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DE102004055616B4 - Verfahren zum Verbinden einer Modulbrücke mit einem Substrat und mehrschichtiger Transponder - Google Patents

Verfahren zum Verbinden einer Modulbrücke mit einem Substrat und mehrschichtiger Transponder Download PDF

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DE102004055616B4
DE102004055616B4 DE102004055616A DE102004055616A DE102004055616B4 DE 102004055616 B4 DE102004055616 B4 DE 102004055616B4 DE 102004055616 A DE102004055616 A DE 102004055616A DE 102004055616 A DE102004055616 A DE 102004055616A DE 102004055616 B4 DE102004055616 B4 DE 102004055616B4
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Abstract

Verfahren zum Verbinden einer flachen Modulbrücke für Chipmodule mit einem an seiner Oberseite eine flache Antenne (2) aufweisenden flachen Substrat (1) zur Bildung eines mehrschichtigen Transponders, wobei die Modulbrücke elektrisch leitfähige Anschlussflächen (5, 7, 8) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass
zur Bildung einer mechanischen Verbindung ein elektrisch isolierender Klebstoff (3) zwischen einer Unterseite der Modulbrücke einerseits und Teilen einer Oberseite des Substrats (1) sowie Teilen einer Oberseite der Antenne (2) andererseits flächenhaft angeordnet wird und anschließend
zur Bildung einer elektrischen Verbindung ein elektrisch leitfähiger Klebstoff (6a–d) auf bezüglich der Modulbrücke seitlich überstehenden Anteilen (2a) der Oberseite der Antenne (2) derart aufgetragen wird, dass er Oberseiten der Modulbrücke randseitig zumindest teilweise abdeckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verbinden einer flachen Modulbrücke für Chipmodule mit einem an seiner Oberseite eine flache Antenne aufweisenden flachen Substrat (1) zur Bildung eines mehrschichtigen Transponders, wobei die Modulbrücke elektrisch leitfähige Anschlussflächen aufweist, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Weiterhin betrifft die Erfindung einen mehrschichtigen Transponder mit mindestens einem flachen Substrat, einer darauf angeordneten flachen Antenne und einer auf der Antenne angeordneten, elektrisch leitfähigen Anschlussflächen aufweisenden flachen Modulbrücke gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 11.
  • Die Fertigung von Smart Labels und Inlets als Endprodukte beinhaltet unter anderem das Anordnen eines RFID-Chips (Radio Frequency Identification-Chip), der in der Regel ein Silizium-Chip ist, auf Anschlusselementen einer Antenne und einem die Antenne tragenden Antennensubstrat, um einen Transponder bzw. ein Tag als Zwischenprodukt herzustellen. Derartige Antennensubstrate können beispielsweise Folien, Etiketten, oder unflexible Kunststoffelemente sein. Da die Fertigung von Smart Labels mit hoher Stückzahl pro Zeiteinheit erfolgen soll, sind hierbei nicht nur die Fertigungsgeschwindigkeit sondern auch die im Zusammenhang mit einem Massenprodukt anfallenden Herstellungskosten wichtige Faktoren für eine effizientere Produktion von Smart Labels.
  • Silizium-Chips weisen in der Regel geringe Abmessungen auf, die dazu führen, dass sogenannte Interposer bzw. Modulbrücken verwendet werden, deren Funktion darin besteht, dass leitfähige Verbindungen überbrückungsartig von den Anschlusselementen des Chips/Chipmoduls zu den großflächiger angeordneten Anschlusselementen der Antenne auf dem Antennensubstrat aufgebaut werden. Hierbei können sowohl die Modulbrücken als auch das Antennensubstrat aus unterschiedlichsten Materialien bestehen.
  • Ein Verbindungsvorgang zum Verbinden der Modulbrücken mit der Antenne und dem Antennensubstrat sollte in einem kontinuierlich ablaufenden Produktionsprozess für die Herstellung einer Vielzahl von Transpondern innerhalb einer Herstellungsvorrichtung eingegliedert werden. Hierbei muss jede einzelne Modulbrücke mit der ihr zugeordneten Antenne sowohl mechanisch als auch elektrisch zuverlässig verbunden werden, um einen elektrischen Kontakt zwischen dem Chip und der Antenne herzustellen.
