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Die
Erfindung betrifft ein Kommunikationsgerät für sinnesbehinderte Personen
zur Übermittlung und
zum Empfang von Informationen als Grundlage einer direkten Kommunikation,
so zwischen taubblinden Personen, aber auch der direkten Kommunikation
zwischen taubblinden Personen und anderen, nicht taubblinden Personen.
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Personen,
die miteinander kommunizieren, bedienen sich jeweils einer bestimmten
Sprache. Personen, die sehen und/oder hören können, kommunizieren, indem
sie sich gegenseitig akustische und/oder optische Zeichen übermitteln.
Bei bestimmten Personen ist eine derartige Kommunikation jedoch
nicht möglich.
So können
beispielsweise taubblinde Personen weder sehen noch hören, so
dass eine akustische oder visuelle Kommunikation zwischen diesen
Personen und zu anderen Personen nicht möglich ist.
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Mit
den Entwicklungen der Blindenschrift, der Brailleschrift, genannt
nach seinem Erfinder Louis Braille und der Lormsprache für taubblinde
Personen, genannt nach dem Erfinder Hyronimus Lorm, sind Grundlagen
geschaffen worden, dass taubblinde Personen eine Hilfe zur Hand
haben, Informationen aufzunehmen bzw. weiterleiten zu können.
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Die
sich in den letzten Jahren vollzogene Entwicklung in der Übertragungs-
und Informationstechnik wurden auch genutzt, um blinden Personen
den Zugang zu Informationen und deren Weitergabe zu erleichtern.
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Diese
Lösungen
basieren grundsätzlich
auf der Brailleschrift, und es wurden Geräte entwickelt, welche in der
Regel stationär
in Verbindung mit einem Personalcomputer eingesetzt werden, wobei bereits
auch mobile Blindenschriftgeräte
bekannt sind, somit der Blinde losgelöst vom PC dieses Blindenschriftlesegerät handhaben
kann. Diese Geräte sind
mit Tastflächen
ausgebildet, welche weitestgehend als Ein- und Ausgabeelemente für die Brailleschrift
dienen.
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Ein
mobiles Blindenschrift-Lesegerät
ist mit der
DE 195
39 306 A1 bekannt geworden, mit dem Blinden der mobile
Zugang zur Literatur sowie zu Texten auf Datenträgern in Blindenschrift, der
so genannten Brailleschrift, ermöglicht
werden soll.
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So
besteht dieses mobile Blindenschrift-Lesegerät, welches weitestgehend in
Handyform ausgebildet ist, aus einem Blindenschrift-Ausgabeelement,
bei dem die Blindenschrift-Ausgabeelemente mit
einer Tastfläche
in der als Schaltfläche
ausgeprägten
Schaltelemente eingelassen sind, um so das Weiterschalten der in
Blindenschrift dargestellten Textinformationen komfortabel zu ermöglichen.
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Ferner
wird ausgeführt,
dass dieses mobile Blindenschrift-Lesegerät neben der Braille-Ausgabeeinheit eine
Sprachausgabeeinheit besitzt, welche wahlweise zur Textübermittlung
eingesetzt werden kann. Zum Schutz der Schalt- und Tastfläche ist
dieser Bereich mit einer beweglichen Abdeckplatte als Transportschutz
ausgebildet.
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Wie
bereits oben ausgeführt,
bedienen sich taubblinde Personen für eine Kommunikation der Lormsprache,
das Lormen, wobei sich diese Personen gegenseitig die Hand geben
müssen.
Durch Drücken
oder Streichen über
bestimmte Bereiche der Hand der anderen Personen werden diese Buchstaben
bzw. Buchstabenkombinationen nacheinander übertragen.
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Nachteilig
bei dieser Art der Kommunikation ist, dass die miteinander kommunizierenden
Personen stets in direktem Körperkontakt
miteinander sein müssen.
Auch ist für
die taubblinde Person von Nachteil, dass sie nicht in der Lage ist,
ein gedrucktes Buch oder einen in einem Computer gespeicherten Text
zu lesen.
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Ein
Taubblinder benötigt
daher eine Person zum Vorlesen, die ihm die gedruckten Buchstaben und
Wörter
eines Textes mittels der Lormsprache in die Hand überträgt.
