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DE102004047279A1 - Brennkraftbetriebenes Setzgerät - Google Patents

Brennkraftbetriebenes Setzgerät Download PDF

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DE102004047279A1
DE102004047279A1 DE102004047279A DE102004047279A DE102004047279A1 DE 102004047279 A1 DE102004047279 A1 DE 102004047279A1 DE 102004047279 A DE102004047279 A DE 102004047279A DE 102004047279 A DE102004047279 A DE 102004047279A DE 102004047279 A1 DE102004047279 A1 DE 102004047279A1
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DE
Germany
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combustion chamber
inlet
outlet valve
setting tool
channel
Prior art date
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Withdrawn
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DE102004047279A
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English (en)
Inventor
Peter Hertlein
Iwan Wolf
Mario Zahner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hilti AG
Original Assignee
Hilti AG
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Publication date
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    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25CHAND-HELD NAILING OR STAPLING TOOLS; MANUALLY OPERATED PORTABLE STAPLING TOOLS
    • B25C1/00Hand-held nailing tools; Nail feeding devices
    • B25C1/08Hand-held nailing tools; Nail feeding devices operated by combustion pressure

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Portable Nailing Machines And Staplers (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein brennkraftbetriebenes Setzgerät (10) zum Eintreiben von Befestigungselementen, wie Nägeln, Bolzen oder Stiften, in einen Untergrund, mit einer Brennkammer (13) für ein Luft-Brennstoffgemisch, die über eine Ein- und Auslassventilanordnung (20) und eine Geräteöffnung mit der Umgebung verbindbar ist. Eine Verbesserung der Geräteleistung kann erzielt werden, indem die Ein- und Auslassventilanordnung (20) einen Eingang und einen Ausgang aufweist, die getrennt voneinander sind, wobei der Eingang mit einer ersten Geräteöffnung (33) und der Ausgang mit einer räumlich von der ersten getrennten zweiten Geräteöffnung (34) verbunden ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein brennkraftbetriebenes Setzgerät der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art.
  • Derartige Setzgeräte weisen eine Brennkammer auf, in der eine Portion Brennstoff, wie z. B. ein Brenngas, mit Umgebungsluft, verbrennbar ist. Vor jedem Setzvorgang muss deshalb Frischluft in die Brennkammer eingebracht werden und nach jedem Setzvorgang muss das bei der Verbrennung entstandene Abgas wieder aus der Brennkammer hinaus bewegt werden.
  • Bei einem gattungsgemässen brennkraftbetriebenen Setzgerät Hilti GX 100 der Anmelderin ist es bekannt, einen Setzkolben in einer Kolbenführung zu führen, an die sich in Eintreibrichtung eine Bolzenführung anschliesst. An dem der Bolzenführung gegenüberliegenden Ende der Kolbenführung schliesst sich eine Brennkammer an, die eine koaxial zur Brennkammer verschiebliche Brennkammerrückwand aufweist. Beim Anpressen des Setzgerätes an einen Untergrund wird die Brennkammerrückwand von der Kolbenführung weg bis an das, der Kolbenführung abgewandte Ende der Brennkammer verschoben und werden Rückstellfedern gespannt, wobei die Brennkammer aufgespannt wird. Gleichzeitig mit dem Aufspannen der Brennkammer wird über ein Ein-/Auslassventil Frischluft in diese hineinbewegt. Nach erfolgter Setzung und beim Abheben des Setzgerätes vom Untergrund wird die Brennkammerrückwand über die Kraft der Rückstellfedern wieder in ihre Ausgangsstellung zurückbewegt. Bei diesem Kollabieren der Brennkammer werden die Abgase über das Ein-/Auslassventil ausgestossen. Von Vorteil bei diesem Setzgerät ist, dass kein Akkumulator bzw. keine Batterie benötigt wird, da das Spülen der Brennkammer auf mechanischem Wege erfolgt.
  • Das Abgas des Setzgerätes kann dabei in dasselbe Volumen ausgestossen werden, aus dem die Frischluft angesaugt wird. Dieses kann zu einer schlechteren Energieausbeute führen, da das Abgas wieder mit angesaugt werden könnte.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt daher darin, ein Setzgerät der vorgenannten Art zu entwickeln, das die vorgenannten Nachteile vermeidet.
