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Die
Erfindung betrifft eine Brennkraftmaschine, insbesondere für ein Kraftfahrzeug
sowie ein Verfahren zur Steuerung und/oder Regelung einer Brennkraftmaschine
insbesondere eines Kraftfahrzeugs nach den Oberbegriffen des Anspruchs
1 und des Anspruchs 12.
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Eine
derartige Brennkraftmaschine ist allgemein bekannt. Es handelt sich
um eine sogenannte aufgeladene Brennkraftmaschine, bei der die dem Brennraum
zugeführte
Luft mit Hilfe eines Turboladers verdichtet und damit auf einen
höheren,
sogenannten Ladedruck gebracht wird.
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Der
Nachteil einer derartigen Brennkraftmaschine ergibt sich aus der
Trägheit
des Turboladers. So ist es bekannt, dass derart aufgeladene Brennkraftmaschinen
ein sogenanntes Turboloch aufweisen. Dies bedeutet, dass der Turbolader
seine Förderleistung
erst mit einer Zeitverzögerung
nach einer erhöhten
Leistungsanforderung durch den Fahrer abgeben kann. Dies ist jedoch
gleichbedeutend damit, dass die erhöhte Leistungsfähigkeit
einer aufgeladenen Brennkraftmaschine ebenfalls nur mit einer Zeitverzögerung zur
Verfügung
gestellt werden kann.
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Es
ist bekannt, diese Nachteile durch eine entsprechende Dimensionierung
der Gaswege und durch eine entsprechende Anordnung des/der Turbolader/s
zu vermindern.
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Aufgabe und
Vorteile der Erfindung
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Brennkraftmaschine insbesondere für ein Kraftfahrzeug
sowie ein Verfahren zur Steuerung und/oder Regelung einer Brennkraftmaschine
eines Kraftfahrzeugs zu schaffen, bei denen die vorstehend erläuterten
Nachteile eines Turboladers, insbesondere dessen sogenanntes Turboloch
möglichst
weitgehend kompensiert sind.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer
Brennkraftmaschine insbesondere für ein Kraftfahrzeug durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Bei einem Verfahren zur Steuerung und/oder Regelung einer Brennkraftmaschine
insbesondere eines Kraftfahrzeugs wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch
die Merkmale des Anspruchs 12 gelöst.
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Die
Erfindung stellt einen Speicherbehälter zur Verfügung, der über ein
Verbindungsrohr mit dem Ansaugrohr verbunden ist. In dem Speicherbehälter ist
Luft enthalten. Diese Luft kann bei Bedarf über das Verbindungsrohr dem
Ansaugrohr und damit dem Brennraum zugeführt werden. Wird diese Zuführung der
Luft aus dem Speicherraum unmittelbar mit der erhöhten Momentenanforderung
des Fahrers durchgeführt,
so kann mit Hilfe dieser zusätzlichen
Luft sofort eine erhöhte
Leistung der Brennkraftmaschine abgerufen werden. Das üblicherweise
vorhandene, sogenannte Turboloch wird auf diese Weise durch die
zusätzlich
aus dem Speicherbehälter
zugeführte Luft überbrückt.
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Bei
einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Verbindungsrohr
in Strömungsrichtung
des Luftstroms vor der Drosselklappe angeordnet. In diesem Fall
ist es zweckmäßig, wenn
in dem Verbindungsrohr ein ansteuerbares Ventil enthalten ist. Damit
ist es möglich,
dass über
das Verbindungsrohr nicht nur Luft von dem Speicherbehälter zu
dem Brennraum geleitet wird, sondern dass auch in umgekehrter Richtung
Luft zu dem Speicherbehälter
gesteuert strömen
kann. Der Speicherbehälter kann
somit in einfacher Weise beispielsweise bei einer mittleren oder
höheren,
vorzugsweise stationären,
von der Brennkraftmaschine angeforderten Leistung aus dem Ansaugrohr
mit Luft befüllt
werden. Die gesamte Steuerung und/oder Regelung der zu und von dem
Speicherbehälter
strömenden
Luft kann somit über
das ansteuerbare Ventil ausgeführt
werden. Weiterhin ist nur ein einziges Verbindungsrohr erforderlich.
