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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum elektrochemischen
Abtragen, insbesondere zum elektrochemischen Bohren von Düsenöffnungen
von Einspritzdüsen
sowie von Drosselbohrungen.
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Das
Einbringen von Bohrungen mit definierten hydraulischen Eigenschaften
(Durchmesser von 50 bis 300 μm)
in Stahl oder andere metallische Legierungen mittels Erodieren wird
seit Jahren industriell angewendet, wobei bei sehr geringen Bohrungsdurchmessern
(Durchmesser 50 bis 100 μm)
die Bohrungstiefe stark eingeschränkt ist. Ein Anwendungsfeld
für das
Erodieren ist das Bohren von Benzin- und Dieseleinspritzdüsen, das
durch sehr hohe Anforderungen an die Reproduzierbarkeit der hydraulischen
Eigenschaften der Bohrung bei gleichzeitig möglichst kurzer Prozesszeit
gekennzeichnet ist. Das Erodieren stößt bei Bohrungsdurchmessern von
80 bis 100 μm
und Aspektverhältnissen
(Verhältnis
von Länge
zu Durchmesser der Bohrung) ab 10 an seine technisch machbaren Grenzen.
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Aus
der
DE 201 20 252
U1 ist eine Erodiermaschine und eine Elektrodenführung für die Erodiermaschine
offenbart, die Mikrobohrungen für
Einspritzdüsen
herstellen kann, wobei eine definierte Lage einer Elektrode auch
beim Vorschieben der Elektrode während
des gesamten Erodierprozesses mit einer gewissen geringen Toleranz
hergestellt werden kann, wobei die Elektrode spielfrei in einer
Elektrodenführung
geführt
ist.
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Darüber hinaus
sind zum Herstellen von Mikrobohrungen Laserbohrverfahren, insbesondere Perkussionsbohrverfahren,
bekannt, die unter bestimmten Bedingungen mit einem geeignet modulierten
Laserpuls mit Pulsdauern im Bereich von einigen 0,1 ms Bohrungen
mit Durchmessern im Bereich von 20 bis 800 μm erzeugen können. Solche Bohrungen können mit
kurzen Herstellungszeiten von weniger als 1 s hergestellt werden,
weisen aber nur eine geringe Präzision
auf, die sie ohne Nachbearbeitung für Anwendungen bei Einspritzdüsen ungeeignet
macht.
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Insbesondere
bei der Herstellung von Bohrungen mittels Erodieren oder Laserbohren
und geringen Bohrungsdurchmessern ist eine Nachbearbeitung der Bohrungen
zum Erhalten von exakten hydraulischen Eigenschaften notwendig.
Dies gelingt nur durch eine teure und aufwändige Nachbearbeitung mittels
Fluidschleifens.
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Die
EP 0 299 143 A1 und
die
US 4 786 777 offenbaren
ein funkenerosives Bohrverfahren zum Herstellen von Einspritzlöchern in
Einspritzdüsen. Hierbei
wird an einer Laserbohrung mit Untermaß eine Bohrung mit einem größeren Durchmesser
mittels des Bohrverfahrens hergestellt. Ferner offenbaren diese
beiden Schriften eine entsprechende Einrichtung zum Herstellen der
Bohrungen mit einer Laserbohrvorrichtung und einer Funkenerosionsvorrichtung.
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Nachteilig
am Erodieren ist ferner, dass sich eine Elektrode der Erodiermaschine
prinzipbedingt während
der Durchführung
des Verfahrens abnutzt und sich so die herstellbaren Bohrungen in
ihren Eigenschaften mit der Zeit verändern.
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Ferner
sind zum Bearbeiten von Werkstücken
im Stand der Technik elektrochemische Verfahren und Vorrichtungen
bekannt, die sich durch eine hohe Präzision und eine kurze Prozesszeit
auszeichnen.
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Das
Grundprinzip des elektrochemischen Abtragens bzw. Bohrens (ECM – Electro
Chemical Machining) entspricht dem einer elektrolytischen Zelle,
bei welchem ein System aus Werkstück-Elektrolyt-Werkzeug die elektrolytische
Zelle bildet, in der bei Verwendung geeigneter Elektrolytlösungen die Anode
aufgrund von Ladungsaustauschvorgängen in Lösung geht. Zwischen einem Werkstück (Anode) und
einem Werkzeug (Kathode) strömt
durch einen Bearbeitungsspalt eine Elektrolytlösung mit möglichst hoher Geschwindigkeit,
wobei an der Kathode Wasserstoffionen entladen werden. Die an der
Anode entstehenden Metallionen reagieren mit entsprechenden Reaktionspartnern,
z. B. bei basischen Elektrolyten mit OH-Ionen des Elektrolyts unter
Bildung von Metallhydroxidverbindungen, die vom strömenden Elektrolyten
mitgenommen und wegtransportiert werden. Anwendungsgebiete für das elektrochemische
Abtragen finden sich u. a. in der Luft- und Raumfahrttechnik (Verdichter-
und Turbinenschaufeln (Filmkühlung),
Turbinenscheiben), in der Antriebstechnik, der Nahrungsmittelindustrie
und der Medizintechnik. Die überragenden
Eigenschaften des elektrochemischen Abtragens sind eine große Gestaltungsfreiheit
auch für
komplexe Raumformen, eine hohe Abtragsleistung (Vorschubgeschwindigkeiten
bis 3 mm/min) unabhängig
von der Materialhärte des
zu bearbeitenden Werkstücks,
eine Fertigbearbeitung eines Werkstücks in einem Arbeitsgang bei gleichzeitig
hoher Maßgenauigkeit
und hoher Oberflächengüte, eine
gute Wiederholbarkeit der Bauteileigenschaften, kein Werkzeugverschleiß, ein kalter Abtragvorgang
und somit keine thermisch oder verformungsbedingte Gefügebeeinflussung,
keine nennenswerten Bearbeitungskräfte, eine gratfreie Bearbeitung
und keine Zerspanungskräfte.
