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Die
Erfindung bezieht sich auf eine automatische optische Sortierstation
für die
Endkontrolle von Brillengläsern.
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Bei
der Fertigung von Brillengläsern
wird in der Regel eine Endkontrolle der Brillengläser durchgeführt. Dabei
werden häufig
automatisierte Kontrollstationen in Fertigungsrobotern verwendet.
Die Eingangsstationen der Roboter richten die Brillengläser in intelligenten
Greifern aus und messen dann in einem automatisierten Ablauf den
Brillenglasdurchmesser, die Glasdicke, das Vorhandensein der Glaskennzeichnung
unter Ausnutzung der permanenten Glaskennzeichnung, optische Wirkung
und Verordnungsprisma in den Bezugspunkten (siehe Firmenprospekt
der Automation & Robotics
S.A., Belgien, zur Prüf-
und Blockieranlage für
Einstärkengläser MCBVPU).
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Der
Begriff Brillenglas bezeichnet nachfolgend Brillengläser mit
und ohne Korrektionswirkung. Der Begriff Brillenglas wird weiter
verwendet gemäß Klassifizierung
aus DIN/EN ISO 8980 Teil 1 und 2 (11.97 ersetzt durch 4.04) "Augenoptik-Rohkantige fertige
Brillengläser": Fertige Brillengläser werden dort
folgendermaßen
klassifiziert,
- – fertige Einstärkengläser,
- – fertige
Mehrstärkengläser,
- – fertige
Gleitsichtgläser.
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Der
Begriff Brillenglas wird hier weiter benutzt gemäß DIN/EN ISO 8980 – Teil 3 "Transmissionsanforderungen
und Prüfverfahren" (Entwurf vom Juni
2002) für:
- – farblose
Brillengläser
- – einheitlich
getönte
Brillengläser
- – Verlaufbrillengläser
- – photochrome
Brillengläser
- – polarisierende
Brillengläser
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Die
Brillengläser,
die als gut bewertet werden, werden vom Verpackungsautomaten in
Versandtüten
eingetütet.
Auch wird in manchen Fertigungsbetrieben noch eine manuelle Endkontrolle durchgeführt. Dabei
werden die Brillengläser
mit optischen Tüchern
gereinigt, und es werden visuelle Prüfungen durchgeführt, bevor
die Brillengläser
eingetütet
werden.
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Allerdings
treten dabei immer wieder Fehler auf; insbesondere werden die Brillengläser oft
in die falschen Auftragstüten
gegeben. Hierdurch kommt es zu einer fehlerhaften Auslieferung an
den Kunden, beispielsweise ein Glas des Brillenauftrags entspiegelt,
das andere aber nicht. Auch Reklamationen wegen fehlender Tönung auf
einem der beiden Gläser des
Brillenauftrags sind möglich!
Gemäß DIN/EN ISO
8980 Teil 1 und 2 wird vom Hersteller "Auf der Verpackung des Brillenglases
oder in einem Beipackzettel ... die Identifizierung des Brillenglases" angegeben. Die Lieferung
entspricht dann nicht dem Auftrag.
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Darüber hinaus
weisen die derzeit auf dem Markt verfügbaren Kontrollautomaten keine
Stationen auf, die das Brillenglasmaterial beziehungsweise eine
abweichende Glasbeschichtung und/oder Glaseinfärbung erkennen.
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Der
Begriff Brillenglasmaterial umfasst hierbei sämtliche von Brillenoptik Herstellern
verwendete mineralischen Glasmaterialien und sämtliche organischen Gläsern, charakterisiert
durch Angabe des Brechungsindex und der Abbe-Zahl.
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Der
Begriff Glasbeschichtung umfasst:
- – reflexmindernde
Vergütungsschichten
- – (Hart-)
Lackschichten
- – UV-Absorptionsschichten
beispielsweise durch Beschichtung mit einer UV-Schutz Filterschicht.
