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DE102004042884B4 - Kommunikationsgerät für sinnesbehinderte Personen - Google Patents

Kommunikationsgerät für sinnesbehinderte Personen Download PDF

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DE102004042884B4
DE102004042884B4 DE200410042884 DE102004042884A DE102004042884B4 DE 102004042884 B4 DE102004042884 B4 DE 102004042884B4 DE 200410042884 DE200410042884 DE 200410042884 DE 102004042884 A DE102004042884 A DE 102004042884A DE 102004042884 B4 DE102004042884 B4 DE 102004042884B4
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Bernd Hoenicke
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Honicke Bernd
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Abstract

Kommunikationsgerät zur Übermittlung und zum Empfang von Informationen als Basis einer gleichzeitigen Kommunikation für sinnesbehinderte Personen, unter Anwendung der Brailleschrift, wobei das Kommunikationsgerät (1) als Einhand- oder Zweihandgerät ausgebildet ist und Bedienelemente als Eingabe- und Ausgabeelemente vorgesehen sind, wobei je sechs Bedienelemente (5; 6; 7) für die Eingabe (5; 6) und für die Ausgabe (7) vorgesehen sind, oder wobei taktile Empfangselemente für die Ausgabe (7) mit den Bedienelementen (5; 6) kombiniert sind, wobei die Bedienelemente (5; 6; 7) über die fünf Finger und den Handballen des Bedienenden bedienbar sind, das Kommunikationsgerät (1) aus einem Gehäuse (4) mit Gehäuseboden (3) und einer als Funktions- und Bedienfläche ausgebildeten Gehäusefrontseite (2) besteht und die Bedienelemente (5; 6; 7), die Gehäusefrontseite (2) durchgreifend oder flächig zu diesen im Gehäuse (4) angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kommunikationsgerät für sinnesbehinderte Personen zur Übermittlung und zum Empfang von Informationen als Grundlage einer direkten Kommunikation, so zwischen taubblinden Personen, aber auch der direkten Kommunikation zwischen taubblinden Personen und anderen, nicht taubblinden Personen.
  • Personen, die miteinander kommunizieren, bedienen sich jeweils einer bestimmten Sprache. Personen, die sehen und/oder hören können, kommunizieren, indem sie sich gegenseitig akustische und/oder optische Zeichen übermitteln. Bei bestimmten Personen ist eine derartige Kommunikation jedoch nicht möglich. So können beispielsweise taubblinde Personen weder sehen noch hören, so dass eine akustische oder visuelle Kommunikation zwischen diesen Personen und zu anderen Personen nicht möglich ist.
  • Mit den Entwicklungen der Blindenschrift, der Brailleschrift, genannt nach seinem Erfinder Louis Braille und der Lormsprache für taubblinde Personen, genannt nach dem Erfinder Hyronimus Lorm, sind Grundlagen geschaffen worden, dass taubblinde Personen eine Hilfe zur Hand haben, Informationen aufzunehmen bzw. weiterleiten zu können.
  • Die sich in den letzten Jahren vollzogene Entwicklung in der Übertragungs- und Informationstechnik wurden auch genutzt, um blinden Personen den Zugang zu Informationen und deren Weitergabe zu erleichtern.
  • Diese Lösungen basieren grundsätzlich auf der Brailleschrift, und es wurden Geräte entwickelt, welche in der Regel stationär in Verbindung mit einem Personalcomputer eingesetzt werden, wobei bereits auch mobile Blindenschriftgeräte bekannt sind, somit der Blinde losgelöst vom PC dieses Blindenschriftlesegerät handhaben kann. Diese Geräte sind mit Tastflächen ausgebildet, welche weitestgehend als Ein- und Ausgabeelemente für die Brailleschrift dienen.
  • Ein mobiles Blindenschrift-Lesegerät ist mit der DE 195 39 306 A1 bekannt geworden, mit dem Blinden der mobile Zugang zur Literatur sowie zu Texten auf Datenträgern in Blindenschrift, der so genannten Brailleschrift, ermöglicht werden soll.
  • So besteht dieses mobile Blindenschrift-Lesegerät, welches weitestgehend in Handyform ausgebildet ist, aus einem Blindenschrift-Ausgabeelement, bei dem die Blindenschrift-Ausgabeelemente mit einer Tastfläche in der als Schaltfläche ausgeprägten Schaltelemente eingelassen sind, um so das Weiterschalten der in Blindenschrift dargestellten Textinformationen komfortabel zu ermöglichen.
