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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Prüfung einer
gekrümmten
Oberfläche
in einem Hohlraum, bei dem eine Strahlführungskomponente entlang einer
Längsachse
des Hohlraumes geführt
wird.
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Aus
der
DE 197 46 662
A1 geht eine Messanordnung zum berührungslosen Erfassen der Innenkontur
von Hohlräumen
mit einer Lichtquelle hervor, deren Lichtstrahl auf die Innenkontur
mittels eines optischen Umlenksystems ablenkbar ist. Des Weiteren
ist ein optisches Abbildungssystem vorgesehen, das das an der Innenkontur
reflektierte Licht auf eine Detektoreinheit abbildet. Diese ist
mit einer Auswerteeinheit zum Erfas sen einer Innenkontur verbunden. Diese
Messanordnung ist an einer Vorrichtung angeordnet, die sowohl die
Lichtquelle, das optische Umlenksystem und das optische Abbildungssystem
gemeinsam um eine Drehachse drehbar gelagert aufnimmt. Zur Durchführung der
Messung ist erforderlich, dass die Drehanordnung angetrieben wird,
um die Messanordnung in Rotation zur Erfassung der Daten zu versetzen.
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Diese
Messanordnung weist den Nachteil auf, dass eine baulich aufwändige Vorrichtung
erforderlich ist, um die Messung durchzuführen. Darüber hinaus ist diese Messung
zeitaufwändig,
da für
jede Messung zumindest die Zeitdauer für eine Rotation von 360° des Abbildungssystems
erforderlich ist. Eine derartige Vorrichtung ist darüber hinaus
nicht zum manuellen Einsatz geeignet. Aufwändige Apparaturen zur Aufnahme
der Drehvorrichtung sind erforderlich.
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Aus
der
DE 195 06 167
A1 geht ein Verfahren zum Bestimmen einer Innengeometrie
eines Bauteils hervor. Hierfür
wird ein Endoskop in eine Öffnung
des zu untersuchenden Bauteils eingeführt. Über eine Lichtquelle wird über einen
Strahlteiler Licht in das Endoskop eingeblendet. Dieses Licht tritt aus
dem Endoskop unfokussiert aus und erzeugt das gewünschte Lichtband
auf der Innenoberfläche
des Rohres. Damit das Lichtband der inneren Querschnittsform des
Bauteils angepasst werden kann, wird zwischen der Lichtquelle und
dem Strahlteiler eine Halterung bspw. für eine Kreis- oder Rechteckblende
verwendet, um diese aufzunehmen. Das an der Innenoberfläche des
Rohres erzeugte Lichtband reflektiert Licht, so dass dieses Licht über das
Endoskop durch den Strahlteiler hindurch in das Abbildungssystem
gelangt. Eine solche Anordnung ermöglicht keine exakte Bestimmung
der gekrümmten Oberfläche, da
das Licht am Ende des Endoskopes ohne geführt zu werden austritt und
zufällig
reflektiertes Licht wieder in das Endoskop eintritt.
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Aus
der
WO 02/091913 A1 geht
eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Erfassung von gekrümmten Oberflächen hervor,
bei welchen eine Sonde mit einem distalen Ende in eine Bohrung eingeführt wird. Über einen
der Sonde zentral zugeführten
Lichtleiter wird Licht mit einer ersten Wellenlänge auf einen segmentierten
kegelförmigen
Spiegel gerichtet, wodurch der Strahl auf die Oberfläche umgelenkt
und an dieser reflektiert wird. Die reflektierten Strahlen werden von
Einzelfasern, die ringförmig
ange ordnet sind, zu einer Auswerteeinheit geführt. Ein Licht mit einer zweiten
Wellenlänge
wird axial aus der Sondenspitze herausgeführt, um einen Abstand vor der
Sondenspitze zu erfassen.
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Die
Ausgestaltung einer derartigen Sonde, insbesondere die Herstellung
einer Ringanordnung aus mehreren Lichtleitern, ist aufwändig und
kostenintensiv. Zudem ist aufgrund der Vielzahl von Eintrittsflächen ein
hoher Verlust beim Eintritt in die Einkoppelflächen der Lichtleiter sowie
eine hohe Reflektion an der Einkoppelfläche gegeben, wodurch erhebliche
Verluste entstehen.
