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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Schaltungsanordnung zur galvanisch
getrennten Übertragung
eines elektrischen Signals mit einem Optokoppler gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1.
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Die
DE 102 51 504 A1 beschreibt
eine Vorrichtung zur Übertragung
von digitalen Signalen über einen
Optokoppler. Die digitalen Signale sind pulsweiten-moduliert. Ein
dem Optokoppler vorgeschaltetes Flankenmodul erzeugt ein Flankensignal,
dessen Flankenpulse synchron zu den Flanken des Eingangssignales
sind. Dieses Flankensignal wird über den
Optokoppler übertragen,
auf dessen Ausgangsseite aus dem Flankensignal wiederum ein Ausgangssignal
erzeugt wird, das das gleiche Pulsbreitenverhältnis wie das Eingangssignal
aufweist.
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Aus
der
DE 30 26 988 A1 und
der
DE 29 47 770 A1 ist
es bekannt, pulsweiten-modulierte Signale mittels übergeordneter
Rahmenmultiplex-Signalen zu markieren.
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Optokoppler
werden in vielen Anwendungsfällen
zur galvanisch getrennten Signalübertragung verwendet.
Auch galvanisch getrennte digitale Eingänge, wie sie häufig in
der Prozeßtechnik
benötigt werden,
verwenden zur galvanischen Trennung meist Optokoppler. Bei digitalen
Eingängen
werden dabei die digitalen Schaltschwellen durch Auswahl eines geeigneten
Optokopplers und durch Dimensionierung eines Vorwiderstandes bestimmt.
Bei der digitalen Prozeßtechnik
wäre es
aber wünschenswert, die
Ein- und Ausschaltschwellen möglichst
programmierbar auszulegen. Programmierbare Schwellen haben den Vorteil,
daß man
Prozeß-Eingabe/Ausgabe-Geräte mit solchen
Schwellen an unterschiedliche Bedingungen anpassen kann. In der
Praxis gibt es nämlich
bei digitalen Ein- und
Ausgängen
noch keine weltweit genormten Pegel für logisch Null und logisch Eins.
Es hat sich zwar ein gewisser Standard herausgebildet, nämlich < 5 V als logisch
Null und > 13 V als logisch
Eins, wobei der Bereich zwischen 5 V und 13 V aber nicht definiert
ist. Deshalb wird in der Praxis bei anderen Schwellwerten die Anpassung
hardwaremäßig gemacht,
was dann verschiedene Produktvarianten erfordert. Im übrigen sind
die bisher eingesetzten Schaltungen auch noch relativ ungenau, weil
die Übertragungscharakteristik
von Optokopplern stark temperaturabhängig ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, die Schaltungsanordnung der eingangs
genannten Art dahingehend zu verbessern, daß ein elektrisches Signal galvanisch
getrennt über
einen Optokoppler übertragen
werden kann und dabei Schaltschwellen für einen nachgeschalteten Signalverarbeitungsschaltkreis
frei programmiert werden können.
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Diese
Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale
gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind
den Unteransprüchen
zu entnehmen.
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Das
Grundprinzip der Erfindung liegt darin, den Wert einer Eingangsspannung
per Pulsbreiten-Modulation über
den Optokoppler zu übertragen und
nach vollständiger Übertragung
des pulsweiten-modulierten Signales ein Schlußsignal zu erzeugen und zu übertragen.
Eine ausgangsseitig mit dem Optokoppler verbundene Auswerteschaltung
wertet das empfangene pulsweiten-modulierte Signal nur dann als
gültig,
wenn das Schlußsignal übertragen wurde.
Die Auswertung erfolgt im Prinzip durch Ausmessen der Pulsbreite
des modulierten Signales, womit dann auf der Ausgangsseite des Optokopplers die
Höhe der
an der Eingangsseite anliegenden Spannung wieder rekonstruiert werden
kann. Diese Spannung kann mit vorprogrammierten Werten verglichen
werden, womit auch die gewünschten
frei programmierbaren Schaltschwellen realisiert werden.