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Um
diesen aufwendigen Prozess zu vereinfachen, wurde in der
DE 195 17 649 A1 eine
Vorrichtung zum Übermitteln
von Zeichen und Buchstaben von einer Datenverarbeitungsanlage an
eine taubblinde Person vorgeschlagen, wobei diese Vorrichtung mindestens
ein reizausübendes
Mittel hat, das eine an oder nahe dem Reiz ausübenden Mittel liegende Hand
der Person punktförmig,
flächenhaft und/oder
von einem Anfangspunkt hin zu einem Endpunkt bahnen- oder linienförmig zeitweise
reizbeaufschlagt, wobei die Zeichen bestimmten Punkten, Bahnen,
Linien und/oder Flächen
auf der Hand zuordbar sind.
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Mit
dieser Vorrichtung ist es möglich,
dass taubblinde Personen auch ohne fremde Hilfe Texte lesen können und
dadurch, dass die Vorrichtung mit ihren reizausübenden Mitteln die Hand der
taubblinden Person genau so reizbeaufschlagt wie dies die vorlesende
Person tun würde,
wird ausgeführt,
dass der Taubblinde keine neue Sprache erlernen müsse, sondern
er kann sich der ihm bekannten Lormsprache bedienen.
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Die
dazu gehörige
Einrichtung beschreibt dann, dass die von der Datenverarbeitungsanlage kommenden
Informationen über
vorgesehene Einrichtungen weitestgehend in Reiz symbole umgesetzt werden.
Dies derart, dass reizausübende
Mittel in der Vorrichtung rasterförmig nebeneinander angeordnet sind,
die gleichzeitig oder nacheinander die Hand des Taubblinden reizbeaufschlagen.
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Mit
der
EP 1 179 816 A2 ist
ein Kommunikationsgerät
für blinde
Personen bekannt geworden, welches ein reines Ein- und Ausgabesystem
für Zeichen
unter Anwendung und Nutzung der Brailleschrift darstellt. Dieses
Gerät ist
für blinde
Personen geeignet, für
eine sprachliche Übermittlung
für taubblinde
Personen ist dieses Gerät
nicht einsetzbar.
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Ein
Handsteuergerät
mit mehreren, auf der Geräteoberfläche nebeneinander
liegenden, durch Finger betätigbaren
Bedienungsfeldern zur Auslösung
und zur Übertragung
von Impulsen an einen Empfänger,
beispielsweise an einen PC, ist mit der
DE 94 00 699 U1 bekannt
geworden, welches so ausgebildet ist, dass neben den Bedienungsfeldern, mindestens
ein an den Bedienungsfeldern eingestellten Steuerstatus wiedergebendes
weiteres Feld vorgesehen ist. Dieses weitere Feld soll insbesondere eine
dem eingestellten Steuerstatus entsprechende Oberflächenkontur
annehmen, vorzugsweise jeweils ein Braille-Schriftzeichen.
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Dieses
Handsteuergerät
ist für
die Verwendung als Kommunikationsgerät zwischen taubblinden Menschen
nicht geeignet.
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Ferner
sei auf ein Handgerät
verwiesen, welches mit der
US
4,215,490 bekannt geworden ist und nur von Personen angewendet
werden kann, die die Blindenschrift beherrschen. In der so genannten face-to-face-Kommunikation
können
eine taubblinde Person und eine andere Person, die beide die Blindenschrift
beherrschen, mit einem Finger taktil lesen können und sich in räumlicher
Nähe zueinander
befinden, kommunizieren. Die Kommunikation verläuft nur in einer Richtung und
wird von der schreibenden Person mit beiden Händen ausgeführt. Für einen Dialog muss das Gerät immer
wechselseitig bedient werden. Sehende und hörende Personen sind in aller Regel
nicht in der Lage taktil mit einer Fingerkuppe zu lesen. Wer die
Blindenschrift beherrscht kann im günstigsten Fall mit der Tastatur
in Blindenschrift schreiben.
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Das
vorgestellte Gerät
wird in der praktischen Anwendung auf eine blinde und eine taubblinde
oder zwei taubblinde Personen beschränkt bleiben, die sich gegenübersitzen
und beide die Punktschrift/Blindenschrift beherrschen.
