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Die
Erfindung betrifft ein Nagelpflegegerät mit einem Gehäuse und
einem elektromotrisch angetriebenen scheibenfömigen Schleifkörper nach
dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Es
sind Geräte
bekannt mit einem gekapselten Elektromotor und Batterie- oder Netzbetrieb,
dessen Antriebswelle mit unterschiedlichen Feil-, Schleif- und Polierköpfen bestückt werden
kann. Die Geräte
müssen
mit einer Hand gehalten und mit dem Schleifkörper an dem Fingernagel der
anderen Hand freihändig
entlanggeführt
werden, so daß die
Formgebung des Fingernagels maßgeblich
von der ruhigen Hand des Benutzers abhängt und damit in hohem Maße unzuverlässig ist.
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Aus
DE 298 16 824 U1 ist
ein Nagelpflegegerät
mit elektro-motorischem Antrieb bekannt, das zum Kürzen und/oder
Feinschleifen von Zehen- und Fingernägeln bestimmt ist, mit einem
Gehäuse
und unterschiedlich geformten Schleifwerkzeugen, die an dem Gehäuse jeweils
unter einer Abdeckung in Form eines Deckels angeordnet sind, der
mit dem Gehäuse
durch ein Gewinde oder einen Bajonettverschluss lösbar verbunden
ist. Bei einer Ausführungsform
dieses Nagelpflegegerätes
ist ein kegelstumpfförmig ausgebildetes
rotierendes Schleifwerkzeug am oberen Ende des Gehäuses durch
einen Deckel mit mehreren, jeweils in muldenförmigen Abstandhaltern angeordneten
Schlitzen zum wahlweisen Kürzen
oder Feinschleifen eines Finger- oder Zehennagels angeordnet. Die
muldenförmigen
Abstandhalter mit den Schlitzen sind über den Umfang des kegelstumpfförmigen Schleifwerkzeuges
verteilt und haben jeweils einen unterschiedlichen Abstand zu dem
Werkzeug, so dass durch eine Auswahl eines der Abstandhalter die
Länge des
Fingernagels festgelegt werden kann. Das Gehäuse dieses Nagelpflegegerätes ist
rohrförmig
gestaltet, und der Deckel für
die Abdeckung des kegelstumpfförmigen
Schleifwerkzeuges ist entsprechend der Form des Schleifwerkzeuges
nach oben hin spitz zulaufend ausgebildet mit der Folge, dass die
am Deckel verteilten muldenförmigen
Abstandhalter mit den darin angeordneten Schlitzen nur eine verhältnismäßig geringe
Länge in
Längsrichtung
des zugehörigen
Schlitzes haben können.
Dies hat jedoch zur Folge, dass mit dem Gerät nur verhältnismäßig lange und schmale Fingernägel einigermaßen zufriedenstellend
bearbeitet werden können,
während
die vergleichsweise kurzen Schlitze für breitere Fingernägel keine
ausreichende Länge
haben, um den Fingernagel auch im seitlichen Bereich bis an die Arbeitsoberfläche des
Schleifwerkzeuges heranzuführen.
Auch dieses Gerät
muß mit
einer Hand gehalten und gesteuert werden, um die Nägel der
anderen Hand zu bearbeiten. Solche Geräte sind daher nur in begrenztem
Maße brauchbar.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Nagelpflegegerät oder Manicure-Gerät der eingangs
genannten Art dahingehend zu verbessern, dass die gewünschte Länge und
Kontur der Fingernägel
durch einfaches Einführen
des Fingernagels von oben her in unterschiedlich geformte und in
unterschiedlichen radialen Abständen
von der Antriebswelle angeordnete Schlitze an der oberen Abdeckung
des Schleifkörpers,
die den Konturen der Fingernägel
angepasst sind, erzeugt und durch Verschwenken der Fingerkuppe mit
dem Fingernagel in dem dazu passenden Schlitz in einfacher Weise
ausgeformt werden kann.