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Da
das Eingangssignal gerade in der Prozeßtechnik für eine unbekannte Zeitdauer
ansteht, kann es vorkommen, daß das
Eingangssignal verschwindet, bevor die Pulsweiten-Codierung abgeschlossen
ist. Am Ausgang des Optokopplers würde dann eine Impulsflanke
erscheinen. Damit dies nicht mit dem Ende eines vollständig pulsweiten-codierten Signales
verwechselt wird, ist das Schlußsignal
vorgesehen, das die vollständige
Pulsweiten-Codierung eindeutig kennzeichnet. Dieses Schlußsignal
ist beispielsweise ein Doppelimpuls mit vorbestimmter Dauer der
Pulse und der Dauer der Pause zwischen den Pulsen. Da sofort nach
dem Ende eines Nutzsignales sofort wieder ein neues Nutzsignal (z.B.
mit logisch "1") auftreten kann,
ist zur eindeutigen Unterscheidung des pulsweiten-modulierten Nutzsignales von
dem Schlußsignal
weiterhin vorgesehen, daß die Pulsweiten-Modulation
erst nach einer vorgegebenen Wartezeit beginnt, wobei diese Wartezeit
mit dem Auftreten bzw. Einschalten des zu übertragenden Signales zu laufen
beginnt.
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Nach
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung erfolgt die Stromversorgung
der Schaltungsanordnung auf der Eingangsseite des Optokopplers durch
das Nutzsignal selbst.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles im Zusammenhang
mit der Zeichnung ausführlicher
erläutert.
Es zeigt:
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1 ein
Blockschaltbild der Schaltungsanordnung nach der Erfindung;
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2a–2e verschiedene
Diagramme des zeitlichen Verlaufes der Eingangs- und Ausgangsspannung
der Schaltungsanordnung;
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3 ein
Diagramm des zeitlichen Verlaufes der Eingangs- und Ausgangsspannung
mit gegenüber 2 invertiertem Ausgangssignal; und
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4 ein
Flußdiagramm
der Auswertung des Ausgangssignales des Optokopplers.
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Zunächst sei
auf 1 Bezug genommen. Die Schaltungsanordnung enthält einen
handelsüblichen
Optokoppler 1 mit Eingangsanschlüssen 2 und 3 sowie
Ausgangsanschlüssen 4 und 5,
wobei die Eingangsanschlüsse 2 und 3 von
den Ausgangsanschlüssen 4 und 5 galvanisch
getrennt sind. Der Eingangsanschluß 3 liegt auf Masse,
während
der Eingangsanschluß 2 mit
einem Ausgang einer Schaltungsanordnung 6 verbunden ist,
die Eingangsanschlüsse 7 und 8 für das im
Ergebnis zu übertragende
elektrische Signal aufweist, das im folgenden "Nutzsignal" genannt wird. Der Eingangsanschluß 8 ist
mit Masse verbunden, während
der Eingangsanschluß 7 über eine
Konstantstromdiode 9 mit einer Energieversorgungseinheit 10 und
einer Starterkennungsschaltung 11 verbunden ist sowie über einen Widerstand 12 mit
einer Wandlerschaltung 13, die die an den Anschlüssen 7 und 8 anliegende
Spannung Uin des Nutzsignales in ein pulsweiten-moduliertes Signal
umwandelt und an eine Logikschaltung 14 weiterleitet, die
das Eingangssignal für
den Optokoppler 1 erzeugt. Die Energieversorgungseinheit 10 speist
die Starterkennungsschaltung 11, die Wandlerschaltung 13 und
die Logikschaltung 14 mit elektrischer Energie, die aus
dem Nutzsignal gewonnen wird.
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Das
Ausgangssignal der Schaltungsanordnung 6 wird über den
Optokoppler 1 an eine Auswerteschaltung 15 übertragen,
die die Pulsbreite des empfangenen Signals ermittelt, beispielsweise
mit einem Zähler
oder einem Integrierer, und daraus ein vorzugsweise digitales Signal
erzeugt, das der Spannung des Nutzsignales entspricht. Der Ausgangsanschluß 4 des
Optokopplers 1 ist über
einen Widerstand 17 mit Versorgungsspannung V∝ verbunden,
so daß der
Ausgangsanschluß 4 bei
logisch Null auf hohem und bei logisch Eins auf niedrigem Spannungspegel
ist.
