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DE102004031126A1 - Kommunikationssystem, Verfahren zum Steuern eines Kommunikationssystems, Netzzugangsvorrichtung und Verfahren zum Steuern einer Netzzugangsvorrichtung - Google Patents

Kommunikationssystem, Verfahren zum Steuern eines Kommunikationssystems, Netzzugangsvorrichtung und Verfahren zum Steuern einer Netzzugangsvorrichtung Download PDF

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DE102004031126A1
DE102004031126A1 DE200410031126 DE102004031126A DE102004031126A1 DE 102004031126 A1 DE102004031126 A1 DE 102004031126A1 DE 200410031126 DE200410031126 DE 200410031126 DE 102004031126 A DE102004031126 A DE 102004031126A DE 102004031126 A1 DE102004031126 A1 DE 102004031126A1
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DE
Germany
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network
communication
access device
wlan
umts
Prior art date
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Ceased
Application number
DE200410031126
Other languages
English (en)
Inventor
Maik Bienas
Achim Luft
Martin Hans
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Infineon Technologies AG
Original Assignee
Infineon Technologies AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L12/00Data switching networks
    • H04L12/28Data switching networks characterised by path configuration, e.g. LAN [Local Area Networks] or WAN [Wide Area Networks]
    • H04L12/2854Wide area networks, e.g. public data networks
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W92/00Interfaces specially adapted for wireless communication networks
    • H04W92/02Inter-networking arrangements
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W84/00Network topologies
    • H04W84/02Hierarchically pre-organised networks, e.g. paging networks, cellular networks, WLAN [Wireless Local Area Network] or WLL [Wireless Local Loop]
    • H04W84/10Small scale networks; Flat hierarchical networks
    • H04W84/12WLAN [Wireless Local Area Networks]

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kommunikationssystem mit einer Netzzugangsvorrichtung, die den Zugang von einem ersten zu einem dritten und den Zugang von einem zweiten zu dem dritten Kommunikationsnetzwerk ermöglicht und wobei bei der Datenübertragung von dem ersten zu dem dritten und bei der Datenübertragung von dem zweiten zu dem dritten Kommunikationsnetzwerk dieselbe Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung verwendet werden kann und insbesondere bei einem Handover eines Teilnehmergeräts von dem ersten zu dem zweiten Kommunikationsnetzwerk gleich bleibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kommunikationssystem, ein Verfahren zum Steuern eines Kommunikationssystems, eine Netzzugangsvorrichtung und ein Verfahren zum Steuern einer Netzzugangsvorrichtung.
  • In den letzten Jahren ist es selbstverständlich geworden, dass die Möglichkeit besteht nahezu überall mobil zu telefonieren.
  • Seit Kurzem besteht zudem die Möglichkeit, paketvermittelte (Kommunikations-)Dienste mit hohen Datenraten mobil zu nutzen.
  • Die zur Zeit typischerweise verwendeten Mobilfunksysteme der zweiten Generation, wie beispielsweise Mobilfunksysteme gemäß dem GSM(Global System of Mobile Communications)-Standard, sind vorrangig für Mobilfunk-Sprachverbindungen vorgesehen und sind wegen der geringen Übertragungsdatenraten, die ein solches Mobilfunksystem bereitstellt, nur schlecht für die Übertragung großer Datenmengen geeignet.
  • Es wurden und werden mehrere Mobilfunk-Kommunikationssysteme entwickelt, die in der Lage sind, paketvermittelte Dienste mit einer hohen Datenrate bereitzustellen.
  • Beispielsweise werden Arbeiten für die Entwicklung und Standardisierung des UMTS(Universal Mobile Telecomunication System)-Standards im Rahmen des 3rd Generation Partnership Project (3GPP) durchgeführt.
  • Ein UMTS-Kommunikationssystem, das heißt ein Kommunikationssystem gemäß dem UMTS-Standard, stellt den Benutzern verschiedene leitungsvermittelte Dienste und paketvermittelte Dienste bereit und wird in naher Zukunft unter anderen in weiten Teilen Europas zur Verfügung stehen.
  • Ferner sind sogenannte "Wireless Local Area Networks" (WLAN), bekannt. WLANs sind speziell für die Funkübertragung von paketvermittelten Diensten konzipiert.
  • WLANs ermöglichen die Datenübertragung mit im Vergleich zu UMTS-Kommunikationssystemen höherer Datenrate, ermöglichen allerdings nicht die Mobilität der Benutzer in dem Maße, wie sie von UMTS-Kommunikationssystemen ermöglicht wird.
  • WLANs werden beispielsweise durch den Standard IEEE 802.11 und den Standard HIPERLAN oder HIPERLAN/2 spezifiziert.
  • Zukünftige (Mobilfunk-)Teilnehmergeräte werden voraussichtlich eingerichtet sein, neben Mobilfunk-Kommunikationssystemen der zweiten Generation auch UMTS-Kommunikationssysteme und WLAN zu nutzen, das heißt, Kommunikationsverbindungen zu UMTS-Kommunikationssystemen und WLAN aufzubauen und mittels der Kommunikationsverbindungen Daten zu übertragen.
  • Dementsprechend wird häufig die Situation auftreten, dass ein Benutzer eines Teilnehmergeräts einen paketvermittelten Dienst mittels einer Kommunikationsverbindung zu einem WLAN nutzt und sich während der Kommunikationsverbindung aus dem Versorgungsbereich einer WLAN-Funkzelle, das heißt dem geographischen Gebiet, in dem das WLAN mittels des Teilnehmergeräts genutzt werden kann, herausbewegt.
  • Typischerweise würde in diesem Fall die Kommunikationsverbindung zu dem WLAN beendet werden, selbst wenn außerhalb der WLAN-Funkzelle die Versorgung durch ein UMTS-Kommunikationssystem gegeben ist, das heißt, dass das Teilnehmergerät den paketvermittelten Dienst mittels einer Kommunikationsverbindung zu dem UMTS-Kommunikationssystem weiter nutzen könnte.
  • Damit das Teilnehmergerät den paketvermittelten Dienst mittels einer Kommunikationsverbindung zu dem UMTS-Kommunikationssystem weiter nutzen kann, ist ein Kommunikationssystemwechsel von dem WLAN zu dem UMTS-Kommunikationssystem erforderlich, so dass stets eine Kommunikationsverbindung zu dem WLAN oder eine Kommunikationsverbindung zu dem UMTS-Kommunikationssystem besteht.
  • Die Zusammenarbeit zwischen UMTS-Kommunikationssystemen und WLAN wird von dem Standardisierungs-Gremium des 3GPP unter der Bezeichnung "3GPP system to WLAN Interworking" standardisiert.
  • Der Grad der Zusammenarbeit zwischen UMTS-Kommunikationssystemen und WLAN wurde in 6 Stufen unterteilt und es wurden 6 Szenarien definiert, welche als Scenario 1 bis Scenario 6 bezeichnet werden. Gemäß Scenario 1 besteht der geringste Grad der Zusammenarbeit und gemäß Scenario 6 besteht der größte Grad der Zusammenarbeit. Ab Scenario 4, das heißt gemäß Scenario 4, Scenario 5 und Scenario 6, besteht die Möglichkeit eines Inter-System-Handovers, das heißt eines Kommunikationssystemwechsels zwischen UMTS-Kommunikationssystemen und WLAN (siehe [1], Kapitel 6.5).
  • Derzeit wird das Scenario 3 spezifiziert. Prozeduren für ein Inter-System-Handover wurden noch nicht spezifiziert.
  • 1 zeigt ein UMTS-Kommunikationssystem 100 zur Bereitstellung von paketvermittelten Diensten.
  • Ein Teilnehmergerät 101 ist mittels einer ersten Basisstation 102, welche im UMTS-Standard als NodeB bezeichnet wird, mit einem UMTS-Funknetzwerk 103 gekoppelt.
  • Die erste Basisstation 102 ist die Funkschnittstelle zwischen dem Teilnehmergerät 101 und dem UMTS-Funknetzwerk 103 und ermöglicht die Übertragung von UMTS-Funksignalen.
  • Die erste Basisstation 102 ist mit einem RNC (Radio Network Controller) 104 gekoppelt. Der RNC 104 hat im wesentlichen Aufgaben, die die Steuerung der Luftschnittstelle betreffen, wie beispielsweise die Zuweisung von Funkressourcen bei einem Kommunikationsverbindungsaufbau.
  • Es können weitere Basisstationen mit dem RNC 104 gekoppelt sein, hier beispielsweise eine zweite Basisstation 110.
  • Zur Übertragung von Datenpaketen wird das Internet-Protokoll (IP) verwendet. Ein SGSN (Serving GPRS(General Packet Radio Service) Support Node) 105 koppelt, anschaulich gesprochen aus Sicht des IP, das Teilnehmergerät 101 mit dem UMTS-Funknetzwerk 103 und stellt die Funktionalität eines Routers bereit. Der SGSN 105 dient weiterhin zur Authentifizierung von Benutzern zur Mobilitätsverwaltung.
  • Mittels eines GGSN (Gateway GPRS Support Node) 106 ist das UMTS-Netzwerk 103 mit externen paketbasierten Kommunikationsnetzwerken, hier beispielsweise dem Internet 107, gekoppelt. Der GGSN 106 stellt ebenfalls die Funktionalität eines Routers bereit.
  • Der GGSN ist weiterhin mit einem IMS (IP Multimedia Subsystem) 108, das heißt einem Kommunikationssystem gemäß dem IMS-Standard, gekoppelt.
  • Ein IMS ist ein paketbasiertes Kommunikationssystem. Der IMS-Standard wurde entwickelt, um Dienste anbieten zu können, die typisch für eine leitungsvermittelte Übertragung sind, wie beispielsweise Sprachtelefonie.
  • Ein HLR (Home Location Register) 109 enthält alle Daten, die zum Aufbau einer Kommunikationsverbindung und zur Authentifizierung des Benutzers des Teilnehmergeräts 101 erforderlich sind.
  • 2 zeigt ein Kommunikationssystem 200 mit einem WLAN-Zugangsnetzwerk 203.
  • Ein Teilnehmergerät 201 ist mittels eines ersten Access Point (AP) 202 mit dem WLAN-Zugangsnetzwerk 203 gekoppelt. Der erste Access Point 202 dient als Funkschnittstelle und ermöglicht die Übertragung von Funksignalen.
  • Der Access Point 202 und eventuell weitere Access Points, hier beispielsweise ein zweiter Access Point 204, sind mit einem Access Router (AR) 205 gekoppelt. Der Access Router 205 ist für die Steuerung von Handover zwischen den angeschlossenen Access Point 202, 204 zuständig und koppelt das Teilnehmergerät 201 mit dem Internet 206 und einem AAA- Server (Authentication, Authorisation and Accounting-Server) 207.
  • Der Access Router 205 stellt die Funktionalität eines Routers bereit.
  • Der AAA-Server 207 dient zur Authentifizierung und zum Überprüfen der Berechtigung der Benutzer.
  • Ferner erzeugt der AAA-Server 207 die Daten, die zum Erfassen von Kommunikationsverbindungsgebühren verwendet werden.
  • 3 zeigt ein Kommunikationssystem 300 mit einem WLAN/3G-Interworking-Network 310.
  • Das WLAN/3G-Interworking-Network 310 ist gemäß dem 3GPP-Standard für Scenario 3 ausgebildet.
  • Das WLAN/3G-Interworking-Network 310 koppelt ein UMTS-Kommunikationssystem 311, das die mit Bezug auf 1 erläuterte Netzwerkarchitektur aufweist, mit einem WLAN-Kommunikationssystem 312, das die mit Bezug auf 2 erläuterte Netzwerkarchitektur aufweist.