  • Ferner wird ausgeführt, dass dieses mobile Blindenschrift-Lesegerät neben der Braille-Ausgabeeinheit eine Sprachausgabeeinheit besitzt, welche wahlweise zur Textübermittlung eingesetzt werden kann. Zum Schutz der Schalt- und Tastfläche ist dieser Bereich mit einer beweglichen Abdeckplatte als Transportschutz ausgebildet.
  • Wie bereits oben ausgeführt, bedienen sich taubblinde Personen für eine Kommunikation der Lormsprache, das Lormen, wobei sich diese Personen gegenseitig die Hand geben müssen. Durch Drücken oder Streichen über bestimmte Bereiche der Hand der anderen Personen werden diese Buchstaben bzw. Buchstabenkombinationen nacheinander übertragen.
  • Nachteilig bei dieser Art der Kommunikation ist, dass die miteinander kommunizierenden Personen stets in direktem Körperkontakt miteinander sein müssen. Auch ist für die taubblinde Person von Nachteil, dass sie nicht in der Lage ist, ein gedrucktes Buch oder einen in einem Computer gespeicherten Text zu lesen.
  • Ein Taubblinder benötigt daher eine Person zum Vorlesen, die ihm die gedruckten Buchstaben und Wörter eines Textes mittels der Lormsprache in die Hand überträgt.
  • Um diesen aufwendigen Prozess zu vereinfachen, wurde in der DE 195 17 649 A1 eine Vorrichtung zum Übermitteln von Zeichen und Buchstaben von einer Datenverarbeitungsanlage an eine taubblinde Person vorgeschlagen, wobei diese Vorrichtung mindestens ein reizausübendes Mittel hat, das eine an oder nahe dem Reiz ausübenden Mittel liegende Hand der Person punktförmig, flächenhaft und/oder von einem Anfangspunkt hin zu einem Endpunkt bahnen- oder linienförmig zeitweise reizbeaufschlagt, wobei die Zeichen bestimmten Punkten, Bahnen, Linien und/oder Flächen auf der Hand zuordbar sind.
  • Mit dieser Vorrichtung ist es möglich, dass taubblinde Personen auch ohne fremde Hilfe Texte lesen können und dadurch, dass die Vorrichtung mit ihren reizausübenden Mitteln die Hand der taubblinden Person genau so reizbeaufschlagt wie dies die vorlesende Person tun würde, wird ausgeführt, dass der Taubblinde keine neue Sprache erlernen müsse, sondern er kann sich der ihm bekannten Lormsprache bedienen.
  • Die dazu gehörige Einrichtung beschreibt dann, dass die von der Datenverarbeitungsanlage kommenden Informationen über vorgesehene Einrichtungen weitestgehend in Reiz symbole umgesetzt werden. Dies derart, dass reizausübende Mittel in der Vorrichtung rasterförmig nebeneinander angeordnet sind, die gleichzeitig oder nacheinander die Hand des Taubblinden reizbeaufschlagen.
  • Mit der EP 1 179 816 A2 ist ein Kommunikationsgerät für blinde Personen bekannt geworden, welches ein reines Ein- und Ausgabesystem für Zeichen unter Anwendung und Nutzung der Brailleschrift darstellt. Dieses Gerät ist für blinde Personen geeignet, für eine sprachliche Übermittlung für taubblinde Personen ist dieses Gerät nicht einsetzbar.
  • Ein Handsteuergerät mit mehreren, auf der Geräteoberfläche nebeneinander liegenden, durch Finger betätigbaren Bedienungsfeldern zur Auslösung und zur Übertragung von Impulsen an einen Empfänger, beispielsweise an einen PC, ist mit der DE 94 00 699 U1 bekannt geworden, welches so ausgebildet ist, dass neben den Bedienungsfeldern, mindestens ein an den Bedienungsfeldern eingestellten Steuerstatus wiedergebendes weiteres Feld vorgesehen ist. Dieses weitere Feld soll insbesondere eine dem eingestellten Steuerstatus entsprechende Oberflächenkontur annehmen, vorzugsweise jeweils ein Braille-Schriftzeichen.
  • Dieses Handsteuergerät ist für die Verwendung als Kommunikationsgerät zwischen taubblinden Menschen nicht geeignet.
  • Ferner sei auf ein Handgerät verwiesen, welches mit der US 4,215,490 bekannt geworden ist und nur von Personen angewendet werden kann, die die Blindenschrift beherrschen. In der so genannten face-to-face-Kommunikation können eine taubblinde Person und eine andere Person, die beide die Blindenschrift beherrschen, mit einem Finger taktil lesen können und sich in räumlicher Nähe zueinander befinden, kommunizieren. Die Kommunikation verläuft nur in einer Richtung und wird von der schreibenden Person mit beiden Händen ausgeführt. Für einen Dialog muss das Gerät immer wechselseitig bedient werden. Sehende und hörende Personen sind in aller Regel nicht in der Lage taktil mit einer Fingerkuppe zu lesen. Wer die Blindenschrift beherrscht kann im günstigsten Fall mit der Tastatur in Blindenschrift schreiben.
