Ausgehend
davon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Tisch der
eingangs genannten Art gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden, so dass
insbesondere die vorgenannten Nachteile vermieden werden.
Diese
Aufgabe ist nach der Erfindung zunächst und im Wesentlichen dadurch
gelöst,
dass an den Tischbeinen der schwenkbaren Tischplattensegmente zum
Anklappen gegen die Unterseite der schwenkbaren Tischplattensegmente
eine Gelenkverbindung vorgesehen ist. Dies ermöglicht, dass zum Abschwenken
der Tischplattensegmente aus der Tischplattenebene die hieran angebrachten Tischbeine
zuvor um ihre Gelenkverbindung einfach gegen die Unterseite der schwenkbaren
Tischplattensegmente angeklappt und in dieser Stellung gemeinsam
mit dem Tischplattensegment mittels dessen Schwenkverbindung abgeschwenkt
werden können.
Zusätzlich
zu dem geringen Aufwand ist hier von Vorteil, dass die Tischbeine
zu jeder Zeit an dem Tisch verliersicher gehalten sind. Unter der
Tischplattenebene wird im Sinne der Erfindung eine Ebene verstanden,
in bzw. parallel zu der die schwenkbaren Tischplattensegmente in
einer aufgeklappten Position gemeinsam eine Tischfläche bilden.
In dieser Tischplattenebene können
die schwenkbaren Tischplattensegmente vorzugsweise bezüglich eines
Mittelpunktes der Tischfläche
in verschiedene Radialrichtungen angeschlossen sein, so dass auch
abhängig
von der Kontur der schwenkbaren Tischplattensegmente in deren in
Tischplattenebene hochgeklappten Position eine insgesamt vorzugsweise sternförmige, polygonartige
oder dergleichen Tischfläche
resultiert. In dieser aufgeklappten Gebrauchsstellung wird somit
eine große,
zu der Bodenaufstellfläche
des Tisches bevorzugt parallele Tischfläche erreicht, in welcher die
schwenkbaren Tischplattensegmente durch ihre beim Aufschwenken ausgeklappten
Tischbeine abgestützt
sind. Andererseits wird nach dem Anklappen der Tischbeine gegen
die Tischplattensegmente und gemeinsamem Abschwenken eine platzsparende
und verliersichere Anordnung erreicht. Bevorzugt ist weiter, dass
drei oder mehr schwenkbare Tischplattensegmente vorgesehen sind.
Alternativ oder kombinativ besteht ferner die Möglichkeit, dass in Tischplattenebene
jeweils benachbarte Richtungen, insbesondere Radialrichtungen, in
denen schwenkbare Tischplattensegmente an der Verbindungseinheit
angeschlossen sind, miteinander jeweils einen gleich großen Umfangswinkel
einschliessen. Dies erweist sich von Vorteil auch hinsichtlich der
dann möglichen
symmetrischen Anordnung von Sitzmöbeln, bspw. Stühlen oder
Sitzbänken,
mit gleichen Abmessungen, wie diese auch bei sog. Festzelt-Garnituren gebräuchlich sind.
