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DE102004055257B4 - Fahrzeugsitz für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Fahrzeugsitz für Kraftfahrzeuge Download PDF

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Michael Dipl.-Ing. Kelz (Fh)
Ralf Dipl.-Ing. Schmidt
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Abstract

Fahrzeugsitz (1) für Kraftfahrzeuge mit mindestens einem auf einer Führungsschiene (2) verschiebbaren Sitz und einer daran verschwenkbar angeordneten, mindestens eine verschwenkbare Armlehne (3) aufweisende Rückenlehne (4) und einem Gurtschloss (5), wobei das Gurtschloss (5) ein Gehäuseteil (7) und ein Steuerungselement (6) aufweist, das am oberen bzw. unteren Ende des Gehäuseteils (7) des Gurtschlosses (5) angeordnet ist und im Schwenkbereich der Armlehne (3) und/oder der Rückenlehne (4) liegt, so dass bei einer Verklappung der Rückenlehne (4) in eine inaktive Position ein Verstellen der Armlehne (3) bewirkt wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerungselement (6) am Gurtschloss (5) eine Anlagefläche (8) aufweist und derart am Gurtschloss (5) angeordnet ist, dass beim Verstellen der Rückenlehne (4) von ihrer Gebrauchsstellung in eine inaktive Stellung oder in eine Ladestellung die Armlehne (3) gegen die am Gurtschloss (5) angeordnete Anlagefläche (8) zur Anlage kommt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz für Kraftfahrzeuge gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Es ist bereits ein Fahrzeugsitz für Kraftfahrzeuge mit mindestens einer auf einem Rahmen verschwenkbar angeordneten mindestens eine Armlehne aufweisenden Rückenlehne bekannt ( DE 199 02 966 C1 ), die mit Hilfe einer Arretierungsvorrichtung in mehreren Positionen festsetzbar ist und der ein Gurtschloss zugeordnet ist. Die Armlehne ist an der Seite der Rückenlehne verschwenkbar angeordnet und kann in die gleiche Ebene wie die Rückenlehne verschwenkt werden.
  • Aus der DE 103 07 859 A1 ist eine Sitzstruktur mit einem Gurtschloss bekannt, bei der das Gurtschloss an die Sitzstruktur so gekoppelt ist, dass bei einem Klappen der Sitzstruktur das Gurtschloss ebenfalls bewegt wird.
  • In der DE 199 15 216 A1 ist ein Fahrzeugsitz mit einer verstellbaren Rückenlehne gezeigt.
  • Die WO 2004/033252 A1 zeigt einen Kraftfahrzeugsitz mit einer klappbaren Rückenlehne und einem Gurtschloss. Hier nimmt die Rückenlehne beim Verklappen das Gurtschloss in eine Nichtgebrauchsstellung mit.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Armlehne derart verstellbar auszubilden und anzuordnen, dass sie beim Verstellen der Rückenlehne in eine inaktive Stellung oder in eine Ladeposition zumindest etwas aus dem Bereich des Fahrzeugbodens heraus verschwenkt wird.
  • Gelöst wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass im Bereich des Gurtschlosses und/oder des Fahrzeugsitzes ein Steuerungselement vorgesehen ist, das im Schwenkbereich der Armlehne und/oder der Rückenlehne liegt, so dass bei einer Verklappung der Rückenlehne in eine inaktive Stellung ein Verstellen der Armlehne bewirkt wird. Hierdurch ist es stets möglich, die Rückenlehne in eine horizontale Lage oder in eine Ladeposition zu verstellen, ohne darauf zu achten, ob die Armlehne bereits verstellt wurde. Hierdurch können Beschädigungen an der Armlehne verhindert werden. Will beispielsweise der Fahrzeuginsasse die Rückenlehnen vom Kofferraum aus in eine Ladeposition verstellen, so ist das mit der vorteilhaften Anordnung des Steuerungselements möglich. Da beim Schwenkvorgang der Rückenlehne in eine Ladeposition gleichzeitig auch die Armlehne vom Boden des Kraftfahrzeugs weggeführt wird, ist ein ungehindertes Verstellen der Rückenlehne in die Ladeposition möglich.
  • Das Steuerungselement ist leicht und schnell im Fahrzeug zu integrieren, da das Steuerungselement am Fahrzeugsitz und/oder am Gurtschloss derart angeordnet ist, dass beim Verstellen der Rückenlehne von ihrer Gebrauchsstellung in eine inaktive Stellung oder in eine Ladestellung die Armlehne gegen das Steuerungselement zur Anlage kommt.
  • Eine zusätzliche Möglichkeit ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung, dass das Steuerungselement mit dem Gurtschloss fest verbunden ist. Auf diese Weise kann das Gurtschloss ohne weiteres zwei Funktionen übernehmen.