  • Um einen derartigen Montage- und Kontaktierablauf innerhalb eines kontinuierlich ablaufenden Produktionsprozesses für verschiedenste Substrat-, Antennen- und Modulbrückenmaterialien funktionierend durchzuführen, müssen bisher verschiedenste Verbindungsverfahren, wie beispielsweise Löten, Krimpen, Schweißen oder Leitkleben in Abhängigkeit von den jeweils verwendeten Materialien angewendet werden. Hierbei ergibt sich häufig das Problem, dass die verwendeten Verbindungsmittel entweder nicht für einen kontinuierlich fortlaufenden Produktionsprozess verwendet werden können oder nicht für eine große Zahl von verschiedenen Materialien eingesetzt werden können, ohne dass hierdurch die Dauerhaftigkeit der Verbindung beeinträchtigt bzw. reduziert wird.
  • Um eine Verbindung zwischen Modulbrücken und Substrat sowie Antenne bei Vorliegen unterschiedlichster Materialien für nahezu jede Art von Materialkombination zur Verfügung zu stellen, werden zumeist kraft- und formschlüssige Verbindungsarten, auch eine Nietenverbindung verwendet. Dies hat jedoch zum Nachteil, dass aufgrund der hierbei zwingend notwendigen Krafteinwirkung der fortlaufende Produktionsprozess jeweils eingehalten werden muss und somit kein kontinuierlicher Ablauf ermöglicht wird. Zudem sind Zusatzelemente, wie Nieten, erforderlich, die zu höheren Herstellungskosten führen.
  • Aus dem Klebetechnikbereich sind Epoxidharzklebstoffe bekannt, die ebenso dazu geeignet sind, unterschiedlichste Metallmaterialien und Substratmaterialien zumindest mechanisch miteinander zu verbinden. Zusätzlich können derartige Klebstoffe hoch gefüllt und elektrisch leitfähig ausgebildet sein, um eine elektrische Verbindung herzustellen. Allerdings benötigen die bisher verwendeten Epoxidharzklebstoffe relativ lange Aushärtezeiten, die zu einer Unterbrechung des gewünschten kontinuierlich ablaufenden Produktionsprozesses führen.
  • Noch entscheidender ist bei derartigen Epoxidharzklebstoffen ihre geringe dauerhafte Klebkraft bei der Verwendung von unbehandelten Aluminiumoberflächen als Material für die zu verbindenden Bauteile, wie es häufig bei Smart Labels verwendet wird, da hierbei eine elektrisch isolierende Oxidoberfläche permanent vorhanden ist und somit eine elektrisch leitfähige Verbindung nicht zustande kommt.
  • DE 31 25 518 C2 zeigt ein Verfahren zur Herstellung einer dünnen Verdrahtungsanordnung zum Verbinden elektrischer Bauteile mit einer äußeren Schaltung, die ein Substrat, eine erste isolierende Schicht aus einem organischen Material, eine auf der ersten isolierenden Schicht angeordnete Verdrahtung, eine zweite isolierende Schicht aus einem organischen Material und mit der Verdrahtung verbundene Anschlüsse aufweist, wobei ein Grundsubstrat durch Verpressen bei erhöhter Temperatur mit einem isolierenden, haftenden Blatt mit einer Bauteilöffnung haftend verbunden wird, ein Teil des Grundsubstrates unterhalb der Bauteilöffnung zur Bildung der Bauteilöffnung entfernt wird und mit Hilfe eines Abscheideverfahrens und eines metallischen Materials untere Verdrahtungselemente auf dem Blatt ausgebildet werden. Es handelt sich somit um einen Aufbau aus Verdrahtungselementen und Schichten, der komplex ist und innerhalb bezüglich der Flächenausdehnung dieser Schichten vertikal sich erstreckende Verdrahtungsverbindungen zwischen den einzelnen Schichten zeigt.