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Die
Wirkungsweise der Schaltungsanordnung der 1 wird im
Zusammenhang mit 2 erläutert. Es
sei angenommen, daß alle
Baugruppen der Schaltungsanordnung 6 eine Arbeitsspannung von
mindestens 2 V benötigen
und daß das
Nutzsignal während
seiner Dauer im wesentlichen konstant ist. In 2a ist
angenommen, daß das
Nutzsignal Uin > 2 V ist und zum Zeitpunkt t0 eingeschaltet
wird. Der Starterkennungsschaltkreis 11 schaltet mit einer Verzögerungszeit
tv von vorgegebener, konstanter Länge den
Wandlerschaltkreis 13 ein, der ein pulsweiten-moduliertes
Signal Uout erzeugt, das nach Ablauf der
Verzögerungszeit
tv zum Zeitpunkt t1 beginnt. Dieses
erscheint als negativer Impuls für
eine Zeitdauer tmess und wird über die
Logikschaltung 14 an den Optokoppler 1 ausgegeben.
Die Zeitdauer tmess ist eine Funktion der
Spannung Uin, beispielsweise dieser direkt
proportional. Nach Ablauf der Meßzeit tmess zum
Zeitpunkt t2 erzeugt die Logikschaltung 14 das
Schlußsignal,
das hier ein Doppelimpuls mit vorgegebener Zeitdauer und vorgegebenem
Puls/Pause-Verhältnis
ist, der zum Zeitpunkt t3 beendet ist. Bei der
hier verwendeten Logik geht das Schlußsignal zunächst für eine Zeitdauer tp auf
logisch "1", danach für dieselbe
Zeitdauer tp auf logisch Null und danach wiederum
für dieselbe
Zeitdauer tp auf logisch Eins und fällt dann
zum Zeitpunkt t3 wiederum auf logisch Null
zurück.
Da die Spannung Uin zu diesem Zeitpunkt
t3 immer noch in voller Höhe ansteht,
beginnt ein neuer Meßvorgang
mit der Meßzeit
tmess, so daß im Zeitraum t4-t5 wiederum ein negativer Impuls erscheint,
der wiederum durch einen Doppelimpuls mit der Länge von dreimal tp im
Zeitraum t4-t5 abgeschlossen
wird. Im Zeitpunkt t5 beginnt wiederum ein neuer
Meßvorgang,
der jedoch nicht vollständig
abgeschlossen wird, da zum Zeitpunkt t6 das
Nutzsignal verschwindet, so daß kein
Doppelimpuls übertragen wird.
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In 2b ist
der Fall dargestellt, daß das Nutzsignal
Uin kürzer
anliegt als die Verzögerungszeit tv. Das Ausgangssignal Uout ist
daher konstant und hat keinerlei Impulse.
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2c zeigt
den Fall, daß das
Nutzsignal Uin zwar länger anliegt als die Verzögerungszeit
tv, jedoch schon zu einem Zeitpunkt t7 endet, bei dem die Zeitdauer t1-t7 kürzer
ist als die Meßzeit
tmess von t1-t2. Zum Zeitpunkt t1 erscheint
dann zwar ein negativer Impuls, der jedoch schon zum Zeitpunkt t7 mit dem Verschwinden des Nutzsignales Uin endet, so daß kein Doppelimpuls erzeugt
wird. Die Auswerteschaltung 15 wird daher wegen Ausbleibens
des Schlußsignales
das pulsweiten-modulierte Signal Uout als
ungültig
werten.
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2d zeigt
den Fall, daß das
Nutzsignal Uin ausreichend lange ansteht
und gerade zum Zeitpunkt t3, d.h. bei Beendigung
des Schlußsignales
endet. Das von der Logikschaltung 14 erzeugte Schlußsignal
hat zwei ansteigende und zwei abfallende Flanken, die bei der hier
angewandten Logik stets erzwungen werden. Zum Zeitpunkt der zweiten
positiven (ansteigenden) Flanke des Schlußsignales (t2 + 2 × tp) kann die Messung bereits als gültig qualifiziert werden.
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2e zeigt
den Fall, daß das
Nutzsignal Uin im Zeitraum von t8-t9 unter den Ansprechschwellwert (von
beispielsweise 2 V) fällt.
