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DE102004056515B4 - Schwenkantrieb mit Rückstellfeder - Google Patents

Schwenkantrieb mit Rückstellfeder Download PDF

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DE102004056515B4 DE200410056515 DE102004056515A DE102004056515B4 DE 102004056515 B4 DE102004056515 B4 DE 102004056515B4 DE 200410056515 DE200410056515 DE 200410056515 DE 102004056515 A DE102004056515 A DE 102004056515A DE 102004056515 B4 DE102004056515 B4 DE 102004056515B4
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Abstract

Schwenkantrieb (1) für eine Armatur, der in einem Arbeitsraum (8) mit Druckmittel derart beaufschlagbar ist, dass mittels einer beweglichen Kolbeneinheit (5, 5') und Übertragungsorganen (9, 9') ein Abtriebsorgan (10), das mit einer Schaltwelle (4) der Armatur in Eingriff bringbar ist, um einen Winkel verschwenkbar ist, wobei der Schwenkantrieb (1) mindestens eine Rückstellfeder (14, 14', 14'') aufweist, mittels der insbesondere eine gegen das Druckmittel wirkende Gegenkraft erzeugbar ist und die in oder über einer Führungseinrichtung (13, 13', 13'') mit einem Abstand zu dieser geführt ist, gekennzeichnet durch mindestens ein Stützelement, das einerseits mit mindestens einer Windung der Rückstellfeder (14, 14', 14'') derart gekoppelt oder zwischen zwei Windungen derart angeordnet ist, dass es einer Bewegung der Windungen der Rückstellfeder (14, 14', 14'') ohne Relativbewegung folgt und das sich andererseits mit einer Stützfläche an der Führungseinrichtung (13, 13', 13'') abstützt und relativ zu dieser gleitend verschiebbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schwenkantrieb für eine Armatur, der in einem Arbeitsraum mit Druckmittel derart beaufschlagbar ist, dass mittels einer beweglichen Kolbeneinheit und Übertragungsorganen ein Abtriebsorgan, das mit einer Schaltwelle der Armatur in Eingriff bringbar ist, um einen Winkel verschwenkbar ist, wobei der Schwenkantrieb mindestens eine Rückstellfeder aufweist, mittels der insbesondere eine gegen das Druckmittel wirkende Gegenkraft erzeugbar ist und die in oder über einer Führungseinrichtung mit einem Abstand zu dieser geführt ist.
  • Schwenkantriebe der beschriebenen Art sind bekannt aus den Schriften DE 24 05 297 A1 , DE 44 00 743 A1 und DE 198 28 465 C2 . Bekanntermaßen werden Schwenkantriebe zum Öffnen und Schließen von Regelarmaturen, insbesondere von Klappen, Hähnen und Ventilen verwendet. Oft müssen Schwenkantriebe in technischen Anlagen, für die besondere Sicherheitsvorschriften gelten, die genannten Aufgaben erfüllen und sind dadurch selbst Organe, an welche erhöhte bis höchste sicherheitstechnische Ansprüche gestellt werden.
  • Dabei bilden die Rückstellfedern, die gegen das hydraulische oder pneumatische Druckmittel wirken, die also bei Druckabfall den Stellantrieb und damit die Leitungsarmatur in eine Sicherheitsstellung (die die Öffnungs- oder die Schließstellung sein kann) überführen, ein besonderes, da sicherheitsrelevantes Bauteil. Da der Bruch einer oder mehrerer Rückstellfedern die Sicherheitsfunktion des Stellantriebs in Frage stellt und damit unter Umständen die gesamte Anlage gefährdet, ist die Vermeidung oder zumindest die Minimierung dieses Sicherheitsrisikos erforderlich.
