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DE102004042435A1 - Verfahren und Kuppelstück zum Sichern von übereinander gestapelten Containern an Bord von Schiffen - Google Patents

Verfahren und Kuppelstück zum Sichern von übereinander gestapelten Containern an Bord von Schiffen Download PDF

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DE102004042435A1
DE102004042435A1 DE200410042435 DE102004042435A DE102004042435A1 DE 102004042435 A1 DE102004042435 A1 DE 102004042435A1 DE 200410042435 DE200410042435 DE 200410042435 DE 102004042435 A DE102004042435 A DE 102004042435A DE 102004042435 A1 DE102004042435 A1 DE 102004042435A1
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locked
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DE200410042435
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Horst Ruberg
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MacGregor Conver GmbH
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Abstract

Kuppelstücke (10) zum Verbinden von Containern an Bord von Schiffen werden unter den unteren Eckbeschlag (13) eines oberen Containers vorverriegelt. Zur Sicherung des vorverriegelten Kuppelstücks (10) gegen Herausfallen aus dem unteren Eckbeschlag (13) dient ein Füllstück (26). Bei bekannten Kuppelstücken (10) lässt sich nicht feststellen, ob dieses vom Füllstück (26) zuverlässig gegen Herausfallen aus dem unteren Eckbeschlag (13) gesichert ist. DOLLAR A Die Erfindung sieht nun vor, durch eine Anzeigezunge (29) mit einem Detektionsstift (30) am unteren Kupplungsvorsprung (15) anzuzeigen, ob das Kuppelstück (10) in der vorverriegelten Stellung im unteren Eckbeschlag (13) zuverlässig gesichert ist. Das ist der Fall, wenn der Detektionsstift (30) vollständig im unteren Kupplungsvorsprung (15) verschwindet. Ragt hingegen nach der Vorverriegelung ein Teil des Detektionsstifts (30) noch aus dem unteren Kupplungsvorsprung (15) heraus, zeigt das dem Stauer an, dass das Kuppelstück (10) in der vorverriegelten Stellung nicht ordnungsgemäß gesichert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Sichern von übereinander gestapelten Containern an Bord von Schiffen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Kuppelstück zum Sichern von übereinander gestapelten Containern an Bord von Schiffen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 5.
  • Zum Sichern von Containern an Bord von Schiffen werden Kuppelstücke eingesetzt, die den untersten Container eines Containerstapels mit einem schiffseitigen Bodenfundament und die darüber gestapelten Container untereinander verbinden. Je nach Einsatzzweck handelt es sich bei den Kuppelstücken um manuell betätigte, halbautomatische Twistlocks, automatische Lashing Cones oder sogenannte Midlocks. Diese Kuppelstücke werden zunächst mit einem Kupplungsvorsprung an einem ersten Container oder auch einem Bodenfundament vorverriegelt. Anschließend wird der zweite Kupplungsvorsprung mit dem zweiten Container oder Bodenfundament endverriegelt, und zwar üblicherwreise automatisch.
  • Das Vorverriegeln der Kuppelstücke erfolgt überwiegend an unteren Eckbeschlägen eines auf einen unteren Container oder ein Bodenfundament aufzusetzenden oberen Containers. Diese Vorverriegelung erfolgt in der Regel manuell durch einen Stauer an Land. Nach dem Vorverriegeln wird der jeweilige Container mit an seinen unteren Eckbeschlägen vorverriegelten Kuppelstücken an Bord des Schiffs gebracht. Dabei besteht die Gefahr, dass der Zurrer durch herabfallende Kuppelstücke verletzt wird. Löst sich unbemerkt die Vorverriegelung mindestens eines Kuppelstücks, kann dadurch an Bord des Schiffs keine oder nur eine unzureichende Verriegelung des Containers erfolgen, was zu einem Überbordgehen an Deck gestauter Container und auch zur Gefährdung der Schiffssicherheit führen kann. Deshalb sind die Kuppelstücke in der vorverriegelten Stellung durch Arretierungsmittel zu sichern. Trotz solcher Arretierungsmittel kommt es aber vor, dass sie versagen, weil sie nicht funktionstüchtig sind oder nicht in die richtige Position gebracht worden sind. Dann sind die Arretierungsmittel praktisch wirkungslos, was einer ungesicherten Vorverriegelung der Kuppelstücke gleich kommt, so dass diese Kuppelstücke sich vom Container lösen können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum zuverlässigen Sichern von übereinander gestapelter Container an Bord von Schiffen zu schaffen. Ebenso ist es Aufgabe der Erfindung, ein Kuppelstück zu schaffen, womit gefahrlos und zuverlässig das Vorverriegeln von übereinander gestapelter Containern an Bord von Schiffen möglich ist.