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Aus
der
US 4 465 374 geht
ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Prüfung einer gekrümmten Oberfläche in einem
Hohlraum hervor. Am Ende eines Endoskopes ist eine segmentierte
Strahlführungskomponente
vorgesehen, welche in einem ersten und einem zweiten Segment jeweils
eine sphärische
Krümmung
mit unterschiedlichen Krümmungsradien
umfasst. Dadurch wird der von der Innenwand reflektierte und zu
einem Abbildungssystem umgelenkte Strahl nicht parallel zum einfallenden
Strahl zurückgeführt.
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Aus
der
DE 197 50 698
A1 geht eine Anordnung zur dreidimensionalen Vermessung
von Hohlräumen,
insbesondere organischen Hohlräumen
hervor, bei der in einer Sondenspitze eines Endoskopes ein Kegel
vorgesehen ist, der einen 90° Winkel
umfasst. Dadurch wird die Hohlrauminnenwand in einem 90° Winkel von
dem abgelenkten Strahl getroffen, damit dort vorgesehene Markierungen
erfassbar sind.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Prüfung
einer gekrümmten
Oberfläche
in einem Hohlraum zu schaffen, die sowohl einen maschinellen als
auch manuellen Einsatz und eine exakte Auswertung zumindest von
der Gestalt oder Qualität
der Oberfläche des
zu prüfenden
Hohlraumes ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
unabhängigen
Ansprüche
gemäß der Verfahren 1,
2 und 4 und einer Vorrichtung zur Durchführung der Verfahren gemäß dem Anspruch
16 ermöglicht.
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Durch
das erfindungsgemäße Verfahren
gemäß dem Anspruch
1 wird ermöglicht,
dass ein Strahl einer Quelle zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung
in einen ringförmigen
Strahl umgeformt wird, der über
eine Strahlführungskomponente
zur zu prüfenden
Bohrungswand oder Oberfläche
eines Hohlraumes projiziert wird. Durch den Einsatz von einem kegelförmig segmentierten
Spiegel mit einem ersten Kegelsegment, welches einen Winkel von
kleiner 90° aufweist
wird aufgrund des Ringstrahles die zu prüfende Oberfläche ringförmig beaufschlagt,
so dass eine ringförmige
Reflexion über
eine zweite kegelförmig
segmentierte Kegelfläche
in einem Kegelwinkel von größer 90° des kegelförmig segmentierten Spiegels
zu einer flächenförmigen Erfassungsmatrix der
CCD-Kamera geführt wird.
Der reflektierte ringförmige
Strahl wird parallel zum einfallenden Strahl in dem Hohlraum geführt und
in einer Auswerteeinheit erfasst und ausgewertet. Beispielsweise
können
bei einem zu prüfenden
Durchmesser die erfassten Daten von zumindest einer Abbildung einer
Mantelzeile an einer Z-Koordinate entlang einer Längsachse
des Hohlraumes mit einem minimalen und maximalen Durchmesser verglichen
werden, die maximale Rautiefe oder die Toleranzabweichung von einem
Idealmaß oder
das Überschreiten
oder Unterschreiten von einem maximalen oder minimalen Durchmesser
erfasst und ausgewertet werden.
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Nach
einer alternativen Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Verfahrens
gemäß Anspruch
2 ist vorgesehen, dass ein Strahl durch eine Quelle zur Erzeugung
elektromagnetischer Strahlung in eine Strahlführungskomponente eingekoppelt,
der von der Oberfläche
des Hohlraumes reflektierte Strahl mittels einer Ringblende begrenzt
oder gefiltert wird und dieser gefilterte Ringstrahl mit einer flächenförmigen Erfassungsmatrix
einer CCD-Kamera erfasst und an eine Auswerteeinheit weitergegeben
wird. Diese alternative Ausgestaltung die denselben kegelförmig segmentierten
Spiegel wie zur Durchführung des
ersten Verfahrens umfasst, ermöglicht,
dass ein hoher Anteil von elektromagnetischer Strahlung auf die
Oberfläche
des Hohlraumes geführt
wird, um von der flächenförmigen Erfassungsmatrix
erfasst zu werden.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung dieses Verfahren ist vorgesehen,
dass ein halbdurchlässiger
Spiegel zur Einkopplung des Strahles in die Strahlführungskomponente
mit einer Ringblende eingesetzt wird. Dadurch werden zwei Bauteile
in einem kombiniert. Eine leichte Einstellung eines halbdurchlässigen Spiegels
zur Einkopplung des Strahles ist ermöglicht. Alternativ kann vorgesehen
sein, dass eine Ringblende getrennt vom halbdurchlässigen Spiegel
eingesetzt wird, wobei die Ringblende in Strahlrichtung des reflektierten
Strahles vor einer flächenförmigen Erfassungsmatrix
der CCD-Kamera angeordnet ist. Dadurch lassen sich noch präzisere Einstellungen
und somit eine höhere
Auflösung
für die
Auswertung erzielen.