  • Das UMTS-Kommunikationssystem 311 weist, wie mit Bezug auf 1 beschrieben, Basisstationen 302, 303, die mittels eines RNC 304 mit einem SGSN 305 gekoppelt sind, einen GGSN 306, der mit dem SGSN 305, dem Internet 307, einem IMS 308 und einem HLR 309 gekoppelt ist, auf.
  • Das WLAN-Kommunikationssystem 312 weist, wie mit Bezug auf 2 beschrieben, Access Points 313, 314 und ein mittels eines der Access Points 313, 314 mit einem Access Router 316 gekoppeltes Teilnehmergerät 315 auf.
  • Das Kommunikationssystem 300 ermöglicht den Zugriff des Teilnehmergeräts 315 mittels des WLAN-Zugangsnetzwerks 312 auf paketvermittelte (Kommunikations-)Dienste, die mittels des UMTS-Kommunikationsnetzwerks 311 bereitgestellt werden, beispielsweise den Zugriff auf das IMS 308.
  • Möchte der Benutzer des Teilnehmergeräts 315 diese Dienste nutzen, so ist eine Authentifizierung und eine Autorisierung mittels eines AAA-Servers 316 des WLAN/3G-Interworking-Netzwerks 310 erforderlich.
  • Ein AAA-Server, den das WLAN-Zugangsnetzwerk 312 eventuell aufweist, kann dafür nicht verwendet werden.
  • Ein PDG (Packet Data Gateway) 317 ermöglicht den Zugang zum Internet 307 und zum IMS 308 und stellt die Funktionalität eines Routers bereit.
  • Zum Erfassen von Kommunikationsverbindungsgebühren ist der AAA-Server 316 mit dem PDG 317 gekoppelt.
  • Ein WAG (WLAN Access Gateway) 318 hat im Wesentlichen die Aufgabe, eine Kommunikationsverbindung zu dem Heimat-UMTS-Kommunikationsnetzwerk (nicht gezeigt) eines Benutzers eines Teilnehmergeräts (nicht gezeigt) bereitzustellen, falls eine Kommunikationsverbindung von dem Teilnehmergerät zu dem UMTS-Kommunikationsnetzwerk 311 besteht und dieses ein besuchtes UMTS-Kommunikationsnetzwerk und nicht das Heim-UMTS-Kommunikationsnetzwerk des Benutzers ist.
  • Dazu weist das WAG 318 eine Kommunikationsverbindung zu dem PDG des Heimat-UMTS-Kommunikationssystems (nicht gezeigt) auf.
  • Die Möglichkeit mittels eines besuchten UMTS-Kommunikationssystems mit dem Heimat-UMTS-Kommunikationssystem zu kommunizieren wird als Roaming bezeichnet.
  • Das WAG 318 stellt die Funktionalität eines Routers bereit.
  • In [2] ist der GPRS(General Packet Radio Service)-Kommunikationsstandard offenbart.
  • In [3] ist ein Verfahren zum Betreiben eines Funk-Kommunikationsnetzwerks offenbart, mittels welchem unter Verwendung eines Schlüssels, der zwischen einem Mobilfunkgerät und einem Knoten des Kommunikationsnetzwerks ausgetauscht wird, Sicherheitsprobleme bei der drahtlosen Datenübertragung, insbesondere beim Wechsel zwischen LAN-Kommunikationsnetzen und UMTS-Kommunikationsnetzen, gelöst werden können.
  • In [4] ist ein Verfahren zum Handover eines Mobilfunkgeräts zwischen unterschiedlichen Zugangsnetzen offenbart, wobei eine logische Schnittstelle der Kommunikation zwischen dem Mobilfunkgerät und einer physikalischen Schnittstellenschicht IP-Adressen zuweist.
  • Druckschrift [5] offenbart ein Kommunikationssystem, bei dem ein Endgerät mit unterschiedlichen Kommunikationsnetzen des Kommunikationssystems gekoppelt ist und insbesondere mittels einer Schnittstelle Kommunikationsdienste mittels der unterschiedlichen Kommunikationsnetze nutzen kann.
  • In [6] ist ein Verfahren zur Datenübertragung offenbart, bei dem ein Teil einer zu übertragenden Datenmenge mittels einer sicheren Schnittstelle übertragen wird und der restliche Teil der zu übertragenden Datenmenge mittels einer nicht speziell gesicherten Schnittstelle übertragen wird, beispielsweise mittels eines WLAN.
  • In [7] sind ein Verfahren und eine Architektur für ein Kommunikationssystem offenbart, welche ein vertikales Handoff, das heißt ein Handover zwischen unterschiedlichen Zugangsnetzen, die beispielsweise eine Kommunikationsverbindung zwischen einem Endgerät und dem Internet bereitstellen können, ermöglichen.
  • [8] offenbart eine Modifikation eines PDG, der ein GGSN-Element mit Funktionen eines GGSN aufweist.
  • Der Erfindung liegt das Problem zu Grunde, ein effizientes Verfahren für ein Handover eines Teilnehmergeräts von einem ersten Zugangs-Kommunikationsnetzwerk zu einem zweiten Zugangs-Kommunikationsnetzwerk bereitzustellen.
  • Die Aufgabe wird durch ein Kommunikationssystem, ein Verfahren zum Steuern eines Kommunikationssystems, eine Netzzugangsvorrichtung und ein Verfahren zum Steuern einer Netzzugangsvorrichtung mit den Merkmalen gemäß den unabhängigen Patentansprüchen gelöst.
  • Es wird ein Kommunikationssystem bereitgestellt, das ein erstes Kommunikationsnetzwerk, ein zweites Kommunikationsnetzwerk, ein drittes Kommunikationsnetzwerk, ein Teilnehmergerät und eine Netzzugangsvorrichtung aufweist, welcher Netzzugangsvorrichtung eine Vermittlungsschicht-Adresse zugeordnet ist, wobei die Netzzugangsvorrichtung eingerichtet ist, den Zugang von dem ersten Kommunikationsnetzwerk zu dem dritten Kommunikationsnetzwerk und den Zugang von dem zweiten Kommunikationsnetzwerk zu dem dritten Kommunikationsnetzwerk zu ermöglichen; das Kommunikationssystem eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Teilnehmergerät und dem dritten Kommunikationsnetzwerk mittels des ersten Kommunikationsnetzwerks und mittels der Netzzugangsvorrichtung aufweist, wobei bei der Datenübertragung mittels der ersten Kommunikationsverbindung die Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung verwendet wird; und die Netzzugangsvorrichtung eine Steuervorrichtung aufweist, die eingerichtet ist, die erste Kommunikationsverbindung abzubauen und eine zweite Kommunikationsverbindung zwischen dem Teilnehmergerät und dem dritten Kommunikationsnetzwerk mittels des zweiten Kommunikationsnetzwerks und mittels der Netzzugangsvorrichtung aufzubauen, wobei bei der Datenübertragung mittels der zweiten Kommunikationsverbindung die Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung verwendet wird.
  • Ferner werden ein Verfahren zum Steuern eines Kommunikationssystems, eine Netzzugangsvorrichtung und ein Verfahren zum Steuern einer Netzzugangsvorrichtung gemäß dem oben beschriebenen Kommunikationssystem bereitgestellt.
  • Eine der Erfindung zu Grunde liegende Idee kann darin gesehen werden, dass die Netzzugangsvorrichtung einem Teilnehmergerät den Zugang zu dem dritten Kommunikationsnetzwerk sowohl mittels des ersten als auch mittels des zweiten Kommunikationsnetzwerks bereitstellen kann und dass beim Abbau der ersten Kommunikationsverbindung und dem Aufbau der zweiten Kommunikationsverbindung, was anschaulich einem (Inter-System-)Handover des Teilnehmergeräts von dem ersten Kommunikationsnetzwerk zu dem zweiten Kommunikationsnetzwerk entspricht, die Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung sich nicht ändert.
  • Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen. Die weiteren Ausgestaltungen der Erfindung, die im Zusammenhang mit dem bereitgestellten Kommunikationssystem beschrieben sind, gelten sinngemäß auch für das bereitgestellte Verfahren zum Steuern eines Kommunikationssystems, die bereitgestellte Netzzugangsvorrichtung und das bereitgestellte Verfahren zum Steuern einer Netzzugangsvorrichtung.
  • Vorzugsweise wird bei der Datenübertragung mittels der ersten Kommunikationsverbindung und/oder bei der Datenübertragung mittels der zweiten Kommunikationsverbindung die Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung mittels eines APN (Access Point Name) spezifiziert.
  • Die APNs, die zur Spezifikation der Vermittlungsschicht-Adresse verwendet werden, können unterschiedliche sein, sie müssen lediglich der gleichen Vermittlungsschicht-Adresse entsprechen.
  • Anschaulich werden die APNs auf dieselbe Vermittlungsschicht-Adresse, beispielsweise dieselbe IP-Protokolladresse "gemappt" (abgebildet).
  • Es ist bevorzugt, dass das erste Kommunikationsnetzwerk ein WLAN-Kommunikationsnetzwerk, das heißt ein WLAN, und das zweite Kommunikationsnetzwerk ein UMTS-Kommunikationsnetzwerk, das heißt ein UMTS-Kommunikationssystem, ist.
  • Die erste Kommunikationsverbindung ist somit vorzugsweise eine WLAN-Kommunikationsverbindung und die zweite Kommunikationsverbindung ist vorzugsweise eine UMTS-Kommunikationsverbindung.
  • Es ist ferner bevorzugt, dass das Teilnehmergerät eine Übertragungsvorrichtung aufweist, die eingerichtet ist, eine Nachricht an die Netzzugangsvorrichtung zu senden, die die Anforderung aufweist, die erste Kommunikationsverbindung abzubauen und die zweite Kommunikationsverbindung aufzubauen.
  • In einer Ausführungsform wird die Nachricht mittels des ersten Kommunikationsnetzwerks an die Netzzugangsvorrichtung übertragen.
  • Dies ist von Vorteil, da in diesem Fall zur Implementierung der Erfindung unter Verwendung eines bestehenden UMTS-Kommunikationsnetzwerks nur wenige Änderungen an den Netzwerkelementen des UMTS-Kommunikationsnetzwerks vorgenommen werden müssen. Dadurch wird die Implementierung einfach und kostengünstig.
  • In dieser Ausführungsform ist die WLAN-Kommunikationsverbindung bis zum vollständigen Aufbau der UMTS-Kommunikationsverbindung erforderlich.
  • In einer zweiten Ausführungsform ist bevorzugt, dass die Nachricht mittels des zweiten Kommunikationsnetzwerks an die Netzzugangsvorrichtung übertragen wird.
  • Auf diese Weise ist ein Inter-System-Handaver noch möglich, wenn die WLAN-Kommunikationsverbindung bereits unterbrochen ist, beispielsweise weil der Versorgungsbereich des WLAN verlassen wurde. Das ist von Vorteil, weil somit die WLAN- Kommunikationsverbindung so lange wie möglich genutzt werden kann und weil ein Inter-System-Handover auch bei einem unerwarteten Abriss der WLAN-Kommunikationsverbindung möglich ist.
  • Vorzugsweise ist das dritte Kommunikationsnetzwerk das Internet.
  • In diesem Fall ist die Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung eine IP-Adresse der Netzzugangsvorrichtung.
  • Es ist bevorzugt, dass die Netzzugangsvorrichtung eine WLAN-Netzzugangsvorrichtung, die die Funktion eines PDG des WLAN-Kommunikationsnetzwerks aufweist, eine UMTS-Netzzugangsvorrichtung, die die Funktion eines GGSN des UMTS-Kommunikationsnetzwerks aufweist, und einen Speicher aufweist, auf welchen Speicher die WLAN-Netzzugangsvorrichtung und die UMTS-Netzzugangsvorrichtung zugreifen.
  • Anschaulich sind somit die beiden Netzelemente PDG und GGSN in einem Element vereinigt.