  • Ein Verfahren zur Lösung dieser Aufgabe weist die Maßnahmen des Anspruchs 1 auf. Dadurch, dass die erfolgte Vorverriegelung am Kuppelstück sichtbar gemacht wird, bevor das Kuppelstück mit dem zweiten Kupplungsvorsprung mit einem anderen Container oder einem Bodenfundament verriegelt wird, ist es dem Stauer möglich, festzustellen, ob er die Vorverriegelung des Kuppelstücks ordnungsgemäß durchgeführt hat, so dass sich das Kuppelstück vom Container nicht mehr unbeabsichtigt lösen kann. Dadurch ist gewährleistet, dass sich am Container vorverriegelte Kuppelstücke nicht lösen und Personen gefährden können. Außerdem kann es nicht vorkommen, dass ein Kuppelstück zum Verbinden der Container untereinander oder mit Bodenfundamenten fehlt und dadurch keine ausreichende Sicherung der Container an Bord des Schiffes gewährleistet ist.
  • Vorzugsweise zeichnet sich das Verfahren dadurch aus, dass nach dem Vorverriegeln des ersten Kupplungsvorsprungs am Container am noch freien zweiten Kupplungsvorsprung angezeigt wird, ob die Vorverriegelung erfolgt ist. Auf diese Weise kann visuell vom Stauer sofort nach dem Vorverriegeln des Kuppelstücks festgestellt werden, ob die Vorverriegelung ordnungsgemäß erfolgt ist, insbesondere das Kuppelstück im vorverriegelten Zustand am Container so arretiert ist, dass das Kuppelstück sich nicht unbeabsichtigt von dem Container trennen kann. Diese visuelle Kontrolle kann am zweiten Kuppelstück problemlos erfolgen, weil dieses nach dem Vorverriegeln noch nicht in einen Eckbeschlag des zweiten Containers oder ein Bodenfundament eingreift, wodurch es nicht mehr sichtbar wäre.
  • Die Anzeige der ordnungsgemäßen Vorverriegelung am zweiten Kupplungsvorsprung erfolgt vorzugsweise durch ein Detektionsmittel. Dieses Detektionsmittel ragt teilweise aus dem zweiten Kupplungsvorsprung heraus, wenn die Vorverriegelung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Bei ordnungsgemäßer Vorverriegelung hingegen verschwindet das Detektionsmittel vollständig im zweiten Kupplungsvorsprung, ist also nicht mehr sichtbar. Da nur bei ordnungemäß vorverriegeltem Kuppelstück der zweite Kupplungsvorsprung mit dem zweiten Container oder dem Bodenfundament verbunden werden sollte, ist das Detektionsmittel bei ordnungsgemäßer Vorverriegelung im zweiten Kupplungsvorsprung geschützt untergebracht, kann also beim Verbinden des zweiten Kupplungsvorsprungs mit dem zweiten Container oder dem Bodenfundament nicht beschädigt werden. Denkbar wäre es auch, das Detektionsmittel umgekehrt wirksam werden zu lassen. Dann ragt das Detektionsmittel bei ordnungsgemäß vorverriegeltem oberen Kupplungsvorsprung aus dem unteren Kupplungsvorsprung mindestens teilweise heraus.
  • Um die ordnungsgemäße oder nicht ordnungsgemäße Vorverriegelung besser visuell sichtbar zu machen, kann es vorgesehen sein, wenigstens denjenigen Teil des Detektionsmittels, der aus dem zweiten Kupplungsvorsprung herausragen kann, auffällig zu gestalten, insbesondere mit einer auffälligen, beispielsweise roten, Farbe zu versehen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens erfolgt nicht nur durch das Detektionsmittel eine Anzeige, ob die Vorverriegelung erfolgt ist. Es wird vielmehr auch angezeigt, ob die Vorverriegelung ordnungsgemäß gesichert ist durch ein entsprechendes dem Kuppelstück zugeordnetes Arretierungsmittel, wodurch ein ungewolltes Lösen des Kuppelstücks vom ersten Container durch Aufhebung der Vorverriegelung zuverlässig vermieden wird.
  • Ein Kuppelstück zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 5 auf. Bei diesem Kuppelstück ist vorgesehen, einem Arretierungsmittel zur Arretierung des vorverriegelten Zustands des ersten Kupplungsvorsprungs am Eckbeschlag des ersten Containers ein Detektionsmittel zuzuordnen, das zur Anzeige dient, ob das Arretierungsmittel den ersten Kupplungsvorsprung dem Eckbeschlag des Containers oder auch einem Bodenfundament richtig und vor allem dauerhaft sichert.
  • Durch das Detektionsmittel ist auf diese Weise dem Stauer anzeigbar, ob er den ersten Kupplungsvorsprung des Kuppelstücks richtig am Container bzw. Bodenfundament vorverriegelt und arretiert hat, damit die Vorverriegelung sich nicht unbeabsichtigt lösen kann.