  • Die erfindungsgemässe Aufgabe wird durch ein Setzgerät mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Demnach weist die Ein- und Auslassventilanordnung einen Eingang und einen Ausgang auf, die getrennt voneinander sind, wobei der Eingang mit einer ersten Geräteöffnung und der Ausgang mit einer räumlich von der ersten Geräteöffnung getrennten zweiten Geräteöffnung verbindbar ist. Durch diese Massnahme kann es erreicht werden, dass beim Einsatz einer Ein- und Auslassventilanordnung die Luft für die Verbrennung aus einem anderen Umgebungsluftvolumen bezogen wird, als das Umgebungsluftvolumen, in das die Abgase ausgestossen werden.
  • Günstig ist es ferner, wenn die Brennkammer in einer ersten Stellung oder Arbeitsphase der Ein- und Auslassventilanordnung über den Eingang mit der ersten Geräteöffnung und somit mit einem ersten Umgebungsluftvolumen in Verbindung steht, die Brennkammer in einer zweiten Stellung oder Arbeitsphase der Ein- und Auslassventilanordnung geschlossen ist und die Brennkammer in einer dritten Stellung oder Arbeitsphase der Ein- und Auslassventilanordnung über den Ausgang mit der zweiten Geräteöffnung und somit mit einem zweiten Umgebungsluftvolumen in Verbindung steht. Durch die Trennung der Arbeitsphasen bzw. Stellungen der Ein- und Auslassventilanordnung wird auch eine saubere Trennung der zuströmenden Luft von den ausströmenden Abgasen erreicht. Die Ein- und Auslassventilanordnung ist dazu vorteilhaft als Wechselventil ausgebildet.
  • Von Vorteil ist es ausserdem, wenn am Eingang und am Ausgang der Ein- und Auslassventilanordnung Verschlussmittel angeordnet sind und eine der Brennkammer zugewandte Brennkammeröffnung der Ein- und Auslassventilanordnung über einen Verschlusskörper verschliessbar ist, der über eine Anpresseinrichtung steuerbar ist. Durch diese Massnahme kann auf technisch einfache Weise eine Verknüpfung der Arbeitsphasen der Ein- und Auslassventilanordnung mit dem Setzvorgang hergestellt werden.
  • Durch die Verbindung des Eingangs mit der ersten Geräteöffnung über einen ersten Kanal, kann die Trennung der zuströmenden Luft von den aus dem Gerät ausgeleiteten Abgasen verbessert werden.
  • Mittels der Verbindung des Ausgangs mit der zweiten Geräteöffnung über einen zweiten Kanal wird die Trennung der zuströmenden Luft von den aus dem Gerät ausgeleiteten Abgasen weiter verbessert und ferner verhindert, dass sich Abgas im Gehäuse des Setzgerätes ansammeln kann und dann undefiniert aus dem Gehäuse austritt.
  • Günstig ist es ferner, wenn der erste und/oder der zweite Kanal wenigstens einen elastischen Abschnitt aufweisen. Durch diese Massnahme kann auch bei verschieblich gelagerter Brennkammerhülse und/oder Brennkammerrückwand immer eine dichte Verbindung zwischen dem Eingang und/oder Ausgang der Ein- und Auslassventilanordnung und den Geräteöffnungen gewährleistet werden. Der oder die elastischen Abschnitte können dabei z. B. als Faltenbalge ausgebildet sein.
  • Von Vorteil ist es weiterhin, wenn der zweite Kanal zumindest bereichsweise am Auspuff des Setzgerätes vorbeigeführt ist. Hierdurch kann der „Jet-Effekt" ("Jet Effekt" wie bei einer Injektorpumpe) durch den Sog des Auspuffs genutzt werden, um das Ausströmen der Abgase im zweiten Kanal zu verbessern.
  • Weitere Vorteile und Massnahmen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt.
  • Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemässes Setzgerät in angepresster Stellung im Längsschnitt,
  • 2 ein Detail des Setzgerätes aus 1 während eines Anpressvorgangs an den Untergrund in einer Schnittansicht,
  • 3 das Detail des Setzgerätes aus 2 während eines Setzvorganges,
  • 4 das Detail des Setzgerätes aus 2 beim Abheben des Setzgerätes vom Untergrund.
