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DE102004044173B4 - Lufterfassungseinrichtung - Google Patents

Lufterfassungseinrichtung Download PDF

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DE102004044173B4
DE102004044173B4 DE102004044173A DE102004044173A DE102004044173B4 DE 102004044173 B4 DE102004044173 B4 DE 102004044173B4 DE 102004044173 A DE102004044173 A DE 102004044173A DE 102004044173 A DE102004044173 A DE 102004044173A DE 102004044173 B4 DE102004044173 B4 DE 102004044173B4
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air
supply air
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supply
air duct
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Jürgen Eberhard
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    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/20Removing cooking fumes
    • F24C15/2042Devices for removing cooking fumes structurally associated with a cooking range e.g. downdraft
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Abstract

Lufterfassungseinrichtung, insbesondere Wrasenerfassungseinrichtung für Küchen und Ausgabeanlagen, zum Erfassen von wenigstens mit Gerüchen oder Wrasen beladender Luft an einem Arbeitsplatz, insbesondere einem mit thermischen Geräten ausgestatten Arbeitsplatz,
mit einem Kanalsystem, das von einer Absaugöffnung zu wenigstens einer Abluftöffnung führt,
mit einem in dem Kanalsystem angeordneten Sauggebläse und
mit einer in dem Kanalsystem angeordneten Filtereinrichtung mit wenigstens einem Vorfilter und wenigstens einem Geruchsfilter,
wobei die Abluftöffnung auf Höhe des Arbeitsplatzes positionierbar oder positioniert ist und
wobei das Kanalsystem ab dem oder stromabwärts von dem Gebläse als eine Abluftbox ausgebildet ist, die Seitenflächen hat, in welchen wahlweise jeweils wenigstens eine durch einen Geruchsfilter mit wählbarem Luftwiderstand abdeckbare oder abgedeckte Abluftöffnung ausgebildet ist (nach Patent Nr. 10 2004 042 158),
dadurch gekennzeichnet, dass das Kanalsystem (44) einen die stromaufwärtige Seite des Gebläses (52) mit der Absaugöffnung (54) verbindenden Zuluftkanal (48) aufweist, in welchem über dem Gebläse...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Lufterfassungseinrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegeben Art.
  • Eine solche Lufterfassungseinrichtung, die den Gegenstand des Hauptpatents Nr. 10 2004 042 158 bildet, ist grundsätzlich an Arbeitsplätzen aller Art einsetzbar, an denen Luft mit Gerüchen und gegebenenfalls zusätzlich mit Fett oder Partikeln beladen wird, also z.B. an Arbeitsplätzen in Küchen, Ausgabeanlagen, Werkstätten, Laboratorien oder gar anatomischen oder rechtsmedizinischen Instituten.
  • Ein Beispiel für einen Küchenarbeitsplatz ist eine aus der EP 0 915 299 B1 bekannte Speisenzubereitungseinheit, die mit einer solchen, als Wrasenerfassungseinrichtung ausgebildeten Lufterfassungseinrichtung versehen und in eine Zubereitungs- und Verkaufstheke integriert ist.
  • Nach einem „Merkblatt für Großküchen-Geräte mit integrierter Wrasenerfassungseinrichtung, die nicht mit der Raumlufttechnischen-Anlage gekoppelt sind", Nr. F5-2N056, herausgegeben vom Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., Juli 2004, sind integrierte Wrasenerfassungseinrichtungen, die über thermischen Großküchengeräten oder über thermischen Geräten im Ausgabebereich angebracht sind, nicht mit der Küchenbe- und Entlüftunsanlage gekoppelt. Eine integrierte Wrasenerfassungseinrichtung ist keine raumluftechnische Anlage (RLT-Anlage) im Sinne von VDI 2052 „Raumlufttechnische Anlagen für Küchen" und kann diese auch nicht ersetzen. Nach dem Merkblatt sind integrierte Wrasenerfassungseinrichtungen über Großküchengeräten und dem dort entstehenden Wrasenstrom positioniert, und Geräte, bei denen solche integrierten Wrasenerfassungseinrichtungen verwendet werden können, sind alle thermischen Großküchengeräte und thermischen Geräte in Ausgabeanlagen. Nach diesem Merkblatt ist bei bodennahen Abluftöffnungen eine horizontale induktionsarme Luftführung vorzusehen. In Verbindung mit VDI 2052 besagt diese Bestimmung, dass die mittlere Luftgeschwindigkeit hinter Abluftöffnungen nicht größer als 0,6 m/s sein sollte, weil nämlich ab diesem Wert bereits von Zugluft gesprochen werden kann, die Staub aufwirbelt, an den thermischen Geräten arbeitende Personen frieren lässt und andere Behaglichkeitseinbußen für diese Personen mit sich bringt.