  • DE 102 29 902 A1 zeigt ein Verfahren zur Herstellung von elektrisch leitfähigen Verbindungen auf Chipkarten, bei dem zwischen Spulenkontaktflächen und einem Chipmodul eines Datenträgers die Verbindung aufgebaut wird. Hierzu wird ein Klebstoff verwendet, der eine begrenzte Leitfähigkeit aufweist. Der Klebstoff ist zwischen dem Chipmodul und den Spulenkontaktflächen angeordnet.
  • DE 199 39 347 C1 betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Chipkarte und die nach dem Verfahren hergestellte Chipkarte, wobei die Chipkarte einen mehrschichtigen Kunststoffkartenkörper, einen in einem Chipmodul angeordneten integrierten Schaltkreis und mindestens zwei weitere elektronische Bauelemente aufweist, welche untereinander und/oder mit dem Chipmodul durch auf einer Trägerschicht angeordnete Leiterbahnen und an den Leiterbah nen angeschlossene metallische Kontaktflächen verbunden sind. Zunächst werden mindestens zwei Abdeckschichten über der Leiterbahnträgerschicht an ihrer den elektronischen Bauteilen und dem Chipmodul zugewandten Oberseite angeordnet, wobei die Abdeckschichten jeweils mit Aussparrungen versehen sind. Anschließend werden die Abdeckschichten über der Leiterbahnträgerschicht derart positioniert, dass die in den einzelnen Abdeckschichten befindlichen Aussparrungen über den metallischen Kontaktflächen und teilweise übereinander angeordnet sind. Nun wird mindestens eine die Abdeckschichten überdeckende dicke Ausgleichsschicht platziert und anschließend die übereinandergelegten Kartenschichten in einer Laminationspresse laminiert. Nun findet ein Einpressvorgang von Aussparungen unterschiedlicher Tiefe in dem laminierten Kunststoffkörper statt, wobei die innerhalb des Kartenkörpers in verschiedene Tiefe befindlichen metallischen Kontaktflächen freigelegt werden, um anschließend das Chipmodul in die gefrästen Aussparungen des Kartenkörpers einzusetzen. Der Fräsvorgang ist kosten- und zeitaufwendig.
  • DE 196 39 902 C2 zeigt ein Verfahren zur Herstellung kontaktloser Chipkarten und eine kontaktlose Chipkarte, wobei zunächst ein elektrisch isolierender flächiger Kartenkörper hergestellt wird, der auf einer seiner Hauptoberflächen zumindest eine Aussparung aufweist, wobei auf der Bodenfläche der Aussparung Höcker gebildet werden. Anschließend wird mindestens eine Leiterbahn nach einem vorgebbaren Leiterbahnmuster auf die die zumindest eine Aussparung aufweisende Hauptoberfläche aufgebracht, wobei zumindest eine Leiterbahn sowohl auf Oberflächenbereiche außerhalb als auch auf Oberflächenbereiche innerhalb der zumindest einer Aussparung aufgebracht wird. Zumindest eine Leiterbahn verläuft über den Höcker. Anschließend wird ein ungehäuster Chip ausgerichtet. Dies betrifft nicht die Verwendung von Chipmodulen und erfordert die Anordnung von Höcker. Hierdurch entstehen hohe Herstellungskosten und eine hoher Herstellungszeitaufwand.
  • Es liegt somit der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Verbinden einer Modulbrücke mit einem an seiner Oberseite eine flache Antenne aufweisenden Substrat zur Bildung eines mehrschichtigen Transponders zur Verfügung zu stellen, bei dem unter Aufrechterhaltung eines kontinuierlich ablaufenden Produktionsprozesses während der Herstellung einer Vielzahl von Transpondern sowohl eine mechanische als auch eine elektrische dauerhafte Verbindung für verschiedenste Modulbrücken-, Antennen- und Substratmaterialien mit einem hohen Durchsatz kostengünstig herstellbar erzielt werden kann. Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, einen mehrschichtigen Transponder zu Verfügung zu stellen, dessen Modulbrücke und Substrat sowie Antennen auf schnelle, einfache und kostengünstige Weise unabhängig von deren Materialkombinationen miteinander verbindbar sind.