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Bei
einer zweiten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
Verbindungsrohr in Strömungsrichtung
des Luftstroms nach der Drosselklappe angeordnet. Wiederum ist es
zweckmäßig, wenn in
dem Verbindungsrohr ein ansteuerbares Ventil enthalten ist. In diesem
Fall kann über
das Verbindungsrohr und das ansteuerbare Ventil jedoch nur der Luftstrom
gesteuert und/oder geregelt werden, der von dem Speicherbehälter zu
dem Brennraum der Brennkraftmaschine geführt wird. Zum Befüllen des Speicherbehälters mit
Luft ist das Ansaugrohr über ein
weiteres Verbindungsrohr mit dem Speicherbehälter verbunden. Über dieses
weitere Verbindungsrohr stromauf der Drosselklappe kann dann dem Speicherbehälter Luft
aus dem Ansaugrohr zugeführt werden.
Zweckmäßigerweise
ist in dem weiteren Verbindungsrohr ein Rückschlagventil enthalten, so dass
keine Luft aus dem Speicherbehälter
in das Ansaugrohr rückführbar ist
aber ein Befüllen
des Speicherbehälters
immer bei positiver Druckdifferenz vorzugsweise automatisch erfolgt.
Alternativ kann hier auch ein ansteuerbares Ventil vorgesehen sein.
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Bei
vorteilhaften Weiterbildungen der Erfindung ist ein Luftmassenmesser
und/oder ein Temperatursensor und/oder ein Drucksensor vorhanden. Diese
Bauteile sind dazu vorgesehen, insbesondere das ansteuerbare Ventil
in Abhängigkeit
von den aktuellen Betriebsbedingungen der Brennkraftmaschine zu
steuern und/oder zu regeln. Insbesondere ist es möglich, mit
Hilfe der vorgenannten Bauteile diejenige Luftmenge genau zu bestimmen,
die aus dem Speicherbehälter über das
Ansaugrohr dem Brennraum zusätzlich
zugeführt
wird. Damit ist es möglich, die
für die
Steuerung und/oder Regelung der Brennkraftmaschine maßgebliche
Last bzw. Zylinderfüllung genauer
zu bestimmen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der
Speicherbehälter
mit einem Verdichter verbunden. Damit kann der Speicherbehälter unabhängig von
dem Turbolader und den Druckverhältnissen
im Ansaugbereich mit Luft befüllt werden.
Es kann somit jederzeit zusätzliche
Luft aus dem Speicherbehälter
dem Brennraum der Brennkraftmaschine zugeführt werden. Die Steuerung und/oder
Regelung der Brennkraftmaschine insbesondere bei einer Zunahme der
von der Brennkraftmaschine abgeforderten Leistung kann damit flexibel und
einfach durchgeführt
werden.
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Bei
einer Ausgestaltung der Erfindung ist der Speicherbehälter mit
einem ansteuerbaren Überdruckventil
versehen, und es wird zum Zwecke eines schnellen Hochdruckabbaus
das Überdruckventil und
gegebenenfalls gleichzeitig ein dem Speicherbehälter zugeordnetes, ansteuerbares
Ventil geöffnet. Diese
Ausgestaltung bringt den Vorteil mit sich, dass das Schubumluftventil
entfallen kann.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Speicherbehälter mit
einem ansteuerbaren Ventil versehen, und es wird das Ventil vorzugsweise
im Leerlauf zum Zwecke einer Störgrößenausregelung
vorzugsweise kurzzeitig geöffnet.
Diese Ausgestaltung bringt den Vorteil mit sich, dass die sogenannte
Momenten-Reserve, d.h. verbrauchserhöhende Spätverstellungen des Zündwinkels,
reduziert werden können.
In diesem Fall ist es mit Hilfe des Speicherbehälters möglich, eine Störgrößenausregelung
im Leerlauf durchzuführen.
Die Momenten-Reserve kann bedarfsgesteuert aus dem Speicherbehälter entnommen
werden. Damit kann ständig
ein optimaler Zündwinkel
verwendet werden. Eine permanente Spätverstellung des Zündwinkels
und eine damit einhergehende Erhöhung
des Kraftstoffverbrauchs wird auf diese Weise vermieden.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung
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Weitere
Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten
und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen
der Erfindung, die in den Figuren der Zeichnung dargestellt sind.
Dabei bilden alle beschriebenen oder dargestellten Merkmale für sich oder
in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von
ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen oder deren Rückbeziehung
sowie unabhängig
von ihrer Formulierung beziehungsweise Darstellung in der Beschreibung
beziehungsweise in der Zeichnung.
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1 zeigt
ein schematisches Blockschaltbild eines ersten Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Brennkraftmaschine,
und
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2 zeigt
ein schematisches Blockschaltbild eines zweiten Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Brennkraftmaschine.
