DE102004040998A1 - Anzeigeeinrichtung für ein Elektrogerät und Verfahren zur Herstellung einer solchen Anzeigeeinrichtung - Google Patents
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Abstract
Bei einer erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung (11) für ein Elektrogerät ist eine Anzeigeeinheit (13) vorgesehen, welche eine LED (19) mit einem luftdurchlässigen Gehäuse (21) aufweist. Diese LED (19) bzw. das Gehäuse (21) ist mit einer lichtdurchlässigen Beschichtung (28, 30) versehen sowie an einer Abstrahlseite (26) mit einer Aussparung (23) in Symbolform. Beschichtung und Aussparung sind so ausgestaltet, dass lediglich an der Aussparung Licht aus dem Gehäuse herausstrahlen kann und eine Leuchtanzeige in Symbolform bildet. Das Gehäuse (21, 121) entspricht dabei einem durchsichtigen Kunststoffgehäuse, in welchem üblicherweise eine LED (19) integriert ist. Die Beschichtung ist dabei unlösbar auf das Gehäuse aufgebracht. So entfällt nachträgliches Aufbringen von Abdeckungen oder dergleichen auf die LED bei einem Montagevorgang einer Anzeigeeinrichtung.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anzeigeeinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Anzeigeeinrichtung.
- Bei Kochfeldern oder anderen Elektrogeräten werden Leuchtanzeigen unter Abdeckungen angeordnet, beispielsweise bei einem Kochfeld unter einer Glaskeramik-Kochplatte. Ein von diesen Leuchtanzeigen dargestelltes Symbol kann durch die Abdeckung hindurch erkannt werden und Informationen oder dergleichen anzeigen.
- Aus der
DE 198 02 571 ist es bekannt, ein Leuchtelement in Form einer LED zu verwenden. Um mit der im wesentlichen punktförmigen oder einen sehr kleinen Abstrahlbereich bildenden Lichtquelle ein Symbol darzustellen, wird eine Anzeigesymbolmaske über die LED gestülpt bzw. darauf befestigt. Die Maske deckt bis auf Aussparungen, welche der Form der darzustellenden Symbols entsprechen, die Lichtquelle ab. - Somit werden nur die Aussparungen durchleuchtet und es entsteht eine Lichterscheinung, welche dem gewünschten Symbol entspricht. So kann es vermieden werden, zur Darstellung eines Symbols eine Vielzahl von im wesentlichen punktförmigen Lichtquellen oder LED der Kontur des Symbols entsprechend anzuordnen. Es fällt jedoch beim Zusammenbau einer entsprechenden Anzeige der zusätzliche Schritt an, dass die Maske auf der LED befestigt werden muss.
- Aufgabe und Lösung
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Anzeigeeinrichtung sowie ein Verfahren zur Herstellung derselben zu schaffen, mit denen die Nachteile des Standes der Technik vermieden werden können und insbesondere der zusätzliche Montageschritt entfallen kann.
- Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Anzeigeeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zu seiner Herstellung mit den Merkmalen des Anspruchs 13. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im folgenden näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht. Merkmale, die für die Anzeigeeinrichtung und das Verfahren gleichermaßen gelten, werden im folgenden zum Teil nur einmal beschrieben, treffen jedoch unabhängig voneinander für beide zu. Neben der Anzeigeeinrichtung soll unabhängiger Schutz auch für die Anzeigeeinheit selber beansprucht werden und bestehen.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Anzeigeeinrichtung eine leuchtende Anzeigeeinheit aufweist mit einem Gehäuse. Diese Anzeigeeinheit ist vorteilhaft sozusagen nur mit einer einzigen Leuchteinheit versehen bzw. kann nicht verschieden, sondern nur gemeinsam schaltbare Bereiche beleuchten oder zum Leuchten bringen. Vorteilhaft ist die Leuchteinheit eine LED. Die Anzeigeeinheit ist in das Gehäuse eingebaut bzw. darin integriert oder eingespritzt entsprechend einer üblichen LED oder dergleichen, wie sie entweder in normaler Bauweise oder als SMD-Bauteil bekannt ist. Das Gehäuse ist im wesentlichen lichtundurchlässig, wobei es in einer Abstrahlrichtung, von der aus auf die Anzeigeeinrichtung geblickt wird, eine lichtdurchlässige Aussparung aufweist bzw. in einer lichtundurchlässigen Schicht, Beschichtung oder dergleichen eine Aussparung. Diese Aussparung wiederum weist die Form des Symbols auf, das mit der Anzeigeeinrichtung durch Leuchtanzeige dargestellt werden soll.