Je nach Anzahl und Anschlussrichtung an die Verbindungseinheit und
Formgebung der Tischplattensegmente wird in deren aufgeklapptem
Gebrauchszustand eine vorzugsweise durchgehende Tischfläche mit
mehrfach eingebuchteter Kontur, d. h. gegenüber bspw. einer Kreis- oder Rechteckform verlängertem
Tischrand für
eine entsprechend größere Personenzahl
erreicht. Des Weiteren ist bevorzugt, dass an schwenkbaren Tischplattensegmenten in
Tischplattenebene in einer Projektion der radiale Abstand zwischen
der Schwenkachse der Schwenkverbindung und der Gelenkverbindung
des Tischbeins geringfügig
größer als
oder etwa gleich dem Abstand zwischen dem freien Ende des Tischbeins und
dessen Gelenkverbindung ist. In diesem Zusammenhang bevorzugt ist
auch, dass an dem schwenkbaren Tischplattensegment das Tischbein
im Bereich des freien Endes, d. h. in bzgl. der Radial- bzw. Erstreckungsrichtung
des Tischplattensegments großem
Abstand von der mit der Verbindungseinheit gebildeten Schwenkverbindung
angebracht ist. Zweckmäßig wird
dadurch eine gute Ausnutzung der Abmessungen bzw. radialen Erstreckung
der schwenkbaren Tischplattensegmente im Hinblick auf die Länge der
Tischbeine bzw. möglichen
Höhe der
Tischfläche
erreicht. Darüber
hinaus ist bevorzugt, dass die Verbindungseinheit zumindest ein
an die schwenkbaren Tischplattensegmente radial innen bzgl. der Tischfläche bündig anschliessendes,
zentrales Tischplattensegment aufweist. Dieses kann quasi in horizontaler
Gebrauchsstellung der schwenkbaren Tischplattensegmente dazu dienen,
einen je nach Anordnung und Formgebung zwischen ihnen verbleibenden
Zwischenraum auszufüllen,
so dass auch hier eine durchgängige
Tischfläche
gebildet wird. Das zentrale Tischplattensegment kann auch insoweit
von Bedeutung sein, als dessen Ränder
je nach Ausgestaltung der Schwenkverbindung einen die Schwenkbewegung
in Tischplattenebene darüber
hinaus begrenzenden Drehanschlag für die schwenkbaren Tischplattensegmente
bilden können.
Beispielsweise läßt sich
dies erreichen, indem als Schwenkverbindung des Tischplattensegments
ein oder mehrere Schwenkscharniere vorgesehen sind, deren Schwenkflansche
geeignet jeweils bzgl. der aufgeklappten Gebrauchsstellung unterseitig
an dem schwenkbaren Tischplattensegment und an dem zentralen Tischplattensegment
befestigt, bspw. angeschraubt, sind. Besonders bevorzugt sind dazu Schwenkscharniere,
deren Schwenkflansche, wenn diese um eine gemeinsame Drehachse in
einer um 180° zueinander
verdrehten Lage sind, zugleich in einer gemeinsamen, für den Anschluss
der Tischplattensegmente geeigneten Ebene liegen.
Gemäß einem
weiteren, auch selbstständigen
Aspekt der Erfindung besteht die Möglichkeit, dass die Verbindungseinheit
eine Mehrzahl von Tischbeinen aufweist, die in einer Projektion
in verschiedene, insbesondere von gleichen Umfangswinkeln beabstandete,
Radialrichtungen weisen. Dies bringt den Vorteil, dass die Verbindungseinheit
dadurch selbstständig
standfähig
wird, ohne dass es dazu einer Abstützung durch Tischbeine unterhalb von
in Tischplattenebene befindlicher schwenkbarer Tischplattensegmente
bedarf. Bei einer entsprechend stabilen Ausgestaltung eröffnet dies
gebrauchsvorteilhaft die Möglichkeit,
dass der Tisch auch dann noch standfähig bleibt, wenn entweder alle
oder gegebenenfalls nur ein Teil der schwenkbaren Tischplattensegmente
in ihre untere platzsparende Lage abgesenkt sind. Wenn die selbstständig standfähige Verbindungseinheit,
wie vorangehend erläutert,
ein zentrales Tischplattensegment besitzt, bleibt dieses auch noch
nach Absenken der schwenkbaren Tischplattensegmente als Tischfläche vorhanden.
Erfindungsgemäß kann der
Tisch somit auf vielfältige
Weise an wechselnde Anforderungen hinsichtlich des Bedarfs an Tischfläche und
des Platzangebotes angepaßt
werden. Es kommt hinzu, dass durch eine selbstständig standfähige Verbindungseinheit auch
die Handhabung des Tisches verbessert wird, indem beim Auf- und
Abbau bzw. bei einer Verstellung von schwenkbaren Tischplattensegmenten
und deren Tischbeinen nicht die Gefahr des Umstürzens besteht. In diesem Zusammenhang
besteht ferner die Möglichkeit,
dass die Anzahl der an der Verbindungseinheit vorgesehenen Tischbeine der
Anzahl der schwenkbaren Tischplattensegmente entspricht. Hierbei
läßt sich
eine besonders standfeste Anordnung dadurch erreichen, dass die
Tischbeine der Verbindungseinheit in Radialrichtungen weisen, welche
Winkelhalbierende bezüglich
der Umfangswinkel sind, die von den Radialrichtungen der Tischbeine
an den schwenkbaren Tischplattensegmenten berandet werden.
