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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Lithographie-Druckplatten,
insbesondere ein Verfahren zur Behandlung einer entwickelten Lithographie-Druckplatte
mit einem hydrophilen organischen Polymer. Außerdem betrifft die Erfindung
Lithographie-Druckplatten,
die nach diesem Verfahren hergestellt wurden.
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Das
Fachgebiet des lithographischen Drucks basiert auf der Nichtmischbarkeit
von Öl
und Wasser, wobei das ölige
Material oder die Druckfarbe bevorzugt von dem Bildbereich und das
Wasser oder Feuchtmittel bevorzugt von dem Nichtbildbereich angenommen
wird. Wird eine angemessen hergestellte Oberfläche mit Wasser befeuchtet und
dann eine Druckfarbe aufgetragen, nimmt der Hintergrund oder der
Nichtbildbereich das Wasser an und weist die Druckfarbe ab, während der
Bildbereich die Druckfarbe annimmt und das Wasser abweist. Die Druckfarbe
auf dem Bildbereich wird dann auf die Oberfläche eines Materials, wie Papier,
Gewebe und ähnliches, übertragen,
auf welchem das Bild erzeugt werden soll. Im Allgemeinen wird die
Druckfarbe aber zuerst auf ein Zwischenmaterial, „Drucktuch" genannt, übertragen,
welches dann die Druckfarbe auf die Oberfläche des Materials überträgt, auf
welchem das Bild erzeugt werden soll; man spricht hier von Offset-Lithographie.
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Üblicherweise
weist ein Lithographie-Druckplattenvorläufer (mit „Druckplattenvorläufer" wird hier eine beschichtete
Druckplatte vor dem Belichten und Entwickeln bezeichnet) eine auf
einen Träger – in der
Regel auf Aluminiumbasis – aufgetragene,
strahlungsempfindliche Beschichtung auf. Reagiert eine Beschichtung
auf Strahlung so, dass der belichtete Teil so löslich wird, dass er beim Entwicklungsverfahren
entfernt wird, wird die Platte als „positiv arbeitend" bezeichnet. Umgekehrt
wird eine Platte als „negativ
arbeitend" bezeichnet, wenn
der belichtete Teil der Beschichtung durch die Strahlung gehärtet wird,
so dass er beim Entwickeln auf dem Träger verbleibt. In beiden Fällen nimmt
der verbleibende Bildbereich Druckfarbe auf oder ist oleophil und nimmt
der Nichbildbereich (Hintergrund) Wasser auf oder ist hydrophil.
Die Differenzierung zwischen Bild- und Nichtbildbereichen erfolgt
beim Belichten. Zum Entfernen der löslicheren Beschichtungsteile
wird in der Regel ein wässriger
alkalischer Entwickler verwendet, dessen pH-Wert normalerweise im
Bereich von 9 bis 13,5 liegt.
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Üblicherweise
wird ein Träger,
insbesondere ein Aluminiumträger
mit Aluminiumoxidschicht, mit einer hydrophilen Schutzschicht (auch
als „Interlayer" bezeichnet) versehen,
bevor die strahlungsempfindliche Schicht aufgebracht wird. Die Schutzschicht
kann auf eine oder beide Seiten des Trägers aufgebracht werden; je
nach aufgebrachter Menge kann die Oberfläche der jeweiligen Seite des
Trägers
vollständig
oder nur teilweise bedeckt sein. Die hydrophile Schicht kann zum
Beispiel die durch die Aluminiumoxidschicht erreichte Wasserannahme
der (nichtdruckenden) Hintergrundbereiche einer Lithographie-Druckplatte
bzw. die Abstoßung
der Druckfarbe in diesen Bereichen verbessern, so dass möglichst
saubere Hintergrundbereiche beim Drucken erhalten werden. Der Interlayer
hat außerdem
die Aufgabe, einen metallischen Träger vor Korrosion durch stark
alkalische Entwickler sowie vor dauerhafter Adsorption, z.B. von
in der strahlungsempfindlichen Schicht verwendeten Farbstoffen (sog. „staining"), zu schützen.
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Durch
den Interlayer kann auch der Angriff der Oxidschicht bei Aluminiumträgern durch
stark alkalische Entwickler (pH > 11,5)
verhindert werden, der sonst zu einer Verschlammung des Entwicklerbades
führt. Eine
weitere Aufgabe des Interlayer ist es, einen guten Kompromiss zwischen
guter Haftung der strahlungsempfindlichen Schicht (wichtig für die Erzielung
einer hohen Auflage) einerseits und rückstandsloser Entfernung der
strahlungsempfindlichen Schicht in den Hintergrundbereichen beim
Entwickeln andererseits bereitzustellen.
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In
DE 25 327 69 A1 werden
Lithographie-Druckplattenvorläufer
auf der Basis von negativen Diazoharzen beschrieben, die einen Natriumsilikat-Interlayer
aufweisen. Die Haftung der druckenden Bereiche auf diesem Interlayer
ist zwar gut, die Lichtempfindlichkeit der Platten verschlechtert
sich aber bei erhöhter
Temperatur und Luftfeuchtigkeit deutlich. Die Verwendung von Polyvinylphosphonsäure oder
ihren Salzen sowie Copolymeren von Vinylphosphonsäure mit
acrylischen Monomeren als Interlayer bei Lithographie- Druckplattenvorläufern wird
in
US 4,153,461 vorgeschlagen.
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Für ein sauberes
Druckbild ist erforderlich, dass die Bildbereiche (das heißt die bildweise
verbliebene Beschichtung) die Druckfarbe gut annehmen, während die
Nicht-Bildbereiche (das heißt
der bildweise freigelegte Träger,
wie z.B. Aluminiumträger)
die Druckfarbe nicht annehmen sollen. Um den bildweise freigelegten Träger, wie
z.B. Aluminiumträger,
vor Fingerabdrücken,
Aluminiumoxid-Bildung und Korrosion und gegen mechanische Einwirkungen,
wie Kratzer, beim Einspannen der Druckplatte in die Druckmaschine
zu schützen, das
heißt
die Hydrophilie der Nicht-Bildbereiche aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls
zu verbessern, wird die entwickelte Druckplatte in der Regel einer „Gummierung" unterzogen (auch „Fertigstellung" oder „Finishing"). Die Gummierung
vor der Lagerung der Platte oder vor langen Stillständen der
Druckmaschine gewährleistet,
dass die Nicht-Bildbereiche hydrophil bleiben. Beim Drucken muss
dann die Gummierung durch das verwendete Feuchtwasser schnell abwaschbar
sein, damit die Bildbereiche sofort Farbe annehmen können. Gummierungslösungen sind
seit langem bekannt und basieren häufig auf Gummi arabicum (z.B.
DE 29 26 645 A1 ).
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US 4,880,555 beschreibt
einen „Finisher" für Lithographie-Druckplatten,
der durch enzymatische Hydrolyse hergestelltes Maltodextrin, ein
Polyol, Kohlenwasserstoffe, ein Gemisch aus langkettigem Alkohol
und aminiertem Alkoholsulfat, substituiertes Phenoxypoly(oxyethylen)ethanol
und ein Ethanolamin enthält.