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Diese
Aufgabe findet ihre Lösung,
ausgehend von einem Nagelpflegegerät nach dem Oberbegriff des
Anspruches 1, gemäß der Erfindung
dadurch, dass der Schleifkörper
im wesentlichen scheibenförmig
ausgebildet ist, und dass die Abdeckung oberhalb des Schleifkörpers derart
ausgeformt ist, dass der axiale Abstand zwischen der Oberseite des scheibenförmigen Schleifkörpers und
den an der Abdeckung in unterschiedlichen radialen Abständen von
der Antriebswelle angeordneten Schlitzen mit zunehmendem Abstand
von der Antriebswelle anwächst
oder abnimmt.
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Besonders
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
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Die
Erfindung hat den Vorteil, dass mehrere Schlitze an der Abdeckung
oder Platte oberhalb des Schleifkörpers in einem unterschiedlichen
radialen Abstand zur Antriebswelle und über die gesamte Fläche der
Abdeckung in unterschiedlichen Abständen zu dem im wesentlichen
scheibenförmigen
Schleifkörper
nebeneinander derart verteilt sein können, dass durch die unterschiedliche
Form der Schlitze nicht nur die gewölbten Fingernägel sowohl
der rechten wie auch der linken Hand ohne ein Auswechseln von Schablonen
mit genau definierten unterschiedlichen Nagellängen nacheinander bearbeitet
werden können.
Die verschiedenartigen Schlitze können über die gesamte Abdeckung des
dicht darunter rotierenden oder oszillierenden Schleifkörpers in
unterschiedlichen Abständen
radial zur Antriebswelle derart verteilt werden, dass die feilenartige
Oberfläche des
Schleifkörpers
durch die Bearbeitungsvorgänge beim
Schleifen der Fingernägel
an verschiedenen Schlitzen jeweils an anderen Oberflächenkreisen
und somit möglichst
gleichmäßig beansprucht
wird. Dies verbessert nicht nur den Schleifvorgang, sondern trägt auch
zu einer einfachen und besonders bequemen Handhabung des Gerätes bei
entsprechend langer Lebensdauer bei.
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Die
Abdeckung kann schwach trichterförmig ausgemuldet
oder schwach kegelförmig
aufgewölbt sein,
so dass der axiale Abstand der über
die Abdeckung radial nach außen
verteilten Schlitze von dem Schleifkörper entsprechend ab- oder
zunimmt. Außerdem
kann auch der Schleifkörper
zur Erzielung unterschiedlicher axialer Abstände der Schlitze von der Oberfläche des
Schleifkörpers
schwach kegelförmig ausgeformt
sein, wohingegen eine Ausmuldung des Schleifkörpers in der Regel nicht in
Frage kommen dürfte.
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Ein
weiteres vorteilhaftes Merkmal des Gerätes besteht darin, dass das
Gerät aufgrund
der Anordnung der Schlitze über
dem Schleifkörper
zur Nagelpflege auf eine ebene Fläche gestellt werden kann und
nicht mit der anderen Hand gehalten und geführt werden muß, wie dies
bei den bekannten Geräten der
Fall ist. Das Gerät
erlaubt daher eine einhändige Bearbeitung
der Nägel
und erleichtert damit insbesondere auch Behinderten mit nur einer
Hand ebenso wie pflegebedürftigen
Personen eine selbständige Nagelpflege
entscheidend. Dies wird durch die insgesamt kompakte Bauweise und
die einfache Handhabung des Gerätes
gewährleistet.
Der Boden des Gerätes
kann mit einer rutschsicheren Standfläche aus Gummi oder Kunststoff
oder auch als Haftsauger ausgebildet sein.
