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DE102004054007A1 - Verfahren zum elektrischen Kontaktieren von Stanzgittern - Google Patents

Verfahren zum elektrischen Kontaktieren von Stanzgittern Download PDF

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DE102004054007A1
DE102004054007A1 DE200410054007 DE102004054007A DE102004054007A1 DE 102004054007 A1 DE102004054007 A1 DE 102004054007A1 DE 200410054007 DE200410054007 DE 200410054007 DE 102004054007 A DE102004054007 A DE 102004054007A DE 102004054007 A1 DE102004054007 A1 DE 102004054007A1
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Abstract

Verfahren zum elektrischen Kontaktieren von elektrisch leitenden Stanzgittern (10, 12), wobei mindestens ein erstes und ein zweites Stanzgitter (10, 12) an mindestens einer Stelle miteinander in elektrischen Kontakt gebracht werden, wobei an dem ersten Stanzgitter (10) eine Kontaktzunge (22) und an dem zweiten Stanzgitter (12) mindestens eine Ausnehmung (14) mit mindestens einer Kontaktzone (16) ausgebildet wird und die Kontaktzunge (22) in die Ausnehmung (14) so eingesteckt wird, dass zumindest mittels der Kontaktzone (16) eine elektrische Verbindung zwischen erstem und zweitem Stanzgitter (10, 12) hergestellt wird. Ferner betrifft die Erfindung eine entsprechende Anordnung (20) von mindestens zwei elektrisch leitenden Stanzgittern (10, 12), wobei mindestens ein erstes und ein zweites Stanzgitter (10, 12) an mindestens einer Stelle elektrisch miteinander kontaktiert sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kontaktieren von elektrisch leitenden Stanzgittern, wobei mindestens ein erstes und ein zweites Stanzgitter an mindestens einer Stelle miteinander in elektrischen Kontakt gebracht werden. Ferner betrifft die Erfindung eine Anordnung von mindestens zwei elektrisch leitenden Stanzgittern.
  • Stanzgitter sind aus dem Stand der Technik bekannt. Sie werden in den Bereichen eines elektrischen Netzwerkes eingesetzt, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, in denen leitende Elemente und Leiterbahnen mit einer hohen Stromtragfähigkeit und einer ausreichenden Eigenstabilität benötigt werden. Die Grundlage bei der Herstellung eines Stanzgitters stellt ein flächenförmiges Ausgangsmaterial dar, beispielsweise ein Blech, insbesondere ein Kupferblech, aus dem mittels formgebenden Verfahren, insbesondere Stanzen und/oder Biegen, die elektrischen Bahnen und Anschlüsse ausgebildet werden. Dem Fachmann ist bekannt, dass ein Stanzgitter (punch grid) nicht als ein Gitter im engen Wortsinne verstanden werden muss, sondern dass vielmehr auch einfachste Geometrien wie beispielsweise eine streifenförmige Leiterbahn unter diesen Begriff fallen.
  • Bei dem Aufbau eines elektrischen Netzwerkes kann es erforderlich sein, eine Stanzgitteranordnung, die später auf einem Potenzial liegen soll, mittels zweier oder mehrerer Stanzgitter auszubilden, die durch Punktschweißen oder Nieten mechanisch und elektrisch verbunden werden. Es hat sich jedoch als nachteilig herausgestellt, dass hierfür neben den für die Herstellung der Stanzgitter erforderlichen formgebenden Verfahren zusätzliche Verbindungsverfahren, einschließlich der dafür benötigten Maschinen, erforderlich sind.
