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DE102004048309B4 - Inkrementalgeber - Google Patents

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Abstract

Inkrementalgeber für ein elektrisches Gerät, insbesondere ein Heiz-, Kühl-, Wasch- oder Reinigungsgerät, umfassend eine über einen Drehknopf (21) drehbare Scheibe (14), deren Drehbewegung über ein Abtastmittel (18) zur Erzeugung von Inkrementalsignalen abtastbar ist, wobei der Drehknopf (21) in Richtung seiner Drehachse von einer ausgerückten in eine versenkte Stellung, in der er über eine Arretiereinrichtung (8, 9, 16) arretierbar ist, bewegbar ist, und ein mit einer Netzversorgung koppelbarer, zwischen einer Ein- und einer Ausstellung schaltbarer und mit dem Drehknopf (21) bewegungsgekoppelter Netzschalter (5) vorgesehen ist, der beim Bewegen des Drehknopfs (21) in die oder bei Erreichen der ausgerückten oder versenkten Stellung automatisch in die Ein- bzw. Aus-Stellung schaltbar ist, und wobei ein Gehäuse (2, 3) vorgesehen ist, in dem ein zum Drehknopf (21) hin offenen Raum vorgesehen ist, in dem in der versenkten Stellung des Drehknopfes (21) sowohl der Drehknopf (21) als auch die Scheibe (14) bewegbar sind, wobei in dieser...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Inkrementalgeber für ein elektrisches Gerät, insbesondere ein Heiz-, Kühl-, Wasch- oder Reinigungsgerät, umfassend eine über einen Drehknopf drehbare Scheibe, deren Drehbewegung über ein Abtastmittel zur Erzeugung von der Steuerung des Geräts dienenden Inkrementalsignalen abtastbar ist.
  • Solche digital arbeitenden Inkrementalgeber kommen vieler Orts zum Einsatz, beispielsweise bei Wärme- oder Kühlschränken, auch solchen für Labore, Brutschränke oder dergleichen. Ihr Einsatz ist aber auch allgemein bei Haushaltsgeräten oder dergleichen bekannt. Über einen Inkrementalgeber können Inkrementalsignale erfasst werden, die der Gerätesteuerung dienen. Das Kennzeichen eines solchen Inkrementalgebers ist es, dass er keine ausgezeichneten Drehstellungen, denen bestimmte Signalwerte und damit bestimmte Betriebszustände zugeordnet sind, aufweist, wie dies beispielsweise bei üblichen Drehknebelschaltern oder dergleichen, wie man sie beispielsweise bei Herden zur Temperatureinstellung einer Heizplatte oder dergleichen kennt, der Fall ist. Vielmehr ist die Stellung des Inkrementalgebers bei Einschalten des Geräts oder im Rücksetzfall automatisch als Null-Stellung definiert, ausgehend von welcher dann bei Drehung der jeweils über den Inkrementalgeber zu steuernde Parameter in Abhängigkeit der Inkrementaldrehung verändert werden kann. Die Funktionsweise derartiger Inkrementalgeber ist an und für sich bekannt.
  • Bei bekannten Geräten ist neben dem Inkrementalgeber stets auch ein Netzschalter vorgesehen, über den das elektrische Gerät grundsätzlich ein- und ausgeschaltet werden kann. Die Betätigung dieses Schalters setzt unter anderem die Steuerung zurück, so dass der Inkrementalgeber quasi ebenfalls auf „0" gestellt wird, das heißt, seine momentane Position ist einer Ausgangsstufe eines bestimmten zugeordneten Parameters oder einem messtechnisch erfassten Ist-Parameter zugeordnet. Ausgehend von dieser zugeordneten Parameterstufe kann dann bei Betätigung des Inkrementalgebers die Parameterverstellung erfolgen. In jedem Fall sind üblicherweise zwei Elemente, nämlich der Netzschalter sowie der Inkre mentalgeber vorzusehen. Der Bediener muss also zwangsläufig zwei Elemente betätigen. Ferner sind beide an entsprechenden Stellen am Bedientableau des Geräts vorzusehen, das heißt, sie benötigen hinreichend Bauraum, wie auch mit jedem zusätzlichen Schalter die Übersichtlichkeit des Bedientableaus leidet.
