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DE102004048937B4 - Automatische optische Sortierstation für die Endkontrolle von Brillengläsern - Google Patents

Automatische optische Sortierstation für die Endkontrolle von Brillengläsern Download PDF

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Abstract

Automatische optische Sortierstation für die Endkontrolle von Brillengläsern, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mess- und Auswerteeinheit vorgesehen ist, die zur Messung des Transmissionsgrades des jeweiligen Brillenglases und zu einem Vergleich des gemessenen Transmissionsgrades mit einem aus Soll-Brillenglasdaten bestimmten Soll-Transmissionsgrad und zur Ausgabe eines vom Vergleichsergebnis abhängigen Steuersignals zur Gut/Schlecht-Sortierung der Brillengläser ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine automatische optische Sortierstation für die Endkontrolle von Brillengläsern.
  • Bei der Fertigung von Brillengläsern wird in der Regel eine Endkontrolle der Brillengläser durchgeführt. Dabei werden häufig automatisierte Kontrollstationen in Fertigungsrobotern verwendet. Die Eingangsstationen der Roboter richten die Brillengläser in intelligenten Greifern aus und messen dann in einem automatisierten Ablauf den Brillenglasdurchmesser, die Glasdicke, das Vorhandensein der Glaskennzeichnung unter Ausnutzung der permanenten Glaskennzeichnung, optische Wirkung und Verordnungsprisma in den Bezugspunkten (siehe Firmenprospekt der Automation & Robotics S.A., Belgien, zur Prüf- und Blockieranlage für Einstärkengläser MCBVPU).
  • Der Begriff Brillenglas bezeichnet nachfolgend Brillengläser mit und ohne Korrektionswirkung. Der Begriff Brillenglas wird weiter verwendet gemäß Klassifizierung aus DIN/EN ISO 8980 Teil 1 und 2 (11.97 ersetzt durch 4.04) "Augenoptik-Rohkantige fertige Brillengläser": Fertige Brillengläser werden dort folgendermaßen klassifiziert,
    • – fertige Einstärkengläser,
    • – fertige Mehrstärkengläser,
    • – fertige Gleitsichtgläser.
  • Der Begriff Brillenglas wird hier weiter benutzt gemäß DIN/EN ISO 8980 – Teil 3 "Transmissionsanforderungen und Prüfverfahren" (Entwurf vom Juni 2002) für:
    • – farblose Brillengläser
    • – einheitlich getönte Brillengläser
    • – Verlaufbrillengläser
    • – photochrome Brillengläser
    • – polarisierende Brillengläser
  • Die Brillengläser, die als gut bewertet werden, werden vom Verpackungsautomaten in Versandtüten eingetütet. Auch wird in manchen Fertigungsbetrieben noch eine manuelle Endkontrolle durchgeführt. Dabei werden die Brillengläser mit optischen Tüchern gereinigt, und es werden visuelle Prüfungen durchgeführt, bevor die Brillengläser eingetütet werden.
  • Allerdings treten dabei immer wieder Fehler auf; insbesondere werden die Brillengläser oft in die falschen Auftragstüten gegeben. Hierdurch kommt es zu einer fehlerhaften Auslieferung an den Kunden, beispielsweise ein Glas des Brillenauftrags entspiegelt, das andere aber nicht. Auch Reklamationen wegen fehlender Tönung auf einem der beiden Gläser des Brillenauftrags sind möglich! Gemäß DIN/EN ISO 8980 Teil 1 und 2 wird vom Hersteller "Auf der Verpackung des Brillenglases oder in einem Beipackzettel ... die Identifizierung des Brillenglases" angegeben. Die Lieferung entspricht dann nicht dem Auftrag.
  • Darüber hinaus weisen die derzeit auf dem Markt verfügbaren Kontrollautomaten keine Stationen auf, die das Brillenglasmaterial beziehungsweise eine abweichende Glasbeschichtung und/oder Glaseinfärbung erkennen.
  • Der Begriff Brillenglasmaterial umfasst hierbei sämtliche von Brillenoptik Herstellern verwendete mineralischen Glasmaterialien und sämtliche organischen Gläsern, charakterisiert durch Angabe des Brechungsindex und der Abbe-Zahl.