  • Ferner ist es vorteilhaft, dass das Steuerungselement am oberen bzw. unteren Ende eines Gehäuseteils des Gurtschlosses angeordnet ist.
  • Vorteilhaft ist es auch, dass das Gurtschloss aus dem Gehäuseteil mit einem Aufnahmeteil für eine Gurtzunge und dem Steuerungselement besteht, das eine gegen die Armlehne zur Anlage bringbare Anlagefläche aufweist. Gemäß den vorliegenden Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Lösung ist schließlich vorgesehen, dass die Anlagefläche eine ebene oder gewölbte Oberfläche ist.
  • Von besonderer Bedeutung ist für die vorliegende Erfindung, dass die Anlagefläche gegen die Unterseite der Armlehne zur Anlage bringbar ist und dass sich an die Anlagefläche eine in etwa rechtwinklig dazu angeordnete zweite Anlagefläche anschließen kann, die gegen einen seitlichen Teil der Armlehne zur Anlage bringbar ist.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Armlehne eine Verriegelungsvorrichtung zum Verriegeln der Armlehne in verschiedenen Positionen aufweist. Diese Verriegelungsvorrichtung kann z. B. eine Schwenkbewegung der Armlehne nach oben zu der Rückenlehne hin jederzeit freigeben und gleichzeitig eine Schwenkbewegung nach unten verhindern. So ist gewährleistet, dass beim Klappen der Rückenlehne die Armlehne durch das Gurtschloss schwenkbar ist und zugleich eine komfortable Abstützung eines Arms durch die Arretierung der Armlehne in einer vorbestimmten Position ermöglicht wird.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind in den Patentansprüchen und in der Beschreibung erläutert und in den Figuren dargestellt.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Fahrersitzes mit einer Rückenlehne und einer Armlehne in einer nach vorne geklappten Stellung,
  • 2 eine perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines Gurtschlosses,
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Gurtschlosses.
  • In der Zeichnung ist mit 1 ein Fahrzeugsitz bezeichnet, der mit Hilfe von zwei mit Abstand zueinander angeordneten Rahmen bzw. Führungsschienen 2 auf einem in der Zeichnung nicht dargestellten Fahrzeugboden verstellbar aufgenommen ist. In der Zeichnung ist lediglich das mit Bezug auf die Fahrtrichtung rechte Rahmenteil bzw. die Führungsschiene 2 dargestellt. Auf den beiden Führungsschienen lässt sich der Fahrzeugsitz 1 nach vorne bzw. nach hinten verschieben.
  • Der Fahrzeugsitz 1 weist eine Rückenlehne 4 mit einer Rückseite 12 und ein Sitzteil 10 auf, die in der Zeichnung nur teilweise dargestellt sind. Das Sitzteil 10 und die Rückenlehne 4 sind an einer mit der Führungsschiene 2 verbundenen Halterung 11 angeschlossen. Nach dem Ausführungsbeispiel kann zumindest die Rückenlehne 4 aus einer aufrechten Stellung, nachstehend als Gebrauchsstellung bezeichnet, in eine annähernd horizontale Lage verschwenkt bzw. verklappt werden. Die Rückenlehne 4 lässt sich mit Hilfe einer in der Zeichnung nicht dargestellten Arretierungsvorrichtung in den beiden genannten Stellungen und auch in weiteren Zwischenstellungen festsetzen. In der nach vorne geklappten Stellung der Rückenlehne 4 dient die Rückseite 12 der Rückenlehne 4 als Ladefläche. Hierdurch kann die Ladefläche des Kofferraums eines Kraftfahrzeugs erweitert werden.
  • Gemäß 1 befindet sich an der rechten Seite der Rückenlehne 4 eine Armlehne 3, die aus einer Gebrauchstellung nach oben geklappt werden kann, so dass sie in etwa in der gleichen Ebene wie die Rückenlehne 4 liegt. Will beispielsweise der Fahrzeuginsasse die Rückenlehne 4 in die Stellung gemäß 1 verschwenken, so ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die seitlich an der Rückenlehne 4 angebrachte, verschwenkbare Armlehne 3 vollständig nach oben geklappt wird, sondern es genügt, dass die Armlehne 3 soweit nach oben verschwenkt wird, dass sie in der Stellung der Rückenlehne 4 gemäß 1 den Boden nicht berührt. Damit beim Verstellen der Rückenlehne 4 in die Stellung gemäß 1 auch gleichzeitig die Armlehne 3 soweit nach oben verschwenkt wird, dass keine Bodenberührung möglich ist, ist im Bereich des Fahrzeugsitzes 1 ein Steuerungselement 6 vorgesehen, das automatisch gegen die Armlehne 3 zur Anlage kommt und diese beim Schwenkvorgang der Rückenlehne 4 nach vorne soweit nach oben verschwenkt wird, dass sie nicht mit dem Boden des Kraftfahrzeugs in Berührung kommt. Das Steuerungselement 6 bietet also auch die Möglichkeit, die Rückenlehne 4 vom Kofferraum aus nach vorne in eine Ladeposition zu verschwenken, ohne vorher die Armlehne 3 nach oben zu klappen.