  • Die gesundheitstechnischen Anforderungen für die Behaglichkeit von Personen im Aufenthaltsbereich von Räumen bei verschieden schwerer körperlicher Tätigkeit sind in DIN 1946, Teil 2, Januar 1994 definiert. Danach sollen RLT-Anlagen für Aufenthaltsräume von Personen ein behagliches Raumklima und eine gesundheitlich verträgliche Raumluft schaffen. DIN 1946 gibt mit Bild 2 auf Seite 3 Werte von mittleren Luftgeschwindigkeiten als Funktion von Temperatur und Turbulenzgrad der Luft im Behaglichkeitsbereich vor. Danach sollte bei einem Turbulenzgrad bis minimal 5 % und einer Lufttemperatur von 20 bis 27° C die mittlere Luftgeschwindigkeit einen Wert von etwa 0,43 m/s nicht übersteigen. Aus Bild 2 kann für 28° C und bei einem Turbulenzgrad von 5 % der oben bereits genannte Wert der mittleren Luftgeschwindigkeit von 0,6 m/s extrapoliert werden. Nun ist, wie oben dargelegt, eine integrierte Luft- oder Wrasenerfassungseinrichtung zwar keine RLT-Anlage, sie wird jedoch in Verbindung mit solchen RLT-Anlagen eingesetzt und sollte Abluft erzeugen, deren mittlere Luftgeschwindigkeit zumindest den vorgenannten Maximalwert von 0,6 m/s nicht überschreitet, um wie die RLT-Anlage im Behaglichkeitsbereich zu arbeiten. Andernfalls träte der Fall ein, dass im Aufenthaltsbereich von Räumen tätige Personen zwar nicht durch die RLT-Anlage in ihrer Behaglichkeit beeinträchtigt werden, wohl aber durch die Luft- oder Wrasenerfassungseinrichtung. Bei bekannten Luft- oder Wrasenerfassungseinrichtungen brauchte bislang auf eine horizontale induktionsarme Luftführung noch nicht geachtet werden. Es gibt nun aber seit dem Jahre 2004 eine Richtlinie, die eine solche Luftführung zumindest für Wrasenerfassungseinrichtungen vorgibt, wie das eingangs erwähnte Merkblatt zeigt.
  • Bei der aus der eingangs bereits genannten EP 0 915 299 B1 bekannten Speisenzubereitungseinheit befindet sich die Abluftöffnung im Boden eines Gehäuses, in welchem die Lufterfassungseinrichtung untergebracht ist, und leitet die Abluft abwärts auf den Boden eines Raums, in dem die Speisenzubereitungseinheit aufgestellt ist. Der Wert der mittleren Luftgeschwindigkeit an der bodennah angeordneten Abluftöffnung wird wesentlich größer sein als der o.g. Wert von 0,6 m/s.
  • Aus der EP 1 194 721 B1 , die auf den Anmelder zurückgeht, ist eine Luftabsaugvorrichtung für einen Arbeitsplatz, insbesondere einen, an dem Lebensmittel mit Wärme beaufschlagt werden, bekannt, bei der ein Teil des von dem Gebläse erzeugten Luft stroms als Umluft mit einer mittleren Luftgeschwindigkeit in den Raum gelangt, deren Wert ebenfalls wesentlich größer als der o.g. Wert von 0,6 m/s sein wird.