  • Vorteile der Erfindung
  • Erfindungsgemäß wird zur elektrischen Kontaktierung von elektrisch leitenden Stanzgittern an einem ersten Stanzgitter eine Kontaktzunge und an einem zweiten Stanzgitter mindestens eine Ausnehmung mit mindestens einer Kontaktzone ausgebildet, und die Kontaktzunge wird in die Ausnehmung so eingesteckt, dass zumindest mittels der Kontaktzone eine elektrische Verbindung zwischen erstem und zweitem Stanzgitter hergestellt wird. Dies bedeutet, dass die elektrische Kontaktierung der beiden Stanzgitter kein zusätzliches Verbindungsverfahren benötigt. Vielmehr erlaubt es die besondere Anfertigung von erstem und zweitem Stanzgitter, dass zur elektrischen Kontaktierung lediglich die Kontaktzunge in die Ausnehmung eingesteckt werden muss. Da keine weiteren Maschinen beziehungsweise Werkzeuge benötigt werden, wie dies beispielsweise beim Punktschweißen oder Nieten der Fall wäre, verringern sich die Herstellungskosten. Zudem bietet das aufgezeigte Verfahren den Vorteil, dass sich die Verbindung zwischen den Stanzgittern auf einfache Weise zerstörungsfrei wieder lösen lässt. Zum Trennen der Stanzgitter muss lediglich die Kontaktzunge aus der Ausnehmung herausgezogen werden. Insbesondere ermöglicht das erfindungsgemäße Verfahren ein mehrfaches Verbinden und Trennen der beiden Stanzgitter durch Ein- beziehungsweise Ausstecken der Kontaktzunge. Es sei angemerkt, dass die Form der Kontaktzone je nach den bestehenden Anforderungen in unterschiedlichen Formen gefertigt werden kann. So kann die Kontaktzone im Wesentlichen punktförmig, linienförmig oder flächenförmig sein. Außerdem kann sich die Kontaktzone auch aus mehreren Kontaktbereichen zusammensetzen, beispielsweise an gegenüberliegenden Seiten der Ausnehmung. Die vorgeschlagene Kontaktierung von Stanzgittern lässt sich dabei besonders vorteilhaft in der Zentralelektrik eines Kraftfahrzeugs einsetzen. Dort werden Stanzgitter verwendet, um elektrische Verbindungen zwischen Leiterplatten, Steckern und auswechselbaren Elementen, wie zum Beispiel Sicherungen oder Relais herzustellen. Für Details zur Zentralelektrik eines Kraftfahrzeugs wird auf DE 100 21 217 C1 verwiesen.
  • Vorteilhafterweise ist die Kontaktzunge relativ zum ersten Stanzgitter abgewinkelt, insbesondere in etwa rechtwinklig. Dies ermöglicht eine besonders flexible Anordnung der Stanzgitter zueinander, sodass sich auch besondere räumliche Verhältnisse berücksichtigen lassen.
  • Es ist vorteilhaft, wenn das erste und zweite Stanzgitter vor dem Einstecken der Kontaktzunge in die Ausnehmung in etwa parallel zueinander positioniert werden. Dadurch ergibt sich eine besonders platzsparende Anordnung der beiden Stanzgitter, insbesondere im zusammengesteckten Zustand.
  • Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung wird als Teil der Kontaktzone mindestens eine Kontaktnase einstückig mit dem zweiten Stanzgitter ausgebildet. Die Kontaktnase ist dabei insbesondere am Rand der Ausnehmung ausgebildet und weist zum Zentrum der Ausnehmung. Wird nun die Kontaktzunge in die Ausnehmung eingesteckt, so ergibt sich zumindest ein wohl definierter Kontaktpunkt.
  • Mit Vorteil verbiegt sich die Kontaktnase beim Einstecken der Kontaktzunge teilelastisch und übt eine Druckkraft gegen die Kontaktzunge aus. Teilelastisch ist dabei in dem Zusammenhang zu verstehen, dass die Kontaktnase beim Einstecken sowohl plastisch als auch elastisch verformt wird, sodass eine – sei es auch geringe – elastische Rückstellkraft bestehen bleibt. Mittels dieser elastischen Komponente hält die Kontaktnase die Kontaktzunge sicher in ihrem Sitz. Die von der Kontaktnase auf die Kontaktzunge ausgeübte Kraft liegt in einem eng definierten, insbesondere (nahezu) punktförmigen Bereich an, sodass sich ein ausreichender Druck zum Halten der Kontaktzunge einstellt. Wird die Kontaktzunge aus der Ausnehmung herausgezogen, beispielsweise während einer Demontage, so federt die Kontaktnase um einen gewissen Betrag in Richtung ihrer ursprünglichen Position zurück, sodass auch bei einem erneuten Einstecken der Kontaktzunge der sichere Halt gewährleistet ist.