  • Das ist insbesondere bei einem Inter-System-Handover zwischen dem WLAN-Kommunikationsnetzwerk und dem UMTS-Kommunikationsnetzwerk von Vorteil, weil dadurch keine Signalisierung während des Inter-System-Handovers zwischen einem PDG und einem GGSN erforderlich ist.
  • Ferner bleibt der Zugangspunkt des Teilnehmergeräts zum Internet vor und nach dem Inter-System-Handover identisch, weshalb nach dem Inter-System-Handover keine neue Route im Internet erstellt werden muss.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden im Weiteren näher erläutert.
  • 1 zeigt ein UMTS-Kommunikationssystem zur Bereitstellung von paketvermittelten Diensten;
  • 2 zeigt ein Kommunikationssystem mit einem WLAN-Zugangsnetzwerk;
  • 3 zeigt Kommunikationssystem mit einem WLAN/3G-Interworking-Network;
  • 4 zeigt ein Kommunikationssystem gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 5 zeigt ein Nachrichtenflussdiagramm gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 6 zeigt ein Nachrichtenflussdiagramm gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 7 zeigt eine Anordnung von Zwischenspeichern gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 8 zeigt eine Anordnung von Zwischenspeichern gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 4 zeigt ein Kommunikationssystem 400 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Die Architektur des Kommunikationssystem 400 basiert auf der Architektur eines WLAN/3G-Interworking-Netzwerks gemäß Scenario 3, wie sie oben mit Bezug auf 3 erläutert ist.
  • Ein UMTS-Kommunikationssystem 401 weist Basisstationen 402, 403, die mittels eines RNC 404 mit einem SGSN 405 gekoppelt sind, ein IMS 406, ein HLR 407, einen AAA-Server 409 und einen WAG 408, jeweils mit der mit Bezug auf 1 und 3 beschriebenen Funktionalität, auf.
  • Ein WLAN-Kommunikationssystem 410 weist Access Points 413, 414 und ein mittels eines der Access Points 413, 414 mit einem Access Router 416 gekoppeltes Teilnehmergerät 415, jeweils mit der mit Bezug auf 2 und 3 beschriebenen Funktionalität, auf.
  • Im Unterschied zu der mit Bezug auf 3 erläuterten Netzwerkarchitektur weist das UMTS-Kommunikationsnetzwerk 401 statt einem GGSN und einem PDG einen PDG/GGSN 411 auf.
  • Der PDG/GGSN 411 stellt die Funktionalität eines GGSN und die Funktionalität eines PDG bereit.
  • Mittels des PDG/GGSN 411 sind der SGSN 405, das IMS 406, das HLR 407, der AAA-Server 409, der WAG 408 und das Internet 412 miteinander gekoppelt.
  • Das mobile Teilnehmergerät 415 ist mit einem UMTS-Sender und einem UMTS-Empfänger und mit einem WLAN-Sender und WLAN-Empfänger ausgestattet, das heißt, dass das mobile Teilnehmergerät 415 sowohl mit dem UMTS-Kommunikationssystem 401 als auch mit dem WLAN 410 kommunizieren kann.
  • Der UMTS-Sender des Teilnehmergeräts 415, der UMTS-Empfänger des Teilnehmergeräts 415, der WLAN-Sender des Teilnehmergeräts 415 und der WLAN-Empfänger des Teilnehmergeräts 415 können gleichzeitig betrieben werden.
  • Im Folgenden wird angenommen, dass eine aktive paketvermittelte Kommunikationsverbindung zwischen dem Teilnehmergerät 415 und einem (weiteren) Kommunikationsendgerät (nicht gezeigt) mittels des WLAN 410 besteht.
  • Das Kommunikationsendgerät kann wie das Teilnehmergerät 415 ein mobiles Teilnehmergerät sein, oder es ist eine stationäre Vorrichtung, wie beispielsweise ein PC (Personal Computer).
  • Ferner wird im Folgenden angenommen, dass das Kommunikationsendgerät ein Teil des Internet 412 ist.
  • Dies ist für die Erfindung jedoch nicht erforderlich.
  • Im Folgenden wird unter einem Handover stets ein Inter-System-Handover verstanden.
  • 5 zeigt ein Nachrichtenflussdiagramm 500 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Der dargestellte Nachrichtenfluss findet zwischen den folgenden Netzwerkelementen statt: Einem Teilnehmergerät 501, einem Access Router 502, einer Basisstation 503, einem WAG 504, einem RNC 505, einem SGSN 506, einem PDG/GGSN 507, einem AAA-Server 508, einem HLR 509 und dem Internet 510.
  • Diese Netzwerkelemente sind gemäß der mit Bezug auf 4 erläuterten Architektur ausgestaltet und gekoppelt, insbesondere ist jedes der Netzwerkeelemente Teil eines WLAN-Zugangsnetzwerks, eines UMTS-Kommunikationsnetzwerks oder eines WLAN/3G-Interworking-Netzwerks.
  • In 5 werden auszuführende Aktionen durch Rechtecke dargestellt. Übertragungen von Nachrichten werden durch einen Pfeil dargestellt. Doppelpfeile kennzeichnen eine Kombination von Nachrichten und Aktionen.
  • Nachrichten, Aktionen und Netzwerkelemente, die Teil des WLAN-Zugangsnetzwerks oder des WLAN/3G-Interworking-Netzwerks sind, bzw. von Elementen des WLAN-Zugangsnetzwerks oder des WLAN/3G-Interworking-Netzwerks ausgeführt bzw. übertragen werden, sind gestrichelt dargestellt.
  • Nachrichten, Aktionen und Netzwerkelemente, die Teil des UMTS-Kommunikationssystems sind, bzw. mittels Elementen des UMTS-Kommunikationssystems ausgeführt bzw. übertragen werden, sind durchgezogen dargestellt.
  • In Schritt 511 bestimmt der Benutzer des Teilnehmergeräts 501, welche Funktechnologien in seinem Endgerät aktiviert sein sollen.
  • Es wird angenommen, dass der Benutzer bestimmt, dass sowohl der UMTS-Sender und der UMTS-Empfänger als auch der WLAN-Sender und der WLAN-Empfänger aktiviert sein sollen.
  • Ferner bestimmt der Benutzer, wie sich das Teilnehmergerät 501 im Falle eines Handovers verhält.
  • Der Benutzer wählt aus den folgenden drei Möglichkeiten aus:
    • 1. Ein Inter-System-Handover wird nie durchgeführt;
    • 2. Ein Inter-System-Handover wird vom Benutzer manuell angeordnet, wobei der Benutzer von seinem Teilnehmergerät benachrichtigt wird, wenn ein Inter-System-Handover möglich ist;
    • 3. Ein Inter-System-Handover wird von dem Teilnehmergerät 501 selbständig initiiert, wobei der Benutzer von dem Teilnehmergerät 501 benachrichtigt wird, wenn ein Inter-System-Handover durchgeführt wird.
  • Es wird im Folgenden angenommen, dass der Benutzer in Schritt 511 die Möglichkeit 2 oder 3 wählt.
  • Das Teilnehmergerät 501 stellt geeignete Mittel bereit, so dass die zuvor genannten Möglichkeiten vom Benutzer ausgeführt werden können, um die jeweils erforderlichen Benachrichtigungen durchzuführen und um die gewählte Möglichkeit umzusetzen.
  • Wie erwähnt wird angenommen, dass in Schritt 512 eine aktive (Kommunikations)-Verbindung mittels des WLAN-Zugangsnetzwerks zu einem Kommunikationsendgerät (nicht gezeigt), das Teil des Internet 510 ist, besteht.
  • Insbesondere wird angenommen, dass ein Kommunikationsverbindungsaufbau statt gefunden hat und dass das Teilnehmergerät 501 mittels des AAA-Server 508 authentifiziert und für die bestehende Kommunikationsverbindung autorisiert wurde.
  • Für den Fall, dass sich das Teilnehmergerät 501 außerhalb des UMTS-Versorgungsgebiets befindet, oder dass das Teilnehmergerät 501 noch nicht im paketvermittelten Bereich des UMTS-Kommunikationssystems registriert ist, das heißt, dass noch kein GPRS-Attach (General Packet Radio Service-Attach) ausgeführt wurde, wird der Ablauf mit Schritt 513 fortgesetzt.
  • Für den Fall, dass das Teilnehmergerät 501 ein GPRS-Attach bereits vor dem Aufbau der Kommunikationsverbindung durchgeführt hat, wird der Ablauf mit Schritt 517 fortgesetzt.
  • In Schritt 513 bewegt sich der Benutzer in ein UMTS-Versorgungsgebiet. Das bedeutet, das dass Teilnehmergerät 501 den gemäß dem UMTS-Standard vorgesehenen Pilotkanal empfängt.
  • In Schritt 514 liest das Teilnehmergerät 501 mittels der Basisstation 503 von dem RNC 505 gesendete Systeminformationen.
  • In Schritt 515 stellt das Teilnehmergerät 501 mittels den Systeminformationen fest, ob das UMTS-Kommunikationsnetzwerk, welches die Basisstation 503 aufweist, das Heimatnetz des Teilnehmergeräts 501 ist.
  • Ist dies der Fall, was im Folgenden angenommen wird, trifft das Teilnehmergerät 501 die Entscheidung, sich in das UMTS-Kommunikationsnetz einzubuchen.
  • Das Einbuchen in den paketvermittelnden Teil des UMTS-Kommunikationsnetzwerks wird als GPRS-Attach bezeichnet.
  • In Schritt 516 initiiert das Teilnehmergerät 501 die Prozedur für ein GPRS-Attach und sendet eine Nachricht mit einer Identifikation des Teilnehmergeräts 501 zu dem SGSN 506.
  • Falls diese Identifikation dem SGSN 506 nicht bekannt ist, wird das Teilnehmergerät 501 authentifiziert.
  • Es ist ebenfalls möglich, dass sich das Teilnehmergerät 501 gleichzeitig in den leitungsvermittelten Teil des UMTS-Kommunikationsnetzwerks einbucht.
  • In Schritt 517 führt das Teilnehmergerät 501 Messungen an der Luftschnittstelle des WLAN und des UMTS-Kommunikationsnetzwerks durch. Dies ist optional möglich.
  • Das Teilnehmergerät misst beispielsweise die Empfangsfeldstärken des WLAN und des UMTS-Kommunikationsnetzwerks und die Datenrate der bestehenden WLAN-Kommunikationsverbindung.
  • Vorzugsweise misst das Teilnehmergerät 501 in regelmäßigen Abständen die Empfangsfeldstärke und die mittlere Datenrate der bestehenden WLAN-Kommunikationsverbindung.
  • Wird eine vorgebbare Grenze unterschritten, so wird der Ablauf mit Schritt 518 fortgesetzt und ein Handover eingeleitet.
  • Die Grenze ist so gewählt, dass die Datenübertragung mittels des WLAN bei oder kurz nach Unterschreitung der Grenze noch möglich ist. Andernfalls könnte das Handover nicht eingeleitet werden.
  • In Schritt 518 wird der Benutzer, falls er die zweite Möglichkeit gewählt hat, benachrichtigt, dass ein Inter-System-Handover nun möglich ist.
  • Zusätzlich kann dem Benutzer als Entscheidungshilfe die Qualität der bestehenden WLAN-Kommunikationsverbindung und der möglichen UMTS-Kommunikationsverbindungen angezeigt werden, beispielsweise die Empfangsfeldstärken des WLAN und des UMTS-Kommunikationsnetzwerks und die durchschnittliche Datenrate der bestehenden WLAN-Kommunikationsverbindung.
  • Stimmt der Benutzer einem Handover zu, so wird der Ablauf mit Schritt 519 fortgesetzt.