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Ein
Anwendungsgebiet des ECM ist das so genannte elektrochemische Bohren,
wobei im Elektrolyten das Metall des Werkstücks möglichst vollständig aufgelöst wird
und daher aus dem zum Teil sehr engen Spalt zwischen Werkstück und Kathode besser
heraustransportiert werden kann.
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Die
DE 199 60 790 A1 offenbart
eine ECM-Elektrode zum elektrochemischen Bohren von Werkstücken, wobei
die Elektrode eine hohlzylindrische Form aufweist und das Elektrodenmaterial
ein Metall mit im Wesentlichen amorpher Struktur ist, wodurch dieses
Rohr bei einem ECM-Verfahren einerseits als elektrischer Leiter
zum Anlegen einer Ladung dient und anderseits in seinem Inneren
einem Elektrolyten zum Bearbeitungsbereich im Werkstück führen kann.
Bei dieser Elektrode wird der Elektrolyt innerhalb der Elektrode
nach unten zu seinem offenen freien Ende geführt, an welcher die Bohrung
vorangetrieben wird. Ein Zurückfördern des
Elektrolyten findet in eine Gegenrichtung dazu, außerhalb
der Elektrode entlang der bereits entstandenen Bohrung statt. Zur
Begrenzung der elektrochemischen Wirkung auf einen unteren Bereich
der Elektrode ist diese wenigstens abschnittsweise mit einer elektrisch nicht
leitenden Isolierschicht versehen.
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Obige
Elektroden sind für
Bohrungen mit Außendurchmessern
von ca. 200 μm
noch kostengünstig
zu fertigen. Sollen jedoch Bohrungen mit geringeren Außendurchmessern
(130 μm
und darunter) schnell und kostengünstig gefertigt werden, so
stößt obiges
Konzept an seine Grenzen, da hierfür Elektrodenkörper mit
einem Durchmesser von maximal 110 μm und darunter notwendig sind
(Isolierschichtdicke und Transportspaltweite addieren sich zum Elektrodendurchmesser
hinzu: jeweils ca. 5 bis über
10 μm).
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Die
US 6 387 242 B1 offenbart
ein Verfahren zum elektrochemischen Nachbearbeiten von Bohrungen
in Turbinenschaufeln mit Durchmessern von wenigen Millimetern, wobei
eine Bohrungsinnenwand mit Rippen, Stegen oder Graten versehen wird, um
beim Durchtritt von Luft eine turbulente Strömung zu erzeugen. Eine ECM-Elektrode
ist hierfür
außen abschnittsweise
elektrisch isoliert und abschnittsweise elektrisch nicht isoliert.
Für das
Nachbearbeiten wird die Elektrode vollständig in die Bohrung vorbewegt
anschließend
ein Elektrolyt zugeführt
und die Elektrode bestromt, wobei die Bohrungsinnenwand gegenüber den
elektrisch nicht isolierten Stellen abgetragen wird.
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Die
EP 1 179 379 A1 offenbart
ein Verfahren zur elektrochemische Nachbearbeitung einer Bohrungsverjüngung mittels
eines elektrochemischen Verfahrens. Hierbei wird eine Elektrode
mit elektrisch nicht isoliertem freien Ende und ansonsten elektrisch isolierter
Oberfläche
bis an die Schulter der Bohrungsverjüngung vorbewegt, anschließend ein
Elektrolyt zugeführt
und die Elektrode bestromt, wobei die Kanten bzw. der Rand der Schulter
geglättet
wird.
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Die
WO 2004/054748 A1 offenbart ein Verfahren zur Nachbearbeitung eines
Durchgangslochs, insbesondere ein Verfahren zur Reinigung eines Durchgangslochs,
das z. B. aufgrund Oxidation oder einer Oberflächenbeschichtung des betreffenden Bauteils
verschmutzt wurde. Hierbei wird durch das Durchgangsloch ein Mittel
hindurchgeleitet, das Material im Inneren der Bohrung abträgt. Dies
geschieht z. B. mittels eines elektrisch leitenden Elektrolyts und einer
am Austrittsort des Elektrolyts unter einer elektrischen Spannung
stehenden Elektrode, oder einer Säure. Direkt am Austrittsort
des Mittels wird das Mittel vorzugsweise verdünnt, sodass es zu keinem Materialangriff
außerhalb
der Bohrung kommen kann.
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Es
ist daher eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Verfügung
zu stellen, mittels welchen Mikrobohrungen mit reproduzierbaren
definierten hydraulischen Eigenschaften, insbesondere für Düsenöffnungen
von Einspritzdüsen
sowie von Drosselbohrungen, kostengünstig mit geringen Prozesszeiten
herstellbar sind. Die späteren
Mikrobohrungen sollen hierbei z. B. für Einspritzdüsen einen
Durchmesser von kleiner als 80 μm
bis ca. 110 μm
aufweisen.