  • In den 1 bis 4 ist ein erfindungsgemässes brennkraftbetriebenes Setzgerät 10 wiedergegeben, das mit einem verdampfbaren flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betreibbar ist, der z. B. in einem nicht zeichnerisch dargestellten Brennstoffreservoir bevorratet ist.
  • Das Setzgerät 10 weist ein Gehäuse 11 auf, in dem ein Setzwerk angeordnet ist, mittels dessen ein Befestigungselement, wie ein Nagel, Bolzen oder dgl., in einen Untergrund U eintreibbar ist, wenn das Setzgerät 10 an den Untergrund U angepresst und über einen am Handgriff 36 des Setzgerätes 10 befindlichen Auslöseschalter 35 ausgelöst wird. Über den Auslöseschalter 35 ist dabei eine hier nicht zeichnerisch dargestellte Zündeinrichtung aktivierbar, über die ein in der Brennkammer 13 enthaltenes Luft-Brennstoffgemisch zündbar ist.
  • Zum Setzwerk gehören u. a. eine in einer Brennkammerhülse 12 aufspannbare Brennkammer 13, eine Kolbenführung 17, in der ein Setzkolben 16 verschieblich gelagert ist und eine Bolzenführung 18 zur Führung eines Befestigungselementes, welches bei einem Setzvorgang über das sich nach vorne bewegende setzrichtungsseitige Ende des Setzkolbens 16 in einen Untergrund eingetrieben wird. Die Brennkammerhülse 12, die Kolbenführung 17 und die Bolzenführung 18 sind dabei vorzugsweise koaxial zueinander angeordnet. An dem, der Bolzenführung 18 zugewandten Ende der Kolbenführung 17 liegen Auspufföffnungen 19, über die ein Teil der Abgase aus der Kolbenführung 17 ausströmen können, wenn der Setzkolben 16 sich in seiner der Brennkammer 13 abgewandten Endstellung befindet.
  • In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Brennkammerhülse 12 gegenüber der Kolbenführung 17 verschieblich gelagert und wird über wenigstens ein, in den Zeichnungen nicht sichtbares, Federelement in Richtung auf die Bolzenführung 18 bzw. auf die kollabierte Stellung der Brennkammer 13 elastisch beaufschlagt. Eine Anpresseinrichtung 30 greift an einem Ende an der Brennkammerhülse 12 an, während sein gegenüberliegendes Ende aus dem Gehäuse 11 herausragt und in seiner hier nicht zeichnerisch wiedergegebenen Ruhe- bzw. Ausgangsstellung des Setzgerätes 10 die Bolzenführung 18 überragt. Die Brennkammerhülse 12 weist an ihrem der Kolbenführung 17 abgewandten Ende eine Brennkammerrückwand 14 auf. Die Brennkammerhülse 12 kann fest mit der Brennkammerwand 14 verbunden sein oder aber die Brennkammerrückwand kann mediendicht verschieblich in der Brennkammerhülse 12 geführt sein. Die Brennkammerrückwand 14 ist ferner mediendicht verschieblich an wenigstens einem Führungsmittel 39, während die Brennkammerhülse 12 mediendicht an dem hinteren Ende der Kolbenführung 17 geführt ist.
  • Das Einbringen von Luft in die Brennkammer 13 sowie das Ausbringen von Abgasen aus der Brennkammer 13 erfolgt über eine Öffnung 15 in der Brennkammerrückwand 14. Eine insgesamt mit 20 bezeichnete Ein- und Auslassventilanordnung welche ausserhalb der Brennkammer 13 im Bereich der Brennkammerrückwand 14 angeordnet ist, steuert dabei das Zuströmen von Luft bzw. das Abströmen von Abgasen. Ein Eingang 21 der Ein- und Auslassventilanordnung 20 steht über einen ersten Kanal 31 bzw. eine erste Leitung in Verbindung mit einer ersten Geräteöffnung 33 des Setzgerätes 10, die in einem der Bolzenführung 18 abgewandten Teil des Gehäuses 11 angeordnet ist. Der Kanal 31 weist dabei einen elastischen Abschnitt 37 auf, der als Faltenbalg ausgebildet ist. An dem Eingang 21, der z. B. als Einlass-Rückschlagventil ausgebildet ist, ist ein als Rückschlagklappe ausgebildetes Verschlussmittel 24 angeordnet, das ein Einströmen von Luft in die Ein- und Auslassventilanordnung 20 erlaubt, ein Ausströmen von Abgas aus der Ein- und Auslassventilanordnung 20 heraus in den Kanal 31 aber verhindert.