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Mit
den oben beschriebenen Lösungen
als auch mit den am Markt bekannten Geräten sind blinden und taubblinden
Personen Möglichkeiten
gegeben, den Zugang zur Literatur und anderen Publikationen weitestgehend
zu erleichtern, allerdings ist ein direktes Kommunizieren untereinander
nicht möglich.
Sie sind somit von einem großen
Teil der sie umgebenden Realität
ausgeschlossen und leiden besonders unter diesem Informationsverlust.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kommunikationsgerät für sinnesbehinderte/taubblinde
Personen zu schaffen, mit dem der Zugang zu den bereits üblichen
Datenträgern
gegeben und das gleichzeitige Kommunizieren zwischen diesen Personen
und zu anderen Personen möglich
ist.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Besondere
Ausgestaltungen und vorteilhafte Lösungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wurde ein mobiles Kommunikationsgerät, ausgebildet
als Schreib- und Lesegerät,
geschaffen, welches Taubblinden den Zugang zur Kommunikation mit
taubblinden, blinden, gehörlosen
und vollsinnigen Personen ermöglicht.
Das technische Funktionsprinzip des Kommunikationsgerätes stützt sich
auf die Blinden-Punktschrift
nach Braille und ist so aufgebaut, dass dieses Kommunikationsgerät von taubblinden und
blinden Menschen mit nur einer Hand geschrieben und mit einer Hand
taktil gelesen werden kann oder aber das Lesen und das Schreiben
mit der gleichen Hand möglich
ist.
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Bisher
wird die Brailleschrift mit dem rechten bzw. linken Zeigefinger
gelesen. Die Punkte sind als Sechsergruppe so nah beieinander, dass
sie mit einer Fingerkuppe ertastet werden können. Diese Sensibilität in den
Fingerkuppen verringert sich allerdings mit Zunahme des Alters der
jeweiligen Person, so dass unter Beachtung des Grundgedankens der Brailleschrift
die Erfindung davon ausgeht, mit nur einer Hand alle Zeichen des
Alphabetes darzustellen. Dies auch unter der Erkenntnis, dass bei
der Brailleschrift mit sechs Punkten 63 verschiedene Zeichenkombinationen
möglich
sind, so dass unter Nutzung der Brailleschrift und des geschaffenen
Kommunikationsgerätes
somit eine Möglichkeit
geschaffen wurde, einem großen
Personenkreis von Blinden und Taubblinden ein Kommunizieren untereinander
zu ermöglichen,
da ein Großteil
dieses Personenkreises die Blindenschrift selbst beherrscht.
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Gemäß der Erfindung
ist das Kommunikationsgerät
nicht nur mobil ausgebildet, sondern auch in kompakter Bauform als
ein leicht zu handhabendes Gerät,
welches mit einer Hand bedient werden kann. Dies ist möglich, da
auf der Bedienseite des Kommunikationsgerätes sechs Bedienelemente angeordnet sind,
die als Ein- und Ausgabeelemente in Form von Sende- und Empfangstasten
ausgebildet sind.
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Die
Anordnung der Bedienelemente erfolgt derart, dass diese mit einer
Hand betätigbar
sind, und zwar sowohl durch die fünf Finger einer Hand als auch
durch den jeweiligen Handballen.
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Dabei
ist insbesondere erfindungswesentlich, dass die sechs Bedienelemente
weitestgehend eine Doppelfunktion erfüllen, nämlich sowohl ausgebildet sind
als Eingabe- und als Ausgabeelemente, was vorteilhafterweise in
der Form realisiert wird, dass diese Bedienelemente als Tastelemente
ausgebildet sind, so dass beim Betätigen der Bedienelemente durch
ein Drücken
die entsprechenden Informationen in das Kommunikationsgerät eingegeben werden
können
und zum anderen in den sechs Eingabeelementen gleichfalls taktile
Ausgabeelemente eingesetzt sind. Dies können mittig in dem jeweiligen Eingabeelement
angeordnete taktile Elemente sein, welche nach herkömmlichen
und bekannten Methoden ansteuerbar sind.
