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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Sichern von übereinander
gestapelten Containern an Bord von Schiffen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Kuppelstück zum Sichern
von übereinander
gestapelten Containern an Bord von Schiffen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
5.
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Zum
Sichern von Containern an Bord von Schiffen werden Kuppelstücke eingesetzt,
die den untersten Container eines Containerstapels mit einem schiffseitigen
Bodenfundament und die darüber gestapelten
Container untereinander verbinden. Je nach Einsatzzweck handelt
es sich bei den Kuppelstücken
um manuell betätigte,
halbautomatische Twistlocks, automatische Lashing Cones oder sogenannte
Midlocks. Diese Kuppelstücke
werden zunächst
mit einem Kupplungsvorsprung an einem ersten Container oder auch
einem Bodenfundament vorverriegelt. Anschließend wird der zweite Kupplungsvorsprung
mit dem zweiten Container oder Bodenfundament endverriegelt, und
zwar üblicherwreise automatisch.
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Das
Vorverriegeln der Kuppelstücke
erfolgt überwiegend
an unteren Eckbeschlägen
eines auf einen unteren Container oder ein Bodenfundament aufzusetzenden
oberen Containers. Diese Vorverriegelung erfolgt in der Regel manuell
durch einen Stauer an Land. Nach dem Vorverriegeln wird der jeweilige
Container mit an seinen unteren Eckbeschlägen vorverriegelten Kuppelstücken an
Bord des Schiffs gebracht. Dabei besteht die Gefahr, dass der Zurrer durch
herabfallende Kuppelstücke
verletzt wird. Löst sich
unbemerkt die Vorverriegelung mindestens eines Kuppelstücks, kann
dadurch an Bord des Schiffs keine oder nur eine unzureichende Verriegelung
des Containers erfolgen, was zu einem Überbordgehen an Deck gestauter
Container und auch zur Gefährdung
der Schiffssicherheit führen
kann. Deshalb sind die Kuppelstücke
in der vorverriegelten Stellung durch Arretierungsmittel zu sichern.
Trotz solcher Arretierungsmittel kommt es aber vor, dass sie versagen,
weil sie nicht funktionstüchtig
sind oder nicht in die richtige Position gebracht worden sind. Dann
sind die Arretierungsmittel praktisch wirkungslos, was einer ungesicherten
Vorverriegelung der Kuppelstücke gleich
kommt, so dass diese Kuppelstücke
sich vom Container lösen
können.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum zuverlässigen Sichern
von übereinander
gestapelter Container an Bord von Schiffen zu schaffen. Ebenso ist
es Aufgabe der Erfindung, ein Kuppelstück zu schaffen, womit gefahrlos
und zuverlässig
das Vorverriegeln von übereinander
gestapelter Containern an Bord von Schiffen möglich ist.
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Ein
Verfahren zur Lösung
dieser Aufgabe weist die Maßnahmen
des Anspruchs 1 auf. Dadurch, dass die erfolgte Vorverriegelung
am Kuppelstück
sichtbar gemacht wird, bevor das Kuppelstück mit dem zweiten Kupplungsvorsprung
mit einem anderen Container oder einem Bodenfundament verriegelt
wird, ist es dem Stauer möglich,
festzustellen, ob er die Vorverriegelung des Kuppelstücks ordnungsgemäß durchgeführt hat,
so dass sich das Kuppelstück
vom Container nicht mehr unbeabsichtigt lösen kann. Dadurch ist gewährleistet,
dass sich am Container vorverriegelte Kuppelstücke nicht lösen und Personen gefährden können. Außerdem kann
es nicht vorkommen, dass ein Kuppelstück zum Verbinden der Container
untereinander oder mit Bodenfundamenten fehlt und dadurch keine
ausreichende Sicherung der Container an Bord des Schiffes gewährleistet
ist.
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Vorzugsweise
zeichnet sich das Verfahren dadurch aus, dass nach dem Vorverriegeln
des ersten Kupplungsvorsprungs am Container am noch freien zweiten
Kupplungsvorsprung angezeigt wird, ob die Vorverriegelung erfolgt
ist. Auf diese Weise kann visuell vom Stauer sofort nach dem Vorverriegeln
des Kuppelstücks
festgestellt werden, ob die Vorverriegelung ordnungsgemäß erfolgt
ist, insbesondere das Kuppelstück
im vorverriegelten Zustand am Container so arretiert ist, dass das
Kuppelstück sich
nicht unbeabsichtigt von dem Container trennen kann. Diese visuelle Kontrolle
kann am zweiten Kuppelstück
problemlos erfolgen, weil dieses nach dem Vorverriegeln noch nicht
in einen Eckbeschlag des zweiten Containers oder ein Bodenfundament
eingreift, wodurch es nicht mehr sichtbar wäre.