Nach Ablauf der Verzögerungszeit
tv erscheint am Ausgangssignal Uout ein negativer Impuls, der jedoch zum
Zeitpunkt t8 endet, weil zu diesem Zeitpunkt
die Schwelle von 2 V unterschritten wird. Zum Zeitpunkt t9, wenn das Nutzsignal Um wieder über den
genannten Schwellwert ansteigt, beginnt eine neue Verzögerungszeit
tv die zum Zeitpunkt t10 beendet
ist, so daß das
Signal Uout wieder auf logisch Null geht
. Es folgt dann die Meßzeit tmess im Zeitraum t10-t11 worauf im Zeitraum t11-t12 wiederum ein korrekter Doppelimpuls mit
der Länge
dreimal tp erscheint.
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Zusammenfassend
erfüllt
die Schaltungsanordnung folgende Funktionen:
Da die Versorung
der Schaltung aus dem Nutzsignal Uin erfolgen
soll, kann die Schaltungsanordnung 6 erst dann arbeiten,
wenn ein Pegel von größer ca.
2 v anliegt. Durch die Starter kennung 11 wird eine eindeutig
definierte Startbedingung definiert, nämlich daß der Eingangspegel von Uin größer als
ein vorbestimmter Wert (wie z.B. die erwähnten 2 V) sein muß. Die Energieversorgung 10 stellt
dabei sicher, daß das Nutzsignal,
das z.B. zwischen 2 V und 80 v liegen kann, eine Versorgungsspannung
für die
Schaltungsanordnung 6 aufbereitet. Ist das Nutzsignal Um über diesen
Wert gestiegen, so schaltet nach einer Verzögerungszeit tv der
Optokoppler 1 ein und das Ausgangssignal Uout des
Optokopplers geht auf logisch Null, was die Startbedingung für die Auswerteschaltung 15 ist.
Nach einer bestimmten Zeit, nämlich
der Meßzeit
tmess, die der Höhe der Spannung Uin des Nutzsignales
entspricht, wird die lichtemittierende Diode des Optokopplers 1 zweimal
kurzzeitig ausgeschaltet, was als Schlußsignal für einen vollständigen Wandlervorgang
des Wandlers 13 interpretiert wird. Danach beginnt wiederum
eine neue Messung.
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Da
das Nutzsignal jederzeit unter den vorbestimmten Wert von z.B. 2
V fallen kann, was die Schaltungsanordnung 6 inaktiv werden
läßt und die lichtemittierende
Diode des Optokopplers 1 ausschaltet, muß dafür gesorgt
werden, daß dieser
Zustand vom "normalen" Ende einer Spannungsmessung,
d.h. dem Ende der Pulsbreite unterschieden werden kann. Dies wird
dadurch erreicht, daß bei kontinuierlich
anliegendem Eingangspegel Uin > 2 V das Ende des Impulses
durch zwei kurze zusätzliche Impulse
mit dazwischenliegender Pulspause angezeigt wird. Tritt nach dem
Endepuls ein Folgepuls auf, so qualifiziert er das vorherige Ergebnis
der Messung der Pulsbreite als gültig.
Wenn der Folgepuls nicht innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes
auftritt, bedeutet das, daß die
Eingangsspannung unter den Wert für das einwandfreie Arbeiten
der Schaltung gesunken ist, d.h. das Ende des Pulses war auf einer Änderung
des Zustands des Eingangssignales auf logisch Null zurückzuführen. Die
gerade laufende Messung der Pulsbreite wird als ungültig gewertet.
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Liegt
die Eingangsspannung Uin unter der Spannung,
bei der die Schaltung zu arbeiten beginnt, ist die Diode des Optokopplers
stromlos. Dauert dieser Zustand länger als die längste meßbare Pulsbreite,
wird dies von der Auswerteschaltung 6 als logisch Null
gewertet. Steigt die Eingangsspannung über den vorgegebenen Wert von
beispielsweise 2 v an, wird die LED des Optokopplers nach einer
Verzögerung
tv eingeschaltet und bleibt für die Dauer
tmess eingeschaltet. Steigt die Eingangsspannung
auf das Maximum des mit der Schaltung zu verarbeitenden Wertes,
der beispielsweise bei 80 V liegt, sinkt tmess auf die
kürzeste
mit dem verwendeten Optokoppler übertragbare
Frequenz. Da die Umsetzung der Spannung in Pulsbreite integrierend
erfolgt, werden auch schwankende Eingangsspannungen korrekt gemessen
und übertragen.