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Besonders
vorteilhaft ist es weiterhin, wenn die Schlitze von unterschiedlicher
Form, Breite und/oder Länge
sind. So können
mehrere Schlitze vorzugsweise in Gruppen von jeweils zwei bis vier Schlitzen
gleicher und/oder teils unterschiedlicher Form, Breite und/oder
Länge an
der Abdeckung oder Platte in gegeneinander versetzten radialen Abständen von
der Antriebswelle über
dem Schleifkörper nebeneinander
angeordnet sein, wobei eine besonders bevorzugte Ausführungsform
so gestaltet sein kann, dass jeweils mehrere Schlitze gleicher und/oder
teils unterschiedlicher Form, Breite und/oder Länge in Gruppen von zwei bis
vier, vorzugsweise drei Schlitzen parallel oder bogenförmig gewölbt in jeweils
gleichen radialen Abständen
voneinander angeordnet sind und die einzelnen Gruppen von Schlitzen
in jeweils etwa gleichen Winkelabständen vorzugsweise etwa 90° oder 120° über die
Oberfläche
der Abdeckung oder Platte verteilt sind.
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Der
Schleifkörper
ist lösbar
und auswechselbar an der Antriebswelle befestigt und gegenüber dem
Gehäusekörper und
der Abdeckung oder Platte vorzugsweise in Richtung der Antriebswelle
derart federbelastet, dass er einem zu starken Nageldruck leicht
ausweichen kann. Dies hat den Vorteil, dass der Abstand zwischen
Schleifkörper
und Fingerauflage bei der Bearbeitung der Fingernägel nicht
festgelegt ist, sondern sich durch die federnde Abstützung des
Schleifkörpers
laufend von selbst dem Schleif- oder Feilfortschritt anpassen kann.
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Außer der
Oberfläche
des scheibenförmigen Schleifkörpers lässt sich
aber auch dessen Umfangsrand vorteilhaft für die Nagelpflege nutzen, wenn
am seitlichen Umfang des Gerätes
neben dem Schleifkörper
mindestens eine zusätzliche
Nagelbearbeitungsmöglichkeit
mit einer Auflage für
die Fingerkuppe und einem zu dem Schleifkörper parallelen Schlitz für den Fingernagel
vorhanden ist. Dies kann auch von Vorteil sein, wenn der betreffende
Schlitz eine andere Kontur als die Schlitze an der Oberseite der Abdeckung
oder Platte hat, so dass die seitliche Bearbeitungsmöglichkeit
für ganz
bestimmte Fingernagelformen genutzt werden kann.
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Von
Vorteil ist es weiterhin, dass der Elektromotor des Gerätes in einfacher
Weise neben dem rotierenden oder oszillierenden Schleifkörper gegen eindringenden
Fingernagelstaub abgekapselt ist. Dies geschieht zweckmäßig dadurch,
dass der Elektromotor von einer Staubschutzfolie zwischen Antriebswelle
und Gehäuseseitenwand
umschlossen ist.
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Schließlich können die
Bearbeitungsmöglichkeiten
des Gerätes
auch noch dadurch erweitert werden, dass den Schlitzen an der Abdeckung
oder Platte Fingernagelschablonen in Form von auswechselbaren, unterschiedlich
geformten Rampen zum Abwälzen
der Fingerkuppe für
spezielle Nagelformen zugeordnet werden. Dies kann in einer besonders einfachen
Weise dadurch geschehen, dass die Rampen mit vorzugsweise endseitigen
Zapfen in Öffnungen
oder Bohrungen zwischen nebeneinanderliegenden Schlitzen an der
Abdeckung oder Platte einsteckbar sind. Die Rampen sind dabei zweckmäßig derart
profiliert, dass der Benutzer allein durch Abwälzen der Fingerkuppe auf der
Rampe dem mit dem Schleifkörper
in Berührung
kommenden Fingernagel die gewünschte
Kontur geben kann. Die Fingernagelschablonen können an der Abdeckung oder
Platte aber auch mittels eines Haftklebers lösbar befestigt werden. Für eine genaue
Befestigung dieser Fingernagelschablonen kann wenigstens ein Teil
der Schlitze an der Abdeckung oder Platte eine solche radiale Breite
haben, dass die dem Verlaufe des Schlitzes angepassten Fingernagelschablonen
mit einem in den Schlitz randseitig eingreifenden Steg und einer von
dem Steg nach oben gerichteten profilierten Rampe mit einem zu der
Oberseite der Platte parallelen, nach hinten gerichteten, selbsthaftenden
Befestigungsstreifen unmittelbar neben dem Schlitz zur Auflage kommt.