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Nach
einer weiteren alternativen Ausgestaltung des Verfahrens gemäß Anspruch
4 ist vorgesehen, dass ein Strahl durch eine Quelle zur Erzeugung elektromagnetischer
Strahlung in eine Strahlführungskomponente
eingekoppelt und der von der Oberfläche des zu prüfenden Hohlraums
reflektierte Strahl von einer ringförmigen Erfassungsmatrix einer CCD-Kamera erfasst wird
und die erfassten Daten an eine Auswerteeinheit weitergegeben werden.
Dadurch werden geringe Verluste bei der Strahlführung durch den Einsatz einer
geringen Anzahl an Strahlführungselementen
erzielt. Die ringförmige
Erfassungsmatrix weist darüber
hinaus den Vorteil auf, dass eine schnellere Auswertung der Daten
ermöglicht
ist.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen,
dass der Strahl durch eine Quelle zur Erzeugung elektromagnetischer
Strahlung aufgeweitet wird. Dadurch kann die zumindest erforderliche
Energie der Strahlintensität zur
Oberfläche
geführt
und reflektiert werden. Gleichzeitig kann dadurch die Breite der
Mantelzeile für
die Erfassung einer Abbildung bestimmt werden.
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Bevorzugt
ist vorgesehen, dass als elektromagnetische Strahlung ein Laserstrahl
oder Lichtstrahl erzeugt wird. Alternativ können auch Strahlungen mit weiteren
Wellenlängen
im sichtbaren und nicht sichtbaren Bereich eingesetzt werden. Der
Einsatz der Wellenlänge
wird bevorzugt an die Erfassungsmatrix angepasst. Darüber hinaus
ist die Anpassung auch an die Länge
der Strahlführungskomponente
vorgesehen.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen,
dass in Strahlrichtung des reflektierten Strahles vor der CCD-Kamera zumindest
ein Filterelement vorgesehen ist, durch welches das Streulicht des
reflektierten Strahles gefiltert wird. Dadurch kann die Exaktheit
für die Erfassung
der Mantelzeile über
den reflektierten Strahl erhöht
werden.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass die Streustrahlung durch einen Schwellenwertfilter
unterdrückt
wird. Dieser Schwellenwertfilter ist an die Lichtintensität und die
Feinheit der Erfassung des reflektierten Lichtstrahles durch die
CCD-Kamera angepasst.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Verfahren ist vorgesehen,
dass eine Zustellbewegung der Strahlführungskomponente entlang einer
Längsachse
des Hohlraumes durch eine positionsbestimmende Einheit erfasst wird,
die beispielsweise an einem freien Ende der Strahlführungskomponente
vorgesehen ist. Dadurch können
die Einzelbilder der Mantelzeilen in Form des reflektierten Strahles
jeweils einem Z-Wert zugeordnet werden, um nach einer Auswertung
durch beispielsweise eine Bildbearbeitungssoftware eine dreidimensionale Oberfläche darzustellen.
Darüber
hinaus kann eine Vorschubgeschwindigkeit überwacht und/oder eingestellt
werden. Dadurch wird sichergestellt, dass während der Zustellbewegung eine
vollständige
Erfassung der gekrümmten
Oberfläche
des Hohlraumes ermöglicht
ist.