  • Oftmals wird ein derartiger Bruch der Rückstellfeder dadurch initiiert, dass die Rückstellfeder in gespanntem, d.h. komprimiertem Zustand aus der idealen Mittellinie heraus ausweicht (ausknickt) und somit die reale Mittellinie einen Bogen zwischen den eingespannten Enden der Rückstellfeder bildet. Das Ausweichen führt oft zu einer Berührung mit den die Rückstellfeder umgebenden Bauteilen, wodurch die Oberfläche der Feder auf Dauer geschädigt wird, etwa durch Abtragung eines Korrosionsschutzes und/oder durch Kerbwirkung.
  • Korrosion ist bei derartigen Schwenkantrieben deshalb ein Problem, weil die Federn dauernd in Kontakt mit dem Druckmittel, insbesondere Druckluft stehen, worin korrosive Bestandteile enthalten sind, die mit jedem Arbeitszyklus des Schwenkantriebs erneut an die Feder herangeführt werden.
  • Eine bekannte Maßnahme gegen ein derartiges Ausknicken ist eine Führungseinrichtung – etwa in Form eines Dornes oder einer Hülse – auf die/in die die Rückstellfeder gesteckt wird. Jedoch haben beide Varianten wiederum eine Reibung der Rückstellfeder an der Führungseinrichtung (wenn auch weniger ausgeprägt, da in weniger ausgelenktem Zustand) und damit Oberflächenbeschädigung, Verlust des Korrosionsschutzes etc. zur Folge. Diese Maßnahme ist deshalb allein keine geeignete Lösung für die genannten Probleme.
  • Aus der DE 93 14 412 U1 ist ein druckmittelbetätigter Stellantrieb bekannt, bei dem im Innern jeder Rückstellfeder ein „Stützelement" in Form zweier teleskopartig ausziehbarer Hülsenelemente vorhanden ist. Auf der äußeren Mantelfläche des im Durchmesser größeren Hülsenelements stützt sich ein Teil der Windungen der Rückstellfeder mit ihrer Innenseite ab. Das äußere Hülsenelement ist des Weiteren an einem Ende mit einem radial nach außen vorstehenden Flansch zwischen der letzten Windung der Feder und einem Gehäusedeckel eingeklemmt, so dass eine Bewegung dieses Teils des Stützelements relativ zu dem Gehäuse nicht stattfinden kann. Der bekannte Stellantrieb weist den Nachteil auf, dass bei einer Bewegung des Kolbens und somit einer Verkürzung bzw. Verlängerung der wirksamen Federlänge eine gleitende Bewegung zwischen der Innenseite der Federwindungen und der äußeren Mantelfläche des im Durchmesser größeren Hülsenteils des Stützelements stattfindet. Eine derartige gleitende Relativbewegung im Bereich der Windungen ist unerwünscht, da hierdurch die bereits zuvor erläuterte Problematik eines Federbruchs hervorgerufen werden kann.
  • Aufgabe
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schwenkantrieb zu schaffen, dessen Rückstellfeder besser vor Oberflächenschädigung, Kerbeinwirkung und Knickung und den Folgen in Form von Korrosion und schließlich Bruch geschützt ist.
  • Lösung
  • Die Aufgabe wird bei dem Schwenkantrieb erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass mindestens ein Stützelement, das einerseits mit mindestens einer Windung der Rückstellfeder derart gekoppelt oder zwischen zwei Windungen derart angeordnet ist, dass es einer Bewegung der Windungen der Rückstellfeder im wesentlichen ohne Relativbewegung folgt und das sich andererseits mit einer Stützfläche an der Führungseinrichtung abstützt und relativ zu dieser gleitend verschiebbar ist.
  • Von besonderem Vorteil ist es, wenn das Stützelement ein Ringelement ist, das mit seiner Mantel- oder Innenfläche in oder auf einem Führungsglied der Führungseinrichtung positionierbar, verschiebbar und mit seiner Innen- oder Mantelfläche in oder an die Windung der Rückstellfeder entweder mit radialem Spiel gegenüber dieser oder mittels Pressung einsetzbar oder anlegbar ist.
