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DE102004056184A1 - Verfahren zum Kontrollieren des Zugangs zu Gegenständen und Nutzobjekten - Google Patents

Verfahren zum Kontrollieren des Zugangs zu Gegenständen und Nutzobjekten Download PDF

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DE102004056184A1
DE102004056184A1 DE200410056184 DE102004056184A DE102004056184A1 DE 102004056184 A1 DE102004056184 A1 DE 102004056184A1 DE 200410056184 DE200410056184 DE 200410056184 DE 102004056184 A DE102004056184 A DE 102004056184A DE 102004056184 A1 DE102004056184 A1 DE 102004056184A1
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kontrollieren des Zugangs auf Gegenstände mittels einer Telekommunikationseinrichtung, einer mit der Telekommunikationseinrichtung kommunizierenden Zentraleinheit und einer Freigabeeinrichtung mit Freigabe-Code-Veränderungseinrichtung zum Freigeben der zu kontrollierenden Gegenstände mittels eines Freigabe-Codes. Beispielsweise kann die Telekommunikationseinrichtung aus einem Mobiltelefon bestehen, die Zentraleinheit aus einem Computer-Server und die Freigabeeinrichtung aus einem handelsüblichen mechanischen Zahlenfahrradschloss mit frei verstellbarer Zahlenkombination. Gemäß dem Verfahren kann beispielsweise die Benutzung eines Mietfahrrades so kontrolliert werden, dass ein Mietfahrrad nur vom augenblicklichen Mieter benutzt werden kann, nicht aber von einem der Vormieter. DOLLAR A Das Verfahren ist durch folgende Schritte gekennzeichnet: DOLLAR A È die Zentraleinheit übermittelt an die Telekommunikationseinrichtung einen Nutzer-Freigabe-Code. DOLLAR A È Der Nutzer-Freigabe-Code wird von der Telekommunikationseinrichtung an die Freigabeeinrichtung übertragen. DOLLAR A È Die Freigabeeinrichtung prüft den übertragenen Nutzer-Freigabe-Code und gibt nach positiver Prüfung den Gegenstand sowie die Freigabe-Code-Veränderungsvorrichtung frei. DOLLAR A È Der Nutzer gibt einen Änderungscode in die Eingabeeinheit der Freigabe-Code-Veränderungseinrichtung ein, so dass der Änderungscode zum neuen Freigabe-Code der Freigabeeinrichtung wird. DOLLAR A È Die ...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kontrollieren des Zugangs auf Gegenstände mittels einer Telekommunikationseinrichtung, einer mit der Telekommunikationseinrichtung kommunizierenden Zentraleinheit und einer Freigabeeinrichtung zum Freigeben der zu kontrollierenden Gegenstände mittels eines Freigabe-Codes, wobei die Freigabeeinrichtung eine Freigabe-Code-Veränderungseinrichtung aufweist. Beispielsweise kann die Telekommunikationseinrichtung aus einem Mobiltelefon bestehen, die Zentraleinheit aus einem Computer-Server und die Freigabeeinrichtung aus einem handelsüblichen mechanischen Zahlen-Fahrradschloss mit verstellbarer Zahlenkombination. Gemäß dem Verfahren kann beispielsweise die Benutzung eines Mietfahrrades so kontrolliert werden, dass ein Mietfahrrad nur vom augenblicklichen Mieter benutzt werden kann, nicht aber von einem der Vormieter.
  • Eine Sperrvorrichtung und ein Verfahren zur kontrollierten Benutzung von Nutzobjekten ist aus DE 19528303 C1 bekannt. Dieses Verfahren beruht auf der Nutzung einer „intelligenten" elektronischen Sperrvorrichtung, welche bei Beendigung der Nutzung einen sog. Quittungs-Code ausgibt und anschließend den Freigabe-Code der Sperrvorrichtung automatisch ändert, so dass der Nutzer nach Ausgabe des Quittungs-Codes nicht mehr auf das Nutzobjekt zugreifen kann. Durch Abfrage des Quittungs-Codes kann die Zentraleinheit in Erfahrung bringen, ab welchem Zeitpunkt ein Nutzer keine Kenntnis des Öffnungscodes mehr haben konnte.