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Der
Begriff Glaseinfärbung
bezeichnet hier sowohl massegefärbte
Glasmaterialien als auch oberflächengefärbte Gläser, wobei
eine oder beide optischen Flächen
eingefärbt
sind.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, die Nachteile des Standes
der Technik zu beseitigen und einen Sortierautomaten bereitzustellen, mit
dem eine Auslieferung von falschem Brillenglasmaterial, von Brillengläsern, die
eine von der Bestellung abweichende Glasbeschichtung und/oder eine fehlende
Glaseinfärbung
aufweisen, vermieden wird.
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Diese
Aufgabe wird durch eine automatische Sortierstation mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Es
wird eine automatische optische Sortierstation für die Endkontrolle von Brillengläsern bereitgestellt,
bei der eine Mess- und Auswerteeinheit vorgesehen ist, die den Transmissionsgrad
des jeweiligen Brillenglases misst und den gemessenen Transmissionsgrad
mit dem durch die Bestelldaten vorgegebenen Transmissionsgrad vergleicht.
Wesentlich ist hierbei, dass der spektrale Transmissionsgrad oder
Lichttransmissionsgrad in seinem funktionalen Zusammenhang mit dem
Brechungsindex des Brillenglasmaterials und dem Schichtaufbau (Färbung, Lackierung,
Vergütung
...) genutzt wird und ein für
die Sortierung relevantes Messergebnis somit unabhängig von
der optischen, (dioptrischen) Wirkung des Brillenglases gewonnen
werden kann. Die Methode setzt eine relativ geringe Messunsicherheit
des Transmissionsgrades voraus, die bevorzugt unter 0,3% liegen
und durch Zurückführung auf
zertifizierte Normale, beispielsweise der PTB, sichergestellt sein sollte.
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Durch
Messung des Transmissionsgrads ist ein Brillenglas also bezüglich seines
Materials (charakterisiert durch den Brechungsindex), Beschichtung
und Färbung
zweifelsfrei zu identifizieren. Für den gemessenen Transmissionsgrad
T gilt nämlich der
folgende funktionale Zusammenhang:
T = T {Brechungsindex (Substrat)
und Schichtaufbau (Färbung,
Lackierung, Vergütung)}
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Insbesondere
kann auch das Vorhandensein eines Schichtaufbaus auf dem Brillenglas,
beispielsweise aus Hartschichten, UV-Absorptionsschichten, Lacken und
reflexmindernden Schichten, durch Messung des Transmissionsgrades
geprüft
werden.
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In
DIN/EN ISO 8980 – Teil
4 (vom Sept. 2000) "Anforderungen
und Prüfverfahren
für Reflexmindernde
Vergütungen", Teil 1: Anwendungsbereich,
werden ausdrücklich
Transmissions- und Absorptionsgrad nicht behandelt: Aufgabe der
Sortierstation ist nicht die Bestimmung der jeweiligen physikalischen
Werte, beispielsweise des spektralen Reflexionsgrades der beiden
Oberflächen
des Brillenglases. Die Sortierstation erkennt jedoch Auswirkungen
der spektralen Reflexion der Oberflächen auf das Transmittierte
Licht: Die Sortierstation misst erfindungsgemäß das Vorhandensein einer Beschichtung auf
dem Glas durch Transmissionsmessung.
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Aus
den Bestelldaten des Brillenglases liegen die physikalischen Kenngrößen des
Brillenglases vor. Aus ihnen errechnet sich der theoretische Wert
der spektralen Transmissionsgrade und des Lichttransmissionsgrads
mit einem Algorithmus, der gemäß obiger
Formel abläuft.
Diese vorgegebenen Transmissionsgrade stehen in Datenbanken für die unterschiedlichen
Brillenglasmaterialien und Beschichtungen und Tönungen zur Verfügung.