  • Bei einer Kompression der Rückstellfeder kann sich das Ringelement, insbesondere in Form eines Gleitrings, auf oder in der Führungseinrichtung entlang verschieben. Die Verschiebung und dazu proportional die Reibung ist dann minimal, wenn das Ringelement mittig auf oder in der Längsposition der Rückstellfeder angeordnet ist, da die Relativbewegung der Rückstellfeder zum Ringelement, die in einer Änderung der Windungsabstände der Rückstellfeder besteht, in diesem Fall ebenfalls minimal ist. Variationen hinsichtlich der Federkonstanten beider Hälften der Rückstellfeder können, falls diese von beiden Federenden aus komprimiert wird, im übrigen zu einer größeren Relativbewegung führen; für die Rückstellfederoberfläche dürfte dieser Umstand jedoch keine Rolle spielen, da die Rückstellfeder sich nur gegenüber dem Ringelement in oben beschriebener Relativbewegung bewegt. Neben der bevorzugten Mittenposition ist das erfindungsgemäße Ringelement jedoch auch in jeder anderen Position verwendbar und generell von Vorteil.
  • Sollte bei besonders empfindlicher Federbeschichtung diese dennoch durch das Ringelement abgetragen werden, so wird durch die Wahl eines geeigneten Materials für das Ringelement eine positive „Politurwirkung" erreicht, d.h. Korrosionsstoffe werden vorteilhafter Weise sogar abgetragen, ehe sie eine schädliche Agglomerierung bilden können.
  • Durch die Verwendung des Ringelementes wird ohne die bekannten Nachteile hinsichtlich der Oberflächenbeschädigung ein Abknicken wirksam vermieden, da die durch das Ringelement verursachte zusätzliche Federlagerung, insbesondere in der Federmittenposition, sicherstellt, dass die für ein Ausknicken der Rückstellfeder mit ausschlaggebende aktive Federlänge -die sog. Knicklänge- halbiert wird.
  • Besonders bevorzugt soll zudem sein, dass das Ringelement aus einem Elastomer, insbesondere aus Gummi, oder aber aus Polytetrafluorethylen besteht. Durch die Wahl eines dieser Materialen wird die Verschiebbarkeit des Ringelements auf oder in der Führungseinrichtung erheblich erleichtert und gleichzeitig ein Material verwendet, dessen Abriebwirkung auch für empfindliche Beschichtungen reduziert, dessen Politurwirkung jedoch erhöht wird, wodurch schließlich vorteilhaft ein Entstehen und Festsetzen von korrosiven Stoffen (Rost etc.) vermieden wird.
  • Eine erfindungsgemäße Weiterbildung soll sein, dass das Ringelement mittels eines Formschlusselements in oder auf der Rückstellfeder fixierbar ist und eine Verschiebbarkeit und damit ein Abrieb zwischen Rückstellfeder und Ringelement noch weiter reduziert wird. Das Formschlusselement kann etwa die Form einer Ausbuchtung oder die in Form eines Vorsprungs, etwa einer Nase, besitzen, welche formschlüssig zwischen den Windungen der Rückstellfeder eingreift.
  • Ebenfalls weitergebildet wird die Erfindung dadurch, dass das Ringelement gefettet ist um den möglichen Abrieb noch weiter zu reduzieren und die Verschiebbarkeit des Ringelementes auf bzw. in der Führungseinrichtung nochmals zu verbessern, d.h. Haft- und Gleitreibung zu minimieren.
  • Generell ist die Erfindung sowohl für eine hülsenförmigen Führungseinrichtung mit innenliegender Rückstellfeder als auch für eine dornförmige Führungseinrichtung mit außenliegender Rückstellfeder gleichermaßen geeignet; erfindungswesentlich ist, dass sich dazwischen ein erfindungsgemäßes Ringelement befindet, welches relativ zu der Führungseinrichtung beweglich, mit der Rückstellfeder jedoch im wesentlichen unbeweglich gekoppelt ist.