  • Ein weiteres Verfahren, ist aus DE 10054633 C2 bekannt und kommt der hier vorgestellten Erfindung am nächsten. Das Verfahren zielt auf den Zugang zu Waren und Dienstleistungen wie beispielsweise den Kauf eines Getränkes oder den Eintritt in ein Schwimmbad. Bei diesem Verfahren wird der Zugang dadurch ermöglicht, dass ein oder mehrere Freigabecodes) an den Nutzer übermittelt werden. Die Kontrolle des Zugangs wird dadurch erreicht, „dass die Freigabeeinrichtung nach der Freigabe einer Ware und/oder Dienstleistung den oder die Freigabe-Codes) so ändert, dass mit dem Nutzer-Freigabe-Code (FC) kein nochmaliger Zugang zu den Waren und/oder Dienstleistungen mehr möglich ist." Die Idee dieses Verfahrens besteht also darin, mit einem Freigabe-Code nur eine Freigabe zu ermöglichen, so dass beispielsweise ein Nutzer mit einem Freigabe-Code nur einmal auf die Ware oder die Dienstleistung zugreifen kann, selbst wenn der Nutzer wünschen würde nochmals zuzugreifen. Einer der wesentlichen Bestandteile dieses Verfahrens ist eine „intelligente" und „aktiv handelnde" Freigabeeinrichtung, welche ihren Freigabecode nach jeder Freigabe automatisch und unabhängig vom Handeln des Nutzers nach einem bestimmten mit der Zentraleinheit übereinstimmenden Algorithmus verändert. Die Freigabeeinrichtung kann in Form eines elektronischen Schlosses realisiert werden.
  • Nachteilig an beiden Verfahren ist der relativ hohe Investitions- und Wartungsaufwand für die „intelligenten" Sperrvorrichtungen, z.B. in Form von elektronischen Schlössen. Neben den Investitionen in die Steuerungselektronik und die elektromechanische Verriegelungstechnik muss die Sperrvorrichtung gerade bei Anwendungen im Außenbereich Stoß- und Wetterfest ausgebildet werden, was die Investitionskosten noch vergrößert. Darüber hinaus verursacht eine solche „intelligente" Schließvorrichtung auch höhere Wartungskosten, da Reparaturen und Wartungsarbeiten nur von entsprechend hoch qualifiziertem Personal durchgeführt werden können.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren der eingangs genannten Art bereitzustellen, mit denen auf einfache und kostengünstige Weise der Zugang zu Gegenständen kontrolliert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 gelöst, wobei sich vorteilhafte Ausgestaltungen aus den Unteransprüchen ergeben.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist durch folgende Schritte gekennzeichnet:
    • • die Zentraleinheit übermittelt an die Telekommunikationseinrichtung einen Nutzer-Freigabe-Code
    • • Der Nutzer-Freigabe-Code wird von der Telekommunikationseinrichtung an die Freigabeeinrichtung übertragen
    • • Die Freigabeeinrichtung prüft den übertragenen Nutzer-Freigabe-Code und gibt nach positiver Prüfung den Gegenstand sowie die Freigabe-Code-Veränderungsvorrichtung frei
    • • Der Nutzer gibt einen Änderungscode in die Eingabeeinheit der Freigabe-Code-Veränderungseinrichtung ein, so dass der Änderungscode zum neuen Freigabe-Code der Freigabeeinrichtung wird
    • • Die Telekommunikationseinrichtung übermittelt an die Zentraleinheit den Änderungscode
    • • Der Nutzer-Freigabe-Code der Zentraleinheit verändert sich derart, dass der Änderungscode zum Nutzer-Freigabe-Code der nächsten Übermittlung wird
  • Vorteilhaft an dem erfindungsgemäßen Verfahren ist einerseits, dass für die Zugangskontrolle nur eine Datenübertragung zwischen Zentraleinheit und der Telekommunikationseinrichtung erfolgen muss. Für diese Datenübertragung muss weder die Zentraleinheit noch die Telekommunikationseinrichtung besonders modifiziert werden. Der Zugang zu den Gegenständen kann auf einfache Weise durch die Eingabe des Freigabe-Codes in die Freigabeeinrichtung erfolgen. Dabei ist es auch vorteilhaft, dass die Freigabeeinrichtung die Gegenstände ohne eine Datenübertragung zwischen Freigabeeinrichtung und Zentraleinheit frei geben kann. Die Datenübertragung zwischen Zentraleinheit und Telekommunikationseinrichtung kann über herkömmliche Telelcommunikationsgeräte, insbesondere Mobilfunkgeräte geschehen. Besonders vorteilhaft ist, dass die Freigabeeinrichtung aus einem handelsüblichen mechanischen Codeschloss mit veränderbarem Freigabe-Code, beispielsweise einem Zahlen-Fahrradschloss mit frei wählbarer Zahlenkombination bestehen kann. Ein „intelligentes" elektronisches Schloss ist für den Erfolg des Verfahrens nicht notwendig, wodurch die Investitionskosten des Zugangsverfahrens sehr gering ausfallen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens übermittelt die Telekommunikationseinrichtung den von der Zentraleinheit übermittelten Nutzer-Freigabe-Code und Änderungscode an die Freigabeeinrichtung weiter. Dies kann beispielsweise über eine Infrarot- oder Bluetooth-Schnittstelle geschehen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird mit der Übertragung des Nutzer-Freigabe-Codes und des Änderungscodes ein Bezahlvorgang durch die Zentraleinheit ausgelöst. Der Bezahlvorgang kann beispielsweise in Form von Kreditkartenabbuchung oder Bankeinzug realisiert sein.
  • Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug zu den beigefügten Figuren erläutert.
  • 1 zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens Die Erfindung wird anhand der Vermietung eines Fahrrads 1 erläutert. Die Erfindung kann jedoch auch auf den Verkauf von Gegenständen oder den Zugang zu Gebäuden oder Einrichtungen angewendet werden. Für den Erfolg des Verfahrens werden im Wesentlichen drei Einrichtungen benötigt. Erstens wird eine Telekommunikationseinrichtung 3 benötigt, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Mobiltelefon mit SMS-Funktion (Short-Message-Service) ist. Die Telekommunikationseinrichtung 3 kann jedoch auch eine andere Art von mobiler Einrichtung sein, mit der Daten übertragen werden können. Dies kann beispielsweise ein Laptop, ein Organizer oder ein sog. Smart-Phone sein und die Kommunikation mit der Zentraleinheit kann über E-mail, Internet oder andere Telekommunikationsverfahren erfolgen. Auch eine feststehende Telekommunikationseinrichtung 3 wie beispielsweise eine Telefonzelle kommt für die Anwendung beim erfindungsgemäßen Verfahren in Frage. Zweitens benötigt das Verfahren eine Zentraleinheit 7. Die Zentraleinheit kann beispielsweise ein zentraler Computer-Server sein, der über Schnittstellen mit Mobilfunk- bzw. SMS-Providern sowie sog. Payment-Providern 19 in Verbindung steht. Drittens wird eine Freigabeeinrichtung 12 benötigt, die mittels eines Freigabe-Codes FC den Gegenstand frei gibt und deren Freigabe-Code FC nach Eingabe eines gültigen Freigabe-Codes FC durch eine Freigabe-Code-Veränderungseinrichtung 16 veränderbar ist. Im vorliegenden Beispiel besteht die Freigabeeinrichtung 12 aus einem handelsüblichen Zahlen-Fahrradschloss mit wählbarer Zahlenkombination.
  • Gemäß dem in 1 gezeigten ersten Ausführungsbeispiel sendet der Mietinteressent des Fahrrads 1 eine SMS (Short-Message-Service) mit der Datenaufschrift RK des Radkennzeichens 2 und mit dem Passwort PW und Kundennummer KN an die Zentraleinheit 7. Die Rufnummer der Zentraleinheit 7 ist dem Mietinteressenten entweder bekannt oder er ließt sie von der Freigabeeinrichtung 12 oder wie im vorliegenden Beispiel von einer Aufschrift auf dem Fahrrad ab. Das Radkennzeichen 2 befindet sich in dem angeführten Beispiel auf einer Tafel, die fest mit dem Rahmen des Fahrrads 1 verbunden ist. Selbstverständlich kann die Kennzeichnung auch durch eine fest mit der Freigabeeinrichtung 12 verbundene Aufschrift erfolgen. Die Eingabe der Daten erfolgt über die Eingabeeinheit 4 des Mobiltelefons 3. Der SMS-Text könnte wie folgt strukturiert sein: Kundennummer,Passwort,Radkennzeichen. Die einzelnen Datensätze werden dabei durch ein Trennzeichen getrennt. Alternativ kann anstatt der vom Mietinteressenten eingegebenen Kundennummer KN, die automatisch durch den Mobilfunkanbieter mitgesendete Rufnummer als Kundennummer zur Identifikation des Mietinteressenten verwendet werden. Das Passwort PW hat der Mietinteressent während eines Anmeldungsvorganges von der Zentraleinheit 7 erhalten bzw. der Mietinteressent konnte das Passwort PW frei wählen und hat es der Zentraleinheit 7 während des Anmeldevorganges bekannt gegeben.