  • Das Hauptpatent Nr. 10 2004 042 158 schafft eine Lufterfassungseinrichtung, die so ausgebildet ist, dass sich die mittlere Luftgeschwindigkeit von die Lufterfassungseinrichtung verlassender Abluft auf einfache Weise so steuern lässt, dass weder die Behaglichkeit in dem umgebenden Raum noch die Lufterfassung beeinträchtigt wird.
  • Wenn es sich bei dem Arbeitsplatz, an dem diese Lufterfassungseinrichtung eingesetzt wird, um einen Küchen-, Labor- od. dgl. Arbeitsplatz handelt, der wegen Ver- und Entsorgungsanschlüssen für Wasser sowie Versorgungsanschlüssen für Gas, Elektrizität usw. üblicherweise unmittelbar an einer Wand eines Raumes angeordnet ist und zusammen mit der Lufterfassungseinrichtung in den Raum fest eingebaut ist, müssen bislang die genannten Leitungen um den Zuluftkanal, der sich stromaufwärts von dem Gebläse und der Abluftbox der Lufterfassungseinrichtung erstreckt, herumgeführt werden oder es muss das Kanalsystem der Lufterfassungseinrichtung neben den Ver- und Entsorgungsanschlüssen platziert werden, was schwierig bzw. häufig gar nicht möglich ist. Es ist zwar bereits in Erwägung gezogen worden, die Abluftbox und damit den Zuluftkanal in der Breite zu verkleinern, um einen Konflikt mit vorhandenen Ver- und Entsorgungsanschlüssen zu vermeiden, doch diese Möglichkeit brächte eine Erhöhung des mittleren Wertes der Luftgeschwindigkeit der Abluft mit sich, was äußerst unerwünscht wäre.
  • Aus der DE 100 64 319 A1 ist ein Verbindungskanal bekannt, der sich zwischen einer horizontalen Arbeitsfläche mit einem Kochfeld und einer oberhalb des Kochfelds angeordneten Dunstabzugshaube in vertikaler Richtung erstreckt und vor einer vertikalen Wand gehaltert ist. Der Verbindungskanal ist rinnenförmig ausgebildet und mit seiner offenen Seite der vertikalen Wand zugewandt. Durch die zur vertikalen Wand hin offene Seite des Verbindungskanals können aus der vertikalen Wand herausgeführte Versorgungsleitungen, beispielsweise Stromführungskabel oder Wasserleitungen, unmittelbar an im Verbindungskanal angeordnete Bauelemente angeschlossen werden. Es ist bei dem bekannten Verbindungskanal keine Möglichkeit vorgesehen, die in ihm verlaufenden Versorgungsleitungen an außerhalb des Verbindungskanals befindliche Bauelemente wie z. B. thermische Geräte anzuschließen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die Lufterfassungseinrichtung nach dem Hauptpatent Nr. 10 2004 042 158 so auszubilden, dass sie das Verbinden eines zugeordneten Arbeitsplatzes mit Ver- und Entsorgungsleitungen erleichtert.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch eine Lufterfassungseinrichtung mit den im Patentanspruch 1 angegeben Merkmalen gelöst.
  • Bei der Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung hat der Zuluftkanal über dem Gebläse eine Durchführöffnung, die sich quer zur Zuluftströmungsrichtung erstreckt, so dass die Ver- und Entsorgungsleitungen von hinten nach vorn durch den Zuluftkanal hindurch verlegt werden können. Es ist lediglich erforderlich, die Lufterfassungseinrichtung so zu platzieren, dass sich die Durchführöffnung gegenüber den entsprechenden Leitungsanschlüssen an der Wand eines Arbeitsraumes od. dgl. befindet. Die Erfindung nutzt den Raum über dem Gebläse, welcher für eine wirksame Zuluftströmung ohnehin nur eingeschränkt zur Verfügung steht, für die Anbringung der Durchführöffnung für Ver- und Entsorgungsleitungen aus, so dass die Zuluftströmung nicht nennenswert beeinträchtigt wird und, insbesondere, eine Verkleinerung der Abluftbox vermieden wird.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung bilden die Gegenstände der Unteransprüche.
