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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur Prüfung des
Isolationszustandes eines Flüssiggastanks
bzw. Flüssiggasbehälters.
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Flüssiggasbehälter, insbesondere
Propangasbehälter,
die z.B. zur Versorgung einzeln stehender Häuser und Hausblöcke vorgesehen
sind, werden in der Regel vollständig
oder teilweise unterirdisch angeordnet. Sie sind in der Regel mit
dem zu versorgenden Haus über
eine Rohrleitung verbunden und aus Stahl mit einer vor Korrosion
schützenden Außenbeschichtung
hergestellt. Die Beschichtung sollte hierbei die Außenseite
des Tanks vollständig erfassen,
da bereits kleine Undichtigkeiten zum Durchrosten des Tanks führen können.
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Als
Außenbeschichtung
ist insbesondere bei größeren oder älteren Behältern Bitumen
vorgesehen, das jedoch weich und leicht zu beschädigen ist. An dem Flüssiggastank
kann in einem zumindest zeitweise und stellenweise feuchten Erdreich
somit Korrosion auftreten, die zu einer Leckage mit schwerwiegenden
Folgen führen
kann.
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Weiterhin
sind die von dem Haus zu dem Flüssiggastank
führenden
Leitungen in der Regel aus Kupfer hergestellt, so dass sich bei
fehlerhafter Isolierung an der Rohrleitung und dem Stahl des Behälters ein
Lokalelement bilden kann, bei dem sich der unedlere, in der Spannungsreihe
weiter unten stehende Stahl des Behälters zugunsten des Kupfers aufopfert.
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Moderne
Außenbeschichtungen
der Flüssiggastanks
sind zum Teil aus Epoxidharz gebildet, das eine höhere mechanische
Widerstandsfähigkeit
als Bitumen aufweist. Auch hier können jedoch Undichtigkeiten
auftreten, z. B. an den beim Einlassen in das Erdreich belasteten
Tragösen,
so dass regelmäßige Dichtigkeitsprüfungen vorgeschrieben
sind.
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Eine Überprüfung erfolgt
herkömmlicherweise
in der Regel durch eine visuelle Prüfung vom Innenraum her, wozu
der Tank entleert und gelüftet werden
muss. Bei einer derartigen visuellen Überprüfung können jedoch an der Außenseite
einsetzende Korrosionsstellen nicht erkannt werden. Oftmals ist bei
einer Erkennbarkeit einer Korrosionsstelle von der Innenseite her
bereits eine Leckage entstanden, so dass das unter Überdruck
stehende Flüssiggas nach
außen
tritt.
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Die
DE 25 59 113 A1 zeigt
eine Vorrichtung zum Prüfen
der Außenisolierung
von Behältern
auf Durchlässigkeit
mittels eines hochgespannten, auf die Außenisolierung einwirkenden
Wechselstroms eines von einer Stromquelle gespeisten und mit dem Erdungspol
an den metallischen Behälter
anschließbaren
Transformators. Hierbei wird zum Einwirken des Wechselstroms die
Außenisolierung
zumindest im dem die Belastung auf das Erdreich übertragenden Bereich des Behälters von
einem dicht anliegendem, an den Hochspannungspol des Transformators anschließbaren,
elektrisch leitenden Prüfmantel
umschlossen.
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Die
DE 199 12 478 A1 zeigt
eine Prüfeinrichtung
zum Nachweis der Dichtheit von und Leckortung in Abdichtungen aus
elektrisch isolierendem Material, die elektrisch leitendes Material
abdecken und zumindest zum Teil mit elektrisch leitendem Material
bedeckt sind. Hierbei werden mindestens zwei Stromelektroden und
zwei elektrische Potentialsonden über und neben der zu prüfenden Abdichtung
positioniert, Strom eingespeist und gemessen.
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Die
EP 1 099 946 A1 zeigt
eine Leckanzeigeeinrichtung für
Kunststoffabdichtungen sowie ein entsprechendes Verfahren zur Leckanzeige.
Hierbei ist in einer dreischichtig und vollflächig aufgebauten Kunststoffwandung
eine metallisch elektrisch leitende Schicht eingebunden, die als
eine erste Stromelektrode dient. Diese bildet mit einer zweiten
Stromelektrode, die in einem die Kunststoffabdichtung umgebende
elektrisch leitendes Material angeordnet ist, einen Stromkreis mit
Stromquelle und Strommesseinrichtung.
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Die
DE 40 10 622 C2 zeigt
ein Verfahren zur Detektierung und Interpretation von Leckagen.