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In
einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist weiterhin
vorgesehen, dass die Abdeckung oder Platte an dem Gehäuse in unterschiedlichen
axialen Abständen
zu der Oberseite des Schleifkörpers
einstellbar ist. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Abdeckung
oder Platte mit vorzugsweise drei am Außenumfang gleichmäßig verteilten,
radial nach außen
hervorstehenden Lagerarmen in abgestuften Auflageflächen, die
am oberen Rand des Gehäuses
ebenfalls im Abstand der Lagerarme gleichmäßig verteilt sind, mittels
eines die Lagerarme übergreifenden
Befestigungsringes in einem unterschiedlichen axialen Abstand zum
Schleifkörper
festspannbar ist.
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Die
Lagerarme sind dann ebenso wie die abgestuften Auflage- und Halteflächen am
Gehäuse
in Bezug auf den Gehäuseumfang
vorzugsweise in Winkelabständen
von jeweils 120° verteilt.
Der Befestigungsring kann an dem Gehäuse mittels Schraubgewinde,
Bajonettverschlüssen
oder durch Aufklemmen festspannbar sein.
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In
einer besonders vorteilhaften abgewandelten Ausführungsform ist vorgesehen,
dass der axiale Abstand zwischen Schleifkörper und Abdeckung oder Platte
durch eine in Verlängerung
der Antriebswelle in einer Gewindebohrung an der Abdeckung mittig
angeordnete Stellschraube veränderbar ist.
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Eine
besonders stabile Ausführung
des Schleifkörpers
bei geringem Gewicht kann bei allen Ausführungsformen ferner dadurch
erreicht werden, dass der Schleifkörper als ein nach unten offener,
an seinem Außenumfang
in Richtung der Antriebswelle abgewinkelter Rotationshohlkörper ausgebildet
ist, wobei der Schleifkörper
an seinem Außenumfang
in einem Winkel von etwa 45° bis
90° abgewinkelt
ist oder einen bogenförmig
gewölbten
Außenumfang haben
kann.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt. Es
zeigen
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1 ein Nagelpflegegerät in Seitenansicht,
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2 eine Draufsicht auf das
Gerät,
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3 einen senkrechten Schnitt
durch das Gerät
gemäß Schnittlinie
III-III von 2,
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4 eine vergrößerte Teildarstellung
einer zusätzlichen
Fingernagelschablone mit einer Rampe, die mit Zapfen in entsprechenden
Aufnahmen zwischen benachbarten Schlitzen an der oberen Abdeckung
oder Platte befestigt werden kann,
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5 eine Draufsicht auf die
Fingernagelschablone von 4,
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6 zwei weitere Ausführungsformen
von Fingernagelschablonen, die an benachbarten Schlitzen an der
oberen Abdeckung oder Platte mit einem Haftkleber befestigt werden
können,
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7 eine Vorderansicht einer
derartigen Fingernagelschablone von den Pfeilen VII-VII in 6 her gesehen,
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8 eine demgegenüber vereinfachte
Fingernagelschablone mit Haftkleberbefestigung in Richtung der Pfeile
VIII-VIII von 6 gesehen,
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9 einen senkrechten Schnitt
durch die Fingernagelschablone gemäß Schnittlinie IX-IX von 7,
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10 eine Draufsicht auf das
Gehäuse
einer weiteren abgewandelten Ausführungsform des Nagelpflegegerätes, bei
dem die Abdeckung oder Platte mit den Schlitzen gegenüber der
rotierenden Schleifscheibe höheneinstellbar
ist,
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11 eine Draufsicht auf die
Abdeckung oder Platte mit radial nach außen gerichteten Lagerarmen,
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12 eine Draufsicht auf einen