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So
kann dies erfolgen durch ein Vibrieren oder auch durch einen ausströmenden Luftstrom
aus dem jeweiligen Ausgabeelement.
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Durch
die Anordnung und Ausführung
der Bedienelemte auf dem Kommunikationsgerät werden die Buchstaben und
Zeichen der Brailleschrift erfindungsgemäß auf die Hand des Bedienenden
des Gerätes
projiziert, weitestgehend „laufen” die Buchstaben
der Brailleschrift nacheinander „durch die Finger”.
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Damit
werden auch ältere
Personen, die nicht mehr über
die notwendige Fingersensibilität verfügen, um
die Blindenschrift mit dem Zeigefinger der linken oder der rechten
Hand ertasten zu können, nicht
mehr von der Brailleschrift ausgegrenzt, da das Schreiben und Lesen
durch das Betätigen
der Bedienelemente des Kommunikationsgerätes durch großflächiges Berühren mittels
der fünf
Finger einer Hand und den Handballen selbst möglich ist.
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Größenmäßige Unterschiede
der Hände
der bedienenden Personen werden dadurch ausgeglichen, dass die Bedienelemente
beispielsweise längliche
Formen besitzen oder aber vorteilsmäßig die Bedienelemente auswechselbar
im Kommunikationsgerät
angeordnet sind, so dass länglich
ausgebildete Bedienelemente einsetzbar sind, somit in der Größe unterschiedliche
Bedienelemente, jeweils angepasst an die Bedienhand, eingesetzt
werden können.
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Dies
ist insbesondere für
das sechste Bedienelement von Bedeutung, welches mit dem Handballen
betätigt
wird. Hier wird vorteilhafterweise ein größeres Bedienelement, der Größe des Handballens angepasst,
eingesetzt.
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Die
Grundform des Kommunikationsgerätes ist
dabei in einer ergonomisch günstigen
Form ausgebildet, so in Form einer Computer-Maus, welche eine gewölbte Funktionsoberfläche besitzt,
so dass durch längeres
Bedienen des Kommunikationsgerätes
auftretende Ermüdungserscheinungen
in der Hand weitestgehend ausgeschlossen sind.
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Eine
Ausgestaltung vorliegenden Erfindung zeigt ein Kommunikationsgerät, welches
aus zwei Funktionsteilen besteht, die durch die linke und die rechte
Hand der bedienenden Person betätigt
werden.
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Dabei
sind die Funktionsflächen
des Kommunikationsgerätes
jeweils mit sechs Bedienelementen bestückt, so dass die beiden Funktionsteile
mit der rechten und linken Hand bedient werden können.
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Vorteilhafterweise
ist der rechte Teil des Gerätes
als Schreibteil ausgebildet und der linke Teil als Leseteil.
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Der
Grundaufbau und die Funktion dieses Kommunikationsgerätes entsprechen
dem wie bereits oben beschrieben, wobei die Bedienelemente des Schreibteiles
dann als Eingabeelemente, als Sendetasten, ausgebildet sind und
die der linken Seite als Ausgabeelemente in Form von Empfangselementen.
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Es
gehört
zur Erfindung, dass dieses zweigeteilte Kommunikationsgerät so ausgebildet
ist, dass die beiden Bedienteile getrennt oder zueinander klappbar
verbunden sind oder aber in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
auf der Vor- und Rückseite
des Kommunikationsgerätes
die Funktionselemente, die Bedienelemente, angeordnet sind. So ist
die Vorderseite als Schreibteil und die Rückseite als Leseteil gestaltet.
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Es
liegt ferner im Rahmen der Erfindung, dass das Kommunikationsgerät, unabhängig von
seiner Ausführung
als ein Gerät
oder als zwei Geräte, diese
jeweils mit zusätzlichen
Funktionstasten, vorzugsweise am oberen Rand des jeweiligen Gerätes angeordnet,
ausgebildet sind. So können
beispielsweise zusätzlich
vier Tasten installiert werden, die als Funktionstasten ausgebildet
sind, über
deren Betätigung
dann Verbindungen zu anderen Kommunikationsgeräten hergestellt werden können. So
zu einem Personalcomputer, zu einer Telefonleitung, zum Funknetz
als Notruf oder für
weitere Funktionen, so zur Verbindungsherstellung zu anderen Systemen.