Lecks in einer übererdeten
nichtmetallischen und zumindest partiell mit einer elektrisch leitenden
Flüssigkeit gefüllten Rohrleitung
werden mittels elektrischer Messwerte ermittelt, die mit Hilfe eines
Stromkreises gewonnen werden. Der Stromkreis besteht aus einer außerhalb
des Rohres im Erdreich befindlichen Fern-Elektrode als Stromquelle
und einer innerhalb der Flüssigkeit
befindlichen Elektrode als Senke und einer in den Stromkreis eingefügten Spannungsquelle.
Die in der Flüssigkeit
befindliche Elektrode wird in der Rohrleitung entlang bewegt und
hierbei die elektrischen Messwerte fortgesetzt registriert.
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Andere
Messverfahren, z. B. Messungen von der Außenseite her, werden wegen
der fehlenden Zugänglichkeit
bei unterirdischen Flüssiggastanks
im Allgemeinen nicht durchgeführt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Anordnung
zur Prüfung
des Isolationszustandes von zumindest teilweise unterirdischen Flüssiggastanks
zu schaffen, die mit relativ geringem Aufwand eine sichere Überprüfung und Auswertung
ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren nach Anspruch 1 und eine Anordnung
nach Anspruch 9 gelöst.
Die Unteransprüche
beschreiben bevorzugte Weiterbildungen.
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Erfindungsgemäß erfolgt
somit eine Auswertung einer Kombination mehrerer resistiver Messungen,
die trotz des hohen ohmschen Widerstandes der Epoxidbeschichtungen
eine genaue Aussage ermöglichen.
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Dem
liegt die Erkenntnis zugrunde, dass selbst bei vollkommen intakter
Außenisolation
des Behälters
noch unterschiedlich hohe Ströme
zu messen sind. Diese sind insbesondere auf die Stromaufnahme des
verzinkten Domschachtes und Restströme durch Umwelteinflüsse, z.B.
Luftfeuchtigkeit und Leitfähigkeit
der Beschichtung, zurückzuführen. Erfindungsgemäß wird der
Anteil vom Strom, der von dem dem Einstieg dienenden Domschacht
des Tankes aufgenommen wird, durch den messtechnischen Aufbau vernachlässigbar
klein gehalten.
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Erfindungsgemäß ist insbesondere
erkannt worden, dass zwischen dem Behälter und externen Elektroden
Restströme
von bis zu 5μA
auftreten können,
obwohl der Behälter
keine Fehlstellen aufweist.
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Weiterhin
wurde erkannt, dass auch bei kleineren Einspeiseströmen unterhalb
des Grenzwertes von 5 μA
Fehlstellen in der Außenisolation
zu finden waren, bei denen jedoch immer erniedrigte Ausschaltpotenziale
zu messen waren. Somit kann erfindungsgemäß durch eine Kombination der
beiden Kriterien, gemäß dem zum
einen der Einspeisestrom mit einem Grenzwert verglichen wird und
zum anderen eine Potenzialdifferenz zwischen einem Ausschaltpotenzial
und einem Einschaltpotenzial mit einem Vergleichswert, z.B. 800
mV verglichen wird, wobei das Ausschaltpotenzial sich nach Ausschalten
eines Einschaltpotenzials einstellt, der Flüssiggastank überprüft werden.
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Falls
eines der beiden Kriterien nicht erfüllt wird, kann durch eine weitere
Differenzialdiagnose die jeweilige Fehlerquelle ermittelt werden.
Falls der Einspeisestrom unzulässig
hoch ist, kann zunächst die
Rohrleitung vom Behälter
getrennt und die Einspeisemessung wiederholt werden. Falls sich
dieses Messergebnis von dem vorherigen Messergebnis mit einer geschlossenen
Rohrleitung unterscheidet, kann auf eine Leckage in der Außenisolation
der Rohrleitung geschlossen werden. Falls dies nicht der Fall ist
und somit Fehlstellen sowohl in der Außenbeschichtung des Behälters als
auch der Rohrleitungen festgestellt werden, kann der Ausgleichsstrom
zwischen dem Behälter
und der Rohrleitung ermittelt werden. Der Ausgleichsstrom stellt
hierbei ein Maß für die Korrosionsgeschwindigkeit
dar. Anhand des Ausgleichsstroms und der Fehlstellenvergleichsmessungen
kann der erfolgte Materialabtrag am Behälter näherungsweise berechnet werden.
