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DE102004047606A1 - Bohr- und/oder Meisselhammer - Google Patents

Bohr- und/oder Meisselhammer Download PDF

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Josef Fünfer
Dirk Schinkitz
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Hilti AG
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Abstract

Ein Meißelhammer (1) weist einen in einem ersten Gehäuse (11) angeordneten Motor (3), ein in einem zweiten Gehäuse (12) angeordnetes Getriebe (4) und ein Schlagwerk (5) auf, das ein drittes Gehäuse (21) umfasst. Zumindest eines der Gehäuse (11, 12, 21) ist aus einem Strangprofil gefertigt.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft einen Bohr- und/oder Meisselhammer, der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art.
  • Der Motor und das Getriebe sind beispielsweise zum Schutz vor äusseren Einflüssen jeweils in einem Gehäuse innerhalb eines Gerätegehäuses eines gattungsgemässen Bohr- und/oder Meisselhammer angeordnet. Zur Führung zumindest eines Teils der Komponenten eines Schlagwerks umfasst auch dieses ein weiteres Gehäuse, wobei dieses üblicherweise zweiteilig ausgebildet ist und ein inneres Gehäuse beziehungsweise Führungsrohr sowie ein dieses umgebendes Flanschrohr aufweist. Durch die zweiteilige Ausgestaltung weist das Gehäuse des Schlagwerks einen grossen Montageaufwand und ein hohes Gewicht auf.
  • Aus der DE 42 41 000 A1 ist ein Bohr- und/oder Schlaghammer bekannt, bei dem das Schlagwerk in einem einzelnen Hammerrohr aufgenommen und geführt ist. Das Hammerrohr ist aus einem glatten Rohrstück gefertigt, welches durch Rundhämmern und Kneten in die gewünschte Form gebracht wurde. Nachteilig an der bekannten Lösung ist, dass die Herstellung eines solchen Präzisonsstahlrohrs sehr kostenaufwändig ist und das dieses ein hohes Gewicht aufweist.
  • Aus der US 5,445,232 A ist ein hydraulischer Brechhammer für hydraulisch betriebene Aushubmaschinen und Bagger bekannt, der ein einteiliges Maschinengehäuse aus Gussmetall aufweist. Das Maschinengehäuse umfasst ein Gehäuse beziehungsweise Führungsrohr für das Schlagwerk, einen Gehäuseträger und versteifende Zwischenwände. Nachteilig an der bekannten Lösung ist, dass das Maschinengehäuse ein sehr hohes Gewicht aufweist und somit insbesondere für einen handgeführten Bohr- und/oder Meisselhammer ungeeignet ist.
  • Darstellung der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung ist es, Gehäuse für einzelne Komponenten eines insbesondere handgeführten Bohr- und/oder Meisselhammers zu schaffen, die wesentlich günstiger und flexibel zu fertigen sind sowie ein geringes Gewicht aufweisen.
  • Die Aufgabe ist durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen dargelegt.
  • Gemäss der Erfindung ist zumindest eines der Gehäuse aus einem Strangprofil gefertigt.
  • Entsprechend der Funktion des Gehäuses, z. B. als Schutz des Motors oder des Getriebes beziehungsweise zur Führung von einzelnen Komponenten des Schlagwerks, sowie entsprechend der Abmessungen der einzelnen Teile des Bohr- und/oder Meisselhammers wird der Querschnitt des Strangprofils ausgebildet und in einer vorbestimmten Länge als Halbfabrikat hergestellt. Unterschiedliche Gehäusekonzepte können durch unterschiedlich abgelängte Strangprofilabschnitte realisiert werden. Es fallen wesentlich geringere Fertigungs- und Werkzeugkosten als bei den bekannten Lösungen an. Zudem weisen die abgelängten Strangprofilabschnitte bei einer konstanten Wandstärke einen ununterbrochenen Faserverlauf auf, was eine hohe Gebrauchsdauer und Zuverlässigkeit des Gehäuses gewährleistet. Zudem sind die aus einem Strangprofil gefertigten Gehäuse recyclingfreundlich, da eine Werkstofftrennung bei der Entsorgung der Gehäuse entfällt.
  • Vorzugsweise ist das Strangprofil aus einer Aluminiumlegierung gefertigt. Gehäuse aus diesen Strangprofilen weisen im Verhältnis zu deren Abmessungen ein geringes Gewicht auf. Beispielsweise ist das Strangprofil aus einer Aluminiumlegierung nach DIN EN 1706 oder DIN EN 755 Teil 1-9 gefertigt.
  • In einer alternativen Ausführungsform ist das Strangprofil aus einer Magnesiumlegierung gefertigt. Gehäuse aus diesen Strangprofilen weisen im Verhältnis zu deren Abmessungen ebenfalls ein geringes Gewicht auf. Beispielsweise ist das Strangprofil aus einer Magnesiumlegierung nach ASTM B107/B107M oder DIN 977-1, -2, -3 gefertigt.
  • Sind mehrere, innerhalb des Gerätegehäuses des Bohr- und/oder Meisselhammers angeordnete Gehäuse aus einem Strangprofil gefertigt, so werden vorteilhaft alle Gehäuse aus Strangprofilen gefertigt, die aus dem gleichen Material gefertigt sind, wodurch die Gehäuse einfach stoffschlüssig miteinander verbindbar sind. Bei einem Meisselhammer können alle Gehäuse zu einer Gehäusegruppe zusammengefasst werden, die eine einfache Montage ermöglicht und ein geringes Gewicht aufweist. Bei einem Bohrhammer wird das dritte Gehäuse zu dem ersten und/oder zweiten Gehäuse drehbar gelagert.
  • Vorzugsweise sind das erste Gehäuse für den Motor und das zweite Gehäuse für das Getriebe als eine Gehäuseeinheit ausgebildet. Dieser Gehäuseblock ist aus einem einzelnen, einen entsprechend ausgebildeten Querschnitt aufweisenden Strangprofil gefertigt. Mit der Zusammenlegung des ersten und des zweiten Gehäuses lassen sich einzelne Wandabschnitte einsparen und somit das Gewicht dieser Gehäuse im Gesamten weiter reduzieren. Durch die Verwendung eines einzelnen Strangprofils ist eine ausreichende Steifigkeit der Gehäuseeinheit beziehungsweise des Gehäuseblocks gewährleistet.