  • Aus DE 295 20 378 U1 ist eine Vorrichtung zur Eingabe von Einstellwerten in elektronischen Geräten bekannt, bei welcher die Eingabe der Einstellwerte über einen mit einem Potentiometer oder digital wirkenden Inkrementalgeber verbundenen Drehknopf erfolgt. Der Drehknopf ist in Richtung seiner Drehachse von einer ausgerückten Stellung in eine versenkte Stellung bewegbar. In dieser ist er über eine geeignete Aritiereinrichtung aritierbar. Durch Bewegen des Drehknopfs zwischen der versenkten und der ausgerückten Stellung wird der Signalpfad zwischen einem an dem Drehknopf angekoppelten elektrischen Verstellelement und einem Display oder einem Speicher geschlossen bzw. geöffnet.
  • Aus DE 196 21 025 A1 ist eine Bedienvorrichtung für eine Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs bekannt, bei der das Bedienelement axial beweglich gelagert ist, wobei eine Schaltanordnung zur Betätigung der automatischen Betriebsfunktion der Klimaanlage mit der Axialbewegung des Bedienelements in Wirkverbindung steht. Dem Bedienelement ist ferner eine axial wirkende Federanordnung zugeordnet, die in Verbindung mit verschiedenen Raststellungen des Bedienelements eine Push-Push-Mechanik gewährleistet.
  • DE 101 37 883 A1 beschreibt einen Drehschalter mit einem in verschiedenen Schaltstellungen einstellbaren Rotor sowie einem verschiedene Schaltkonfigurationen vorgebenden Stator sowie einem Rastwerk, welches aus miteinander in Eingriff stehenden ersten und zweiten Rastelementen besteht, von denen eines dem Rotor und eines dem Stator zugeordnet ist. Eines der Rastelemente ist als Schaltkranz ausgebildet, der durch Erhebungen mit einer radial zur Drehachse des Rotors gerichteten Rundungen die verschiedenen Schaltstellungen definiert. Das andere Rastelement ist als zylindrischer Rollkörper ausgebildet, der um eine parallel zur Drehachse des Rotors angeordnete Achse frei drehbar gelagert ist.
  • DE 101 51 016 A1 beschreibt eine Bedienvorrichtung für eine Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs, mit einem drehbar um eine Achse gelagerten Bedienelement für eine manuelle Einstellung einer Betriebsfunktion. Vorgesehen ist ein fahrzeugfest angeordneter Drehregler, wobei das Bedienelement axial verstellbar angeordnet ist und zwischen einer drehreglerfernen Bedienstellung und einer drehreglernahen Parkstellung durch eine Push-Push-Mechanik verstellbar ist.
  • DE 102 14 920 A1 beschreibt eine Bedieneinheit beispielsweise für ein Gargerät, mit zumindest einem versenkbaren Knebel, über den mit einer Hubbewegung wenigstens ein Schalter betätigbar ist. Der Knebel ist in zumindest einer Drehstellung über eine Blockiereinheit am Versenken gehindert, wobei in derselben Drehstellung mit dem Knebel über eine Übertragungseinheit mit der Hubbewegung der Schalter betätigbar ist.
  • Schließlich ist aus GB 2 236 380 A ein Bedienknebel für Waschmaschinen bekannt. Der Knebel ist zwischen einer versenkten und einer ausgefahrenen Stellung verstellbar, wobei er in der versenkten Stellung über geeignete Aritiermittel gehalten wird. Der Bewegungs- bzw. Aritiermechanismus umfasst eine Kulissenführung, in der ein Zapfen, der mit dem Drehknopf gekoppelt ist, läuft.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Inkrementalgeber anzugeben, der als multifunktionales Bauelement kompakt gebaut ist.
  • Zur Lösung dieses Problems ist ein Inkrementalgeber gemäß Patentanspruch 1 vorgesehen.