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In
US 4,033,919 wird eine wässrige Gummierungslösung beschrieben,
die ein Polymer enthält,
welches vom Acrylamid abgeleitete Einheiten und 1 bis 25 Gew.% Einheiten
mit Carboxylgruppe enthält.
Die Lösung
umfasst außerdem
ein saures Material wie Phosphonsäure, Zitronensäure und
Weinsäure.
Eine wässrige
Gummierungslösung,
die ein Polymer oder Copolymer auf Polyacrylamid-Basis enthält, wird
auch in
US 4,143,021 und
DE 25 045 94 A1 beschrieben.
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In
EP 0 985 546 A1 wird
vorgeschlagen, eine Verbindung der folgenden Formel
(wobei a und b unabhängig jeweils
eine ganze Zahl von 1 bis 50 ist und R ein Alkylrest mit 8 bis 22
Kohlenstoffatomen ist) in einer Gummierungslösung für Lithographie-Druckplatten
oder im Feuchtmittel zu verwenden.
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EP 1 260 866 A2 beschreibt,
dass es möglich
ist, den zum Entwickeln verwendeten Entwickler von einer Lithographie-Druckplatte
abzuspülen
und dabei gleichzeitig eine Gummierung durchzuführen. Dazu wird die Druckplatte
mit Spülwasser
in Kontakt gebracht, welches (a) mindestens ein filmbildendes wasserlösliches Polymer
und (b) mindestens ein Phosphonsäurederivat
enthält.
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US 4,246,843 offenbart ein
Verfahren zur Nachbehandlung einer entwickelten Lithographie-Druckplatte mit einer
wässrigen
Lösung,
die ein auf Polyacrylamid basierendes Polymer enthält.
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In
EP 1 440 796 A2 wird
ein Verfahren zur Herstellung einer Druckplatte beschrieben, bei
dem eine Lösung
eines oleophilen Polymers mit polaren Einheiten (mit Ausnahme von
N-enthaltenden heterocyclischen Einheiten)
bildweise auf einen Träger
aufgebracht wird.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung
einer Lithographie-Druckplatte und zur Nachbehandlung einer (entwickelten)
Lithographie-Druckplatte
bereitzustellen, mit denen die Haftung der Bildbereiche auf dem
Träger verbessert
wird, wodurch eine höhere
Empfindlichkeit und ein geringerer Punktzuwachs beim Drucken erreicht
wird, ohne dass das sensible Druckfarbe-Wasser-Gleichgewicht beeinträchtigt wird
und Probleme, wie Tonen, beim erneuten Start der Druckmaschine auftreten.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch ein Verfahren, bei dem nach dem bildweisen Bestrahlen und
Entwickeln eine Lösung
aufgebracht wird, die ein hydrophiles Polymer umfasst, welches Struktureinheiten
umfasst, die sich von folgenden Verbindungen ableiten:
- (i) einer Verbindung, die sowohl Polyalkylenoxid-Ketten enthält als auch
mindestens eine Struktureinheit, die radikalisch polymerisierbar
ist, und
- (ii) einem Monomer, das mit der radikalisch polymerisierbaren
Struktureinheit von (i) copolymerisieren kann und außerdem mindestens
eine saure funktionelle Gruppe aufweist mit einem pKs < 5, wobei die saure
funktionelle Gruppe als freie Säuregruppe
oder in Salzform vorliegt.
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Die
Aufgabe wird auch gelöst
durch ein alternatives Verfahren, bei dem die oleophilen Bildbereiche bildweise
auf einen lithographischen Träger
aufgebracht werden und anschließend
die vorstehend beschriebene Lösung
aufgebracht wird.
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Unter
einem „Druckplattenvorläufer" wird im Rahmen dieser
Erfindung eine Platte in unbebildertem Zustand (das heißt nicht
bildweise belichtet und entwickelt) verstanden, aus der durch bildweise
Bestrahlung und gegebenenfalls Entwickeln eine Druckplatte hergestellt
wird. Unter „Druckplatte" wird im Rahmen dieser
Erfindung eine aus einem Druckplattenvorläufer hergestellte bereits bebilderte
Platte verstanden (auch als „Druckform" bezeichnet).
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1 und 2 stellen
graphisch den Punktzuwachs einer kalibrierten Platte als Funktion
des Tonwerts dar, wie er in Vergleichsbeispiel 1 (1;
Interlayer: PVPA, Finishing mit Gummierungslösung 850 S®) und
Beispiel 18 (2; ohne Interlayer; Nachbehandlung
mit Polymer S4d; Gummierung) ermittelt wurde. 3 und 4 stellen
den Punktzuwachs als Funktion des Tonwerts dar, wie er in Beispiel
45 (3) und Vergleichsbeispiel 4 (4)
erhalten wurde.
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Das
für die
erfindungsgemäße Nachbehandlung
einer Lithographie-Druckplatte verwendete hydrophile Polymer umfasst
Struktureinheiten, die sich von folgenden Verbindungen ableiten:
- (i) einer Verbindung, die sowohl Polyalkylenoxid-Ketten
enthält
als auch mindestens eine Struktureinheit, die radikalisch polymerisierbar
ist,
und
- (ii) einem Monomer, das mit der radikalisch polymerisierbaren
Struktureinheit von (i) copolymerisieren kann und außerdem mindestens
eine saure funktionelle Gruppe aufweist mit einem pKs < 5, wobei die saure
funktionelle Gruppe als freie Säuregruppe
oder in Salzform vorliegt.
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Gegebenenfalls
kann das Polymer auch Struktureinheiten umfassen, die sich von einem
von Monomer (ii) verschiedenen Comonomer (iii) ableiten, das vorzugsweise
hydrophile Eigenschaften hat und mindestens eine radikalisch polymerisierbare
Gruppe aufweist. Mit Hilfe des Comonomers (iii) können physikalische
Eigenschaften, wie z.B. Löslichkeit
in H2O, eingestellt werden.
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Die
Verbindung (i) weist vorzugsweise Polyethylenoxid- und/oder Polypropylenoxidketten
auf; die Vorsilbe „Poly" soll im Rahmen dieser
Erfindung auch Oligomere einschließen.
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Die
radikalisch polymerisierbare Struktureinheit der Verbindung (i)
leitet sich vorzugsweise von Acrylsäure und/oder Methacrylsäure ab.
Die Schreibweise „(Meth)Acrylsäure" soll sowohl die
Acrylsäure
als auch die Methacrylsäure
einschließen; Ähnliches
gilt für „(Meth)Acrylat".
