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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Kochfeld mit einer Glas- oder Glaskeramikplatte
als Kochfläche,
welche mindestens eine beheizbare Kochzone für das Aufstellen eines Kochgeschirres
aufweist.
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Die
Erfindung bezieht sich ferner auf ein an dieses Kochfeld angepasstes
Kochgeschirr.
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Moderne
Kochfelder besitzen plattenförmige Glas-
oder Glaskeramik-Kochflächen mit
typischerweise vier Kochzonen, denen jeweils eine Heizquelle zugeordnet
ist. Unter einer Glas- oder Glaskeramikplatte im Sinne der Erfindung
sollen nicht nur flache, ebene Platten, sondern auch abgekantete
und abgewinkelte Platten sowie gewölbte Platten verstanden werden,
wobei die Platten rechtwinklig oder rund ausgebildet sein können bzw.
auch eine andere Kontur haben können.
Als Glasplatten im Sinne der Erfindung kommen nur solche in Betracht,
deren Gläser einen
sehr niedrigen thermischen Ausdehnungskoeffizienten haben und genügend „hart" sind, z.B. vorgespannte
Borosilikat-Gläser.
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Als
Heizquelle für
diese Kochfelder haben sich seit Jahren sogenannte elektrisch betriebene Strahlungsheizkörper durchgesetzt.
Diese Strahlungsheizkörper
bestehen jeweils aus einem Isolationstopf, in den ein elektrischer
Widerstandsdraht als Heizquelle eingelegt ist. Fließt nun ein
elektrischer Strom, so erhitzt sich dieser Widerstandsdraht und gibt
die aufgenommene elektrische Energie als Wärme an seine Umgebung ab. Der
Energietransport vom Widerstandsdraht zur Kochfläche bzw. dem darauf stehenden
Kochgeschirrboden erfolgt dabei in Form von Wärmestrahlung und Wärmeleitung.
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Neben
Kochfeldern mit Strahlungsheizkörpern
haben sich auch Kochfelder mit induktiv beheizten Kochzonen am Markt
etabliert. Beim induktiven Kochen und Erwärmen wird mittels elektromagnetischer
Energie die Wärme
direkt im Boden des Kochgeschirres erzeugt. Die dazwischen liegende
Kochfläche
dient lediglich als Standfläche
für das
Kochgeschirr, nicht aber zur Wärmeübertragung.
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Ferner
sind Kochfelder mit gasbeheizten Glas- oder Glaskeramik-Kochflächen bekannt,
wobei entweder offene atmosphärische
Gasbrenner in entsprechenden Öffnungen
der Kochfläche
eingesetzt sind oder Gas-Strahlungsbrenner unterhalb der Kochzonen
der Kochfläche
angeordnet sind.
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Im
Fall der offenen Gasbrenner stehen die Kochgeschirre auf sogenannten
Topfaufstellern, die zentrisch zu den Gasbrennern auf der Glas-
oder Glaskeramik-Kochfläche
aufgestellt sind, oder die als partielle Erhöhungen in der Kochfläche ausgeformt sind.
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Die
Glas- oder Glaskeramik-Kochflächen sind,
unabhängig
von der Art der Beheizung der Kochzonen bzw. Kochstellen, nach dem
Stand der Technik waagrecht, d.h. in horizontaler Lage, in die Kochfelder
der Küchen
eingebaut.
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Im
Fall von offenen Gasbrennern liegt dabei die Kochgeschirraufstellfläche parallel
zu der Kochfläche.
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Es
ist zwar bekannt, Teilbereiche der Glas- oder Glaskeramik-Kochfläche abzuwinkeln
oder anderweitig hervorzuheben, um Displays und/oder Bedienelemente
ergonomisch hervorzuheben, sowie lokal Designelemente, z.B. Stege
und Facettierungen, die aus der Hauptebene der Kochfläche herausragen oder
in die Oberfläche
eingebracht sind, anzubringen, jedoch ist dabei die Hauptebene der
Kochfläche einschließlich der
Kochzone(n) waagrecht ausgeführt,
wobei die Kochzonen grundsätzlich
horizontal verlaufen.
