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DE102004043192A1 - Tisch - Google Patents

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    • A47B1/00Extensible tables
    • A47B1/08Extensible tables with extensible frames or with additional legs

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Tisch (1), aufweisend eine Mehrzahl von Tischplattensegmenten (2, 3) und eine Verbindungseinheit (12), wobei Tischplattensegmente (3) an der Verbindungseinheit (12) in einer Tischplattenebene in verschiedene Richtungen weisend mittels Schwenkverbindung angeschlossen sind, wobei die schwenkbaren Tischplattensegmente (3) mittels ihrer Schwenkverbindung aus der Tischplattenebene in eine untere Lage, insbesondere bis zumindest in eine untere zu der Tischplattenebene (T) senkrechte Lage, schwenkbar sind und wobei die schwenkbaren Tischplattensegmente (3) von der Verbindungseinheit (12) beabstandet zumindest ein Tischbein (17) aufweisen. Die Erfindung schlägt zur gebrauchsvorteilhaften Weiterbildung eines derartigen Tisches vor, dass an den Tischbeinen (17) der schwenkbaren Tischplattensegmente (3) zum Anklappen gegen die Unterseite der schwenkbaren Tischplattensegmente (3) eine Gelenkverbindung vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Tisch, aufweisend eine Mehrzahl von Tischplattensegmenten und eine Verbindungseinheit, wobei Tischplattensegmente an der Verbindungseinheit in einer Tischplattenebene in verschiedene Richtungen weisend mittels Schwenkverbindung angeschlossen sind, wobei die schwenkbaren Tischplattensegmente mittels ihrer Schwenkverbindung aus der Tischplattenebene in eine untere Lage, insbesondere bis zumindest in eine untere zu der Tischplattenebene senkrechte Lage, schwenkbar sind, und wobei die schwenkbaren Tischplattensegmente bezüglich der Tischplattenebene von der Verbindungseinheit bzw. der Schwenkverbindung beabstandet zumindest ein Tischbein aufweisen.
  • Derartige Tische sind bspw. zur Ausstattung von Festzelten und dergleichen als Stehtisch bekannt, wobei jedoch zum Abschwenken eines Tischplattensegments sein betreffendes Tischbein vorher abgeschraubt und abgenommen werden muss. Neben dem damit verbundenen Aufwand wird als Nachteil empfunden, dass gerade bei häufigem Gebrauch nicht automatisch gewährleistet bleibt, dass alle Tischbeine bei den übrigen Komponenten des Tisches bleiben.
  • Ausgehend davon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Tisch der eingangs genannten Art gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden, so dass insbesondere die vorgenannten Nachteile vermieden werden.
  • Diese Aufgabe ist nach der Erfindung zunächst und im Wesentlichen dadurch gelöst, dass an den Tischbeinen der schwenkbaren Tischplattensegmente zum Anklappen gegen die Unterseite der schwenkbaren Tischplattensegmente eine Gelenkverbindung vorgesehen ist. Dies ermöglicht, dass zum Abschwenken der Tischplattensegmente aus der Tischplattenebene die hieran angebrachten Tischbeine zuvor um ihre Gelenkverbindung einfach gegen die Unterseite der schwenkbaren Tischplattensegmente angeklappt und in dieser Stellung gemeinsam mit dem Tischplattensegment mittels dessen Schwenkverbindung abgeschwenkt werden können. Zusätzlich zu dem geringen Aufwand ist hier von Vorteil, dass die Tischbeine zu jeder Zeit an dem Tisch verliersicher gehalten sind. Unter der Tischplattenebene wird im Sinne der Erfindung eine Ebene verstanden, in bzw. parallel zu der die schwenkbaren Tischplattensegmente in einer aufgeklappten Position gemeinsam eine Tischfläche bilden. In dieser Tischplattenebene können die schwenkbaren Tischplattensegmente vorzugsweise bezüglich eines Mittelpunktes der Tischfläche in verschiedene Radialrichtungen angeschlossen sein, so dass auch abhängig von der Kontur der schwenkbaren Tischplattensegmente