  • Der neuartige Inkrementalgeber weist einen versenkbaren Drehknopf auf, das heißt, dieser kann zwischen einer versenkten Stellung, in der er im Wesentlichen ebenflächig in die Bedienoberfläche, z. B. die Gerätebedienblende integriert ist, und in der er nicht betätigbar ist, und einer ausgerückten Stellung, in der er aus der Blendenebene hervorsteht und gedreht werden kann, bewegt werden, wobei er in der jeweiligen Stellung arretierbar ist. Mit diesem Drehknopf bewegungsgekoppelt ist ein in Baurichtung zum Gerätinneren hin vorzugsweise nachgeschalte ter Netzschalter, der automatisch beim Versenken oder Ausrücken des Drehschalters betätigt wird. Das heißt, beim Ausrücken des Drehschalters, was üblicher Weise durch Drücken auf den versenkten Drehknopf, das zum Lösen des Arretiermechanismus führt und den federbelasteten Ausrückmechanismus betätigt, wird während dieser Bewegung automatisch der Netzschalter betätigt und automatisch das Gerät eingeschalten. Es ist also kein separater Netzschalter mehr vorzusehen, vielmehr wird das Einschalten des Gerätes automatisch beim Betätigen des Drehknopfs zum Ausrücken desselben eingeschaltet.
  • Entsprechend umgekehrt ist der automatische Ausschaltmechanismus. Wird der Drehknopf entgegen der Ausrückrichtung in die versenkte Stellung, in der er über die Arretierrichtung gehalten wird, bewegt, so wird während dieser Betätigung automatisch der Netzschalter geöffnet und damit das Gerät ausgeschaltet.
  • Der erfindungsgemäße Inkrementalgeber vereint also mit besonderem Vorteil sowohl die dem Inkrementalgeber immanenten Eigenschaften, verbunden mit der benutzerfreundlichen und aus sicherheitstechnischen vorteilhaften Versenkmöglichkeit sowie verbunden mit der automatischen Einschalt- und Ausschaltfunktion.
  • In Weiterbildung des Erfindungsgedankens kann vorgesehen sein, dass die Arretiereinrichtung ein lagefestes und ein gegenüber diesem bei einer Drehknopfbetätigung federbelastet bewegbares und in der jeweiligen Stellung arretierbares Teil aufweist, über das der Netzschalter betätigbar ist. Der Netzschalter ist also der Arretiereinrichtung nachgeschalten. Bei der Arretiereinrichtung handelt es sich um eine bekannt push-push-Einrichtung unter Verwendung eines lagefesten und eines dem gegenüber gegen eine Federlast beweglichen Teils, die beide über eine kulissengeführte Rastkugel oder dergleichen in der jeweiligen Stellung bezüglich einander arretierbar sind. Mit dem beweglichen Teil ist der Netzschalter gekoppelt. Nachdem der Drehknopf mit dem beweglichen Teil bewegungsgekoppelt ist, da über das federbelastete bewegliche Teil der Drehknopf automatisch in die ausgerückte Stellung gedrängt wird, ist in Folge der Bewegungskopplung des Netzschalters mit dem beweglichen Teil auch eine sichere Betätigung des Netzschalters gewährleistet.
  • Am bewegbaren Teil ist zweckmäßigerweise eine drehbar gelagerte Welle vorgesehen, auf der die Scheibe und der Drehknopf drehfest angeordnet sind. Über diese bezüglich des beweglichen Teils drehbar gelagerte Welle ist der Drehknopf mit dem beweglichen Teil bewegungsgekoppelt, wobei die Welle samt Scheibe beim Bewegen des Drehknopfs in der jeweiligen Achsrichtung mitbewegt werden.
  • In konstruktiver Hinsicht ist es zweckmäßig, ein Gehäuse vorzusehen, in dem der Netzschalter und das lagefeste Teil gehaltert sind, und in dem ein gegebenenfalls zum Drehknopf hin offener Raum vorgesehen ist, in dem die Scheibe und gegebenenfalls auch der Drehknopf bewegbar sind. Auf diese Weise lässt sich eine weitgehende Kapselung des Inkrementalgebers erzielen, so dass dieser ein abgeschlossenes Bauteil bildet, in dem jedoch hinreichend Raum für die Bewegung der bezüglich einander relativ bewegbaren Elemente vorgesehen ist.
