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DE102004030706B3 - Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz sowie Verfahren zum Betreiben derselben - Google Patents

Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz sowie Verfahren zum Betreiben derselben Download PDF

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DE102004030706B3
DE102004030706B3 DE102004030706A DE102004030706A DE102004030706B3 DE 102004030706 B3 DE102004030706 B3 DE 102004030706B3 DE 102004030706 A DE102004030706 A DE 102004030706A DE 102004030706 A DE102004030706 A DE 102004030706A DE 102004030706 B3 DE102004030706 B3 DE 102004030706B3
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Dietmar Dipl.-Ing. Hartmann
Karl Dr. Pfahler
Lothar Renner
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Mercedes Benz Group AG
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Abstract

Die vorliegende Erfindung offenbart eine Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz sowie ein Verfahren zum Betreiben derselben. DOLLAR A Die Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz (12) weist eine im oberen Bereich des Fahrzeugsitzes (12) vorgesehene Luftausströmöffnung (18), über die der Kopf-, Schulter- und Nackenbereich eines Sitzinsassen zur Verminderung von unerwünschten Zuglufterscheinungen mit einem Luftstrom (L) beaufschlagbar ist, auf. Der Luftstrom (L) ist mittels einer Steuereinrichtung (24) durch Regelung einer Lüfterdrehzahl (n) eines Gebläses (38) regelbar und über ein Heizelement (39) erwärmbar. Das Heizelement (39) weist erfindungsgemäß drei Heizstufen auf, die durch eine manuelle Einstellung einer Regeleinrichtung (26) durch den Sitzinsassen zur Auswahl einer Heizstufe und/oder durch die Steuereinrichtung (24) ansprechend auf einen äußeren Parameterwert auswählbar sind, wobei die Steuereinrichtung (24) die Lüfterdrehzahl (n) des Gebläses (38) ansprechend auf einen weiteren äußeren Parameterwert regeln kann. DOLLAR A Durch den erfindungsgemäßen Aufbau kann das Wärmeempfinden des Sitzinsassen bei der Beseitigung eines Zugempfindens mit berücksichtigt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 sowie ein Verfahren zum Betreiben derselben.
  • Aus der DE 102 26 008 A1 ist eine Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz eines offenen Kraftfahrzeugs mit wenigstens einer im oberen Bereich des Fahrzeugsitzes vorgesehenen Luftausströmöffnung, über die der Kopf-, Schulter- und Nackenbereich des Sitzinsassen zur Verminderung von unerwünschten Zuglufterscheinungen mit einem Luftstrom beaufschlagbar ist. Dabei ist der Luftstrom mittels einer Steuereinrichtung regelbar und wird bei eingeschalteter Luftversorgungseinrichtung in Abhängigkeit von einem automatisch erfassten äußeren Parameterwert, beispielsweise einer Außentemperatur, und/oder einem vom Sitzinsassen wählbaren Vorgabewert auf einen zugeordneten Grundwert eingestellt, von dem aus eine weitere Einstellung des Luftstroms in Abhängigkeit von einem automatisch erfassten weiteren Parameterwert, beispielsweise der Fahrgeschwindigkeit erfolgt. Die beiden Parameterwerte dienen zur Einstellung eines niedrigen, mittleren oder hohen Grundwerts des Luftstroms. Bei zunehmender Fahrgeschwindigkeit wird ausgehend von dem eingestellten Grundwert die Lüfterdrehzahl des Gebläses und eine Heizleistung des Heizelements erhöht und umgekehrt.
  • Aus der DE 198 50 827 A1 ist eine Fahrzeuglüftungseinrichtung zum Richten von Luft zu dem Kopf- und Nackenbereich von zumindest einem Insassen, im wesentlichen in einer der Fahrtrichtung entgegengesetzten Richtung, mit einer im Fahrgastraum mündenden Luftzufuhreinrichtung, einer Luftumlenkeinrichtung, einer Luftabgabeeinrichtung, einer Luftbeschleunigungseinrichtung, insbesondere einem Gebläse, und einer Lufterwärmungseinrichtung. Dabei sind die Lufterwärmungseinrichtung und/oder die Luftbeschleunigungseinrichtung in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit steuerbar.