  • Wenn der Benutzer die dritte Möglichkeit ausgewählt hat, dann führt das Teilnehmergerät 501 automatisch den Schritt 519 aus.
  • In Schritt 519 entscheidet das Teilnehmergerät 501, falls mehrere Kommunikationsverbindungen mittels des WLAN bestehen, welche davon für das Handover vorgesehen sind, das heißt welche davon mittels des UMTS-Kommunikationssystems weitergeführt werden sollen, und sendet mittels des WLAN-Senders eine Nachricht an das PDG/GGSN 507, die signalisiert, dass das Teilnehmergerät 501 einen Handover anfordert.
  • In der Nachricht sind unter anderem eine Identifikation des Benutzers aus Sicht des WLAN/3G-Interworking-Netzwerks, welche Identifikation im Folgenden als WLAN-ID bezeichnet wird, und eine oder mehrere Identifikationen der für das Handover vorgesehenen WLAN-Kommunikationsverbindungen, das heißt Kommunikationsverbindungen, die mittels des WLAN bestehen, enthalten.
  • Die Identifikation einer WLAN-Kommunikationsverbindung ist der W-APN (WLAN Access Point Name) der WLAN-Kommunikationsverbindung, den der Benutzer oder das Teilnehmergerät 501 beim Aufbau der WLAN-Kommunikationsverbindung ausgewählt hat.
  • Das PDG/GGSN 507 prüft, ob es SGSN-Adresse des Teilnehmergeräts 501, das heißt die Adresse des SGSN 506, der dem Teilnehmergerät 501 zugeordnet ist, das heißt mittels welchem das Teilnehmergerät 501 Kommunikationsverbindungen mit dem UMTS-Kommunikationssystem aufbauen kann, gespeichert hat.
  • Ist dies der Fall, so wird der Ablauf mit Schritt 522 fortgesetzt, andernfalls wird der Ablauf mit Schritt 520 fortgesetzt.
  • In Schritt 520 sendet das PDG/GGSN 507 eine Nachricht an das HLR 509, mit der es die SGSN-Adresse des Teilnehmergeräts 501 anfordert.
  • In dieser Nachricht ist unter anderem die WLAN-ID enthalten.
  • In Schritt 521 sucht das HLR 509 unter Verwendung der WLAN-ID nach der SGSN-Adresse des Teilnehmergeräts 501.
  • Falls das HLR 509 die SGSN-Adresse nicht findet, wandelt das HLR 509 die WLAN-ID in eine IMSI (International Mobile Subscriber Identity) um und sucht unter Verwendung der IMSI nach der SGSN-Adresse.
  • Zusätzlich wird die PDP-Adresse für diese IMSI gesucht, welche PDP-Adresse dem Teilnehmergerät 501 zugeordnet ist.
  • Anschließend sendet das HLR 509 die SGSN-Adresse, die IMSI, die WLAN-ID und die PDP-Adresse des Teilnehmergeräts 501 an das PDG/GGSN 507.
  • Das HLR 509 weist eine Tabelle auf, mittels welcher unter Verwendung der WLAN-ID die IMSI des Teilnehmergerät 501 bestimmt werden kann.
  • Die Schritte 522 bis 532 werden für jede WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels einer UMTS-Kommunikationsverbindung des UMTS-Kommunikationsnetzwerks weitergeführt werden soll, einmal ausgeführt.
  • Mit der WLAN-Kommunikationsverbindung ist im Folgenden stets eine der mittels UMTS weiterzuführenden WLAN-Kommunikationsverbindungen gemeint, mit aufzubauender UMTS-Kommunikationsverbindung ist im Folgenden stets die UMTS-Kommunikationsverbindung gemeint, die zum Weiterführen der WLAN-Kommunikationsverbindung dient.
  • In Schritt 522 bestimmt das PDG/GGSN 507 unter Verwendung des Typs der WLAN-Kommunikationsverbindung den geeigneten PDP(Packet Data Protocol)-Type für die aufzubauende UMTS-Kommunikationsverbindung. Der PDP-Type einer Kommunikationsverbindung spezifiziert das für einen mittels der Kommunikationsverbindung genutzten Kommunikationsdienst zu verwendende Protokoll, beispielsweise wird bei dem PDP-Type "IP" das Internet-Protokoll verwendet.
  • Zusätzlich wird aus der W-APN ein geeigneter modifizierter APN (Access Point Name), das heißt eine Bezeichnung für die aufzubauende UMTS-Kommunikationsverbindung bestimmt.
  • Dieser APN wird so bestimmt, dass das SGSN 506 unter Verwendung des APN den PDG/GGSN 507 adressieren kann, dass unter Verwendung des APN die selben Dienste angefordert werden können wie die mittels der WLAN-Kommunikationsverbindungen genutzten und dass das Teilnehmergerät 501 unter Verwendung des APN erkennen kann, aus welchem W-APN der APN bestimmt worden ist.
  • Der modifizierte APN wird im Folgenden auch als M-APN bezeichnet.
  • Das PDG/GGSN 507 bestimmt eine PDP-Adresse, die dem Teilnehmergerät 501 zugewiesen wird: entweder die von dem HLR 509 erhaltene UMTS-spezifische PDP-Adresse oder die WLAN Adresse, das heißt die Adresse, mittels der das Teilnehmergerät 501 über die WLAN-Kommunikationsverbindung adressierbar ist.
  • Üblicherweise handelt es sich bei der PDP-Adresse um eine IP-Adresse. Vorzugsweise wird die WLAN-Adresse als PDP-Adresse verwendet. Andernfalls ist es erforderlich, dass der PDG/GGSN 507 die PDP-Adresse bei jedem Datenpaket in die WLAN-Adresse umwandelt, bzw. die WLAN-Adresse in die PDP-Adresse umwandelt, damit die Kommunikationsverbindung zu dem (nicht gezeigten) Kommunikationsendgerät im Internet weiterhin bestehen bleibt.
  • Anschließend sendet der PDG/GGSN 507 für die WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels des UMTS-Kommunikationsnetzwerks weitergeführt werden soll, eine Nachricht an das SGSN 506, dessen Adresse in der in Schritt 521 von dem HLR 509 gesendeten und von dem PDG/GGSN 507 empfangenen Nachricht enthalten war.
  • Mit der gesendeten Nachricht wird dem SGSN 506 signalisiert, dass Datenpakete für das Teilnehmergerät 501 vorliegen. Das Senden dieser Nachrichten ist unabhängig davon, ob in diesem Moment tatsächlich Datenpakete mittels des WLAN-Zugangsnetzwerks zu dem Teilnehmergerät 501 gesendet werden oder nicht.
  • In der Nachricht sind unter anderem die Werte der folgenden Parameter enthalten: IMSI, PDP-Type, PDP-Adresse und M-APN. Die Parameterwerte sind, wie sie in den vorangegangenen Verarbeitungsschritten bestimmt wurden.
  • In Schritt 523 bestätigt das SGSN 506 dem PDG/GGSN 507 mittels einer Bestätigungsnachricht, dass das SGSN 506 dem Teilnehmergerät 501 signalisiert, dass Datenpakete vorhanden sind. Der PDG/GGSN 507 stellt daraufhin einen ersten Zwischenspeicher für die Datenpakete bereit, die vom Teilnehmergerät 501 zum Kommunikationsendgerät im Internet mittels der aufzubauenden UMTS-Kommunikationsverbindung in Zukunft gesendet werden.
  • Die Datenpakete werden solange zwischengespeichert, bis das PDG/GGSN 507 auf die UMTS-Kommunikationsverbindung umschaltet (siehe Schritt 535).
  • Wie oben erwähnt werden die Schritte 522 bis 532 für jede WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels einer UMTS-Kommunikationsverbindung des UMTS-Kommunikationsnetzwerks weitergeführt werden soll, einmal ausgeführt. Insbesondere wird für jede WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels des UMTS-Kommunikationssystems weitergeführt werden soll, eine Bestätigungsnachricht gesendet.
  • In Schritt 524 sendet das SGSN 506 eine Nachricht an das Teilnehmergerät 501, um den Aufbau eines PDP-context anzufordern.
  • In dieser Nachricht sind Werte der folgenden Parameter enthalten: Transaction Identifier (TI), welcher einen bidirektionalen Datenfluss, der beispielsweise im Rahmen eines Kommunikationsdienstes, der mittels der WLAN- Kommunikationsverbindung genutzt wird, durchgeführt wird, spezifiziert, PDP-Type, PDP-Adresse und M-APN.
  • Wie oben erwähnt, werden die Schritte 522 bis 532 für jede WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels einer UMTS-Kommunikationsverbindung des UMTS-Kommunikationsnetzwerks weitergeführt werden soll, einmal ausgeführt. Insbesondere wird für jede WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels des UMTS-Kommunikationssystems weitergeführt werden soll vom SGSN 506 diese Nachricht einmal gesendet.
  • In Schritt 525 wählt das Teilnehmergerät 501 für die aufzubauende UMTS-Kommunikationsverbindung die gewünschte Bitrate, die maximale Verzögerungszeit und die maximale Bitfehlerrate für beide Richtungen der Datenübertragung im Rahmen der aufzubauenden UMTS-Kommunikationsverbindung, aus.
  • Dabei kann das Teilnehmergerät 501 die äquivalenten Werte der bestehenden WLAN-Kommunikationsverbindungen und spezielle Wünsche des Benutzers berücksichtigen.
  • Anschließend sendet das Teilnehmergerät 501 für die WLAN-Kommunikationsverbindung, die im UMTS weitergeführt werden soll, eine Nachricht mit der Anfrage für den Aufbau eines PDP-context an das SGSN 506.
  • In dieser Nachricht sind Werte der folgenden Parameter enthalten: TI, NSAPI (Network layer Service Access Point Identifier), welcher den Dienstzugangspunkt der Netzwerkschicht spezifiziert, den der PDP-Kontext verwenden soll, PDP Type, PDP Address, M-APN, PDP Configuration Options, welcher weitere PDP-Optionen spezifiziert, und QoS (Quality of Service) Requested, welcher die geforderte Kommunikationsqualität spezifiziert, beispielsweise die Bitraten, die maximale Verzögerungszeiten und die maximale Bitfehlerraten, jeweils für beide Richtungen der Datenübertragung im Rahmen der aufzubauenden UMTS-Kommunikationsverbindung.
  • Dabei wird als M-APN der M-APN gewählt, der in der Nachricht enthalten ist, die in Schritt 524 von dem Teilnehmergerät 501 empfangen wurde.
  • In Schritt 526 entscheidet das SGSN 506, ob der mittels der in Schritt 525 empfangenen Nachricht geforderte PDP-context aufgebaut werden soll oder nicht.
  • Dazu prüft das SGSN 506, ob es die gewünschten QoS-Parameterwerte bereitstellen kann und ob der Benutzer für diese QoS-Parameterwerte freigeschaltet, das heißt autorisiert, ist.
  • Gegebenenfalls korrigiert, das heißt verändert, das SGSN 506 die Werte oder lehnt den Aufbau des PDP-context ab.
  • Die korrigierten QoS-Parameter werden als QoS-Negotiated bezeichnet.
  • Anschließend wird unter Verwendung des in der in Schritt 525 empfangenen Nachricht enthaltenen M-APN das PDG/GGSN 507 mittels einer Nachricht über den aufzubauenden PDP-context informiert.
  • Wie oben erwähnt, werden die Schritte 522 bis 532 für jede WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels einer UMTS-Kommunikationsverbindung des UMTS-Kommunikationsnetzwerks weitergeführt werden soll, einmal ausgeführt. Insbesondere wird für jede WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels des UMTS-Kommunikationssystems weitergeführt werden soll, eine Nachricht mit Information über den aufzubauenden PDP-context an das PDG/GGSN 507 gesendet.