  • Zur Ermöglichung einer einfachen Abtastung der Scheibe über das Abtastmittel weist die Scheibe vorteilhaft eine randseitige Verzahnung auf, die abgetastet wird. Infolge der Verzahnung kann jede Drehbewegung der Scheibe und damit des Drehknopfs exakt über das Abtastmittel erfasst werden. Das Abtastmittel selbst ist vorzugsweise ein die Verzahnung optisch abtastendes Mittel, vorzugsweise in Form eines oder zweier Infrarot-Reflexionssensoren. In der ausgerückten Stellung befindet sich die Scheibe, die wie beschrieben bei der Ausrückbewegung in Folge ihrer Anordnung an der Welle ebenfalls bewegt wird, relativ nahe an den lagefesten Abtastmittel, also beispielsweise in beiden Infrarot-Reflexionssensoren, so dass in Folge der unmittelbaren Benachbarung die Verzahnung sicher abgetastet werden kann. Jede vom Bediener initiierte Drehbewegung wird also sicher erfasst. Bei einer Bewegung des Drehknopfs zum Versenken wird die Scheibe von dem Abtastmittel wegbewegt, der Abstand wird also vergrößert. Schon nach einem sehr kurzen Bewegungsweg von wenigen Millimetern wird der Abstand der Scheibe zu dem Abtastmittel zu groß, so dass die Verzahnung nicht mehr abgetastet werden kann. Es wird also kein Reflexionssignal mehr empfangen, so dass jede unbeabsichtigte Verstellung während des eigentlich beabsichtigten Ausschaltvorgangs unterbunden wird.
  • Um den Bediener ein Gefühl für die inkrementale Drehbewegung beziehungsweise für die Verdrehung um ein definiertes Weginkrement zu geben, sieht eine besonders vorteilhafte Erfindungsausgestaltung vor, dass eine mit der Scheibe oder der Welle zusammenwirkende Einrichtung geberseitig integriert ist, durch deren Wirkung bei einer Drehung der Scheibe oder Welle ein haptisch spürbarer, eine Verdrehung um ein Inkrement anzeigender Widerstand erzeugt wird. Über diese Einrichtung wird also eine die einzelnen Inkremente darstellende Rastung erzeugt, die der Anwender beim Drehen des Drehknopfs spürt, so dass er merkt, wenn er den Drehknopf um ein Inkrement verdreht hat.
  • Diese Einrichtung umfasst nach einer besonders vorteilhaften Erfindungsausgestaltung wenigstens einen Permanentmagneten, der mit der Verzahnung der metallenen Scheibe zusammenwirkt. Dieser Permanentmagnet ist am Gehäuse in einer Position angeordnet, in der er der Scheibe, sobald diese in der bei ausgerücktem Drehknopf definierten Endlage, in der die Abtastung erfolgen kann, ist, unmittelbar benachbart ist. Infolge der zwischen der Scheibenverzahnung und dem Magneten wirkenden Magnetkraft beziehungsweise magnetischen Kopplung, die jedes mal dann aufgehoben wird, wenn eine zwei Zähne beabstandende Ausnehmung über den Magneten gedreht wird, wird ein haptisch spürbarer Widerstand erzeugt, den der Bediener erfasst. Um die magnetische Kopplung zwischen dem Magneten und der Verzahnung zu optimieren, ist die Verzahnung zweckmäßigerweise im Bereich ihrer freien Enden im Wesentlichen parallel zur Drehachse gebogen, so dass die mit dem Magneten zusammenwirkende Zahnfläche vergrößert wird.
  • Neben dem Inkrementalgeber betrifft die Erfindung ferner ein elektrisches Gerät, insbesondere ein Heiz-, Kühl-, Wasch- oder Reinigungsgerät, umfassend einen Inkrementalgeber der beschriebenen Art.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der Zeichnung. Dabei zeigen:
  • 1 eine Explosionsansicht der zentralen im Gehäuseinneren angeordneten Teile des erfindungsgemäßen Inkrementalgebers,
  • 2 eine Perspektivansicht der montierten Teile aus 1,
  • 3 eine Explosionsansicht des montierten Inkrementalgebers aus 2 mit weiteren Anbauteilen,
  • 4 eine Aufsicht mit weggelassenem Deckel auf dem Inkrementalgeber mit ausgerücktem Drehknopf, und
  • 5 eine Aufsicht gemäß 4 mit eingerücktem Drehknopf.