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Erfindungsgemäß kann eine
genaue Auswertung der Korrosionsgefahr anhand der Kennziffern erfolgen,
die sich an den technischen Regeln für Druckbehälter TRB 601 anlehnen, die
von dem Arbeitskreis für
Korrosionsschutz zur Beurteilung eines Kathodischen Korrosionsschutzes
für den
Behälter ermittelt
worden sind.
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Erfindungsgemäß ist hierbei
erkannt worden, dass ein Gesamtstromausbreitungswiderstand, der nach
TRB 601 vorgesehen ist und die Summe der Ausbreitungswiderstände von
Erdungsanlage und Behälter
bildet, nicht herangezogen wird. Erfindungsgemäß wird hierbei erkannt, dass
selbst epoxidharzbeschichtete Behälter mit geringen Fehlstellen
in der Außenisolation
einen Ausbreitungswiderstand größer 10 kΩ aufweisen,
jedoch derartige Behälter
dennoch korrosionsgefährdet
sind, da sich der Materialabtrag auf eine kleine Fehlstellenoberfläche konzentriert.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen
an einer Ausführungsform erläutert. Die
Figuren zeigen Schritte des erfindungsgemäßen Prüfverfahrens:
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1 die
Messung der Ruhepotenziale;
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2 den
nachfolgenden Einspeiseversuch unter Einstellung des Einschaltpotenzials
und Messung des Ausschaltpotenzials;
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3 die
Fehlstellenvergleichmessung unter Wiederholung des Einspeiseversuchs
mit künstlicher
Fehlstelle;
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4 ein
Flussdiagramm des Prüf-
und Auswerteverfahrens.
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Ein
Flüssiggastank 1 ist
zylindrisch mit einem Durchmesser von etwa 1,2 m und einer Länge von
3 bis 6 m ausgebildet und gemäß 1 vollständig unterirdisch,
d.h. in einem Erdreich 2, aufgenommen. Alternativ zu der
gezeigten Ausführungsform
ist auch eine teilweise unterirdische Anordnung des Flüssiggastankes 1 im
Erdreich 2 möglich.
Der Flüssiggastank 1 ist
aus Stahl hergestellt und weist auf seiner Außenseite eine Epoxidharz-Beschichtung 3 auf,
die idealerweise fehlstellenfrei sein soll, um den Flüssiggastank 1 gegenüber Korrosion
durch das feuchte Erdbereich 2 zu schützen. Der Flüssiggastank 1 weist
in seinem vorderen Bereich einen Dom 5 mit einem Domdeckel
auf, durch den ein Zugang in den Tank 1 ermöglicht ist.
in dem Erdreich 2 ist ein Domschachtbereich 4 ausgehoben,
in dem der Dom 5 freigelegt ist.
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In
einem ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens werden gemäß 1 die
Ruhepotenziale des Behälters
an mindestens drei Stellen ermittelt. Da in der gezeigten Ausführungsform
der Flüssiggastank 1 komplett
unterirdisch positioniert ist, werden die Messungen am Tankanfang,
Tankmitte und Tankende durchgeführt.
Bei Semi-Behältern werden
entsprechend Messungen am Tankanfang und Tankende sowie zwei Messungen
in der Tankmitte seitlich des Flüssiggastanks 1 durchgeführt.
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Somit
werden gemäß 1 auf
der Erdoberfläche 2a Bodenelektroden 6a oberhalb
des Tankanfangs, 6b oberhalb der Tankmitte und 6c oberhalb des
Tankendes angebracht und die Spannungen Ua, b, c gegenüber dem
metallischen Flüssiggastank 1 mittels
eines Voltmeters 8 gemessen. Hierzu werden entsprechende
Kontakte an verzinkten Domteilen 7 des Doms 5 angebracht.
Die Domschachtteile 7, z.B. Domdeckelschrauben, sollten
bei der Messung nicht mit dem umgebenen Erdreich in Verbindung stehen, damit
das Potenzial des Flüssiggastankes 1 sicher und
genau erfasst werden kann.
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Nachfolgend
wird in einem zweiten Schritt ein erster Einspeiseversuch durchgeführt. Um
Verfälschungen
des Messergebnisses durch ohmsch leit fähige Verbindungen zwischen
dem Behälter
und dem Domschachtbereich 4 zu vermeiden, sind die Verbindungsstellen
des Domschachtbereiches 4 zum Flüssiggastank 1 vorteilhafterweise
zu reinigen und anschließend
mit Druckluft zu trocknen. Gemäß 2 wird
als Hilfsanode 10 eine lokale Erdungsanlage bzw. ein in
das Erdreich 2 gestoßener
Metallspieß verwendet,
der in ca. 3 ± 0,5
m Abstand senkrecht zur Behälterachse
20 ± 5
cm tief in das Erdreich 2 eingetrieben wird. Bei trockenem
Erdreich 2 wird die Eintriebstelle vorteilhafterweise angefeuchtet.