  • Wenn in einer Ausgestaltung der Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung die Durchführöffnung quer zur Zulufströmungsrichtung so breit wie das Gebläse ist, wird der oberhalb des Gebläses in dem Zuluftkanal vorhandene, an sich tote Raum optimal durch die Durchführöffnung ausgenutzt.
  • Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung die Wände der Durchführöffnung in zu der Luftströmungsrichtung entgegengesetzter Richtung von dem Gebläse aus zunächst parallel zueinander verlaufen und dann eine Art Dach miteinander bilden, wird die in dem Zuluftkanal von oben kommende Zuluftströmung durch einen dachartigen Aufsatz auf dem Gebläse verteilt.
  • Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung das Gebläse und die Durchführöffnung in dem Zuluftkanal mittig angeordnet sind, um den Zuluftkanal in zwei gleiche Teilkanäle zu unterteilen, erfolgt das Verteilen der Zuluftströmung durch den dachartigen Aufsatz des Gebläses gleichmäßig.
  • Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung das Gebläse ein doppelseitig saugendes Radialgebläse mit zwei Einlassöffnungen ist, die mit dem einen bzw. anderen Teilkanal verbunden sind, wird durch den dachartigen Aufsatz des Gebläses die Zufuhr der Zuluft zu den beiden Einlassöffnungen des Radialgebläses verbessert.
  • Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung das Gebläse eine Auslassöffnung hat, die direkt mit der Abluftbox verbunden ist, ergeben sich eine geringe Tiefe der Lufterfassungseinrichtung in Richtung quer zur Zuluftströmung (d.h. eine geringe Tiefe gemessen bis zu der Wand eines Raumes, an der sich die Anschlüsse für Ver- und Entsorgungsleitungen befinden) und eine im Wesentlichen verlustfreie Versorgung der Abluftbox mit Zuluft.
  • Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung die Absaugöffnung die Lufteintrittsöffnung des Zuluftkanals ist und sich der Zuluftkanal in einem sich an die Lufteintrittsöffnung anschließenden Bereich nach hinten zu einem Vorsprung erweitert, bieten sich durch den nach hinten erweiterten Querschnitt des Zuluftkanals in dessen Einlassbereich verschiedene Vorteile.
  • So ist es in einer weiteren Ausgestaltung der Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung einfacher möglich, den Vorfilter in dem erweiterten Bereich des Zuluftkanals anzuordnen.
  • Ferner kann in einer weiteren Ausgestaltung der Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung der Scheitel des Daches an das stromabwärtige Ende des erweiterten Bereiches des Zuluftkanals verlegt werden, so dass die Zuluftströmung bereits unmittelbar dort aufgeteilt wird, wo sie den erweiterten Bereich des Zuluftkanals verlässt.
  • Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung die quer zur Zuluftströmungsrichtung gemessene Tiefe des Vorsprungs so bemessen ist, dass unterhalb des Vorsprungs hinter dem Zuluftkanal ausreichend Platz für Ver- und Entsorgungsleitungen und deren Anschlüsse ist, kann der Arbeitsplatz mit seiner zugeordneten Lufterfassungseinrichtung direkt an der Wand eines Raumes angebracht werden, ohne das Verlegen von Leitungen an der Wand und deren Verbindungen mit den dort vorhandenen Anschlüssen zu behindern.
  • Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung auf der Vorderseite des Zuluftkanals freier Raum ist zum Verlegen der sich durch die Durchführöffnung erstreckenden Ver- und Entsorgungsleitungen, können an dem Arbeitsplatz beliebige Geräte eingesetzt werden, an die elektrische Leitungen und/oder Gas- und Wasserleitungen anzuschließen sind.
  • Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung der Zuluftkanal in einen oberen und einen unteren Teil unterteilt ist, die teleskopisch in einander verschiebbar sind, lässt sich die Höhe der Lufterfassungseinrichtung an unterschiedlich hohe Arbeitsplätze anpassen.
  • Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung die Durchführöffnung obere und untere Wände aufweist, die teleskopisch in einander verschiebbar sind, lässt sich mit dem teleskopischen Verschieben des oberen und des unteren Teils des Zuluftkanals die Durchführöffnung in ihrer Höhe entspre chend vergrößern oder verkleinern. Zweckmäßig werden elektrische Versorgungsleitungen durch den Teil der Durchführöffnung hindurch verlegt, der bei dem teleskopischen Verschieben nach oben oder unten bewegt wird, wo hingegen Gas- und Wasserleitungen durch den unbeweglichen Teil der Durchführöffnung hindurch verlegt werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt
  • 1 eine Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung in einer Seitenansicht und
  • 2 die Lufterfassungseinrichtung nach 1 in einer Vorderansicht.
  • Die 1 und 2 zeigen in Seiten- bzw. Vorderansicht eine insgesamt mit 24 bezeichnete Lufterfassungseinrichtung nach der Erfindung. Die Lufterfassungseinrichtung 24 umfasst ein Kanalsystem 44, bestehend aus einem Zuluftkanal 48 und einer Abluftbox 50. In dem Kanalsystem 44 ist ein Gebläse 52 angeordnet. Das Kanalsystem 44 führt von einer einem Arbeitsplatz 10 zugeordneten Absaugöffnung 54, die hier zugleich die Lufteintrittsöffnung des Zuluftkanals 48 bildet, bis zu wenigstens einer in der Abluftbox 50 vorgesehenen Abluftöffnung 56a. Das Kanalsystem 44 könnte im Bereich der Absaugöffnung 54 auch als eine Hutze (nicht dargestellt) ausgebildet sein. In diesem Fall würde die Hutze mit der Absaugöffnung 54 versehen sein. Die Absaugöffnung 54 ist in der Ebene des Arbeitsplatzes 10 positioniert, von dem zumindest mit Gerüchen beladene Luft abgesaugt werden soll. Das Gebläse 52 ist in dem Zuluftkanal 48 an dem stromabwärtigen Ende desselben angeordnet. Das Gebläse hat auf seiner stromabwärtigen Seite eine Auslassöffnung 51, die direkt mit der Abluftbox 50 verbunden ist. Das Gebläse 52 ist in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ein doppelseitig saugendes AC Radialgebläse der Firma ebm-papst Mulfingen GmbH & Co. KG, D-74673 Mulfingen, beispielshalber des Typs D2E 146-HT76001.
  • Das Gebläse 52 dient dazu, wenigstens mit Gerüchen beladene Luft von dem Arbeitsplatz 10 abzusaugen und zu der Abluftöffnung 56a zu fördern, damit die Luft auf ihrem Weg durch eine Filtereinrichtung gereinigt wird. Die Filtereinrichtung ist in dem Kanalsystem 44 angeordnet und weist wenigstens einen Fettfilter 60 als einen Vorfilter (oder stattdessen einen nicht dargestellten Grobpartikelfilter) und wenigstens einen Geruchsfilter 62a als einen Hauptfilter auf. Der Luftwiderstand des Geruchsfilters 62a ist wählbar, zum Beispiel durch Wahl der Dicke einer als Geruchsfilter eingesetzten Schaum stoffmatte, die mit Aktivkohle beschichtet ist. Das Kanalsystem 44 ist ab dem Gebläse 52 als die bereits erwähnte Abluftbox 50 ausgebildet, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel quaderförmig ist, also sechs Seitenflächen hat. Jede Seitenfläche kann als eine Abluftöffnung ausgebildet und durch einen Geruchsfilter abgedeckt sein, wobei sich jede Abluftöffnung möglichst groß so wählen lässt, wie es der Festigkeitsverband der quaderförmigen Abluftbox 50 zulässt. In den 1 und 2 ist diejenige Seitenfläche der Abluftbox 50, an die das Gebläse 52 angeschlossen ist, lediglich mit einer Lufteinströmöffnung 64, also mit keiner Abluftöffnung versehen. Die Lufteinströmöffnung 64 der Abluftbox 50 ist direkt mit der Auslassöffnung 51 des Gebläses 52 verbunden. Das Innere der Abluftbox 50 ist über eine Klappe 66 zugänglich.