  • Im Übrigen ist die Erfindung für ein vormontierbares Federpaket, etwa mit schon vorgespannter und optional in ihrer Vorspannung einstellbarer Rückstellfeder und für eine an mindestens einem Federende oder an beiden Enden nicht fixierte Rückstellfeder erfindungsgemäß gleichermaßen geeignet, da die Federbruchvermeidung in erster Linie durch das erfindungsgemäße Ringelement erfolgt und nicht durch eine endseitige Halterung der Rückstellfeder.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines schematisierten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 einen Längsschnitt durch einen Schwenkantrieb mit drei Rückstellfedern,
  • 2 eine Seitenansicht auf eine Rückstellfeder gemäß 1 mit Führungseinrichtung und Ringelement und
  • 3 einen Schnitt durch eine Rückstellfeder gemäß 1 mit Führungseinrichtung und Ringelement.
  • Der in 1 schematisch dargestellte Schwenkantrieb 1 weist in seinem zylinderförmigen Gehäuse 2 mit zwei endseitigen Deckeln 3, 3' eine Schaltwelle 4 einer hier nicht gezeigten Armatur auf, die durch zwei Kolbeneinheiten 5, 5' von zwei Federräumen 6, 6', in denen sich jeweils bis zu sieben Federpakete 7, 7', 7'' befinden, getrennt ist. Die Schaltwelle 4 befindet dabei in einem mit Druck von pneumatischen oder hydraulischen Druckmitteln beaufschlagbaren Arbeitsraum 8, die beiden Federräume 6, 6' sind mit der Umgebung durch nicht gezeigte Durchtrittsöffnungen verbunden, so dass in ihnen stets der Umgebungsdruck herrscht.
  • Die Kolbeneinheiten 5, 5' sind jeweils einstückig mit einem Übertragungsorgan 9, 9' in Form einer Zahnstange verbunden. Beide Zahnstangen kämmen mit einem Abtriebsorgan 10 in Form eines Zahnrades, wobei die Zahnstangen auf gegenüberliebenden Seiten des Abtriebsorgans 10 angeordnet sind. Das Abtriebsorgan 10 befindet sich ebenfalls formschlüssig mit der Schaltwelle 4 in Eingriff.
  • Durch den Formschluss der Verzahnung sind die beiden Kolbeneinheiten 5, 5' nur voneinander abhängig bewegbar, so dass bei einer Druckbeaufschlagung des Arbeitsraumes 8 die beiden Kolbeneinheiten 5, 5' auseinanderfahren und ihre Lateralbewegung jeweils über die Zahnstangen und das Zahnrad in eine Rotationsbewegung des Abtriebsorgans 10 – in diesem Fall gegen den Uhrzeigersinn – und damit der Schaltwelle 4 übertragen. Die Kolbeneinheiten 5, 5' weisen im übrigen an ihren kreisförmigen Wandungen jeweils druckdichte Dichtungs- und Gleitelemente 11, 11', 12, 12' in Form von O-Ringen und Gummistücken auf.
  • Der Druckbeaufschlagung wirken bei dem dargestellten Schwenkantrieb 1 bis zu vierzehn Federpakete 7, 7', 7'', d.h. pro Federraum 6 bis zu sieben Federpakete 7, 7', 7'' entgegen, welche jeweils auf radial innnen liegenden in Führungseinrichtungen 13, 13', 13'' geführt sind. Drei der maximal vierzehn Federpakete 7, 7', 7'' mit ihren Rückstellfedern 14, 14', 14'' und Führungseinrichtungen 13, 13', 13'' sind gezeigt. Jede Rückstellfeder 14, 14', 14'' mit Führungseinrichtung 13, 13', 13'' kann in einer von sieben Federkammern 15 des jeweiligen Federraums 6, 6' aufgenommen werden. Die Federkammern 15 erstrecken sich mit gegenüberliegenden topfförmigen Endbereichen sowohl in die Deckel 3, 3' als auch in die Kolbeneinheit 5, 5' Durch die Variation der Anzahl von Rückstellfedern 14, 14', 14'' kann entsprechend stufenweise der Gegendruck eingestellt werden, der für die jeweilige Anwendung – abhängig vom Betriebsdruck der Druckmittelversorgung und dem für die Armatur benötigtem Betätigungsmoment – am besten geeignet ist.