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Geeignete
Beispiele für
Verbindung (i) sind:
Poly(ethylenglycol)methacrylat,
Poly(ethylenglycol)acrylat,
Poly(propylenglycol)methacrylat,
Poly(propylenglycol)acrylat,
Monoester
von Acrylsäure
oder Methacrylsäure
mit Blockcopolymeren von Ethylenoxid und Propylenoxid,
das
Reaktionsprodukt von mit 2,4-Toluoldiisocyanat terminiertem Polyethylenglycol,
Polypropylenglycol, Blockcopolymer von Polyethylenglycol und Polypropylenglycol
oder statistischem Poly(ethylenglycolpropylenglycol)-Copolymer mit
Hydroxyalkylacrylat oder -methacrylat (beispielsweise Hydroxyethylacrylat
oder -methacrylat) oder Allylalkohol,
das Monoreaktionsprodukt
von Isocyanatoalkylacrylat oder -methacrylat (insbesondere Isocyanatoethylacrylat oder
-methacrylat) mit Polyethylenglycol, Polypropylenglycol, Blockcopolymer
von Polyethylenglycol und Polypropylenglycol oder statistischem
Poly(ethylenglycol-propylenglycol)-Copolymer,
Ester- oder Etherderivate
von Poly(alkylenglycol)acrylat und -methacrylat (insbesondere von
Poly(ethylenglycol)acrylat und -methacrylat).
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Besonders
bevorzugte Beispiele für
Verbindung (i) sind Poly(ethylenglycol)acrylat, Poly(ethylenglycol)methacrylat,
Alkylether von Poly(ethylenglycol)acrylat, Alkylether von Poly(ethylenglycol)methacrylat,
Poly(propylenglycol)acrylat und Poly(propylenglycol)methacrylat
und Poly(ethylenglycol)(meth)acrylat-Phosphorsäuremonoester.
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Das
Monomer (ii) enthält
neben einer radikalisch polymerisierbaren Gruppe mindestens eine
saure funktionelle Gruppe mit einem pKs < 5. Die mindestens
eine saure funktionelle Gruppe wird vorzugsweise ausgewählt aus
Carbonsäuregruppe,
Sulfonsäuregruppe,
Phosphonsäuregruppe,
Phosphorsäuregruppe
und Gemischen davon. Die saure funktionelle Gruppe kann als freie
Säuregruppe
oder in Salzform vorliegen.
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Geeignete
Beispiele für
Monomer (ii) sind Acrylsäure,
Methacrylsäure,
Crotonsäure,
Maleinsäureanhydrid
ringgeöffnet
mit einem C1-C6-Alkanol,
Vinylbenzoesäure,
Vinylphosphonsäure,
Vinylsulfonsäure,
Vinylbenzolsulfonsäure,
Monoester der Phosphorsäure
mit Hydroxyalkyl(meth)acrylat (insbesondere Hydroxyethylmethacrylat
und Hydroxyethylacrylat) oder Allylalkohol und Sulfopropyl(meth)acryloylethyldialkylammoniumhydroxide.
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Besonders
bevorzugte Monomere (ii) sind (Meth)Acrylsäure, Vinylphosphonsäure, der
Monoester der Phosphorsäure
mit Hydroxyethyl(meth)acrylat und (Meth)Acryloyldimethyl-(3-sulfopropyl)-ammoniumhydroxide.
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Das
optionale radikalisch polymerisierbare Comonomer (iii) ergibt bei
Homopolymerisation vorzugsweise ein hydrophiles Homopolymer. Geeignete
Beispiele für
Comonomer (iii) sind (Meth)Acrylamid, N-Vinylpyrrolidon, Hydroxyalkyl(meth)acrylat
(insbesondere Hydroxyethylacrylat und Hydroxyethylmethacrylat),
Allylalkohol und N-Vinylimidazol.
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Das
Molverhältnis
der Verbindungen (i), (ii) und gegebenenfalls (iii) ist nicht besonders
beschränkt. Vorzugsweise
machen die von (i) abgeleiteten Struktureinheiten 5 bis 95 Gew.%,
bezogen auf alle Struktureinheiten, des hydrophilen Polymers aus,
besonders bevorzugt 20 bis 80 Gew.%.
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Vorzugsweise
machen die von (ii) abgeleiteten Struktureinheiten 5 bis 95 Gew.%,
bezogen auf alle Struktureinheiten, des hydrophilen Polymers aus,
besonders bevorzugt 20 bis 80 Gew.%.
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Vorzugsweise
machen die von (iii) abgeleiteten optionalen Struktureinheiten 0
bis 50 Gew.%, bezogen auf alle Struktureinheiten, des hydrophilen
Polymers aus, besonders bevorzugt 0 bis 30 Gew.%.
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Die
Co-Polymerisation von Verbindung (i), Monomer (ii) und gegebenenfalls
Comonomer (iii) wird vorzugsweise in Lösung durchgeführt. Es
können
dafür organische
Lösungsmittel
oder -gemische, Wasser oder Gemische von Wasser und einem damit
mischbaren organischen Lösungsmittel
verwendet werden. Vorzugsweise sind darin sowohl die Ausgangskomponenten
(i), (ii) und gegebenenfalls (iii) löslich als auch das Produkt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
wird ein Lösungsmittel
mit vernachlässigbarem
Dampfdruck (das heißt,
der Dampfdruck ist mit kommerziellen handelsüblichen Osmometern nicht messbar)
verwendet (man spricht hierbei auch von einem „grünen Lösungsmittel"), wie einer ionischen Flüssigkeit;
bezüglich weiterer
Informationen zu „grünen Lösungsmitteln" siehe „Ionic
Liquids as Green Solvents: Progress and Prospects" von Robin D. Rogers
and Kenneth R. Seddon, in ACS Symposium Series No. 856 und „Ionic
Liquids in Synthesis" von
Peter Wasserscheid und Thomas Welton, Wiley – VCH 2003.
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Es
wurde gefunden, dass sich Polymere, die durch Polymerisation in
einem Lösungsmittel
mit vernachlässigbarem
Dampfdruck, wie z.B. einer ionischen Flüssigkeit, hergestellt worden
sind, in ihren Eigenschaften von Polymeren unterscheiden, die durch
Lösungspolymerisation
der gleichen Monomere in einem Lösungsmittel
mit messbarem Dampfdruck hergestellt worden sind. Gemäß einer
Ausführungsform
wird als hydrophiles Polymer ein Polymer mit den wie vorstehend
definierten Struktureinheiten, hergestellt durch Polymerisation
in einer ionischen Flüssigkeit,
verwendet. Für
die erfindungsgemäße Verwendung
des Polymers bei lithographischen Druckplatten ist es nicht erforderlich,
dass die ionische Flüssigkeit
vollständig
aus dem Polymer entfernt wird. Es ist auch möglich, die hydrophilen Polymere
ohne ionische Flüssigkeit
herzustellen und die erhaltenen Polymere dann mit einer ionischen
Flüssigkeit
zu mischen.