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Insbesondere
ist es möglich,
dass die Mess- und Auswerteeinheit entweder den spektralen Transmissionsgrad
oder den Lichttransmissionsgrad misst.
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Gemäß DIN/EN
ISO 8980 – Teil
3 "Transmissionsanforderungen
und Prüfverfahren" (Entwurf vom Juni
2002) erfolgen die Messungen der Transmissionsgrade jeweils am "Konstruktionsbezugspunkt" der Gläser. Sie
werden "durchgeführt mit
einem Lichtbündel,
das mindestens 5 mm Ausdehnung in jeder Richtung aufweist."
- – Der Lichttransmissionsgrad
kann in der Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Prinzips
unabhängig
von der dioptrischen Wirkung des Brillenglases ermittelt werden.
- – Die
Messung des spektralen Transmissionsgrads erfolgt mit geeigneten
photoelektrischen Bauelementen schmalbandig, quasimonochromatisch
für mehrere
Wellenlängen
im sichtbaren und nahen UV-Spektralbereich.
- – Die
Messung des Lichttransmissionsgrads ist realisiert durch einen V(Lambda)-Empfänger, der eine
integrale Messung durchführt.
- – Die
Sortierstation führt
nach Einschalten und während
des Routinebetriebs in regelmäßigen Abständen einen
Selbstabgleich durch. Dieser Selbstabgleich der Messstation erfolgt
ohne Brillengläser.
- – Die
absolute Messunsicherheit beispielsweise für den Lichttransmissionsgrad
T(Vlambda) liegt bei δT ≈± 0,3%.
- – Sie
ist durch Rückführung an
zertifizierte Normale, zertifiziert durch PTB, Braunschweig, sichergestellt.
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Die
Steuer- und Auswerteeinheit setzt den jeweils gemessenen Transmissionsgrad
in Relation zu Diskriminatorschwellen für die theoretischen Produktwerte.
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Das
Modell für
die mathematische Beschreibung ist hierbei wie folgt:
Die theoretischen
Produktwerte bestehen für
jedes Brillenglas aus Produktvorgaben für Material, Beschichtung und
Färbung
und definieren einen Satz von Merkmalen für die Transmission:
- – Dieser
Satz enthält
Grenzwerte für
die spektrale Transmission bei verschiedenen Wellenlängen, insbesondere
im sichtbaren und nahen UV-Spektralbereich.
- – Er
enthält
auch Grenzwerte für
den Lichttransmissionsgrad.
- – Dieser
Merkmalssatz ist als Datensatz des untersuchten Produktes in der
Auswerteeinheit abgespeichert.
- – Jeder
Datensatz enthält
jeweils den unteren Grenzwert, den Anforderungsbereich und den oberen
Grenzwert. Hierdurch sind sog. Diskriminatorschwellen festgelegt.
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Der
Anforderungsbereich für
den Lichttransmissionsgrad T(VLambda) von
getönten
Gläsern
kann beispielsweise auf 4 % gesetzt werden.
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Die
Berechnung der vollständigen
Messergebnisse aus den Messdaten geschieht folgendermaßen:
Die
Mess- und Auswerteeinheit überprüft für jeden Messwert
T(Lambdai) eines Brillenglases, ob Messwerte
T(Lambdai) ± δT innerhalb des festgelegten Anforderungsbereichs
liegen:
- – überschreiten
Messwert T(Lambdai) + δT die untere Diskriminatorschwelle
- – und überschreiten
Messwert T(Lambdai) – δT nicht gleichzeitig die obere
Diskriminatorschwelle,
- – so
erfüllt
das gemessene Produkt dieses Merkmal.
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Die
Auswerteeinheit nimmt diese Merkmalsprüfung am Brillenglas für alle Messwellenlängen Lambdai vor.