Zwischen dem über
seinen Dom 5 kontaktierten Flüssiggastank 1 und
der Hilfsanode 10 wird eine Gleichspannungsquelle 12 geschaltet,
die eine regelbare Ausgangsspannung von UG = 1,0 V bis 2,5 V aufweist,
die stabilisiert und absolut restwelligkeitsfrei ist. Der Tank 1 wird
gegenüber
der Hilfsanode 10 somit auf negatives Potenzial gezogen,
das gemäß 2 durch
ein Voltmeter 8 gemessen wird. An dem Tank 1 wird
zunächst
ein Einschaltpotenzial von (–1800 ± 50) mV eingestellt,
indem – in
an sich bekannter Weise – ein veränderbares
Potentiometer 15 bzw. ohmscher Widerstand zwischen die
Gleichspannungsquelle 12 und den Dom 5 geschaltet
wird. Hierbei wird über
ein Amperemeter 16 der Einspeisestrom IESP gemessen und
gespeichert. Weiterhin wird das Einschaltpotenzial Ue an der Bodenelektrode 6b oberhalb
der Behältermitte
im eingeschalteten Zustand gemessen. Nachfolgend wird die Gleichspannung
UG ausgeschaltet und das Ausschaltpotenzial Ua gemessen. Hierbei
kann als Ausschaltpotenzial Ua der zweite nach dem Abschalten der
Gleichspannung UG auf dem Messgerät angezeigte Wert verwendet
werden, um einheitliche Messungen zu erhalten.
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Nachfolgend
wird gemäß 3 eine
künstliche
Fehlstelle 18 erzeugt, um die Größe eventuell vorhandener Fehlstellen
berechnen zu können
und Aussagen über
die Polarisierbarkeit zu erhalten. Hierzu wird an den Dom 5 eine
Fehlstelle 18 mit einer Oberfläche von z.B. 1 cm2 angeschlossen
und in das umgebene Erdreich 2 eingebracht, das hierzu
gegebenenfalls anzufeuchten ist, ohne dass unisolierte Bauteile
des Tanks 1 befeuchtet werden. Die künstliche Fehlstelle kann insbesondere
an der unteren Kante des Doms 5 bzw. Domschachtes vorgesehen sein.
Nachfolgend werden wiederum der Einspeisestrom IESP,
das Einschaltpotential Ue und das Ausschaltpotenzial Ua gemessen.
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Bei
einer vorteilhaften Auswertung erfolgt die Beurteilung der Korrosionsgefährdung in
Anlehnung an das Kennzahlsystem der TRB 601.
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Hierzu
kann grundsätzlich
in einem vierten Schritt der Gleichstromausbreitungswiderstand durch
eine Gleichstromwiderstandsmessung bestimmt werden. Zwar liefert
dieses Verfahren grundsätzlich
einen relativ fehlerbehafteten Wert, da sich der ermittelte Ausbreitungswiderstand
als Summe der Ausbreitungswiderstände von Erdungsanlage, Behälter sowie
deren Polarisationswiderständen
zusammensetzt. Bei den erfindungsgemäß untersuchten epoxidharzbeschichteten
Flüssiggastanks 1 kann dieses
Messverfahren jedoch für
eine hinreichend genaue Bestimmung verwendet werden, da hier Widerstandswerte
größer 10 kΩ erwartet
werden und somit der Messfehler durch den Anteil der anderen Widerstände vernachlässigt werden
kann. Der Gleichstromausbreitungswiderstand wird ermittelt, indem
zwischen dem Tank 1 und einer Erdungsanlage 20 ein
Stromspeiseversuch durchgeführt
wird. Aus der Speisespannung Uein, dem Speisestrom
I und der Spannung zwischen dem Tank 1 und der Erdungsanlage 20 im
ausgeschaltetem Zustand Uaus lässt sich
der Gleichstromausbreitungswiderstand RA wie
folgt ermitteln: RA = (Uein–Uaus)/I,
Die Spannung Uaus kann hierbei unmittelbar nach dem Abschalten des
Speisestromes I ermittelt werden.