  • Das Detektionsmittel ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung des Kuppelstücks so ausgebildet, dass es am zweiten Kupplungsvorsprung anzeigt, ob der erste Kupplungsvorsprung in dem ihm zugeordneten Eckbeschlag des ersten Containers oder dem Bodenfundament vorverriegelt ist, insbesondere der Kupplungsvorsprung vom ihm zugeordneten Arretierungsmittel in der vorverriegelten Position gesichert ist. Anhand des Detektionsmittels kann der Stauer unmittelbar nach der erfolgten Vorverriegelung erkennen, ob diese in Ordnung ist oder die Vorverriegelung wiederholt werden muss. Auch wenn aus irgendeinem Grunde das Kuppelstück nicht funktionstüchtig sein sollte, insbesondere das Arretierungsmittel nicht ordnungsgemäß arbeitet, weil es verschlissen oder beschädigt ist, kann auch das visuell vom Stauer festgestellt werden, so dass er die Möglichkeit hat das Kuppelstück durch ein funktionstüchtiges Kuppelstück zu ersetzen.
  • Es ist des Weiteren vorgesehen, das Detektionsmittel dem zweiten, nach dem Vorverriegeln noch freien Kupplungsvorsprung derart zuzuordnen, dass es entweder teilweise aus dem zweiten Kupplungsvorsprung herausragt oder sich im Kupplungsvorsprung befindet, je nachdem, ob der erste Kupplungsvorsprung verriegelt und vorzugsweise auch arretiert ist oder nicht. Der Stauer erhält vom Detektionsmittel nach Beendigung der Vorverriegelung ein deutlich wahrnehmbares, optisches Signal, ob die Vorverriegelung ordnungsgemäß erfolgt, insbesondere gesichert ist oder nicht.
  • Die beiden Kupplungsvorsprünge des Kuppelstücks sind mittelbar oder unmittelbar (einstückig) miteinander verbunden, und zwar so, dass sie normalerweise sich auf einer vertikalen Achse gegenüberliegen, indem die freien Enden voneinander wegweisen.
  • Die Kuppelstücke dienen beim Verbinden zweier übereinander gestapelter Container dazu, in den unteren Eckbeschlag eines oberen Containers und den oberen Eckbeschlag eines unteren Containers einzugreifen. Dabei wird in der Regel ein erster, oberer Kupplungsvorsprung unter dem unteren Eckbeschlag eines oberen Containers an Land von einem Stauer vorverriegelt. Dazu ist vorgesehen, dass das Arretierungsmittel eine zum Einsetzen des ersten Kupplungsvorsprungs in das Langloch des unteren Eckbeschlags des oberen Containers benötigten Freiraum mindestens größtenteils ausfüllt, wenn der erste Kupplungsvorsprung in das Langloch des unteren Eckbeschlags des oberen Containers eingesetzt ist. Dazu weist das Arretierungsmittel ein Füllstück auf.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des Kuppelstücks ist dass das Arretierungsmittel bildende Füllstück vorzugsweise einstückig mit einer Anzeigezunge verbunden. Dabei bildet die Anzeigezunge das Detektionsmittel des erfindungsgemäßen Kuppelstücks, wobei in diesem Falle das Arretierungsmittel und das Detektionsmittel einstückig verbunden sind. Da das Füllstück nach dem Einsetzen des ersten (oberen) Kupplungsvorsprungs in den unteren Eckbeschlag des oberen Containers hochbewegt wird, um den vom ersten Kupplungsvorsprung frei gelassenen Teil des Langlochs mindestens größtenteils auszufüllen, nimmt an dieser Bewegung auch die Anzeigezunge teil. Die Anzeigezunge wird also zusammen mit dem Füllstück bewegt, um das Kuppelstück in der vorverriegelten Stellung zu arretieren. Diese Bewegung wird zur Anzeige der ordnungemäßen Vorverriegelung und Sicherung derselben verwendet, indem das Detektionsmittel so bemessen ist, dass es bei noch nicht arretierter Vorverriegelung aus dem zweiten (unteren) Kupplungsvorsprung herausragt, aber bei erfolgter Arretierung des ersten Kupplungsvorsprungs in der Vorverriegelungsstellung, wenn das Füllstück in den frei gelassenen Bereich des Langlochs im Eckbeschlag eingetaucht ist, im zweiten (unteren) Kupplungsvorsprung verschwindet und dadurch die ordnungsgemäße Vorverriegelung anzeigt.
  • Das gleichzeitig das Detektionsmittel bildende Arretierungsmittel, also das Füllstück und die Anzeigezunge, sind gemeinsam auf der normalerweise senkrechten Längsachse des Kupplungsvorsprungs auf- und abbewegbar, wobei das Füllstück sich im Wesentlichen im Bereich des ersten (oberen) Kupplungsvorsprungs bewegt, während die Anzeigezunge längs des zweiten (unteren) Kupplungsvorsprungs verschieblich ist. Dadurch ist es auf einfacher Weise möglich, im Bereich des zweiten (unteren) Kupplungsvorsprungs anzuzeigen, ob die Vorverriegelung ordnungsgemäß erfolgt und gesichert bzw. arretiert ist.