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Mit
dieser neuen Vorrichtung wird die Auslieferung von Brillengläsern, welche
nicht den Bestelldaten entsprechen, drastisch reduziert. Sind alle Merkmale
gemäß Bestellung
am Brillenglas erfüllt,
so hat das gemessene Brillenglas die Prüfung in der Sortierstation
bestanden, und das Brillenglas wird ausgeliefert. Ist ein Merkmal
des Brillenglases nicht erfüllt,
so hat das Produkt die Prüfung
in der Sortierstation nicht bestanden, und das Brillenglas auf ein Fehlerband
ausgesondert.
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Von
besonderem Vorteil ist, dass mit dieser neuen Anlage auch Glasbeschichtungen
und/oder Glaseinfärbungen
erkannt werden, welche von den Bestelldaten abweichen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Stützung auf
die Figuren genauer erläutert.
Von diesen zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer Sortierstation gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung.
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2 eine
schematische Darstellung des Messkopfes der Sortierstation nach 1 sowie
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3A und 3B Tabellen
zu Erläuterung des
Auswertungsmodells bei Messung spektraler Transmissionsgrade bzw.
von Lichttransmissionsgraden.
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1 zeigt
schematisch den Gesamtaufbau einer erfindungsgemäßen Sortierstation 1 zur
automatischen Sortierung von auf einer Palette 3 zugeführten Brillengläsern 5 aufgrund
der Auswertung von Bestelldokumenten 7. Die palettierten
Brillengläser 5 gelangen
in eine Eingabepuffer-Station 9, in der sie aus der Palette
entnommen und einer Ausrichtstation 11 zugeführt werden,
in der ein intelligenter Greifer unter Ausnutzung ausgewählter Produktmerkmale
eine Ausrichtung zur Zuführung
in eine Messstation 13 bewirkt.
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Nachdem
die Brillengläser
in der Messstation 13 einer Transmissionsmessung (deren
Einzelheiten weiter unten unter Bezugnahme auf 2 erläutert werden)
unterzogen wurden, gelangen sie zu einer Entnahmestation 15,
welche sie im Ergebnis einer Auswertung der Messergebnisse entweder
einem Ausgabepuffer „Gut" 17.1 oder
einem Ausgabepuffer „Schlecht„ 17.2 zur
Ausgabe aus der Sortierstation zuführt.
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Zeitsynchron
erfolgt ebenfalls automatisch eine Auswertung der Bestelldokumente 7,
welche hierzu einer Lesestation 19 zugeführt werden,
in der aus einem Auftragscode oder einer Produktidentifikation auf
der Verpackung die relevanten Auftragsdaten (Glasdaten) ausgelesen
werden. Die Glasdaten gelangen zu einer Datenbasis 21,
in der sie geordnet abgelegt werden und schließlich mit der erforderlichen
Synchronität
zur Bereitstellung von Messdaten aus der Messstation 13 einer
Auswertungseinheit (Vergleichereinheit) 23 zugeführt werden.
Ein das Auswertungsergebnis kennzeichnender Datensatz gelangt schließlich zu
einer Entscheidungsstufe 25, in der ein Steuersignal zur
Steuerung der Entnahmestation 15 erzeugt und dieser zugeführt wird.
Dieses Steuersignal steuert die Überführung des
aktuell gemessenen Brillenglases in einen der beiden Ausgabepuffer 17.1 oder 17.2.
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In 2 ist,
ebenfalls schematisch, der Aufbau der Messstation 13 genauer
dargestellt. Die Messstation ist mit vergleichbarem Aufbau sowohl
für Messungen
der spektralen Transmissionsgrade T = {T(λ1)....T(λn)} oder zur Messung des Lichttransmissionsgrades
T(Vλ) zur
Qualitätsprüfung der
Brillengläser
geeignet. Die nachfolgende Beschreibung wird zunächst für Messungen der spektralen
Transmissionsgrade gegeben.