Im Prinzip wird ein zeitlich gewichteter Mittelwert gebildet.
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Die
Schaltungsanordnung kann, wie im Zusammenhang mit den 2a–2e erläutert, auch folgende
Fälle unterscheiden:
Die
Eingangsspannung Uin ist über die
Ansprechschwelle von beispielsweise 2 V angestiegen, bleibt dann
aber immer über
diesem Wert.
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Auch
ist eine Fehlerüberwachung,
beispielsweise von Übertemperatur
des Chips, möglich,
was durch einen oder mehrere zusätzliche
Impulse angezeigt werden kann, die beispielsweise zwischen dem Ende-
und dem Folgepuls übermittelt
werden.
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Die
Auswerteschaltung 15 arbeitet im Prinzip mit einem Zähler, der
von einem Oszillator getaktet wird und während der Meßdauer tmess die von dem Oszillator gelieferten Impulse
zählt.
Die Frequenz des Oszillators bestimmt damit das Auflösungsvermögen. Haben
die Zählimpulse
beispielsweise eine Dauer von 30 ns und ist die maximale Meßzeit tmess bei einem Nutzsignal von 80 V = 100 μs, so erhält man eine
Auflösung
der zu messenden Spannung von 27 mV.
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Eine Änderung
des Nutzsignals von logisch Eins auf logisch Null kann von der Auswerteschaltung
mit Sicherheit erst durch das Fehlen des Endeimpulses nach Ablauf
der maximal zu messenden Pulsdauer erkannt werden, also erst nach
100 μs.
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Will
man diese Reaktionszeit verkürzen,
so kann dies auf Kosten der Auflösung
erfolgen. Verkürzt
man die maximale Meßdauer
tmess auf 10 μs, so erhält man bei Zählimpulsen
von 30 ns eine Auflösung
von 270 mV, was für
die meisten typischen Anwendungen immer noch ausreicht.
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Eine Änderung
des Nutzsignals von logisch Null auf logisch Eins wird von der Auswerteschaltung nach
Ablauf der Verzögerungszeit
tv erkannt. Man könnte stattdessen auch aktiv
eine codierte Pulsfolge von einem oder mehreren Impulsen mit vorbestimmter
Dauer von beispielsweise 100 ns erzeugen, die von der Auswerteschaltung
erkannt wird und den Beginn der Meßphase anzeigt.
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3 zeigt ähnlich 2a ein
Diagramm der Eingangsspannung Uin und der
Ausgangsspannung Uout, wobei letzteres gegenüber 2a invertiert
ist. Statt des in 1 dargestellten Widerstandes 17,
bei dem der Optokoppler als Emitterfolge geschaltet ist, wird dann
in bekannter Weise ein anderer Widerstand verwendet, der in bekannter
Weise so geschaltet ist, daß bei
leitendem Transistor des Optokopplers 1 der entsprechende
Ausgangsanschluß auf
hohen Spannungspegel geht.
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Nach
Ende der Meßzeit
geht damit zum Zeitpunkt t2 das Ausgangssignal
Uout auf niedrigen Pegel (logisch Null)
und es folgt ein Doppelimpuls mit den Impulsen I1 und
I2, der zum Zeitpunkt t3 beendet
ist. Darauf folgt in gleicher Weise ein neuer Meßvorgang mit Verzögerungszeit
tv, Meßzeit
tmess und Schlußsignal.
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Aus 3 ist
weiter zu erkennen, daß das Schlußsignal
auch durch einen einzigen vollständigen
Impuls gebildet werden kann. Zum Ende der Meßzeit tmess fällt Uout auf niedrigen Pegel, was durch die abfallende
Flanke erkannt wird. Ein vollständiger weiterer
Impuls I1 mit abfallender Flanke könnte dann zur
Verifizierung ausreichen.