in deren in Tischplattenebene hochgeklappten Position eine insgesamt vorzugsweise sternförmige, polygonartige oder dergleichen Tischfläche resultiert. In dieser aufgeklappten Gebrauchsstellung wird somit eine große, zu der Bodenaufstellfläche des Tisches bevorzugt parallele Tischfläche erreicht, in welcher die schwenkbaren Tischplattensegmente durch ihre beim Aufschwenken ausgeklappten Tischbeine abgestützt sind. Andererseits wird nach dem Anklappen der Tischbeine gegen die Tischplattensegmente und gemeinsamem Abschwenken eine platzsparende und verliersichere Anordnung erreicht. Bevorzugt ist weiter, dass drei oder mehr schwenkbare Tischplattensegmente vorgesehen sind. Alternativ oder kombinativ besteht ferner die Möglichkeit, dass in Tischplattenebene jeweils benachbarte Richtungen, insbesondere Radialrichtungen, in denen schwenkbare Tischplattensegmente an der Verbindungseinheit angeschlossen sind, miteinander jeweils einen gleich großen Umfangswinkel einschliessen. Dies erweist sich von Vorteil auch hinsichtlich der dann möglichen symmetrischen Anordnung von Sitzmöbeln, bspw. Stühlen oder Sitzbänken, mit gleichen Abmessungen, wie diese auch bei sog. Festzelt-Garnituren gebräuchlich sind. Je nach Anzahl und Anschlussrichtung an die Verbindungseinheit und Formgebung der Tischplattensegmente wird in deren aufgeklapptem Gebrauchszustand eine vorzugsweise durchgehende Tischfläche mit mehrfach eingebuchteter Kontur, d. h. gegenüber bspw. einer Kreis- oder Rechteckform verlängertem Tischrand für eine entsprechend größere Personenzahl erreicht. Des Weiteren ist bevorzugt, dass an schwenkbaren Tischplattensegmenten in Tischplattenebene in einer Projektion der radiale Abstand zwischen der Schwenkachse der Schwenkverbindung und der Gelenkverbindung des Tischbeins geringfügig größer als oder etwa gleich dem Abstand zwischen dem freien Ende des Tischbeins und dessen Gelenkverbindung ist. In diesem Zusammenhang bevorzugt ist auch, dass an dem schwenkbaren Tischplattensegment das Tischbein im Bereich des freien Endes, d. h. in bzgl. der Radial- bzw. Erstreckungsrichtung des Tischplattensegments großem Abstand von der mit der Verbindungseinheit gebildeten Schwenkverbindung angebracht ist. Zweckmäßig wird dadurch eine gute Ausnutzung der Abmessungen bzw. radialen Erstreckung der schwenkbaren Tischplattensegmente im Hinblick auf die Länge der Tischbeine bzw. möglichen Höhe der Tischfläche erreicht. Darüber hinaus ist bevorzugt, dass die Verbindungseinheit zumindest ein an die schwenkbaren Tischplattensegmente radial innen bzgl. der Tischfläche bündig anschliessendes, zentrales Tischplattensegment aufweist. Dieses kann quasi in horizontaler Gebrauchsstellung der schwenkbaren Tischplattensegmente dazu dienen, einen je nach Anordnung und Formgebung zwischen ihnen verbleibenden Zwischenraum auszufüllen, so dass auch hier eine durchgängige Tischfläche gebildet wird. Das zentrale Tischplattensegment kann auch insoweit von Bedeutung sein, als dessen Ränder je nach Ausgestaltung der Schwenkverbindung einen die Schwenkbewegung in Tischplattenebene darüber hinaus begrenzenden Drehanschlag für die schwenkbaren Tischplattensegmente bilden können. Beispielsweise läßt sich dies erreichen, indem als Schwenkverbindung des Tischplattensegments ein oder mehrere Schwenkscharniere vorgesehen sind, deren Schwenkflansche geeignet jeweils bzgl. der aufgeklappten Gebrauchsstellung unterseitig an dem schwenkbaren Tischplattensegment und an dem zentralen Tischplattensegment befestigt, bspw. angeschraubt, sind. Besonders bevorzugt sind dazu Schwenkscharniere, deren Schwenkflansche, wenn diese um eine gemeinsame Drehachse in einer um 180° zueinander verdrehten Lage sind, zugleich in einer gemeinsamen, für den Anschluss der Tischplattensegmente geeigneten Ebene liegen.