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Folgende
ionische Flüssigkeiten
können
beispielsweise für
Polymerisationen verwendet werden:
Imidazoliumsalze der allgemeinen
Formel (A)
wobei X
- zum
Beispiel ausgewählt
wird aus BF
4 -, PF
6 -, Dimethylphosphat,
Tosylat, Methylsulfat und
(n ≥ 1, Z = H oder Alkyl),
R
1 und R
3 beispielsweise
aus Alkylsubstituenten und
(n ≥ 1, Z = H oder Alkyl) ausgewählt werden,
und
R
2, R
4 und
R
5 unabhängig
beispielsweise aus Alkylsubstituenten,
(n ≥ 1, Z = H oder Alkyl) und H ausgewählt werden,
Pyridiniumsalze
der allgemeinen Formel (B)
wobei X
- zum
Beispiel ausgewählt
wird aus BF
4 -, PF
6 -, Dimethylphosphat,
Tosylat, Alkylsulfat und
(n ≥ 1, Z = H oder Alkyl),
R
1 beispielsweise ausgewählt wird aus einem Alkylsubstituenten
und
(n ≥ 1, Z = H oder Alkyl) und
R
2, R
3, R
4,
R
5 und R
6 unabhängig beispielsweise
aus Alkylsubstituenten,
(n ≥ 1, Z = H oder Alkyl) und H ausgewählt werden,
Phosphoniumsalze
der allgemeinen Formel (C)
wobei X
- beispielsweise
ausgewählt
wird aus BF
4 -, PF
6 -, Dimethylphosphat,
Tosylat, Methylsulfat und
(n ≥ 1, Z = H oder Alkyl),
R
1, R
2, R
3 und
R
4 unabhängig
beispielsweise aus Alkylsubstituenten und
(n ≥ 1, Z = H oder Alkyl) ausgewählt werden
und
Ammoniumsalze der allgemeinen Formel (D)
wobei X
- beispielsweise
ausgewählt
wird aus BF
4 -, PF
6 -, Dimethylphosphat,
Tosylat, Methylsulfat und
(n ≥ 1, Z = H oder Alkyl)
und
R
1, R
2, R
3 und R
4 unabhängig beispielsweise
aus Alkylsubstituenten und
(n ≥ 1, Z = H oder Alkyl) ausgewählt werden.
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Der
lithographische Träger
ist ein dimensionsbeständiges
platten- bzw. folienförmiges
Material. Als ein solches dimensionsbeständiges Platten- bzw. Folienmaterial
wird vorzugsweise eines verwendet, das bereits bisher als Träger für Drucksachen
verwendet worden ist. Zu Beispielen für einen solchen Träger gehören Papier,
Papier, das mit Kunststoffen (wie Polyethylen, Polypropylen oder
Polystyrol) beschichtet ist, eine Metallplatte oder -folie, wie
z.B. Aluminium (einschließlich
Aluminiumlegierungen), Zink- und
Kupferplatten, Kunststofffilme aus beispielsweise Cellulosediacetat,
Cellulosetriacetat, Cellulosepropionat, Celluloseacetat, Celluloseacetatbutyrat,
Cellulosenitrat, Polyethylenterephthalat, Polyethylen, Polystyrol,
Polypropylen, Polycarbonat und Polyvinylacetat, und ein Laminat
aus Papier oder einem Kunststofffilm und einem der obengenannten Metalle
oder ein Papier/Kunststofffilm, der durch Aufdampfen metallisiert
worden ist. Unter diesen Trägern
ist eine Aluminiumplatte oder -folie besonders bevorzugt, da sie
bemerkenswert dimensionsbeständig
und billig ist. Außerdem
kann eine Verbundfolie verwendet werden, bei der eine Aluminiumfolie
auf eine Kunststofffolie, wie z.B. einen Polyethylenterephthalatfilm
oder Papier, auflaminiert ist oder eine Kunststofffolie, auf die
Aluminium aufgedampft wurde.
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Ein
Metallträger,
insbesondere ein Aluminiumträger,
wird vorzugsweise mindestens einer Behandlung, ausgewählt aus
Aufrauung (z.B. durch Bürsten
im trockenen Zustand, oder Bürsten
mit Schleifmittel-Suspensionen oder auf elektrochemischem Wege,
z.B. mit Salzsäure
oder HNO3) und Anodisierung (z.B. in Schwefelsäure oder
Phosphorsäure),
unterworfen.
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Der
lithographische Träger
kann auch einen üblichen
Interlayer umfassen, jedoch ist das bei der vorliegenden Erfindung
nicht nötig.
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Die
Details der o.g. Trägervorbehandlung
sind dem Fachmann hinlänglich
bekannt.
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Ein
besonders bevorzugter Träger
ist eine Aluminiumfolie, die vorzugsweise eine Dicke von 0,1 bis
0,7 mm aufweist, bevorzugter 0,15 bis 0,5 mm. Es ist bevorzugt,
dass die Folie aufgeraut wird (vorzugsweise elektrochemisch) und
dann eine mittlere Rauheit von 0,2 bis 1 μm, besonders bevorzugt 0,3 bis
0,8 μm aufweist.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
wurde die aufgeraute Aluminiumfolie außerdem anodisiert. Das Schichtgewicht
des dabei erzeugten Aluminiumoxids beträgt vorzugsweise 1,5 bis 5 g/m2, besonders bevorzugt 2 bis 4 g/m2.
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Die
erfindungsgemäße Nachbehandlung
von Lithographie-Druckplatten eignet sich für alle Typen von Lithographie-Druckplatten,
das heißt
sowohl solcher, die aus positiv arbeitender als auch solcher, die
aus negativ arbeitenden Vorläufern
hergestellt wurden, wobei die Druckplattenvorläufer sowohl UV/VIS-empfindlich als
auch wärmeempfindlich
(wie z.B. IR-empfindliche)
sein können.
Bei den Vorläufern
kann es sich sowohl um einschichtige als auch solche mit mehrschichtigem
Aufbau handeln.
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Bei
der strahlungsempfindlichen Beschichtung kann es sich beispielsweise
um eine negativ arbeitende UV-empfindliche Beschichtung auf der
Basis von Negativ-Diazoharzen handeln, wie sie u.a. in
EP 0 752 430 B1 beschrieben
wird, eine negativ arbeitende Photopolymerschicht, die für Strahlung
um 405 nm empfindlich ist (siehe z.B.
DE 103 07 451.1 ), ein negativ arbeitendes
Photopolymersystem, das für
Strahlung aus dem sichtbaren Spektrumsbereich empfindlich ist (z.B.
EP 0 684 522 B1 )
oder eine negativ arbeitende IR-empfindlichen
Schicht, basierend auf radikalischer Polymerisation (z.B.
DE 199 06 823 C2 ).
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Des
Weiteren kann es sich bei der strahlungsempfindlichen Beschichtung
um eine positiv arbeitende UV-empfindliche Schicht, basierend auf
Chinondiaziden und Novolaken, wie sie in
US 4,594,306 beschrieben ist, handeln,
oder eine positiv arbeitende IR-empfindliche Schicht auf der Basis
eines Gemisches von Novolaken und IR-Farbstoffen (siehe auch
EP 0 887 182 B1 und
EP 1 101 607 A1 ).