  • Vorteilhafterweise wird im vorderen Bereich der Kontaktzunge eine Einführhilfe, insbesondere in Form einer Materialverjüngung, ausgebildet. Eine derartige Einführhilfe kann beispielsweise in Form einer Spitze ausgebildet sein. Dadurch kann insbesondere eine gewünschte Verformung einer Kontaktnase erleichtert werden, als auch das Zentrieren der Kontaktzunge innerhalb der Ausnehmung.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird zur Vermeidung einer Kontaktierung an einem dritten Stanzgitter, welches zwischen dem ersten und zweiten Stanzgitter positioniert wird, eine Aussparung am dritten Stanzgitter derart ausgebildet, dass die Kontaktzunge die Aussparung ohne eine Kontaktierung des dritten Stanzgitters durchtritt. Bei einer Stanzgitteranordnung mit mehreren Stanzgitterebenen wird es nicht immer erforderlich sein, dass jedes Stanzgitter zu jedem anderen Stanzgitter elektrischen Kontakt hat. Vielmehr können verschiedene Gruppen von Stanzgitter erforderlich sein, wobei die Stanzgitter einer Gruppe auf einem Potenzial liegen, welches sich von dem Potenzial einer anderen Gruppe von Stanzgittern (zumindest zeitweise) unterscheiden soll. So könnte beispielsweise eine Stanzgitteranordnung ein Massepotenzial tragen, während eine andere Stanzgitteranordnung ein Betriebsspannungspotenzial trägt. Befindet sich nun ein Stanzgitter einer Stanzgitteranordnung zwischen Stanzgittern einer anderen Stanzgitteranordnung, so lässt sich eine ungewünschte Kontaktierung mittels der vorgeschlagenen Aussparung auf einfache Weise vermeiden. Dies ermöglicht eine hohe Flexibilität bei der Anordnung von Stanzgittern.
  • Bevorzugt wird zur Herstellung einer zusätzlichen Kontaktierung an einem dritten Stanzgitter, welches zwischen dem ersten und zweiten Stanzgitter positioniert wird, am dritten Stanzgitter eine Ausnehmung mit mindestens einer Kontaktzone ausgebildet (also zusätzlich zu der im zweiten Stanzgitter vorhandenen Ausnehmung) und die Kontaktzunge durch die Ausnehmungen im zweiten und dritten Stanzgitter gesteckt. Dadurch lässt sich auf einfache Weise eine Verbindung zwischen mehreren Stanzgittern herstellen.
  • Mit Vorteil weist mindestens die Kontaktzone des dritten Stanzgitters eine einstückig mit dem Stanzgitter ausgebildete Kontaktnase auf, die beim Einstecken der Kontaktnase derart in Richtung des zweiten Stanzgitters gebogen wird, dass die Kontaktnase das zweite Stanzgitter kontaktiert. Auf diese Weise, lässt sich sowohl die mechanische Stabilität der Stanzgitteranordnung als auch die Sicherheit der elektrischen Verbindung zwischen den Stanzgittern erhöhen.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Anordnung von mindestens zwei elektrisch leitenden Stanzgittern, wobei mindestens ein erstes und ein zweites Stanzgitter an mindestens einer Stelle elektrisch kontaktiert sind, wobei das erste Stanzgitter eine Kontaktzunge aufweist, die in einer der Kontaktzunge zugeordnete, auf dem zweiten Stanzgitter ausgebildete Ausnehmung mit mindestens einer Kontaktzone angeordnet ist und mindestens an der Kontaktzone anliegt. Eine derartige Anordnung ermöglicht eine besonders günstige elektrische Kontaktierung von zwei Stanzgittern bei gleichzeitiger mechanischer Stabilität der Verbindung.