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Eine
Lichtquelle 131 liefert Strahlung mit breitbandiger Verteilung
im sichtbaren oder nahen UV-Spektralbereich oder ist alternativ
zur Bereitstellung mehrerer schmaler Strahlungsbanden („Bezugswellenlängen") im sichtbaren und
nahen UV-Bereich ausgebildet. In einer bevorzugten Ausführung ist
die Lichtquelle eine Halogen-Glühfadenlampe
mit Wolframwendel, welche mit sorgfältig geglättetem Gleichstrom betrieben
und optional, zur weiteren Verbesserung der Konstanz des Lichtstromes,
in einer Regelschleife betrieben wird. Die Strahlung der Lichtquelle 131 wird
einem Strahlformer 132 zur Erzeugung eines Lichtbündels mit
mindestens 5 mm Durchmesser an einem Prüfungsort eines untersuchten
Brillenglases zugeführt.
Der Strahlformer ist bevorzugt so ausgeführt, dass er eine gleichmäßige Ausleuchtung
des Messfeldes mit lokalen Schwankungen der Beleuchtungsstärke von
unter 1% realisiert. Das den Strahlformer 132 verlassende
Strahlbündel
wird einer Filtereinheit 133 zur schmalbandigen Filterung
auf eine vorgegebene Menge definierter Bezugswellenlängen zugeführt. In
einem Strahlteilerelement 134 erfolgt die Abzweigung eines Teilstrahles,
der einer Referenziereinheit 135 zur Referenzierung des
transmittierten Lichtstroms zugeführt wird. Durch das Auskoppeln
von etwa 10% bis 15% des auf das Brillenglas (Prüfling) gerichteten Lichtstromes
wird ein Referenzsignal für
100% Lichtstrom erzeugt. Das (elektrische) Referenzsignal wird zur
Gewinnung eines Absolutwertes des Transmissionsgrades, in dem Fachmann
an sich bekannter Weise, verarbeitet.
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Aus
der Ausrichtstation 11 (1) ist ein
Brillenglas 5 in ein Brillenglashalteelement 136 gebracht worden,
in dem es unter Ausrichtung auf einen relevanten Konstruktionsbezugspunkt
für die
Transmissionsmessung gehaltert ist. Das durch das Brillenglas 5 transmittierte
Lichtbündel
gelangt über
einen Streukörper 137,
mit dem eine Wirkungsunabhängigkeit der
Messung sichergestellt werden soll, zu einem photoelektrischen Bauelement 138,
mit dem die transmittierte und im Streukörper räumlich „geglättete" Strahlung in ein elektrisches Ausgangssignal
gewandelt wird, welches den spektralen Transmissionsgrad des Brillenglases 5 repräsentiert.
Der Streukörper 137 kann
auch durch eine sogenannte Ulbrichtkugel ersetzt sein oder mit Opalglasscheiben
und einer diffus reflektierenden Wandung mit geeigneter Formgebung
ausgeführt
sein. Er sichert die weitgehende Unabhängigkeit des gemessenen Transmissionsgrades
von der optischen Wirkung der Brillengläser und von der Messstellung
(konkav oder konvex).
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Die
Signalerfassung kann auch durch photoelektrische Bauelemente im
Streukörper
selbst erfolgen, und im Lichtgang vor dem photoelektrischen Wandler
erfolgt optional eine optische Filterung mit, insbesondere mehrlagigen,
Präzisionsfiltern.
Für eine
Signalerfassung mit photoelektrischen Bauelementen außerhalb
des Streukörpers
erfolgt eine Zwischenabbildung. Die simultane Aufnahme der Transmissionsgrade
für mehrere
Messwellenlängen
erfolgt unter Einsatz eines Monochromators (für Strahlung einer breitbandigen
Lichtquelle) oder etwa eines mehrfarbigen Diodenarrays. Beides sind
kommerziell verfügbare
Baugruppen, so dass ihre Funktion im gegebenen Zusammenhang keiner
genaueren Beschreibung bedarf.