  • Der Begriff Glasbeschichtung umfasst:
    • – reflexmindernde Vergütungsschichten
    • – (Hart-) Lackschichten
    • – UV-Absorptionsschichten beispielsweise durch Beschichtung mit einer UV-Schutz Filterschicht.
  • Der Begriff Glaseinfärbung bezeichnet hier sowohl massegefärbte Glasmaterialien als auch oberflächengefärbte Gläser, wobei eine oder beide optischen Flächen eingefärbt sind.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die Nachteile des Standes der Technik zu beseitigen und einen Sortierautomaten bereitzustellen, mit dem eine Auslieferung von falschem Brillenglasmaterial, von Brillengläsern, die eine von der Bestellung abweichende Glasbeschichtung und/oder eine fehlende Glaseinfärbung aufweisen, vermieden wird.
  • Diese Aufgabe wird durch eine automatische Sortierstation mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Es wird eine automatische optische Sortierstation für die Endkontrolle von Brillengläsern bereitgestellt, bei der eine Mess- und Auswerteeinheit vorgesehen ist, die den Transmissionsgrad des jeweiligen Brillenglases misst und den gemessenen Transmissionsgrad mit dem durch die Bestelldaten vorgegebenen Transmissionsgrad vergleicht. Wesentlich ist hierbei, dass der spektrale Transmissionsgrad oder Lichttransmissionsgrad in seinem funktionalen Zusammenhang mit dem Brechungsindex des Brillenglasmaterials und dem Schichtaufbau (Färbung, Lackierung, Vergütung ...) genutzt wird und ein für die Sortierung relevantes Messergebnis somit unabhängig von der optischen, (dioptrischen) Wirkung des Brillenglases gewonnen werden kann. Die Methode setzt eine relativ geringe Messunsicherheit des Transmissionsgrades voraus, die bevorzugt unter 0,3% liegen und durch Zurückführung auf zertifizierte Normale, beispielsweise der PTB, sichergestellt sein sollte.
  • Durch Messung des Transmissionsgrads ist ein Brillenglas also bezüglich seines Materials (charakterisiert durch den Brechungsindex), Beschichtung und Färbung zweifelsfrei zu identifizieren. Für den gemessenen Transmissionsgrad T gilt nämlich der folgende funktionale Zusammenhang:
    T = T {Brechungsindex (Substrat) und Schichtaufbau (Färbung, Lackierung, Vergütung)}
  • Insbesondere kann auch das Vorhandensein eines Schichtaufbaus auf dem Brillenglas, beispielsweise aus Hartschichten, UV-Absorptionsschichten, Lacken und reflexmindernden Schichten, durch Messung des Transmissionsgrades geprüft werden.
  • In DIN/EN ISO 8980 – Teil 4 (vom Sept. 2000) "Anforderungen und Prüfverfahren für Reflexmindernde Vergütungen", Teil 1: Anwendungsbereich, werden ausdrücklich Transmissions- und Absorptionsgrad nicht behandelt: Aufgabe der Sortierstation ist nicht die Bestimmung der jeweiligen physikalischen Werte, beispielsweise des spektralen Reflexionsgrades der beiden Oberflächen des Brillenglases. Die Sortierstation erkennt jedoch Auswirkungen der spektralen Reflexion der Oberflächen auf das Transmittierte Licht: Die Sortierstation misst erfindungsgemäß das Vorhandensein einer Beschichtung auf dem Glas durch Transmissionsmessung.
  • Aus den Bestelldaten des Brillenglases liegen die physikalischen Kenngrößen des Brillenglases vor. Aus ihnen errechnet sich der theoretische Wert der spektralen Transmissionsgrade und des Lichttransmissionsgrads mit einem Algorithmus, der gemäß obiger Formel abläuft. Diese vorgegebenen Transmissionsgrade stehen in Datenbanken für die unterschiedlichen Brillenglasmaterialien und Beschichtungen und Tönungen zur Verfügung.
  • Insbesondere ist es möglich, dass die Mess- und Auswerteeinheit entweder den spektralen Transmissionsgrad oder den Lichttransmissionsgrad misst.
