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DE102004043432B4 - Verfahren zur Lagerung und/oder zum Transport eines Füllkörpers und dessen Verwendung - Google Patents

Verfahren zur Lagerung und/oder zum Transport eines Füllkörpers und dessen Verwendung Download PDF

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DE102004043432B4
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Koehler und Krafft & Co KG GmbH
Kohler und Krafft & Co KG GmbH
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Koehler und Krafft & Co KG GmbH
Kohler und Krafft & Co KG GmbH
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    • B65B63/00Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on articles or materials to be packaged
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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Abstract

Verfahren zur Lagerung und/oder Transport von Füllkörpern (10), die in einen Kunststoffbeutel (5) oder alternativ zwischen einer oberen Folie (16) und einer unteren Folie (15) komprimiert und verschweißt eingelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Füllkörper (10) aus einem Schaumstoffteil (3) besteht, und die Füllkörper (10) unter allseitiger Vorspannung in einem Behältnis/Behälter (17) angeordnet werden, und die Füllkörper zum Verbauen in ihrem komprimierten Zustand aus dem Behältnis/Behälter entnommen werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Lagerung und/oder zum Transport eines Füllkörpers, insbesondere eines Füllkörpers bestehend aus einem Schaumstoffteil mit einer einhüllenden Folie, wobei das Schaumstoffteil komprimiert ist.
  • Aus der DE 41 39 858 A1 ist ein Füllkörper zur akustischen und thermischen Abdichtung von Hohlräumen in Fahrzeugkarosserien bekannt, der als folienumhülltes Formteil aus elastischem, porösem Material mit ausreichender Rückstellelastizität ausgebildet ist, das vor dem Einbringen in den Hohlraum unter Vakuum gesetzt ist. Das Formteil ist selbsttragend und weist in Einbringrichtung, die senkrecht zur Montageebene steht, durch eine flache, dünne Einlage eine hohe Biegesteifigkeit auf. Das Formteil wird mit einer Kunststofffolie von etwa 10 μm bis 50 μm Dicke umhüllt und durch Vakuum gepresst, so dass es in schwer zugängliche Karosseriehohlräume eingebracht werden kann. Dort übernimmt das Formteil nach Entfernen des Vakuums Dichtfunktion und Geräuschdämmungsfunktionen.
  • In der DE 35 06 004 C2 wird ein aus offenzelligem Schaumstoff bestehender Füllkörper beschrieben, welcher volumenkomprimiert und allseitig von einer Folie umhüllt ist. Eine rationelle Herstellung der Füllkörper besteht darin, in einem Durchlauf mehrere, parallel nebeneinander angeordnete Füllkörper zwischen Folienbahnen im Volumen zu komprimieren und im nachlaufenden Bereich fortlaufend am Rand zu verschweißen. Bei einem anderen Herstellungsverfahren kann dieses aber auch zwischen zwei Druckplatten erfolgen mit gleichzeitiger randseitiger Schließung der Hülle.
  • Bekannt ist weiterhin, dass Schaumstoffteile unterschiedlicher Größe in einen Mehrschichtbeutel gesteckt und dann unter einer Plattenpresse positioniert werden. Das Schaumstoffteil wird mit dem Mehrschichtbeutel beispielsweise von 100 mm Dicke auf 20 mm Dicke zusammen gepresst. Im zusammen gepressten Zustand wird der Mehrschichtbeutel verschweißt. Anschließend werden diese Füllkörper über einen vorgegeben Zeitraum gelagert, anschließend auf Dichtigkeit überprüft und nachfolgend zum Einbau versendet bzw. transportiert. Nachteilig bei einem derartigen Verfahren ist die Zwischenlagerung und die aufwendige Kontrolle im Herstellerwerk. Dieses ist bei den bekannten Lagerungs- und/oder Transportverfahren aber notwendig, damit beim Kunden und somit bei der weiteren Handhabung nur Füllkörper eintreffen, welche komprimiert sind und somit ohne zusätzliche Maßnahmen ein- bzw. verbaut werden können.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Lagerung und/oder zum Transport von Füllkörpern anzugeben, bei der die o. g. Nachteile nicht auftreten und einer weiteren Verwendung der Füllkörper.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Durch eine allseitige Vorspannung gelangen die Füllkörper in ihrem komprimierten Zustand zu dem Ort, an dem sie eingebaut werden. Dieses ist beispielsweise das Transportband bei der Fahrzeugherstellung. Dort werden die Füllkörper in ihrem komprimierten Zustand aus dem Transportbehältnis entnommen und verbaut. Da die Anzahl der Füllkörper pro Fahrzeug bekannt ist, kann beispielsweise genau diese Anzahl komprimiert in einem Behälter/Behältnis bereitgestellt werden.
  • Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass bei der Herstellung der Füllkörpers eine Folie eingesetzt wird, die anstatt aus mehreren Schichten nur aus einer Schicht besteht, dass aufwendige Kontrollen zur Überprüfung der Dichtigkeit der Füllkörper und die dafür zu berücksichtigende zeitaufwendige Lagerung beim Hersteller reduziert oder komplett entfallen kann. Weiterhin kann die Eigenschaft der Folie im Hinblick auf Gasdurchlässigkeit angepasst werden, da die Füllkörper nur für einen kurzen Zeitraum einem spannungsfreien Zustand unterliegen. Dieser Zeitraum ist bei der Fertigung von Fahrzeugen beispielsweise abhängig von der Taktzeit des Montagebandes.
  • Die Füllkörper werden daher in vorgegebener Stückzahl allseitig unter Vorspannung in einem Behälter/Behältnis angeordnet. Dieser Behälter/diese Behältnis kann ggfls. zu mehreren in einer bekannten Gitterbox oder einer Transportbox gelagert sein.