  • Ein Ausgang 22 der Ein- und Auslassventilanordnung 20 steht über einen Ausgangskanal 29 und einen mit diesem verbundenen zweiten Kanal 32 bzw. zweiten Leitung in Verbindung mit einer zweiten Geräteöffnung 34 des Setzgerätes 10, die in einem zwischen der Bolzenführung 18 und der Geräteöffnung 33 liegenden Teil des Gehäuses 11 angeordnet ist. Der Kanal 32 weist dabei einen elastischen Abschnitt 38 auf, der als Faltenbalg ausgebildet ist. An dem Ausgang 22, der z. B. als Auslass-Rückschlagventil ausgebildet ist, ist ein als Rückschlagklappe ausgebildetes Verschlussmittel 25 angeordnet, das ein Ausströmen von Abgas aus der Ein- und Auslassventilanordnung 20 heraus in den Kanal 32 erlaubt, ein Einströmen von Luft in die Ein- und Auslassventilanordnung 20 aber verhindert. Der Kanal 32 ist hier an dem von den Auspufföffnungen 19 ausgehenden Auspuff vorbeigeführt, wodurch der „Jet-Effekt" durch den Sog des Auspuffs genutzt wird, um das Ausströmen der Abgase im Kanal 32 zu verbessern.
  • Die Geräteöffnungen 33 und 34 kommunizieren aufgrund ihrer Distanz zueinander mit unterschiedlichen Umgebungsluftvolumen, so dass das Ansaugen von Frischluft und das Ausstossen von Abgas nicht aus demselben Umgebungsluftvolumen erfolgen kann.
  • An der Ein- und Auslassventilanordnung 20 ist ferner noch ein über den Anpressvorgang betätigbarer Verschlusskörper 26 angeordnet über den eine mit der Brennkammer 13 bzw. mit deren Öffnung 15 kommunizierende Brennkammeröffnung 23 der Ein- und Auslassventilanordnung 20 verschliessbar ist (vgl. 3). Die Brennkammeröffnung 23 und der Verschlusskörper 26 bilden dabei eine Art Durchlassventil. Der Verschlusskörper 26 ist an einem Ende eines Stössels 28 angeordnet der sich über ein Rückstellelement 27, welches als Federelement ausgebildet ist, an einer Gehäusewand 42 der Ein- und Auslassventilanordnung 20 abstützt. Über dieses Rückstellelement 27 ist der Verschlusskörper 26 in eine, die Brennkammeröffnung 23 zumindest partiell freigebende Stellung elastisch beaufschlagt (vgl. 2 und 4).
  • Bei einer Anpressbewegung des Setzgerätes 10 in Richtung des Pfeils 43 (vgl. 1) wird die Brennkammerhülse 12 und die Brennkammerrückwand 14 von der Kolbenführung 17 wegbewegt, wobei die Brennkammer 13 aufgespannt wird, wie aus 1 ersichtlich ist.
  • Während des Aufspannvorganges der Brennkammer 13 strömt zum einen Luft durch die Geräteöffnung 33 und die Öffnung 15 in Richtung des Pfeils 40 in die Brennkammer 13 ein und zum anderen strömt Brennstoff über eine Brennstoffzuleitung aus dem Brennstoffreservoir in die Brennkammer 13 ein.
  • Wie aus 2 ersichtlich ist, stellt die Ein- und Auslassventilanordnung 20 während des Anpressvorgangs eine Verbindung zwischen dem ersten Kanal 31 und der Brennkammer 13 her, so dass Frischluft in Richtung der Pfeile 40 von der sich aufspannenden Brennkammer 13 eingesaugt werden kann. Das als Rückschlagklappe ausgebildete Verschlussmittel 24 gibt dabei den Eingang 21 frei, während der Verschlusskörper 26 die Brennkammeröffnung 23 frei gibt. Das Verschlussmittel 25 verschliesst hingegen den Ausgang 22 der Ein- und Auslassventilanordnung 20.
