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Technisches Anwendungsgebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung
zur Herstellung einer optischen Verbindung zwischen zumindest einem
optoelektronischen Bauelement in einem ersten Substrat, das optische
Strahlung annähernd
senkrecht zu einer Substratoberfläche des ersten Substrats abstrahlt
oder empfängt,
und zumindest einem an einem ersten Ende annähernd parallel zur Substratoberfläche ausgerichteten
Lichtwellenleiter, insbesondere einer optischen Faser.
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Die
optische Verbindungstechnik, wie sie derzeit bei Langstreckenverbindungen
oder in Local Area Netzwerken (LANs) eingesetzt wird, ist für Signalverbindungen
innerhalb von Rechnersystemen nicht optimal geeignet. Die bisher
verfügbaren
Steckverbindungen zwischen den optischen Sendern oder Empfängern und
den eingesetzten Lichtwellenleitern, insbesondere optischen Fasern,
sind für
einen derartigen Einsatz einerseits zu teuer und haben andererseits
einen zu hohen Platzbedarf.
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Gerade
beim Einsatz von Oberflächen-emittierenden
Halbleiterlasern, sogenannten VCSELs (Vertical Cavity Surface Emitting
Laser) besteht ein Bedarf an platzsparenden kostengünstigen
Verfahren und Vorrichtungen zur Verbindung dieser Laser mit Lichtwellenleitern, insbesondere
Multimode-Glasfasern, die mit einem Ende annähernd parallel zur Oberfläche des
Halbleitersubstrates ausgerichtet werden, in dem der Halbleiterlaser
integriert ist. Die hierfür
erforderliche Strahlumlenkung wird in der Regel durch Einsatz von
Glasfasern realisiert, die an ihrem Ende unter 45° abgeschliffen
und poliert werden. Die Faser wird dann durch Mikropositionierung
exakt über
dem Halbleiterlaser positioniert, so dass durch Reflexion an der
polierten Endfläche
eine 90°-Umlenkung
des vom Halbleiterlaser emittierten Laserstrahls in die Glasfaser
erfolgen kann. Der Polierprozess stellt jedoch einen relativ hohen
Aufwand dar. Ferner muß jede
einzelne Faser gesondert mikropositioniert und über dem jeweiligen Halbleiterlaser
fixiert werden. Diese Schritte verteuern den Verbindungsprozess
in der Fertigung erheblich.
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Die
US 6389202 B1 beschreibt
ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur optischen Kopplung von optoelektronischen
Komponenten mit optischen Fasern, bei denen der Positionieraufwand
für die
Fasern reduziert ist. Hierfür
wird durch Plasma-Innenätzung
in ein Trägersubstrat
ein definierter Graben zur Führung
der Faser eingebracht. Die Strahlumlenkung erfolgt auch hier durch
eine 45°-Abschrägung der
Endfläche
der Faser. Das Halbleitersubstrat mit der optoelektronischen Komponente
wird anschließend
auf das Trägersubstrat
aufgebracht.
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Die
US 5168537 zeigt eine Vorrichtung
zur optischen Verbindung zwischen mehreren Lichtleitfasern und optoelektronischen
Elementen, bei denen innerhalb eines Steckgehäuses für die Faserenden ein oder mehrere
Prismen zur Strahlumlenkung angeordnet sind. Über die Herstellung dieser
Vorrichtung, insbesondere den Einbau der Prismen, werden in dieser
Druckschrift allerdings keine Angaben gemacht.
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Aus
der
US 5764832 A ist
eine weitere Technik zur Herstellung einer optischen Verbindung
zwischen einem integrierten optoelektronischen Halbleiterbauelement
und einer optischen Faser bekannt. Bei dieser Technik wird in einem
anisotropen Ätzschritt
ein Graben in ein Siliziumsubstrat geätzt, der der Aufnahme und Führung der
Faser dient. Aufgrund der Orientierung der Kristallebenen des Siliziums
entsteht bei diesem Ätzschritt
eine Endfläche unter
einem Winkel von ca. 54°,
die als Reflexionsfläche
zur Umlenkung des optischen Strahls in ein optoelektronisches Halbleiterbauelement
oder von einem optoelektronischen Halbleiterbauelement dient, das
auf das Substrat aufgebracht wird. Aufgrund der Kristallstruktur
des Siliziums und dem damit verbundenen Winkel der Endfläche lässt sich
mit dieser Technik jedoch keine 90°-Umlenkung erreichen.