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Durch
die bekannte horizontale Einbaulage der Kochzonen und der kochflächenparallelen
Anordnung der Kochgeschinaufstellfläche bei offenen Gasbrennern
mit Topfaufstellern soll erreicht werden, dass beim Erhitzen eines
Mediums (Fett, Öl)
dieses gleichmäßig über den
Boden des Kochgeschirrs verteilt bleibt.
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Diese
bekannte Art und Weise des Garens von Kochgut, insbesondere bei
einem Bratprozeß, führt zu einem
relativ fettreichem Garen, d.h. zu einem Garprozeß, bei dem
das Gargut relativ viel Fett bzw. Öl aufnimmt.
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Aus
den Druckschriften
DE
41 36 173 A1 ,
DE 1
797 935 U und
DE
518 345 C ist jeweils ein Kochfeld mit mindestens einer
beheizten Kochzone für das
Aufstellen eines Kochgeschirres bekannt, wobei die Aufstellfläche für das Kochgeschin
aus der Horizontalen hinaus nach oben oder unten um einen vorgegebenen
Winkel geneigt ist. Generelles Ziel dabei ist, das Kochgut mit möglichst
wenig Fett zu garen.
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Eine
in diesem Umfeld zum Einsatz bringbare Bratpfanne wird bei gleichbleibender
Bodenstärke im Übrigen schräg aufgestellt,
wie sich aus der
US
1 974 796 A ergibt.
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Die
Ansprüche
an eine gesunde und kalorienarme Ernährung treten jedoch immer mehr
in den Vordergrund. Die Erfinder haben sich daher die Aufgabe gestellt,
die Möglichkeit
eines fettreduzierten Bratprozesses zu untersuchen und dazu eine
praktikable, flexible und innovative Kochfeld-Lösung zu entwickeln.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe gelingt bei einem Kochfeld mit mindestens einer strahlungs-
oder induktiv beheizten Kochzone einer Glas- oder Glaskeramikplatte,
die unmittelbar die Kochgeschirr-Aufstellfläche bildet, wobei die Aufstellfläche für das Kochgeschirr
aus der Horizontalen hinaus nach oben oder unten um einen vorgegebenen
Winkel geneigt ist, dadurch, dass die Glas- oder Glaskeramikplatte
in horizontaler Einbaulage zumindest im Bereich der Kochzone um
den vorgegebenen Neigungswinkel aus der Kochfläche heraus nach oben oder unten
abgewinkelt ist.
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Durch
die Neigung des Kochgeschirres ist es mit großem Vorteil möglich, insbesondere
Bratgut fettarm zu garen, da sich Fette, Öle und aus dem Gargut austretende
Flüssigkeiten
an der tiefsten Stelle des Kochgeschirrbodens ansammeln.
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Ausgestaltungen
der Erfindung sind in Unteransprüchen
gekennzeichnet sowie ergeben sich auch aus der Figurenbeschreibung.
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Anhand
von in der Patentzeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen wird die Erfindung
näher erläutert.
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Alle
Figuren der Patentzeichnung zeigen in einer stark schematisierten
Längsschnitt-Darstellung ein
Kochfeld mit einer Glaskeramikplatte als Kochfläche, bei der eine Kochzone
gegenüber
der Hauptebene der Kochfläche
geneigt ist.
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In
der
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1 ist
dabei ein konventionelles Kochgeschirr auf der geneigten Kochzone
aufstellt,
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2 ist
dagegen ein Spezial-Kochgeschirr mit abgeschrägtem Boden auf der geneigten
Kochzone aufgestellt, und zwar so, dass die Innenfläche des
Geschirrbodens parallel zur Hauptebene der Kochfläche verläuft, und
in der
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3 steht
das Spezial-Kochgeschirr nach 2 so auf
der geneigten Kochzone, dass die Innenfläche des Geschirrbodens geneigt
ist.