- Somit wird im Gegensatz zu einer normalen LED mit Gehäuse und einer darauf zu montierenden Maske, welche den zusätzlichen Montageschritt bedingt, das Gehäuse der LED direkt lichtundurchlässig gemacht bis auf die Aussparung. Durch diese hindurch leuchtet die LED mit einem Ergebnis, das demjenigen mit aufgesetzter Maske entspricht. Der dadurch unter Umständen anfallende erhöhte Fertigungsaufwand kann durch Automatisierung zum größten Teil aufgefangen werden. Insgesamt ist es durch dieses Verfahren aber günstiger und vor allem auch bei der Herstellung sicherer, da die aus dem Stand der Technik bekannte Montage von Masken oder dergleichen fast nur von Hand durchgeführt werden kann. Bei nicht korrekter Montage können Fehlfunktionen oder zumindest ein unerwünschtes optisches Erscheinungsbild hervorgerufen werden.
- Die Lichtundurchlässigkeit des Gehäuses kann beispielsweise durch eine Beschichtung auf dem Gehäuse erreicht werden, welche bei Fertigung der Anzeigeeinheit aufgebracht werden kann. Dabei kann es vorgesehen sein, wie es bei normalen LED üblich ist, dass das Gehäuse im wesentlichen durchsichtig ist bzw. aus durchsichtigem Kunststoff hergestellt ist. Bei einer ersten Version wird es bis auf die Aussparung an schließend mit der Beschichtung versehen und so bis auf die Aussparung lichtundurchlässig gemacht. Bei dieser Version wird also im Bereich der Aussparung bzw. für die Aussparung kein Beschichtungsmaterial aufgetragen.
- Alternativ kann bei einer zweiten Version durch bereichsweises Entfernen des Beschichtungsmaterials die Aussparung bzw. die Lichtdurchlässigkeit nachträglich hergestellt werden. Dazu kann beispielsweise die Oberseite des Gehäuses in Abstrahlrichtung kontinuierlich oder plan bzw. flach ausgebildet sein mit darauf aufgebrachtem Beschichtungsmaterial. Dieses kann gemäß einer Ausbildung der Erfindung mechanisch entfernt werden, beispielsweise durch Gravieren, Ritzen, Schneiden, Ausbohren oder Fräsen oder dergleichen. Bei einer zweiten Ausbildung der Erfindung kann die Aussparung mit einem Laserstrahl aus der Beschichtung herausgearbeitet werden bzw. dort die Beschichtung entfernt werden, also im wesentlichen thermisch.
- Bei einer weiteren Version der Erfindung kann das Gehäuse an der Seite, die in Abstrahlrichtung weist, einen Überstand aufweisen, der die Form der Aussparung aufweist. Auch dieser Überstand besteht aus dem durchsichtigen Material des Gehäuses bzw. ist integraler Bestandteil dessen. Die Beschichtung kann dann großflächig auf das gesamte Gehäuse aufgebracht werden und somit auch den Überstand überdecken. Durch Abschleifen der Seite in Abstrahlrichtung wird dann sozusagen die Beschichtung bis auf den Überstand abgetragen. Dabei wird zwar unter Umständen auch etwas Schichtdicke des Überstandes entfernt, was jedoch zumindest so lange unbedenklich ist, wie noch ein gewisser Teil des Überstandes stehen bleibt. Um den Überstand herum befindet sich dann noch die Beschichtung, so dass das Gehäuse nur mit der Form des Überstandes Licht abstrahlen kann. Bei dieser Art der Herstellung ist zwar für jedes unterschiedliche Symbol ein unterschiedliches Gehäuse zu fertigen. Allerdings ist dafür das nachträgliche Entfernen der Beschichtung bis auf die Aussparung einfacher.