  • Jedoch ist bei dieser herkömmlichen Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz sowie bei dieser herkömmlichen Fahrzeuglüftungseinrichtung das Augenmerk auf den Luftstrom gerichtet, der u.a. geschwindigkeits- und außentemperaturabhängig in vorgegebenen Stufen geregelt wird. Das Ziel besteht darin, das Zugluftempfinden des Sitzinsassen zu beseitigen. Dabei wird aber das Wärmeempfinden des Sitzinsassen nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt, insbesondere erfolgt bei der herkömmlichen Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz eine Abstimmung zur Umgebung nur unzureichend; eine Erhöhung der Heizleistung des Heizelements erfolgt lediglich, um bei einer höheren Lüfterdrehzahl, d.h. einer höheren Luftdurchströmung soweit möglich eine konstante Temperatur des Luftstroms zu erhalten.
  • Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz sowie ein Verfahren zum Betreiben derselben derart weiterzubilden, dass das Wärmeempfinden des Sitzinsassen in ausreichendem Maße berücksichtigt wird und daher der Wärmekomfort für den Sitzinsassen bedeutend zunimmt, insbesondere auch der Jahreszeit entsprechend angepasst werden kann, und dadurch außerdem ein effizienterer und energiesparenderer Betrieb der Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz möglich wird.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz mit den Merkmalen von Anspruch 1 sowie ein Verfahren zum Betreiben derselben mit den Merkmalen von Anspruch 7 gelöst. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung angegeben.
  • Durch die Ausbildung von drei festen Heizstufen des Heizelements, denen jeweils dieselbe, geschwindigkeitsabhängige Lüfterdrehzahlkennlinie zugeordnet ist, wird das Wärmegefühl für den Insassen gut berücksichtigt, so dass für den Sitzinsassen der Wärmekomfort bedeutend erhöht ist.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung können diese drei festen Heizstufen abhängig von der Witterung und/oder Jahreszeit in ihrer Gesamtheit dahingehend verändert werden, dass alle drei Heizstufen entsprechend einem Eingangssignal von einem Außentemperatursensor in der Heizleistung entsprechend angehoben (bei kühler Witterung, z.B. im März und November) oder abgesenkt werden (in den Sommermonaten). Somit wird der Wärmekomfort für den Sitzinsassen weiter erhöht.
  • Diese und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung offensichtlich.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine schematische Perspektivansicht auf Teile einer Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes, in die eine erfindungsgemäße Luftversorgungseinrichtung integriert ist,
  • 2 eine beispielhafte Darstellung des Verlaufs einer Heizleistung eines dreistufigen Heizelements über die Zeit,
  • 3 den Verlauf einer Lüfterspannung in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit,
  • 4 eine Darstellung einer Verschiebung der drei Heizleistungsniveaus abhängig von einer ermittelten Witterungssituation, die z.B. über einen Außentemperatursensor erkannt wird, und
  • 5 ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betreiben einer Luftversorgungseinrichtung gemäß 1.
  • Nachfolgend wird nun die erfindungsgemäße Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz und das erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben derselben anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
  • In 1 sind in schematischer Perspektivansicht Teile einer Rückenlehne 16 eines Fahrzeugsitzes 12 dargestellt, in die eine Luftversorgungseinrichtung 14 integriert ist. Von der Rückenlehne 16 des Fahrzeugsitzes 12 sind ein Lehnenrahmen 30 und eine rückwärtige Verkleidung 32 erkennbar. Innerhalb der Rückenlehne 16 ist eine Kanalanordnung 36 der Luftversorgungseinrichtung 14 angeordnet. Der Kanalanordnung 36 ist ein von einem Gehäuse aufgenommenes Gebläse 38 vorgeschaltet, dessen Luftansaugung an der Rückseite der Rückenlehne 16 erfolgt. Außerdem ist innerhalb der Kanalanordnung 36 ein dem Gebläse 38 nachgeschaltetes Heizelement 39 angeordnet, das über eine Steuereinrichtung 24 steuerbar ist und mit dem der Luftstrom der Luftversorgungseinrichtung 14 temperiert werden kann. Im Bereich der in 1 nicht gezeigten Kopfstütze mündet die Kanalanordnung 36 in eine Luftausströmöffnung 18, durch die der temperierte Luftstrom in Richtung des Kopf-, Schulter- und Nackenbereichs des Sitzinsassen austritt, um die beispielsweise beim Fahren mit offenem Verdeck entstehenden Zuglufterscheinungen erheblich zu vermindern. Die Luftausströmöffnung 18 endet etwa flächenbündig integriert an der Vorderseite der Kopfstütze.