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Außerdem kann
es sich bei den für
die Herstellung der Druckplatten verwendeten Druckplattenvorläufer um
ein negativ arbeitendes einschichtiges IR-empfindliches Element
handeln, bei dem die strahlungsempfindliche Schicht durch IR-Bestrahlung
im wässrig-alkalischen Entwickler
unlöslich
oder undurchdringbar wird und vorzugsweise
- (i)
mindestens eine Verbindung, die bei Wärmeeinwirkung eine Säure bildet
(im Folgenden auch als „latente Brönstedsäure bezeichnet),
und
- (ii) eine durch Säure
vernetzbare Komponente (im Folgenden auch als „Vernetzungsmittel" bezeichnet) oder
ein Gemisch davon und
gegebenenfalls
- (iii) ein Bindemittelharz oder ein Gemisch davon,
enthält. Solche
Systeme sind z.B. in EP
0 625 728 B1 und EP
0 938 413 B1 beschrieben.
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Als
Druckplattenvorläufer
können
auch positiv arbeitende zweischichtige Elemente verwendet werden,
bei denen sich auf der hydrophilen Oberfläche des Trägers eine erste Schicht, die
in wässrig-alkalischem Entwickler
löslich
ist und ihre Löslichkeit
durch IR-Bestrahlung
nicht ändert
und darauf eine in wässrig-alkalischem
Entwickler unlösliche
Deckschicht, die durch IR-Bestrahlung im Entwickler löslich oder
von dem Entwickler durchdringbar wird, befindet.
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Für die Deckschicht
können
bekannte Prinzipien verwendet werden:
- (a) Es
wird ein in stark alkalischem wässrigen
Entwickler (pH > 11)
unlösliches
Polymer verwendet, das durch IR-Bestrahlung im Entwickler löslich oder
von diesem durchdringbar wird; solche Systeme sind z.B. in US 6,352,812 beschrieben.
- (b) Es wird ein in stark alkalischem wässrigen Entwickler (pH > 11) lösliches
Polymer verwendet, dessen Löslichkeit
durch einen gleichzeitig vorhandenen Löslichkeitsinhibitor so stark
reduziert wird, dass die Schicht unter Entwicklungsbedingungen nicht
lösbar
oder durchdringbar ist; durch IR-Bestrahlung wird die Wechselwirkung
zwischen Polymer und Inhibitor so geschwächt, dass die Schicht in den
bestrahlten (erwärmten)
Bereichen im Entwickler löslich
oder durchdringbar wird. Solche Systeme sind zum Beispiel in US 6,352,811 und US 6,358,669 beschrieben.
Es ist nicht erforderlich, dass Polymer und Löslichkeitsinhibitor zwei getrennte
Verbindungen sind, sondern es können
auch Polymere eingesetzt werden, die gleichzeitig eine Löslichkeitsinhibitor-Funktion
aufweisen, wie z.B. die in US 2002/0,150,833 A1, US 6,320,018 B und US 6,537,735 B beschriebenen
funktionalisierten Harze, wie z.B. funktionalisierte Novolake.
- (c) Es wird ein in wässrig-alkalischem
Entwickler mit pH < 11
unlösliches
(bei pH > 11 aber
lösliches)
Polymer verwendet, das durch IR-Bestrahlung in einem solchen Entwickler
mit pH < 11 löslich wird,
und die Entwicklung des bestrahlten Elements wird mit einem alkalischen
Entwickler mit pH < 11
vorgenommen. Ein derartiges System ist zum Beispiel in WO 02/14071
beschrieben.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird eine Lithographie-Druckplatte hergestellt
durch ein Verfahren, umfassend:
- (a) Bereitstellen
eines lithographischen Trägers,
- (b) Aufbringen mindestens einer strahlungsempfindlichen Zusammensetzung
auf den Träger
und Trocknen,
- (c) bildweises Bestrahlen des in Schritt (b) erhaltenen Lithographie-Druckplattenvorläufers,
- (d) Entfernen der Nichtbildbereiche von dem bildweise bestrahlten
Vorläufer
mit einer Entwicklerlösung,
- (e) Behandlung der entwickelten Druckplatte mit einer Lösung eines
wie vorstehend beschriebenen hydrophilen Polymers.
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Optional
kann der in Schritt (c) erhaltene bildweise bestrahlte Lithographie-Druckplattenvorläufer vor der
Behandlung mit dem Entwickler erwärmt werden.
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Die
strahlungsempfindliche Zusammensetzung kann dabei mit üblichen
Methoden, wie z.B. Schleuderbeschichtung, Tauchbeschichtung, Sprühbeschichtung
und Beschichtung mittels Rakel auf die Oberfläche des Trägers, aufgebracht werden. Es
ist möglich,
die strahlungsempfindliche Zusammensetzung auf beide Seiten des
Trägers
aufzubringen; bevorzugt ist jedoch die Aufbringung auf nur einer
Seite.
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Bei
dem Träger
handelt es sich vorzugsweise um einen, der keinen Interlayer aufweist,
insbesondere um eine aufgeraute und anodisierte Aluminiumfolie ohne
Interlayer.
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In
Abhängigkeit
von dem in der Zusammensetzung verwendeten Sensibilisator wird der
Druckplattenvorläufer
bildweise mit UV/VIS-Strahlung (ca. 320 bis 750 nm) oder IR-Strahlung (über 750
bis 1600 nm, vorzugsweise über
750 bis 1350 nm) bestrahlt. Für
die Bestrahlung mit UV/VIS-Strahlung können die üblichen Lampen, wie Kohlenstoffbogenlampen,
Quecksilberlampen, Xenonlampen und Metallhalogenidlampen, oder Laser
bzw. Laserdioden benutzt werden. Von besonderem Interesse sind als
Strahlungsquelle UV-Laserdioden, die UV-Strahlung im Bereich um
405 nm (z.B. 405 ± 10
nm) und frequenzverdoppelte Nd:YAG-Laser, die um 532 nm emittieren.
Geeignete IR-Strahlungsquellen sind z.B. Halbleiterlaser oder Laserdioden,
die vorzugsweise im Wellenlängenbereich
von 750 bis 1350 nm emittieren.
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Je
nachdem, ob es sich um eine positiv arbeitende strahlungsempfindliche
Schicht oder eine negativ arbeitende strahlungsempfindliche Schicht
handelt, werden anschließend
die bestrahlten Bereiche bzw. die nicht bestrahlten Bereiche mit
dem Entwickler entfernt und so druckende Bildbereiche und nicht
druckende Hintergrundbereiche erhalten. Als Entwickler werden vorzugsweise
alkalische wässrige
Entwickler eingesetzt, besonders bevorzugt solche mit einem pH-Wert
im Bereich von 9 bis 13,5.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
ist es auch möglich,
die druckenden oleophilen Bereiche bildweise auf den Träger aufzubringen
(z.B. durch Inkjet-Verfahren, Thermotransferverfahren und Tonertransferverfahren),
wodurch keine bildweise Bestrahlung und Entwickler mehr nötig sind.