  • Die Anzeigezunge ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des Kuppelstücks so ausgebildet, dass sie sich etwa mittig durch ein freies Ende des zweiten Kupplungsvorsprungs erstreckt. Entweder ragt die Anzeigezunge mit einem Teilbereich aus dem freien Ende des zweiten Kupplungsvorsprungs heraus oder verschwindet hierin. Je nachdem, wie die Anzeigezunge ausgebildet ist, detektiert das Herausragen eines Teils der Anzeigezunge aus dem freien Ende des zweiten Kupplungsvorsprungs oder das vollständige Verschwinden der Anzeigezunge im zweiten Kupplungsvorsprung die ordnungsgemäße Vorverriegelung und Sicherung derselben. Vorzugsweise verschwindet die gesamte Anzeigezunge bei ordnungsgemäß vorverriegeltem Kuppelstück im zweiten Kupplungsvorsprung, weil dazu das Füllstück hochbewegt werden muss und dabei die Anzeigezunge mitnimmt, derart, dass sie in den zweiten Kupplungsvorsprung vorzugsweise vollständig eintaucht und darin gleichzeitig geschützt ist.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
  • 1 Eine teilweise Ansicht auf Stirnseiten übereinander gestapelter Container, die an den stirnseitigen, aufeinanderliegenden Eckbeschlägen durch zwei Kuppelstücke verbunden sind,
  • 2 einen unteren Eckbeschlag eines oberen Containers mit darunter teilweise vorverriegeltem Kuppelstück,
  • 3 eine perspektivische Ansicht des unteren Eckbeschlags eines Containers mit dem darunter teilweise vorverriegelten Kuppelstück,
  • 4 das Kuppelstück im Zustand vor dem Vorverriegeln,
  • 5 den Eckbeschlag eines unteren Containers gemäß 2 mit darunter vorverriegeltem Kuppelstück,
  • 6 eine perspektivische Ansicht des unteren Eckbeschlags eines Container mit darunter vorverriegelten und arretierten Kuppelstück,
  • 7 das vorverriegelte Kuppelstück in einer die Vorverriegelung arretierenden Stellung, und
  • 8 eine perspektivische Ansicht des vorverriegelten Kuppelstücks analog zur 7.
  • In den Figuren der Zeichnung ist ein Kuppelstück 10 gezeigt, das als automatischer Lashing Cone ausgebildet ist. Dieses Kuppelstück 10 dient zum automatischen Verbinden übereinander gestapelter Container, und zwar einen in der 1 teilweise gezeigten oberen Container 11 mit einem unteren Container 12. Solche Kuppelstücke 10 werden unter dem oberen Container 11 von Stauern an Land vorverriegelt. Der obere Container 11 mit den darunter vorverriegelten Kuppelstücken 10 wird auf den sich bereits an Bord des Schiffs befindenden unteren Container 12 (oder Bodenfundamente) aufgesetzt, wobei durch eine Relativverschiebung des oberen Containers 11 mit den Kuppelstücken 10 zum unteren Container 12 die Kuppelstücke 10 automatisch den oberen Container 11 mit dem unteren Container 12 zusammenkuppeln. Dadurch erfolgt eine Endverriegelung der Kuppelstücke 10 zwischen den Containern 11 und 12. Unter allen vier unteren Eckbeschlägen 13 des oberen Containers 11 wird jeweils ein Kuppelstück 10 vorverriegelt. Es handelt sich dabei im gezeigten Ausführungsbeispiel um gleiche Kuppelstücke 10.
  • Das Kuppelstück 10 weist im Wesentlichen zwei entgegengesetzte übereinander liegende Kupplungsvorsprünge auf, und zwar einen ersten (oberen) Kupplungsvorsprung 14 und einen zweiten, unteren Kupplungsvorsprung 15. Beide Kupplungsvorsprünge 14 und 15 sind einstückig miteinander verbunden. Der erste Kupplungsvorsprung 14 dient zum Verbinden des Kuppelstücks 10 mit einem unteren Eckbeschlag 13 des oberen Containers 11. Der zweite Kupplungsvorsprung 15 dient zum Verbinden des Kuppelstücks 10 mit einem oberen Eckbeschlag 16 des unteren Containers 12. Die Kupplungsvorsprünge 14 und 15 erstrecken sich quer durch ein unteres Langloch 17 im unteren Eckbeschlag 13 des oberen Containers 11 bzw. ein oberes Langloch im oberen Eckbeschlag 16 des unteren Containers 12. Jeder Kupplungsvorsprung 14 und 15 weist eine Verankerungsnase 18, 19 auf. Jede Verankerungsnase 18, 19 ist einem Endbereich des Kupplungsvorsprungs 14 bzw. 15 zugeordnet. Die Verankerungsnasen 18, 19 stehen seitlich, also quer zum Kupplungsvorsprung 14 und 15 und zum Langloch 17 in den jeweiligen Eckbeschlag 13, 16, vor. Beide Verankerungsnasen 18 und 19 sind demzufolge quer zur Längsachse des jeweiligen Langlochs 17 und auch quer zur Längsrichtung der Container 11, 12 gerichtet. Dadurch hintergreifen die Verankerungsnasen 18 und 19 vom Inneren des Eckbeschlags 13 bzw. 16 her eine Längsseite des betreffenden Langlochs 17.