Zur
zweckmäßigen Weiterbildung
besteht weiter die Möglichkeit,
dass die Verbindungseinheit eine zentrale Aufnahme, insbesondere
ein mit einer Öffnung
in dem zentralen Tischplattensegment fluchtendes Aufnahmerohr, zur
Halterung eines Sonnenschirmes (oder dergleichen) aufweist. Betreffend
die Gelenkverbindung des Tischbeines des schwenkbaren Tischplattensegmentes
kann vorgesehen sein, dass diese als Gabelgelenk ausgebildet ist
und mittels eines insbesondere verliersicher angebundenen Steckbolzens
arretierbar ist, indem der Steckbolzen durch in zumindest einer
Arretierstellung fluchtende Öffnungen
des Tischbeins auf beiden Gelenkseiten des Gabelgelenkes hindurchführbar ist.
Die
Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die beigefügten Figuren,
welche ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
zeigen, näher
beschrieben. Darin zeigt:
1 eine
perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Tisches in einer bevorzugten
Ausführungsform,
mit schwenkbaren, in Tischplattenebene geschwenkten Tischplattensegmenten;
2 eine
Seitenansicht nach Blickrichtung II in 1;
3 eine
Seitenansicht in Blickrichtung III nach 1;
4 eine
Draufsicht in Blickrichtung IV nach 1;
5 eine
Unteransicht in Blickrichtung V nach 1;
6 eine
Draufsicht auf den mit Bezug auf die 1 bis 5 beschriebenen
Tisch (entsprechend Blickrichtung IV nach 1), jedoch
mit aus der Tischplattenebene nach unten abgeschwenkten Tischplattensegmenten;
7 eine
Seitenansicht in Blickrichtung VII nach 6;
8 eine
Seitenansicht in Blickrichtung VIII nach 6 und
9a – 9c einen
Teilschnitt entlang Schnittlinie IX – IX nach 4,
wobei die Darstellungen a bis c verschiedene Schritte beim Herabschwenken
eines Tischplattensegmentes zeigen.
1 zeigt
perspektivisch den erfindungsgemäßen Tisch 1 in
einer bevorzugten Ausführungsform.
Dieser weist ein zentrales Tischplattensegment 2 und drei
hieran unterseitig mittels Schwenkverbindung angeschlossene, d.
h. schwenkbare Tischplattensegmente 3 auf. In der Darstellung
gemäß den 1 bis 5 liegen
das zentrale Tischplattensegment 2 und die schwenkbaren
Tischplattensegmente 3 in einer gemeinsamen Ebene, welche
als Tischplattenebene T bezeichnet wird. Das zentrale Tischplattensegment 2 weist
in dem Beispiel eine bei genauer Betrachtung insgesamt sechs-eckige
Randkontur auf, wobei in Umfangsrichtung jede zweite Randkante gegenüber den
verbleibenden um ein Mehrfaches länger ist, so dass in Näherung quasi
von einer dreieckigen, seitensymmetrischen Grundform mit abgestumpften
Ecken zu sprechen ist. Wie in Verbindung mit den 2 bis 5 weiter
deutlich wird, ist an je einer der drei längeren Randkanten 4 des
zentralen Tischplattensegments 2 je ein schwenkbares Tischplattensegment 3 mittels
zweier Schwenkscharniere 5 schwenkbar angebracht, in dem
gewählten
Beispiel angeschraubt. Durch die Anordnung der Schwenkscharniere 5 wird
in Verbindung mit der gezeigten seitlichen Anlage der Randkanten 4 gegen
jeweils zugeordnete Randkanten 6 der schwenkbaren Tischplattensegmente 2 ein
Drehanschlag gebildet, so dass die Tischplattensegmente 2 ausgehend
von der bspw. in 1 gezeigten Lage in der Tischplattenebene
T nur nach unten geschwenkt werden können. Dieser Drehanschlag bewirkt
in der in 1 dargestellten Gebrauchsstellung
eine Stabilisierung des Übergangs
zwischen den in dem gewählten
Beispiel jeweils aus Holz gefertigten Tischplattensegmenten 2 und 3.