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Die
Anzeige der ordnungsgemäßen Vorverriegelung
am zweiten Kupplungsvorsprung erfolgt vorzugsweise durch ein Detektionsmittel.
Dieses Detektionsmittel ragt teilweise aus dem zweiten Kupplungsvorsprung
heraus, wenn die Vorverriegelung nicht ordnungsgemäß erfolgt
ist. Bei ordnungsgemäßer Vorverriegelung
hingegen verschwindet das Detektionsmittel vollständig im
zweiten Kupplungsvorsprung, ist also nicht mehr sichtbar. Da nur
bei ordnungemäß vorverriegeltem
Kuppelstück
der zweite Kupplungsvorsprung mit dem zweiten Container oder dem
Bodenfundament verbunden werden sollte, ist das Detektionsmittel
bei ordnungsgemäßer Vorverriegelung
im zweiten Kupplungsvorsprung geschützt untergebracht, kann also
beim Verbinden des zweiten Kupplungsvorsprungs mit dem zweiten Container oder
dem Bodenfundament nicht beschädigt
werden. Denkbar wäre
es auch, das Detektionsmittel umgekehrt wirksam werden zu lassen.
Dann ragt das Detektionsmittel bei ordnungsgemäß vorverriegeltem oberen Kupplungsvorsprung
aus dem unteren Kupplungsvorsprung mindestens teilweise heraus.
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Um
die ordnungsgemäße oder
nicht ordnungsgemäße Vorverriegelung
besser visuell sichtbar zu machen, kann es vorgesehen sein, wenigstens
denjenigen Teil des Detektionsmittels, der aus dem zweiten Kupplungsvorsprung
herausragen kann, auffällig
zu gestalten, insbesondere mit einer auffälligen, beispielsweise roten,
Farbe zu versehen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens erfolgt nicht nur durch
das Detektionsmittel eine Anzeige, ob die Vorverriegelung erfolgt
ist. Es wird vielmehr auch angezeigt, ob die Vorverriegelung ordnungsgemäß gesichert
ist durch ein entsprechendes dem Kuppelstück zugeordnetes Arretierungsmittel,
wodurch ein ungewolltes Lösen
des Kuppelstücks
vom ersten Container durch Aufhebung der Vorverriegelung zuverlässig vermieden wird.
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Ein
Kuppelstück
zur Lösung
der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs
5 auf. Bei diesem Kuppelstück
ist vorgesehen, einem Arretierungsmittel zur Arretierung des vorverriegelten
Zustands des ersten Kupplungsvorsprungs am Eckbeschlag des ersten
Containers ein Detektionsmittel zuzuordnen, das zur Anzeige dient, ob
das Arretierungsmittel den ersten Kupplungsvorsprung dem Eckbeschlag
des Containers oder auch einem Bodenfundament richtig und vor allem
dauerhaft sichert.
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Durch
das Detektionsmittel ist auf diese Weise dem Stauer anzeigbar, ob
er den ersten Kupplungsvorsprung des Kuppelstücks richtig am Container bzw.
Bodenfundament vorverriegelt und arretiert hat, damit die Vorverriegelung
sich nicht unbeabsichtigt lösen
kann.
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Das
Detektionsmittel ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung des Kuppelstücks so ausgebildet, dass
es am zweiten Kupplungsvorsprung anzeigt, ob der erste Kupplungsvorsprung
in dem ihm zugeordneten Eckbeschlag des ersten Containers oder dem Bodenfundament
vorverriegelt ist, insbesondere der Kupplungsvorsprung vom ihm zugeordneten
Arretierungsmittel in der vorverriegelten Position gesichert ist.
Anhand des Detektionsmittels kann der Stauer unmittelbar nach der
erfolgten Vorverriegelung erkennen, ob diese in Ordnung ist oder
die Vorverriegelung wiederholt werden muss. Auch wenn aus irgendeinem
Grunde das Kuppelstück
nicht funktionstüchtig
sein sollte, insbesondere das Arretierungsmittel nicht ordnungsgemäß arbeitet,
weil es verschlissen oder beschädigt
ist, kann auch das visuell vom Stauer festgestellt werden, so dass
er die Möglichkeit hat
das Kuppelstück
durch ein funktionstüchtiges Kuppelstück zu ersetzen.