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Mit
der vorliegenden erfinderischen Lösung können erstmals Taubblinde untereinander
weltweit mit Handy/Telefon im Echtzeit-Dialog telefonieren.
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Durch
entsprechende Hard- und Software ist es möglich, dass Sprechende mit
dem Kommunikationsgerät über Spracheingabe
oder Tastatur kommunizieren. Blinde Personen können komfortabel den PC bedienen,
und das als Schreib- und Lesegerät gestaltete
Kommunikationsgerät
kann sowohl stationär,
mit einem PC, mobil, über
Funk, Telefon oder als Handy betrieben werden.
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Die
Einsatzbereiche der nach der Erfindung hergestellten Kommunikationsgeräte sind
sehr breit gefächert.
So können
diese in verschiedensten Bereichen eingesetzt und durch Personen
als Kommunikationsmittel genutzt werden, welche blind oder taubblind
sind und gleichfalls die Kommunikation zu nicht sinnesgestörten Menschen
möglich
ist.
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Die
Einsatzbereiche sind dabei:
- – für taubblinde
oder hörsehbehinderte
Menschen, die die Schriftsprache beherrschen;
- – für Personen,
die über
das Ein-Hand-Braillesystem (EHB-System) mit Taubblinden kommunizieren
möchten;
- – für Blinde
zur schnellen Texteingabe in den PC, Laptop, PDA oder andere entsprechende
Geräte in
Blindenvoll- oder -kurzschrift bzw. zur Ansteuerung eines Blindenschriftdruckers;
- – bei
der Bildung und Erziehung von taubblinden und hörbehinderten Kinder, Jugendlichen
und Erwachsenen;
- – für Blinde,
die die notwendige Sensibilität
für den
Lesefinger nicht mehr haben, mit den einzelnen Fingern aber noch
gut fühlen
und sich Texte über
den PC oder internen Speicher ausgeben lassen bzw. auch selbst Texte
eingeben;
- – für die Kommunikation
von Hörseh-
und Sprechbehinderten mit anderen Personen, z. B. bei Behörden, im
Gericht, im Krankenhaus usw., dazu ist eine optische und/oder akustische
Umsetzung notwendig;
- – für die Kommunikation
mit Taubblinden, z. B. bei Behörden,
im Gericht, im Krankenhaus usw., dazu ist eine optische und/oder
akustische Umsetzung notwendig.
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Ferner
ist es möglich,
durch die Verwendung dieses Kommunikationsgerätes, dieses
- – für Konferenzanlagen
zum Hören
und/oder Schreiben
- – als
Hausanlagen für
Taubblindeneinrichtungen
- – als
Notrufsystem für
taubblinde, gehörlose
und sprechbehinderte Menschen
- – für Personen
ohne Schriftsprache mit einer Symbolschrift
- – für Gehörlose, die
sich nur schwer artikulieren können,
aber mit nichtbehinderten Personen sprechen möchten (über Sprachausgabe oder Lesezeile)
- – für körperbehinderte
Personen zur erleichterten Eingabe von Texten mit einer Hand
- – als
Wiedergabegerät
für eingespeicherte
Texte
- – als
Wahrnehmungs- und Orientierungshilfe für taubblinde und hörbehindeerte
Personen durch Ausgabe von taktilen Klangmustern auf den 6 vibrierenden
Ausgabeelementen
einzusetzen.
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Das
Grundprinzip der Erfindung, die Anordnung von sechs Bedienelementen,
ob kombiniert als Ein- und Ausgabeemente oder einzeln als Eingabeelement
oder Ausgabeelement findet Anwendung zur Herausbildung weiterer
Kommunikationsgeräte
in Form einer Ein-Hand-Braille-Maus,
der herkömmlichen
bekannten Computer-Maus ähnlich
und eines Punktschrift-Schreib- und -Lesegerätes in verschiedenen Ausführungsvarianten.
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So
ist eine derartige Ein-Hand-Braille-Maus, nachfolgend EHB-M genannt,
als eine bekannte herkömmliche
Computer-Maus ausgebildet und besitzt auf ihrer Bedienseite die
sechs Bedienelemente, welche in bereits beschriebener Form ausgebildet
und angeordnet sind.