  • In der Nachricht sind Werte der folgenden Parameter enthalten: TEID (Tunnel Endpoint Identifier), der einen Endpunkt im UMTS-Kommunikationsnetz spezifiziert, PDP-Type, PDP-Address, M-APN, QoS-Negotiated, NSAPI, MSISDN, das heißt die Telefonnummer, Charging-Characteristics, der die Art der Kommunikationsverbindungsgebühren spezifiziert, Selection-Mode, der spezifiziert, wie der Parameter Charging-Characteristics gewählt wurde, Trace-Reference, Trace-Type und Trigger-Id, welche drei Parameterwerte zum Erstellen von trace-records, die angeben, welchen Weg Daten durch das Kommunikationssystem zurücklegen, verwendet werden, OMC Identity (Identitifkation des Operation and Maintenance Center) und PDP Configuration Options.
  • In Schritt 527 prüft das PDG/GGSN 507, ob die gewünschten QoS-Parameter mit dem aufzubauenden PDP-context kompatibel sind.
  • Wenn das der Fall ist, erzeugt es einen neuen Eintrag in der PDP-context-Tabelle und bestimmt für die Tariffierung eine neue Charging-ID, das heißt einen Identifikator, der zur Kostenabrechnung verwendet wird. Anschließend sendet es eine Nachricht an das SGSN 506 mit den Parametern PDP-Address, PDP-Configuration-Options, QoS-Negotiated, Charging-Id und Cause. Der Wert des Parameters Cause gibt an, ob der aufzubauende PDP-Kontext aufgebaut wurde oder nicht. Im Falle, dass der aufzubauende PDP-Kontext nicht aufgebaut wurde, gibt der Wert des Parameters Cause den Grund an, warum er nicht aufgebaut wurde.
  • Andernfalls wird der PDP-context nicht aufgebaut.
  • In Schritt 528 korrigiert das SGSN 506 gegebenenfalls die QoS-Parameterwerte und leitet den Aufbau der Luftschnittstelle ein, indem es eine Nachricht an das RNC 505 sendet.
  • An der Prozedur zum Aufbau der Luftschnittstelle sind außer dem SGSN 506 das RNC 505 und das Teilnehmergerät 501 beteiligt. Diese Prozedur ist ausgestaltet wie in [2] (Abschnitt: RAB Assignment Procedure) beschrieben.
  • Wie oben erwähnt werden die Schritte 522 bis 532 für jede WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels einer UMTS-Kommunikationsverbindung des UMTS-Kommunikationsnetzwerks weitergeführt werden soll, einmal ausgeführt. Insbesondere wird für jede WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels des UMTS-Kommunikationssystems weitergeführt wird, die Prozedur zum Aufbau der Luftschnittstelle durchgeführt.
  • In Schritt 529 werden, nachdem die Luftschnittstelle aufgebaut wird, die eventuell in Schritt 528 korrigierten QoS-Parameterwerte dem PDG/GGSN 507 mittels einer Änderungsmitteilungsnachricht mitgeteilt.
  • Da Schritte 522 bis 532 für jede WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels einer UMTS-Kommunikationsverbindung des UMTS-Kommunikationsnetzwerks weitergeführt werden soll, einmal ausgeführt werden, wird insbesondere für jede WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels des UMTS-Kommunikationssystems weitergeführt wird, eine Änderungsmitteilungsnachricht gesendet.
  • In Schritt 530 wird die Änderungsmitteilung von dem PDG/GGSN 507 dem SGSN 506 mittels einer entsprechenden Nachricht bestätigt.
  • In Schritt 531 fügt das SGSN 506 für die aufzubauende Kommunikationsverbindung den NSAPI und die GGSN-Adresse, das heißt die Adresse des PDG/GGSN 507, dem PDP-context hinzu.
  • Nach Aufbau eines PDP-context, wird der Aufbau des PDP-context dem Teilnehmergerät 501 bestätigt.
  • In Schritt 532 prüft das Teilnehmergerät 501 für jede Bestätigung die QoS-Parameterwerte, die dem Teilnehmergerät 501 anschaulich gesprochen angeboten werden.
  • Die Prüfung kann von dem Teilnehmergerät automatisch ausgeführt werden, oder der Benutzer kann gefragt werden, ob er mit diesen QoS-Parameterwerten einverstanden ist.
  • Falls die QoS-Parameterwerte nicht den vorgebbaren Bedingungen entsprechen, da beispielsweise der Benutzer nicht einverstanden ist, sendet das Teilnehmergerät 501 eine Nachricht, die den Abbau des betroffenen PDP-context auslöst.
  • In diesem Fall bleibt die WLAN-Kommunikationsverbindung weiterhin erhalten und der Ablauf wird für diese WLAN-Kommunikationsverbindung beendet.
  • Falls die QoS-Parameterwerte akzeptiert werden, wird der Ablauf mit Schritt 533 fortgesetzt.
  • In Schritt 533 sendet das Teilnehmergerät 501 mittels einer WLAN-Kommunikationsverbindung eine Nachricht zu dem PDG/GGSN 507, mit der es die Trennung der mittels UMTS- Kommunikationsverbindungen weitergeführten WLAN-Kommunikationsverbindungen ankündigt.
  • Die Nachricht enthält die WLAN-ID und die M-APN aller WLAN-Kommunikationsverbindungen, die mittels des UMTS-Kommunikationssystems weitergeführt werden.
  • Außerdem wird ein zweiter Zwischenspeicher für die mittels der UMTS-Kommunikationsverbindungen vom Kommunikationsendgerät im Internet empfangenen Nutzdaten eingerichtet.
  • Diese Nutzdaten werden solange zwischengespeichert, bis das Teilnehmergerät 501 die im Schritt 535 gesendete Nachricht empfängt oder bis ein Timer abläuft, der speziell für diese Maßnahme im Teilnehmergerät 501 seit Beendigung des Schritts 532 läuft.
  • Nach erfolgtem Umschalten auf UMTS in Schritt 534 sendet das Teilnehmergerät 501 die den weiterzuführenden WLAN-Kommunikationsverbindungen entsprechenden Nutzdaten im Uplink nur noch mittels der UMTS-Kommunikationsverbindungen, die die WLAN-Kommunikationsverbindungen weiterführen, zu dem Kommunikationsendgerät im Internet.
  • In Schritt 535 gestattet das PDG/GGSN 507 nach dem Empfang der in Schritt 533 gesendeten Nachricht die Übertragung von Nutzdaten von dem Teilnehmergerät 501 der weiterzuführenden WLAN-Kommunikationsverbindungen nur noch mittels der die WLAN-Kommunikationsverbindungen weiterführenden UMTS-Kommunikationsverbindungen.
  • Daten, die bereits mittels einer der UMTS-Kommunikationsverbindungen empfangen wurden und sich nun in dem in Schritt 523 eingerichteten ersten Zwischenspeicher befinden, werden in chronologischer Reihenfolge an das Kommunikationsendgerät im Internet weitergeleitet.
  • Falls alle WLAN-Kommunikationsverbindungen mittels UMTS-Kommunikationsverbindungen weitergeführt werden, so sendet das PDG/GGSN 507 mittels jeder WLAN-Kommunikationsverbindung eine Beendigungsnachricht an alle an der WLAN-Kommunikationsverbindung beteiligten Einheiten, das sind der WAG 504, der Access Router 502, der AAA-Server 508, das HLR 509 und das Teilnehmergerät 501, mittels welcher Nachricht die Trennung der WLAN-Kommunikationsverbindung eingeleitet wird.
  • Alle von dem Kommunikationsendgerät im Internet an das Teilnehmergerät 501 übertragenen Daten werden nur noch mittels der UMTS-Kommunikationsverbindungen zum Teilnehmergerät 501 übertragen.
  • Falls mindestens eine WLAN-Kommunikationsverbindung nicht mittels einer UMTS-Kommunikationsverbindung weitergeführt werden soll, sondern weiterhin mittels des WLAN-Zugangsnetzwerks bestehen soll, bleibt die WLAN-Kommunikationsverbindung weiterhin bestehen und es wird an alle an dieser WLAN-Kommunikationsverbindung beteiligten Einheiten eine Fortsetzungsnachricht gesendet, die die Beendigung der weitergeführten WLAN-Kommunikationsverbindungen signalisiert, aber nicht den Abbau der WLAN-Kommunikationsverbindung, die weiterhin bestehen bleibt, signalisiert.
  • Ferner führen in Schritt 535 alle an der WLAN-Kommunikationsverbindung beteiligten Einheiten nach Empfang der Beendigungsnachricht die erforderlichen Maßnahmen zum Beenden der jeweiligen WLAN-Kommunikationsverbindung aus.
  • Wenn eine Fortsetzungsnachricht übertragen wurde, wird die WLAN-Kommunikationsverbindung von den beteiligten Einheiten nicht beendet.
  • Das Teilnehmergerät 501 verarbeitet die Daten, die bereits mittels der UMTS-Kommunikationsverbindung empfangen wurden und im in Schritt 533 eingerichteten zweiten Zwischenspeicher gespeichert wurden, in der chronologischen Reihenfolge, in der sie empfangen wurden.
  • Der Benutzer wird von dem Teilnehmergerät 501 benachrichtigt, dass ein Inter-System-Handover stattgefunden hat.
  • Für den Fall, dass mehrere WLAN-Kommunikationsverbindungen eines Teilnehmergerät 501 übergeben, das heißt weitergeführt, werden sollen, die mittels unterschiedlicher PDG/GGSN bereitgestellt werden, so wird von jedem betroffenen PDG/GGSN der oben beschriebene Ablauf ausgeführt.
  • Die PDG/GGSN können anhand der W-APN unterschieden werden.
  • Die mit Bezug auf 5 erläuterte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, das verglichen mit Ausführungsform, die im Folgenden mit Bezug auf 6 erläutert wird, die erforderlichen Änderungen des UMTS-Kommunikationsnetzwerks, verglichen mit einem typischen UMTS-Kommunikationsnetzwerk, sehr gering sind.
  • 6 zeigt ein Nachrichtenflussdiagramm 600 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Analog zu dem mit Bezug auf 5 beschriebenen Ausführungsbeispiel findet der dargestellte Nachrichtenfluss zwischen den folgenden Netzwerkelementen statt: Einem Teilnehmergerät 601, einem Access Router 602, einer Basisstation 603, einem WAG 604, einem RNC 605, einem SGSN 606, einem PDG/GGSN 607, einem AAA-Server 608, einem HLR 609 und dem Internet 610.
  • Analog zu dem mit Bezug auf 5 beschriebenen Ausführungsbeispiel sind diese Netzwerkelemente gemäß der mit Bezug auf 4 erläuterten Architektur ausgestaltet und gekoppelt, insbesondere ist jedes der Netzwerkelemente Teil eines WLAN-Zugangsnetzwerks, eines UMTS-Kommunikationsnetzwerks oder eines WLAN/3G-Interworking-Netzwerks.
  • Analog zu 5 werden in 6 auszuführende Aktionen durch Rechtecke dargestellt. Übertragungen von Nachrichten werden durch einen Pfeil dargestellt. Doppelpfeile kennzeichnen eine Kombination von Nachrichten und Aktionen.
  • Nachrichten, Aktionen und Netzwerkelemente, die Teil des WLAN-Zugangsnetzwerks oder des WLAN/3G-Interworking-Netzwerks sind, bzw. von Elementen des WLAN-Zugangsnetzwerks oder des WLAN/3G-Interworking-Netzwerks ausgeführt bzw. übertragen werden, sind gestrichelt dargestellt.
  • Nachrichten, Aktionen und Netzwerkelemente, die Teil des UMTS-Kommunikationssystems sind, bzw. von Elementen des UMTS-Kommunikationssystems ausgeführt bzw. übertragen werden, sind durchgezogen dargestellt.