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Es
ist des Weiteren vorgesehen, das Detektionsmittel dem zweiten, nach
dem Vorverriegeln noch freien Kupplungsvorsprung derart zuzuordnen, dass
es entweder teilweise aus dem zweiten Kupplungsvorsprung herausragt
oder sich im Kupplungsvorsprung befindet, je nachdem, ob der erste
Kupplungsvorsprung verriegelt und vorzugsweise auch arretiert ist
oder nicht. Der Stauer erhält
vom Detektionsmittel nach Beendigung der Vorverriegelung ein deutlich
wahrnehmbares, optisches Signal, ob die Vorverriegelung ordnungsgemäß erfolgt,
insbesondere gesichert ist oder nicht.
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Die
beiden Kupplungsvorsprünge
des Kuppelstücks
sind mittelbar oder unmittelbar (einstückig) miteinander verbunden,
und zwar so, dass sie normalerweise sich auf einer vertikalen Achse
gegenüberliegen,
indem die freien Enden voneinander wegweisen.
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Die
Kuppelstücke
dienen beim Verbinden zweier übereinander
gestapelter Container dazu, in den unteren Eckbeschlag eines oberen
Containers und den oberen Eckbeschlag eines unteren Containers einzugreifen.
Dabei wird in der Regel ein erster, oberer Kupplungsvorsprung unter
dem unteren Eckbeschlag eines oberen Containers an Land von einem
Stauer vorverriegelt. Dazu ist vorgesehen, dass das Arretierungsmittel
eine zum Einsetzen des ersten Kupplungsvorsprungs in das Langloch
des unteren Eckbeschlags des oberen Containers benötigten Freiraum
mindestens größtenteils ausfüllt, wenn
der erste Kupplungsvorsprung in das Langloch des unteren Eckbeschlags
des oberen Containers eingesetzt ist. Dazu weist das Arretierungsmittel
ein Füllstück auf.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung des Kuppelstücks ist dass das Arretierungsmittel
bildende Füllstück vorzugsweise
einstückig
mit einer Anzeigezunge verbunden. Dabei bildet die Anzeigezunge
das Detektionsmittel des erfindungsgemäßen Kuppelstücks, wobei
in diesem Falle das Arretierungsmittel und das Detektionsmittel
einstückig
verbunden sind. Da das Füllstück nach
dem Einsetzen des ersten (oberen) Kupplungsvorsprungs in den unteren
Eckbeschlag des oberen Containers hochbewegt wird, um den vom ersten
Kupplungsvorsprung frei gelassenen Teil des Langlochs mindestens
größtenteils
auszufüllen,
nimmt an dieser Bewegung auch die Anzeigezunge teil. Die Anzeigezunge
wird also zusammen mit dem Füllstück bewegt,
um das Kuppelstück
in der vorverriegelten Stellung zu arretieren. Diese Bewegung wird
zur Anzeige der ordnungemäßen Vorverriegelung
und Sicherung derselben verwendet, indem das Detektionsmittel so
bemessen ist, dass es bei noch nicht arretierter Vorverriegelung
aus dem zweiten (unteren) Kupplungsvorsprung herausragt, aber bei
erfolgter Arretierung des ersten Kupplungsvorsprungs in der Vorverriegelungsstellung, wenn
das Füllstück in den
frei gelassenen Bereich des Langlochs im Eckbeschlag eingetaucht
ist, im zweiten (unteren) Kupplungsvorsprung verschwindet und dadurch
die ordnungsgemäße Vorverriegelung anzeigt.
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Das
gleichzeitig das Detektionsmittel bildende Arretierungsmittel, also
das Füllstück und die
Anzeigezunge, sind gemeinsam auf der normalerweise senkrechten Längsachse
des Kupplungsvorsprungs auf- und abbewegbar, wobei das Füllstück sich
im Wesentlichen im Bereich des ersten (oberen) Kupplungsvorsprungs
bewegt, während
die Anzeigezunge längs
des zweiten (unteren) Kupplungsvorsprungs verschieblich ist. Dadurch
ist es auf einfacher Weise möglich,
im Bereich des zweiten (unteren) Kupplungsvorsprungs anzuzeigen,
ob die Vorverriegelung ordnungsgemäß erfolgt und gesichert bzw.
arretiert ist.