Entsprechend den zuvor beschriebenen Merkmalen sind die drei schwenkbaren
Tischplattensegmente 3 in Tischplattenebene T, die mit
der Zeichenebene von 4 zusammenfällt (bzw. parallel zu dieser
liegt), bezüglich
eines Mittelpunkts M an dem zentralen Tischplattensegment 2 in
drei Radialrichtungen R gelenkig angeschlossen. Jeweils benachbarte
Radialrichtungen R schliessen einen gleich grossen Umfangswinkel,
in dem gezeigten Beispiel einen Umfangswinkel von 120°, ein. Insgesamt
wird von den Tischplattensegmenten 2 und 3 eine
durchgehende Tischfläche
gebildet, deren Aussenkontur symmetrisch sternförmig verläuft, bzw. insgesamt mit einem
gleichseitigen Dreieck mit abgerundeten Ecken und konkaven Seiten
vergleichbar ist. Ausgehend von der gelenkig angeschlossenen Randkante 6 weisen
die schwenkbaren Tischplattensegmente 3 eine längliche
Erstreckung unter zunächst
schwacher Verjüngung
bis hin zu einem etwa halbkreisförmig
abgerundeten Endbereich 7 auf. Nach der Erfindung besteht
jedoch auch die Möglichkeit
einer abweichenden Formgebung der Tischplattensegmente 2, 3 und
einer abweichenden Anzahl von schwenkbaren Tischplattensegmenten 3.
5 verdeutlicht,
dass an das zentrale Tischplattensegment 2 unterseitig
ein Flansch 8 abgeschraubt ist, von welchem drei hieran
befestigte, bspw. angeschweißte,
Tischbeine 9 ausgehen, die zu ihren freien Enden in einer
Projektion auf die Tischplattenebene T in drei verschiedene, in
Umfangsrichtung von gleichen Umfangswinkeln beabstandete Radialrichtungen
weisen, d. h. insgesamt ein dreieckig pyramidenartiges Gestell ergeben.
Zur Stabilisierung sind zwischen je zwei benachbarten Tischbeinen 9 jeweils
horizontal, zueinander parallel angeordnete Streben 10, 11 vorgesehen.
In dem gewählten
Beispiel weisen die Tischbeine 9 in Radialrichtungen, welche
Winkelhalbierende bezüglich
der Umfangswinkel sind, die von den Radialrichtungen R der schwenkbaren
Tisch plattensegmente 3 berandet werden. Das zentrale Tischplattensegment 2 bildet mit
den angeschlossenen Tischbeinen 9 im Wesentlichen eine
zentrale, selbstständig
standfähige
Baugruppe des Tisches 1, die im Rahmen der Erfindung bzgl.
der hieran gelenkig angeschlossenen Tischplattensegmente 3 als
Verbindungseinheit 12 bezeichnet wird. Diese weist in dem
gezeigten Beispiel außerdem
ein mit einer Öffnung 13 in
dem zentralen Tischplattensegment 2 fluchtendes Aufnahmerohr 14 zur Halterung
eines Sonnenschirmes oder dergleichen auf. Die Länge des Aufnahmerohres 14 ist
in dem Beispiel so bemessen, dass es nicht ganz bis zum Boden reicht.
Im Bereich seines unteren Endes ist ein Bolzen 15 durch
zwei fluchtende Bohrungen 16 in dem Rohrmantel gesteckt
und kann hier bspw. durch einen Splint, eine Mutter oder dergleichen
gesichert sein. Der Bolzen 15 bewirkt, dass der Stiel eines
Sonnenschirms oder dergleichen nicht bis zum Boden gelangen kann,
so dass eine Verschmutzung bspw. durch Erdboden nicht möglich ist.