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Die
Erfindung wird mittels eines Verfahrens zur Herstellung von Mikrobohrungen
mit Aspektverhältnissen
von wenigstens 10 und Durchmessern kleiner 110μm gelöst, wobei die Mikrobohrung
mittels eines elektrochemischen Prozesses an einer Position in ein
Werkstück
hineingebracht wird, an der bereits eine kleinere Vorbohrung vorhanden
ist, deren hydraulische Eigenschaften eine große Streubreite aufweisen können.
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Bevorzugt
wird die Vorbohrung mittels einer ECM-Elektrode und einem in der
Vorbohrung vorgesehenem Elektrolyten nachgearbeitet, wobei sich
die Elektrode an einer Eintrittsstelle der Vorbohrung in Richtung
der Vorbohrung in das Werkstück
hineinsenkt. Die als Kathode geschaltete Elektrode vergrößert zusammen
mit dem in der Vorbohrung vorhandenen Elektrolyten die Vorbohrung
in einem Bereich um sie herum, was diese auf den gewünschten Durchmesser
der späteren
Mikrobohrung erweitert.
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Mittels
des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
es möglich,
Mikrobohrungen mit definierten hydraulischen Eigenschaften in ein
Werkstück
einzubringen, wobei die Mikrobohrungen einerseits für die technische
Anwendung klein genug und andererseits mit kurzen Prozesszeiten
herstellbar sind.
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Erfindungsgemäß kann z.
B. die mangelnde Qualität
von Laserbohrungen (s. o.) durch eine geregelte elektrochemische
Bearbeitung derart verbessert werden, dass dadurch die gewünschten
hydraulischen Eigenschaften von Einspritzöffnungen für Einspritzdüsen genau
eingestellt und reproduzierbar gestaltet werden können. Mittels
einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
des Verfahrens, also z. B. einem Vorbohren mittels eines Lasers
und einer elektrochemischen Nachbearbeitung der Laserbohrung sind
im Vergleich zum Stand der Technik die Stückkosten pro Bohrung bzw. pro
Werkstück
sowie die Herstellungsdauer vorteilhafter. Sowohl das Laserbohren
als auch das elektrochemische Bearbeiten haben geringere Stückkosten
als das Erodieren bzw. das nachfolgende Fluidschleifen. Ferner besteht beim
elektrochemischen Nachbearbeiten keine Gefahr einer Verstopfung
der Bohrung während
des Nacharbeitens, wie das beim Fluidschleifen der Fall sein kann.
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Erfindungsgemäß wird für eine einzelne
Düseneinspritzöffnung eine
(Laser-)Vorbohrung hergestellt, die kleiner ist als der spätere Solldurchmesser der
Mikrobohrung. Bei Aspektverhältnissen
von kleiner als ca. 20 sind solche Laserbohrungen mit ca. 50 μm Durchmesser
mit Prozesszeiten von weniger als 1 s herstellbar. Anschließend wird
mittels einer ECM-Elektrode und dem erfindungsgemäßen Verfahren
an derselben Stelle eine Bohrung mit den gewünschten Endmaßen eingebracht.
Da durch die schon vorhandene Laservorbohrung ein schneller Austausch
des Elektrolyts von der Bearbeitungselektrode weg, möglich ist,
ergeben sich kurze Prozesszeiten, die nur einen Bruchteil der Prozesszeit
betragen, die nötig
wäre, wenn
man ohne eine Vorbohrung arbeitet. Hierbei sind Taktzeiten von unter
einer Minute realisierbar.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird für
einen Austausch des Elektrolyten im Werkstück der Elektrolyt von der Seite
in das Werkstück
eingefüllt,
von welcher die Elektrode in das Werkstück eindringt. Hierbei kann
der Elektrolyt innerhalb oder außerhalb der Elektrode entlang
der entstehenden Mikrobohrung zum Bearbeitungsspalt hin- und durch
die Vorbohrung wieder abgeführt
werden. Falls es ein späterer
Durchmesser der Mikrobohrung erlaubt, kann die Elektrode z. B. rohrförmig und
aus einem Metall sein, wobei der Elektrolyt innen durch die Elektrode
hindurchtritt. Ferner kann, ebenfalls bei hinreichenden Durchmessern
der Mikrobohrung, die Elektrode z. B. ein Draht sein, welcher von einem
Rohr, z. B. aus Glas, umgeben ist, wobei der Elektrolyt zwischen
dem Draht und dem Rohr in Richtung des Bearbeitungsspalts gefördert wird
und das Rohr zusammen mit dem Draht in das Werkstück vorbewegt
wird.
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Ferner
wird die Aufgabe der Erfindung mittels einer Vorrichtung zum Herstellen
von reproduzierbaren Mikrobohrungen mit bestimmten hydraulischen
Eigenschaften gelöst,
wobei der Bearbeitungsabschnitt einer ECM-Vorrichtung – also derjenige
Bestandteil der ECM-Vorrichtung, welcher in das Werkstück eindringt – ein massiver
Körper
ist, der zum Vorbewegen in das Werkstück an einer Außenposition
der Vorbohrung am Werkstück
positioniert wird und sukzessive entlang der Vorbohrung in das Werkstück unter
einem elektrochemischen Abtragen des Werkstückmaterials eindringt. Hierbei
ist der massive Körper
im Wesentlichen ein Vollzylinder, wobei jedoch zur Realisierung
von anderen Bohrungsquerschnitten der massive Körper einen anderen Querschnitt,
wie z. B. ein Rechteck oder eine Ellipse, besitzen kann.