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Die
Anzeigezunge ist gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung des Kuppelstücks so ausgebildet, dass sie
sich etwa mittig durch ein freies Ende des zweiten Kupplungsvorsprungs
erstreckt. Entweder ragt die Anzeigezunge mit einem Teilbereich
aus dem freien Ende des zweiten Kupplungsvorsprungs heraus oder
verschwindet hierin. Je nachdem, wie die Anzeigezunge ausgebildet
ist, detektiert das Herausragen eines Teils der Anzeigezunge aus
dem freien Ende des zweiten Kupplungsvorsprungs oder das vollständige Verschwinden
der Anzeigezunge im zweiten Kupplungsvorsprung die ordnungsgemäße Vorverriegelung
und Sicherung derselben. Vorzugsweise verschwindet die gesamte Anzeigezunge
bei ordnungsgemäß vorverriegeltem
Kuppelstück
im zweiten Kupplungsvorsprung, weil dazu das Füllstück hochbewegt werden muss und
dabei die Anzeigezunge mitnimmt, derart, dass sie in den zweiten Kupplungsvorsprung
vorzugsweise vollständig
eintaucht und darin gleichzeitig geschützt ist.
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Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In
dieser zeigen:
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1 Eine
teilweise Ansicht auf Stirnseiten übereinander gestapelter Container,
die an den stirnseitigen, aufeinanderliegenden Eckbeschlägen durch zwei
Kuppelstücke
verbunden sind,
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2 einen
unteren Eckbeschlag eines oberen Containers mit darunter teilweise
vorverriegeltem Kuppelstück,
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3 eine
perspektivische Ansicht des unteren Eckbeschlags eines Containers
mit dem darunter teilweise vorverriegelten Kuppelstück,
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4 das
Kuppelstück
im Zustand vor dem Vorverriegeln,
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5 den
Eckbeschlag eines unteren Containers gemäß 2 mit darunter
vorverriegeltem Kuppelstück,
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6 eine
perspektivische Ansicht des unteren Eckbeschlags eines Container
mit darunter vorverriegelten und arretierten Kuppelstück,
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7 das
vorverriegelte Kuppelstück
in einer die Vorverriegelung arretierenden Stellung, und
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8 eine
perspektivische Ansicht des vorverriegelten Kuppelstücks analog
zur 7.
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In
den Figuren der Zeichnung ist ein Kuppelstück 10 gezeigt, das
als automatischer Lashing Cone ausgebildet ist. Dieses Kuppelstück 10 dient zum
automatischen Verbinden übereinander
gestapelter Container, und zwar einen in der 1 teilweise
gezeigten oberen Container 11 mit einem unteren Container 12.
Solche Kuppelstücke 10 werden
unter dem oberen Container 11 von Stauern an Land vorverriegelt.
Der obere Container 11 mit den darunter vorverriegelten
Kuppelstücken 10 wird
auf den sich bereits an Bord des Schiffs befindenden unteren Container 12 (oder
Bodenfundamente) aufgesetzt, wobei durch eine Relativverschiebung
des oberen Containers 11 mit den Kuppelstücken 10 zum
unteren Container 12 die Kuppelstücke 10 automatisch den
oberen Container 11 mit dem unteren Container 12 zusammenkuppeln.
Dadurch erfolgt eine Endverriegelung der Kuppelstücke 10 zwischen
den Containern 11 und 12. Unter allen vier unteren
Eckbeschlägen 13 des
oberen Containers 11 wird jeweils ein Kuppelstück 10 vorverriegelt.
Es handelt sich dabei im gezeigten Ausführungsbeispiel um gleiche Kuppelstücke 10.
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Das
Kuppelstück 10 weist
im Wesentlichen zwei entgegengesetzte übereinander liegende Kupplungsvorsprünge auf,
und zwar einen ersten (oberen) Kupplungsvorsprung 14 und
einen zweiten, unteren Kupplungsvorsprung 15. Beide Kupplungsvorsprünge 14 und 15 sind
einstückig
miteinander verbunden. Der erste Kupplungsvorsprung 14 dient
zum Verbinden des Kuppelstücks 10 mit
einem unteren Eckbeschlag 13 des oberen Containers 11.
Der zweite Kupplungsvorsprung 15 dient zum Verbinden des Kuppelstücks 10 mit
einem oberen Eckbeschlag 16 des unteren Containers 12.