  • Im Ausführungsbeispiel ist das Steuerungselement 6 an einem Gurtschloss 5 angebracht. Es ist jedoch auch möglich, das Steuerungselement 6 an anderer Stelle derart im Kraftfahrzeug zu platzieren, dass es im Bewegungsbereich der Rückenlehne 4 liegt und beim Verstellen der Rückenlehne 4 Kontakt mit der Armlehne 3 bekommt und diese verstellt, wenn die Rückenlehne 4 in ihre Ladeposition oder horizontale Position gebracht wird.
  • Das Gurtschloss 5 besteht aus einem Gehäuseteil 7 mit einem Aufnahmeteil 13 mit einer Schlitzöffnung, in die eine in der Zeichnung nicht dargestellte Gurtzunge eines Dreipunktgurts eingeklickt werden kann. Seitlich an das Gehäuseteil 7 des Gurtschlosses 5 schließt sich das Steuerungselement 6 an, das ebenfalls als Gehäuseteil 7 ausgebildet ist. Die beiden Gehäuseteile 7, 7' sind einteilig miteinander verbunden.
  • Das Gehäuseteil 7' weist eine obere erste Anlagefläche 8 auf, die mit Bezug auf die Standfläche des Kraftfahrzeugs in etwa horizontal verläuft und leicht gewölbt ausgebildet ist. An die erste Anlagefläche 8 kann sich rechtwinklig dazu eine zweite Anlagefläche 9 anschließen, die auch das obere Seitenteil des Gehäuseteils 7 des Gurtschlosses 5 bildet. Diese beiden in etwa rechtwinklig zueinander ausgerichteten Anlageflächen 8 und ggf. 9 bilden im Wesentlichen das Steuerungselement 6 und legen sich gegen eine Unterseite 14 und eine Innenseite 15 der Armlehne 3 an, wenn die Rückenlehne 4 gemäß 1 nach vorne in eine annähernd horizontale Lage verschwenkt wird und verschwenken bei diesem Stellvorgang auch die Armlehne 3 so weit nach oben, dass sie nicht mit ihrer Stirnfläche 16 gegen den Boden des Kraftfahrzeugs zur Anlage kommt.
  • Im Ausführungsbeispiel gemäß 3 ist eine Anlagefläche 8.1 flach ausgebildet und befindet sich in etwa auf der gleichen Höhe wie das Aufnahmeteil 13. Das Aufnahmeteil 13 und auch die Anlagefläche 8.1 können die Funktion des Steuerungselements 6 übernehmen.

Claims (5)

  1. Fahrzeugsitz (1) für Kraftfahrzeuge mit mindestens einem auf einer Führungsschiene (2) verschiebbaren Sitz und einer daran verschwenkbar angeordneten, mindestens eine verschwenkbare Armlehne (3) aufweisende Rückenlehne (4) und einem Gurtschloss (5), wobei das Gurtschloss (5) ein Gehäuseteil (7) und ein Steuerungselement (6) aufweist, das am oberen bzw. unteren Ende des Gehäuseteils (7) des Gurtschlosses (5) angeordnet ist und im Schwenkbereich der Armlehne (3) und/oder der Rückenlehne (4) liegt, so dass bei einer Verklappung der Rückenlehne (4) in eine inaktive Position ein Verstellen der Armlehne (3) bewirkt wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerungselement (6) am Gurtschloss (5) eine Anlagefläche (8) aufweist und derart am Gurtschloss (5) angeordnet ist, dass beim Verstellen der Rückenlehne (4) von ihrer Gebrauchsstellung in eine inaktive Stellung oder in eine Ladestellung die Armlehne (3) gegen die am Gurtschloss (5) angeordnete Anlagefläche (8) zur Anlage kommt.
  2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerungselement (6) mit dem Gurtschloss (5) fest verbunden ist.
  3. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gurtschloss (5) aus dem Gehäuseteil (7) mit einem Aufnahmeteil (13) für eine Gurtzunge und dem Steuerungselement (6) besteht, das die gegen die Armlehne (3) zur Anlage bringbare Anlagefläche (8) aufweist.
  4. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (8) eine ebene oder gewölbte Oberfläche ist.
  5. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (8) gegen die Unterseite der Armlehne (3) zur Anlage bringbar ist und dass sich an die Anlagefläche (8) eine in etwa rechtwinklig dazu angeordnete zweite Anlagefläche (9) anschließen kann, die gegen einen seitlichen Teil der Armlehne (3) zur Anlage bringbar ist.
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