  • Gemäß einem weiteren, auch selbstständigen Aspekt der Erfindung besteht die Möglichkeit, dass die Verbindungseinheit eine Mehrzahl von Tischbeinen aufweist, die in einer Projektion in verschiedene, insbesondere von gleichen Umfangswinkeln beabstandete, Radialrichtungen weisen. Dies bringt den Vorteil, dass die Verbindungseinheit dadurch selbstständig standfähig wird, ohne dass es dazu einer Abstützung durch Tischbeine unterhalb von in Tischplattenebene befindlicher schwenkbarer Tischplattensegmente bedarf. Bei einer entsprechend stabilen Ausgestaltung eröffnet dies gebrauchsvorteilhaft die Möglichkeit, dass der Tisch auch dann noch standfähig bleibt, wenn entweder alle oder gegebenenfalls nur ein Teil der schwenkbaren Tischplattensegmente in ihre untere platzsparende Lage abgesenkt sind. Wenn die selbstständig standfähige Verbindungseinheit, wie vorangehend erläutert, ein zentrales Tischplattensegment besitzt, bleibt dieses auch noch nach Absenken der schwenkbaren Tischplattensegmente als Tischfläche vorhanden. Erfindungsgemäß kann der Tisch somit auf vielfältige Weise an wechselnde Anforderungen hinsichtlich des Bedarfs an Tischfläche und des Platzangebotes angepaßt werden. Es kommt hinzu, dass durch eine selbstständig standfähige Verbindungseinheit auch die Handhabung des Tisches verbessert wird, indem beim Auf- und Abbau bzw. bei einer Verstellung von schwenkbaren Tischplattensegmenten und deren Tischbeinen nicht die Gefahr des Umstürzens besteht. In diesem Zusammenhang besteht ferner die Möglichkeit, dass die Anzahl der an der Verbindungseinheit vorgesehenen Tischbeine der Anzahl der schwenkbaren Tischplattensegmente entspricht. Hierbei läßt sich eine besonders standfeste Anordnung dadurch erreichen, dass die Tischbeine der Verbindungseinheit in Radialrichtungen weisen, welche Winkelhalbierende bezüglich der Umfangswinkel sind, die von den Radialrichtungen der Tischbeine an den schwenkbaren Tischplattensegmenten berandet werden.
  • Zur zweckmäßigen Weiterbildung besteht weiter die Möglichkeit, dass die Verbindungseinheit eine zentrale Aufnahme, insbesondere ein mit einer Öffnung in dem zentralen Tischplattensegment fluchtendes Aufnahmerohr, zur Halterung eines Sonnenschirmes (oder dergleichen) aufweist. Betreffend die Gelenkverbindung des Tischbeines des schwenkbaren Tischplattensegmentes kann vorgesehen sein, dass diese als Gabelgelenk ausgebildet ist und mittels eines insbesondere verliersicher angebundenen Steckbolzens arretierbar ist, indem der Steckbolzen durch in zumindest einer Arretierstellung fluchtende Öffnungen des Tischbeins auf beiden Gelenkseiten des Gabelgelenkes hindurchführbar ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die beigefügten Figuren, welche ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel zeigen, näher beschrieben. Darin zeigt:
  • 1 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Tisches in einer bevorzugten Ausführungsform, mit schwenkbaren, in Tischplattenebene geschwenkten Tischplattensegmenten;
  • 2 eine Seitenansicht nach Blickrichtung II in 1;
  • 3 eine Seitenansicht in Blickrichtung III nach 1;
  • 4 eine Draufsicht in Blickrichtung IV nach 1;
  • 5 eine Unteransicht in Blickrichtung V nach 1;
  • 6 eine Draufsicht auf den mit Bezug auf die 1 bis 5 beschriebenen Tisch (entsprechend Blickrichtung IV nach 1), jedoch mit aus der Tischplattenebene nach unten abgeschwenkten Tischplattensegmenten;
  • 7 eine Seitenansicht in Blickrichtung VII nach 6;
  • 8 eine Seitenansicht in Blickrichtung VIII nach 6 und
  • 9a9c einen Teilschnitt entlang Schnittlinie IX – IX nach 4, wobei die Darstellungen a bis c verschiedene Schritte beim Herabschwenken eines Tischplattensegmentes zeigen.