-
Für die erfindungsgemäß Nachbehandlung
einer bebilderten Lithographie-Druckplatte wird eine Lösung des
hydrophilen Polymers, vorzugsweise mit einer Konzentration von 0,01
bis 10 Gew.%, bezogen auf Lösungsmittel,
besonders bevorzugt 0,05 bis 5 Gew.%, insbesondere bevorzugt 0,1
bis 1 Gew.% hergestellt. Diese Lösung
wird dann mit üblichen
Beschichtungsverfahren, wie z.B. Tauchbeschichten, Walzenbeschichten,
Sprühbeschichten,
Streichbeschichten und Schlitzdüsenbeschichten
aufgebracht. Das verwendete Lösungsmittel
hat dabei eine Temperatur von vorzugsweise 20 bis 90°C. Die erfindungsgemäße Nachbehandlung
kann auch in einer Plattenentwicklungsmaschine durchgeführt werden.
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Neben
hydrophilem Polymer und Gummierungsmittel kann die Lösung weitere übliche Additive,
wie Verdickungsmittel, oberflächenaktive
Mittel, Bakterizide, Fungizide etc., enthalten.
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Die
mit der Lösung
behandelte Druckplatte wird anschließend getrocknet, beispielsweise
an Luft oder mit einem Heißlufttrockner
oder Infrarottrockner. Vorzugsweise wird bei einer Temperatur von
20 bis 120°C, besonders
bevorzugt 20 bis 80°C
getrocknet.
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Im
Anschluss an die Nachbehandlung mit dem hydrophilen Polymer kann – falls
gewünscht – eine übliche Gummierung,
z.B. eine wässrige
Lösung,
enthaltend Gummi arabicum, mit üblichen
Verfahren (z.B. Walzenauftrag) aufgebracht werden.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
kann aber auch die zur Nachbehandlung verwendete Lösung des
hydrophilen Polymers zusätzlich
Gummi arabicum oder ein anderes Gummierungsmittel enthalten, wodurch
Nachbehandlung und Gummierung in einem Schritt ausgeführt werden.
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Die
vorliegende Erfindung wird nun durch die folgenden Beispiele näher erläutert, ohne
dadurch eingeschränkt
zu werden.
-
Herstellungsbeispiele
-
1. Syntheseverfahren S1
(Herstellung der Copolymere S1-a bis S1-d)
-
In
einem Gemisch aus n-Propanol und Wasser (4:1 Volumenteile) wurden
x1 g a1 und x2 g
a2 gelöst, wodurch
eine 15 Gew.%-ige Lösung
erhalten wurde. Die erhaltene Lösung
wurde mit Stickstoff gespült
und auf 70°C
erhitzt. Bei 70°C
wurden x3 mol% Azobisisobutyronitril AIBN
(bezogen auf Monomer) zugegeben, während weiter mit Stickstoff
gespült
und die Reaktionstemperatur beibehalten wurde. Nach 2 Stunden wurde nochmal
die gleiche Menge AIBN zu dem Polymerisationsgemisch zugegeben.
Das Reaktionsgemisch wurde weitere 10 Stunden unter Stickstoffspülung bei
der gleichen Reaktionstemperatur gerührt. Anschließend ließ man das
Gemisch auf Raumtemperatur abkühlen
und den Lösungsmittelüberschuss
verdampfen. Das erhaltene ölige
Produkt wurde in einem 10-fachen Überschuss von Petrolether gegeben,
wodurch ein hochviskoses Produkt ausfiel. Der Petrolether wurde
unter vermindertem Druck abgedampft, bis eine konstante Masse an Endprodukt
erhalten wurde. Das Endprodukt wurde anschließend im Vakuum bei 50°C 24 Stunden
getrocknet. Das erhaltene Copolymer wurde mit Differentialthermoanalyse
(DTA), Differentialkalorimeter (DSC), IR-Spektroskopie, Elementaranalyse
und Gelpermeationschromatographie (GPC) untersucht sowie die Säurezahl durch
Titration bestimmt. In Tabelle 1 sind die bei der Herstellung der
Copolymere S1-a bis S1-d eingesetzten Edukte sowie ihre Mengen zusammengefasst.
-
-
- 1) Acrylsäure
- 2) Methacrylsäure
- 3) Poly(ethylenglykol)methacrylat mit
Mn = 526 g/mol
-
2. Syntheseverfahren S2
(Herstellung der Copolymere S2-a und S2-b)
-
In
Methylethylketon wurden x1 g a1 und x2 g a2 gelöst, wodurch eine 15-Gew.%-ige
Lösung
erhalten wurde. Die erhaltene Lösung
wurde mit Stickstoff gespült
und auf 70°C
erwärmt.
-
Bei
70°C wurden
x3 mol% AIBN (bezogen auf Monomer) zugegeben,
während
weiter mit Stickstoff gespült
und die Reaktionstemperatur beibehalten wurde. Das Polymer begann
auszufallen. Nach 2 Stunden wurde nochmals die gleiche Menge AIBN
zu dem Polymerisationsgemisch zugegeben, und nach weiteren 2 Stunden
wurde nochmals die gleiche Menge AIBN zugegeben. Das Reaktionsgemisch
wurde weitere 10 Stunden unter Stickstoffspülung bei der gleichen Reaktionstemperatur
gerührt.
Das ausgefallene Copolymer wurde isoliert, mit Petrolether gewaschen
und anschließend
im Vakuum bei 50°C
24 Stunden getrocknet. Das erhaltene Copolymer wurde mit DTA, DSC,
IR-Spektroskopie, Elementaranalyse und GPC untersucht sowie die
Säurezahl
durch Titration bestimmt. In Tabelle 2 sind die bei der Herstellung
der Copolymere S2-a und S2-b eingesetzten Edukte sowie ihre Mengen
zusammengefasst.
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-
3. Syntheseverfahren S3
(Herstellung der Copolymere S3-a bis S3-h)
-
x4 Gew.-% Lösungsmittel A wurden in einen
Reaktionskolben gegeben, mit Stickstoff gespült und auf 70°C erhitzt.
Das Spülen
mit Stickstoff wurde während
der ganzen Reaktionszeit beibehalten.
-
x1 g a1, x2 g a2 und
x3 mol% AIBN (bezogen auf Monomer) wurden
in Lösungsmittel
B gelöst,
wodurch eine 50 Gew.%-ige Lösung
erhalten wurde. Die Lösung
wurde in einen Tropftrichter überführt und
langsam zu Lösungsmittel
A im Reaktionskolben zugetropft. Nach Beendigung des Zutropfens
wurde das Reaktionsgemisch 10 Stunden weitergerührt, während man das Reaktionsgemisch
langsam auf Raumtemperatur abkühlen ließ. Das überschüssige Lösungsmittel
wurde im Vakuum entfernt. Das Produkt wurde durch wiederholtes Auflösen in geeigneten
Lösungsmitteln
und Ausfällen
gereinigt. Anschließend
wurde das Produkt im Vakuum 24 Stunden bei 50°C getrocknet. Das erhaltene
Copolymer wurde mit DTA, DSC, IR-Spektroskopie, Elementaranalyse,
NMR-Spektroskopie und GPC untersucht sowie die Säurezahl durch Titration bestimmt.