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Bei
dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw.
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird der Elektrolyt zum Austauschen außen an der Elektrode entlang
durch die entstehende Mikrobohrung in Richtung des Bearbeitungsspalts
gefördert
und von dort aus durch die verbleibende Vorbohrung abgeführt. Mittels
dieser erfindungsgemäßen Vorgehensweise ist
es möglich,
sehr kleine, qualitativ hochwertige, von ihren hydraulischen Eigenschaften
her, reproduzierbare Mikrobohrungen mit Durchmessern von kleiner
als 80 μm
zu erzeugen. Hierbei ist es möglich,
für Einspritzdüsen die
entsprechenden Mikrobohrungen (Düsenöffnungen)
mit einer Tiefe von ca. 1 mm derart zu gestalten, dass sie gleiche
hydraulische Eigenschaften aufweisen. Insbesondere durch Verwendung
einer massiven Elektrode sind derart kleine und qualitativ hochwertige
Mikrobohrungen möglich,
da es nicht notwendig ist, z. B. in einer Hohlelektrode den Elektrolyten
zum Bearbeitungsspalt hin und ihn außerhalb der Elektrode wieder
zurück
zu transportieren, sondern den Hintransport über den Außenspalt und den Abtransport
durch die Vorbohrung, von der Elektrode weg, vorzunehmen. Mittels
der erfindungsgemäßen Anordnung
der ECM-Vorrichtung mit einer Elektrode – die ausschließlich z.
B. aus einem massiven Vollzylinder oder Vollprisma besteht, und der
Vorbohrung im Werkstück – ist es
möglich
eine Mikrobohrung in das Werkstück
einzubringen, ohne dass die Elektrode für den Hin- und/oder Wegtransport
eines Elektrolyts (z. B. mit einem sie umgebenden Rohr zum Transport
des Elektrolyts zwischen der Innenwand des Rohrs und Außenfläche der
Elektrode) zusätzlich
ausgerüstet
sein muss.
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Zur
Führung
der Elektrode entlang der Vorbohrung kann die Elektrode an ihrem
freien Ende einen Vorsprung aufweisen, welcher beim Herstellen der
Mikrobohrung die Elektrode in Richtung der Vorbohrung führt. Hierbei
ist der Vorsprung bevorzugt elektrisch nicht oder nur sehr wenig
leitend, damit mittels des Vorsprungs kein Aufweiten der Vorbohrung
stattfindet. In einer einfachen Ausführungsform ist dieser Vorsprung
kegelförmig.
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Für kurze
Prozesszeiten ist es notwendig, den Elektrolyten im Bereich des
Bearbeitungsspaltes möglichst
schnell auszutauschen. Dies wird dadurch realisiert, dass zwischen
Eintritt des Elektrolyts am Eindringort der Elektrode und am Austrittsort
des Elektrolyts eine Druckdifferenz angelegt wird. So ist es z.
B. denkbar, dass der Elektrolyt an einem Ende von der Vorbohrung
abgesaugt wird, das gegenüber der
entstehenden Mikrobohrung liegt.
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Die
durch das Werkstück
erzeuge Elektrolytströmung
kann zur Prozesssteuerung und -regelung dienen. Hierbei kann z.
B. der Durchfluss es Elektrolyts durch die entstehende Mikrobohrung
und die verbleibende Vorbohrung bestimmt werden, woraus die aktuellen
Parameter einer elektrochemischen Prozessführung abgeleitet werden können. So
kann z. B. zur Bestimmung dieser Parameter die Druckdifferenz zwischen
Eintritts- und Austrittsort des Elektrolyts, die Durchflussmenge
des Elektrolyts durch das Werkstück,
die Eindringtiefe der Elektrode in das Werkstück (also auch (inkl. des Bearbeitungsspalts) bereits
vorhandene Länge
der Mikrobohrung sowie verbleibende Länge der Vorbohrung), das durch
die Elektrode verdrängte
Volumen in der entstehenden Mikrobohrung, das Dichteverhältnis zwischen
Elektrolyt und einem Arbeitsmedium, welches im bestimmungsgemäßen Einsatz
des Werkstücks
durch die Mikrobohrung hindurchtritt, berücksichtigt werden. Die Auswertung
der hydraulischen Eigenschaften der entstehenden Bohrung während der
Herstellung der Mikrobohrung hat den Vorteil, dass auf die späteren Eigenschaften
der Mikrobohrung schon beim Herstellen der Mikrobohrung direkt Einfluss
genommen werden kann, da diese Parameter eng mit den gewünschten
hydraulischen Funktionseigenschaften der späteren Mikrobohrung korrelieren.