  • 1 zeigt perspektivisch den erfindungsgemäßen Tisch 1 in einer bevorzugten Ausführungsform. Dieser weist ein zentrales Tischplattensegment 2 und drei hieran unterseitig mittels Schwenkverbindung angeschlossene, d. h. schwenkbare Tischplattensegmente 3 auf. In der Darstellung gemäß den 1 bis 5 liegen das zentrale Tischplattensegment 2 und die schwenkbaren Tischplattensegmente 3 in einer gemeinsamen Ebene, welche als Tischplattenebene T bezeichnet wird. Das zentrale Tischplattensegment 2 weist in dem Beispiel eine bei genauer Betrachtung insgesamt sechs-eckige Randkontur auf, wobei in Umfangsrichtung jede zweite Randkante gegenüber den verbleibenden um ein Mehrfaches länger ist, so dass in Näherung quasi von einer dreieckigen, seitensymmetrischen Grundform mit abgestumpften Ecken zu sprechen ist. Wie in Verbindung mit den 2 bis 5 weiter deutlich wird, ist an je einer der drei längeren Randkanten 4 des zentralen Tischplattensegments 2 je ein schwenkbares Tischplattensegment 3 mittels zweier Schwenkscharniere 5 schwenkbar angebracht, in dem gewählten Beispiel angeschraubt. Durch die Anordnung der Schwenkscharniere 5 wird in Verbindung mit der gezeigten seitlichen Anlage der Randkanten 4 gegen jeweils zugeordnete Randkanten 6 der schwenkbaren Tischplattensegmente 2 ein Drehanschlag gebildet, so dass die Tischplattensegmente 2 ausgehend von der bspw. in 1 gezeigten Lage in der Tischplattenebene T nur nach unten geschwenkt werden können. Dieser Drehanschlag bewirkt in der in 1 dargestellten Gebrauchsstellung eine Stabilisierung des Übergangs zwischen den in dem gewählten Beispiel jeweils aus Holz gefertigten Tischplattensegmenten 2 und 3. Entsprechend den zuvor beschriebenen Merkmalen sind die drei schwenkbaren Tischplattensegmente 3 in Tischplattenebene T, die mit der Zeichenebene von 4 zusammenfällt (bzw. parallel zu dieser liegt), bezüglich eines Mittelpunkts M an dem zentralen Tischplattensegment 2 in drei Radialrichtungen R gelenkig angeschlossen. Jeweils benachbarte Radialrichtungen R schliessen einen gleich grossen Umfangswinkel, in dem gezeigten Beispiel einen Umfangswinkel von 120°, ein. Insgesamt wird von den Tischplattensegmenten 2 und 3 eine durchgehende Tischfläche gebildet, deren Aussenkontur symmetrisch sternförmig verläuft, bzw. insgesamt mit einem gleichseitigen Dreieck mit abgerundeten Ecken und konkaven Seiten vergleichbar ist. Ausgehend von der gelenkig angeschlossenen Randkante 6 weisen die schwenkbaren Tischplattensegmente 3 eine längliche Erstreckung unter zunächst schwacher Verjüngung bis hin zu einem etwa halbkreisförmig abgerundeten Endbereich 7 auf. Nach der Erfindung besteht jedoch auch die Möglichkeit einer abweichenden Formgebung der Tischplattensegmente 2, 3 und einer abweichenden Anzahl von schwenkbaren Tischplattensegmenten 3.