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Die 1 bis 3 zeigen
in einer stark schematisierten Längsschnitt-Darstellung einen
Ausschnitt aus einem Kochfeld mit einer Glaskeramikplatte 1 als
Kochfläche,
die eine horizontale Hauptebene vorgibt. Eine derartige Kochfläche besitzt
mehrere beheizte Kochzonen, auf denen jeweils während des Kochvorganges das
entsprechende Kochgeschirr 2 aufgestellt wird. Die 1 bis 3 zeigen dabei
einen Schnitt durch eine solche Kochzone.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
ist eine Kochzone 1a der Glas- oder Glaskeramikplatte 1 des
Kochfeldes um einen Winkel 3 gegen die Hauptebene schräg nach oben
geneigt. Dieser Winkel 3 liegt idealerweise im Bereich
von 0,5° bis
10°.
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Bei
Kochfeldern mit offenen atmosphärischen
Gasbrennern werden Topfaufnahmen mit unterschiedlichen Höhen zur
Kochfläche
eingesetzt, um eine geneigte Topfaufstellfläche zu erzielen.
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Je
nach dem verwendeten Kochgeschirr ist es möglich, unterschiedliche Erwärmungszustände einzustellen.
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Bei
der Variante nach 1 ist ein Standard-Kochgeschirr
dargestellt, d.h. ein Kochgeschirr, bei dem die Innenfläche und
die Außenfläche des Geschirrbodens
parallel verlaufen. Beim Kochen, Dünsten, Frittieren, Schmoren
hat die schräge
Kochzone keine nachteiligen Auswirkungen auf die Erhitzung, da genügend Flüssigkeit
im Kochgeschirr 2 vorhanden ist, um einen gleichmäßigen Wärmeübergang
zu gewährleisten.
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Beim
Braten mit dem Standard-Kochgeschirr gilt:
Durch den Winkel 3 der
Kochzone ist es möglich,
das Bratgut fettarm zu braten und evtl. austretende Flüssigkeiten
direkt auf einer Seite des Kochgeschirrs zu sammeln.
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In
den 2 und 3 ist ein Spezial-Kochgeschirr 2,
typischerweise ausgebildet als Bratpfanne, dargestellt, bei dem
die Außenfläche des
Bodens gegenüber
der Innenfläche
um einen bestimmten Winkel angeschrägt ist, wobei dieser Winkel
vorzugsweise dem Neigungswinkel 3 der Kochzone entspricht.
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Für den Vorgang
des Bratens mit diesem Spezial-Kochgeschirr 2 gilt:
Beim
scharfen Anbraten wird das Spezial-Kochgeschirr 2 entsprechend
der Darstellung in 2 so auf die schräge Kochzone 1a gestellt,
daß sich
beide Winkel so aufheben, daß die
Innenseite des Kochgeschirrbodens waagrecht ausgerichtet ist. Das Brat-Medium
(Fett, Öl)
wird dadurch gleichmäßig auf dem
Boden des Kochgeschirres verteilt.
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Nach
dem Anbraten, d.h. zum Fertigbraten, kann das Kochgeschirr in einem
beliebigen Winkel verdreht werden. Dadurch entsteht, wie aus 3 ersichtlich,
eine schiefe Ebene auf der Innenseite des Kochgeschirrbodens. Das
Medium (Fett, Öl)
und evtl. austretende Flüssigkeiten
aus dem Bratgut laufen auf eine Seite des Bodens in die geschaffene
Senke. Das Bratgut wird dadurch fettarm gebraten.
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Vorzugsweise
weist die geneigte Kochzone der Glas- oder Glaskeramikplatte am
Beginn der Neigung mindestens einen Steg 4 zum Auffangen
von übergekochtem
Gargut auf, der integraler Bestandteil der Kochflächen-Platte
sein oder durch ein separates Bauteil gebildet werden kann.
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Geneigte
Kochzonen können
direkt im Bereich der Heißformgebung
durch geeignete Formgebungswerkzeuge eingebracht werden. Alternative Verfahren
sind Verformungen bei der Weiterverarbeitung durch nochmalige Erhitzung
der Kochflächen und
anschließendes
Senken, Biegen oder Blasen.
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Diese
Umformverfahren sind gängiger
Stand der Technik und brauchen daher hier nicht näher beschrieben
zu werden.