  • Der Arbeitsplatz 10 ist hier mit einer Arbeitsplatte 12 dargestellt. Die Arbeitsplatte 12 hat an ihrer hinteren Seite, an der sie unmittelbar oder über den Zuluftkanal 48 an eine Wand 11 eines den Arbeitsplatz umgebenden Raumes anschließt, die Absaugöffnung 54, die, wie gesagt, zugleich die Lufteintrittsöffnung des Zuluftkanals 48 ist. Der Zuluftkanal 48 ist ein breites, flach quaderförmiges, teleskopisches Gebilde, das in seinem unteren Bereich zu einer nach vorn vorstehenden Zuluftbox 53 verlängert ist, in welcher das Gebläse 52 mittig angeordnet ist, wie es aus 2 ohne weiteres ersichtlich ist.
  • Es können in einen Ausschnitt (nicht dargestellt) der Arbeitsplatte 12 elektrische Geräte sowie eine Gas- und/oder Wasserzu- und -abfuhr benötigende Einrichtungen (nicht dargestellt) eingelassen sein, die beispielshalber an eine Gasleitung 14, eine Wasserzu- oder -ableitung 15 und Elektroleitungen 16 anzuschließen sind. Für diese Leitungen 14, 15, 16 sind jeweils Anschlüsse an der Wand 11 vorgesehen, die mit diesen Leitungen zu verbinden sind. Ohne solche Geräte könnte der Arbeitsplatz eine durchgehende Arbeitsplatte haben wie ein Tisch im Labor oder in einem rechtsmedizinischen Institut.
  • Der Arbeitsplatz 10 kann auch in einer Küche oder einer Ausgabeanlage vorgesehen sein. In diesem Fall würde er mit thermischen Geräten (nicht dargestellt) ausgestattet sein, an denen mit Wrasen beladene Luft entsteht, die abzusaugen ist.
  • In dem Zuluftkanal 48 ist über dem Gebläse 52 eine gegenüber dem Inneren des Zuluftkanals 48 oben durch Wände 58a, 58b und unten durch Wände 63a, 63b abgesperrte Durchführöffnung 59 für die Ver- und Entsorgungsleitungen 14, 15, 16 ausgespart. Die Durchführöffnung ist quer zur durch einen Pfeil 67 angedeuteten Zuluftströmungsrichtung 67 (also in Richtung parallel zu der Wand 11) im Wesentlichen so breit wie das Gebläse 52. Die oberen Wände 58a, 58b der Durchführöffnung 59 verlaufen in zu der Zuluftströmungsrichtung 67 entgegengesetzer Richtung, d.h. in Richtung von dem Gebläse 52 weg zunächst parallel zu einander, um dann anschließend eine Art Dach miteinander zu bilden. Das Gebläse 52 erhält so einen dachartigen Aufsatz, wie er in 2 ohne weiteres zu erkennen ist. Die unteren Wände 63a, 63b verlaufen parallel zueinander und erstrecken sich teleskopisch verschiebbar zwischen den unteren Teilen der oberen Wände 58a, 58b zu einem Zweck, der im folgenden noch näher beschrieben wird. Das Gebläse 52 und die Durchführöffnung 59 sind in dem Zuluftkanal 48 mittig angeordnet, um den Zuluftkanal 48 in zwei gleiche Teilkanäle 48a, 48b zu unterteilen. Das Gebläse 52 ist, wie oben bereits erwähnt, ein doppelseitig saugendes Radialgebläse mit zwei Einlassöffnungen 65a, 65b, die mit dem einen bzw. anderen Teilkanal 48a, 48b verbunden sind. Das Gebläse 52 ist mit seiner Auslassöffnung 51 direkt mit der Abluftbox 50 verbunden.