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Das
Abstract der
JP 2003131088
A beschreibt ein optisches Modul zur Einkopplung eines Lichtstrahls,
der von einem den Lichtstrahl emittierenden Element ausgeht, in
eine optische Faser, die senkrecht zur Abstrahlrichtung des Lichtstrahls
angeordnet ist. Hierzu wird ein Substrat mit zwei vertikal zueinander
versetzten Oberflächen
bereitgestellt. Auf der unteren Oberfläche ist das Licht emittierende Element
montiert, während
die Faser auf der oberen Oberfläche
angeordnet ist. Der vom Licht emittierenden Element emittierte Lichtstrahl
wird an einem auf der unteren Oberfläche montierten 90°-Umlenkelement
in die Faser reflektiert.
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Die
DE 43 23 681 A1 beschreibt
eine Anordnung zur Ankopplung einer Lichtleitfaser an ein optisches
Empfangs- oder Sendeelement. Die Anordnung umfasst ein für die eingesetzte
Strahlung transparentes optisches Substrat. Die Lichtleitfaser und das
optische Element sind an den gegenüberliegenden Seiten des Substrats
angeordnet. Die Lichtstrahlung wird senkrecht zur Oberfläche des
Substrats durch das Substrat hindurch auf eine auf dem Substrat
angeordnete Lichtstrahlumlenkreinrichtung gerichtet, durch die der
Lichtstrahl um 90° abgelenkt und
in die parallel zur Oberfläche
des Substrats angeordnete Lichtleitfaser gelenkt wird.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung darin, ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Herstellung
einer optischen Verbindung zwischen einem senkrecht zur Oberfläche abstrahlenden
oder empfangenden optoelektronischen Bauelement und einem parallel
zur Oberfläche
ausgerichteten Lichtwellenleiter anzugeben, die sowohl eine kostengünstige Herstellung
der Verbindung als auch eine Strahlumlenkung von 90° ermöglichen.
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Darstellung der Erfindung
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Die
Aufgabe wird mit dem Verfahren und der Vorrichtung gemäß den Patentansprüchen 1 und
13 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens sowie der Vorrichtung
sind Gegenstand der Unteransprüche
oder lassen sich der nachfolgenden Beschreibung sowie den Ausführungsbeispielen
entnehmen.
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Bei
dem vorliegenden Verfahren zur Herstellung einer optischen Verbindung
zwischen zumindest einem optoelektronischen Bauelement in einem
ersten Substrat, beispielsweise einem VCSEL als optischer Sender
oder einer Fotodiode als optischem Empfänger, das optische Strahlung
annähernd
senkrecht zu einer Substratoberfläche des ersten Substrats abstrahlt
oder empfängt
und zumindest einem an einem ersten Ende annähernd parallel zur Substratoberfläche ausgerichteten
Lichtwellenleiter, beispielsweise einer Glasfaser, wird ein zweites,
für zumindest einen
Bereiche der optischen Strahlung transparentes Substrat eingesetzt,
auf das eine Schicht eines zumindest nach einer Strukturierung für den Bereich der
optischen Strahlung transparenten Materials aufgebracht und strukturiert
wird. Die Strukturierung erfolgt beim vorliegenden Verfahren derart,
dass das strukturierte Material sowohl eine seitliche Führung für das erste
Ende des Lichtwellenleiters als auch ein optisches Umlenkelement
für die
optische Verbindung zwischen dem optoelektronischen Bauelement und
dem ersten Ende des Lichtwellenleiters durch das zweite Substrat
hindurch bildet. Das zweite Substrat wird hierzu geeignet über dem
ersten Substrat positioniert und mit diesem verbunden.