  • Es ist aber auch vorgesehen, eine Anzahl von komprimierten Füllkörpern in einer Gitterbox oder Transportbox unter Vorspannung zu stapeln. Für den Einbau wird eine bestimmte Anzahl von Füllkörpern aus der Gitterbox oder der Transportbox entnommen. Die verbleibenden Füllkörper werden bis zu ihrer Entnahme unter Vorspannung bevorratet. Dieses geschieht in einer speziellen Ausführung dadurch, dass in den Raum der entnommenen Füllkörper ein Ersatzkörper (Dummie) eingesetzt wird. Werden beispielsweise sechs Füllkörper pro Fahrzeug aus der Gitterbox oder der Transportbox entnommen, so wird das Volumen der sechs Füllkörper ersetzt durch einen Ersatzkörper (Dummie) mit dem gleichen Volumen. Hierdurch wird die Vorspannung auf den verbleibenden Füllkörpern aufrecht erhalten.
  • Eine weitere Ausführung des Verfahrens sieht vor, die Füllkörper hochkant und/oder schichtweise in dem Behälter/Behältnis anzuordnen. Hierdurch wird bei Füllkörpern, welche eine Ausdehnung beispielsweise nur in zwei Richtungen aufweisen, eine Vorspannung nur in diesen Richtungen aufgebracht, indem die Füllkörper in den Behälter/das Behältnis unter Berücksichtung der größten Packungsdichte eingebracht werden. Somit können die handelsüblichen Gitter- oder Transportboxen berücksichtigt werden.
  • Weiterhin betrifft die Erfindung eine Verwendung der Füllkörper zum Ausfüllen und/oder Verschließen von Hohlräumen bei Fahrzeugkarosserien oder dergleichen. Außer der akustischen und thermischen Abdichtung von Hohlräumen können die Füllkörper auch dort eingesetzt werden, wo beispielsweise bei der Fertigung der Fahrzeugkarosserie Hohlräume entstehen, in die Feuchtigkeit und/oder Schmutz eindringen und verbleiben. Derartige Hohlräume sind Kotflügel, Radkästen und Verstärkungsprofile. Das Ausfüllen und/oder Verschließen von Hohlräumen mittels Füllkörper ist nicht auf Fahrzeugkarosserien beschränkt.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand von schematischen Zeichnungen näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 in perspektivischer Darstellung die Herstellung eines Füllkörpers in einem ersten Arbeitsverfahren;
  • 2 in perspektivischer Darstellung die Herstellung eines Füllkörpers in einem zweiten Arbeitsverfahren und
  • 3 als Einzelheit eine erfindungsgemäße Anordnung von Füllkörpern in einer Lager- oder Transportbox.
  • 1 zeigt einen Arbeitstisch 1 mit einem Stapel 2 aus Schaumstoffteilen 3 und einem Stapel 4 aus Kunststoffbeuteln 5. Ein Schaumstoffteil 3 wird in einen Kunststoffbeutel 5 eingebracht Diese Vorprodukte können auf einem Speichertisch 6 zwischengelagert werden. Der Kunststoffbeutel 5 mit dem eingelegten Schaumstoffteil 3 wird nun unter eine Plattenpresse 7 gelegt und zusammengedrückt bzw. komprimiert. Dabei wird Luft aus dem Kunststoffbeutel 5 gedrückt. Im zusammen gedrückten Zustand wird die Öffnung des Kunststoffbeutels 5 verschweißt. Hierzu weist die Plattenpresse 7 an der vorderen Kante 8 einen Schweißbalken 9 auf.
  • Der aus Schaumstoffteil 3 und Kunststoffbeutel 5 bestehende Füllkörper 10 wird anschließend in einer Lager- oder Transportbox 11 eingelagert. Nach einem vorbestimmten Zeitraum werden die Füllkörper 10 aus der Lager- oder Transportbox 11 entnommen und auf einem Kontrolltisch 12 mittels geeigneter Hilfsmittel 13 auf eine ordnungsgemäße Komprimierung einzeln überprüft. Als Hilfsmittel 13 kann beispielsweise eine Schablone zur Dickenbestimmung eingesetzt werden.
  • Anschließend werden die Füllkörper 10 in eine weitere Lager- oder Transportbox 14 eingebracht.
  • In 2 ist ein anderes Herstellungsverfahren dargestellt. Anstelle von Kunst stoffbeuteln 5 werden die Schaumstoffteile 3 auf eine untere Folie 15 aufgelegt, welche auf dem unteren Teil der Plattenpresse 7 aufliegt. Zu Fertigung großer bzw. größerer Stückzahlen werden mehrere Schaumstoffteile 3 nebeneinander angeordnet Der obere Teil der Plattenpresse 8 weist eine obere Folie 16 auf, welche plan auf die Schaumstoffteile 3 aufgedrückt wird. Anschließend erfolgt auch hier eine Kompression bzw. Zusammendrücken dem ein, vorzugsweise, Linienschweißen der Folien 15, 16 folgt. Die weiteren Schritte erfolgen wie in 1. Vorzugsweise werden die obere Folie 15 und die untere Folie 16 von Rollen abgewickelt.
  • In 7 ist dargestellt, wie die Füllkörper 10 in einem Behälter oder Behältnis 17 gestapelt sind. Der Behälter oder das Behältnis 17 ist in den Abmaßen so ausgelegt bzw. ausgewählt, dass die Füllkörper 10 den Behälter oder das Behältnis 17 vollständig ausfüllen oder unter geringem Druck eingestapelt bzw. eingebracht werden. Zum Verschließen des Behälters oder des Behältnisses 17 wird eine vordere Wand 18 hochgeklappt und ein Deckel 19 abgeklappt. Durch eine derartige Anordnung werden die Füllkörper 10 unter allseitiger Vorspannung gelagert und/oder transportiert.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Arbeitstisch
    2
    Stapel
    3
    Schaumstoffteil
    4
    Stapel
    5
    Kunststoffbeutel
    6
    Speichertisch
    7
    Plattenpresse
    8
    vordere Kante
    9
    Schweißbalken
    10
    Füllkörper
    11
    Lager- oder Transportbox
    12
    Kontrolltisch
    13
    Hilfsmittel
    14
    Lager- oder Transportbox
    15
    untere Folie
    16
    obere Folie
    17
    Behälter oder Behältnis
    18
    vordere Wand
    19
    Deckel