Hinsichtlich
der schwenkbaren Tischplattensegmente 3 ist vorgesehen,
dass an diesen in dem jeweils radial äußeren Endbereich 7,
d. h. radial beabstandet von der Verbindungseinheit 12,
je ein weiteres Tischbein 17 angeschlossen ist. Dazu ist
an der Unterseite der Tischplattensegmente 3 je ein Flansch 18 angeschraubt,
an welchen ein Trägerabschnitt 19 senkrecht
abstehend angebracht, vorliegend angeschweißt ist (vgl. speziell 1 bis 3).
Dieser wird in Längsrichtung überlappend
von zwei Trägern 20 umgriffen,
die zu ihrem gegenüberliegenden
Ende (Fussende) bzgl. einer gedachten Mittenebene symmetrisch divergieren,
um für
das Tischbein 17 einen stabilen Fuss zu bilden. Zusätzlich ist
zur Versteifung vor den divergierenden Enden eine Verbindung 21 angebracht.
In dem Beispiel handelt es sich bei dem Trägerabschnitt 19 und
den Trägern 20 um
ein übliches
Hohlprofil mit Rechteckquerschnitt, alternativ können aber auch Hohl- oder Vollprofile
mit abweichendem Querschnitt bspw. Rundprofile Anwendung finden.
In dem Überlappungsbereich
sind der Trägerabschnitt 19 und
die Träger 20 mit
einer arretierbaren Gelenkverbindung verbunden. Diese weist einen Gelenkbolzen 22 auf,
welcher durch fluchtende Bohrungen in dem Trägerabschnitt 19 und
den Trägern 20 hindurchgesteckt
und in dieser Einsteckposition bspw. durch abgekröpfte Enden,
einen Splint, eine Sicherungsmutter oder dergleichen dauerhaft gegen Lösen gesichert
ist. In gewissem Längsabstand
sind in dem Trägerabschnitt 19 und
den Trägern 20 weitere,
in der Gebrauchsstellung der 1 bis 5 ebenfalls
fluchtende Bohrungen eingebracht, durch diese kann ein Arretierbolzen 23 hindurchgesteckt werden,
so dass die gezeigte Ausrichtung des Tischbeins 17 gegen
eine Verschwenkbewegung gesichert ist. Der Arretierbolzen 23 kann
mit einer Kette oder dergleichen verliersicher bspw. an einem Träger 20 gehalten
sein und nach dem Einstecken in an sich bekannter Weise zeitweise
gegen ein unkontrolliertes Herausrutschen gesichert werden. Die
vorgenannte Gelenkverbindung ist dazu geeignet, um das Tischbein 17 aus
der in den 1 bis 5 gezeigten Lage
nach Entriegelung gegen die Unterseite der schwenkbaren Tischplattensegmente 3 anzuklappen,
wobei die Träger 20 (je
nach Länge)
in einer praktisch parallelen Ausrichtung gegen einen leistenartigen
Anschlag 24 treten können.
Die Tischplattensegmente 3 können dann gemeinsam mit den
Tischbeinen 17 abgeschwenkt werden.
Die 6 bis 8 zeigen
eine platzsparende Gebrauchsstellung des mit Bezug auf die 1 bis 5 beschriebenen
Tisches 1, in der die drei schwenkbaren Tischplattensegmente 3 entsprechend
bis in eine untere, zu der Tischplattenebene T senkrechte Lage abgeschwenkt
sind.
Die 9a bis 9c zeigen
in einem Teilschnitt entlang der Schnittlinie IX-IX nach 4 verschiedene
Schritte beim Herabschwenken eines schwenkbaren Tischplattensegments 3. 9a betrifft
den auch mit Bezug auf die 1 bis 5 beschriebenen
Gebrauchszustand, in welchem das im Schnitt dargestellte schwenkbare
Tischplattensegment 3 aufgeklappt ist, d. h. in bzw. parallel
zu der Tischplattenebene T läuft.