  • Das vorgestellte Gerät wird in der praktischen Anwendung auf eine blinde und eine taubblinde oder zwei taubblinde Personen beschränkt bleiben, die sich gegenübersitzen und beide die Punktschrift/Blindenschrift beherrschen.
  • Mit den oben beschriebenen Lösungen als auch mit den am Markt bekannten Geräten sind blinden und taubblinden Personen Möglichkeiten gegeben, den Zugang zur Literatur und anderen Publikationen weitestgehend zu erleichtern, allerdings ist ein direktes Kommunizieren untereinander nicht möglich. Sie sind somit von einem großen Teil der sie umgebenden Realität ausgeschlossen und leiden besonders unter diesem Informationsverlust.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kommunikationsgerät für sinnesbehinderte/taubblinde Personen zu schaffen, mit dem der Zugang zu den bereits üblichen Datenträgern gegeben und das gleichzeitige Kommunizieren zwischen diesen Personen und zu anderen Personen möglich ist.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Besondere Ausgestaltungen und vorteilhafte Lösungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Mit der vorliegenden Erfindung wurde ein mobiles Kommunikationsgerät, ausgebildet als Schreib- und Lesegerät, geschaffen, welches Taubblinden den Zugang zur Kommunikation mit taubblinden, blinden, gehörlosen und vollsinnigen Personen ermöglicht. Das technische Funktionsprinzip des Kommunikationsgerätes stützt sich auf die Blinden-Punktschrift nach Braille und ist so aufgebaut, dass dieses Kommunikationsgerät von taubblinden und blinden Menschen mit nur einer Hand geschrieben und mit einer Hand taktil gelesen werden kann oder aber das Lesen und das Schreiben mit der gleichen Hand möglich ist.
  • Bisher wird die Brailleschrift mit dem rechten bzw. linken Zeigefinger gelesen. Die Punkte sind als Sechsergruppe so nah beieinander, dass sie mit einer Fingerkuppe ertastet werden können. Diese Sensibilität in den Fingerkuppen verringert sich allerdings mit Zunahme des Alters der jeweiligen Person, so dass unter Beachtung des Grundgedankens der Brailleschrift die Erfindung davon ausgeht, mit nur einer Hand alle Zeichen des Alphabetes darzustellen. Dies auch unter der Erkenntnis, dass bei der Brailleschrift mit sechs Punkten 63 verschiedene Zeichenkombinationen möglich sind, so dass unter Nutzung der Brailleschrift und des geschaffenen Kommunikationsgerätes somit eine Möglichkeit geschaffen wurde, einem großen Personenkreis von Blinden und Taubblinden ein Kommunizieren untereinander zu ermöglichen, da ein Großteil dieses Personenkreises die Blindenschrift selbst beherrscht.
  • Gemäß der Erfindung ist das Kommunikationsgerät nicht nur mobil ausgebildet, sondern auch in kompakter Bauform als ein leicht zu handhabendes Gerät, welches mit einer Hand bedient werden kann. Dies ist möglich, da auf der Bedienseite des Kommunikationsgerätes sechs Bedienelemente angeordnet sind, die als Ein- und Ausgabeelemente in Form von Sende- und Empfangstasten ausgebildet sind.
  • Die Anordnung der Bedienelemente erfolgt derart, dass diese mit einer Hand betätigbar sind, und zwar sowohl durch die fünf Finger einer Hand als auch durch den jeweiligen Handballen.
  • Dabei ist insbesondere erfindungswesentlich, dass die sechs Bedienelemente weitestgehend eine Doppelfunktion erfüllen, nämlich sowohl ausgebildet sind als Eingabe- und als Ausgabeelemente, was vorteilhafterweise in der Form realisiert wird, dass diese Bedienelemente als Tastelemente ausgebildet sind, so dass beim Betätigen der Bedienelemente durch ein Drücken die entsprechenden Informationen in das Kommunikationsgerät eingegeben werden können und zum anderen in den sechs Eingabeelementen gleichfalls taktile Ausgabeelemente eingesetzt sind. Dies können mittig in dem jeweiligen Eingabeelement angeordnete taktile Elemente sein, welche nach herkömmlichen und bekannten Methoden ansteuerbar sind.
  • So kann dies erfolgen durch ein Vibrieren oder auch durch einen ausströmenden Luftstrom aus dem jeweiligen Ausgabeelement.
