 gelangt überschüssiges Augenkammerwasser aus der Vorderkammer 14 in das Innere des Reservoirs 12. Auf diese Weise wird der absolute Augeninnendruck, der sich auch im Innern des Reservoirs 12 aufbaut, mit der Messeinrichtung 1 gemessen.
  • Es ist auch möglich, das Reservoir 12 als dünne, biokompatible Hülle, welche gegebenenfalls ein nicht näher dargestelltes Ventil aufweist, auszubilden und im Innern dieses Reservoirs die Messeinrichtung 1 anzuordnen.
  • Zur Durchführung der Messung wird extrakorporal eine Abfrageeinrichtung 8 in die Nähe der implantierten Messeinrichtung 1 gebracht. Hierzu kann die Abfrageeinrichtung im Augen- oder Schläfenbereich des Patienten mit Hilfe einer Fixiereinrichtung 9, welche in 1 nur schematisch gezeigt ist, an einer Brille oder mittels eines Pflasters am Kopf des Patienten befestigt werden. Die Abfrageeinrichtung 8 besitzt eine induktive Spule zur telemetrischen Energieübertragung auf die induktive Spule 4 der Messeinrichtung 1 und zum Empfang der telemetrisch übertragenen Messdaten der implantierten Messeinrichtung 1. Zumindest die induktive Spule der Abfrageeinrichtung 8 kann am Kopf des Patienten in Transponderreichweite befestigt sein. Hierdurch können Messdaten ständig abgefragt werden. Die Abfrageeinrichtung 8 kann als Handgerät ausgebildet und über ein Kabel 15 an eine Auswerteeinrichtung mit Anzeigeeinrichtung angeschlossen sein. Es ist jedoch auch möglich, die Auswerteeinrichtung und eine Anzeigeeinrichtung im Handgerät zu integrieren. Ferner kann die Abfrageeinrichtung 8 über Funk die Messdaten an eine Auswerteeinrichtung weitergeben.
  • Die Kalibrierung der in 1 gezeigte Messanordnung kann nach dem Implantieren der Messeinrichtung 1 in die Augensklera 10 erfolgen. Die Eichkurve oder Kennlinie wird dabei mit Hilfe eines herkömmlichen Tonometers, wie schon erläutert, erstellt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Messeinrichtung
    2
    Drucksensor
    3
    elektrische Kontaktierung
    4
    induktive Spule
    5
    Umhüllung
    6
    geschlossene Hülle
    7
    Chip
    8
    Abfrageeinrichtung
    9
    Fixiereinrichtung
    10
    Augensklera
    11
    Druck übertragendes Medium
    12
    Drainagereservoir
    13
    Drainagekanüle
    14
    Augenvorderkammer
    15
    Tenonkapsel

Claims (9)

  1. Vorrichtung zur Intraokulardruckmessung mit einer implantierbaren Messeinrichtung (1), die wenigstens einen Drucksensor (2) und eine Telemetrieeinrichtung (3) mit angeschlossener induktiver Spule (4) in einer Druck übertragenden und biokompatiblen Umhüllung (5) aufweist, und einer extrakorporalen telemetrischen Abfrageeinrichtung (8), dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung (5) flach ausgestaltet ist, wobei die in der Umhüllung (5) angeordnete Messeinrichtung (1) in einem flachen und an der Außenfläche der Augensklera befestigbaren Drainagereservoir (12), welches über eine Drainagekanüle (13) mit einem Augenkammerwasser enthaltenden Raum im Auge verbindbar ist, angeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Drucksensor (2) und die Telemetrieeinrichtung (3) in einem Chip (7) integriert sind und die induktive Spule (4) an oder in der Nähe der Außenseite des Chipkörpers angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die induktive Spule (4) an der Oberflächenseite des Chipkörpers (7), an welcher der wenigstens eine Drucksensor (2) angeordnet ist, oder an der entgegengesetzt dazu liegenden Oberflächenseite des Chipkörpers (7) angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die induktive Spule (4) am Umfang des Chipkörpers (7) angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die induktive Spule (4) als Planarspule oder als dünne Drahtspule ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung (5) eine geschlossene Hülle (6) aufweist, in welcher zumindest der Drucksensor (2) und ein Druck übertragendes Medium (11) mit gegenüber dem Drucksensor (2) vergrößerter Druckübertragungsfläche angeordnet sind.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Druck übertragende Medium (11) ein Gel ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung (5) aus einem biokompatiblen Hüllkörper besteht, der auch das druckübertragende Medium (11) bildet.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die extrakorporale Abfrageeinrichtung (8) an einer in Augen- oder Schläfennähe des Patienten platzierbaren Fixiereinrichtung (9) angeordnet ist oder als Handgerät ausgebildet oder in ein Handgerät integriert ist.
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