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Die
beim vorliegenden Verfahren und der zugehörigen Vorrichtung erforderliche
optische Transparenz des strukturierten Materials sowie des zweiten
Substrats muss selbstverständlich
nur für
den Wellenlängenbereich
vorhanden sein, in dem die optische Übertragung zwischen dem optolelektronischen
Bauelement und dem Lichtwellenleiter, in der Regel eine optische
Faser, erfolgen soll. Mit dem vorliegenden Verfahren ist es sehr
kostengünstig
möglich,
eine derartige optische Verbindung herzustellen. Die einzelne Verbindung
beansprucht dabei nicht wesentlich mehr Platz als durch den Durchmesser
des eingesetzten Lichtwellenleiters vorgegeben ist. Dadurch kann
eine große
Zahl von Verbindungen auf kleinstem Raum realisiert werden.
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Besondere
Vorteile bietet das vorliegende Verfahren, wenn gleichzeitig eine
Vielzahl von optoelektronischen Bauelementen mit Lichtwellenleitern, insbesondere
optischen Fasern, verbunden werden sollen. Das vorliegende Verfahren
nutzt hierbei die Bereitstellung einer größeren Anzahl von optoelektronischen
Sendern und/oder Empfängern
auf einem gemeinsamen ersten Substrat, insbesondere einem Wafer,
wie dies in üblicher
Weise bei der Fertigung derartiger optoelektonischer Bauelemente
der Fall ist. Als zweites Substrat, auf das die Schicht des transparenten,
zu strukturierenden Materials aufgebracht wird, wird dabei ein in
der Größe an das
erste Substrat angepasstes Substrat eingesetzt. Die Strukturierung
erfolgt entsprechend dem Raster der optoelektronischen Bauelemente
auf dem ersten Substrat. Anschließend werden die beiden Substrate
gemäß dem vorliegenden
Verfahren miteinander verbunden. Der Substratverbund wird erst dann
in die einzelnen Einheiten vereinzelt. Dies erfordert nur einen
einzigen Mikropositionierschritt der beiden Substrate zueinander,
wobei die Genauigkeit der späteren
Verbindung in erster Linie durch die Genauigkeit des Strukturierungsprozesses
festgelegt wird. Bei dem bevorzugten Einsatz eines Fotoresists als
transparentes Material und der fotolithographischen Strukturierung
dieses Fotoresists kann somit die gleiche fotolithographische Genauigkeit
für alle
Verbindungen mit den auf dem Wafer vorhandenen optoelektronischen
Bauelemente, in der Regel mehrere Tausend, gewährleistet werden, wobei nur
ein einzelner Justageschritt bei der Verbindung der beiden Substrate
erforderlich ist. Dies reduziert die Herstellungskosten für die vorliegende
optische Verbindung erheblich. Durch den fotolithographischen Strukturierungsprozess
weisen die Strukturen auf dem zweiten Substrat die gleichen Genauigkeiten
wie die optoelektronischen Bauelemente auf dem ersten Substrat bzw.
Wafer auf. Die Ankopplung einzelner Fasern an die optoelektronischen
Bauelemente benötigt
dabei keinerlei Mikropositionierung in der Endfertigung. Weiterhin
ist der Gesamtaufbau der Verbindung extrem flach, da die Strahlumlenkung
bereits integriert ist. Die vorliegenden Verfahrens- und Vorrichtungsmerkmale
gestatten in Kombination mit einer Justage auf Wafer-Ebene eine
kostengünstige
Massenfertigung einer optischen Faserankopplung.
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Das
Umlenkelement wird beim vorliegenden Verfahren sowie der vorliegenden
Vorrichtung vorzugsweise als reflektierende Struktur gebildet. Die Umlenkfläche der
Struktur muss für
eine 90°-Umlenkung
unter einem Winkel von 45° zur
Oberfläche
des zweiten Substrates verlaufen. Sie kann als ebene Fläche oder
auch in gekrümmter
Form ausgebildet sein, um im letzteren Fall eine zusätzliche
Strahlformung, insbesondere Fokussierung, zu erreichen. Die reflektierende
Struktur kann beispielsweise eine prismatische Struktur sein, bei
der die Umlenkung des Lichtstrahls durch Innenreflexion an einer
Begrenzungsfläche
der prismatischen Struktur erreicht wird.