  • Durch die Anordnung und Ausführung der Bedienelemte auf dem Kommunikationsgerät werden die Buchstaben und Zeichen der Brailleschrift erfindungsgemäß auf die Hand des Bedienenden des Gerätes projiziert, weitestgehend „laufen” die Buchstaben der Brailleschrift nacheinander „durch die Finger”.
  • Damit werden auch ältere Personen, die nicht mehr über die notwendige Fingersensibilität verfügen, um die Blindenschrift mit dem Zeigefinger der linken oder der rechten Hand ertasten zu können, nicht mehr von der Brailleschrift ausgegrenzt, da das Schreiben und Lesen durch das Betätigen der Bedienelemente des Kommunikationsgerätes durch großflächiges Berühren mittels der fünf Finger einer Hand und den Handballen selbst möglich ist.
  • Größenmäßige Unterschiede der Hände der bedienenden Personen werden dadurch ausgeglichen, dass die Bedienelemente beispielsweise längliche Formen besitzen oder aber vorteilsmäßig die Bedienelemente auswechselbar im Kommunikationsgerät angeordnet sind, so dass länglich ausgebildete Bedienelemente einsetzbar sind, somit in der Größe unterschiedliche Bedienelemente, jeweils angepasst an die Bedienhand, eingesetzt werden können.
  • Dies ist insbesondere für das sechste Bedienelement von Bedeutung, welches mit dem Handballen betätigt wird. Hier wird vorteilhafterweise ein größeres Bedienelement, der Größe des Handballens angepasst, eingesetzt.
  • Die Grundform des Kommunikationsgerätes ist dabei in einer ergonomisch günstigen Form ausgebildet, so in Form einer Computer-Maus, welche eine gewölbte Funktionsoberfläche besitzt, so dass durch längeres Bedienen des Kommunikationsgerätes auftretende Ermüdungserscheinungen in der Hand weitestgehend ausgeschlossen sind.
  • Eine Ausgestaltung vorliegenden Erfindung zeigt ein Kommunikationsgerät, welches aus zwei Funktionsteilen besteht, die durch die linke und die rechte Hand der bedienenden Person betätigt werden.
  • Dabei sind die Funktionsflächen des Kommunikationsgerätes jeweils mit sechs Bedienelementen bestückt, so dass die beiden Funktionsteile mit der rechten und linken Hand bedient werden können.
  • Vorteilhafterweise ist der rechte Teil des Gerätes als Schreibteil ausgebildet und der linke Teil als Leseteil.
  • Der Grundaufbau und die Funktion dieses Kommunikationsgerätes entsprechen dem wie bereits oben beschrieben, wobei die Bedienelemente des Schreibteiles dann als Eingabeelemente, als Sendetasten, ausgebildet sind und die der linken Seite als Ausgabeelemente in Form von Empfangselementen.
  • Es gehört zur Erfindung, dass dieses zweigeteilte Kommunikationsgerät so ausgebildet ist, dass die beiden Bedienteile getrennt oder zueinander klappbar verbunden sind oder aber in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform auf der Vor- und Rückseite des Kommunikationsgerätes die Funktionselemente, die Bedienelemente, angeordnet sind. So ist die Vorderseite als Schreibteil und die Rückseite als Leseteil gestaltet.
  • Es liegt ferner im Rahmen der Erfindung, dass das Kommunikationsgerät, unabhängig von seiner Ausführung als ein Gerät oder als zwei Geräte, diese jeweils mit zusätzlichen Funktionstasten, vorzugsweise am oberen Rand des jeweiligen Gerätes angeordnet, ausgebildet sind. So können beispielsweise zusätzlich vier Tasten installiert werden, die als Funktionstasten ausgebildet sind, über deren Betätigung dann Verbindungen zu anderen Kommunikationsgeräten hergestellt werden können. So zu einem Personalcomputer, zu einer Telefonleitung, zum Funknetz als Notruf oder für weitere Funktionen, so zur Verbindungsherstellung zu anderen Systemen.
  • Mit der vorliegenden erfinderischen Lösung können erstmals Taubblinde untereinander weltweit mit Handy/Telefon im Echtzeit-Dialog telefonieren.
  • Durch entsprechende Hard- und Software ist es möglich, dass Sprechende mit dem Kommunikationsgerät über Spracheingabe oder Tastatur kommunizieren. Blinde Personen können komfortabel den PC bedienen, und das als Schreib- und Lesegerät gestaltete Kommunikationsgerät kann sowohl stationär, mit einem PC, mobil, über Funk, Telefon oder als Handy betrieben werden.