Dadurch entsteht z. B. weniger Ausschuss beim Herstellen von Einspritzdüsen, die
z. B. je nach Typ sechs bis über 24
Einspritzöffnungen
aufweisen. Beeinflussbare Verfahrensparameter sind z. B. die Elektrolytdurchflussmenge
pro Zeiteinheit (über
die Druckdifferenz zwischen Eintritts- und Austrittsort), die Bearbeitungsspaltweite,
die Spannung zwischen Kathode und Anode, die Vorschubgeschwindigkeit
der Elektrode, der Elektrolyt sowie die Konzentration des Elektrolyten.
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Ferner
ist es wünschenswert,
die elektrochemische Wirkung der Elektrode entweder auf ihre direkte
Umgebung zu begrenzen oder eine elektrochemische Wirkung nur im
Bereich ihres freien Endes zuzulassen.
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Dies
ist einerseits mittels einer gepulten Spannungsquelle realisierbar,
wobei die Spannungspulse derart gewählt sind, dass sich die Elektronen der
Spannungsquelle nur ca. 3 bis 10 μm,
bevorzugt 5 μm,
in die Lösung
hinein bewegen können,
wodurch eine elektrochemische Wirkung der Elektrode in einem Bereich
darüber
hinaus nicht existent ist. Hierdurch wird eine entstehende Mikrobohrung,
bei Elektronen, die sich nur ca. 5 μm in die Lösung bewegen können, von
ihrem Durchmesser her um ca. 10 μm
größer, als
die Elektrode selbst.
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Eine
andere Möglichkeit,
die elektrochemische Wirkung der Elektrode auf einen gewünschten Bereich
zu begrenzen, besteht darin, die Elektrode an ihrer Außenfläche elektrisch
zu isolieren. Hierdurch ist sichergestellt, dass die elektrochemische Wirkung
nur an der Spitze der Elektrode auftritt. Mittels einer solchen
Elektrode sind Mikrobohrungen realisierbar, deren maximaler Durchmesser
im Bereich des größten Durchmessers
der Elektrode liegt. Bei einer solchen Ausführungsform sind jedoch Ausnehmungen
in Längsrichtung
der Elektrode notwendig, um einen Elektrolytfluss sicherzustellen,
oder darauf zu achten, dass die Elektrode an ihrer Spitze den Durchmesser
der entstehenden Mikrobohrung etwas größer gestaltet als ihr eigener
Durchmesser ist. Eine solche elektrisch nicht leitende Isolierschicht
kann z. B. eine Schicht aus AlON oder TiAlON, einem Lack, einem
Oxid oder einem Mischoxid sein. Bevorzugt ist die Schichtdicke einer
solchen Isolierung so klein wie möglich und bewegt sich im Allgemeinen
zwischen 5 und 10 μm.
Ferner ist es möglich
die Oberfläche
der Elektrode zu oxidieren und dadurch die Oberfläche bis
zu einem gewissen Grad elektrisch nicht leitend zu machen. Solchermaßen passivierte
Oberflächen bilden
einen abschlie ßend
dichten Film auf der Oberfläche
der Elektrode, wobei die elektrisch nicht leitenden Eigenschaften
mit der Dicke der Oxidschicht steigen. Beispiele für solchermaßen passivierbare
Metalle sind Vanadium, Chrom, Titan und Aluminium.
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Ein
für die
Erfindung geeigneter Elektrolyt, insbesondere für die bei Einspritzdüsen verwandten Materialien
ist eine NaOH-Lösung (Natronlauge),
die bei einem geeignet hohen Durchsatz durch das Werkstück ohne
Blasenbildung innerhalb der Bohrungen durch das Werkstück förderbar
ist. Dies hat den Vorteil, dass der Durchfluss durch das Werkstück präzise einstellar
ist, da expandierende Gasblasen den Durchfluss nicht behindern.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen anhand der
beigefügten Zeichnung
näher erläutert. In
der Zeichnung zeigen:
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1 ein
Blockdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens
bzw. der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Die
folgenden Erläuterungen
zum erfindungsgemäßen Verfahren
und zur erfindungsgemäßen Vorrichtung
beziehen sich im Wesentlichen auf das Nacharbeiten einer Durchgangsvorbohrung
mit geringem Durchmesser. Hierbei kann die Durchgangsvorbohrung
derart nachgearbeitet werden, dass sie entweder über ihre gesamte Länge oder
nur bis zu einer bestimmten Tiefe (Sacklochbohrung) nachgearbeitet
wird. Es ist aber erfindungsgemäß ebenso
möglich,
eine Sacklochvorbohrung nachzuarbeiten, wobei jedoch ein Verbindungskanal
in einen unteren Bereich der Sacklochvorbohrung münden sollte,
um einen Austausch eines Elektrolyts zu gewährleisten und so für eine kurze
Herstellungsdauer zu sorgen. Ferner ist auch das Nacharbeiten von kreisbogenförmigen Vorbohrungen
möglich,
wobei hierbei entsprechend kreisbogenförmige Elektroden verwendet
werden müssen.
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l zeigt das Nacharbeiten einer Vorbohrung 20 (Durchgangsbohrung)
in einem Werkstück 10,
z. B. einer Platte, in welche z. B. eine Fluiddrossel mit bestimmten
hydraulischen Eigenschaften eingebracht werden soll. Dies wird dadurch
erreicht, dass die Vorbohrung 20 mittels einer Elektrode 40 einer ECM-Vorrichtung
feinbearbeitet wird, wodurch ein Umfangsabschnitt (Wandung) im Werkstück 10 der Vorbohrung 20 mittels
eines elektrochemischen Verfahrens abgetragen wird.