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In
der bevorzugten Ausgestaltung des vorliegenden Verfahrens wird als
transparentes Material ein Fotoresist auf das zweite Substrat aufgebracht und
fotolithographisch zur Bildung der seitlichen Führungen sowie des oder der
Umlenkelemente strukturiert. Die schräg zur Oberfläche verlaufende,
als Reflexionsfläche
dienende Begrenzungsfläche
wird dabei vorzugsweise durch schräge Belichtung einer über der
Schicht angeordneten Belichtungsmaske gebildet. Diese fotolithographische
Strukturierung, unter der in der vorliegenden Anmeldung die Belichtung
mit dem anschließenden Ätzvorgang
verstanden wird, ermöglicht
die Herstellung der Führungen für den Lichtwellenleiter
sowie des optischen Umlenkelementes in einem Herstellungsschritt.
Eine zusätzliche
Justage ist nicht erforderlich. Durch eine schräge Belichtung wird zudem eine
schräg
zur Oberfläche
verlaufende Begrenzung der reflektierenden Struktur für die Lichtein-
bzw. Lichtauskopplung gebildet, die im oberen Bereich einen Anschlag
für den
Lichtwellenleiter, insbesondere die Faser bildet. Dieser durch das Überstehen
der reflektierenden Struktur gebildete Anschlag ermöglicht in
Verbindung mit den seitlichen Führungen
eine exakte Positionierung der Faser in allen drei Translationsfreiheitsgraden.
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Die
vorliegende Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens umfaßt demgemäß ein für den entsprechenden
Bereich der optischen Strahlung transparentes Substrat, das auf
das erste Substrat aufgesetzt wird und auf dem eine Struktur eines
für diesen
Bereich der optischen Strahlung transparenten Materials aufgebracht
ist. Die Struktur bildet sowohl eine seitliche Führung für das erste Ende des Lichtwellenleiters
als auch ein optisches Umlenkelement für die optische Verbindung zwischen
dem optoelektronischen Bauelement und dem in die Führung eingesetzten
ersten Ende des Lichtwellenleiters durch das zweite Substrat hindurch.
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Durch
diese monolithisch integrierte Ankopplung des Lichtwellenleiters
mit Führung
und Strahlumlenkung sowie das zugehörige Verfahren wird eine kostengünstige selbstjustierende
Ankopplung einer Glasfaser an einen vertikal abstrahlenden Laser
mit gleichzeitiger 90°-Ablenkung des Lichtstrahls realisiert.
Der mechanische Aufbau der Ankopplung erfolgt dabei vorzugsweise
mit Hilfe einer speziellen Lithographietechnik in Fotolack. Hierdurch
können viele
tausend Halter bzw. Führungen
und Umlenkelemente gleichzeitig mit sehr präzisen Strukturen auf dem transparenten
Substrat, insbesondere einer dünnen
Glasplatte erzeugt werden. Der Justageprozess dieses Substrats in
Bezug auf die Laser erfolgt für
alle Laser auf einem Wafer mit einem einzigen Justageschritt. In
gleicher Weise läßt sich
diese Technik zur optischen Verbindung auf der Detektorseite, d.h.
zur Verbindung der Glasfaser mit einem Empfänger, beispielsweise einer
PIN-Diode, einsetzen.
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Der
Zwischenraum zwischen dem Lichtwellenleiter bzw. der optischen Faser
und dem Umlenkelement kann auch zusätzlich mit einem Füllmaterial verfüllt werden,
das einerseits der zusätzlichen
Faserfixierung und andererseits bei geeigneter Wahl des Brechungsindex
dieses Füllmaterials
dem Indexmatching zwischen der Faser und dem Umlenkelement dienen
kann. Hierzu wird vorzugsweise ein Füllmaterial mit einem Brechungsindex
gewählt,
der zwischen dem Brechungsindex des transparenten Materials des
Umlenkelementes und dem Brechungsindex des Kernmaterials der Glasfaser
liegt.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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Das
vorliegende Verfahren sowie die zugehörige Vorrichtung werden nachfolgend
anhand von Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit den Zeichnungen ohne Einschränkung des durch die Patentansprüche vorgegebenen
Schutzbereichs nochmals kurz erläutert.