Die Kupplungsvorsprünge 14 und 15 erstrecken
sich quer durch ein unteres Langloch 17 im unteren Eckbeschlag 13 des
oberen Containers 11 bzw. ein oberes Langloch im oberen Eckbeschlag 16 des
unteren Containers 12. Jeder Kupplungsvorsprung 14 und 15 weist
eine Verankerungsnase 18, 19 auf. Jede Verankerungsnase 18, 19 ist
einem Endbereich des Kupplungsvorsprungs 14 bzw. 15 zugeordnet.
Die Verankerungsnasen 18, 19 stehen seitlich,
also quer zum Kupplungsvorsprung 14 und 15 und
zum Langloch 17 in den jeweiligen Eckbeschlag 13, 16,
vor. Beide Verankerungsnasen 18 und 19 sind demzufolge
quer zur Längsachse
des jeweiligen Langlochs 17 und auch quer zur Längsrichtung
der Container 11, 12 gerichtet. Dadurch hintergreifen
die Verankerungsnasen 18 und 19 vom Inneren des
Eckbeschlags 13 bzw. 16 her eine Längsseite
des betreffenden Langlochs 17.
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Das
Kuppelstück 10 weist
zwischen den Kupplungsvorsprüngen 14 und 15 zwei
gegenüberliegende
Wülste 20, 21 mit
etwa dreieckförmigen Querschnitt
auf. Die gegenüberliegenden
Wülste 20, 21 erstrecken
sich längs
zum Langloch 17 und zu den Containern 11 und 12.
Die dreieckförmigen Querschnitte
der Wülste 20 und 21 korrespondieren mit
unteren Schrägen 22 zur
Bildung von Fasern der Langlöcher 17 in
den unteren Eckbeschlägen 13 einerseits
und den Langlöchern 17 der
oberen Eckbeschläge 16 andererseits.
Auf diese Weise dienen die Wülste 20 und 21 zur
Positionierung des Kuppelstücks 10 zwischen
einem oberen Eckbeschlag 16 eines unteren Containers 12 und
einem auf dem unteren Eckbeschlag 13 aufliegenden unteren
Eckbeschlag 13 eines oberen Containers 11 (1).
Dabei werden auch gleichzeitig die Tiefen, mit denen die Kupplungsvorsprünge 14 und 15 in
die Eckbeschläge 13 und 16 des
oberen und unteren Containers 11, 12 eintauchen,
begrenzt.
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An
der Stelle der Wülste 21 kann
zwischen den Kupplungsvorsprüngen 14 und 15 auch
ein plattenartiges Widerlager angeordnet sein, das bei übereinander
gestapelten Containern 11 und 12 zwischen unteren
Eckbeschlag 13 des oberen Containers 11 und dem
oberen Eckbeschlag 16 des unteren Containers 13 zu
liegen kommt und dadurch im Gegensatz zum gezeigten Kuppelstück 10 die
Eckbeschläge 13 und 16 übereinander
gestapelter Container 11 und 12 geringfügig, nämlich um
die Dicke des plattenartigen Widerlagers, beabstandet.
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Die
der Verankerungsnase 18 des ersten Kupplungsvorsprungs 14 gegenüberliegende (Rück-)Seite
desselben ist zum freien Ende 23 hin mit einer Abschrägung 24 versehen.
Die Abschrägung 24 ist
durch eine schräge
Fläche
gebildet, die etwa von der Wulst 21 zwischen den Kupplungsvorsprüngen 14 und 15 ausgehend
sich zum freien Ende 23 des Kupplungsvorsprungs 14 hin
erstreckt (4, 8). Die
Abschrägung
ermöglicht
es, den ersten Kupplungavorsprung 14 durch Verschwenken
des Kuppelstücks 10 in
einer parallel zur Stirnseite des Containers 11 verlaufenden
vertikalen Ebene quer durch das Langloch 17 zu stecken
(2). Ein anschließendes Zurückschwenken des Kuppelstücks 10,
derart, dass eine vertikale Längsmittelachse 25 des
Kuppelstücks 10 etwa
senkrecht verläuft
(5), führt
dazu, dass die Verankerungsnase 18 des ersten Kupplungsvorsprungs 14 das
Langloch 17 im unteren Eckbeschlag 13 des oberen
Containers 11 hintergreift. Dadurch befindet sich das Kuppelstück 10 in der
Vorverriegelungsstellung. Allerdings könnte das Kuppelstück 10 wegen
der Abschrägung 24 selbsttätig aus
der Vorverriegelungsstellung wieder herausgelangen. Deswegen erfolgt
eine Arretierung des Kuppelstücks 10 in
der Vorverriegelungsstellung durch ein Arretierungsmittel. Beim
hier gezeigten Kuppelstück 10 ist
das Arretierungsmittel im Wesentlichen aus einem Füllstück 26 gebildet.