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Die
positionsbestimmende Einheit zur Erfassung der Zustellbewegung der
Strahlführungskomponente
oder der Verfahrgeschwindigkeit der Strahlführungskomponente ist als Beschleunigungssensor oder
aus Teilen eines GPS-Systems vorgesehen. Diese leiten die erfassten
Daten an die Auswerteeinheit weiter, so dass die Zeilenbilder der
Oberfläche des
Hohlraumes, die durch den reflektierten Strahl auf der Erfassungsmatrix
abgebildet werden, einer exakten Position entlang der Längsachse
des Hohlraumes zuordenbar sind. Die Zustellbewegung der Strahlführungs komponente
kann manuell durchgeführt
werden, wobei über
den Beschleunigungssensor auf einem Display die Zustellgeschwindigkeit oder
Zustellrate ausgegeben wird, so dass eine Kontrolle über die
Zustellbewegung gegeben ist. Alternativ kann eine motorisch gesteuerte
Zuführung
vorgesehen sein, die beispielsweise durch ein Ein- oder Mehrachsensystem
oder durch Vorschubeinheiten durchgeführt werden.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen,
dass eine Taktung der Aufnahmefrequenz mit einer Zustell- oder Vorschubbewegung
gekoppelt wird. Dadurch wird die Anzahl der erfassten Mantelzeilen
von den Oberflächen
entlang der Längsachse
des Hohlraumes bestimmt. In Abhängigkeit
der Prüfaufgabe
kann eine lückenlose Überprüfung der
Oberfläche
entlang der Z-Achse, die der Längsachse
des Hohlraumes entspricht, durchgeführt werden. Alternativ können auch Zustellbewegungen,
die im Zustellweg gleich, ungleich oder an geometrische Gegebenheiten
des Hohlraumes angepasst sind, zwischen den einzelnen Aufnahmen
der Daten einer Mantelzeile vorgesehen sein.
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Die
Durchführung
der Verfahren sieht vorteilhafterweise des Weiteren vor, dass in
der Auswerteeinheit aus der gekoppelten Taktung der Aufnahmefrequenz
mit der Zustellbewegung eine fortlaufende Kurvenschar erzeugt wird.
Diese Kurvenschar dient zur räumlichen
Darstellung der einzelnen ringförmigen
oder scheibenförmigen
erfassten Oberflächen
in dem Hohlraum. Durch eine interpolierte Manteldarstellung oder
Gitternetzdarstellung wird die Profilauswertung, wie beispielsweise
eine 3D-Darstellung,
ermöglicht.
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Nach
einer alternativen Ausgestaltung der Verfahren ist vorgesehen, dass
in der Auswerteeinheit eine Darstellung in Graustufen durchgeführt wird.
Dadurch lassen sich sowohl eine 2D-Darstellung als auch eine 3D-Darstellung generieren.
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Vorteilhafterweise
ist vorgesehen, dass durch Abwicklung der durch eine CCD-Kamera
erfassten Mantelzeilen eine Graustufenauswertung nach Begradigung
des Profilverlaufes erfolgt. Dadurch lässt sich eine 2D- Darstellung ermöglichen.
Alternativ ist hierzu vorgesehen, dass eine Profitauswertung erfolgt,
die zu einer 3D-Darstellung führt. Durch
die Abwicklung der Mantelfläche
und einer weiteren virtuellen Beleuchtung unter Hinzunahme von Algorithmen
wird eine messtechnische Auswertung der Gestalt und/oder Qualität der Oberfläche durchgeführt. Dadurch
lassen sich die ermittelten Verhältnisse
einer gekrümmten
Oberfläche
eines Hohlraumes darstellen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung,
insbesondere zur Durchführung
der vorgenannten Verfahren, weist den Vorteil auf, dass über einen
zur CCD-Kamera positionierten
halbdurchlässigen
Spiegel ein Strahl in eine Strahlführungskomponente mit einem
kegelförmig
segmentierten Spiegel, der ein erstes Kegelsegment mit einem Kegelwinkel
von kleiner 90° und
eine zweite kegelförmig
segmentierte Kegelfläche
in einem Kegelwinkel von größer 90° aufweist,
eingekoppelt wird, wodurch ein einfacher Aufbau ermöglicht ist,