  • Die Luftversorgungseinrichtung 14 kann sowohl mit einem Sensor 20 zum Erfassen der Außentemperatur als auch mit einem Sensor 22 zum Erfassen der Fahrgeschwindigkeit verbunden sein. Die beiden Sensoren 20, 22 sind mit der beispielsweise innerhalb des Fahrzeugsitzes 12 angeordneten Steuereinrichtung 24 verbunden, über die die Regelung des aus der Luftausströmöffnung 18 austretenden Luftstroms auf im weiteren noch beschriebene Weise erfolgt. Zudem ist im Inneren des Kraftwagens eine Regelungseinrichtung 26 vorgesehen, die mit der Steuereinrichtung 24 verbunden ist und über die der Sitzinsasse eine nachfolgend noch beschriebene Einstellung des Luftstroms vornehmen kann. Das Erfassen der Fahrgeschwindigkeit erfolgt in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel durch ein ohnehin schon vorhandenes ABS-Steuergerät, das die momentane Fahrgeschwindigkeit in ein elektronisches Signal umwandelt und an die Steuereinrichtung 24 übermittelt. Das Erfassen der Außentemperatur kann durch einen ohnehin vorhandenen Temperatursensor 20 zum Anzeigen der Temperatur im Cockpit erfolgen, wobei die Temperatur in ein elektronisches Signal umgewandelt und an die Steuereinrichtung 24 im Fahrzeugsitz 12 übermittelt wird.
  • Im Gegensatz zum Stand der Technik, in dem ein Grundwert für die Gebläsekennlinie abhängig von einer erfassten Außentemperatur und/oder einer Einstellung der Regelungseinrichtung 26 gewählt und die Heizleistung bei einer Erhöhung der Lüfterdrehzahl entsprechend erhöht wird und dadurch nur eine Regelung des Luftstroms bei konstanter Temperatur der Ausblasluft verwirklicht ist, wird bei der erfindungsgemäßen Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz sowie dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betreiben derselben ein Hauptaugenmerk auf eine Regelung der Belüftungstemperatur gelegt.
  • Dazu ist das Heizelement 39 so ausgebildet, dass drei voneinander verschiedene Heizstufen P1 bis P3, beispielsweise niedrig, mittel und hoch, d.h. 30%, 60% und 90%, vorhanden und einstellbar sind, wie in 2 gezeigt. In einer nicht gezeigten Speichereinrichtung, die beispielsweise in die Steuereinrichtung 24 integriert ist, ist eine geschwindigkeitsabhängige Lüfterdrehzahlkennlinie, wie in 3 gezeigt, abgespeichert, wobei diese Lüfterdrehzahlkennlinie identisch jeder der Heizstufen zugeordnet ist. Bei der erfindungsgemäßen Luftversorgungseinrichtung ist nur noch eine geschwindigkeitsabhängige Lüfterdrehzahlkennlinie erforderlich und abgespeichert.
  • Die Steuereinrichtung 24 empfängt entweder von der Regeleinrichtung 26, an der der Sitzinsasse eine der Heizstufen P1 bis P3 auswählt, oder vom Sensor 20, der die Außentemperatur erfasst, ein Signal, entsprechend dem eine der drei Heizstufen P1 bis P3 des Heizelements 39 ausgewählt wird. Die Lüfterdrehzahl wird von der Steuereinrichtung 24 dann ansprechend auf ein Ausgangssignal vom Sensor 22, der die Fahrgeschwindigkeit erfasst, anhand der in der Speichereinrichtung abgespeicherten geschwindigkeitsabhängigen Lüfterdrehzahlkennlinie ausgehend von einem Arbeitspunkt G0 entsprechend der erfassten Fahrgeschwindigkeit geregelt.