  • Das Kuppelstück 10 weist zwischen den Kupplungsvorsprüngen 14 und 15 zwei gegenüberliegende Wülste 20, 21 mit etwa dreieckförmigen Querschnitt auf. Die gegenüberliegenden Wülste 20, 21 erstrecken sich längs zum Langloch 17 und zu den Containern 11 und 12. Die dreieckförmigen Querschnitte der Wülste 20 und 21 korrespondieren mit unteren Schrägen 22 zur Bildung von Fasern der Langlöcher 17 in den unteren Eckbeschlägen 13 einerseits und den Langlöchern 17 der oberen Eckbeschläge 16 andererseits. Auf diese Weise dienen die Wülste 20 und 21 zur Positionierung des Kuppelstücks 10 zwischen einem oberen Eckbeschlag 16 eines unteren Containers 12 und einem auf dem unteren Eckbeschlag 13 aufliegenden unteren Eckbeschlag 13 eines oberen Containers 11 (1). Dabei werden auch gleichzeitig die Tiefen, mit denen die Kupplungsvorsprünge 14 und 15 in die Eckbeschläge 13 und 16 des oberen und unteren Containers 11, 12 eintauchen, begrenzt.
  • An der Stelle der Wülste 21 kann zwischen den Kupplungsvorsprüngen 14 und 15 auch ein plattenartiges Widerlager angeordnet sein, das bei übereinander gestapelten Containern 11 und 12 zwischen unteren Eckbeschlag 13 des oberen Containers 11 und dem oberen Eckbeschlag 16 des unteren Containers 13 zu liegen kommt und dadurch im Gegensatz zum gezeigten Kuppelstück 10 die Eckbeschläge 13 und 16 übereinander gestapelter Container 11 und 12 geringfügig, nämlich um die Dicke des plattenartigen Widerlagers, beabstandet.
  • Die der Verankerungsnase 18 des ersten Kupplungsvorsprungs 14 gegenüberliegende (Rück-)Seite desselben ist zum freien Ende 23 hin mit einer Abschrägung 24 versehen. Die Abschrägung 24 ist durch eine schräge Fläche gebildet, die etwa von der Wulst 21 zwischen den Kupplungsvorsprüngen 14 und 15 ausgehend sich zum freien Ende 23 des Kupplungsvorsprungs 14 hin erstreckt (4, 8). Die Abschrägung ermöglicht es, den ersten Kupplungavorsprung 14 durch Verschwenken des Kuppelstücks 10 in einer parallel zur Stirnseite des Containers 11 verlaufenden vertikalen Ebene quer durch das Langloch 17 zu stecken (2). Ein anschließendes Zurückschwenken des Kuppelstücks 10, derart, dass eine vertikale Längsmittelachse 25 des Kuppelstücks 10 etwa senkrecht verläuft (5), führt dazu, dass die Verankerungsnase 18 des ersten Kupplungsvorsprungs 14 das Langloch 17 im unteren Eckbeschlag 13 des oberen Containers 11 hintergreift. Dadurch befindet sich das Kuppelstück 10 in der Vorverriegelungsstellung. Allerdings könnte das Kuppelstück 10 wegen der Abschrägung 24 selbsttätig aus der Vorverriegelungsstellung wieder herausgelangen. Deswegen erfolgt eine Arretierung des Kuppelstücks 10 in der Vorverriegelungsstellung durch ein Arretierungsmittel. Beim hier gezeigten Kuppelstück 10 ist das Arretierungsmittel im Wesentlichen aus einem Füllstück 26 gebildet. Das Füllstück 26 ist in einer senkrecht gerichteten, nutartigen Vertiefung 27 auf der der Verankerungsnase 18 weggerichteten (Rück-)Seite des Kuppelstücks 10 angeordnet. Die nutartige Vertiefung 27 liegt zwischen zwei Abschrägungen 24. Die nutartige Vertiefung 27 erstreckt sich über den Bereich beider Kupplungsvorsprünge 14 und 15, und zwar durchgehend. Kurz vor dem freien Ende 23 des ersten Kupplungsvorsprungs 14 und auch vor einem freien Ende 28 des zweiten Kupplungsvorsprungs 15 endet die nutartige Vertiefung 27. Diese ist also an ihren gegenüberliegenden Enden geschlossen durch Endbereiche sowohl des ersten Kupplungsvorsprungs 14 als auch des Kupplungsvorsprungs 15.
  • Erfindungsgemäß weist das Kuppelstück 10 zusätzlich zum Arretierungsmittel ein Detektionsmittel auf. Das Detektionsmittel ist beim gezeigten Kuppelstück 10 als eine Anzeigezunge 29 ausgebildet. Während sich das Füllstück 26 im Wesentlichen im ersten (oberen) Kupplungsvorsprung 14 erstreckt, ist die Anzeigezunge 29 im Wesentlichen dem zweiten (unteren) Kupplungsvorsprung 15 zugeordnet. Im gezeigten Kuppelstück 10 sind das Füllstück 26 und die Anzeigezunge 29 verbunden, und zwar einstückig. Dadurch bilden sowohl das Arretierungsmittel als auch das Detektionsmittel ein gemeinsames Teil. Die Anzeigezunge 29 ist an der Unterseite des Füllstücks 26 angeformt und am Ende mit einem länglichen Detektionsstift 30 versehen, der vorzugsweise einen runden oder viereckigen Querschnitt aufweist.