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Die
ECM-Vorrichtung arbeitet folgendermaßen: Zwischen dem Werkstück 10 und
der Bearbeitungselektrode 40 wird ein elektrisches Feld
mittels einer Spannungsversorgung 60 aufgebaut, wobei die Elektrode 40 bevorzugt
als Kathode und das Werkstück 10 entsprechend
als Anode geschaltet ist. In der Vorbohrung 20 befindet
sich ein Elektrolyt 50, der bevorzugt während des Verfahrens ausgetauscht wird
und durch die Vorbohrung 20 hindurchströmt. Hierbei tritt der Elektrolyt 50 bevorzugt
an der Stelle in das Werkstück 10 ein,
an welcher die Elektrode 40 beginnt, sich in das Werkstück hineinzusenken
(Eintrittsort 52) und wird an einem gegenüberliegenden Ende
der Vorbohrung 20 (Austrittsort 54) wieder abgeführt. Eine
umgekehrte Strömungsrichtung
des Elektrolyts ist ebenso realisierbar. Die Elektrode 40 beginnt
nun, sich bei Position 52 (1) in das
Werkstück 10 hineinzusenken,
wobei überall
an den Stellen, an welchen ein elektrisches Feld existiert und ein Elektrolyt 50 zwischen
Elektrode 40 und Werkstück 10 vorhanden
ist, das Werkstück 10 an
diesen Stellen im Elektrolyt 50 aufzulösen. Dies ist insbesondere im
Bereich eines Bearbeitungsspalts 56 erwünscht. Ein Vorschub 90 bewegt
nun die Elektrode 40 in Richtung der Vorbohrung 20 immer
weiter durch das Werkstück 10 hindurch,
wobei die Vorbohrung 20 auf einen größeren Durchmesser, den gewünschten
späteren
Bohrungsdurchmesser einer Mikrobohrung 30, aufgeweitet
wird. Das Austauschen des Elektrolyts 50 gewährleistet
dabei einen möglichst schnellen
Abtrag der Wandung um die Vorbohrung 20 herum in Richtung
einer Längsachse 95 der
Vorbohrung 20, was eine hohe Vorschubgeschwindigkeit der
Elektrode 40 sowie immer gleiche chemische Bedingungen im
Bereich des Bearbeitungsspalts 56 sicherstellt.
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Ferner
weist die ECM-Vorrichtung zum Fördern
des Elektrolyts 50 durch das Werkstück 10 hindurch, eine
Pumpe 80 auf, die bevorzugt mit einem Filter ausgerüstet ist,
der das im Elektrolyten 50 gelöste Werkstückmetall bzw. dessen Hydroxidverbindungen
von einem wiederverwendbaren Elektrolyten 50 trennt. Darüber hinaus
ist es vorteilhaft, einen Durchfluss des Elektrolyts 50 durch
das Werkstück 10 hindurch
zu messen, was mit einer Durchflussmesseinrichtung 70 geschieht.
Der wiederverwendbare Elektrolyt 50 wird nach seinem Filtern
zum Eintrittsort 52 zurückgefördert.
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Die
Wahl des Elektrolyts 50 ist abhängig von der Werkstoffpaarung
der elektrolytischen Zelle aus Werkstück 10 und Elektrode 40.
Idealerweise sind weder Werkstück 10 noch
Elektrode 40, unter der Voraussetzung, dass kein elektrisches
Feld zwischen Elektrode 40 und Werkstück 10 existiert, im
Elektrolyten 50 lösbar.
Ferner sollte nur das Material des Werkstücks 10 beim Anlegen
eines elektrischen Feldes zwischen Werkstück 10 und Elektrode 40 in
Lösung
gehen und nicht das Material der Elektrode 40 selbst. Bevorzugte
Elektrolyte 50 für
ECM-Verfahren sind z. B. Kochsalz- und Nitratlösungen, Säuren sowie Basen. Für das elektrochemische
Bohren eignen sich insbesondere Säuren und Basen. Je nach Material
des Werkstücks 10 kann
es notwendig sein, einen anderen Elektrolyten 50 zu wählen. So
hat sich z. B. bei der Herstellung von Düsenöffnungen für Einspritzdüsen als
Elektrolyt 50 eine wässrige
NaOH-Lösung
(Natronlauge) als vorteilhaft erwiesen. Ferner sollte der Elektrolyt 50 eine
hohe chemische Stabilität
sowie eine geringe Korrosionswirkung auf die Arbeitsapparatur haben.
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Insbesondere
für das
elektrochemische Bohren ist es von Vorteil, wenn die elektrochemische
Wirkung der Elektrode 40 auf ihre unmittelbare Umgebung
bzw. auf ihr freies Ende beschränkt
ist. Dies ist insbesondere dann erwünscht, wenn die spätere Mikrobohrung 30 über nahezu
ihre gesamte Erstreckung hinweg einen gleichen Querschnitt aufweisen soll.
Dies wird z. B. mittels einer gepulsten Spannungsquelle 60 bzw.
einer wenigstens abschnittsweisen elektrischen Isolierung der Mantelfläche der Elektrode 40 realisiert.