  • Die Zuluftbox 53 und ein sich oberhalb derselben erstreckender Teil 48'' des Zuluftkanals 48 sind an einer mit 73 bezeichneten Stelle von dem sich darüber erstreckenden übrigen Teil 48' des Zuluftkanals 48 trennbar und mit diesem teleskopisch in einander verschiebbar. Der untere Teil 48'' des Zuluftkanals ist teleskopisch über den oberen Teil 48' des Zuluftkanals 48 schiebbar, damit die Höhe der Lufterfassungseinrichtung 24 an unterschiedlich hohe Arbeitsplatten 12 angepasst werden kann. Das Ausmaß der teleskopischen Ineinanderschiebbarkeit der Teile 48', 48'' ergibt sich aus dem Abstand von zwei in den Zeichnungen gezeigten Höhenlinien 98 und 99. Um deren Abstand ist der untere Teile 48'' des Zuluftkanals 48 mit der daran ausgebildeten Zuluftbox 53 und der an diese angeschlossenen Abluftbox 50 vertikal nach oben über den Teil 48' schiebbar. Das ist insbesondere in Küchen von Bedeutung, wo die Unterschränke unterschiedliche Korpushöhen haben, beispielsweise von 650 und 780 mm, und zusätzlich auch noch zwischen verschiedenen Sockelhöhen gewählt werden kann, so dass die Oberseite der Arbeitsplatte 12 in einem Abstand vom Boden liegen kann, der 0,75 m bis 1 m beträgt. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Teil 48'' mit der Zuluftbox 53 und der Abluftbox 50 um 13 cm nach oben verschiebbar. Die Teile 48'' und 48' schieben sich dabei an der Trennstelle 73 ineinander, wobei letztere dabei stets auf gleicher Höhe bleibt. Dabei schieben sich auch die Wände 58a, 58b des dachartigen Aufsatzes und die zugeordneten unteren Wände 63a bzw. 63b des unteren Teils der Durchführöffnung 59 ineinander. Bei Leitungsinstallationen wie der vorliegenden ist grundsätzlich darauf zu achten, dass Elektroleitungen nicht neben Gas- und Wasserleitungen verlegt werden. In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel der Lufterfassungseinrichtung erstrecken sich die Gas- und Wasserleitungen 14, 15 durch den oberen Teil der Durchführöffnung 59, wohingegen sich die Elektroleitungen 16 durch den unteren Teil der Durchführöffnung 59 erstrecken. Der gegenseitige Abstand von Gas- und Wasserleitungen einerseits und Elektroleitungen andererseits innerhalb der Durchführöffnung 59 ist so gewählt, dass auch dann, wenn die Zuluft- und die Abluftbox 53 bzw. 50 um den Abstand zwischen den Höhenlinien 98, 99 nach oben verlagert sind, die Elektroleitungen nicht unmittelbar neben den Gas- und Wasserleitungen verlaufen.
  • Der Zuluftkanal 48 erweitert sich in einem sich an die Absaugöffnung 54 anschließenden Bereich hinten (das heißt in 1 in Richtung nach links zu der Wand 11 hin) zu einem Vorsprung 69. Der Vorfilter 60 ist in dem erweiterten Bereich des Zuluftkanals 48 angeordnet. Der Scheitel des durch die Wände 58a, 58b der Durchführöffnung 59 gebildeten Daches befindet sich an dem stromabwärtigen Ende des erweiterten Bereiches des Zuluftkanals 48, wie es aus 2 zu erkennen ist. Die quer zur Zuluftströmungsrichtung 67 gemessene Tiefe T des Vorsprungs 69 ist so bemessen, dass unterhalb des Vorsprungs 69 hinter dem Zuluftkanal 48 ausreichend Platz für die Ver- und Entsorgungsleitungen 14, 15, 16 und deren Anschlüsse ist, wie es in 1 ohne weiteres zu erkennen ist. Auf der Vorderseite des Zuluftkanals 48 ist freier Raum zum Verlegen der sich durch die Durchführöffnung 59 erstreckenden Ver- und Entsorgungsleitungen 14, 15, 16 vorhanden.