  • Die Einsatzbereiche der nach der Erfindung hergestellten Kommunikationsgeräte sind sehr breit gefächert. So können diese in verschiedensten Bereichen eingesetzt und durch Personen als Kommunikationsmittel genutzt werden, welche blind oder taubblind sind und gleichfalls die Kommunikation zu nicht sinnesgestörten Menschen möglich ist.
  • Die Einsatzbereiche sind dabei:
    • – für taubblinde oder hörsehbehinderte Menschen, die die Schriftsprache beherrschen;
    • – für Personen, die über das Ein-Hand-Braillesystem (EHB-System) mit Taubblinden kommunizieren möchten;
    • – für Blinde zur schnellen Texteingabe in den PC, Laptop, PDA oder andere entsprechende Geräte in Blindenvoll- oder -kurzschrift bzw. zur Ansteuerung eines Blindenschriftdruckers;
    • – bei der Bildung und Erziehung von taubblinden und hörbehinderten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen;
    • – für Blinde, die die notwendige Sensibilität für den Lesefinger nicht mehr haben, mit den einzelnen Fingern aber noch gut fühlen und sich Texte über den PC oder internen Speicher ausgeben lassen bzw. auch selbst Texte eingeben;
    • – für die Kommunikation von Hörseh- und Sprechbehinderten mit anderen Personen, z. B. bei Behörden, im Gericht, im Krankenhaus usw., dazu ist eine optische und/oder akustische Umsetzung notwendig;
    • – für die Kommunikation mit Taubblinden, z. B. bei Behörden, im Gericht, im Krankenhaus usw., dazu ist eine optische und/oder akustische Umsetzung notwendig.
  • Ferner ist es möglich, durch die Verwendung dieses Kommunikationsgerätes, dieses
    • – für Konferenzanlagen zum Hören und/oder Schreiben
    • – als Hausanlagen für Taubblindeneinrichtungen
    • – als Notrufsystem für taubblinde, gehörlose und sprechbehinderte Menschen
    • – für Personen ohne Schriftsprache mit einer Symbolschrift
    • – für Gehörlose, die sich nur schwer artikulieren können, aber mit nichtbehinderten Personen sprechen möchten (über Sprachausgabe oder Lesezeile)
    • – für körperbehinderte Personen zur erleichterten Eingabe von Texten mit einer Hand
    • – als Wiedergabegerät für eingespeicherte Texte
    • – als Wahrnehmungs- und Orientierungshilfe für taubblinde und hörbehindeerte Personen durch Ausgabe von taktilen Klangmustern auf den 6 vibrierenden Ausgabeelementen
    einzusetzen.
  • Das Grundprinzip der Erfindung, die Anordnung von sechs Bedienelementen, ob kombiniert als Ein- und Ausgabeemente oder einzeln als Eingabeelement oder Ausgabeelement findet Anwendung zur Herausbildung weiterer Kommunikationsgeräte in Form einer Ein-Hand-Braille-Maus, der herkömmlichen bekannten Computer-Maus ähnlich und eines Punktschrift-Schreib- und -Lesegerätes in verschiedenen Ausführungsvarianten.
  • So ist eine derartige Ein-Hand-Braille-Maus, nachfolgend EHB-M genannt, als eine bekannte herkömmliche Computer-Maus ausgebildet und besitzt auf ihrer Bedienseite die sechs Bedienelemente, welche in bereits beschriebener Form ausgebildet und angeordnet sind.
  • So ist in einer ersten Ausführungsform die EHB-Maus zur Eingabe der Punktschrift, nachfolgend PS genannt, in einen PC geeignet. Gelesen wird in bekannter Weise über die Braillezeile des PC oder über die Sprachausgabe des PC, wobei parallel auf dem Bildschirm des PC der Text dargestellt werden kann.
  • Eine weitere Ausführungsform der EHB-Maus besteht in der Ausbildung von zwei PS-Mäusen, einer zur Eingabe von Daten d. h. zum Schreiben mit einer Hand und die andere Maus zur Ausgabe der Daten d. h. zum Lesen mit der jeweils anderen Hand.
  • In einer dritten Ausführungsvariante ist die EHB-M mit Bedienelementen ausgebildet, die sowohl als Eingabe- und Ausgabeelemente fungieren.
  • In weiteren Ausführungsvarianten kann mit Hilfe der EHB-M unter Nutzung geeigneter Software über die Telefonsteckdose telefoniert werden. Dabei werden die Daten über eine EHB-M als Empfänger für ein Schreibtelefon oder eine Sprachausgabe zur Verfügung gestellt, und der Taubblinde kann somit mit einer vollsinnigen Person telefonieren, wenn diese sprechende Person sich auf die Sprachumwandlung in der EHB-M einstellen kann.