  • Das im Folgenden mit Bezug auf 6 beschriebene Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem mit Bezug auf
  • 5 beschriebenen Ausführungsbeispiel dadurch, dass das Handover von dem Teilnehmergerät 501 durch Senden einer Nachricht mittels des UMTS-Kommunikationssystems anstatt mittels des WLAN-Kommunikationssystems initiiert wird.
  • Ein wesentlicher Vorteil des folgenden Ausführungsbeispiels ist, dass bei dieser Prozedur ein Handover noch möglich ist, wenn die WLAN-Kommunikationsverbindung bereits unterbrochen ist, beispielsweise weil der Benutzer den WLAN-Versorgungsbereich mit dem Teilnehmergerät verlassen hat.
  • Dadurch kann die WLAN-Kommunikationsverbindung so lange wie möglich genutzt werden und ein Handover ist auch bei einem unerwarteten Abbruch der WLAN-Kommunikationsverbindung möglich.
  • Das im Folgenden beschriebene Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem mit Bezug auf 5 beschriebenen Ausführungsbeispiel ferner darin, dass zu den Schritten 519 bis 524 analoge Schritte nicht erforderlich sind.
  • Das im Folgenden beschriebene Ausführungsbeispiel kann angewendet werden, wenn dem Teilnehmergerät 601 die IP-Adresse des PDG/GGSN 607, mittels welchem die zu transferierende WLAN-Kommunikationsverbindung bereitgestellt wird, bekannt ist.
  • Die Schritte 611 bis 616 sind analog zu den mit Bezug auf 5 beschriebenen Schritten 511 bis 516.
  • In Schritt 617 führt das Teilnehmergerät 601 optional, nachdem ein GPRS-Attach durchgeführt wurde, Messungen an der Luftschnittstelle des WLAN-Kommunikationssystems und des UMTS-Kommunikationssystems durch.
  • Beispielsweise misst das Teilnehmergerät 601 die Empfangsfeldstärken des WLAN-Kommunikationssystems und des UMTS-Kommunikationssystems und die Datenrate der bestehenden WLAN-Kommunikationsverbindungen.
  • Vorzugsweise misst das Teilnehmergerät 601 in regelmäßigen Abständen die Empfangsfeldstärke und die mittlere Datenrate der WLAN-Kommunikationsverbindungen.
  • Wird eine vorgebbare Grenze unterschritten, dann wird das Handover mit Schritt 618 eingeleitet. Im Unterschied zu dem mit Bezug auf 5 beschriebenen Ausführungsbeispiel ist die WLAN-Kommunikationsverbindung zum Aufbau der UMTS-Kommunikationsverbindung nicht erforderlich.
  • In Schritt 618 bekommt der Benutzer, wenn er die Möglichkeit 1 (siehe Schritt 511 oben) gewählt hat, die Benachrichtigung, dass ein Inter-System-Handover möglich ist.
  • Zusätzlich kann dem Benutzer als Entscheidungshilfe die jeweilige Qualität der aktiven, das heißt bestehenden, WLAN-Kommunikationsverbindungen und der möglichen UMTS-Kommunikationsverbindungen angezeigt werden, beispielsweise die Empfangsfeldstärke der Signale des WLAN-Zugangsnetzes und des UMTS-Kommunikationsnetzes und die durchschnittliche Datenrate der bestehenden WLAN-Kommunikationsverbindungen.
  • Stimmt der Nutzer einem Handover zu, so wird der Ablauf mit Schritt 619 fortgesetzt. Falls der Benutzer die Möglichkeit 3 gewählt hat, so führt das Teilnehmergerät 601 automatisch den Schritt 619 aus.
  • In Schritt 619 richtet das Teilnehmergerät, nachdem mittels des Teilnehmergeräts 601 die Entscheidung getroffen wurde, ein Handover einzuleiten, einen ersten Zwischenspeicher ein, der für den Fall, dass die bestehenden WLAN-Kommunikationsverbindungen abbrechen, die zu sendenden Nutzdaten speichert, bis UMTS-Kommunikationsverbindungen aufgebaut sind.
  • Anschließend entscheidet das Teilnehmergerät 601, falls mehrere WLAN-Kommunikationsverbindungen bestehen, für welche WLAN-Kommunikationsverbindungen eine neue UMTS-Kommunikationsverbindung mittels des UMTS-Kommunikationsnetzes aufgebaut werden soll und wählt für die aufzubauenden UMTS-Kommunikationsverbindungen jeweils die gewünschten Bitraten, die maximalen Verzögerungszeiten und die maximalen Bitfehlerraten für beide Datenübertragungsrichtungen der UMTS-Kommunikationsverbindung aus.
  • Dabei kann das Teilnehmergerät 601 die äquivalenten Werte der aktuellen WLAN-Kommunikationsverbindungen und spezielle Wünsche des Benutzers berücksichtigen.
  • Anschließend sendet das Teilnehmergerät 601 eine Nachricht mit einer Anfrage für den Aufbau eines PDP-context zur Verwendung für einen Kommunikationsdienst an das SGSN 606.
  • In der Nachricht sind Werte der folgenden Parameter enthalten: APN, TI, IP-Adresse des aktuell verwendeten PDG/GGSN 607, NSAPI, PDP-Type, PDP-Address, PDP-Configuration-Options und QoS-Requested.
  • Es wird der APN gewählt, den das Teilnehmergerät 601 auch für die WLAN-Kommunikationsverbindung gewählt hat, die mittels des aufzubauenden PDP-contexts weitergeführt werden soll, der sogenannte W-APN. Falls mehrere Kommunikationsverbindungen mittels des UMTS-Kommunikationsnetzwerks weiter geführt werden sollen, wird für jede WLAN-Kommunikationsverbindung die obige Nachricht einmal an das SGSN 606 gesendet.
  • In Schritt 620 entscheidet das SGSN 606 für jede in Schritt 619 übertragene Nachricht, ob der PDP-context aufgebaut werden soll oder nicht. Dazu prüft das SGSN 606, ob es die gewünschten QoS-Parameter bereitstellen kann und ob der Benutzer für diese QoSParameter und für den angeforderten Kommunikationsdienst, der mittels des angeforderten PDP-contexts bereitgestellt wird, autorisiert, das heißt freigeschaltet, ist.
  • Falls dem SGSN 606 dazu erforderliche Informationen nicht bekannt sind, fordert es mit Schritt 621 diese Information von dem HLR 609 an.
  • Andernfalls wird der Ablauf mit Schritt 623 fortgesetzt.
  • In Schritt 621 fordert das SGSN 606 die fehlenden Informationen über den Benutzer des Teilnehmergerät 601 von dem HLR 609 an.
  • Die fehlenden Informationen können beispielsweise Informationen über die Berechtigung zur Nutzung des angeforderten Kommunikationsdienstes und der angeforderten QoS-Parameter sein. Für jede aufzubauende UMTS-Kommunikationsverbindung werden gegebenenfalls die fehlenden Informationen angefordert.
  • In Schritt 622 sendet das HLR 609 die angeforderten Informationen an das SGSN 606.
  • In Schritt 623, wenn dem SGSN 609 die erforderlichen Informationen bekannt sind, korrigiert das SGSN 609 gegebenenfalls die QoS-Parameter oder lehnt den Aufbau des PDP-context ab. Die korrigierten QoS-Parameter werden als QoS-Negotiated bezeichnet. Anschließend informiert das SGSN 609 unter Verwendung der vom Teilnehmergerät 601 übertragenen IP-Adresse das PDG/GGSN 607 über den aufzubauenden PDP-context mittels einer an das PDG/GGSN 607 gesendeten Nachricht.
  • In der Nachricht sind Werte der folgenden Parameter enthalten: PDP-Type, PDP-Address, APN, QoS-Negotiated, NSAPI, MSISDN, Selection-Mode, Charging-Characteristics, Trace-Reference, Trace-Type, Trigger-Id, OMC-Identity und PDP-Configuration-Options.
  • Für jede aufzubauende UMTS-Kommunikationsverbindung wird eine solche Nachricht an das PDG/GGSN 607 gesendet.
  • In Schritt 624 prüft das PDG/GGSN 607 für jede empfangene, in Schritt 623 gesendete Nachricht, ob die angegebenen QoS-Parameterwerte mit dem entsprechenden aufzubauenden PDP-context kompatibel sind.
  • Wenn das der Fall ist, so erzeugt das PDG/GGSN 607 einen neuen Eintrag in seiner PDP-context-Tabelle und bestimmt für die Tariffierung eine neue Charging-ID. Anschließend sendet es für jede WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels des UMTS-Kommunikatonsnetzwerks weitergeführt werden soll, eine Nachricht an das SGSN 606 mit Werten der Parameter PDP-Address, PDP-Configuration-Options, QoS-Negotiated, Charging-Id, Cause.
  • Andernfalls wird der PDP-context nicht aufgebaut.
  • Falls mindestens ein PDP-context aufgebaut wird, legt der PDG/GGSN 607 zwei Zwischenspeicher an, einen zweiten Zwischenspeicher, der für den Fall, dass die entsprechende WLAN-Kommunikationsverbindung abbricht, die zum Teilnehmergerät 601 zu sendenden Nutzdaten speichert, bis die entsprechende, das heißt die die WLAN-Kommunikationsverbindung weiterführende, UMTS-Kommunikationsverbindung aufgebaut ist, und einen dritten Zwischenspeicher, der die von dem Teilnehmergerät 601 über das UMTS-Kommunikationsnetz empfangenen Daten speichert, bis die WLAN-Kommunikationsverbindung beendet wurde.
  • In Schritt 625 korrigiert das SGSN 606 gegebenenfalls die QoS-Parameterwerte und leitet den Aufbau der Luftschnittstelle ein, indem es für jede WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels des UMTS-Kommunikationsnetzwerks weitergeführt werden soll, eine Nachricht an das RNC 605 sendet.
  • An der Prozedur zum Aufbau der Luftschnittstelle sind außer dem SGSN 606 das RNC 605 und das Teilnehmergerät 601 beteiligt. Diese Prozedur ist wie in [2] (Abschnitt: RAB Assignment Procedure) beschrieben ausgestaltet.
  • Diese Prozedur wird für jede WLAN-Kommunikationsverbindung, die mittels des UMTS-Kommunikationsnetzwerks weitergeführt werden soll, einmal durchgeführt.
  • In Schritt 626 werden, nachdem die Luftschnittstelle aufgebaut ist, die eventuell in Schritt 625 korrigierten QoS-Parameterwerte dem PDG/GGSN 607 mittels einer Änderungsmitteilungsnachricht mitgeteilt. Für jede WLAN- Kommunikationsverbindung, die im UMTS weitergeführt werden soll, wird eine Änderungsmitteilung gesendet.
  • In Schritt 627 wird die Änderungsmitteilung von dem PDG/GGSN 607 dem SGSN 606 mittels einer entsprechenden Nachricht bestätigt.
  • In Schritt 628 fügt das SGSN 606 für die aufzubauende Kommunikationsverbindung den NSAPI und die GGSN-Adresse, das heißt die Adresse des PDG/GGSN 607, dem PDP-context hinzu.
  • Nach Aufbau eines PDP-context wird der Aufbau des PDP-context dem Teilnehmergerät 601 bestätigt.
  • In Schritt 629 prüft das Teilnehmergerät 601 für jede Bestätigung die QoS-Parameterwerte, die dem Teilnehmergerät 601 anschaulich gesprochen angeboten werden.
  • Falls die QoS-Parameterwerte vorgebbaren Bedingungen nicht entsprechen, da beispielsweise der Benutzer nicht einverstanden ist, sendet das Teilnehmergerät 601 eine Nachricht, die den Abbau des entsprechenden PDP-context auslöst.