  • Auf diese Weise nehmen die Lüfterdrehzahl und damit der Ausblasluftstrom mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit zu, während die Temperatur der Ausblasluft unter Berücksichtigung einer manuellen Einstellung des Sitzinsassen und/oder der erfassten Außentemperatur eingestellt ist. Dadurch ist im Gegensatz zur herkömmlichen Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz, bei der nur eine geschwindigkeitsabhängige Anpassung des Ausblasluftstroms erfolgt, dessen Temperatur einen vorgegebenen Wert hat, nunmehr die Temperatur der Ausblasluft unter Berücksichtigung der Einstellungen des Sitzinsassen und/oder der Außentemperatur gewählt und zusätzlich die Intensität des Ausblasluftstroms geschwindigkeitsabhängig, d.h. bei zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit zunehmend, geregelt. Daher ist der Klimatisierungskomfort für den Sitzinsassen bedeutend verbessert, da kein Zugempfinden aufgrund von einer bei der gegenwärtigen Außentemperatur zu niedrigen Temperatur der Ausblasluft entsteht.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist die Steuereinrichtung 24 zusätzlich eine nicht gezeigte Speichereinrichtung für Außentemperaturwerte, der die von dem Sensor 20 erfassten Außentemperaturwerte zugeführt werden, und eine Analyseeinrichtung auf. Die Analyseeinrichtung analysiert den zeitlichen Verlauf der abgespeicherten Außentemperaturwerte und ermittelt daraus, ob eine kühle Witterung vorliegt, wie sie beispielsweise im März und November auftreten kann, oder eine warme Witterung, wie sie beispielsweise im August auftreten kann, und gibt dieses Ermittlungsergebnis an die Steuereinrichtung 24 aus. Die Steuereinrichtung 24 veranlasst ansprechend auf dieses Ermittlungsergebnis bei einer erkannten kühlen Witterung eine gleichmäßige Anhebung der Heizleistung aller drei Heizstufen P1 bis P3 und bei einer erkannten warmen Witterung eine gleichmäßige Absenkung der Heizleistung aller drei Heizstufen P1 bis P3, wie in 4 veranschaulicht.
  • Auf diese Weise ist sichergestellt, dass auch bei extremeren Umgebungsbedingungen, wie beispielsweise konstant niedrigeren oder höheren Außentemperaturen eine noch bessere Reaktion auf diese Umgebungsbedingungen, d.h. ein Anpassung der Temperatur der Ausblasluft, so dass ein der Jahreszeit entsprechender Wärmekomfort möglich ist, ohne dass eine Vielzahl von Heizstufen des Heizelements 39 erforderlich sind. Zudem kann durch die Absenkung der Heizstufen P1 bis P3 beispielsweise im Hochsommer und Anhebung der Heizstufen P1 bis P3 beispielsweise im Frühjahr und Herbst Energie eingespart werden und die Anpassbarkeit der Temperatur der Ausblasluft an die Außentemperatur verbessert werden. Selbstverständlich ist es auch denkbar, das Vorhandensein verschiedener Jahreszeiten und/oder extremerer Umgebungsbedingungen über einen längeren Zeitraum anhand anderer Signale als von Außentemperaturwerten zu erfassen, wie beispielsweise über Zeitsignale o.ä.