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4 zeigt
ein Flußdiagramm
zur Erläuterung
der Arbeitsweise der Auswerteschaltung 15. Nach einem Start
der Überwachung
wird die Zeitdauer t überwacht,
innerhalb der ein Meßsignal
auftreten muß.
Diese Zeitdauer ist kürzer
als die maximale Pulsbreite der Meßzeit, also beispielsweise
kürzer als
100 μs.
Tritt innerhalb dieser Zeitdauer kein Signal auf, ist also t größer tmax so wird ein Reset-Signal an einen digitalen
Ausgang S7 geliefert. Tritt dagegen ein vom Optokoppler 1 an
den Ausgängen 4 und 5 ausgegebenes
Signal Uout auf, wird nach Ablauf der Wartezeit
tv (2a) Uin auf logisch Null gehen, was im Schritt
S1 fortlaufend überwacht
wird. Ist dies der Fall (Uout = 0), so wird
in einem Zähler
fortlaufend die Anzahl der Takte eines nicht dargestellten Taktgebers
gezählt,
dessen Zählinhalt
mit "PWMcount" bezeichnet wird
(vgl. Block S2).
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Die
Zählung
wird beendet, sobald Uout auf logisch Eins
geht. Darauf folgt die Auswertung des Schlußsignales. Im Block S3 wird überwacht,
ob Uout für eine vorgegebene Zeitdauer
tp, die der Breite eines Schlußimpulses
von beispielsweise 100 ns entspricht, auf logisch Eins bleibt. Ist
dies nicht der Fall, so wird die Messung als ungültig verworfen und der Wert
PWMcount auf Null zurückgesetzt und gleichzeitig ein
Signal "Valid" im Block S8 zurückgesetzt,
was bedeutet, daß kein
gültiges
Meßsignal
vorliegt. Ist dies dagegen der Fall, so wird im Block S4 überwacht,
ob eine Impulspause der Länge
tp folgt, ob also Uout für die Dauer
tp auf logisch Null bleibt. Ist es nicht
der Fall, so wird wiederum die Auswertung abgebrochen, PWMcount auf Null zurückgesetzt und das Signal "Valid" im Block S8 ebenfalls
auf Null zurückgesetzt.
Ist dies dagegen der Fall, so wird im Block S5 geprüft, ob der
zweite Puls des Schlußsignales
kommt, ob also Uout wiederum für die Dauer
tp auf Eins geht. Im Prinzip genügt hier,
den Wechsel von Uout von Null auf Eins,
also die positive Flanke zu überwachen.
Ist die positive Flanke oder der zweite Impuls des Schlußsignales
erkannt, so wird der Zählinhalt
PWMcount als gültig bewertet und kann mit
vorgegebenen Schwellwerten verglichen werden (Block S6). Ist dies
nicht der Fall, so wird ebenfalls im Block S8 das Signal "Valid" auf Null zurückgesetzt.
In Abhängigkeit
von dem genannten Vergleich wird dann ein Ausgangssignal DIGout ausgegeben durch Signale "Set" und "Reset" an den Block S7.
Ist beispielsweise der Zählwert PWMcount größer als
ein oberer Schwellwert, so wird DIGout zu
logisch Null, d.h. an den Reset-Eingang des Blockes S7 wird ein
Signal gegeben. Ist es kleiner als ein unterer Schwellwert, so wird
DIGout zu logisch Eins, d.h. an den Set-Eingang
des Blockes S7 wird ein Signal gegeben. In allen übrigen Fällen, wenn also
PWMcount zwischen den Schwellwerten liegt, bleibt
DIGout unverändert. Ist die Frequenz des
Eingangssignales Uin so groß, daß keine
vollständige Meßzeit tmess zur Verfügung steht, so wird kein Schlußsignal
erzeugt und einer der Blöcke
S3, S4 oder S5 erzeugt über
den Reset-Eingang des Blockes S8 ein "Invalid"-Signal.
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Das
Ausführungsbeispiel
der 4 bezieht sich auf die Signale der 2. Bei umgekehrter Logik, wie sie in 3 dargestellt
ist, wird für
die Überprüfung in
den Blöcken
S1, S3, S4 und S5 mit entsprechend geänderten Prüfgrößen gearbeitet.