  • Vorteilhafterweise ist zwischen dem ersten und zweiten Stanzgitter ein drittes Stanzgitter angeordnet, welches eine Aussparung aufweist, in der die Kontaktzunge ohne eine elektrische Kontaktierung angeordnet ist. Dadurch lässt sich auf einfache Weise eine Anordnung mehrerer Stanzgitter realisieren, wobei die Stanzgitter (zumin dest zu bestimmten Zeiten) unterschiedliche Potenziale tragen sollen. Durch die Aussparung, also die fehlende elektrische Kontaktierung, kann das dritte Stanzgitter ein Potenzial tragen, welches unabhängig von dem Potenzial der ersten und zweiten Stanzgitter ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung ist zwischen erstem und drittem Stanzgitter und/oder zwischen zweitem und drittem Stanzgitter mindestens ein isolierendes Element, insbesondere ein Abstandshalter, angeordnet. Dadurch kann auf einfache Weise sichergestellt werden, dass keine unerwünschte Kontaktierung der Stanzgitter untereinander stattfindet. Zudem lässt sich so besonders günstig ein wohl definierter Abstand zwischen den Stanzgittern einstellen.
  • Vorteilhaft ist es auch, wenn zwischen erstem und zweitem Stanzgitter ein drittes Stanzgitter angeordnet ist, welches eine Ausnehmung mit mindestens einer Kontaktzone aufweist, in der die Kontaktzunge angeordnet ist und mindestens an der Kontaktzone anliegt. So lässt sich einfach und günstig eine Kontaktierung aller Stanzgitter untereinander realisieren.
  • Zeichnungen
  • Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Dabei zeigen
  • 1 eine Ausnehmung mit drei Kontaktnasen,
  • 2 eine Ausnehmung mit zwei Kontaktnasen,
  • 3 eine Verbindung, die zwischen einem ersten und einem zweiten Stanzgitter hergestellt wurde,
  • 4 eine Verbindung, die zwischen einem ersten und einem zweiten Stanzgitter hergestellt wurde, aber ein drittes Stanzgitter ausnimmt,
  • 5 eine Verbindung, die zwischen einem ersten und einem dritten Stanzgitter hergestellt wurde, aber ein zweites Stanzgitter ausnimmt, und
  • 6 eine Verbindung zwischen einem ersten, einem zweiten und einem dritten Stanzgitter.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 zeigt einen Ausschnitt eines zweiten Stanzgitters 12 mit einer Ausnehmung 14. Im Inneren der Ausnehmung 14 ist eine Kontaktzone 16 ausgebildet, die drei Kontaktnasen 18 aufweist. Die Kontaktnasen 18 sind teilelastisch. Zudem sei darauf hingewiesen, dass die Ausnehmung 14 – in Abhängigkeit von der zu lösenden technischen Situation – beliebige Formen aufweisen kann, sofern die beschriebene elektrische Kontaktierung sichergestellt wird.
  • Eine weitere Ausführungsform zeigt die 2, bei der der elektrische Kontakt mittels zweier Kontaktnasen 18 hergestellt wird. Die Ausführungen zur 1 sind hier entsprechend anzuwenden. Natürlich sind auch andere Formen geeignet.
  • Das Verfahren zum elektrischen Kontaktieren von zwei leitenden Stanzgittern 10, 12, sowie eine Anordnung 20 von zwei elektrisch leitenden Stanzgittern 10, 12 zeigt die 3. Dabei wird dieselbe Anordnung 20 einmal in der Seitenansicht und einmal in der Draufsicht gezeigt. In der Seitenansicht ist ein erstes Stanzgitter 10 zu sehen, welches parallel zum zweiten Stanzgitter 12 angeordnet ist. Mittels der gestrichelten Linien ist die Ausrichtung einer Kontaktzunge 22 angedeutet, wie sie sich unmittelbar nach dem Stanzen des ersten Stanzgitters 10 darstellt. Im vorderen Bereich der Kontaktzunge 22 ist in Form einer Materialverjüngung eine Einführhilfe 24 ausgebildet. Nachdem die beiden Stanzgitter 10, 12 ausgestanzt sind, wird die Kontaktzunge 22 in eine zum ersten Stanzgitter 10 rechtwinklige Position gebogen. In einem weiteren Schritt werden die Stanzgitter 10, 12 zueinander parallel ausgerichtet, wobei die Kontaktzunge 22 mit der Einführhilfe 24 so positioniert wird, dass sie der Ausnehmung 14 zugeordnet ist. Die beiden Stanzgitter 10, 12 werden dann aufeinander zu bewegt, wobei die Kontaktzunge 22 in die Ausnehmung 14 eintritt und dabei die Kontaktnasen 18 verbiegt. Die Kontaktnasen 18 drücken dabei gegen die Kontaktzunge 22, sodass ein sicherer elektrischer Kontakt gewährleistet ist. In der Seitenansicht ist auch deutlich zu erkennen, dass die Kontaktzunge 22 auch wieder aus der Ausnehmung 14 herausgezogen werden kann, um erstes und zweites Stanzgitter 10, 12 wieder voneinander zu trennen.