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In
der 1 ist eine Brennkraftmaschine 10 dargestellt,
die vorzugsweise zum Einsatz in einem Kraftfahrzeug vorgesehen ist.
Bei der dargestellten Brennkraftmaschine 10 handelt es
sich um eine sogenannte Benzin-Direkteinspritzung.
Die nachfolgend erläuterte
Erfindung kann jedoch auch bei einer Brennkraftmaschine mit einer
sogenannten Saugrohr-Einspritzung oder bei einer Diesel-Brennkraftmaschine
entsprechend angewendet werden.
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Die
Brennkraftmaschine 10 weist einen Zylinder 11 mit
einem Brennraum 12 auf. In dem Zylinder 11 ist
ein Kolben 13 hin und her bewegbar. Weiterhin ist dem Brennraum 12 ein
Einspritzventil 14 zugeordnet, mit dem Kraftstoff unter
einem hohen Druck direkt in den Brennraum 12 eingespritzt
werden kann. Eine Zündkerze 15 ist
ebenfalls dem Brennraum 12 zugeordnet, um den eingespritzten Kraftstoff
zu entzünden.
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An
den Zylinder 11 der Brennkraftmaschine 10 ist
ein Abgasrohr 16 angeschlossen, über das das Abgas, das in dem
Brennraum 12 durch die Verbrennung des Kraftstoffs entsteht,
einem Turbolader 17 zugeführt wird. Der Turbolader 17 ist
derart ausgebildet, dass der über
das Abgasrohr 16 zugeführte
Abgasstrom ein erstes Schaufelrad 18 antreibt. Dieses erste
Schaufelrad 18 ist über
eine Welle mit einem zweiten Schaufelrad 19 verbunden.
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Weiterhin
ist ein Umgehungskanal 20 vorgesehen, mit dem der Turbolader 17 umgangen
werden kann. In dem Umgehungskanal 20 ist ein Ventil 21 untergebracht,
mit dem die über
den Umgehungskanal 20 geleitete Abgasmenge steuer- beziehungsweise
regelbar ist.
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Der
Turbolader 17 und der Umgehungskanal 20 münden in
ein weiterführendes
Abgasrohr 22, das den Abgasstrom über einen Katalysator 23 ins
Freie führt.
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Dem
zweiten Schaufelrad 19 des Turboladers 17 wird
Luft über
ein Ansaugrohr 24 und einen Luftfilter 25 von
außen
zugeführt.
Weiterhin ist der Turbolader 17 mit einem weiterführenden
Ansaugrohr 26 verbunden, das die angesaugte Luft zu einem Ladeluftkühler 27 führt. Von
dort gelangt die angesaugte Luft über ein weiteres Ansaugrohr 28 zu
einer Drosselklappe 29. Über ein Ansaugrohr 30 gelangt die
Luft von der Drosselklappe 29 zu dem Zylinder 11 der
Brennkraftmaschine 10.
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Den
vorstehend erläuterten
Bauteilen der Brennkraftmaschine 10 sind eine Mehrzahl
von Sensoren und Aktoren zugeordnet. So kann ein Luftmassenmesser
im Ansaugrohr 24 vorhanden sein oder ein Lambdasensor im
Abgasrohr 22 oder ein Temperatursensor im Zylinder 11 oder
dergleichen. Weiterhin ist beispielsweise die Drosselklappe 29 mit
einem Stellmotor oder dergleichen versehen. All diese Sensoren oder
Aktoren sind über
entsprechende Leitungen mit einem Steuergerät 31 verbunden.
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In
diesem Steuergerät 31 ist
ein Mikroprozessor und ein Speichermedium enthalten. Auf dem Speichermedium
ist ein Computerprogramm abgespeichert, das auf dem Mikroprozessor
ablauffähig ist.
Das Computerprogramm enthält
Programmbefehle, die Verfahren zur Steuerung und/oder Regelung der
Brennkraftmaschine 10 darstellen. Beim Ablauf dieser Programmbefehle
wird die Brennkraftmaschine 10 von dem Steuergerät 31 auf
eine erwünschte
Art und Weise gesteuert und/oder geregelt.
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Die
Brennkraftmaschine 10 weist einen Speicherbehälter 35 auf.
Der Speicherbehälter 35 ist über ein
Verbindungsrohr 36 mit dem Ansaugrohr 28 verbunden.
Das Verbindungsrohr 36 mündet nach dem Ladeluftkühler 27 und
vor der Drosselklappe 29 in das Ansaugrohr 28.