  • Diese Aufgabe wird verfahrensseitig durch die Merkmale des Patentanspruches 1 und erzeugnisseitig durch die Merkmale des Patentanspruches 11 gelöst.
  • Kerngedanke der Erfindung ist es, bei einem Verfahren zum Verbinden einer flachen Modulbrücke für Chipmodule mit einem an seiner Oberseite eine flache Antenne aufweisenden flachen Substrat zur Bildung eines mehrschichtigen Transponders zum einen zur Bildung einer mechanischen Verbindung einen elektrisch isolierenden Klebstoff zwischen einer Unterseite der Modulbrücke einerseits und Teilen einer Oberseite des Substrats sowie Teilen einer Oberseite der Antenne andererseits flächenhaft anzuordnen und anschließend zur Bildung einer elektrischen Verbindung einen elektrisch leitfähigen Klebstoff auf bezüglich der Modulbrücke seitlich überstehenden Anteilen der Oberseite der Antenne derart aufzutragen, dass er Oberseiten der Modulbrücke randseitig zumindest teilweise abdeckt. Auf diese Weise wird ein schnell durchzuführendes Verbindungsverfahren erhalten, da zur Herstellung einer zunächst nur mechanisch ausreichenden Befestigung der Modulbrücke auf dem Substrat und der Antenne ein Klebstoff verwendet werden kann, dessen Eigenschaften ein schnelles Aushärten ermöglichen, wie es beispielsweise bei Heißschmelzklebstoffen oder zuvor aufgetragenen Klebstofffilmen gegeben ist, und anschließend ohne Druckbeaufschlagung in der Regel zwei kleine Klebstoffanhäufungen aus elektrisch leitfähigem Klebstoff an Außenseiten von bezüglich des Chips links und rechts weggehenden Anschlussflächen der Modulbrücke und auf den überstehenden Anteilen der Antenne anzuordnen sind. Die Aushärtung dieses elektrisch leitfähigen Klebstoffes kann während des Weitertransportes des Transponders innerhalb der Herstellungsvorrichtung stattfinden. Somit ist keine Unterbrechung des kontinuierlich fortlaufenden Produktionsprozesses erforderlich. Vielmehr wird hierdurch das Verbinden von Modulbrücke und Substrat bzw. Antenne zur Herstellung von Transpondern mit großem Durchsatz ermöglicht.
  • Aufgrund der Trennung zwischen elektrisch isolierendem Klebstoff für die Herstellung der mechanischen Verbindung und elektrisch leitfähigem Klebstoff für die Herstellung der elektrischen Verbindung ist es möglich, geeignete Klebstoffe zu verwenden, die für verschiedenste Materialkombinationen der Substrat-, Antennen- und Modulbrücken- bzw. deren Anschlussflächenmaterialien, selbst bei der Verwendung von Aluminium-Metallisierungen, geeignet sind.
  • Durch die Anbringung der elektrisch leitfähigen Klebstoffe and den Außenseiten bzw. Randbereichen der Modulbrücke und der seitlich überstehenden Antenne – und nicht ausschließlich zwischen der Unterseite der Modulbrücke und der Oberseite der Antenne bzw. des Substrate – wird eine dauerhaft elektrische Verbindung erhalten, da es sich hierbei um relativ kleine Klebstoffauftragungsflächen handelt, welche bei einer Biegebeanspruchung des Transponders, insbesondere der Modulbrücke, weniger bruchgefährdet sind.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Modulbrücke zweischichtig ausgebaut und umfasst ein Modulbrückensubstrat sowie die elektrisch leitfähigen, vorzugsweise metallischen Anschlussflächen als Metallisierungsschichten. Derartige Metallisierungsschichten können auf der Oberseite des Modulbrückensubstrats angeordnet sein. In diesem Fall ist der elektrisch leitfähige Klebstoff an der Ober- und Stirnseite der Metallisierungsschichten zumindest teilweise randseitig umfassend angeordnet, so dass eine zuverlässige Kontaktierung zwischen der Metallisierungsschicht und dem elektrisch leitfähigen Klebstoff besteht.