  • In der 4 ist eine Anordnung gezeigt – wiederum als Seitenansicht und als Draufsicht –, bei der zwischen dem ersten und zweiten Stanzgitter 10, 12 ein drittes Stanzgitter 26 angeordnet ist. Dabei soll hier ein elektrischer Kontakt zwischen erstem und drittem Stanzgitter 10, 26 hergestellt werden und kein Kontakt zum zweiten Stanzgitter 12 bestehen. Dafür weist das dritte Stanzgitter die bereits bekannte Ausnehmung 14 auf, während das zweite Stanzgitter 12 eine Aussparung 28 aufweist, die so groß ist, dass die Kontaktzunge 22 keinen Kontakt zum zweiten Stanzgitter 12 herstellt. Im dargestellten Fall ist die Aussparung 28 zudem so groß, dass auch die gebogenen Kontaktnasen 18 keinen elektrischen Kontakt zum zweiten Stanzgitter 12 herstellen können.
  • 5 zeigt eine ähnliche Situation, jedoch soll hier ein elektrischer Kontakt zwischen erstem und zweitem Stanzgitter 10, 12 hergestellt werden, während das dritte Stanzgitter 26 nicht kontaktiert wird. In diesem Fall ist die Ausnehmung 14 am zweiten Stanzgitter 12 angeordnet, während die Aussparung 28 am dritten Stanzgitter 26 ange ordnet ist. Zudem ist zwischen dem ersten und dem dritten Stanzgitter 10, 26 ein isolierendes Element 30 angeordnet, welches gleichzeitig die Funktion eines Abstandhalters 32 erfüllt. Mittels dieses Elementes 30 kann insbesondere sichergestellt werden, dass auch bei einem später auftretenden Druck auf das erste Stanzgitter 10, dieses nicht mit dem dritten Stanzgitter 26 in elektrischen Kontakt tritt.
  • In der 6 wird gezeigt, wie eine Verbindung von einem ersten, einem zweiten und einem dritten Stanzgitter 10, 12, 26 realisiert werden kann. Dafür sind sowohl auf dem zweiten Stanzgitter 12 als auch auf dem dritten Stanzgitter 26 Ausnehmungen 14 angeordnet, die von der Kontaktzunge 22 durchdrungen werden. Es sei dabei darauf hingewiesen, dass die Kontaktnasen 18 des dritten Stanzgitters 26 auf dem zweiten Stanzgitter 12 aufliegen. Neben einer Verbesserung des elektrischen Kontaktes wird auch die mechanische Stabilität dieser Anordnung erhöht, insbesondere da die gebogenen Kontaktnasen 14 des dritten Stanzgitters 26 auch einen Abstand zwischen zweitem und drittem Stanzgitter 12, 26 definieren.
  • Mittels der Erfindung lässt sich die Oberfläche eines jeden Stanzgitters effizient nutzen, da nun das Planen und Anlegen der Verbindungsbahnen erleichtert ist. Zudem handelt es sich hier um eine sehr zuverlässige Verbindung, die im Herstellungsverfahren standardisierten Qualitätskontrollen unterzogen werden kann. Anordnungen, die erfindungsgemäß gefertigt werden, bieten eine sichere elektrische Verbindung bei hoher mechanischer Stabilität wobei sich zudem die Möglichkeit einer Demontage von miteinander verbundenen Stanzgittern ergibt.