  • 5 verdeutlicht, dass an das zentrale Tischplattensegment 2 unterseitig ein Flansch 8 abgeschraubt ist, von welchem drei hieran befestigte, bspw. angeschweißte, Tischbeine 9 ausgehen, die zu ihren freien Enden in einer Projektion auf die Tischplattenebene T in drei verschiedene, in Umfangsrichtung von gleichen Umfangswinkeln beabstandete Radialrichtungen weisen, d. h. insgesamt ein dreieckig pyramidenartiges Gestell ergeben. Zur Stabilisierung sind zwischen je zwei benachbarten Tischbeinen 9 jeweils horizontal, zueinander parallel angeordnete Streben 10, 11 vorgesehen. In dem gewählten Beispiel weisen die Tischbeine 9 in Radialrichtungen, welche Winkelhalbierende bezüglich der Umfangswinkel sind, die von den Radialrichtungen R der schwenkbaren Tisch plattensegmente 3 berandet werden. Das zentrale Tischplattensegment 2 bildet mit den angeschlossenen Tischbeinen 9 im Wesentlichen eine zentrale, selbstständig standfähige Baugruppe des Tisches 1, die im Rahmen der Erfindung bzgl. der hieran gelenkig angeschlossenen Tischplattensegmente 3 als Verbindungseinheit 12 bezeichnet wird. Diese weist in dem gezeigten Beispiel außerdem ein mit einer Öffnung 13 in dem zentralen Tischplattensegment 2 fluchtendes Aufnahmerohr 14 zur Halterung eines Sonnenschirmes oder dergleichen auf. Die Länge des Aufnahmerohres 14 ist in dem Beispiel so bemessen, dass es nicht ganz bis zum Boden reicht. Im Bereich seines unteren Endes ist ein Bolzen 15 durch zwei fluchtende Bohrungen 16 in dem Rohrmantel gesteckt und kann hier bspw. durch einen Splint, eine Mutter oder dergleichen gesichert sein. Der Bolzen 15 bewirkt, dass der Stiel eines Sonnenschirms oder dergleichen nicht bis zum Boden gelangen kann, so dass eine Verschmutzung bspw. durch Erdboden nicht möglich ist.
  • Hinsichtlich der schwenkbaren Tischplattensegmente 3 ist vorgesehen, dass an diesen in dem jeweils radial äußeren Endbereich 7, d. h. radial beabstandet von der Verbindungseinheit 12, je ein weiteres Tischbein 17 angeschlossen ist. Dazu ist an der Unterseite der Tischplattensegmente 3 je ein Flansch 18 angeschraubt, an welchen ein Trägerabschnitt 19 senkrecht abstehend angebracht, vorliegend angeschweißt ist (vgl. speziell 1 bis 3). Dieser wird in Längsrichtung überlappend von zwei Trägern 20 umgriffen, die zu ihrem gegenüberliegenden Ende (Fussende) bzgl. einer gedachten Mittenebene symmetrisch divergieren, um für das Tischbein 17 einen stabilen Fuss zu bilden. Zusätzlich ist zur Versteifung vor den divergierenden Enden eine Verbindung 21 angebracht. In dem Beispiel handelt es sich bei dem Trägerabschnitt 19 und den Trägern 20 um ein übliches Hohlprofil mit Rechteckquerschnitt, alternativ können aber auch Hohl- oder Vollprofile mit abweichendem Querschnitt bspw. Rundprofile Anwendung finden. In dem Überlappungsbereich sind der Trägerabschnitt 19 und die Träger 20 mit einer arretierbaren Gelenkverbindung verbunden. Diese weist einen Gelenkbolzen 22 auf, welcher durch fluchtende Bohrungen in dem Trägerabschnitt 19 und den Trägern 20 hindurchgesteckt und in dieser Einsteckposition bspw. durch abgekröpfte Enden, einen Splint, eine Sicherungsmutter oder dergleichen dauerhaft gegen Lösen gesichert ist. In gewissem Längsabstand sind in dem Trägerabschnitt 19 und den Trägern 20 weitere, in der Gebrauchsstellung der 1 bis 5 ebenfalls fluchtende Bohrungen eingebracht, durch diese kann ein Arretierbolzen 23 hindurchgesteckt werden, so dass die gezeigte Ausrichtung des Tischbeins 17 gegen eine Verschwenkbewegung gesichert ist. Der Arretierbolzen 23 kann mit einer Kette oder dergleichen verliersicher bspw. an einem Träger 20 gehalten sein und nach dem Einstecken in an sich bekannter Weise zeitweise gegen ein unkontrolliertes Herausrutschen gesichert werden. Die vorgenannte Gelenkverbindung ist dazu geeignet, um das Tischbein 17 aus der in den 1 bis 5 gezeigten Lage nach Entriegelung gegen die Unterseite der schwenkbaren Tischplattensegmente 3 anzuklappen, wobei die Träger 20 (je nach Länge) in einer praktisch parallelen Ausrichtung gegen einen leistenartigen Anschlag 24 treten können. Die Tischplattensegmente 3 können dann gemeinsam mit den Tischbeinen 17 abgeschwenkt werden.