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Im
Verbindungsrohr 36 ist ein ansteuerbares Ventil 37 und
gegebenenfalls ein Luftmassenmesser 38 enthalten. Alternativ
oder ergänzend
zu dem Luftmassenmesser 38 sind dem Speicherbehälter 35 ein Temperatursensor 39 und/oder
ein Drucksensor 40 zugeordnet.
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Weiterhin
ist der Speicherbehälter 35 mit
einem Überdruckventil 41 versehen,
das über
ein Rohr 46 beispielsweise mit dem Ansaugrohr 24 verbunden sein
kann. Ein Rückschlagventil 42 ist
zum Schutz des Speicherbehälters 35 gegen
Unterdruck vorgesehen. Der Speicherbehälter 35 kann zusätzlich über ein
Verbindungsrohr 43 mit einem Verdichter 44 verbunden
sein.
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Das
Ventil 37, der Luftmassenmesser 38, der Temperatursensor 39,
der Drucksensor 40 und/oder der Verdichter 44 sind über entsprechende
Leitungen mit dem Steuergerät 31 verbunden.
Damit können die
vorgenannten Bauteile von dem Steuergerät 31 auf eine erwünschte Art
und Weise gesteuert und/oder geregelt werden.
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Im
Normalbetrieb der Brennkraftmaschine 10 wird das erste
Schaufelrad 18 bei geschlossenem Umgehungskanal 20 von
dem Abgasstrom angetrieben. Dies hat zur Folge, dass von dem zweiten Schaufelrad 19 Luft
angesaugt und mit einem erhöhten
Druck in die nachfolgenden Ansaugrohre 26, 28 gefördert wird.
Von dem Ladeluftkühler 27 wird
die verdichtete Luft abgekühlt.
Mit Hilfe der Drosselklappe 29 und mit Hilfe des Turboladers 17 wird
diejenige Luftmenge an den Zylinder 11 weitergeleitet,
die unter den aktuellen Betriebsbedingungen der Brennkraftmaschine 10 erwünscht ist.
Weiterhin wird über das
Einspritzventil 14 die zugehörige Kraftstoffmenge in den
Brennraum 12 eingespritzt. Das im Brennraum 12 daraufhin
vorhandene Luft/Kraftstoff-Gemisch wird mit Hilfe der Zündkerze 15 entzündet. Die
daraus resultierende Verbrennung des Luft/Kraftstoff-Gemisches hat
den eingangs erwähnten
Abgasstrom und damit den Antrieb des ersten Schaufelrads 18 des
Turboladers 17 zur Folge.
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Bei
einer geringeren oder abnehmenden, von der Brennkraftmaschine 10 geforderten
Leistung wird die Drosselklappe 29 entsprechend den damit aktuell
vorliegenden Betriebsbedingungen der Brennkraftmaschine 10 geschlossen.
Gleichzeitig wird das Ventil 37 in Richtung zu dem Speicherbehälter 35 geöffnet. Dies
hat zur Folge, dass die von dem Turbolader 17 weiterhin
geförderte
und verdichtete Luft zu dem Speicherbehälter 35 geleitet und
dort gespeichert wird.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass die Brennkraftmaschine 10 keinen
Umgehungskanal, kein Schubumluftventil oder dergleichen aufweist,
mit dem das zweite Schaufelrad 19 überbrückt werden könnte. Dies
hat zur Folge, dass bei einer abnehmenden, von der Brennkraftmaschine 10 geforderten Leistung,
die üblicherweise
nur eine verzögerte
Abnahme der Förderleistung
des Turboladers 17 zur Folge hat, die von dem zweiten Schaufelrad 19 weiterhin
geförderte
Luft nicht in vollem Umfang dem Brennraum 12, sondern über das
Ventil 37 dem Speicherbehälter 35 zugeführt wird.
Der Druck in dem Speicherbehälter 35 steigt damit
an. Dieses Auffüllen
des Druckbehälters 35 kann
dabei so lange beibehalten werden, bis der Druck in dem Ansaugrohr 28 etwa
dem Druck in dem Speicherbehälter 35 entspricht.
Dann wird das Ventil 37 geschlossen.
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Bei
einer nachfolgenden Zunahme der von der Brennkraftmaschine 10 geforderten
Leistung wird nunmehr die Drosselklappe 29 geöffnet. Gleichzeitig wird
das Ventil 37 ebenfalls geöffnet. Dies hat zur Folge,
dass die in dem Speicherbehälter 35 gespeicherte
Luft über
das Ventil 37 und die Drosselklappe 29 dem Brennraum 12 der
Brennkraftmaschine 10 zugeführt wird. Das Ventil 37 kann
dabei so lange geöffnet bleiben,
bis ein Druckausgleich zwischen dem Druck im Speicherbehälter 35 und
dem Druck im Ansaugrohr 28 erreicht ist.