Das Füllstück 26 ist
in einer senkrecht gerichteten, nutartigen Vertiefung 27 auf
der der Verankerungsnase 18 weggerichteten (Rück-)Seite
des Kuppelstücks 10 angeordnet.
Die nutartige Vertiefung 27 liegt zwischen zwei Abschrägungen 24.
Die nutartige Vertiefung 27 erstreckt sich über den
Bereich beider Kupplungsvorsprünge 14 und 15,
und zwar durchgehend. Kurz vor dem freien Ende 23 des ersten
Kupplungsvorsprungs 14 und auch vor einem freien Ende 28 des zweiten Kupplungsvorsprungs 15 endet
die nutartige Vertiefung 27. Diese ist also an ihren gegenüberliegenden Enden
geschlossen durch Endbereiche sowohl des ersten Kupplungsvorsprungs 14 als
auch des Kupplungsvorsprungs 15.
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Erfindungsgemäß weist
das Kuppelstück 10 zusätzlich zum
Arretierungsmittel ein Detektionsmittel auf. Das Detektionsmittel
ist beim gezeigten Kuppelstück 10 als
eine Anzeigezunge 29 ausgebildet. Während sich das Füllstück 26 im
Wesentlichen im ersten (oberen) Kupplungsvorsprung 14 erstreckt,
ist die Anzeigezunge 29 im Wesentlichen dem zweiten (unteren)
Kupplungsvorsprung 15 zugeordnet. Im gezeigten Kuppelstück 10 sind
das Füllstück 26 und
die Anzeigezunge 29 verbunden, und zwar einstückig. Dadurch
bilden sowohl das Arretierungsmittel als auch das Detektionsmittel
ein gemeinsames Teil. Die Anzeigezunge 29 ist an der Unterseite
des Füllstücks 26 angeformt
und am Ende mit einem länglichen
Detektionsstift 30 versehen, der vorzugsweise einen runden
oder viereckigen Querschnitt aufweist.
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Das
Füllstück 26 mit
der Anzeigezunge 29 ist innerhalb der nutartigen Vertiefung 27 an
der den Kupplungsvorsprüngen 14 und 15 weggerichteten (Rück-)Seite
des Kuppelstücks 10 längsverschieblich gelagert,
und zwar entlang der vertikalen Längsmittelachse 25 des
Kuppelstücks 10,
wobei die Lagerung und Führung
zum Verschieben des Füllstücks 26 mit
der Anzeigezunge 29 nicht unbedingt auf der Längsmittelachse 25 erfolgen
muss; sie kann auch auf einer parallel dazu verlaufenden Achse liegen.
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Eine
Oberseite des Füllstücks 26 ist
mit einer Durchgangsbohrung 31 versehen, durch die sich
ein senkrechter Führungsstift 32 erstreckt.
Der Führungsstift 32 ist
mit gegenüberliegenden
Enden am freien Ende 23 des ersten Kupplungsvorsprungs 14 einerseits
und an einem Steg 33 in der nutartigen Vertiefung 27 andererseits
verschiebbar geführt.
Auf dem Führungsstift 32 ist
zwischen dem Steg 33 und dem Füllstück 26 eine Druckfeder 34 angeordnet. Diese
schiebt das Füllstück 26 mit
der Anzeigezunge 29 selbsttätig in der nutartigen Vertiefung 27 nach oben,
also gegen das freie Ende 23 des ersten Kupplungsvorsprungs 14 (7).
Die Anzeigezunge 29, und zwar der Detektionsstift 30 am
unteren Ende derselben, ist ebenfalls längsverschieblich in einer Durchgangsbohrung 35 im
Bereich des freien Endes 28 des zweiten Kupplungsvorsprungs 15 gelagert. Die
Durchgangsbohrung 35 ist mit einem zum Detektionsstift 30 korrespondierenden
Querschnitt versehen und so bemessen, dass hierin der Detektionsstift 30 frei
in Richtung der Längsmittelachse 25 des
Kuppelstücks 10 verschiebbar
ist.