  • Die Zentraleinheit 7 empfängt die SMS-Anfrage des Mietinteressenten über die Empfangseinheit 8. Anders als in dem angeführten Beispiel kann es auch vorkommen dass zwischen die Telekommunikationseinrichtung 3 und Zentraleinheit 7 die Dienste eines sog. SMS-Providers zwischengeschaltet sind. In der Zentraleinheit 7 werden die Daten von der Empfangseinheit 8 an die Prüfeinheit 10 weitergeleitet. In der Prüfeinheit 10 wird eine Berechtigungsprüfung durchgeführt. Die Berechtigungsprüfung besteht einerseits aus der Identifikation und Authentifizierung des Mietinteressenten durch einen Vergleich der gesendeten Kundennummer KN und Passwort PW mit den in der Zentraleinheit 7 gespeicherten Kundendaten. Die Identifikation und Authentifizierung kann jedoch auch schon an anderer Stelle, beispielsweise bei einem SMS-Provider durchgeführt werden. Darüber hinaus prüft die Prüfeinheit 10 ob der Mietinteressent zur Anmietung des Fahrrads 1 berechtigt ist. Beispielsweise prüft die Prüfeinheit 10 die Zahlungsfähigkeit des Kunden. Auch wird geprüft ob das identifizierte Fahrrand 1 überhaupt zur Vermietung bereit steht. In der Prüfeinheit ist auch der dem Radkennzeichen RK zugeordnete aktuelle Nutzer-Freigabe-Code. Fällt die Berechtigungsprüfung positiv aus übermittelt die Prüfeinheit 10 gespeicherten Nutzer-Freigabe-Code NFC an die Sendungseinheit 9. Die Sendungseinheit 9 sendet dem Mietinteressenten den Nutzer-Freigabe-Code NFC während der Übermittlung U zu. In dem hier gewählten Beispiel erfolgt der Datenaustausch per SMS. Der SMS-Text der Übermittlung U könnte beispielsweise wie folgt lauten: „Der Nutzer-Freigabe-Code lautet 1234". Selbstverständlich kann die Zentraleinheit 7 diese Daten auch per Verbindungsaufbau und Sprachausgabe, per E-mail oder Internet-Ausgabe an die Telekommunikationseinrichtung 3 übermitteln. Gleichzeitig löst in dem angeführten Beispiel die Sendung des Nutzer-Freigabe-Codes NFC einen Bezahlvorgang B unter Mithilfe eines Payment-Providers 19 aus. Selbstverständlich kann durch das erfindungsgemäße Verfahren auch ein kostenloser Zugriff auf Gegenstände realisiert werden.
  • Die Zentraleinheit 7 übermittelt den Nutzer-Freigabe-Code NFC zur Telekommunikationseinrichtung 3 des Mietinteressenten. Der Mietinteressent gibt den in der Anzeige 4 der Telekommunikationseinrichtung 3 angezeigten Nutzer-Freigabe-Code NFC in die Eingabeeinheit 13 der Freigabeeinrichtung 12 ein. Der eingegebene Nutzer-Freigabe-Code wird an die Vergleichseinheit 15 der Freigabeeinrichtung 12 übergeben. In der Vergleichseinheit 15 wird der aus der Eingabeeinheit 13 stammende Nutzer-Freigabe-Code NFC mit dem im Code-Speicher 14 der Freigabeeinrichtung 12 gespeicherten Freigabe-Code FC verglichen. Bei Übereinstimmung beider Codes löst die Vergleichseinheit 15 die Freigabe des Gegenstandes 1 sowie die Freigabe der Freigabe-Code-Veränderungseinrichtung 16 der Freigabeeinrichtung 12 aus. Der Nutzer gibt nun den Änderungscode AC in die Eingabeeinheit 17 der Freigabe-Code-Veränderungseinrichtung 16 ein. Der Nutzer hat den Änderungscode z.B. beim Anmeldevorgang erhalten oder hat sich wie in dem angeführten Beispiel den Änderungscode auf unbestimmte Weise selbst gewählt, z.B. „5566". In dem hier angeführten Beispiel besteht die Freigabeeinrichtung 12 aus einem handelsüblichen Zahlenkombinationsschloss mit veränderbarer Zahlenkombination. Der Code-Speicher 14 des Freigabe-Codes FC sowie die Eingabevorrichtung 13 des Nutzer-Freigabe-Codes NFC und die Eingabeeinrichtung 17 der Freigabe-Code-Veränderungseinrichtung sind durch mechanische Vorrichtungen realisiert. Die Eingabeeinheit 13 des Nutzer-Freigabe-Codes kann selbstverständlich mit der Eingabeeinheit 17 der Freigabe-Code-Veränderungseinrichtung identisch sein und die Aktivierung der Freigabe-Code-Veränderungseinrichtung 17 kann mittels eines Schalters bewirkt werden. Alternativ kann die Freigabeeinrichtung 12 mitsamt ihren Funktionen selbstverständlich durch elektronische Mechanismen realisiert sein. Darüber hinaus kann die Eingabe sowohl von Nutzer-Freigabe-Code als auch vom Änderungscode auch durch eine Übermittlung mittels Infrarot- oder Bluetooth-Schnittstelle 6 der Telekommunikationseinrichtung 3 und Infrarot- oder Bluetooth-Schnittstelle 18 Freigabeeinrichtung 12 geschehen.