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Vorteilhafterweise
folgt die Messung mit hoher und stabiler Signalverstärkung in
der Größenordnung
von 100.000. Hierfür
bietet sich der Einsatz einer phasenempfindlichen Gleichrichtung
(eines sogenannten lock-in-amplifiers) an, speziell realisiert durch
einen optischen Zerhacker (chopper) in dem dem Brillenglas zugewandtem
Lichtstrom. Dieser optische Zerhacker liefert ein Referenzsignal
für die
Realisierung einer stabilien und praktisch driftfreien Signalverstärkung. Die
Bestimmung des Transmissionsgrades wird letztlich aus dem Messsignal
am Prüfling und
dem Referenzsignal von der Lichtquelle vorgenommen.
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Die
Selektierung der für
die Signalerfassung eingesetzten photoelektrischen Bauelemente erfolgt gemäß DIN 5032/Teil
6 und 7 (Beleuchtungsstärke-Messgeräte). Ein
Gesamtfehler von 3% wird deutlich unterschritten; insbesondere liegt
der V(λ)-Anpassungsfehler
bei maximal 1,5%, der Linearitätsfehler
bei maximal 0,2%, Ermüdung
und Abgleichfehler bei maximal 0,1% und der Temperaturkoeffizient
bei unter 0,1%/K – jeweils
in bevorzugter Ausführung
der Messstation.
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Wird
zur Qualitätsprüfung des
Brillenglases der Lichttransmissionsgrad herangezogen, ist die Lichtquelle
zur Bereitstellung eines breitbandigen Strahlungsspektrums im sichtbaren
und nahen UV-Spektralbereich ausgebildet und eine Filterung erfolgt
im Hinblick auf die Bereitstellung von Tageslicht mit genormter
Spektralverteilung (speziell Normlichtart D 65). Dem entsprechend
steht am Ausgang des photoelektrischen Bauelements und somit der Messstation
ein den Lichttransmissionsgrad repräsentierendes elektrisches Signal
zur Verfügung.
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Wie
bereits zu 1 angemerkt wurde, wird das
jeweilige Messsignal in der Auswertungseinheit 23 einer
Vergleichs-Verarbeitung mit Soll-Brillenglasdaten unter Beachtung
von Diskriminatorschwellen zugeführt
und das Ergebnis dieser Vergleichs-Verarbeitung steuert schließlich die
Entnahmestation und somit die Sortierung der geprüften Brillengläser in den
Auftragsdaten hinreichend entsprechende „gute" oder den Anforderungen nicht genügende „schlechte" und daher nicht
auszuliefernde.
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In 3A ist
in Tabellenform das Modell der Auswertung für spektrale Transmissionsgrade
skizziert. Hierzu ist folgendes anzumerken: Für Wellenlängen λ1 bis λn stehen theoretische Glasdaten
für Brechungsindizes
des Substrats und Schichtaufbau (Färbung, Lackierung, UV-Schutzfilterschicht,
Reflexminderung) zur Verfügung.
Sie definieren theoretische Werte für den spektralen Transmissionsgrad Ttheor(λi). Für Produkte
sind Grenzwerte der Transmissionsgrade festgelegt; untere Grenzwerte
u1 bis un (für λ1 bis λn) und obere
Grenzwerte o1 bis an (für λ1 bis λn). Gemäß theoretischen
Brillenglasvorgaben ist hiermit der Anforderungsbereich der spektralen Transmissionsanforderung
festgelegt. Er ist in der Auswerteeinheit als Matrix (A) mit Elementen
Aij (für λ1 bis λn und j =
1 bis m) hinterlegt. Die Messstation liefert spektrale Messwerte
der Transmissionsgrade (für λ1 bis λn): Tmess1
bis Tmessn mit dem System bekannten Messunsicherheiten ± δT1 bis ± δTn. Grenzwerte
und Messunsicherheiten legen die Diskriminatorschwellen fest.