  • In diesem Fall bleibt die WLAN-Kommunikationsverbindung weiterhin erhalten und der Ablauf wird für diese WLAN-Kommunikationsverbindung beendet.
  • Falls die QoS-Parameterwerte für mindstens einen PDP-context akzeptiert werden, wird der Ablauf mit Schritt 630 fortgesetzt.
  • Andernfalls wird kein Handover durchgeführt und die WLAN-Kommunikationsverbindung bleibt erhalten.
  • In Schritt 630 sendet das Teilnehmergerät 601 für den Fall, dass alle für das Teilnehmergerät 601 mittels des WLAN-Zugangsnetzwerks bereitgestellten Kommunikationsverbindungen mittels des UMTS-Kommunikationsnetzwerks weitergeführt werden sollen, mittels einer UMTS-Kommunikationsverbindung eine erste Ankündigungsnachricht zu dem PDG/GGSN 607, mit der es die Trennung der WLAN-Kommunikationsverbindungen ankündigt.
  • Die erste Ankündigungsnachricht enthält folgende Parameterwerte: Die WLAN-ID und die M-APN aller WLAN-Kommunikationsverbindungen, die mittels des UMTS-Kommunikationsnetzwerks weitergeführt werden sollen.
  • Außerdem wird ein vierter Zwischenspeicher für die mittels der UMTS-Kommunikationsverbindungen vom Kommunikationsendgerät im Internet empfangenen Nutzdaten eingerichtet.
  • Wenn noch mindestens eine WLAN-Kommunikationsverbindung bestehen bleiben soll, wird eine zweite Ankündigungsnachricht zu dem PDG/GGSN 607 gesendet, mittels welcher mitgeteilt wird, welche PDP-contexts von dem Teilnehmergerät 601 akzeptiert wurden, und welche abgelehnt wurden.
  • Nach erfolgtem Umschalten auf UMTS in Schritt 631 sendet das Teilnehmergerät 601 die den weiterzuführenden WLAN-Kommunikationsverbindungen entsprechenden Nutzdaten nur noch mittels der UMTS-Kommunikationsverbindungen, die die WLAN-Kommunikationsverbindungen weiterführen, zu dem Kommunikationsendgerät im Internet.
  • Der Benutzer erhält von dem Teilnehmergerät 601 die Benachrichtigung, dass ein Inter-System-Handover stattgefunden hat.
  • In Schritt 632 gestattet das PDG/GGSN nach dem Empfang der in Schritt 630 gesendeten Nachricht die Übertragung von Nutzdaten von dem Teilnehmergerät 601 der weiterzuführenden WLAN-Kommunikationsverbindungen nur noch mittels der die WLAN-Kommunikationsverbindungen weiterführenden UMTS-Kommunikationsverbindungen.
  • Daten, die bereits mittels einer der UMTS-Kommunikationsverbindungen von dem Teilnehmergerät 601 übertragen wurden und sich nun in dem in Schritt 624 eingerichteten dritten Zwischenspeicher befinden, werden in der chronologischen Reihenfolge, in der sie von dem Teilnehmergerät übertragen wurden, zu dem Kommunikationsendgerät im Internet weitergeleitet.
  • Falls sich Nutzdaten im zweiten Zwischenspeicher für das Teilnehmergerät 601 befinden, werden diese ebenfalls in der chronologischen Reihenfolge in der sie in dem Zwischenspeicher gespeichert wurden, an das Teilnehmergerät 601 weitergeleitet.
  • Anschließend sendet das PDG/GGSN 607 mittels einer zu trennenden WLAN-Kommunikationsverbindung eine Beendigungsnachricht an alle an der WLAN-Kommunikationsverbindung beteiligten Einheiten, das sind der WAG 604, der Access Router 602, der AAA-Server 608, das HLR 609 und das Teilnehmergerät 601, mittels welcher Nachricht die Trennung der WLAN-Kommunikationsverbindung eingeleitet wird.
  • Daten, die im Rahmen eines Kommunikationsdienstes übertragen werden, dessen Datenübertragung vor der Trennung mittels der getrennten WLAN-Kommunikationsverbindung durchgeführt wurde, werden nur noch mittels der die WLAN-Kommunikationsverbindung weiterführende UMTS-Kommunikationsverbindung zum Teilnehmergerät 601 übertragen.
  • Falls das PDG/GGSN 607 die zweite Ankündigungsnachricht empfangen hat, bleiben die WLAN-Kommunikationsverbindungen, die bestehen bleiben sollen, weiterhin bestehen und es wird an alle an den weiterbestehenden WLAN-Kommunikationsverbindungen beteiligten Einheiten eine Fortsetzungsnachricht gesendet, die die Beendigung der weitergeführten WLAN-Kommunikationsverbindungen signalisiert, aber nicht zum Abbau aller WLAN-Kommunikationsverbindungen führt.
  • Ferner führen in Schritt 632 alle an den weitergeführten WLAN-Kommunikationsverbindungen beteiligten Einheiten nach Empfang der Beendigungsnachricht die erforderlichen Maßnahmen zum Beenden der weitergeführten WLAN-Kommunikationsverbindung aus.
  • Das Teilnehmergerät 601 verarbeitet nach dem Trennen der WLAN-Kommunikationsverbindung die Daten, die bereits mittels der UMTS-Kommunikationsverbindung empfangen wurden und sich nun im vierten Zwischenspeicher befinden, in der chronologischen Reihenfolge, in der sie empfangen worden sind.
  • Falls sich Nutzdaten für das Kommunikationsendgerät im Internet im ersten Zwischenspeicher befinden, werden diese nun in der chronologischen Reihenfolge, in der sie in dem Zwischenspeicher gespeichert wurden, an das Kommunikationsendgerät im Internet gesendet.
  • Wenn eine Fortsetzungsnachricht übertragen wurde, wird die WLAN-Kommunikationsverbindung von den beteiligten Einheiten nicht beendet.
  • Für den Fall, dass mehrere WLAN-Kommunikationsverbindungen eines Teilnehmergerät 601 übergeben, das heißt weitergeführt, werden sollen, die mittels unterschiedlicher PDG/GGSN bereitgestellt werden, so wird von jedem betroffenen PDG/GGSN der oben beschriebene Ablauf ausgeführt.
  • Die PDG/GGSN können anhand der W-APN unterschieden werden.
  • Zum besseren Verständnis wird im Folgenden die Anordnung der verwendeten Zwischenspeicher bei dem mit Bezug auf 5 beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie die Anordnung der verwendeten Zwischenspeicher bei dem mit Bezug auf 6 beschriebenen Ausführungsbeispiel erläutert.
  • 7 zeigt eine Anordnung von Zwischenspeichern 700 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Die Zwischenspeicher sind in einem Teilnehmergerät 701, das dem Teilnehmergerät 501 entspricht, sowie einem PDG/GGSN 702, der dem PDG/GGSN 507 entspricht, angeordnet.
  • In dem PDG/GGSN 702 ist ein erster Zwischenspeicher 703, der dem bei der Erläuterung von 5 erwähnten ersten Zwischenspeicher entspricht, angeordnet.
  • In dem Teilnehmergerät 701 ist ein zweiter Zwischenspeicher 704, der dem bei der Erläuterung von 5 erwähnten zweiten Zwischenspeicher entspricht, angeordnet.
  • Wie oben mit Bezug auf 5 erläutert, speichert der erste Zwischenspeicher 703 die Daten, die von dem Teilnehmergerät 701 mittels einer schon aufgebauten UMTS-Kommunikationsverbindung an das Kommunikationsendgerät im Internet gesendet werden sollen.
  • Diese Daten werden erst weitergeleitet, wenn die entsprechende WLAN-Kommunikationsverbindung, das heißt die WLAN-Kommunikationsverbindung, die die UMTS-Kommunikationsverbindung weiterführt, abgebaut ist.
  • Dies ermöglicht die gleichzeitige Existenz der UMTS-Kommunikationsverbindung und der WLAN-Kommunikationsverbindung.
  • Da anschaulich der Uplink-Datenstrom mittels der UMTS-Kommunikationsverbindung nicht von dem PDG/GGSN 702 durchgelassen, sondern zwischengespeichert wird, ist es nicht erforderlich, dass der PDG/GGSN 702 gleichzeitig zwei Datenströme an das Internet weiterleitet, wofür die doppelte Anzahl von Vermittlungsschichtinstanzen erforderlich wäre.
  • Anschaulich gesprochen befindet sich der erste Zwischenspeicher also unter der Vermittlungsschicht, in diesem Ausführungsbeispiel der Internet-Protokollschicht.
  • Der zweite Zwischenspeicher 704 hat die zu dem ersten Zwischenspeicher analoge Funktion. Wie oben mit Bezug auf 5 erläutert, speichert der zweite Zwischenspeicher 704 die Daten, die von dem Teilnehmergerät 701 mittels der schon aufgebauten UMTS-Kommunikationsverbindung empfangenen Daten.
  • Diese Daten werden erst verarbeitet, wenn die entsprechende WLAN-Kommunikationsverbindung, das heißt die WLAN-Kommunikationsverbindung, die die UMTS-Kommunikationsverbindung weiterführt, abgebaut ist.
  • Analog zu dem ersten Zwischenspeicher 703 ermöglicht dies die parallele Existenz der UMTS-Kommunikationsverbindung und der WLAN-Kommunikationsverbindung.
  • Der erste Zwischenspeicher 703 und der zweite Zwischenspeicher 704 können als Empfangszwischenspeicher betrachtet werden, da der erste Zwischenspeicher 703 Daten speichert, die von dem PDG/GGSN 704 empfangen wurden und der zweite Zwischenspeicher 704 Daten speichert, die von dem Teilnehmgerät 701 empfangen wurden.
  • 8 zeigt eine Anordnung von Zwischenspeichern 800 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Die Zwischenspeicher sind in einem Teilnehmergerät 801, das dem Teilnehmergerät 601 entspricht, sowie einem PDG/GGSN 802, der dem PDG/GGSN 607 entspricht, angeordnet.
  • In dem PDG/GGSN 802 ist ein dritter Zwischenspeicher 803, der dem bei der Erläuterung von 6 erwähnten dritten Zwischenspeicher entspricht, sowie ein zweiter Zwischenspeicher 803, der dem bei der Erläuterung von 6 erwähnten zweiten Zwischenspeicher entspricht, angeordnet.
  • In dem Teilnehmergerät 801 ist ein vierter Zwischenspeicher 804, der dem bei der Erläuterung von 6 erwähnten vierten Zwischenspeicher entspricht, sowie ein erster Zwischenspeicher 805, der dem bei der Erläuterung von 6 erwähnten ersten Zwischenspeicher entspricht, angeordnet.
  • Der dritte Zwischenspeicher 803 hat eine zu dem mit Bezug auf 7 erläuterten ersten Zwischenspeicher 703 analoge Funktionalität.
  • Der vierte Zwischenspeicher 804 hat eine zu dem mit Bezug auf 7 erläuterten zweiten Zwischenspeicher 704 analoge Funktionalität.
  • Der dritte Zwischenspeicher 803 und der vierte Zwischenspeicher 804 werden deshalb im Folgenden nicht weiter erläutert.
  • Wie oben mit Bezug auf 6 erläutert, speichert der erste Zwischenspeicher 805 die Daten, die von dem Teilnehmergerät 801 mittels einer schon abgebauten WLAN-Kommunikationsverbindung im Uplink gesendet werden sollen. Diese Daten werden wie erläutert mit der entsprechenden UMTS-Kommunikationsverbindung gesendet, wenn diese aufgebaut ist.
  • Wie oben mit Bezug auf 6 erläutert, speichert der zweite Zwischenspeicher 806 die Daten, die an das Teilnehmergerät 801 mittels einer schon abgebauten WLAN-Kommunikationsverbindung im Downlink gesendet werden sollen. Diese Daten werden wie erläutert mit der entsprechenden UMTS-Kommunikationsverbindung gesendet, wenn diese aufgebaut ist.