  • Das herausbildbare Punktschrift-Schreib- und -Lesegerät ist als eine selbständige Einheit ausgebildet, bei der die EHB-M mit Display, Normaltastatur und Sprachausgabe ausgerüstet ist.
  • Das Grundprinzip der Erfindung, die Anordnung von sechs Bedienelementen, ob kombiniert als Eingabe- und Ausgabeelemente oder einzeln als Eingabeelement oder Ausgabeelement findet Anwendung zur Herausbildung eines weiteren Kommunikationsgerätes in Form eines Ein-Hand-Braille-Handys, nachfolgend EHB-H genannt. Mit diesem EHB-H können die Bedienenden, taubblinde Personen, selbständig andere Personen anrufen und so miteinander kommunizieren, dies weltweit auf der Grundlage der vorhandenen Netze. Wird das EHB-H an einen PC angeschlossen, kann über die entsprechende Software und einen Punktschrift-Drucker sofort die Punktschrift ausgedruckt werden.
  • Ferner können mit dem EHB-H SMS versendet und empfangen werden, mit reformierter Kurzschrift können auch Nachrichten leicht verschlüsselt und schnell übermittelt werden, ferner ist ein störungsfreies und unauffälliges Übertragen von Informationen möglich.
  • Realisiert wird dies durch die Herausbildung eines EHB-H, welches mit einer Hand bedienbar ist, d. h. die Bedienelemente sind in Kombination als Eingabe- und Ausgabeelemente gestaltet.
  • In einer weiteren Ausführungsvariante können zwei EHB-H verwendet werden, das eine zum Senden und das andere zum Empfangen von Informationen.
  • Schließlich eine dritte Ausführungsvariante, bei der ein EHB-H als ein Gerät ausgebildet ist, auf dessen einer Seite die Eingabeelemente, somit die Sendetasten vorgesehen sind und auf der anderen Seite, der Rückseite des Gerätes, die Ausgabeelemente, somit die Empfangstasten. Gesendet wird mit der rechten Hand und empfangen mit der linken Hand.
  • Zum Erlernen und Handhaben und der Anwendung des bzw. der nach der Erfindung hergestellten Kommunikationsgeräte wird gleichfalls ein Punktschrift-Lerngerät vorgestellt, welches weiter unten näher beschrieben wird.
  • Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel soll die Erfindung näher erläutert werden.
  • In der dazugehörigen Zeichnung zeigen
  • 1: ein Kommunikationsgerät mit kombinierten Ein- und Ausgabeelementen in einer perspektivischen Ansicht
  • 2: eine Draufsicht nach 1
  • 3: das Kommunikationsgerät in einer Zwei-Geräteausführung in einer prinziphaften Draufsichtdarstellung
  • 4: eine weitere Ausführungsvariante des Kommunikationsgerätes mit auf der Vorder- und Rückseite angeordneten Bedienelementen
  • 5: eine prinziphafte Darstellung eines Punktschrift-Lerngerätes.
  • Die Ausbildung des Kommunikationsgerätes 1 als ein kompaktes, mittels einer Hand bedienbaren Gerätes, ist in einer perspektivischen Ansicht in der 1 gezeigt, welches aus einem Gehäuse 4, einem Gehäuseboden 3 und einer Gehäusefrontseite 2 ausgebildet ist. Die Gehäusefrontseite 2 ist die Funktions-/Bedienseite des Kommunikationsgerätes 1, welche von den Bedienelementen 5, 6, 7 durchdrungen wird, die mit einem bestimmten Maß über die Ebene der Gehäusefrontseite 2 hinausragen.
  • Dies ist für die Funktion des Kommunikationsgerätes 1 nicht unbedingt erforderlich, aber für den Bedienenden vorteilhaft, wobei die Bedienelemente 5, 6, 7 auch plan der Gehäusefrontseite 2 in dem Gehäuse 4 angeordnet sein können, somit mit der Gehäusefrontseite 2 eine Ebene bilden.
  • Die Bedienelemente 5, 6 sind, funktionsbedingt betrachtet, Eingabe-/Sendeelemente, welche in bevorzugter Weise als Tasten ausgebildet sind.
  • Die im oberen Bereich des Kommunikationsgerätes 1 flächig verteilt angeordneten Bedienelemente 5, fünf Stück, werden durch die fünf Finger einer Hand des Bedienenden betätigt, während das Bedienelement 6 vom Handballen des Bedienenden in Funktion gesetzt wird.
  • Die Bedienelemente 5, 6 sind als Kombinations-Funktionselemente ausgebildet, indem sie zum einen die Funktionen als Eingabe-/Sendeelemente und zum anderen die Funktion als Ausgabe-/Empfangselemente ausüben.