Hierbei zeigen:
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1 eine
Prinzipskizze einer mit dem Verfahren hergestellten optischen Verbindung
in Seitenansicht;
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2 das
Beispiel der 1 in Draufsicht;
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3 ein
Beispiel für
eine Schrägbelichtungsmaske
zur Durchführung
des Verfahrens;
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4 ein
weiteres Beispiel für
eine Schrägbelichtungsmaske
zur Durchführung
des Verfahrens;
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5 ein
Beispiel für
eine rasterförmige
Anordnung mehrerer Umlenk- und Führungsstrukturen gemäß dem vorliegenden
Verfahren auf einem Glassubstrat; und
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6 ein
Beispiel für
die Durchführung
des Belichtungsschrittes.
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Wege zur Ausführung der
Erfindung
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In
den folgenden Ausführungsbeispielen wird
die Ankopplung einer Glasfaser 3 an einen VCSEL-Halbleiterlaser 6 beschrieben,
der einen senkrechten Lichtaustritt aufweist. Um den Gesamtaufbau flach
zu halten, ist es erforderlich, den aus dem Laser 6 austretenden
Laserstrahl um 90° in
die Faser 3 abzulenken. Hierfür wird ein Glassubstrat 2 bereitgestellt,
auf das ein Fotolack in ausreichender Dicke, die den Radius der
anzubindenden Glasfaser 3 übersteigt, aufgebracht wird.
Der Fotolack wird auf diesem Träger
derart fotolithographisch strukturiert, dass eine Führungsstruktur 4 für die seitliche
Führung
der Glasfaser 3 sowie ein prismatisches Umlenkelement 5 für die 90°-Umlenkung
gebildet wird. Dazu werden die üblichen
Apparaturen der Chipherstellung, Fotolithograph und Maskenjustiereinrichtung
(mask aligner), eingesetzt. Der Fotolack ist ebenso wie das Glassubstrat 2 für die zum
Einsatz kommenden Lichtwellenlängen
transparent.
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Nach
der fotolithographischen Strukturierung des Fotolacks auf dem Glassubstrat 2 wird
dieses mit dem Substrat 1, in dem der VCSEL-Halbleiterlaser 6, im
vorliegenden Beispiel ein GaAs-VCSEL als Bottom Emitter, integriert
ist, aufgebracht. Der VCSEL-Halbleiterlaser 6 emittiert
die Laserstrahlung 6a senkrecht zur Oberfläche des
Substrats 1, wie dies in der 1 ersichtlich
ist. Der Laserstrahl 6a wird an der 45°-Schräge
der prismatischen Struktur 5 reflektiert und gelangt dadurch
in die Glasfaser 3. Zur Verbesserung des Reflexionsgrades
kann eine zusätzliche
Goldverspiegelung 8 auf der Rückseite der als Reflexionsfläche 5a dienenden
Begrenzungsfläche der
prismatischen Struktur 5 aufgebracht werden.
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Die
Dicke des Glassubstrats 2 kann so gewählt werden, dass die Strahlaufweitung
des Laserstrahls 6a bis zur Glasfaser 3 deren
Kerndurchmesser nicht überschreitet.
Das Glassubstrat 2 dient gleichzeitig als stabilisierendes
Trägermaterial
für das
gedünnte
Substrat 1 mit dem VCSEL-Halbleiterlaser 6. Da
dieser als Bottom Emitter ausgebildet ist, sind die elektrischen
Kontaktflächen 7 für eine direkte Montage,
beispielsweise durch Waferbumping oder Kontaktierung mittels Leitkleben,
auf einem CMOS-Ansteuerchip zugänglich.
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Durch
die in 1 dargestellte Ausgestaltung der Führungsstruktur 4 und
der prismatischen Struktur 5 wird eine exakte Positionierung
der Faser 3 in allen drei Raumrichtungen ermöglicht.
Beim Einsetzen der Faser 3 dient die Oberfläche des
Glassubstrats 2 als Positionierungsanschlag 10 in
Z-Richtung. Die beidseitig der Faser verlaufende Führungsstruktur 4 bildet
die Positionierungsanschläge 12 in Y-Richtung.
Der Positionierungsanschlag 11 in X-Richtung wird durch
den oberen Bereich der prismatischen Struktur 5 realisiert,
der gleichzeitig einen zweiten Anschlag in Z-Richtung darstellt.