  • Das Füllstück 26 mit der Anzeigezunge 29 ist innerhalb der nutartigen Vertiefung 27 an der den Kupplungsvorsprüngen 14 und 15 weggerichteten (Rück-)Seite des Kuppelstücks 10 längsverschieblich gelagert, und zwar entlang der vertikalen Längsmittelachse 25 des Kuppelstücks 10, wobei die Lagerung und Führung zum Verschieben des Füllstücks 26 mit der Anzeigezunge 29 nicht unbedingt auf der Längsmittelachse 25 erfolgen muss; sie kann auch auf einer parallel dazu verlaufenden Achse liegen.
  • Eine Oberseite des Füllstücks 26 ist mit einer Durchgangsbohrung 31 versehen, durch die sich ein senkrechter Führungsstift 32 erstreckt. Der Führungsstift 32 ist mit gegenüberliegenden Enden am freien Ende 23 des ersten Kupplungsvorsprungs 14 einerseits und an einem Steg 33 in der nutartigen Vertiefung 27 andererseits verschiebbar geführt. Auf dem Führungsstift 32 ist zwischen dem Steg 33 und dem Füllstück 26 eine Druckfeder 34 angeordnet. Diese schiebt das Füllstück 26 mit der Anzeigezunge 29 selbsttätig in der nutartigen Vertiefung 27 nach oben, also gegen das freie Ende 23 des ersten Kupplungsvorsprungs 14 (7). Die Anzeigezunge 29, und zwar der Detektionsstift 30 am unteren Ende derselben, ist ebenfalls längsverschieblich in einer Durchgangsbohrung 35 im Bereich des freien Endes 28 des zweiten Kupplungsvorsprungs 15 gelagert. Die Durchgangsbohrung 35 ist mit einem zum Detektionsstift 30 korrespondierenden Querschnitt versehen und so bemessen, dass hierin der Detektionsstift 30 frei in Richtung der Längsmittelachse 25 des Kuppelstücks 10 verschiebbar ist.
  • Das Füllstück 26 weist etwa die Gestalt eines quaderförmigen Klotzes auf. Befinden sich das Füllstück 26 mit der Anzeigezunge 29 in einer gegen die Kraft der Druckfeder 34 heruntergedrückten Stellung (4), lässt sich das Kuppelstück 10 unter dem unteren Eckbeschlag 13 des oberen Containers 11 vorverriegeln. Hierbei schaut ein Großteil des Führungsstifts 32 durch die Durchgangsbohrung 35 nach unten aus dem zweiten Kupplungsvorsprung 15 heraus. Zum Herunterdrücken des Füllstücks 26 mit der Anzeigezunge 29 gegen die Kraft der Druckfeder 34 ist der frei zugänglichen Rückseite der Anzeigezunge 29 eine Griffvertiefung 36 zugeordnet. Ist das Füllstück 26 von der Druckfeder 34 hochbewegt (7), nimmt das Füllstück 26 zusammen mit dem unter der Verankerungsnase 18 liegenden Teil des ersten Kupplungsvorsprungs 14 etwa den gesamten Bereich dieses Querschnitts des Langlochs 17, und zwar sowohl in der Breite als auch in der vollen Höhe, ein (5). Das Kuppelstück 10 ist dann im Langloch 17 des unteren Eckbeschlags 13 des oberen Containers 11 vorverriegelt und in der vorverriegelten Stellung arretiert bzw. gesichert. In dieser Stellung sind das Füllstück 26 und die damit verbundene Anzeigezunge 29 so weit hochbewegt, dass die Anzeigezunge 29 mit dem gesamten Detektionsstift 30 sich im Inneren des zweiten (unteren) Kupplungsvorsprungs 15 befindet (5 bis 7).