  • Gestalterisch, konstruktiv sind die Bedienelemente 5, 6 zentrisch mit taktilen Empfangselementen 7 ausgebildet, wobei die Anordnung und Ausbildung der Bedienelemente 5, 6 auch so möglich ist, dass die taktilen Empfangselemente 7 umfänglich zu den Bedienelementen 5, 6 angeordnet sind.
  • Die über diese Empfangselemente 7 ausgesendeten taktilen Empfangssignale können in Form von Vibrationen, Luftströmungen, thermischer Erwärmung oder durch andere Reizsignale ausgesendet bzw. angezeigt werden.
  • Die Bezugszeichen 8 bis 13 dokumentieren, dass die Bedienelemente 5, 6 als Funktionstasten 8 bis 13 fungieren, die durch das Braillesystem und der Häufigkeit ihrer Verwendung in der Anordnung bestimmt sind, d. h. diesen Funktionstasten 8 bis 13 sind bestimmte Buchstaben unter Beachtung des Braillesystems zugeordnet, so dass beim Betätigen der Bedienelemente 5, 6 gesendet und somit geschrieben werden kann.
  • Analog der Bedienelemente 5, 6, den Sendeelementen, sind die taktilen Empfangselemente 7 gleichfalls nach dem Braillesystem ausgebildet, so dass beim Empfangen die entsprechenden taktilen Empfangselemente 7 angesteuert werden und somit die taubblinde Person lesen kann.
  • Die Anordnung der Bedienelemente 5, 6 und der taktilen Empfangselemente 7 und deren Zuordnung zu den durch das Braillesystem bestimmten Funktionstasten 8 bis 13 ergibt sich aus der Draufsicht des Kommunikationsgerätes 1 nach 2.
  • Die Ausführung des erfindungsgemäßen Kommimikationsgerätes 1 als ein Zwei-Teilegerät ist in der 3 gezeigt, bei dem das rechte Gerät, das Schreib-Sendegerät 14 und das linke Gerät als das Lese-Empfangsgerät 15 ausgebildet sind.
  • Beide Geräte 14, 15 sind auf ihren Frontseiten 2 mit den entsprechenden Funktionstasten/Funktionselementen ausgebildet. So besitzt das Schreib- und Sendegerät 14 die sechs Bedienelemente 5, 6 und das Lese-Empfangsgerät 15 die sechs taktilen Empfangselemente 7.
  • Die beiden Geräte 14, 15 sind mit entsprechenden Anschlüssen ausgebildet, mit denen diese Geräte 14, 15 an Datensysteme anschließbar sind.
  • Wie auch das Kommunikationsgerät 1 nach 1, sind auch diese beiden Geräte, das Schreib-Sendegerät 14 und das Lese-Empfangsgerät 15, zusätzlich mit Funktionstasten 16 ausgebildet, welche bevorzugterweise im oberen Bereich am äußeren Rand des Gehäuses 4 angeordnet sind.
  • Durch die bedienende Person werden das Schreib-Sendegerät 14 mit der rechten Hand und das Lese-Empfangsgerät 15 mit der linken Hand bedient.
  • Eine weitere Ausführungsform des Kommunikationsgerätes 1 ist in der 4 gezeigt, welches so gestaltet ist, dass sowohl die Gehäusefrontseite 2 als auch der Gehäuseboden 3 als Funktionsseiten gestaltet sind, indem auf beiden Seiten vom Gehäuse 4 die Bedienelemente 5, 6 und die Empfangselemente 7 angeordnet sind. Rechtsseitig des Kommunikationsgerätes 1, auf der Gehäusefrontseite 2, sind die Bedienelemente 5, 6, die Eingabe- Sendeelemente, vorgesehen, während auf der gegenüberliegenden Seite 3 die Ausgabe-Empfangselemente in Form der taktilen Empfangselemente 7 vorgesehen sind.
  • Wie bei den vorher beschriebenen Ausführungsvarianten des Kommunikationsgerätes 1, ist auch diese Ausführungsform im äußeren Bereich vom Gehäuse 4 mit den Funktionstasten 16 ausgebildet.
  • Die Funktionsweise dieses Kommunikationsgerätes 1 entspricht denen der bereits oben beschriebenen Kommunikationsgeräte 1, es ist mit der rechten und linken Hand betätigbar und kann weitestgehend losgelöst von einer Unterlage/Auflage bedient werden.
  • Zum Erlernen der Funktionsweise und des Betätigens der nach der Erfindung hergestellten Kommunikationsgeräte 1 wird ein Punktschrift-Lerngerät, ein PS-Lerngerät, vorgestellt, welches in der 5 prinziphaft dargestellt ist. Zu dem PS-Lerngerät gehören zwei nach der Erfindung ausgerüstete Geräte, so ein Schreib-Sendegerät 14 und ein Lese-Empfangsgerät 15, welche zum einen mit den Bedienelementen 5, 6 und zum anderen mit den taktilen Empfangselementen 7 ausgebildet sind.