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Bei
der vorstehend genannten Zunahme der von der Brennkraftmaschine 10 geforderten
Leistung setzt die Förderleistung
des Turboladers 17 erst verzögert ein. Dies ergibt sich
daraus, dass der Antrieb des Turboladers 17 von dem ersten
Schaufelrad 18 und damit von dem Abgasstrom der Brennkraftmaschine 10 abhängig ist.
Dieser Abgasstrom nimmt jedoch aufgrund der erforderlichen Verbrennungen
nur verzögert
zu.
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Diese
Verzögerung
der Förderleistung
des Turboladers 17 wird mit Hilfe des Speicherbehälters 35 ausgeglichen.
Unmittelbar nachdem von der Brennkraftmaschine 10 eine
erhöhte
Leistung angefordert wird, kann das Ventil 37 geöffnet und
damit eine erhöhte
Luftmenge dem Brennraum 12 der Brennkraftmaschine 10 zugeführt wird.
Die in dem Speicherbehälter 35 gespeicherte
Luft ist dabei so ausreichend zu bemessen, dass die Verzögerung der Förderleistung
des Turboladers 17 weitgehend kompensiert werden kann.
Während
also die aus dem Speicherbehälter 35 dem
Brennraum 12 zugeführte Luftmenge
abnimmt, nimmt die von dem zweiten Schaufelrad 19 geförderte Luftmenge
zu.
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Auf
diese Weise wird das von Turboladern bekannte, sogenannte Turboloch
mit Hilfe des Speicherbehälters 35 ausgeglichen.
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Mit
Hilfe des Überdruckventils 41 wird
der Druck in dem Speicherbehälter 35 auf
einen Maximaldruck begrenzt. Dieser Maximaldruck kann vorzugsweise
etwa dem von dem Turbolader 17 erzeugbaren, sogenannten
Ladedruck entsprechen. Über das Überdruckventil 41 abgeführte Luft
kann über das
Rohr 46 dem Ansaugrohr 24 zugeführt werden, so
dass dem Gesamtsystem keine Luft verloren geht.
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Mit
Hilfe des Rückschlagventils 42 wird
eine Unterdruckbegrenzung realisiert. Der Druck in dem Speicherbehälter 35 kann
somit nicht unter den außerhalb
der Brennkraftmaschine 10 vorhandenen Außendruck
absinken. Dies stellt unter anderem eine Schutzfunktion für denjenigen
Fall dar, dass bei einer Zunahme der von der Brennkraftmaschine 10 angeforderten
Leistung der von dem Turbolader 17 erzeugte Druck in den
Ansaugrohren 26, 28 so langsam ansteigt, dass
bei geöffnetem
Ventil 37 ein Druckausgleich zwischen dem Speicherbehälter 35 und
dem Ansaugrohr 28 unterhalb des vorgenannten Außendrucks
erfolgen würde.
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Der
Luftmassenmesser 38 ist dazu vorgesehen, die Motorlast
dynamisch korrekt zu bestimmen, indem der Zusatzeffekt des Speicherbehälters 35 berücksichtigt
wird. Ist der Luftmassenmesser 38 nicht vorhanden, so kann
dies mit Hilfe einer entsprechenden Modellierung vorzugsweise auf
der Basis des Temperatursensors 39 und/oder des Drucksensors 40 durchgeführt werden.
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Weiterhin
ist es möglich,
dass der Umgehungskanal 20 mit dem Ventil 21 nicht
vorhanden ist. In diesem Fall kann vorgesehen sein, dass das Ventil 37 geöffnet wird,
um einen hohen Druck im Ansaugrohr 28 über das Überdruckventil 41 abzuleiten,
wobei das Überdruckventil 41 dann
jedoch ansteuerbar ausgebildet sein muss.
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Ist
der Verdichter 44 über
das Verbindungsrohr 43 an den Speicherbehälter 35 angeschlossen, so
kann über
diesen Verdichter 44 Luft von außen in den Speicherbehälter 35 gefördert werden.