  • 1 zeigt als Prinzipdarstellung eine Explosionsansicht eines erfindungsgemäßen Inkrementalgebers 1, bestehend aus einem unteren Gehäuseteil 2, das über ein (siehe 3) oberes Gehäuseteil 3 vollkommen geschlossen werden kann. Im Gehäuseunterteil (oder entsprechend dem Oberteil) ist eine erste Aufnahme 4 vorgesehen, in der ein Netzschalter 5 aufgenommen werden kann. Die Halterung erfolgt über vier Rastklipse 6, die den Netzschalter 5 übergreifen. Über den Netzschalter 5, der mit einer nicht näher gezeigten Stromversorgung sowie sämtlichen anderen relevanten Betriebskomponenten eines elektrischen Haushaltsgeräts oder dergleichen koppelbar ist, erfolgt das zentrale Ein- und Ausschalten des Geräts.
  • In einem zweiten Abteil 7 wird ein lagefestes Teil 8 sowie ein gegenüber dem Teil 8 bewegliches Teil 9 montiert, die beide Teile einer Arretiereinrichtung 10 sind, worauf nachfolgend noch eingegangen wird. Am vorderen Aufnahmeansatz 11 des beweglichen Teils 9, das oberhalb des lagefesten Teils 8, an entsprechender Längsführung geführt, verschiebbar ist, wird über ein nicht näher gezeigtes Drehlager eine Welle 12 drehbar aufgenommen, auf die eine Distanzhülse 13 aufgesetzt wird, über die eine Scheibe 14, die der Inkrementalsignalgabe dient, gegengelagert wird, welche Scheibe 14 über eine entsprechende Klemmscheibe 15 arretiert wird.
  • 2 zeigt die in 1 gezeigten Elemente in der Montagestellung. Ersichtlich ist der Netzschalter 5 im entsprechenden Abteil 4 aufgenommen und über die Rastklipse 6 lagestabil gehaltert. Nachfolgend ist das lagefeste Teil 8 dargestellt, an dessen Oberseite eine Kulissenführung 16 ausgebildet ist, in der eine nicht näher gezeigte Führungskugel oder dergleichen läuft, über die in bekannter Weise das bewegliche Teil 9 in zwei Stellungen arretiert werden kann. Das bewegliche Teil 9 ist in 2 in der ausgerückten Stellung gezeigt, in der es vom Netzschalter 5 beabstandet ist. An das bewegliche Teil 9 schließt sich die Distanzhülse 11 sowie die Scheibe 14 an, beide sitzen auf der Welle 12.
  • In 3 ist ferner ein Sensorträger 17 in Form einer Platine, an deren einen Seite die Abtastmittel in Form zweier optischer Sensoren 18 angeordnet sind, dargestellt. Diese Platine wird in eine entsprechende Aufnahme 19 eingesetzt und über entsprechende Halteklipse 20, die in den Platinenoberrand übergreifen, arretiert. In dieser Position liegen die Abtastsensoren 18 unmittelbar benachbart zur Rückseite der ausgerückten Scheibe 14.
  • Aufgrund der unmittelbaren Benachbarung der Scheibe 14 zu den lagefesten Abtastsensoren 18, die ein optisches Abtastsignal, beispielsweise ein IR-Licht aussenden das Reflexionslicht verarbeiten, ist die Erfassung einer Drehbewegung, eingeleitet über den auf die Welle 12 aufsteckbaren Drehknopf 21, möglich. Wird dieser gedreht, so bewegt sich die Scheibe 14 relativ zu den Abtastsensoren 18. Die Scheibe 14 ist, siehe 1, randseitig gezahnt, so dass sich eine Verzahnung 22 ausbildet, wobei die freien Enden 23 der Verzahnung nach hinten im Wesentlichen parallel zur Welle 12 umgebogen sind. Nachdem zwischen jedem Zahn eine Freimachung liegt, die, wenn sie vor einem Abtastsensor 18 gedreht ist, nicht reflektiert, wird jedes Mal dann, wenn ein Zahn an einem Abtastsensor vorbeigedreht wird, ein Reflexionssignal erfasst und mithin ein Inkrementalsignal erzeugt und ausgegeben.