  • Nach der Übermittlung des Nutzer-Freigabe-Codes an die Telekommunikationseinrichtung 3 übermittelt die Telekommunikationseinrichtung 3 den Änderungscode AE an die Zentraleinheit 7. In der Prüfeinheit 10 wird der bereits übermittelte Nutzer-Freigabe-Code NFC durch den eingehenden Änderungscode AC überschrieben, so dass der Änderungscode AC der letzten Übermittlung zum Nutzer-Freigabe-Code NFC der nächsten Übermittlung wird. In dem hier angeführten Beispiel würde der neue Nutzer-Freigabe-Code daher „5566" lauten. Der nächste Mietinteressent würde somit nach erfolgreicher Berechtigungsprüfung „5566" als Nutzer-Freigabe-Code übermittelt bekommen.

Claims (3)

  1. Verfahren zum Kontrollieren des Zugangs zu Gegenständen, mittels einer Telekommunikationseinrichtung (3), einer mit der Telekommunikationseinrichtung (3) kommunizierenden Zentraleinheit (7) und einer Freigabeeinrichtung (12) zum Freigeben der kontrollierten Gegenstände mittels eines Freigabe-Codes (FC), wobei die Freigabeeinrichtung eine Freigabe-Code-Veränderungsvorrichtung (16) aufweist und die Telekommunikationseinrichtung (3) Daten zur Identifizierung des Nutzers und des Gegenstandes an die Zentraleinheit (7) sendet und die Zentraleinheit (7) anhand der übersendeten Daten eine Berechtigungsprüfung durchführt und das Zugangsverfahren nach positiv verlaufender Berechtigungsprüfung durch die folgenden Schritte gekennzeichnet ist: • die Zentraleinheit (7) übermittelt an die Telekommunikationseinrichtung (3) einen Nutzer-Freigabe-Code (NFC) • Der Nutzer-Freigabe-Code (NFC) wird von der Telekommunikationseinrichtung (3) an die Freigabeeinrichtung (12) übertragen • Die Freigabeeinrichtung (12) prüft den übertragenen Nutzer-Freigabe-Code (NFC) und gibt nach positiver Prüfung den Gegenstand sowie die Freigabe-Code-Veränderungsvorrichtung (16) frei • Der Nutzer gibt einen Änderungscode (AC) in die Eingabeeinheit der Freigabe-Code-Veränderungseinrichtung (17) ein, so dass der Änderungscode zum neuen Freigabe-Code (FC) der Freigabeeinrichtung (12) wird • Die Telekommunikationseinrichtung übermittelt an die Zentraleinheit den Änderungscode (AC) • Der Nutzer-Freigabe-Code (NFC) der Zentraleinheit (7) verändert sich derart, dass der Änderungscode (AE) zum Nutzer-Freigabe-Code (NFC) der nächsten Übermittlung wird
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Telekommunikationseinrichtung (3) den von der Zentraleinheit (7) übermittelten Nutzer-Freigabe-Code (NFC) und Änderungscode (AE) an die Freigabeeinrichtung (12) mittels elektromagnetischer Wellen weiter übermittelt.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Übertragung des Nutzer-Freigabe-Codes (NFC) und des Änderungscodes (AC) ein Bezahlvorgang (B) ausgelöst wird.
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