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Beschreibung
der Auswertung in Zeile i: Für die
automatische Bewertung des spektralen Transmissionsgrads der Wellenlänge λ1 liegen
unterer Grenzwert ui und oberer Grenzwert oi fest. Mit Aij werden
Elemente (j = 1...m) des Anforderungsbereichs festgelegt. Die Auswerteeinheit überprüft die Lage
der Messwerte Tmessi zu Diskriminatorschwellen: Gilt ui + δTi < Tmessi < oi – δTi, so ist
dies erfüllt, dann
und nur dann (⇔),
wenn Tmessi ein Element aus (ε)
Aij ist. Dann wird die Ergebnisgröße dieser Zeile auf Ei = 1
gesetzt. Ist dies nicht erfüllt
(nein), so wird Ei = 0 gesetzt.
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Ein
Brillenglas hat die Prüfung
in der Sortierstation bestanden, wenn gilt:
{Ei} = i
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Ein
Brillenglas wird von der Sortierstation ausgesondert, wenn gilt:
{Ei} < = i – 1
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In 3B ist
in einer an die Darstellung in 3A angepassten
Weise das Auswertungsmodell bei Messung des (integralen Lichttransmissionsgrades
skizziert. Hierzu ist anzumerken:
Als Messlicht wird Normlichtart
D65 eingesetzt. Die Messung erfolgt mit einem photoelektrischen
Detektor, der als Vλ – Empfänger ausgelegt
ist.
Theoretische Brillenglasdaten: Theoretischer Lichttransmissionsgrad
TtheorV(λ),
unterer Grenzwert u(Vλ)
und oberer Grenzwert o(Vλ).
A
Anforderungsbereich für
den Lichttransmissionsgrad gemäß theoretischen
Brillenglasvorgaben
Tmess(Vλ)
Messwert des Lichttransmissionsgrads, δT(Vλ) zugehörige Messunsicherheit.
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Beschreibung
der Auswertung: Für
die automatische Bewertung des Lichttransmissionsgrads des Brillenglases
liegen der untere Grenzwert u(Vλ) und
der obere Grenzwert o(Vλ)
vor. Sie definieren den Anforderungsbereich A. Gemessen wird der Messwert
für den
Lichttransmissionsgrad Tmess(Vλ).
Er wird mit der Messunsicherheit ± δT(Vλ) bestimmt. Aus den Grenzwerten
und der Messunsicherheit werden Diskriminatorschwellen gebildet.
Die Auswerteeinheit überprüft die Lage
der Messwerte zu den Diskriminatorschwellen: Gilt u(Vλ) + δT(Vλ) < Tmess(Vλ) und gleichzeitig
Tmess(Vλ) < o(Vλ) – δT(Vλ), so ist
dies erfüllt,
dann und nur dann (⇔),
wenn Tmess(Vλ)
ein Element aus (ε)
A ist. Dann wird die Ergebnisgröße auf E(Vλ) = 1 gesetzt.
Ist dies nicht erfüllt
(nein) so wird E(Vλ)
= 0 gesetzt.
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Ein
Brillenglas hat die Prüfung
in der Sortierstation bestanden, wenn gilt:
E(Vλ) = 1
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Ein
Brillenglas wird von der Sortierstation ausgesondert, wenn gilt:
E(Vλ) = 0
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Weitere
Einzelheiten der Messstation, insbesondere einer Ausführung des
Messkopfes mit Streukörper,
sind in der
DE 10213485
A1 der Anmelderin erläutert,
so dass insoweit hier keine eingehendere Beschreibung gegeben werden
muss.
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Die
Ausführung
der Erfindung ist nicht auf die oben beispielhaft beschriebene Anordnung
und die in diesem Zusammenhang hervorgehobenen Aspekte der Auswertungsmodelle
beschränkt,
sondern ebenso in einer Vielzahl von Abwandlungen möglich, die im
Rahmen fachgemäßen Handelns
liegen.