-
In
Tabelle 3 sind die bei der Herstellung der Copolymere S3a bis S3h
eingesetzten Edukte und ihre Mengen sowie die verwendeten Lösungsmittel
zusammengefasst.
-
-
- 5) Methacryloylethylphosphat
- 6) Methacryloylpolyethylenglykolphosphat
- 7) Methacryloylethyldimethylsulfopropyl-ammoniumhydroxid
- 8) Gemisch aus n-Propanol und Wasser
(4:1 Volumenteile)
- 9) Methylethylketon
-
4. Syntheseverfahren S4
(Herstellung der Copolymere S4-a bis S4-d)
-
x5 Gew.% Lösungsmittel
A wurden in einen Reaktionskolben gegeben, mit Stickstoff gespült und auf 70°C erhitzt.
Das Spülen
mit Stickstoff wurde während
der ganzen Reaktionszeit beibehalten.
-
x1 g a1, x2 g a2,
x3, g a3 und x4 mol%
AIBN (bezogen auf Monomer) wurden in Lösungsmittel B gelöst, wodurch
eine 50 Gew.%-ige Lösung
erhalten wurde. Die Lösung
wurde in einen Tropftrichter überführt und langsam
zu Lösungsmittel
A im Reaktionskolben zugetropft. Nach Beendigung des Zutropfens
wurde das Reaktionsgemisch 10 Stunden weitergerührt, während man das Reaktionsgemisch
langsam auf Raumtemperatur abkühlen
ließ.
Das überschüssige Lösungsmittel
wurde im Vakuum entfernt. Das Produkt wurde durch wiederholtes Auflösen in geeigneten
Lösungsmitteln
und Ausfällen
gereinigt.
-
Abschließend wurde
das Produkt im Vakuum 24 Stunden bei 50°C getrocknet. Das erhaltene
Copolymer wurde mit IR-Spektroskopie, Elementaranalyse, NMR-Spektroskopie
und GPC untersucht sowie die Säurezahl
durch Titration bestimmt.
-
In
Tabelle 4 sind die bei der Herstellung der Copolymere S4-a bis S4-d
eingesetzten Edukte und ihre Mengen sowie die verwendeten Lösungsmittel
zusammengefasst.
-
-
5. Syntheseverfahren S5
(Herstellung der Copolymere S5-a bis S5-i)
-
x4 Gew.% ionische Flüssigkeit, bestehend aus organischem
Kation und Anion, x1 g a1 und x2 g
a2 wurden in einen Reaktionskolben gegeben, mit Stickstoff gespült und auf
70°C erhitzt.
Das Spülen
mit Stickstoff wurde während
der ganzen Reaktionszeit beibehalten. Dann wurden x3 mol%
AIBN zugegeben; dies wurde zweimal jeweils im Abstand von 2 Stunden wiederholt.
Anschließend
wurde weitere 10 Stunden gerührt.
Das ausgefallene Copolymer wurde isoliert, wenn gewünscht, mit
Acetonitril gewaschen und dann im Vakuum bei 50°C 24 Stunden getrocknet. Das
erhaltene Copolymer wurde mit IR-Spektroskopie, Elementaranalyse, NMR-Spektrometrie
und GPC untersucht sowie die Säurezahl
durch Titration bestimmt.
-
In
Tabelle 5 sind die bei der Herstellung der Copolymere S5-a bis S5-i
eingesetzten Edukte und ihre Mengen sowie die verwendeten Lösungsmittel
zusammengefasst.
-
-
- 10) Methyl-3-butylimidazolium
-
Herstellung von Träger 1
-
(Träger ohne Interlayer)
-
Eine
elektrochemisch aufgeraute (mit HCl, durchschnittliche Rauheit 0,6 μm) und anodisierte
Aluminiumfolie (Oxidschichtgewicht 3,2 g/m2)
wurde hergestellt; es wurde kein Interlayer aufgebracht.
-
Herstellung von Träger 2
-
(Träger mit Polyvinylphosphonsäure-Interlayer)
-
Eine
elektrochemisch aufgeraute (mit HCl, durchschnittliche Rauheit 0,6 μm) und anodisierte
Aluminiumfolie (Oxidschichtgewicht 3,2 g/m2)
wurde einer Nachbehandlung mit einer wässrigen Lösung von 1,5 g/l Polyvinylphosphonsäure (PVPA)
10 s bei 50°C
unterzogen, wodurch ein Interlayer mit 15 mg/m2 PVPA
auf dem Aluminiumträger
erhalten wurde.
-
Beispiele 1 bis 44 und
Vergleichsbeispiele 1 bis 3
-
(Lithographie-Druckplattenvorläufer mit
UV-empfindlicher Photopolymerschicht)
-
Eine
wie in Tabelle 6 beschriebene UV-empfindliche filtrierte Beschichtungslösung wurde
auf den in Tabelle 7 angegebenen Träger aufgebracht und 4 Minuten
bei 90°C
getrocknet. Das Trockenschichtgewicht der Photopolymerschicht betrug
etwa 1,5 g/m2.
-
Die
erhaltenen Proben wurden durch Beschichten mit einer wässrigen
Lösung
von Poly(vinylalkohol) (Hydrolysegrad 88%) mit einer Deckschicht
versehen; die Deckschicht wies nach dem Trocknen bei 90°C für 4 Minuten
ein Trockenschichtgewicht von etwa 3 g/m2 auf.
-
Der
Druckplattenvorläufer
wurde mit einer Belichtungseinheit (Andromeda® A750M
von Lithotech), ausgestattet mit einer Laserdiode, die bei 405 nm
emittiert (P = 30 mW, cw), belichtet. Ein UGRA-Digital-Graukeil
V2.4 mit definierten Tonwerten (alle Daten wurden linearisiert,
um annähernd
den gewünschten
Tonwert zu erhalten) wurde auf dem vorstehend beschriebenen Plattenvorläufer aufbelichtet.
Zusätzlich
wurde mit einem UGRA-Offset-Testkeil
1982 durch Flutbelichtung die Plattenempfindlichkeit bestimmt. Nach
der Belichtung wurde die Platte sofort in einem Ofen 2 Minuten auf
90°C erhitzt.
-
Anschließend wurde
die belichtete und thermisch behandelte Platte 30 Sekunden mit einer
Entwicklerlösung
behandelt, welche einen pH-Wert von etwa 12 aufwies und KOH als
alkalische Komponente und Poly(oxyethylen)-2-naphthyl-ether enthielt.
-
Anschließend wurde
die Entwicklerlösung
nochmals 30 s mit einem Tampon auf der Oberfläche verrieben und dann die
gesamte Platte mit Wasser abgespült.
Nach dieser Behandlung verblieben die belichteten Teile auf der
Platte.