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Ein
gepulster Betrieb der Spannungsversorgung 60 hat zur Folge,
dass die an der Kathode austretenden Elektronen nur für die Dauer
eines Pulses in den Elektrolyten 50 wandern, was die elektrochemische
Abtragswirkung der ECM-Elektrode 40 auf den Weg des Vordringens
der Elektronen in einen Bereich um die Elektrode 40 herum
limitiert. Dies heißt
einerseits, dass die Mikrobohrung 30 einen, um das Doppelte
diesen Wegs plus den Durchmesser der Elektrode 40 aufweisenden,
späteren
Durchmesser D30 haben wird, und andererseits,
dass der Bearbeitungsspalt 56 gleich oder etwas geringer
sein muss als der Weg der Elektronen in den Elektrolyten 50.
Hierdurch kann der Bohrungsdurchmesser D30 der
Mikrobohrung 30 durch die Dauer der Spannungspulse genau
eingestellt werden. Ferner ist es durch die Wahl der Spannungspulsdauer
möglich, mittels
ein und derselben Elektrode 40, Mikrobohrungen 30 mit
unterschiedlichen Durchmessern D30 zu fertigen
sowie Fertigungstoleranzen der Elektrode 40 auszugleichen.
So ist es z. B. möglich,
mit kurzen Spannungspulsen die Elektrode 40 vollständig durch das
Werkstück 10 hindurch
zu bewegen und anschließend
durch ein Verlängern
der Spannungspulse die Bohrung bis zu einem gewünschten Durchmesser D30 aufzuweiten, wobei während des Herstellungsverfahrens
der Mikrobohrung 30 Parameter bestimmbar sind, die Rückschlüsse auf
die späteren
Eigenschaften der Mikrobohrung 30 zulassen. Darüber hinaus
ist es möglich
die Elektrode 40 seitlich (senkrecht zur Bohrung) zu verschieben
und so Bohrungen mit beliebigen Formen herzustellen.
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Eine
weitere Möglichkeit,
die elektrische Wirkung der Elektrode 40 zu begrenzen,
besteht in einer elektrischen Isolierung der Elektrode 40 an
denjenigen Stellen, an welchen elektrochemische Wirkungen der Elektrode 40 unerwünscht sind.
Dies ist z. B. unter der Voraussetzung, dass die Mikrobohrung 30 einen
gleichmäßigen Durchmesserquerschnitt
aufweisen soll, im Bereich der Mantelfläche der Elektrode 40 notwendig.
Hierdurch beschränkt
sich die elektrochemische Wirkung der Elektrode 40 ausschließlich auf
deren freies Ende, welches die Vorbohrung 20 nacharbeitet.
Bevorzugt ist die Dicke der Isolierschicht so klein wie möglich und
liegt im allgemeinen zwischen 4 bis 10 μm. Eine solche Isolierschicht,
z. B. auf TiAlON-Basis, kann auf die Elektrode 40 gesputtert
oder gedampft sein. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
auf die gesamte Mantelfläche
der Elektrode 40 eine elektrisch nicht leitende Isolierschicht
aufgebracht. Darüber
hinaus ist es bei einer geeigneten Elektrode 40 möglich, die Isolierschicht
mittels einer Oxidschicht des Elektrodenmaterials zu realisieren.
Eine so genannte passivierte Oberfläche des Elektrodenmaterials
bildet einen abschließend
dichten Film auf der Elektrodenoberfläche und hat den Vorteil, dass
die Elektrode nicht durch eine Isolierschicht dicker wird, was es
ermöglicht
sehr dünne
Elektroden zu realisieren. Vorteilhaft an einer Isolierung ist darüber hinaus,
dass die Spannungsquelle 60 nicht gepulst betrieben werden
muss, was einerseits eine einfache Spannungsregelung (mit geringen
Kosten für
die Vorrichtung der Spannungsversorgung) zur Folge hat und andererseits,
dass die Vorschubgeschwindigkeit der Elektrode 40 vergleichsweise
höher sein
kann.
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Darüber hinaus
ist es möglich,
mit einer so genannten Schutzstromelektrode die elektrochemische
Wirkung der Elektrode 40 zu begrenzen. Hierbei ist auf
eine Mantelflächenisolierung
der Elektrode 40 eine elektrisch leitende Metallschicht
aufgebracht, welche über
eine Gleichstromquelle an ein der Elektrode 40 entgegengesetztes
elektrisches Potential ange schlossen ist. Als Material für den Schutzstromelektroden-Überzug eignen sich sämtliche
elektrisch leitenden Materialien, wie z. B. eine Graphitschicht
oder ein Metallüberzug.
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Ein
Zentrieren der Elektrode 40 in Richtung der Längsachse 95 der
Vorbohrung 20 wird mittels der Strömung des Elektrolyts 50 von
der entstehenden Mikrobohrung 30 zur verbleibenden Vorbohrung 20 sichergestellt.
Darüber
hinaus kann jedoch die Elektrode 40 an ihrem freien Ende
einen Fortsatz aufweisen, mittels welchem die Elektrode 40 in
der Vorbohrung 20 zentrierbar ist. Hierbei sitzt der Fortsatz bevorzugt
zentrisch auf der Stirnfläche
des freien Endes der Elektrode 40. Es ist darauf zu achten,
dass der Fortsatz die Vorbohrung 20 nicht verstopft, damit ein
Elektrolytdurchfluss vom Eintrittsort 52 zum Austrittsort 54 gewährleistet
ist. Dies erreicht man entweder mit einer entsprechenden Formgebung
des Fortsatzes bzw. Ausnehmungen darin. Ganz allgemein muss die
Querschnittsfläche
des Fortsatzes geringer sein als die Querschnittsfläche der
Vorbohrung 20. Selbiges gilt auch für die Elektrode 40,
die die Mikrobohrung 30 ausformt, da sonst kein Elektrolytdurchfluss
durch die Mikrobohrung 30 möglich wäre.