  • Gemäß DIN/EN ISO 8980 – Teil 3 "Transmissionsanforderungen und Prüfverfahren" (Entwurf vom Juni 2002) erfolgen die Messungen der Transmissionsgrade jeweils am "Konstruktionsbezugspunkt" der Gläser. Sie werden "durchgeführt mit einem Lichtbündel, das mindestens 5 mm Ausdehnung in jeder Richtung aufweist."
    • – Der Lichttransmissionsgrad kann in der Ausführungsform des erfindungsgemäßen Prinzips unabhängig von der dioptrischen Wirkung des Brillenglases ermittelt werden.
    • – Die Messung des spektralen Transmissionsgrads erfolgt mit geeigneten photoelektrischen Bauelementen schmalbandig, quasimonochromatisch für mehrere Wellenlängen im sichtbaren und nahen UV-Spektralbereich.
    • – Die Messung des Lichttransmissionsgrads ist realisiert durch einen V(Lambda)-Empfänger, der eine integrale Messung durchführt.
    • – Die Sortierstation führt nach Einschalten und während des Routinebetriebs in regelmäßigen Abständen einen Selbstabgleich durch. Dieser Selbstabgleich der Messstation erfolgt ohne Brillengläser.
    • – Die absolute Messunsicherheit beispielsweise für den Lichttransmissionsgrad T(Vlambda) liegt bei δT ≈± 0,3%.
    • – Sie ist durch Rückführung an zertifizierte Normale, zertifiziert durch PTB, Braunschweig, sichergestellt.
  • Die Steuer- und Auswerteeinheit setzt den jeweils gemessenen Transmissionsgrad in Relation zu Diskriminatorschwellen für die theoretischen Produktwerte.
  • Das Modell für die mathematische Beschreibung ist hierbei wie folgt:
    Die theoretischen Produktwerte bestehen für jedes Brillenglas aus Produktvorgaben für Material, Beschichtung und Färbung und definieren einen Satz von Merkmalen für die Transmission:
    • – Dieser Satz enthält Grenzwerte für die spektrale Transmission bei verschiedenen Wellenlängen, insbesondere im sichtbaren und nahen UV-Spektralbereich.
    • – Er enthält auch Grenzwerte für den Lichttransmissionsgrad.
    • – Dieser Merkmalssatz ist als Datensatz des untersuchten Produktes in der Auswerteeinheit abgespeichert.
    • – Jeder Datensatz enthält jeweils den unteren Grenzwert, den Anforderungsbereich und den oberen Grenzwert. Hierdurch sind sog. Diskriminatorschwellen festgelegt.
  • Der Anforderungsbereich für den Lichttransmissionsgrad T(VLambda) von getönten Gläsern kann beispielsweise auf 4 % gesetzt werden.
  • Die Berechnung der vollständigen Messergebnisse aus den Messdaten geschieht folgendermaßen:
    Die Mess- und Auswerteeinheit überprüft für jeden Messwert T(Lambdai) eines Brillenglases, ob Messwerte T(Lambdai) ± δT innerhalb des festgelegten Anforderungsbereichs liegen:
    • – überschreiten Messwert T(Lambdai) + δT die untere Diskriminatorschwelle
    • – und überschreiten Messwert T(Lambdai) – δT nicht gleichzeitig die obere Diskriminatorschwelle,
    • – so erfüllt das gemessene Produkt dieses Merkmal.
  • Die Auswerteeinheit nimmt diese Merkmalsprüfung am Brillenglas für alle Messwellenlängen Lambdai vor.
  • Mit dieser neuen Vorrichtung wird die Auslieferung von Brillengläsern, welche nicht den Bestelldaten entsprechen, drastisch reduziert. Sind alle Merkmale gemäß Bestellung am Brillenglas erfüllt, so hat das gemessene Brillenglas die Prüfung in der Sortierstation bestanden, und das Brillenglas wird ausgeliefert. Ist ein Merkmal des Brillenglases nicht erfüllt, so hat das Produkt die Prüfung in der Sortierstation nicht bestanden, und das Brillenglas auf ein Fehlerband ausgesondert.
  • Von besonderem Vorteil ist, dass mit dieser neuen Anlage auch Glasbeschichtungen und/oder Glaseinfärbungen erkannt werden, welche von den Bestelldaten abweichen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Stützung auf die Figuren genauer erläutert. Von diesen zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Sortierstation gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
  • 2 eine schematische Darstellung des Messkopfes der Sortierstation nach 1 sowie
  • 3A und 3B Tabellen zu Erläuterung des Auswertungsmodells bei Messung spektraler Transmissionsgrade bzw. von Lichttransmissionsgraden.