Claims (13)

  1. Verfahren zum elektrischen Kontaktieren von elektrisch leitenden Stanzgittern (10, 12), wobei mindestens ein erstes und ein zweites Stanzgitter (10, 12) an mindestens einer Stelle miteinander in elektrischen Kontakt gebracht werden, dadurch gekennzeichnet, dass an dem ersten Stanzgitter (10) eine Kontaktzunge (22) und an dem zweiten Stanzgitter (12) mindestens eine Ausnehmung (14) mit mindestens einer Kontaktzone (16) ausgebildet wird und die Kontaktzunge (22) in die Ausnehmung (14) so eingesteckt wird, dass zumindest mittels der Kontaktzone (16) eine elektrische Verbindung zwischen erstem und zweitem Stanzgitter (10, 12) hergestellt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktzunge (22) relativ zum ersten Stanzgitter (10) abgewinkelt wird, insbesondere in etwa rechtwinklig.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und zweite Stanzgitter (10, 12) vor dem Einstecken der Kontaktzunge (22) in die Ausnehmung (14) in etwa parallel zueinander positioniert werden.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Teil der Kontaktzone (16) mindestens eine Kontaktnase (18) einstückig mit dem zweiten Stanzgitter (12) ausgebildet wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Kontaktnase (18) beim Einstecken der Kontaktzunge (22) teilelastisch verbiegt und eine Druckkraft gegen die Kontaktzunge (22) ausübt.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im vorderen Bereich der Kontaktzunge (22) eine Einführhilfe (24), insbesondere in Form einer Materialverjüngung, ausgebildet wird.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Vermeidung einer Kontaktierung an einem dritten Stanzgitter (26), welches zwischen dem ersten und zweiten Stanzgitter (10, 12) positioniert wird, eine Aussparung (28) am dritten Stanzgitter (26) derart ausgebildet wird, dass die Kontaktzunge (22) die Aussparung (28) ohne eine Kontaktierung des dritten Stanzgitters (26) durchtritt.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung einer zusätzlichen Kontaktierung an einem dritten Stanzgitter (26), welches zwischen dem ersten und zweiten Stanzgitter (10, 12) positioniert wird, am dritten Stanzgitter (26) eine Ausnehmung (14) mit mindestens einer Kontaktzone (16) ausgebildet wird und die Kontaktzunge (22) durch die Ausnehmungen (14) im zweiten und dritten Stanzgitter (12, 26) gesteckt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Kontaktzone (16) des dritten Stanzgitters (26) eine einstückig mit dem dritten Stanzgitter (26) ausgebildete Kontaktnase (18) aufweist, die beim Einstecken der Kontaktzunge (22) derart in Richtung des zweiten Stanzgitters (12) gebogen wird, dass die Kontaktnase (18) das zweite Stanzgitter (12) kontaktiert.
  10. Anordnung (20) von mindestens zwei elektrisch leitenden Stanzgittern (10, 12), wobei mindestens ein erstes und ein zweites Stanzgitter (10, 12) an mindestens einer Stelle elektrisch miteinander kontaktiert sind, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Stanzgitter (10) eine Kontaktzunge (22) aufweist, die in einer der Kontaktzunge (22) zugeordnete, auf dem zweiten Stanzgitter (12) ausgebildete Ausnehmung (14) mit mindestens einer Kontaktzone (16) angeordnet ist und mindestens an der Kontaktzone (16) anliegt.
  11. Anordnung (20) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen erstem und zweitem Stanzgitter (10, 12) ein drittes Stanzgitter (26) angeordnet ist, welches eine Aussparung (28) aufweist, in der die Kontaktzunge (22) ohne eine elektrische Kontaktierung angeordnet ist.
  12. Anordnung (20) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen erstem und drittem Stanzgitter (10, 26) und/oder zwischen zweitem und drittem Stanzgitter (12, 26) mindestens ein isolierendes Element (30), insbesondere ein Abstandshalter (32), angeordnet ist.
  13. Anordnung (20) nach Anspruch 10 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen erstem und zweitem Stanzgitter (10, 12) ein drittes Stanzgitter (26) angeordnet ist, welches eine Ausnehmung (14) mit mindestens einer Kontaktzone (16) aufweist, in der die Kontaktzunge (22) angeordnet ist und mindestens an der Kontaktzone (16) anliegt.
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