Der Speicherbehälter 35 kann
damit auch unabhängig von
den Betriebsbedingungen der Brennkraftmaschine 10 mit Luft
befüllt
werden. Bei einer Zunahme der von der Brennkraftmaschine 10 angeforderten
Leistung ist somit immer ausreichend viel Luft in dem Speicherbehälter 35 gespeichert,
und zwar unabhängig
davon, ob zuvor Luft über
das Ventil 37 dem Speicherbehälter 35 zugeführt werden
konnte oder nicht.
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Im
Normalbetrieb der Brennkraftmaschine 10 hat der Speicherbehälter 35 im
wesentlichen keinen Einfluss auf das Verhalten derselben. Wird jedoch
der Speicherbehälter 35 über das
Ventil 37 mit Luft befüllt,
so hat dies gegebenenfalls eine geringfügige Änderung der von der Brennkraftmaschine 10 abgeforderten
Leistung zur Folge. Diese Änderung kann
von dem Steuergerät 31 berücksichtigt
werden.
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Die
Baugröße des Speicherbehälters 35 ist im
Wesentlichen von derjenigen Luftmenge abhängig, die erforderlich ist,
um das bereits erwähnte,
sogenannte Turboloch zu kompensieren. Die Baugröße kann dabei durch die Verwendung
des Verdichters 44 vermindert werden, wobei der zulässige Höchstdruck des
Speicherbehälters 35 vorzugsweise
höher auszulegen
ist als der Höchstdruck
des Verdichters 44.
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In
der 2 ist eine Brennkraftmaschine 50 dargestellt,
die weitergehend der Brennkraftmaschine 10 der 1 entspricht.
Gleichartige Bauteile sind deshalb in der 2 mit denselben
Bezugszeichen wie in der 1 gekennzeichnet.
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Im
Hinblick auf die Ausgestaltung und Funktionsweise der Brennkraftmaschine 50 der 2 wird
auf die entsprechenden Erläuterungen
zu der Brennkraftmaschine 10 der 1 verwiesen.
Nachfolgend werden nur diejenigen Merkmale erläutert, durch die sich die Brennkraftmaschine 50 der 2 von
der Brennkraftmaschine 10 der 1 unterscheidet.
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Wie
die Brennkraftmaschine 10 der 1, so weist
auch die Brennkraftmaschine 50 der 2 ein Verbindungsrohr 36 auf,
das den Speicherbehälter 35 mit
dem Ansaugrohr 28 verbindet. Im Unterschied zur Brennkraftmaschine 10 der 1 ist
jedoch bei der Brennkraftmaschine 50 der 2 in
diesem Verbindungsrohr 36 nur ein Rückschlagventil 51 enthalten. Über dieses
Rückschlagventil 51 kann
der Speicherbehälter 35 mit
Luft befüllt
werden. Über
das Rückschlagventil 51 kann
jedoch keine Luft aus dem Speicherbehälter 35 zu dem Ansaugrohr 28 abfließen.
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Ergänzend zu
der Brennkraftmaschine 10 der 1 weist
die Brennkraftmaschine 50 der 2 ein weiteres
Verbindungsrohr 52 auf. Dieses Verbindungsrohr 52 ist
einerseits an den Speicherbehälter 35 angeschlossen.
Andererseits mündet
das Verbindungsrohr 52 in das Ansaugrohr 30, und
zwar in Strömungsrichtung
nach der Drosselklappe 29.
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In
dem Verbindungsrohr 52 der Brennkraftmaschine 50 der 2 sind
das Ventil 37 und gegebenenfalls der Luftmassenmesser 38 enthalten,
die bei der Brennkraftmaschine 10 der 1 in
dem Verbindungsrohr 36 vorhanden sind. Über das Verbindungsrohr 52 und
das Ventil 37 kann die in dem Speicherbehälter 35 enthaltene
Luft dem Ansaugrohr 30 und damit dem Brennraum 12 der
Brennkraftmaschine 50 zugeführt werden.
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Einer
der Unterschiede der Brennkraftmaschine 50 der 2 im
Hinblick auf die Brennkraftmaschine 10 der 1 besteht
somit darin, dass bei einer Zunahme der von der Brennkraftmaschine 50 geforderten
Leistung die aus dem Speicherbehälter 35 dem
Brennraum 12 zugeführte
Luftmenge nicht vor, sondern nach der Drosselklappe 29 eingeleitet wird.
Diese aus dem Speicherbehälter 35 zugeführte Luftmenge
folgt somit einem größeren Druckgefälle und
nimmt einen kürzeren
Weg. Auf diese Weise ist eine noch schnellere Kompensation der verzögerte Zunahme
der Förderleistung
des Turboladers 17 erreichbar.