  • Bevorzugt ist an dem ersten Gehäuse für den Motor und/oder an dem zweiten Gehäuse für das Getriebe zumindest ein Deckelteil vorgesehen ist, der den innerhalb des Gehäuses angeordneten Motor und/oder das Getriebe in einfacher Weise vor äusseren Einflüssen schützt. Vorteilhaft werden an beiden Enden des beziehungsweise der Gehäuse Deckelteile vorgesehen. Zur Kühlung des Motors und/oder des Getriebes werden die erforderlichen Öffnungen zur Zu- und Ableitung von Kühlluft zum Motor und Getriebe vorteilhaft an dem zumindest einen Deckelteil vorgesehen, womit eine Bearbeitung der Strangprofilabschnitte für die Gehäuse entfällt und die Fertigungskosten tief gehalten werden können. An dem Strangprofil sind weiter vorteilhaft Aufnahmen für Befestigungsmittel, wie beispielsweise Schrauben, vorgesehen, die eine einfache Festlegung des zumindest einen, als Abdeckung dienenden Deckelteils ermöglichen. Der zumindest eine Deckelteil ist beispielsweise aus einem Leichtmetall oder einem geeigneten Kunststoff gefertigt.
  • Vorzugsweise ist das dritte Gehäuse für das Schlagwerk als Führungsrohr ausgebildet, in dem zumindest ein Döpper und/oder ein Erregerkolben des Schlagwerks versetzbar angeordnet sind. Unterschiedliche Schlagwerkstypen werden beispielsweise durch unterschiedlich abgelängte Strangprofile realisiert. Mit dem Strangprofil sind weniger Einzelteile für das Gehäuse des Schlagwerks erforderlich, was nicht nur das Gesamtgewicht massgeblich vorteilhaft beeinflusst, sondern auch den Montageaufwand reduziert.
  • Bevorzugt weist das Führungsrohr für das Schlagwerk in Längsrichtung verlaufende Kanäle auf, so dass auf die Anordnung eines zusätzlichen Umhüllungsrohr, wie ein Flanschrohr verzichtet werden kann. Durch die Kanäle wird Kühlluft oder Abluft vom Motor und/oder Getriebe zur Abfuhr der im Betrieb des Bohr- und/oder Meisselhammers entstehenden Wärme geführt, was eine einfache Kühlung der Laufflächen im Führungsrohr ermöglicht.
  • Weiter vorteilhaft weist das Führungsrohr nach aussen gerichtete Rippen auf, was die Wärmeabfuhr durch Nutzung der dem Bohr- und/oder Meisselhammer zugeführten Kühlluft oder der Nutzung der Abluft vom Motor und/oder Getriebe zusätzlich unterstützt. Beide Massnahmen stellen einzeln aber insbesondere gemeinsam sicher, dass das aus einem Strangprofil gefertigte Führungsrohr für das Schlagwerk nur einem geringen Wärmeverzug ausgesetzt ist und somit eine ausreichend lange Gebrauchsdauer aufweist.
  • Vorzugsweise sind die Laufflächen des Führungsrohrs beschichtet, so dass selbstschmierende Laufflächen für die, in dem Führungsrohr angeordneten Komponenten des Schlagwerks vorhanden sind. Die Laufflächen werden beispielsweise in einem Vakuumbeschichtungs-Verfahren durch Bedampfen (CVD= chemical vapor deposition) oder durch Bestäuben (PVD= plasma vapor deposition) beschichtet. Eine weitere Möglichkeit stellt die Beschichtung der Laufflächen mittels Oxidieren dar. Beispielsweise kann die Beschichtung der Laufflächen eines Führungsrohrs, das aus einer Aluminiumlegierung gefertigt ist, durch Hartanodisieren erfolgen. Neben den beispielhaft, jedoch nicht abschliessend angeführten Beschichtungsarten beziehungsweise -verfahren können auch Hülsen zur Verbesserung der Gleiteigenschaften der Laufflächen in dem Führungsrohr vorgesehen sein.
  • Aus der nachfolgenden Detailbeschreibung und der Gesamtheit der Patentansprüche ergeben sich weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Merkmalskombinationen der Erfindung.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen Teil-Längsschnitt durch einen erfindungsgemässen Meisselhammer; und
  • 2 einen Querschnitt entlang der Linie II-II in 1.
  • Grundsätzlich sind in den Figuren gleiche Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung
  • Der in den 1 und 2 dargestellte Meisselhammer 1 umfasst ein Gerätegehäuse 2, einen in einem ersten Gehäuse 11 angeordneten Motor 3, ein in einem zweiten Gehäuse 12 angeordneten Getriebe 4 und einem, ein drittes Gehäuse 21 umfassendes Schlagwerk 5. Alle Gehäuse 11, 12 und 21 sind aus Strangprofilen gefertigt, die aus einer Aluminiumlegierung gefertigt sind.
  • Das erste Gehäuse 11 und das zweite Gehäuse sind als eine Gehäuseeinheit 13 ausgebildet, wobei die Gehäuseeinheit 13 aus einem Strangprofilabschnitt gebildet wird. An dem ersten Gehäuse 11 und an dem zweiten Gehäuse 12 beziehungsweise an der Gehäuseeinheit 13 sind zwei Deckelteile 14, 15 als Abschluss der Stirnseiten des Strangprofils festgelegt.
  • Das dritte Gehäuse 21 ist als Führungsrohr 22 ausgebildet, in dem ein Döpper 6 und ein Erregerkolben 7 des Schlagwerks 5 versetzbar angeordnet ist. Das Führungsrohr 22 weist in Längsrichtung L verlaufende Kanäle 23 und nach aussen gerichtete Rippen 24 auf. Zur Verbesserung der Gleiteigenschaften und zur Erhöhung der Festigkeit sind die Laufflächen 25 des Führungsrohrs 22 in einem Vakuumbeschichtungs-Verfahren beschichtet.
  • Das dritte Gehäuse 21 für das Schlagwerk 5 ist mit dem zweiten Gehäuse 12 für das Getriebe 4 beziehungsweise mit der Gehäuseeinheit 13 beispielsweise mittels einer Schutzgas-Schweissung fest verbunden. Zuvor wurde in einer Wandung des zweiten Gehäuses 12 beziehungsweise der Gehäuseeinheit 13 eine Bohrung 16 vorgesehen, die das zweite Gehäuse 12 zum dritten Gehäuse 21 hin öffnet und eine Verbindung des in dem Führungsrohr 22 angeordneten Erregerkolbens 7 mit dem Getriebe 4 über eine Pleuelstange 8 ermöglicht. Somit bilden alle Gehäuse 11, 12 und 21 eine Gehäusegruppe die ein geringes Gewicht aufweist und eine einfache Montage des Meisselhammers 1 erlaubt.