der ohne Rotation der Vorrichtung eine vollständige Erfassung einer Mantelzeile auf
der Oberfläche
eines Hohlraumes ermöglicht. Darüber hinaus
sind geringe Verluste durch Streuung oder Reflexion gegeben, wodurch
eine hohe Qualität für die Auswertung
erzielt wird. Gleichzeitig können durch
den einfachen Aufbau auch Hohlräume
mit sehr geringem Durchmesser geprüft werden.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung ist vorgesehen,
dass zwischen der Quelle zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung
und der Strahlführungskomponente
eine Linsenanordnung vorgesehen ist, die einen ringförmigen Strahl
bildet, der in die Strahlführungskomponente
eingeblendet wird. Durch die Anordnung der Linsenanordnung außerhalb
der Strahlführungskomponente
kann eine Reduzierung der Bauteile und des Bauraumes für die Strahlführungskomponente
erzielt werden. Des Weiteren kann eine einfache und exakte Einjustierung
der Linsenanordnung in einem Gehäuse,
in dem der halbdurchlässige
Spiegel aufgenommen ist oder getrennt dazu, vorgesehen sein.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Linsenanordnung ist
vorgesehen, dass eine Strahlaufweitungslinse vorgesehen ist, der
ein Axikon nachgeschalten ist, um eine ringförmige Umformung des Strahles zu
erzielen, so dass die Intensitätsverteilung
bereits ringförmig
ausgebildet ist.
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Vorteilhafterweise
ist dem Axikon eine Ringblende nachgeschalten, um eine exakte Ausbildung des
Ringstrahles zu erzielen.
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Die
Ringblende wird bevorzugt in einem Ringspalt von weniger als 0,1
mm eingesetzt. Je kleiner der Ringspalt ist, desto exakter wird
die Abbildung in der Breite der Mantelzeile auf der gekrümmten Oberfläche des
Hohlraumes.
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Nach
einer alternativen Ausgestaltung der Vorrichtung ist vorgesehen,
dass zwischen einer Quelle zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung und
einem halbdurchlässigen
Spiegel eine Strahlaufweitungsoptik vorgesehen ist und dass der
von der Oberfläche
des Hohlraumes reflektierte Strahl von einer Ringblende gefiltert
und einer flächenförmigen Erfassungsmatrix
einer CCD-Kamera oder von einer ringförmigen Erfassungsmatrix einer
CCD-Kamera erfasst wird. Diese Ausgestaltung ist im Aufbau einfach
ausgebildet.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Strahlführungskomponente
aus zumindest einem inneren und zumindest einem äußeren Lichtleiter besteht. Der
zumindest eine innere Lichtleiter ist bevorzugt einem Bereich des
kegelförmig
segmentierten Spiegels zugeordnet, der einen Kegelwinkel kleiner
als 90° aufweist.
Zumindest ein sich um den inneren Lichtleiter herum anschließender äußerer Lichtleiter ist
bevorzugt einer zweiten kegelförmig
segmentierten Spiegelfläche
zugeordnet, deren Kegelwinkel größer als
90° ausgebildet
ist. Dadurch kann eine kontrollierte und getrennte Zuführung des
Strahles zur zu prüfenden
Oberfläche
des reflektierten Strahles und Rückführung zur
Erfassungsmatrix einer CCD-Kamera erfolgen. Des Weiteren weist die
Ausgestaltung der Strahlführungskomponente
durch Lichtleiter den Vorteil auf, dass diese flexibel ausgestaltet
sein können
und auch gekrümmte
Verläufe von
Hohlräumen
in Z-Richtung nachfahren und prüfen
können.
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Nach
einer weiteren alternativen Ausgestaltung der Vorrichtung ist vorgesehen,
dass die Strahlführungskomponente
austauschbar an einem Gehäuse
vorgesehen ist, das zumindest einen halbdurchlässigen Spiegel oder einen Einkoppelspiegel für einen
Strahl in einer Strahlführungskomponente umfasst.