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So
ist in einer ersten Ausführungsform
die EHB-Maus zur Eingabe der Punktschrift, nachfolgend PS genannt,
in einen PC geeignet. Gelesen wird in bekannter Weise über die
Braillezeile des PC oder über
die Sprachausgabe des PC, wobei parallel auf dem Bildschirm des
PC der Text dargestellt werden kann.
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Eine
weitere Ausführungsform
der EHB-Maus besteht in der Ausbildung von zwei PS-Mäusen, einer zur Eingabe von
Daten d. h. zum Schreiben mit einer Hand und die andere Maus zur Ausgabe
der Daten d. h. zum Lesen mit der jeweils anderen Hand.
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In
einer dritten Ausführungsvariante
ist die EHB-M mit Bedienelementen ausgebildet, die sowohl als Eingabe-
und Ausgabeelemente fungieren.
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In
weiteren Ausführungsvarianten
kann mit Hilfe der EHB-M unter Nutzung geeigneter Software über die
Telefonsteckdose telefoniert werden. Dabei werden die Daten über eine
EHB-M als Empfänger für ein Schreibtelefon
oder eine Sprachausgabe zur Verfügung
gestellt, und der Taubblinde kann somit mit einer vollsinnigen Person
telefonieren, wenn diese sprechende Person sich auf die Sprachumwandlung
in der EHB-M einstellen kann.
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Das
herausbildbare Punktschrift-Schreib- und -Lesegerät ist als
eine selbständige
Einheit ausgebildet, bei der die EHB-M mit Display, Normaltastatur
und Sprachausgabe ausgerüstet
ist.
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Das
Grundprinzip der Erfindung, die Anordnung von sechs Bedienelementen,
ob kombiniert als Eingabe- und Ausgabeelemente oder einzeln als
Eingabeelement oder Ausgabeelement findet Anwendung zur Herausbildung
eines weiteren Kommunikationsgerätes
in Form eines Ein-Hand-Braille-Handys, nachfolgend EHB-H genannt.
Mit diesem EHB-H können
die Bedienenden, taubblinde Personen, selbständig andere Personen anrufen
und so miteinander kommunizieren, dies weltweit auf der Grundlage
der vorhandenen Netze. Wird das EHB-H an einen PC angeschlossen,
kann über
die entsprechende Software und einen Punktschrift-Drucker sofort
die Punktschrift ausgedruckt werden.
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Ferner
können
mit dem EHB-H SMS versendet und empfangen werden, mit reformierter
Kurzschrift können
auch Nachrichten leicht verschlüsselt und
schnell übermittelt
werden, ferner ist ein störungsfreies
und unauffälliges Übertragen
von Informationen möglich.
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Realisiert
wird dies durch die Herausbildung eines EHB-H, welches mit einer
Hand bedienbar ist, d. h. die Bedienelemente sind in Kombination
als Eingabe- und Ausgabeelemente gestaltet.
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In
einer weiteren Ausführungsvariante
können
zwei EHB-H verwendet werden, das eine zum Senden und das andere
zum Empfangen von Informationen.
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Schließlich eine
dritte Ausführungsvariante, bei
der ein EHB-H als ein Gerät
ausgebildet ist, auf dessen einer Seite die Eingabeelemente, somit
die Sendetasten vorgesehen sind und auf der anderen Seite, der Rückseite
des Gerätes,
die Ausgabeelemente, somit die Empfangstasten. Gesendet wird mit der
rechten Hand und empfangen mit der linken Hand.
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Zum
Erlernen und Handhaben und der Anwendung des bzw. der nach der Erfindung
hergestellten Kommunikationsgeräte
wird gleichfalls ein Punktschrift-Lerngerät vorgestellt, welches weiter
unten näher
beschrieben wird.
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Mit
nachfolgendem Ausführungsbeispiel
soll die Erfindung näher
erläutert
werden.