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Das
Füllstück 26 weist
etwa die Gestalt eines quaderförmigen
Klotzes auf. Befinden sich das Füllstück 26 mit
der Anzeigezunge 29 in einer gegen die Kraft der Druckfeder 34 heruntergedrückten Stellung (4),
lässt sich
das Kuppelstück 10 unter
dem unteren Eckbeschlag 13 des oberen Containers 11 vorverriegeln.
Hierbei schaut ein Großteil
des Führungsstifts 32 durch
die Durchgangsbohrung 35 nach unten aus dem zweiten Kupplungsvorsprung 15 heraus. Zum
Herunterdrücken
des Füllstücks 26 mit
der Anzeigezunge 29 gegen die Kraft der Druckfeder 34 ist der
frei zugänglichen
Rückseite
der Anzeigezunge 29 eine Griffvertiefung 36 zugeordnet.
Ist das Füllstück 26 von
der Druckfeder 34 hochbewegt (7), nimmt
das Füllstück 26 zusammen
mit dem unter der Verankerungsnase 18 liegenden Teil des
ersten Kupplungsvorsprungs 14 etwa den gesamten Bereich
dieses Querschnitts des Langlochs 17, und zwar sowohl in
der Breite als auch in der vollen Höhe, ein (5).
Das Kuppelstück 10 ist
dann im Langloch 17 des unteren Eckbeschlags 13 des
oberen Containers 11 vorverriegelt und in der vorverriegelten
Stellung arretiert bzw. gesichert. In dieser Stellung sind das Füllstück 26 und
die damit verbundene Anzeigezunge 29 so weit hochbewegt,
dass die Anzeigezunge 29 mit dem gesamten Detektionsstift 30 sich
im Inneren des zweiten (unteren) Kupplungsvorsprungs 15 befindet
(5 bis 7).
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
läuft mit dem
gezeigten Kuppelstück 10 folgendermaßen ab:
An
Land wird von einem Stauer manuell an jedem unteren Eckbeschlag 13 eines
oberen Containers 11 ein Kuppelstück 10 vorverriegelt.
Unter jedem Container 11 befinden sich dann vier gleiche
Kuppelstücke 10. Zum
manuellen Vorverriegeln wird zunächst
ein Kuppelstück 10 bei
mittels der Griffvertiefung 36 heruntergedrücktem Füllstück 26 mit
dem ersten Kupplungsvorsprung 14 quergerichtet durch das
untere Langloch 17 des unteren Eckbeschlags 13 gesteckt. Das
geschieht durch ein Hin- und Herschwenken des Kuppelstücks 10.
Ist der erste Kupplungsvorsprung 14 durch das Langloch 17 hindurchgesteckt,
hintergreift die quer zum Langloch 17 und zur Längsrichtung
des Containers 11 gerichtete Verankerungsnase 18 am
ersten Kupplungsvorsprung 14 das Langloch 17 von
der Innenseite des unteren Eckbeschlags 13. Es wird nun
das Kuppelstück 10 etwa
senkrecht gehalten, wobei die Wülste 20, 21 an
den die Unterkante des Langlochs 17 umgebenden Schrägen 22 sich abstützen. Damit
ist ein erster Teil der Vorverriegelung abgeschlossen. Danach hält sich
das Kuppelstück 10 aber
noch nicht von selbst in der vorverriegelten Stellung. Deswegen
findet bei einem zweiten Teil der Vorverriegelung eine Arretierung
des Kuppelstücks 10 in
der vorverriegelten Stellung statt. Dazu wird lediglich das bis
dahin noch durch Eingriff in die Griffvertiefung 36 der
Anzeigezunge 29 nach unten gehaltene Füllstück 26 Iosgelassen.
Durch die Vorspannung der Druckfeder 34 wird dann das Füllstück 26 zusammen
mit der Anzeigezunge 29 hochbewegt. Nun füllt das
Füllstück 26 zusammen
mit dem unter der Verankerungsnase 18 liegenden Teil des
ersten Kupplungsvorsprungs 14 etwa den gesamten Querschnitt
des Langlochs 17 aus. Insbesondere verfügt der erste Kupplungsvorsprung 14 in
einer horizontalen Ebene unterhalb der Verankerungsnase 18 über einem
rechteckigen Querschnitt, der der Breite des Langlochs 17 im
Wesentlichen entspricht.
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Ist
das Kuppelstück 10 richtig
unter dem unteren Eckbeschlag 13 des oberen Containers 11 vorverriegelt
und in der Vorverriegelungsstellung auch durch das Füllstück 26 ordnungsgemäß gesichert (5),
wozu das Füllstück 26 sich
in der oberen Endstellung (7) befinden
muss, ist der Detektionsstift 30 der Anzeigezunge 29 vollständig in
den zweiten (unteren) Kupplungsvorsprung 15 hineinbewegt.