Befestigungsring, mit dem die Abdeckung oder Platte in unterschiedlichen
Höhenlagen
an dem Gehäuse
des Gerätes
befestigt werden kann,
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13 einen Schnitt durch den
Befestigungsring gemäß Schnittlinie
XIII-XIII von 12,
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14 eine teilweise Seitenansicht
der Abdeckung oder Platte mit nach außen hervorstehendem Lagerarm
in Richtung des Pfeiles XIV von 11,
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15 einen Teilschnitt durch
das Gehäuse des
Gerätes
gemäß Schnittlinie
XV-XV von 10,
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16 eine teilweise Seitenansicht
des Gehäuses
mit abgestuften Auflagen für
die Lagerarme der Abdeckung oder Platte von 11,
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17 eine 16 entsprechende Seitenansicht des oberen
Gehäuserandes
mit daran in unterschiedlichen Höhenlagen
mittels des Befestigungsringes von 12 festgespannten
Lagerarmen der Abdeckung oder Platte von 11,
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18 einen Schnitt durch ein
Nagelpflegegerät
mit einer Stellschraube zur Veränderung
des axialen Abstandes zwischen Abdeckplatte und Schleifkörper,
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19 einen Schnitt durch ein
Nagelpflegegerät
mit schwach kegelförmig
aufgewölbter
Abdeckung,
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20 einen konischen Schleifkörper in
Seitenansicht sowie
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21 bis 23 jeweils Teilschnitte durch Schleifkörper mit
unterschiedlich geformten Umfangsrändern.
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Das
Gehäuse 1 des
Nagelpflegegerätes
wird nach unten durch einen Boden 2 abgeschlossen. Dieser
kann lösbar
oder mit dem Gehäuse 1 fest
verbunden sein, was für
die Funktion des Gerätes
jedoch unerheblich ist. Er kann mit einer rutschsicheren Standfläche 2a aus
Gummi oder Kunststoff oder auch als Haftsauger gemäß 19 ausgebildet sein.
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Den
oberen Gehäuseabschluss
bildet eine Abdeckung 3, die mit dem Gehäuse 1 auf
herkömmliche
Art und Weise lösbar
verbunden ist, z.B. mittels Bajonett- oder Schraubverschluss. Im
oder am Gehäuse 1 sind
Batterien oder Akkumulatoren untergebracht sowie ein auf einer Druckfeder 5 gelagerter Elektromotor 6,
der in einer Motorlagerung 7 gegenüber einer Motorstütze 8 verschiebbar
geführt
ist. Weiterhin befinden sich am Gehäuse 1 ein für die Betätigung erforderlicher
EIN-AUS-Schalter 11 sowie eine
Anschlussbuchse 12 für
ein Ladegerät
mit Netzanschluss.
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Am
oberen Ende der Antriebswelle 10 des Elektromotors 6 ist
ein Schleifkörper 4 in
Form einer Schleifscheibe mittels eines Klemmstückes 9 lösbar angebracht.
In der Abdeckung oder Platte 3, die gemäß 3 in Bezug auf den Schleifkörper 4 schwach trichterförmig ausgemuldet
oder gemäß 19 schwach kegelförmig aufgewölbt sein
kann, befindet sich eine Anzahl von Schlitzen 3a, so dass
der axiale Abstand zwischen der Oberseite 4a des Schleifkörpers 4 und
den auf unterschiedlichen Radien angeordneten Schlitzen 3a variiert.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel
von 2 sind drei unterschiedlich gestaltete
Dreier-Gruppen von Schlitzen 3a gezeigt. Je nach Größe des Gerätes können aber
auch mehr oder weniger Gruppen mit jeweils mehr oder weniger Schlitzen 3a beispielsweise
in Winkelabständen
von etwa 90° oder
120° vorhanden
sein. Die Schlitze 3a einer Gruppe unterscheiden sich durch
ihre Schlitzbreite, wobei die Schlitze 3a jeder Gruppe
gegenüber den
Schlitzen 3a der benachbarten Gruppen in Bezug auf die
Drehachse des Schleifkörpers 4 in
unterschiedlichen Abständen
derart radial gegeneinander versetzt sind, dass beim Schleifen der
Fingernägel an
verschiedenen Schlitzen der Schleifkörper 4 jeweils an
anderen Oberflächenkreisen
beansprucht wird.