  • In 2 ist eine Seitenansicht auf die Rückstellfeder 14 mit Führungseinrichtung 13 und einem Ringelement 16 dargestellt. Dabei besteht die Führungseinrichtung 13 aus insgesamt drei Führungsgliedern 17, 18, 18' und zwar einem hülsenförmigen Mittelstück mit an jeweils beiden Enden radial nach außen avorsehenden und mit einem Außenkonus versehenen umlaufenden Bund 19 und zwei über das Mittelstück schiebbaren Führungsflanschen, die mit jeweils acht Schnapphaken 20 auf das Mittelstück aufgesteckt sind und die mittels jeweils einem vorstehenden Außenbund 21 die Rückstellfeder 14 vorgespannt halten und deren Endwindung abstützten. Selbstverständlich ist es ebenso möglich, die Rückstellfeder 14 in der hier nicht gezeigten Führungseinrichtung zu führen und vorzuspannen, ebenso leicht mög lich ist es, dass die Führungsflansche sich gegenüber dem Mittelstück verstellen lassen, etwa mittels eines Gewindes, wodurch die Federlänge verkürzt oder verlängert werden kann. Erfindungswesentlich ist das Ringelement 16, hier aus Gummi, welches in 3 im Schnitt dargestellt ist. Das Ringelement 16 ist gefettet und befindet sich innerhalb der Rückstellfeder 13 auf halber Federlänge.
  • 3 zeigt verdeutlicht einen Schnitt durch eine Rückstellfeder 14 mit Führungseinrichtung 13 und Ringelement 16 gemäß den 1 und 2. Das Ringelement 16 mit einer inneren MAntelfläche 22 und einer äußeren Mantelfläche 23 dient innerhalb des gezeigten Federpaketes 7 der Vermeidung des Ausknickens der Rückstellfeder 14 auf dem Führungsglied 17 in Form des Mittelstückes. Da das Ringelement 16 aus Gummi besteht, werden keinerlei kerbartige oder abrasive Oberflächenschäden an der Rückstellfeder 14 erzeugt. Ein Verschleiß einer eventuell vorhandenen Beschichtung an der Rückstellfeder 14 wird gering ausfallen. Im Gegenzug wird ein betroffener Bereich jedoch von dem Ringelement 16 überstrichen bzw. überdeckt und durch eine „Politur" geglättet und von auftretenden Korrosionsprodukten befreit.
  • Eine Beeinträchtigung der Dauerfestigkeit der Rückstellfeder 14 oder das Ausknicken mit der Gefahr einer Beschädigung der Rückstellfeder 14 und der Folge eines Bruchs, ist damit nicht mehr zu erwarten. Durch geeignete Maßnahmen wie leichte Pressung des Ringelementes 16 an die Rückstellfeder 14 durch ein entsprechendes radiales Übermaß des Ringelementes 16 oder durch die Ausformung eines Formschlusselementes 24, welches gestrichelt dargestellt ist, lassen sich die positiven Eigenschaften hinsichtlich Genauigkeit der Federführung noch weiter verbessern und sich die Relativbewegung zwischen der Rückstellfeder 14 und dem Ringelement 16 noch besser verhindern. So kann etwa durch das Formschlusselement 24 in Form einer Nase, die formschlüssig zwischen die Windungen der Rückstellfeder 14 eingreift, eine zunächst frei wählbare und im wesentlichen feste Position des Ringelementes 16 innerhalb der Rückstellfeder 14 erreicht werden. Eine Relativbewegung kann sodann nur noch dadurch auftreten, dass sich der Abstand der den nasenförmigen Vorsprung umgebenden Windungen zueinander im Wege des Kompressions- und Entspannungsvorgangs der Rückstellfeder 14 leicht verändert. Diese Relativbewegung ist jedoch nur ein Bruchteil des Gesamtweges, um den die Rückstellfeder 14 verkürzt wird oder des Verschiebeweges den die mittlere Windung relativ zu der Führungseinrichtung 13 vollführt.