  • 1 zeigt schematisch den Gesamtaufbau einer erfindungsgemäßen Sortierstation 1 zur automatischen Sortierung von auf einer Palette 3 zugeführten Brillengläsern 5 aufgrund der Auswertung von Bestelldokumenten 7. Die palettierten Brillengläser 5 gelangen in eine Eingabepuffer-Station 9, in der sie aus der Palette entnommen und einer Ausrichtstation 11 zugeführt werden, in der ein intelligenter Greifer unter Ausnutzung ausgewählter Produktmerkmale eine Ausrichtung zur Zuführung in eine Messstation 13 bewirkt.
  • Nachdem die Brillengläser in der Messstation 13 einer Transmissionsmessung (deren Einzelheiten weiter unten unter Bezugnahme auf 2 erläutert werden) unterzogen wurden, gelangen sie zu einer Entnahmestation 15, welche sie im Ergebnis einer Auswertung der Messergebnisse entweder einem Ausgabepuffer „Gut" 17.1 oder einem Ausgabepuffer „Schlecht„ 17.2 zur Ausgabe aus der Sortierstation zuführt.
  • Zeitsynchron erfolgt ebenfalls automatisch eine Auswertung der Bestelldokumente 7, welche hierzu einer Lesestation 19 zugeführt werden, in der aus einem Auftragscode oder einer Produktidentifikation auf der Verpackung die relevanten Auftragsdaten (Glasdaten) ausgelesen werden. Die Glasdaten gelangen zu einer Datenbasis 21, in der sie geordnet abgelegt werden und schließlich mit der erforderlichen Synchronität zur Bereitstellung von Messdaten aus der Messstation 13 einer Auswertungseinheit (Vergleichereinheit) 23 zugeführt werden. Ein das Auswertungsergebnis kennzeichnender Datensatz gelangt schließlich zu einer Entscheidungsstufe 25, in der ein Steuersignal zur Steuerung der Entnahmestation 15 erzeugt und dieser zugeführt wird. Dieses Steuersignal steuert die Überführung des aktuell gemessenen Brillenglases in einen der beiden Ausgabepuffer 17.1 oder 17.2.
  • In 2 ist, ebenfalls schematisch, der Aufbau der Messstation 13 genauer dargestellt. Die Messstation ist mit vergleichbarem Aufbau sowohl für Messungen der spektralen Transmissionsgrade T = {T(λ1)....T(λn)} oder zur Messung des Lichttransmissionsgrades T(Vλ) zur Qualitätsprüfung der Brillengläser geeignet. Die nachfolgende Beschreibung wird zunächst für Messungen der spektralen Transmissionsgrade gegeben.
  • Eine Lichtquelle 131 liefert Strahlung mit breitbandiger Verteilung im sichtbaren oder nahen UV-Spektralbereich oder ist alternativ zur Bereitstellung mehrerer schmaler Strahlungsbanden („Bezugswellenlängen") im sichtbaren und nahen UV-Bereich ausgebildet. In einer bevorzugten Ausführung ist die Lichtquelle eine Halogen-Glühfadenlampe mit Wolframwendel, welche mit sorgfältig geglättetem Gleichstrom betrieben und optional, zur weiteren Verbesserung der Konstanz des Lichtstromes, in einer Regelschleife betrieben wird. Die Strahlung der Lichtquelle 131 wird einem Strahlformer 132 zur Erzeugung eines Lichtbündels mit mindestens 5 mm Durchmesser an einem Prüfungsort eines untersuchten Brillenglases zugeführt. Der Strahlformer ist bevorzugt so ausgeführt, dass er eine gleichmäßige Ausleuchtung des Messfeldes mit lokalen Schwankungen der Beleuchtungsstärke von unter 1% realisiert. Das den Strahlformer 132 verlassende Strahlbündel wird einer Filtereinheit 133 zur schmalbandigen Filterung auf eine vorgegebene Menge definierter Bezugswellenlängen zugeführt. In einem Strahlteilerelement 134 erfolgt die Abzweigung eines Teilstrahles, der einer Referenziereinheit 135 zur Referenzierung des transmittierten Lichtstroms zugeführt wird. Durch das Auskoppeln von etwa 10% bis 15% des auf das Brillenglas (Prüfling) gerichteten Lichtstromes wird ein Referenzsignal für 100% Lichtstrom erzeugt. Das (elektrische) Referenzsignal wird zur Gewinnung eines Absolutwertes des Transmissionsgrades, in dem Fachmann an sich bekannter Weise, verarbeitet.