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Bei
der erfindungsgemäßen Auswertung wird
der Anteil des Ausbreitungswiderstandes bei der Berechnung der Summenkennzahl
gemäß dem vorherigen
Absatz jedoch vorteilhafterweise nicht berücksichtigt, da erkannt wird,
dass bei einem Ausbreitungswiderstand größer 10kΩ bei der Berechnung der Summenkennzahl
der Kennziffer für
die Korrosionsgefährdung
ein Anteil von –4
zu berücksichtigen ist.
Es ist hierbei davon auszugehen, dass selbst epoxidharzbeschichtete
Tanks 1 mit geringen Fehlstellen in der Au ßenbeschichtung 3 einen
Ausbreitungswiderstand größer 10kΩ aufweisen.
Gerade diese Behälter
sind sind jedoch korrosionsgefährdet,
da sich der Materialabtrag auf eine kleine Fefilstellenoberfläche konzentriert.
Aus diesem Grund wird erfindungsgemäß der Anteil des Ausbreitungswiderstandes
bei der Berechnung der Summenkennzahl nicht berücksichtigt.
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Die
Homogenität
des Erdreichs 2 beschreibt unterschiedliche Belüftungszustände des
Erdreiches. Sie wird ermittelt, in dem der maximal ermittelte spezifische
Bodenwiderstand durch den minimal ermittelten dividiert wird. Der
spezifische Bodenwiderstand ρ wird
nach dem Schlumberger-Wenner-Verfahren
ermittelt. Für
die Messungen werden auf der Erdoberfläche 2a vier Messelektroden
auf einer Geraden gesetzt. Der spezifische Bodenwiderstand wird hierbei
bis zu einer Tiefe über
ein integrales Verfahren ermittelt. Weiterhin wird über die äußeren beiden Messelektroden
ein Wechselstrom eingespeist und über die inneren beiden Elektroden
eine Potenzialdifferenz UAC abgegriffen.
Eine Wechselstromwiderstandsmessbrücke zeigt direkt den ermittelten
Wert RAC = UAC/IAC an.
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Der
spezifische Bodenwiderstand ρ wird
in den Tiefen 0,8m, 1,6m, 2,4m und 3,2m ermittelt, da die Flüssiggasbehälter üblicherweise
in einer Tiefe zwischen 0,5m und 2,0 m liegen – d.h. es wird eine andere
Ermittlung durchgeführt
als in der TRB 601, gemäß der bis
Tiefen von 1,6m, 2,4m, 3,2m und 4,0 m ermittelt wird. Der spezifische
Bodenwiderstand ρ lässt sich
wie folgt berechnen: P = 2Π·a·RAC mit a = Abstand der Elektroden zueinander,
d.h. der Tiefe der Messung.
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Dem
spezifischen Bodenwiderstand wird:
bei ζ bis 10000 Ωcm -- eine Kennzahl von 18,
bei ζ zwischen
10000 bis 13000 Ωcm
eine Kennzahl 12,
bei ζ zwischen
13000 bis 20000 Ωcm
eine Kennzahl 6, und
bei ζ > 20000 Ωcm eine
Kennzahl 2 zugeordnet.
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Weiterhin
wird bei der Beurteilung des Erdbodens das Bodenwiderstandsverhältnis ζmax/ζmin mit einer
Kennzahl beurteilt:
bei ζmax/ζmin bis 1,5 -- die Kennzahl 0
bei 1,5 < ζmax/ζmin bis
2 -- die Kennzahl 3,
bei 2 < ζmax/ζmin bis
3 -- die Kennzahl 6,
bei 3 < ζmax/ζmin bis
4 -- die Kennzahl 9, und
bei ζmax/ζmin > 4 die Kennzahl 12
zuordnet.
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Bei
der Bewertung der Ruhepotenziale wird eine Kennzahl für die Potenzialdifferenz
aller an dem Druckbehälter
ermittelten Potenziale bestimmt, wobei bei einer Potenzialdifferenz
(in mV) bis 20 eine Kennzahl 0,
zwischen 20 und 50 eine Kennzahl
2,
zwischen 50 und 100 eine Kennzahl 4,
zwischen 100 und
200 eine Kennzahl 9 und
über
200 eine Kennzahl 18) zugeordnet wird.