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Den
Schlitzen 3a können
gemäß 2 Aufnahmen 3b zum
Aufstecken von Fingerschablonen 13 zugeordnet sein. Außerdem befindet
sich gemäß 3 in der Abdeckung 3 vorzugsweise
eine seitliche muldenförmige
Auflage 3c für
eine Fingerkuppe, die gerade groß genug ist, um einen Finger
mit dem Fingernagel an den seitlichen Umfang 4b des Schleifrades 4 heranzuführen, jedoch
mit einer so kleinen schlitzförmigen Öffnung für den Fingernagel zum
Schleifkörper 4 hin,
dass die Fingerkuppe beim Beschleifen des Fingernagels nicht verletzt
werden kann.
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Eine
Staubschutzfolie 15 liegt gemäß 3 und 18 und 19 fest eingeklemmt zwischen
Gehäuse 1 und
Abdeckung 3 und umfasst fest schließend den Antriebsteil 6a des
Elektromotors 6 zwischen Antriebswelle 10 und
Gehäuseseitenwand. Die
Oberseite 4a und der Umfang 4b des Schleifkörpers 4 sind
feilenartig gestaltet. Wird der Schleifkörper oder das Schleifrad 4 durch
Einschalten des Elektromotors 6 in rotierende oder oszillierende
Bewegung versetzt, kann man einen seiner Fingernägel in einen der Form und der
Größe des Fingernagels entsprechenden
Schlitz 3a von oben her einführen, wodurch der Fingernagel
mit dem Schleifkörper 4 an dessen
Oberseite 4a in Berührung
kommt und hierdurch der Fingernagel gekürzt wird. Durch seitliches Abrollen
oder Abwälzen
des Fingers nach beiden Seiten des Schlitzes 3a wird eine
gleichmäßige Bearbeitung
bzw. Kürzung
des Fingernagels erreicht, und dadurch, dass der Elektromotor 6 auf
geeignete Art und Weise federnd gelagert ist, wird gleichzeitig
ein zu starkes Abschleifen oder gar Einkerben des Fingernagels vermieden,
denn der Elektromotor 6 mit dem Schleifrad oder Schleifkörper 4 weicht
zu starkem Druck des Fingernagels von oben entgegen dem Druck der
Druckfeder 5 von selbst nach unten aus.
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Die
wahlweise vorgesehene muldenförmige Auflage 3c für die Fingerkuppe
am seitlichen Rand der Abdeckung oder Platte 3 ist einerseits
so klein, dass ein ungewolltes Berühren der Schleiffläche am Außenumfang 4b des
Schleifrades 4 verhindert wird, andererseits jedoch ausreichend
groß,
damit der Fingernagel durch den Schlitz 3d am oberen Rand
der Auflage 3c hindurchragen und somit von der Schleiffläche am Umfang 4b des
Schleifrades 4 nachbearbeitet werden kann.
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Durch
die Aufnahmen 3b, die den einzelnen Schlitzen 3a gemäß 2 zugeordnet sein können, können entsprechend 4 und 5 nach Bedarf kleine, speziell geformte
Rampen als Fingernagelschablonen 13, 13a, an denen
die Fingerkuppe abgewälzt werden
kann, an den Schlitzen 3a montiert werden, um den Fingernägeln eine
dem Verlauf der Rampen entsprechende besondere Form zu geben. Dies
kann z.B. dadurch geschehen, dass die Fingernagelschablonen 13 von 4 und 5 mit nach unten gerichteten Zapfen 14, 14a in
die Aufnahmen 3b eingesteckt und fixiert werden, um den
Finger mit der Fingerkuppe auf der Rampe abzuwälzen und dem Fingernagel eine
entsprechende Form zu geben. Die Rampen können nach Belieben ausgewechselt,
montiert und wieder entfernt werden.