  • Aus der Ausrichtstation 11 (1) ist ein Brillenglas 5 in ein Brillenglashalteelement 136 gebracht worden, in dem es unter Ausrichtung auf einen relevanten Konstruktionsbezugspunkt für die Transmissionsmessung gehaltert ist. Das durch das Brillenglas 5 transmittierte Lichtbündel gelangt über einen Streukörper 137, mit dem eine Wirkungsunabhängigkeit der Messung sichergestellt werden soll, zu einem photoelektrischen Bauelement 138, mit dem die transmittierte und im Streukörper räumlich „geglättete" Strahlung in ein elektrisches Ausgangssignal gewandelt wird, welches den spektralen Transmissionsgrad des Brillenglases 5 repräsentiert. Der Streukörper 137 kann auch durch eine sogenannte Ulbrichtkugel ersetzt sein oder mit Opalglasscheiben und einer diffus reflektierenden Wandung mit geeigneter Formgebung ausgeführt sein. Er sichert die weitgehende Unabhängigkeit des gemessenen Transmissionsgrades von der optischen Wirkung der Brillengläser und von der Messstellung (konkav oder konvex).
  • Die Signalerfassung kann auch durch photoelektrische Bauelemente im Streukörper selbst erfolgen, und im Lichtgang vor dem photoelektrischen Wandler erfolgt optional eine optische Filterung mit, insbesondere mehrlagigen, Präzisionsfiltern. Für eine Signalerfassung mit photoelektrischen Bauelementen außerhalb des Streukörpers erfolgt eine Zwischenabbildung. Die simultane Aufnahme der Transmissionsgrade für mehrere Messwellenlängen erfolgt unter Einsatz eines Monochromators (für Strahlung einer breitbandigen Lichtquelle) oder etwa eines mehrfarbigen Diodenarrays. Beides sind kommerziell verfügbare Baugruppen, so dass ihre Funktion im gegebenen Zusammenhang keiner genaueren Beschreibung bedarf.
  • Vorteilhafterweise folgt die Messung mit hoher und stabiler Signalverstärkung in der Größenordnung von 100.000. Hierfür bietet sich der Einsatz einer phasenempfindlichen Gleichrichtung (eines sogenannten lock-in-amplifiers) an, speziell realisiert durch einen optischen Zerhacker (chopper) in dem dem Brillenglas zugewandtem Lichtstrom. Dieser optische Zerhacker liefert ein Referenzsignal für die Realisierung einer stabilien und praktisch driftfreien Signalverstärkung. Die Bestimmung des Transmissionsgrades wird letztlich aus dem Messsignal am Prüfling und dem Referenzsignal von der Lichtquelle vorgenommen.
  • Die Selektierung der für die Signalerfassung eingesetzten photoelektrischen Bauelemente erfolgt gemäß DIN 5032/Teil 6 und 7 (Beleuchtungsstärke-Messgeräte). Ein Gesamtfehler von 3% wird deutlich unterschritten; insbesondere liegt der V(λ)-Anpassungsfehler bei maximal 1,5%, der Linearitätsfehler bei maximal 0,2%, Ermüdung und Abgleichfehler bei maximal 0,1% und der Temperaturkoeffizient bei unter 0,1%/K – jeweils in bevorzugter Ausführung der Messstation.
  • Wird zur Qualitätsprüfung des Brillenglases der Lichttransmissionsgrad herangezogen, ist die Lichtquelle zur Bereitstellung eines breitbandigen Strahlungsspektrums im sichtbaren und nahen UV-Spektralbereich ausgebildet und eine Filterung erfolgt im Hinblick auf die Bereitstellung von Tageslicht mit genormter Spektralverteilung (speziell Normlichtart D 65). Dem entsprechend steht am Ausgang des photoelektrischen Bauelements und somit der Messstation ein den Lichttransmissionsgrad repräsentierendes elektrisches Signal zur Verfügung.