-
-
Bei
den Beispielen 1 bis 27 wurde wie folgt verfahren:
Die entwickelten
Platten wurden dann gemäß der vorliegenden
Erfindung mit einer Polymerlösung
behandelt; dazu wurde die gesamte Platte, d.h. Bild- und Nicht-Bild-Bereiche,
mit einem Tampon, der mit der entsprechenden Polymerlösung versehen
war, vorsichtig abgerieben und anschließend bei Raumtemperatur getrocknet. Anschließend wurde
eine wässrige
Gummierungslösung
(0,5% H3PO4, 6%
Gummi arabicum) nach Standardverfahren aufgebracht.
-
Die
Einzelheiten zu verwendetem Träger,
Polymer, Lösungsmittel
für die
Polymerlösung
und Gummierung sowie die erhaltenen Ergebnisse bezüglich Empfindlichkeit,
relativem Punktzuwachs und Tonen sind Tabelle 7 zu entnehmen. Die
Polymerlösungen
enthielten 2 Gew.% des entsprechenden Polymers.
-
Bei
den Beispielen 28 bis 44 wurde folgendermaßen vorgegangen:
Die entwickelten
Platten wurden mit einer Gummierungslösung behandelt, die gleichzeitig
die Polymerlösung enthielt,
das heißt,
die Nachbehandlung und Gummierung wurden in einem Schritt ausgeführt.
-
Die
Einzelheiten sind ebenfalls Tabelle 7 zu entnehmen.
-
Der
relative Punktzuwachs und die Empfindlichkeit wurden wie folgt bestimmt:
Die
Platten wurden in eine Bogenoffset-Druckmaschine eingebaut und mit
einer abrasiven Druckfarbe (Offset S7184 von Sun Chemical; enthält 10% CaCO3) zum Drucken verwendet.
-
Unter „Punktzuwachs" wird die Änderung
der Tonwerte einer linearisierten Platte beim Drucken verstanden.
Linearisierung bedeutet, dass bei einer digitalen Platte so belichtet
wird, dass ein vorgegebener Solltonwert (STW) annähernd erreicht
wird. Die zugänglichen
Messwerte sind die Tonwerte (TW). Diese werden in unterschiedlichen
Größen (Index
i in Formel 1) auf die linearisierte Platte belichtet, wobei sich
je nach Auswahl dieser Größen nach
dem Entwickeln ein differenziertes Bild bezüglich der Tonwerte ergibt.
Somit ergibt sich eine Datenreihe der Tonwerte vor dem Druck (TWV).
Die linearisierte, entwickelte, und in dieser Erfindung nachbehandelte
Druckplatte wird in der Druckmaschine für 10000 Überrollungen verwendet, gereinigt
und anschließend
wieder einer Tonwertkontrolle unterzogen, woraus sich die Tonwerte
nach dem Druck (TWN) ergeben. Der Punktzuwachs wird dann nach Gleichung
1 berechnet.
-
-
Der
Punktzuwachs kann sowohl ein positives als auch ein negatives Vorzeichen
haben. Interessant für
drucktechnische Anwendungen ist lediglich der Absolutbetrag, welcher
im Idealfall gegen Null konvergieren sollte.
-
Mit
anderen Worten: Je geringer der Punktzuwachs desto besser die Platte.
-
Als
Referenz dient die Platte von Vergleichsbeispiel 1, d.h. eine Platte
mit beträchtlichem
Punktzuwachs im Druck bei verschiedenen Tonwerten. Der relative
Punktzuwachs wird gemäß der folgenden
Gleichung (2) berechnet:
-
In
den 1 und 2 sind die Ergebnisse bezüglich des
Punktzuwachses grafisch für
Vergleichsbeispiel 1 und Beispiel 18 dargestellt.
-
1 und 2 zeigen
den Punktzuwachs bei verschiedenen Tonwerten vor dem Drucken sowie nach
10.000 Überrollungen
(d.h. 10.000 Kopien).
-
Der
relative Punktzuwachs bei 1 (Vergleichsbeispiel
1) wurde als 100% angenommen; der relative Punktzuwachs bei 2 (Beispiel
18) errechnete sich zu 5%, was vernachlässigbar klein ist.
-
Die
Plattenvorläufer
der Beispiele 1 bis 44 wurden außerdem einem Lagerbeständigkeitstest
unterworfen; dafür
wurden die Plattenvorläufer
90 Minuten bei 88°C
gelagert. Es zeigte sich, dass bezüglich Empfindlichkeit und Druckverhalten
praktisch keine Unterschiede zu frischen Plattenvorläufern festgestellt
werden konnten.
-
-
-
Fußnoten für Tabelle 7
-
- 1) „Nachbehandlung" bedeutet, dass die
entwickelte Platte mit einer 2-Gew.%-igen Lösung des genannten Polymers
behandelt wurde.
- 2) Das angegebene Lösungsmittel wurde für die zur
Nachbehandlung verwendete Lösung
eingesetzt.
- 3) „Finishing" bedeutet, dass es sich um den letzten
Behandlungsschritt der Druckplatte handelt; es wurde dazu entweder
eine Gummierungslösung
850S® von
Kodak Polychrome Graphics oder ein Gemisch aus 1 Volumenteil dieser
Gummierungslösung
und 1 Volumenteil einer 2-Gew.%-igen Lösung des angegebenen hydrophilen Polymers
in dem unter „Lösungsmittel" angegebenen Lösungsmittel
verwendet.
- 4) mit einer frischen, nach der Bestrahlung
entwickelten Platte erhaltenen Stufen eines UGRA-Offset-Testkeil 1982
- 5) Der relative Punktzuwachs wurde gemäß vorstehender
Gleichung (2) berechnet.
-
Beispiel 45 und Vergleichsbeispiel
4
-
Mit
der in Tabelle 6 beschriebenen Formulierung wurde der in Tabelle
8 angegebene Träger
beschichtet und wie in den Beispielen 1 bis 44 mit der dort beschriebenen
Deckschicht versehen. Anschließend
wurde mit einem Heidelberg Prosetter, ausgestattet mit einer bei
405 nm emittierenden Diode, belichtet (P = 30 mW). Dabei wurde mit
einer Auflösung
von 2540 dpi im 20 μ FM
Raster (Heidelberg Diamond) das Testbild aufbelichtet. Die Platte
wurde dann analog wie in den Beispielen 1 bis 44 alkalisch entwickelt
und zum Schluss einem Finishing unterzogen; diese beiden Verfahrensschritte
wurden in einem kommerziell erhältlichen
Prozessor ausgeführt.
Die Platte von Beispiel 45 zeigte nach 10.000 Drucken eine wesentlich
geringere Verschiebung der Tonwerte (siehe 3) als die
Platte von Vergleichsbeispiel 4 (siehe 4).
-
-
- 1) Es wurde 1 Volumenteil der Gummierungslösung 850
S® von
Kodak Polychrome Graphics und 1 Volumenteil einer 4-Gew.%-igen Lösung des
hydrophilen Polymers S4-d in Wasser vermischt
-
Es
zeigte sich, dass sich selbst kleine Strukturelemente, wie sie bei
der 20 μ FM-Rasterung
auftreten, bei Beispiel 45 im Druck wesentlich besser verhalten
als solche bei Vergleichsbeispiel 4.