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In
den beiden abgewandelten Ausführungsformen
von 6 bis 9 können die dort gezeigten Fingernagelschablonen 13a an
der Abdeckung oder Platte mittels eines Haftklebers auch lösbar befestigt werden.
Hierfür
kann wenigstens ein Teil der Schlitze 3a an der Abdeckung
oder Platte 3 eine solche radiale Breite haben, dass dem
Verlaufe des Schlitzes angepasste Fingernagelschablonen 13a mit
einem in den Schlitz randseitig eingreifenden Steg 16 und
einer von dem Steg 16 nach oben gerichteten profilierten
Rampe 17 mit einem zu der Oberseite der Platte 3 parallelen,
nach hinten gerichteten, selbsthaftenden Befestigungsstreifen 18 unmittelbar
neben dem Schlitz 3a zur Auflage kommt.
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Ein
weiterer besonderer Vorteil der abnehmbaren Abdeckung 3 und
der Staubschutzfolie 15 ist das einfache und schnelle Reinigen
des Gerätes,
indem die Abdeckung 3 von dem Gehäuse 1 gelöst und der
darin und auf der Staubschutzfolie 15 angesammelte Abrieb
entfernt und anschließend
die Abdeckung 3 wieder am Gehäuse 1 angebracht wird.
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In
der weiterentwickelten Ausführungsform des
Nagelpflegegerätes
von 10 bis 17 ist die Abdeckung oder
Platte 3 an dem Gehäuse 1 in
unterschiedlichen axialen Abständen
zu der Oberseite des Schleifkörpers 4 einstellbar.
Hierfür
wird die bisher einstückig
ausgebildete Abdeckung oder Platte 3 in einen Befestigungsring 20 und
eine lose Platte 21 aufgeteilt. Auch das Gehäuse 1 ist
leicht abgewandelt, wobei der Außenumfang des Gehäuses, wie
in 10 und 15 im Schnitt gezeigt ist,
am oberen Gehäuserand 22 nach
innen abgestuft und mit einem Gewinde 23 für den Befestigungsring 20 versehen ist.
Außerdem
ist die Stirnseite des Gehäuses 1 mit sternförmig angeordneten
jeweils in einem Winkelabstand von beispielsweise 120° angeordneten,
gegeneinander abgestuften Auflageflächen für die radial nach außen gerichteten
Lagerarme 25 der losen Abdeckung oder Platte 21 versehen.
Jeweils mindestens drei gegeneinander abgestufte Auflageflächen 24a, 24b, 24c gehören zueinander.
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Wie
in 16 und 17 im einzelnen zu erkennen
ist, können
die Auflageflächen 24a, 24b, 24c am Gehäuserand 22 ausgehend
von einer angenommenen Materialstärke der Abdeckung oder Platte 3 von z.B.
1 mm in Richtung der Gehäuseachse
um jeweils etwa 0,3 mm abgestuft sein. Dementsprechend kann die
erste Auflagefläche 24a beispielsweise
eine Tiefe von 0,3 mm, die zweite Auflagefläche 24b eine Vertiefung
0,6 mm und die dritte Auflagefläche 24c eine Vertiefung
von 0,9 mm gegenüber
dem oberen Gehäuserand
haben.
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Die
in 11 gezeigte Abdeckung
oder Platte 21 ist ebenso wie die Abdeckung oder Platte 3 bei der
ersten Ausführungsform
mit Schlitzen 3a ausgestattet, die unterschiedlich angeordnet,
unterschiedlich bemessen und gestaltet sein können. Die Abdeckung oder Platte 21 hat
außerdem
mindestens drei Lagerarme 25, die sternförmig angeordnet
sind, und zwar jeweils in gleichen Winkelabständen wie die Auflageflächen 24a, 24b, 24c am
Gehäuse 1.