  • Wie bereits zu 1 angemerkt wurde, wird das jeweilige Messsignal in der Auswertungseinheit 23 einer Vergleichs-Verarbeitung mit Soll-Brillenglasdaten unter Beachtung von Diskriminatorschwellen zugeführt und das Ergebnis dieser Vergleichs-Verarbeitung steuert schließlich die Entnahmestation und somit die Sortierung der geprüften Brillengläser in den Auftragsdaten hinreichend entsprechende „gute" oder den Anforderungen nicht genügende „schlechte" und daher nicht auszuliefernde.
  • In 3A ist in Tabellenform das Modell der Auswertung für spektrale Transmissionsgrade skizziert. Hierzu ist folgendes anzumerken: Für Wellenlängen λ1 bis λn stehen theoretische Glasdaten für Brechungsindizes des Substrats und Schichtaufbau (Färbung, Lackierung, UV-Schutzfilterschicht, Reflexminderung) zur Verfügung. Sie definieren theoretische Werte für den spektralen Transmissionsgrad Ttheor(λi). Für Produkte sind Grenzwerte der Transmissionsgrade festgelegt; untere Grenzwerte u1 bis un (für λ1 bis λn) und obere Grenzwerte o1 bis an (für λ1 bis λn). Gemäß theoretischen Brillenglasvorgaben ist hiermit der Anforderungsbereich der spektralen Transmissionsanforderung festgelegt. Er ist in der Auswerteeinheit als Matrix (A) mit Elementen Aij (für λ1 bis λn und j = 1 bis m) hinterlegt. Die Messstation liefert spektrale Messwerte der Transmissionsgrade (für λ1 bis λn): Tmess1 bis Tmessn mit dem System bekannten Messunsicherheiten ± δT1 bis ± δTn. Grenzwerte und Messunsicherheiten legen die Diskriminatorschwellen fest.
  • Beschreibung der Auswertung in Zeile i: Für die automatische Bewertung des spektralen Transmissionsgrads der Wellenlänge λ1 liegen unterer Grenzwert ui und oberer Grenzwert oi fest. Mit Aij werden Elemente (j = 1...m) des Anforderungsbereichs festgelegt. Die Auswerteeinheit überprüft die Lage der Messwerte Tmessi zu Diskriminatorschwellen: Gilt ui + δTi < Tmessi < oi – δTi, so ist dies erfüllt, dann und nur dann (⇔), wenn Tmessi ein Element aus (ε) Aij ist. Dann wird die Ergebnisgröße dieser Zeile auf Ei = 1 gesetzt. Ist dies nicht erfüllt (nein), so wird Ei = 0 gesetzt.
  • Ein Brillenglas hat die Prüfung in der Sortierstation bestanden, wenn gilt:
    {Ei} = i
  • Ein Brillenglas wird von der Sortierstation ausgesondert, wenn gilt:
    {Ei} < = i – 1
  • In 3B ist in einer an die Darstellung in 3A angepassten Weise das Auswertungsmodell bei Messung des (integralen Lichttransmissionsgrades skizziert. Hierzu ist anzumerken:
    Als Messlicht wird Normlichtart D65 eingesetzt. Die Messung erfolgt mit einem photoelektrischen Detektor, der als Vλ – Empfänger ausgelegt ist.
    Theoretische Brillenglasdaten: Theoretischer Lichttransmissionsgrad TtheorV(λ), unterer Grenzwert u(Vλ) und oberer Grenzwert o(Vλ).
    A Anforderungsbereich für den Lichttransmissionsgrad gemäß theoretischen Brillenglasvorgaben
    Tmess(Vλ) Messwert des Lichttransmissionsgrads, δT(Vλ) zugehörige Messunsicherheit.