  • Der erste Zwischenspeicher 805 und der zweite Zwischenspeicher 806 ermöglichen anschaulich, dass die abzubauenden WLAN-Kommunikationsverbindungen so lange wie möglich genutzt werden und auch beim plötzlichen Abbruch der WLAN-Kommunikationsverbindungen, der beispielsweise dadurch entsteht, dass der Benutzer des Teilnehmergeräts 801 eine WLAN-Funkzelle verlässt, keine Daten verloren gehen.
  • In diesem Dokument sind folgende Veröffentlichungen zitiert:
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    • [3] US 2003/0031151 A1
    • [4] AU 200135071 A1
    • [5] WO 02/15598
    • [6] EP 1 284 568 A1
    • [7] Hyosoon Park, Sunghoon Yoon, Taehyoun Kim, Jungshin Park, Misun Do, Jaiyong Lee "Vertical Handoff Procedure and Algorithm between IEEE802.11 WLAN and CDMA Cellular Network", Lecture Notes in Computer Science(LNCS), No. 2524, pp. 103-112, 2003
    • [8] 3GPP Change Request, 23.234 CR 26
  • 100
    UMTS-Kommunikationssystem
    101
    Teilnehmergerät
    102
    Basisstation
    103
    UMTS-Funknetzwerk
    104
    RNC
    105
    SGSN
    106
    GGSN
    107
    Internet
    108
    IMS
    109
    HLR
    200
    Kommunikationssystem
    201
    Teilnehmergerät
    202
    Access Point
    203
    WLAN-Zugangsnetzwerk
    204
    Access Point
    205
    Access Router
    206
    Internet
    207
    AAA-Server
    300
    Kommunikationssystem
    302, 303
    Basisstation
    304
    RNC
    305
    SGSN
    306
    GGSN
    307
    Internet
    308
    IMS
    309
    HLR
    310
    WLAN/3G-Interworking-Network
    311
    UMTS-Kommunikationssystem
    312
    WLAN-Kommunikationssystem
    313, 314
    Access Point
    315
    Teilnehmergerät
    316
    AAA-Server
    317
    PDG
    318
    WAG
    400
    Kommunikationssystem
    401
    UMTS-Kommunikationssystem
    402, 403
    Basisstation
    404
    RNC
    405
    SGSN
    406
    IMS
    407
    HLR
    408
    WAG
    409
    AAA-Server
    410
    WLAN-Kommunikationssystem
    411
    GGSN/PDG
    412
    Internet
    413, 414
    Access Points
    415
    Teilnehmergerät
    416
    Access Router
    500
    Nachrichtenflussdiagramm
    501
    Teilnehmergerät
    502
    Access Router
    503
    Basisstation
    504
    WAG
    505
    RNC
    506
    SGSN
    507
    PDG/GGSN
    508
    AAA-Server
    509
    HLR
    510
    Internet
    511-535
    Verarbeitungsschritte
    600
    Nachrichtenflussdiagramm
    601
    Teilnehmergerät
    602
    Access Router
    603
    Basisstation
    604
    WAG
    605
    RNC
    606
    SGSN
    607
    PDG/GGSN
    608
    AAA-Server
    609
    HLR
    610
    Internet
    611-632
    Verarbeitungsschritte
    700
    Zwischenspeicheranordnung
    701
    Teilnehmergerät
    702
    PDG/GGSN
    703
    erster Zwischenspeicher
    704
    zweiter Zwischenspeicher
    800
    Zwischenspeicheranordnung
    801
    Teilnehmergerät
    802
    PDG/GGSN
    803
    dritter Zwischenspeicher
    804
    vierter Zwischenspeicher
    805
    erster Zwischenspeicher
    806
    zweiter Zwischenspeicher

Claims (11)

  1. Kommunikationssystem, das ein erstes Kommunikationsnetzwerk, ein zweites Kommunikationsnetzwerk, ein drittes Kommunikationsnetzwerk, ein Teilnehmergerät und eine Netzzugangsvorrichtung aufweist, welcher Netzzugangsvorrichtung eine Vermittlungsschicht-Adresse zugeordnet ist, wobei – die Netzzugangsvorrichtung eingerichtet ist, den Zugang von dem ersten Kommunikationsnetzwerk zu dem dritten Kommunikationsnetzwerk und den Zugang von dem zweiten Kommunikationsnetzwerk zu dem dritten Kommunikationsnetzwerk zu ermöglichen; – das Kommunikationssystem eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Teilnehmergerät und dem dritten Kommunikationsnetzwerk mittels des ersten Kommunikationsnetzwerks und mittels der Netzzugangsvorrichtung aufweist, wobei bei der Datenübertragung mittels der ersten Kommunikationsverbindung die Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung verwendet wird; und – die Netzzugangsvorrichtung eine Steuervorrichtung aufweist, die eingerichtet ist, die erste Kommunikationsverbindung abzubauen und eine zweite Kommunikationsverbindung zwischen dem Teilnehmergerät und dem dritten Kommunikationsnetzwerk mittels des zweiten Kommunikationsnetzwerks und mittels der Netzzugangsvorrichtung aufzubauen, wobei bei der Datenübertragung mittels der zweiten Kommunikationsverbindung die Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung verwendet wird.
  2. Kommunikationssystem gemäß Anspruch 1, wobei bei der Datenübertragung mittels der ersten Kommunikationsverbindung und/oder bei der Datenübertragung mittels der zweiten Kommunikationsverbindung die Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung mittels eines Access Point Name spezifiziert wird.
  3. Kommunikationssystem gemäß Anspruch 1 oder 2, wobei das Teilnehmergerät eine Übertragungsvorrichtung aufweist, die eingerichtet ist, eine Nachricht an die Netzzugangsvorrichtung zu senden, die die Anforderung aufweist, die erste Kommunikationsverbindung abzubauen und die zweite Kommunikationsverbindung aufzubauen.
  4. Kommunikationssystem gemäß Anspruch 3, wobei die Nachricht mittels des ersten Kommunikationsnetzwerks an die Netzzugangsvorrichtung übertragen wird.
  5. Kommunikationssystem gemäß Anspruch 3, wobei die Nachricht mittels des zweiten Kommunikationsnetzwerks an die Netzzugangsvorrichtung übertragen wird.
  6. Kommunikationssystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das dritte Kommunikationsnetzwerk das Internet ist.
  7. Kommunikationssystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das erste Kommunikationsnetzwerk ein WLAN-Kommunikationsnetzwerk und das zweite Kommunikationsnetzwerk ein UMTS-Kommunikationsnetzwerk ist.
  8. Kommunikationssystem gemäß Anspruch 7, wobei die Netzzugangsvorrichtung eine WLAN-Netzzugangsvorrichtung, die die Funktion eines PDG des WLAN-Kommunikationsnetzwerks aufweist, eine UMTS-Netzzugangsvorrichtung, die die Funktion eines GGSN des UMTS-Kommunikationsnetzwerks aufweist, und einen Speicher aufweist, auf welchen Speicher die WLAN- Netzzugangsvorrichtung und die UMTS-Netzzugangsvorrichtung zugreifen.
  9. Verfahren zum Steuern eines Kommunikationssystems, welches Kommunikationssystem ein erstes Kommunikationsnetzwerk, ein zweites Kommunikationsnetzwerk, ein drittes Kommunikationsnetzwerk, ein Teilnehmergerät und eine Netzzugangsvorrichtung aufweist, welcher Netzzugangsvorrichtung eine Vermittlungsschicht-Adresse zugeordnet ist und welche Netzzugangsvorrichtung den Zugang von dem ersten Kommunikationsnetzwerk zu dem dritten Kommunikationsnetzwerk und den Zugang von dem zweiten Kommunikationsnetzwerk zu dem dritten Kommunikationsnetzwerk ermöglicht, wobei gemäß dem Verfahren – bei der Datenübertragung mittels einer ersten Kommunikationsverbindung, die zwischen dem Teilnehmergerät und dem dritten Kommunikationsnetzwerk mittels des ersten Kommunikationsnetzwerks und mittels der Netzzugangsvorrichtung besteht, die Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung verwendet wird; – die Netzzugangsvorrichtung die erste Kommunikationsverbindung abbaut; – die Netzzugangsvorrichtung eine zweite Kommunikationsverbindung zwischen dem Teilnehmergerät und dem dritten Kommunikationsnetzwerk mittels des zweiten Kommunikationsnetzwerks und mittels der Netzzugangsvorrichtung aufbaut; und – bei der Datenübertragung mittels der zweiten Kommunikationsverbindung die Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung verwendet wird.
  10. Netzzugangsvorrichtung eines Kommunikationssystems, das ein erstes Kommunikationsnetzwerk, ein zweites Kommunikationsnetzwerk, ein drittes Kommunikationsnetzwerk, und ein Teilnehmergerät aufweist, welcher Netzzugangsvorrichtung eine Vermittlungsschicht-Adresse zugeordnet ist, wobei – die Netzzugangsvorrichtung eingerichtet ist, den Zugang von dem ersten Kommunikationsnetzwerk zu dem dritten Kommunikationsnetzwerk und den Zugang von dem zweiten Kommunikationsnetzwerk zu dem dritten Kommunikationsnetzwerk zu ermöglichen; – die Netzzugangsvorrichtung eine Steuervorrichtung aufweist, die eingerichtet ist, eine erste Kommunikationsverbindung abzubauen, wobei die erste Kommunikationsverbindung zwischen dem Teilnehmergerät und dem dritten Kommunikationsnetzwerk mittels des ersten Kommunikationsnetzwerks und mittels der Netzzugangsvorrichtung besteht und wobei bei der Datenübertragung mittels der ersten Kommunikationsverbindung die Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung verwendet wird, und welche Steuervorrichtung ferner eingerichtet ist, eine zweite Kommunikationsverbindung zwischen dem Teilnehmergerät und dem dritten Kommunikationsnetzwerk mittels des zweiten Kommunikationsnetzwerks und mittels der Netzzugangsvorrichtung aufzubauen, wobei bei der Datenübertragung mittels der zweiten Kommunikationsverbindung die Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung verwendet wird.
  11. Verfahren zum Steuern einer Netzzugangsvorrichtung eines Kommunikationssystems, das ein erstes Kommunikationsnetzwerk, ein zweites Kommunikationsnetzwerk, ein drittes Kommunikationsnetzwerk, und ein Teilnehmergerät aufweist, welcher Netzzugangsvorrichtung eine Vermittlungsschicht-Adresse zugeordnet ist und welche Netzzugangsvorrichtung den Zugang von dem ersten Kommunikationsnetzwerk zu dem dritten Kommunikationsnetzwerk und den Zugang von dem zweiten Kommunikationsnetzwerk zu dem dritten Kommunikationsnetzwerk ermöglicht und wobei gemäß dem Verfahren – die Netzzugangsvorrichtung eine erste Kommunikationsverbindung abbaut, wobei die erste Kommunikationsverbindung zwischen dem Teilnehmergerät und dem dritten Kommunikationsnetzwerk mittels des ersten Kommunikationsnetzwerks und mittels der Netzzugangsvorrichtung besteht und wobei bei der Datenübertragung mittels der ersten Kommunikationsverbindung die Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung verwendet wird; und – die Netzzugangsvorrichtung eine zweite Kommunikationsverbindung zwischen dem Teilnehmergerät und dem dritten Kommunikationsnetzwerk mittels des zweiten Kommunikationsnetzwerks und mittels der Netzzugangsvorrichtung aufbaut, wobei bei der Datenübertragung mittels der zweiten Kommunikationsverbindung die Vermittlungsschicht-Adresse der Netzzugangsvorrichtung verwendet wird.
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