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Die
drei Lagerarme 25 haben jedoch eine solche Dicke, dass
sie in jeder gewünschten
Höhenlage
mittels des Befestigungsringes 20 an dem oberen Gehäuserand
fixiert werden können.
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Je
nach gewünschter
Nagellänge
wird die Abdeckung oder Platte 21 entweder in die oberen, mittleren
oder unteren Vertiefungen gelegt und mit dem Befestigungsring 20 fest
eingespannt. Hierdurch ändert
sich der Abstand zum Schleifkörper
und damit die mit dem Pflegegerät
erzielbare Nagellänge.
Der Befestigungsring 20 wird mit einem Innengewinde 26 an
dem oberen Ende des Gehäuses
festgespannt.
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In
der Zeichnung sind die Fingernagelschablonen 13, 13a ebenso
wie die Abstände
der abgestuften Auflageflächen 24a, 24b, 24c für die Lagerarme 25 an
der losen Abdeckung oder Platte 21 stark überhöht gezeichnet,
um das Prinzip der Erfindung deutlich zu machen. In der Praxis werden
diese Einzelheiten wesentlich kleiner gehalten, wie auch in der
Beschreibung erwähnt.
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Bei
der in 18 gezeigten
Ausführungsform
ist der axiale Abstand zwischen Schleifkörper 4 und Abdeckung
oder Platte 3 durch eine in Verlängerung der Antriebswelle 10 in
einer Gewindebohrung 30 an der Abdeckung 3 mittig
angeordnete Stellschraube 31 veränderbar. Eine solche Abstandsänderung
kann gemäß 20 auch dadurch erreicht werden,
dass der Schleifkörper 4 schwach
kegelförmig
ausgebildet ist.
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Bei
allen gezeigten Ausführungsformen
des Schleifkörpers 4 kann
im übrigen
eine besonders gute Stabilität
bei geringem Gewicht dadurch verwirklicht werden, dass der Schleifkörper 4 als
ein nach unten offener, an seinem Außenumfang in Richtung der Antriebswelle 10 abgewinkelter
Rotationshohlkörper
ausgebildet ist. Er kann gemäß 21 oder 22 an seinem Außenumfang 4b in einem Winkel
von etwa 45° bis
90° abgewinkelt
sein oder auch gemäß 23 einen bogenförmig gewölbten Außenumfang 4b haben.
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Alle
an Hand von Beispielen einzelner Nagelpflegegeräte gezeigten Einzelheiten können selbstverständlich auch
bei anderen Ausführungsformen der
Geräte
vorteilhaft verwendet werden.
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- 1
- Gehäuse
- 2
- Boden
- 2a
- Standfläche
- 3
- Abdeckung,
Platte
- 3a
- Schlitze
- 3b
- Aufnahmen
- 3c
- muldenförmige Auflage
- 3d
- Schlitz
- 4
- Schleifkörper, Schleifrad
- 4a
- Oberseite
- 4b
- Umfang
- 5
- Druckfeder
- 6
- Elektromotor
- 6a
- Antriebsteil
des Elektromotors
- 7
- Motorlagerung
- 8
- Motorstütze
- 9
- Klemmstück
- 10
- Antriebswelle
- 11
- EIN-AUS-Schalter
- 12
- Anschlussbuchse
für ein
Ladegerät
- 13
- Fingernagelschablone
- 13a
- Fingernagelschablone
- 14
- Zapfen
- 14a
- Zapfen
- 15
- Staubschutzfolie
- 16
- Steg
- 17
- Rampe
- 18
- Befestigungsstreifen
- 20
- Befestigungsring
- 21
- lose
Abdeckung oder Platte
- 22
- oberer
Gehäuserand
- 23
- Gewinde
- 24a
- Auflagefläche
- 24b
- Auflagefläche
- 24c
- Auflagefläche
- 25
- Lagerarme
- 26
- Innengewinde
- 30
- Gewindebohrung
- 31
- Stellschraube