  • Ist das Setzgerät 10 vollständig an den Untergrund U angepresst, wie in 1 dargestellt, dann nimmt die Ein- und Auslassventilanordnung 20 die in 3 dargestellte Stellung ein. In dieser Stellung verschliesst der Verschlusskörper 26, der nun entgegen der Kraft des Rückstellelementes 27 in einer Verschlussstellung gehalten ist, die Brennkammeröffnung 23 der Ein- und Auslassventilanordnung 20. Die Verschlussmittel 24 und 25 halten ebenfalls den Eingang 21 und den Ausgang 22 verschlossen. Die Brennkammer 13 ist in dieser Stellung der Ein- und Auslassventilanordnung 20 vollständig abgedichtet und bereit für einen Setzvorgang.
  • Nach erfolgtem Setzvorgang, wenn das Setzgerät 10 wieder von dem Untergrund U abgehoben wird, hebt der Verschlusskörper 26 unter der Einwirkung des Rückstellelementes 27 von der Brennkammeröffnung 23 ab und öffnet diese. Durch den Überdruck in der kollabierenden Brennkammer 13 strömt Abgas unter Druck in die Ein- und Auslassventilanordnung 20 ein und öffnet dabei das als Rückschlagklappe ausgebildete Verschlussmittel 25 am Ausgang 22. Das Abgas kann nun in Richtung der Pfeile 41 durch den Ausgang der Ein- und Auslassventilanordnung 20, den Ausgangskanal 29 und den zweiten Kanal 32 zur zweiten Geräteöffnung 34 hin aus der Brennkammer 13 ausströmen.
  • Bei einem erneuten Setzvorgang wiederholt sich der vorbeschriebene Zyklus dann wieder.

Claims (9)

  1. Brennkraftbetriebenes Setzgerät, zum Eintreiben von Befestigungselementen, wie Nägeln, Bolzen oder Stiften, in einen Untergrund, mit einer Brennkammer (13) für ein Luft-Brennstoffgemisch, die über eine Ein- und Auslassventilanordnung (20) und eine Geräteöffnung mit der Umgebung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Ein- und Auslassventilanordnung (20) einen Eingang (21) und einen Ausgang (22) aufweist, die getrennt voneinander sind, wobei der Eingang (21) mit einer ersten Geräteöffnung (33) und der Ausgang (22) mit einer räumlich von der ersten getrennten zweiten Geräteöffnung (34) verbindbar ist.
  2. Setzgerät, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Brennkammer (13) in einer ersten Arbeitsphase der Ein- und Auslassventilanordnung (20) über den Eingang (21) mit der ersten Geräteöffnung (33) in Verbindung steht, die Brennkammer (13) in einer zweiten Arbeitsphase der Ein- und Auslassventilanordnung (20) geschlossen ist und die Brennkammer (13) in einer dritten Arbeitsphase der Ein- und Auslassventilanordnung (20) über den Ausgang (22) mit der zweiten Geräteöffnung (34) in Verbindung steht.
  3. Setzgerät, nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ein- und Auslassventilanordnung (20) als Wechselventil ausgebildet ist.
  4. Setzgerät, nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass am Eingang (21) und am Ausgang (22) der Ein- und Auslassventilanordnung (20) Verschlussmittel (24, 25) angeordnet sind, und dass eine der Brennkammer (13) zugewandte Brennkammeröffnung (23) der Ein- und Auslassventilanordnung (20) über einen Verschlusskörper (26) verschliessbar ist, der über eine Anpresseinrichtung (30) steuerbar ist.
  5. Setzgerät, nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingang (21) über einen ersten Kanal (31) mit der ersten Geräteöffnung (33) in Verbindung steht.
  6. Setzgerät, nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgang (22) über einen zweiten Kanal (32) mit der zweiten Geräteöffnung (34) in Verbindung steht.
  7. Setzgerät, nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Kanal (31) und/oder der zweite Kanal (32) wenigstens einen elastischen Abschnitt (37, 38) aufweisen.
  8. Setzgerät, nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Abschnitt (37, 38) als Faltenbalg ausgebildet ist.
  9. Setzgerät, nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Kanal (32) zumindest bereichsweise am Auspuff des Setzgerätes vorbeigeführt ist.
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