  • Alternativ können die Metallisierungsschichten auf der Unterseite des Modulbrückensubstrates angeordnet sein, wodurch, je nachdem wie weit sich die Metallisierungsschicht im Verhältnis zu dem eine Schicht bildenden elektrisch isolierenden Klebstoff erstreckt, entweder nur eine stirnseitige Kontaktierung oder eine stirnseitig und unterseitige Kontaktierung der Metallisierungsschichten mit dem elektrisch leitfähigen Klebstoff ermöglicht wird.
  • Anstatt eines zweischichtigen Aufbaus der Modulbrücke kann die Modulbrücke eine einschichtige Metallschicht als Interposermetallschicht darstellen, welche im Randbereich sowohl Ober- als auch stirnseitig von dem elektrisch leitfähigen Klebstoff umfasst wird.
  • Der elektrisch leitfähige Klebstoff kann durch jede Art von elektrisch leitfähiger Paste oder dergleichen Materialien verwendet werden.
  • Eine Aushärtung des elektrisch leitfähigen Klebstoffes während des Weitertransportes kann durch eine Erwärmung desselbigen beschleunigt werden. Hierfür wird jeder Transponder während des Weitertransportes durch einen Ofen gefahren oder an einer Heizstrahlquelle bzw. über eine wärmeleitende Heizfläche, insbesondere Heizplatte, vorbeigeführt.
  • Als elektrisch isolierender Klebstoff kann ein Heißschmelzklebstoff auf der Unterseite der Modulbrücke und/oder Teilen der Oberseite des Substrates und der Antenne aufgeschmolzen und innerhalb einer vorbestimmbaren Zeitspanne, vorzugsweise von weniger als einer Sekunde, abgekühlt werden. Somit muss bei einem sich anschließenden Fügevorgang keine Aufbringung des Klebstoffes durchgeführt werden, wodurch sich ein kontinuierlicher Ablauf des Produktionsprozesses ergibt.
  • Während des Fügevorganges wird die Modulbrücke bzw. der Interposer mit ihrer/seiner Unterseite unter Einbringung von Wärmeenergie kurzzeitig auf die Oberseiten des Substrates und Teilen der Antenne gedrückt. Bei Nachlassen des Druckes ist die Schmelztemperatur des Heißschmelzklebstoffes unterschritten.
  • Sofern das Substratmaterial Papier ist, werden anstelle des Heißschmelzklebstoffes vorrangig drucksensitive Klebstofffilme aus Haftklebstoff verwendet. Derartige Klebstofffilme werden vor dem Fügevorgang als Film auf der Unterseite der Modulbrücke und/oder Teilen der Oberseite des Substrates und der Antenne flächenartig auflaminiert. Alternativ kann der Haftklebstoff flüssig aufgetragen werden.
  • Als elektrisch leitfähige Anschlussflächen der Modulbrücke können Metallflächen oder Silberpasten verwendet werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Vorteile und Zweckmäßigkeiten sind der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung zu entnehmen. Hierbei zeigen:
  • 1 eine schematische Querschnittsdarstellung eines Abschnitts eines Transponders, aufgebaut und hergestellt gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 eine schematische Querschnittsdarstellung eines Abschnitts eines Transponders, aufgebaut und hergestellt gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
  • 3 eine schematische Querschnittsdarstellung eines Abschnitts eines Transponders, aufgebaut und hergestellt gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung; und
  • 4 eine schematische Querschnittsdarstellung eines Abschnitts eines Transponders, aufgebaut und hergestellt gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung.
  • In 1 wird schematisch ein Abschnitt des erfindungsgemäß aufgebauten Transponders, nämlich einem von insgesamt zwei Kontaktbereichen, gemäß einer ersten Ausführungsform dargestellt. Der mehrschichtig aufgebaute Transponder besteht aus einem vorzugsweise flachem Antennensubstrat 1, einer Antenne 2 mit ihrer Metallisierung, einem sowohl auf einer Oberseite des Antennensubstrates 1 als auch der Antenne 2 angeordneten flächenartig ausgebildeten Haftklebstoff 3 als elektrisch isolierender Klebstoff und dem Interposer bzw. der Modulbrücke.