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Besondere
Vorteile bietet das vorliegende Verfahren bei der gleichzeitigen
Ankopplung vieler Fasern 3 an ebenso viele Laser 6,
die auf einem Wafer hergestellt wurden. Da die Umlenk- und Führungsstrukturen 4, 5 auf
dem Glassubstrat 2 fotolithographisch im gleichen Raster
wie die Laser 6 hergestellt werden, weisen sie die gleichen
Genauigkeiten auf wie die Halbleiterlaser 6 auf dem Wafer. 5 zeigt
eine Draufsicht auf ein derartiges, in den Dimensionen an einen
Wafer angepaßtes
Glassubstrat 16, auf dem die Wafer-Schnittlinien 18 für eine spätere Vereinzelung
angedeutet sind. Auf jeder durch die Schnittlinien begrenzten Fläche befinden
sich, wie dies im unteren Teil anhand einer Fläche beispielhaft angedeutet
ist, die Führungsstrukturen 4 sowie
die prismatische Struktur 5. Nach der Herstellung dieses Glassubstrats 16 mit
den entsprechenden Strukturen werden das Glassubstrat 16 und
der Wafer mit den Halbleiter-Lasern 6 mit einem hochgenauen
Waferalignment zueinander justiert, so dass anschließend alle
Strukturen gleich zueinander ausgerichtet sind. Die hierfür eingesetzten
Ausrichtungsmarkierungen 17 sind in der 5 zu
erkennen. Durch das Verkleben des Glassubstrats 16 mit
dem Wafer wird diese Positionierung gesichert.
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Ein
anschließendes
Vereinzeln der Laser 6 oder bestimmter Gruppen von Lasern
mit dem auf der Rückseite
aufgebrachten Glassubstrat mit Führungs-
bzw. Haltestruktur 4 für
die Fasern 3 ergibt fertig einsetzbare Verbundbauteile,
bestehend aus einem VCSEL-Halbleiterlaser 6 mit
Bottom Emitter, der Strahlumlenkung 5 und der Führungsstruktur 4 mit Anschlag
für die
Faser 3. Eine derartige Einzelstruktur 19 ist
in der 5 angedeutet. Ebenso können vier (Bezugszeichen 20)
oder zwölf
(Bezugszeichen 21) zusammenhängende Verbundbauteile gesägt werden,
auf denen die Einzelstrukuren untereinander einen sehr präzisen Abstand
aufweisen. Der Abstand könnte
beispielsweise dem Normabstand von 250μm entsprechen. Selbstverständlich sind
jedoch auch kleinere oder größere Abstände realisierbar.
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2 zeigt
schließlich
nochmals eine Draufsicht auf eine mit dem Substrat 1 verbundene
Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung, wie sie auch in der 1 bereits
in Seitenansicht dargestellt ist. In der Draufsicht ist eine trichterförmige Öffnung 9 in
der Führungsstruktur 4 zu
erkennen, die das Einführen
der Faser 3 für
die Positionierung und Halterung vereinfacht. Durch die Führungsstruktur 4 auf beiden
Seiten der Faser 3 wird der in 1 erkennbare
Positionierungsanschlag 12 in Y-Richtung gebildet.
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Für die Herstellung
der aus der 1 ersichtlichen prismatischen
Struktur 4 mit der dargestellten 45°-Schräge werden die zugehörigen Belichtungsmasken
schräg
belichtet. 3 zeigt ein erstes Beispiel
für eine
derartige Schrägbelichtungsmaske 13,
die zur Erzeugung der Struktur für
die Verbindung mit einem optischen Sender, beispielsweise den VCSEL-Halbleiterlaser 6,
eingesetzt werden kann. Durch diese Schrägbelichtungsmaske 13 wird
nicht nur die prismatische Struktur 5 festgelegt, es werden auch
die seitlichen Führungstrukturen 4 mit
der an der Maske erkennbaren trichterförmigen Öffnung definiert.
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Für die Ankopplung
der Faser 3 an einen optischen Empfänger, beispielsweise eine PIN-Diode, gelten
die gleichen Ausführungen
wie zu den vorangehenden Beispielen. Lediglich der Laser 6 wird
hierbei durch eine PIN-Diode ersetzt. Hierbei kann die als Reflexionsfläche 5a dienende
Begrenzungsfläche der
prismatischen Struktur 5 auch mit einer Wölbung versehen
sein, durch die das aus der Faser 3 austretende Licht zusätzlich auf
den Empfänger
fokussiert wird. 4 zeigt ein Beispiel für eine Schrägbelichtungsmaske 14 zur
Erzeugung einer derart gewölbten
Reflexionsfläche.