Dadurch können
unterschiedliche Strahlführungskomponenten
in Anpassung an den Durchmesser und den Hohlraum und deren Geometrie und/oder
Messaufgabe auswechselbar an dem Gehäuse vorgesehen sein.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass das Gehäuse,
das den halbdurchlässigen
Spiegel oder Einkoppelspiegel aufnimmt, modular aufgebaut ist. Beispielsweise
kann eine CCD-Kamera austauschbar an oder in dem Gehäuse angeordnet
sein. Des Weiteren kann eine Quelle zur Erzeugung elektromagnetischer
Strahlung an oder in dem Gehäuse
angeordnet oder es kann ein Lichtleiter an dem Gehäuse befestigt
sein, der mit der Quelle zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung
verbunden ist. Des Weiteren können
alternativ eine Linsenanordnung oder weitere Komponenten zur Beeinflussung
des Strahles wahlweise an oder in dem Gehäuse angeordnet werden.
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Beispielsweise
kann vorgesehen sein, dass das Gehäuse Anschlüsse für die Strahlführungskomponente,
die CCD-Kamera und die Quelle zur Erzeugung elektromagnetischer
Strahlung aufweist. Das Gehäuse
selbst kann mit unterschiedlichen Optiken bestückt sein, so dass in Abhängigkeit
des Einsatzes einer ringförmigen
Erfassungsmatrix oder einer flächenförmigen Erfassungsmatrix
einer CCD-Kamera die entsprechenden Optiken vorgesehen sind.
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Die
erfindungsgemäßen Verfahren
und die Vorrichtung, insbesondere zur Durchführung der Verfahren, eignen
sich sowohl zur quantitativen als auch qualitativen Beurteilung
von Hohlkörpern
oder Hohlräumen,
wie beispielsweise in der Automobilindustrie, des allgemeinen Maschinenbaus,
im Anlagenbau als auch in der Medizintechnik, Biologie oder Archäologie.
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Die
Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen
derselben werden im Folgenden anhand den in den Zeichnungen dargestellten
Beispielen näher
beschrieben und erläutert.
Die der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmenden Merkmale
können
einzeln für
sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt
werden. Es zeigen:
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1 eine
schematische Schnittdarstellung einer ersten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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2 eine
schematische Schnittdarstellung einer alternativen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß 1,
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3 eine
schematische Darstellung eines erfassten Einzelbildes,
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4 eine
schematische Darstellung einer Abwicklung einer Mantelzeile,
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5 eine
schematische Darstellung der 4 als 3D-Darstellung in Graustufen,
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6 eine
schematische Darstellung einer Begradigung des Profilverlaufes gemäß 4,
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7 eine
schematische zweidimensionale Darstellung in Graustufen der Daten
gemäß 6 und
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8 eine
schematische Darstellung einer alternativen Auswertung von mehreren
Daten von Einzelbildern als 3-D-Darstellung gemäß 3.
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In 1 ist
schematisch eine erfindungsgemäße Vorrichtung 11 zur
Prüfung
von gekrümmten Oberflächen 12 in
einem Hohlraum 14 dargestellt. Solche Hohlräume 14 können in
verschiedenen Anwendungsgebieten untersucht werden.
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Die
Vorrichtung 11 weist ein Gehäuse 16 auf. An dem
Gehäuse 16 ist
eine Quelle 18 zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung
vorgesehen. Es wird bevorzugt ein gerichteter Strahl erzeugt, der
zusätzlich
noch gebündelt
werden kann. In dem Gehäuse 16 ist
eine Linsenanordnung 19 sowie ein halbdurchlässiger Spiegel 21 oder
ein Einkoppelspiegel vorgesehen, der einen Strahl 22 in
eine an dem Gehäuse 16 angeordnete
Strahlführungskomponente 24 einkoppelt.
Am freien Ende der Strahlführungskomponente 24 ist
ein kegelförmig
segmentierter Spiegel 26 vorgesehen. Dieser Spiegel 26 weist
ein erstes Kegelsegment 27 auf, das einen Kegelwinkel kleiner
90° aufweist.
Dadurch erfolgt eine Umlenkung des Strahles auf die Oberfläche 12.
Der Strahl 22 tritt durch eine Öffnung 32 am freien
Ende der Strahlführungskomponente 24 aus.
Nach der Reflexion an der Oberfläche 12 des
Hohlraumes 14 wird ein reflektierter Strahl 23 über eine
zweite kegelförmig
segmentierte Spiegelfläche 33 parallel
zur Längsmittelachse 31 umgelenkt.
Diese Spiegelfläche 33 ist
in einem Kegelwinkel von größer 90° vorgesehen.