- Bei einer Abwandlung der Erfindung kann auch ein vorgenannter Überstand verwendet werden. Die Beschichtung wird dann nachträglich aufgebracht, wobei durch eine Abdeckung der Oberseite des Überstandes dieser in Abstrahlrichtung gar nicht erst beschichtet wird. Somit ist keine nachträgliche Entfernung der Beschichtung notwendig. Auf ähnliche Art und Weise kann grundsätzlich eine Beschichtung auf das Gehäuse zumindest an der in Abstrahlrichtung weisenden Seite gleich zu Beginn an mit freibleibender Aussparung aufgebracht werden.
- Eine weitere Möglichkeit kann darin bestehen, dass als Beschichtung ein Material verwendet wird, welches bei Licht bestimmter Wellenlänge und/oder Intensität abgelöst wird. Dann braucht auf die Abstrahlseite des vollständig damit beschichteten Gehäuses lediglich das darzustellende Symbol projiziert zu werden, beispielsweise mit einer entsprechenden Maske an der Lichtquelle. Dort wird die Beschichtung entfernt und man erhält die gewünschte Aussparung.
- Als Beschichtung kann einerseits ein undurchsichtiger Kunststoff verwendet werden als dicke Schicht. Dazu kann das Gehäuse der Anzeigeeinheit beispielsweise in einem Arbeitsschritt umspritzt werden. So kann auf alle Fälle eine Lichtundurchlässigkeit der Beschichtung erreicht werden.
- Alternativ kann die Beschichtung ein Lack oder dergleichen sein, in welchen das Gehäuse beispielsweise eingetaucht wird. Auch er kann gewünschte Eigenschaften aufweisen, wie sie hier aufgezählt werden.
- Vorteilhaft weist die Anzeigeeinheit eine einzige LED auf und kann, wie zuvor ausgeführt worden ist, nur ein einziges Symbol darstellen. Dieses Symbol wird durch die Form der Aussparung bedingt.
- Unter dem Begriff "Aussparung" ist nicht lediglich eine einzige zusammenhängende Fläche zu verstehen. Darunter sollen im Sinne der Anmeldung auch mehrere einzelne Flächen oder Segmente fallen, welche zusammen jedoch das Symbol und auch nur ein einziges Symbol bilden. Sie werden von der Anzeigeeinrichtung auch immer nur gemeinsam bzw. gleichzeitig zu einem einzigen Zweck zum Leuchten gebracht.
- Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
- Kurzbeschreibung der Zeichnungen
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
-
1 eine Seitenansicht einer Anordnung einer Anzeigeeinrichtung unter einer Abdeckung, -
2 eine Draufsicht auf mehrere Ausführungen von Anzeigeeinheiten mit jeweils unterschiedlichen Symbolen bzw. Aussparungen, -
3 ein Gehäuse einer Anzeigeeinheit im Grundzustand, welches aus durchsichtigem Material besteht, -
4 das Gehäuse nach3 , welches gemäß einem ersten Verfahren bis auf eine Aussparung lackiert ist, -
5 das Gehäuse gemäß3 , welches nach einem zweiten Verfahren bis auf eine Aussparung mit Kunststoff umspritzt ist, -
6 das Gehäuse aus3 , welches nach einem dritten Verfahren mit Kunststoff umspritzt wird, wobei die Aussparung herausgearbeitet wird, -
7 eine Abwandlung des Gehäuses ähnlich3 mit einem Überstand in Form der Aussparung als Grundzustand, -
8 das Gehäuse nach7 , welches gemäß einem ersten Verfahren bis auf den Überstand mit Kunststoff umspritzt ist, -
9 das Gehäuse gemäß7 , das vollständig mit Kunststoff umspritzt wird über den Überstand hinaus und -
10 den nächsten Verarbeitungsschritt nach9 mit abgeschliffener Kunststoffschicht. - Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
- In
1 ist in einer Seitenansicht dargestellt, wie eine Anzeigeeinrichtung11 , bestehend aus einer Anzeigeeinheit13 auf einem Träger15 , wie beispielsweise einer Leiterplatte, unter einer durchsichtigen Abdeckung17 , wie beispielsweise einer Glaskeramikplatte eines Glaskeramik-Kochfeldes, angeordnet ist. Die Anzeigeeinheit13 weist dabei eine LED19 auf, welche ein Gehäuse21 hat bzw. von diesem umgeben ist oder darin integriert ist. Nach unten stehen symbolisch durch den Träger15 Anschlüsse20 der LED. Diese können bei einer normalen LED beispielsweise die bekannten Füßchen aus Metalldraht sein. Bei SMD-Ausführungen stehen elektrische Anschlüsse seitlich von dem Gehäuse ab. - In
2 sind drei beispielhafte Anzeigeeinheiten13a – c dargestellt. Diese weisen jeweils unterschiedliche Aussparungen23a – c auf. Diese dienen dazu, ihrer Form entsprechende Symbole durch Leuchten anzuzeigen, was im folgenden näher erläutert wird. Somit zeigt die Anzeigeeinheit13a im leuchtenden Zustand ein großes A23a an, die Anzeigeeinheit13b das Symbol23b für eine eingeschaltete Zusatzheizung bei einer Kochstelle eines Glaskeramik-Kochfeldes und die Anzeigeeinheit13c einen Balken23c bzw. ein Minus-Zeichen. - In
3 ist dargestellt, wie gemäß einer ersten grundsätzlichen Variante der Erfindung ein Grundgehäuse25 vorliegt, das die gepunktet dargestellte LED19 enthält. Insbesondere ist dabei das Grundgehäuse25 dasjenige, in welches der funktionale Aufbau der LED19 integriert ist bzw. in welches sie eingegossen ist. Dies bedeutet, dass in3 sozusagen eine normale LED aus durchsichtigem und unter Umständen eingefärbtem Kunststoff dargestellt ist. Wie zu erkennen ist, ist das Grundgehäuse25 in etwa quaderförmig, es könnte aber auch abgerundet oder halbkugelförmig sein. Dabei ist vorgesehen, dass die nach oben weisende Seite die Abstrahlseite26 bildet. Diese Abstrahlseite26 ist in1 zur Abdeckung17 hin gerichtet, so dass sie für eine Bedienperson sichtbar ist. Sie könnte auch abgerundet sein. - In
4 ist dargestellt, wie gemäß einer ersten Version das Grundgehäuse25 gemäß3 mit einer lichtundurchlässigen Lackschicht überzogen ist, welche durch die Schraffierung der Oberfläche verdeutlicht ist. Diese Lackschicht28 kann beispielsweise durch ein Tauchlackverfahren aufgebracht sein. Alternativ kann sie aufgesprüht sein. Die Lackschicht28 dient dazu, Licht von der in dem Grundgehäuse25 befindlichen LED19 bzw. Leuchteinheit nicht nach außen zu lassen. An der der Abstrahlseite26 gegenüberliegenden Unterseite kann unter Umständen auf die Lackschicht28 verzichtet werden, was jedoch auch vom beabsichtigten Verwendungszweck abhängt. Auf alle Fälle sollte es vermieden werden, dass an der Unterseite Licht austritt und so seitlich zu sehen ist. - An der Abstrahlseite