  • Die 6 bis 8 zeigen eine platzsparende Gebrauchsstellung des mit Bezug auf die 1 bis 5 beschriebenen Tisches 1, in der die drei schwenkbaren Tischplattensegmente 3 entsprechend bis in eine untere, zu der Tischplattenebene T senkrechte Lage abgeschwenkt sind.
  • Die 9a bis 9c zeigen in einem Teilschnitt entlang der Schnittlinie IX-IX nach 4 verschiedene Schritte beim Herabschwenken eines schwenkbaren Tischplattensegments 3. 9a betrifft den auch mit Bezug auf die 1 bis 5 beschriebenen Gebrauchszustand, in welchem das im Schnitt dargestellte schwenkbare Tischplattensegment 3 aufgeklappt ist, d. h. in bzw. parallel zu der Tischplattenebene T läuft. In der Darstellung als Teilschnitt ist das zentrale Tischplattensegment 2 der Verbindungseinheit 12 ausschnittsweise, d. h. nur insoweit gezeigt, wie dies zum Verständnis der beschriebenen Klappfunktion notwendig ist. Es wird deutlich, dass das zentrale Tischplattensegment 2 bzw. die Verbindungseinheit 12 mit den Trägern 20 des Tischbeins 17 mittels einer Gelenkkette mit zwei Gelenken verbunden ist. Das eine Gelenk wird von den Schwenkscharnieren 5 gebildet, während das zweite Gelenk an dem Tischbein 17 vorhanden ist und nachfolgend näher beschrieben wird. Der mit dem Flansch 18 an dem Tischplattensegment 3 befestigte Trägerabschnitt 19 weist eine untere Bohrung 25 auf, die mit Bohrungen in dem dahinter liegenden Träger 20 (und in dem oberhalb der Zeichenebene liegenden und daher nicht dargestellten weiteren Träger 20) fluchtet. Durch diese ist ein Gelenkbolzen 22 hindurchgesteckt und gegen Verschieben gesichert. Etwas oberhalb der Bohrung 25 und dazu leicht nach radial innen versetzt ist eine weitere Bohrung 26 in dem Träger 19 vorgesehen, die in der gezeigten Gebrauchsstellung ebenfalls mit korrespondierenden Bohrungen in den Trägern 20 fluchtet. Durch diese ist ein Arretierbolzen 23 gesteckt, der lösbar gegen Verschieben gesichert ist. Durch die beiden beabstandeten Bolzen 22 und 23 wird eine drehsteife Verbindung erhalten, so dass das Tischplattensegment 3 sicher abgestützt wird. Die Erfindung ist dabei nicht auf den im Ausführungsbeispiel gewählten Abstand zwischen dem Tischplattensegment 3 und den Bolzen 22, 23 beschränkt, sondern es besteht u. a. auch die Möglichkeit, dass das beschriebene Gelenk des Tischbeins 17 unmittelbar unterhalb bzw. an dem Tischplattensegment 3 oder bspw. auch in noch tieferer Lage vorgesehen wird.
  • 9b zeigt einen Zwischenschritt, bei dem der Arretierbolzen 23 zur Entriegelung des Gelenks zunächst entnommen und dann die beiden parallel verbundenen Träger 20 um den Gelenkbolzen 22 von unten gegen das schwenkbare Tischplattensegment 3 angeklappt wurden. In dem gewählten Beispiel ist die Länge der Träger 20 so bemessen, dass es nicht zu einer Anlage gegen den Anschlag 24 kommt, was sich aber erkennbar durch eine größere Länge der Träger 20 erreichen ließe. Zur Fixierung der in 9b gezeigten Schwenklage der Träger 20 des Tischbeins 17 ist der Arretierbolzen 23 nach der Schwenkbewegung erneut in die Bohrung 26 eingesteckt worden, die nun nicht mehr in Überlappung zu dem Träger 19, sondern in Projektion dazu angrenzend liegt, so dass bzgl. des Drehbolzens 22 ebenfalls ein Drehformschluss bzgl. der zu sichernden Drehrichtung resultiert.