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Der
Einkoppelspiegel in dem Gehäuse 16 ist als
halbdurchlässiger
Spiegel 21 ausgebildet, so dass der reflektierte Strahl 23 hindurchtritt
und auf eine Erfassungsmatrix einer CCD-Kamera 36 trifft. Diese
CCD-Kamera 36 ist
vorteilhafterweise austauschbar an dem Gehäuse 16 vorgesehen.
Alternativ kann diese auch in dem Gehäuse 16 integriert sein.
Dies gilt ebenso für
die Quelle 18 zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung.
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Die
eingesetzte Linsenanordnung 19 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
umfasst eine Strahlaufweitungslinse 41, die den aufgeweiteten
Strahl 22'' einem Axikon 42 zuführt. Dadurch
wird eine ringförmige
Intensitätsverteilung
erzielt. Durch eine Linse 44 wird der ringförmige Strahl
ausgerichtet und in seiner Ringbreite durch eine Ringblende 46 begrenzt. Über einen
Umlenkspiegel 47 wird der Ringstrahl 22' auf den Einkoppelspiegel 21 umgelenkt.
Alternativ kann der ringförmige
Strahl 22' auch
unmittelbar auf den Einkoppelspiegel 21 gerichtet werden.
Die dargestellte Ausführungsform
mit dem Umlenkspiegel 47 weist den Vorteil auf, dass eine
Vorrichtung mit geringem Bauraum erzielt wird, die auch eine Handführung ermöglicht.
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Die
Strahlführungskomponente 24 kann
beispielsweise durch zwei ineinander angeordnete rohrförmige Hülsen ausgebildet
sein, deren Oberflächen reflektierend
oder nicht reflektierend ausgebildet sind. Alternativ kann vorgesehen
sein, dass zumindest ein Lichtleiter oder ein innerer Lichtleiter 51 und zumindest
ein äußerer Lichtleiter 52 vorgesehen sind,
die in einem Abstand unmittelbar vor dem Spiegel 26 enden
oder unmittelbar mit diesem in Verbindung stehen. Durch die Bildung
eines ringförmigen Strahles 22' wird die Oberfläche 12 des
Hohlraumes 14 ringförmig
abgetastet und ein ringförmiger
Strahl 23 reflektiert, der auf eine flächenförmige Erfassungsmatrix zur
Erfassung der Daten trifft. Die durch die CCD-Kamera 36 ermittelten
Daten werden an eine Auswerteeinheit 28 weitergeleitet,
die zumindest eine Bildverarbeitungssoftware umfasst.
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Durch
diese bevorzugte Ausführungsform lassen
sich beispielsweise Gehäuse 16 für eine Sensorvorrichtung
herstellen, deren Durchmesser der Strahlführungskomponente 24 weniger
als 10 mm beträgt.
Dadurch können
Bohrungsdurchmesser oder Durchmesser von Hohlräumen geprüft werden, die geringfügig größer sind.
Zur Prüfung
geeignete Durchmesser von Hohlräumen
sind im Bereich von beispielsweise 0,1 mm größer als der Durchmesser der
Strahlführungskomponente 24.
Die Länge
der Strahlführungskomponente 24 ist
abhängig
von den Bohrungslängen.
Bevorzugt sind Strahlführungskomponenten 24 mit
einer bestimmten Länge
vorgesehen. Beispielsweise kann eine Stufung von 100 mm, 200 mm,
300 mm usw. vorgesehen sein, so dass die Vorrichtung 11 für unterschiedliche
Bohrungslängen einen
geeigneten Einsatz aufweist.
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Die
CCD-Kamera 36 umfasst beispielsweise einen CCD-Chip mit
einer Auflösung
von 0,01 mm. Dadurch ergibt sich eine radiale Auflösung bei
Bohrungsdurchmessern von beispielsweise 10 mm in einer Größenordnung
von 0,015 mm. Bei einem Bohrungsdurchmesser von 75 mm liegt die
radiale Auflösung
in einer Größenordnung
von 0,115 mm. Diese Werte sind nur beispielhaft und abhängig von
dem eingesetzten CCD-Chip.