Claims (13)

  1. Lufterfassungseinrichtung, insbesondere Wrasenerfassungseinrichtung für Küchen und Ausgabeanlagen, zum Erfassen von wenigstens mit Gerüchen oder Wrasen beladender Luft an einem Arbeitsplatz, insbesondere einem mit thermischen Geräten ausgestatten Arbeitsplatz, mit einem Kanalsystem, das von einer Absaugöffnung zu wenigstens einer Abluftöffnung führt, mit einem in dem Kanalsystem angeordneten Sauggebläse und mit einer in dem Kanalsystem angeordneten Filtereinrichtung mit wenigstens einem Vorfilter und wenigstens einem Geruchsfilter, wobei die Abluftöffnung auf Höhe des Arbeitsplatzes positionierbar oder positioniert ist und wobei das Kanalsystem ab dem oder stromabwärts von dem Gebläse als eine Abluftbox ausgebildet ist, die Seitenflächen hat, in welchen wahlweise jeweils wenigstens eine durch einen Geruchsfilter mit wählbarem Luftwiderstand abdeckbare oder abgedeckte Abluftöffnung ausgebildet ist (nach Patent Nr. 10 2004 042 158), dadurch gekennzeichnet, dass das Kanalsystem (44) einen die stromaufwärtige Seite des Gebläses (52) mit der Absaugöffnung (54) verbindenden Zuluftkanal (48) aufweist, in welchem über dem Gebläse (52) eine gegenüber dem Inneren des Zuluftkanals (48) durch Wände (58a, 58b, 63a, 63b) abgesperrte Durchführöffnung (59) für Ver- und Entsorgungsleitungen (1416) ausgespart ist, die sich quer zur Zuluftströmungsrichtung (67) erstreckt.
  2. Lufterfassungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchführöffnung (59) quer zur Zuluftströmungsrichtung (67) im Wesentlichen so breit wie das Gebläse (52) ist.
  3. Lufterfassungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände (58a, 58b) der Durchführöffnung (59) in zu der Zuluftströmungsrichtung (67) entgegengesetzter Richtung von dem Gebläse (52) aus zunächst parallel zu einander verlaufen und dann eine Art Dach mit einander bilden.
  4. Lufterfassungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebläse (52) und die Durchführöffnung (59) in dem Zuluftkanal (48) mittig angeordnet sind, um den Zuluftkanal (48) in zwei gleiche Teilkanäle (48a, 48b) zu unterteilen.
  5. Lufterfassungseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebläse (52) ein doppelseitig saugendes Radialgebläse mit zwei Einlassöffnungen (65a, 65b) ist, die mit dem einen bzw. anderen Teilkanal (48a, 48b) verbunden sind.
  6. Lufterfassungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebläse (52) eine Auslassöffnung (51) hat, die direkt mit der Abluftbox (50) verbunden ist.
  7. Lufterfassungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugöffnung (54) die Lufteintrittsöffnung des Zuluftkanals (48) ist und dass sich der Zuluftkanal (48) in einem sich an die Lufteintrittsöffnung anschließenden Bereich nach hinten zu einem Vorsprung (69) erweitert.
  8. Lufterfassungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorfilter (60) in dem erweiterten Bereich des Zuluftkanals (48) angeordnet ist.
  9. Lufterfassungseinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Scheitel des Daches an dem stromabwärtigen Ende des erweiterten Bereiches des Zuluftkanals (48) befindet.
  10. Lufterfassungseinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die quer zur Zuluftströmungsrichtung (67) gemessene Tiefe (T) des Vorsprungs (69) so bemessen ist, dass unterhalb des Vorsprungs (69) hinter dem Zuluftkanal (48) ausreichend Platz für Ver- und Entsorgungsleitungen (1416) und deren Anschlüsse ist.
  11. Lufterfassungseinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Vorderseite des Zuluftkanals (48) freier Raum ist zum Verlegen der sich durch die Durchführöffnung (59) erstreckenden Ver- und Entsorgungsleitungen (1416).
  12. Lufterfassungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuluftkanal (48) in einen oberen und einen unteren Teil (48', 48'') unterteilt ist, die teleskopisch in einander verschiebbar sind.
  13. Lufterfassungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchführung obere und untere Wände (58a, 58b bzw. 63a, 63b) aufweist, die teleskopisch in einander verschiebbar sind.
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