  • Nachstehend wird nun unter Bezugnahme auf 5 das erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben einer Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz, die wie vorstehend unter Bezugnahme auf 1 beschrieben aufgebaut ist, genauer erläutert.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren beginnt mit einem Motorstart. Zunächst werden in einem Schritt S1 optional Umgebungsbedingungen, wie beispielsweise eine Außentemperatur als äußerer Parameterwert erfasst. Dann werden optional in einem Schritt S2 entsprechend den in Schritt S1 erfassten Umgebungsbedingungen die Heizstufen P1 bis P3 ausgehend von in einer Speichereinrichtung abgespeicherten Werten entweder wie abgespeichert verwendet, oder optional bei Erkennen einer kühlen Witterung um einen vorbestimmten Wert nach oben verschoben, oder bei Erkennen einer warmen Witterung um einen vorbestimmten Wert nach unten verschoben. Alternativ zu Schritt S1 und S2 kann eine Einstellung der Regeleinrichtung 26 durch den Sitzinsassen, über die eine der Heizstufen manuell ausgewählt ist, erfasst werden. Anschließend erfolgt in einem Schritt S3 ein Einlesen der erfassten Außentemperatur und/oder der erfassten Einstellung der Regeleinrichtung 26 und in Schritt S4 ein Auswählen einer der drei Heizstufen des Heizelements 39 entsprechend der eingelesenen erfassten Außentemperatur und/oder der einfassten Einstellung der Regeleinrichtung 26. Nachfolgend wird in Schritt S5 die Fahrgeschwindigkeit v als weiterer äußerer Parameterwert erfasst und eingelesen und in Schritt S6 die Lüfterdrehzahl des Gebläses 38 aus einer in einer Speichereinrichtung abgespeicherten, fahrgeschwindigkeitsabhängigen Lüfterdrehzahlkennlinie ermittelt. Solange in Schritt S7 erkannt wird, dass die Fahrt noch nicht beendet ist, wird dann zu Schritt S5 zurückgekehrt und eine fahrgeschwindigkeitsabhängige Regelung der Lüfterdrehzahl durchgeführt. Ansonsten wird das Verfahren beendet.
  • Auf diese Weise ist es mit dem erfindungsgemäßen Verfahren möglich, eine fahrgeschwindigkeitsabhängige Regelung des Ausblasluftstroms durchzuführen, durch die ein Zugempfinden des Sitzinsassen vermieden wird, wobei zusätzlich durch die Regelung der Temperatur der Ausblasluft das thermische Komfortempfinden des Sitzinsassen deutlich verbessert ist.

Claims (10)

  1. Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz (12) mit einer im oberen Bereich des Fahrzeugsitzes (12) vorgesehenen Luftsausströmöffnung (18), über die der Kopf-, Schulter- und Nackenbereich eines Sitzinsassen zur Verminderung von unerwünschten Zuglufterscheinungen mit einem Luftstrom (L) beaufschlagbar ist, und wobei der Luftstrom (L) mittels einer Steuereinrichtung (24) durch Regelung einer Lüfterdrehzahl (n) eines Gebläses (38) regelbar und über ein Heizelement (39) erwärmbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Heizelement (39) drei Heizstufen (P1 bis P3) aufweist, die durch die Steuereinrichtung (24) ansprechend auf einen ersten äußeren Parameterwert auswählbar sind, wobei die Steuereinrichtung (24) die Lüfterdrehzahl (n) des Gebläses (38) ansprechend auf einen zweiten äußeren Parameterwert regeln kann.
  2. Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz (12) mit einer im oberen Bereich des Fahrzeugsitzes (12) vorgesehenen Luftsausströmöffnung (18), über die der Kopf-, Schulter- und Nackenbereich eines Sitzinsassen zur Verminderung von unerwünschten Zuglufterscheinungen mit einem Luftstrom (L) beaufschlagbar ist, und wobei der Luftstrom (L) mittels einer Steuereinrichtung (24) durch Regelung einer Lüfterdrehzahl (n) eines Gebläses (38) regelbar und über ein Heizelement (39) erwärmbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Heizelement (39) drei Heizstufen (P1 bis P3) aufweist, die durch den Sitzinsassen manuell auswählbar sind, wobei die Steuereinrichtung (24) die Lüfterdrehzahl (n) des Gebläses (38) ansprechend auf einen äußeren Parameterwert regeln kann.
  3. Luftversorgungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste äußere Parameterwert eine Außentemperatur ist.
  4. Luftversorgungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere bzw. zweite äußere Parameterwert eine Fahrgeschwindigkeit ist.
  5. Luftversorgungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Analyseeinrichtung ausgebildet ist, die in einer Speichereinrichtung abgespeicherte erste äußere Parameterwerte analysieren und das Analyseergebnis an die Steuereinrichtung (24) ausgeben kann, und die Steuereinrichtung (24) ansprechend auf das Analyseergebnis eine Verschiebung aller drei Heizstufen (P1 bis P3) des Heizelements (39) veranlassen kann.