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In der dazugehörigen Zeichnung
zeigen
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1:
ein Kommunikationsgerät
mit kombinierten Ein- und Ausgabeelementen in einer perspektivischen
Ansicht
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2:
eine Draufsicht nach 1
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3:
das Kommunikationsgerät
in einer Zwei-Geräteausführung in
einer prinziphaften Draufsichtdarstellung
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4:
eine weitere Ausführungsvariante
des Kommunikationsgerätes
mit auf der Vorder- und Rückseite
angeordneten Bedienelementen
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5:
eine prinziphafte Darstellung eines Punktschrift-Lerngerätes.
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Die
Ausbildung des Kommunikationsgerätes 1 als
ein kompaktes, mittels einer Hand bedienbaren Gerätes, ist
in einer perspektivischen Ansicht in der 1 gezeigt,
welches aus einem Gehäuse 4,
einem Gehäuseboden 3 und
einer Gehäusefrontseite 2 ausgebildet
ist. Die Gehäusefrontseite 2 ist
die Funktions-/Bedienseite des Kommunikationsgerätes 1, welche von
den Bedienelementen 5, 6, 7 durchdrungen
wird, die mit einem bestimmten Maß über die Ebene der Gehäusefrontseite 2 hinausragen.
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Dies
ist für
die Funktion des Kommunikationsgerätes 1 nicht unbedingt
erforderlich, aber für den
Bedienenden vorteilhaft, wobei die Bedienelemente 5, 6, 7 auch
plan der Gehäusefrontseite 2 in dem
Gehäuse 4 angeordnet
sein können,
somit mit der Gehäusefrontseite 2 eine
Ebene bilden.
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Die
Bedienelemente 5, 6 sind, funktionsbedingt betrachtet,
Eingabe-/Sendeelemente, welche in bevorzugter Weise als Tasten ausgebildet
sind.
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Die
im oberen Bereich des Kommunikationsgerätes 1 flächig verteilt
angeordneten Bedienelemente 5, fünf Stück, werden durch die fünf Finger
einer Hand des Bedienenden betätigt,
während
das Bedienelement 6 vom Handballen des Bedienenden in Funktion
gesetzt wird.
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Die
Bedienelemente 5, 6 sind als Kombinations-Funktionselemente
ausgebildet, indem sie zum einen die Funktionen als Eingabe-/Sendeelemente und
zum anderen die Funktion als Ausgabe-/Empfangselemente ausüben.
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Gestalterisch,
konstruktiv sind die Bedienelemente 5, 6 zentrisch
mit taktilen Empfangselementen 7 ausgebildet, wobei die
Anordnung und Ausbildung der Bedienelemente 5, 6 auch
so möglich
ist, dass die taktilen Empfangselemente 7 umfänglich zu den
Bedienelementen 5, 6 angeordnet sind.
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Die über diese
Empfangselemente 7 ausgesendeten taktilen Empfangssignale
können
in Form von Vibrationen, Luftströmungen,
thermischer Erwärmung
oder durch andere Reizsignale ausgesendet bzw. angezeigt werden.
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Die
Bezugszeichen 8 bis 13 dokumentieren, dass die
Bedienelemente 5, 6 als Funktionstasten 8 bis 13 fungieren,
die durch das Braillesystem und der Häufigkeit ihrer Verwendung in
der Anordnung bestimmt sind, d. h. diesen Funktionstasten 8 bis 13 sind
bestimmte Buchstaben unter Beachtung des Braillesystems zugeordnet,
so dass beim Betätigen der
Bedienelemente 5, 6 gesendet und somit geschrieben
werden kann.
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Analog
der Bedienelemente 5, 6, den Sendeelementen, sind
die taktilen Empfangselemente 7 gleichfalls nach dem Braillesystem
ausgebildet, so dass beim Empfangen die entsprechenden taktilen Empfangselemente 7 angesteuert
werden und somit die taubblinde Person lesen kann.
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Die
Anordnung der Bedienelemente 5, 6 und der taktilen
Empfangselemente 7 und deren Zuordnung zu den durch das
Braillesystem bestimmten Funktionstasten 8 bis 13 ergibt
sich aus der Draufsicht des Kommunikationsgerätes 1 nach 2.