  • 1
    Schwenkantrieb
    2
    Gehäuse
    3, 3'
    Deckel
    4
    Schaltwelle
    5, 5'
    Kolbeneinheit
    6, 6'
    Federraum
    7, 7', 7''
    Federpaket
    8
    Arbeitsraum
    9, 9'
    Übertragungsorgan
    10
    Abtriebsorgan
    11, 11'
    Dichtungselement
    12, 12'
    Gleitelement
    13, 13', 13''
    Führungseinrichtung
    14, 14', 14''
    Rückstellfeder
    15
    Federkammer
    16
    Ringelement
    17, 18, 18'
    Führungsglied
    19
    Bund
    20
    Schnapphaken
    21
    Außenbund
    22, 23
    Mantelfläche
    24
    Formschlusselement

Claims (7)

  1. Schwenkantrieb (1) für eine Armatur, der in einem Arbeitsraum (8) mit Druckmittel derart beaufschlagbar ist, dass mittels einer beweglichen Kolbeneinheit (5, 5') und Übertragungsorganen (9, 9') ein Abtriebsorgan (10), das mit einer Schaltwelle (4) der Armatur in Eingriff bringbar ist, um einen Winkel verschwenkbar ist, wobei der Schwenkantrieb (1) mindestens eine Rückstellfeder (14, 14', 14'') aufweist, mittels der insbesondere eine gegen das Druckmittel wirkende Gegenkraft erzeugbar ist und die in oder über einer Führungseinrichtung (13, 13', 13'') mit einem Abstand zu dieser geführt ist, gekennzeichnet durch mindestens ein Stützelement, das einerseits mit mindestens einer Windung der Rückstellfeder (14, 14', 14'') derart gekoppelt oder zwischen zwei Windungen derart angeordnet ist, dass es einer Bewegung der Windungen der Rückstellfeder (14, 14', 14'') ohne Relativbewegung folgt und das sich andererseits mit einer Stützfläche an der Führungseinrichtung (13, 13', 13'') abstützt und relativ zu dieser gleitend verschiebbar ist.
  2. Schwenkantrieb (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement ein Ringelement (16) ist, das mit seiner äußeren oder inneren Mantelfläche (22, 23) in oder auf einem Führungsglied (17, 18, 18') der Führungseinrichtung (13, 13', 13'') gleitend verschiebbar und mit seiner inneren oder äußeren Mantelfläche (22, 23) in oder an die Windungen der Rückstellfeder (14, 14', 14'') entweder mit radialem Spiel gegenüber diesen oder mittels Pressung so einsetzbar oder anlegbar ist, dass es der Bewegung der Windungen der Rückstellfeder (14, 14', 14'') im wesentlichen folgt.
  3. Schwenkantrieb (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ringelement (16) aus einem Elastomer, insbesondere aus Gummi, besteht.
  4. Schwenkantrieb (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ringelement (16) aus Polytetrafluorethylen besteht.
  5. Schwenkantrieb (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Ringelement (16) mittels eines Formschlusselements (24) in oder auf der Rückstellfeder (14, 14', 14'') fixierbar ist.
  6. Schwenkantrieb (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Ringelement (16) gefettet ist.
  7. Schwenkantrieb (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Ringelement (16) mittig auf oder in der Rückstellfeder (14, 14', 14'') angeordnet ist.
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