  • Um beim Drehen dem Bediener ein haptisch erfassbares Gefühl zu geben, wenn eine Inkrementaldrehung erfolgt ist, ist, siehe 1, ein Permanentmagnet 24 vorgesehen, der in einer entsprechenden Aufnahme am Gehäuseunterteil 2 angeordnet ist. Dieser Permanentmagnet 24 liegt in der ausgerückten Stellung der Scheibe 14, die in 2 gezeigt ist, unmittelbar unterhalb der nach hinten gebogenen Enden 23 der Scheibe 14. Jedes Mal, wenn ein Zahn unmittelbar über den Permanentmagneten 24 liegt, bildet die zwischen den beiden wirkende Magnet kraft einen haptisch erfassbaren Widerstand, der beim Weiterdrehen überwunden werden muss. Auf diese Weise kann ein haptisch erfassbares rasterweises Drehen realisiert werden.
  • 4 zeigt in Form einer Prinzipdarstellung einen Schnitt durch die relevanten Teile des erfindungsgemäßen Inkrementalgebers 1. Dieser ist in der ausgerückten Stellung gezeigt, das heißt der Drehknopf 21 befindet sich in einer Position, in der er bedient und Inkrementalsignale erfasst werden können. Ersichtlich liegt die metallene Scheibe 14 unmittelbar benachbart zum Sensorträger 17 beziehungsweise den Abtastsensoren 18. Gezeigt ist auch die unmittelbare Nähe des Permanentmagneten 24 zur Scheibe 14. Das bewegliche Teil 9 ist weit vom feststehenden Teil 8 heruntergezogen. Ein Taster 25 des Netzschalters 5 liegt oberhalb des lagefesten Teils 8 und mithin im Bewegungsweg des beweglichen Teils 9. Wird nun, wie durch den Pfeil P dargestellt ist, auf den Drehknopf gedrückt, so führt dies dazu, dass die gesamte Mimik bestehend aus Drehknopf 21, Scheibe 14, Distanzhülse 13, Welle 12 und beweglichem Teil 9 in das Gehäuseinnere geschoben wird. Das bewegliche Teil 9 wird über das feststehende Teil 8 geschoben. Bei hinreichender Einschiebebewegung greift es am Taster 25 des Schalters 5 an und drückt diesen in Bewegungsrichtung zum Netzschalter 5 hin. Hierdurch wird dieser bei Erreichen der in 5 gezeigten Endstellung geschalten, ein mit ihm gekoppelter Stromkreis wird geöffnet, das zugeordnete Gerät kann ausgeschalten werden. Die Arretierung dieser Position erfolgt über die Arretiereinrichtung 10.
  • Soll das Gerät eingeschalten werden und zur Abnahme von Inkrementalbewegungen und Ausgabe von Inkrementalsignalen der Drehknopf 21 ausgerückt werden, ist kurz auf den Drehknopf 21 zu drücken, so dass die Arretiereinrichtung 10 gelöst wird. Aufgrund einer nicht näher gezeigten Federkopplung des beweglichen Teils mit dem lagefesten Teil 8 entspannt sich die beim Einschieben komprimierte Feder und schiebt die bewegliche Mimik in die in 4 gezeigte Stellung. Auch der Taster 25 ist über eine nicht näher gezeigte im Rahmen der Einschiebebewegung gespannte Feder bezüglich des Netzschalters 25 bewegbar gelagert und wird über die sich entspannende Feder ebenfalls in die in 4 gezeigte Endstellung gebracht.