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Ferner
ist es möglich,
mittels einer entsprechenden Formgebung der Elektrode 40 die
Elektrode 40 in der Mikrobohrung 30 zu zentrieren.
Hierzu ist die Mantelfläche
der Elektrode 40 elektrisch isoliert, wobei ein maximaler
Durchmesser der Elektrode 40 dem späteren Durchmesser der Mikrobohrung 30 entspricht.
Zum Sicherstellen eines Elektrolytflusses durch die entstehende
Mikrobohrung 30 hindurch weist die Elektrode 40 in
ihrer Längsrichtung
langgestreckte Ausnehmungen auf, welche es einem Elektrolyten 50 gestatten,
am Eintrittsort 52 der Mikrobohrung 30 entlang
der Elektrode 40 zum Bearbeitungsspalt 56 zu fließen und
von dort durch die verbleibende Vorbohrung 20 abgeführt zu werden.
Da ein solcher Querschnitt (z. B. angenähert sternförmig) u. U. keinen gewünschten
Bohrungsquerschnitt (z. B. kreisförmig) herstellt, kann es je
nach Querschnittsform und Größe der Ausnehmungen
für die
Si cherstellung des Elektrolytflusses sowie für eine möglichst regelmäßige Ausbildung
der Mikrobohrung 30 notwendig sein, dass die Elektrode 40 sich
um ihre Längsachse 95 dreht.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die Elektrode 40 ein langgestreckter Vollzylinder.
Darüber
hinaus sind mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung und des erfindungsgemäßen Verfahrens
andere Elektrodenformen anwendbar. So sind z. B. quader- oder prismenförmige massive
langgestreckte Elektroden 40 möglich, die einen entsprechenden
Bohrungsquerschnitt der Mikrobohrung 30 hervorrufen. Darüber hinaus
sind auch ellipsenförmige
Querschnitte mit entsprechenden Elektroden 40 realisierbar.
Ferner ist es z. B. mit einer an ihrer Mantelfläche nicht elektrisch isolierten Elektrode 40 möglich, nachdem
die Elektrode 40 so weit wie gewünscht in das Werkstück 10 hinein
bewegt worden ist, die Elektrode 40 nicht mehr in ihrer Längsachse 95 zu
verschieben, sondern senkrecht dazu, um so z. B. Langlöcher mit
beliebigen Querschnitten zu erzeugen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
eignet sich insbesondere zum Herstellen von Drosselbohrungen sowie
zum Herstellen von Einspritzöffnungen von
Einspritzdüsen.
Insbesondere bei den Einspritzdüsen
sind die kurzen Prozesszeiten des Verfahrens (inklusive der Herstellung
einer Vorbohrung 20 mittels eines Laserbohrverfahrens)
besonders vorteilhaft.
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Zum
Herstellen von Einspritzöffnungen
von Einspritzdüsen
sind Durchgangsbohrungstiefen von ca. 1 mm notwendig. Daher ist
die Elektrode 40 zum Nacharbeiten von Vorbohrungen 20 in
einer Einspritzdüse
zur Herstellung von Einspritzöffnungen
etwas länger
als 1 mm, wodurch sichergestellt ist, dass die Vorbohrung 20 auch
vollständig
nachgearbeitet wird. Eine moderne Einspritzdüse weist ca. 6 bis über 24 Einspritzöffnungen
auf, die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
mittels eines Laserbohrverfahrens vorgebohrt werden. Hierzu wird
vorzugsweise ein Festkörperlaser
mit hoher Pulsenergie von > 100 mJ
und/oder großer
Pulsfolgefrequenz > 10
kHz verwendet. Anschließend
werden diese Vorbohrungen 20 in der Einspritzdüse mittels
des erfindungsgemäßen Verfahrens
nachgearbeitet, wobei jede Vorbohrung 20 zu einer Mikrobohrung 30 mit
definiertem Durchmesser und somit festgelegten hydraulischen Eigenschaften
auf geweitet wird. Bei der Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist die Vorbohrung ca. 10±5
bis 20±5 μm kleiner
als die spätere
Mikrobohrung 30. Jede spätere Mikrobohrung 30 sollte bei
Einspritzdüsen
mit 6 bis 12 Einspritzöffnungen
einen Durchmesser von 110 μm
und bei 24 Einspritzöffnungen
einen Durchmesser von 80 μm
aufweisen. Daraus folgt, dass der Durchmesser einer Vorbohrung bei
der Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
auf Einspritzdüsen
einen Durchmesser von ca. 55 bis 105 μm, insbesondere von 70 bis 100 μm, haben
sollte.
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Die
Maßhaltigkeit
der Elektrode 40 ist ein entscheidender Einflussfaktor
für die
Qualität
der späteren
Mikrobohrung 30. Seine Grenzen nach unten findet das erfindungsgemäße Verfahren
in der kleinsten herstellbaren Elektrode 40.