  • Beschreibung der Auswertung: Für die automatische Bewertung des Lichttransmissionsgrads des Brillenglases liegen der untere Grenzwert u(Vλ) und der obere Grenzwert o(Vλ) vor. Sie definieren den Anforderungsbereich A. Gemessen wird der Messwert für den Lichttransmissionsgrad Tmess(Vλ). Er wird mit der Messunsicherheit ± δT(Vλ) bestimmt. Aus den Grenzwerten und der Messunsicherheit werden Diskriminatorschwellen gebildet. Die Auswerteeinheit überprüft die Lage der Messwerte zu den Diskriminatorschwellen: Gilt u(Vλ) + δT(Vλ) < Tmess(Vλ) und gleichzeitig Tmess(Vλ) < o(Vλ) – δT(Vλ), so ist dies erfüllt, dann und nur dann (⇔), wenn Tmess(Vλ) ein Element aus (ε) A ist. Dann wird die Ergebnisgröße auf E(Vλ) = 1 gesetzt. Ist dies nicht erfüllt (nein) so wird E(Vλ) = 0 gesetzt.
  • Ein Brillenglas hat die Prüfung in der Sortierstation bestanden, wenn gilt:
    E(Vλ) = 1
  • Ein Brillenglas wird von der Sortierstation ausgesondert, wenn gilt:
    E(Vλ) = 0
  • Weitere Einzelheiten der Messstation, insbesondere einer Ausführung des Messkopfes mit Streukörper, sind in der DE 10213485 A1 der Anmelderin erläutert, so dass insoweit hier keine eingehendere Beschreibung gegeben werden muss.
  • Die Ausführung der Erfindung ist nicht auf die oben beispielhaft beschriebene Anordnung und die in diesem Zusammenhang hervorgehobenen Aspekte der Auswertungsmodelle beschränkt, sondern ebenso in einer Vielzahl von Abwandlungen möglich, die im Rahmen fachgemäßen Handelns liegen.

Claims (8)

  1. Automatische optische Sortierstation für die Endkontrolle von Brillengläsern, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mess- und Auswerteeinheit vorgesehen ist, die zur Messung des Transmissionsgrades des jeweiligen Brillenglases und zu einem Vergleich des gemessenen Transmissionsgrades mit einem aus Soll-Brillenglasdaten bestimmten Soll-Transmissionsgrad und zur Ausgabe eines vom Vergleichsergebnis abhängigen Steuersignals zur Gut/Schlecht-Sortierung der Brillengläser ausgebildet ist.
  2. Sortierstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mess- und Auswerteeinheit zur Messung und Auswertung des spektralen Transmissionsgrades ausgebildet ist.
  3. Sortierstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mess- und Auswerteeinheit zur Messung und Auswertung des Lichttransmissionsgrades ausgebildet ist.
  4. Sortierstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mess- und Auswerteeinheit dazu ausgebildet ist, den jeweils gemessenen Transmissionsgrad in Relation zu vorbestimmten Diskriminatorschwellen für Soll-Transmissionsgrade setzen.
  5. Verfahren zur automatischen Sortierung von Brillengläsern, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Mess- und Auswerteeinheit der Transmissionsgrad des jeweiligen Brillenglases gemessen und der gemessene Transmissionsgrad einem Vergleich mit einem aus Soll-Brillenglasdaten bestimmten Soll-Transmissionsgrad unterzogen und in Abhängigkeit vom Vergleichsergebnis ein Steuersignal zur Gut/Schlecht-Sortierung der Brillengläser ausgegeben wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Mess- und Auswerteeinheit der spektrale Transmissionsgrad der Brillengläser gemessen und ausgewertet wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Mess- und Auswerteeinheit der Lichttransmissionsgrad gemessen und ausgewertet wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in der Mess- und Auswerteeinheit der jeweils gemessene Transmissionsgrad in Relation zu vorbestimmten Diskriminatorschwellen für Soll-Transmissionsgrade gesetzt wird.
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DIN EN ISO 8980-3 "Augenoptik - Rohkantige fertige Brillengläser - Teil 3: Transmissionsanforde- rungen und Prüfverfahren" (2002-06)
DIN EN ISO 8980-3 "Augenoptik - Rohkantige fertige Brillengläser - Teil 3: Transmissionsanforderungen und Prüfverfahren" (2002-06) *
MCBVPU (Prüf- und Blockieranlage für Einstärken- gläser), Automation & Robotics s.a., B-4800 Verviers-Belgium, Auflage 04/96
MCBVPU (Prüf- und Blockieranlage für Einstärkengläser), Automation & Robotics s.a., B-4800 Verviers-Belgium, Auflage 04/96 *

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