  • Die Modulbrücke ist zweischichtig aufgebaut und umfasst ein Interposer-Substrat 4 sowie eine Interposer-Metallisierungsschicht 5 als elektrisch leitfähige Anschlussfläche.
  • Im Gegensatz zu dem elektrisch isolierenden Klebstoff 3 ist ein elektrisch leitfähiger Klebstoff 6a nicht flächenartig zwischen den Schichten, sondern wulstartig im Randbereich angeordnet. Hierfür kontaktiert der Klebstoff 6a einerseits überstehende Anteile 2a der Antenne 2 und andererseits die Stirnseite und zumindest randseitig die Oberseite der Metallisierungsschicht 5 des Interposers. Dies ermöglicht eine zuverlässige und dauerhafte elektrische Verbindung zwischen der Modulbrücke und der Antenne.
  • In 2 ist in einer Querschnittsdarstellung ein mehrschichtiger Transponder ausschnittsweise gemäß einer zweiten Ausführungsform dargestellt. Für gleiche oder gleichbedeutende Teile sind in sämtlichen Figuren identische Bezugszeichen verwendet.
  • Der in 2 dargestellte Transponder unterscheidet sich gegenüber dem in 1 gezeigten Transponder darin, dass der Interposer nicht zweischichtig aufgebaut ist, sondern aus einer einlagigen Interposer-Metallschicht 7 als elektrisch leitfähige Anschlussfläche besteht. Ein leitfähiger Klebstoff 6b umfasst wiederum die Oberseite der Interposer-Metallschicht 7 randseitig.
  • In 3 wird in einer Querschnittsdarstellung ausschnittsweise ein Transponder gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Der in dieser Figur dargestellte Transponder unterscheidet sich von den vorangegangenen Transpondern darin, dass der Interposer zwar zweischichtig aufgebaut ist, jedoch eine Interposer-Metallisierungsschicht 8 als elektrisch leitfähige Anschlussfläche an einer Unterseite eines Interposer-Substrates 9 angeordnet ist. Somit kontaktiert ein leitfähiger Klebstoff 6c die Interposer-Metallisierungsschicht lediglich an ihrer Stirnseite, jedoch nicht an ihrer Oberseite.
  • In 4 wird in einer Querschnittsdarstellung ausschnittsweise ein Transponder gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Der in dieser Figur dargestellte Transponder unterscheidet sich von dem in 3 dargestellten Transponder darin, dass der elektrisch leitfähige Klebstoff 6d einen Klebstoffanteil 10 aufweist, welcher dazu beiträgt, dass der Klebstoff 6d die gesamte Interposer, also das Interposer-Substrat 9 und die Interposer-Metallisierungsschicht 8, stirnseitig umgreift. Auf diese Weise ist eine bessere und dauerhaftere Kontaktierung zwischen dem elektrisch leitfähigen Klebstoff 6d und der Interposer-Metallisierungsschicht 8 möglich.