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Die
Strahlführungskomponente 24 kann
beispielsweise auch als Glasrohr ausgebildet sein, in dem der kegelförmig segmentierte
Spiegel 26 integriert oder eingesetzt ist. Das Glasrohr
kann zur Führung
des Strahles 22' und
des reflektierten Strahles 23 entsprechende Hohlkammern
aufweisen oder aus Vollmaterial mit unterschiedlichem Brechungsindex oder
einer Trennung zwischen zumindest einem inneren und äußeren Glasmantel
aufweisen.
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In 2 ist
eine alternative Vorrichtung zu 1 dargestellt.
Das Gehäuse 16 beziehungsweise die
darin vorgesehene Linsenanordnung 19 weicht von der in 1 dargestellten
Ausführungsform
ab. Bei dieser alternativen Ausführungsform
wird eine Strahlaufweitungslinse 41 eingesetzt. Der aufgeweitete
Strahl 22'' wird mittelbar über einen
Umlenkspiegel 47 oder unmittelbar auf einen Einkoppelspiegel 21 zugeführt und
in die Strahlführungskomponente 24 projiziert.
Der reflektierte Strahl 23 wird durch eine in dem Einkoppelspiegel 21 integrierte
Ringblende oder eine zwischen Einkoppelspiegel 21 und CCD-Kamera 36 angeordnete
Ringblende 46 begrenzt, um von einer flächenförmigen CCD-Kamera 36 erfasst
zu werden.
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Alternativ
kann vorgesehen sein, dass weder eine separate Ringblende 46 im
Einkoppelspiegel 21 noch eine Ringblende 46 diesem
nachgeschalten vorgesehen ist und anstelle einer flächenförmigen CCD-Kamera 36 eine
CCD-Kamera 36 vorgesehen ist, die eine ringförmige Flächenmatrix
umfasst.
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Nach
Erfassung des reflektierten Lichtstrahles durch die CCD-Kamera und
Auswertung in der Auswerteeinheit 38 kann eine Darstellung
eines Einzelbildes ausgegeben werden. Der tatsächliche Verlauf der Mantelzeile
ist durch die Linie 54 in 3 dargestellt.
Beispielsweise kann der maximale und minimale Durchmesser, der für diesen
Hohlraum 14 zulässig
ist, eingeblendet werden. Somit kann eine einfache visuelle Kontrolle
auf einem Display der Auswerteeinheit 38 gegeben sein.
Die rechnerische Kontrolle, Anzeige und Ausgabe ist ebenso möglich. Zusätzlich kann
eine Auswertung im Hinblick auf die Rundheit und Rautiefe ausgegeben
werden.
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Zur
weiteren Auswertung der geprüften Oberfläche 12 des
Hohlraumes 14 kann eine mathematische Abwicklung der Mantelzeile 56 erfolgen. Daraus
ergeben sich weitere Möglichkeiten
zur Auswertung.
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In 4 ist
die Abwicklung von mehreren Mantelzeilen 56 dargestellt,
die in Abhängigkeit
einer Vorschubbewegung oder Zustellbewegung entlang der Längsachse
des Hohlraumes 14 aufgenommen wurden. Dabei ist die Taktung
der Aufnahmefrequenz der Breite der Mantelzeilen 56 angepasst.
Eine erste Auswertung der Mantelzeilen 56 gemäß 4 ist
in 5 dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine 3D-Darstellung
in Graustufen. Die erfasste Oberfläche wird in der Gestalt und
Qualität
dargestellt.
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Alternativ
kann aus 4 eine Darstellung gemäß 6 erzielt
werden, die durch Begradigung des Profilverlaufes der Mantelzeilen 56 erfolgt.
Hieraus lässt
sich eine 2D-Darstellung in Graustufen ableiten, wie dies in 7 dargestellt
ist.
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Eine
weitere alternative Darstellung von mehreren Einzelbildern gemäß 3 ist
unter Einbeziehung der Z-Richtung zur Erzeugung einer Kurvenschar
für eine
räumliche
Darstellung ermöglicht,
wie dies in 8 schematisch als Mantellinie 57 dargestellt
ist. Daraus ergeben sich interpolierte Manteldarstellungen oder
Gitternetze in dreidimensionaler Darstellung. Ein Rendern der Netzstruktur
ermöglicht eine
virtuelle Oberflächendarstellung.