Claims (8)

  1. Bohr- und/oder Meisselhammer mit einem in einem ersten Gehäuse (11) angeordneten Motor (3), einem in einem zweiten Gehäuse (12) angeordneten Getriebe (4) und einem ein drittes Gehäuse (21) umfassenden Schlagwerk (5), dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Gehäuse (11, 12, 21) aus einem Strangprofil gefertigt ist.
  2. Bohr- und/oder Meisselhammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Strangprofil aus einer Aluminiumlegierung gefertigt ist.
  3. Bohr- und/oder Meisselhammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Strangprofil aus einer Magnesiumlegierung gefertigt ist.
  4. Bohr- und/oder Meisselhammer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Gehäuse (11) für den Motor (3) und das zweite Gehäuse (12) für das Getriebe (4) als eine Gehäuseeinheit (13) ausgebildet sind.
  5. Bohr- und/oder Meisselhammer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an dem ersten Gehäuse (11) für den Motor (3) und/oder an dem zweiten Gehäuse (12) für das Getriebe (4) zumindest ein Deckelteil (14, 15) vorgesehen ist.
  6. Bohr- und/oder Meisselhammer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Gehäuse (21) für das Schlagwerk (5) als Führungsrohr (22) ausgebildet ist, in dem zumindest ein Döpper (6) und/oder ein Erregerkolben (7) des Schlagwerks (5) versetzbar angeordnet sind.
  7. Bohr- und/oder Meisselhammer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsrohr (22) für das Schlagwerk (5) in Längsrichtung (L) verlaufende Kanäle (23) und optional nach aussen gerichtete Rippen (24) aufweist.
  8. Bohr- und/oder Meisselhammer nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufflächen (25) des Führungsrohrs (22) beschichtet sind.
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