  • Das erfindungsgemäße Verfahren läuft mit dem gezeigten Kuppelstück 10 folgendermaßen ab:
    An Land wird von einem Stauer manuell an jedem unteren Eckbeschlag 13 eines oberen Containers 11 ein Kuppelstück 10 vorverriegelt. Unter jedem Container 11 befinden sich dann vier gleiche Kuppelstücke 10. Zum manuellen Vorverriegeln wird zunächst ein Kuppelstück 10 bei mittels der Griffvertiefung 36 heruntergedrücktem Füllstück 26 mit dem ersten Kupplungsvorsprung 14 quergerichtet durch das untere Langloch 17 des unteren Eckbeschlags 13 gesteckt. Das geschieht durch ein Hin- und Herschwenken des Kuppelstücks 10. Ist der erste Kupplungsvorsprung 14 durch das Langloch 17 hindurchgesteckt, hintergreift die quer zum Langloch 17 und zur Längsrichtung des Containers 11 gerichtete Verankerungsnase 18 am ersten Kupplungsvorsprung 14 das Langloch 17 von der Innenseite des unteren Eckbeschlags 13. Es wird nun das Kuppelstück 10 etwa senkrecht gehalten, wobei die Wülste 20, 21 an den die Unterkante des Langlochs 17 umgebenden Schrägen 22 sich abstützen. Damit ist ein erster Teil der Vorverriegelung abgeschlossen. Danach hält sich das Kuppelstück 10 aber noch nicht von selbst in der vorverriegelten Stellung. Deswegen findet bei einem zweiten Teil der Vorverriegelung eine Arretierung des Kuppelstücks 10 in der vorverriegelten Stellung statt. Dazu wird lediglich das bis dahin noch durch Eingriff in die Griffvertiefung 36 der Anzeigezunge 29 nach unten gehaltene Füllstück 26 Iosgelassen. Durch die Vorspannung der Druckfeder 34 wird dann das Füllstück 26 zusammen mit der Anzeigezunge 29 hochbewegt. Nun füllt das Füllstück 26 zusammen mit dem unter der Verankerungsnase 18 liegenden Teil des ersten Kupplungsvorsprungs 14 etwa den gesamten Querschnitt des Langlochs 17 aus. Insbesondere verfügt der erste Kupplungsvorsprung 14 in einer horizontalen Ebene unterhalb der Verankerungsnase 18 über einem rechteckigen Querschnitt, der der Breite des Langlochs 17 im Wesentlichen entspricht.
  • Ist das Kuppelstück 10 richtig unter dem unteren Eckbeschlag 13 des oberen Containers 11 vorverriegelt und in der Vorverriegelungsstellung auch durch das Füllstück 26 ordnungsgemäß gesichert (5), wozu das Füllstück 26 sich in der oberen Endstellung (7) befinden muss, ist der Detektionsstift 30 der Anzeigezunge 29 vollständig in den zweiten (unteren) Kupplungsvorsprung 15 hineinbewegt. Das Detektionsmittel ist dadurch vom Stauer nicht mehr sichtbar (6). Das ist ein in Indiz für die ordnungsgemäße Vorverriegelung und Sicherung des Kuppelstücks 10 in der vorverriegelten Stellung, unter dem Eckbeschlag 13.
  • Es kann nun vorkommen, dass beim Loslassen der Griffvertiefung 36 in der Anzeigezunge 29 das Füllstück 26 von der Druckfeder 34 nicht oder nicht weit genug hochbewegt wird. Beispielsweise kann das Füllstück 26 klemmen oder die Druckfeder 34 gebrochen sein. Es ist aber auch denkbar, dass das Kuppelstück 10 mit dem ersten Kupplungsvorsprung 14 nicht so weit in das Langloch 17 hineingeschwenkt worden ist, dass das Kuppelstück 10 etwa senkrecht unter dem oberen Container 11 ausgerichtet worden ist, so dass das Füllstück 26 sich nicht allein von der Kraft der Druckfeder 34 hochbewegen lässt, weil es nicht durch das Langloch 17 hindurchpasst. In allen diesen Fällen ist keine unvollständige Vorverriegelung des Kuppelstücks 10 unter dem oberen Container 11 erfolgt, oder möglich. Solche unzureichenden Vorverriegelungen werden dem Stauer visuell angezeigt, indem die bei nicht vollständig hochbewegten Füllstück 26 mindestens ein Teil des Detektionsstifts 30 noch unten aus dem zweiten (unteren) Kupplungsvorsprung 15 herausragt (3). Der Stauer kann dann sofort erkennen, dass das Füllstück 26 sich nicht in der richtigen Position befindet und damit die Vorverriegelung des Kuppelstücks unter dem oberen Container 11 unvollständig ist, weil die Vorverriegelung vom Füllstück 26 nicht gesichert ist. Daraufhin kann der Stauer sofort das Kuppelstück 10 durch entsprechende Bewegungen in eine Position bringen, in der das Füllstück 26 mit der Anzeigezunge 29 vollständig hochbewegt wird zur ordnungsgemäßen Sicherung des Kuppelstücks 10 in der vorverriegelten Stellung. Alternativ kann der gesamte Vorverriegelungsvorgang wiederholt werden oder bei defektem Kuppelstück 10, wenn beispielsweise die Druckfeder 34 gebrochen ist, ein intaktes Kuppelstück 10 verwendet werden.
  • Das vorstehend beschriebene Verfahren eignet sich nicht nur für das in den Figuren gezeigte Kuppelstück 10, vielmehr für beliebige andere Kuppelstück, die unter den unteren Eckbeschlägen 13 eines oberen Containers 11 oder auch im oberen Eckbeschlag 16 eines unteren Containers 12 oder einem Bodenfundament vorverriegelt werden, beispielsweise halbautomatische Twistlocks, Midlocks oder dergleichen. Insbesondere eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren auch für Kuppelstücke, die im Gegensatz zum beschriebenen Kuppelstück 10 nicht quer, sondern längs durch das Langloch 17 des jeweiligen Eckbeschlags 13, 14 oder Bodenfundamenten gesteckt werden.