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Die
Ausführung
des erfindungsgemäßen Kommimikationsgerätes 1 als
ein Zwei-Teilegerät
ist in der 3 gezeigt, bei dem das rechte
Gerät,
das Schreib-Sendegerät 14 und
das linke Gerät
als das Lese-Empfangsgerät 15 ausgebildet
sind.
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Beide
Geräte 14, 15 sind
auf ihren Frontseiten 2 mit den entsprechenden Funktionstasten/Funktionselementen
ausgebildet. So besitzt das Schreib- und Sendegerät 14 die
sechs Bedienelemente 5, 6 und das Lese-Empfangsgerät 15 die
sechs taktilen Empfangselemente 7.
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Die
beiden Geräte 14, 15 sind
mit entsprechenden Anschlüssen
ausgebildet, mit denen diese Geräte 14, 15 an
Datensysteme anschließbar
sind.
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Wie
auch das Kommunikationsgerät 1 nach 1,
sind auch diese beiden Geräte,
das Schreib-Sendegerät 14 und
das Lese-Empfangsgerät 15,
zusätzlich
mit Funktionstasten 16 ausgebildet, welche bevorzugterweise
im oberen Bereich am äußeren Rand
des Gehäuses 4 angeordnet
sind.
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Durch
die bedienende Person werden das Schreib-Sendegerät 14 mit
der rechten Hand und das Lese-Empfangsgerät 15 mit der linken
Hand bedient.
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Eine
weitere Ausführungsform
des Kommunikationsgerätes 1 ist
in der 4 gezeigt, welches so gestaltet ist, dass sowohl
die Gehäusefrontseite 2 als
auch der Gehäuseboden 3 als
Funktionsseiten gestaltet sind, indem auf beiden Seiten vom Gehäuse 4 die
Bedienelemente 5, 6 und die Empfangselemente 7 angeordnet
sind. Rechtsseitig des Kommunikationsgerätes 1, auf der Gehäusefrontseite 2,
sind die Bedienelemente 5, 6, die Eingabe- Sendeelemente, vorgesehen,
während
auf der gegenüberliegenden Seite 3 die
Ausgabe-Empfangselemente
in Form der taktilen Empfangselemente 7 vorgesehen sind.
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Wie
bei den vorher beschriebenen Ausführungsvarianten des Kommunikationsgerätes 1,
ist auch diese Ausführungsform
im äußeren Bereich vom
Gehäuse 4 mit
den Funktionstasten 16 ausgebildet.
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Die
Funktionsweise dieses Kommunikationsgerätes 1 entspricht denen
der bereits oben beschriebenen Kommunikationsgeräte 1, es ist mit der
rechten und linken Hand betätigbar
und kann weitestgehend losgelöst
von einer Unterlage/Auflage bedient werden.
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Zum
Erlernen der Funktionsweise und des Betätigens der nach der Erfindung
hergestellten Kommunikationsgeräte 1 wird
ein Punktschrift-Lerngerät,
ein PS-Lerngerät,
vorgestellt, welches in der 5 prinziphaft
dargestellt ist. Zu dem PS-Lerngerät gehören zwei nach der Erfindung
ausgerüstete Geräte, so ein
Schreib-Sendegerät 14 und
ein Lese-Empfangsgerät 15,
welche zum einen mit den Bedienelementen 5, 6 und
zum anderen mit den taktilen Empfangselementen 7 ausgebildet
sind.
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Sowohl
die Schreibseite als auch die Leseseite sind als eine Dreier-Kombination
gestaltet. Das linke erste Teil 17 enthält eine 6-Punkte-Anzeige, die taktile
Anzeige, die die üblichen,
aber vergrößerten sechs
Punkte anzeigt. Das zweite Teil 18 hat die sechs Punkte
nebeneinander, analog der bekannten Blindenschrift-Schreibmaschine
und das dritte Teil ist das Lese-Empfangsgerät 15 gemäß der Erfindung.
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Die
rechte Seite des PS-Lerngerätes
ist gleichfalls als Dreier-Kombination ausgebildet und besteht aus
den gleichen Funktionsteilen 17, 18, allerdings
nicht als taktile Anzeige, sondern als Eingabeelemente zum Senden/Schreiben,
die mit dem Schreib-Sendegerät 14 verbunden
sind.