26 ist eine Aussparung23 ähnlich der Aussparung23c nach2 vorgesehen. In diesem Bereich ist keine Lackschicht28 vorhanden, so dass bei Leuchten der LED19 ein Symbol entsprechend der Form der Aussparung23 aufleuchtet und von oben erkennbar ist. Um die Aussparung23 zu erzeugen, kann beispielsweise eine Art Abdeckung vor dem Lackieren aufgebracht werden in Form der Aussparung, welche anschließend entfernt wird. - In
5 ist dargestellt, wie das Grundgehäuse25 , welches durch die Strichlierung dargestellt ist, mit einer relativ dicken und lichtundurchlässigen Kunststoffschicht130 umgeben bzw. umspritzt ist. Im wesentlichen entspricht diese Kunststoffschicht130 der Lackschicht28 nach4 , lediglich das Aufbringverfahren und das Material ist anders. - Auch hier ist an der Abstrahlseite
126 eine Aussparung123 ähnlich derjenigen aus3 vorgesehen. An dieser Aussparung23 ist keine Kunststoffschicht130 vorhanden, so dass Licht aus dem Grundgehäuse25 bzw. dem entstandenen Gehäuse121 austreten kann. Die Aussparung123 kann beispielsweise bei einem entsprechenden Umspritzen durch einen Vorsprung in der Spritzgussform erzeugt werden, welcher bis an die Oberfläche des beschichteten Gehäuses25 heranreicht und verhindert, dass hier die Kunststoffschicht aufgetragen wird. - Eine andere Möglichkeit, um die Aussparungen
23 und123 gemäß den4 und5 zu erreichen, kann darin bestehen, gemäß6 mit einem Laser32 oder einem Fräser34 eine an sich geschlossene Lackschicht28 oder Kunststoffschicht gemäß der Aussparung23 zu bearbeiten bzw. zu entfernen bis auf das Grundgehäuse bzw. dessen Abstrahlseite. Hier entsteht zwar nachträglicher Bearbeitungsaufwand. Dafür ist das Bede cken bzw. Beschichten des Grundgehäuses mit der lichtundurchlässigen Schicht28 einfacher. Bei einer solchen Bearbeitung sollte darauf geachtet werden, dass weder der Laser32 noch der Fräser34 , welche tatsächlich an der Oberseite des Grundgehäuses25 einwirken, diese oder sogar die LED darin so weit zerstören, dass durch eine zerkratzte Oberfläche kein Licht mehr erzeugt werden kann oder nur noch zu schwach austreten kann. Insbesondere bei der Verwendung von Lackschichten28 ist es jedoch vorteilhaft möglich und prozesstechnisch beherrschbar zu erreichen, dass mit relativ wenig Energie des Lasers32 die Lackschicht abgelöst werden kann, ohne das Grundgehäuse bzw. das Material negativ zu beeinträchtigen. - In
7 ist eine Ausgangsalternative zu dem Grundgehäuse25 nach3 dargestellt. Hier ist oben an dem Grundgehäuse225 auf der Abstrahlseite226 ein Überstand224 angeformt. Vorteilhaft besteht er aus dem gleichen durchsichtigen Material wie das Gehäuse221 selbst und ist einstückig im selben Herstellungs- bzw. Spritzvorgang hergestellt. - Gemäß
8 kann einerseits das Gehäuse221 in etwa entsprechend der5 mit einer Lack- oder Kunststoffschicht230 umgeben bzw. umspritzt werden derart, dass die Dicke der Schicht230 in etwa der Höhe des Überstandes224 über der Abstrahlseite226 entspricht, zumindest an der Abstrahlseite selber. Dadurch wird bewirkt, dass das gesamte Gehäuse221 ähnlich wie bei den vorigen Figuren mit Kunststoff umspritzt ist und somit kein Licht mehr durchlässt. Lediglich die Oberseite des Überstandes124 ist noch frei und sozusagen von einer Aussparung223 in der Kunststoffschicht230 umgeben. Somit kann nur am Überstand224 Licht austreten und das gewünschte Symbol dargestellt werden. Dabei wird es als nicht störend angesehen, wenn, wie dargestellt, der Überstand224 sogar noch ein Stück über die Kunststoffschicht230 übersteht. Dadurch erfolgt immer noch eine Darstellung der Leuchtanzeige lediglich in Form des Symbols223 nach Form des Überstandes. - Hier ist der Vorteil gegeben, dass eine nachträgliche Bearbeitung entfallen kann und insbesondere die Schichtdickentoleranzen nicht so genau sein müssen.