  6. Luftversorgungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Analyseeinrichtung eine Analyse durchführt, um zu erkennen, welche Jahreszeit vorliegt, und die Steuereinrichtung (24) im Frühjahr und Herbst eine Anhebung aller drei Heizstufen (P1 bis P3) und im Hochsommer eine Absenkung aller drei Heizstufen (P1 bis P3) gegenüber einer Ausgangssituation veranlassen kann.
  7. Verfahren zum Betreiben einer Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz (12) mit einer im oberen Bereich des Fahrzeugsitzes (12) vorgesehenen Luftsausströmöffnung (18), über die der Kopf-, Schulter- und Nackenbereich eines Sitzinsassen zur Verminderung von unerwünschten Zuglufterscheinungen mit einem Luftstrom (L) beaufschlagbar ist, und wobei der Luftstrom (L) mittels einer Steuereinrichtung (24) durch Regelung einer Lüfterdrehzahl (n) eines Gebläses (38) regelbar und über ein Heizelement (39) erwärmbar ist, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte (S1) Erfassen von Umgebungsbedingungen, (S2) Setzen der Heizstufen eines dreistufigen Heizelements (39) entsprechend den in S1 erfassten Umgebungsbedingungen, (S3) Einlesen einer Außentemperatur und/oder einer Einstellung einer Regeleinrichtung (26) zur manuellen Auswahl einer Heizstufe (P1 bis P3) durch den Sitzinsassen, (S4) Auswählen einer der drei Heizstufen des dreistufigen Heizelements (39) entsprechend der in S3 eingelesenen Außentemperatur und/oder Einstellung der Regeleinrichtung (26), (S5) Einlesen einer Fahrgeschwindigkeit und (S6) Ermitteln der Lüfterdrehzahl (n) aus einer vorabgespeicherten Lüfterdrehzahlkennlinie entsprechend der in S5 eingelesenen Fahrgeschwindigkeit, wobei die Schritte S5 und 56 wiederholt werden, bis in S7 ein Fahrtende erkannt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die in S1 erfassten Umgebungsbedingungen eine Außentemperatur sind.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb eines vorbestimmten Temperaturintervalls der Außentemperatur drei vorabgespeicherte Heizstufen für das Heizelement (39) verwendet werden, während die vorabgespeicherten Heizstufen bei Überschreitung des höchsten Werts des Temperaturintervalls um einen vorbestimmten Wert angehoben werden und bei Unterschreitung des niedrigsten Werts des Temperaturintervalls um einen vorbestimmten Wert abgesenkt werden.
  10. Verfahren zum Betreiben einer Luftversorgungseinrichtung für einen Fahrzeugsitz (12) mit einer im oberen Bereich des Fahrzeugsitzes (12) vorgesehenen Luftsausströmöffnung (18), über die der Kopf-, Schulter- und Nackenbereich eines Sitzinsassen zur Verminderung von unerwünschten Zuglufterscheinungen mit einem Luftstrom (L) beaufschlagbar ist, und wobei der Luftstrom (L) mittels einer Steuereinrichtung (24) durch Regelung einer Lüfterdrehzahl (n) eines Gebläses (38) regelbar und über ein Heizelement (39) erwärmbar ist, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte (S3) Einlesen einer Außentemperatur und/oder einer Einstellung einer Regeleinrichtung (26) zur manuellen Auswahl einer Heizstufe (P1 bis P3) durch den Sitzinsassen, (S4) Auswählen einer der drei Heizstufen des dreistufigen Heizelements (39) entsprechend der in S3 eingelesenen Außentemperatur und/oder Einstellung der Regeleinrichtung (26), (S5) Einlesen einer Fahrgeschwindigkeit und (S6) Ermitteln der Lüfterdrehzahl (n) aus einer vorabgespeicherten Lüfterdrehzahlkennlinie entsprechend der in S5 eingelesenen Fahrgeschwindigkeit, wobei die Schritte S5 und S6 wiederholt werden, bis in S7 ein Fahrtende erkannt wird.
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