  • Aus dem beschriebenen Bewegungsablauf gemäß den 4 und 5 wird auch ersichtlich, dass die Gefahr von Fehlbedienungen während der Einschiebe- oder Ausrückbewegung und damit die Gefahr der Erfassung von fehlerhaften, ungewollt gegebenen Signalen ausgeschlossen ist. Denn eine sehr geringe Entfernung der Scheibe 14 von den Abtastsensoren 18 führt dazu, dass die Sensoren kein Reflexionssignal mehr erfassen können, nachdem die reflektierenden Flächen der Zähne zu weit entfernt sind. Wird der Drehknopf nun gedreht, erfolgt keine Signalerfassung beziehungsweise -gabe. Über die erfindungsgemäße Bewegungskopplung des Drehknopfs 21 mit dem Netzschalter 5 über die zwischengeschaltete Drehbewegungs- und Arretiermimik ist eine mehrfache Funktionalität des Inkrementalgebers realisiert, dieser dient also nicht nur zum Erfassen von Inkrementalsignalen, sondern hat auch die zentrale Netzein- und ausfunktion.

Claims (11)

  1. Inkrementalgeber für ein elektrisches Gerät, insbesondere ein Heiz-, Kühl-, Wasch- oder Reinigungsgerät, umfassend eine über einen Drehknopf (21) drehbare Scheibe (14), deren Drehbewegung über ein Abtastmittel (18) zur Erzeugung von Inkrementalsignalen abtastbar ist, wobei der Drehknopf (21) in Richtung seiner Drehachse von einer ausgerückten in eine versenkte Stellung, in der er über eine Arretiereinrichtung (8, 9, 16) arretierbar ist, bewegbar ist, und ein mit einer Netzversorgung koppelbarer, zwischen einer Ein- und einer Ausstellung schaltbarer und mit dem Drehknopf (21) bewegungsgekoppelter Netzschalter (5) vorgesehen ist, der beim Bewegen des Drehknopfs (21) in die oder bei Erreichen der ausgerückten oder versenkten Stellung automatisch in die Ein- bzw. Aus-Stellung schaltbar ist, und wobei ein Gehäuse (2, 3) vorgesehen ist, in dem ein zum Drehknopf (21) hin offenen Raum vorgesehen ist, in dem in der versenkten Stellung des Drehknopfes (21) sowohl der Drehknopf (21) als auch die Scheibe (14) bewegbar sind, wobei in dieser versenkten Stellung die Scheibe (14) außerhalb des Wirkungsbereiches des Abtastmittels (18) angeordnet ist.
  2. Inkrementalgeber nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiereinrichtung (8, 9, 16) ein lagefestes (8) und ein gegenüber diesem bei einer Drehknopfbetätigung federbelastet bewegbares und in der jeweiligen Stellung arretierbares Teil (9) aufweist, über das der Netzschalter (5) betätigbar ist.
  3. Inkrementalgeber nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass am bewegbaren Teil (9) eine drehbar gelagerte Welle (12) vorgesehen ist, auf der die Scheibe (14) und der Drehknopf (21) drehfest angeordnet sind.
  4. Inkrementalgeber nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäuse (2, 3) der Netzschalter (5) und das lagefeste Teil (8) gehaltert sind.
  5. Inkrementalgeber nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (14) eine radseitige Verzahnung (22) aufweist, die über das Abtastmittel (18) abgetastet wird.
  6. Inkrementalgeber nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Abtastmittel (18) eine Verzahnung (22) optisch abtastet.
  7. Inkrementalgeber nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Abtastmittel (18) in Form eines oder zweier Infrarot-Reflexionssensoren ausgebildet ist.
  8. Inkrementalgeber nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine mit der Scheibe (14) oder der Welle (12) zusammenwirkende Einrichtung (24) vorgesehen ist, durch deren Wirkung bei einer Drehung der Scheibe (14) oder Welle (12) ein haptisch spürbarer, eine Verdrehung um ein Inkrement anzeigender Widerstand erzeugt wird.
  9. Inkrementalgeber nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung wenigstens einen Magneten (24) umfasst, der mit der Verzahnung (22) der metallenen Scheibe (14) zusammenwirkt.
  10. Inkrementalgeber nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden (23) der Verzahnung (22) im Wesentlichen parallel zur Drehachse gebogen sind.
  11. Elektrisches Gerät, insbesondere Heiz-, Kühl-, Wasch- oder Reinigungsgerät, umfassend einen Inkrementalgeber (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
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