  • Sowohl die Schreibseite als auch die Leseseite sind als eine Dreier-Kombination gestaltet. Das linke erste Teil 17 enthält eine 6-Punkte-Anzeige, die taktile Anzeige, die die üblichen, aber vergrößerten sechs Punkte anzeigt. Das zweite Teil 18 hat die sechs Punkte nebeneinander, analog der bekannten Blindenschrift-Schreibmaschine und das dritte Teil ist das Lese-Empfangsgerät 15 gemäß der Erfindung.
  • Die rechte Seite des PS-Lerngerätes ist gleichfalls als Dreier-Kombination ausgebildet und besteht aus den gleichen Funktionsteilen 17, 18, allerdings nicht als taktile Anzeige, sondern als Eingabeelemente zum Senden/Schreiben, die mit dem Schreib-Sendegerät 14 verbunden sind.

Claims (8)

  1. Kommunikationsgerät zur Übermittlung und zum Empfang von Informationen als Basis einer gleichzeitigen Kommunikation für sinnesbehinderte Personen, unter Anwendung der Brailleschrift, wobei das Kommunikationsgerät (1) als Einhand- oder Zweihandgerät ausgebildet ist und Bedienelemente als Eingabe- und Ausgabeelemente vorgesehen sind, wobei je sechs Bedienelemente (5; 6; 7) für die Eingabe (5; 6) und für die Ausgabe (7) vorgesehen sind, oder wobei taktile Empfangselemente für die Ausgabe (7) mit den Bedienelementen (5; 6) kombiniert sind, wobei die Bedienelemente (5; 6; 7) über die fünf Finger und den Handballen des Bedienenden bedienbar sind, das Kommunikationsgerät (1) aus einem Gehäuse (4) mit Gehäuseboden (3) und einer als Funktions- und Bedienfläche ausgebildeten Gehäusefrontseite (2) besteht und die Bedienelemente (5; 6; 7), die Gehäusefrontseite (2) durchgreifend oder flächig zu diesen im Gehäuse (4) angeordnet sind.
  2. Kommunikationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die taktilen Empfangselemente (7) zentrisch oder umfänglich zu den Bedienelementen (5; 6) angeordnet sind.
  3. Kommunikationsgerät nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass am äußeren Umfang vom Gehäuse (4) mehrere Funktionstasten (16) angeordnet sind, über deren Betätigung das Kommunikationsgerät (1) zu anderen Datenübertragungssystemen koppelbar ist.
  4. Kommunikationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommunikationsgerät (1) als ein Zweihandgerät ausgebildet ist, mittels dem Informationseingaben und Informationsausgaben auf der Grundlage des 6-Punkte-Systems der Blindenvollschrift gesendet und empfangen werden können und das Kommunikationsgerät (1) aus einem Schreib- und Sendegerät (14) und einem Lese- und Empfangsgerät (15) besteht, das Schreib- und Sendegerät (14) mit sechs als Eingabe- und Sendeelemente ausgeführten Bedienelementen (5; 6) bestückt ist und das Lese- und Empfangsgerät (15) mit sechs als Lese- und Empfangselementen ausgebildeten taktilen Empfangselementen (7) bestückt ist und am äußeren Umfang vom Gehäuse (4) des Schreib- und Sendegerätes (14) sowie des Lese- und Empfangsgerätes (15) Funktionstasten (16) angeordnet sind.
  5. Kommunikationsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schreib- und Sendegerät (14) und das Lese- und Empfangsgerät (15) funktionstechnisch miteinander verbunden sind.
  6. Kommunikationsgerät nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schreib- und Sendegerät (14) und das Lese- und Empfangsgerät (15) über Verbindungselemente miteinander verbunden sind, wobei als Verbindungselemente beispielsweise ein Klappscharnier verwendet werden kann, so dass die beiden Geräte (14; 15) rückseitig zueinander klappbar sind.
  7. Kommunikationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseboden (3) gleichfalls als eine Funktions-Bedienseite (3), analog der Gehäusefrontseite (2), ausgebildet ist und diesen Funktions- und Bedienseiten (2; 3) die Bedienelemente (5; 6; 7) zugeordnet und am Umfang des Kommunikationsgerätes (1) Funktionstasten (16) angeordnet sind.
  8. Kommunikationsgerät nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es durch Hinzufügung von herkömmlichen Braillelese- und -schreibelementen (17; 18) zu einem Punktschrift-Lerngerät ergänzbar ist.
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