- In
9 ist ein alternatives Verfahren dazu dargestellt. Hier wird das Grundgehäuse325 mit einer Kunststoffschicht330 derart überzogen, dass diese auch den gesamten Überstand324 und insbesondere dessen Oberseite überdeckt. Durch anschließendes Abschleifen mit einer Schleifeinrichtung334 wird so viel von der Schicht330 entfernt, dass gemäß10 zumindest die Oberseite des Überstandes324 freigelegt wird. Da das restliche Gehäuse321 noch von der Schicht330 umgeben ist, kann erneut lediglich an dem Überstand324 Licht austreten mit dem Umriss der Aussparung323 für die gewünschte leuchtende Symbolanzeige. - Somit kann insgesamt gesagt werden, dass bei den
3 bis6 entweder eine lichtundurchlässige Beschichtung auf das LED-Gehäuse aufgebracht wird, welche die Aussparung bereits freilässt oder aber diese nachträglich durch Bearbeiten bzw. teilweises Entfernen der Beschichtung freilegt. Alternativ wird gemäß der7 bis10 durch Bereitstellen eines Überstandes oder dergleichen als integraler Teil des Gehäuses bereits die Symbolform vorgegeben und dafür gesorgt, dass an dieser Stelle keine Beschichtung das Gehäuse bzw. den Überstand abdeckt. Die abdeckende Schicht legt sich in entsprechender Form der Aussparung um den Überstand herum. - Gemäß der ersten Methode gemäß
3 bis6 ist insbesondere beim nachträglichen Entfernen der Beschichtung eine grenzenlose Flexibilität in der Darstellung eines Symbols oder dergleichen gegeben, da lediglich die Bearbeitungsmaschinen nach6 umprogrammiert werden müssen. Es kann ein einziges und immer gleiches Gehäuses für die LED verwendet werden. - Bei der zweiten Methode gemäß
7 bis10 wird für jedes unterschiedlich darzustellende Symbol eine LED mit jeweils unterschiedlichem Gehäuse und entsprechendem Überstand hergestellt. Allerdings können hier die Beschichtungsverfahren einfacher durchgeführt werden bzw. eine nachträgliche Bearbeitung durch das Abfräsen einer Beschichtung über dem Überstand ist immer genau gleich und kann schneller durchgeführt werden. - Bei beiden Verfahren ist die Beschichtung unlösbar auf das Gehäuse aufgebracht, und zwar bereits fertigungsseitig vor der Montage der Anzeigeeinheit auf einer Leiterplatte odgl.. So entfällt der Schritt bei der Montage. Des weiteren kann die Abdeckung nicht durch Unachtsamkeit herabfallen oder abgestoßen werden.