  • 1
    Antennensubstrat
    2
    Antenne
    2a
    überstehender Anteil der Antenne
    3
    Haftklebstoffschicht
    4, 9
    Interposer-Substrat
    5, 8
    Interposer-Metallisierungsschicht als elektrisch leitfähige Anschlussfläche
    6a, 6b, 6c, 6d
    elektrisch leitfähiger Klebstoff
    7
    Interposer-Metallschicht als elektrisch leitfähige Anschlussfläche
    10
    Anteil des elektrisch leitfähigen Klebstoffes 6d

Claims (16)

  1. Verfahren zum Verbinden einer flachen Modulbrücke für Chipmodule mit einem an seiner Oberseite eine flache Antenne (2) aufweisenden flachen Substrat (1) zur Bildung eines mehrschichtigen Transponders, wobei die Modulbrücke elektrisch leitfähige Anschlussflächen (5, 7, 8) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bildung einer mechanischen Verbindung ein elektrisch isolierender Klebstoff (3) zwischen einer Unterseite der Modulbrücke einerseits und Teilen einer Oberseite des Substrats (1) sowie Teilen einer Oberseite der Antenne (2) andererseits flächenhaft angeordnet wird und anschließend zur Bildung einer elektrischen Verbindung ein elektrisch leitfähiger Klebstoff (6a–d) auf bezüglich der Modulbrücke seitlich überstehenden Anteilen (2a) der Oberseite der Antenne (2) derart aufgetragen wird, dass er Oberseiten der Modulbrücke randseitig zumindest teilweise abdeckt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrisch leitfähige Klebstoff (6a, 6b) die elektrisch leitfähigen Anschlussflächen (5, 7) der Modulbrücke an ihren Oberseiten randseitig kontaktiert.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrisch leitfähige Klebstoff (6a–d) die elektrisch leitfähigen Anschlussflächen (5, 7, 8) der Modulbrücke stirnseitig kontaktiert.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrisch leitfähige Klebstoff (6d) die elektrisch leitfähigen Anschlussflächen (8) der Modulbrücke an ihren Unterseiten randseitig kontaktiert.
  5. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder anschließend zur beschleunigten Aushärtung des aufgetragenen elektrisch leitfähigen Klebstoffes (6a–d) erwärmt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder zum Erwärmen des elektrisch leitfähigen Klebstoffes (6a–d) einen Ofen durchläuft.
  7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder zum Erwärmen des elektrisch leitfähigen Klebstoffes (6a–d) eine Heizstrahlquelle oder wärmeleitende Heizfläche passiert.
  8. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrisch isolierende Klebstoff (3) als Heißschmelzklebstoff auf die Unterseite der Modulbrücke und/oder Teilen der Oberseite des Substrates (1) und der Antenne (2) aufgeschmolzen und in einer vorbestimmbaren Zeitspanne abgekühlt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zeitspanne unterhalb einer Sekunde liegt.
  10. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrisch isolierende Klebstoff (3) als Film auf die Unterseite der Modulbrücke und/oder Teilen der Oberseite des Substrates (1) und der Antenne (2) als drucksensitiver Haftklebstoff oder Heißschmelzklebstoff auflaminiert wird.
  11. Mehrschichtiger Transponder, mindestens einem flachen Substrat (1), einer darauf angeordneten flachen Antenne (2), und einer auf der Antenne (2) angeordneten, elektrisch leitfähigen Anschlussflächen (5, 7, 8) aufweisenden flachen Modulbrücke dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einer Unterseite der Modulbrücke einerseits und Teilen einer Oberseite des Substrates (1) sowie Teilen einer Oberseite der Antenne (2) andererseits ein elektrisch isolierender Klebstoff (3) flächenhaft angeordnet ist, und auf bezüglich der Modulbrücke seitlich überstehenden Anteilen (2a) der Oberseite der Antenne (2) ein elektrisch leitfähiger Klebstoff (6a6d) derart aufgetragen ist, dass er Oberseiten der Modulbrücke randseitig zumindest teilweise abdeckt.
  12. Transponder nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Modulbrücke zweischichtig aufgebaut ist und ein Modulbrückensubstrat (4, 9) sowie die elektrisch leitfähigen Anschlussflächen (5, 8) als Metallisierungsschichten umfasst.
  13. Transponder nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallisierungsschichten auf der Oberseite des Modulbrückensubstrats (4) angeordnet sind und an ihren Ober- und Stirnseiten von dem elektrisch leitfähigen Klebstoff (6a) zumindest teilweise randseitig umfasst sind.
  14. Transponder nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallisierungsschichten (8) auf der Unterseite des Modulbrückensubstrats (9) angeordnet sind und an ihren Stirnseiten mit dem elektrisch leitfähigen Klebstoff (6c) in Kontakt stehen.
  15. Transponder nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrisch leitfähige Klebstoff (6d) die Unter- und Stirnseiten der Metallisierungsschichten (8) randseitig umgreift.
  16. Transponder nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Modulbrücke eine Metallschicht (7) ist.
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