Claims (6)

  1. Verfahren zur Lagerung und/oder Transport von Füllkörpern (10), die in einen Kunststoffbeutel (5) oder alternativ zwischen einer oberen Folie (16) und einer unteren Folie (15) komprimiert und verschweißt eingelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Füllkörper (10) aus einem Schaumstoffteil (3) besteht, und die Füllkörper (10) unter allseitiger Vorspannung in einem Behältnis/Behälter (17) angeordnet werden, und die Füllkörper zum Verbauen in ihrem komprimierten Zustand aus dem Behältnis/Behälter entnommen werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllkörper (10) in einer Gitterbox angeordnet werden.
  3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass nach Entnahme einer bestimmten Zahl von Füllkörpern (10) aus dem Behältnis/Behälter 17 die verbleibenden Füllkörper (10) bis zu ihrer Entnahme unter Vorspannung bevorratet werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorspannung durch Einsetzen eines oder mehrerer Ersatzkörper (Dummies) gewährleistet wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllkörper (10) hochkant und/oder schichtweise in dem Behälter/Behältnis (17) angeordnet werden.
  6. Verwendung eines Füllkörpers nach einem der Ansprüche 1 bis 5 für das Ausfüllen und/oder des Verschließen von Hohlräumen bei Fahrzeugkarosserien oder dergleichen.
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