Claims (19)
- Anzeigeeinrichtung (
11 ) für ein Elektrogerät mit einer leuchtenden Anzeigeeinheit (13 ,113 ,213 ,313 ), vorzugsweise mit einer LED (19 ), wobei die Anzeigeeinheit ein Gehäuse (25 ,225 ) aufweist, in dem sie eingebaut bzw. darin integriert oder eingespritzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse im wesentlichen lichtundurchlässig ist und in einer Abstrahlrichtung eine lichtdurchlässige Aussparung (23 ,123 ,223 ,323 ) aufweist, wobei die Aussparung die Form eines durch Leuchtanzeige darzustellenden Symbols (23a – c) aufweist. - Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Lichtundurchlässigkeit durch eine Beschichtung (
28 ,130 ,230 ,330 ) auf dem Gehäuse (25 ,225 ), wobei vorzugsweise das Material des Gehäuses im übrigen durchsichtig ist, insbesondere Kunststoff ist. - Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (
23 ,123 ,223 ) frei ist von der Beschichtung (28 ,130 ,230 ) durch Nichtauftragen von Beschichtungsmaterial. - Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (
23 ,323 ) frei ist von der Beschichtung (28 ,130 ,323 ) durch nachträgliches Entfernen der Beschichtung, vorzugsweise nur Entfernen der Beschichtung in Form der Aussparung. - Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Beschichtungsmaterial (
28 ,130 ,323 ) an der Ausspa rung (23 ,323 ) durch Fräsen (34 ) oder Ausbohren mechanisch entfernt ist. - Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Beschichtungsmaterial (
28 ,130 ) an der Aussparung (23 ) durch Lasereinwirkung (32 ) entfernt ist. - Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
225 ,325 ) an der Seite (226 ,326 ) der Abstrahlrichtung einen Überstand (224 ,324 ) in Form der Aussparung (23 ,323 ) aufweist, wobei um den Überstand herum die Beschichtung (230 ,330 ) angebracht ist derart, dass in etwa eine ebene Oberseite entsteht, an die sowohl der Überstand als auch die Beschichtung in etwa heranreichen. - Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
25 ,125 ,225 ) an den anderen Seiten als derjenigen in der Abstrahlrichtung (26 ,126 ,226 ,326 ) eine Beschichtung (30 ,130 ,230 ,330 ) derselben Art aufweist. - Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung lichtundurchlässigen Kunststoff (
30 ,130 ,230 ,330 ) aufweist als dicke Schicht, wobei vorzugsweise das Gehäuse (25 ,225 ,325 ) mit dem Kunststoff umspritzt ist. - Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung ein lichtundurchlässiger Lack (
28 ) ist, vorzugsweise im Tauchlack-Verfahren aufgebracht. - Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinheit (
13 ,113 ,213 ,313 ) eine einzige LED (19 ) aufweist und zur Darstellung eines einzigen Symbols in Form der Aussparung (23 ,123 ,223 ,323 ) ausgebildet ist. - Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (
23b ) mehrere nicht zusammenhängende Flächenbereiche aufweist, die zusammen ein einziges Symbol oder Zeichen darstellen. - Verfahren zur Herstellung einer Anzeigeeinheit (
13 ,113 ,213 ,313 ) für eine Anzeigeeinrichtung (11 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf das Gehäuse (25 ,225 ) die Beschichtung (28 ,130 ,230 ) aufgebracht wird und die Aussparung (23 ,123 ,223 ) frei bleibt von der Beschichtung. - Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine vollflächige Beschichtung (
28 ,130 ,330 ) auf das Gehäuse (25 ,225 ) aufgebracht wird und anschließend die Aussparung (23 ,323 ) in der gewünschten Form von der Beschichtung freigearbeitet wird. - Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (
23 ,323 ) durch mechanische Einwirkung freigearbeitet wird, insbesondere durch Fräsen (34 ,334 ) oder Bohren. - Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (
23 ) freigearbeitet wird durch Strukturieren mit einem Laser (32 ), wobei vorzugsweise die Beschichtung (28 ,130 ) im Bereich der Aussparung verdampft wird. - Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
225 ,325 ) einen Überstand (224 ,324 ) aus lichtdurchlässigem Material in Abstrahlrichtung aufweist in Form der Aussparung (223 ,323 ) und zumindest an dieser Seite (226 ,326 ) des Gehäuses die Beschichtung aufgebracht wird, wobei vorzugsweise die Beschichtung zuerst über die Aussparung (323 ) überlappend aufgebracht wird und anschließend flächig entfernt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (
130 ,230 ,330 ) durch Kunststoffumspritzen aufgebracht wird, vorteilhaft in einem einzigen Vorgang. - Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (
28 ) durch Lackieren aufgebracht wird.
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