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4 zeigt
ein Flussdiagramm, bei dem gemäß Block
B0 eine visuelle Überprüfung des
Flüssiggastanks 1 erfolgt,
nachfolgend gemäß Block
B1 in einem Entscheidungsschritt beurteilt wird, ob das Ergebnis
der visuellen Überprüfung in
Ordnung war. Falls das Ergebnis nicht in Ordnung war, wird gemäß Zweig
n in Block B2 entschieden, welche entsprechenden Maßnahmen
zu treffen sind. Falls das Ergebnis gemäß Verzweigung j in Ordnung
war, werden nachfolgend gemäß Block
B3 Temperatur und relative Luftfeuchte gemessen, nachfolgend gemäß Block B4
die Ruhepotenziale gemäß den obigen
Ausführungen
ermittelt, nachfolgend gemäß Block
B5 vorbereitende Maßnahmen
zur Einspeismessung durchgeführt,
nachfolgend gemäß Block
B6 der Einspeiseversuch durchgeführt,
in dem Uein eingestellt wird auf 1800 V
und Uaus und IESP ermittelt
werden. Nachfolgend wird in Block B7 die Fehlstellenvergleichsmessung
gemäß den obigen
Ausführungen
mit der Fehlstelle 18 durchgeführt und wiederum IESP und
Uaus gemessen. Anschließend wird in Block B8 gemäß den obigen
Ausführungen
die Beurteilung der Korrosionsgefährdung in Abwandlung der TRB
601 durchgeführt
und die Summe der Kennzahl ermittelt.
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Nachfolgend
wird in dem Entscheidungsschritt des Blockes B9 überprüft, ob folgende beiden Kriterien
K1 und K2 erfüllt
sind oder nicht:
- Kriterium K1: Der Einspeisestrom IESP des ersten Einspeiseversuchs gemäß 2 liegt
in einem zulässigen
Wert, der bei unterirdischen halboberirdischen Tanks bei IESP ≤ 5μA liegt.
- Kriterium K2: Die Potenzialdifferenz zwischen Uein und
Uaus überschreitet
800 mV nicht. Größere Potenzialdifferenzen
deuten hierbei auf eine Fehlstelle hin.
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Falls
in B9 erkannt wird, dass ein unzulässig hoher Einspeisestrom IESP vorliegt, ist zunächst gemäß Block B10 die Rohrleitung,
die zu dem Tank 1 geführt
ist, von dem Tank 1 zu trennen und die Einspeisungsmessung
zu wiederholen.
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In
dem Entscheidungsschritt B11 wird überprüft, ob nachfolgend in der Einspeisemessung
der 2 der Einspeisestrom IESP weiterhin
oberhalb des Grenzwertes ist. Falls dies nicht der Fall ist, wird
gemäß Zweig
n erkannt, dass die Isolation vom Behälter in Ordnung ist, sich jedoch
Fehlstellen in der Rohrleitung befinden, die zu dem Tank 1 führt. Falls erkannt
wird, dass der Einspeisestrom weiterhin oberhalb dem Grenzwert liegt,
wird in dem Verzweigungsschritt j gemäß dem Entscheidungsschritt
B12 überprüft, ob der
Einspeisestrom IESP kleiner ist als derjenige
der vorherigen Messung. Falls dies der Fall ist, wird gemäß Zweig
j in Schritt B13 erkannt, dass sich Fehlstellen im Behälter und
in der Rohrleitung befinden. Nachfolgend wird in Schritt B14 der
Ausgleichsstrom zwischen Tank 1 und Rohrleitung gemessen
und nachfolgend das Verfahren zu dem Block B15 geführt, in
dem Maßnahmen
in Abhängigkeit
des Messergebnisses getroffen werden.
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Falls
in dem Entscheidungsschritt des Blockes B12 erkannt wird, dass der
Einspeisestrom IESP nicht kleiner als in
der vorherigen Messung ist, wird gemäß Zweig n zu dem Bewertungsschritt
B16 geführt,
in dem erkannt wird, dass die Isolation der Rohrleitung in Ordnung
ist, sich jedoch Fehlstellen in der Außenbeschichtung des Tanks 1 befinden.
Es wird wiederum zum Block B15 geführt.
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Falls
in Block B9 erkannt wird, dass beide Kriterien erfüllt sind,
d.h. kein Fehler in den Kriterien K1 oder K2 vorliegt, wird gemäß Verzweigung
n in dem Bewertungsschritt B17 erkannt, dass die Isolation des Tanks 1 und
der Rohrleitung in Ordnung ist und wiederum zu dem Block B15 geführt.
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In
Block 15 können
Anweisungen an den Benutzer ausgegeben werden oder grundsätzlich auch bereits
automatisch Maßnahmen
durchgeführt
werden.