In der Darstellung als Teilschnitt ist das zentrale Tischplattensegment 2 der Verbindungseinheit 12 ausschnittsweise,
d. h. nur insoweit gezeigt, wie dies zum Verständnis der beschriebenen Klappfunktion
notwendig ist. Es wird deutlich, dass das zentrale Tischplattensegment 2 bzw.
die Verbindungseinheit 12 mit den Trägern 20 des Tischbeins 17 mittels
einer Gelenkkette mit zwei Gelenken verbunden ist. Das eine Gelenk
wird von den Schwenkscharnieren 5 gebildet, während das zweite
Gelenk an dem Tischbein 17 vorhanden ist und nachfolgend
näher beschrieben
wird. Der mit dem Flansch 18 an dem Tischplattensegment 3 befestigte
Trägerabschnitt 19 weist
eine untere Bohrung 25 auf, die mit Bohrungen in dem dahinter
liegenden Träger 20 (und
in dem oberhalb der Zeichenebene liegenden und daher nicht dargestellten
weiteren Träger 20)
fluchtet. Durch diese ist ein Gelenkbolzen 22 hindurchgesteckt
und gegen Verschieben gesichert. Etwas oberhalb der Bohrung 25 und
dazu leicht nach radial innen versetzt ist eine weitere Bohrung 26 in
dem Träger 19 vorgesehen,
die in der gezeigten Gebrauchsstellung ebenfalls mit korrespondierenden
Bohrungen in den Trägern 20 fluchtet. Durch
diese ist ein Arretierbolzen 23 gesteckt, der lösbar gegen
Verschieben gesichert ist. Durch die beiden beabstandeten Bolzen 22 und 23 wird
eine drehsteife Verbindung erhalten, so dass das Tischplattensegment 3 sicher
abgestützt
wird. Die Erfindung ist dabei nicht auf den im Ausführungsbeispiel gewählten Abstand
zwischen dem Tischplattensegment 3 und den Bolzen 22, 23 beschränkt, sondern es
besteht u. a. auch die Möglichkeit,
dass das beschriebene Gelenk des Tischbeins 17 unmittelbar
unterhalb bzw. an dem Tischplattensegment 3 oder bspw.
auch in noch tieferer Lage vorgesehen wird.
9b zeigt
einen Zwischenschritt, bei dem der Arretierbolzen 23 zur
Entriegelung des Gelenks zunächst
entnommen und dann die beiden parallel verbundenen Träger 20 um
den Gelenkbolzen 22 von unten gegen das schwenkbare Tischplattensegment 3 angeklappt
wurden. In dem gewählten
Beispiel ist die Länge
der Träger 20 so
bemessen, dass es nicht zu einer Anlage gegen den Anschlag 24 kommt,
was sich aber erkennbar durch eine größere Länge der Träger 20 erreichen ließe. Zur
Fixierung der in 9b gezeigten Schwenklage der
Träger 20 des Tischbeins 17 ist
der Arretierbolzen 23 nach der Schwenkbewegung erneut in
die Bohrung 26 eingesteckt worden, die nun nicht mehr in Überlappung
zu dem Träger 19,
sondern in Projektion dazu angrenzend liegt, so dass bzgl. des Drehbolzens 22 ebenfalls
ein Drehformschluss bzgl. der zu sichernden Drehrichtung resultiert.
9c zeigt
als weiteren, den 6 bis 8 zugeordneten
Gebrauchszustand, dass das schwenkbare Tischplattensegment 3 gemeinsam
mit dem hieran eingeklappten Tischbein aus der Tischebene T um die
Schwenkscharniere 5 um eine Vierteldrehung nach unten,
d. h. bis in eine senkrechte Lage, abgeschwenkt wurde. Zur Fixierung
dieser senkrechten Lage können
geeignete Befestigungsmittel zur Herstellung einer zeitweisen unteren
Verbindung zwischen Tischplattensegmenten (oder bspw. Trägern 19)
und Verbindungseinheit 12 vorgesehen sein. Es ist ersichtlich,
dass von dieser Stellung ausgehend das Aufklappen und Abstützen des
Tischplattensegments 3 mit den vorangehend beschriebenen Schritten
in umgekehrter Reihenfolge erfolgen kann.
Alle
offenbarten Merkmale sind (für
sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird
hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.