Das Detektionsmittel ist dadurch vom Stauer nicht mehr sichtbar
(6). Das ist ein in Indiz für die ordnungsgemäße Vorverriegelung
und Sicherung des Kuppelstücks 10 in
der vorverriegelten Stellung, unter dem Eckbeschlag 13.
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Es
kann nun vorkommen, dass beim Loslassen der Griffvertiefung 36 in
der Anzeigezunge 29 das Füllstück 26 von der Druckfeder 34 nicht
oder nicht weit genug hochbewegt wird. Beispielsweise kann das Füllstück 26 klemmen
oder die Druckfeder 34 gebrochen sein. Es ist aber auch
denkbar, dass das Kuppelstück 10 mit
dem ersten Kupplungsvorsprung 14 nicht so weit in das Langloch 17 hineingeschwenkt
worden ist, dass das Kuppelstück 10 etwa senkrecht
unter dem oberen Container 11 ausgerichtet worden ist,
so dass das Füllstück 26 sich
nicht allein von der Kraft der Druckfeder 34 hochbewegen lässt, weil
es nicht durch das Langloch 17 hindurchpasst. In allen
diesen Fällen
ist keine unvollständige Vorverriegelung
des Kuppelstücks 10 unter
dem oberen Container 11 erfolgt, oder möglich. Solche unzureichenden
Vorverriegelungen werden dem Stauer visuell angezeigt, indem die
bei nicht vollständig hochbewegten
Füllstück 26 mindestens
ein Teil des Detektionsstifts 30 noch unten aus dem zweiten
(unteren) Kupplungsvorsprung 15 herausragt (3). Der
Stauer kann dann sofort erkennen, dass das Füllstück 26 sich nicht in
der richtigen Position befindet und damit die Vorverriegelung des
Kuppelstücks
unter dem oberen Container 11 unvollständig ist, weil die Vorverriegelung
vom Füllstück 26 nicht
gesichert ist. Daraufhin kann der Stauer sofort das Kuppelstück 10 durch
entsprechende Bewegungen in eine Position bringen, in der das Füllstück 26 mit
der Anzeigezunge 29 vollständig hochbewegt wird zur ordnungsgemäßen Sicherung
des Kuppelstücks 10 in
der vorverriegelten Stellung. Alternativ kann der gesamte Vorverriegelungsvorgang
wiederholt werden oder bei defektem Kuppelstück 10, wenn beispielsweise
die Druckfeder 34 gebrochen ist, ein intaktes Kuppelstück 10 verwendet
werden.
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Das
vorstehend beschriebene Verfahren eignet sich nicht nur für das in
den Figuren gezeigte Kuppelstück 10,
vielmehr für
beliebige andere Kuppelstück,
die unter den unteren Eckbeschlägen 13 eines
oberen Containers 11 oder auch im oberen Eckbeschlag 16 eines
unteren Containers 12 oder einem Bodenfundament vorverriegelt
werden, beispielsweise halbautomatische Twistlocks, Midlocks oder
dergleichen. Insbesondere eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren
auch für
Kuppelstücke,
die im Gegensatz zum beschriebenen Kuppelstück 10 nicht quer,
sondern längs
durch das Langloch 17 des jeweiligen Eckbeschlags 13, 14 oder
Bodenfundamenten gesteckt werden.
-
- 10
- Kuppelstück
- 11
- oberer
Container
- 12
- unterer
Container
- 13
- unterer
Eckbeschlag
- 14
- erster
Kupplungsvorsprung
- 15
- zweiter
Kupplungsvorsprung
- 16
- oberer
Eckbeschlag
- 17
- Langloch
- 18
- Verankerungsnase
- 19
- Verankerungsnase
- 20
- Wulst
- 21
- Wulst
- 22
- Schräge
- 23
- freies
Ende
- 24
- Abschrägung
- 25
- Längsmittelachse
- 26
- Füllstück
- 27
- nutartige
Vertiefung
- 28
- freies
Ende
- 29
- Anzeigezunge
- 30
- Detektionsstift
- 31
- Durchgangsbohrung
- 32
- Führungsstift
- 33
- Steg
- 34
- Druckfeder
- 35
- Durchgangsbohrung
- 36
- Griffvertiefung