  • 10
    Kuppelstück
    11
    oberer Container
    12
    unterer Container
    13
    unterer Eckbeschlag
    14
    erster Kupplungsvorsprung
    15
    zweiter Kupplungsvorsprung
    16
    oberer Eckbeschlag
    17
    Langloch
    18
    Verankerungsnase
    19
    Verankerungsnase
    20
    Wulst
    21
    Wulst
    22
    Schräge
    23
    freies Ende
    24
    Abschrägung
    25
    Längsmittelachse
    26
    Füllstück
    27
    nutartige Vertiefung
    28
    freies Ende
    29
    Anzeigezunge
    30
    Detektionsstift
    31
    Durchgangsbohrung
    32
    Führungsstift
    33
    Steg
    34
    Druckfeder
    35
    Durchgangsbohrung
    36
    Griffvertiefung

Claims (13)

  1. Verfahren zum Sichern von übereinander gestapelten Containern (11, 12) an Bord von Schiffen mit einem zwei Kupplungsvorsprünge (14, 15) aufweisenden Kuppelstück (10), wobei das Kuppelstück (10) mit einem Kupplungsvorsprung (14) in einem Eckbeschlag (13) eines Containers (11) vorverriegelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die erfolgte Vorverriegelung am Kuppelstück (10) sichtbar gemacht wird, bevor das Kuppelstück (10) mit dem zweiten Kupplungsvorsprung (19) mit dem anderen Container (12) oder einem Bodenfundament verriegelt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Vorverriegeln des ersten Kupplungsvorsprungs (14) am Container (11) am noch freien zweiten Kupplungsvorsprung (15) angezeigt wird, ob die Vorverriegelung erfolgt ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass durch ein unten aus dem freien zweiten Kupplungsvorsprung (15) mindestens teilweise herausragendes Detektionsmittel angezeigt wird, ob der erste Kupplungsvorsprung (14) ordnungsgemäß vorverriegelt ist oder nicht.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vom Detektionsmittel angezeigt wird, ob das Kuppelstück (10) im vorverriegelten Zustand, insbesondere durch ein Arretierungsmittel, gesichert ist.
  5. Kuppelstück zum Sichern von übereinander gestapelten Containern (11, 12) an Bord von Schiffen, mit zwei Kupplungsvorsprüngen (14, 15), von denen ein Kupplungsvorsprung (14) zur Vorverriegelung in einem Eckbeschlag (13) eines Containers (11) ausgebildet ist und diesem Kupplungsvorsprung (14) ein Arretierungsmittel zum Sichern desselben im vorverriegelten Zustand gegen Herausfallen aus dem Eckbeschlag (13) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass dem Arretierungsmittel ein Detektionsmittel zugeordnet ist zur Anzeige, ob das Arretierungsmittel den Kupplungsvorsprung (14) in der vorverriegelten Stellung im Eckbeschlag (13) sichert.
  6. Kuppelstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Detektionsmittel am zweiten Kuppelungsvorsprung (15) anzeigt, ob der erste Kupplungsvorsprung (14) im ihm zugeordneten Eckbeschlag (13) vorverriegelt ist, insbesondere ob durch das Arretierungsmittel der erste Kupplungsvorsprung (14) in der vorverriegelten Position im Eckbeschlag (13) gesichert ist.
  7. Kuppelstück nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Detektionsmittel dem zweiten (freien) Kupplungsvorsprung (15) derart zugeordnet ist, dass es entweder mindestens teilweise aus dem zweiten Kupplungsvorsprung (15) herausragt oder sich in diesem Kupplungsvorsprung (15) befindet, je nachdem, ob der erste Kupplungsvorsprung (14) verriegelt ist oder nicht.
  8. Kuppelstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Detektionsmittel mindestens größtenteils durch den zweiten Kupplungsvorsprung (15) erstreckt, vorzugsweise senkrecht.
  9. Kuppelstück nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Detektionsmittel zum mindestens teilweisen Austritt aus dem zweiten Kupplungsvorsprung (15) ausgebildet ist.
  10. Kuppelstück nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Detektionsmittel zum mindestens teilweisen Austritt aus einem freien Ende (28) des unteren Kupplungsvorsprungs (15) ausgebildet ist.
  11. Kuppelstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungsvorsprünge (14, 15) einstückig miteinander verbunden sind.
  12. Kuppelstück nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungsmittel zusammen mit dem Detektionsmittel längs zu beiden Kupplungsvorsprüngen (14, 15) bewegbar ist.
  13. Kuppelstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungsmittel ein zum Einsetzen des ersten Kupplungsvorsprungs (14) im Eckbeschlag (13) benötigen Freiraum im Langloch (17) mindestens größtenteils einnehmendes Füllstück (26) und eine mit dem Füllstück (26) verbundene Anzeigezunge (29) aufweist, wobei die Anzeigezunge (29) das Detektionsmittel bildet.
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