  • 9c zeigt als weiteren, den 6 bis 8 zugeordneten Gebrauchszustand, dass das schwenkbare Tischplattensegment 3 gemeinsam mit dem hieran eingeklappten Tischbein aus der Tischebene T um die Schwenkscharniere 5 um eine Vierteldrehung nach unten, d. h. bis in eine senkrechte Lage, abgeschwenkt wurde. Zur Fixierung dieser senkrechten Lage können geeignete Befestigungsmittel zur Herstellung einer zeitweisen unteren Verbindung zwischen Tischplattensegmenten (oder bspw. Trägern 19) und Verbindungseinheit 12 vorgesehen sein. Es ist ersichtlich, dass von dieser Stellung ausgehend das Aufklappen und Abstützen des Tischplattensegments 3 mit den vorangehend beschriebenen Schritten in umgekehrter Reihenfolge erfolgen kann.
  • Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (10)

  1. Tisch, aufweisend eine Mehrzahl von Tischplattensegmenten und eine Verbindungseinheit, wobei Tischplattensegmente an der Verbindungseinheit in einer Tischplattenebene in verschiedene Richtungen weisend mittels Schwenkverbindung angeschlossen sind, wobei die schwenkbaren Tischplattensegmente mittels ihrer Schwenkverbindung aus der Tischplattenebene in eine untere Lage, insbesondere bis zumindest in eine untere zu der Tischplattenebene senkrechte Lage, schwenkbar sind, und wobei die schwenkbaren Tischplattensegmente von der Verbindungseinheit beabstandet zumindest ein Tischbein aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass an den Tischbeinen (17) der schwenkbaren Tischplattensegmente (3) zum Anklappen gegen die Unterseite der schwenkbaren Tischplattensegmente eine Gelenkverbindung vorgesehen ist.
  2. Tisch nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass drei schwenkbare Tischplattensegmente (3) vorgesehen sind.
  3. Tisch nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass in Tischplattenebene (T) jeweils benachbarte Richtungen, insbesondere Radialrichtungen (R), in denen schwenkbare Tischplattensegmente (3) an der Verbindungseinheit (12) angeschlossen sind, miteinander jeweils einen gleich großen Umfangswinkel einschließen.
  4. Tisch nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass an schwenkbaren Tischplattensegmenten (3) in Tischplattenebene (T) in einer Projektion der radiale Abstand (a) zwischen der Schwenkachse der Schwenkverbindung und der Gelenkverbindung des Tischbeins größer als oder gleich dem Abstand (b) zwischen dem freien Ende des Tischbeins (17) und dessen Gelenkverbindung ist.
  5. Tisch nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinheit (12) zumindest ein an die schwenkbaren Tischplattensegmente (3) radial innen bzgl. der Tischfläche bündig anschließendes zentrales Tischplattensegment (2) aufweist.
  6. Tisch nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinheit (12) eine Mehrzahl von Tischbeinen (9) aufweist, die in einer Projektion in verschiedene, insbesondere von gleichen Umfangswinkeln beabstandete, Radialrichtungen weisen.
  7. Tisch nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der an der Verbindungseinheit (12) vorgesehenen Tischbeine (9) der Anzahl der schwenkbaren Tischplattensegmente (3) entspricht.
  8. Tisch nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischbeine (9) der Verbindungseirheit (12) in Radialrichtungen weisen, welche Winkelhalbierende bezüglich der Umfangswinkel sind, die von den Radialrichtungen (R) der Tischbeine (17) an den schwenkbaren Tischplattensegmenten (3) berandet werden.
  9. Tisch nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinheit (12) eine zentrale Aufnahme, insbesondere ein mit einer Öffnung (13) in dem zentralen Tischplattensegment (2) fluchtendes Aufnahmerohr (14), zur Halterung eines Sonnenschirmes aufweist.
  10. Tisch nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung des Tischbeins (17) des schwenkbaren Tischplattensegments (3) als Gabelgelenk ausgebildet ist und mittels eines verliersicher angebundenen Arretierbolzens (23) arretierbar ist, indem der Arretierbolzen durch in Arretierstellung fluchtende Öffnungen des Tischbeins (17) auf beiden Gelenkseiten hindurchführbar ist.
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