Die Wölbung 15 ist
durch die Maskenstruktur vorgegeben. Durch diese Struktur wird eine
Wölbung
der Reflexionsfläche
erzeugt, die die Wirkung einer Zylinderlinse aufweist. Diese Fokussierung
mittels Zylinderlinse kann auch durch eine in das Glassubstrat integrierte
zusätzliche
Linse ergänzt
werden.
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Zur
Erzeugung einer prismatischen Struktur 5 mit einem Winkel
zumindest einer Begrenzungsfläche
von 45° zur
Oberfläche
des Glassubstrats kann es erforderlich sein, die Brechung des zur
Belichtung des Fotoresists eingesetzten Lichtes beim Eintritt in den
Fotoresist zu verringern. Hierzu wird in einer Ausgestaltung des
Verfahrens ein Prisma 23 auf den Fotoresist 22 aufgebracht,
das einen ähnlichen
Brechungsindex wie der Fotoresist 22 aufweist. Durch geeignete
Prismenwinkel kann damit ein nahezu geradliniger Durchgang des schräg einfallenden
Belichtungsstrahls 24 durch das Prisma 23 und
den Fotoresist 22 erreicht werden, wie dies in der 6 schematisch
angedeutet ist.
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Weiterhin
kann auch die Belichtungsmaske 13/14 mit zusätzlichen Öffnungen
strukturiert sein, um bei der Belichtung Linien konstanter Intensität im Fotoresist
und somit eine gleichmäßige Belichtung unabhängig von
Streueffekten zu erreichen. Die entsprechende Strukturierung der
Maske kann auf Basis einer Computersimulation vorausberechnet werden.
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Der
Zwischenraum zwischen dem Ende der Glasfaser 3 und der
prismatischen Struktur 5 kann zusätzlich mit einem transparenten
Material aufgefüllt
werden, um einerseits eine bessere Fixierung der Faser und andererseits
ein Indexmatching zwischen dem Fasermaterial und dem Material der
prismatischen Struktur zu erreichen. Hierbei wird vorzugsweise ein
Polymer eingesetzt, dessen Brechungsindex zwischen dem Material
des Faserkerns, beispielsweise SiO2 mit
einem Brechungsindex von 1,47, und dem Material des Fotolackes,
beispielsweise mit einem Brechungsindex von 1,6, liegt. Im vorliegenden Beispiel
kann hierfür
beispielsweise auch ein Polymer mit dem Brechungsindex von 1,6 eingesetzt
werden. Als Fotolack eignet sich beim vorliegenden Verfahren beispielsweise
der bekannte Typ SU-8, der sich mit ausreichender Dicke auf das
Glassubstrat aufbringen und strukturieren lässt.
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- 1
- erstes
Substrat
- 2
- Glassubstrat
- 3
- Glasfaser
- 4
- Führungsstruktur
- 5
- prismatische
Struktur
- 5a
- Reflexionsfläche
- 6
- VCSEL-Halbleiterlaser
- 6a
- Laserstrahl
- 7
- elektrische
Kontaktflächen
- 8
- Goldverspiegelung
- 9
- Trichteröffnung
- 10
- Positionierungsanschlag
in Z-Richtung
- 11
- Positionierungsanschlag
in X-Richtung
- 12
- Positionierungsanschlag
in Y-Richtung
- 13
- Schrägbelichtungsmaske
- 14
- Schrägbelichtungsmaske
- 15
- Wölbung für den Spiegel
- 16
- Glassubstrat
- 17
- Ausrichtungsmarkierungen
- 18
- Wafer-Schnittlinien
- 19
- Einzelstruktur
für einen
VCSEL
- 20
- Vierfachstruktur
für eine
VCSEL-Reihe
- 21
- Zwölffachstruktur
für eine
VCSEL-Reihe
- 22
- Fotoresistschicht
- 23
- Prisma
- 24
- Belichtungsstrahl